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Vollständige Version anzeigen : Fall Michelle: Der Überwachungstaat schlägt zu



Felidae
18.09.2008, 18:33
http://www.welt.de/vermischtes/article2457121/Leipziger-Polizei-beginnt-mit-Massengentest.html

So, es ist soweit. Im Fall Michelle beginnen die Massengentests. Wieder werden Unschuldige zu leiden haben, wieder trifft die Datensammelwut des Staates unschuldige Menschen und als Vorwand wird der schlimme Mord an Michelle benutzt.

Bürgerrechte adé

Joseph Malta
18.09.2008, 18:35
In dem Fall aber in Ordnung, denn es gilt hier den Mörder schnellstens dingfest zu machen. Außerdem gibt es die Vorgabe (und an die Einhaltung glaube ich), dass Proben vernichtet werden, sobald festgestellt wird, es gibt keine Übereinstimmung hinsichtlich der Täter-DNA.

harlekina
18.09.2008, 18:36
Ähem........und wenn der Täter durch diesen Gentest gefunden wird?
Der Zweck heiligt in diesem Fall sehr wohl die Mittel, aber du würdest lieber den Täter davonkommen lassen anstatt mit allen Möglichkeiten nach dem Dreckskerl zu suchen.

Felidae
18.09.2008, 18:36
In dem Fall aber in Ordnung, denn es gilt hier den Mörder schnellstens dingfest zu machen. Außerdem gibt es die Vorgabe (und an die Einhaltung glaube ich), dass Proben vernichtet werden, sobald festgestellt wird, es gibt keine Übereinstimmung hinsichtlich der Täter-DNA.

Das gilt nur für die Proben - also das Wattestäbchen oder die Blutprobe an sich. Die Auswertung wird aufbewahrt, bis der Täter rechtskräftig verurteilt ist. Im Extremfall können die Daten also bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag bei der Staatsanwaltschaft bleiben.

Felidae
18.09.2008, 18:37
Ähem........und wenn der Täter durch diesen Gentest gefunden wird?
Der Zweck heiligt in diesem Fall sehr wohl die Mittel, aber du würdest lieber den Täter davonkommen lassen anstatt mit allen Möglichkeiten nach dem Dreckskerl zu suchen.

Nein, der Zweck heiligt eben nicht das Mittel. Die Unschuldsvermutung und die Bürgerrechte Unschuldiger müssen auch hier vorgehen. Es ist eine Schande, dass sowas in einem freien Land überhaupt möglich ist.

Thauris
18.09.2008, 18:39
Das gilt nur für die Proben - also das Wattestäbchen oder die Blutprobe an sich. Die Auswertung wird aufbewahrt, bis der Täter rechtskräftig verurteilt ist. Im Extremfall können die Daten also bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag bei der Staatsanwaltschaft bleiben.


Das würde ich sogar befürworten, wenn dadurch Täter schneller identifiziert werden können, bevor sie weiteres Unheil anrichten.

Joseph Malta
18.09.2008, 18:39
Ähem........und wenn der Täter durch diesen Gentest gefunden wird?
Der Zweck heiligt in diesem Fall sehr wohl die Mittel, aber du würdest lieber den Täter davonkommen lassen anstatt mit allen Möglichkeiten nach dem Dreckskerl zu suchen.

Sinnlose und dumme Aussage. Es geht eher darum zu gewährleisten, dass alle Proben die negativ getestet wurden umgehend nach Auswertung nebst aller Auswertungsergbnisse der Testpersonen unwiderbringlich vernichtet und gelöscht werden.

Deutschmann
18.09.2008, 18:39
http://www.welt.de/vermischtes/article2457121/Leipziger-Polizei-beginnt-mit-Massengentest.html

So, es ist soweit. Im Fall Michelle beginnen die Massengentests. Wieder werden Unschuldige zu leiden haben, wieder trifft die Datensammelwut des Staates unschuldige Menschen und als Vorwand wird der schlimme Mord an Michelle benutzt.

Bürgerrechte adé

Finde ich jetzt gar nicht verwerflich.

P.S. In der Vergangenheit wurden solche Gentests oft nur angedeutet um den Täter zu verunsichern. Der letzte Fall liegt noch gar nicht so lange zurück - aber frag mich nicht um was es da ging.

Felidae
18.09.2008, 18:41
Das würde ich sogar befürworten, wenn dadurch Täter schneller identifiziert werden können, bevor sie weiteres Unheil anrichten.

Wie können die Daten Unschuldiger dazu dienen?

harlekina
18.09.2008, 18:41
In dem Fall aber in Ordnung, denn es gilt hier den Mörder schnellstens dingfest zu machen. Außerdem gibt es die Vorgabe (und an die Einhaltung glaube ich), dass Proben vernichtet werden, sobald festgestellt wird, es gibt keine Übereinstimmung hinsichtlich der Täter-DNA.

Es wäre nicht der erste Täter, der damit überführt wird.

Die Proben und die daraus gewonnenen Daten müssen bei Nichtübereinstimmung mit der Spuren-DNA vernichtet werden; insbesondere dürfen die Daten nicht in der DNA-Analysedatei gespeichert werden. Die Teilnahme an einem solchen Massengentest nach § 81h StPO ist freiwillig, niemand kann dazu gezwungen und aus der Weigerung zur Teilnahme darf kein Verdacht geschlossen werden.
Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Massengentest)

EinDachs
18.09.2008, 18:41
http://www.welt.de/vermischtes/article2457121/Leipziger-Polizei-beginnt-mit-Massengentest.html

So, es ist soweit. Im Fall Michelle beginnen die Massengentests. Wieder werden Unschuldige zu leiden haben, wieder trifft die Datensammelwut des Staates unschuldige Menschen und als Vorwand wird der schlimme Mord an Michelle benutzt.

Bürgerrechte adé

Solang die Abgabe freiwillig ist, kann ich da kein Problem erkennen.

Felidae
18.09.2008, 18:41
Sinnlose und dumme Aussage. Es geht eher darum zu gewährleisten, dass alle Proben die negativ getestet wurden umgehend nach Auswertung nebst aller Auswertungsergbnisse der Testpersonen unwiderbringlich vernichtet und gelöscht werden.

Exakt. Aber in diesem Staat ist das nicht drin.

Joseph Malta
18.09.2008, 18:42
Das gilt nur für die Proben - also das Wattestäbchen oder die Blutprobe an sich. Die Auswertung wird aufbewahrt, bis der Täter rechtskräftig verurteilt ist. Im Extremfall können die Daten also bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag bei der Staatsanwaltschaft bleiben.

Erstens ist der Test freiwillig und zweitens dürfen Ergebnisse negativer Art nach der StPO nicht in Analysedateien gespeichert werden. Außerdem müssen alle Proben und alle Daten bei Nichtübereinstimmung gelöscht werden.

harlekina
18.09.2008, 18:42
Nein, der Zweck heiligt eben nicht das Mittel. Die Unschuldsvermutung und die Bürgerrechte Unschuldiger müssen auch hier vorgehen. Es ist eine Schande, dass sowas in einem freien Land überhaupt möglich ist.

Die Teilnahme ist freiwillig.

lupus_maximus
18.09.2008, 18:42
Ähem........und wenn der Täter durch diesen Gentest gefunden wird?
Der Zweck heiligt in diesem Fall sehr wohl die Mittel, aber du würdest lieber den Täter davonkommen lassen anstatt mit allen Möglichkeiten nach dem Dreckskerl zu suchen.

Aber nicht nach der Methode, daß ich meine Unschuld beweisen muß. Richtiger ist es umgekehrt.
Einen Rechtsstaat haben wir nur noch nach dem Hörensagen!
Alles was Linke anfassen wird irgendwie zu Schei.....!

arnd
18.09.2008, 18:43
Nein, der Zweck heiligt eben nicht das Mittel. Die Unschuldsvermutung und die Bürgerrechte Unschuldiger müssen auch hier vorgehen. Es ist eine Schande, dass sowas in einem freien Land überhaupt möglich ist.

Aber Unschuldige haben doch absolut nichts zu befürchten und die Proben werden nicht bis zum Sankt Nimmerleins Tag aufgehoben.
Willst du aus falsch verstandenem Datenschutz die Chance den Täter zu fassen nicht nutzen und so vielleicht ein weiteres Kind sterben lassen?

Felidae
18.09.2008, 18:43
Solang die Abgabe freiwillig ist, kann ich da kein Problem erkennen.

Was meinst du, wie da der öffentliche Druck aufgebaut wird. Geht ja um den Mord an einem Kind.

Felidae
18.09.2008, 18:44
Die Teilnahme ist freiwillig.

Nochmal: Ist sie defacto nicht. Es hieß z. B., dass sich viele Männer dazu genötigt sahen, ihre Probe abzugeben, weil die Polizei morgens vor ihrer Tür stand.

Doc Gyneco
18.09.2008, 18:44
In dem Fall aber in Ordnung, denn es gilt hier den Mörder schnellstens dingfest zu machen. Außerdem gibt es die Vorgabe (und an die Einhaltung glaube ich), dass Proben vernichtet werden, sobald festgestellt wird, es gibt keine Übereinstimmung hinsichtlich der Täter-DNA.

Bist so naiv, bzw blöde, dass Du ernsthaft glaubst, das diese Proben tatsächlich vernichtet werden ?

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

EinDachs
18.09.2008, 18:45
Exakt. Aber in diesem Staat ist das nicht drin.

Hä?
Warum nicht?

Große Verschwörung der Regierung um an Tausende Proben bester Leipziger DNA zu kommen?

arnd
18.09.2008, 18:45
Was meinst du, wie da der öffentliche Druck aufgebaut wird. Geht ja um den Mord an einem Kind.

Eben ,es geht um Mord an einem Kind . Ich verstehe dich nicht.

Felidae
18.09.2008, 18:46
Aber Unschuldige haben doch absolut nichts zu befürchten und die Proben werden nicht bis zum Sankt Nimmerleins Tag aufgehoben.
Willst du aus falsch verstandenem Datenschutz die Chance den Täter zu fassen nicht nutzen und so vielleicht ein weiteres Kind sterben lassen?

Die Proben nicht, die Auswertung u. U. schon. Außerdem traue ich dem Staat da nicht über den Weg, dass die Daten nicht doch in anderen Strafsachen benutzt werden.

Das ist kein falsch verstandener Datenschutz. Natürlich ist es wünschenswert, den Täter so schnell wie möglich zu fassen. Aber nicht auf dem Rücken Unschuldiger.

Thauris
18.09.2008, 18:46
Wie können die Daten Unschuldiger dazu dienen?


Weiss man vorher ob sie unschuldig sind und vor allen Dingen auch bleiben?
Statt sich ständig wiederholender teurer Tests bei solchen Verbrechen könnte man ein mal die Daten sammeln und gut is - was noch einwandert, gleich bei der Einreise!

lupus_maximus
18.09.2008, 18:47
Bist so naiv, bzw blöde, dass Du ernsthaft glaubst, das diese Proben tatsächlich vernichtet werden ?

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Die Proben werden vernichtet, die Werte der Proben aber nicht!

Felidae
18.09.2008, 18:47
Hä?
Warum nicht?

Große Verschwörung der Regierung um an Tausende Proben bester Leipziger DNA zu kommen?

Die Auswertungen, also der eigentliche genetische Fingerabdruck, werden nicht vernichtet, bis der Täter dingfest gemacht und rechtskräftig verurteilt ist. Wird er nie gefasst, werden auch die gen. Fingerabdrücke nie vernichtet.

