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Vollständige Version anzeigen : Folter kein Argument gegen Türkeibeitritt???



Roter engel
25.12.2004, 20:24
Ist die Folter in der Türkei kein Gegenargument für den Türkeibeitritt?
Denn schließlich ist Folter nicht unbedingt ein Instrument von Diktaturen. Die USA tuen es nicht nur in ihren Kriegen leidenschaftlich oft und gerne, auch in Kuba hören die Menschenrechte der USA auf.
Wir selber verurteilen Polizisten, die Folter androhen, nur mit einer Geldstrafe auf Bewährung!? ein niedrigeres Urteil ist wohl kaum möglich gewesen.
Und findet die mehrheit der Deutschen eine Folter von Mördern oder besser gesagt von vermeintlichen Mördern nicht legitim und sogar notwendig???
Achja, und unsere Bundeswehr hat auch ein wenig Dreck am Stecken...

Scotty
25.12.2004, 20:36
Hallo Engel,
Du schreibst ja selber in Deinem zweitem Abstimmungspunkt "staatlich organisierte Folter".
Das trifft in der Türkei wohl eher zu wie in der BRD. Deshalb ist der Fall Daschner eigentlich nicht vergleichbar. Und einen verurteilten Mörder zu foltern, finde ich genauso wenig ok, wirklich lebenslang wegsperren schon eher. Zur Bundeswehr, das ist keine Frage, die Verantwortlichen raus aus der Truppe. Das hat nichts mehr mit der Ausbildung zu tun.
Aber ein Land, in dem das Foltern teilweise üblicher Verhörusus ist, das sollte erstmal wirklich an sich arbeiten.

Roter engel
25.12.2004, 20:44
Hallo Engel,
Du schreibst ja selber in Deinem zweitem Abstimmungspunkt "staatlich organisierte Folter".
Das trifft in der Türkei wohl eher zu wie in der BRD. Deshalb ist der Fall Daschner eigentlich nicht vergleichbar. Und einen verurteilten Mörder zu foltern, finde ich genauso wenig ok, wirklich lebenslang wegsperren schon eher. Zur Bundeswehr, das ist keine Frage, die Verantwortlichen raus aus der Truppe. Das hat nichts mehr mit der Ausbildung zu tun.
Aber ein Land, in dem das Foltern teilweise üblicher Verhörusus ist, das sollte erstmal wirklich an sich arbeiten.

Mit daschners Urteil toleriert man meiner Meinung nach aber Folter und es werden Folterungen folgen...wetten wir!!!

Sollen wir nun unsere diplomatischen Beziehungen zu den USA abbrechen? oder glaubst herr bush weiß nicht, was auf kuba abgeht?

moxx
25.12.2004, 20:48
Mit daschners Urteil toleriert man meiner Meinung nach aber Folter und es werden Folterungen folgen...wetten wir!!!

Sollen wir nun unsere diplomatischen Beziehungen zu den USA abbrechen? oder glaubst herr bush weiß nicht, was auf kuba abgeht?

herr daschner hat nicht gefoltert, er hat nur folter androhen lassen, dass ist ein ziemlicher unterschied und im prinzip nur eine "wiederrechtliche drohung", die wird nunmal nicht so hart bestraft wie folter.

außerdem unterhält deutschland ja diplomatische beziehungen zu der türkei, nur ob man sie dann in die eu aufnehmen muss ist eine ganz andere frage.
für mich klar ein argument dagegen, eines unter vielen!

Equilibrium
25.12.2004, 20:48
Wir selber verurteilen Polizisten, die Folter androhen, nur mit einer Geldstrafe auf Bewährung!? ein niedrigeres Urteil ist wohl kaum möglich gewesen.

Du hälst also das Leben eines lügnerischen,miesen kriminellen Mörders für wichtiger als das,eines unschuldigen Kindes??

