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Vollständige Version anzeigen : Bundesverfassungsgericht: Mehr Rechte für Sexualstraftäter



Voortrekker
29.10.2008, 19:07
Noch in der Haft sammelte ein Vergewaltiger neue Daten von Kindern. Kein Grund, ihn weiter einzusperren, entschieden die Karlsruher Richter.

http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-mehr-rechte-fuer-sexualstraftaeter_aid_344481.html

Da fällt einem nichts mehr zu ein!

Tonsetzer
29.10.2008, 19:11
Die von den Sachverständigen genannten sexuelle Übergriffe seien nicht notwendig erhebliche Straftaten mit gravierenden seelischen oder körperlichen Folgen für die Opfer. Infrage komme eine ganze Bandbreite von Straftaten. Dass darunter auch schwerere Übergriffe sein könnten, reiche nicht aus. Ebenso genüge nicht, dass die Taten erst mittel- oder langfristig zu erwarten seien.

Was soll man zu so einem Staat, zu so einer Justiz noch sagen ? Das ist alles nur noch zum Weinen.

Und denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.

Alfred
29.10.2008, 19:14
Noch in der Haft sammelte ein Vergewaltiger neue Daten von Kindern. Kein Grund, ihn weiter einzusperren, entschieden die Karlsruher Richter.

http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-mehr-rechte-fuer-sexualstraftaeter_aid_344481.html

Da fällt einem nichts mehr zu ein!

Passt ja zu den neuen Fakten in diesem Strang : Klick (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=52145)

Zitat aus dem Link von JPK :

Kurz vor Ende der Haftzeit wurden in seiner Zelle Zettel gefunden, auf denen er Namen von Mädchen in Kindesalter, ihre körperlichen Merkmale, Telefonnummern und Möglichkeiten, sie zu erreichen, aufgeschrieben hatte. Es sei zu befürchten, dass es mittel- oder langfristig wieder zu sexuellen Übergriffen kommen werde, befanden Sachverständige.


Na, wenn schon die Sachverständigen der Meinung sind das der Täter rückfällig wird.

Der Verein Deutsche Kinderhilfe zeigte sich „erschüttert“ über den Karlsruher Beschluss und warf den Verfassungshütern „Zynismus, Abgehobenheit und furchtbarste juristische Rhetorik“ vor.

Ja, wenn schon führende Pädophilen Aktivisten wie Dieter Gieseking ( mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Handel mit Kinderpornographie )
als Mitglieder der Linkspartei die Leitlininen der Sexualerziehung mitbestimmen...
Wer weiss welche Neigungen da schon die Richter haben oder vertreten.

Voortrekker
29.10.2008, 19:14
Manchmal sollte man auch einfach mal mit gesundem Menschenverstand urteilen und nicht die Menschenrechte so weit ausdehnen!
Diese Menschen sind eine Gefahr für die Bevölkerung, vor allem für wehrlose Kinder, und gehören für immer und ewig hinter Gittern!!

Bruddler
29.10.2008, 19:15
Noch in der Haft sammelte ein Vergewaltiger neue Daten von Kindern. Kein Grund, ihn weiter einzusperren, entschieden die Karlsruher Richter.

http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-mehr-rechte-fuer-sexualstraftaeter_aid_344481.html

Da fällt einem nichts mehr zu ein!

Ich weigere mich, dieses zu glauben.... :( germane

Alfred
29.10.2008, 19:15
Manchmal sollte man auch einfach mal mit gesundem Menschenverstand urteilen und nicht die Menschenrechte so weit ausdehnen!
Diese Menschen sind eine Gefahr für die Bevölkerung, vor allem für wehrlose Kinder, und gehören für immer und ewig hinter Gittern!!

Da steht aber der Täterschutz vor, die Opfer interessieren hier niemanden der in Amt und Würden steht, ausser im Wahlkampf.

Alfred
29.10.2008, 19:17
Ich weigere mich, dieses zu glauben.... :( germane

Na, dann schau mal hier rein...

Klick (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2474917&postcount=428)

Voortrekker
29.10.2008, 19:18
Ich weigere mich, dieses zu glauben.... :( germane

Das ist auch UNGLAUBLICH!
Selbst wenn er noch keine Adressen aufgeschrieben hätte, gehört er nicht freigelassen.
Er hatte aber schon seine nächsten Opfer ausgesucht, da kann man sich wirklich nur an den Kopf fassen und sich fragen, was als nächstes von Deutschen Gerichten entschieden wird...Mich würde nichts mehr wundern...!