Felidae
18.09.2008, 18:48
Weiss man vorher ob sie unschuldig sind und vor allen Dingen auch bleiben?
Statt sich ständig wiederholender teurer Tests bei solchen Verbrechen könnte man ein mal die Daten sammeln und gut is - was noch einwandert, gleich bei der Einreise!

Was passieren kann ist irrelevant.

arnd
18.09.2008, 18:48
Die Proben nicht, die Auswertung u. U. schon. Außerdem traue ich dem Staat da nicht über den Weg, dass die Daten nicht doch in anderen Strafsachen benutzt werden.

Das ist kein falsch verstandener Datenschutz. Natürlich ist es wünschenswert, den Täter so schnell wie möglich zu fassen. Aber nicht auf dem Rücken Unschuldiger.

Und was ist daran falsch ,wenn mit Hilfe dieser Proben andere Straftaten aufgeklärt werden. Hier geht es um kriminelle Straftaten nicht um politische Verfolgung Andersdenkender ,wie in der Ex Russenzone.

Felidae
18.09.2008, 18:49
Eben ,es geht um Mord an einem Kind . Ich verstehe dich nicht.

Ums mal überspitzt zu sagen: Der Mord an einem Kind dient hier als Vorwand, die Akzeptanz einer solchen Speicherung in der Bevölkerung zu erhöhen. So werden Bürgerrechte aufgeweicht.

Doc Gyneco
18.09.2008, 18:50
Die Proben werden vernichtet, die Werte der Proben aber nicht!

:top: :D :D

Felidae
18.09.2008, 18:50
Und was ist daran falsch ,wenn mit Hilfe dieser Proben andere Straftaten aufgeklärt werden. Hier geht es um kriminelle Straftaten nicht um politische Verfolgung Andersdenkender ,wie in der Ex Russenzone.

Es ist falsch, weil die Daten bei konsequenter Befolgung der Unschuldsvermutung nicht vorhanden wären.

arnd
18.09.2008, 18:50
Ums mal überspitzt zu sagen: Der Mord an einem Kind dient hier als Vorwand, die Akzeptanz einer solchen Speicherung in der Bevölkerung zu erhöhen. So werden Bürgerrechte aufgeweicht.

Entschuldige ,aber du überziehst extrem.

arnd
18.09.2008, 18:52
Es ist falsch, weil die Daten bei konsequenter Befolgung der Unschuldsvermutung nicht vorhanden wären.

Dann dürften deiner Meinung nach auch nie Fingerabdrücke genommen werden .

Felidae
18.09.2008, 18:53
Dann dürften deiner Meinung nach auch nie Fingerabdrücke genommen werden .

Doch, aber sie müssen sofort vernichtet werden, wenn sich die Unschuld herausstellt.

Thauris
18.09.2008, 18:53
Was passieren kann ist irrelevant.


Das ist durchaus nicht irrelevant, kann man ja immer wieder sehen. Mir persönlich wäre es vollkommen egal, ob meine Analyse jetzt aufgehoben wird oder nicht, wenn Täter dadurch schneller, unbürokratischer und vor allen Dingen weniger kostenaufwendig zu identifizieren sind.

Es würde mich auch mal interessieren inwieweit damit Bürgerrechte aufgeweicht werden? Wozu bitte kann man eine DNA Analyse sonst verwenden? Die die sich nichts zuschulden kommen lassen oder es zumindest nicht vorhaben, brauchen sich doch über sowas nicht zu ereifern.

Joseph Malta
18.09.2008, 18:58
Bist so naiv, bzw blöde, dass Du ernsthaft glaubst, das diese Proben tatsächlich vernichtet werden ?

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Ich wiederhole meine Aussage vom gestrigen Tag: Dummschwätzer!


(3) Für die Durchführung der Maßnahme gelten § 81f Abs. 2 und § 81g Abs. 2 entsprechend. Soweit die Aufzeichnungen über die durch die Maßnahme festgestellten DNA-Identifizierungsmuster zur Aufklärung des Verbrechens nicht mehr erforderlich sind, sind sie unverzüglich zu löschen. Die Löschung ist zu dokumentieren.

(4) Die betroffenen Personen sind schriftlich darüber zu belehren, dass die Maßnahme nur mit ihrer Einwilligung durchgeführt werden darf. Hierbei sind sie auch darauf hinzuweisen, dass

1. die entnommenen Körperzellen ausschließlich für die Untersuchung nach Absatz 1 verwendet und unverzüglich vernichtet werden, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind, und

2. die festgestellten DNA-Identifizierungsmuster nicht zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren beim Bundeskriminalamt gespeichert werden.

http://dejure.org/gesetze/StPO/81h.html

Bist du eigentlich ohne ständige Hilfe lebensfähig?

harlekina
18.09.2008, 18:58
Ums mal überspitzt zu sagen: Der Mord an einem Kind dient hier als Vorwand, die Akzeptanz einer solchen Speicherung in der Bevölkerung zu erhöhen. So werden Bürgerrechte aufgeweicht.

So werden Mörder überführt.

Bruddler
18.09.2008, 19:00
http://www.welt.de/vermischtes/article2457121/Leipziger-Polizei-beginnt-mit-Massengentest.html

So, es ist soweit. Im Fall Michelle beginnen die Massengentests. Wieder werden Unschuldige zu leiden haben, wieder trifft die Datensammelwut des Staates unschuldige Menschen und als Vorwand wird der schlimme Mord an Michelle benutzt.

Bürgerrechte adé

Du Schutzpatron aller Kindermörder - erinnerst Du Dich noch an Ronny Rieken ?

Der Kindermörder wurde nur dank eines Massengentests überführt und dadurch von weiteren Taten abgehalten !

http://de.wikipedia.org/wiki/Ronny_Rieken

P.S. Inzwischen glaube ich sogar, dass Du nicht nur provozieren willst, sondern dass Du auch ein sonderbares Verhältnis zu Kindern hast ! :rolleyes:

harlekina
18.09.2008, 19:01
Das ist durchaus nicht irrelevant, kann man ja immer wieder sehen. Mir persönlich wäre es vollkommen egal, ob meine Analyse jetzt aufgehoben wird oder nicht, wenn Täter dadurch schneller, unbürokratischer und vor allen Dingen weniger kostenaufwendig zu identifizieren sind.

Es würde mich auch mal interessieren inwieweit damit Bürgerrechte aufgeweicht werden? Wozu bitte kann man eine DNA Analyse sonst verwenden? Die die sich nichts zuschulden kommen lassen oder es zumindest nicht vorhaben, brauchen sich doch über sowas nicht zu ereifern.

Es könnte doch morgen ein Täter gesucht werden und Felidaes DNA ist zufällig die einzig Greifbare. :rolleyes:

Thauris
18.09.2008, 19:01
So werden Mörder überführt.


Vielleicht hat er Angst, er könnte geklont werden :))

Felidae
18.09.2008, 19:01
So werden Mörder überführt.

Mit Teleschirmen in allen Wohnungen sicher noch mehr.

harlekina
18.09.2008, 19:01
Ich wiederhole meine Aussage vom gestrigen Tag: Dummschwätzer!



http://dejure.org/gesetze/StPO/81h.html

Bist du eigentlich ohne ständige Hilfe lebensfähig?

Warum dann der ganze Bohei des Threaderstellers?

Felidae
18.09.2008, 19:02
Du Schutzpatron aller Kindermörder - erinnerst Du Dich noch an Ronny Rieken ?

Der Kindermörder wurde nur dank eines Massengentests überführt und dadurch von weiteren Taten abgehalten !

http://de.wikipedia.org/wiki/Ronny_Rieken

P.S. Inzwischen glaube ich sogar, dass Du nicht nur provozieren willst, sondern dass Du auch ein sonderbares Verhältnis zu Kindern hast ! :rolleyes:

Schön, bei dir hat die Hirnwäsche schon funktioniert. Wie stehst du eigentlich zur Vorratsdatenspeicherung?

Joseph Malta
18.09.2008, 19:02
Es wäre nicht der erste Täter, der damit überführt wird.

Ich habe auch keinerlei Probleme mit Reihentests, sofern sie nach den Buchstaben des Gesetzes behandelt werden. Außerdem ist es eigentlich sogar egal, denn laut StPO dürften die Daten eh nicht in anderen Verfahren benutzt werden. Also selbst wenn sie nicht vernichtet würden und daraus resultierend ein Täter in einem anderen Verfahren dingfest gemacht würde, könnte der lachend aus dem Gericht marschieren, sofern er das Maul hält und nichts sagt.

EinDachs
18.09.2008, 19:02
Die Auswertungen, also der eigentliche genetische Fingerabdruck, werden nicht vernichtet, bis der Täter dingfest gemacht und rechtskräftig verurteilt ist. Wird er nie gefasst, werden auch die gen. Fingerabdrücke nie vernichtet.

Ich nehm mal an, sie werden Fragmentlängenanalyse verwenden(der hat damals auch meinen Onkel überführt)
Aus dem kann man keine Eigenschaften der Trägerperson ablesen und auch nicht viel mehr als 2 Personen miteinander vergleichen. Laut rechtlicher Grundlage dürfen die Proben auch nicht zum Abgleich in anderen Fällen verwendet werden.
Es ist also wirklich nicht so problematisch.

harlekina
18.09.2008, 19:03
Mit Teleschirmen in allen Wohnungen sicher noch mehr.

Mannomann, kauf dir eine Primel, geh auf den Friedhof und warte bis du dran bist.
Oder zieh auf ein einsames Eiland, wo ja keine anderen Leute, vor allem keine Kinder, wohnen.

Felidae
18.09.2008, 19:03
Das ist durchaus nicht irrelevant, kann man ja immer wieder sehen. Mir persönlich wäre es vollkommen egal, ob meine Analyse jetzt aufgehoben wird oder nicht, wenn Täter dadurch schneller, unbürokratischer und vor allen Dingen weniger kostenaufwendig zu identifizieren sind.

Es würde mich auch mal interessieren inwieweit damit Bürgerrechte aufgeweicht werden? Wozu bitte kann man eine DNA Analyse sonst verwenden? Die die sich nichts zuschulden kommen lassen oder es zumindest nicht vorhaben, brauchen sich doch über sowas nicht zu ereifern.

Ich sagte ja: Bestellt euch schon mal Teleschirme.

Joseph Malta
18.09.2008, 19:03
Warum dann der ganze Bohei des Threaderstellers?

Bin ich Jesus? Um übers Wasser zu laufen ist es noch nicht kalt genug.

Felidae
18.09.2008, 19:04
Mannomann, kauf dir eine Primel, geh auf den Friedhof und warte bis du dran bist.
Oder zieh auf ein einsames Eiland, wo ja keine anderen Leute, vor allem keine Kinder, wohnen.

Sind im menschlichen Miteinander also Offenlegungen privatester Daten erforderlich?

Thauris
18.09.2008, 19:05
Ich sagte ja: Bestellt euch schon mal Teleschirme.


Kuckma schnell in Dein Horoskop - ich schätze mal, heut ist nicht Dein Tag! ;)

harlekina
18.09.2008, 19:07
Ich habe auch keinerlei Probleme mit Reihentests, sofern sie nach den Buchstaben des Gesetzes behandelt werden. Außerdem ist es eigentlich sogar egal, denn laut StPO dürften die Daten eh nicht in anderen Verfahren benutzt werden. Also selbst wenn sie nicht vernichtet würden und daraus resultierend ein Täter in einem anderen Verfahren dingfest gemacht würde, könnte der lachend aus dem Gericht marschieren, sofern er das Maul hält und nichts sagt.

