marc
07.10.2008, 15:38
Das 1994 von der SPD unter dem Druck von Ministerpräsident Oskar Lafontaine verabschiedete Pressegesetz zwang die einzige Tageszeitung des Saarlands, die "Saarbrücker Zeitung", dazu, eine Gegendarstellung ohne jede Möglichkeit zur Erläuterung oder Kommentierung des Sachverhalts in derselben Ausgabe zu drucken. Die "Saarbrücker Zeitung" und mehrere Journalisten hatten 1997 gegen das saarländische Pressegesetz Verfassungsbeschwerde erhoben mit der Begründung, dass insbesondere die Norm zum Gegendarstellungsrecht "einen schweren Eingriff in das Grundrecht der Pressefreiheit" darstelle.
http://www.bdzv.de/bdzv_intern+M57fe617b3db.html
Wann immer Politikern die Berichterstattung von Journalisten nicht passt, wird der Ruf nach schärferen Pressegesetzen laut. Am deutlichsten demonstrierte das Oskar Lafontaine (SPD), der 1994 als damaliger Ministerpräsident des Saarlandes sogar eine Änderung des Landespresserechts durchsetzte. Durch dubiose Pensionsbezüge und die sogenannte "Rotlichtaffäre" in die Schlagzeilen geraten, schmähte er die kritische Berichterstattung als "Schweinejournalismus". Der Landtag verabschiedete daraufhin ein neues Pressegesetz, wonach Gegendarstellungen nicht mehr kommentiert und der so genannte Redaktionsschwanz - die übliche redaktionelle Erwiderung - nicht mehr angehängt werden durfte. Presserechtsexperten kritisierten die Novelle als verfassungswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit. Die Lex Lafontaine - allgemein als persönlicher Rachefeldzug des Ex-SPD-Kanzlerkandidaten vor allem gegen den Spiegel gesehen - wurde erst im März 2000 von der saarländischen CDU-Regierung wieder außer Kraft gesetzt.
http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2002/08/06/a0077
Zu Beginn der 90er Jahre deckten Journalisten eine ganze Reihe von Affären des damaligen Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine auf. Dieser sprach dagegen von einer Rufmordkampagne gegen ihn (SCHWEINEJOURNALISTEN) und ließ mit Hilfe einer handzahmen SPD-Landtagsfraktion das saarländische Pressegesetz verschärfen. Ansatzpunkt war das Recht auf Gegendarstellung. Der so genannte "Redaktionsschwanz" fiel weg. Folge: Zusätze zur Gegendarstellung, in denen Zeitungen anfügen, dass sie zum Abdruck von Gegendarstellungen ohne Prüfung des Inhalts verpflichtet sind, wurden nicht mehr abgedruckt. Was dies bedeutete, fasste damals der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Fritz Raff (SPD), so zusammen: "Am Ende haben die Lügner das letzte Wort."
http://www.cdu-fraktion-saar.de/content/messages/27616.htm
...am Rande:
ZDF unterliegt im Unterlassungsverfahren und obsiegt im Gegendarstellungsverfahren gegen Gregor Gysi
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/zdf_unterliegt_im_unterlassungsverfahren_und_obsie gt_im_gegendarstellungsve/
http://www.bdzv.de/bdzv_intern+M57fe617b3db.html
Wann immer Politikern die Berichterstattung von Journalisten nicht passt, wird der Ruf nach schärferen Pressegesetzen laut. Am deutlichsten demonstrierte das Oskar Lafontaine (SPD), der 1994 als damaliger Ministerpräsident des Saarlandes sogar eine Änderung des Landespresserechts durchsetzte. Durch dubiose Pensionsbezüge und die sogenannte "Rotlichtaffäre" in die Schlagzeilen geraten, schmähte er die kritische Berichterstattung als "Schweinejournalismus". Der Landtag verabschiedete daraufhin ein neues Pressegesetz, wonach Gegendarstellungen nicht mehr kommentiert und der so genannte Redaktionsschwanz - die übliche redaktionelle Erwiderung - nicht mehr angehängt werden durfte. Presserechtsexperten kritisierten die Novelle als verfassungswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit. Die Lex Lafontaine - allgemein als persönlicher Rachefeldzug des Ex-SPD-Kanzlerkandidaten vor allem gegen den Spiegel gesehen - wurde erst im März 2000 von der saarländischen CDU-Regierung wieder außer Kraft gesetzt.
http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2002/08/06/a0077
Zu Beginn der 90er Jahre deckten Journalisten eine ganze Reihe von Affären des damaligen Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine auf. Dieser sprach dagegen von einer Rufmordkampagne gegen ihn (SCHWEINEJOURNALISTEN) und ließ mit Hilfe einer handzahmen SPD-Landtagsfraktion das saarländische Pressegesetz verschärfen. Ansatzpunkt war das Recht auf Gegendarstellung. Der so genannte "Redaktionsschwanz" fiel weg. Folge: Zusätze zur Gegendarstellung, in denen Zeitungen anfügen, dass sie zum Abdruck von Gegendarstellungen ohne Prüfung des Inhalts verpflichtet sind, wurden nicht mehr abgedruckt. Was dies bedeutete, fasste damals der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Fritz Raff (SPD), so zusammen: "Am Ende haben die Lügner das letzte Wort."
http://www.cdu-fraktion-saar.de/content/messages/27616.htm
...am Rande:
ZDF unterliegt im Unterlassungsverfahren und obsiegt im Gegendarstellungsverfahren gegen Gregor Gysi
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/zdf_unterliegt_im_unterlassungsverfahren_und_obsie gt_im_gegendarstellungsve/