PDA

Vollständige Version anzeigen : § 15 Abs. 1 VersammlG - Änderung erforderlich?



Sven71
21.09.2008, 08:44
Köln hat es gezeigt: Es bedarf nur einiger "Autonomer" als steinewerfende Strohmänner, um eine "Gefährdung der Öffentlichkeit" auszumachen, aufgrund derer man wiederum das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränken kann.

Geregelt ist das in § 15 Abs. 1 VersammlG:


(1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.
(2) Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn

1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert, und
2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.
Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin ist ein Ort nach Satz 1 Nr. 1. Seine Abgrenzung ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz. Andere Orte nach Satz 1 Nr. 1 und deren Abgrenzung werden durch Landesgesetz bestimmt.

(3) Sie kann eine Versammlung oder einen Aufzug auflösen, wenn sie nicht angemeldet sind, wenn von den Angaben der Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt wird oder wenn die Voraussetzungen zu einem Verbot nach Absatz 1 oder 2 gegeben sind.

(4) Eine verbotene Veranstaltung ist aufzulösen.


Mit echten oder V-Schutz-"Fake"-Autonomen kann der Staat mit dieser Rechtsgrundlage schlicht alles trockenlegen, was ihm nicht paßt. Die Medien berichten dann gefällig über bösen Rechtspopulismus, ohne auch nur an eine Anprangerung der linken, steinewerfenden Gewalt über ein paar belanglose Nebensätze hinaus zu denken.

NOTE: Hier geht es nicht um Sym- / Antipathie mit / gegen Pro Köln. Hier geht es verallgemeinert - mit der Kölner Situation als Aufhänger - um die praktizierte Aushöhlung unserer Verfassung.

Die Diskussion ist eröffnet ...

Felidae
21.09.2008, 08:50
Natürlich gehört das geändert. Nötigenfalls müsste das Recht auf Meinungsfreiheit sogar mittels Bundeswehr durchgesetzt werden.

henriof9
21.09.2008, 09:05
Natürlich gehört das geändert. Nötigenfalls müsste das Recht auf Meinungsfreiheit sogar mittels Bundeswehr durchgesetzt werden.

Aber Du weißt schon, daß die Bundeswehr im Inneren nicht eingesetzt werden darf ?

Felidae
21.09.2008, 09:06
Aber Du weißt schon, daß die Bundeswehr im Inneren nicht eingesetzt werden darf ?

Das muss dann eben erlaubt werden.

henriof9
21.09.2008, 09:11
Das muss dann eben erlaubt werden.


Schon aus geschichtlichen Gründen sollte man davon tunlichst die Finger lassen.
Zumal eine GG- Änderung auch nicht die Zustimmung finden würde.

Felidae
21.09.2008, 09:13
Schon aus geschichtlichen Gründen sollte man davon tunlichst die Finger lassen.
Zumal eine GG- Änderung auch nicht die Zustimmung finden würde.

Warum? Wenn die Polizei Grundrechte nicht durchsetzen kann wie hier, dann muss es eben das Militär tun.

henriof9
21.09.2008, 09:24
Warum? Wenn die Polizei Grundrechte nicht durchsetzen kann wie hier, dann muss es eben das Militär tun.


Die Polizei kann sehr wohl die Grundrechte durchsetzen.
In Berlin z.B. wurden die Teilnehmer einer NPD- Demo begleitet, sprich vom Versammlungspunkt zum Demo- Weg, danach direkt zur Bahn.

Gestern in Köln hat die Polizei lediglich den Weg des geringen Wiederstands gewählt und deswegen lieber die Konferenz aufgelöst ( weniger Beteiligte ), anstatt sich mit tausenden Krawallern auseinander zu setzen.

Man kann dies sicherlich als Kapitulation ggü. des Versammlungsrechts betrachten, ändert aber nichts daran, daß die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden muß.

Frei-denker
21.09.2008, 09:28
Wenn die Einschränkung eines Grundrechts über Zusatzparagraphen von der Interpretation regierender Politiker abhängig ist...

...ist das Grundrecht de Fakto negiert, da es den Schutz des Andersdenkenden vor der Herrschenden Klasse garantieren sollte.

Bruddler
21.09.2008, 09:50
(1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.

Was aber, wenn man solche "Umstaende" vorsaetzlich heraufbeschwört, in dem man absichtlich zuwenige Ordnungskräfte (Polizisten) einsetzt ? :rolleyes:

borisbaran
21.09.2008, 09:50
Köln hat es gezeigt: Es bedarf nur einiger "Autonomer" als steinewerfende Strohmänner, um eine "Gefährdung der Öffentlichkeit" auszumachen, aufgrund derer man wiederum das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränken kann.

Geregelt ist das in § 15 Abs. 1 VersammlG:




Mit echten oder V-Schutz-"Fake"-Autonomen kann der Staat mit dieser Rechtsgrundlage schlicht alles trockenlegen, was ihm nicht paßt. Die Medien berichten dann gefällig über bösen Rechtspopulismus, ohne auch nur an eine Anprangerung der linken, steinewerfenden Gewalt über ein paar belanglose Nebensätze hinaus zu denken.

NOTE: Hier geht es nicht um Sym- / Antipathie mit / gegen Pro Köln. Hier geht es verallgemeinert - mit der Kölner Situation als Aufhänger - um die praktizierte Aushöhlung unserer Verfassung.

