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Vollständige Version anzeigen : rtl verklagen?



bvb-fan
20.09.2008, 20:54
im rtl teletext werden die anti-islamisierungskongress-teilnehmer als neonazis betitelt.

diese linke hetze ist nicht mehr auszuhalten, aber das ist jetzt der gipfel der verleumdung.

besteht eine möglichkeit gegen bertelsman vorzugehen?

Doc Gyneco
20.09.2008, 21:00
im rtl teletext werden die anti-islamisierungskongress-teilnehmer als neonazis betitelt.

diese linke hetze ist nicht mehr auszuhalten, aber das ist jetzt der gipfel der verleumdung.

besteht eine möglichkeit gegen bertelsman vorzugehen?

§130 !

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

RDX
20.09.2008, 21:00
im rtl teletext werden die anti-islamisierungskongress-teilnehmer als neonazis betitelt.

diese linke hetze ist nicht mehr auszuhalten, aber das ist jetzt der gipfel der verleumdung.

besteht eine möglichkeit gegen bertelsman vorzugehen?

Vergiss es.

Juristisch ist dieser Wirtschaftsgigant nicht zu packen.

Wenn du sie Treffen willst, dann mach sie in den Foren der großen Tageszeitungen fertig.

Aber immer an die Netiquette halten.

Bruddler
20.09.2008, 21:03
im rtl teletext werden die anti-islamisierungskongress-teilnehmer als neonazis betitelt.

diese linke hetze ist nicht mehr auszuhalten, aber das ist jetzt der gipfel der verleumdung.

besteht eine möglichkeit gegen bertelsman vorzugehen?

Die Möglichkeit besteht durchaus, allerdings würdest Du gegen einen medialen Goliath ankämpfen, der keine Kosten scheuen würde, eine solche Verleumdungsklage im Sande verlaufen zu lassen...

arnd
20.09.2008, 21:06
Die Möglichkeit besteht durchaus, allerdings würdest Du gegen einen medialen Goliath ankämpfen, der keine Kosten scheuen würde, eine solche Verleumdungsklage im Sande verlaufen zu lassen...

Ob eine Rechtsschutzversicherung das bezahlt?:rolleyes:

Gehirnnutzer
20.09.2008, 21:17
Leute, die rechtliche Sachlage wird schon im folgenden Thread diskutiert:

http://www.politikforen.net/showthread.php?t=67738

Brotzeit
21.09.2008, 18:33
Dieser Barbiepuppen - Sender würde dich wahrscheinlich mit Hilfe seiner an die primitivsten Instinkte appellierenden Propagandamaschine fertigmachen .................................................. ..

Gehirnnutzer
22.09.2008, 01:26
im rtl teletext werden die anti-islamisierungskongress-teilnehmer als neonazis betitelt.

diese linke hetze ist nicht mehr auszuhalten, aber das ist jetzt der gipfel der verleumdung.

besteht eine möglichkeit gegen bertelsman vorzugehen?

Da hier ja so oder so nicht auf Links reagiert wird, mal eine ganz simple Erklärung der rechtlichen Sachlage:

1. Klage wegen Verleumdung oder Beleidigung.
Beides sind Antragsdelikte, weil sie nur auf Antrag verfolgt werden. Berechtigt zum Antrag/Anzeige in diesem Fall ist der oder die Geschädigte/r/n. Ausnahme gibt es nur bei Beamten, hier kann auch der Dienstherr eines beleidigten oder verleumdeten Beamten Anzeige erstatten. Keiner von euch und keine Person, die nicht an dem Kongress teilgenommen hat, kann Anzeige erstatten. Das sind Basisfakten.
Selbst wenn es zur eine oder mehreren Anzeigen kommen würde, hätten sie kaum Aussichten auf Erfolg. Das hat aber nicht damit zu tun das sie vielleicht aus dem rechten Lager kommen, sondern basiert auf allgemein gültigen Grundlagen.
Der Begriff "Teilnehmer" ist zu pauschal und temporär begrenzt, was eine direkte Person oder Personengruppe rechtlich gesehen zu schwach konkretisiert, als das die Meinungsfreiheit und daraus ableitend die Pressefreiheit vor den Persönlichkeitsrechten einer Person oder Personengruppe zurücktreten muss.
Der Begriff "Neonazi" wird zwar von vielen negativ assoziiert, jedoch bezeichnet er keine Straftat oder keinen Straftatbestand, sondern eine politische Gesinnung. Die Zuordnung zu politischen Gesinnungen verläuft wenig nach objektiven Maßstäben, sie ist sogar vielmehr von der politischen Position des Einteilenden abhängig und deswegen eine subjektive Ansicht, also eine Meinung, rechtlich ein Werturteil.
Für den Straftatbestand der Verleumdung ist die Tatsachenbehauptung notwendig, wir haben es aber nicht mit einer objektiven Tatsache zu tun, sondern mit einer subjektiven Ansicht.

2. Volksverhetzung
Fällt weg, weil weder zur Hass und Willkürmaßnahmen aufgerufen wurde, noch reicht der Begriff Teilnehmer aus um die rechtliche Definition "Teile der Bevölkerung" zur erfüllen. Auch wenn die Teilnehmer des Kongresses zur Bevölkerung gehören, so ist der Begriff zu sehr temporär begrenzt. Wenn der Kongress beendet ist, gibt es natürlich auch nicht mehr die Teilnehmer dieses Kongresses.

So das ist die rechtliche Lage. Sie hat nichts mit rechts oder links zu tun, also erübrigen sich die entsprechenden Sprüche!!!!

sunbeam
22.09.2008, 06:44
im rtl teletext werden die anti-islamisierungskongress-teilnehmer als neonazis betitelt.

diese linke hetze ist nicht mehr auszuhalten, aber das ist jetzt der gipfel der verleumdung.

besteht eine möglichkeit gegen bertelsman vorzugehen?

