PDA

Vollständige Version anzeigen : Denunziationen wie im Dritten Reich - netz-gegen-nazis.de - Mietrecht



Florian
04.09.2008, 06:43
Wie wird man eine unliebsame zwanzigjährige alleinerziehende Mieterin los?

Man verdächtigt sie Kontakte zur "rechtsradikalen Szene" zu haben und schon geben einem jede Menge gutmenschlicher Bürger Tipps, wie man sie halb-legal bis illegal vor die Tür setzen kann.

Is' ja für 'ne gute Sache!

http://www.netz-gegen-nazis.de/frage/rechtsradikale-mieter


Rechtsradikale Mieter

In unserer Einliegerwohnung wohnt eine junge, alleinerziehende Mutter, die, wie sich jetzt herausstellte, der rechtsradikalen Szene zuzuordnen ist.
Sie hat regelmäßig Briefkontakt zu "gleichgesinnten" Häftlingen. An den Wochenenden gehen "Hafturlauber" in unserem Haus ein und aus!
Meine Tochter (12 Jahre) wohnt Tür an Tür mit der jungen Frau und bekommt das Treiben dort in der Wohnung ungefiltert mit.
Sie hat Angst vor den Männern und auch ich habe kein gutes Gefühl, wenn solche Männer hier im Hause sind.
Ich fühle mich durch die Anweseneheit dieser, wöchendlich wechselnden, Männer bedroht!

Was kann ich tun?? Ein klärendes Gespräch suchen?? Die Kündigung ( das wäre mir am Liebsten) aussprechen??
Wie gesagt, sie ist 20, hat ein Kind von ein paar Monaten und lebt von Sozialhilfe.

Über einen guten Rat würde ich mich sehr freuen!
Entsetze Grüße
Cora1







Hallo Cora,

besorg dir den örtlichen Mietspiegel, schau, ob man die Miete entsprechend der Wohnungsqualität nicht so erhöhen könnte, dass sie den Finanzierungsrahmen der Sozialbehörde sprengt und deine Mieterin von dieser Seite genötigt wird, sich eine angemessene Wohnung zu suchen...



Finanziert wird diese Internetseite von der Zeit, dem ZDF, dem DFB, dem deutschen olympischen Sportbund, der Deutschen Fußballliga und dem Deutschen Feuerwehrverband.

Ihr Logo sieht so aus:

http://www.netz-gegen-nazis.de/themes/projektx/images/ngn-logo-header-440.gif

Nicht zu verwechseln mit dem hier:

http://images.wikia.com/cybernations/images/1/15/150px-SED-Logo.png

Schönes neues Deutschland!

:)

Thauris
04.09.2008, 07:21
Die Hauptsache ist doch, dass man ausländische Mieter nicht wegen ihrer Herkunft ablehnen darf :D

Mütterchen
04.09.2008, 07:34
Die Hauptsache ist doch, dass man ausländische Mieter nicht wegen ihrer Herkunft ablehnen darf :D

Nur wegen seiner Herkunft sollte man meiner Meinung nach einen Mieter auch nicht ablehnen. Aber das werden die wenigsten auch tun, auch wenn es gerne so dargestellt wird.
Ich weiß natürlich, wie dein Satz gemeint ist. Und ich teile deine Ansicht.

bernhard44
04.09.2008, 07:35
ohne Kommentar:
Wenn ich sie rausschmeiße, schickt sie mit dann ein paar ihrer "Freunde"???
Ich hab Briefe abgefangen von den Typen, da wird einem schlecht, was die schreiben! :=

Felidae
04.09.2008, 07:46
Es ist die Wohnung der Eigentümerin, wenn sie da keine Neonazisse drin haben will, ist das ihr gutes Recht.

Thauris
04.09.2008, 07:51
Es ist die Wohnung der Eigentümerin, wenn sie da keine Neonazisse drin haben will, ist das ihr gutes Recht.


Es ist auch das gute Recht eines Eigentümers, nicht an Menschen zu vermieten, die ihm unsympathisch sind. Trotzdem bestimmt der Gesetzgeber darüber - hier wird mal wieder wie immer mit zweierlei Mass gemessen!

Felidae
04.09.2008, 07:59
Es ist auch das gute Recht eines Eigentümers, nicht an Menschen zu vermieten, die ihm unsympathisch sind. Trotzdem bestimmt der Gesetzgeber darüber - hier wird mal wieder wie immer mit zweierlei Mass gemessen!

Auch das wäre ihr gutes Recht. Es ist nicht richtig, Menschen zu Verträgen zu zwingen, die sie nicht wollen.

Weiter_Himmel
04.09.2008, 08:01
Wie wird man eine unliebsame zwanzigjährige alleinerziehende Mieterin los?

Man verdächtigt sie Kontakte zur "rechtsradikalen Szene" zu haben und schon geben einem jede Menge gutmenschlicher Bürger Tipps, wie man sie halb-legal bis illegal vor die Tür setzen kann.

Is' ja für 'ne gute Sache!

http://www.netz-gegen-nazis.de/frage/rechtsradikale-mieter




Finanziert wird diese Internetseite von der Zeit, dem ZDF, dem DFB, dem deutschen olympischen Sportbund, der Deutschen Fußballliga und dem Deutschen Feuerwehrverband.

Ihr Logo sieht so aus:

http://www.netz-gegen-nazis.de/themes/projektx/images/ngn-logo-header-440.gif

Nicht zu verwechseln mit dem hier:

http://images.wikia.com/cybernations/images/1/15/150px-SED-Logo.png

Schönes neues Deutschland!

:)

Äh wenn die Situation so stimmt wie sie die Frau dargestellt hat kann ich sie verstehen . Ich hätte auch nen Problem damit wenn verurteilte Rechtsextreme in meinem Haus ein und ausgehen würden .

Das man bei Moslems die so etwas abziehen toleranter ist stört mich auch aber das heißt nicht das ich die Vermieterin hier nicht verstehen kann .

Ich habe einen Vorschlag wie wir prüfen können ob in diesen Forum Moslems bevorteilt werden . Du meldest dich dort an und schreibst die selbe Geschichte mit Ausnahme das dort statt rechten Moslems ein und ausgehen die dich wegen dem Geruch von Schweinebraten anmachen gleichzeitig aber ebenfalls keinerlei Rücksicht nehmen oder so . Dir wird schon was einfallen was mit der Situation zu vergleichen ist .

Florian
04.09.2008, 08:05
Auch das wäre ihr gutes Recht. Es ist nicht richtig, Menschen zu Verträgen zu zwingen, die sie nicht wollen.

Das Mietrecht verbietet sogar Verträge, die vielleicht für beide Seiten von Vorteil wären, wie z.B. eine befristete Vermietung. Dadurch entgehen beiden Seiten Vorteile. So ist das im Bürokratenstadl. Aber darum geht es hier ja nicht, sondern darum:



Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

Art. 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Felidae
04.09.2008, 08:12
Dem steht entgegen, das jeder nach eigenem Ermessen über seinen Besitz bestimmen darf.

Florian
04.09.2008, 08:13
Äh wenn die Situation so stimmt wie sie die Frau dargestellt hat kann ich sie verstehen . Ich hätte auch nen Problem damit wenn verurteilte Rechtsextreme in meinem Haus ein und ausgehen würden .

Das man bei Moslems die so etwas abziehen toleranter ist stört mich auch aber das heißt nicht das ich die Vermieterin hier nicht verstehen kann .

Ich habe einen Vorschlag wie wir prüfen können ob in diesen Forum Moslems bevorteilt werden . Du meldest dich dort an und schreibst die selbe Geschichte mit Ausnahme das dort statt rechten Moslems ein und ausgehen die dich wegen dem Geruch von Schweinebraten anmachen gleichzeitig aber ebenfalls keinerlei Rücksicht nehmen oder so . Dir wird schon was einfallen was mit der Situation zu vergleichen ist .

Eben. Das Wörtchen "wenn".

Außerdem ändert die Tatsache, dass Sie mit irgendetwas ein Problem haben rein gar nichts an dem Grundgesetz und auch nicht am Mietrecht oder an dem Empfinden eines seelisch gesunden Menschen.

Wir wissen beide, was dabei herauskäme. Schlimmstenfalls bekomme ich noch eine Anzeige. Vielleicht erscheint auch nur mein Klarname auf einer Seite von linken Autonomen. Keinesfalls wird man das gleichwertig behandeln.

Florian
04.09.2008, 08:20
Dem steht entgegen, das jeder nach eigenem Ermessen über seinen Besitz bestimmen darf.

Im Mietrecht gibt es einen sehr starken Kündigungsschutz. Das ist, wie gesagt, oftmals für beide Parteien unvorteilhaft. Man darf einen Mieter nichteinmal dann kündigen, wenn vertraglich nur ein bestimmter Zeitraum der Vermietung festgesetzt wurde. Das recht auf Obdach ist hier stärker als das Eigentumsrecht.

Diese Gesetze richten sich leider nicht nach Ihrem Empfinden. Auch wenn Sie es gerne so haben würden, dass diese Frau und ihr Säugling auf die Straße befördert werden.

Wenn das so einfach wäre, würden die militanten Gutmenschen nicht eine solche Kreativität zum Herausbefördern der jungen Mutter und ihrem Säugling entwickeln, oder?

Felidae
04.09.2008, 08:22
Im Mietrecht gibt es einen sehr starken Kündigungsschutz. Das ist, wie gesagt, oftmals nichtmal für beide Parteien vorteilhaft. Man darf einen Mieter nichteinmal dann kündigen, wenn vertraglich nur ein bestimmter Zeitraum der Vermietung festgesetzt wurde. Das recht auf Obdach ist hier stärker als das Eigentumsrecht.

Diese Gesetze richten sich leider nicht nach Ihrem Empfinden. Auch wenn Sie es geren sehen würden, wie diese Frau und ihr Säugling auf die Straße befördert werden.

Wenn das so einfach wäre, würden die militanten Gutmenschen nicht eine solche Kreativität zum Herausbefördern der jungen Mutter und ihrem Säugling entwickeln, oder?

Es gibt da ja noch andere Methoden.

Deutschmann
04.09.2008, 08:27
ohne Kommentar: :=

:shock: ... Briefe abgefangen ...

Das ist ja ein starkes Stück. Ist sowas nicht strafbar?

Florian
04.09.2008, 08:29
Es gibt da ja noch andere Methoden.

Der Satz klingt mysteriös.

lupus_maximus
04.09.2008, 08:30
:shock: ... Briefe abgefangen ...

Das ist ja ein starkes Stück. Ist sowas nicht strafbar?
Nicht für Linke, die handeln ja mit dem Einverständnis der BRDDR.

Florian
04.09.2008, 08:30
:shock: ... Briefe abgefangen ...

Das ist ja ein starkes Stück. Ist sowas nicht strafbar?

Nein, das waren Briefe von bösen Menschen. Da ist das ok.

Aber im Ernst. Im Grunde müsste man Anzeige erstatten. Nur wie groß sind die Aussichten auf Erfolg?

Felidae
04.09.2008, 08:38
Der Satz klingt mysteriös.

Bitte, wir wissen doch beide, dass es Methoden dafür gibt, die vielleicht nicht ganz legal sind.

Florian
04.09.2008, 08:41
Bitte, wir wissen doch beide, dass es Methoden dafür gibt, die vielleicht nicht ganz legal sind.

Wofür?

Frei-denker
04.09.2008, 08:41
Es ist eine Schande, was mittlerweile an politischer Verfolgung in unserem Land abläuft.

Das ist genau die Art von Benachteiligung, Verfolgung und Denunziation, welche die Schreiber des Grundgesetzes ein für allemal abschaffen wollten.

BTW: Täusch ich mich, oder hat der Threadstarter neulich nicht noch den Hardliner-Linken rausgekehrt? Nun macht er sich für Rechte stark? Ähem!

Felidae
04.09.2008, 08:42
Wofür?

Um Mieter loszuwerden, die man loswerden will.

bernhard44
04.09.2008, 08:46
Es ist die Wohnung der Eigentümerin, wenn sie da keine Neonazisse drin haben will, ist das ihr gutes Recht.

Grundgesetz Artikel 3

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Florian
04.09.2008, 08:51
Da werden gegen elementare Grundrechte verstoßen.

Wie heißt es doch so schön: Menschenrechte über alles!





Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)


Art. 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

lupus_maximus
04.09.2008, 08:53
Grundgesetz Artikel 3

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Stimmt, sonst wären die Linken wegen ihrer politischen Behinderung obdachlos!
Bei mir bekämen sie schon einmal keine Wohnung.