Das heißt im Klartext, einen Serienmörder kann man mit einem Massengentest nicht überführen, es sei denn man führt einen Neuen durch.
Demnach kommen die Gentest dem Täter mehr entgegen als dem Opfer.

Bruddler
18.09.2008, 19:07
Schön, bei dir hat die Hirnwäsche schon funktioniert. Wie stehst du eigentlich zur Vorratsdatenspeicherung?

Vorrat hin- oder Vorrat her, wenn ein Massengentest dazu beitraegt einen Mörder (Kindermörder) zu überführen, dann geht mir Deine Vorratsspeicherung am Arsch vorbei !

harlekina
18.09.2008, 19:08
Bin ich Jesus? Um übers Wasser zu laufen ist es noch nicht kalt genug.

Doch, wenn du weißt, wo die Steine liegen. :D

harlekina
18.09.2008, 19:08
Sind im menschlichen Miteinander also Offenlegungen privatester Daten erforderlich?

Wieso offenlegen? Werden sie ins Internet gestellt oder was?

Felidae
18.09.2008, 19:09
Vorrat hin- oder Vorrat her, wenn ein Massengentest dazu beitraegt einen Mörder (Kindermörder) zu überführen, dann geht mir Deine Vorratsspeicherung am Arsch vorbei !

Also, wenn man einen Kindermörder überführen muss, kann man sich den Datenschutz, das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung und die Unschuldsvermutung schenken?

bernhard44
18.09.2008, 19:10
Exakt. Aber in diesem Staat ist das nicht drin.

dabei sollten sie gleich mal deinen Geisteszustand testen!:rolleyes:

Felidae
18.09.2008, 19:10
Wieso offenlegen? Werden sie ins Internet gestellt oder was?

Es geht darum, dass der Staat sie dann hat. Um nichts anderes. Die Auswertungen bleiben gespeichert. Damit weicht man die Unschuldsvermutung auf.

schlaufix
18.09.2008, 19:11
http://www.welt.de/vermischtes/article2457121/Leipziger-Polizei-beginnt-mit-Massengentest.html

So, es ist soweit. Im Fall Michelle beginnen die Massengentests. Wieder werden Unschuldige zu leiden haben, wieder trifft die Datensammelwut des Staates unschuldige Menschen und als Vorwand wird der schlimme Mord an Michelle benutzt.

Bürgerrechte adé

Das kennen wir ja zur Genüge von dir! Dein Rechtsemfinden ist schon sehr seltsam. warum stellst du immer wieder indirekt die Forderung: Täterschutz vor Opferschutz?

Bruddler
18.09.2008, 19:11
Also, wenn man einen Kindermörder überführen muss, kann man sich den Datenschutz, das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung und die Unschuldsvermutung schenken?

Mit Verlaub, Du bist ein perverses :moon:loch !

Joseph Malta
18.09.2008, 19:11
Doch, wenn du weißt, wo die Steine liegen. :D

Du hast eine PN.

Der Jupp ging aber doch nicht über Steine. Wenn schon, denn schon.

Man sollte bei diesem Thema hier auch nie vergessen, dass selbst Männer, welche die freiwillige Teilnahme verweigern, nicht gleich Verdächtige sind.

Deutschmann
18.09.2008, 19:11
Das heißt im Klartext, einen Serienmörder kann man mit einem Massengentest nicht überführen, es sei denn man führt einen Neuen durch.
Demnach kommen die Gentest dem Täter mehr entgegen als dem Opfer.

Ich hab das so verstanden. Diverse Gentests dürfen nicht bei einem neuen Verbrechen genutzt werden - wenn man aber einen Täter gefunden hat, kann man den Test benutzen und mit den Spuren an den anderen Opfern abgleichen

Felidae
18.09.2008, 19:11
Das kennen wir ja zur Genüge von dir! Dein Rechtsemfinden ist schon sehr seltsam. warum stellst du immer wieder indirekt die Forderung: Täterschutz vor Opferschutz?

Ich stelle die Forderung: Unschuldigenschutz vor alles andere.

Felidae
18.09.2008, 19:12
Mit Verlaub, Du bist ein perverses :moon:loch !

:rolleyes:

Felidae
18.09.2008, 19:12
Ich hab das so verstanden. Diverse Gentests dürfen nicht bei einem neuen Verbrechen genutzt werden - wenn man aber einen Täter gefunden hat, kann man den Test benutzen und mit den Spuren an den anderen Opfern abgleichen

Das ist eine reine Formalie.

bernhard44
18.09.2008, 19:13
Warum dann der ganze Bohei des Threaderstellers?

weil es doch so schön ist über den Umweg "Michelle", noch dem "Schweinestaat" und den Ermittlern und letztendlich den Usern hier eine reinzuwürgen!
Und wenn es mit einer dusseligen Unterstellung und falschen Behauptungen ist!

EinDachs
18.09.2008, 19:13
Es geht darum, dass der Staat sie dann hat. Um nichts anderes. Die Auswertungen bleiben gespeichert. Damit weicht man die Unschuldsvermutung auf.

Die dürfen aber nicht für andere Fälle herangezogen werden.
Steht genau so im Gesetz. Lies nach, falls du mir nicht glaubst: §81 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/81h.html)

Thauris
18.09.2008, 19:13
Es geht darum, dass der Staat sie dann hat. Um nichts anderes. Die Auswertungen bleiben gespeichert. Damit weicht man die Unschuldsvermutung auf.

Inwiefern wird denn die Unschuldsvermutung aufgeweicht - indem man vermutet, dass alle erst mal verdächtig sind solange man nichts weiss? Irgendwer muss es ja getan haben!

arnd
18.09.2008, 19:13
Sind im menschlichen Miteinander also Offenlegungen privatester Daten erforderlich?

Die Daten werden vernichtet. Du leidest unter Verfolgungswahn.

Thauris
18.09.2008, 19:14
Ich stelle die Forderung: Unschuldigenschutz vor alles andere.


Dann sollte man doch erst mal rausfinden wer unschuldig ist und wer nicht!

Joseph Malta
18.09.2008, 19:14
Es geht darum, dass der Staat sie dann hat. Um nichts anderes. Die Auswertungen bleiben gespeichert. Damit weicht man die Unschuldsvermutung auf.

Nein, tut man nicht.


„Dabei hätten die Verweigerung der Blutentnahme und die Einlegung der Beschwerde mit der Behauptung, die Maßnahme sei als nicht gegen Beschuldigte gerichtete ‚Massenfahndung‘ unrechtmäßig, nicht als ein den Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer begründendes oder bestärkendes Indiz gewertet werden dürfen; das ergibt sich aus dem allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsatz, daß das Gebrauchmachen von einem gesetzlich eingeräumten Rechtsbehelf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf.“

– Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Februar 1996, Az. 2 BvR 200/91, abgedruckt in: Neue Juristische Wochenschrift 1996, S. 1587

Felidae
18.09.2008, 19:15
weil es doch so schön ist über den Umweg "Michelle", noch dem "Schweinestaat" und den Ermittlern und letztendlich den Usern hier eine reinzuwürgen!
Und wenn es mit einer dusseligen Unterstellung und falschen Behauptungen ist!

Ja klar. Der Staat hat immer nur hehre Absichten und alles was der große Übervater Staat tut ist nur zu unserem besten. Dann beschwert euch aber auch nicht mehr über Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung und andere Ideen vom Rolli-Wolfi.

bernhard44
18.09.2008, 19:15
Ich stelle die Forderung: Unschuldigenschutz vor alles andere.

Michelle war unschuldig, unschuldiger ging es gar nicht!

harlekina
18.09.2008, 19:15
Es geht darum, dass der Staat sie dann hat. Um nichts anderes. Die Auswertungen bleiben gespeichert. Damit weicht man die Unschuldsvermutung auf.

Wach endlich auf! Du hast nicht den Schimmer einer Ahnung, was der Staat mittlerweile für Daten von jedem besitzt, und du greinst hier herum wegen etwas, was dich nicht einmal persönlich betrifft.
Nehme ich zumindest an.

Deutschmann
18.09.2008, 19:16
Die Daten werden vernichtet. Du leidest unter Verfolgungswahn.

Und wenn auch nicht - mir persönlich wäre das vollkommen wurscht.

EinDachs
18.09.2008, 19:16
Die Daten werden vernichtet. Du leidest unter Verfolgungswahn.

Die Daten sind auch gar nicht so offen gelegt und vor allem auch gar nicht so privat.
Die Länge meiner Allellen in Gen XY ist nicht wirklich Teil meines Intimlebens. Vor allem, weil sowieso keiner etwas damit anfangen oder aussagen kann.

Felidae
18.09.2008, 19:16
Inwiefern wird denn die Unschuldsvermutung aufgeweicht - indem man vermutet, dass alle erst mal verdächtig sind solange man nichts weiss? Irgendwer muss es ja getan haben!

Weil die Unschuldsvermutung gebietet, dass zunächst mal jeder als Unschuldig vermutet wird. Was das Wort sagt.

arnd
18.09.2008, 19:17
Ich stelle die Forderung: Unschuldigenschutz vor alles andere.

Mal angenommen es würde eine Volksabstimmung über die Rechtmäßigkeit derartiger Gentests geben und die Mehrheit würde dem zustimmen . Würdest du diese Mehrheitsentscheidung akzeptieren?

lupus_maximus
18.09.2008, 19:17
Die Daten werden vernichtet. Du leidest unter Verfolgungswahn.

Die Proben werden vernichtet, die braucht man nach der Auswertung nicht mehr, die Daten nicht.
Diesem Staat hier kann man noch nichteinmal soweit trauen wie man sieht!

Felidae
18.09.2008, 19:17
Michelle war unschuldig, unschuldiger ging es gar nicht!

Oh doch. Sie war nicht unschuldiger als jeder andere, von ihrem Mörder abgesehen.

Thauris
18.09.2008, 19:17
Weil die Unschuldsvermutung gebietet, dass zunächst mal jeder als Unschuldig vermutet wird. Was das Wort sagt.

Aber nicht in dem Moment wo ein Täter gesucht wird!

Felidae
18.09.2008, 19:18
Mal angenommen es würde eine Volksabstimmung über die Rechtmäßigkeit derartiger Gentests geben und die Mehrheit würde dem zustimmen . Würdest du diese Mehrheitsentscheidung akzeptieren?

Nein, würde ich nicht. Der Schutz von Menschenrechten steht nicht zur Debatte.

Felidae
18.09.2008, 19:18
Aber nicht in dem Moment wo ein Täter gesucht wird!

Auch da. Niemand darf als Schuldig gelten bis das Gegenteil bewiesen ist.

Felidae
18.09.2008, 19:19
Wach endlich auf! Du hast nicht den Schimmer einer Ahnung, was der Staat mittlerweile für Daten von jedem besitzt, und du greinst hier herum wegen etwas, was dich nicht einmal persönlich betrifft.
Nehme ich zumindest an.

Ich weiß, dass der Staat schon riesen Datenmengen hat. Mehr muss es nicht werden.

harlekina
18.09.2008, 19:19
Oh doch. Sie war nicht unschuldiger als jeder andere, von ihrem Mörder abgesehen.

Mittlerweile denke ich, du hast einen Knoten im Hirn. So verkorkst kann doch ein Mensch alleine gar nicht sein.

arnd
18.09.2008, 19:20
Die Daten sind auch gar nicht so offen gelegt und vor allem auch gar nicht so privat.
Die Länge meiner Allellen in Gen XY ist nicht wirklich Teil meines Intimlebens. Vor allem, weil sowieso keiner etwas damit anfangen oder aussagen kann.

