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Vollständige Version anzeigen : Krankenkassen abzocke



barumer
27.10.2008, 09:27
Moin moin,

gehört zwar nicht hierher (oder doch?), aber ich brauche mal schnelle Hilfe von euch.


Kann mir jemand aktuelle Links über diesen Thema nennen ?

Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen
In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung, selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland.


Mein Arbeitskollegen (beide im Betriebsrat) wollen es mir einfach nicht glauben und stellen es sogar als unmöglich da.

Finde einfach nichts Aktuelles zum Thema, die meisten Links die ich hier gefunden habe sind im Netz nicht mehr vorhanden.

Daaaanke !!!

Don
27.10.2008, 09:32
http://www.hermesprojekt.de/downloads/sozialversicherungsabkommen/deutsch_tuerkisches_sozialversicherungsabkommen.pd f

Hofer
27.10.2008, 09:55
Moin moin,

gehört zwar nicht hierher (oder doch?), aber ich brauche mal schnelle Hilfe von euch.


Kann mir jemand aktuelle Links über diesen Thema nennen ?

Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen
In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung, selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland.


Mein Arbeitskollegen (beide im Betriebsrat) wollen es mir einfach nicht glauben und stellen es sogar als unmöglich da.

Finde einfach nichts Aktuelles zum Thema, die meisten Links die ich hier gefunden habe sind im Netz nicht mehr vorhanden.

Daaaanke !!!


Hier ein etwas älterer Bericht

Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen


Eine Anfrage am 22.03.2003 an den ( SPD ) Parl. Staatssekretär Frank Thönnes MdB , beim Bundesministerium für Gesundheit uns soziale Sicherung .

Am 23.05.2003 eine Antwort vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung.

Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

Hier eine Kurzfassung :

In der Türkei oder im ehemaligen Jugoslawien ( Bosnien ,Herzegowina , Mazedonien , Serbien , Montenegro , Kroatien , Slowenien ) lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten ausl. Arbeitnehmers erhalten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates.

Die hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen Krankenversicherung zu erstatten .Dies gilt für die Ehefrau , für die minderjährigen Kinder und für die Eltern , wenn sie nicht selber versichert sind.

Diese Regelung gilt für einen Teil der über 500 000 Türken und für ca. 280 000 aus dem ehem. Jugoslawien

1999 wurde der türkischen Krankenversicherung für die Betreuung von 33.630 Familien ein Betrag von ca. 7,1 Millionen EURO von der deutschen Krankenkasse überwiesen.
1999 für Bosnien , Herzegowina , Mazedonien , ca. 1,22 Millionen EURO .
2000 für Serbien und Montenegro ca. 0,21 Millionen EURO .
2000 für Kroatien und Slowenien ca. 1,87 Millionen EURO .
Gesamt : 10,40 Millionen EURO in nur einem Jahr.

Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen


1999 wurde der türkischen Krankenversicherung für die Betreuung von 33.630 Familien ein Betrag von ca. 7,1 Millionen EURO von der deutschen Krankenkasse überwiesen.
1999 für Bosnien , Herzegowina , Mazedonien , ca. 1,22 Millionen EURO .
2000 für Serbien und Montenegro ca. 0,21 Millionen EURO .
2000 für Kroatien und Slowenien ca. 1,87 Millionen EURO .
Gesamt : 10,40 Millionen EURO in nur einem Jahr.

173 Millionen Euro pro Jahr Transfer in die Türkei Krankenkasse

Zwischen beiden Ländern bestehen mehrere sozialpolitische Abkommen. Hierzu zählt insbesondere das Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 einschließlich eines Zusatzabkommens von 1984, das Türken und Deutsche einander im jeweils anderen Land in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung de facto gleichstellt. Im Oktober 2005 wurde in der Türkei und in Deutschland das Inkrafttreten dieses bahnbrechenden Abkommens vor 40 Jahren feierlich begangen. Türkische Arbeitnehmer können sich den Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherungsbeiträge nach ihrer Rückkehr in die Türkei auszahlen lassen, falls sie in der Türkei keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Der finanzielle Transfer auf der Basis des Sozialversicherungsabkommens aus Deutschland in die Türkei beträgt derzeit rund 173 Millionen Euro pro Jahr mit stark steigender Tendenz.

