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Vollständige Version anzeigen : Bundespräsidentenwahl



Nationalix
17.10.2008, 18:22
Aus einer Pressemitteilung der NPD vom 17.10.2008:


Die Nationaldemokraten freuen sich jetzt schon auf die Bundespräsidentenwahl im kommenden Mai. Zwar kann man die Kandidaten Horst Köhler und Gesine Schwan nur als indiskutabel bezeichnen, aber da die Bündnispartner NPD und DVU mit einem eigenen hochkarätigen Kandidaten antreten, werden ein nationaler und ein linker Freidenker zur Wahl stehen. Damit wird bei der kommenden Bundespräsidentenwahl echter Pluralismus herrschen. Gerade der Wettstreit zwischendem linken Freidenker Peter Sodann und dem nationalen Freidenker, der für DVU und NPD antreten wird, wird das Interesse an der Bundespräsidentenwahl sicherlich erhöhen. Das kann all denen, denen wirklich etwas an einer echten Vielfalt liegt, nur recht sein.“

Es wird bei der Wahl des nächsten Bundespräsidenten vier Kandidaten geben:
Horst Köhler, Gesine Schwan, Peter Sodann und einen namentlich noch nicht genannten gemeinsamen Kandiaten von NPD und DVU.

Die NPD schreibt von einem nationalen Freidenker. Das Ratespiel beginnt.
Mein erster Tip ist der Historiker Ernst Nolte, aber der wäre zur Wahl bereits 86 Jahre alt.

Ruepel
17.10.2008, 18:25
Aus einer Pressemitteilung der NPD vom 17.10.2008:



Es wird bei der Wahl des nächsten Bundespräsidenten vier Kandidaten geben:
Horst Köhler, Gesine Schwan, Peter Sodann und einen namentlich noch nicht genannten gemeinsamen Kandiaten von NPD und DVU.

Die NPD schreibt von einem nationalen Freidenker. Das Ratespiel beginnt.
Mein erster Tip ist der Historiker Ernst Nolte, aber der wäre zur Wahl bereits 86 Jahre alt.

Was ist ein"Nationaler Freidenker"?
Ist mir da etwas entgangen?

-jmw-
17.10.2008, 18:40
Also, auf geht's, Kandidaten sammeln und Umfrage starten! :)

Nationalix
17.10.2008, 23:21
Dieser Strang kann mit "NPD lobt Sodann" unter Aktuellen Meldungen zusammengelegt werden.

Topas
17.10.2008, 23:36
Warum lobt die NPD einen Linken, wenn sie einen eigenen nationalen Kandidaten aufstellt? Siehe:
http://www.politikforen.net/showthread.php?t=68922

Sauerländer
18.10.2008, 13:28
Die NPD schreibt von einem nationalen Freidenker. Das Ratespiel beginnt.
Mein erster Tip ist der Historiker Ernst Nolte, aber der wäre zur Wahl bereits 86 Jahre alt.
Ich glaube kaum, dass Ernst Nolte dabei mitspielen würde.

Sauerländer
18.10.2008, 13:28
Warum lobt die NPD einen Linken, wenn sie einen eigenen nationalen Kandidaten aufstellt? Siehe:
http://www.politikforen.net/showthread.php?t=68922
Weil zunächstmal ALLES begrüßenswert ist, was den allgegenwärtigen dumpfen Mainstream durchbricht.

Fenrir
18.10.2008, 13:43
Wenn die NPD schon einen Kandidaten hätten, hätten sie den Namen schon bekannt gegeben. Die sind noch kräftig am Suchen. Und ehrlich gesagt glaube ich nicht dass die was vernünftiges finden: da die Medien jeden Kandidaten in die Nähe des Dritten Reiches stellen werden, wird sich kaum jemand finden der sich das antut.

Nationalix
18.10.2008, 14:58
Wenn die NPD schon einen Kandidaten hätten, hätten sie den Namen schon bekannt gegeben. Die sind noch kräftig am Suchen. Und ehrlich gesagt glaube ich nicht dass die was vernünftiges finden: da die Medien jeden Kandidaten in die Nähe des Dritten Reiches stellen werden, wird sich kaum jemand finden der sich das antut.

Ich denke, dass es bereits einen Kandidaten gibt. Nur wird der Name mit Rücksicht auf die Person noch nicht genannt. Denn sonst würde der- oder diejenige bereits jetzt von den Medien in der Luft zerrissen.

Ich vermute, dass es sich um eine Person handelt, die keine Ämter (mehr) besitzt, von denen sie im Falles des Bekanntwerdens zurücktreten müsste (die Medienöffentlichkeit wird das sofort fordern). Desweiteren sollte die Person wirtschaftlich unabhängig sein, denn sie wird nirgendwo mehr eine Anstellung finden bzw. wirtschaftlich boykottiert werden.

Es wird also jemand sein, der im Grunde nichts mehr zu verlieren hat.

malnachdenken
18.10.2008, 15:15
Und wozu soll der NPD-Kandidat gut sein?
Gewählt wird er eh nicht, die NPD wird sich dann wieder in Mitleid besudeln.

Bruddler
18.10.2008, 15:25
Und wozu soll der NPD-Kandidat gut sein?
Gewählt wird er eh nicht, die NPD wird sich dann wieder in Mitleid besudeln.

na und ?...die SPD stellt schließlich auch einen Kandidaten (Kandidatin) auf, wohlwissend, dass sie nicht gewählt wird ! ;)

Nationalix
18.10.2008, 15:27
Und wozu soll der NPD-Kandidat gut sein?
Gewählt wird er eh nicht, die NPD wird sich dann wieder in Mitleid besudeln.

Der NPD-Kandidat wird genauso wenig wie Peter Sodann gewählt werden. Der Kandidat ist eher Ausdruck des wachsenden Selbstbewusstseins der NPD.
Die Entscheidung wird im dritten Wahlgang zwischen Köhler und Schwan fallen.