Die Diskussion ist eröffnet ...

Nur aufgrund irgendwelcher basisloser Beschuldigungen Ricjtung Polzei frei Bahn für Randalierer machen?:vogel:

Sven71
21.09.2008, 10:00
Nur aufgrund irgendwelcher basisloser Beschuldigungen Ricjtung Polzei frei Bahn für Randalierer machen?:vogel:

Nein, vielmehr vom Staat die Wahrnehmung seiner Aufgaben einfordern, für die wir alle in nicht unerheblicher Höhe Steuern zahlen. Es ist m. E. nicht wirklich erkennbar, daß man die Bürger in Köln vor linksradikalen (!) Steinewerfern zu schützen bereit war. Vielmehr hat man in Erwartung der Krawalle in einer neuen Form vorauseilenden Gehorsams gleich die Veranstaltung verboten.

Wenn dies gängige Praxis wird, kann es auch andere Gruppierungen als "Pro Köln" treffen, solange es sich nur um ein gegendemonstrationsträchtiges Reizthema handelt. Daß der Staat solche Gegendemos denn auch inszenieren kann, ist nicht ganz abwegig: Erinnern wir uns an den G8-Gipfel in Heiligendamm, bei dem unter den Protestierern plötzlich V-Männer des Verfassungsschutzes beim Versuch identifiziert wurden, die Masse zu Randale aufzustacheln (die Presse berichtete).

Ungeachtet dessen, was in Köln geschehen ist, darf es m. E. diese gesetzliche Hintertür gar nicht geben, mit der man jedwede - nicht nur die von Pro Köln initiierte - Versammlung sogar von staatlicher Seite her ausschalten könnte. Will sagen: Selbst wenn eine solche Manipulation in Köln nicht stattfand, darf es allein die Möglichkeit einer solchen Manipulation nicht geben. Mit dem hier diskutierten Paragraphen aber scheint dies sehr wohl möglich zu sein.

Und das macht mir Sorgen.

Frei-denker
21.09.2008, 10:03
Interessant in diesem Zusammenhang ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:


Im Rahmen der sogenannten „Wechselwirkungslehre” hat das Bundesverfassungsgericht das Problem der allgemeinen Gesetze weiter verkompliziert, indem es im sogenannten Lüth-Urteil festlegte: „Die allgemeinen Gesetze müssen in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung ihrerseits im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechts gesehen und so interpretiert werden, dass der besondere Wertgehalt dieses Rechts, der in der freiheitlichen Demokratie zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen, namentlich aber im öffentlichen Leben, führen muss, auf jeden Fall gewahrt bleibt.”

http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit

klartext
21.09.2008, 10:03
Köln hat gezeigt, dass nicht Gesetze, sondern die Anwendung von Gewalt zielführend ist. Wozu also noch über Gesetze diskutieren, wenn sie ohnehin keine Bedeutung haben.

Sven71
21.09.2008, 10:16
Köln hat gezeigt, dass nicht Gesetze, sondern die Anwendung von Gewalt zielführend ist. Wozu also noch über Gesetze diskutieren, wenn sie ohnehin keine Bedeutung haben.

Weil es eben diese Gesetze sind, die reale oder nur drohende Gewalt (= "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) instrumentalisieren, um ein Grundrecht lahmzulegen.
Dann brauchen wir auch keine Polizei mehr, die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützt und dafür Steuergelder erhält. Die wird dann zunehmend überflüssig ....

So bereitet man den Weg in eine Oligarchie der Eurokraten

klartext
21.09.2008, 10:22
Weil es eben diese Gesetze sind, die reale oder nur drohende Gewalt (= "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) instrumentalisieren, um ein Grundrecht lahmzulegen.
Dann brauchen wir auch keine Polizei mehr, die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützt und dafür Steuergelder erhält. Die wird dann zunehmend überflüssig ....

So bereitet man den Weg in eine Oligarchie der Eurokraten

Nach Köln stellt sich eher die Frage, wieviel Gegengewalt notwendig ist, um unsere Grundrechte zu schützen. Dass die Polizei für diesen Zweck ohnehin überflüssig ist, wurde ebenfalls deutlich genug.

Felidae
21.09.2008, 10:27
Nach Köln stellt sich eher die Frage, wieviel Gegengewalt notwendig ist, um unsere Grundrechte zu schützen. Dass die Polizei für diesen Zweck ohnehin überflüssig ist, wurde ebenfalls deutlich genug.

Man gebe der Polizei Panzer und größere Wasserwerfer. Wenn Millionen Liter Wasser über so eine "Gegendemo", die die grundrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit anderer verhindern will, fließen, wird so eine Demo schnell beendet.

Brotzeit
21.09.2008, 10:31
Schon aus geschichtlichen Gründen sollte man davon tunlichst die Finger lassen.
Zumal eine GG- Änderung auch nicht die Zustimmung finden würde.

Nur mal so ; als kleinen "Querschlag" in Bezug auf das GG ...
Aber in Deutsch - Absurdistan hat man vor ein paar Jahren hat man sogar den Tierschutz ins GG aufgenommen anstatt den Kindern im GG einen besonderen Schutz zukommen zu lassen .............

Hauptsache der dumme Köter von Oma Müller geniesst einen besonderen Schutz und das Privilegien im GG erwähnt zu sein ; aber ein Kind hat keine Lobby .........

