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Vollständige Version anzeigen : Missbrauch des Demonstrationsrecht



Gehirnnutzer
01.09.2008, 16:59
Wenn ich aus dem Fenster blicke habe ich eine schöne Aussicht auf das Plöner Schloß, wo jetzt das Global Economic Symposium (http://www.welt.de/welt_print/article2356759/Ploen-macht-Davos-mit-Wirtschaftsforum-Konkurrenz.html) stattfinden wird.
Es wird natürlich Demonstrationen von Globlisierungsgegnern geben und eine solche Demonstration ist auch angemeldet.
Vollkommen unabhängig vom thematischen Inhalt eine Demonstration will ich niemanden das Demonstrationsrecht absprechen, jedoch kotzen mich bestimmte Dinge bei Demonstrationen an.
Es sind die Randalierer, etc, die die Rechte und das Eigentum anderer nicht akzeptieren und die Teilnehmer an Demonstrationen, die solche Konsorten noch schützen und die Polizei daran hindern diese Elemente einer gerechten Behandlung zu zu führen.

Damit es keine Randale mehr bei Demonstrationen gibt muss das Demonstrationsrecht abgeändert werden:

1. Die Veranstalter einer Demonstration sind verantwortlich für Schäden die im Rahmen der Demonstration verursacht sind.

2. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Teilnehmer einer Demonstration. Beim Auftreten von Randalieren habe sie alles in ihre Macht stehende zu tun, der Polizei den Zugriff auf dies Chaoten zu ermöglichen.

3. Randalierer sind sofort festzunehmen, sie sind im schnellverfahren zu einer mehrmonatigen Haftstrafe zu verurteilen, die sie sofort antreten müssen. Zu dem verlieren sie ihr Recht auf Demonstration auf Lebenszeit. Jeder weitere Teilnahme an einer Demonstration führt dann zu einer erneuten Haftstrafe, die sich verlängert. Das Randalieren muss jedoch durch Video oder mehere Zeugen bestätigt sein.

4. Teilnehmer einer Demonstration, die nicht randalieren, aber den Zugriff der Polizei auf die Randalierer absichtlich behindern, sind wie die Randalierer zu behandeln.

5. Vermummung führt zum sofortigen Verbot der Demonstration und deren Auflösung.

ab-rhein-main-nahe
03.09.2008, 09:02
Wenn ich aus dem Fenster blicke habe ich eine schöne Aussicht auf das Plöner Schloß, wo jetzt das Global Economic Symposium (http://www.welt.de/welt_print/article2356759/Ploen-macht-Davos-mit-Wirtschaftsforum-Konkurrenz.html) stattfinden wird.
Es wird natürlich Demonstrationen von Globlisierungsgegnern geben und eine solche Demonstration ist auch angemeldet.
Vollkommen unabhängig vom thematischen Inhalt eine Demonstration will ich niemanden das Demonstrationsrecht absprechen, jedoch kotzen mich bestimmte Dinge bei Demonstrationen an.
Es sind die Randalierer, etc, die die Rechte und das Eigentum anderer nicht akzeptieren und die Teilnehmer an Demonstrationen, die solche Konsorten noch schützen und die Polizei daran hindern diese Elemente einer gerechten Behandlung zu zu führen.

Damit es keine Randale mehr bei Demonstrationen gibt muss das Demonstrationsrecht abgeändert werden:

1. Die Veranstalter einer Demonstration sind verantwortlich für Schäden die im Rahmen der Demonstration verursacht sind.

2. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Teilnehmer einer Demonstration. Beim Auftreten von Randalieren habe sie alles in ihre Macht stehende zu tun, der Polizei den Zugriff auf dies Chaoten zu ermöglichen.

3. Randalierer sind sofort festzunehmen, sie sind im schnellverfahren zu einer mehrmonatigen Haftstrafe zu verurteilen, die sie sofort antreten müssen. Zu dem verlieren sie ihr Recht auf Demonstration auf Lebenszeit. Jeder weitere Teilnahme an einer Demonstration führt dann zu einer erneuten Haftstrafe, die sich verlängert. Das Randalieren muss jedoch durch Video oder mehere Zeugen bestätigt sein.

4. Teilnehmer einer Demonstration, die nicht randalieren, aber den Zugriff der Polizei auf die Randalierer absichtlich behindern, sind wie die Randalierer zu behandeln.

5. Vermummung führt zum sofortigen Verbot der Demonstration und deren Auflösung.



Ich gebe Dir soweit Recht,nur in einem Punkt liegst Du etwas falsch.

Punkt 5:Vermummen

Ich sehe es als völlig legitim an,sein Gesicht auf Demonstrationen nicht ganz zu zeigen zb. wenn man ne Cap aufhat,n Halstuch und ne Sonnenbrille.
Niemand hat ja unbedingt Lust auf Seiten des Politischen Gegners aufzutauchen und ggf. Hausbesuche zu bekommen.