Beverly
18.10.2008, 16:06
Warum lobt die NPD einen Linken, wenn sie einen eigenen nationalen Kandidaten aufstellt? Siehe:
http://www.politikforen.net/showthread.php?t=68922

Diesem Artikel (http://www.welt.de/politik/article2491408/NPD-schickt-eigenen-Kandidaten-ins-Rennen.html) entnehme ich, dass die NPD Gerhard Frey als Kandidaten aufgestellt hat. Den halte ich für chancenlos und außerhalb des rechten Umfeldes wird er sicher niemanden ansprechen.

Aber wie auch immer, jetzt gibt es zumindest in der ersten Runde 4 Kandidaten und alle vier stehen für unterschiedliche Positionen und Ideologien. Zwei - Gesine Schwan und Horst Köhler - sind Exponenten des politischen Mainstreams, die anderen beiden - Frey und Sodann - nicht.
Da hat man ja richtig Auswahl und kann Vorzüge und Nachteile der Kandidaten diskutieren. Also wenigstens ein bisschen "lebendige" Demokratie - sofern das überhaupt gewünscht ist :rolleyes:

Sauerländer
18.10.2008, 16:10
Diesem Artikel (http://www.welt.de/politik/article2491408/NPD-schickt-eigenen-Kandidaten-ins-Rennen.html) entnehme ich, dass die NPD Gerhard Frey als Kandidaten aufgestellt hat. Den halte ich für chancenlos und außerhalb des rechten Umfeldes wird er sicher niemanden ansprechen.
Auch innerhalb bei weitem nicht jeden, wie ich hinzufügen möchte.

Nationalix
18.10.2008, 16:50
Diesem Artikel (http://www.welt.de/politik/article2491408/NPD-schickt-eigenen-Kandidaten-ins-Rennen.html) entnehme ich, dass die NPD Gerhard Frey als Kandidaten aufgestellt hat. Den halte ich für chancenlos und außerhalb des rechten Umfeldes wird er sicher niemanden ansprechen.

Aber wie auch immer, jetzt gibt es zumindest in der ersten Runde 4 Kandidaten und alle vier stehen für unterschiedliche Positionen und Ideologien. Zwei - Gesine Schwan und Horst Köhler - sind Exponenten des politischen Mainstreams, die anderen beiden - Frey und Sodann - nicht.
Da hat man ja richtig Auswahl und kann Vorzüge und Nachteile der Kandidaten diskutieren. Also wenigstens ein bisschen "lebendige" Demokratie - sofern das überhaupt gewünscht ist :rolleyes:

Der gemeinsame NPD- und DVU-Kandidat wird nicht Gerhard Frey sein, Siehe hierzu folgenden Pressemitteilung der NPD:

http://partei.npd.de/index.php?sek=0&pfad_id=7&cmsint_id=1&detail=1405

Felidae
18.10.2008, 17:04
Der NPD-Kandidat wird genauso wenig wie Peter Sodann gewählt werden. Der Kandidat ist eher Ausdruck des wachsenden Selbstbewusstseins der NPD.
Die Entscheidung wird im dritten Wahlgang zwischen Köhler und Schwan fallen.

Unsinn. Die Entscheidung wird vermutlich gleich im ersten Wahlgang fallen, für Köhler. NPD und Linke werden gemeinsam auf 0 Stimmen kommen.

Fenrir
18.10.2008, 17:16
Ich denke, dass es bereits einen Kandidaten gibt. Nur wird der Name mit Rücksicht auf die Person noch nicht genannt. Denn sonst würde der- oder diejenige bereits jetzt von den Medien in der Luft zerrissen.

Ich vermute, dass es sich um eine Person handelt, die keine Ämter (mehr) besitzt, von denen sie im Falles des Bekanntwerdens zurücktreten müsste (die Medienöffentlichkeit wird das sofort fordern). Desweiteren sollte die Person wirtschaftlich unabhängig sein, denn sie wird nirgendwo mehr eine Anstellung finden bzw. wirtschaftlich boykottiert werden.

Es wird also jemand sein, der im Grunde nichts mehr zu verlieren hat.

Ich hoffe ja dass es so ist, allein mir fehlt der Glaube. Die NPD hat sich ja bisher gelegentlich schon die ein oder andere Peinlichkeit geleistet...

-jmw-
18.10.2008, 17:24
Reinhold Oberlercher hat glaub ich derzeit nix zu tun... :)) :))

Nationalix
18.10.2008, 17:30
Bernd Rabehl, der gewandelte Alt 68er, wäre auch ein heißer Kandidat.

hajo
01.11.2008, 05:31
Wenn NPD, Rep, DVU etc. Deutschland gerichtsfest deokumentieren wollen, dass sie für die Demokratie einstehen, bietet die Bundespräsidentenwahl 2009 beste Gelegenheit dazu: Nach der Wahl die Wahl anfechten und - versuchen zu - bewirken, dass das erste Mal überhaupt ein Bundespräsident gesetzes- und verfassungskonform in das Amt gewählt wird.

1. Laut Grundgesetz Art. 54 Abs. 3 besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundestages und gleicher Anzahl von Landesvertretern. In 2004 war diese Bedingung nicht erfüllt, von 1338 Mitgliedern der Bundesversammlung waren nur 1337 anwesend. Das Problem wurde, wie schon immer, dadurch gelöst, dass sich die Bundesversammlung nicht konstituiert, sondern gleich gewählt hat. Mithin war die Wahl des Herrrn Köhler zum Bundespräsidenten verfassungswidrig.

Konstituiert sich die nächste Bundesversammlung auch nicht, ist dies ein Angriffspunkt.

2. Vorschläge zur Wahl des Bundesprädenten dürfen nur von Mitgliedern der Bundesversammlung eingereicht werden. Wann gibt es die Bundesversammlung, wann können also Wahlvorschläge gesetzeskonform eingereicht werden?