Sven71
21.09.2008, 10:50
Man gebe der Polizei Panzer und größere Wasserwerfer. Wenn Millionen Liter Wasser über so eine "Gegendemo", die die grundrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit anderer verhindern will, fließen, wird so eine Demo schnell beendet.

Was bringts? Das Problem ist ja nicht der Mangel an Material, sondern der Mangel an Bereitschaft, unsere Verfassung zu schützen und deren Grundsätze zu wahren. Ein solcher Polizeieinsatz muß angeordnet werden. Es wird ihn aber niemand anordnen. Am allerwenigsten kölschtrunkene Politiker aus der Pupenhochburg Köln. Die Politik und der von ihr vereinnahmte Verwaltungsapparat können sich inzwischen aussuchen, welche Demos sie schützen wollen. Dem Stillschweigen der zur Stimmzettel- und Bezahlmasse reduzierten Bevölkerung können sie sorglos versichert sein.

Wir bräuchten Wasserwerfer gegen diese Form der Korruption von oben. Aber wer sollte das anordnen? Hier leben keine Franzosen, die Autobahnen mit Traktoren blockieren. Hier leben Schafe, die zu allem "mäh" sagen, solange man um die Ecke noch ein Sixpack kaufen und RTL II glotzen kann. Wen interessiert schon Freiheit ...

Felidae
21.09.2008, 10:54
Was bringts? Das Problem ist ja nicht der Mangel an Material, sondern der Mangel an Bereitschaft, unsere Verfassung zu schützen und deren Grundsätze zu wahren. Ein solcher Polizeieinsatz muß angeordnet werden. Es wird ihn aber niemand anordnen. Am allerwenigsten kölschtrunkene Politiker aus der Pupenhochburg Köln. Die Politik und der von ihr vereinnahmte Verwaltungsapparat können sich inzwischen aussuchen, welche Demos sie schützen wollen. Dem Stillschweigen der zur Stimmzettel- und Bezahlmasse reduzierten Bevölkerung können sie sorglos versichert sein.

Wir bräuchten Wasserwerfer gegen diese Form der Korruption von oben. Aber wer sollte das anordnen? Hier leben keine Franzosen, die Autobahnen mit Traktoren blockieren. Hier leben Schafe, die zu allem "mäh" sagen, solange man um die Ecke noch ein Sixpack kaufen und RTL II glotzen kann. Wen interessiert schon Freiheit ...

Die Politiker werden dann eben anordnen müssen. Wer sich wie Schramma von der Meinungsfreiheit verabschiedet und sie der Beliebigkeit hingibt, hat sich selbst für das Bürgermeisteramt in einer Demokratie disqualifiziert.

fatalist
21.09.2008, 11:08
Natürlich gehört das geändert. Nötigenfalls müsste das Recht auf Meinungsfreiheit sogar mittels Bundeswehr durchgesetzt werden.

Leute, wir haben keine Demokratie!
Wir hatten nie eine, und wir werden auch nie eine bekommen!

Was soll denn das für eine Demokratie sein, bei der der Bürger nur alle 4 Jahre ein Kreuzchen machen darf, in der die Medien gleichgeschaltet sind und in der niemand Grundsatzentscheidungen (wie die Islamisierung) zum Thema machen darf, ohne als Nazi zu gelten?

Wir brauchen eine Art FPÖ in Deutschland, bevor es zu spät ist !

henriof9
21.09.2008, 11:09
Wir bräuchten Wasserwerfer gegen diese Form der Korruption von oben. Aber wer sollte das anordnen? Hier leben keine Franzosen, die Autobahnen mit Traktoren blockieren. Hier leben Schafe, die zu allem "mäh" sagen, solange man um die Ecke noch ein Sixpack kaufen und RTL II glotzen kann. Wen interessiert schon Freiheit ...

Um dabei auf Deine Themenüberschrift zu kommen :

Eine Änderung würde eine gewisse Mehrheit im BT bedürfen.
Davon ausgehend, daß wir in der politischen Landschaft nur noch linke bzw. am linken Rand befindliche Parteien haben ( denn auch die CDU befindet sich eher am linken als am rechten Rand ), was meinst Du wie eine Änderung im GG aussehen würde ?
Jegliche zukünftige Änderungen würden doch dann nur noch die linkspolitischen Idiologien darstellen.

Bratschnik
21.09.2008, 11:09
Nur mal so ; als kleinen "Querschlag" in Bezug auf das GG ...
Aber in Deutsch - Absurdistan hat man vor ein paar Jahren hat man sogar den Tierschutz ins GG aufgenommen anstatt den Kindern im GG einen besonderen Schutz zukommen zu lassen .............

Hauptsache der dumme Köter von Oma Müller geniesst einen besonderen Schutz und das Privilegien im GG erwähnt zu sein ; aber ein Kind hat keine Lobby .........


1. geht es beim Tierschutz nicht um Omas dummen Köter sondern um die Grundsatzfrage nach dem Stellenwert eines Lebewesens in einer Gesellschaft. Versuch mal was über Tierschutz in Muselländern zu finden. Ich bin stolz das wir ein Tierschutzgesetz haben.

2. Das es ein Tierschutzgesetz gibt heißt noch lange nicht das Tiere besser geschützt sind als Kinder oder bei uns besser als in anderen Staaten. Beispielsweise ist es in Deutschland trotz GG nicht verboten sexuelle Handlungen an Tieren vorzunehmen.