Wenn dies jeder Vermieter machen würde wären 80 % der Deutschen, die Linken, ohne Wohnung!
Dies ist ja auch nicht weiters schlimm, die plädieren ja sowieso für: Zurück in die Steinzeit. Ergo können sie ja auch in Höhlen wohnen.

Weiter_Himmel
04.09.2008, 08:53
Eben. Das Wörtchen "wenn".

Außerdem ändert die Tatsache, dass Sie mit irgendetwas ein Problem haben rein gar nichts an dem Grundgesetz und auch nicht am Mietrecht oder an dem Empfinden eines seelisch gesunden Menschen.

Wir wissen beide, was dabei herauskäme. Schlimmstenfalls bekomme ich noch eine Anzeige. Vielleicht erscheint auch nur mein Klarname auf einer Seite von linken Autonomen. Keinesfalls wird man das gleichwertig behandeln.

Ach tu doch nicht so . Wenn ja wenn ... die Frau hat diese Anfrage halt gestellt und man hat ihr geholfen . Deine These ist alles im allen das man bei anderen Randgruppen anders gehandelt hätte(in dem Forum) .Meinen Vorschlag lehnst du mit einer Fadenscheinigen Begründung ab .
Du kannst nicht einfach behaupten das die Frau lügt ... du bist in dem Falle in der Beweispflicht .

Fakt ist das dein Klarname und deine Adresse sind nicht über das Internet zu ermitteln wenn du nicht gerade eine sehr schwere Straftat begehst oder sie selber angibst .

Der einzige der anhand deiner IP die Adresse eritteln kann wo du wohnst ist der bei dem du den Zugang bestellt hast . Nicht mal der BND und der Mossad können das ohne die Telekom,Aol (bei wem immer du auch bist , zumindest nicht ohne extrem grossen Aufwand ) .( A seidenn du hast die Adresse irgendwo auf dem Rechner angegeben und er wird gehackt ) .

Die Telekom gibt die Adresse nur gegen eine ziemlich hohe Gebühr heraus die so hoch ist das die Anfrage selten kommt und wen dann nur bei schweren Straftaten wie z.B Kinderpornografie , ankündigung eines Mordes , usw .Wenn das mit der Adresse so einfach wäre ... wären schon manche User in dem Forum vor Gericht ^^ .

Du kannst das also ruhig in dem Forum posten ohne Angst zu haben . Wenn du mir nicht glaubst schlage ich dir vor das ich das in dem Forum poste mit einen Text den du verfasst hast .

Damit kannst du deine These untermauern das dieses Forum einseitig gegen Rechte vorgeht . Ansonsten ist sie haltlos .

Felidae
04.09.2008, 08:54
Grundgesetz Artikel 3

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Auch für dich: Das bindet nur, ausschließlich und das auch richtigerweise den Staat, keine Privatpersonen! Hinzu kommt, dass 1. jeder Gewissensfreiheit hat, 2. mit seinem Eigentum verfahren darf wie er will.

Wenn mein Gewissen mir verbietet, Neonazis gleich zu behandeln, muss ich das auch nicht.

Florian
04.09.2008, 08:54
Um Mieter loszuwerden, die man loswerden will.

Das ist dann aber illegal.

Und in diesem Fall besonders unmoralisch.

Außerdem sind das sehr vage formulierte Verdächtigungen. Wer sagt, dass es sich wirklich um Neonazis handelt und dass die Vermieterin das überhaupt richtig einschätzen kann. Sie klingt ja sehr naiv und unbedarft.

Florian
04.09.2008, 08:58
Auch für dich: Das bindet nur, ausschließlich und das auch richtigerweise den Staat, keine Privatpersonen! Hinzu kommt, dass 1. jeder Gewissensfreiheit hat, 2. mit seinem Eigentum verfahren darf wie er will.

Wenn mein Gewissen mir verbietet, Neonazis gleich zu behandeln, muss ich das auch nicht.

Man darf mit seinem Eigentum laut Mietrecht eben nicht verfahren wie man will. Das hat was mit dem Unterschied zwischen Besitz und Eigentum zu tun. In diesem Fall befindet sich der Eigentum der Vermieterin im Besitz der jungen Mutter des kleinen Säuglings. Und dieser Besitzstand ist rechtlich eindeutig gesichert.

Sie vertreten eine totalitäre Weltanschauung.

Mit Ihrer Argumentation hätte Hitler auch sagen können, dass es ihm sein Gewissen verbietet, das europäische Judentum nicht auszurotten.

Das ist krank.

bernhard44
04.09.2008, 09:01
Auch für dich: Das bindet nur, ausschließlich und das auch richtigerweise den Staat, keine Privatpersonen! Hinzu kommt, dass 1. jeder Gewissensfreiheit hat, 2. mit seinem Eigentum verfahren darf wie er will.

Wenn mein Gewissen mir verbietet, Neonazis gleich zu behandeln, muss ich das auch nicht.

jetzt hast du aber völlig die Übersicht verloren! Das gilt für Alle!:rolleyes:

Florian
04.09.2008, 09:05
Ach tu doch nicht so . Wenn ja wenn ... die Frau hat diese Anfrage halt gestellt und man hat ihr geholfen . Deine These ist alles im allen das man bei anderen Randgruppen anders gehandelt hätte(in dem Forum) .Meinen Vorschlag lehnst du mit einer Fadenscheinigen Begründung ab .
Du kannst nicht einfach behaupten das die Frau lügt ... du bist in dem Falle in der Beweispflicht .

Fakt ist das dein Klarname und deine Adresse sind nicht über das Internet zu ermitteln wenn du nicht gerade eine sehr schwere Straftat begehst oder sie selber angibst .

Der einzige der anhand deiner IP die Adresse eritteln kann wo du wohnst ist der bei dem du den Zugang bestellt hast . Nicht mal der BND und der Mossad können das ohne die Telekom,Aol (bei wem immer du auch bist , zumindest nicht ohne extrem grossen Aufwand ) .( A seidenn du hast die Adresse irgendwo auf dem Rechner angegeben und er wird gehackt ) .

Die Telekom gibt die Adresse nur gegen eine ziemlich hohe Gebühr heraus die so hoch ist das die Anfrage selten kommt und wen dann nur bei schweren Straftaten wie z.B Kinderpornografie , ankündigung eines Mordes , usw .Wenn das mit der Adresse so einfach wäre ... wären schon manche User in dem Forum vor Gericht ^^ .

Du kannst das also ruhig in dem Forum posten ohne Angst zu haben . Wenn du mir nicht glaubst schlage ich dir vor das ich das in dem Forum poste mit einen Text den du verfasst hast .

Damit kannst du deine These untermauern das dieses Forum einseitig gegen Rechte vorgeht . Ansonsten ist sie haltlos .

Das war jetzt viel mehr Text, den Sie geschrieben haben, als für so eine Anfrage bei netz-für-trottel.de nötig gewesen wäre.

Felidae
04.09.2008, 09:05
jetzt hast du aber völlig die Übersicht verloren! Das gilt für Alle!:rolleyes:

:wand::wand::wand::wand:

Das Grundgesetz und die Grundrechte binden immer nur den Staat, sie regeln niemals das Rechtsverhältnis der Bürger untereinander. Auch wenn du es mit deinem kleinen Verstand nicht begreifen willst.

Deutschmann
04.09.2008, 09:10
:wand::wand::wand::wand:

Das Grundgesetz und die Grundrechte binden immer nur den Staat, sie regeln niemals das Rechtsverhältnis der Bürger untereinander. Auch wenn du es mit deinem kleinen Verstand nicht begreifen willst.

Erkläre doch mal mit welcher Begründung du einer möglichen Klage in so einem Fall entgegentreten würdest.

Florian
04.09.2008, 09:13
:wand::wand::wand::wand:

Das Grundgesetz und die Grundrechte binden immer nur den Staat, sie regeln niemals das Rechtsverhältnis der Bürger untereinander. Auch wenn du es mit deinem kleinen Verstand nicht begreifen willst.

Das Rechtsverhältnis der Bürger wird aber durch den Gesetzgeber, also den Staat, geregelt, welcher sich wiederum an das GG halten muss. Natürlich besteht da aber auch wieder mal Interpretationsspielraum.

Ein Gesetz, das von Ihnen sicherlich sehr befürwortet wird (lediglich in Bezug auf eine andere Opfergruppe) wird wohl folgendes sein:



Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Vermietung von Wohnraum

Seit dem 18.08. 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft (seit dem 12.12.2006 in der aktuellen Fassung), das Ungleichbehandlungen auf Grund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft (= Volkszugehörigkeit, Hautfarbe oder Abstammung), Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verbietet.

Diese Benachteiligungsverbot ist – mit einigen Besonderheiten – auch bei der Vermietung von Wohnraum zu beachten. Das AGG nennt den Zugang zu und die Versorgung mit Wohnraum ausdrücklich als Bereich, in dem eine Diskriminierung unzulässig ist.

http://www.ra-dbw.de/neuigkeiten/mietrecht/das_allgemeine_gleichbehandlungsgesetz/text.html

Florian
04.09.2008, 09:17
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Verdächtigungen der Vermieterin sehr vage sind.

Außerdem fällt bei dem netz-für-mitläufer.de alles unter das Label "Nazi", was rechts von der Mitte ist. Auch rein konservative Gruppierungen.

Felidae
04.09.2008, 09:18
Erkläre doch mal mit welcher Begründung du einer möglichen Klage in so einem Fall entgegentreten würdest.

Wenn die Klage sich auf Art. 3 GG stützt? Berufung auf eine Rechtsgrundlage, die das fragliche Rechtsverhältnis gar nicht regelt und von daher für die Klage nicht relevant ist.

Felidae
04.09.2008, 09:20
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Verdächtigungen der Vermieterin sehr vage sind.

Außerdem fällt bei dem netz-für-mitläufer.de alles unter das Label "Nazi", was rechts von der Mitte ist. Auch rein konservative Gruppierungen.

Also, da steht schon was von regelmäßigem Besuch durch Hafturlauber und Co. Außerdem scheint die Dame mit inhaftierten Neonazis zu korrespondieren (auch wenn ich die Beweisbeschaffungsmethode der Vermieterin hier für kriminell halte).

Weiter_Himmel
04.09.2008, 09:23
Das war jetzt viel mehr Text, den Sie geschrieben haben, als für so eine Anfrage bei netz-für-trottel.de nötig gewesen wäre.

Dir gehen doch nur die Argumente aus . Du gehst mit völlig haltlosen Anschuldigungen gegen eine andere Forengemeinde vor und weigerst dich deine Thesen irgendwie zu verrifizieren .

Deutschmann
04.09.2008, 09:23
Wenn die Klage sich auf Art. 3 GG stützt? Berufung auf eine Rechtsgrundlage, die das fragliche Rechtsverhältnis gar nicht regelt und von daher für die Klage nicht relevant ist.

Egal auf was sich die Klage beruft. Wenn du einen Mieter rausschmeißen möchtest weil er nicht deine politische Gesinnung teilt - wie begründest du das ?

Deutschmann
04.09.2008, 09:25
Dir gehen doch nur die Argumente aus . Du gehst mit völlig haltlosen Anschuldigungen gegen eine andere Forengemeinde vor und weigerst dich deine Thesen irgendwie zu verrifizieren .

Nun, ich denke ganz so abwegig ist das nicht. Schließlich nennt sich das Forum auch netz-gegen-nazis und nicht netz-gegen-diskriminierung. Welches Thema da verstärkt behandelt wird ist ja nicht von der Hand zu weisen.

Felidae
04.09.2008, 09:27
Egal auf was sich die Klage beruft. Wenn du einen Mieter rausschmeißen möchtest weil er nicht deine politische Gesinnung teilt - wie begründest du das ?

Eine Klage hätte wenig Aussicht auf Erfolg. Ich würde es tatsächlich mit der Ausschöpfung meiner gesetzlichen Möglichkeiten versuchen, ihr das Leben schwer zu machen.

Deutschmann
04.09.2008, 09:28
Begründung bitte.

Felidae
04.09.2008, 09:31
Begründung bitte.

Wie soll ich das begründen? Die politische Anschauung allein reicht den Gerichten nicht als Kündigungsgrund. Wobei das bei einer Einliegerwohnung anders sein könnte.