ErhardWittek
29.10.2008, 19:18
Noch in der Haft sammelte ein Vergewaltiger neue Daten von Kindern. Kein Grund, ihn weiter einzusperren, entschieden die Karlsruher Richter.

http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-mehr-rechte-fuer-sexualstraftaeter_aid_344481.html

Da fällt einem nichts mehr zu ein!
In der Tat.

Sind Juristen eigentlich noch fähig, über ihre Paragraphen hinaus eigenständig zu denken? Endlich reagieren Gutachter und untergeordnete Gerichte verantwortungsbewußt und unsere obersten Richter, die bislang noch Vertrauen im Volk genossen haben, lassen einen hochgradig gefährlichen Verbrecher laufen.

Das nächste Kind ist also schon als Opfer ausersehen. Unausweichlich.

Dieser Staat schützt Verbrecher und hindert uns gleichzeitig daran, Selbsthilfe zu organisieren. Die Staatsmafia hat damit ihre Legitimation eingebüßt.

Alfred
29.10.2008, 19:25
In der Tat.

Sind Juristen eigentlich noch fähig, über ihre Paragraphen hinaus eigenständig zu denken? Endlich reagieren Gutachter und untergeordnete Gerichte verantwortungsbewußt und unsere obersten Richter, die bislang noch Vertrauen im Volk genossen haben, lassen einen hochgradig gefährlichen Verbrecher laufen.

Das nächste Kind ist also schon als Opfer ausersehen. Unausweichlich.

Dieser Staat schützt Verbrecher und hindert uns gleichzeitig daran, Selbsthilfe zu organisieren. Die Staatsmafia hat damit ihre Legitimation eingebüßt.

Das passiert wenn die Pädophilenlobby schon Anhänger in der Richterschaft hat.
Das ist die BRD heute. Ein riesen Saustall. Ein Irrenhaus mit dem Reichstag als
Zentrale. Aber, um Forelle in Buttersauce wird mehr Wirbel gemacht....

meckerle
29.10.2008, 19:25
Da steht aber der Täterschutz vor, die Opfer interessieren hier niemanden der in Amt und Würden steht, ausser im Wahlkampf.
In solchen Fällen wünschte ich mir immer: die Verantwortlichen hätten Kinder und diese würden den "armen Tätern" zwischen die Finger kommen.
Bitte verzeiht mir, ich erhoffe mir das nicht für die Kinder, sondern um den unsäglichen Dösköpfen mal die Augen zu öffnen! X(

Alfred
29.10.2008, 19:26
Das ist auch UNGLAUBLICH!
Selbst wenn er noch keine Adressen aufgeschrieben hätte, gehört er nicht freigelassen.
Er hatte aber schon seine nächsten Opfer ausgesucht, da kann man sich wirklich nur an den Kopf fassen und sich fragen, was als nächstes von Deutschen Gerichten entschieden wird...Mich würde nichts mehr wundern...!

Wozu also noch Sachverständige...?

Margrit
29.10.2008, 19:27
Eine Justiz die voll in der Hand der Politik ist kann offenbar nicht anders.

Die Gutmenschenlinie muß bis zum bitteren Ende weiter geführt wreden.
Ekelhaft ist gar kein Ausdruck mehr für unseren Staat

Alfred
29.10.2008, 19:28
In solchen Fällen wünschte ich mir immer: die Verantwortlichen hätten Kinder und diese würden den "armen Tätern" zwischen die Finger kommen.
Bitte verzeiht mir, ich erhoffe mir das nicht für die Kinder, sondern um den unsäglichen Dösköpfen mal die Augen zu öffnen! X(

Wieso, die Täter sind doch schon in den Schulen und Kindergärten angekommen, bzw haben sich dort eingenistet :

Klick (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2474917&postcount=428)

Dafür musst du dich nicht endschuldigen.

meckerle
29.10.2008, 19:38
Wieso, die Täter sind doch schon in den Schulen und Kindergärten angekommen, bzw haben sich dort eingenistet :

Klick (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2474917&postcount=428)

Dafür musst du dich nicht endschuldigen.
:shock::heulsuse::heulsuse::heulsuse:
Dazu fällt mir nix mehr ein. Sorry.