3. Überlegt man etwas weiter und weiß das Sadismus an Tieren oftmals Vorbereitung und Ersatz für Sadismus an Menschen ist, erkennt man das ein Tierschutzgesetz keineswegs so unsinnig ist wie Du meinst.

Sven71
21.09.2008, 11:33
Um dabei auf Deine Themenüberschrift zu kommen :

Eine Änderung würde eine gewisse Mehrheit im BT bedürfen.
Davon ausgehend, daß wir in der politischen Landschaft nur noch linke bzw. am linken Rand befindliche Parteien haben ( denn auch die CDU befindet sich eher am linken als am rechten Rand ), was meinst Du wie eine Änderung im GG aussehen würde ?
Jegliche zukünftige Änderungen würden doch dann nur noch die linkspolitischen Idiologien darstellen.


Was uns nur wieder zeigt, daß man den Parteien die politische Willensbildung nicht mehr länger überlassen kann, da die politische Landschaft mit ihrem Umverteilungsmonster, ihrer Multikultidoktrin gegen das eigene Volk und dem ewigen Duckmäusertum gegenüber allen möglichen Zentralräten (Rätegesellschaft läßt sich auch mit Sowjetunion übersetzen, das dürfte FDJ-Merkel gefallen) schlicht unausgewogen ist.

Da der Einfluß der NGO's auf die Politik inzwischen so groß ist, sollte der Bürger Politik evtl. auf diesem Weg machen. Wie wäre es mit einem

Zentralrat der Deutschen in Deutschland?

henriof9
21.09.2008, 11:51
Da der Einfluß der NGO's auf die Politik inzwischen so groß ist, sollte der Bürger Politik evtl. auf diesem Weg machen. Wie wäre es mit einem

Zentralrat der Deutschen in Deutschland?

Dafür wäre ich auch zu 100%.
( weitere Ausführung zu Deiner Antwort erfolgt etwas später )

Manfred_g
21.09.2008, 15:10
Schon aus geschichtlichen Gründen sollte man davon tunlichst die Finger lassen.
Zumal eine GG- Änderung auch nicht die Zustimmung finden würde.

Legt bitte um Gottes Willen endlich mal eine neue Platte auf, als immer diese ominösen "geschichtlichen Gründe" heranzuziehen. Wer es mit "geschichtlichen Gründen" ernst meint, sollte sich für Freiheit und Demokratie deutscher Staatsbürger einsetzen.

henriof9
21.09.2008, 16:13
Legt bitte um Gottes Willen endlich mal eine neue Platte auf, als immer diese ominösen "geschichtlichen Gründe" heranzuziehen. Wer es mit "geschichtlichen Gründen" ernst meint, sollte sich für Freiheit und Demokratie deutscher Staatsbürger einsetzen.


Um nicht mißverstanden zu werden, mit dem " geschichtlichen Hintergrund " war meinerseits lediglich der Einsatz der Bundeswehr im Inneren gemeint.
Dies könnte, wenn denn, erneut mißbraucht werden, alles unter dem Begriff der Wahrung der Meinungsfreiheit und Menschenrechte.

Allerdings gebe ich Dir Recht, daß man sich für die Freiheit und Demokratie der deutschen Staatsbürger einsetzen sollte.
Nur- die Änderung des Versammlungsrecht, um auf das Thema zu kommen, würde m.E. bei, in erster Linie, linkslastigen Parteienmehrheiten nicht den gewünschten Sinn bzw. Erfolg ergeben.

Brotzeit
21.09.2008, 16:16
1. geht es beim Tierschutz nicht um Omas dummen Köter sondern um die Grundsatzfrage nach dem Stellenwert eines Lebewesens in einer Gesellschaft. Versuch mal was über Tierschutz in Muselländern zu finden. Ich bin stolz das wir ein Tierschutzgesetz haben.

2. Das es ein Tierschutzgesetz gibt heißt noch lange nicht das Tiere besser geschützt sind als Kinder oder bei uns besser als in anderen Staaten. Beispielsweise ist es in Deutschland trotz GG nicht verboten sexuelle Handlungen an Tieren vorzunehmen.

3. Überlegt man etwas weiter und weiß das Sadismus an Tieren oftmals Vorbereitung und Ersatz für Sadismus an Menschen ist, erkennt man das ein Tierschutzgesetz keineswegs so unsinnig ist wie Du meinst.


Hauptsache die Tiere sind e x t r a erwähnt im Gegensatz zu Kinder ..............

Diese Gesellschaft ist degeneriert, dekadent und krank!

Felidae
21.09.2008, 16:19
Hauptsache die Tiere sind e x t r a erwähnt im Gegensatz zu Kinder ..............

Diese Gesellschaft ist degeneriert, dekadent und krank!

Kinder fallen bereits unter den Schutz des GG, Tiere fielen bis zur notwendingen und richtigen Entscheidung 2002, für die leider vorher ein unmoralisches und widerliches Verfassungsgerichtsurteilt nötig war, nicht unter seinen Schutz.

Brotzeit
21.09.2008, 18:10
Die Kinder sollten unter dem besonderen Schutz des GG stehen und deshalb auch extra erwähnt werden; nicht Oma Müllers Tretminenleger ..........

