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Vollständige Version anzeigen : Gesetzeslücke verhilft Kinderschänder zur Freiheit



Pikes
28.09.2008, 15:18
Justizskandal
Gesetzeslücke verhilft Kinderschänder zur Freiheit


In Schleswig-Holstein droht ein verurteilter Sextäter aus der Haft entlassen zu werden, obwohl Gutachter und Gericht sich für die Sicherungsverwahrung des Mannes ausgesprochen haben. Schuld ist nach Angaben von Landesjustizminister Uwe Döring (SPD) eine Lücke im Gesetz. Demnach muss sechs Monate vor der Prüfung, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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http://www.welt.de/vermischtes/article2495203/Gesetzesluecke-verhilft-Kinderschaender-zur-Freiheit.html
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Na super, noch ein Irrer :rolleyes:

Preuße
28.09.2008, 15:37
Justizskandal
Gesetzeslücke verhilft Kinderschänder zur Freiheit


In Schleswig-Holstein droht ein verurteilter Sextäter aus der Haft entlassen zu werden, obwohl Gutachter und Gericht sich für die Sicherungsverwahrung des Mannes ausgesprochen haben. Schuld ist nach Angaben von Landesjustizminister Uwe Döring (SPD) eine Lücke im Gesetz. Demnach muss sechs Monate vor der Prüfung, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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http://www.welt.de/vermischtes/article2495203/Gesetzesluecke-verhilft-Kinderschaender-zur-Freiheit.html
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Na super, noch ein Irrer :rolleyes:

Ich bin dafür, da es nicht zu 100% zu beweisen ist, dass Sexualstraftäter resozialisiert werden können, sie wegzusperren und den Schlüssel wegwerfen.

Alion
28.09.2008, 15:39
Justizskandal
Gesetzeslücke verhilft Kinderschänder zur Freiheit

http://www.welt.de/vermischtes/article2495203/Gesetzesluecke-verhilft-Kinderschaender-zur-Freiheit.html
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Na super, noch ein Irrer :rolleyes:

Ein weiteres Beispiel für die Blödheit unserer Justiz, die sich bereits meilenweit von der Lebenswirklichkeit der Bevölkerung entfernt hat.
@Preuße
100% Zustimmung

MfG
Alion

bernhard44
28.09.2008, 15:45
Justizskandal
Gesetzeslücke verhilft Kinderschänder zur Freiheit


In Schleswig-Holstein droht ein verurteilter Sextäter aus der Haft entlassen zu werden, obwohl Gutachter und Gericht sich für die Sicherungsverwahrung des Mannes ausgesprochen haben. Schuld ist nach Angaben von Landesjustizminister Uwe Döring (SPD) eine Lücke im Gesetz. Demnach muss sechs Monate vor der Prüfung, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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http://www.welt.de/vermischtes/article2495203/Gesetzesluecke-verhilft-Kinderschaender-zur-Freiheit.html
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Na super, noch ein Irrer :rolleyes:

leider kein Einzelfall:


Verfahrensfehler
Gefährlicher Kinderschänder aus Haft entlassen

23. Juli 2008, 12:14 Uhr
Wegen eines Verfahrensfehlers ist ein als weiterhin gefährlich geltender Kinderschänder in Sachsen aus der Haft entlassen worden. Gestern hatte der Bundesgerichtshof erneut seine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft will Siegmar F. nun mithilfe von Auflagen überwachen.
http://www.welt.de/vermischtes/article2241886/Gefaehrlicher_Kinderschaender_aus_Haft_entlassen.h tml

oder:


Gesetzeslücke begünstigt Sextäter
Wegen einer Sonderregelung im Einigungsvertrag darf im Osten ein als gefährlich eingestufter Vergewaltiger frei herumlaufen.
In Cottbus entschieden die Richter am Montag, einen 40-Jährigen nicht nachträglich in Sicherheitsverwahrung zu nehmen.

oder:


Das wäre dann also erledigt. Werner K. ist weg. Nach Informationen der Bild-Zeitung hat der 49-jährige Sexualstraftäter das beschauliche Joachimsthal in Brandenburg verlassen.