Alfred
29.10.2008, 19:41
:shock::heulsuse::heulsuse::heulsuse:
Dazu fällt mir nix mehr ein. Sorry.

Ja. Es ist sehr schlecht um die schwächsten bestellt bei uns.
Auch dafür musst du dich nicht endschuldigen.

Bruddler
29.10.2008, 19:44
Eine Justiz die voll in der Hand der Politik ist kann offenbar nicht anders.

Die Gutmenschenlinie muß bis zum bitteren Ende weiter geführt wreden.
Ekelhaft ist gar kein Ausdruck mehr für unseren Staat

Was in unserem Land so alles abläuft, sind die Vorboten des Untergangs ! :(

Ostmark
29.10.2008, 19:58
Jetzt habe ich Magenweh, und brauche einen Raketenwerfer! Ich kann dazu leider nichts sagen, denn ich bin sprachlos.

Alfred
29.10.2008, 20:02
Jetzt habe ich Magenweh, und brauche einen Raketenwerfer! Ich kann dazu leider nichts sagen, denn ich bin sprachlos.

Hier, für deine Magenschmerzen :

Klick (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2474917&postcount=428)

Gehirnnutzer
29.10.2008, 20:04
Ja, Ja hier wird mal wieder das Bundesverfassungsgericht fertig gemacht, obwohl nicht das Bundesverfassungsgericht den Fehler gemacht hat sondern das Landesgericht Leipzig.

Ich rate jedem Mal die Urteilsbegründung des BVerG zu lesen, die steht nämlich Online zu Verfügung und die ist sehr aussagekräftig

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081022_2bvr074908.html

Cash!
29.10.2008, 20:05
Was hat das noch mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung zu tun? Das Bundesverfassungsgericht spielt sich einmal mehr als Gesetzgeber auf und das auch noch zu gunsten von Kinderschändern....

Wer wundert sich da noch über Politikverdossenheit?

meckerle
29.10.2008, 20:06
In unserer Region hat sich vor ~ 2 - 3 Jahren ein aufgeflogener Pädo zum Viadukt runtergestürzt. Das könnte man doch zur Pflicht für diese Klientel machen.

El Lute
29.10.2008, 20:07
Auch wenn die Gründe formal juristisch korrekt sein mögen, so ändert das nichts daran, dass die Leute aus nachvollziehbaren Gründen das Vertrauen in die Justiz verlieren.

Alfred
29.10.2008, 20:09
Ja, Ja hier wird mal wieder das Bundesverfassungsgericht fertig gemacht, obwohl nicht das Bundesverfassungsgericht den Fehler gemacht hat sondern das Landesgericht Leipzig.

Ich rate jedem Mal die Urteilsbegründung des BVerG zu lesen, die steht nämlich Online zu Verfügung und die ist sehr aussagekräftig

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081022_2bvr074908.html

Gibt es auch eine Fassung für normalsterbliche Menschen. ?
Ich sehe nur das diese Bestie auf freiem Fuss ist. Die Gründe verstehe ich nicht.

Odin
29.10.2008, 20:24
Das ist das sog. römische Recht mit dickem Zinken dran.

Wo nicht nach dem gerechten Volkswillen geurteilt und per Handschlag Verträge geschlossen werden, liegt die Welt in Trümmern.

Alfred
29.10.2008, 20:36
Laß uns die perverse Sau doch gemeinsam abknallen. Mal sehen, ob wir dann auch Täterschutz bekommen. Wir sagen dann hinterher, daß uns Stimmen befohlen haben, die Tat auszuführen .... ;)

Wenn wir nicht alles Deaktivieren müssten : Schau mal rein dort.

Klick (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2474917&postcount=428)

Felidae
29.10.2008, 20:46
Das ist das sog. römische Recht mit dickem Zinken dran.

Wo nicht nach dem gerechten Volkswillen geurteilt und per Handschlag Verträge geschlossen werden, liegt die Welt in Trümmern.

Der "gerechte Volkswille" wird aus gutem Grund von Urteilen ferngehalten. Würde man Urteile dem "Volkswillen" überlassen, würde man immer noch Männer, die der Vergewaltigung oder des Kindesmissbrauchs beschuldigt werden ohne weitere Debatte aufhängen. Auch wenn sich später rausstellt, dass das "Opfer" gelogen hat.