Weiter_Himmel
04.09.2008, 09:35
Nun, ich denke ganz so abwegig ist das nicht. Schließlich nennt sich das Forum auch netz-gegen-nazis und nicht netz-gegen-diskriminierung. Welches Thema da verstärkt behandelt wird ist ja nicht von der Hand zu weisen.

Ich sage ja gar nicht das das "Ding" an sich völlig abwegig ist . Ich sage nur das ich es total feige finde nicht die Gegenprobe zu machen .Da hat halt die Frau ihr Problem gepostet und wenn es stimmt kann ich sie auch verstehen .

Er behauptet das man bei einen ähnlichen Problem was Moslems betrifft in diesem Forum anders reagieren würde . Nun warum versucht er dann nicht das mit einen kleinen einfachen billigen Test zu beweisen ?

bernhard44
04.09.2008, 09:39
:wand::wand::wand::wand:

Das Grundgesetz und die Grundrechte binden immer nur den Staat, sie regeln niemals das Rechtsverhältnis der Bürger untereinander. Auch wenn du es mit deinem kleinen Verstand nicht begreifen willst.

also brauchen Bürger (nach deiner Interpretation) sich nicht an das GG zu halten......:vogel:

Florian
04.09.2008, 09:40
Also, da steht schon was von regelmäßigem Besuch durch Hafturlauber und Co. Außerdem scheint die Dame mit inhaftierten Neonazis zu korrespondieren (auch wenn ich die Beweisbeschaffungsmethode der Vermieterin hier für kriminell halte).

1) Ihre bisherige Argumentation basierte auf dem Besuch von vermeintlichen "Neonazis", nicht auf dem von Hafturlaubern.

2) Diese Hafturlauber scheinen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darzustellen, sonst bekämen sie ja keinen Hafturlaub.

3) Ja, die Beweisbeschaffungsmethode war sogar höchst krimininell - ganz objektiv und nicht nur Ihrem persönlichen Urteil nach - und könnte deshalb vor Gericht auch keine Verwendung finden.


Das Mietrecht mag für den Vermieter besonders nachteilig sein. Das steht außer Frage. Aber wie wir das alle persönlich empfinden, steht hier ja gar nicht zur Debatte.

Florian
04.09.2008, 09:43
Nun, ich denke ganz so abwegig ist das nicht. Schließlich nennt sich das Forum auch netz-gegen-nazis und nicht netz-gegen-diskriminierung. Welches Thema da verstärkt behandelt wird ist ja nicht von der Hand zu weisen.

Danke.

Florian
04.09.2008, 09:48
Ich sage ja gar nicht das das "Ding" an sich völlig abwegig ist . Ich sage nur das ich es total feige finde nicht die Gegenprobe zu machen .Da hat halt die Frau ihr Problem gepostet und wenn es stimmt kann ich sie auch verstehen .

Er behauptet das man bei einen ähnlichen Problem was Moslems betrifft in diesem Forum anders reagieren würde . Nun warum versucht er dann nicht das mit einen kleinen einfachen billigen Test zu beweisen ?

Na, hoffentlich machen Sie diesen "kleinen einfachen billigen Test" nicht. Wenn das stimmt, was Sie vermuten, bin ich hier ganz schön blamiert.

Felidae
04.09.2008, 09:58
also brauchen Bürger (nach deiner Interpretation) sich nicht an das GG zu halten......:vogel:

Zumindestens nicht an die Grundrechte, weil diese nur den Staat binden.

Preuße
04.09.2008, 09:59
Äh wenn die Situation so stimmt wie sie die Frau dargestellt hat kann ich sie verstehen . Ich hätte auch nen Problem damit wenn verurteilte Rechtsextreme in meinem Haus ein und ausgehen würden .

Das man bei Moslems die so etwas abziehen toleranter ist stört mich auch aber das heißt nicht das ich die Vermieterin hier nicht verstehen kann .

Ich habe einen Vorschlag wie wir prüfen können ob in diesen Forum Moslems bevorteilt werden . Du meldest dich dort an und schreibst die selbe Geschichte mit Ausnahme das dort statt rechten Moslems ein und ausgehen die dich wegen dem Geruch von Schweinebraten anmachen gleichzeitig aber ebenfalls keinerlei Rücksicht nehmen oder so . Dir wird schon was einfallen was mit der Situation zu vergleichen ist .

Es steht ja nix von rechtsextremen hafturlaublern dadrin. Aber man sieht schon, was das für ein mensch ist, stattdessen der Frau und dem Kind zu helfen, dass sie vllt. nicht mehr von Sozi leben muss, will diese Person ihr Leben sogar noch zusätzlich verschlechtern. So sieht die Solidarität in unserem heutigen Staat aus. Wann begreift man endlich, dass die politische Gesinnung noch lange keinen Menschen ausmacht?

Gruß Preuße

Preuße
04.09.2008, 10:02
Es gibt da ja noch andere Methoden.

Was bist du eigentlich nur für ein Spast?

Es geht darum, dass jemand einem Kind die Zukunft endgültig versauen will, nur weil die Mutter unter Umständen nicht die gleiche Partei wählt. De facto kann man das sogar als Rassismus werten. Wir sind eigntlich schon längst wieder in der Situation der Weimarer Republik, dort wurden auch Deutsche benachteiligt, aber nur weil sie einen anderen Glauben hatten, heute reicht die politische Gesinnung schon aus.

Preuße
04.09.2008, 10:03
:shock: ... Briefe abgefangen ...

Das ist ja ein starkes Stück. Ist sowas nicht strafbar?

Ist es, da die Post persönlich ist. Naja, im K(r)ampf gegn Rechts ist halt alles gestattet.

Gruß Preuße

Candymaker
04.09.2008, 10:03
Es ist die Wohnung der Eigentümerin, wenn sie da keine Neonazisse drin haben will, ist das ihr gutes Recht.


Neonazissen sind das Letzte! X(

Hexenhammer
04.09.2008, 10:09
Es ist die Wohnung der Eigentümerin, wenn sie da keine Neonazisse drin haben will, ist das ihr gutes Recht.

Und was ist, wenn ich nicht an einen Neger vermieten will?


Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.

lupus_maximus
04.09.2008, 10:14
Und was ist, wenn ich nicht an einen Neger vermieten will?
Dann sagt man einfach, daß man nicht mehr vermieten will, oder sie schon vermietet ist.

Hexenhammer
04.09.2008, 10:15
Dann sagt man einfach, daß man nicht mehr vermieten will, oder sie schon vermietet ist.

Und wenn man es moralisch verwerflich findet, lügen zu müssen?

Gehirnnutzer
04.09.2008, 10:16
also brauchen Bürger (nach deiner Interpretation) sich nicht an das GG zu halten......:vogel:

Einfach gesehen hat Felidae recht, die Grundrechte sind erstmal nur für den Staat bindend. Das heißt für das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger. Durch seine Gesetzgebung sorgt er aber auch dafür, das diese Grundrechte mehr oder weniger auch für die Rechtsverhältnisse zwischen den Bürgern bindend sind.

Zu Erwähnung des AGG, das hat für diesen Fall wenig Bedeutung, denn auch wenn in § 2 Absatz 1 Satz 8 der Zugang zu Wohnraum angegeben ist., sorgt § 19 Absatz 3


(3) Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig.

das das AGG im Falle der Vermietung kaum Bedeutung hat.

Zu der Geschichte, keine Form der Besorgnis rechtfertigt einen Rechtsbruch. Leider sind Verstöße gegen § 202 von Seiten Vermietern kein Einzelfall. Leider wird diese Unart, wenn sie denn zur Anzeige kommt, nicht ausreichend bestraft, so das sich die Annahme durchgesetzt hat, das das Ganze eine Kavaliersdelikt ist. Bei einer Bestrafung mit dem Höchstmaß ohne Aussetzung auf Bewährung würde sich ein Vermieter nach einem Jahr Haft zweimal überlegen, ob er sich nochmal an der Post seiner Mieter vergreift.
Egal wie man zur der Weltanschauung oder den Kontakten der Mieterin steht, sie rechtfertigen keinen Rechtsbruch in dieser Form.

harlekina
04.09.2008, 10:16
Um Mieter loszuwerden, die man loswerden will.

Merkwürdigerweise funktioniert das bei Mietnomaden nicht so simpel. Das kann einen Vermieter schon mal ruinieren.

Hexenhammer
04.09.2008, 10:26
Merkwürdigerweise funktioniert das bei Mietnomaden nicht so simpel. Das kann einen Vermieter schon mal ruinieren.

Du mußt Deinem Mietnomaden Kontakte zur NPD unterstellen, dann kannst Du ihn, unter Bejubelung von Gutmenschlich-Links, notfalls mittels Schlägertrupp, von heute auf morgen vor die Tür setzen lassen.

Felidae
04.09.2008, 11:39
Und was ist, wenn ich nicht an einen Neger vermieten will?

Dein gutes Recht. Ich halte das AGG für antiliberal und verwerflich.

ortensia blu
04.09.2008, 11:40
:wand::wand::wand::wand:

Das Grundgesetz und die Grundrechte binden immer nur den Staat, sie regeln niemals das Rechtsverhältnis der Bürger untereinander. Auch wenn du es mit deinem kleinen Verstand nicht begreifen willst.

Das sollte so sein, doch seit wir ein Antidiskriminierungsgesetz haben mischt sich der Staat in das Eigentums- und Vertragsrecht ein und beschneidet die persönliche Freiheit.

Das Wesen des Privateigentums (ein anderes gibt es nicht, denn "Gemeineigentum" ist kein Eigentum) liegt im Recht zum freien Vertragsschluß, also im Recht zur freien Verfügung über das persönliche Eigentum, sowei - als elementarem Bestandteil des Verfügungsrechts - im sogen. Ausschlußrecht.

Zitat Roland Baader*:


Wenn ich nicht mehr bestimmen darf, wen ich mit meinem Auto fahren lassen und wen nicht (aso wen ich "ausschließe") - egal aus welchen Gründen und Motiven - dann ist mein Eigentumsrecht am Auto entwertet (enteignet). Und wenn ich nicht mehr entscheiden darf, welchem Mietinteressenten ich eine mir gehörende Wohnung vermiete - oder nicht, dann ist mein Wohungseigentum schwerwiegend entwertet und zumindest teilweise enteignet. ...

_____
*) Roland Baader, Markt oder Befehl, S. 161 "Vertrag und Eigentum"

Felidae
04.09.2008, 11:40
Einfach gesehen hat Felidae recht, die Grundrechte sind erstmal nur für den Staat bindend. Das heißt für das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger. Durch seine Gesetzgebung sorgt er aber auch dafür, das diese Grundrechte mehr oder weniger auch für die Rechtsverhältnisse zwischen den Bürgern bindend sind.

Nun, das stimmt natürlich. Allerdings sind die Grundrechte dann nicht als Grundrechte direkt und unmittelbar bindend wie für den Staat, sondern indirekt oder mittelbar.

Felidae
04.09.2008, 11:42
Das sollte so sein, doch seit wir ein Antidiskriminierungsgesetz haben mischt sich der Staat in das Eigentums- und Vertragsrecht ein und beschneidet die persönliche Freiheit.

Das Wesen des Privateigentums (ein anderes gibt es nicht, denn "Gemeineigentum" ist kein Eigentum) liegt im Recht zum freien Vertragsschluß, also im Recht zur freien Verfügung über das persönliche Eigentum, sowei - als elementarem Bestandteil des Verfügungsrechts - im sogen. Ausschlußrecht.

Zitat Roland Baader*:



_____
*) Roland Baader, Markt oder Befehl, S. 161 "Vertrag und Eigentum"

So soll es sein, so muss es sein, nur so ist es richtig und gut und gerecht.

eintiroler
04.09.2008, 11:44
Was muss ich tun, wenn in meiner Nachbarschaft eine "Florian-ähnliche-Kreatur" lebt und ich sie raus haben will?

Hexenhammer
04.09.2008, 11:46
Was muss ich tun, wenn in meiner Nachbarschaft eine "Florian-ähnliche-Kreatur" lebt und ich sie raus haben will?

Wie gesagt: NPD-Kontakte unterstellen und der zuständigen Antnazifizierungsbehörde melden.

eintiroler
04.09.2008, 11:48
Wie gesagt: NPD-Kontakte unterstellen und der zuständigen Antnazifizierungsbehörde melden.

Ich dachte Zeckengift reicht :))

WIENER
04.09.2008, 12:07
Bitte, wir wissen doch beide, dass es Methoden dafür gibt, die vielleicht nicht ganz legal sind.


und du würdest empfehlen diese anzuwenden, oder wie soll ich den Satz verstehen?