Die Bundesversammlung gibt es nur am Wahltag für rund 2 bis drei Stunden. Es gibt sie vorher nicht, und nachfolgend auch nicht, sie verfügt über keine Adresse, kein Telefon, kein Fax, nichts. Es gibt sie zwischen den jeweiligen Wahlterminen einfach nicht. Daraus resultiert, dass, wenn die Wahlvorschläge von den Mitgliedern der Bundesversammlung eingereicht werden müssen, diese also erst dann tatsächlich eingereicht werden können, wenn die Bundesversammlung zusammengetreten ist. Im Mai 2009. Vorher nicht.

Aber auch von den Mitgliedern der letzten Versammlung kann niemand mehr einen Wahlvorschlag einbringen, die letzte Bundesversammlung gibt es seit der "Wahl" des Herrn Köhler nicht mehr.

Daraus resultiert, dass die gegebenen Kandidaten Köhler, Schwan und Sodann nicht gesetzeskonform zu Wahlbewerbern gekürt worden sind, nicht gesetzeskonform gekürt worden sein können, auch wenn sie von Personen als Wahlvorschlag eingereicht werden, die im Mai 2009 Mitglieder der Bundesversammlung sein werden.

Dieser Verstoß gegen das BPräsWahlG aber kann und sollte Angriffspunkt für eine Wahlbeschwerde sein, als von DVU etc. gesetzeskonform nach Zusammentreten der Bundesversammlung (Konstituierung fällt wohl auch diesmal wieder aus) einen Wahlbewerber in das Rennen schicken, der als einziger gesetzeskonform als Wahlbewerber installiert worden ist - mit Sicherheit aber nicht gewählt werden wird.

Ergo:
Also besteht doch hier die absolute Möglichkeit, dass sie die von den etablierten Parteien ungeliebten und als undemokratisch bezeichneten Parteien sich um die Demokratie Deutschland verdient machen, bewirken, dass endlich einmal ein Bundespräsident gesetzeskonform in Amt und Würden gebracht und nicht in dieses Amt manipuliert wird.

Nebenaspekt: Es wird festgstellt werden, welche Parteien sich tatsächlich nicht um Recht und Gesetz kümmern.

Felidae
01.11.2008, 07:42
Selten so viel Unsinn gelesen. Kein Gesetz schreibt vor, das alle Mitglieder der Bundesversammlung anwesend sein müssen. Es gibt auch keine Vorschriften über eine Konstitutierung wie beim Bundestag. Von daher ist deine ganze Schreibe an einizger Unfug.

Don
01.11.2008, 10:42
Unsinn. Die Entscheidung wird vermutlich gleich im ersten Wahlgang fallen, für Köhler. NPD und Linke werden gemeinsam auf 0 Stimmen kommen.

Du scheinst da etwas am Wahlsystem und der Zusammensetzung der Bundesversammlung nicht verstanden zu haben.

Springpfuhl
01.11.2008, 11:02
Bundespräsidentenwahl

Ein völlig überflüssiges Amt, das die Parteien und nur sie für ihre Machtspielchen benötigen, um sich für die dann nachfolgenden Bundestagswahlen in Position zu bringen.

Bruddler
01.11.2008, 11:16
Ein völlig überflüssiges Amt, das die Parteien und nur sie für ihre Machtspielchen benötigen, um sich für die dann nachfolgenden Bundestagswahlen in Position zu bringen.

Wir brauchen einen "Grüß-August", der ausländische Staatsgäste und Diplomaten empfängt und der Gesetze absegnet und hin und wieder verdiente Mitbürger auszeichnet und Ernennungsurkunden überreicht....habe ich da noch etwas vergessen ? :nido:

hajo
01.11.2008, 13:56
Fakt ist für mich, dass, wenn von DVU oder wem auch immer nach der Versammlung ein Wahlbewerber benannt wird, und dieser eine einzige gültige Wählerstimme erhält, dieser Wahlbewerber nach meinem Dafürhalten vom Bundesverfassungsgericht zum Bundespräsidenten bestimmt werden muss, oder die Wahl generell zu wiederholen ist.

Na das wäre doch was: Herr Frey (z. B. ) als Bundespräsident!

Wichtig wäre jedoch nur, dass dieses rechtswidrige Prozedere, wie Bundespräsidenten gewählt werden, einmal angegriffen wird, auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt wird.

Die herausragende Aktivität des Herrn Köhler war denn ja auch die Aufhebung der Gewaltenteilung, als er den Bundestag auflöste, weil dieser einem Gesetzesvorhaben der Regierung nicht zugestimmt hat. Anscheinend bedarf es solcher Ereignisse, um sich die Wiederwahl zu sichern.

Frage abschließend: Hätte der Bundespräsident den Bundestag auch aufgelöst, wenn ein vom Bundestag selber, z. B. ein von einer Fraktion eingebrachtes Gesetz keine Mehrheit gefunden hätte? Sicher nicht. Es ist schließlich das legitme Recht des Bundestages, Gesetze zu beschließen, oder Gesetzesentwürfe zu verwerfen. Dies gilt aber offenbar dann nicht, wenn die Exekutive ein Gesetz einbringt.

Felidae
01.11.2008, 14:31
Fakt ist für mich, dass, wenn von DVU oder wem auch immer nach der Versammlung ein Wahlbewerber benannt wird, und dieser eine einzige gültige Wählerstimme erhält, dieser Wahlbewerber nach meinem Dafürhalten vom Bundesverfassungsgericht zum Bundespräsidenten bestimmt werden muss, oder die Wahl generell zu wiederholen ist.

Na das wäre doch was: Herr Frey (z. B. ) als Bundespräsident!

Wichtig wäre jedoch nur, dass dieses rechtswidrige Prozedere, wie Bundespräsidenten gewählt werden, einmal angegriffen wird, auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt wird.

Die herausragende Aktivität des Herrn Köhler war denn ja auch die Aufhebung der Gewaltenteilung, als er den Bundestag auflöste, weil dieser einem Gesetzesvorhaben der Regierung nicht zugestimmt hat. Anscheinend bedarf es solcher Ereignisse, um sich die Wiederwahl zu sichern.