Sven71
29.10.2008, 20:47
Der "gerechte Volkswille" wird aus gutem Grund von Urteilen ferngehalten. Würde man Urteile dem "Volkswillen" überlassen, würde man immer noch Männer, die der Vergewaltigung oder des Kindesmissbrauchs beschuldigt werden ohne weitere Debatte aufhängen. Auch wenn sich später rausstellt, dass das "Opfer" gelogen hat.

Is nicht verkehrt. Aber mit der Nummer des BVG haben wir den goldenen Mittelweg um weitere 100 Meilen ins andere Extrem - den totalen Täterschutz - verlassen.

Felidae
29.10.2008, 20:48
Is nicht verkehrt. Aber mit der Nummer des BVG haben wir den goldenen Mittelweg um weitere 100 Meilen ins andere Extrem - den totalen Täterschutz - verlassen.

Das stimmt natürlich und hier hat das Verfassungsgericht wohl doch mal ins Klo gegriffen.

meckerle
29.10.2008, 20:50
Gibt es auch eine Fassung für normalsterbliche Menschen. ?
Ich sehe nur das diese Bestie auf freiem Fuss ist. Die Gründe verstehe ich nicht.
Mein Wille, diesen Bericht in Gänze zu lesen, schaffte es nicht. Ich unterlag, der Bericht ist sehr lang. X(

Felidae
29.10.2008, 20:55
Ah, jetzt habe ich das Urteil genauer gelesen. Das Verfassungsgericht beanstandet nur, dass dass Landgericht nicht ausführlich dargelegt hat, ob der Kerl wirklich wieder vergewaltigen oder sexuell nötigen wird. Wenn solche Taten nämlich unwahrscheinlich sind und er aller Wahrscheinlichkeit nach höchstens noch als Exhibiotionist auffallen wird, ist eine Unterbringung in der Tat unverhältnismäßig.

Felidae
29.10.2008, 20:57
Was hat das noch mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung zu tun? Das Bundesverfassungsgericht spielt sich einmal mehr als Gesetzgeber auf und das auch noch zu gunsten von Kinderschändern....

Wer wundert sich da noch über Politikverdossenheit?

Was hat das Verfassungsgericht nun mit der Politikverdrossenheit zu tun?

Sven71
29.10.2008, 21:05
Ah, jetzt habe ich das Urteil genauer gelesen. Das Verfassungsgericht beanstandet nur, dass dass Landgericht nicht ausführlich dargelegt hat, ob der Kerl wirklich wieder vergewaltigen oder sexuell nötigen wird. Wenn solche Taten nämlich unwahrscheinlich sind und er aller Wahrscheinlichkeit nach höchstens noch als Exhibiotionist auffallen wird, ist eine Unterbringung in der Tat unverhältnismäßig.

Und wie findet man das heraus? etwa so:

http://www.marktkalendarium.de/grafiken/kristallkugel.jpg


Nee, nee, die Psychogutachter haben in der Vergangenheit genug von diesen Pimmeln wegen "guter Prognose" freigelassen ... und just folgte die Wiederholungstat.
Das mit der Unterbringung is schon ok, da kann er genauso als Exhibitionist auffallen, wenn er das will.

Alfred
29.10.2008, 21:05
Was hat das Verfassungsgericht nun mit der Politikverdrossenheit zu tun?

Durch solche Urteile wird das Vertrauen in den Staat nicht wirklich gefestigt.

Felidae
29.10.2008, 21:08
Und wie findet man das heraus? etwa so:

http://www.marktkalendarium.de/grafiken/kristallkugel.jpg


Nee, nee, die Psychogutachter haben in der Vergangenheit genug von diesen Pimmeln wegen "guter Prognose" freigelassen ... und just folgte die Wiederholungstat.
Das mit der Unterbringung is schon ok, da kann er genauso als Exhibitionist auffallen, wenn er das will.

Ich sags mal so: Wenn er in der Zwischenzeit wirklich ungefährlich geworden ist und nur sich nur noch daran aufgeilt, sein Exemplar offen zu tragen, kann man ihn freilassen. Gegen eine Freilassung bin ich eigentlich nur bei Nichttherapierbaren, also Sadisten usw.

