klartext
25.09.2008, 13:29
Rund 150 Rocker des Clubs " Bandidos " wollten vor einem Jahr in Wedding feiern. Im Internet luden sie dafür scheinbar jedermann ein.
Wenig später rückten 150 Polizisten an, betraten das Gelände ohne richterlichen Beschluss und kontrollierten die Gäste, weil sie unterstellten, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handeln würde.
Auf Klage eines Rockers stellte nun die 1. Kammer des Verwaltungsgerecihts fest, dass das Betreten des Geländes durch die Polizei rechtswidrig war. Es hätte eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedurft.
quelle: www.morgenpost.de/berlin/article895552
Wenig später rückten 150 Polizisten an, betraten das Gelände ohne richterlichen Beschluss und kontrollierten die Gäste, weil sie unterstellten, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handeln würde.
Auf Klage eines Rockers stellte nun die 1. Kammer des Verwaltungsgerecihts fest, dass das Betreten des Geländes durch die Polizei rechtswidrig war. Es hätte eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedurft.
quelle: www.morgenpost.de/berlin/article895552