Dass solch eine absurde und für die Allgemeinheit gefährliche Situation entstehen konnte, dafür trägt die Justiz die Verantwortung. Die "Sex-Bestie" (Bild) Werner K. hat 22 Jahre ihres Lebens im Knast verbracht, nach jeder Haftstrafe wurde der Mann rückfällig, Therapien lehnte er stets ab. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie viel Leid er seinen Opfern immer wieder zugefügt hat. Für seine letzte Tat hat er 9 Jahre gesessen. Dass er nun plötzlich entlassen wurde, liegt an einem Urteil des Bundesgerichtshofs, der wiederum ein Urteil des Landgerichts auf nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben hat. Der Grund: Verfahrensfehler - die zuständige Staatsanwaltschaft hatte eine Frist verstreichen lassen, binnen deren ein Verfahren hätte wiederaufgenommen werden müssen. Nun ist K. wieder in der Welt.
http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/bild-wird-ihn-schon-finden/?src=MC&cHash=6bb39f2bdd

Pikes
28.09.2008, 16:01
Solche "Menschen" sollte man wirklich in die Psychatrie einweisen, und nie wieder rauß lassen!!!!

Feindflug
29.09.2008, 05:33
J Demnach muss sechs Monate vor der Prüfung, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Dieser Satz keinen Sinn.

Nationalix
01.10.2008, 06:43
Solche "Menschen" sollte man wirklich in die Psychatrie einweisen, und nie wieder rauß lassen!!!!

Und dieses Gesindel auch noch Jahrzehnte durchfüttern? Da gibt es billigere Entsorgungsmöglichkeiten.

Ruepel
01.10.2008, 07:23
Justizskandal
Gesetzeslücke verhilft Kinderschänder zur Freiheit


In Schleswig-Holstein droht ein verurteilter Sextäter aus der Haft entlassen zu werden, obwohl Gutachter und Gericht sich für die Sicherungsverwahrung des Mannes ausgesprochen haben. Schuld ist nach Angaben von Landesjustizminister Uwe Döring (SPD) eine Lücke im Gesetz. Demnach muss sechs Monate vor der Prüfung, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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http://www.welt.de/vermischtes/article2495203/Gesetzesluecke-verhilft-Kinderschaender-zur-Freiheit.html
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Na super, noch ein Irrer :rolleyes:

Wer sagt dir,das dies nicht gewollt ist?

schastar
01.10.2008, 07:51
Ich bin dafür, da es nicht zu 100% zu beweisen ist, dass Sexualstraftäter resozialisiert werden können, sie wegzusperren und den Schlüssel wegwerfen.

Genau so wenig ist es 100%ig beweisbar daß ein Dieb nicht mehr stiehlt, ein Steuersünder nicht mehr Steuern hinterzieht, ein Schläger nicht mehr zuschlägt, ein säumiger Vater in Zukunft den unterhalt bezahlt, ein Betrüger nicht mehr betrügt, etc..
Man sollte schon das Verbrechen genau kennen wegen welchem man jemanden ein Leben lang einsperren will.
In diesem Fall wäre es wohl das richtige gewesen, aber von einer Gesetzeslücke zu sprechen ist schlicht falsch, die Staatsdiener haben einfach zu langsam gearbeitet.

Mütterchen
01.10.2008, 07:58
.....
In diesem Fall wäre es wohl das richtige gewesen, aber von einer Gesetzeslücke zu sprechen ist schlicht falsch, die Staatsdiener haben einfach zu langsam gearbeitet.

Das stimmt- aber dann bleibt eben trotzdem eine Lücke - weil es eben offenbar ab und an vorkommt, dass etwas übersehen wird oder zu langsam gearbeitet wird oder was weiß ich....
Es ist doch absurd, dass aus diesem Grund ein als gefährlich eingestufter Straftäter frei gelassen werden muss.

