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Vollständige Version anzeigen : Neonazis soll Wahl-Kandidatur verboten werden...



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Alfred
23.10.2008, 16:12
Eine richtige Endscheidung? Soll man allen die Rechts von der Linken stehen die Teilnahme an Wahlen verbieten?

Als erstes Bundesland will MV Rechtsextremisten an Kandidaturen bei Bürgermeister- und Landratswahlen hindern. Dazu soll das Kommunalwahlgesetz geändert werden.

zum Artikel --> Klick (http://www.ostsee-zeitung.de/online-extras_zusatzinfo.phtml?Param=DB-Beitrag&ID=1012326)

henriof9
23.10.2008, 16:26
Eine richtige Endscheidung? Soll man allen die Rechts von der Linken stehen die Teilnahme an Wahlen verbieten?


Selbstverständlich nicht !
Das, was man in unserem Lande Demokratie nennt ist ja schon beschämend, aber nun auch noch die Teilnahme an Wahlen verbieten ist die Krönung des Ganzen-
Aber ist ja auch einfacher, anstatt sich mit dem eigenen Unvermögen zu befassen, ggf. die eigene Politik dem Volkeswille anzupassen, kommt man eben auf solche abstrusen Ideen.

Hexenhammer
23.10.2008, 16:28
Wie wäre es noch mit Wahlrechtsentzug?

Leo Navis
23.10.2008, 16:29
Wie Malta vorgeschlagen hat: Ausweisen oder einsperren.

Willkommen, willkommen in der Demokratie des 21. Jahrhunderts!

Alfred
23.10.2008, 16:31
Wie wäre es noch mit Wahlrechtsentzug?

Ahh, eine Steigerung also. Gute Idee.

Alfred
23.10.2008, 16:33
Selbstverständlich nicht !
Das, was man in unserem Lande Demokratie nennt ist ja schon beschämend, aber nun auch noch die Teilnahme an Wahlen verbieten ist die Krönung des Ganzen-
Aber ist ja auch einfacher, anstatt sich mit dem eigenen Unvermögen zu befassen, ggf. die eigene Politik dem Volkeswille anzupassen, kommt man eben auf solche abstrusen Ideen.

Guter beitrag. So kann man auch bestimmen wer ein Nazi ist. Also wenn irgendwer einem Antrag der NPD seine Stimme gibt, dann ist er Nazi und weg vom Fenster....

George Rico
23.10.2008, 16:33
"...setzt die Landesregierung ein deutliches Signal im Kampf gegen den von der NPD vertretenen Rechtsextremismus.“


Das ist ja Wahnsinn. Hier wird die Demokratie mit staatlicher Billigung vollkommen unterhöhlt.



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Felidae
23.10.2008, 16:35
Hallo? Artikel genau lesen. Es geht um begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten. Diese Zweifel sind nicht nur beim NPDler legitim, sondern auch beim DKPler oder KPDler. Ich halte diesen Schritt für richtig und wichtig.

Sathington Willoughby
23.10.2008, 16:36
Wäre eigentlich gut, wenn das Gesetz kommt: gleich gehts vors Verfassungsgericht, parallel dazu evtl. noch zum EU-Gerichtshof und zur UNO .
Das tonnenschwere Rüffel für die selbsternannten Nazijäger und einen rapiden Ansehensverlust. :hihi:

George Rico
23.10.2008, 16:36
Interessant wäre allerdings zu wissen, inwieweit dies verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Sollte dieser Irrsinn wirklich umgesetzt werden, so denke ich, dass eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht - auch wenn es "nur" rechte Kläger sind - durchaus Erfolg haben könnte.



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Felidae
23.10.2008, 16:37
Wie wäre es noch mit Wahlrechtsentzug?

Verfassungsfeinden das Wahlrecht zu entziehen wäre ebenso ein legitimer Schritt.

lupus_maximus
23.10.2008, 16:37
Ahh, eine Steigerung also. Gute Idee.
Ich bin schon am Überlegen, ob ich in Thüringen auch den nebenberuflichen Bürgermeister ohne Vergütung stelle, in dem Ort wo dann auch der Betrieb gegründet werden soll.
Anders ausgedrückt, dort wo ich den Bürgermeister stelle, kommt auch der Betrieb hin!

George Rico
23.10.2008, 16:37
Hallo? Artikel genau lesen. Es geht um begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten. Diese Zweifel sind nicht nur beim NPDler legitim, sondern auch beim DKPler oder KPDler. Ich halte diesen Schritt für richtig und wichtig.

Und Du schimpfst dich Demokrat? :))



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Freiherr
23.10.2008, 16:38
Widerlich wie alles und allem die veröffentlichte Meinung aufgedrückt wird.

giggi
23.10.2008, 16:38
Ehrlich gesagt kann ich nicht den Sinn hinter dieser Maßnahme erkennen. Man kann zwar politisch Unliebsame von Wahlen fernhalten. Doch die Anhänger lösen sich dadurch nicht in Luft aus. Die SPD hat auch die Prohibition überlebt.
Ist es unhöflich, den Forderern zu unterstellen, sie handeln nur aufgrund ihres Selbsterhaltungstriebes?

Leo Navis
23.10.2008, 16:38
Hallo? Artikel genau lesen. Es geht um begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten. Diese Zweifel sind nicht nur beim NPDler legitim, sondern auch beim DKPler oder KPDler. Ich halte diesen Schritt für richtig und wichtig.
Das glaubst Du doch nicht wirklich?

:))

Sathington Willoughby
23.10.2008, 16:38
Hallo? Artikel genau lesen. Es geht um begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten. Diese Zweifel sind nicht nur beim NPDler legitim, sondern auch beim DKPler oder KPDler. Ich halte diesen Schritt für richtig und wichtig.

Fragt sich nur, wer daran Zweifel hegen darfund welche Kriterien dafür gelten. Man darf nicht mal enen Mörder vorbeugend einsperren; erst, wenn er eine Tat begangen hat, kann man ihn verurteilen, genauso muss es für politische Gesinnungen gelten. Man darf nicht pauschal vorverurteilen.

Was ist orange, weiß und schwimmt?

Felidae
23.10.2008, 16:38
Interessant wäre allerdings zu wissen, inwieweit dies verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Sollte dieser Irrsinn wirklich umgesetzt werden, so denke ich, dass eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht - auch wenn es "nur" rechte Kläger sind - durchaus Erfolg haben könnte.



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Wäre eigentlich gut, wenn das Gesetz kommt: gleich gehts vors Verfassungsgericht, parallel dazu evtl. noch zum EU-Gerichtshof und zur UNO .
Das tonnenschwere Rüffel für die selbsternannten Nazijäger und einen rapiden Ansehensverlust. :hihi:

Wenn ihr beide mir noch erklären könnten, warum es verfassungswidrig sein sollte, einen Verfassungsfeind nicht zur Wahl zuzulassen, wäre ich dankbar. Warum sollte für einen gewählten Amtsträger etwas anderes gelten als für jeden anderen Amtsträger auch?

George Rico
23.10.2008, 16:39
Verfassungsfeinden das Wahlrecht zu entziehen wäre ebenso ein legitimer Schritt.

Inwieweit ließe sich dieser Schritt in Bezug auf das Grundgesetz rechtfertigen? Wohl kaum, doch ich bin sehr auf deine Erklärungsversuche gespannt.



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Leo Navis
23.10.2008, 16:39
Ehrlich gesagt kann ich nicht den Sinn hinter dieser Maßnahme erkennen. Man kann zwar politisch Unliebsame von Wahlen fernhalten. Doch die Anhänger lösen sich dadurch nicht in Luft aus. Die SPD hat auch die Prohibition überlebt.
Das hat doch nichts mit den Rechtsextremen zu tun. Davon gibt's so wenige, die sind völlig egal. Das hat vielmehr was mit dem schönen Kreislauf zu tun, mit dem immer mehr Menschen, Institutionen und Vereine dem "Rechtsextremismus" zugeordnet und somit in gutbürgerlicher Manier diskriminiert werden kann. Das hier ist doch bloß ein weiterer Meilenstein.

Felidae
23.10.2008, 16:40
Fragt sich nur, wer daran Zweifel hegen darfund welche Kriterien dafür gelten. Man darf nicht mal enen Mörder vorbeugend einsperren; erst, wenn er eine Tat begangen hat, kann man ihn verurteilen, genauso muss es für politische Gesinnungen gelten. Man darf nicht pauschal vorverurteilen.

Was ist orange, weiß und schwimmt?

Als ich im Beamtenstatus meine Ausbildung gemacht habe, musste ich vorher auch unterschreiben, dass ich nichts mit der NPD, der DKP oder ähnlichen Antidemokraten zu tun habe. Warum sollte es für gewählte Leute eine Sonderbehandlung geben? Ich sehe das vielmehr auch unter dem Gleichheitssatz aller Beamten als notwendigen Schritt.

Joseph Malta
23.10.2008, 16:40
Wie Malta vorgeschlagen hat: Ausweisen oder einsperren.

Willkommen, willkommen in der Demokratie des 21. Jahrhunderts!

Richtig. Ausbürgerungen möglich machen und rauswerfen. Bei bestätigter und zweifelsfrei erwiesener "Wiederbetätigung" ( so nennt man das in Österreich) werden sämtliche Bürgerrechte nebst Staatsbürgerschaft entzogen.

Felidae
23.10.2008, 16:41
Richtig. Ausbürgerungen möglich machen und rauswerfen. Bei bestätigter und zweifelsfrei erwiesener "Wiederbetätigung" ( so nennt man das in Österreich) werden sämtliche Bürgerrechte nebst Staatsbürgerschaft entzogen.

Ich sehe das wie du, würde aber Vertreter der Linken noch mit reinnehmen.

Leo Navis
23.10.2008, 16:41
Richtig. Ausbürgerungen möglich machen und rauswerfen. Bei bestätigter und zweifelsfrei erwiesener "Wiederbetätigung" ( so nennt man das in Österreich) werden sämtliche Bürgerrechte nebst Staatsbürgerschaft entzogen.
Genau. Und wenn wir mit den Rechtsextremen fertig sind, kommen die nächsten Sündenböcke. Hmm ... wie wär's mit Juden?

Felidae
23.10.2008, 16:43
Genau. Und wenn wir mit den Rechtsextremen fertig sind, kommen die nächsten Sündenböcke. Hmm ... wie wär's mit Juden?

Die politische Ausschaltung von Neonazis in die Nähe der Judenverfolgung im Dritten Reich zu stellen zeugt von reichlich wenig Verstand. Schade, ich hätte dich intelligenter geschätzt.

Joseph Malta
23.10.2008, 16:44
Ich sehe das wie du, würde aber Vertreter der Linken noch mit reinnehmen.

Klar, sofort. Nur war das hier ja nicht Thema. Wer hier rumkommunisten will, dem gehört in den Arsch getreten und der darf das gerne in einem passenden Land tun.

giggi
23.10.2008, 16:45
Richtig. Ausbürgerungen möglich machen und rauswerfen. Bei bestätigter und zweifelsfrei erwiesener "Wiederbetätigung" ( so nennt man das in Österreich) werden sämtliche Bürgerrechte nebst Staatsbürgerschaft entzogen.

Sollte es sich um die betreffende Person um einen Ausländer handeln, kann man deine Okkasion nur lobpreisen.

Joseph Malta
23.10.2008, 16:46
Genau. Und wenn wir mit den Rechtsextremen fertig sind, kommen die nächsten Sündenböcke. Hmm ... wie wär's mit Juden?

Nazis wollen sich als Opfer wie Juden gerieren? Wäre es nicht so pervers, es wäre eine komödiantische Glanzvorstellung.

Joseph Malta
23.10.2008, 16:47
Sollte es sich um die betreffende Person um einen Ausländer handeln, kann man deine Okkasion nur lobpreisen.

Mir ist es scheißegal, welche Nationalität der Nazi hat. Pole, Russe, Slowake, Rumäne, Israeli, Türke - Nazis raus aus Deutschland.

giggi
23.10.2008, 16:47
Verfassungsfeinden das Wahlrecht zu entziehen wäre ebenso ein legitimer Schritt.

Hast du dir das auch reiflich überlegt?Damit könnte man dir in Anbetracht deiner Postings in diesem Thread auch das Wahlrecht abschreiben.

Felidae
23.10.2008, 16:48
Hast du dir das auch reiflich überlegt?Damit könnte man dir in Anbetracht deiner Postings in diesem Thread auch das Wahlrecht abschreiben.

Nach dieser Logik müsste man den Notwehr treibenden bestrafen.

Alfred
23.10.2008, 16:48
Verfassungsfeinden das Wahlrecht zu entziehen wäre ebenso ein legitimer Schritt.

Wer bestimmt wer ein Verfassungsfeind ist ?

henriof9
23.10.2008, 16:48
Hallo? Artikel genau lesen. Es geht um begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten. Diese Zweifel sind nicht nur beim NPDler legitim, sondern auch beim DKPler oder KPDler. Ich halte diesen Schritt für richtig und wichtig.

Ach, dann wird also schon vorher Gesinnungschnüffelei betrieben ?

Und wer bitte, entscheidet dann wer, warum nicht Verfassungtreu wäre ?
Soweit mir bekannt ist, entscheidet dies das Verfassunggericht.
Unabhängig davon wird doch eine Partei ggf. sowieso verfassungsrechtlich überprüft- nur, bis jetzt hat das so nicht geklappt, da versucht man eben gern den Weg über die Hintertür.

Nee, das hat nichts mit Demokratie zu tun !

Leo Navis
23.10.2008, 16:49
Die politische Ausschaltung von Neonazis in die Nähe der Judenverfolgung im Dritten Reich zu stellen zeugt von reichlich wenig Verstand. Schade, ich hätte dich intelligenter geschätzt.
Habe ich doch gar nicht. Aber sieh mal: Wenn irgendwas scheiße läuft, so können wir uns derzeit immer noch auf unseren "Kampf gegen rechts" stützen, können mehr Mittel fordern, können ihnen das Wahlrecht oder gar die Staatsbürgerschaft entziehen. Schöne Demos machen, die nichts bringen, aber irgendwie der ganzen Republik so ein wohliges "Wir sind die Guten" Gefühl verschafft. Was glaubst Du, wofür die Juden früher verfolgt wurden? Du glaubst doch nicht wirklich, da ging's um die Juden?

Aber wenn die ganzen Neonazis (oder eher: Die paar Hundert) weg sind, was dann? Ohne Sündenbock ist noch keine Gesellschaft ausgekommen, früher warn's eben die Juden, heute sind's die Rechtsextremisten, und da wir sie früher schon diskriminiert haben, können wir's in Zukunft doch wieder machen.

Wobei: Viele Menschen hassen ja schon die Moslems, die sind ja noch viel geeigneter! Wen gibt's noch ... hm, denk' Dir selbst was aus.

Oder lies einfach mal in 1984. Rate mal, welche Funktion da der böse Feind in der Ferne hatte ...

giggi
23.10.2008, 16:49
Mir ist es scheißegal, welche Nationalität der Nazi hat. Pole, Russe, Slowake, Rumäne, Israeli, Türke - Nazis raus aus Deutschland.

Nanana, du solltest dich einer besseren Wortwahl befleißigen.

Alfred
23.10.2008, 16:49
Hallo? Artikel genau lesen. Es geht um begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten. Diese Zweifel sind nicht nur beim NPDler legitim, sondern auch beim DKPler oder KPDler. Ich halte diesen Schritt für richtig und wichtig.

Nein, es geht nur um Rechte. Ansonsten dürfte es keine Linken in solchen Positionen geben in Mecklenburg. Hallo ? Artikel genau lesen....

Alfred
23.10.2008, 16:50
Ehrlich gesagt kann ich nicht den Sinn hinter dieser Maßnahme erkennen. Man kann zwar politisch Unliebsame von Wahlen fernhalten. Doch die Anhänger lösen sich dadurch nicht in Luft aus. Die SPD hat auch die Prohibition überlebt.
Ist es unhöflich, den Forderern zu unterstellen, sie handeln nur aufgrund ihres Selbsterhaltungstriebes?

Nein, das ist nicht unhöflich.

Alfred
23.10.2008, 16:52
Richtig. Ausbürgerungen möglich machen und rauswerfen. Bei bestätigter und zweifelsfrei erwiesener "Wiederbetätigung" ( so nennt man das in Österreich) werden sämtliche Bürgerrechte nebst Staatsbürgerschaft entzogen.

Warum gilt das nicht für Linke? Also zum beispiel die Sarah Wagenknecht?

Warschau
23.10.2008, 16:52
Als erstes Bundesland will MV Rechtsextremisten an Kandidaturen bei Bürgermeister- und Landratswahlen hindern. Dazu soll das Kommunalwahlgesetz geändert werden.

...ist doch ein respektabler Vorschlag... aber leider nicht umsetzbar.

Gruppierungen, deren Zielsetzung es ist, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu zerstören, sollte meines Erachtens nach, nicht ALLE Bürgerlichen - Rechte in Anspruch nehmen dürfen.


Haben nicht schon genug Vorbestrafte Rechtsradikale, einen Sitz in einer Kommune oder im Landesparlament eingenommen?

Leo Navis
23.10.2008, 16:52
Nazis wollen sich als Opfer wie Juden gerieren? Wäre es nicht so pervers, es wäre eine komödiantische Glanzvorstellung.
Opfer, Täter ... das verschwimmt doch alles. Glaubst Du wirklich, wir müssen 25 Millionen Euro pro Jahr für 4000 Nazis ausgeben, die sowieso nichts auf die Reihe kriegen?

henriof9
23.10.2008, 16:53
Warum sollte für einen gewählten Amtsträger etwas anderes gelten als für jeden anderen Amtsträger auch?

Nur das es sich um Bewerber handelt, also noch keine Amtsträger !

Wenn man unliebsame Menschen beseitigen will, sollte man dies auf einem anderen Niveau machen- so nicht !

Alfred
23.10.2008, 16:53
Mir ist es scheißegal, welche Nationalität der Nazi hat. Pole, Russe, Slowake, Rumäne, Israeli, Türke - Nazis raus aus Deutschland.

Aber du bist noch da. Islam steht in deinem Profil....hmm.

Felidae
23.10.2008, 16:53
Ach, dann wird also schon vorher Gesinnungschnüffelei betrieben ?

Und wer bitte, entscheidet dann wer, warum nicht Verfassungtreu wäre ?
Soweit mir bekannt ist, entscheidet dies das Verfassunggericht.
Unabhängig davon wird doch eine Partei ggf. sowieso verfassungsrechtlich überprüft- nur, bis jetzt hat das so nicht geklappt, da versucht man eben gern den Weg über die Hintertür.

Nee, das hat nichts mit Demokratie zu tun !

Wie ich schon sagte: Bei jedem Beamten wird diese "Gesinnungsschnüffelei" vor der Einstellung durchgeführt. Warum sollten politische Amtsträger davon ausgenommen sein?

Leo Navis
23.10.2008, 16:54
...ist doch ein respektabler Vorschlag... aber leider nicht umsetzbar.

Gruppierungen, deren Zielsetzung es ist, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu zerstören, sollte meines Erachtens nach, nicht ALLE Bürgerlichen - Rechte in Anspruch nehmen dürfen.


