Cash!
07.10.2008, 16:41
Die seit Anfang 2007 geltende allgemeine Gebührenpflicht für Online-Rechner gerät weiter ins Wanken. So hat das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil (Az.: 7 K 1473/07) entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann.
http://www.heise.de/newsticker/Richter-kippen-Rundfunkgebuehr-fuer-Internet-PC-bei-privater-Nutzung--/meldung/116992
Möge die GEZ, das Sinnbild für grenzdebile Zwangsgebühren ohne aktzeptablen Gegenwert, auch weiterhin vor allen Gerichten unterliegen.
Zum Glück hab ich kein TV, Radio und Internet(:D ), und muss daher eh nicht zahlen.
:)
http://www.heise.de/newsticker/Richter-kippen-Rundfunkgebuehr-fuer-Internet-PC-bei-privater-Nutzung--/meldung/116992
Möge die GEZ, das Sinnbild für grenzdebile Zwangsgebühren ohne aktzeptablen Gegenwert, auch weiterhin vor allen Gerichten unterliegen.
Zum Glück hab ich kein TV, Radio und Internet(:D ), und muss daher eh nicht zahlen.
:)