Thauris
01.10.2008, 08:02
Immer wieder dasselbe - langsam gewöhnt man sich daran :rolleyes:

schastar
01.10.2008, 08:07
Das stimmt- aber dann bleibt eben trotzdem eine Lücke - weil es eben offenbar ab und an vorkommt, dass etwas übersehen wird oder zu langsam gearbeitet wird oder was weiß ich....
Es ist doch absurd, dass aus diesem Grund ein als gefährlich eingestufter Straftäter frei gelassen werden muss.

Dann gehören diese Staatdiener in Haftung genommen, so wie z.B. jeder Handwerker auch der Fehler macht, und nicht ein „Freibrief“ für diese ausgestellt.

Mütterchen
01.10.2008, 08:10
Immer wieder dasselbe - langsam gewöhnt man sich daran :rolleyes:

Das ist vielleicht eher so eine Resignation - zumindest bei mir.

Felidae
01.10.2008, 08:18
Da steht nichts von Kinderschänder. Und zumal: Es ist halt eine Formalie.

Pikes
01.10.2008, 11:34
Und dieses Gesindel auch noch Jahrzehnte durchfüttern? Da gibt es billigere Entsorgungsmöglichkeiten.

Hmmmm, die frage ist: Ist dies Legal? :D Wen ja: SOFORT!!!

Pikes
01.10.2008, 11:38
Die Deutsche Justiz war eigentlich ein Muster Beispiel für Europäische Länder. Sie ist immer noch ein Beispiel für alle Europäischen Länder. Jetzt jedoch im Negativen Sinne

Gehirnnutzer
01.10.2008, 12:01
Ein weiteres Beispiel für die Blödheit unserer Justiz, die sich bereits meilenweit von der Lebenswirklichkeit der Bevölkerung entfernt hat.
@Preuße
100% Zustimmung

MfG
Alion

Das ist kein Fall von Blödheit der Justiz, sondern ein Fall von Unfähigkeit des Gesetzgebers. Die Justiz kann zwar Recht fortentwickeln, sie kann aber nicht über dem Gesetz stehen.

Alfred
01.10.2008, 12:34
Justizskandal
Gesetzeslücke verhilft Kinderschänder zur Freiheit


In Schleswig-Holstein droht ein verurteilter Sextäter aus der Haft entlassen zu werden, obwohl Gutachter und Gericht sich für die Sicherungsverwahrung des Mannes ausgesprochen haben. Schuld ist nach Angaben von Landesjustizminister Uwe Döring (SPD) eine Lücke im Gesetz. Demnach muss sechs Monate vor der Prüfung, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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http://www.welt.de/vermischtes/article2495203/Gesetzesluecke-verhilft-Kinderschaender-zur-Freiheit.html
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Na super, noch ein Irrer :rolleyes:

Das ist Deutschland heute. Einfach absurd. Naja, die Linke und die Grünen treten ja für solche Typen ein. Also ist das anscheinend okay so.

Alfred
01.10.2008, 12:36
Die Deutsche Justiz war eigentlich ein Muster Beispiel für Europäische Länder. Sie ist immer noch ein Beispiel für alle Europäischen Länder. Jetzt jedoch im Negativen Sinne

Ja, siehe Köln wo der Mörder des Rentners entallsen wurde weil eine günstige Sozialprognose ertsellt wurde. Oder Aktuell, die Terroristen die das Blutbad bei dem Erntefest in Bad-Soden Allendorf verübten. Alle auf freien Fuss gesetzt...

Pikes
01.10.2008, 13:01
Ja, siehe Köln wo der Mörder des Rentners entallsen wurde weil eine günstige Sozialprognose ertsellt wurde. Oder Aktuell, die Terroristen die das Blutbad bei dem Erntefest in Bad-Soden Allendorf verübten. Alle auf freien Fuss gesetzt...

Die sollten mal alles Reformieren, vllt klappt es ja danach.
Es kann doch nicht sein, das Mörder, Vergewaltiger, Phädophile etc pp, einfach so freigelassen werden.