- ENDE DES EXKURSES -

Alfred
21.09.2008, 18:12
Aber Du weißt schon, daß die Bundeswehr im Inneren nicht eingesetzt werden darf ?

Im Notfall ja. Die Notstandsgesetze erlauben dann sogar das Abknallen von Feinden unseres Landes. Muss nur jemand den Notstand ausrufen.

Felidae
21.09.2008, 18:16
Die Kinder sollten unter dem besonderen Schutz des GG stehen und deshalb auch extra erwähnt werden; nicht Oma Müllers Tretminenleger ..........

- ENDE DES EXKURSES -

Und warum? Sind Kinder irgendwie anders als jeder andere Mensch?

henriof9
21.09.2008, 18:23
Im Notfall ja. Die Notstandsgesetze erlauben dann sogar das Abknallen von Feinden unseres Landes. Muss nur jemand den Notstand ausrufen.

Aber doch nicht um das Versammlungsrecht von " nur " 50 - 100 Teilnehmern eines Kongresses zu gewährleisten.

Und organisierte und militärisch bewaffneter Aufständische mußten ja auch nicht bekämpft werden. :))

schastar
21.09.2008, 18:24
Köln hat es gezeigt: Es bedarf nur einiger "Autonomer" als steinewerfende Strohmänner, um eine "Gefährdung der Öffentlichkeit" auszumachen, aufgrund derer man wiederum das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränken kann.

Geregelt ist das in § 15 Abs. 1 VersammlG:




Mit echten oder V-Schutz-"Fake"-Autonomen kann der Staat mit dieser Rechtsgrundlage schlicht alles trockenlegen, was ihm nicht paßt. Die Medien berichten dann gefällig über bösen Rechtspopulismus, ohne auch nur an eine Anprangerung der linken, steinewerfenden Gewalt über ein paar belanglose Nebensätze hinaus zu denken.

NOTE: Hier geht es nicht um Sym- / Antipathie mit / gegen Pro Köln. Hier geht es verallgemeinert - mit der Kölner Situation als Aufhänger - um die praktizierte Aushöhlung unserer Verfassung.

Die Diskussion ist eröffnet ...

Kann das Recht auf Versammlung, was immer auch eine Meinungsäußerung darstellt, vom Staat nicht gesichert werden, sollten diese im Ausgleich das Recht haben im zeitlichen Rahmen der angekündigten und genehmigten Versammlung ihre Ansichten und damit Meinungsäußerung im öffentlich rechtlichen Fernsehen darzustellen.

Brotzeit
21.09.2008, 18:26
Und warum? Sind Kinder irgendwie anders als jeder andere Mensch?


Eine letzte Antwort ..........

Was ist (dir) wichtiger und steht dir näher?
(Dein) Hund oder (dein) Kind?
Ordnest du (d)ein Kind in der sozialen Hierarchie unter einem Tier ein?
:rolleyes:

Manfred_g
21.09.2008, 18:36
Um nicht mißverstanden zu werden, mit dem " geschichtlichen Hintergrund " war meinerseits lediglich der Einsatz der Bundeswehr im Inneren gemeint.
Dies könnte, wenn denn, erneut mißbraucht werden, alles unter dem Begriff der Wahrung der Meinungsfreiheit und Menschenrechte.

Allerdings gebe ich Dir Recht, daß man sich für die Freiheit und Demokratie der deutschen Staatsbürger einsetzen sollte.
Nur- die Änderung des Versammlungsrecht, um auf das Thema zu kommen, würde m.E. bei, in erster Linie, linkslastigen Parteienmehrheiten nicht den gewünschten Sinn bzw. Erfolg ergeben.

Danke für diesen klärenden Nachtrag. Er dürfte sich lindernd auf meine Schnappatmung auswirken. :D Jetzt kann ich uneingeschränkt zustimmen.

Was das Versammlungsrecht betrifft, sehe ich gar keinen Handlungsbedarf. Es würde völlig reichen, wenn das Recht nicht gebeugt, verzerrt und für alle gleich, ohne Ansehen einer eventuellen Gesinnung, angewendet würde.

Tosca
21.09.2008, 18:37
Warum? Wenn die Polizei Grundrechte nicht durchsetzen kann wie hier, dann muss es eben das Militär tun.

Man müsste nur Schramma als Drahtzieher des ganzen Verurteilen und schon würde die nächste Veranstaltung friedlich verlaufen. die Herrschaften fühlen sich zu sicher. Es sind halt Kölner Verhältnisse, da ist das ganze Jahr Karneval.

Es ist übel, wenn sich ein Politiker hinstellt und proletet: "Denen haben wir es gezeigt".

Was wäre, wenn irgendwelche Muslimen eine Kundgebung hätten und die örtlichen Taxifahrer weigern sich, diese Leute zu fahren? Kein Hotel, kein Essen, kein Trinken? Ich sage es euch: Nazis Nazis Nazis Nazis.

Wenn wir so weit sind, dass wichtige Grundwerte, die zur Demokratie gehören bespuckt werden, dann ist das Dritte Reich wieder angebrochen.

Eines Hat Herr Schramma vergessen: Was ist mit den verletzten "Nazis"? gibt man denen den Gnadenschuss? Weil dann spart man sich den Arzt, der hat bestimmt auch keine Lust, einen "Nazi" zu verarzten, Eid hin und her. Denn man weiss ja nie, wie die Bürger ragieren, wenn man einen Bösen verarztet.