Felidae
04.09.2008, 12:11
und du würdest empfehlen diese anzuwenden, oder wie soll ich den Satz verstehen?

Nein, ich sage nur, dass diese Methoden angewendet werden.

Efna
04.09.2008, 12:13
Wie wird man eine unliebsame zwanzigjährige alleinerziehende Mieterin los?

Man verdächtigt sie Kontakte zur "rechtsradikalen Szene" zu haben und schon geben einem jede Menge gutmenschlicher Bürger Tipps, wie man sie halb-legal bis illegal vor die Tür setzen kann.

Is' ja für 'ne gute Sache!

http://www.netz-gegen-nazis.de/frage/rechtsradikale-mieter




Finanziert wird diese Internetseite von der Zeit, dem ZDF, dem DFB, dem deutschen olympischen Sportbund, der Deutschen Fußballliga und dem Deutschen Feuerwehrverband.

Ihr Logo sieht so aus:

http://www.netz-gegen-nazis.de/themes/projektx/images/ngn-logo-header-440.gif

Nicht zu verwechseln mit dem hier:

http://images.wikia.com/cybernations/images/1/15/150px-SED-Logo.png

Schönes neues Deutschland!

:)


Ich muss ganz ehrlich sagen das ich die Sorge verstehen. Weniger wegen dem rechts sein der Frau sondern viel mehr das bei ihr beurlaubte Häftlinge aus und ein gehen. Da hätte ich auch Angst um die Kinder.

Hexenhammer
04.09.2008, 12:16
Ich muss ganz ehrlich sagen das ich die Sorge verstehen. Weniger wegen dem rechts sein der Frau sondern viel mehr das bei ihr beurlaubte Häftlinge aus und ein gehen. Da hätte ich auch Angst um die Kinder.
Also sollte ich als Vermieter das polizeiliche Führungszeugnis der Gäste meiner Mieter verlangen dürfen oder nur dann, wenn sie im Verdacht stehen rechts zu sein?

WIENER
04.09.2008, 12:19
Eine Klage hätte wenig Aussicht auf Erfolg. Ich würde es tatsächlich mit der Ausschöpfung meiner gesetzlichen Möglichkeiten versuchen, ihr das Leben schwer zu machen.

Das kann man aber nur bei schwächeren machen, wenn das jemand bei mir versuchen würde hätte dieser Abschaum die Hölle auf Erden.

Efna
04.09.2008, 12:23
Also sollte ich als Vermieter das polizeiliche Führungszeugnis der Gäste meiner Mieter verlangen dürfen oder nur dann, wenn sie im Verdacht stehen rechts zu sein?

Sie lässt Straftäter die vom Gefängniss beurlaubt wurden bei sich ein und ausgehen. Weisst du wegen was diese beurlaubten Häftlinge sitzen? Du hättest natürlich keine Angst um deine Kinder wenn da Straftäter aus und eingehen während dein Kind alleine auf den Spielplatz spielt. Meinetwegen kann die Frau so rechts sein bis sie schwarz wird(oder Braun) aber das mit den Straftäter wird ich nich tolerieren.

Felidae
04.09.2008, 12:39
Sie lässt Straftäter die vom Gefängniss beurlaubt wurden bei sich ein und ausgehen. Weisst du wegen was diese beurlaubten Häftlinge sitzen? Du hättest natürlich keine Angst um deine Kinder wenn da Straftäter aus und eingehen während dein Kind alleine auf den Spielplatz spielt. Meinetwegen kann die Frau so rechts sein bis sie schwarz wird(oder Braun) aber das mit den Straftäter wird ich nich tolerieren.

In einer Einliegerwohnung ist das eigentlich kein Problem. Man erteilt denen einfach Hausverbot und untersagt der Mieterin, weiterhin solche Personen ein und ausgehen zu lassen.

Felidae
04.09.2008, 12:41
Das kann man aber nur bei schwächeren machen, wenn das jemand bei mir versuchen würde hätte dieser Abschaum die Hölle auf Erden.

Der Vermieter sitzt letztlich am längeren Hebel.

Deutschmann
04.09.2008, 12:42
In einer Einliegerwohnung ist das eigentlich kein Problem. Man erteilt denen einfach Hausverbot und untersagt der Mieterin, weiterhin solche Personen ein und ausgehen zu lassen.

Das ist doch gegen das Selbstbestimmungsrecht des Mieters sofern er einen eigenen Eingang hat.

Deutschmann
04.09.2008, 12:44
Der Vermieter sitzt letztlich am längeren Hebel.

Letztendlich ja, aber zu welchem Aufwand. Ne Wohnung vermieten kann ganz schön ins Geld gehen. ;)

Felidae
04.09.2008, 12:49
Das ist doch gegen das Selbstbestimmungsrecht des Mieters sofern er einen eigenen Eingang hat.

Wenn es einen eigenen Eingang gibt und das nichtvermietete Gelände nicht betreten wird. Ist der eigene Eingang jedoch nur über ein Gelände zu erreichen, das nicht vermietet ist, sondern vom Vermieter selbst genutzt wird, kann dessen Betreten ja wohl untersagt werden.

WIENER
04.09.2008, 12:50
Sie lässt Straftäter die vom Gefängniss beurlaubt wurden bei sich ein und ausgehen. Weisst du wegen was diese beurlaubten Häftlinge sitzen? Du hättest natürlich keine Angst um deine Kinder wenn da Straftäter aus und eingehen während dein Kind alleine auf den Spielplatz spielt. Meinetwegen kann die Frau so rechts sein bis sie schwarz wird(oder Braun) aber das mit den Straftäter wird ich nich tolerieren.

Nachdem wir euch ausargumentiert haben ist dies eure letzte Hoffnung. Aber auch die sticht nicht. Wie wir in einem anderen Strang schon diskutiert haben , befürwortet die Linke ja vorzeitige Gnadenenthaftungen, vor allem bei Ersttätern. Was bedeuten würde, würde man deiner Argumentation folgen, keiner dieser Haftentlassenen jemals wieder eine Chance auf Wohnraum haben. Mir als Wohnungsvermieter kann zb. doch nicht zugemutet werden Tür an Tür mit einem verurteilten Sexualstraftäter zu wohnen. Und nach eure Argumentation ist es durchaus zulässig diesen zu "terrorisieren"

Hexenhammer
04.09.2008, 12:51
Sie lässt Straftäter die vom Gefängniss beurlaubt wurden bei sich ein und ausgehen. Weisst du wegen was diese beurlaubten Häftlinge sitzen? Du hättest natürlich keine Angst um deine Kinder wenn da Straftäter aus und eingehen während dein Kind alleine auf den Spielplatz spielt. Meinetwegen kann die Frau so rechts sein bis sie schwarz wird(oder Braun) aber das mit den Straftäter wird ich nich tolerieren.

Mir macht es mehr Angst, dass verurteilte Kinderschänder frei auf unseren Straßen herumrennen.

Dass die Vermieterin, die angeblchen beurlaubten Straftäter nun als Bonbon ins Rennen schmeißt, ist Dir aber noch bewußt. In erster Linie sucht sie bei "Netz-gegen-Nazis"™ Hilfe um ihre Mieterin wegen ihrer angeblichen politischen Weltanschauung loszuwerden.

Und warum sitzen denn die Häftlinge? Schwarzfahren, gemeingefährlicher "Propagandadelikte" oder Kindermord? Weißt Du etwas genaues?

Du kannst Doch einem Mitmenschen, der seine Strafe absitzt nicht einfach seine Menschenrechte absprechen?


Wenn wir Menschenrechte nur auf bestimmten Gruppen übertragen können wir sie gleich abschaffen.

Laut dem Mitrecht hast Du es leider zu tolerieren, dass die Frau nach ihren gutdünken als Besuch empfangen darf, wen sie will. Sogar Rechte.

WIENER
04.09.2008, 13:00
In einer Einliegerwohnung ist das eigentlich kein Problem. Man erteilt denen einfach Hausverbot und untersagt der Mieterin, weiterhin solche Personen ein und ausgehen zu lassen.

Dazu kenne ich euer Mietrecht zu wenig, bei uns wäre das nicht möglich. Bei einer Vermietung geht der Wohnungsinhaber einen Vertrag ein der sich auch nach dem Mietgesetz richten muß. Sofern diese Besucher sich nicht ungebührlich benehmen hat der Vermieter nicht das Recht, Besuch einzuschränken oder zu verbieten.

So einen Fall hats auch bei uns gegeben, allerdings waren die beanstandeten Besucher keine Rechten sonder Türken, die in Massenbesuche veranstalteten und angeblich Lärm erregt haben. Das ganze ist eine Geldsache. Derjenige, der sich den besseren Anwalt nehmen kann, kann den anderen ordentlich auf die Nerven gehen und wird als Sieger aus diesem an und für sich sinnlosen Streit hervorgehen.

Deutschmann
04.09.2008, 13:05
Wenn es einen eigenen Eingang gibt und das nichtvermietete Gelände nicht betreten wird. Ist der eigene Eingang jedoch nur über ein Gelände zu erreichen, das nicht vermietet ist, sondern vom Vermieter selbst genutzt wird, kann dessen Betreten ja wohl untersagt werden.

Glaube ich nicht. Weil der freie Zugang zur Wohnung zum Mietobjekt gehört.

bernhard44
04.09.2008, 13:08
Zumindestens nicht an die Grundrechte, weil diese nur den Staat binden.

GG Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Felidae
04.09.2008, 13:08
Glaube ich nicht. Weil der freie Zugang zur Wohnung zum Mietobjekt gehört.

Der freie Zugang für den Mieter, nicht für andere Personen. Ob die jetzt den Mieter besuchen wollen oder nicht ist zweitrangig. Man kann ihnen das betreten des Grundstückes verbieten, soweit es vom Vermieter selbst genutzt wird.

Felidae
04.09.2008, 13:08
Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Gut gemacht, du hast wiederholt, was ich gesagt habe.

Deutschmann
04.09.2008, 13:10
Der freie Zugang für den Mieter, nicht für andere Personen. Ob die jetzt den Mieter besuchen wollen oder nicht ist zweitrangig. Man kann ihnen das betreten des Grundstückes verbieten, soweit es vom Vermieter selbst genutzt wird.

Der Vermieter muss dem Mieter freien Zugang für ihn und seine Gäste gewährleisten. Besuch zu verweigern ist ein Angriff gegen das Persönlichkeitsrecht des Mieters.

Felidae
04.09.2008, 13:14
Der Vermieter muss dem Mieter freien Zugang für ihn und seine Gäste gewährleisten. Besuch zu verweigern ist ein Angriff gegen das Persönlichkeitsrecht des Mieters.

Nö, ist es nicht. Es handelt sich da nämlich um eine Einliegerwohnung, wie im Text stand, und da ist durch die besondere Wohnnähe von Mieter und Vermieter die Sache anders.

bernhard44
04.09.2008, 13:17
Gut gemacht, du hast wiederholt, was ich gesagt habe.

nein, "unmittelbar geltendes Recht" gilt für alle und nicht nur für den Staat.

lupus_maximus
04.09.2008, 13:18
Der Vermieter muss dem Mieter freien Zugang für ihn und seine Gäste gewährleisten. Besuch zu verweigern ist ein Angriff gegen das Persönlichkeitsrecht des Mieters.
Wenn dem Besucher Hausverbot erteilt wurde, weil er z.B. randaliert hat, kann ich dies auch mit Hilfe der Polizei durchsetzen.

Deutschmann
04.09.2008, 13:20
Nö, ist es nicht. Es handelt sich da nämlich um eine Einliegerwohnung, wie im Text stand, und da ist durch die besondere Wohnnähe von Mieter und Vermieter die Sache anders.

Völliger Blödsinn. Schwafel nicht rum sondern bringe mal einen Beleg für die abstrusen Rechtstheorien die du hier bringst.

Deutschmann
04.09.2008, 13:21
Wenn dem Besucher Hausverbot erteilt wurde, weil er z.B. randaliert hat, kann ich dies auch mit Hilfe der Polizei durchsetzen.

Das ist was anderes. Wenn er sich was zu Schulden hat kommen lassen - ja.

Felidae
04.09.2008, 13:23
nein, "unmittelbar geltendes Recht" gilt für alle und nicht nur für den Staat.

...binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Da steht nichts von "binden alle Menschen", sondern nur "binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung".

Wenn du nicht lesen kannst, sag es.