Haben nicht schon genug Vorbestrafte Rechtsradikale, einen Sitz in einer Kommune oder im Landesparlament eingenommen?
Jetzt sind's plötzlich "Rechtsradikale". Dir ist schon klar, dass das etwas gänzlich anderes ist?

Felidae
23.10.2008, 16:54
Nur das es sich um Bewerber handelt, also noch keine Amtsträger !

Wenn man unliebsame Menschen beseitigen will, sollte man dies auf einem anderen Niveau machen- so nicht !

Gut, dann sagt man eben: Wenn er gewählt ist, aber keine Gewähr für ein ständiges Eintreten für die FDGO bietet, darf er das Amt nicht antreten.

Alfred
23.10.2008, 16:55
...ist doch ein respektabler Vorschlag... aber leider nicht umsetzbar.

Gruppierungen, deren Zielsetzung es ist, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu zerstören, sollte meines Erachtens nach, nicht ALLE Bürgerlichen - Rechte in Anspruch nehmen dürfen.


Haben nicht schon genug Vorbestrafte Rechtsradikale, einen Sitz in einer Kommune oder im Landesparlament eingenommen?

Ach...wer hat welches Verbrechen begangen? Der Stasi Gysi ? Die Steinewerfer und mutmassliche Mörder Fischer? Welche Verbrechen haben die rechten begangen ?

Alfred
23.10.2008, 16:56
Jetzt sind's plötzlich "Rechtsradikale". Dir ist schon klar, dass das etwas gänzlich anderes ist?

Sogar Calmund wurde als rechtsradikal beschimpft in diesen Tagen...

Vril
23.10.2008, 16:57
Mir ist es scheißegal, welche Nationalität der Nazi hat. Pole, Russe, Slowake, Rumäne, Israeli, Türke - Nazis raus aus Deutschland.

Mir ist es auch scheißegal welche Nationalität ein Muslim hat . Türke, Araber, Kosovo-Albaner, Iraker, Iraner, Afghane, Pakistani, Marokkaner, Sudanese oder Paßdeutscher - Moslems raus aus Deutschland!

George Rico
23.10.2008, 16:58
Warum gilt das nicht für Linke? Also zum beispiel die Sarah Wagenknecht?

Die zählt ja zu den "Guten".



---

Warschau
23.10.2008, 17:01
Jetzt sind's plötzlich "Rechtsradikale". Dir ist schon klar, dass das etwas gänzlich anderes ist?


...das gleiche, hat natürlich auch für Linksradikale zu gelten, gelle

henriof9
23.10.2008, 17:02
Wie ich schon sagte: Bei jedem Beamten wird diese "Gesinnungsschnüffelei" vor der Einstellung durchgeführt. Warum sollten politische Amtsträger davon ausgenommen sein?


Dann hätte aber ein Joschka Fischer niemals Außenminister werden dürfen.

Was das Beamtentum betrifft, die arbeiten für den Staat, haben teilweise hoheitliche Aufgaben und da sollte man schon sicher sein, daß sie auch im Sinne des Staates handeln ( obwohl ich eine solche vorherige Gesinnungschnüffelei auch nicht gut heiße ).

Im Fall von Politikern gibt es Möglichkeiten, wenn es sich im Nachhinein so herausstellt, aber nicht schon vorher.

Doc Gyneco
23.10.2008, 17:03
Guter beitrag. So kann man auch bestimmen wer ein Nazi ist. Also wenn irgendwer einem Antrag der NPD seine Stimme gibt, dann ist er Nazi und weg vom Fenster....

Logisch !!!

Ihr lebt in einer Demokratie !

In einer Demokratie haben nur Linke, Grüne und Gutmenschen das sagen, alle Andersdenkende sind Nazis und müssen daher verboten werden !!

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Felidae
23.10.2008, 17:03
Dann hätte aber ein Joschka Fischer niemals Außenminister werden dürfen.

Was das Beamtentum betrifft, die arbeiten für den Staat, haben teilweise hoheitliche Aufgaben und da sollte man schon sicher sein, daß sie auch im Sinne des Staates handeln ( obwohl ich eine solche vorherige Gesinnungschnüffelei auch nicht gut heiße ).

Im Fall von Politikern gibt es Möglichkeiten, wenn es sich im Nachhinein so herausstellt, aber nicht schon vorher.

Hallo? Arbeitet ein Wahlbeamter nicht für den Staat? Wenn man einen Beamten nicht nimmt, weil er in der NPD ist, dann muss das auch für einen Politiker gelten. Ganz einfach.

Alfred
23.10.2008, 17:03
...das gleiche, hat natürlich auch für Linksradikale zu gelten, gelle

Ja, nur, warum gibt es keinen Kampf gegen Links in diesem Land?

Alfred
23.10.2008, 17:05
Hallo? Arbeitet ein Wahlbeamter nicht für den Staat? Wenn man einen Beamten nicht nimmt, weil er in der NPD ist, dann muss das auch für einen Politiker gelten. Ganz einfach.

Gilt aber nicht für andere. Nur für die NPD....also nicht mit beserer Politik die Bürger dazu bewegen nicht die NPD zu wählen. Nein, mit Verboten.

Leo Navis
23.10.2008, 17:05
...das gleiche, hat natürlich auch für Linksradikale zu gelten, gelle
Wenn Du allen Links- und Rechtsradikalen das Recht entziehen willst, sich zur Kanidatur aufzustellen, würde ein dermaßener Aufschrei durch Deutschland gehen, wie Du ihn Dir nicht vorstellen kannst.

Ist Dir eigentlich klar, dass der Großteil der Linkspartei linksradikal ist? Dass die meisten ihrer Wähler linksradikal sind oder zumindest mit ihrem Gedankengut sympathisieren? Dass es in der SPD einen großen linksradikalen Flügel gibt?

Das würde mal gar nichts werden.

Doc Gyneco
23.10.2008, 17:05
Ja, nur, warum gibt es keinen Kampf gegen Links in diesem Land?

Weil die ganze Kohle zu bekämpfen von Extremisten, im Krampf gegen Rechts ausgegeben werden !

Nicht vergessen, der Staat ist fast Bankrott !!

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Felidae
23.10.2008, 17:06
Gilt aber nicht für andere. Nur für die NPD....also nicht mit beserer Politik die Bürger dazu bewegen nicht die NPD zu wählen. Nein, mit Verboten.

Da die NPD sich selbst außerhalb der Demokratie stellt mit ihren Reden, muss man das auch so machen.

George Rico
23.10.2008, 17:06
Kann mir einer der Befürworter denn nun so ungefähr die rechtliche Grundlage benennen, durch die die ganze Aktion legitimiert wäre? Ich behaupte, dass ein solcher Schritt krass verfassungswidrig wäre und ein Gang vor's Bundesverfassungsgericht durchaus Aussicht auf Erfolg hätte. Wer von euch, Felidae und Malta, kann mir anhand einer konkreten, juristisch fundierten Argumentation entsprechende Gesetze nennen?



---

Leo Navis
23.10.2008, 17:07
Hallo? Arbeitet ein Wahlbeamter nicht für den Staat? Wenn man einen Beamten nicht nimmt, weil er in der NPD ist, dann muss das auch für einen Politiker gelten. Ganz einfach.
Zu den Beamten: Wir hatten einige offen linksextreme Lehrer. Sie konnten ihre Gesinnung offen und ohne jede Probleme ausleben, konnten uns erzählen, wie sie "damals" die Revolution anstrebten und wie sie bis heute "natürlich" den Sozialismus als richtiges System ansehen.

giggi
23.10.2008, 17:09
Sogar Calmund wurde als rechtsradikal beschimpft in diesen Tagen...

Dieses abgenutzte und elastische Prädikat dient doch einzig und allein dem Zweck, leidige Personen zu denunzieren und ihre Existenz zu vernichten.

Warschau
23.10.2008, 17:11
(...)


....guter Leo, RADIKALE! Du verstehst.....



Ist Dir eigentlich klar, dass der Großteil der Linkspartei linksradikal ist?


..mit Sicherheit sind die Radikal! Keine Frage...

Warschau
23.10.2008, 17:14
Dieses abgenutzte und elastische Prädikat dient doch einzig und allein dem Zweck, leidige Personen zu denunzieren und ihre Existenz zu vernichten.

...und wovon träumt die Rechtsauslegerin nachts? Aber hallo, so naiv kann man doch nicht sei.. aber anscheinend doch:D

Bärwolf
23.10.2008, 17:15
Eine richtige Endscheidung? Soll man allen die Rechts von der Linken stehen die Teilnahme an Wahlen verbieten?

Als erstes Bundesland will MV Rechtsextremisten an Kandidaturen bei Bürgermeister- und Landratswahlen hindern. Dazu soll das Kommunalwahlgesetz geändert werden.

zum Artikel --> Klick (http://www.ostsee-zeitung.de/online-extras_zusatzinfo.phtml?Param=DB-Beitrag&ID=1012326)

Man soll die Entscheidung IMMER dem Wähler überlassen. ALLES muß zugelassen werden, selbst wenn die IRRENOFFENSIVE (psychatrische Patientenvereinigung) als Partei zu den Wahlen antreten sollte (die würden kaum auffallen im Vergleich zu den anderen Parteien:D ).

henriof9
23.10.2008, 17:17
Hallo? Arbeitet ein Wahlbeamter nicht für den Staat? Wenn man einen Beamten nicht nimmt, weil er in der NPD ist, dann muss das auch für einen Politiker gelten. Ganz einfach.

Na sag ich doch, generell keine Gesinnungschnüffelei !
Wenn sich dann, während der Arbeit herausstellt, das jemand, egal ob Beamter oder Politiker, nicht verfassungskonform handelt, dann wird er eben entfernt !

Warschau
23.10.2008, 17:18
Man soll die Entscheidung IMMER dem Wähler überlassen. ALLES muß zugelassen werden, selbst wenn die IRRENOFFENSIVE (psychatrische Patientenvereinigung) als Partei zu den Wahlen antreten sollte (die würden kaum auffallen im Vergleich zu den anderen Parteien:D ).


...bitte was für ein Parteigänger bist DU?:D

giggi
23.10.2008, 17:18
...und wovon träumt der Rechtsausleger nachts? Aber hallo, so naiv kann man doch nicht sei.. aber anscheinend doch:D

Jetzt ist das zumindest ein sprachwissenschaftlich korrekter deutscher Satz!

lupus_maximus
23.10.2008, 17:19
Man soll die Entscheidung IMMER dem Wähler überlassen. ALLES muß zugelassen werden, selbst wenn die IRRENOFFENSIVE (psychatrische Patientenvereinigung) als Partei zu den Wahlen antreten sollte (die würden kaum auffallen im Vergleich zu den anderen Parteien:D ).
Wie schätzt du meine Bürgermeisterwahl ein wenn ich sage, Leute wählt mich, als Ausgleich kommt dann der neue Betrieb hierhin?

Alfred
23.10.2008, 17:19
Da die NPD sich selbst außerhalb der Demokratie stellt mit ihren Reden, muss man das auch so machen.

Auch die Linkspartei/Ex SED ist da nicht anders. Und, worauf stützt du die krude These das die NPD außerhalb der Demokratie steht? Ich habe bei denen noch
nie etwas vom Führer Prinzip gehört oder gesehen.

Doc Gyneco
23.10.2008, 17:20
...bitte was für ein Parteigänger bist DU?:D

Das ist einer der die Definition des Wortes DEMOKRATIE ganz und voll Begriffen hat !

Ganz zum Gegensatz einiger linken und gutmenschlichen Schwachmaten hier !

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Alfred
23.10.2008, 17:21
...und wovon träumt die Rechtsauslegerin nachts? Aber hallo, so naiv kann man doch nicht sei.. aber anscheinend doch:D

Aber Hallo...Eva Hermann, Günzel, Jenninger usw....

Aber hallo, so naiv kann man doch nicht sei.. aber anscheinend doch.

ochmensch
23.10.2008, 17:22
Sollen sie nur machen. Dann kapiert auch bald der Dümmste, dass er in einer Bananenrepublik lebt.

Kilgore
23.10.2008, 17:24
Abschaffung des Rechtsstaates - was im Namen des Krampfes gegen Rechts nicht alles möglich geworden ist, ist mit peinlich noch wohlwollend umschrieben. Und wenn die Definition von "Verfassungsfeinden" dann ausgerechnet von der Partei des Herrn Rüttgers festgelegt wird, die grundgesetzwidrig in Köln Versammlungs - und Demonstrationsfreiheit an einem Strang mit den Linksfaschisten der Antifa über Bord wirft, hört der Spaß wirklich auf.

Felidae
23.10.2008, 17:25
Na sag ich doch, generell keine Gesinnungschnüffelei !
Wenn sich dann, während der Arbeit herausstellt, das jemand, egal ob Beamter oder Politiker, nicht verfassungskonform handelt, dann wird er eben entfernt !

Schön. Sofern du auch laufende Minderheitenfeindlichkeit darunter fallen lässt, war es das dann auch für die NPD.

schlaufix
23.10.2008, 17:28
Nachdem die Meinungsfreiheit schon so gut wie abgeschafft wurde, kommt nun das Wahlrecht dran. Die Demokratie, die nie eine richtige gewesen ist, geht nun vollends zugrunde.

Kilgore
23.10.2008, 17:29
Verfassungsfeinden das Wahlrecht zu entziehen wäre ebenso ein legitimer Schritt.

Du darfst dich hiermit stolz in die Reihe der Verfassungsfeinde stellen. Du scheinst dich damit abgefunden zu haben, dass Legitimität in diesen Zeiten vom Linksblock und seinen politischen Stützen festgelegt wird. Für jemanden, der sich mal liberalen und sogar einst radikal-liberalen / libertären Grundfesten nahe gefühlt hat, ein sehr trauriger Wechsel, wahrlich.

Strandwanderer
23.10.2008, 17:34
Warum nicht gleich die Scheinwahlen nach DDR-Standard wieder einführen:

Damals hießen Wahlen (den Wahlzettel) "falten gehen":

Offene Stimmabgabe, Wahlpflicht. - Wer nicht pflichtgemäß im Wahlokal erschien, um eine der Blockparteien zu "wählen", wurde von den Parteiorganisationen zur Stimmabgabe abgeholt. Wer die Wahlkabine benutzte, machte sich verdächtig.
Die zu wählenden Kandiaten waren vorbestimmt. Ein Ankreuzen war überflüssig.

So kamen die berüchtigten 99,5 Prozent pro SED und Konsorten zusammen, die man trotzdem noch ein wenig Richtung 99,9 % fälschte.

giggi
23.10.2008, 17:36
Abschaffung des Rechtsstaates - was im Namen des Krampfes gegen Rechts nicht alles möglich geworden ist, ist mit peinlich noch wohlwollend umschrieben. Und wenn die Definition von "Verfassungsfeinden" dann ausgerechnet von der Partei des Herrn Rüttgers festgelegt wird, die grundgesetzwidrig in Köln Versammlungs - und Demonstrationsfreiheit an einem Strang mit den Linksfaschisten der Antifa über Bord wirft, hört der Spaß wirklich auf.

Ja, grundsätzlich wäre die Drangsalierung von Verfassungsfeinden nur beizustimmen.Vor dem Hintergrund aber, dass zwielichte Linksdebile
die höchste Etagen in diesem Lande stellen, wäre so eine Verordnung
ein unberechenbare Risikoquelle für den letzten Rest von Demokratie.

klartext
23.10.2008, 17:37
Das aktive und passive Wahlrecht hat Verfassungsrang. Es kann nur dur das Urteil eines Gerichts eingeschränkt werden. Die Politiker massen sich in diesem Vorgang Rechte an, die ihnen nicht zustehen.
In Teheran gibt es einen Wächterrat, der bestimmt, wer Kandidat werden darf. Schwerin scheint sich diesem Standard zu nähern.
Ein solcher Unsinn wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.
Es wäre ja noch schöner, denn die politische Konkurrenz bestimmt, welche Kandidaten die Oppostion aufstellen darf, klingt eher nach Narrenhaus.

Felidae
23.10.2008, 17:37
Du darfst dich hiermit stolz in die Reihe der Verfassungsfeinde stellen. Du scheinst dich damit abgefunden zu haben, dass Legitimität in diesen Zeiten vom Linksblock und seinen politischen Stützen festgelegt wird. Für jemanden, der sich mal liberalen und sogar einst radikal-liberalen / libertären Grundfesten nahe gefühlt hat, ein sehr trauriger Wechsel, wahrlich.

:rolleyes: Ich wusste nicht, dass du Sympathien für die NPD hast.

George Rico
23.10.2008, 17:39
:rolleyes: Ich wusste nicht, dass du Sympathien für die NPD hast.

Kilgore hegt keine Sympathien für die NPD, sondern für den Rechtsstaat. Du hingegen gleichst in deinen Denkmustern denen, die Du eigentlich so sehr verachtest.



---

Felidae
23.10.2008, 17:39
Warum nicht gleich die Scheinwahlen nach DDR-Standard wieder einführen:

Damals hießen Wahlen (den Wahlzettel) "falten gehen":

Offene Stimmabgabe, Wahlpflicht. - Wer nicht pflichtgemäß im Wahlokal erschien, um eine der Blockparteien zu "wählen", wurde von den Parteiorganisationen zur Stimmabgabe abgeholt. Wer die Wahlkabine benutzte, machte sich verdächtig.
Die zu wählenden Kandiaten waren vorbestimmt. Ein Ankreuzen war überflüssig.

So kamen die berüchtigten 99,5 Prozent pro SED und Konsorten zusammen, die man trotzdem noch ein wenig Richtung 99,9 % fälschte.

Diese Ergebnisse stimmen formal nicht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Volkskammer#Arbeitsweise_und_Zusammensetzung

Tatsächlich hatte die SED nie eine eigene Mehrheit in der Volkskammer, sondern kontrollierte die anderen.

Alfred
23.10.2008, 17:40
:rolleyes: Ich wusste nicht, dass du Sympathien für die NPD hast.

Quatsch. Er ist ein Demokrat und schreibt seine Meinung. Du aber siehst in ihm jetzt schon einen Nazi Sympatisanten....Krank.

Felidae
23.10.2008, 17:41
Kilgore hegt keine Sympathien für die NPD, sondern für den Rechtsstaat. Du hingegen gleichst in deinen Denkmustern denen, die Du eigentlich so sehr verachtest.



---

Dann erklär mir, was es mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat, Leute zu Wahlen antreten zu lassen, die den Rechtsstaat, die Freiheit, beseitigen wollen? Ist es nicht ok, diese Leute davon auszuschließen und so jede Möglichkeit zur Errichtung einer Diktatur gleich im Kein zu ersticken?

Alfred
23.10.2008, 17:41
Das aktive und passive Wahlrecht hat Verfassungsrang. Es kann nur dur das Urteil eines Gerichts eingeschränkt werden. Die Politiker massen sich in diesem Vorgang Rechte an, die ihnen nicht zustehen.
In Teheran gibt es einen Wächterrat, der bestimmt, wer Kandidat werden darf. Schwerin scheint sich diesem Standard zu nähern.
Ein solcher Unsinn wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.
Es wäre ja noch schöner, denn die politische Konkurrenz bestimmt, welche Kandidaten die Oppostion aufstellen darf, klingt eher nach Narrenhaus.