Roter engel
25.12.2004, 20:53
herr daschner hat nicht gefoltert, er hat nur folter androhen lassen, dass ist ein ziemlicher unterschied und im prinzip nur eine "wiederrechtliche drohung", die wird nunmal nicht so hart bestraft wie folter.

außerdem unterhält deutschland ja diplomatische beziehungen zu der türkei, nur ob man sie dann in die eu aufnehmen muss ist eine ganz andere frage.
für mich klar ein argument dagegen, eines unter vielen!

Habe ich ihm irgendwo Folter unterstellt, mister oberklug?

Dann kauf dir mal ein Strafgesetzbuch und lies mal unter Aussageerpressung nach und vielleicht fällt dir auf, dass der tatbestand sehr wohl erfühlt ist!

natürlich, was erwarte ich von dir

Roter engel
25.12.2004, 20:55
Du hälst also das Leben eines lügnerischen,miesen kriminellen Mörders für wichtiger als das,eines unschuldigen Kindes??

ich halte kein Leben für wertvoller.
Jeder Mensch hat ein Recht auf Unversehrtheit!!!
Und was ist wenn ein unschuldiger verdächtigt wird, machen wirs dann wie im Mittelalter bei den Hexenprozessen?

Und warum darf die Türkei soetwas nicht?

Equilibrium
25.12.2004, 21:00
Und was ist wenn ein unschuldiger verdächtigt wird, machen wirs dann wie im Mittelalter bei den Hexenprozessen?


War den der Mörder unschuldig?


Jeder Mensch hat ein Recht auf Unversehrtheit!!!

Du würdest also das unschuldige Kind opfern und dem Täter ein schönes Leben gönnen?

moxx
25.12.2004, 21:03
§343 StGB
Wer als Amtsträger der zur Mitwirkung (...)[mögliche verfahren werden aufgezählt], berufen ist , einen anderen körperlich misshandelt, gegen ihn sonstige gewalt anwendet, ihm gewalt androht oder ihn seelisch quält, um ihn zu nötigen, [jetzt wird es interessant] in dem Verfahren [aha] etwas auszusagen oder zu erklären (...)

:D

Roter engel
25.12.2004, 21:03
War den der Mörder unschuldig?



Du würdest also das unschuldige Kind opfern und dem Täter ein schönes Leben gönnen?

nein, aber in notstandssituationen ist es nicht möglich die schuld ganz genau zu prüfen und erst nach einem urteil ist er zu bestrafen. und zwar mit gefängniss

das kind war eh schon tot...was hätte es da bitte genützt den mörder noch zu foltern?

lieber 999 Mörder nicht foltern, als 1 unschuldigen zu foltern

Roter engel
25.12.2004, 21:04
§343 StGB
Wer als Amtsträger der zur Mitwirkung (...)[mögliche verfahren werden aufgezählt], berufen ist , einen anderen körperlich misshandelt, gegen ihn sonstige gewalt anwendet, ihm gewalt androht oder ihn seelisch quält, um ihn zu nötigen, [jetzt wird es interessant] in dem Verfahren [aha] etwas auszusagen oder zu erklären (...)

:D

hast du jura studiert?was willst du mit deinen kommentaren bitte aussagen?

moxx
25.12.2004, 21:09
nein ich habe nicht jura studiert, aber ich habe ein StGB zur hand, du hast mich aufgefordert nachzusehen, dort steht genau dieses.
nur gab es gar kein verfahren gegen herrn geffken, in dem er zu einer aussage gezwungen werden konnte, sie war vor dem gericht nicht relevant. es ging hier nur um die rettung eines menschenlebens, nicht darum zu beweisen, dass herr g. der mörder war. deswegen ist der tatbestand eben nicht erfüllt...