Frage abschließend: Hätte der Bundespräsident den Bundestag auch aufgelöst, wenn ein vom Bundestag selber, z. B. ein von einer Fraktion eingebrachtes Gesetz keine Mehrheit gefunden hätte? Sicher nicht. Es ist schließlich das legitme Recht des Bundestages, Gesetze zu beschließen, oder Gesetzesentwürfe zu verwerfen. Dies gilt aber offenbar dann nicht, wenn die Exekutive ein Gesetz einbringt.

Köhler hat den Bundestag nicht aufgelöst, weil der einem Gesetz nicht zugestimmt hat, sondern weil Bundeskanzler Schröder die Abstimmung über dieses Gesetz mit der Vertrauensfrage verbunden und verloren hat. Art. 68 GG sieht für diesen Fall vor, dass der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen muss:


(1) 1Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. 2Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Folglich war es absolut verfassungsmäßig, den BT aufzulösen.

Übrigen ist ein Gremium wie die Bundesversammlung immer beschlussfähig, solange mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ein einziges fehlendes Mitglied hat keine Beschlussunfähigkeit zur Folge. Oder sagt das GG etwas anderes aus?

Wolf
01.11.2008, 20:39
Ein völlig überflüssiges Amt, das die Parteien und nur sie für ihre Machtspielchen benötigen, um sich für die dann nachfolgenden Bundestagswahlen in Position zu bringen.

Informier dich mal, was der Bundespräsident alles so macht. ;)

Springpfuhl
01.11.2008, 20:48
Informier dich mal, was der Bundespräsident alles so macht. ;)

Was denn?Klär uns bitte hier auf!Falls Du überhaupt weisst, wovon Du redest!

malnachdenken
01.11.2008, 21:27
Fakt ist für mich, dass, wenn von DVU oder wem auch immer nach der Versammlung ein Wahlbewerber benannt wird, und dieser eine einzige gültige Wählerstimme erhält, dieser Wahlbewerber nach meinem Dafürhalten vom Bundesverfassungsgericht zum Bundespräsidenten bestimmt werden muss, oder die Wahl generell zu wiederholen ist.

Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was", Du solltest Deine Behauptungen schon belegen. Wie es Deiner Meinung nach sein sollte, interessiert im Grunde nicht.

Gehirnnutzer
01.11.2008, 22:24
Wenn NPD, Rep, DVU etc. Deutschland gerichtsfest deokumentieren wollen, dass sie für die Demokratie einstehen, bietet die Bundespräsidentenwahl 2009 beste Gelegenheit dazu: Nach der Wahl die Wahl anfechten und - versuchen zu - bewirken, dass das erste Mal überhaupt ein Bundespräsident gesetzes- und verfassungskonform in das Amt gewählt wird.

1. Laut Grundgesetz Art. 54 Abs. 3 besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundestages und gleicher Anzahl von Landesvertretern. In 2004 war diese Bedingung nicht erfüllt, von 1338 Mitgliedern der Bundesversammlung waren nur 1337 anwesend. Das Problem wurde, wie schon immer, dadurch gelöst, dass sich die Bundesversammlung nicht konstituiert, sondern gleich gewählt hat. Mithin war die Wahl des Herrrn Köhler zum Bundespräsidenten verfassungswidrig.

Konstituiert sich die nächste Bundesversammlung auch nicht, ist dies ein Angriffspunkt. [/quote]

Mein lieber hajo, man sollte sich die Gesetze über die man spricht auch vollständig durchlesen.

Zu diesem Punkt ist nur vollgendes zu erwähnen:


§ 5
1Jedes Mitglied des Landtages und jeder in eine Vorschlagsliste aufgenommene Bewerber kann binnen zwei Tagen nach Verkündung des Wahlergebnisses beim Präsidenten des Landtages Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben. 2Über den Einspruch entscheidet der Landtag unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche vor dem Zusammentritt der Bundesversammlung. 3Ergeht bis dahin keine Entscheidung, so entscheidet die Bundesversammlung. 4Der Präsident des Bundestages bereitet die Entscheidung der Bundesversammlung vor.

§ 8
1Der Präsident des Bundestages leitet die Sitzungen und Geschäfte der Bundesversammlung. 2Auf ihren Geschäftsgang findet die Geschäftsordnung des Bundestages sinngemäße Anwendung, sofern sich nicht die Bundesversammlung eine eigene Geschäftsordnung gibt.
Quelle (http://bundesrecht.juris.de/bpr_swahlg/index.html#BJNR002300959BJNE001200314)

Eine Konstituierung ist nicht vorgeschrieben und nicht notwendig, da kein "leitenden Gremium" gewählt werden muss, es ist schon vom Gesetz vorgeschrieben, der Präsident des Bundestages.

Du bezweifelst die Beschlußfähigkeit der Bundesversammlung, dazu weil sinngemäß anwendbar ist § 45 Absatz 1 GOBT (http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/go_btg/go06.html)


§45 Feststellung der Beschlußfähigkeit, Folgen der Beschlußunfähigkeit

(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

2. Vorschläge zur Wahl des Bundesprädenten dürfen nur von Mitgliedern der Bundesversammlung eingereicht werden. Wann gibt es die Bundesversammlung, wann können also Wahlvorschläge gesetzeskonform eingereicht werden?


Die Bundesversammlung gibt es nur am Wahltag für rund 2 bis drei Stunden. Es gibt sie vorher nicht, und nachfolgend auch nicht, sie verfügt über keine Adresse, kein Telefon, kein Fax, nichts. Es gibt sie zwischen den jeweiligen Wahlterminen einfach nicht. Daraus resultiert, dass, wenn die Wahlvorschläge von den Mitgliedern der Bundesversammlung eingereicht werden müssen, diese also erst dann tatsächlich eingereicht werden können, wenn die Bundesversammlung zusammengetreten ist. Im Mai 2009. Vorher nicht.