Tosca
21.09.2008, 18:39
Was aber, wenn man solche "Umstaende" vorsaetzlich heraufbeschwört, in dem man absichtlich zuwenige Ordnungskräfte (Polizisten) einsetzt ? :rolleyes:

Dann passiert das, was gestern geschah. Das war von Schramma geplant.

Sven71
21.09.2008, 19:09
Kann das Recht auf Versammlung, was immer auch eine Meinungsäußerung darstellt, vom Staat nicht gesichert werden, sollten diese im Ausgleich das Recht haben im zeitlichen Rahmen der angekündigten und genehmigten Versammlung ihre Ansichten und damit Meinungsäußerung im öffentlich rechtlichen Fernsehen darzustellen.

Oh ja, die doofen Gesichter der verschiedenen Redaktionen des ZTF (Zweites turcophiles Fernsehen) will ich sehen.

Felidae
21.09.2008, 19:24
Eine letzte Antwort ..........

Was ist (dir) wichtiger und steht dir näher?
(Dein) Hund oder (dein) Kind?
Ordnest du (d)ein Kind in der sozialen Hierarchie unter einem Tier ein?
:rolleyes:

Ein Kind ist ein Mensch und folglich durch die Grundrechte geschützt. Es bedarf keiner weiteren Rechte. Tier waren aber bisher gar nicht geschützt.

henriof9
21.09.2008, 19:37
Oh ja, die doofen Gesichter der verschiedenen Redaktionen des ZTF (Zweites turcophiles Fernsehen) will ich sehen.


Ich auch ! :))

Bratschnik
22.09.2008, 07:22
Hauptsache die Tiere sind e x t r a erwähnt im Gegensatz zu Kinder ..............

Diese Gesellschaft ist degeneriert, dekadent und krank!

Sind denn Erwachsene explizit erwähnt? Oder der bezieht sich das
Grundgesetz evtl. auf Menschen im Allgemeinen egal welcher Alterstufe?
Und was war eigentlich mit dem Jugendschutzgesetz?

Preuße
22.09.2008, 07:29
Aber Du weißt schon, daß die Bundeswehr im Inneren nicht eingesetzt werden darf ?

Das wird doch auch nicht durchgezogen! Was ist denn mit den katastropheneinsätzen bei Flutkatastrophen wie die Elbe oder Oderflut?

henriof9
22.09.2008, 08:12
Das wird doch auch nicht durchgezogen! Was ist denn mit den katastropheneinsätzen bei Flutkatastrophen wie die Elbe oder Oderflut?

Dafür darf sie auch eingesetzt werden- Stichwort Katasrophenhilfe.
In Bezug auf das Versammlungsrecht eben nicht, da kann die BW nur angefordert werden wenn ein " innerer Notstand " eintritt.
Dieser setzt vorraus, daß organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische bekämpft werden müssen.

Soviel auch nur zum Thema " Bürgerkrieg ", wie so manche Foristen hier argumentieren.
Der wäre schneller beentet als er angefangen hätte.

Preuße
22.09.2008, 08:23
Dafür darf sie auch eingesetzt werden- Stichwort Katasrophenhilfe.
In Bezug auf das Versammlungsrecht eben nicht, da kann die BW nur angefordert werden wenn ein " innerer Notstand " eintritt.
Dieser setzt vorraus, daß organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische bekämpft werden müssen.

Soviel auch nur zum Thema " Bürgerkrieg ", wie so manche Foristen hier argumentieren.
Der wäre schneller beentet als er angefangen hätte.

Entweder ganz oder garnicht, nicht sowas zwischendrin. Die Bundeswehr ist für die Verteidigung des Staates da, und wir haben nunmal Feinde im In- und Ausland. Katastrophen gefährden den Staat nicht so, wie Linker Abschaum.

ursula
22.09.2008, 10:14
Schon aus geschichtlichen Gründen sollte man davon tunlichst die Finger lassen.
Zumal eine GG- Änderung auch nicht die Zustimmung finden würde.

schon aus geschichtlichen gründen..... wenn ich das höre, die letzten kämpfer für führer, volk und vaterland gehen grad ein in die ewigen jagdgründe oder werden auf grund guter versicherungspolicen für die ewigkeit konserviert und rekonstruiert, rein äußerlich - aber der verstand ist schon im jenseits.

selbst ich als nachkriegsgeborene bin schon recht angejahrt.

was soll dieser scheisssatz, der mich nur noch anwidert.

die spanier haben die inkas geschlachtet
die ursupatoren nordamerikas haben indianer geschlachtet vor gar nicht so langer zeit.... niemand zählte sie.... eine 2 qm grosse tafel in ottawa zeigt die "größe" der schande mit den vernichteten stämmen an, nicht gezählt die ins nichts deportierten.

und wer macht hier ein geschiss?

und noch was: dieser satz wird einfach mal so abstrakt hingeworfen.

wer hat seine eltern und grosseltern mal zur rede gestellt. ab dem 8. mai 45 hat man die veranstaltung ausgeknipst. und genickt haben sie bei gedenkfeiern und geschlafen haben sie schlecht und belogen haben sie uns gut.

aus geschichtlichen gründen hat man bla bla.

was wir heute tun, wird auch geschichte sein, darüber denkt nur niemand nach.

pluralismus ist in diesem land nur genehmigt, wenn er in den mainstream passt, der hier schon lange mit öl bezahlt wird.

henriof9
22.09.2008, 11:05
schon aus geschichtlichen gründen..... wenn ich das höre, ....

aus geschichtlichen gründen hat man bla bla.