Felidae
04.09.2008, 13:26
Völliger Blödsinn. Schwafel nicht rum sondern bringe mal einen Beleg für die abstrusen Rechtstheorien die du hier bringst.

http://www.juraforum.de/forum/t69550/s.html

Diese Meinung passt zwar nicht ganz, aber teilweise. Der Mieter ist nur Träger des Hausrechts für den Bereich seiner Wohnung, also einer in sich geschlossenen Wohneinheit. Wenn er und sein Besuch aber, um sie zu erreichen, meinen Garten durchqueren müssen, der nicht an ihn vermietet ist, sondern von mir genutzt wird, kann ich das Betreten meines Gartens dem Besuch untersagen. Jetzt klar?

WIENER
04.09.2008, 13:28
Nö, ist es nicht. Es handelt sich da nämlich um eine Einliegerwohnung, wie im Text stand, und da ist durch die besondere Wohnnähe von Mieter und Vermieter die Sache anders.

Das ist, solange du das nicht belegen kannst, nur deine persönliche Meinung. Ich glaube nicht das die Deutsche Rechtssprechung sich deiner unmaßgeblichen Meinung anschließt.

nethead
04.09.2008, 13:31
Es ist die Wohnung der Eigentümerin, wenn sie da keine Neonazisse drin haben will, ist das ihr gutes Recht.

Aber wenn ich keine "Grauen Wölfe" als Mieter haben will dann nicht => Arsch lecken!
Gleiches Recht für alle! Wieder der Diskriminierung von Deutschen!

WIENER
04.09.2008, 13:32
http://www.juraforum.de/forum/t69550/s.html

Diese Meinung passt zwar nicht ganz, aber teilweise. Der Mieter ist nur Träger des Hausrechts für den Bereich seiner Wohnung, also einer in sich geschlossenen Wohneinheit. Wenn er und sein Besuch aber, um sie zu erreichen, meinen Garten durchqueren müssen, der nicht an ihn vermietet ist, sondern von mir genutzt wird, kann ich das Betreten meines Gartens dem Besuch untersagen. Jetzt klar?





AW: Erteilen von hausverbot

--------------------------------------------------------------------------------

Handelt es sich um Gäste oder Untermieter?

Soweit es sich um Gäste handelt halte ich ein Hausverbot für nicht möglich. Der Mieter der Wohnung ist, soweit mir bekannt, Träger des Hausrechts für den Bereich seiner Wohnung. Halten sich die Gäste wiederholt trotz Aufforderung nicht an nächtliche Ruhezeiten oder verursachen unzulässigen Lärm, so kann der Mieter gemahnt werden. Wir darauf nicht reagiert und die Situation verbessert sich nicht, so halte ich eine Kündigung des Mietvertrages für möglich.

mfG



Du kannst doch net ernsthaft diesen Link, als Beweis für dein Geschrubbel anbieten:rolleyes:

Deutschmann
04.09.2008, 13:35
http://www.juraforum.de/forum/t69550/s.html

Diese Meinung passt zwar nicht ganz, aber teilweise. Der Mieter ist nur Träger des Hausrechts für den Bereich seiner Wohnung, also einer in sich geschlossenen Wohneinheit. Wenn er und sein Besuch aber, um sie zu erreichen, meinen Garten durchqueren müssen, der nicht an ihn vermietet ist, sondern von mir genutzt wird, kann ich das Betreten meines Gartens dem Besuch untersagen. Jetzt klar?

Der Besuch wird aber nicht "seinen" Garten durchqueren müssen da der Weg zur Einliegerwohnung zum Allgemeinnutz gehört. Schon mal was von Nebenkostenabrechnung gehört?

Felidae
04.09.2008, 13:35
Du kannst doch net ernsthaft diesen Link, als Beweis für dein Geschrubbel anbieten:rolleyes:

Ich sagte, dass es nicht ganz passt, weil das Hausverbot hier auf die Wohnung selbst bezogen wird, in meinen Ausführungen beziehe ich es aber auf den Garten. Ich weiß, ich bin spitzfindig.

Felidae
04.09.2008, 13:40
Der Besuch wird aber nicht "seinen" Garten durchqueren müssen da der Weg zur Einliegerwohnung zum Allgemeinnutz gehört. Schon mal was von Nebenkostenabrechnung gehört?

Nein, das ist kein Allgemeinnutz. Gemeinnutz wäre es, wenn es sich um einen Weg handelte, den jeder benutzen dürfte.

Man kann sogar noch weiter gehen. Niemand kann mir verbieten, mein Gartentor schon um 18 Uhr zu schließen, auch wenn die Mieterin keinen Schlüssel dazu hat (auf den sie keinen Anspruch hat, weil der Garten nicht zur Mietsache gehört). Ich weiß: Gemeine Methoden. Aber nicht illegal.

bernhard44
04.09.2008, 13:41
...binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Da steht nichts von "binden alle Menschen", sondern nur "binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung".

Wenn du nicht lesen kannst, sag es.

oh man, kein Wunder das dieses Land immer mehr vor die Hunde geht, wenn sich immer mehr solche "Geistesgrößen" ihm annehmen!

WIENER
04.09.2008, 13:41
Ich sagte, dass es nicht ganz passt, weil das Hausverbot hier auf die Wohnung selbst bezogen wird, in meinen Ausführungen beziehe ich es aber auf den Garten. Ich weiß, ich bin spitzfindig.

Nicht nur das passt nicht. Hier geht es um Lärmerregung, also um eine offensichtliche Beeiträchtigung des Hausfriedens. Ich hab ja schon in einem meiner Vorpostings bemerkt, das, solange sich der Besuch nicht ungebührlich benimmt, keine Handhabe gegen den Vermieter besteht. Diese Ungebührlichkeit können auch andere Dinge wie Belästigungen anderer Mieter oder ähnliches sein. Aber nur weil einer vielleicht eine Glatze hat oder in der Vergangenheit irgendwann einmal im Gefängnis gesessen ist kann der Vermieter gar nix machen.

Deutschmann
04.09.2008, 13:43
oh man, kein Wunder das dieses Land immer mehr vor die Hunde geht, wenn sich immer mehr solche "Geistesgrößen" ihm annehmen!

Mir fehlen mittlerweile auch die Worte. :=

Hexenhammer
04.09.2008, 13:43
Der Vermieter hat kein Recht, dem Mieter Vorschriften über den Empfang von Besuchern zu machen. Man muß den Vermieter weder fragen, noch muß er mit dem Besuch einverstanden sein.

Dem Mieter vorschreiben zu wollen, wen er als Gast empfangen darf, greift in die verfassungsmäßigen Grundrechte des Mieters ein.

Mit Anmietung einer Wohnung erwirbt der Mieter das Recht, in der Wohnung für die Dauer des Mietverhältnisses ohne Behinderungen wohnen zu können. Zum Benützungsrecht an einer Wohnung gehört auch der ungehinderte Zugang.

Felidae
04.09.2008, 13:44
oh man, kein Wunder das dieses Land immer mehr vor die Hunde geht, wenn sich immer mehr solche "Geistesgrößen" ihm annehmen!

Ja Bernhard, Einsicht ist der erste Weg zur Besserung. Also huschhusch, gehe fleißig lernen und befasse dich mal mit dem Wesen von Grundrechten. Dann diskutieren wir hübsch weiter.

WIENER
04.09.2008, 13:44
Nein, das ist kein Allgemeinnutz. Gemeinnutz wäre es, wenn es sich um einen Weg handelte, den jeder benutzen dürfte.

Man kann sogar noch weiter gehen. Niemand kann mir verbieten, mein Gartentor schon um 18 Uhr zu schließen, auch wenn die Mieterin keinen Schlüssel dazu hat (auf den sie keinen Anspruch hat, weil der Garten nicht zur Mietsache gehört). Ich weiß: Gemeine Methoden. Aber nicht illegal.

Doch, komplett illegal, und das sicher nicht nur in Österreich. Einen Mieter muß jederzeit Zutritt zu seinem Mietobjekt gewährleistet werden. Man darf ihm auch nicht Wasser, Strom oder Heizung abstellen. Als Vermieter währst du eine angenehme Geldquelle für jeden Mieter.

Deutschmann
04.09.2008, 13:45
Nein, das ist kein Allgemeinnutz. Gemeinnutz wäre es, wenn es sich um einen Weg handelte, den jeder benutzen dürfte.

Man kann sogar noch weiter gehen. Niemand kann mir verbieten, mein Gartentor schon um 18 Uhr zu schließen, auch wenn die Mieterin keinen Schlüssel dazu hat (auf den sie keinen Anspruch hat, weil der Garten nicht zur Mietsache gehört). Ich weiß: Gemeine Methoden. Aber nicht illegal.

Glaubst du eigentlich den Scheiß den du hier schreibst ? :rolleyes:

Hexenhammer
04.09.2008, 13:46
Nein, das ist kein Allgemeinnutz. Gemeinnutz wäre es, wenn es sich um einen Weg handelte, den jeder benutzen dürfte.

Man kann sogar noch weiter gehen. Niemand kann mir verbieten, mein Gartentor schon um 18 Uhr zu schließen, auch wenn die Mieterin keinen Schlüssel dazu hat (auf den sie keinen Anspruch hat, weil der Garten nicht zur Mietsache gehört). Ich weiß: Gemeine Methoden. Aber nicht illegal.

Wenn sie durch das Gartentor muß, um Zugang zu ihrer Wohnung zu bekommen, kann man Dir das sehr wohl verbieten.

Felidae
04.09.2008, 13:47
Der Vermieter hat kein Recht, dem Mieter Vorschriften über den Empfang von Besuchern zu machen. Man muß den Vermieter weder fragen, noch muß er mit dem Besuch einverstanden sein.

Dem Mieter vorschreiben zu wollen, wen er als Gast empfangen darf, greift in die verfassungsmäßigen Grundrechte des Mieters ein.

Mit Anmietung einer Wohnung erwirbt der Mieter das Recht, in der Wohnung für die Dauer des Mietverhältnisses ohne Behinderungen wohnen zu können. Zum Benützungsrecht an einer Wohnung gehört auch der ungehinderte Zugang.

Daraus würde dem Vermieter die Pflicht erwachsen, jeden in seinem von ihm genutzen Garten zu dulden, wenn der zum Mieter will. Eigentum? Hausrecht? Wo kämen wir denn da hin?

Felidae
04.09.2008, 13:49
Doch, komplett illegal, und das sicher nicht nur in Österreich. Einen Mieter muß jederzeit Zutritt zu seinem Mietobjekt gewährleistet werden. Man darf ihm auch nicht Wasser, Strom oder Heizung abstellen. Als Vermieter währst du eine angenehme Geldquelle für jeden Mieter.

Nochmal: Du kannst nicht einfach Bestimmungen für normale Wohnungen auf Einliegerwohnungen übertragen. Einem Einlegermieter kann man hierzulande sogar ohne Grund kündigen.

Felidae
04.09.2008, 13:49
Wenn sie durch das Gartentor muß, um Zugang zu ihrer Wohnung zu bekommen, kann man Dir das sehr wohl verbieten.

Und wie? Öffnet man dann das Gartentor gewaltsam? Wenns ihr nicht passt, soll sie ausziehen. Womit das Ziel des Spieles ja erreicht wäre.

WIENER
04.09.2008, 13:49
Wenn sie durch das Gartentor muß, um Zugang zu ihrer Wohnung zu bekommen, kann man Dir das sehr wohl verbieten.

Mehr noch, wenn der Vermieter dich in deinem Wohnobjekt auf diese Art einsperren würde, würde er sich nicht nur Privatrechtlich, sondern auch Strafrechtlich verantworten müssen.

WIENER
04.09.2008, 13:50
Nochmal: Du kannst nicht einfach Bestimmungen für normale Wohnungen auf Einliegerwohnungen übertragen. Einem Einlegermieter kann man hierzulande sogar ohne Grund kündigen.


Beleg?

Deutschmann
04.09.2008, 13:51
Nochmal: Du kannst nicht einfach Bestimmungen für normale Wohnungen auf Einliegerwohnungen übertragen. Einem Einlegermieter kann man hierzulande sogar ohne Grund kündigen.

Dann definiere doch mal den Unterschied zwischen einer Einliegerwohnung und einer frei vermieteteten Wohnung.

WIENER
04.09.2008, 13:51
Und wie? Öffnet man dann das Gartentor gewaltsam? Wenns ihr nicht passt, soll sie ausziehen. Womit das Ziel des Spieles ja erreicht wäre.

Ich würde nicht kündigen sondern verklagen, inklusive zivilrechtlichen Schadensrsatzforderungen.