Aber auch von den Mitgliedern der letzten Versammlung kann niemand mehr einen Wahlvorschlag einbringen, die letzte Bundesversammlung gibt es seit der "Wahl" des Herrn Köhler nicht mehr.

Daraus resultiert, dass die gegebenen Kandidaten Köhler, Schwan und Sodann nicht gesetzeskonform zu Wahlbewerbern gekürt worden sind, nicht gesetzeskonform gekürt worden sein können, auch wenn sie von Personen als Wahlvorschlag eingereicht werden, die im Mai 2009 Mitglieder der Bundesversammlung sein werden.
Dieser Verstoß gegen das BPräsWahlG aber kann und sollte Angriffspunkt für eine Wahlbeschwerde sein, als von DVU etc. gesetzeskonform nach Zusammentreten der Bundesversammlung (Konstituierung fällt wohl auch diesmal wieder aus) einen Wahlbewerber in das Rennen schicken, der als einziger gesetzeskonform als Wahlbewerber installiert worden ist - mit Sicherheit aber nicht gewählt werden wird.

Ergo:
Also besteht doch hier die absolute Möglichkeit, dass sie die von den etablierten Parteien ungeliebten und als undemokratisch bezeichneten Parteien sich um die Demokratie Deutschland verdient machen, bewirken, dass endlich einmal ein Bundespräsident gesetzeskonform in Amt und Würden gebracht und nicht in dieses Amt manipuliert wird.

Nebenaspekt: Es wird festgstellt werden, welche Parteien sich tatsächlich nicht um Recht und Gesetz kümmern.

Richtig nett argumentiert, jedoch mal wieder zwei Dinge nicht beachtet.

1. Die Mitglieder der Bundesversammlung werden vor dem Zusammentritt der Bundesversammlung ernannt, die Hälfte der Mitglieder ist sogar vorher bekannt, da es die Mitglieder des Bundestages sind.

2. Wird mal wieder der Gesetzestext missachtet.


§ 9
(1) 1Wahlvorschläge für die Wahl des Bundespräsidenten kann jedes Mitglied der Bundesversammlung beim Präsidenten des Bundestages schriftlich einreichen. 2Für den zweiten und dritten Wahlgang können neue Wahlvorschläge eingebracht werden. 3Die Wahlvorschläge dürfen nur die zur Bezeichnung des Vorgeschlagenen erforderlichen Angaben enthalten; die schriftliche Zustimmungserklärung des Vorgeschlagenen ist beizufügen.

Ich hab dir das wichtigste Wort markiert, nämlich "kann". Das Gesetz bestimmt nur das die Mitglieder der Bundesversammlung das Recht haben Wahlvorschläge einzureichen.
Es schreibt nicht vor, das Wahlvorschläge nur von den Mitgliedern der BV kommen können. Ist etwas nicht explecit bestimmt greifen meist Geschäftsordnungen oder das geschäftsführende Organ entscheidet, hier der Präsident des Bundestages.

Alles gesetzeskonform zum BPräsWahlG und da Artikel 54 Absatz 7 GG auf Bundesgesetz verweist auch verfassungskonform.

Wolf
01.11.2008, 22:25
Was denn?Klär uns bitte hier auf!Falls Du überhaupt weisst, wovon Du redest!

Aha? Gut, dann viel Spaß beim Lesen. Aus Wikipedia.
Der Bundespräsident hat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt vor allem repräsentative Aufgaben:

* er vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich,
* er beglaubigt diplomatische Vertreter und
* er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine Amnestie aussprechen,
* Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt,
* Vorschlagen eines Kandidaten zum Bundeskanzler zur Wahl durch den Bundestag sowie dessen Ernennung und Entlassung,
* Ernennung und Entlassung von Bundesministern auf Vorschlag des Bundeskanzlers,
* Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren und Unteroffizieren, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist,
* Möglichkeit zur Auflösung des Bundestages nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder einer gescheiterten Vertrauensfrage.
* Verkündung der Feststellung des Verteidigungsfalls und Abgabe völkerrechtlicher Erklärungen nach Beginn eines Angriffes sowie
* Einberufung der Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz

In all diesen Fällen ist der Bundespräsident vor allem Ausführender. Fast jeder dieser Akte bedarf nach Artikel 58 des Grundgesetzes der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung. Dies führt dazu, dass der Bundespräsident gelegentlich ironisch als Staatsnotar bezeichnet wird.

Völkerrechtliche Vertretung und Außenpolitisches Engagement

Der Bundespräsident vertritt völkerrechtlich die Bundesrepublik. Er beglaubigt deutsche Vertreter (in der Regel durch Akkreditierungsbrief) und empfängt und bestätigt Vertreter Internationaler Organisationen und ausländischer Staaten in Deutschland durch Entgegennahme ihrer Akkreditierung (→ Agrément). Für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge stellt er deutschen Vertretern die erforderliche Vollmacht aus und wenn diese unterzeichnet sind, verkündet er das Zustimmungs- und Transformationsgesetz und fertigt die Ratifikationsurkunde aus. Damit erklärt die Bundesrepublik im Außenverhältnis, den Vertrag für verbindlich und wirksam anzusehen. Die politische und materielle Entscheidung hierzu treffen allerdings die Bundesregierung und der Bundestag.

Der Bundespräsident unternimmt Staatsbesuche. Regelmäßig machte der Bundespräsident seinen ersten Staatsbesuch im Amt in Frankreich. Bundespräsident Köhler ist von dieser Regel abgewichen, indem er seinen ersten Staatsbesuch seinem Geburtsland Polen, Deutschlands östlichem Nachbarn, abstattete.

Die Feststellung des Verteidigungsfalls, die auf Antrag der Bundesregierung durch Bundestag und Bundesrat erfolgt, wird vom Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet. Sobald der Verteidigungsfall verkündet ist, kann der Bundespräsident mit Zustimmung des Bundestages völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalls abgeben.

Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Bundesregierung

Der Bundespräsident schlägt nach Artikel 63 dem Bundestag einen Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vor. Dem Vorschlag gehen regelmäßig Gespräche mit den betroffenen Politikern voraus. Rechtlich ist der Bundespräsident in seiner Vorschlagsentscheidung frei. Jedoch hat bisher jeder Bundespräsident den Kandidaten der bei der Bundestagswahl siegreichen Koalition zum Bundeskanzler vorgeschlagen; jeder dieser Kandidaten ist dann auch gewählt worden. Sollte der vom Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat nicht gewählt werden, so beginnt eine zweiwöchige Frist, in der der Bundestag unabhängig vom Vorschlag einen Bundeskanzler wählen kann. In jedem Fall muss der Bundespräsident einen mit absoluter Mehrheit gewählten Kandidaten ernennen. Kommt eine Wahl mit absoluter Mehrheit aber weder in den zwei Wochen noch in der sich unmittelbar anschließenden dritten Wahlphase zustande, so ist die Ernennung eines Minderheitskanzlers ebenso möglich wie die Auflösung des Bundestages. In diesen Fällen ist eine Gegenzeichnung durch die Bundesregierung nicht erforderlich.

Der Bundespräsident muss die vom Bundeskanzler Vorgeschlagenen zu Bundesministern ernennen. Er hat hier allenfalls ein formales Prüfungsrecht, etwa ob der Vorgeschlagene Deutscher ist; er besitzt jedoch kein materielles oder personelles Prüfungsrecht. Ein diesbezügliches Ansinnen von Theodor Heuss, der sich vor der Ernennung der Minister des ersten Kabinetts Adenauer eine Ministerliste vorlegen lassen wollte, wurde von Adenauer zurückgewiesen.

Auch bei der Entlassung eines Ministers hat der Bundespräsident kein Mitspracherecht. Er muss die vom Bundeskanzler getroffene Entscheidung formal nachvollziehen.

Der Bundespräsident kann einen Rücktritt des Bundeskanzlers nicht ablehnen; er muss den Bundeskanzler in diesem Fall entlassen. Er muss auch im Falle des erfolgreichen Misstrauensvotums den bisherigen Amtsinhaber entlassen und den neu Gewählten ernennen.

Der Bundespräsident kann nach Artikel 69 des Grundgesetzes einen entlassenen Bundeskanzler oder Bundesminister ersuchen, die Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterzuführen. Er hat dies in der Regel so gehandhabt. Einzige bedeutende Ausnahme war die Entlassung von Willy Brandt nach dessen Rücktritt 1974. Hier hatte Brandt darum gebeten, nicht mit der Weiterführung der Amtsgeschäfte betraut zu werden. Heinemann entsprach diesem Wunsch; somit amtierte der soeben entlassene Vizekanzler Walter Scheel für einige Tage als Bundeskanzler.

Der Bundespräsident wirkt auch nicht an der Ernennung des Stellvertreters des Bundeskanzlers mit. Dies ist eine Entscheidung, die nach Artikel 69 Absatz eins des Grundgesetzes ausschließlich durch den Kanzler getroffen und vollzogen wird.

Unterzeichnung und Prüfung von Gesetzen

In der Vergangenheit haben die Bundespräsidenten bisher lediglich acht Mal, jedoch unter großer öffentlicher Beachtung, Bundesgesetze nicht „ausgefertigt“, das heißt nicht unterzeichnet. Einige zogen in ihren Begründungen Fehler im Gesetzgebungsverfahren heran, andere monierten materielle Verstöße gegen das Grundgesetz.

Theodor Heuss kippte 1951 das „Gesetz über die Verwaltung der Einkommens- und Körperschaftssteuer“, weil ihm die Zustimmung des Bundesrates fehlte. Neun Jahre später verweigerte sein Nachfolger Heinrich Lübke dem „Gesetz über den Betriebs- und Belegschaftshandel“ seine Unterschrift. Er sah darin einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Gleich zweimal zeigte Gustav Heinemann dem Gesetzgeber seine Grenzen auf: Sowohl für das Ingenieurgesetz (1969) als auch das Architektengesetz (1970) sah er keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben.

Das „Gesetz zur Erleichterung der Wehrdienstverweigerung“ wurde 1976 von Walter Scheel gestoppt, der wie schon Heuss die Zustimmung der Länderkammer vermisste. Bundespräsident von Weizsäcker hielt 1991 das „10. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“, welches die formale Privatisierung der Luftverkehrsverwaltung vorsah, für materiell verfassungswidrig und unterzeichnete es nicht. Dies führte zur Einfügung des Artikels 87d Absatz 1 Satz 2 in das Grundgesetz, der es dem Gesetzgeber freistellte, ob er die Luftverkehrsverwaltung in öffentlich-rechtlicher oder in privatrechtlicher Weise gestaltet. Daraufhin wurde das Gesetz erneut beschlossen und schließlich durch von Weizsäcker unterzeichnet.

Horst Köhler unterschrieb im Oktober 2006 das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung wegen Unvereinbarkeit mit Art. 87d Abs. 1 GG nicht.[1] Im Dezember 2006 wies er das Verbraucherinformationsgesetz zurück, da es aus seiner Sicht im Widerspruch zu Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG steht, der es dem Bund verbietet, per Gesetz den Gemeinden Aufgaben zu übertragen.[2]

In neun Fällen unterzeichneten Bundespräsidenten zwar Gesetze, verbanden dies jedoch mit einer öffentlichen Erklärung über verfassungsmäßige Bedenken. So verhielten sich u. a. Carstens beim Staatshaftungsgesetz 1981, von Weizsäcker bei der Neuregelung der Parteienfinanzierung 1994, Herzog beim Atomgesetz 1994, Rau beim Zuwanderungsgesetz 2002 und Köhler beim Luftsicherheitsgesetz 2006.