D-Moll
29.10.2008, 21:26
Immer wieder passend
http://www.youtube.com/watch?v=rqFgPJJWCXA

Manfred_g
29.10.2008, 21:27
Ich finde das Urteil des BVG erstmal nicht soo überraschend. Es läuft doch letztlich darauf hinaus, daß die Leute, die Sexualstraftäter gerne härter bestraft sehen würden, hier eine verpaßte Chance wittern.
Aber das war wohl letztlich nicht der Punkt des Verfahrens. Grundsätzlich ist es doch nicht verwunderlich, daß ein ausgesprochenes Urteil nicht so ohne weiteres ünber den Haufen geworfen werden darf, auch wenn so eine Datensammlung nichts gutes verheißen muß. Aber der Interpretationsspielraum ist wohl zu groß, um auf Grund dessen eine Haftverlängerung anzusetzen.

Drache
29.10.2008, 21:38
Für mich gäbs da nur eine Lösung: Arbeitslager!

Alfred
29.10.2008, 21:41
Für mich gäbs da nur eine Lösung: Arbeitslager!

Oder als Sozialpädagoge in Schule und Kindergarten. Dort darf man ja schon fast legal Kinder missbrauchen. Schau mal hier rein --> klick (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2474917&postcount=428)

Odin
29.10.2008, 21:50
Der "gerechte Volkswille" wird aus gutem Grund von Urteilen ferngehalten. Würde man Urteile dem "Volkswillen" überlassen, würde man immer noch Männer, die der Vergewaltigung oder des Kindesmissbrauchs beschuldigt werden ohne weitere Debatte aufhängen. Auch wenn sich später rausstellt, dass das "Opfer" gelogen hat.

Das würde ja gerade nicht passieren, weil Schlampen da geächtet wären.

Gehirnnutzer
29.10.2008, 21:53
Ich finde das Urteil des BVG erstmal nicht soo überraschend. Es läuft doch letztlich darauf hinaus, daß die Leute, die Sexualstraftäter gerne härter bestraft sehen würden, hier eine verpaßte Chance wittern.
Aber das war wohl letztlich nicht der Punkt des Verfahrens. Grundsätzlich ist es doch nicht verwunderlich, daß ein ausgesprochenes Urteil nicht so ohne weiteres ünber den Haufen geworfen werden darf, auch wenn so eine Datensammlung nichts gutes verheißen muß. Aber der Interpretationsspielraum ist wohl zu groß, um auf Grund dessen eine Haftverlängerung anzusetzen.

Mir scheint es ist mal eine Zusammenfassung der gesamten Sachlage hier notwendig,

Das Gericht hat über die Sicherheitsverwahrung entschieden und diese angeordnet. Der Beklagte ging in Revision bis zum Bundesgerichtshof.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesgericht zurückverwiesen.

Die Justiz in Sachsen hat einen Unterbringungsbefehl erlassen, um den Beklagten bis zur Neuverhandlung in Haft zu halten.
Gegen diesen Unterbringungsbefehl hat der Beklagte Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Grundlage dafür ist der Absatz 5 des § 275a StPO


(5) 1Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet wird, so kann das Gericht bis zur Rechtskraft des Urteils einen Unterbringungsbefehl erlassen. 2In den Fällen des § 66b Abs. 3 des Strafgesetzbuches ist das für die Entscheidung nach § 67d Abs. 6 des Strafgesetzbuches zuständige Gericht für den Erlass des Unterbringungsbefehls so lange zuständig, bis der Antrag auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei dem für diese Entscheidung zuständigen Gericht eingeht. 3In den Fällen des § 66a des Strafgesetzbuches kann das Gericht bis zur Rechtskraft des Urteils einen Unterbringungsbefehl erlassen, wenn es im ersten Rechtszug bis zu dem in § 66a Abs. 2 Satz 1 des Strafgesetzbuches bestimmten Zeitpunkt die vorbehaltene Sicherungsverwahrung angeordnet hat. 4Die §§ 114 bis 115a, 117 bis 119 und 126a Abs. 3 gelten entsprechend.

Das BVerfG hat entschieden, das eben diese dringenden Gründe in diesem Fall nicht vorhanden sind und die Auflagen der Führungsaufsicht bis zur erneuten Verhandlung als Sicherheitsmaßnahme ausreichend sind.

Das heißt, die Frage der Sicherheitsverwahrung ist noch nicht geklärt und wenn in der erneuten Verhandlung ein Urteil für die Sicherheitsverwahrung mit revisionsfester Begründung erfolgt, geht der Beklagte in die Sicherheitsverwahrung.