@ursula

Es ging in meinem Beitrag um den geschichtlichen Hintergrund in Bezug auf den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
Sei doch so lieb und ließ Dir den Strang komplett durch, sind ja nicht so viele Seiten. :]

ursula
22.09.2008, 11:19
@ursula

Es ging in meinem Beitrag um den geschichtlichen Hintergrund in Bezug auf den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
Sei doch so lieb und ließ Dir den Strang komplett durch, sind ja nicht so viele Seiten. :]

wenn schon dann "lies" und nicht sie "ließ" es geschehen.

sorry - mir ist oft so. denn schliesslich haben hier in unseren breiten nur gaaaaanz wenige "unverdächtige" vorfahren.

von meiner sehr zahlreichen verwandtschaft haben nur 2 über den realen!!! krieg gesprochen. der rest war schlichte jugendabenteuer und kindhaftes ausgeliefertsein. oder einfach nur schweigen. aber ich will dich nicht langweilen.

Brotzeit
22.09.2008, 11:44
Sind denn Erwachsene explizit erwähnt? Oder der bezieht sich das
Grundgesetz evtl. auf Menschen im Allgemeinen egal welcher Alterstufe?
Und was war eigentlich mit dem Jugendschutzgesetz?

Was hat ein Tier bzw. dessen besonderer Schutz extra im Grundgesetz erwähnt zu werden, wenn in Deutschland die Grösse eines Hundekäfigs gesetzlich vorgeschrieben ist und ein Tiertransporter mit Schweinen besser kontrolliert wird, als ein maroder und vollkommen überfüllter Schulbus? .........
Schweine sind wichtiger als die Achtung und der Respekt vor den Schwächsten; den Kindern und dem Schatz der Gesellschaft?
Wer als Mensch die Kinder nicht als den wertvollsten Schatz und damit als besonders schutzwürdig erachtet und eine Tier in der sozialen Hierarchie einem Kind vorzieht, der hat den Respekt vor seinen Nachbarn verloren!
Erst kommt das Kind dann der erwachsenen Mensch und dann erst das Tier!
Es ist nicht zu fassen, daß es in Deutschland Menschen gibt , die in ihrer Bambi - Mentalität ein Tier einem Kind vorziehen und dessen Rechte als "besonders schutzwürdig" erachten!

Ich finde es eine Frechheit und Schande, daß die linke und ach so soziale Tiermafia es geschaft hat, den besonderen Schutz des Tiere sim GG zu verankern.
Damit wurden sogar bewirkt, daß in Deutschland vorrangig über die Mindestmaße eines Hundekäfigs diskutiert und dessen Mindestmaß als Gesetz verankert wurde, während nebendran Kinder in kleinen Zimmern von sogenannten Sozialwohnungen leben müssen, weil es keinerlei gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Mindestmaßes für ein Kinderzimmer gibt....
Was ist wichtiger ?
Die Mindestmaße für ein Tierkäfig oder das Mindestmaß für ein Kinderzimmer?
.......
Aber Hauptsache der Köter hat ein grossen Stall und seine Rechte bzw. deren besonderer Schutz ist im grundgesetz verankert!

"Armes Deutschland!"
Deine Kinder können einem jeden Humanisten nur leid tun!
die Rechte eine Köters bzw. die Tierschutzrechte sind gewichtiger als die eines Menschenkindes bzw. das Jugendschutzgesetz.....
Ich möchte in Deutschland heute kein Kind mehr sein!
Ein Schande für ein Volk das seine Kinder so nachlässig behandelt aber einem Köter einen "Goldenen Käfig" garantiert .....

- E N D E -

henriof9
22.09.2008, 12:00
sorry - mir ist oft so. denn schliesslich haben hier in unseren breiten nur gaaaaanz wenige "unverdächtige" vorfahren.

von meiner sehr zahlreichen verwandtschaft haben nur 2 über den realen!!! krieg gesprochen. der rest war schlichte jugendabenteuer und kindhaftes ausgeliefertsein. oder einfach nur schweigen. aber ich will dich nicht langweilen.

Du langweilst mich nicht, im Gegenteil, ich finde Deine Beiträge eigentlich immer recht erfrischend und fundiert, ab und zu auch etwas heftig und bissig, aber wer hat schon immer gute Laune. :]

In Bezug auf die deutsche Geschichte und deren konstruktive Aufarbeitung sehe ich allerdings in Deutschland reichlich Nachholbedarf, aber, und hier wiederhole ich mich, bei der Parteienstruktur in Deutschland incl. der Medien ect. können wir darauf noch lange warten.

esperan
22.09.2008, 17:45
Köln hat es gezeigt: Es bedarf nur einiger "Autonomer" als steinewerfende Strohmänner, um eine "Gefährdung der Öffentlichkeit" auszumachen, aufgrund derer man wiederum das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränken kann.

Geregelt ist das in § 15 Abs. 1 VersammlG:




Mit echten oder V-Schutz-"Fake"-Autonomen kann der Staat mit dieser Rechtsgrundlage schlicht alles trockenlegen, was ihm nicht paßt. Die Medien berichten dann gefällig über bösen Rechtspopulismus, ohne auch nur an eine Anprangerung der linken, steinewerfenden Gewalt über ein paar belanglose Nebensätze hinaus zu denken.