Das ist Absurd. Die deutsche Justiz ist nicht in der Lage ein paar Terroristen für langezeit in den Knast einzusperren, geben aber anderen Ländern Tipps bei Menschenrechte, Justiz etc pp.


Ich wäre mal wirklich dafür, das man die Gesetze ändert!

Mondgoettin
01.10.2008, 13:28
Justizskandal
Gesetzeslücke verhilft Kinderschänder zur Freiheit


In Schleswig-Holstein droht ein verurteilter Sextäter aus der Haft entlassen zu werden, obwohl Gutachter und Gericht sich für die Sicherungsverwahrung des Mannes ausgesprochen haben. Schuld ist nach Angaben von Landesjustizminister Uwe Döring (SPD) eine Lücke im Gesetz. Demnach muss sechs Monate vor der Prüfung, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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http://www.welt.de/vermischtes/article2495203/Gesetzesluecke-verhilft-Kinderschaender-zur-Freiheit.html
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Na super, noch ein Irrer :rolleyes:wieviele von diesen Perversen laufen momentan alleine in Dresden herum?300??
Man hat keine Worte mehr dafuer,wie lasch man hierzulande mit diesen tickenden Zeitbomben umgeht....Wegsperren und nie mehr rauslassen.Und kein Luxusknast!germane

Felidae
01.10.2008, 13:30
wieviele von diesen Perversen laufen momentan alleine in Dresden herum?300??
Man hat keine Worte mehr dafuer,wie lasch man hierzulande mit diesen tickenden Zeitbomben umgeht....Wegsperren und nie mehr rauslassen.Und kein Luxusknast!germane

Und so jemand wettert gegen die US-Republikaner :rolleyes:

Alion
02.10.2008, 05:38
Zitat von Mondgoettin
wieviele von diesen Perversen laufen momentan alleine in Dresden herum?300??
Man hat keine Worte mehr dafuer,wie lasch man hierzulande mit diesen tickenden Zeitbomben umgeht....Wegsperren und nie mehr rauslassen.Und kein Luxusknast!


Und so jemand wettert gegen die US-Republikaner :rolleyes:

Wo sie Recht hat, hat sie Recht.
Hier in genau diesem Punkt hat sie eindeutig Recht!

MfG
Alion

Hayaser
02.10.2008, 05:41
Justizskandal
Gesetzeslücke verhilft Kinderschänder zur Freiheit


In Schleswig-Holstein droht ein verurteilter Sextäter aus der Haft entlassen zu werden, obwohl Gutachter und Gericht sich für die Sicherungsverwahrung des Mannes ausgesprochen haben. Schuld ist nach Angaben von Landesjustizminister Uwe Döring (SPD) eine Lücke im Gesetz. Demnach muss sechs Monate vor der Prüfung, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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http://www.welt.de/vermischtes/article2495203/Gesetzesluecke-verhilft-Kinderschaender-zur-Freiheit.html
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Na super, noch ein Irrer :rolleyes:


Gibt es in deinem ach so geliebten Heimatland Türkei etwa keine Kinderschänder?

Gibt es in der Türkei keine Gesetzeslücken?

In deinem Heimatland darf man auf offener Straße mitten in Istanbul einen "unbeliebten" Journalisten mit einer Pistole "feige" von Hinten in den Kopf schießen und ihn töten.

Was sagste dazu?

Hör auf dein Gastland BRD schlecht zu machen, schau du lieber das in der Türkei Besserung eintritt.

Von den Menschenrechten möchte ich erst gar nicht anfangen, geschweige von Minderheitenunterdrückung.

Alion
02.10.2008, 05:49
Das ist kein Fall von Blödheit der Justiz, sondern ein Fall von Unfähigkeit des Gesetzgebers. Die Justiz kann zwar Recht fortentwickeln, sie kann aber nicht über dem Gesetz stehen.

Wenn die Justiz unfähig ist innerhalb von 6 Monaten!! ein Gutachten beizubringen, dann ist sie nicht nur blöd sondern auch noch unfähig!
Hier bedarf es keiner neuen Gesetze, sondern einer Spur von Organisation!