Guter Beitrag. Wer weiss schon wer , nach dem NPD Verbot das irgendwann kommen wird, das nächste Opfer wird...

klartext
23.10.2008, 17:42
:rolleyes: Ich wusste nicht, dass du Sympathien für die NPD hast.

Da hast das Problem nicht verstanden. Verfassungsmässige Rechte können nur von Gerichten eingeschränkt werden, aber nicht von Politiker. Genau um diesen Unsinn zu verhindern, haben wir Gewaltenteilung.

Alfred
23.10.2008, 17:43
Dann erklär mir, was es mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat, Leute zu Wahlen antreten zu lassen, die den Rechtsstaat, die Freiheit, beseitigen wollen? Ist es nicht ok, diese Leute davon auszuschließen und so jede Möglichkeit zur Errichtung einer Diktatur gleich im Kein zu ersticken?

Du würdest ihn doch schon wegen seines beitrages als Nazi Sympatisanten bezeichnen. Anschließend wäre er schon von der Wahl in ein Amt ausgeschlossen
nach deiner Logik.

giggi
23.10.2008, 17:44
Kilgore hegt keine Sympathien für die NPD, sondern für den Rechtsstaat. Du hingegen gleichst in deinen Denkmustern denen, die Du eigentlich so sehr verachtest.
---

Er scheint die Existenz von Liberalfaschisten zu bestätigen. Wobei man ja anmerken muss, dass der Liberalismus prinzipiell voller Kontradiktionen steckt.

Alfred
23.10.2008, 17:44
Dann erklär mir, was es mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat, Leute zu Wahlen antreten zu lassen, die den Rechtsstaat, die Freiheit, beseitigen wollen? Ist es nicht ok, diese Leute davon auszuschließen und so jede Möglichkeit zur Errichtung einer Diktatur gleich im Kein zu ersticken?

Die Linkspartei darf zur Wahl antreten. Trotz der mit ihrer Mitarbeit angezettelten Krawalle von Berlin, Hamburg und Köln.

Felidae
23.10.2008, 17:44
Da hast das Problem nicht verstanden. Verfassungsmässige Rechte können nur von Gerichten eingeschränkt werden, aber nicht von Politiker. Genau um diesen Unsinn zu verhindern, haben wir Gewaltenteilung.

Wie kommt es dann, dass sonst bei jedem einfachen Beamten einfach gesagt werden kann: Keine Einstellung, weil NPD? In meinen Augen verletzt es den Gleichheitssatz, wenn jeder kleine Beamte geprüft und ausgeschlossen werden kann, ein Politiker aber zur Wahl zugelassen werden muss trotz gleicher Parteimitgliedschaft.

Doc Gyneco
23.10.2008, 17:45
Dann erklär mir, was es mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat, Leute zu Wahlen antreten zu lassen, die den Rechtsstaat, die Freiheit, beseitigen wollen? Ist es nicht ok, diese Leute davon auszuschließen und so jede Möglichkeit zur Errichtung einer Diktatur gleich im Kein zu ersticken?

Daran arbeiten die Etablierten schon lange !

Dazu braucht es keine NPD !

Schwarz-Rot-Grün schaffen das ganz ohne Braun !

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Cash!
23.10.2008, 17:48
Verfassungsfeinden das Wahlrecht zu entziehen wäre ebenso ein legitimer Schritt.

Du bist ein Idiot!

Alfred
23.10.2008, 17:50
Geben wir mal Felidae recht. So, alle rechten Parteien sind verboten. Kein rechter darf in Amt und Würden sein. Wer wäre der nächste ?

Felidae
23.10.2008, 17:50
Du bist ein Idiot!

Wie sagte es schon Onkel Maximillien?

Die Verteidiger der Freiheit werden immer nur Geächtete sein, solange eine Horde von Schurken regiert!

Felidae
23.10.2008, 17:51
Geben wir mal Felidae recht. So, alle rechten Parteien sind verboten. Kein rechter darf in Amt und Würden sein. Wer wäre der nächste ?

Nicht "alle Rechten". Alle Verfassungsfeinde.

Leo Navis
23.10.2008, 17:52
Wie sagte es schon Onkel Maximillien?

Die Verteidiger der Freiheit werden immer nur Geächtete sein, solange eine Horde von Schurken regiert!
Ja, das passt auf die heutige Situation ganz hervorragend!

Alfred
23.10.2008, 17:53
Nicht "alle Rechten". Alle Verfassungsfeinde.

Aha, aber General Günzel ein Verfassungsfeind?

Oder der Bundestagspräsident Jenninger ?

Eva Herrman ?

Alle Verfassungsfeinde ? Alle haben ihre Karriere verloren....oder Ämter.

Felidae
23.10.2008, 17:53
Ja, das passt auf die heutige Situation ganz hervorragend!

Ja, das stimmt. In dem Fall aber nicht die, die regieren, sondern die, die das System umwerfen wollen. Die heutige Zeit beweist, dass die Freiheit immer aufs neue gegen Reaktionäre verteidigt werden muss.

Gärtner
23.10.2008, 17:54
Eine richtige Endscheidung? Soll man allen die Rechts von der Linken stehen die Teilnahme an Wahlen verbieten?

Als erstes Bundesland will MV Rechtsextremisten an Kandidaturen bei Bürgermeister- und Landratswahlen hindern. Dazu soll das Kommunalwahlgesetz geändert werden.

zum Artikel --> Klick (http://www.ostsee-zeitung.de/online-extras_zusatzinfo.phtml?Param=DB-Beitrag&ID=1012326)

Das ist m.E. eine hochproblematische Neuauflage des Radikalenerlasses aus den 70er Jahren, auf dessen Grundlage seinerzeit Kommunisten in der alten Bundesrepunlik wegen mangelnder Staatstreue nicht im Staatsdienst arbeiten durften. Nicht einmal als Lokführer oder Postboten. War diese Regelung unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten schon damals sehr fragwürdig, so gilt das erst recht für den in Rede stehenden Fall.

Die NPD ist eine widerliche Drecksbande von hitlerküssenden Rassisten und Nazis, gar keine Frage. Solange sie aber den formalen Erfordernissen des Wahlrechts entspricht und nicht verboten ist, können Kandidaten/Funktionäre nicht an der Bewerbung um / der Ausübung von ihren durch demokratische Wahl errrungenen Mandate gehindert werden.

Zumal sich das "Dienstverhältnis" eines Volksvertreters wohl kaum mit dem Anforderungsprofil eines Staatsbeamten zur 100%igen Deckung bringen läßt.


Anders sieht die Sache aus, wenn Leute konkret wegen ihres kriminellen Verhaltens ins Visier geraten. Auch hier muß dennoch die Kleiderordnung eingehalten werden: wenn eine Person nicht mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte (u.a. das passive Wahlrecht) belegt worden ist, darf man ihn an einer Kandidatur nicht hindern.

George Rico
23.10.2008, 17:55
Dann erklär mir, was es mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat, Leute zu Wahlen antreten zu lassen, die den Rechtsstaat, die Freiheit, beseitigen wollen? Ist es nicht ok, diese Leute davon auszuschließen und so jede Möglichkeit zur Errichtung einer Diktatur gleich im Kein zu ersticken?
Es geht hier darum, dass politische Gegner nicht zu Wahlen zugelassen werden sollen. Die Opposition, und sei sie auch noch so radikal, wird so unterdrückt und die Vertreter dieser in ihren durch die Verfassung garantierten Grundrechten eingeschränkt. Das Volk muss die freie Wahl haben und darf in seiner Entscheidung nicht bevormundet werden. Ansonsten kann man nicht von einem demokratischen Staate sprechen.



---

Gärtner
23.10.2008, 17:55
Eva Herrman ?

Nicht, weil sie Verfassungsfeindin wäre. Vielmehr, weil sie doof ist.

Cash!
23.10.2008, 17:57
Es geht hier darum...

Es geht schlicht um eine Verfassunsgdikatur.

Ich frage mich wieso wir Artikel 146 im GG haben, wenn jeder "Feind" der Verfassung das passive Wahlrecht verliert.

Demokratie heißt auch die Minderheiten zu dulden, die einem nicht ins KOnzept passen.

Demos = Volk

Volk = Alle Deutschen!

Alfred
23.10.2008, 17:57
Nicht, weil sie Verfassungsfeindin wäre. Vielmehr, weil sie doof ist.

Und der rest ?

klartext
23.10.2008, 17:58
Wie kommt es dann, dass sonst bei jedem einfachen Beamten einfach gesagt werden kann: Keine Einstellung, weil NPD? In meinen Augen verletzt es den Gleichheitssatz, wenn jeder kleine Beamte geprüft und ausgeschlossen werden kann, ein Politiker aber zur Wahl zugelassen werden muss trotz gleicher Parteimitgliedschaft.

Wenn dir der Unterschied zwischen einem Beamten und einem politischen Mandat unbekannt ist, ist dir nicht zu helfen.
Als Arbeitgeber, in diesem Falle der Staat, kann ich natürlich Bewerbungsvoraussetzuingen festlegen, wie ich will. Es gibt kein Grundrecht auf einen Beamtenjob, es gibt aber sehr wohl ein Grundrecht, das sich passives Wahlrecht nennt.

Felidae
23.10.2008, 17:59
Aha, aber General Günzel ein Verfassungsfeind?

Er wurde in den Ruhestand geschickt nach seiner Unterstützung für den Antisemiten Hohmann. Und?


Oder der Bundestagspräsident Jenninger ?

Wurde nach einer ungeschickten Rede abgesetzt und als Botschafter nach Österreich und den Vatikan geschickt. Und?


Eva Herrman ?

Nun, die Hermann war tatsächlich eine bedauernswerte Sache. Sie hat sich zwar auch ungeschickt ausgedrückt, aber naja.

Gärtner
23.10.2008, 17:59
Und der rest ?

Sieh lieber auf meinen Beitrag #99 (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2460030&postcount=99). :]

Felidae
23.10.2008, 18:00
Es geht hier darum, dass politische Gegner nicht zu Wahlen zugelassen werden sollen. Die Opposition, und sei sie auch noch so radikal, wird so unterdrückt und die Vertreter dieser in ihren durch die Verfassung garantierten Grundrechten eingeschränkt. Das Volk muss die freie Wahl haben und darf in seiner Entscheidung nicht bevormundet werden. Ansonsten kann man nicht von einem demokratischen Staate sprechen.



---

Das Volk hat weiter die freie Wahl zwischen x Parteien, die alle im Gegensatz zur NPD auf dem Boden der Demokratie stehen. Nehmen wir da mal die diversen linksextremen Parteien raus.

Cash!
23.10.2008, 18:01
Das Volk hat weiter die freie Wahl zwischen x Parteien, die alle im Gegensatz zur NPD auf dem Boden der Demokratie stehen.

Das Volk möchte selbst entscheiden wen es wählen möchte.

Wer das nicht kapiert, hat das Konzept der Demokratie nicht verstanden. Er schmückt nur die Diktatur etwas aus...

Felidae
23.10.2008, 18:02
Wenn dir der Unterschied zwischen einem Beamten und einem politischen Mandat unbekannt ist, ist dir nicht zu helfen.
Als Arbeitgeber, in diesem Falle der Staat, kann ich natürlich Bewerbungsvoraussetzuingen festlegen, wie ich will. Es gibt kein Grundrecht auf einen Beamtenjob, es gibt aber sehr wohl ein Grundrecht, das sich passives Wahlrecht nennt.

Jetzt hast du dir eine eigene Falle gestellt. Der AG ist nämlich gerade nicht der politsche Mandatsträger, sondern.... Na. Richtig, der Staat. Und der kann per Gesetz die Bedigungen, unter denen jemand überhaupt Mandatsträger werden kann festlegen. Und dazu sollte die Verfassungstreue auf jeden Fall gehören.

Felidae
23.10.2008, 18:03
Dein Onkel ist auch ein Idiot, es scheint genetisch bedingt!

:rolleyes:

George Rico
23.10.2008, 18:04
Das Volk hat weiter die freie Wahl zwischen x Parteien, die alle im Gegensatz zur NPD auf dem Boden der Demokratie stehen. Nehmen wir da mal die diversen linksextremen Parteien raus.

Und? Es wäre, sollte dieser Vorstoß in MV tatsächlich Schule machen, in seiner Entscheidung beschränkt, da ein Teil der Opposition gar nicht zur Wahl zugelassen wäre. Und das ist eher ein Merkmal von Diktaturen als von einer Demokratie.



---

Felidae
23.10.2008, 18:05
Das ist m.E. eine hochproblematische Neuauflage des Radikalenerlasses aus den 70er Jahren, auf dessen Grundlage seinerzeit Kommunisten in der alten Bundesrepunlik wegen mangelnder Staatstreue nicht im Staatsdienst arbeiten durften. Nicht einmal als Lokführer oder Postboten. War diese Regelung unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten schon damals sehr fragwürdig, so gilt das erst recht für den in Rede stehenden Fall.

Die NPD ist eine widerliche Drecksbande von hitlerküssenden Rassisten und Nazis, gar keine Frage. Solange sie aber den formalen Erfordernissen des Wahlrechts entspricht und nicht verboten ist, können Kandidaten/Funktionäre nicht an der Bewerbung um / der Ausübung von ihren durch demokratische Wahl errrungenen Mandate gehindert werden.

Zumal sich das "Dienstverhältnis" eines Volksvertreters wohl kaum mit dem Anforderungsprofil eines Staatsbeamten zur 100%igen Deckung bringen läßt.


Anders sieht die Sache aus, wenn Leute konkret wegen ihres kriminellen Verhaltens ins Visier geraten. Auch hier muß dennoch die Kleiderordnung eingehalten werden: wenn eine Person nicht mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte (u.a. das passive Wahlrecht) belegt worden ist, darf man ihn an einer Kandidatur nicht hindern.

Hier muss ich dir doch mal widersprechen. Der Radikalenerlass war problematisch, ja. Weil er auch Berufe betraf, die mit dem Hoheitshandeln des Staates nichts zu tun haben. Aber was hat mehr mit dem Hoheitshandeln zu tun als ein politischer Mandatsträger?

Felidae
23.10.2008, 18:06
Und? Es wäre, sollte dieser Vorstoß in MV tatsächlich Schule machen, in seiner Entscheidung beschränkt, da ein Teil der Opposition gar nicht zur Wahl zugelassen wäre. Und das ist eher ein Merkmal von Diktaturen als von einer Demokratie.



---

Müssen Verfassungsfeinde zur Wahl zugelassen werden, damit die Wahl demokratisch ist? Ein demokratischer Staat sollte sich nicht selbst untergraben, in dem er seine Feinde gewähren lässt.

klartext
23.10.2008, 18:06
Jetzt hast du dir eine eigene Falle gestellt. Der AG ist nämlich gerade nicht der politsche Mandatsträger, sondern.... Na. Richtig, der Staat. Und der kann per Gesetz die Bedigungen, unter denen jemand überhaupt Mandatsträger werden kann festlegen. Und dazu sollte die Verfassungstreue auf jeden Fall gehören.

Du irrst. Unsere Verfassung stellt fest, unter welchen Voraussetzungen das passive Wahlrecht ausgeübt werden kann. Daran haben sich auch die Politiker zu halten.
Du hast erkennbare Probleme mit dem Rechtsstaat.
Das Volk hat zu entscheiden, von wem es regiert werden will und sonst niemand. Genau darum geht es dabei. Und wenn sich das Volk für Verfassunsfeinde entscheidet, ist das sein gutes Recht.
" Alle Gewalt geht vom Volke aus " - schon mal gehört ? Steht in unserer Verfassung.

Gärtner
23.10.2008, 18:08
Hier muss ich dir doch mal widersprechen. Der Radikalenerlass war problematisch, ja. Weil er auch Berufe betraf, die mit dem Hoheitshandeln des Staates nichts zu tun haben. Aber was hat mehr mit dem Hoheitshandeln zu tun als ein politischer Mandatsträger?

Du vergißt aber, daß die NPD eine zu Wahlen zugelassen Partei ist.

Felidae
23.10.2008, 18:08
Du irrst. Unsere Verfassung stellt fest, unter welchen Voraussetzungen das passive Wahlrecht ausgeübt werden kann. Daran haben sich auch die Politiker zu halten.
Du hast erkennbare Probleme mit dem Rechtsstaat.
Das Volk hat zu entscheiden, von wem es regiert werden will und sonst niemand. Genau darum geht es dabei. Und wenn sich das Volk für Verfassunsfeinde entscheidet, ist das sein gutes Recht.
" Alle Gewalt geht vom Volke aus " - schon mal gehört ? Steht in unserer Verfassung.

Nein, das ist eben nicht sein gutes Recht. In dem Moment, in dem das Volk sich für die Verfassungsfeinde entscheidet, wird es kriminell.

Felidae
23.10.2008, 18:08
Du vergißt aber, daß die NPD eine zu Wahlen zugelassen Partei ist.

Und eben das erachte ich nicht als rechtens.

Leo Navis
23.10.2008, 18:09
Ja, das stimmt. In dem Fall aber nicht die, die regieren, sondern die, die das System umwerfen wollen. Die heutige Zeit beweist, dass die Freiheit immer aufs neue gegen Reaktionäre verteidigt werden muss.
Da ist es natürlich eine ganz hervorragende Idee, Rechtsextremen ihre Freiheit weiter einzuschränken.

:rolleyes:

klartext
23.10.2008, 18:10
Nein, das ist eben nicht sein gutes Recht. In dem Moment, in dem das Volk sich für die Verfassungsfeinde entscheidet, wird es kriminell.

Was kriminell ist oder nicht, bestimmt der Bundestag in freier Abstimmung. Eine Demokratie kennt nur diesen Massstab.

marc
23.10.2008, 18:11
Wenn ich von derlei Plänen höre kommt mir ebenfalls das Schaudern.

An sich aber ist es ein zweischneidiges Wert. Es wäre natürlich paradox, wenn verfassungsrechtliche Freiheiten benutzt werden, um verfassungsrechtliche Freiheiten einzuschränken. "Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die unbeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranten zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen." - Karl Popper
Insofern wäre es natürlich, genau wie bei Beamten, verständlich, wenn man auch bei Politikern größeren Wert auf ihre Verfassungstreue legt.
Man stelle sich auch vor, es ginge hier nicht um Rechtsextremisten sondern um Islamisten. Wäre dann der Aufschrei ebenfalls so laut? Wäre die Umfrage ebenfalls so ausgefallen?

Nunja. Es gibt natürlich auch ein aber - denn es geht ja, oh Wunder, nicht um Islamisten, nicht um Kommunisten, sondern um sog. Rechtsextremisten.
Mit den beiden Ersteren paktiert man auch gerne mal und weil man sich nicht die größere Mühe machen will, gegen diese anzugehen, geht man halt in die Knie, verkauft seine Impotenz als moralische Überlegenheit und macht auf ritualisierten Antifaschismus im Kampf gegen "Rechts". Man muss halt auch bedenken, dass wir in einem Land leben, in dem Menschen nur wegen geschichtswissenschaftlicher Ansichten im Gefängnis sitzen!
Natürlich sind das keine sympathischen Leute, ich finde sie zum kotzen und stehe ihnen als Liberaler diametral entgegen, haben viel weniger Gemeinsamkeiten mit ihnen als die ganzen antisemitischen, antiamerikanischen, antikapitalistischen und islamophilen Linken.
Aber Fakt ist doch, dass sie wegen einer Meinung im Gefängnis sitzen und weil sie den Holocaust an den alten Juden leugnen oder relativieren, wobei gleichzeitig einige gutverdienende Schreibtischtäter (Malta kann uns bestimmt sagen, um wieviel größer ihre Steuerleistung im Gegensatz zum Durchschnittsforisten ist) dabei helfen, den potentiellen Holocaust an den heute lebenden Juden moralisch zu legitimieren.