Roter engel
25.12.2004, 21:13
nein ich habe nicht jura studiert, aber ich habe ein StGB zur hand, du hast mich aufgefordert nachzusehen, dort steht genau dieses.
nur gab es gar kein verfahren gegen herrn geffken, in dem er zu einer aussage gezwungen werden konnte, sie war vor dem gericht nicht relevant. es ging hier nur um die rettung eines menschenlebens, nicht darum zu beweisen, dass herr g. der mörder war. deswegen ist der tatbestand eben nicht erfüllt...

hach, wie gut das mein vater jura studiert hat :2faces:
und soll ich ihn zitieren: "der tatbestand ist sehr wohl erfüllt"
natürlich ging es um die rettung eines menschenlebens, um was bitte sonst?
und es handelt sich hier sehr wohl um eine aussage...
:))

Scotty
25.12.2004, 21:16
Mit daschners Urteil toleriert man meiner Meinung nach aber Folter und es werden Folterungen folgen...wetten wir!!!
Ich denke nicht. Er ist immerhin verurteilt worden, er sollte so etwas also nicht wieder tun. Im übrigen dürften etwaige zukünftige Vorteile dieser Art nicht mehr so mild verurteilt werden.


das kind war eh schon tot...was hätte es da bitte genützt den mörder noch zu foltern?
Das war im Zeitpunkt des Verhörs aber noch nicht bekannt, ansonsten gebe ich Dir Recht.
In diesem Falle hätte Daschner aber wohl nicht die Drohung ausgesprochen.

Roter engel
25.12.2004, 21:18
Ich denke nicht. Eri ist immerhin verurteilt worden, er sollte so etwas also nicht wieder tun. Im übrigen dürften etwaige zukünftige Vorteile dieser Art nicht mehr so mild verurteilt werden.

und dann greift man zu der geringsten bestrafung, die möglich ist! tolles urteil

moxx
25.12.2004, 21:19
hach, wie gut das mein vater jura studiert hat :2faces:
und soll ich ihn zitieren: "der tatbestand ist sehr wohl erfüllt"
natürlich ging es um die rettung eines menschenlebens, um was bitte sonst?
und es handelt sich hier sehr wohl um eine aussage...
:))

begründung...sorry aber, "weil mein vater das sagt!" ist für mich kein argument, eine aussage sollte erpresst werden, dass habe ich nicht angezweifelt, es lief aber kein verfahren...

Roter engel
25.12.2004, 21:22
begründung...sorry aber, "weil mein vater das sagt!" ist für mich kein argument, eine aussage sollte erpresst werden, dass habe ich nicht angezweifelt, es lief aber kein verfahren...

akzeptiere einfach, dass mein vater jura studiert hat und auch die dazu passende literatur gelesen hat
"weil moxx das sagt" ist sehr wohl ein argument???
es muss ja ach nicht gleichzeitig ein verfahren laufen...
das is doch schwachsinnig

moxx
25.12.2004, 21:25
doch es muss eins laufen genau dies steht ja in dem gesetz... :]
"in dem Verfahren" [entnommen §343 StGB]
ich akzeptiere ja das dein vater jura studiert hat, nur hätte ich gerne eine begründung,
meine begründung habe ich gegeben.

Roter engel
25.12.2004, 21:26
doch es muss eins laufen genau dies steht ja in dem gesetz... :]
"in dem Verfahren" [entnommen §343 StGB]
ich akzeptiere ja das dein vater jura studiert hat, nur hätte ich gerne eine begründung,
meine begründung habe ich gegeben.

mit welcher begründung wird ein mörder inhaftiert?

das führt nur zu einem trilemma...könntest du deine begründung dann bitte begründen?