Gehirnnutzer
03.09.2008, 09:31
Vermummen dient nicht dem Schutz, vermummen dient nur dazu, seine Identität zu verschleiern, damit nach dem Randalieren keine strafrechtliche Verfolgung droht.

McDuff
03.09.2008, 11:07
Punkt 1 wird dazu führen, daß die Gegenseite Randalierer entsendet um Schaden anzurichten, was letztendlich einem Demonstrationsverbot durch die Hintertür gleichkommt.

harlekina
03.09.2008, 11:10
Wenn ich aus dem Fenster blicke habe ich eine schöne Aussicht auf das Plöner Schloß, wo jetzt das Global Economic Symposium (http://www.welt.de/welt_print/article2356759/Ploen-macht-Davos-mit-Wirtschaftsforum-Konkurrenz.html) stattfinden wird.
Es wird natürlich Demonstrationen von Globlisierungsgegnern geben und eine solche Demonstration ist auch angemeldet.
Vollkommen unabhängig vom thematischen Inhalt eine Demonstration will ich niemanden das Demonstrationsrecht absprechen, jedoch kotzen mich bestimmte Dinge bei Demonstrationen an.
Es sind die Randalierer, etc, die die Rechte und das Eigentum anderer nicht akzeptieren und die Teilnehmer an Demonstrationen, die solche Konsorten noch schützen und die Polizei daran hindern diese Elemente einer gerechten Behandlung zu zu führen.

Damit es keine Randale mehr bei Demonstrationen gibt muss das Demonstrationsrecht abgeändert werden:

1. Die Veranstalter einer Demonstration sind verantwortlich für Schäden die im Rahmen der Demonstration verursacht sind.

2. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Teilnehmer einer Demonstration. Beim Auftreten von Randalieren habe sie alles in ihre Macht stehende zu tun, der Polizei den Zugriff auf dies Chaoten zu ermöglichen.

3. Randalierer sind sofort festzunehmen, sie sind im schnellverfahren zu einer mehrmonatigen Haftstrafe zu verurteilen, die sie sofort antreten müssen. Zu dem verlieren sie ihr Recht auf Demonstration auf Lebenszeit. Jeder weitere Teilnahme an einer Demonstration führt dann zu einer erneuten Haftstrafe, die sich verlängert. Das Randalieren muss jedoch durch Video oder mehere Zeugen bestätigt sein.

4. Teilnehmer einer Demonstration, die nicht randalieren, aber den Zugriff der Polizei auf die Randalierer absichtlich behindern, sind wie die Randalierer zu behandeln.

5. Vermummung führt zum sofortigen Verbot der Demonstration und deren Auflösung.

Das kann für den Veranstalter teuer werden, wenn die diversen Glasschäden und demolierten Autos bezahlt werden müssen.
Manche werden es sich überlegen müssen.

ochmensch
03.09.2008, 11:25
Da stimme ich vollkommen zu, auch was das Vermummen angeht. Wer demonstriert, will damit ja seine Meinung öffentlich kundtun, dann kann er auch sein Gesicht zeigen. Und man sollte es nicht länger zulassen, dass erlebnisorientierte, gelangweilte Idioten das Demonstrationsrecht für ihre Randale mißbrauchen.

dirk1969
03.09.2008, 11:27
Interessanter Ansatz, den ich noch um folgendes erweitern würde:

-an bestimmten Terminen, wie z.B. G8 Gipfel oder Castortransport werden Klausuren und Arbeiten angesetzt. Bei Nichterscheinen: Exmatrikulation.

-zu diesen Terminen werden die ALG und Hartz Empfänger auf`s Amt zitiert

Somit ist ein Großteil dieser Klientel schonmal weg.

Dirk:D

FranzKonz
03.09.2008, 12:30
Punkt 1 wird dazu führen, daß die Gegenseite Randalierer entsendet um Schaden anzurichten, was letztendlich einem Demonstrationsverbot durch die Hintertür gleichkommt.

100% Zustimmung! :top:

ab-rhein-main-nahe
03.09.2008, 13:23
Interessanter Ansatz, den ich noch um folgendes erweitern würde:

-an bestimmten Terminen, wie z.B. G8 Gipfel oder Castortransport werden Klausuren und Arbeiten angesetzt. Bei Nichterscheinen: Exmatrikulation.

-zu diesen Terminen werden die ALG und Hartz Empfänger auf`s Amt zitiert

Somit ist ein Großteil dieser Klientel schonmal weg.

Dirk:D


Das wäre doch mal was...^^

-jmw-
03.09.2008, 17:38
Bis auf den Punkt 2 dürfte alles - und dies zurecht! - vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.

Gehirnnutzer
03.09.2008, 18:38
Punkt 1 wird dazu führen, daß die Gegenseite Randalierer entsendet um Schaden anzurichten, was letztendlich einem Demonstrationsverbot durch die Hintertür gleichkommt.