Das Urteil des BVerfG sorgt nur dafür, das der Beklagte bis zur erneuten Entscheidung unter Aufsicht auf freien Fuß ist.

Für die endgültige Entscheidung über die Sicherheitsverwahrung ist die Urteil weniger von Bedeutung, die Beanstandungen in der Revisionsentscheidung des BGHs sind wichtiger.

Das BVerfG hat hier nur über die Verfahrensweise des Unterbringungsbefehls nach § 275a StPO entschieden, nicht über die Sicherheitsverwahrung.

royona
29.10.2008, 21:58
Ah, jetzt habe ich das Urteil genauer gelesen. Das Verfassungsgericht beanstandet nur, dass dass Landgericht nicht ausführlich dargelegt hat, ob der Kerl wirklich wieder vergewaltigen oder sexuell nötigen wird. Wenn solche Taten nämlich unwahrscheinlich sind und er aller Wahrscheinlichkeit nach höchstens noch als Exhibiotionist auffallen wird, ist eine Unterbringung in der Tat unverhältnismäßig.
Wahrscheinlich nur als Exhibiotionist?
Hmmm...

Kurz vor Ende der Haftzeit wurden in seiner Zelle Zettel gefunden, auf denen er Namen von Mädchen in Kindesalter, ihre körperlichen Merkmale, Telefonnummern und Möglichkeiten, sie zu erreichen, aufgeschrieben hatte.
Um nur damit anonym im Park seinen Dödel zu zeigen?

Alfred
29.10.2008, 22:06
Mir scheint es ist mal eine Zusammenfassung der gesamten Sachlage hier notwendig,

Das Gericht hat über die Sicherheitsverwahrung entschieden und diese angeordnet. Der Beklagte ging in Revision bis zum Bundesgerichtshof.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesgericht zurückverwiesen.

Die Justiz in Sachsen hat einen Unterbringungsbefehl erlassen, um den Beklagten bis zur Neuverhandlung in Haft zu halten.
Gegen diesen Unterbringungsbefehl hat der Beklagte Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Grundlage dafür ist der Absatz 5 des § 275a StPO



Das BVerfG hat entschieden, das eben diese dringenden Gründe in diesem Fall nicht vorhanden sind und die Auflagen der Führungsaufsicht bis zur erneuten Verhandlung als Sicherheitsmaßnahme ausreichend sind.

Das heißt, die Frage der Sicherheitsverwahrung ist noch nicht geklärt und wenn in der erneuten Verhandlung ein Urteil für die Sicherheitsverwahrung mit revisionsfester Begründung erfolgt, geht der Beklagte in die Sicherheitsverwahrung.

Das Urteil des BVerfG sorgt nur dafür, das der Beklagte bis zur erneuten Entscheidung unter Aufsicht auf freien Fuß ist.

Für die endgültige Entscheidung über die Sicherheitsverwahrung ist die Urteil weniger von Bedeutung, die Beanstandungen in der Revisionsentscheidung des BGHs sind wichtiger.

Das BVerfG hat hier nur über die Verfahrensweise des Unterbringungsbefehls nach § 275a StPO entschieden, nicht über die Sicherheitsverwahrung.


Danke für die Erklärungen.
Das heisst es kommt noch zu einem Prozess in diesem Fall ?

Denkpoli
29.10.2008, 22:25
Danke für die Erklärungen.
Das heisst es kommt noch zu einem Prozess in diesem Fall ?
Ja, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass das Bundesverfassungsgericht die Wahrscheinlichkeit seiner Freilassung erhöht hat.

Denkpoli
29.10.2008, 22:25
Gibt es auch eine Fassung für normalsterbliche Menschen. ?
Ich sehe nur das diese Bestie auf freiem Fuss ist. Die Gründe verstehe ich nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat definitiv ein Interesse an Sexualstraftaten in Deutschland. Mit Dummheit ist das nicht erklärbar. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum dieses Interesse besteht.

Tosca
29.10.2008, 22:31
Noch in der Haft sammelte ein Vergewaltiger neue Daten von Kindern. Kein Grund, ihn weiter einzusperren, entschieden die Karlsruher Richter.

http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-mehr-rechte-fuer-sexualstraftaeter_aid_344481.html

Da fällt einem nichts mehr zu ein!