Dazu kommt, dass die Einschläge des politischen und medialen Mainstreams immer mehr in die Mitte rücken - da dürfen Leute nicht amtieren, weil sie für die Junge Freiheit geschrieben haben! Da wird eine Eva Hermann medial hingerichtet und entlassen! Da wird die rotgrüne Schlinge unserer Gesinnungsdiktatur immer enger, die Anzahl legitimer Gedanken immer kleiner und größer wird nur, was als RECHTSEXTREM gebrankmarkt wird.

Insofern glaube ich also, dass die theoretische Idee, die hinter diesem Vorschlag steckt, weniger schlecht ist, als die spätere Umsetzung, die dann folgen wird. Auch wenn man bedenkt, dass einige der höchsten Minister wie Schäuble ja selber ein äh ... eigenwilliges Verständnis von unserer Verfassung und deren Freiheiten hat. Wenn man unsere Verfassung schützen will - dann muss man an ganz anderen Stellen ansetzen...

Felidae
23.10.2008, 18:12
Was kriminell ist oder nicht, bestimmt der Bundestag in freier Abstimmung. Eine Demokratie kennt nur diesen Massstab.

Was hat das eine jetzt mit dem anderen zu tun?

Felidae
23.10.2008, 18:14
Wenn ich von derlei Plänen höre kommt mir ebenfalls das Schaudern.

An sich aber ist es ein zweischneidiges Wert. Es wäre natürlich paradox, wenn verfassungsrechtliche Freiheiten benutzt werden, um verfassungsrechtliche Freiheiten einzuschränken. "Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die unbeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranten zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen." - Karl Popper
Insofern wäre es natürlich, genau wie bei Beamten, verständlich, wenn man auch bei Politikern größeren Wert auf ihre Verfassungstreue legt.
Man stelle sich auch vor, es ginge hier nicht um Rechtsextremisten sondern um Islamisten. Wäre dann der Aufschrei ebenfalls so laut? Wäre die Umfrage ebenfalls so ausgefallen?

Nunja. Es gibt natürlich auch ein aber - denn es geht ja, oh Wunder, nicht um Islamisten, nicht um Kommunisten, sondern um sog. Rechtsextremisten.
Mit den beiden Ersteren paktiert man auch gerne mal und weil man sich nicht die größere Mühe machen will, gegen diese anzugehen, geht man halt in die Knie, verkauft seine Impotenz als moralische Überlegenheit und macht auf ritualisierten Antifaschismus im Kampf gegen "Rechts". Man muss halt auch bedenken, dass wir in einem Land leben, in dem Menschen nur wegen geschichtswissenschaftlicher Ansichten im Gefängnis sitzen!
Natürlich sind das keine sympathischen Leute, ich finde sie zum kotzen und stehe ihnen als Liberaler diametral entgegen, haben viel weniger Gemeinsamkeiten mit ihnen als die ganzen antisemitischen, antiamerikanischen, antikapitalistischen und islamophilen Linken.
Aber Fakt ist doch, dass sie wegen einer Meinung im Gefängnis sitzen und weil sie den Holocaust an den alten Juden leugnen oder relativieren, wobei gleichzeitig einige gutverdienende Schreibtischtäter (Malta kann uns bestimmt sagen, um wieviel größer ihre Steuerleistung im Gegensatz zum Durchschnittsforisten ist) dabei helfen, den potentiellen Holocaust an den heute lebenden Juden moralisch zu legitimieren.

Dazu kommt, dass die Einschläge des politischen und medialen Mainstreams immer mehr in die Mitte rücken - da dürfen Leute nicht amtieren, weil sie für die Junge Freiheit geschrieben haben! Da wird eine Eva Hermann medial hingerichtet und entlassen! Da wird die rotgrüne Schlinge unserer Gesinnungsdiktatur immer enger, die Anzahl legitimer Gedanken immer kleiner und größer wird nur, was als RECHTSEXTREM gebrankmarkt wird.

Insofern glaube ich also, dass die theoretische Idee, die hinter diesem Vorschlag steckt, weniger schlecht ist, als die spätere Umsetzung, die dann folgen wird. Auch wenn man bedenkt, dass einige der höchsten Minister wie Schäuble ja selber ein äh ... eigenwilliges Verständnis von unserer Verfassung und deren Freiheiten hat. Wenn man unsere Verfassung schützen will - dann muss man an ganz anderen Stellen ansetzen...

Dem kann ich zustimmen.

Alfred
23.10.2008, 18:15
Sieh lieber auf meinen Beitrag #99 (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2460030&postcount=99). :]

Guter Beitrag. Damit kann ich Leben, mit der Meinung die er ausdrückt.

Unbelehrbar
23.10.2008, 18:15
Verfassungsfeinden das Wahlrecht zu entziehen wäre ebenso ein legitimer Schritt.

Legitim?
In welcher Hinsicht?

Moralisch? Finde ich nicht! Ist es doch gerade die Demokratie die sich gegenüber anderen Staatsformen abhebt,weil sie verschiedene pol.Strömungen toleriert und sie mitbestimmen lässt!

Gesetzlich? Ich denke nicht! Dies verstößt schon alleine gegen Artikel 3 Absatz 3 des GG. Also gegen das Kostbarste nämlich die Grundrechte.


Als ich im Beamtenstatus meine Ausbildung gemacht habe, musste ich vorher auch unterschreiben, dass ich nichts mit der NPD, der DKP oder ähnlichen Antidemokraten zu tun habe. Warum sollte es für gewählte Leute eine Sonderbehandlung geben? Ich sehe das vielmehr auch unter dem Gleichheitssatz aller Beamten als notwendigen Schritt.

Das ist erstmal etwas völlig anderes. Du bist Beamter/Angestellter des Staates und daher diesem verpflichtet.
Ein gewählter Amtsträger ist in erster Linie nur seinem Gewissen verpflichtet.
Er bekommt seine Macht nicht vom Staat ,sondern direkt vom Volk übertragen.
Höchste Legitimation!

Wenn ich allerdings bedenke das peinlicherweise auch schon Parteienverbote durchgesetzt worden halte ich es auch nicht für undenkbar,dass man diese Sauerei durchwinkt.
Aber ganz so niedrig sind die Hürden dann doch nicht wie einige ""Demokraten""
sich das wünschen. Das hat der Fall NPD und einige entscheidungen in Bezug auf Demos,.. bewiesen.
Wer diesen Weg zur "Diktatur der Demokraten" für richtig hält sollte sich im klaren werden, dass er sich damit immer mehr von Demokratie und ihren größten Vorteilen entfernt. Auch sollten sie sich fragen wer hier die Grenzen setzt zwischen legitim und nicht legitimem , demokratischem und demokratiefeindlichem Verhalten.

Tosca
23.10.2008, 18:17
Hallo? Artikel genau lesen. Es geht um begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten. Diese Zweifel sind nicht nur beim NPDler legitim, sondern auch beim DKPler oder KPDler. Ich halte diesen Schritt für richtig und wichtig.

Eine sehr schwierige Sache: Wo soll man anfangen mit verbieten und wo aufhören? theoretisch müsste man dann die Linke auch verbieten, die Grünen sowieso, die haben mit usnerem Land nichts am Hut, die greifen hier nur die Kohle ab.

Im Dritten Reich war auch einiges verboten. Wollen wir uns nciht gerade von diesen zwölf Jahren deutscher Geschichte distanzieren?

Ich bin dafür, die Wähler entscheiden zu lassen. Adolf Nazi hat damals das Wahlrecht beschnitten.

klartext
23.10.2008, 18:17
Was hat das eine jetzt mit dem anderen zu tun?

Es bereitet mir grosses Unbehagen, wenn ich sehe, dass Politiker am Kern unserer Verfassung herumsäbeln, um sie zu ihren eigenen Gunsten zu verbiegen. Das war die Methode, die die Nazis angewandt haben, um die Weimarer Repubklik auszuheblen.
Heute sind es die Rechtsextremen, morgen die Rechten und am Ende wir alle.
Wehret den Anfängen. Politische Gegner muss man politisch bekämpfen. Nur so gewinnt man am Ende wirklich.
Bei diesem Vorgang geht es nicht um die NPD, sondern um Grundfragen unserer Demokratie. Solange die NPD eine zugelassene Partei ist, hat sie die gleichen Rechte wie jede andere Partei. Dies zu ändern ist Sache des Bundesverfassungsgerichts. Nur dieses hat das Recht dazu, aber nicht die Politiker.

Alfred
23.10.2008, 18:17
Nein, das ist eben nicht sein gutes Recht. In dem Moment, in dem das Volk sich für die Verfassungsfeinde entscheidet, wird es kriminell.

Aha. Also doch nicht Volkes Wille?

marc
23.10.2008, 18:19
Zitat von Cash!
Dieser Beitrag wurde von harlekina gelöscht.

Oje, Cash?
Ist es schon soweit gekommen? :D ;)

George Rico
23.10.2008, 18:20
Müssen Verfassungsfeinde zur Wahl zugelassen werden, damit die Wahl demokratisch ist? Ein demokratischer Staat sollte sich nicht selbst untergraben, in dem er seine Feinde gewähren lässt.

Mit der gleichen Argumentation gehen aber auch Vertreter von Diktaturen vor, die beispielsweise in der demokratischen Opposition eine Gefahr für ihren Staat sehen.



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Doc Gyneco
23.10.2008, 18:22
Und eben das erachte ich nicht als rechtens.

Damit bestätigst Du bereits, dass Du dem GG widersprichst und dieses nicht respektierst !

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Felidae
23.10.2008, 18:22
Mit der gleichen Argumentation gehen aber auch Vertreter von Diktaturen vor, die beispielsweise in der demokratischen Opposition eine Gefahr für ihren Staat sehen.



---

Du vergisst, dass Demokratie und Diktatur einander entgegengesetzt sind.

Doc Gyneco
23.10.2008, 18:24
Müssen Verfassungsfeinde zur Wahl zugelassen werden, damit die Wahl demokratisch ist? Ein demokratischer Staat sollte sich nicht selbst untergraben, in dem er seine Feinde gewähren lässt.

Die Feinde sind diejenigen, die Andersdenkende nicht gewähren lässt !

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Du solltest mal Deine Produkte wechseln, das ist schlimmer als bekifft ! :D

Alfred
23.10.2008, 18:24
Nein, das ist eben nicht sein gutes Recht. In dem Moment, in dem das Volk sich für die Verfassungsfeinde entscheidet, wird es kriminell.

Nach deinen Worten ist deine Art von Demokratie eine Diktatur.

Felidae
23.10.2008, 18:25
Es bereitet mir grosses Unbehagen, wenn ich sehe, dass Politiker am Kern unserer Verfassung herumsäbeln, um sie zu ihren eigenen Gunsten zu verbiegen. Das war die Methode, die die Nazis angewandt haben, um die Weimarer Repubklik auszuheblen.
Heute sind es die Rechtsextremen, morgen die Rechten und am Ende wir alle.
Wehret den Anfängen. Politische Gegner muss man politisch bekämpfen. Nur so gewinnt man am Ende wirklich.
Bei diesem Vorgang geht es nicht um die NPD, sondern um Grundfragen unserer Demokratie. Solange die NPD eine zugelassene Partei ist, hat sie die gleichen Rechte wie jede andere Partei. Dies zu ändern ist Sache des Bundesverfassungsgerichts. Nur dieses hat das Recht dazu, aber nicht die Politiker.

Ich bin nicht für das Verbot der NPD, sondern für ihre politische Ausschaltung. Ein Verbot wäre nutzlos.

Vor allem vergisst du, dass die NPD eben in einer geistigen Reihe mit den Nazis zu sehen ist und dieselben Taktiken nutzt, um an die Macht zu kommen. Wie drückte sich Goebbels damals aus?

Wenn unsere Gegner sagen ›Ja, wir haben euch doch früher die Freiheit der Meinung zugebilligt.‹ Ja, ihr uns! Das ist doch kein Beweis, daß wir das euch auch tun sollen. Daß ihr das uns gegeben habt, das ist ja ein Beweis, wie dumm ihr seid.

Er hatte Recht. Es ist absolute Dummheit, der NPD heute diese Freiheit wieder zuzubilligen.

Felidae
23.10.2008, 18:26
Nach deinen Worten ist deine Art von Demokratie eine Diktatur.

Wenn ein Volk sich demokratisch für die Diktatur entscheidet, beweist das seine Unreife für die Demokratie und die Notwendigkeit seiner Fremdbestimmung.

Doc Gyneco
23.10.2008, 18:28
Ich bin nicht für das Verbot der NPD, sondern für ihre politische Ausschaltung. Ein Verbot wäre nutzlos.

Vor allem vergisst du, dass die NPD eben in einer geistigen Reihe mit den Nazis zu sehen ist und dieselben Taktiken nutzt, um an die Macht zu kommen. Wie drückte sich Goebbels damals aus?

Wenn unsere Gegner sagen ›Ja, wir haben euch doch früher die Freiheit der Meinung zugebilligt.‹ Ja, ihr uns! Das ist doch kein Beweis, daß wir das euch auch tun sollen. Daß ihr das uns gegeben habt, das ist ja ein Beweis, wie dumm ihr seid.

Er hatte Recht. Es ist absolute Dummheit, der NPD heute diese Freiheit wieder zuzubilligen.

Was man vor allem noch nicht kapiert hat, ist, solange man gegen NPD angehen will, solange man von NPD redet, macht man denen nur Wasser auf die Mühle.

Man die mal lassen und labern lassen, die werden selbst für ihren Untergang sorgen !

Aber solange man die Verbieten, bzw entrechten will, erreicht man nur Gegeneffekt !

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Felidae
23.10.2008, 18:30
Was man vor allem noch nicht kapiert hat, ist, solange man gegen NPD angehen will, solange man von NPD redet, macgt man denen nur Wasser auf die Mühle.

Man die mal lassen und labern lassen, die werden selbst für ihren Untergang sorgen !

Aber solange man die Verbieten, bzw entrechten will, erreicht man nur Gegeneffekt !

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Das hat man damals bei den Nazis auch versucht und wie hat es geendet :rolleyes:.

Unbelehrbar
23.10.2008, 18:30
Richtig. Ausbürgerungen möglich machen und rauswerfen. Bei bestätigter und zweifelsfrei erwiesener "Wiederbetätigung" ( so nennt man das in Österreich) werden sämtliche Bürgerrechte nebst Staatsbürgerschaft entzogen.

Dann suche erst einmal ein Land,welches sie aufnimmt oder verschaffe dir die entsprechende Mehrheit zur Grundgesetzänderung von Artikel 16 Absatz 1.
Übrigends auch eines der Grundrechte was dich "Demokrat" Malta offenbar gar nicht interessiert.


Nazis wollen sich als Opfer wie Juden gerieren? Wäre es nicht so pervers, es wäre eine komödiantische Glanzvorstellung.

Erklärst du mir nun auch warum jemand aufgrund seiner politischen Einstellung nur Täter,aber nicht Opfer seien kann.
Fall1: Nazi sticht Demokrat ab,da er Geld braucht.
Fall2: Demokrat sticht Nazi ab, da er Geld braucht.

Also irgendwie will mir nicht in den Kopf warum der Nazi jetzt beides mal der Täter ist. := Sei also bitte so gütig. :)


Mir ist es scheißegal, welche Nationalität der Nazi hat. Pole, Russe, Slowake, Rumäne, Israeli, Türke - Nazis raus aus Deutschland.

Das heißt du stimmst deiner Ausweisung zu? Sehr erfreulich. :D
Denn da du es ja mit Grundrechten scheinbar auch nicht so hast und mir noch keiner gesagt hat wer nun die Grenzen festlegt macht es doch Sinn dich auch in den Nazitopf zu werfen,oder! Gute Heimreise?

Doc Gyneco
23.10.2008, 18:33
Das hat man damals bei den Nazis auch versucht und wie hat es geendet :rolleyes:.

Blahblah !

Ganz im Gegensatz zu den damaligen Nazis ist NPD eher unbedeutend !

Wieviel Sitze und Mandate haben denn die NPD seit iherer Gründung ?

Aber deren Gegener sorgen ja für Gratiswerbung.

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Felidae
23.10.2008, 18:37
Blahblah !

Ganz im Gegensatz zu den damaligen Nazis ist NPD eher unbedeutend !

Wieviel Sitze und Mandate haben denn die NPD seit iherer Gründung ?

Aber deren Gegener sorgen ja für Gratiswerbung.

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Schau dir die Geschichte der NSDAP an. Anfangs waren die auch unbedeutend.

Ajax
23.10.2008, 18:38
Wenn ein Volk sich demokratisch für die Diktatur entscheidet, beweist das seine Unreife für die Demokratie und die Notwendigkeit seiner Fremdbestimmung.

Nein, wenn ein Volk durch demokratische Wahlen eine deiner Meinung nach verfassungsfeindliche Parrtei, wie die NPD, wählt, dann ist das hinzunehmen. Das Volk ist der Souverän und hat sich somit für den Weg entschieden, den es beschreiten will. Und wenn das eine Diktatur ist, dann ist das eben so.

Alfred
23.10.2008, 18:41
Wenn ein Volk sich demokratisch für die Diktatur entscheidet, beweist das seine Unreife für die Demokratie und die Notwendigkeit seiner Fremdbestimmung.

Also eine Dikatur die endscheidet was das Volke wählen soll ist deine Demokratie...

Doc Gyneco
23.10.2008, 18:41
Schau dir die Geschichte der NSDAP an. Anfangs waren die auch unbedeutend.

Und Du glaubst, das sich solches wiederholen wird ?

Und das mit einem mickrigen, nostalgischen Sauhaufen, der vom grössten Teil des Landes gar nicht beachtet wird !

Du hast wirklich ein problem, Du solltest es mal mit nem Therapeuten versuchen ! Denn das ist ja schon krankhaft, paranoid !

:)) :)) :))

schlaufix
23.10.2008, 18:42
Nicht "alle Rechten". Alle Verfassungsfeinde.

Dann würdest du ja auch ausgeschlossen! Weil, auch du bist verfassungsfeindlich.

Unbelehrbar
23.10.2008, 18:43
Dann erklär mir, was es mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat, Leute zu Wahlen antreten zu lassen, die den Rechtsstaat, die Freiheit, beseitigen wollen? Ist es nicht ok, diese Leute davon auszuschließen und so jede Möglichkeit zur Errichtung einer Diktatur gleich im Kein zu ersticken?