Scotty
25.12.2004, 21:27
und dann greift man zu der geringsten bestrafung, die möglich ist! tolles urteil
Gefühlsmäßig hätte ich sogar lieber einen Freispruch gehabt. Sei mir jetzt bitte nicht böse, aber ein Subjekt, das sich so gegen jedwedes Recht stellt, hat kein Anrecht auf menschliche Behandlung. Wo bitte hat denn er die Menschenwürde und das Lebensrecht des Opfers beachtet? Er hat ja noch nicht mal die Ausrede von geistigem Defizit. Es war bloße Geldgier.
Seine Schuld war bereits erwiesen im Zeitpunkt des Verhörs. Deswegen ist Daschners Verhalten für mich "tolerabel". Allerdings ist ein solches Verhör oder Folter bei Vorliegen lediglich eines Verdachtes nicht hinnehmbar. Da stimme ich dir voll zu.

moxx
25.12.2004, 21:31
mit welcher begründung wird ein mörder inhaftiert?

das führt nur zu einem trilemma...könntest du deine begründung dann bitte begründen?

die begründung war wohl "dringender verdacht" oder sowas, wie gesagt ich habe nicht jura studiert und den fall auch nicht...

und wieso soll ich meine begründung begründen? du hast gesagt, herr daschner habe sich wiederrechtlich verhalten (stimmt) nach §343StGB stimmt eben nicht, weil die aussage nicht dazu gedacht war in einem verfahren gegen herrn g. verwendet zu werden.
(ich wiederhohle mich, oder verstehe deine frage nicht)

Ein deutscher Jäger
25.12.2004, 21:31
Ist schon die Tat des Herrn Daschner nicht schlimm genug, hätte man wenigstens Verständnis für seine Situation aufbringen können wenn, ja wenn er hinterher gesagt hätte: "Jawohl, ich habe das getan, ich war in einer äußerst schwierigen (auch persönlichen) Situation in der ich eine Entscheidung mit meinem Gewissen vereinbaren musste, ich habe mich so entschieden und jetzt steh ich auch dafür grade!"
Aber nein, sich hinterher auch noch hinzustellen und zu behaupten man hätte juristisch richtig gehandelt und null Einsicht zeigen, das setzt dem ganzen die Krone auf!
Was hat dieser Mensch, imerhin ein hoher Polizeibeamter, eigentlich für ein Rechtsverständnis??!! So jemand ist untragbar in einer solchen Position!

mfG

Roter engel
25.12.2004, 21:34
Gefühlsmäßig hätte ich sogar lieber einen Freispruch gehabt. Sei mir jetzt bitte nicht böse, aber ein Subjekt, das sich so gegen jedwedes Recht stellt, hat kein Anrecht auf menschliche Behandlung. Wo bitte hat denn er die Menschenwürde und das Lebensrecht des Opfers beachtet? Er hat ja noch nicht mal die Ausrede von geistigem Defizit. Es war bloße Geldgier.
Seine Schuld war bereits erwiesen im Zeitpunkt des Verhörs. Deswegen ist Daschners Verhalten für mich "tolerabel". Allerdings ist ein solches Verhör oder Folter bei Vorliegen lediglich eines Verdachtes nicht hinnehmbar. Da stimme ich dir voll zu.

Idiot...tut mir leid...aber wär einen Menschen als "Subjekt" bezeichnet, kann von mir nur polemik erwarten!
das von mir fettgedruckte würde bedeuten: man dürfte ihn quälen, ais spass töten, alles mit ihm machen, obwohl er nicht mal verurteilt worden ist!

Geldgier wohl kaum...
Die Schuld kann man nie zu 100% beweisen.

tut mir leid, aber ich dulde es nicht, dass du einem menschen jegliche rechte aberkennst...
deswegen unterhalte ich mich einfach nicht mehr mit dir!(ich will mir keine warnpunkte einhandeln)

Scotty
25.12.2004, 22:02
Idiot...tut mir leid...aber wär einen Menschen als "Subjekt" bezeichnet, kann von mir nur polemik erwarten!
das von mir fettgedruckte würde bedeuten: man dürfte ihn quälen, ais spass töten, alles mit ihm machen, obwohl er nicht mal verurteilt worden ist!