Zitat

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Tuerkei/Bilateral.html

Dies gilt für die Ehefrau , für die minderjährigen Kinder und für die Eltern

Noch fragen ??

barumer
27.10.2008, 10:46
Hier ein etwas älterer Bericht

Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen


Eine Anfrage am 22.03.2003 an den ( SPD ) Parl. Staatssekretär Frank Thönnes MdB , beim Bundesministerium für Gesundheit uns soziale Sicherung .

Am 23.05.2003 eine Antwort vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung.

Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

Hier eine Kurzfassung :

In der Türkei oder im ehemaligen Jugoslawien ( Bosnien ,Herzegowina , Mazedonien , Serbien , Montenegro , Kroatien , Slowenien ) lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten ausl. Arbeitnehmers erhalten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates.

Die hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen Krankenversicherung zu erstatten .Dies gilt für die Ehefrau , für die minderjährigen Kinder und für die Eltern , wenn sie nicht selber versichert sind.

Diese Regelung gilt für einen Teil der über 500 000 Türken und für ca. 280 000 aus dem ehem. Jugoslawien

1999 wurde der türkischen Krankenversicherung für die Betreuung von 33.630 Familien ein Betrag von ca. 7,1 Millionen EURO von der deutschen Krankenkasse überwiesen.
1999 für Bosnien , Herzegowina , Mazedonien , ca. 1,22 Millionen EURO .
2000 für Serbien und Montenegro ca. 0,21 Millionen EURO .
2000 für Kroatien und Slowenien ca. 1,87 Millionen EURO .
Gesamt : 10,40 Millionen EURO in nur einem Jahr.

Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen


1999 wurde der türkischen Krankenversicherung für die Betreuung von 33.630 Familien ein Betrag von ca. 7,1 Millionen EURO von der deutschen Krankenkasse überwiesen.
1999 für Bosnien , Herzegowina , Mazedonien , ca. 1,22 Millionen EURO .
2000 für Serbien und Montenegro ca. 0,21 Millionen EURO .
2000 für Kroatien und Slowenien ca. 1,87 Millionen EURO .
Gesamt : 10,40 Millionen EURO in nur einem Jahr.

173 Millionen Euro pro Jahr Transfer in die Türkei Krankenkasse

Zwischen beiden Ländern bestehen mehrere sozialpolitische Abkommen. Hierzu zählt insbesondere das Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 einschließlich eines Zusatzabkommens von 1984, das Türken und Deutsche einander im jeweils anderen Land in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung de facto gleichstellt. Im Oktober 2005 wurde in der Türkei und in Deutschland das Inkrafttreten dieses bahnbrechenden Abkommens vor 40 Jahren feierlich begangen. Türkische Arbeitnehmer können sich den Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherungsbeiträge nach ihrer Rückkehr in die Türkei auszahlen lassen, falls sie in der Türkei keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Der finanzielle Transfer auf der Basis des Sozialversicherungsabkommens aus Deutschland in die Türkei beträgt derzeit rund 173 Millionen Euro pro Jahr mit stark steigender Tendenz.

Zitat

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Tuerkei/Bilateral.html

Dies gilt für die Ehefrau , für die minderjährigen Kinder und für die Eltern

Noch fragen ??

Kann es sein das dieser Absatz herausgenommen wurde ???
Ich kann ihn nicht finden.
Oder überlese ich ihn dauernd ?(

Hofer
27.10.2008, 11:23
Kann es sein das dieser Absatz herausgenommen wurde ???
Ich kann ihn nicht finden.
Oder überlese ich ihn dauernd ?(

welcher Absatz ??

http://www.welt.de/print-wams/article131117/Empoerte_Anrufe_im_Ministerium_Deutsche_in_Kranken kassen_benachteiligt.html

schastar
27.10.2008, 11:42
Man suche da unter anderem bei z.B. google unter Monatspauschbetrag oder Pauschbetrag.

http://bb.focus.de/focus/p=Absolutes+Tabuthema-853512-

http://www.krankenkassen.de/ausland/eformulare/e-formular-127/

barumer
27.10.2008, 11:47
welcher Absatz ??