Wenn du alle ausschließt die gegen den Staat sind und Kritik an ihm üben hast du bereits eine Diktatur!
Da brauchst du dir keine Sorgen mehr machen,dass die noch jemand einführt.
Die Frage ist dann nur noch in weit die Diktatur Abweichungen duldet.

marc
23.10.2008, 18:44
Nein, wenn ein Volk durch demokratische Wahlen eine deiner Meinung nach verfassungsfeindliche Parrtei, wie die NPD, wählt, dann ist das hinzunehmen. Das Volk ist der Souverän und hat sich somit für den Weg entschieden, den es beschreiten will. Und wenn das eine Diktatur ist, dann ist das eben so.

Nö. Wir sind eine wehrhafte Demokratie und kein Freizeitpärkchen für höhere Töchter.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

Deutschmann
23.10.2008, 18:46
Eine richtige Endscheidung? Soll man allen die Rechts von der Linken stehen die Teilnahme an Wahlen verbieten?

Als erstes Bundesland will MV Rechtsextremisten an Kandidaturen bei Bürgermeister- und Landratswahlen hindern. Dazu soll das Kommunalwahlgesetz geändert werden.

zum Artikel --> Klick (http://www.ostsee-zeitung.de/online-extras_zusatzinfo.phtml?Param=DB-Beitrag&ID=1012326)

Jede Wette dass diese Abstimmung "öffentlich" ist - damit sie auch ja nicht in die Buxe geht. :]

Alfred
23.10.2008, 18:48
Schau dir die Geschichte der NSDAP an. Anfangs waren die auch unbedeutend.

Wo sind die Massenheere der Nationalen Kräfte ? Wo sind diese Massen die heute Deutschland und morgen die ganze Welt erobern wollen ?

Alfred
23.10.2008, 18:48
Jede Wette dass diese Abstimmung "öffentlich" ist - damit sie auch ja nicht in die Buxe geht. :]

Jau....das wäre schon ein Anfang um alle auf Linie zu bringen.

klartext
23.10.2008, 18:50
Ich bin nicht für das Verbot der NPD, sondern für ihre politische Ausschaltung. Ein Verbot wäre nutzlos.

Vor allem vergisst du, dass die NPD eben in einer geistigen Reihe mit den Nazis zu sehen ist und dieselben Taktiken nutzt, um an die Macht zu kommen. Wie drückte sich Goebbels damals aus?

Wenn unsere Gegner sagen ›Ja, wir haben euch doch früher die Freiheit der Meinung zugebilligt.‹ Ja, ihr uns! Das ist doch kein Beweis, daß wir das euch auch tun sollen. Daß ihr das uns gegeben habt, das ist ja ein Beweis, wie dumm ihr seid.

Er hatte Recht. Es ist absolute Dummheit, der NPD heute diese Freiheit wieder zuzubilligen.

Du hast das Problem nicht verstanden. Wenn sich unser Staat nicht einmal mehr an die eigene Verfassung hält, um politische Gegner auszuschalten, ist es bereits eine Diktatur. Es gibt nicht nur Diktaturen von Rechts.
Du argumentierst völlig daneben. Die Frage kann nur lauten, ob diese Verbot geltendem Recht entspricht oder nicht. Ob es dir gefällt, ist völlig unwichtig.
Das letzte Wort werden deshalb unsere Gerichte haben.

Deutschmann
23.10.2008, 18:51
Jau....das wäre schon ein Anfang um alle auf Linie zu bringen.

Ernsthaft. Wer solche Ideen bringt dem mangelt es entschieden an Demokratieverständnis. Eine Schande dass das ausgerechnet ein CDUler befürwortet.

Deutschmann
23.10.2008, 18:53
Du hast das Problem nicht verstanden. Wenn sich unser Staat nicht einmal mehr an die eigene Verfassung hält, um politische Gegner auszuschalten, ist es bereits eine Diktatur. Es gibt nicht nur Diktaturen von Rechts.
Du argumentierst völlig daneben. Die Frage kann nur lauten, ob diese Verbot geltendem Recht entspricht oder nicht. Ob es dir gefällt, ist völlig unwichtig.
Das letzte Wort werden deshalb unsere Gerichte haben.

Und die werden hoffentlich im Sinne der Demokratie entscheiden und diesen Mumpitz schnellstens abweisen.

Alfred
23.10.2008, 18:54
Ernsthaft. Wer solche Ideen bringt dem mangelt es entschieden an Demokratieverständnis. Eine Schande dass das ausgerechnet ein CDUler befürwortet.

Wie wahr. Auch die CDU sollte mal ausmisten.

Felidae
23.10.2008, 18:55
Nein, wenn ein Volk durch demokratische Wahlen eine deiner Meinung nach verfassungsfeindliche Parrtei, wie die NPD, wählt, dann ist das hinzunehmen. Das Volk ist der Souverän und hat sich somit für den Weg entschieden, den es beschreiten will. Und wenn das eine Diktatur ist, dann ist das eben so.

Nein, das ist nicht hinzunehmen, das ist zu bekämpfen.

Aresetyr
23.10.2008, 18:55
"Nein, denn wer bestimmt wer ein Nazi ist und wer nicht?"

... und was heißt Demokratie? Herrschaft des Volkes... und selbst wenn das Volk einen "Neonazi" wählen wollte, dann ist es eben die Entscheidung des Volkes und zu akzeptieren... ich meine damit keinen echten Neonazi sondern einen der als solcher bezichtigt wird, doch wie oben so schön steht.... wer entscheidet das?
Dann verbieten wir die Kommunisten auch und die Grünen, weil die sind Inländerfeindlich (bei uns in Österreich) und und und... erlauben wir doch gleich nur mehr eine Partei oder einen Menschen... :rolleyes:

Felidae
23.10.2008, 18:56
Und Du glaubst, das sich solches wiederholen wird ?

Und das mit einem mickrigen, nostalgischen Sauhaufen, der vom grössten Teil des Landes gar nicht beachtet wird !

Du hast wirklich ein problem, Du solltest es mal mit nem Therapeuten versuchen ! Denn das ist ja schon krankhaft, paranoid !

:)) :)) :))

Die NSDAP war Anfangs auch lediglich ein kleiner deutschnationaler Sauhaufen. Bis sie sich profilieren konnte.

Deutschmann
23.10.2008, 18:56
Wie wahr. Auch die CDU sollte mal ausmisten.

Stimmt. Alles linke Gutmenschentum raus.

P.S. Merz hats erkannt und der CDU eine Wahlniederlage vorhergesagt wenn sie sich nicht auf die Wurzeln besinnt sondern dem Zeitgeist hinterher hechelt.

Felidae
23.10.2008, 18:56
Wenn du alle ausschließt die gegen den Staat sind und Kritik an ihm üben hast du bereits eine Diktatur!
Da brauchst du dir keine Sorgen mehr machen,dass die noch jemand einführt.
Die Frage ist dann nur noch in weit die Diktatur Abweichungen duldet.

Der Unterschied zwischen "Kritik am Staat" und "Abschaffenwollen des demokratischen freiheitlichen Rechtsstaates" ist dir Begriff?

Felidae
23.10.2008, 18:57
Wo sind die Massenheere der Nationalen Kräfte ? Wo sind diese Massen die heute Deutschland und morgen die ganze Welt erobern wollen ?

Noch gibt es sie nicht. Darum muss man diese Nationalen Kräfte schon im Keim ersticken.

Doc Gyneco
23.10.2008, 18:57
Die NSDAP war Anfangs auch lediglich ein kleiner deutschnationaler Sauhaufen. Bis sie sich profilieren konnte.

Solche Dinge wiederholen sich nicht !

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Cash!
23.10.2008, 18:57
Nö. Wir sind eine wehrhafte Demokratie und kein Freizeitpärkchen für höhere Töchter.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

Die Ewigkeitsklausel ist nicht ewig. Das ist einen nachgeordnete Deutung die ihre Grenzen in Art. 146 findet. Wie eine Verfassung nach 146 aussehen muss und welche Staatsform diese beinhaltet ist völlig losgelöst von Art. 79...

Alfred
23.10.2008, 18:58
Nein, das ist nicht hinzunehmen, das ist zu bekämpfen.

Aber nur eine Dikatur bekämpft angeblich sein eigenes Volk.
Wie willst du denn dein Volk bekämpfen ?

Felidae
23.10.2008, 18:59
Du hast das Problem nicht verstanden. Wenn sich unser Staat nicht einmal mehr an die eigene Verfassung hält, um politische Gegner auszuschalten, ist es bereits eine Diktatur. Es gibt nicht nur Diktaturen von Rechts.
Du argumentierst völlig daneben. Die Frage kann nur lauten, ob diese Verbot geltendem Recht entspricht oder nicht. Ob es dir gefällt, ist völlig unwichtig.
Das letzte Wort werden deshalb unsere Gerichte haben.

Und ich bin guter Hoffnung, dass das BVerfG Maßnahmen zum Schutz der Demokratie per Ausschluss von Verfassungsfeinden von Wahlen für richtig befinden wird.

Die NPD könnte das übrigens ganz leicht verhindern: Sie müsste nur verfassungstreue Kandidaten aufstellen. Ob sie das auch wirklich kann, ist eine andere Frage.

Felidae
23.10.2008, 19:00
Die Ewigkeitsklausel ist nicht ewig. Das ist einen nachgeordnete Deutung die ihre Grenzen in Art. 146 findet. Wie eine Verfassung nach 146 aussehen muss und welche Staatsform diese beinhaltet ist völlig losgelöst von Art. 79...

Deshalb wird 146 auch als verfassungswidriges Verfassungsrecht und damit nach 79 III ohnehin nichtig angesehen.

Felidae
23.10.2008, 19:00
Nö. Wir sind eine wehrhafte Demokratie und kein Freizeitpärkchen für höhere Töchter.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

:top:

Cash!
23.10.2008, 19:02
Deshalb wird 146 auch als verfassungswidriges Verfassungsrecht und damit nach 79 III ohnehin nichtig angesehen.

Um himmels Willen....Schuster bleib bitte bei deinen Leisten....

Ein Artikel der Verfassung der Verfassunsgwidrig ist? Aber sonst haste noch alle Nadeln an der Tanne?

Alfred
23.10.2008, 19:03
Und ich bin guter Hoffnung, dass das BVerfG Maßnahmen zum Schutz der Demokratie per Ausschluss von Verfassungsfeinden von Wahlen für richtig befinden wird.

Die NPD könnte das übrigens ganz leicht verhindern: Sie müsste nur verfassungstreue Kandidaten aufstellen. Ob sie das auch wirklich kann, ist eine andere Frage.

Bisher konnte sie das. Verfassungsfeindliche Parteien werden verboten.

Badener3000
23.10.2008, 19:04
Hallo? Artikel genau lesen. Es geht um begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten. Diese Zweifel sind nicht nur beim NPDler legitim, sondern auch beim DKPler oder KPDler. Ich halte diesen Schritt für richtig und wichtig.


Das Problem liegt darin, daß einer der Stalins Geburtstag feiert und Deutschlandfahnen vernichtet kein Aufsehen erregt, während ein anderer schon wegen seinen zu kurzen Haaren die Argusaugen auf sich lenkt.

Alfred
23.10.2008, 19:05
Um himmels Willen....Schuster bleib bitte bei deinen Leisten....

Ein Artikel der Verfassung der Verfassunsgwidrig ist? Aber sonst haste noch alle Nadeln an der Tanne?

Das ist noch geiler -->klick (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2460145&postcount=135)

Felidae
23.10.2008, 19:05
Um himmels Willen....Schuster bleib bitte bei deinen Leisten....

Ein Artikel der Verfassung der Verfassunsgwidrig ist? Aber sonst haste noch alle Nadeln an der Tanne?

79 III bestimmt, dass ein Artikel der Verfassung verfassungswidrig sein kann, ja. Wenn er nämlich gegen die Bestimmungen von Art. 1 und/oder 20 GG verstößt. Da der demokratische und republikanische Rechtsstaat unter diese Ewigkeitsklausel fällt, dürfte er auch nicht unter Nutzung von 146 ausgeknockt werden. Und Gott sei Dank gibt es ja noch die EU, die Deutschland zur Räson bringen würde, sollte es sich von diesen Grundsätzen verabschieden.

Felidae
23.10.2008, 19:06
Das ist noch geiler -->klick (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=2460145&postcount=135)

Hach, böser Doktorfisch :rolleyes:

schlaufix
23.10.2008, 19:09
Und ich bin guter Hoffnung, dass das BVerfG Maßnahmen zum Schutz der Demokratie per Ausschluss von Verfassungsfeinden von Wahlen für richtig befinden wird.

Die NPD könnte das übrigens ganz leicht verhindern: Sie müsste nur verfassungstreue Kandidaten aufstellen. Ob sie das auch wirklich kann, ist eine andere Frage.

Mal ganz ehrlich! Vor wem hast du Angst? Du kannst ( wenn du Gesund bist) doch keinem weiß machen, das eine Handvoll "Niemalskluger" dem Staat gefährlich werden kann. Solange da mit Glatzen und in Lederjacken ein paar Hohlköpfe Parolen grölen, ist das weitaus ungefährlicher, als wie Kapuzentypen Autos anstecken.
Also, vor was hast du Angst? Oder hat ein böser Naziarzt Versuche an deinem Hirn gemacht?

Bruddler
23.10.2008, 19:09
Das ist ja Wahnsinn. Hier wird die Demokratie mit staatlicher Billigung vollkommen unterhöhlt.
---

welche "Demokratie" ? :rolleyes:

Ich denke, wir haben lediglich die Freiheit unsere Diktatoren aussuchen zu dürfen - so etwas nennt man glaube ich parlamentarische "Demokratie"....

Deutschmann
23.10.2008, 19:10
Noch gibt es sie nicht. Darum muss man diese Nationalen Kräfte schon im Keim ersticken.

Wozu? Eine gesunde !!! Demokratie lebt von Gegensätzen und nicht von Gleichheit.

Felidae
23.10.2008, 19:10
Mal ganz ehrlich! Vor wem hast du Angst? Du kannst ( wenn du Gesund bist) doch keinem weiß machen, das eine Handvoll "Niemalskluger" dem Staat gefährlich werden kann. Solange da mit Glatzen und in Lederjacken ein paar Hohlköpfe Parolen grölen, ist das weitaus ungefährlicher, als wie Kapuzentypen Autos anstecken.
Also, vor was hast du Angst? Oder hat ein böser Naziarzt Versuche an deinem Hirn gemacht?

Es geht eben darum, keine Angst haben zu müssen.

Cash!
23.10.2008, 19:11
79 III bestimmt, dass ein Artikel der Verfassung verfassungswidrig sein kann, ja.
Um Gottes Willen, das wird ja immer grotesker.

Bitte helft ihm, nehmt ihm den Computer ab.

Dieser Artikel bezieht sich allein auf potentielle Verfassungsänderungen. Art. 146 ist keine Folge einer Verfassunsgänderung. Ganz im Gegenteil, gab es nach der Wende nicht wenige Staatsrechtler, die mit diesem Artikel eine neue Verfassung installieren wollten.





Wenn er nämlich gegen die Bestimmungen von Art. 1 und/oder 20 GG verstößt.
Art. 146 verstößt nicht, niemals und überhaupt gar nicht gegen Art. 1 oder 20. Er bezieht sich auf eine neue Verfassung. Das hat mit Art. 1 und 20. nichts zu tun.


Da der demokratische und republikanische Rechtsstaat unter diese Ewigkeitsklausel fällt, dürfte er auch nicht unter Nutzung von 146 ausgeknockt werden.
Natürlich darf er das....ohne jedes Problem sogar...aber das ist Staats- und verfassunsgrecht und wie wenig Ahnung du davon hast zeigt diese jämmerlich peinliche Formulierung:

verfassungswidriges Verfassungsrecht

Ehrlich, dafür gehösrt du sowas von ausgelacht...



Und Gott sei Dank gibt es ja noch die EU, die Deutschland zur Räson bringen würde, sollte es sich von diesen Grundsätzen verabschieden.
Jetzt driftest du ins komödiantische ab....

:D

Alfred
23.10.2008, 19:11
Hach, böser Doktorfisch :rolleyes:

Deine Worte. Von wegen Liberal....

Wenn ein Volk sich demokratisch für die Diktatur entscheidet, beweist das seine Unreife für die Demokratie und die Notwendigkeit seiner Fremdbestimmung.

Felidae
23.10.2008, 19:12
Wozu? Eine gesunde !!! Demokratie lebt von Gegensätzen und nicht von Gleichheit.

Eine gesunde Demokratie lebt vor allem davon, dass keine anständigen Menschen als "Umvolker" oder "Volksverräter" beschimpft und die Judenvernichtung im Dritten Reich nicht trivialisiert wird.

lupus_maximus
23.10.2008, 19:13
79 III bestimmt, dass ein Artikel der Verfassung verfassungswidrig sein kann, ja. Wenn er nämlich gegen die Bestimmungen von Art. 1 und/oder 20 GG verstößt. Da der demokratische und republikanische Rechtsstaat unter diese Ewigkeitsklausel fällt, dürfte er auch nicht unter Nutzung von 146 ausgeknockt werden. Und Gott sei Dank gibt es ja noch die EU, die Deutschland zur Räson bringen würde, sollte es sich von diesen Grundsätzen verabschieden.
Wenn wir ein souveräner Staat sein sollten, wieso könnte dann die EU uns zur Räson bringen?
Alleine diese Formulierung ist unter aller Sau.
Richtig genommen darf uns die ganze Welt am A....ch lecken!

marc
23.10.2008, 19:14
Die Ewigkeitsklausel ist nicht ewig. Das ist einen nachgeordnete Deutung die ihre Grenzen in Art. 146 findet. Wie eine Verfassung nach 146 aussehen muss und welche Staatsform diese beinhaltet ist völlig losgelöst von Art. 79...

Naja, bleibt die Frage, inwiefern 146 nach der Wiedervereinigung noch von Bedeutung ist und vorallem auch die Frage, ob für eine neue Verfassung nicht die gleichen Grenzen gelten wie für eine Veränderung des GG unter Berücksichtigung von 79 III - beiden Interpretationen würde ich mich anschließen.

Cash!
23.10.2008, 19:14
Deine Worte. Von wegen Liberal....

Wenn ein Volk sich demokratisch für die Diktatur entscheidet, beweist das seine Unreife für die Demokratie und die Notwendigkeit seiner Fremdbestimmung.

Mit "liberal" hat das nichts zu tun. Er hat nur keine Ahnung von der Demokratie und er jault gerade ziemlich hysterisch, ja fast schon kindsich, auf, wenn man den Finger tief in die offene Wunde der Demokratie legt.

Wenn sich die Merheit der Bevölkerung für die Abschaffung der Demokratie entscheidet, ist das eine demokratische Abstimmung.

Der demokratie liegen keine normativen Gesetzmäßigkeiten zugrunde, das macht sich an ganz anderen Dingen fest. Demokratie ist nicht mehr als ein Modi, eine Abstimmungsart und mit der implatierung dieses Modi ist es eine Staatsform die sich selbst, qua Logik, jederzeit redigieren kann....

Felidae
23.10.2008, 19:15
Um Gottes Willen, das wird ja immer grotesker.

Bitte helft ihm, nehmt ihm den Computer ab.

Dieser Artikel bezieht sich allein auf potentielle Verfassungsänderungen. Art. 146 ist keine Folge einer Verfassunsgänderung. Ganz im Gegenteil, gab es nach der Wende nicht wenige Staatsrechtler, die mit diesem Artikel eine neue Verfassung installieren wollten.





