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Vollständige Version anzeigen : Ab welchem Alter gilt in NRW das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen?



NimmerSatt
20.10.2008, 23:01
Ab welchem Alter gilt in NRW das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen?

Das aktive wurde auf 16 Jahre heruntergesetzt, allerdings weiß ich nicht, wie es mit dem passiven aussieht. Ist es immer noch bei 21 Jahren? Oder inzwischen bei 18?

Gehirnnutzer
20.10.2008, 23:29
Schon wieder jemand der unfähig ist mit einer Suchmaschine umzugehen.

Rechtsgrundlage Kommunalwahlgesetz von 1998. (http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4520040121111440485)

§ 12 Wählbarkeit

(1) Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

(2) Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

dZUG
21.10.2008, 06:32
Verkürzung:


Wer Hass säht, wird Türken ernten :hihi:
Ich glaub die Türkengenerationen, die uns ablößt wird stolzer auf das Land sein und nicht links wählen auch wenn das viele denken.
Manchmal hab ich den Eindruck, die haben mehr Anstand im Leib.
Muss ich leider feststellen :(

Gehirnnutzer
21.10.2008, 09:47
Verkürzung:


Wer Hass säht, wird Türken ernten :hihi:
Ich glaub die Türkengenerationen, die uns ablößt wird stolzer auf das Land sein und nicht links wählen auch wenn das viele denken.
Manchmal hab ich den Eindruck, die haben mehr Anstand im Leib.
Muss ich leider feststellen :(

Was hat das mit Nimmersatts Frage zu tun?

pernath
21.10.2008, 11:21
Was hat das mit Nimmersatts Frage zu tun?

Seinen täglichen Türkenbeitrag gib im heute.

NimmerSatt
23.10.2008, 22:15
Schon wieder jemand der unfähig ist mit einer Suchmaschine umzugehen.

Trotzdem danke