Wieso? In einem anderen Strang entdeckte ich heute, dass Eltern schon mal in der Vagina der Töchter rumspielen sollen. Also irgendwie greift da ein Rädchen ins andere.

Jetzt müssen wir nur noch sämtliche sexuellen Fantasien mit Kindern legalisieren, also ab Geburt, damit man eine kleine Richtlinie hat.

Pfui Teufel.

Manchmal glaube ich, es ist in Vergessenheit geraten, dass Kinder unserem besonderen Schutz brauchen.

Alfred
29.10.2008, 22:32
Das Bundesverfassungsgericht hat definitiv ein Interesse an Sexualstraftaten in Deutschland. Mit Dummheit ist das nicht erklärbar. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum dieses Interesse besteht.

Da sind wir dann wieder hier :

Klick (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2474917&postcount=428)

Schau mal im Netz nach der Humanistischen Union.

Tosca
29.10.2008, 22:33
Ah, jetzt habe ich das Urteil genauer gelesen. Das Verfassungsgericht beanstandet nur, dass dass Landgericht nicht ausführlich dargelegt hat, ob der Kerl wirklich wieder vergewaltigen oder sexuell nötigen wird. Wenn solche Taten nämlich unwahrscheinlich sind und er aller Wahrscheinlichkeit nach höchstens noch als Exhibiotionist auffallen wird, ist eine Unterbringung in der Tat unverhältnismäßig.

Felidae, legst du die Hand für ihn ins Feuer?

Alfred
29.10.2008, 22:35
Felidae, legst du die Hand für ihn ins Feuer?

Die Sachverständigen bezeichnen ihn als gefährlich.

Gehirnnutzer
29.10.2008, 23:03
Danke für die Erklärungen.
Das heisst es kommt noch zu einem Prozess in diesem Fall ?

Richtig, denn die Entscheidung des BVerfG betrifft nur den Unterbringungsbefehl über die Sicherheitsverwahrung wird vom Gericht in Chemnitz entschieden. Das steht nicht nur in dem Urteil des BVerfG sondern auch in dem Artikel.

Gehirnnutzer
29.10.2008, 23:17
Ja, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass das Bundesverfassungsgericht die Wahrscheinlichkeit seiner Freilassung erhöht hat.

Hier irrst du Denkpoli, das einzige was das BVerfG hier entschieden hat, ist vereinfacht dargestellt das die Anwendung des § 275a StPO aufgrund eines Rechtsfehlers unzulässig ist. Die Begründung des Unterbringungsbefehls erfolgte nämlich auf der Basis des durch den Bundesgerichtshof revidierten Urteils.
Wenn die Urteilsbegründung nicht ausreicht um die ursprüngliche Entscheidung über die Sicherheitsverwahrung zu rechtfertigen, kann sie auch nicht den Unterbringungsbefehl rechtfertigen.

Hier geht es nur um einen Rechtsfehler, der bei dem ursprünglichen Urteil über die Sicherheitsverwahrung gemacht wurde, die Entscheidung wurde vom Gericht nicht in ausreichend rechtlicher Form begründet.

Gehirnnutzer
30.10.2008, 00:49
Kleiner Nachtrag, auch das Urteil des BGH über die Revision auf das das Urteil des BVerfG Bezug nimmt, ist Online verfügbar.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008&Sort=3&Seite=11&nr=45119&pos=332&anz=2634

Felidae
30.10.2008, 08:28
Felidae, legst du die Hand für ihn ins Feuer?

Nein.

Felidae
30.10.2008, 08:31
Das würde ja gerade nicht passieren, weil Schlampen da geächtet wären.

Ist jede Vergewaltigte eine Schlampe?

Felidae
30.10.2008, 08:33
Die Sachverständigen bezeichnen ihn als gefährlich.

Das Gericht hat ja angekreidet, dass die Sachverständigen die Gefährlichkeit eben nicht genügend ausdifferenziert haben. Es wurde anscheinend also schlicht schlampig gearbeitet.

kotzfisch
30.10.2008, 08:45
Schlampig gearbeitet in der Gefährlichkeitsprognose?Kaum vorstellbar.
Insbesondere muß man wissen, dass Richter sich gerne auf die Unverständlichkeit der psychiatrischen Stellungnahme herausreden, wenn sie selbst kaum noch weiterwissen.Alles schon dagewesen.