Art. 146 verstößt nicht, niemals und überhaupt gar nicht gegen Art. 1 oder 20. Er bezieht sich auf eine neue Verfassung. Das hat mit Art. 1 und 20. nichts zu tun.


Natürlich darf er das....ohne jedes Problem sogar...aber das ist Staats- und verfassunsgrecht und wie wenig Ahnung du davon hast zeigt diese jämmerlich peinliche Formulierung:


Ehrlich, dafür gehösrt du sowas von ausgelacht...



Jetzt driftest du ins komödiantische ab....

:D

Ich habe immerhin einen Teil meiner Abschlussprüfung in Staatsrecht geschrieben und weiß daher, was ich sage. Natürlich darf Art. 146 nicht entgegen 79 III eingesetzt werden, weil damit die Ewigkeitsklausel faktisch bedeutungslos wäre. Wir wollen wieder eine absolutistische Monarchie mit Folter und allem drum und dran? Also machen wir einfach eine neue Verfassung ohne revolutionären Akt. WIe lächerlich ist diese Vorstellung. Die derzeitige Ordnung könnte einzig und allein durch einen Revolutionsakt abgesetzt werden. Und nur dadurch.

schlaufix
23.10.2008, 19:15
Es geht eben darum, keine Angst haben zu müssen.

Weiß der Teufel was du für ein Zeug schluckst. Aber egal, du bringst wieder mal alle zum Lachen.

Felidae
23.10.2008, 19:16
Ich ertrage es nicht mehr. Cash, ich habe heute meinen Respekt vor dir verloren.

Felidae
23.10.2008, 19:18
Naja, bleibt die Frage, inwiefern 146 nach der Wiedervereinigung noch von Bedeutung ist und vorallem auch die Frage, ob für eine neue Verfassung nicht die gleichen Grenzen gelten wie für eine Veränderung des GG unter Berücksichtigung von 79 III - beiden Interpretationen würde ich mich anschließen.

Tatsächlich sieht die hM, dass eine neue Verfassung die Grenzen von 79 III berücksichtigen müsste. Ergo wäre eine neue Verfassung überflüssig.

Cash!
23.10.2008, 19:19
Naja, bleibt die Frage, inwiefern 146 nach der Wiedervereinigung noch von Bedeutung ist und vorallem auch die Frage, ob für eine neue Verfassung nicht die gleichen Grenzen gelten wie für eine Veränderung des GG unter Berücksichtigung von 79 III - beiden Interpretationen würde ich mich anschließen.

Eine Schande, dass man nach der Wende den Artikel 146 nicht genutzt hat, den genau dafür war er vorgesehen. Aber man wollte das ganze schnell und unkompliziert zu Ende bringen. generell jedoch wird die Datierung der Einheit nicht spezifiziert. Damit unterliegt es der regierung einen Verfassunsgkonvent einzuberufen, da es ja nur um das Wörtchen "nach" geht.

Und die Berücksichtigung des Art. 79.3 bzgl. einer neuen Verfassung findet man in welchem Artikel? Genau in gar keinem, das ist eine sehr wage Deutung die nicht nur nicht unumstritten ist, sondern allein mit dem Argument der fehlenden Anwendungsmöglichkeit im Moment nicht diskutiert wird.

Ich bin kein Jurist, aber ich habe einige Staatsrechtliche Arbeiten geschrieben.

Das einzige was man deiner Interpretation zugute halten könnte, wäre eine rechtsnorm die sich aus Art. 79 ableiten ließe. Aber das hat das Verfassunsgericht ja nicht mal selbst getan.

Deutschmann
23.10.2008, 19:19
Eine gesunde Demokratie lebt vor allem davon, dass keine anständigen Menschen als "Umvolker" oder "Volksverräter" beschimpft und die Judenvernichtung im Dritten Reich nicht trivialisiert wird.

Aber unbequeme dürfen als "geistige Brandstifter" und "Erben Hitlers" bezeichnet werden? Mehr noch - denen soll sogar eines der Grundrechte entzogen werden.

Du hast echt nen Knall.

P.S. Judenverfolgung ist bei diesem Thema vollkommen unangebracht. :rolleyes:

Cash!
23.10.2008, 19:20
Ich ertrage es nicht mehr. Cash, ich habe heute meinen Respekt vor dir verloren.

Ach, keine Angst....da stirbst du drüber weg....und ich auch.

:)

marc
23.10.2008, 19:21
Tatsächlich sieht die hM, dass eine neue Verfassung die Grenzen von 79 III berücksichtigen müsste. Ergo wäre eine neue Verfassung überflüssig.

Genau.
Meine persönliche Referenz wären da Leute wie Hans Jarass und Bodo Pieroth, mit deren Kommentaren zum Grundgesetz sich eh fast jeder herumschlagen muss - und ihre Argumentation ist eben jene, der ich mich anschließen würde. Wobei ich ansonsten zugeben muss, dass mein juristisches Wissen sehr begrenzt ist.

Cash!
23.10.2008, 19:22
Natürlich darf Art. 146 nicht entgegen 79 III eingesetzt werden, weil damit die Ewigkeitsklausel faktisch bedeutungslos wäre.

Es wird immer peinlicher. bei einer Abwägung von unterschiedlichen Artikeln entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Verlink mal schnell das Urteil, in der es fetsgelegt hat, dass Art. 79 seine Wirksamkeit in einer neuen Verfassung behält.

Abgesehen davon, kann Art. 146 nicht gegen Art. 79.3 eingesetzt werden, weil auch er lediglich ein Prozessregulierender Artikel ist, aus desen Inhalt sich keine normativen Gesetzmäßigkeiten schlussfolgern lassen....

Felidae
23.10.2008, 19:23
Aber unbequeme dürfen als "geistige Brandstifter" und "Erben Hitlers" bezeichnet werden? Mehr noch - denen soll sogar eines der Grundrechte entzogen werden.

Du hast echt nen Knall.

P.S. Judenverfolgung ist bei diesem Thema vollkommen unangebracht. :rolleyes:

Es ist die Wahrheit, dass es geistige Brandstifter und Erben Hitlers sind, die Neonazis.

Felidae
23.10.2008, 19:24
Es wird immer peinlicher. bei einer Abwägung von unterschiedlichen Artikeln entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Verlink mal schnell das Urteil, in der es fetsgelegt hat, dass Art. 79 seine Wirksamkeit in einer neuen Verfassung behält.

Abgesehen davon, kann Art. 146 nicht gegen Art. 79.3 eingesetzt werden, weil auch er lediglich ein Prozessregulierender Artikel ist, aus desen Inhalt sich keine normativen Gesetzmäßigkeiten schlussfolgern lassen....

Das BVerfG hat nie so ein Urteil gefällt, weil es nie einen entsprechenden Versuch zu einer Umwerfung der Ordnung gab.

Cash!
23.10.2008, 19:24
Genau.
Meine persönliche Referenz wären da Leute wie Hans Jarass und Bodo Pieroth, mit deren Kommentaren zum Grundgesetz sich eh fast jeder herumschlagen muss - und ihre Argumentation ist eben jene, der ich mich anschließen würde. Wobei ich ansonsten zugeben muss, dass mein juristisches Wissen sehr begrenzt ist.

Da möchte ich gerne die Interpretation von Mengel entgegenhalten. Der hat, und der Mann ist Politikwissenschaftler und Staatsrechtler, hervorgehoben, dass Art. 146, schon aus seinem text heraus, gar keine Wirkung auf Art. 79 haben kann. Immerhin beschreibt er nur, dass man sich eine neue verfassung geben kann und nennt genau eine Vorrausetzung dafür die noch aktuell ist.

Alles andere liefe daraus, dass ein Artikel einer abgelösten Verfassung gegenüber einer neuen verfassung Wirksamkeit hätte.

Und das wäre nur noch absurd!

Felidae
23.10.2008, 19:25
Genau.
Meine persönliche Referenz wären da Leute wie Hans Jarass und Bodo Pieroth, mit deren Kommentaren zum Grundgesetz sich eh fast jeder herumschlagen muss - und ihre Argumentation ist eben jene, der ich mich anschließen würde. Wobei ich ansonsten zugeben muss, dass mein juristisches Wissen sehr begrenzt ist.

Eben das ist auch meine Argumentation. Ich habe nämlich damals meinen Staatsrechtsdozenten gefragt, wie das mit 146 und 79 III ist. Und der hat mir das so erklärt.

Cash!
23.10.2008, 19:26
Das BVerfG hat nie so ein Urteil gefällt...

Sieh an, sieh an....hat es das nicht, ja? Woher nimmst du dann deine Kenntnis über eine verfassunsgerichtliche Grundgesetzartikelabwägung, die noch gar nicht stattgefunden hat?

Glaskugel oder Kaffeesatz?

:)

Deutschmann
23.10.2008, 19:26
Es ist die Wahrheit, dass es geistige Brandstifter und Erben Hitlers sind, die Neonazis.

Antworte auf meine Frage - kein BlaBla.

Felidae
23.10.2008, 19:27
Sieh an, sieh an....hat es das nicht, ja? Woher nimmst du dann deine Kenntnis über eine verfassunsgerichtliche Grundgesetzartikelabwägung, die noch gar nicht stattgefunden hat?

Glaskugel oder Kaffeesatz?

:)

Die Ewigkeitsklausel wurde aus gutem Grunde geschaffen.

Wolf
23.10.2008, 19:29
Nein. Wer wählt die denn schon?

Cash!
23.10.2008, 19:30
Die Ewigkeitsklausel wurde aus gutem Grunde geschaffen.

Das ist nicht die Antwort eines Staatsrechtlers, es ist die Antwort einen selbstgerechten, bigotten und anscheinend hysterisierten Aushilfsinterpretateurs der deutschen Verfassung.

Denn ich könnte dir jederzeit entgegenhalten, dass man auch Artikel 146 aus gutem Grunde geschaffen hat. Worauf du wieder an der reihe wärest nachzuweisen, dass das Bundesverfassunsgericht bereist eine Entscheidung geroffen hätte, die dein Krakeele inhaltlich stützen würde.

Unbelehrbar
23.10.2008, 19:33
Der Unterschied zwischen "Kritik am Staat" und "Abschaffenwollen des demokratischen freiheitlichen Rechtsstaates" ist dir Begriff?

Ist dir der Unterschied zwischen Gesinnung und Tat ein Begriff?
Du möchtest ja schon jemanden Verurteilen und Bestrafen bevor er etwas getan hat und nebenbei ihm noch die Grundrechte absprechen.
Außerdem dir als Amtsträger anmaßen dich über einen (potentiellen) Amtsträger zu erheben.
Du wirfst also Grundrechte wie Gewaltenteilung einfach über den Haufen und meinst ernsthaft du wärest mit diesem Gedankengang noch auf einem demokratischem Weg.
Lese auch dazu. #123 und 138


Ich bin nicht für das Verbot der NPD, sondern für ihre politische Ausschaltung. Ein Verbot wäre nutzlos.

Was soll man den darunter nun verstehen? Erschießungskommando? Einsperren? Oder allen die verdächtig sind,dass Wahlrecht,.. entziehen?
Dann erinnere ich an die Frage. Wer bestimmt wer,weswegen verfassungsfeindlich ist?



Vor allem vergisst du, dass die NPD eben in einer geistigen Reihe mit den Nazis zu sehen ist und dieselben Taktiken nutzt, um an die Macht zu kommen. Wie drückte sich Goebbels damals aus?

Wenn unsere Gegner sagen ›Ja, wir haben euch doch früher die Freiheit der Meinung zugebilligt.‹ Ja, ihr uns! Das ist doch kein Beweis, daß wir das euch auch tun sollen. Daß ihr das uns gegeben habt, das ist ja ein Beweis, wie dumm ihr seid.

Er hatte Recht. Es ist absolute Dummheit, der NPD heute diese Freiheit wieder zuzubilligen.

Falsch! Wenn man jedes mal erwarten würde das man für gute Taten,.. Dank, Lob erhält und die Person es zu schätzen wüssten, würde bald keiner mehr etwas Gutes tun.
Man kann nicht von den niedrigen Ansprüchen seiner Gegner ausgehen sonst ist man nicht mehr Wert wie sie.
Mann muss seine Werte hochhalten und seine Vorstellungen umsetzen.
Dabei darf man nicht vergessen für diese zu werben und ihr Vorteile hervorzuheben.
Die Demokratie steht in ständiger Konkurrenz zu anderen Systemen und sie müsste hier in Deutschland langsam mal erkennen,dass ihre Aufgabe es ist die Leute für sich zu gewinnen und nicht mit den niederen Mitteln der Anderen gegen ihre Feinde zu kämpfen und sich dadurch denen anzunähern!


Jetzt hast du dir eine eigene Falle gestellt. Der AG ist nämlich gerade nicht der politsche Mandatsträger, sondern.... Na. Richtig, der Staat. Und der kann per Gesetz die Bedigungen, unter denen jemand überhaupt Mandatsträger werden kann festlegen. Und dazu sollte die Verfassungstreue auf jeden Fall gehören.

Der Amtsträger ist Teil des Staates als ein Teil der drei Säulen auf dem dieser steht. Die Einstellung tätigt hier aber das Volk. s.a #123
Die Legislative kann nur begrenzt Richtlinien für die Einstellung erschaffen, die auch Bestand haben. Gott sei Dank sonst würden die Gewählten sich zur Dauerregierung erheben können.
Es ist schon sehr fragwürdig,wenn gewählte Amtsträger sich anmaßen sich über die Entscheidung das Wahlvolkes zu stellen. germane

Felidae
23.10.2008, 19:35
Das ist nicht die Antwort eines Staatsrechtlers, es ist die Antwort einen selbstgerechten, bigotten und anscheinend hysterisierten Aushilfsinterpretateurs der deutschen Verfassung.

Denn ich könnte dir jederzeit entgegenhalten, dass man auch Artikel 146 aus gutem Grunde geschaffen hat. Worauf du wieder an der reihe wärest nachzuweisen, dass das Bundesverfassunsgericht bereist eine Entscheidung geroffen hätte, die dein Krakeele inhaltlich stützen würde.

Dann schauen wir uns mal an, was die Ewigkeitsklausel als Mindestrahmenbedingungen für unabänderlich hält:

http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_GG
http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_1_GG

Wir sehen: Es handelt sich um äußerst vage Rahmenbedingungen. Diese wurden in Folge von Diktatur, Massenmord und Krieg als unbedingt notwendig eingestuft. Deshalb wurden sie auch über den 79 III absolut geschützt. Da das GG in sich nicht widersprüchlich sein kann, müssen diese Vorschriften auch für die Auslegung des Art. 146 gelten.

borisbaran
23.10.2008, 19:36
Hallo? Artikel genau lesen. Es geht um begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten. Diese Zweifel sind nicht nur beim NPDler legitim, sondern auch beim DKPler oder KPDler. Ich halte diesen Schritt für richtig und wichtig.
Sie werden nciht auf deine Posts höhren und weiter den teufel an die Wand malen...

klartext
23.10.2008, 19:37
Eine gesunde Demokratie lebt vor allem davon, dass keine anständigen Menschen als "Umvolker" oder "Volksverräter" beschimpft und die Judenvernichtung im Dritten Reich nicht trivialisiert wird.

Wer gegen die Interessen unseres Landes handelt, ist ein Volksverräter, und diese gibt es. Und wer die kolonieähnliche Besitznahme deutschen Bodens durch Zugewanderte tatenlos geschehen lässt, ist ein Umvolker.
Kannst du kein Deutsch ?

marc
23.10.2008, 19:40
Da möchte ich gerne die Interpretation von Prof. Mengel entgegenhalten. Der hat, und der Mann ist Politikwissenschaftler und Staatsrechtler, hervorgehoben, dass Art. 146, schon aus seinem text heraus, gar keine Wirkung auf Art. 79 haben kann. Immerhin beschreibt er nur, dass man sich eine neue verfassung geben kann und nennt genau eine Vorrausetzung dafür die noch aktuell ist.

Alles andere liefe daraus, dass ein Artikel einer abgelösten Verfassung gegenüber einer neuen verfassung Wirksamkeit hätte.

Und das wäre nur noch absurd!

Nja, aber die Frage bleibt wie gesagt, welche Bedeutung 146 überhaupt noch hat - ob man die Vorgehensweise nach der Wiedervereinigung jetzt bedauerlich findet oder nicht (Ich selber hätte es ebenfalls besser gefunden, wenn man nicht nach 23 sondern 146 vorgegangen wäre) - aber es scheint mir schon überzeugend zu sein, dass eine Ewigkeitsklausel, durch die man bewußt einige wenige, aber entscheidende Grundsätze wie die Menschenwürde, das Demokratieprinzip usf. vor jeder Form von Verfassungsänderung ausnimmt auch fundiert genug ist, fundiert genug gedacht war, um sie auch in einer neueren Verfassung beizubehalten - und gerade wenn man den geschichtlichen Hintergrund bedenkt, dann wird ja auch klar, dass die Zielrichtung nicht darin bestand, mit einer neuen Verfassung auch optional eine neue Diktatur zu errichten.

Edit: Um was ging es eigentlich in dem Post von dir, den harlekina gelöscht hat? :D

lupus_maximus
23.10.2008, 19:41
Wer gegen die Interessen unseres Landes handelt, ist ein Volksverräter, und diese gibt es. Und wer die kolonieähnliche Besitznahme deutschen Bodens durch Zugewanderte tatenlos geschehen lässt, ist ein Umvolker.
Kannst du kein Deutsch ?
Er kann nur Hochdütsch mit Striefen drein!

Cash!
23.10.2008, 19:47
Dann schauen wir uns mal an, was die Ewigkeitsklausel als Mindestrahmenbedingungen für unabänderlich hält:

http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_GG
http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_1_GG

Wir sehen: Es handelt sich um äußerst vage Rahmenbedingungen. Diese wurden in Folge von Diktatur, Massenmord und Krieg als unbedingt notwendig eingestuft. Deshalb wurden sie auch über den 79 III absolut geschützt. Da das GG in sich nicht widersprüchlich sein kann, müssen diese Vorschriften auch für die Auslegung des Art. 146 gelten.

Du hast es immer noch nicht verstanden, dabei habe ich es nun schon mehrfach gesagt:

Artikel 146 umfasst weder inhaltlich noch in den sich anschließenden Rechtsnormen, bestimmte normative Gesetzmäßigkieten.
Es ist ein, und auch das habe ich bereits mehrfach hervorgehoben, Prozessregulierender Artikel, dessen einzige Grundbedingungen sind, dass eine neue Verfassung in "freier Entscheidung beschlossen" werden muss.

Wie diese Entscheidung aussehen muss, steht weder in Art. 1 noch 20 noch 79 noch 146.

Ansonsten kämen wir wieder an den Punkt, an dem du behaupten müsstest eine ausser Karft gesetzte Verfassung hätte rechstwirksamkeit auf die Nachfolgeverfassung.

Und das ist nicht nur grotesk, es ist schlicht Unsinn.

Junge, da musst du schon mehr bringen, als das absichtliche (?) missverstehen von mir ganz klar gemachten Äußerungen.