NOTE: Hier geht es nicht um Sym- / Antipathie mit / gegen Pro Köln. Hier geht es verallgemeinert - mit der Kölner Situation als Aufhänger - um die praktizierte Aushöhlung unserer Verfassung.

Die Diskussion ist eröffnet ...

Nein, natürlich darf da nichts geändert werden. Denn, wenn es nicht anders möglich ist, die Bevölkerung einer Stadt oder die Versammlungsteilnehmer vor zum Beispiel dem Tode oder schweren Körperschäden zu schützen (Beispiel ... Anhaltspunkte für ein Selbstmordattentat - um es mal extrem zu nehmen), wäre es wohl hirnrissig zu fordern, dass hier die Versammlung wichtiger ist, als das Leben von Menschen. Verstehst Du, was ich meine?

Die Polizei kann auch Fehler machen und die Lage falsch einschätzen, wodurch es zu Eskalationen und eben zum oben Beschriebenen kommen könnte.

Die Polizei muss durch logisch denkende Polizzeiführer eben versuchen, dies genauestens abzuwägen und möglichst alles zu unternehmen, dass man eine Versammlung nicht auflöst oder auflösen muss. Mehr kann man da nicht machen. Die Polizei ist immer der Buhmann, wenn es anders kommt, als man es einschätzte. Eigentlich arme Schweine ... diese Verantwortlichen (wenn sie nicht vorsätzlich handelten).

Wenn die Polizei selbst aber fremdbestimmt wird - und voreingenommen ist und deshalb vorsätzlich falsch abwägt und dadurch die Versammlung auflöst, sollten Seitens der Polizeiführung eben Köpfe rollen.

MfG
esperan

Jodlerkönig
22.09.2008, 18:07
Köln hat es gezeigt: Es bedarf nur einiger "Autonomer" als steinewerfende Strohmänner, um eine "Gefährdung der Öffentlichkeit" auszumachen, aufgrund derer man wiederum das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränken kann.

Geregelt ist das in § 15 Abs. 1 VersammlG:




Mit echten oder V-Schutz-"Fake"-Autonomen kann der Staat mit dieser Rechtsgrundlage schlicht alles trockenlegen, was ihm nicht paßt. Die Medien berichten dann gefällig über bösen Rechtspopulismus, ohne auch nur an eine Anprangerung der linken, steinewerfenden Gewalt über ein paar belanglose Nebensätze hinaus zu denken.

NOTE: Hier geht es nicht um Sym- / Antipathie mit / gegen Pro Köln. Hier geht es verallgemeinert - mit der Kölner Situation als Aufhänger - um die praktizierte Aushöhlung unserer Verfassung.

Die Diskussion ist eröffnet ...als ich das hörte, dachte ich mir....is es jetzt soweit? haben die linken arschlöcher, deutschland übernommen!? es ist eine frechheit!

Gehirnnutzer
24.09.2008, 13:53
Köln hat es gezeigt: Es bedarf nur einiger "Autonomer" als steinewerfende Strohmänner, um eine "Gefährdung der Öffentlichkeit" auszumachen, aufgrund derer man wiederum das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränken kann.

Geregelt ist das in § 15 Abs. 1 VersammlG:
.................................................. ..


Sven71, ich vermute mal, das du mit deinem Posting auf die Vorgänge in Köln rund um den Anti-Islamisierungs-Kongress hinaus willst.
Wenn das der Fall ist, ist deine Argumentation mit dem § 15 VersammlG irrelevant, denn er betrifft hauptsächlich das Verbot bzw. die Genehmigung einer geplanten Veranstaltung und die Zuwiderhandlung gegen ein solches Verbot oder entsprechende Auflagen.
Eine laufende gehnemigte Versammlung kann nur aufgrund § 15 aufgelöst werden, wenn die Auflagen der Genehmigung nicht erfüllt werden oder dem im Paragraphen aufgeführten Fehlverhalten bei Gedenkstätten.

Du solltest dir das VersammlG genauer ansehen, den solange nicht in den Auflagen aufgeführt sind Steinewerfer nur ein Grund zur Auflösung nach § 13 Absatz 1 Satz 2 (http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__13.html), der auch für Versammlungen unter offenen Himmel entsprechend anzuwenden ist.

Aresetyr
24.09.2008, 14:14
Die Politiker werden dann eben anordnen müssen. Wer sich wie Schramma von der Meinungsfreiheit verabschiedet und sie der Beliebigkeit hingibt, hat sich selbst für das Bürgermeisteramt in einer Demokratie disqualifiziert.

Die Demokratie ist tot, es lebe die Demokratur!

PSI
24.09.2008, 15:07
Man gebe der Polizei Panzer und größere Wasserwerfer. Wenn Millionen Liter Wasser über so eine "Gegendemo", die die grundrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit anderer verhindern will, fließen, wird so eine Demo schnell beendet.

Die Meinungsfreiheit deckt auch die Gegendemonstrationen ab.

Felidae
24.09.2008, 20:47
Die Meinungsfreiheit deckt auch die Gegendemonstrationen ab.

Aber nicht, wenn es Gewalt daraus gibt.