Diesen hier :


Zwischen beiden Ländern bestehen mehrere sozialpolitische Abkommen. Hierzu zählt insbesondere das Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 einschließlich eines Zusatzabkommens von 1984, das Türken und Deutsche einander im jeweils anderen Land in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung de facto gleichstellt. Im Oktober 2005 wurde in der Türkei und in Deutschland das Inkrafttreten dieses bahnbrechenden Abkommens vor 40 Jahren feierlich begangen. Türkische Arbeitnehmer können sich den Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherungsbeiträge nach ihrer Rückkehr in die Türkei auszahlen lassen, falls sie in der Türkei keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Der finanzielle Transfer auf der Basis des Sozialversicherungsabkommens aus Deutschland in die Türkei beträgt derzeit rund 173 Millionen Euro pro Jahr mit stark steigender Tendenz.

barumer
27.10.2008, 11:53
Man suche da unter anderem bei z.B. google unter Monatspauschbetrag oder Pauschbetrag.

http://bb.focus.de/focus/p=Absolutes+Tabuthema-853512-

http://www.krankenkassen.de/ausland/eformulare/e-formular-127/

Danke für die links.


Warum sind denn in diesen Forum fast alle User gesperrt ? :D :D :D

lupus_maximus
27.10.2008, 11:58
Danke für die links.


Warum sind denn in diesen Forum fast alle User gesperrt ? :D :D :D
Dort dürfen nur 150-prozentige Linke schreiben, also Faschisten!
Kapitalisten wie mich oder mir wird kein Schreibrecht eingeräumt!

Hofer
27.10.2008, 12:14
Diesen hier :


Zwischen beiden Ländern bestehen mehrere sozialpolitische Abkommen. Hierzu zählt insbesondere das Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 einschließlich eines Zusatzabkommens von 1984, das Türken und Deutsche einander im jeweils anderen Land in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung de facto gleichstellt. Im Oktober 2005 wurde in der Türkei und in Deutschland das Inkrafttreten dieses bahnbrechenden Abkommens vor 40 Jahren feierlich begangen. Türkische Arbeitnehmer können sich den Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherungsbeiträge nach ihrer Rückkehr in die Türkei auszahlen lassen, falls sie in der Türkei keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Der finanzielle Transfer auf der Basis des Sozialversicherungsabkommens aus Deutschland in die Türkei beträgt derzeit rund 173 Millionen Euro pro Jahr mit stark steigender Tendenz.

Vielleicht ist das unserer Regierung peinlich und sie haben es gelöscht


Die Eltern (die im Ausland leben ) sind kostenlos mitversichert !!!! das ist ein Witz

Meine Eltern sind bei mir nicht kostenlos mitversichert

Hofer
27.10.2008, 12:15
Dort dürfen nur 150-prozentige Linke schreiben, also Faschisten!
Kapitalisten wie mich oder mir wird kein Schreibrecht eingeräumt!

und bevorzugt im FF Moslems

Tratschtante
27.10.2008, 12:23
Dieses Abkommen besteht seit 1964, und zwar auch für Marokko und Tunesien.
Ich habe bereits mehrmals das dafür zuständige Ministerium angeschrieben und immer dieselbe Antwort bekommen: An diesem Abkommen wird nicht gerüttelt. Es bleibt bestehen.
Notfalls werden für uns die Beiträge erhöht, um diese Verpflichtung einzuhalten.
Aber ich werde die weiterhin mit Briefen bombardieren.

lupus_maximus
27.10.2008, 12:23
und bevorzugt im FF Moslems
Moslems sind die, die uns ersetzen sollen auf Grund ihrer überragenden Intelligenz und die für jeden abgemurksten Ungläubigen im Paradies einen höheren Rang erhalten!

Hofer
27.10.2008, 18:30
Moslems sind die, die uns ersetzen sollen auf Grund ihrer überragenden Intelligenz und die für jeden abgemurksten Ungläubigen im Paradies einen höheren Rang erhalten!


im Paradies einen höheren Rang erhalten

Die werden sich wundern wenn statt 72 Jungfrauen einige hundert Würmer kommen und sich satt fressen

Bruddler
27.10.2008, 18:38
Vielleicht ist das unserer Regierung peinlich und sie haben es gelöscht


Die Eltern (die im Ausland leben ) sind kostenlos mitversichert !!!! das ist ein Witz

Meine Eltern sind bei mir nicht kostenlos mitversichert

nein, das ist eine Sauerei ! X(

Tratschtante
27.10.2008, 18:46
Nicht nur die Eltern sind mitversichert. Da werden ganze Dörfer auf unsere Kosten behandelt.
Im übrigen: Auch wenn unsere ausländischen Mitbürger hier nicht arbeiten, sondern Stütze kriegen, gilt diese Mitversicherung.