Ich weiß nicht ,ob zum Beispiel eine Versicherung bei der du dein Leben oder deine Gesundheit versichern willst ,etwas mit diesen Daten anfangen könnte.

Ich gehe allerdings davon aus ,das alles getan wird um die Daten nicht in falsche Hände gelangen zu lassen.

harlekina
18.09.2008, 19:20
Auch da. Niemand darf als Schuldig gelten bis das Gegenteil bewiesen ist.
Und wie willst du einen Schuldigen finden, wenn du alles ablehnst, was der Wahrheitsfindung dient, weil sonst evlt. deine bevorzugte Kaffeemarke an den StA geraten könnte?

Thauris
18.09.2008, 19:20
Auch da. Niemand darf als Schuldig gelten bis das Gegenteil bewiesen ist.

Gut, dann brauchen sie ja gar nicht erst mit dem suchen anfangen, wenn alle unschuldig sind :D

Felidae
18.09.2008, 19:21
Mittlerweile denke ich, du hast einen Knoten im Hirn. So verkorkst kann doch ein Mensch alleine gar nicht sein.

Wie kann man es nur wagen, den Rechtsstaat einzufordern?:rolleyes:

EinDachs
18.09.2008, 19:21
Auch da. Niemand darf als Schuldig gelten bis das Gegenteil bewiesen ist.

Deshalb gibt es für Ermittlungen den netten Zwischenstatus "Verdächtig".

Mit der Unschuldsvermutung hat das nicht viel zu tun, wenn man eine Gruppe Verdächtiger rastert.

Joseph Malta
18.09.2008, 19:21
Und wenn auch nicht - mir persönlich wäre das vollkommen wurscht.

Nein, kann es nicht sein.

Banküberfall. Du bist Raucher, fährst an der Bank vorbei und wirfst deine Kippe aus dem Fenster. Diese Kippe liegt vor der Bank. Zufällig kommt man an deine DNA und sieht, da ist ein Beweisstück mit deiner DNA. Dann aber viel Spaß dabei zu beweisen, du hast die Bank nicht überfallen, denn als Alleinfahrer ist dein Alibi mehr als dünn.

Frauenleiche im Wald. Du gehst mit Mutti im Wald vögeln. Kippchen danach wirfst du weg. Da wird wenig später eine Tote abgelegt und Beweise werden wieder gesichert. Komm da mal raus, wenn an der Toten sonst keine DNA-Spuren zu finden sind.

Es macht schon Sinn, dass diese Proben nebst Ergebnissen komplett vernichtet werden, bringen sie keine Aufklärung der Tat.

schlaufix
18.09.2008, 19:21
Ich stelle die Forderung: Unschuldigenschutz vor alles andere.

Mit dieser Forderung stehst du so ziemlich alleine da. Weil das so ist und über 80 Mil. in Deutschland anderer Meinung sind, muss man davon ausgehen das du sehr Krank bist. Du forderst nicht Unschuldigenschutz, sondern Täterschutz. Bist aber zu Feige das zuzugeben.

Felidae
18.09.2008, 19:22
Und wie willst du einen Schuldigen finden, wenn du alles ablehnst, was der Wahrheitsfindung dient, weil sonst evlt. deine bevorzugte Kaffeemarke an den StA geraten könnte?

Ich lehne Methoden ab, wo man nur aufgrund irgendeiner Gruppenzugehörigkeit gleich als Verdächtiger gilt, ohne einen persönlichen Anlass.

arnd
18.09.2008, 19:22
Nein, würde ich nicht. Der Schutz von Menschenrechten steht nicht zur Debatte.

Und was ist mit dem Menschenrecht des nächsten Opfers des Mörders?

Felidae
18.09.2008, 19:23
Deshalb gibt es für Ermittlungen den netten Zwischenstatus "Verdächtig".

Mit der Unschuldsvermutung hat das nicht viel zu tun, wenn man eine Gruppe Verdächtiger rastert.

Wenn man aber nur als verdächtig gilt, weil man männlich, zwischen 18 und 60 ist und an einem bestimmten Ort wohnt, sollte das nachdenklich stimmen.

Thauris
18.09.2008, 19:23
Nein, kann es nicht sein.

Banküberfall. Du bist Raucher, fährst an der Bank vorbei und wirfst deine Kippe aus dem Fenster. Diese Kippe liegt vor der Bank. Zufällig kommt man an deine DNA und sieht, da ist ein Beweisstück mit deiner DNA. Dann aber viel Spaß dabei zu beweisen, du hast die Bank nicht überfallen, denn als Alleinfahrer ist dein Alibi mehr als dünn.

Frauenleiche im Wald. Du gehst mit Mutti im Wald vögeln. Kippchen danach wirfst du weg. Da wird wenig später eine Tote abgelegt und Beweise werden wieder gesichert. Komm da mal raus, wenn an der Toten sonst keine DNA-Spuren zu finden sind.

Es macht schon Sinn, dass diese Proben nebst Ergebnissen komplett vernichtet werden, bringen sie keine Aufklärung der Tat.


Zählt nicht - Kippenwegwerfen wird bestraft :D

Felidae
18.09.2008, 19:23
Und was ist mit dem Menschenrecht des nächsten Opfers des Mörders?

Damit kann man so ziemlich alles rechtfertigen.

Deutschmann
18.09.2008, 19:24
Nein, kann es nicht sein.

Banküberfall. Du bist Raucher, fährst an der Bank vorbei und wirfst deine Kippe aus dem Fenster. Diese Kippe liegt vor der Bank. Zufällig kommt man an deine DNA und sieht, da ist ein Beweisstück mit deiner DNA. Dann aber viel Spaß dabei zu beweisen, du hast die Bank nicht überfallen, denn als Alleinfahrer ist dein Alibi mehr als dünn.

Frauenleiche im Wald. Du gehst mit Mutti im Wald vögeln. Kippchen danach wirfst du weg. Da wird wenig später eine Tote abgelegt und Beweise werden wieder gesichert. Komm da mal raus, wenn an der Toten sonst keine DNA-Spuren zu finden sind.

Es macht schon Sinn, dass diese Proben nebst Ergebnissen komplett vernichtet werden, bringen sie keine Aufklärung der Tat.

Ui. Stimmt. An das Scenario hatte ich gar nicht gedacht.

harlekina
18.09.2008, 19:25
Wie kann man es nur wagen, den Rechtsstaat einzufordern?:rolleyes:

Falls du einmal direkt in einen derartigen Fall verwickelt sein solltest, wirst du nicht schnell genug den Rechtsstaat einfordern können.

arnd
18.09.2008, 19:25
Zählt nicht - Kippenwegwerfen wird bestraft :D

Die 15.- $ Strafe für Kippenwerfen kann der Mörder dann im Zuchthaus abarbeiten:D

Felidae
18.09.2008, 19:25
Nein, kann es nicht sein.

Banküberfall. Du bist Raucher, fährst an der Bank vorbei und wirfst deine Kippe aus dem Fenster. Diese Kippe liegt vor der Bank. Zufällig kommt man an deine DNA und sieht, da ist ein Beweisstück mit deiner DNA. Dann aber viel Spaß dabei zu beweisen, du hast die Bank nicht überfallen, denn als Alleinfahrer ist dein Alibi mehr als dünn.

Frauenleiche im Wald. Du gehst mit Mutti im Wald vögeln. Kippchen danach wirfst du weg. Da wird wenig später eine Tote abgelegt und Beweise werden wieder gesichert. Komm da mal raus, wenn an der Toten sonst keine DNA-Spuren zu finden sind.

Es macht schon Sinn, dass diese Proben nebst Ergebnissen komplett vernichtet werden, bringen sie keine Aufklärung der Tat.

Richtige Gedanken.

Thauris
18.09.2008, 19:25
Damit kann man so ziemlich alles rechtfertigen.


das tust Du doch auch mit den Menschenrechten des Täters!

Bruddler
18.09.2008, 19:25
Es geht darum, den Mörder von Michelle schnellstmöglich zu finden, bevor er sich erneut ein unschuldiges Kind greifen kann...und da soll es noch "Leute" geben, die sich vorrangig Sorgen über ihre Datenvorratsspeicherung machen....
Der Einzige, der sich Sorgen über den Massengentest machen kann ist der Mörder selbst !

Joseph Malta
18.09.2008, 19:26
Zählt nicht - Kippenwegwerfen wird bestraft :D

Aber seltener mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Außer man überkippt seine Frau mit Benzin und die Kippe dient als Feuerquelle für den Mord.

Felidae
18.09.2008, 19:26
Falls du einmal direkt in einen derartigen Fall verwickelt sein solltest, wirst du nicht schnell genug den Rechtsstaat einfordern können.

Ich sagte es schon mal: Persönliche Betroffenheit vernebelt den Verstand!

Felidae
18.09.2008, 19:27
Es geht darum, den Mörder von Michelle schnellstmöglich zu finden, bevor er sich erneut ein unschuldiges Kind greifen kann...und da soll es noch "Leute" geben, die sich vorrangig Sorgen über ihre Datenvorratsspeicherung machen....
Der Einzige, der sich Sorgen über den Massengentest machen kann ist der Mörder selbst !

Es ist auch legitim, ihn schnellstmöglich fangen zu wollen. Es ist aber nicht legitim, das auf dem Rücken der Rechte Unschuldiger zu tun.

Thauris
18.09.2008, 19:27
Es geht darum, den Mörder von Michelle schnellstmöglich zu finden, bevor er sich erneut ein unschuldiges Kind greifen kann...und da soll es noch "Leute" geben, die sich vorrangig Sorgen über ihre Datenvorratsspeicherung machen....
Der Einzige, der sich Sorgen über den Massengentest machen kann ist der Mörder selbst !


Ebend - ein Schelm..... :D

Don
18.09.2008, 19:27
Nein, kann es nicht sein.

Banküberfall. Du bist Raucher, fährst an der Bank vorbei und wirfst deine Kippe aus dem Fenster. Diese Kippe liegt vor der Bank. Zufällig kommt man an deine DNA und sieht, da ist ein Beweisstück mit deiner DNA. Dann aber viel Spaß dabei zu beweisen, du hast die Bank nicht überfallen, denn als Alleinfahrer ist dein Alibi mehr als dünn.

Frauenleiche im Wald. Du gehst mit Mutti im Wald vögeln. Kippchen danach wirfst du weg. Da wird wenig später eine Tote abgelegt und Beweise werden wieder gesichert. Komm da mal raus, wenn an der Toten sonst keine DNA-Spuren zu finden sind.

Es macht schon Sinn, dass diese Proben nebst Ergebnissen komplett vernichtet werden, bringen sie keine Aufklärung der Tat.

In beiden Fällen nicht das geringste Problem. Ich denke du bist Jurist?
Was hat eine Kippe vor der Bank mit einem Überfall zu tun?
Und wenn es die eigene Mutti was ist die Waldgschichte nicht mal peinlich.

Wobei natürlich DNA Spuren, als Kette, geschickt gelegt schon kritische Situationen heraufbeschwören können. Für zufällige Spuren schon ein sehr konstruierter Fall.

Thauris
18.09.2008, 19:28
Boah ist das anstrengend! Und Tschüss!

Felidae
18.09.2008, 19:28
das tust Du doch auch mit den Menschenrechten des Täters!