100% Zustimmung! :top:

Würde ich bezweifeln, denn das Risiko erwischt zu werden, Schnellverfahren und sofortige Haftstrafe, nur um den politischen Gegner eins auszuwischen............
Ein Arbeitsloser wird sich so etwas vielleicht ein, zweimal erlauben, dann wird die Haftstrafe zu lang. Da die Haftstrafe sofort an das Schnellverfahren vor Ort angetreten werden muss, dürfte sich jemand mit Arbeit das zweimal überlegen.

Gehirnnutzer
03.09.2008, 18:43
Bis auf den Punkt 2 dürfte alles - und dies zurecht! - vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.

Jein jmw, das hängt von der Ausarbeitung der Bestimmungen ab, denn Artikel 8 GG besagt,


Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.


Nun man könnte sich streiten, ob mein Vorschlag das Wesen des Demonstrationsrecht nach Artikel 8 angreift, aber ich bin der Meinung, das das nicht der Fall ist.
Randalieren ist ein Widerspruch zur Bedingung das eine Versammlung friedlich verlaufen muss.

FranzKonz
03.09.2008, 19:24
Würde ich bezweifeln, denn das Risiko erwischt zu werden, Schnellverfahren und sofortige Haftstrafe, nur um den politischen Gegner eins auszuwischen............
Ein Arbeitsloser wird sich so etwas vielleicht ein, zweimal erlauben, dann wird die Haftstrafe zu lang. Da die Haftstrafe sofort an das Schnellverfahren vor Ort angetreten werden muss, dürfte sich jemand mit Arbeit das zweimal überlegen.

Das Risiko, erwischt zu werden, hat jeder Randalierer.

WIENER
03.09.2008, 19:29
Bis auf den Punkt 2 dürfte alles - und dies zurecht! - vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.

In Österreich gilt Vermummungsverbot

Gehirnnutzer
03.09.2008, 19:44
Das Risiko, erwischt zu werden, hat jeder Randalierer.

Das ist zwar richtig, nur haben die entsprechenden Strafen nicht die Wirkung.

-jmw-
03.09.2008, 20:01
Nun man könnte sich streiten, ob mein Vorschlag das Wesen des Demonstrationsrecht nach Artikel 8 angreift, aber ich bin der Meinung, das das nicht der Fall ist.
Nun, ich bin der Ansicht, er täte es;
und ich bin der Ansicht, das BVerG wär dieser Ansicht.

Nämlich weil, oben wurde es schon angerissen, insbesondere Nr. 5 es Einzelpersonen möglich machen würde, Demonstrationen zwangsabzubrechen;

und weil 3.II m.E. erhebliche Probleme bereitet angesichts 18.II GG.

Gehirnnutzer
03.09.2008, 22:03
Nun, ich bin der Ansicht, er täte es;
und ich bin der Ansicht, das BVerG wär dieser Ansicht.

Nämlich weil, oben wurde es schon angerissen, insbesondere Nr. 5 es Einzelpersonen möglich machen würde, Demonstrationen zwangsabzubrechen;

Dann ließ dir mal das Versammlungsgesetz durch, das eigentlich nur mehr durchgesetzt werden muss. Allein aus § 5 Versammlungsgesetz (http://bundesrecht.juris.de/versammlg/index.html#BJNR006840953BJNE001000326), das ja verfassungskonform ist, lässt sich vieles mögliche ableiten.



und weil 3.II m.E. erhebliche Probleme bereitet angesichts 18.II GG.

Nach deiner Ansicht müsste schon das Versammlungsgesetz alleine wegen 18 II Problem bereiten, jedoch ist das Gesetz bis jetzt verfassungskonform.

-jmw-
03.09.2008, 22:17
Nach deiner Ansicht müsste schon das Versammlungsgesetz alleine wegen 18 II Problem bereiten, jedoch ist das Gesetz bis jetzt verfassungskonform.
Es ist als Gesetz verfassungskonform;
aber in der Anwendung hört man ja immer wieder in den Medien, wie Demonstrationsverbote aufgehoben werden, was dann ja wohl auch heisst, dass das Gesetz dergestalt formuliert ist, dass durchaus die Möglichkeit besteht, es so weit auszulegen, dass das Versammlungsrecht unzulässig beschnitten würde.

Rowlf
03.09.2008, 22:20
In Österreich gilt Vermummungsverbot

In Deutschland auch

WIENER
03.09.2008, 22:20
Es ist als Gesetz verfassungskonform;
aber in der Anwendung hört man ja immer wieder in den Medien, wie Demonstrationsverbote aufgehoben werden, was dann ja wohl auch heisst, dass das Gesetz dergestalt formuliert ist, dass durchaus die Möglichkeit besteht, es so weit auszulegen, dass das Versammlungsrecht unzulässig beschnitten würde.

Gefühlsmäßig würde ich sagen, Punkt 3 würde auch im relativ rechteren Österreich tatsächlich kaum durchführbar sein, weil es gegen bestimmte Punkte der Verfassung verstößt.