Geldgier wohl kaum...
Die Schuld kann man nie zu 100% beweisen.

tut mir leid, aber ich dulde es nicht, dass du einem menschen jegliche rechte aberkennst...
deswegen unterhalte ich mich einfach nicht mehr mit dir!(ich will mir keine warnpunkte einhandeln)
Den Idiot kann ich verschmerzen, da es nicht zutrifft. Idiot bedeutet: Der Sprache unkundig, das mein Lateinlehrer mir immer gesagt.... :))
Mit "kein Anrecht..." meinte ich nicht, daß man ihn Foltern _muß_, schon gar nicht aus Spaß, denn damit begibt man sich auf die selbe Stufe wie diese "Person" (Besser?) Aber er hat einfach mit einer härteren Behandlung zu rechnen.
Wenn es nicht Geldgier war, warum hat er dann den Jungen entführt? Aus Spaß am Nervenkitzel?

Sorry, daß ich Dich so hochgejagt habe. Aber das tun Gewaltverbrecher und Vergewaltiger bei mir auch.

Roter engel
25.12.2004, 22:19
Den Idiot kann ich verschmerzen, da es nicht zutrifft. Idiot bedeutet: Der Sprache unkundig, das mein Lateinlehrer mir immer gesagt.... :))
Wie wäre es mit Volltrottel oder Bastard? Oder Folterknecht.....das kann ich schon ab.
Mit "kein Anrecht..." meinte ich nicht, daß man ihn Foltern _muß_, schon gar nicht aus Spaß, denn damit begibt man sich auf die selbe Stufe wie diese "Person" (Besser?) Aber er hat einfach mit einer härteren Behandlung zu rechnen.
Wenn es nicht Geldgier war, warum hat er dann den Jungen entführt? Aus Spaß am Nervenkitzel?

Sorry, daß ich Dich so hochgejagt habe. Aber das tun Gewaltverbrecher und Vergewaltiger bei mir auch.

ich werde einen Menschen schon aus Prinzip nie Bastard nennen!
Ein Mörder hat mit Gefängnis zu rechnen, mit nichts anderem sonst!!!
und ein vermeintlicher mörder hat erst einmal mit persönlichen rechten zu rechnen!!!

Rache?
und das soll eine legitimation sein?

Siran
26.12.2004, 10:19
Kleiner Einwurf:

Daschner wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass das Kind bereits tot war. Allerdings war klar, dass das Kind, wenn es nicht innerhalb des nächsten Tages gefunden würde, tot sein würde. Denn drei Tag ohne Wasser, und dieses hätte das Kind nicht gehabt, hätte sicherlich dessen Tod bedeutet.
Es ging Daschner also nicht um das Auffinden einer Leiche, was sicherlich nicht dazu geführt hätte, dem Entführer Folter anzudrohen, sondern um die Rettung eines vollkommen unschuldigen Lebens.
Auch wurde die Folterung nicht genutzt, um ein Geständnis zu erpressen, denn die Entführung gestanden hatte der Täter bereits, sondern es ging allein um die Feststellung, wo das Kind war.

Ob die Strafe für Daschner zu niedrig war, darüber lässt sich sicherlich streiten, aber der Staat hat die Androhung der Folter bestraft, also nicht gebilligt. Mit staatlich verordneter Folter, wie sie in anderen Ländern an der Tagesordnung ist, lässt sich das nicht vergleichen.

Scotty
26.12.2004, 11:35
ich werde einen Menschen schon aus Prinzip nie Bastard nennen!
Ein Mörder hat mit Gefängnis zu rechnen, mit nichts anderem sonst!!!
und ein vermeintlicher mörder hat erst einmal mit persönlichen rechten zu rechnen!!!

Rache?
und das soll eine legitimation sein?
Nun, ich bin unehelich geboren, ergo trifft Bastard sogar zu.... :D
Ich habe ja geschrieben, bei Vermutung darf Folter nicht angedroht werden.
Siran hat dazu ja meine Gedanken noch besser beschrieben.
Bleibt noch die Frage nach dem Grund. Wennes keine Geldgier war, WARUM hat diese Person das Verbrechen begangen.???