Nein, tue ich nicht.

harlekina
18.09.2008, 19:28
Nein, kann es nicht sein.

Banküberfall. Du bist Raucher, fährst an der Bank vorbei und wirfst deine Kippe aus dem Fenster. Diese Kippe liegt vor der Bank. Zufällig kommt man an deine DNA und sieht, da ist ein Beweisstück mit deiner DNA. Dann aber viel Spaß dabei zu beweisen, du hast die Bank nicht überfallen, denn als Alleinfahrer ist dein Alibi mehr als dünn.

Frauenleiche im Wald. Du gehst mit Mutti im Wald vögeln. Kippchen danach wirfst du weg. Da wird wenig später eine Tote abgelegt und Beweise werden wieder gesichert. Komm da mal raus, wenn an der Toten sonst keine DNA-Spuren zu finden sind.

Es macht schon Sinn, dass diese Proben nebst Ergebnissen komplett vernichtet werden, bringen sie keine Aufklärung der Tat.

Das ist ja auch nachzuvollziehen, dass die Proben vernichtet werden, da sich Unmengen von Spuren überall finden, was aber nicht der Grund sein sollte, Gentests von vorneherein zu verteufeln.
Im Übrigen gefährdet Rauchen die Gesundheit, sieht man an deinen Beispielen.

EinDachs
18.09.2008, 19:28
Wenn man aber nur als verdächtig gilt, weil man männlich, zwischen 18 und 60 ist und an einem bestimmten Ort wohnt, sollte das nachdenklich stimmen.

Ja, das ist beim Verdacht mal so. Man ist manchmal sehr schnell verdächtig.
Deshalb ist die Unschuldsvermutung auch so wichtig, vor allem wenn dann einer der Verdächtigen mal in Haft sitzt.
Allerdings: Dies ist kein Argument, den simplen Verdacht als solchen zu diskreditieren.
Es mag etwas anrüchig sein, einen Generalverdacht über die männliche Bevölkerung einer ganzen Stadt auszusprechen, es wäre aber auch nicht zielführend auf moderne kriminologische Technik zu verzichten um hier Rechte des Bürgers zu wahren, die sowieso gewahrt bleiben. Die Unschuldsvermutung ist voll in Kraft, ein Recht eines Verbrechens nicht verdächtigt zu werden gibt es eben nicht (und sollte es auch nie geben, wäre so ein Recht doch auch nicht zielführend bei der Bekämpfung des Verbrechens)

Felidae
18.09.2008, 19:29
Ebend - ein Schelm..... :D

Es ist schon richtgehend widerlich, wie hier manche agieren.

arnd
18.09.2008, 19:30
Damit kann man so ziemlich alles rechtfertigen.

Der Schutz der Masse steht über dem Schutz des Einzeltäters. Du lebst in einem Rechtsstaat ,es ist so auch wenn du es nicht glaubst ,und du kannst dir sicher sein, dass dir aus den von Dir gesammelten Daten kein Nachteil entsteht.

Man muss nur darauf achten ,dass diese Daten Unschuldiger wirklich vernichtet werden und nicht in falsche Hände geraten.

Felidae
18.09.2008, 19:31
Ja, das ist beim Verdacht mal so. Man ist manchmal sehr schnell verdächtig.
Deshalb ist die Unschuldsvermutung auch so wichtig, vor allem wenn dann einer der Verdächtigen mal in Haft sitzt.
Allerdings: Dies ist kein Argument, den simplen Verdacht als solchen zu diskreditieren.
Es mag etwas anrüchig sein, einen Generalverdacht über die männliche Bevölkerung einer ganzen Stadt auszusprechen, es wäre aber auch nicht zielführend auf moderne kriminologische Technik zu verzichten um hier Rechte des Bürgers zu wahren, die sowieso gewahrt bleiben. Die Unschuldsvermutung ist voll in Kraft, ein Recht eines Verbrechens nicht verdächtigt zu werden gibt es eben nicht (und sollte es auch nie geben, wäre so ein Recht doch auch nicht zielführend bei der Bekämpfung des Verbrechens)

Wenn die Auswertungen bei Ausschluss sofort vernichtet würden, und zwar so, dass sie nicht mehr hergestellt werden können, und das alles unter unabhängiger Aufsicht z.b eines Notars erfolgen würde und im Beisein des Betroffenen, hätte ich kein Problem mit diesen Tests, weil Missbrauch ausgeschlossen ist. Aber das ist eben nicht so.

bernhard44
18.09.2008, 19:32
Oh doch. Sie war nicht unschuldiger als jeder andere, von ihrem Mörder abgesehen.

was einmal mehr deine deine völlige Hirnblockade dokumentiert! :rolleyes:

Felidae
18.09.2008, 19:32
Der Schutz der Masse steht über dem Schutz des Einzeltäters. Du lebst in einem Rechtsstaat ,es ist so auch wenn du es nicht glaubst ,und du kannst dir sicher sein, dass dir aus den von Dir gesammelten Daten kein Nachteil entsteht.

Man muss nur darauf achten ,dass diese Daten Unschuldiger wirklich vernichtet werden und nicht in falsche Hände geraten.

Ach weißt du, ich traue dem Braten nicht.

bernhard44
18.09.2008, 19:33
Es ist schon richtgehend widerlich, wie hier manche agieren.

ja und du bist ihr Anführer! :]

harlekina
18.09.2008, 19:33
Wenn die Auswertungen bei Ausschluss sofort vernichtet würden, und zwar so, dass sie nicht mehr hergestellt werden können, und das alles unter unabhängiger Aufsicht z.b eines Notars erfolgen würde und im Beisein des Betroffenen, hätte ich kein Problem mit diesen Tests, weil Missbrauch ausgeschlossen ist. Aber das ist eben nicht so.

Geh zu den Ermittlern und erkläre ihnen, wie sie den Täter finden. :rolleyes:

Joseph Malta
18.09.2008, 19:36
In beiden Fällen nicht das geringste Problem. Ich denke du bist Jurist?
Was hat eine Kippe vor der Bank mit einem Überfall zu tun?
Und wenn es die eigene Mutti was ist die Waldgschichte nicht mal peinlich.

Wobei natürlich DNA Spuren, als Kette, geschickt gelegt schon kritische Situationen heraufbeschwören können. Für zufällige Spuren schon ein sehr konstruierter Fall.

Es hat schon Täter gegeben, die saßen einige ganze Zeit vor der Bank im Auto und warteten da auf den richtigen Moment. Ein Raucher, der überaus nervös ist, tut dann was? Genau, er trinkt eine Apfelschorle und wirft die Apfelkitsche weg.
Oder es waren 2 Täter. Einer raubt, der anderen Depp macht den Fahrer. Sieht wer, dass der Täter in ein wartendes Auto springt und die SpuSi sortiert nicht alle möglichen Beweismittel in der Umgebung (wozu auch Kippenstummel gehören), sollten die Beamten lieber Fahrkarten entwerten als Spuren sichern.

Die eigene Mutti im Wald wäre fast fataler als alles andere, denn das riecht nach Gefälligkeitsaussage, denn wer verliert schon gerne für etliche Jahre den Ernährer?

Natürlich ist das hier ein Konstrukt mit 1 Million an Zufällen und unglücklichen Verkettungen. Aber es wäre möglich, wie auch das bewusste Auslegen falscher DNA-Fährten möglich wäre, würden wir alle katalogisiert.

EinDachs
18.09.2008, 19:36
Wenn die Auswertungen bei Ausschluss sofort vernichtet würden, und zwar so, dass sie nicht mehr hergestellt werden können, und das alles unter unabhängiger Aufsicht z.b eines Notars erfolgen würde und im Beisein des Betroffenen, hätte ich kein Problem mit diesen Tests, weil Missbrauch ausgeschlossen ist. Aber das ist eben nicht so.

Missbrauch ist nie ausgeschlossen. Aber allein deshalb sollte man nicht auf Innovation verzichten. In dem Fall reicht ein simpler Blick ins Gesetzbuch.
Da man sie nicht in anderen Fällen verwenden darf, ist es auch gar nicht so wichtig, wie lange der aktuelle Fall offen bleibt.

Felidae
18.09.2008, 19:36
Geh zu den Ermittlern und erkläre ihnen, wie sie den Täter finden. :rolleyes:

Ach was rede ich eigentlich noch. Lasst euch Rundumüberwachen.

Don
18.09.2008, 19:36
Es ist auch legitim, ihn schnellstmöglich fangen zu wollen. Es ist aber nicht legitim, das auf dem Rücken der Rechte Unschuldiger zu tun.

Nun, wenn irgendwo ein Einbruch stattfindet und dafür kommen 10 Leute in Frage, die Spurensicherung hat einen Fingerabdruck, dann werden von diesen 10 Leuten die Abdrücke genommen. Wenn nicht freiwillig dann eben mit richterlicher Anordnung, wie in diesem Fall ja auch.
Da sind 9 darunter die nichts damit zu tun haben. Wo ist jetzt das Problem und wie zum Teufel willst Du eigentlich mit Deiner abstrusen Einstellung auch nur einen Kaugummidiebstahl aufklären?

Thauris
18.09.2008, 19:38
Es ist schon richtgehend widerlich, wie hier manche agieren.


Wieso agieren? Deine geradezu panische Reaktion bietet doch genügend ironische Angriffsfläche!

Felidae
18.09.2008, 19:38
Missbrauch ist nie ausgeschlossen. Aber allein deshalb sollte man nicht auf Innovation verzichten. In dem Fall reicht ein simpler Blick ins Gesetzbuch.
Da man sie nicht in anderen Fällen verwenden darf, ist es auch gar nicht so wichtig, wie lange der aktuelle Fall offen bleibt.

Nun, ich sehe das etwas anders. Ich sage mir eben: Sobald Missbrauch möglich ist, muss die höchstmögliche Sicherheitsstufe im Umgang mit den gewonnenen Daten gelten und sie müssen vernichtet werden, sobald sie nicht mehr unabweisbar gebraucht werden.

Felidae
18.09.2008, 19:40
Nun, wenn irgendwo ein Einbruch stattfindet und dafür kommen 10 Leute in Frage, die Spurensicherung hat einen Fingerabdruck, dann werden von diesen 10 Leuten die Abdrücke genommen. Wenn nicht freiwillig dann eben mit richterlicher Anordnung, wie in diesem Fall ja auch.
Da sind 9 darunter die nichts damit zu tun haben. Wo ist jetzt das Problem und wie zum Teufel willst Du eigentlich mit Deiner abstrusen Einstellung auch nur einen Kaugummidiebstahl aufklären?

Die Fingerabdrücke dieser 9 (oder 10, wenn alle nichts damit zu tun hatten) werden danach aber wieder vernichtet. Bei Massengentests findet diese Vernichtung nicht statt.

Thauris
18.09.2008, 19:40
Nein, tue ich nicht.


Natürlich nicht! :rolleyes:

Joseph Malta
18.09.2008, 19:40
Das ist ja auch nachzuvollziehen, dass die Proben vernichtet werden, da sich Unmengen von Spuren überall finden, was aber nicht der Grund sein sollte, Gentests von vorneherein zu verteufeln.
Im Übrigen gefährdet Rauchen die Gesundheit, sieht man an deinen Beispielen.

Ich habe ja auch nichts gegen Gentests, hält man sich an bestehende Gesetze. Und das peinlich genau. Ich habe auch nichts gegen eine Gendatei schwerstkrimineller Wiederholungsstraftäter oder von notorischen Serientätern auch im Bereich der kleineren Delikte einzuwenden. Ein Serieneinbrecher, der definitiv weiß, seine DNA ist gespeichert, überlegt es sich eventuell doch noch und kehrt dem Verbrechen den Rücken.