Ups ich weiß hier arbeiten Beamte, trotzdem sollten die in der Lage sein nach spätestens drei Monaten das Gutachten in Händen zu halten, wird der Gutachter krank reicht dann die Zeit noch locker für die Berufung eines anderen Gutachters und fristgerechte Gutachten Erstellung.

Wenn man schon nach neuen Gesetzen schreit, dann sollte man die dämliche Begutachtung abschaffen und solche Täter generell bis ans Ende ihrer Tage einsperren.

Ich bedaure zutiefst nicht sagen zu können ich beantrage die Todesstrafe für solches Pack. Bei erwiesener Schuld wäre das die beste Lösung!

MfG
Alion

Pikes
02.10.2008, 10:51
Gibt es in deinem ach so geliebten Heimatland Türkei etwa keine Kinderschänder?

Gibt es in der Türkei keine Gesetzeslücken?

In deinem Heimatland darf man auf offener Straße mitten in Istanbul einen "unbeliebten" Journalisten mit einer Pistole "feige" von Hinten in den Kopf schießen und ihn töten.

Was sagste dazu?

Hör auf dein Gastland BRD schlecht zu machen, schau du lieber das in der Türkei Besserung eintritt.

Von den Menschenrechten möchte ich erst gar nicht anfangen, geschweige von Minderheitenunterdrückung.

WenArmenier, darf man das :hihi:

Hör auf Themenfremde Threads zu Spamen Hayasar! Dafür haben wir den Völkermords Thread ;)

Frumpel
02.10.2008, 10:57
Die Deutsche Justiz war eigentlich ein Muster Beispiel für Europäische Länder. Sie ist immer noch ein Beispiel für alle Europäischen Länder. Jetzt jedoch im Negativen Sinne
Wenn sich ein Türke über die deutsche Justiz auslässt, kommt mir ein leichtes Grinsen.

Pikes
02.10.2008, 11:00
Wenn sich ein Türke über die deutsche Justiz auslässt, kommt mir ein leichtes Grinsen.

So :D oder so :) ?

Frumpel
02.10.2008, 11:13
Genau in dieser Reihenfolge.

Pikes
02.10.2008, 11:54
Genau in dieser Reihenfolge.


Alles klar :D

Felidae
02.10.2008, 12:13
Wenn die Justiz unfähig ist innerhalb von 6 Monaten!! ein Gutachten beizubringen, dann ist sie nicht nur blöd sondern auch noch unfähig!
Hier bedarf es keiner neuen Gesetze, sondern einer Spur von Organisation!

Ups ich weiß hier arbeiten Beamte, trotzdem sollten die in der Lage sein nach spätestens drei Monaten das Gutachten in Händen zu halten, wird der Gutachter krank reicht dann die Zeit noch locker für die Berufung eines anderen Gutachters und fristgerechte Gutachten Erstellung.

Wenn man schon nach neuen Gesetzen schreit, dann sollte man die dämliche Begutachtung abschaffen und solche Täter generell bis ans Ende ihrer Tage einsperren.

Ich bedaure zutiefst nicht sagen zu können ich beantrage die Todesstrafe für solches Pack. Bei erwiesener Schuld wäre das die beste Lösung!

MfG
Alion

Man kann die Begutachung nicht abschaffen, weil das BVerfG ein echtes, kategorisches Lebenslang für unvereinbar mit Art. 1 GG erklärt hat.

Alion
02.10.2008, 15:09
Man kann die Begutachung nicht abschaffen, weil das BVerfG ein echtes, kategorisches Lebenslang für unvereinbar mit Art. 1 GG erklärt hat.

Da hast Du leider Recht.
Die Richter haben hier ihren Job eh nur zur Hälfte erledigt. So ist die Anwendung des § 57 a StGB auf Altfälle noch immer nicht geklärt. Das heißt die Anwendung auf Täter bei deren Verurteilung eine besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt wurde, da das damals noch gar nicht ging.
Hier hätte der Gesetzgeber, einer gewissen Logik gehorchend, eine Gutachterliche Entscheidung vor der Haftentlassung in das Gesetz schreiben müssen, um Grauzonen zu vermeiden. Leider geht aber auch in diesem Punkt der "roteFaden" der Rechtssprechung gänzlich verloren, da man nur Einzelpunkte isoliert betrachtet und das "große Ganze" aus den Augen verliert.