Ja. Abschalten!

Alfred
22.09.2008, 10:10
Ob eine Rechtsschutzversicherung das bezahlt?:rolleyes:

Nein, die Gefahr der Endeignung durch den Staat wäre zu groß.

Gehirnnutzer
22.09.2008, 12:47
Mal abgeseheh von der rechtlichen Sachlage die ich geschildert habe, muss ich zu euch sagen:

Ihr merkt nicht wie scheinheilig ihr euch jetzt benimmt. Der Bericht von RTL macht nichts anderes als was ihr hier tagtäglich im Forum macht und was euch das Recht auf freie Meinung gestattet und im Rahmen der Gesetze liegt. Ihr ordnet hier auch einfach so Leute einer politischen Gesinnung zu aufgrund eurer Ansichten.

Ursache dafür ist eure absolut wirre und falsche Definition der Pressefreiheit.
Pressefreiheit bedeutet keine Verpflichtung zur objektiven Berichterstattung, mal abgesehen das es die nicht gibt. Die Pressefreiheit leitet sich aus der Meinungsfreiheit ab und beinhaltet zusätzlich nur die Hinweise auf Zensur und Tätigkeitsbeschränkung.

Wenn geht es endlich in eure Hirne hinein, das ihr die Informationsquellen, die ihr nutzt, selber bestimmt und das es deswegen keine weitergehende Verpflichtung für die Form der Berichterstattung geben kann, denn dann wäre auch keine Vielfalt der Quellen notwendig.

WIENER
22.09.2008, 13:14
Die FPÖ hat unter Haider alles und jeden verklagt der ihn oder die Partei als Nazi/s bezeichnet hat oder mit anderen Worten in die nähe des Nazionalsozialsimus gerückt hat. Die Grünen und anderes Linkspack sprachen schon von "Klagsterrorrismus" der FPÖ. Und diese hat fast alle Klagen in dieser Richtung gewonnen, mit teilweise horrenden Schadensersatzforderungen.


Alles in allen, mehr Mut zum Rechtsweg würde auch Deutschen Rechten guttun.
Die Deutsche Gesetzgebung und Rechtssprechungspraxis ist in diesen Punkt nicht wirklich wichtig, Haider hat, nachdem auch Österreichische Gerichte in diesem Punkt Rechtsbeugung begangen haben, seine Klagen über den EGH weiter betrieben, und die haben ihn, nach ein paar Jahren Rechtsstreit, Recht gegeben. Und Europäisches Recht steht doch auch in Deutschland über nationalen Recht.

Gehirnnutzer
22.09.2008, 14:16
Die FPÖ hat unter Haider alles und jeden verklagt der ihn oder die Partei als Nazi/s bezeichnet hat oder mit anderen Worten in die nähe des Nazionalsozialsimus gerückt hat. Die Grünen und anderes Linkspack sprachen schon von "Klagsterrorrismus" der FPÖ. Und diese hat fast alle Klagen in dieser Richtung gewonnen, mit teilweise horrenden Schadensersatzforderungen.

Alles in allen, mehr Mut zum Rechtsweg würde auch Deutschen Rechten guttun.
Die Deutsche Gesetzgebung und Rechtssprechungspraxis ist in diesen Punkt nicht wirklich wichtig, Haider hat, nachdem auch Österreichische Gerichte in diesem Punkt Rechtsbeugung begangen haben, seine Klagen über den EGH weiter betrieben, und die haben ihn, nach ein paar Jahren Rechtsstreit, Recht gegeben. Und Europäisches Recht steht doch auch in Deutschland über nationalen Recht.

Hier irrst du etwas Wiener. Es gibt hier eine rechtlichen Unterschied bei den Aussagen und das ist die Konkretisierung der geschädigten Person. Eine Partei ist eine juristische Person, Haider ist eine reale Person, den man Persönlichkeitsrechte direkt zuordnen kann. Der Begriff Teilnehmer ist dahingegen rechtlich gesehen zu pauschal.

Mariko
23.09.2008, 03:17
Mal abgeseheh von der rechtlichen Sachlage die ich geschildert habe, muss ich zu euch sagen:

Ihr merkt nicht wie scheinheilig ihr euch jetzt benimmt. Der Bericht von RTL macht nichts anderes als was ihr hier tagtäglich im Forum macht und was euch das Recht auf freie Meinung gestattet und im Rahmen der Gesetze liegt. Ihr ordnet hier auch einfach so Leute einer politischen Gesinnung zu aufgrund eurer Ansichten.

Ursache dafür ist eure absolut wirre und falsche Definition der Pressefreiheit.
Pressefreiheit bedeutet keine Verpflichtung zur objektiven Berichterstattung, mal abgesehen das es die nicht gibt. Die Pressefreiheit leitet sich aus der Meinungsfreiheit ab und beinhaltet zusätzlich nur die Hinweise auf Zensur und Tätigkeitsbeschränkung.

Wenn geht es endlich in eure Hirne hinein, das ihr die Informationsquellen, die ihr nutzt, selber bestimmt und das es deswegen keine weitergehende Verpflichtung für die Form der Berichterstattung geben kann, denn dann wäre auch keine Vielfalt der Quellen notwendig.



Stimmt auffallend. An anderer Stelle, wo es um einen Link zu einer rechten Seite ging, auf der massiv gegen SPD, Grüne u.a. gehetzt wurde, beharrten die Üblichen Verdächtigen, die sich jetzt hier empören, noch darauf, dass die bezeichneten Gruppierungen zu allgemein gehalten wären und darüber hinaus das ohnehin Alles von Meinungs- bzw Pressefreiheit gedeckt sei...