Volle formelle Prüfungskompetenz

Der Bundespräsident hat bei der Unterzeichnung von Gesetzen ein formales Prüfungsrecht, ob diese verfassungsgemäß zustande gekommen sind. Teile der Rechtswissenschaft sehen dies sogar als Prüfungspflicht.

Materielle Prüfungskompetenz

Im Unterschied zur zugestandenen formellen Prüfungskompetenz ist diese hinsichtlich des materiellen Rechts umstritten. Es handelt sich hierbei um die Frage, ob der Bundespräsident ein ihm zur Unterzeichnung vorgelegtes Gesetz auf seine inhaltliche Übereinstimmung mit dem Grundgesetz überprüfen und seine Unterzeichnung von seinem Prüfungsergebnis abhängig machen darf. Damit würde das Gesetz nicht wirksam in Kraft treten können. (→ Gesetzgebungsverfahren)

Bezüglich eines solchen Prüfungsrechts werden verschiedene Ansichten vertreten. Insgesamt ist aber festzuhalten, dass die überwiegende Meinung eine solche Prüfungskompetenz wenigstens in den Fällen zugesteht, in denen ein Verstoß gegen die Verfassung offensichtlich ist. Danach ist der Bundespräsident nicht zur Unterzeichnung verpflichtet und das Gesetz tritt nicht in Kraft.

Denn es sei dem Bundespräsidenten als Teil der Verfassungsordnung nicht zuzumuten, einem offensichtlich verfassungswidrigem Gesetz sehenden Auges durch seine Unterschrift zur Rechtsgültigkeit zu verhelfen. Der Bundespräsident dürfe nur solche Akte vornehmen, die verfassungskonform seien, was aus dem Rechtsstaatsprinzip und der Stellung als Staatsoberhaupt aus dem Grundgesetz abzuleiten sei, gem. Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG. Ansonsten sei die Feststellung der Verfassungswidrigkeit Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts und es bestehe somit kein Anlass, ein Prüfungsrecht generell abzulehnen.

Dieser Auffassung wird entgegengehalten, dass das Bundesverfassungsgericht in Kraft getretene Gesetze prüfen könne. Zu einer präventiven Normenkontrolle sei das Bundesverfassungsgericht aber durch die Verfassung nicht berufen. Also müsse die materielle Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten auch über die evidenten Fälle hinaus erweitert werden. Eine umfassende inhaltliche Kontrolle vorzunehmen sei zu gestatten, da dies der verfassungsrechtlichen Rollenverteilung entspräche. Zudem sei seine diesbezügliche Entscheidung vollumfänglich justiziabel und könne gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vom Parlament zur gerichtlichen Prüfung vorgelegt werden.

Für ein erweitertes materielles Prüfungsrecht wird auch angeführt, dass der Bundespräsident in bestimmten zugespitzten Situationen eine politisch-materielle Prüfungskompetenz habe, so z. B. wenn er über eine Parlamentsauflösung in Folge einer verbundenen Vertrauensfrage oder über die Erklärung eines Gesetzgebungsnotstands entscheide. Ein verabschiedetes Gesetz anzuhalten sei dagegen nur ein juristisches Minus, also politisch und verfassungsrechtlich ein milderes Mittel. (→ Vertrauensfrage)

Einige Autoren lehnen ein Prüfungsrecht überhaupt ab, da dem Bundespräsidenten ansonsten eine außergesetzliche Kompetenz zur Verwerfung von Gesetzen zugestanden würde, die aber nur dem Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren obliege. Dem kann aber schon durch die angeführten Meinungen entgegnet werden, dass kein Staatsorgan blind der Verfassung folgen müsse und dadurch diese zu brechen helfe.

Konsequenzen

Wird ein Gesetz vom Bundespräsidenten nicht unterschrieben, so kommt es nicht zustande. Der Politik verbleiben als Möglichkeiten

* die (verfassungskonforme) Änderung des Gesetzes selbst,
* die Änderung des als verletzt beanstandeten Artikels des Grundgesetzes (mit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, vgl. Art. 79 Abs. 2 GG),
* Organstreit vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und damit die Unrechtmäßigkeit der Verweigerung festzustellen und
* den Bundespräsidenten, was bisher noch nie erfolgt ist, vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen, was zu dessen Amtsenthebung führen kann (Art. 61 GG).

Auflösung des Parlaments

Politische Befugnisse im weiteren Sinne wachsen dem Amtsinhaber nur in eng umrissenen Ausnahmesituationen zu. So kann er in zwei Fällen den Bundestag auflösen: Sollte bei der Wahl des Bundeskanzlers der vorgeschlagene Kandidat für dieses Amt auch im dritten Wahlgang nur eine relative Mehrheit erhalten, hat der Bundespräsident die Möglichkeit, ihn zu ernennen (Minderheitsregierung) oder aber in den nächsten 7 Tagen den Bundestag aufzulösen (Artikel 63 des Grundgesetzes). In diesem Fall benötigt die Auflösungsanordnung keine Gegenzeichnung durch die Bundesregierung, zumal eine solche nicht im Amt ist.

Ebenso kann der Bundespräsident den Bundestag nach einer gescheiterten Vertrauensfrage auflösen (Artikel 68 des Grundgesetzes). Dies geschah bisher dreimal:

* 1972: Gustav Heinemann
* 1983: Karl Carstens
* 2005: Horst Köhler

Allerdings wurden diese Auflösungen von den jeweiligen Regierungsfraktionen bewusst herbeigeführt, um gewünschte Neuwahlen zu ermöglichen. Gegen Carstens und Köhlers Auflösungsentscheidungen strengten Mitglieder des Bundestages Organklagen an. Das Bundesverfassungsgericht kam in beiden Entscheidungen zwar zu der Ansicht, dass der Bundespräsident zu prüfen hat, ob der Bundeskanzler tatsächlich nicht mehr das Vertrauen des Bundestages besitzt oder ob dieser die Auflösung missbräuchlich betreiben will, bestätigte aber letztlich die Auflösung des Bundestages.