Felidae
04.09.2008, 13:53
Dann definiere doch mal den Unterschied zwischen einer Einliegerwohnung und einer frei vermieteteten Wohnung.

Aber gern: Schauen wir mal in den Wikipediaartikel "Einliegerwohnung":


Als Einliegerwohnung wird eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim bezeichnet, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist (§ 11 des 2. Wohnungsbaugesetzes).

Es handelt sich also um ein Anhängsel an deinem Einfamilienhaus, und nicht um eine beliebige Wohnung.

Hexenhammer
04.09.2008, 13:54
Daraus würde dem Vermieter die Pflicht erwachsen, jeden in seinem von ihm genutzen Garten zu dulden, wenn der zum Mieter will. Eigentum? Hausrecht? Wo kämen wir denn da hin?

Ich rede nicht vom Garten, sondern vom freien Zugang zu dem Objekt, zu dem Du das Hausrecht durch den Mietvertrag auf den Mieter übertragen hast.

WIENER
04.09.2008, 13:55
Aber gern: Schauen wir mal in den Wikipediaartikel "Einliegerwohnung":



Es handelt sich also um ein Anhängsel an deinem Einfamilienhaus, und nicht um eine beliebige Wohnung.


Du hast noch immer nicht den Beweis angetreten das man sich in diesen Fall als Vermieterdespot aufführen darf.

Felidae
04.09.2008, 13:55
Ich würde nicht kündigen sondern verklagen, inklusive zivilrechtlichen Schadensrsatzforderungen.

Schön, dann geht das Spiel eben weiter. Mit ein paar doppeldeutigen Phrasen provoziert man schnell jemanden, ohne selbst angreifbar zu sein. Einmal: Abmahnung. Zweimal: Fristlose Kündigung. Der Vermieter ist IMMER der mit dem längeren Atem. Wenn man jemanden rauskriegen will, kriegt man ihn raus, ob der jetzt will oder nicht.

Deutschmann
04.09.2008, 13:56
Aber gern: Schauen wir mal in den Wikipediaartikel "Einliegerwohnung":



Es handelt sich also um ein Anhängsel an deinem Einfamilienhaus, und nicht um eine beliebige Wohnung.

Sobald sie vermietet wird, ist das Thema schon gegessen. :rolleyes:

Felidae
04.09.2008, 13:57
Ich rede nicht vom Garten, sondern vom freien Zugang zu dem Objekt, zu dem Du das Hausrecht durch den Mietvertrag auf den Mieter übertragen hast.

Den gibt es bei einer Einliegerwohnung nicht ohne Betretung des vom Vermieter genutzten Bodens.

WIENER
04.09.2008, 13:58
Schön, dann geht das Spiel eben weiter. Mit ein paar doppeldeutigen Phrasen provoziert man schnell jemanden, ohne selbst angreifbar zu sein. Einmal: Abmahnung. Zweimal: Fristlose Kündigung. Der Vermieter ist IMMER der mit dem längeren Atem. Wenn man jemanden rauskriegen will, kriegt man ihn raus, ob der jetzt will oder nicht.

Das wird aber in solch einen Fall für den Vermieter sehr teuer und langwierig. Und was willst du überhaupt abmahnen.

Hexenhammer
04.09.2008, 13:59
Aber gern: Schauen wir mal in den Wikipediaartikel "Einliegerwohnung":

Es handelt sich also um ein Anhängsel an deinem Einfamilienhaus, und nicht um eine beliebige Wohnung.

Die räumliche Einordnung spielt kaum eine Rolle, sondern eher die rechtliche. Siehe § 564b Absatz 4 BGB.

WIENER
04.09.2008, 14:01
Den gibt es bei einer Einliegerwohnung nicht ohne Betretung des vom Vermieter genutzten Bodens.

Solange du mir keinen Beweis (Link) für deine Behauptungen lieferst, das das in Deutschland möglich ist, ist Österreich wäre deine Handlungsweise illegal und teilweise strafbar, glaube ich dir nicht. Das kannst du schreiben was du willst.

Hexenhammer
04.09.2008, 14:01
Den gibt es bei einer Einliegerwohnung nicht ohne Betretung des vom Vermieter genutzten Bodens.
Tja, den Zugang mußt Du eben uneingeschränkt gewähren, wenn Du vermietest.

Oder was machst Du? Du vermietest eine Einliegerwohnung, die der Mieter nur betreten und verlassen darf, wenn es Dir in den Sinn kommt?

bernhard44
04.09.2008, 14:03
Aber gern: Schauen wir mal in den Wikipediaartikel "Einliegerwohnung":



Es handelt sich also um ein Anhängsel an deinem Einfamilienhaus, und nicht um eine beliebige Wohnung.

Vom Grundrecht zum Mietrecht einer "kühner" Bogen! Aber wenn es der eigenen Linie nützt......

WIENER
04.09.2008, 14:11
Wenn ich jetzt einmal die Seite wechsel würde, und mich auf die Seite des Vermieters stellen würde, würde(3mal:rolleyes:) ich den Mieter wegen Eigenbedarf kündigen. Ein guter Anwalt kann diese Kündigung zwar ebenfalls bis zu ca. 2 Jahren verzögern, allerdings irgendwann hätte er den Mieter draussen.

Deutschmann
04.09.2008, 14:15
Wenn ich jetzt einmal die Seite wechsel würde, und mich auf die Seite des Vermieters stellen würde, würde(3mal:rolleyes:) ich den Mieter wegen Eigenbedarf kündigen. Ein guter Anwalt kann diese Kündigung zwar ebenfalls bis zu ca. 2 Jahren verzögern, allerdings irgendwann hätte er den Mieter draussen.

3x "würde" hört sich doch nicht an. :))

Selbst Eigenbedarf ist seit einiger Zeit nicht mehr so ohne weiteres durchzusetzen.

Hexenhammer
04.09.2008, 14:18
Wenn ich jetzt einmal die Seite wechsel würde, und mich auf die Seite des Vermieters stellen würde, würde(3mal:rolleyes:) ich den Mieter wegen Eigenbedarf kündigen. Ein guter Anwalt kann diese Kündigung zwar ebenfalls bis zu ca. 2 Jahren verzögern, allerdings irgendwann hätte er den Mieter draussen.

Der Vermieter muss beweisen, dass die Gründe, auf die er die Kündigung stützt,
tatsächlich vorliegen.

Hat der Vermieter den Eigenbedarf nur vorgetäuscht, so macht er sich gegenüber dem getäuschten Mieter schadensersatzpflichtig. Ebenso kann der Mieter Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Vermieter ihn nicht über einen evtl. Wegfall des Eigenbedarfs informiert.

McDuff
04.09.2008, 14:18
Der Krampf gegen Rechts nimmt immer mehr Züge einer Hexenjagd an. Aber auch dieser Krug geht nur solange zum Brunnen bis er bricht.

klartext
04.09.2008, 14:28
Es ist die Wohnung der Eigentümerin, wenn sie da keine Neonazisse drin haben will, ist das ihr gutes Recht.

Du irrst. Ein Mieter kann natürlich jede Art von Besuch empfangen, solange dadurch Dritte nicht obejektiv erheblich gestört werden. Zudem hat er sich durch Abfangen der Mieterpost strafbar gemacht.

WIENER
04.09.2008, 14:33
Der Krampf gegen Rechts nimmt immer mehr Züge einer Hexenjagd an. Aber auch dieser Krug geht nur solange zum Brunnen bis er bricht.

Felidae ist mir noch immer die Antwort schuldig wie er gegen vorzeitig entlassene Sexualstraftäter vorgehen würde. Und ob ihm bewußt ist, das bei seiner Vorgehensweise, sollte sie allgemein durchgehen, kein Haftentlassener jemals wieder eine Wohnung bekommen würde, bzw bei Enttarnung sofort wieder verlieren würde. Was eine vorzeitige Haftentlassung, vor allem bei Sexualstraftäter noch risikoreicher macht.
Aber warscheinlich urteilt er da mit zweierlei Maß.

ortensia blu
04.09.2008, 14:40
Sie lässt Straftäter die vom Gefängniss beurlaubt wurden bei sich ein und ausgehen. Weisst du wegen was diese beurlaubten Häftlinge sitzen? Du hättest natürlich keine Angst um deine Kinder wenn da Straftäter aus und eingehen während dein Kind alleine auf den Spielplatz spielt. Meinetwegen kann die Frau so rechts sein bis sie schwarz wird(oder Braun) aber das mit den Straftäter wird ich nich tolerieren.

Woher weiß sie, daß es sich bei den Besuchern um Straftäter auf Freigang handelt? Haben die ein Schild umhängen - "Vorsicht, krimineller Rechtsextremer auf Freigang"? Möglicherweise tragen haben sie sich auch alle ein großes Hakenkreuz in den Rücken tätowieren lassen und gehen rückenfrei, wie die junge Mieterin.

nethead
04.09.2008, 15:19
Ja Bernhard, Einsicht ist der erste Weg zur Besserung. Also huschhusch, gehe fleißig lernen und befasse dich mal mit dem Wesen von Grundrechten. Dann diskutieren wir hübsch weiter.

Es ist ein Grundrecht Menschen deren, vom vermieter vermutete politische Richtung diesem nicht passt zu Kündigen?

Schaschlik
04.09.2008, 15:20
Egal auf was sich die Klage beruft. Wenn du einen Mieter rausschmeißen möchtest weil er nicht deine politische Gesinnung teilt - wie begründest du das ?

Das muss man nicht begründen. Eine solche Begründung wäre ein Fall von "selbst schuld". In der "Anleitung" auf dieser Internetseite wird auch nicht geschrieben: "Kündigen sie der Frau, weil sie ein Nazi ist", sondern "Erhöhen sie die Miete, das Amt wird ihr sicher kündigen".

Meinst Du diese Taktik wäre irgendwie neu? Das macht doch jeder Vermieter so. Natürlich um den Preis, evtl. keinen Nachmieter für das Objekt zu finden. Man muss sich schon entscheiden: Nazi im Haus oder evtl. garkeinen.


Und wirklich traurig bin ich wegen der Frau nicht, denn als ALG2-Empfängerin steht ihr eine neue Wohnung zu. Sie muss also NICHT auf der Strasse sitzen. Oder ums mal im Forenjargon auszudrücken:

Diese rechtsextremistischen Hartz4-Schmarotzer arbeiten doch eh alle schwarz und bekommen noch Geld durch ihre Drogendealerei. Dann setzen sie noch Kinder in die Welt, die sie alleine nicht ernähren können und der deutsche Michel darf die Zeche zahlen... widerliches Pack! :cool2:

Felidae
04.09.2008, 15:25
Es ist ein Grundrecht Menschen deren, vom vermieter vermutete politische Richtung diesem nicht passt zu Kündigen?

Wenn der Vermieter dem Mieter eine Einlieger-Wohnung in seinem Eigenheim vermietet hat ohne davon zu wissen, dass es ein Nazi ist: Ja.

Schaschlik
04.09.2008, 15:31
Wenn der Vermieter dem Mieter eine Einlieger-Wohnung in seinem Eigenheim vermietet hat ohne davon zu wissen, dass es ein Nazi ist: Ja.

Wobei man ganz klar feststellen muss:

- machen sich die unterschiedlichen Positionen im Alltag überhaupt bemerkbar?
- bringt ein Gespräche vielleicht eine bessere Lösung?
- ist man so fair und gibt dem Mieter einen ausreichenden zeitlichen Spielraum?



Jemanden "einfach so" und mit möglichst kurzer Zeitspanne rauszuschmeißen, ohne dass es erkennbare Differenzen gab, halte ich für nicht akzeptabel. An der Stelle ist der Mieterschutz gerechtfertigt.


(trotzdem ist Mieterschutz oft viel zu hart, was ich anhand meines eigenen ex-Mieters sehr schmerzhaft erfahren musste)

dirk1969
04.09.2008, 15:37
ohne Kommentar: :=

Das die Dame zugibt, Briefe "abgefangen" und gelesen zu haben ist eindeutig ein Bruch des Briefgeheimnisses.
Unter Bezugnahme auf den Artikel könnte man Anzeige gegen Unbekannt stellen und das rote Forum zur Herausgabe des Klarnamens zwingen.
Das gibt ein schönes Brett (zumindest eine Geldstrafe sollte drin sein)
Anzeigen kann man auch online stellen......