Was lernt man? Willst du eine Bank überfallen, gewöhne dir vorher das Rauchen ab.

Felidae
18.09.2008, 19:40
Wieso agieren? Deine geradezu panische Reaktion bietet doch genügend ironische Angriffsfläche!

Ironie, die unagebracht ist angesichts der Ernsthaftigkeit des Themas.

schlaufix
18.09.2008, 19:42
Ach was rede ich eigentlich noch. Lasst euch Rundumüberwachen.

Wieso bist du so dagegen das man den Täter findet? Da wird noch viel zuwenig getan um dieses Schwein zu finden.
Man sollte die Daten und DNAs aller überführten Kinderschänder registrieren. Vielleicht gbe es das eine oder andere Opfer weniger.

Thauris
18.09.2008, 19:42
Ironie, die unagebracht ist angesichts der Ernsthaftigkeit des Themas.


Der Ernsthaftigkeit WELCHEN Themas? Eines Massengentests? Als es um den Fall selber ging, warst Du nicht so empfindsam!

Felidae
18.09.2008, 19:43
Ich habe ja auch nichts gegen Gentests, hält man sich an bestehende Gesetze. Und das peinlich genau. Ich habe auch nichts gegen eine Gendatei schwerstkrimineller Wiederholungsstraftäter oder von notorischen Serientätern auch im Bereich der kleineren Delikte einzuwenden. Ein Serieneinbrecher, der definitiv weiß, seine DNA ist gespeichert, überlegt es sich eventuell doch noch und kehrt dem Verbrechen den Rücken.

Was lernt man? Willst du eine Bank überfallen, gewöhne dir vorher das Rauchen ab.

Es geht noch weiter: Es gibt z. B. x Fälle von sog. Spurenübertragung. Uns allen fallen z. B. täglich 50-100 Haare aus. Die können dann z. B. auf der Kleidung eines späteren Mordopfers landen. Vielleicht die einzige DNA-Spur, die die Ermittler dann finden, wenn die Wurzel noch dranhängt.

Felidae
18.09.2008, 19:44
Wieso bist du so dagegen das man den Täter findet? Da wird noch viel zuwenig getan um dieses Schwein zu finden.
Man sollte die Daten und DNAs aller überführten Kinderschänder registrieren. Vielleicht gbe es das eine oder andere Opfer weniger.

Ich bin nciht dagegen, den Täter zu finden. Ich bin dagegen, einen Generalverdacht über alle Männer einer Umgebung zu legen und den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu unterlaufen.

Die DNA aller überführten Kinderschänder wird gespeichert.

Felidae
18.09.2008, 19:45
Der Ernsthaftigkeit WELCHEN Themas? Eines Massengentests? Als es um den Fall selber ging, warst Du nicht so empfindsam!

Wenn der Staat etwas macht, misstraue ich seinen Absichten immer.

arnd
18.09.2008, 19:45
Ach was rede ich eigentlich noch. Lasst euch Rundumüberwachen.

Wenn du solche Angst vor Überwachung hast ,dann frage ich mich ernsthaft warum du dich noch im Internet bewegst und dich nicht längst in eine Höhle ohne jegliche Verbindung zu irgend jemand zurückgezogen hast.

In jeder lumpigen Dorfgemeinschaft wirst du Überwacht . Und hier einem Mörder eine Chance geben zu wollen ,nur damit vielleicht möglicherweise -könnte ja sein ,einige Daten von Unschuldigen gespeichert werden ist abartig . Echt

EinDachs
18.09.2008, 19:50
Nun, ich sehe das etwas anders. Ich sage mir eben: Sobald Missbrauch möglich ist, muss die höchstmögliche Sicherheitsstufe im Umgang mit den gewonnenen Daten gelten und sie müssen vernichtet werden, sobald sie nicht mehr unabweisbar gebraucht werden.

Ich denke, du schätzt eben die Sensibilität der Daten komplett falsch ein.
Das ist eine Untersuchung der Länge einzelner Fragmente deiner DNA.
Da kann man so gut wie nichts über deine Person aussagen- bei besonders einfachen Tests nicht mal, ob die Person männlich oder weiblich ist.
Es reicht in der Tat nur zum Vergleich- ähnlich dem Fingerabdruck.

Kann man diese Daten also durch gesetzliche Bestimmungen nicht in anderen Fällen verwerten, werden sie im Grunde komplett wertlos und uninteressant- außer für die eben anstehende Untersuchung, wo sie möglicherwiese den Mörder eines Kindes überführen kann.
Es spricht also wirklich nicht viel dagegen, so vorzugehen.

Thauris
18.09.2008, 19:50
Wenn der Staat etwas macht, misstraue ich seinen Absichten immer.

Du willst jetzt nicht damit andeuten, dass Du den Aktionen des Staates bezüglich DNA Tests mehr Ernsthaftigkeit zumisst als einem Kindermord, oder?

Felidae
18.09.2008, 19:54
Du willst jetzt nicht damit andeuten, dass Du den Aktionen des Staates bezüglich DNA Tests mehr Ernsthaftigkeit zumisst als einem Kindermord, oder?

Man sollte nie die Gefährlichkeit einer Datenkrake unterschätzten.

bernhard44
18.09.2008, 19:54
Der Ernsthaftigkeit WELCHEN Themas? Eines Massengentests? Als es um den Fall selber ging, warst Du nicht so empfindsam!

lasst euch doch nicht vorführen! ADS dürfte das Problem heißen.....

Felidae
18.09.2008, 19:55
Ich denke, du schätzt eben die Sensibilität der Daten komplett falsch ein.
Das ist eine Untersuchung der Länge einzelner Fragmente deiner DNA.
Da kann man so gut wie nichts über deine Person aussagen- bei besonders einfachen Tests nicht mal, ob die Person männlich oder weiblich ist.
Es reicht in der Tat nur zum Vergleich- ähnlich dem Fingerabdruck.

Kann man diese Daten also durch gesetzliche Bestimmungen nicht in anderen Fällen verwerten, werden sie im Grunde komplett wertlos und uninteressant- außer für die eben anstehende Untersuchung, wo sie möglicherwiese den Mörder eines Kindes überführen kann.
Es spricht also wirklich nicht viel dagegen, so vorzugehen.

An sich hättest du Recht. Nur in einem Zusammenhang gesetzt mit Vorratsdatenspeicherung, biometrischem Ausweis und Co. sollte es zumindestens einen üblen Beigeschmack haben.

Joseph Malta
18.09.2008, 19:57
Es geht noch weiter: Es gibt z. B. x Fälle von sog. Spurenübertragung. Uns allen fallen z. B. täglich 50-100 Haare aus. Die können dann z. B. auf der Kleidung eines späteren Mordopfers landen. Vielleicht die einzige DNA-Spur, die die Ermittler dann finden, wenn die Wurzel noch dranhängt.

Also würde mir ein Staatsanwalt mit einem Einzelhaar kommen und darauf basierend eine Anklage basteln wollen, ich würde ihn ab dem Moment der Ermittlungen jeden Tag mit mindestens einer Email auslachen.

Es muss schon mehr als nur eine einzige Spur zusammenpassen. Das wissen wir beide auch. Natürlich kann es passieren, dass wirklich viele Zufälle auf einen Haufen fallen.

Mir kam mal ein Polizist damit, dass eine Uhr am Bankschalter falsch gehen würde. Das hätte er selbst mittels einer Abhebung festgestellt. Dann, würde das so stimmen, hätte es sein können, dass der fragliche Verdächtige zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatortes gewesen wäre.
Ich habe das gelesen und innerlich gelacht. Der Cop trug in der Verhandlung stolz seine Ermittlungserkenntnisse vor, auf denen der ganze Fall basierte und ich habe ihn dann gefragt, ob er am Tattag eine Abhebung getätigt habe. Musste er verneinen. Danach habe ich nur noch gefragt, was wir dann hier im Gerichtssaal machen würden. Auf weitere Zeugen wurde verzichtet und keine 10 Minuten später war das Thema durch.

Also, nur mit einem Miniindiz in der Hand kommt kein Staatsanwalt durch.

Thauris
18.09.2008, 19:59
Man sollte nie die Gefährlichkeit einer Datenkrake unterschätzten.

Ich unterschätze vor allen Dingen mal nicht die Gefährlichkeit von Kindermördern!!

Felidae
18.09.2008, 19:59
Also würde mir ein Staatsanwalt mit einem Einzelhaar kommen und darauf basierend eine Anklage basteln wollen, ich würde ihn ab dem Moment der Ermittlungen jeden Tag mit mindestens einer Email auslachen.

Es muss schon mehr als nur eine einzige Spur zusammenpassen. Das wissen wir beide auch. Natürlich kann es passieren, dass wirklich viele Zufälle auf einen Haufen fallen.

Mir kam mal ein Polizist damit, dass eine Uhr am Bankschalter falsch gehen würde. Das hätte er selbst mittels einer Abhebung festgestellt. Dann, würde das so stimmen, hätte es sein können, dass der fragliche Verdächtige zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatortes gewesen wäre.
Ich habe das gelesen und innerlich gelacht. Der Cop trug in der Verhandlung stolz seine Ermittlungserkenntnisse vor, auf denen der ganze Fall basierte und ich habe ihn dann gefragt, ob er am Tattag eine Abhebung getätigt habe. Musste er verneinen. Danach habe ich nur noch gefragt, was wir dann hier im Gerichtssaal machen würden. Auf weitere Zeugen wurde verzichtet und keine 10 Minuten später war das Thema durch.

Also, nur mit einem Miniindiz in der Hand kommt kein Staatsanwalt durch.

Sicher. Aber dank CSI-Effekt kommt "forensisches Material" bei einfach gestrickten Naturen gut an.

Felidae
18.09.2008, 20:01
Ich unterschätze vor allen Dingen mal nicht die Gefährlichkeit von Kindermördern!!

Natürlich sind die gefährlich und müssen geschnappt werden. Ich wäre auch der letztte, der sich dagegen aussprechen würde, deren DNA zu speichern. Nur meine ich eben, dass es auch ohne Datenkraken gehen muss, solche Leute zu schnappen.

EinDachs
18.09.2008, 20:10
An sich hättest du Recht.
Nur in einem Zusammenhang gesetzt mit Vorratsdatenspeicherung, biometrischem Ausweis und Co. sollte es zumindestens einen üblen Beigeschmack haben.

Nur ist da eben kein Zusammenhang zwischen diesem Fall und den echt berechtigten Kritikpunkten an so allerlei anderem Datensammelunsinn, den der leidgeplagte Bürger erdulden muss.
Es stimmt schon, dass man mittlerweile fast reflexartig aufschreien muss, wenn in irgendeiner Aktion der Exekutive oder Legislative das Wort "Daten" in der Überschrift auftaucht, ganz einfach weil dann in 90% der Fällen unsere Rechte ausgehöhlt werden und/oder die ganze Maßnahme unsinnig ist - dies ist aber eher ein Fall der restlichen 10%.
Es gibt einen berechtigten Anlass, das Mittel ist tauglich, die Rechte der unbescholtenen Bürger bleiben gewahrt.

Joseph Malta
18.09.2008, 20:10
Sicher. Aber dank CSI-Effekt kommt "forensisches Material" bei einfach gestrickten Naturen gut an.