Damit du den eigenen Schwanz aber nicht ständig im Kreis nachjagen musst, solltest du mir beweisen, dass Art. 146, der seine Wirksamkeit ja auch verliert, wäre eine neue verfassung gewählt, irgendeine Entscheidung zur Folge ahben könnte, die den anderen Art. widersprechen könnte....

Das ist nicht der Fall, den Art 146 sagt nur aus, dass man sich, demokratisch legitimiert, eine neue verfassung wählen kann. Das wählen einer neuen verfassung kann aber gar nicht mit anderen Art. kollidieren, weil es keinen Art. gibt, der das verbietet!

Hast du verstanden worum es geht? Um die nichtexistenten Rechtfolgen des Art. 146....

Das wird übrigens auch von niemanden bezweifelt. Wenn du dich beruhisgt wirst auch du es erkennen, jetzt bis du leider zu aufgeregt.

Also trink nen Tee, überschlafe alles ein wenig und dann diskutieren wir weiter, ok?

:)

Alfred
23.10.2008, 19:55
Nein. Wer wählt die denn schon?

Genug in Sachsen und Mecklenburg....

Felidae
23.10.2008, 19:56
Du hast es immer noch nicht verstanden, dabei habe ich es nun schon mehrfach gesagt:

Artikel 146 umfasst weder inhaltlich noch in den sich anschließenden Rechtsnormen, bestimmte normative Gesetzmäßigkieten.
Es ist ein, und auch das habe ich bereits mehrfach hervorgehoben, Prozessregulierender Artikel, dessen einzige Grundbedingungen sind, dass eine neue Verfassung in "freier Entscheidung beschlossen" werden muss.

Wie diese Entscheidung aussehen muss, steht weder in Art. 1 noch 20 noch 79 noch 146.

Ansonsten kämen wir wieder an den Punkt, an dem du behaupten müsstest eine ausser Karft gesetzte Verfassung hätte rechstwirksamkeit auf die Nachfolgeverfassung.

Und das ist nicht nur grotesk, es ist schlicht Unsinn.

Junge, da musst du schon mehr bringen, als das absichtliche (?) missverstehen von mir ganz klar gemachten Äußerungen.

Damit du den eigenen Schwanz aber nicht ständig im Kreis nachjagen musst, solltest du mir beweisen, dass Art. 146, der seine Wirksamkeit ja auch verliert, wäre eine neue verfassung gewählt, irgendeine Entscheidung zur Folge ahben könnte, die den anderen Art. widersprechen könnte....

Das ist nicht der Fall, den Art 146 sagt nur aus, dass man sich, demokratisch legitimiert, eine neue verfassung wählen kann. Das wählen einer neuen verfassung kann aber gar nicht mit anderen Art. kollidieren, weil es keinen Art. gibt, der das verbietet!

Hast du verstanden worum es geht? Um die nichtexistenten Rechtfolgen des Art. 146....

Das wird übrigens auch von niemanden bezweifelt. Wenn du dich beruhisgt wirst auch du es erkennen, jetzt bis du leider zu aufgeregt.

Also trink nen Tee, überschlafe alles ein wenig und dann diskutieren wir weiter, ok?

:)

Wenn du zu begriffsstutzig bist, um eine einfache Tatsache zu verstehen, tust du mir leid.

Alfred
23.10.2008, 19:56
Sie werden nciht auf deine Posts höhren und weiter den teufel an die Wand malen...

Es geht auch um die Frage wer wen zum Neo-Nazi macht und dadurch die Wahlen für einen jeweils neu zu bestimmenden Personenkreis unmöglich macht.

Cash!
23.10.2008, 19:57
Nja, aber die Frage bleibt wie gesagt, welche Bedeutung 146 überhaupt noch hat - ob man die Vorgehensweise nach der Wiedervereinigung jetzt bedauerlich findet oder nicht (Ich selber hätte es ebenfalls besser gefunden, wenn man nicht nach 23 sondern 146 vorgegangen wäre) - aber es scheint mir schon überzeugend zu sein, dass eine Ewigkeitsklausel, durch die man bewußt einige wenige, aber entscheidende Grundsätze wie die Menschenwürde, das Demokratieprinzip usf. vor jeder Form von Verfassungsänderung ausnimmt auch fundiert genug ist, fundiert genug gedacht war, um sie auch in einer neueren Verfassung beizubehalten - und gerade wenn man den geschichtlichen Hintergrund bedenkt, dann wird ja auch klar, dass die Zielrichtung nicht darin bestand, mit einer neuen Verfassung auch optional eine neue Diktatur zu errichten.

Ist dir eigentlich klar, dass das ein einziger Satz ist!
X(

kein Wunder, das Mark Twain die deutsche Sprache hasst....

:D

Die Bedeutung des Art. 146 ist durch den Wegfall bzw. die Neueinrichtung des Art 23, der heute übrigens ironischerweise die EU Kompetenzen in Deutschland regelt, nicht in seiner Substanz verändert. Als orthodoxer Schriftausleger (--->:D <---) muss ich nämlich nochmals darauf hinweisen, dass dieser Artikel sich auf einen zeitpunkt "nach" der Vereinigung bezieht. Der ist nun nicht genau spezifiziert und hinterlässt zu viel Spielraum, als das Felidae seine Ansicht mit dem nötigen Rüstzeug austatten könnte. Gerade wo doch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dazu fehlt...

Den geschichtlichen Hintergrund kannst du übrigens vergesen, sowas darf nie relevant sein. Schon gar nicht bei Art. 146. den die eindeutige und dokumentierte Intention des Art. 146 war ja, nach der Vereinigung eine neie verfassung zu installieren. Das hat man nicht gemacht, und sich damit von der historischen Verfasungskonventinterpretation verabschiedet.

Übrigens möchte ich an dieser stelle auch mal die fehlende demokratische Legitimität des GG ansprechen, die allein auf den den Beschluss der Landtage basiert.


Edit: Um was ging es eigentlich in dem Post von dir, den harlekina gelöscht hat? :D
Die übliche Polemik. Ich habe erst Felidae aufgrudn seiner katastrophalen Demokratieverständnisses als Idiot bezeichnet, und nachdm er seinen Onkel zitiert hatte habe ich den ebenfalls als Idioten bezeichnet.

Die lächerliche Anwendung des "Demokratie"-Begrifes geht mit nämlich seit Jahren auf die Nerven. Demokratie hat mit Rechtstaatlichen Normen nämlich nix zu tun, es ist allein Abstimmungsmodi....

Deutschmann
23.10.2008, 19:58
Genug in Sachsen und Mecklenburg....

... und das gefällt einigen nicht.

Felidae
23.10.2008, 20:01
Cash! avanciert zum KRRnik, ich glaubs nicht.

Cash!
23.10.2008, 20:02
Wenn du zu begriffsstutzig bist, um eine einfache Tatsache zu verstehen, tust du mir leid.

Möchtest du jetztb weiter diese, nennen wir sie ruhig, peinlichen Einzeiler ablassen?
Ist das dein ernst? Ist das das Niveau eines Staatsrechtlers?

Das glaubst du doch wohl selbst nicht. Du hast dich verrant, das ist nicht schön, und bist jetzt zu eitel dir das ganze einzugestehen. Das ist menschlich. Aber deine Ignoranz ist nur noch dumm.

Ich hatte dich nach den normativen Rechtsfolgen des Art. 146 gefragt und wie diese mit anderen Artikeln kollidieren könnten.

Ich erwarte eine Antwort, gerne auch per PN, aber diese kindischen Einzeiler ersparts du dir bitte. Ich denke ich habe gezeigt, dass es nicht zu viel verlangt ist seine Meinung hier auch zu begründen. Nimm dir doch ein beispiel an Marc. Obwohl er eine andere Auffassung hat als ich, bin ich dem geistigen Orgasmus nahe, wenn ich seine Beiträge lese. Bei dir umfällt mich da im besten Fall eine gewisse Müdigkeit!

Also gib dir bitte mühe, ich denke du hast das durchaus drauf. Und ich bin auch kein Rechtsableger, gegenüber dem du dich profilieren müsstest. Wenn du dich auf meine Kosten dir selbst gegenüber rechtfertigen wölltest, kannst du nur verlieren....

lupus_maximus
23.10.2008, 20:02
... und das gefällt einigen nicht.
Zu allem Überfluß habe ich jetzt auch noch die Idee, Bürgermeister und Stadträte abzusetzen und sie durch welche nach meinem Gusto zu ersetzen.

Cash!
23.10.2008, 20:07
Cash! avanciert zum KRRnik, ich glaubs nicht.

Nicht ich. Es ist das Teil in meinem Rücken, dass dazu avanciert. Man nennt es Rückrat. Es zeichnet sich dadurch aus, dass es mir Scheißegal ist, ob ich nun dir oder irgendjemand anders über den Mund fahren muss. Persönliche Symphatie ist mir egal.

Wenn du das nicht verkraftest, und dich immer nachdem richtest was der pol. "Feind" sagt um dann das Gegenteil zu vertreten, solltest du deine politische Grudneinstellung überdenken.

Dann wärest du kein liberaler sondern ein Fähnchen im braunen Wind....

Abgesehen davon bin ich ein ausgesprochener Fan des GG, dass ich im großen und ganzen absolut unterstütze. Aber das hindert mich nicht daran die nötige Kritik an den Stellen zu üben, die ich für gerechtfertigt halte.

Nur weil ich sage, dass man sich nach Art. eine neue verfassung wählen kann, heißt das nicht, dass ich das möchte....

Deutschmann
23.10.2008, 20:11
Cash! avanciert zum KRRnik, ich glaubs nicht.

Was ist ein KRRnik?

Felidae
23.10.2008, 20:12
Was ist ein KRRnik?

Jemand, der sich die "Reichsargumentation" zu eigen macht.

Deutschmann
23.10.2008, 20:13
Jemand, der sich die "Reichsargumentation" zu eigen macht.

Ah, danke. Hab ich bis dato nicht gewusst.

Felidae
23.10.2008, 20:14
Übrigens habe ich noch mal in der KRR-FAQ nachgeguckt. Ich hatte das mal in einer Arbeit genauso begründet:

http://www.krr-faq.net/volksbe.php


Teilweise wird übrigens in der juristischen Literatur sogar vertreten, Artikel 146 GG sei in seiner neuen Form verfassungswidrig, da er eine Verfassungsänderung ermögliche, ohne die strengen Regeln des Artikels 79 GG zu beachten. So schreibt Professor Dr. Gerd Roellecke in seinem Aufsatz in der NJW 1991, S. 2441, 2444:

"Die Antwort ist eindeutig: Art. 79 GG will verhindern, daß Deutschland eine gräßliche Erfahrung noch einmal macht. Er wählt das einzige Mittel, das einem Verfassungsgeber zur Verfügung steht: das Signal. Genau diese Wirkung setzt Art. 146 GG außer Funktion. Er will eine legale Verfassungsablösung erreichen und die legitimatorisch notwendige Unterscheidung zwischen Verfassungsänderung und Revolution unterlaufen. Damit nimmt er einem möglichen Verstoß gegen die Prinzipien des Art. 79 III GG das Odium des Verfassungsbruches . Dafür gibt es schlechthin keine Rechtfertigung. Auch Basisdemokratie erlaubt es nicht, die klammheimliche Vorbereitung einer Diktatur zu ermöglichen. (...) Ein Textvergleich ergibt aber: Art. 146 GG ermöglicht genau die Diktatur, die Art. 79 GG verhindern will. Konsequenz: die Neufassung des Art. 146 GG ist verfassungswidrig und nichtig, eine verfassungswidrige Verfassungsnorm . Es gibt nur noch eine Möglichkeit der Verfassungsänderung. Art. 79 GG ist der verfassungsrechtliche Rahmen für jede neue deutsche Verfassung." (zum Scan)

Dieser Ansicht dürfte jedoch nicht zu folgen sein. Bevor eine Norm nämlich als verfassungswidrig angesehen wird, muß zunächst versucht werden, diese verfassungsgemäß auszulegen. Und dies tut die herrschende Meinung, in dem sie in Artikel 146 GG die Bindung an Art. 79 GG "hineinliest". Trotzdem ein bemerkenswertes Argument.

Wir rekapitulieren also: Art. 146 ist als Teil des GG auch konform mit 79 III auszulegen. Somit tritt eine Bindung des 146 an die Ewigkeitsklauseln ein.

Felidae
23.10.2008, 20:15
Ah, danke. Hab ich bis dato nicht gewusst.

Bitte bitte. Wenn du mehr Infos brauchst: www.krr-faq.net

Ich habe übrigens eine Antwort der FAQ maßgeblich verfasst.

Cash!
23.10.2008, 20:15
Was ist ein KRRnik?

Es ist eine besonders absurde Form der Nazikeule, dessen Anwendung vor allem in den Bereich von Leuten fällt, die ihren kleinen Stolz verletzt sehen.

;)

marc
23.10.2008, 20:16
Ist dir eigentlich klar, dass das ein einziger Satz ist!
X(

Vielleicht lese ich zuviel Thomas Bernhard. :D
Mir fällt auch gerade ein, dass mein alter Geschichtslehrer mehrmals "MONSTERSATZ" in meine Arbeiten schrieb und später einmal mit Rotstift bemerkte: "Auf diesen Satz wäre Cicero stolz gewesen - trotzdem ein MONSTERSATZ" :))

Ach, den hab ich gemocht. :D


Die Bedeutung des Art. 146 ist durch den Wegfall bzw. die Neueinrichtung des Art 23, der heute übrigens ironischerweise die EU Kompetenzen in Deutschland regelt, nicht in seiner Substanz verändert.

Ich meinte nur, dass damals zwei Möglichkeiten bestanden: Wiedervereinigung über 146 oder Wiedervereinigung über den später gestrichenen Artikel 23, mit dem man schließlich auch vorgegangen ist, 146 durch den Hinweis auf die Freiheit in Einheit aber abgehakt hat.


Den geschichtlichen Hintergrund kannst du übrigens vergesen, sowas darf nie relevant sein. Schon gar nicht bei Art. 146.

Vielleicht nicht bei 146 aber in der Frage, wie stark die Fundierung bestimmter Prinzipien (1 und 20) angedacht war.



Die lächerliche Anwendung des "Demokratie"-Begrifes geht mit nämlich seit Jahren auf die Nerven. Demokratie hat mit Rechtstaatlichen Normen nämlich nix zu tun, es ist allein Abstimmungsmodi....

Unter den Schutz von 79 fällt ja auch Art. 20, der allerdings auch das Sozialstaatsprinzip enthält, wodurch auch die entscheidende Frage nach der Definition von Demokratie sich stellt, die ich selber nicht nur auf einen Abstimmungsmodus beschränken würde. Ich meine, das mag historisch korrekt sein, so wie es auch korrekt wäre, den platonischen Staat als einen ebenfalls faschistischen zu beschreiben und Demokratie zu definieren als "politische Ordnung, die das gesamte Volk zum Träger staatlicher Verantwortung und Funktionen macht." Aber ich glaube, dass man aus gutem Grund mit der Definition hier weitergegangen ist und die BRD in ihrem Selbstverständnis eine "streitbare, wehrhafte Demokratie" ist, zu der die "Freiheitlich demokratische Grundordnung" eben gehört - und hier setzt ja auch der Punkt an, auf den ich ursprünglich hinauswollte, weil ein User meinte, dass eine Diktatur dann einzurichten wäre, wenn sich ein bestimmter Prozentsatz von Bürgern für eine solche aussprechen würden. Und das ist eben ein Trugschluss, ja, so wie der konsequente Liberale kein Anarchist ist, so ist auch der konsequente Demokrat kein Relativist.

Cash!
23.10.2008, 20:17
@ Felidae:


Teilweise wird übrigens in der juristischen Literatur sogar vertreten, Artikel 146 GG sei in seiner neuen Form verfassungswidrig, da er eine Verfassungsänderung ermögliche, ohne die strengen Regeln des Artikels 79 GG zu beachten.

Was ist mit dem anderen Teil? Alles Nazis?

Mach dich nicht lächerlicher als du es bisher gemacht hast...

Felidae
23.10.2008, 20:18
@ Felidae:



Was ist mit dem anderen Teil? Alles Nazis?

Mach dich nicht lächerlicher als du es bisher gemacht hast...

Nein, der Rest liest den 79 III in den 146 hinnein.

Cash!
23.10.2008, 20:29
Vielleicht lese ich zuviel Thomas Bernhard. :D
Mir fällt auch gerade ein, dass mein alter Geschichtslehrer mehrmals "MONSTERSATZ" in meine Arbeiten schrieb und später einmal mit Rotstift bemerkte: "Auf diesen Satz wäre Cicero stolz gewesen - trotzdem ein MONSTERSATZ" :))

Ach, den hab ich gemocht. :D

Wenn ich in dem Rest deines beitrages nochmal so einen Satz finde, hast du dich zur Bestrafung eunzufinden. Ich trage dir dann nämlich auf, aus den Beiträgen von Felidae ein Demokratieverständnis herauszulesen, dass sich mitd em deckt, wa sman unter dem begriff, durch seine Übersetzung, subsumieren kann....;)


Ich meinte nur, dass damals zwei Möglichkeiten bestanden: Wiedervereinigung über 146 oder Wiedervereinigung über den später gestrichenen Artikel 23, mit dem man schließlich auch vorgegangen ist, 146 durch den Hinweis auf die Freiheit in Einheit aber abgehakt hat.
Nein, man hat es weniger an der "Freiheit" ausgemacht, sondern vielmehr an einen unseglichen Kniff, wonach Deutschland gar nicht vereinigt worden sei, sondern die DDR nur beigetreten sei. Das ist eine Form der verfassungsjuristischen Spitzfindigkeit, die mit gesudnem menscfhenverstand und mit den Intentionen der Grundungsväter nichts zu tun hatte.

Es ging allein um Bequemlichkeit, eine nötiger verfassunsgkonvent wäre zu aufwendig gewesen...und Kohl war zu faul...


Vielleicht nicht bei 146 aber in der Frage, wie stark die Fundierung bestimmter Prinzipien (1 und 20) angedacht war.
In verfassungen kann man vieles andenken, die Frage ist wie es umgesetzt wird. Dazu benötigt man verbindliches Material, dass es in diesem Fall nicht gibt. Sonst hätte man ja Art. 146 löschen können/müssen. Das hat man nicht getan.



Unter den Schutz von 79 fällt ja auch Art. 20, der allerdings auch das Sozialstaatsprinzip enthält, wodurch auch die entscheidende Frage nach der Definition von Demokratie sich stellt, die ich selber nicht nur auf einen Abstimmungsmodus beschränken würde.
Mein reden. Das habe ich nun mehrfach in diesem Thread herausgestellt.Es ist ein Modi, der an keine Gesetzte gebunden ist. Man verwechselt heute zu oft Rechtstaat und Demokratie. Demokratie ohne Rechtstaat ist möglich, die alten Griechen sind mein Zeuge, Rechtstaat aber nicht ohne Demokratie...


"Freiheitlich demokratische Grundordnung"

Diese "Freiheitlich demokrazische Grudnordnung" ist kein Produkt der Verfassung. Sie ist Produkt einer Verfassunsginterpretation die das Verfassunsgericht in den Verbotsurteilen der KPD und SRP getroffen hat. Damit wäre ich vorsichtig, lieber Marc. Das Verfassunsgericht musste schon mehrfach seine eigenen Urteile revidieren...ich nehme nicht an, dass es das in diesem Fall tun würde. Aber prinzipielle Aussagen möchte ich da nicht treffen.