Gesetzgebungsnotstand

Im Falle der verlorenen Abstimmung über die Vertrauensfrage ist der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates befugt, aber nicht verpflichtet, den Gesetzgebungsnotstand nach Artikel 81 des Grundgesetzes zu erklären. Dieser Fall ist in der Geschichte der Bundesrepublik bisher noch nicht eingetreten.

Staatssymbole

Der Bundespräsident ist berechtigt, Nationalhymne, Flagge, Wappen, Uniformen, Dienstkleidung, Amtstracht der Richter des Bundes (mit Ausnahme der Richter am Bundesverfassungsgericht), deren Verwendung, sowie Staatsakte und Staatsbegräbnisse anzuordnen, sofern jeweils nicht der Gesetzgeber wie etwa bei der Bundesflagge (Artikel 22 Grundgesetz) tätig geworden ist. Diese Anordnungen müssen jeweils von einem Mitglied der Bundesregierung gegengezeichnet werden.

Die Nationalhymne wurde in Briefwechseln zwischen Bundespräsident Heuss und Bundeskanzler Adenauer 1952 bzw. zwischen Bundespräsident von Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl 1991 festgelegt.[3] Die jeweilige Antwort der Bundeskanzler wird im Allgemeinen als Gegenzeichnung zur Verfügung des Bundespräsidenten interpretiert. Diese Deutung wird durch die Tatsache unterstützt, dass die Briefwechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden und damit einen quasi-offiziellen Charakter erhielten. Problematisch ist diese légere Praxis jedoch bei strafbewehrten Staatssymbolen unter dem Aspekt des Vorbehalts des Gesetzes.[4]

Diese Befugnisse haben keine Grundlage im Grundgesetz oder einem Bundesgesetz. Die Mehrheit der Staatsrechtslehrer begründet sie daher mit der traditionellen Definitionshoheit von Staatsoberhäuptern über Staatssymbole („Ehrenhoheit“).

Zufrieden?:rolleyes:

malnachdenken
01.11.2008, 22:48
Und die Moral der Geschichte?:hihi:

Für diesen dämlichen Einzeiler hättest Du den Beitrag Deines Vorredners nicht extra komplett zitieren müssen. Wenn Du kein Argument hast, brauchst Du das nicht mit dümmlichen Smileys übertünschen.

hajo
02.11.2008, 06:27
Und wozu soll der NPD-Kandidat gut sein?
Gewählt wird er eh nicht, die NPD wird sich dann wieder in Mitleid besudeln.

Es geht nicht darum, ob ein NPD-Kandidat gut wäre oder nicht. Es geht mir darum, dass das Volk endlich einmal einen Bundespräsidenten bekommt, der gesetzeskonform in das Amt gewählt worden ist.

Die Mitglieder der etablierten Parteien SPD etc. werden die Bundespräsidentenwahl bestimmt nicht anfechten, sie könnten ja beim nächsten Mal die Nutznießer sein. Und vor allem warum den Schein zerstören.

Für mich bleibt im Grunde damit nur eine Wahlanfechtung durch die in der Bundesversammlung vertretenen Mitglieder von DVU etc., welche die Wahl anfechten könnten. Ob Sie es tun?

Dem Volk, meine ich, wäre mit einer Wahlanfechtung jedenfalls gedient.

Und es wäre auch interessant, wenn eine Bundespräsidentenwahl ins Haus steht, für die bereits im Vorfeld eine Anfechtung angekündigt ist, und auch begründet wird, warum angefochten werden soll. Die etablierten Parteien, vor allem aber der Bundestagspräsident Lammert als Präsident der Bundesversammlung hätte sicher ein Problem damit. Er müsste zwangsläufig schon im Vorfeld feststellen, dass die anstehende Wahl rechtswidrig sein wird. Und dann?

malnachdenken
02.11.2008, 10:06
Es geht nicht darum, ob ein NPD-Kandidat gut wäre oder nicht. Es geht mir darum, dass das Volk endlich einmal einen Bundespräsidenten bekommt, der gesetzeskonform in das Amt gewählt worden ist.


Erläutere doch mal bitte, weswegen die bisherigen Bundespräsidentenwahlen nicht gesetzteskonform waren. Als bitte an Gesetzestexten etc belegen.

Gehirnnutzer
02.11.2008, 11:24
Es geht nicht darum, ob ein NPD-Kandidat gut wäre oder nicht. Es geht mir darum, dass das Volk endlich einmal einen Bundespräsidenten bekommt, der gesetzeskonform in das Amt gewählt worden ist.

Die Mitglieder der etablierten Parteien SPD etc. werden die Bundespräsidentenwahl bestimmt nicht anfechten, sie könnten ja beim nächsten Mal die Nutznießer sein. Und vor allem warum den Schein zerstören.

Für mich bleibt im Grunde damit nur eine Wahlanfechtung durch die in der Bundesversammlung vertretenen Mitglieder von DVU etc., welche die Wahl anfechten könnten. Ob Sie es tun?

Dem Volk, meine ich, wäre mit einer Wahlanfechtung jedenfalls gedient.

Und es wäre auch interessant, wenn eine Bundespräsidentenwahl ins Haus steht, für die bereits im Vorfeld eine Anfechtung angekündigt ist, und auch begründet wird, warum angefochten werden soll. Die etablierten Parteien, vor allem aber der Bundestagspräsident Lammert als Präsident der Bundesversammlung hätte sicher ein Problem damit. Er müsste zwangsläufig schon im Vorfeld feststellen, dass die anstehende Wahl rechtswidrig sein wird. Und dann?

Die Wahl ist gesetzeskonform. Die Punkte, die du aufgeführt hast, sind keine Verstöße, nur ein Beweis dafür, das derjenige der sie aufgestellt hat, keine Ahnung von Recht hat.
Das Ganze ist wie die Idiotie, die der liebe Krascher immer wieder aufgestellt hat, weil er nicht kapiert hat, was der Wahlgrundsatz der direkten Wahl bedeutet.