Der juridische Rest: siehe Postings Gehirnnutzer!

Heimdall(1)
30.10.2008, 08:50
Nur scheint das leider häufiger zu passieren. Komme ja auch aus der juristischen Ecke...;)
Da sind einem dann schon einige Fälle bekannt. Es gibt für solche Fälle eben keine Richtlinie, jedes Mal wird der Fall neu entschieden, Ausnahmen werden gemach: Die Individualität des Straftäters wird geachtet!

schastar
30.10.2008, 08:57
Noch in der Haft sammelte ein Vergewaltiger neue Daten von Kindern. Kein Grund, ihn weiter einzusperren, entschieden die Karlsruher Richter.

http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-mehr-rechte-fuer-sexualstraftaeter_aid_344481.html

Da fällt einem nichts mehr zu ein!

Wie sammelt jemand hin Haft Daten von Kindern?

Da er offensichtlich nicht bereit ist sein Verhalten zu ändern, stehe in diesem Fall auch ich einer Freilassung skeptisch gegenüber.

Felidae
30.10.2008, 09:22
Schlampig gearbeitet in der Gefährlichkeitsprognose?Kaum vorstellbar.
Insbesondere muß man wissen, dass Richter sich gerne auf die Unverständlichkeit der psychiatrischen Stellungnahme herausreden, wenn sie selbst kaum noch weiterwissen.Alles schon dagewesen.

Der juridische Rest: siehe Postings Gehirnnutzer!

Nun, das Gericht erwartet zu Recht, dass die Gefährlichkeitsprognose genau differenziert und nicht einfach pauschal aussagt, dass sexuell motivierte Straftaten erneut zu erwarten sind. Es muss schon genau gesagt werden: Es sind weitere schwere Straftaten wie Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch zu erwarten.

Schaschlik
30.10.2008, 09:53
Ist jede Vergewaltigte eine Schlampe?

Odin hat nur aufgezeigt, dass seine Meinung über "fremde Völker" hauptsächlich Eigenprojektion ist.

Schaschlik
30.10.2008, 09:54
Wie sammelt jemand hin Haft Daten von Kindern?

Da er offensichtlich nicht bereit ist sein Verhalten zu ändern, stehe in diesem Fall auch ich einer Freilassung skeptisch gegenüber.

Man hätte das Verfahren um die Sicherheitsverfahrung viel früher führen müssen und dabei mehr Sorgfalt walten lassen sollen.

Felidae
30.10.2008, 10:13
Odin hat nur aufgezeigt, dass seine Meinung über "fremde Völker" hauptsächlich Eigenprojektion ist.

Dann müßte Iran ihm ja richtig sympathisch sein. Dort werden nämlich nicht die Vergewaltiger, sondern die Vergewaltigten aufgeknüpft. Das ist konsequenter Täterschutz.

Gehirnnutzer
30.10.2008, 10:16
Man hätte das Verfahren um die Sicherheitsverfahrung viel früher führen müssen und dabei mehr Sorgfalt walten lassen sollen.

Leute, ihr scheint es immer noch nicht zu kapieren. Die Sicherheitsverwahrung ist nicht vom Tisch, über die wird auf Grund des Revisionsurteils des BGHs erneut verhandelt. Das BVerfG hat nur über den Unterbringungsbefehl entschieden.

kotzfisch
30.10.2008, 10:32
Doch ist verstanden worden.

meckerle
30.10.2008, 20:02
Wieso? In einem anderen Strang entdeckte ich heute, dass Eltern schon mal in der Vagina der Töchter rumspielen sollen. Also irgendwie greift da ein Rädchen ins andere.

Jetzt müssen wir nur noch sämtliche sexuellen Fantasien mit Kindern legalisieren, also ab Geburt, damit man eine kleine Richtlinie hat.

Pfui Teufel.

Manchmal glaube ich, es ist in Vergessenheit geraten, dass Kinder unserem besonderen Schutz brauchen.
Habe jetzt lange suchen müssen, aber ich habs wieder gefunden.
Guckst du hier: http://www.swg-hamburg.de/Archiv/Beitrage_aus_der_Rubrik_-_Aktu/Sexueller_Missbrauch_von_Kindern.pdf

Als Verantwortliche werden genannt U.v.d.Leyen und Ulla Schmidt

So ein Pack!:D