:cool2:

Dirk

Sathington Willoughby
04.09.2008, 15:51
Auch das wäre ihr gutes Recht. Es ist nicht richtig, Menschen zu Verträgen zu zwingen, die sie nicht wollen.

Nur in diesem Fall ist der Vertrag bereits unterschrieben und man muss sich dran halten - auch wenn der pöse Mieter andere politische Ansichten hat als man selber!
Das Fernsehkanäle, Fußballliga u.v.a. so eine Seite sponsern ist ein Armutszeugnis. Naja, in der DDR war es nicht anders.

Ich kann mich noch an einen Fall (schon knapp 10 Jahre her) erinnern, wo ein Postbote sich geweigert hatte, Briefe an einen NPDler zuzustellen. Diese kleinen Blockwarte, die private Gesinnungsschnüfflei betreiben, sind für jede Diktatur unverzichtbar. Schon bei der NSDAP waren das diejenigen Gestalten, die Fensterscheiben einwarfen und Bücher verbrannten. Pfui!:kotz:

WIENER
04.09.2008, 16:21
Wenn der Vermieter dem Mieter eine Einlieger-Wohnung in seinem Eigenheim vermietet hat ohne davon zu wissen, dass es ein Nazi ist: Ja.

Also mit diesem Strang und dieser Antwort hast du jedes Recht darauf, dass man die ernst nehmen sollte, verloren. Du bist ein Beliebigkeitsdiskutant, der je nach Fall, seine Meinung, Nazigleich ändert.
Davon abgesehen, dass du noch immer keinerlei Belege für deine Absonderungen vorgelegt hast, warte ich noch immer auf deine Antwort auf meine Frage wie das gleiche Problem mit vorzeitig haftentlassenen Sexualstraftätern gehandhabt werden soll.

Felidae
04.09.2008, 16:24
Wobei man ganz klar feststellen muss:

- machen sich die unterschiedlichen Positionen im Alltag überhaupt bemerkbar?
- bringt ein Gespräche vielleicht eine bessere Lösung?
- ist man so fair und gibt dem Mieter einen ausreichenden zeitlichen Spielraum?



Jemanden "einfach so" und mit möglichst kurzer Zeitspanne rauszuschmeißen, ohne dass es erkennbare Differenzen gab, halte ich für nicht akzeptabel. An der Stelle ist der Mieterschutz gerechtfertigt.


(trotzdem ist Mieterschutz oft viel zu hart, was ich anhand meines eigenen ex-Mieters sehr schmerzhaft erfahren musste)

Ich würde mal sagen, wenn ich mein Kind in meinem eigenen Haus und auf dem eigenen Grundstück nicht mehr guten Gewissens raus zum Spielen lassen kann, weil beim Mieter verkrachte Existenzen ein und ausgehen, dann wäre für mich eindeutig eine längere Zeitspanne als sofort für mich inakzeptabel.

WIENER
04.09.2008, 16:30
Ich würde mal sagen, wenn ich mein Kind in meinem eigenen Haus und auf dem eigenen Grundstück nicht mehr guten Gewissens raus zum Spielen lassen kann, weil beim Mieter verkrachte Existenzen ein und ausgehen, dann wäre für mich eindeutig eine längere Zeitspanne als sofort für mich inakzeptabel.

sofort spielt sich sowieso nie ab, wenn du kündigst und der Mieter den Rechtsweg beschreitet dauert das Monate bis Jahre. Da kannst hupfen wie ein Rumpelstielzchen, das ändert nix.

Felidae
04.09.2008, 16:36
sofort spielt sich sowieso nie ab, wenn du kündigst und der Mieter den Rechtsweg beschreitet dauert das Monate bis Jahre. Da kannst hupfen wie ein Rumpelstielzchen, das ändert nix.

Wie gesagt: Wenn man einfach nur dem Rechtsweg vertraut, dann ja. Rausekeln ist da besser.

Sathington Willoughby
04.09.2008, 17:16
Ich würde mal sagen, wenn ich mein Kind in meinem eigenen Haus und auf dem eigenen Grundstück nicht mehr guten Gewissens raus zum Spielen lassen kann, weil beim Mieter verkrachte Existenzen ein und ausgehen, dann wäre für mich eindeutig eine längere Zeitspanne als sofort für mich inakzeptabel.

Dann hast du Verständnis für Deutsche, die Türken und Afrikaner aus dem Mietshaus ekeln?:hihi:
Wie liberal!
Und ein Kamerad ist doch allemal besser als ein Gebetsbruder (was Mohammed so alles mit kleinen Mädchen gemacht hat, und ein guter Moslem hat Mohammed als Vorbild!) oder ein arbeitsloser ANtifant.

Felidae
04.09.2008, 17:27
Dann hast du Verständnis für Deutsche, die Türken und Afrikaner aus dem Mietshaus ekeln?:hihi:
Wie liberal!
Und ein Kamerad ist doch allemal besser als ein Gebetsbruder (was Mohammed so alles mit kleinen Mädchen gemacht hat, und ein guter Moslem hat Mohammed als Vorbild!) oder ein arbeitsloser ANtifant.

Hierzu noch einen Kommentar abzugeben würde meine Intelligenz beleidigen :rolleyes:

WIENER
04.09.2008, 18:03
Wie gesagt: Wenn man einfach nur dem Rechtsweg vertraut, dann ja. Rausekeln ist da besser.

Ich neheme also zur Kenntnis das du eine ungesetzliche Straftat, ( Rausekeln = Mobbing = Straftat ) ünterstützt oder gutheißt, wenn es gegen Menschen geht die dir nicht zu Gesicht stehen.

Und du erwartest das dich Politische Gegner ernstnehmen wenn du auf Gesetz oder Menschenrechte oder sonstwas verweis.

Und Du maßt dich an Amerikanische Höchstrichter zu kritisieren.

Merkst du eigentlich das du dich ein bisserl lächerlich machst?

Felidae
04.09.2008, 18:07
Ich neheme also zur Kenntnis das du eine ungesetzliche Straftat, ( Rausekeln = Mobbing = Straftat ) ünterstützt oder gutheißt, wenn es gegen Menschen geht die dir nicht zu Gesicht stehen.

Und du erwartest das dich Politische Gegner ernstnehmen wenn du auf Gesetz oder Menschenrechte oder sonstwas verweis.

Und Du maßt dich an Amerikanische Höchstrichter zu kritisieren.

Merkst du eigentlich das du dich ein bisserl lächerlich machst?

Mobbing ist nicht strafbar. Vielleicht in Österreich, aber nicht hier.

Florian
04.09.2008, 18:08
Dein gutes Recht. Ich halte das AGG für antiliberal und verwerflich.

Das werde ich mir merken! Also Aufgepasst bei den nächsten Diskussionen, wenn es um Diskriminierung anderer Ethnien geht.

Florian
04.09.2008, 18:17
Sie lässt Straftäter die vom Gefängniss beurlaubt wurden bei sich ein und ausgehen. Weisst du wegen was diese beurlaubten Häftlinge sitzen? Du hättest natürlich keine Angst um deine Kinder wenn da Straftäter aus und eingehen während dein Kind alleine auf den Spielplatz spielt. Meinetwegen kann die Frau so rechts sein bis sie schwarz wird(oder Braun) aber das mit den Straftäter wird ich nich tolerieren.

Wenn es nur um die Tatsache der Straftäterschaft ihrer Besucher ginge, würde sie sich damit nicht beim netz-gegen-nazis melden. Es geht in erster Linie darum, dass sie denen Rechtsradikalismus unterstellt.

WIENER
04.09.2008, 18:19
Mobbing ist nicht strafbar. Vielleicht in Österreich, aber nicht hier.


In Östereich ist Mobbig seit etwa 3 Jahren strafbar,(bis zu 3 Jahren Haft) meistens aber nur Geldstrafen. Seit einiger Zeit wird über eine Verschärfung diskutiert.

Aber selbst wenn Mobbing in Deutschland noch nicht unter Strafe steht, (es wird auch bei euch nimmer lang dauern) ist es doch ein sehr mießes, moralisch abstoßendes Vorgehen. Und über ein eventuelles Echo darfst du dich dann auch nicht wundern. Wer Wind säht wird Sturm ernten. Und glaub mir, bei mir hättest es resch.;)

tommy3333
04.09.2008, 18:30
Das Mietrecht verbietet sogar Verträge, die vielleicht für beide Seiten von Vorteil wären, wie z.B. eine befristete Vermietung. Dadurch entgehen beiden Seiten Vorteile. So ist das im Bürokratenstadl. Aber darum geht es hier ja nicht, sondern darum:

(Zitat Art. 3 GG)


Dem steht entgegen, das jeder nach eigenem Ermessen über seinen Besitz bestimmen darf.
Ich würde eher sagen, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Im Art. 3 GG geht es über Gleichheit vor dem Gesetz, was lediglich die Gleichbehandlung seitens des Staates gegenüber seiner Bürger betrifft.

Darunter fällt aber nicht die vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte über privates Eigentum seitens des Vermieters gegenüber des Mieters. Das fällt unter die Vertragsfreiheit seitens der Vertragspartner. Es steht nirgendwo, dass jeder (gleichberechtigt) einen Rechtsanspruch auf die Nutzung einer Wohnung habe. Der Vermieter kann auch, wenn er wollte, seine Wohne leer stehen lassen anstatt sie zu vermieten - nur wenn schon jemand drin wohnt, gann greifen vertragliche Bestimmungen und gesetzliche Regelungen des Kündigungsschutzes betreffend (in letzterem greift dann auch wieder Art. 3 GG).

Im Bsp. aus dem Eingangsthread kommt nun aber noch die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und/oder die körperliche Unversehrtheit der Angehörigen des Vermieters hinzu, die der Vermieter beeinträchtigt bzw. bedroht sieht (--> vgl. Art. 2 GG) - zumindest kann der Vermieter seine Argumentation darauf aufbauen, selbst wenn es ihm nur darum geht, den Mieter aus der Wohnung heraus zu haben. Die frage ist dann im zweifelsfalle, ob er damit auch vor Gericht durchkommen würde. Bei der Bezichtigung gegenüber dem Mieter, der rechtsradikalen Szene anzugehören, kann ich mir das durchaus vorstellen. Im Falle von Moslems anstelle Rechtsradikaler (man müsste den Mieter dann schon verbal in die Islamistenszene drängen), schätze ich die "Chancen" vergleichweise nicht so hoch ein, damit durchzukommen.

Sathington Willoughby
04.09.2008, 20:09
Hierzu noch einen Kommentar abzugeben würde meine Intelligenz beleidigen :rolleyes:
Der Standardspruch, wenn man nicht mehr weiterweiß. Danke!:cool2:

latrop
04.09.2008, 20:39
Nochmal: Du kannst nicht einfach Bestimmungen für normale Wohnungen auf Einliegerwohnungen übertragen. Einem Einlegermieter kann man hierzulande sogar ohne Grund kündigen.

Das versuch mal.
Du wirst dich aber wundern.

latrop
04.09.2008, 20:49
Hierzu noch einen Kommentar abzugeben würde meine Intelligenz beleidigen :rolleyes:

Hast du überhaupt noch eine ? Wenn ich sehe, was du als Wohnort angibst (Ort: Sol III, Sektor 001) kommen mir aber starke Zweifel.

WIENER
04.09.2008, 20:53
Das versuch mal.
Du wirst dich aber wundern.

Kündigen kann er ja, aber wenn sich der Mieter wehrt, bekommt er den ewig net raus. Und wenn, nach Jahren. Überhaupt eine Frau mit Baby und guten Anwalt.Aber es soll ja leider Menschen geben, man nennt sie auch Gutmenschen, die sich erdreisten eine junge Mutter zu quälen und zu tyranisieren.

latrop
04.09.2008, 20:55
Kündigen kann er ja, aber wenn sich der Mieter wehrt, bekommt er den ewig net raus. Und wenn, nach Jahren. Überhaupt eine Frau mit Baby und guten Anwalt.Aber es soll ja leider Menschen geben, man nennt sie auch Gutmenschen, die sich erdreisten eine junge Mutter zu quälen und zu tyranisieren.

Die regulären Kündigungsfristen (auch ohne Angabe von Gründen) sind wesentlich verkürzt worden. Ich müsste mal nach sehen - glaube aber 1 Jahr.

latrop
04.09.2008, 20:58
@ Wiener

ich habs gefunden :

Bis zu fünf Jahren Vertragsdauer beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters drei Monate, nach mehr als fünfjähriger Dauer sechs Monate und nach acht Jahren Dauer neun Monate. Andere Kündigungsfristen wie kürzere Fristen für den Mieter oder längere für den Vermieter können jedoch vereinbart werden oder sich gegebenenfalls bei Altmietverträgen ergeben, die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurden.