MfG
Alion

Hayaser
03.10.2008, 08:04
WenArmenier, darf man das :hihi:

Hör auf Themenfremde Threads zu Spamen Hayasar! Dafür haben wir den Völkermords Thread ;)


Wer ist "wir" siehst du dich schon als Moderator in diesem Forum?

Du bist mir immer noch eine Antwort schuldig.

Wie schaut es mit deinem ach so geliebten Heimatland Türkei aus, ist dort Alles in bester Ordnung?

Mir kannst du keine Märchen erzählen, denn ich war im Sommer für ein ganzes Monat in der Türkei, eine reine Katastrofe dieses Land.

Pikes
03.10.2008, 09:24
Wer ist "wir" siehst du dich schon als Moderator in diesem Forum?

Du bist mir immer noch eine Antwort schuldig.

Wie schaut es mit deinem ach so geliebten Heimatland Türkei aus, ist dort Alles in bester Ordnung?

Mir kannst du keine Märchen erzählen, denn ich war im Sommer für ein ganzes Monat in der Türkei, eine reine Katastrofe dieses Land.

:rolleyes: Hayasar, du bist echt eich DAU, echt!

In meinem geliebten Heimatland ist alles in Ordnung ;)
Ob es dir gefallen hat oder nicht juckt niemanden! Genau wie dein Heimatland!
Arm, vermüllt und dumm wie Stroh!

Cheers

Hayaser
03.10.2008, 11:31
:rolleyes: Hayasar, du bist echt eich DAU, echt!

In meinem geliebten Heimatland ist alles in Ordnung ;)
Ob es dir gefallen hat oder nicht juckt niemanden! Genau wie dein Heimatland!
Arm, vermüllt und dumm wie Stroh!

Cheers


Vergieß nicht ich bin in Istanbul geboren komm mir nicht immer mit Armenien ich kenne Armenien nicht.

Gehirnnutzer
03.10.2008, 12:45
Wenn die Justiz unfähig ist innerhalb von 6 Monaten!! ein Gutachten beizubringen, dann ist sie nicht nur blöd sondern auch noch unfähig!
Hier bedarf es keiner neuen Gesetze, sondern einer Spur von Organisation!

Ups ich weiß hier arbeiten Beamte, trotzdem sollten die in der Lage sein nach spätestens drei Monaten das Gutachten in Händen zu halten, wird der Gutachter krank reicht dann die Zeit noch locker für die Berufung eines anderen Gutachters und fristgerechte Gutachten Erstellung.

Wenn man schon nach neuen Gesetzen schreit, dann sollte man die dämliche Begutachtung abschaffen und solche Täter generell bis ans Ende ihrer Tage einsperren.

Ich bedaure zutiefst nicht sagen zu können ich beantrage die Todesstrafe für solches Pack. Bei erwiesener Schuld wäre das die beste Lösung!

MfG
Alion

Wenn du wüsstest mit was für scheiß sich die Justiz beschäftigen muss. Entweder der Gesetzgeber schafft gesetzlich längere Fristen die sich an den realen Belastungen der Justiz orientieren oder sorgt dafür, das die Justiz sich nicht mit Nicklichkeiten beschäftigen muss, damit die wichtigen Dinge auch behandelt werden können.

Bruddler
03.10.2008, 12:54
Ein weiteres Beispiel für die Blödheit unserer Justiz, die sich bereits meilenweit von der Lebenswirklichkeit der Bevölkerung entfernt hat.
@Preuße
100% Zustimmung

MfG
Alion

Nicht die Justiz ist "blöde", sondern der Gesetzgeber, der in fahrlässiger Weise solche Gesetzeslücken zulässt ! X(