Und das ist eben ein Trugschluss, ja, so wie der konsequente Liberale kein Anarchist ist, so ist auch der konsequente Demokrat kein Relativist.
Der "konsequente Liberale" wäre ein Demokrat, wenn er demokratische Entscheidungen nicht aktzeptiert und die demokratische Mehrheit bevormunden würde?

Da stellt sich jetzt aber die Frage, wann ein Liberaler wirklich ein demokrat wäre und was wichtiger wäre, Liberalismus oder Demokratie.

Ich bin mir bewusst, dass ich tief mit dem Finger in der Wunde des "Demokratiebehgriffes" stecke. Das erklärt auch die überzogenen reaktionen vo Felidae....das ist mir schon bewusst...

Cash!
23.10.2008, 20:31
Nein, der Rest liest den 79 III in den 146 hinnein.

Hast du dafür auch eine Quelle?

Ich habe den Staats- und Politikwissenschaftler Mengel bereits angegeben....

Der scheint nicht unter diese Teilmengen zu fassen, soll ich ihm sagen, dass er ein Nazi ist?

:)

Jetzt beruhie dich! Ich und Marc klären das gerade. Ganz ohne Nazikeulen!

Alfred
23.10.2008, 20:33
Jemand, der sich die "Reichsargumentation" zu eigen macht.

Das ist verwirrend....

Alfred
23.10.2008, 20:34
Es ist eine besonders absurde Form der Nazikeule, dessen Anwendung vor allem in den Bereich von Leuten fällt, die ihren kleinen Stolz verletzt sehen.

;)

Ich finde es Absurd....

Felidae
23.10.2008, 20:35
Hast du dafür auch eine Quelle?

Ich habe den Staats- und Politikwissenschaftler Mengel bereits angegeben....

Der scheint nicht unter diese Teilmengen zu fassen, soll ich ihm sagen, dass er ein Nazi ist?

:)

Jetzt beruhie dich! Ich und Marc klären das gerade. Ganz ohne Nazikeulen!

Nein, kein Nazi. Aber es ist eine Außenseiterlehre, die er vertritt.

Felidae
23.10.2008, 20:35
Ich sehe, wir haben mindestens 5 Demokraten hier ;).

Cash!
23.10.2008, 20:39
Nein, kein Nazi. Aber es ist eine Außenseiterlehre, die er vertritt.

Und? ist das schlimm? Möchtest du mir als der "Demokrat" den du hier immitierts, meine Meinung verbieten und mich als Nazi diffamieren?

Machen das "Demokraten" heute?

Danke, aber auf diese Gesellschaft möchte ich dann lieber verzichten.

Übrigens war es eine "Außenseitermeinung" als man behauptete ds Lebenspartnerschafstgesetz sei Verfassungskonform. Die große Mehrzahl der Juristen war der Meinug das das Gesetz verfassunsgwidrig wäre.

Das Bundesverfassunsgericht hat aber die Mehrheitsmeinung verworfen.

Und das, lieber Felidae, ist auch gut so!

:) :D

marc
23.10.2008, 20:41
Diese "Freiheitlich demokrazische Grudnordnung" ist kein Produkt der Verfassung.

Ich habe nur behauptet, dass sie Teil unseres modernen Verständnis von Demokratie ist.


Der "konsequente Liberale" wäre ein Demokrat, wenn er demokratische Entscheidungen nicht aktzeptiert und die demokratische Mehrheit bevormunden würde?

Wenn sich eine Mehrheit dafür entscheidet, Homosexuelle in die Öfen zu werfen, stehen die konsequenten Liberalen Schulter an Schulter mit den konsequenten Demokraten um genau das zu verhindern.



Ich bin mir bewusst, dass ich tief mit dem Finger in der Wunde des "Demokratiebehgriffes" stecke. Das erklärt auch die überzogenen reaktionen vo Felidae....das ist mir schon bewusst...

Du steckst deine Finger nicht in die Wunden der Demokratie, sondern in die möglichen Wunden des postmodernen Werterelativismus, der nicht gewillt ist, gegen die Götzen der "anderen Kultur" und der "Mehrheit" auch anzustreiten.
Man sollte aber in Erinnerung rufen, dass ein Heilmittel für diesen Relativismus nicht (nur) die Religion ist, wie es ein Ratzinger z.B. betont, oder irgendeine Form von Diktatur, sondern dass wir auf der Basis der Menschenrechte, der Menschenwürde, die eben unter die Ewigkeitsklausel fällt, auch ein Mittel haben, um gegen den Relativismus zu kämpfen und einzustehen für "gewisse unveräußerliche Rechte", für certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness

Felidae
23.10.2008, 20:50
Und? ist das schlimm? Möchtest du mir als der "Demokrat" den du hier immitierts, meine Meinung verbieten und mich als Nazi diffamieren?

Machen das "Demokraten" heute?

Danke, aber auf diese Gesellschaft möchte ich dann lieber verzichten.

Übrigens war es eine "Außenseitermeinung" als man behauptete ds Lebenspartnerschafstgesetz sei Verfassungskonform. Die große Mehrzahl der Juristen war der Meinug das das Gesetz verfassunsgwidrig wäre.

Das Bundesverfassunsgericht hat aber die Mehrheitsmeinung verworfen.

Und das, lieber Felidae, ist auch gut so!

:) :D

Nein, kein Nazi. Aber ich halte es zumindest für bedenklich.

Cash!
23.10.2008, 20:51
Ich habe nur behauptet, dass sie Teil unseres modernen Verständnis von Demokratie ist.
Das ist eine empirische Aussage der die Grundlage fehlt...ich möchte das durchaus bezweifeln. Gerade in ihrer Absolutheit!




Wenn sich eine Mehrheit dafür entscheidet, Homosexuelle in die Öfen zu werfen, stehen die konsequenten Liberalen Schulter an Schulter mit den konsequenten Demokraten um genau das zu verhindern.
Uninteressant. Bei der Bewertung des "Demokratiebegriffes" spielt das keine Rolle. Es waren die Gründungsväter der griechischen Demokratie, die Sokrates einhellig (fast) zum Tode verurteilet haben....demokartie macht sich daran nicht fest. Das sage ich auch als Homosexueller der in einem Rechtstaat leben möchte...



Du steckst deine Finger nicht in die Wunden der Demokratie, sondern in die möglichen Wunden des postmodernen Werterelativismus, der nicht gewillt ist, gegen die Götzen der "anderen Kultur" und der "Mehrheit" auch anzustreiten.
Ganz und gar nicht. Die Grundfrage der demokratie in dieser Richtung ist doch, ob man die Demokratie demokratisch abschaffen könnte.

Das ist durchaus eine offene Wunde, weil so die Verteidiger der absoluten Demokratie, wie du, durchaus gezwungen wären ihre eigenen Ideologie z.T. zu verwerfen. Darum geht es mir!
Du machst dich da vielleicht zum Skalven deiner eigenen Dogmatik!



Man sollte aber in Erinnerung rufen, dass ein Heilmittel für diesen Relativismus nicht (nur) die Religion ist, wie es ein Ratzinger z.B. betont, oder irgendeine Form von Diktatur, sondern dass wir auf der Basis der Menschenrechte, der Menschenwürde, die eben unter die Ewigkeitsklausel fällt, auch ein Mittel haben, um gegen den Relativismus zu kämpfen und einzustehen für "gewisse unveräußerliche Rechte", für certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness

Das ist albern, Marc. Du setzt dem Relativismus, der in diesem Fall nichts anderes ist, als eine eigene Dogmatik, eine andere Dogmatik gegenüber. Auch ein Rechtstaat mit all seinen Gesetzen ist ein heilmittel für die "Beliebigkeit".
Das ganze nennt sich dann "Zivilisation" und ist der Gegenbegriff zur "Kultur". Aber wir weichen ab...

Sei doch ehrlich dir gegenüber und ersezte den Begriff "Relativismus" durch "demokratischen Prozess". Demokratie mit ihren ganz unterschiedlichen und unbegrenzen Entscheidungsmöglichkeiten ist die absolute Form des Relativismus. Und diese Absolutheit macht es ebenfalls dogmatisch, weil es ihr einen konstituierenden Rahmen gibt!

ich hoffe du weißt worauf ich damit hinaus möchte. Der Begriff "Relativismus" ist an dieser Stelle ein Problem über das du nicht hinwegsehen kannst....

Cash!
23.10.2008, 20:52
Nein, kein Nazi. Aber ich halte es zumindest für bedenklich.

Du findest die Tatsache, dass es Minderheitsmeinungen gibt, bedenklich?

Interessant!

Felidae
23.10.2008, 21:06
Du findest die Tatsache, dass es Minderheitsmeinungen gibt, bedenklich?

Interessant!

Nicht das, sondern wie sie konkret aussieht.

marc
23.10.2008, 21:10
Demokratie mit ihren ganz unterschiedlichen und unbegrenzen Entscheidungsmöglichkeiten ist die absolute Form des Relativismus. Und diese Absolutheit macht es ebenfalls dogmatisch, weil es ihr einen konstituierenden Rahmen gibt!

Das ist nur eine Interpretation von Demokratie, die meistens von denjenigen benutzt wird, die sie zu schwach oder zu hart reden wollen, um sie zu ersetzen, ich meine, ich weiß doch, wovon ich rede, ich wollte mal Katholik werden! :D

Demokratie ist eben weder Anarchie noch Massendiktatur und unsere FDGO ist keine kuschelige Spielwiese für Extremisten. Oder sagen wir es so: Demokratie ist nicht nur etwas, das verteidigt werden muss, es ist auch etwas, das von ihrem eigenen Verständnis aus verteidigt werden darf - das heißt nicht, dass man jetzt 90% aller Parteien verbieten soll und jeden, der nicht "links" oder nicht wenigstens "gegen rechts" ist, an den Pranger stellen soll, natürlich nicht.

Es ist ja auch nicht so, dass die Dinge, die durch 79 III geschützt werden sollen, jetzt irgendwie jede Form von Vielfalt ersticken und allen Bürgern einen dogamtischen Panzer aufbürden, unter dem man kaum noch atmen kann, also die Menschenwürde z.B.
Ansonsten sollte es natürlich auch möglich sein, dass irgendein Rechter oder so seine Meinung freier artikulieren darf, als es momentan möglich ist.

Esel
23.10.2008, 21:15
Ist mir egal die werden doch eh nie wieder was erreichen.
Die kriegen nicht mal ihre Alkoholprobleme in den Griff meint ihr die kriegen dann ein Land in den Griff?Tzzzz dass ich nicht lache

Brutus
23.10.2008, 21:15
Mich würde interessieren, woran man einen Neonazi erkennt? Tragen die ein Mal auf der Stirn oder ein Hakenkreuzabzeichen unterm Revers, das sie als Leute ausweist, die nocheinmal eine nationalsozialistische Diktatur mit Weltkrieg und Gaskammer errichten wollen?

Esel
23.10.2008, 21:17
Mich würde interessieren, woran man einen Neonazi erkennt? Tragen die ein Mal auf der Stirn oder ein Hakenkreuzabzeichen unterm Revers, das sie als Leute ausweist, die nocheinmal eine nationalsozialistische Diktatur mit Weltkrieg und Gaskammer errichten wollen?

Die sind alle blond und blauäugig:hihi:


IRONIE bevor es falsch verstanden wird;)

marc
23.10.2008, 21:21
Mich würde interessieren, woran man einen Neonazi erkennt? Tragen die ein Mal auf der Stirn oder ein Hakenkreuzabzeichen unterm Revers, das sie als Leute ausweist, die nocheinmal eine nationalsozialistische Diktatur mit Weltkrieg und Gaskammer errichten wollen?

Diese viel zu lasche Definition und das Ausweiten auf alles, was unliebsam ist und als Sündenbock taugt, ist ja das eigentliche Problem.
Ob jetzt irgendein Lokalpolitiker, der für die Errichtung eines behindertengerechten Bahnhofsklos stimmt, daheim seinen Irving liest ist ziemlich unbedeutend im Vergleich zu einem Schäuble als Innenminister oder dem Trend zu einer politisch korrekten Gesinnungsdiktatur.

Margrit
23.10.2008, 21:35
Wenn ihr beide mir noch erklären könnten, warum es verfassungswidrig sein sollte, einen Verfassungsfeind nicht zur Wahl zuzulassen, wäre ich dankbar. Warum sollte für einen gewählten Amtsträger etwas anderes gelten als für jeden anderen Amtsträger auch?


ja, ja, die alten Kader der DDR haen nach der Wende Deutschland übernommen. Bald sind wir wieder da wo Deutschland schon zweimal war: im Dritten Reich, es gab nur eine Partei und es bestand Wahlpflicht und in der DDR gab es auch nur eine Partei.
Andersdenkende, egal welche werden verfolgt.
Man merkt es immer mehr, es nimmt allmähliche makabre Züge an.
Die vorgeschriebene politische Linie muß eingehalten werden, das sit offenbar die Devise. Abweichler werden nicht geduldet.
Und da man nicht so ganz weiß wie man es machen soll und mit welchen Mitteln man die neue Polit-Diktatur verkünden soll, erinnert man sich eben immer wieder gerne der Nazikeule. Zieht immer - noch. Fragt sich nur wie lange das Spiel nocht gut geht, bis auch der letze Dödel aufwacht und merkt, was los ist.
Man hat halt bei der Wende nicht bedacht, dass die strammen 150%igen DDR-Bürger eben nicht über Nacht zu lupenreinen Demokraten werden.

Brutus
23.10.2008, 21:45
Diese viel zu lasche Definition und das Ausweiten auf alles, was unliebsam ist und als Sündenbock taugt, ist ja das eigentliche Problem.


Exakt. Das Neonazi-Etikett dient den Etablierten doch primär dazu, unliebsame, sprich national akzentuierte Meinungen und Personen zu stigmatisieren, um sie danach zum Abschuß freizugeben. Ein Schritt weiter und es erfolgt die Auflage, einen diesmal nicht gelben, sondern vielleicht braunen Stern zu tragen, oder eine mit Chaplin-Bärtchen versehene Halskette anzulegen.

Es ist doch immer und überall und zu allen Zeiten das gleiche Spielchen: Die Machthaber grenzen Meinungen, die ihnen gefährlich werden, mit den jeweils üblichen maximal abträglichen Attributen aus. Im Mittelalter als ketzerisch, in der Zeit vor 1848 als liberal, im Kaiserreich als sozialdemokratisch, unter Hitler und Adenauer als kommunistisch, und jetzt halt als neonazistisch.

Für Theorien bzgl. der Zeitgeschichte gilt sinngemäß das Gleiche.

Wie man auf diese schäbige Tour hereinfallen kann, ist mir ein Rätsel?

Sathington Willoughby
24.10.2008, 08:39
Wenn ihr beide mir noch erklären könnten, warum es verfassungswidrig sein sollte, einen Verfassungsfeind nicht zur Wahl zuzulassen, wäre ich dankbar. Warum sollte für einen gewählten Amtsträger etwas anderes gelten als für jeden anderen Amtsträger auch?

Wer definiert "Verfassungsfeind" Nach heutigen Kriterien ist das jeder, der rechts von der CDU steht und Multikultur in Frage stellt. Nach links dagegen kann man ruhig kommunistische Parolen gröhlen und Verstaatlichungen fordern. Daher sollten wir niemanden auf ein so hohes Ross setzen, das er - letzten Endes willkürlich - Kandidaten wg. "verfassungsfeindlichkeit" abschmettern kann. Dies würde alleine dem Bundesverfassungsgericht obliegen, welches dann hoffnungslos überlastet wäre.

Man muss den Verfassungsfeinden von links und rechts politisch entgegentreten, aber dafür haben die Politiker keine Eier in der Hose.

Dayan
24.10.2008, 10:06
Wie Malta vorgeschlagen hat: Ausweisen oder einsperren.

Willkommen, willkommen in der Demokratie des 21. Jahrhunderts!Demokratie bedeutet nicht zwangsweise wehrlos zu sein!

Felidae
24.10.2008, 10:11
Wer definiert "Verfassungsfeind" Nach heutigen Kriterien ist das jeder, der rechts von der CDU steht und Multikultur in Frage stellt. Nach links dagegen kann man ruhig kommunistische Parolen gröhlen und Verstaatlichungen fordern. Daher sollten wir niemanden auf ein so hohes Ross setzen, das er - letzten Endes willkürlich - Kandidaten wg. "verfassungsfeindlichkeit" abschmettern kann. Dies würde alleine dem Bundesverfassungsgericht obliegen, welches dann hoffnungslos überlastet wäre.

Man muss den Verfassungsfeinden von links und rechts politisch entgegentreten, aber dafür haben die Politiker keine Eier in der Hose.

Die NPD ist eine der Parteien, die für Entrechtung und Entwürdigung von vielen Menschen eintreten. Wer in so einer Partei ist, ist kein Anhänger einer freiheitlichen Demokratie. Folglich darf sich eine freiheitliche Demokratie gegen seine Teilhabe verwahren und ihm die Teilnahme an Wahlen untersagen.

Noch ist dieses Land kein Affenstall.

Ajax
24.10.2008, 10:17
Die NPD ist eine der Parteien, die für Entrechtung und Entwürdigung von vielen Menschen eintreten. Wer in so einer Partei ist, ist kein Anhänger einer freiheitlichen Demokratie. Folglich darf sich eine freiheitliche Demokratie gegen seine Teilhabe verwahren und ihm die Teilnahme an Wahlen untersagen.

Noch ist dieses Land kein Affenstall.

Mir kommen gleich die Tränen.

Bärwolf
24.10.2008, 10:27
...bitte was für ein Parteigänger bist DU?:D

Ich Bin Immer Ein Parteigänger Meiner Selbst!
(Andere Parteien dürfen sich mir anschließen)

Kaktus63
24.10.2008, 10:30
Eine richtige Endscheidung? Soll man allen die Rechts von der Linken stehen die Teilnahme an Wahlen verbieten?

Als erstes Bundesland will MV Rechtsextremisten an Kandidaturen bei Bürgermeister- und Landratswahlen hindern. Dazu soll das Kommunalwahlgesetz geändert werden.

zum Artikel --> Klick (http://www.ostsee-zeitung.de/online-extras_zusatzinfo.phtml?Param=DB-Beitrag&ID=1012326)

So langsam wird mir Angst und Bange "im freiesten und demokratischsten Deutschland" aller Zeiten.
:kotz:

Ironie an
Oder Betrifft das Verbot auch die Linke?
Ironie aus

Bärwolf
24.10.2008, 10:32
Wie schätzt du meine Bürgermeisterwahl ein wenn ich sage, Leute wählt mich, als Ausgleich kommt dann der neue Betrieb hierhin?

Warum nicht. Ist doch eine klare ehrliche Ansage. Andere machen sowas hinten herum und lassen die Leute im Unklaren. Du spielst mit offen Karten. Jeder kann also selbst entscheiden, ob er in deinem Betrieb arbeiten möchte oder nicht. Und wenn das ganze Dorf das so sieht und dich wählt, weil du Arbeitsplätze schaffst, so what? -, demokratischer geht´s ja gar nicht :D