Anders sieht es bei einer ausserordentlichen oder fristlosen Kündigung aus.

Schau mal hier - das deckt sich mit den Angaben von''Haus und Grund'' :

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung_von_Mietvertr%C3%A4gen

WIENER
04.09.2008, 21:19
@ Wiener

ich habs gefunden :

Bis zu fünf Jahren Vertragsdauer beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters drei Monate, nach mehr als fünfjähriger Dauer sechs Monate und nach acht Jahren Dauer neun Monate. Andere Kündigungsfristen wie kürzere Fristen für den Mieter oder längere für den Vermieter können jedoch vereinbart werden oder sich gegebenenfalls bei Altmietverträgen ergeben, die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurden.


Und was passiert wenn die einfach drinnen wohnen bleiben haben uns ja die Beispiele der Mietnomaden gezeigt, die des öfteren im TV zu sehn sind. Ich persönlich würde eigentlich nie jemanden in meinem Haus wohnen lassen.

lupus_maximus
04.09.2008, 22:24
Und was passiert wenn die einfach drinnen wohnen bleiben haben uns ja die Beispiele der Mietnomaden gezeigt, die des öfteren im TV zu sehn sind. Ich persönlich würde eigentlich nie jemanden in meinem Haus wohnen lassen.
Wenn man seinen Mieter nicht aussuchen darf, sondern gezwungen wird per Gesetz jeden Schrott zu nehmen, würde ich auch Wohnungen leer lassen.
Bevor ich mir mein Eigentum von Leuten ruinieren lasse, die weder von Technik noch von Kultur eine Ahnung haben, können die wegen mir unter Brücken wohnen.

Schaschlik
04.09.2008, 22:37
Und was passiert wenn die einfach drinnen wohnen bleiben haben uns ja die Beispiele der Mietnomaden gezeigt, die des öfteren im TV zu sehn sind. Ich persönlich würde eigentlich nie jemanden in meinem Haus wohnen lassen.

So gings mir mit meiner Ex. germane

Und dann fragen die Nachbarn, warum die Polizei im Haus war... tststs

ulrich-paul
04.09.2008, 22:49
Stimmt, sonst wären die Linken wegen ihrer politischen Behinderung obdachlos!
Bei mir bekämen sie schon einmal keine Wohnung.

Wenn dies jeder Vermieter machen würde wären 80 % der Deutschen, die Linken, ohne Wohnung!
Dies ist ja auch nicht weiters schlimm, die plädieren ja sowieso für: Zurück in die Steinzeit. Ergo können sie ja auch in Höhlen wohnen.

80% der Deutschen sind Linke??(
Hätte ich gerne belegt, diese Zahl.

Dann: In Höhlen willst du sie schicken - mit dem Naturschutz und der Umwelt nimmst du es nicht so genau - richtig?

Weiter_Himmel
04.09.2008, 23:18
Es steht ja nix von rechtsextremen hafturlaublern dadrin. Aber man sieht schon, was das für ein mensch ist, stattdessen der Frau und dem Kind zu helfen, dass sie vllt. nicht mehr von Sozi leben muss, will diese Person ihr Leben sogar noch zusätzlich verschlechtern. So sieht die Solidarität in unserem heutigen Staat aus. Wann begreift man endlich, dass die politische Gesinnung noch lange keinen Menschen ausmacht?

Gruß Preuße

Äh ja nochmal damit es keine Missverständnisse gibt . Ich bin keiner dieser hysterischen Linken die alles gegen rechts in die Wagschale werfen die Probleme mit marodierenden Jugendgangs aber außer acht lassen .

Ich bin auch der Ansicht ein Netzwerk gegen Jugendkriminalität wäre nötiger gewesen . Aber es geht hier ja nicht um eine Grundsatzdisskussion sondern um den Fall dieser Frau .

Nun kann es durchaus sein das die Frau gelogen hat aber das kann man ihr nicht nachweisen . Aber auch wenn wir das ganze als Musterfall betrachten bleibe ich bei meiner Meinung und würde in dem Fall ähnlich handeln .

Ich wohne in Ostdeutschland wo es nunmal eine recht starke rechte Szene gibt ... wobei sie hier in Thüringen noch am schwächsten ist .Und ich kann sagen das sich die "Freien Kameradschaften " unter aller Sau benehmen und in gewisser Weise das machen wofür wir so viele Ausländische Jugendgangs verurteilen ( wenn natürlich nicht ganz so heftig ).

Preuße
05.09.2008, 09:46
Äh ja nochmal damit es keine Missverständnisse gibt . Ich bin keiner dieser hysterischen Linken die alles gegen rechts in die Wagschale werfen die Probleme mit marodierenden Jugendgangs aber außer acht lassen .

Ich bin auch der Ansicht ein Netzwerk gegen Jugendkriminalität wäre nötiger gewesen . Aber es geht hier ja nicht um eine Grundsatzdisskussion sondern um den Fall dieser Frau .

Nun kann es durchaus sein das die Frau gelogen hat aber das kann man ihr nicht nachweisen . Aber auch wenn wir das ganze als Musterfall betrachten bleibe ich bei meiner Meinung und würde in dem Fall ähnlich handeln .

Ich wohne in Ostdeutschland wo es nunmal eine recht starke rechte Szene gibt ... wobei sie hier in Thüringen noch am schwächsten ist .Und ich kann sagen das sich die "Freien Kameradschaften " unter aller Sau benehmen und in gewisser Weise das machen wofür wir so viele Ausländische Jugendgangs verurteilen ( wenn natürlich nicht ganz so heftig ).

Ich komm selbst aus Thüringen und weiß, wie dort die Lage ist. Die NPD wird die stärkste rechte partei dort werden nächstes Jahr, da unser LV dort einfach überhaupt nichts macht. Desweiteren kenn ich genug Kameradschaften, die sich vorbildlich benehmen, aber das nur nebenbei. Man muss halt abwägen, bei diesem Fall. Was sind das für Häftlinge? Weshalb sitzen sie? Bereuen sie ihre Taten? Da gibt es soviele Faktoren, die man nicht kennt.

lupus_maximus
05.09.2008, 09:52
80% der Deutschen sind Linke??(
Hätte ich gerne belegt, diese Zahl.

Dann: In Höhlen willst du sie schicken - mit dem Naturschutz und der Umwelt nimmst du es nicht so genau - richtig?
Natur- und Umweltschutz gab es nicht in der Steinzeit, ergo müssen sie ohne diese auch in der Musel-Neusteinzeit so leben.

Weiter_Himmel
05.09.2008, 13:03
Ich komm selbst aus Thüringen und weiß, wie dort die Lage ist. Die NPD wird die stärkste rechte partei dort werden nächstes Jahr, da unser LV dort einfach überhaupt nichts macht. Desweiteren kenn ich genug Kameradschaften, die sich vorbildlich benehmen, aber das nur nebenbei. Man muss halt abwägen, bei diesem Fall. Was sind das für Häftlinge? Weshalb sitzen sie? Bereuen sie ihre Taten? Da gibt es soviele Faktoren, die man nicht kennt.

Ja aber da wir keine genaueren Details kennen halte ich es für unötig die Frau zu verurteilen ... bzw überhaupt so lange über den Einzelfall zu lamentieren .

Ich weiß nicht woher du aus Thüringen kommst aber ich komme aus dem Weimarer Landkreis ... und hier kann man die " Freien kameraden " als echte Landplage bezeichnen .

Da wird man schon mal schwer beschimpft wenn man lange Haare trägt ... Da wurde einen schwarzen Jungen schon mal auf den Schulhof aufgelauert ... ohne Grund ohne das er etwas getan hat ... .(und das war einer von denen der sich wirklich integriert hat und viele Deutsche Freunde hatte ) Und auch ich musste mir eine heftige Schlägerei liefern nur weil ich ihnen einmal klar gesagt habe das ich ihr Weltbild nicht teile .Einen weiteren Jungen aus meiner Schule der zur Skater Szene gehörte hat man sogar krankenhausreif geschlagen . Wirklich hier erfüllen die Rechten nahezu alle negativen Klischees .

(Die Schlägerei sah übrigens so aus das 5 Leute vor der Schule auf mich warteten "wie heroisch ") .

Kurz und gut die Rechte Szene hier war der Grund warum ich Jahrelang Links war . Ungefähr von meinen 14-19 Lebensjahr ... .(Zurzeit bin ich 21 )


Erst als ich merkte wie schlimm Ausländische Jugendliche in Westdeutschen Großstädten Deutsche drangsalieren ... wie hoch sie in den Vergewaltigungs und Raubstatisstiken vertreten sind und wie Blind Linke Partein auf diesem Auge sind rückte ich von meinen Linken positionen stark ab .

Ich will dich auch nicht weiter mit meinen persönlichen Erfahrungen behelligen ... . Aber rechte Schlägertrupps ... die es nunmal zu hauf in Teilen Ostdeutschlands gibt sind keine Alternative ... .

WIENER
05.09.2008, 13:28
Da wird man schon mal schwer beschimpft wenn man lange Haare trägt ...

.

Also meine Haare sind mehr als Schulterlang, und ich bin eigentlich noch nie von einem Rechtsextremen angegangen worden. Die Frage ist, wie trete ich denen gegenüber. Respektlos, von oben herabschauend oder selbstbewußt aber mit Respekt vor dem Menschen gegenüber. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Und die Probleme die die Rechten ansprechen exestieren. Sie zu verharmlosen oder leugnen bewirkt gerade das Gegenteil. Deswegen behaupte ich ja dass die Gutmenschen in ihrer Dummheit die Ziehväter der Neonazis sind. Einige machen das ja bewußt, weil sie erst den Nazis ihre eigene Existenz verdanken. Gäbe es keine Nazis würden sie wie leere Säcke sinnlos dahinvegetieren. Die Pisaprobleme gibts schon läger als vermutet, und gerade bei vielen Sudienabgängern werden diese Mankos wirklich zum Problem.

Anerkennen der von den Rechten angesprochenen Probleme und die Suche nach dem "Schuldigen" und der Versuch einer gemeinsamen Strategie gegen diese Probleme wären eine sinnvolle Alternative.

Weiter_Himmel
05.09.2008, 13:50
Also meine Haare sind mehr als Schulterlang, und ich bin eigentlich noch nie von einem Rechtsextremen angegangen worden. Die Frage ist, wie trete ich denen gegenüber. Respektlos, von oben herabschauend oder selbstbewußt aber mit Respekt vor dem Menschen gegenüber. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Und die Probleme die die Rechten ansprechen exestieren. Sie zu verharmlosen oder leugnen bewirkt gerade das Gegenteil. Deswegen behaupte ich ja dass die Gutmenschen in ihrer Dummheit die Ziehväter der Neonazis sind. Einige machen das ja bewußt, weil sie erst den Nazis ihre eigene Existenz verdanken. Gäbe es keine Nazis würden sie wie leere Säcke sinnlos dahinvegetieren. Die Pisaprobleme gibts schon läger als vermutet, und gerade bei vielen Sudienabgängern werden diese Mankos wirklich zum Problem.

Anerkennen der von den Rechten angesprochenen Probleme und die Suche nach dem "Schuldigen" und der Versuch einer gemeinsamen Strategie gegen diese Probleme wären eine sinnvolle Alternative.

Ich will dem was du sagst alles im allen gar nicht wiedersprechen aber es impliziert das ich und andere Respektlos gegenüber ihn waren . Und das waren wir nicht ... die "Freien Kameradschaften " benehmen sich hier wirklich unter aller Kanone gegenüber jeden der nicht ihre Meinung teilt .

lupus_maximus
05.09.2008, 14:35
Ich will dem was du sagst alles im allen gar nicht wiedersprechen aber es impliziert das ich und andere Respektlos gegenüber ihn waren . Und das waren wir nicht ... die "Freien Kameradschaften " benehmen sich hier wirklich unter aller Kanone gegenüber jeden der nicht ihre Meinung teilt .

Vielleicht sind es tatsächlich Linke?

Dies ist doch in der ExDDR eher zu erwarten und sie werden nur von den Linken in Westdeutschland als "Rechte" bezeichnet. Analog dazu wie die Nazis von den Linken hier als Rechte bezeichnet werden, damit niemand auf die Idee kommt, National-Sozialisten als Sozialisten zu bezeichnen, was sie ja auch sind.