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Vollständige Version anzeigen : Abmahnkosten werden auf 100Euro beschränkt - eine Geierart stirbt aus.



SAMURAI
23.09.2008, 07:13
http://berichter.wordpress.com/2008/09/22/abmahnkosten-werden-bei-verbrauchern-auf-100-euro-beschrankt/

Auf eine derartige Beschränkung haben wir sehr lange gewartet. Tausende wurden von Abmahngeiern in den Ruin getrieben.

henriof9
23.09.2008, 08:00
http://berichter.wordpress.com/2008/09/22/abmahnkosten-werden-bei-verbrauchern-auf-100-euro-beschrankt/

Auf eine derartige Beschränkung haben wir sehr lange gewartet. Tausende wurden von Abmahngeiern in den Ruin getrieben.

Nur keine Bange, die " schwarzen Krähen " werden sich schon etwas einfallen lassen, weil es dann kein " einfacher " Fall sein wird.

lupus_maximus
23.09.2008, 08:55
Nur keine Bange, die " schwarzen Krähen " werden sich schon etwas einfallen lassen, weil es dann kein " einfacher " Fall sein wird.
Gegen Rechtsverdreher hilft wohl kein RA mehr, da muß man andere Seiten aufziehen.

Stadtknecht
23.09.2008, 08:56
Zu so einem Abmahnspiel gehören immer zwei:

Einer der abmahnt und einer der zahlt.

Ich hatte mal "Probleme" mit einer Abmahnkanzlei, die im Auftrag eines Telekommunikationsanbieters etwas von mir wollte.

Nachdem ich die Forderungen als absurd hingestellt hatte, kündigte ich eine etwaige Strafanzeige gegen die Telekom und die Abmahnkanzlei wegen des Fälschens technischer Aufzeichnungen, Betrug usw an.

Weitere "Drohungen" ignorierte ich und wartete auf einen Breif vom Gericht.

Der kam nicht, also war alles gut.

Gehirnnutzer
23.09.2008, 10:00
Zu so einem Abmahnspiel gehören immer zwei:

Einer der abmahnt und einer der zahlt.

Ich hatte mal "Probleme" mit einer Abmahnkanzlei, die im Auftrag eines Telekommunikationsanbieters etwas von mir wollte.

Nachdem ich die Forderungen als absurd hingestellt hatte, kündigte ich eine etwaige Strafanzeige gegen die Telekom und die Abmahnkanzlei wegen des Fälschens technischer Aufzeichnungen, Betrug usw an.

Weitere "Drohungen" ignorierte ich und wartete auf einen Breif vom Gericht.

Der kam nicht, also war alles gut.

Stadtknecht, hier verwechselst du verschiedene Dinge, die Mahnung und die Abmahnung. Eine Mahnung erfolgt aufgrund on Forderungen Dritter.
Die Abmahnung ist eine formaler Aufforderung ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.

SAMURAI
23.09.2008, 10:11
Stadtknecht, hier verwechselst du verschiedene Dinge, die Mahnung und die Abmahnung. Eine Mahnung erfolgt aufgrund on Forderungen Dritter.
Die Abmahnung ist eine formaler Aufforderung ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.

................ bei gleichzeitiger Geldforderung zur Sache und Begleichung der Anwaltskosten.