Aber bitte, wir sind doch nicht im Fernsehn. Da werden nämlich immer alle Bösen geschnappt und normalerweise auch verurteilt. Wir haben heute teilweise Staatsanwälte im Gerichtssaal sitzen, die ihren Rotz vorgeschrieben haben und den nur noch ablesen. Die bringst du mit 3 oder 4 Fragen, die sie nicht einkalkuliert haben, nicht nur ins Schwimmen, sondern dazu einen Freispruch zu fordern, obwohl der Angeklagte schuldig wie die Sünde selbst ist.

Ich habe eine junge Staatsanwältin erlebt, der flog ihr Zeuge um die Ohren. Es ging um eine lächerliche Konkursverschleppung. Der sagt ihr Hauptzeuge auf den Kopf zu, er habe doch schon bei seiner Vernehmung durch sie selbst deutlich gesagt, dass eine Vorsatztat auszuschließen sei und wieso er dann hier überhaupt seine Zeit und sie Steuergelder im Gerichtssall verplempern würde.

Felidae
18.09.2008, 20:13
Nur ist da eben kein Zusammenhang zwischen diesem Fall und den echt berechtigten Kritikpunkten an so allerlei anderem Datensammelunsinn, den der leidgeplagte Bürger erdulden muss.
Es stimmt schon, dass man mittlerweile fast reflexartig aufschreien muss, wenn in irgendeiner Aktion der Exekutive oder Legislative das Wort "Daten" in der Überschrift auftaucht, ganz einfach weil dann in 90% der Fällen unsere Rechte ausgehöhlt werden und/oder die ganze Maßnahme unsinnig ist - dies ist aber eher ein Fall der restlichen 10%.
Es gibt einen berechtigten Anlass, das Mittel ist tauglich, die Rechte der unbescholtenen Bürger bleiben gewahrt.

Hm, sollten die Daten Unschuldiger tatsächlich sofort wieder gelöscht werden, würde ich dir zustimmen.

Felidae
18.09.2008, 20:13
Aber bitte, wir sind doch nicht im Fernsehn. Da werden nämlich immer alle Bösen geschnappt und normalerweise auch verurteilt. Wir haben heute teilweise Staatsanwälte im Gerichtssaal sitzen, die ihren Rotz vorgeschrieben haben und den nur noch ablesen. Die bringst du mit 3 oder 4 Fragen, die sie nicht einkalkuliert haben, nicht nur ins Schwimmen, sondern dazu einen Freispruch zu fordern, obwohl der Angeklagte schuldig wie die Sünde selbst ist.

Ich habe eine junge Staatsanwältin erlebt, der flog ihr Zeuge um die Ohren. Es ging um eine lächerliche Konkursverschleppung. Der sagt ihr Hauptzeuge auf den Kopf zu, er habe doch schon bei seiner Vernehmung durch sie selbst deutlich gesagt, dass eine Vorsatztat auszuschließen sei und wieso er dann hier überhaupt seine Zeit und sie Steuergelder im Gerichtssall verplempern würde.

Kannst du das mit deine Gewissen verantworten, jemanden freisprechen zu lassen, der eindeutig schuldig ist?

arnd
18.09.2008, 20:17
Kannst du das mit deine Gewissen verantworten, jemanden freisprechen zu lassen, der eindeutig schuldig ist?

Haben Anwälte ein Gewissen ,oder wollen sie nur Geld verdienen?

Was nicht heißen soll ,dass Anwälte überflüssig seien.

Joseph Malta
18.09.2008, 20:19
Kannst du das mit deine Gewissen verantworten, jemanden freisprechen zu lassen, der eindeutig schuldig ist?

Kommt auf das Delikt an. Bei schwersten Verbrechen ist die Beweiskette normalerweise so dichtmaschig geknüpft, dass es nur noch um das Strafmaß geht. Da geht mit Freispruch nichts mehr.
Bei kleineren Delikten oder vergleichsweise harmloserer Wirtschaftskriminalität ohne Schaden an Leib und Leben kann ich das sogar sehr gut mit meinem Gewissen vereinbaren.

Felidae
18.09.2008, 20:20
Kommt auf das Delikt an. Bei schwersten Verbrechen ist die Beweiskette normalerweise so dichtmaschig geknüpft, dass es nur noch um das Strafmaß geht. Da geht mit Freispruch nichts mehr.
Bei kleineren Delikten oder vergleichsweise harmloserer Wirtschaftskriminalität ohne Schaden an Leib und Leben kann ich das sogar sehr gut mit meinem Gewissen vereinbaren.

Wirtschaftskriminalität ist oft sogar höchst unharmlos.

EinDachs
18.09.2008, 20:21
Hm, sollten die Daten Unschuldiger tatsächlich sofort wieder gelöscht werden, würde ich dir zustimmen.

Naja, ich weiß ganz gut, wie das so abläuft. Als sie vor einem halben Jahr die Sache mit meinem Onkel war, hab ich mich recht intensiv mit der Thematik beschäftigt und auch recht gut im Gerichtssaal aufgepasst.

Es ist wirklich halb so dramatisch.
Würde etwa ein Polizist heimlich DNA-Fingerprints zu Untersuchungen in anderen Fällen verwenden, wird er entlassen und kann sogar im Gefängnis landen. Und für ein Beweisverfahren vor Gericht könnten solche unrechtmäßigen Vergleiche sowieso nicht verwendet werden, es ist also auch für ermittelnde Beamte ein sinnloses, hohes Risiko hier ihre Kompetenzen zu übertreten.

Felidae
18.09.2008, 20:22
Naja, ich weiß ganz gut, wie das so abläuft. Als sie vor einem halben Jahr die Sache mit meinem Onkel war, hab ich mich recht intensiv mit der Thematik beschäftigt und auch recht gut im Gerichtssaal aufgepasst.

Zu wie viel wurde dein Onkel eigentlich verurteilt?

Joseph Malta
18.09.2008, 20:23
Wirtschaftskriminalität ist oft sogar höchst unharmlos.

Das sehe ich anders. Aber wir müssen ja nicht einer Meinung sein, denn ich sehe ja auch den Fortbestand der Menschenrechte nicht durch Gentests zur Ergreifung eines Mörders in wesentlichen Bestandteilen gefährdet, sofern danach die Daten wie gesetzlich vorgeschrieben vernichtet werden.

Felidae
18.09.2008, 20:24
Das sehe ich anders. Aber wir müssen ja nicht einer Meinung sein, denn ich sehe ja auch den Fortbestand der Menschenrechte nicht durch Gentests zur Ergreifung eines Mörders in wesentlichen Bestandteilen gefährdet, sofern danach die Daten wie gesetzlich vorgeschrieben vernichtet werden.

Wenn die Daten wirklich vernichtet werden, kann ich mich dieser Sicht bedenkenlos anschließen.

Joseph Malta
18.09.2008, 20:26
Wenn die Daten wirklich vernichtet werden, kann ich mich dieser Sicht bedenkenlos anschließen.

Da spricht der § 81h StPO eine sehr unmißverständliche Sprache.

nethead
18.09.2008, 20:28
Das würde ich sogar befürworten, wenn dadurch Täter schneller identifiziert werden können, bevor sie weiteres Unheil anrichten.

Wenn durch mehrere Unabhängige BÜRGERGRUPPEN als neutrale Beobachter halbwegssichergestellt werden kann das die Proben auch wieder vernichtet werden. Das Problem bei der Sache ist das die deutsche Polizei leider dafür bekannt ist Fingerabdrücke und Datensätze nicht alle wieder nach Vorschrift zu löschen!

Felidae
18.09.2008, 20:29
Da spricht der § 81h StPO eine sehr unmißverständliche Sprache.

Nur ist die Frage: Wann sind die Auswertungen nciht mehr zur Aufklärung erforderlich? Gilt das schon, wenn festgestellt ist, dass der Proband es nicht war oder erst, wenn der Täter wirklich verurteilt ist?

arnd
18.09.2008, 20:29
Da spricht der § 81h StPO eine sehr unmißverständliche Sprache.

Jetzt mußt du Felidae nur noch davon überzeugen ,dass der Staat kein falsches Spiel spielt ,dann ist das Thema gegessen.

EinDachs
18.09.2008, 20:29
Zu wie viel wurde dein Onkel eigentlich verurteilt?

20 Jahre, aber noch nicht rechtskräftig.
Die Mühlen der Justiz mahlen noch ein wenig.

Felidae
18.09.2008, 20:30
20 Jahre, aber noch nicht rechtskräftig.
Die Mühlen der Justiz mahlen noch ein wenig.

Wurde er nicht in Deutschland verurteilt? Hier ist die Höchstrafe doch entweder 15 Jahre oder lebenslang.

Joseph Malta
18.09.2008, 20:34
Nur ist die Frage: Wann sind die Auswertungen nciht mehr zur Aufklärung erforderlich? Gilt das schon, wenn festgestellt ist, dass der Proband es nicht war oder erst, wenn der Täter wirklich verurteilt ist?

Die Untersuchungen werden ja nicht von den Ermittlungsbehörden durchgeführt. Die sind nur Sammler und Jäger. Das Labor, was mit der Untersuchung beuaftragt wird, muss sich an gewaltige Vorschriften halten. Dort liegt die Täter-DNA vor und danach wird gesucht. Die haben dort nicht einmal Namen zu den Proben, sondern nur Nummern. Findet sich keine Übereinstimmung, wird das vermerkt und die Probe beseitigt. Damit ist der Fall für den Probenspender abgeschlossen. Namenlos.
Es ist ferner vorgeschrieben, dass diese Proben nur zum Abgleich mit Beweismitteln benutzt werden darf. Du darfst nichts anderes machen als den Abgleich durchführen. Ein Rumspielen mit den Proben ist verboten wie nur etwas verboten sein kann. Und so ein Labor lebt nicht nur von diesen Genanalysen, also würde man die ganze Existenz aufs Spiel setzen, macht man dort krumme Züge.

Felidae
18.09.2008, 20:36
Die Untersuchungen werden ja nicht von den Ermittlungsbehörden durchgeführt. Die sind nur Sammler und Jäger. Das Labor, was mit der Untersuchung beuaftragt wird, muss sich an gewaltige Vorschriften halten. Dort liegt die Täter-DNA vor und danach wird gesucht. Die haben dort nicht einmal Namen zu den Proben, sondern nur Nummern. Findet sich keine Übereinstimmung, wird das vermerkt und die Probe beseitigt. Damit ist der Fall für den Probenspender abgeschlossen. Namenlos.
Es ist ferner vorgeschrieben, dass diese Proben nur zum Abgleich mit Beweismitteln benutzt werden darf. Du darfst nichts anderes machen als den Abgleich durchführen. Ein Rumspielen mit den Proben ist verboten wie nur etwas verboten sein kann. Und so ein Labor lebt nicht nur von diesen Genanalysen, also würde man die ganze Existenz aufs Spiel setzen, macht man dort krumme Züge.

Werden die Aufzeichnungen nicht in der Ermittlungsakte gespeichert?

Joseph Malta
18.09.2008, 20:38
Jetzt mußt du Felidae nur noch davon überzeugen ,dass der Staat kein falsches Spiel spielt ,dann ist das Thema gegessen.

Der Staat kann doch gar nichts machen. Die Proben erhalten eine unverfängliche Nummer und die geht ans Labor. Dort wird namenlos untersucht. Die Probe 1.355 erhält dann den Zusatz, dass keinerlei Übereinstimmungen gefunden worden sind. Das erhalten die Ermittlungsbehörden. Das Labor vernichtet danach umgehend die Probe, ohne dass sie an die Behörden zurück geht.

Was soll da bitte passieren? Die Polizei hat vorliegen, Otto Normal mit der Nummer 1.355 scheidet als Täter aus. Das Labor weiß nur, Nummer 1.355 ist nicht der Täter.

Felidae
18.09.2008, 20:39
Der Staat kann doch gar nichts machen. Die Proben erhalten eine unverfängliche Nummer und die geht ans Labor. Dort wird namenlos untersucht. Die Probe 1.355 erhält dann den Zusatz, dass keinerlei Übereinstimmungen gefunden worden sind. Das erhalten die Ermittlungsbehörden. Das Labor vernichtet danach umgehend die Probe, ohne dass sie an die Behörden zurück geht.

Was soll da bitte passieren? Die Polizei hat vorliegen, Otto Normal mit der Nummer 1.355 scheidet als Täter aus. Das Labor weiß nur, Nummer 1.355 ist nicht der Täter.

Ich hatte nur mal gelesen, dass der gen. Fingerabdruck in der Ermittlungsakte bleibt, bis der Täter verurteilt ist. Deshalb auch meine massive Kritik.

Joseph Malta
18.09.2008, 20:40
Werden die Aufzeichnungen nicht in der Ermittlungsakte gespeichert?

Wie denn? Natürlich wird der Gencode des Täters gespeichert, aber die Struktur der untersuchten Proben verlässt das Labor nicht, sofern es sich nicht um die Täter-DNA handelt. Die Proben kommen sofort danach in die Biotonne namens medizinischer Sondermüll.

arnd
18.09.2008, 20:40
Der Staat kann doch gar nichts machen. Die Proben erhalten eine unverfängliche Nummer und die geht ans Labor. Dort wird namenlos untersucht. Die Probe 1.355 erhält dann den Zusatz, dass keinerlei Übereinstimmungen gefunden worden sind. Das erhalten die Ermittlungsbehörden. Das Labor vernichtet danach umgehend die Probe, ohne dass sie an die Behörden zurück geht.

Was soll da bitte passieren? Die Polizei hat vorliegen, Otto Normal mit der Nummer 1.355 scheidet als Täter aus. Das Labor weiß nur, Nummer 1.355 ist nicht der Täter.

Ich habs verstanden ,aber ob unser Felidae das akzeptiert weiß das Forenvolk noch nicht.

Joseph Malta
18.09.2008, 20:44
Ich hatte nur mal gelesen, dass der gen. Fingerabdruck in der Ermittlungsakte bleibt, bis der Täter verurteilt ist. Deshalb auch meine massive Kritik.

Ja, vom Täter bleibt die Genstruktur erhalten. Aber doch nicht von allen Untersuchten. Das sind in manchen Fällen über 10.000 gewesen.

Nochmals:
Die Polizei nimmt die Probe. Vor der Verschickung ans Labor wird die Probe nummeriert. Da kommt nur eine Probe mit einer Nummer an. Die Probe wird geprüft. Passt der Code nicht mit der Täter-DNA überein, geht das Pröbchen in den Sondermüll und auf die Liste kommt der Vermerk "Probe Nummer 666 ist zwar teuflisch gut, aber weist keinerlei Übereinstimmungen mit der Täter-DNA auf". Das geht an die Polizei und die streichen Nummer 666 von der Liste.

Tosca
18.09.2008, 20:45
http://www.welt.de/vermischtes/article2457121/Leipziger-Polizei-beginnt-mit-Massengentest.html

So, es ist soweit. Im Fall Michelle beginnen die Massengentests. Wieder werden Unschuldige zu leiden haben, wieder trifft die Datensammelwut des Staates unschuldige Menschen und als Vorwand wird der schlimme Mord an Michelle benutzt.

Bürgerrechte adé

Ich finde es richtig, dass Tests gemacht werden. Nur leider wird der Täter kaum unter den Freiwilligen sein. Allerdings besteht ja die Möglichkeit, dass eine große Ähnlichkeit besteht und man somit nachschauen kann, wer in selbiger Familie noch fehlt.

In solchen Fällen sollte es selbstverständlich sein, dass man auf seine Rechte verzichtet. Jeder müsste ein Interesse daran haben, dass der Täter schnellstens gefunden wird.

bernhard44
19.09.2008, 06:09
Also würde mir ein Staatsanwalt mit einem Einzelhaar kommen und darauf basierend eine Anklage basteln wollen, ich würde ihn ab dem Moment der Ermittlungen jeden Tag mit mindestens einer Email auslachen.

Es muss schon mehr als nur eine einzige Spur zusammenpassen. Das wissen wir beide auch. Natürlich kann es passieren, dass wirklich viele Zufälle auf einen Haufen fallen.

Mir kam mal ein Polizist damit, dass eine Uhr am Bankschalter falsch gehen würde. Das hätte er selbst mittels einer Abhebung festgestellt. Dann, würde das so stimmen, hätte es sein können, dass der fragliche Verdächtige zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatortes gewesen wäre.
Ich habe das gelesen und innerlich gelacht. Der Cop trug in der Verhandlung stolz seine Ermittlungserkenntnisse vor, auf denen der ganze Fall basierte und ich habe ihn dann gefragt, ob er am Tattag eine Abhebung getätigt habe. Musste er verneinen. Danach habe ich nur noch gefragt, was wir dann hier im Gerichtssaal machen würden. Auf weitere Zeugen wurde verzichtet und keine 10 Minuten später war das Thema durch.

Also, nur mit einem Miniindiz in der Hand kommt kein Staatsanwalt durch.

geht wieder deine Fantasie mit dir durch? Das hättest du wohl gern, Kreuzverhör deutscher Polizisten und du der messerscharfe Anwalt des Opfers.....:)) :lach:

Thauris
19.09.2008, 06:17
Falls es jemanden interessiert - das arme Kind wurde gestern beerdigt!

Tosca
19.09.2008, 07:53
geht wieder deine Fantasie mit dir durch? Das hättest du wohl gern, Kreuzverhör deutscher Polizisten und du der messerscharfe Anwalt des Opfers.....:)) :lach:

Wieso Anwalt? Sind wir wieder im Dritten Reich? Also Anwalt, Richter und Henker alles in einer Person? Nee, nach diesen Zeiten haben wir alle keine Sehnsucht.

Tosca
19.09.2008, 07:55
Falls es jemanden interessiert - das arme Kind wurde gestern beerdigt!

Ich möchte mir nicht vorstellen, was in den Eltern vor geht. Niemand sollte so viel Schmerz ertragen müssen.

Klopperhorst
19.09.2008, 08:38
Ich möchte mir nicht vorstellen, was in den Eltern vor geht. Niemand sollte so viel Schmerz ertragen müssen.

Das Gehirn ist anscheinend fähig dazu, also ist es von der Natur so gewollt.

Dieses Leben ist eben die Hölle, wobei jeder der Teufel des Anderen ist.

---

kotzfisch
19.09.2008, 08:48
Gentests fragwürdig, um den Täter zu fassen?
Wie krank muß man sein, den Eltern wenigstens die kleine gEnugtuung versagen zu wollen, diese Kreatur vor Gericht zu sehen?

Tosca
19.09.2008, 08:49
Das Gehirn ist anscheinend fähig dazu, also ist es von der Natur so gewollt.

Dieses Leben ist eben die Hölle, wobei jeder der Teufel des Anderen ist.

---

Rational hast du sicher Recht. Aber der Mensch ist keine Maschine.

Und ehrlich: Ich wünsche dem Täter, dass er keine Sekunde mehr schlafen kann, dass ihn die ängstlichen Augen des Kindes bis ans Lebensende verfolgen. Leider sind das fromme Wünsche, die sich nciht erfüllen werden.

Klopperhorst
19.09.2008, 08:51
Rational hast du sicher Recht. Aber der Mensch ist keine Maschine.

Und ehrlich: Ich wünsche dem Täter, dass er keine Sekunde mehr schlafen kann, dass ihn die ängstlichen Augen des Kindes bis ans Lebensende verfolgen. Leider sind das fromme Wünsche, die sich nciht erfüllen werden.

Diese Fälle sollten den unbelehrbaren Optimisten lieber zeigen, daß wir in einer schlechten Welt leben.

Es gibt keinen Ausweg aus dieser Hölle, ausser das Leben zu verneinen, aber wer versteht das schon?

---

Thauris
19.09.2008, 08:53
Das Gehirn ist anscheinend fähig dazu, also ist es von der Natur so gewollt.

Dieses Leben ist eben die Hölle, wobei jeder der Teufel des Anderen ist.

---


Wenn man mal die Scheuklappen abnimmt, ist das eine durchaus realistische Sichtweise!

Thauris
19.09.2008, 08:55
Rational hast du sicher Recht. Aber der Mensch ist keine Maschine.

Und ehrlich: Ich wünsche dem Täter, dass er keine Sekunde mehr schlafen kann, dass ihn die ängstlichen Augen des Kindes bis ans Lebensende verfolgen. Leider sind das fromme Wünsche, die sich nciht erfüllen werden.

Ich denke, das ist ihm ziemlich egal - der ist im Moment eh damit beschäftigt seine Haut zu retten, der Drecksack!

Felidae
19.09.2008, 09:09
Ich finde es richtig, dass Tests gemacht werden. Nur leider wird der Täter kaum unter den Freiwilligen sein. Allerdings besteht ja die Möglichkeit, dass eine große Ähnlichkeit besteht und man somit nachschauen kann, wer in selbiger Familie noch fehlt.

In solchen Fällen sollte es selbstverständlich sein, dass man auf seine Rechte verzichtet. Jeder müsste ein Interesse daran haben, dass der Täter schnellstens gefunden wird.

Es gab mehrere Fälle, wo der Täter unter den Freiwilligen war. Das wird durch den sozialen Druck hervorgerufen, der auch ein Grund für Massentests ist.

harlekina
19.09.2008, 10:01
Es gab mehrere Fälle, wo der Täter unter den Freiwilligen war. Das wird durch den sozialen Druck hervorgerufen, der auch ein Grund für Massentests ist.

NA UND?

Felidae
19.09.2008, 10:08
NA UND?

Ich sagte nichts dagegen. Es war lediglich ein Kommentar, dass man nicht ausschließen sollte, dass der Täter sich testen lässt.

Strandwanderer
19.09.2008, 10:11
P.S. In der Vergangenheit wurden solche Gentests oft nur angedeutet um den Täter zu verunsichern. Der letzte Fall liegt noch gar nicht so lange zurück - aber frag mich nicht um was es da ging.

In einem dieser Fälle ging es um den Holzklotzwerfer aus der Nähe von Oldenburg, durch den eine Frau im Auto getötet wurde.

Kurz nach Ankündigung des Gentests suchte der Täter selbst den Kontakt zur Polizei.

harlekina
19.09.2008, 10:54
Ich sagte nichts dagegen. Es war lediglich ein Kommentar, dass man nicht ausschließen sollte, dass der Täter sich testen lässt.
Bist du im Besitz einer Kreditkarte? (http://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Mikado)

Felidae
19.09.2008, 11:16
Bist du im Besitz einer Kreditkarte? (http://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Mikado)

Nein, ich brauche keine. Im Übrigen kann man so ein Vorgehen nicht direkt mit einem Massengentest vergleichen. Der Gentest mag gerechtfertigt sein, aber man muss eben sehr gut darauf aufpassen, dass nicht mehr daraus wird. Mit DNA lässt sich nun mal viel Missbrauch treiben.