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Vollständige Version anzeigen : Urteil: Nachzug von Ausländerkindern



Geronimo
26.08.2008, 15:51
Noch in ihrer Heimat lebende Kinder von Ausländern dürfen nur dann zu ihren Eltern nach Deutschland kommen, wenn sie danach nicht auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, gilt dies in jedem Fall, in dem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestünde - selbst dann, wenn das Einkommen der Eltern das reine Existenzminimum deckt.
__________________________________________________ ________________
Mal eine gute Nachricht.

http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=5607426.html

Gruß
Gero

Paul Felz
26.08.2008, 15:53
Noch in ihrer Heimat lebende Kinder von Ausländern dürfen nur dann zu ihren Eltern nach Deutschland kommen, wenn sie danach nicht auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, gilt dies in jedem Fall, in dem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestünde - selbst dann, wenn das Einkommen der Eltern das reine Existenzminimum deckt.
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Gruß
Gero

Fragt sich nur, wann das wieder gekippt wird. Das kann man den armen Familien doch nicht antun. Wir sind doch die Guten! :rolleyes:

Atheist
26.08.2008, 16:11
Ich habe schon Claudia Roth und die Antifa eingeschaltet. Dieser Rassistenbeschluß muß VERHINDERT WERDEN!!!!!

Gutmenschen aller Bundesländer vereinigt euch!

Zeit für ein "Antirassismuscamp" in Leipzig^^ :xD

giggi
26.08.2008, 16:15
http://blog.zitty.de/wp-content/uploads/2008/05/sektkorken1.jpg

Und obendrauf würde ich gerne das vor ohnmächtiger Wut zerfetzte Gesicht der Gutmenschen sehen. Was wäre das für ein köstlicher Anblick:))

Geronimo
26.08.2008, 16:16
Fragt sich nur, wann das wieder gekippt wird. Das kann man den armen Familien doch nicht antun. Wir sind doch die Guten! :rolleyes:

So einfach wird das nicht gehen. Hoffe ich. Ist ein höchstinstanzliches Urteil. Da müßten schon einige Gesetze geändert werden.

Gruß
Gero

Paul Felz
26.08.2008, 16:16
Ich habe schon Claudia Roth und die Antifa eingeschaltet. Dieser Rassistenbeschluß muß VERHINDERT WERDEN!!!!!

Gutmenschen aller Bundesländer vereinigt euch!

Zeit für ein "Antirassismuscamp" in Leipzig^^ :xD

Außerdem muß Hartz IV für Ausländer aus dem Südosten und für Gläubige des Korans verdoppelt werden.

Paul Felz
26.08.2008, 16:17
So einfach wird das nicht gehen. Hoffe ich. Ist ein höchstinstanzliches Urteil. Da müßten schon einige Gesetze geändert werden.

Gruß
Gero

Ja, aber Du unterschätzt unsere Gutmenschen. Notfalls eben EUGH.

lupus_maximus
26.08.2008, 16:18
So einfach wird das nicht gehen. Hoffe ich. Ist ein höchstinstanzliches Urteil. Da müßten schon einige Gesetze geändert werden.

Gruß
Gero

Wenn es um Ersatzdeutsche geht, ändern die jederzeit Gesetze!
Sie haben ja den Auftrag dazu von unseren Freunden!

Geronimo
26.08.2008, 16:18
Ja, aber Du unterschätzt unsere Gutmenschen. Notfalls eben EUGH.

Nö. Nicht zuständig.

Ingeborg
26.08.2008, 16:18
3,5 Mio

jährliche Zunahme 6 %

Bevölkerungsaustausch

Tratschtante
26.08.2008, 16:19
Noch in ihrer Heimat lebende Kinder von Ausländern dürfen nur dann zu ihren Eltern nach Deutschland kommen, wenn sie danach nicht auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, gilt dies in jedem Fall, in dem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestünde - selbst dann, wenn das Einkommen der Eltern das reine Existenzminimum deckt.
__________________________________________________ ________________
Mal eine gute Nachricht.

http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=5607426.html

Gruß
Gero

Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Wer überprüft denn das?

Paul Felz
26.08.2008, 16:19
Nö. Nicht zuständig.

Na gut, denn eben AI ;)

giggi
26.08.2008, 16:20
Außerdem muß Hartz IV für Ausländer aus dem Südosten und für Gläubige des Korans verdoppelt werden.

Und sie müssen in allen Bereichen des Lebens Vorfahrt vor den bößen Deutschen
erhalten. Immerhin ist unser braunes Verhalten das Wurzel aller Probleme.

Paul Felz
26.08.2008, 16:20
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Wer überprüft denn das?

Stimmt, gute Frage. Insbesondere das "danach" ist schwammig.

Geronimo
26.08.2008, 16:20
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Wer überprüft denn das?

Na, spätestens wenn sie Hartz IV für das Balg beantragen.

Topas
26.08.2008, 16:21
Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass weitere Schritte folgen, mit denen das Übel an der Wurzel gepackt wird. Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt.

Paul Felz
26.08.2008, 16:21
Na, spätestens wenn sie Hartz IV für das Balg beantragen.

Siehste. Aber von Ausweisen steht da eben nix. Nur von nicht nachziehen.

Ich wußte doch, daß da ein Haken ist.

giggi
26.08.2008, 16:22
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Wer überprüft denn das?

Freu dich einfach über diese Meldung. Schließlich sind solche schon zur Rarität geworden.

Geronimo
26.08.2008, 16:23
Siehste. Aber von Ausweisen steht da eben nix. Nur von nicht nachziehen.

Ich wußte doch, daß da ein Haken ist.

Das ist dann kein offizieller "Nachzug". Und Knete gibt´s auch nicht. Und das ist doch wohl der Hauptgrund für das "Hiersein"!

Paul Felz
26.08.2008, 16:25
Das ist dann kein offizieller "Nachzug". Und Knete gibt´s auch nicht. Und das ist doch wohl der Hauptgrund für das "Hiersein"!

Ich bezog mich hier auf das schwammige "danach". Was ist denn, wenn die erst nach einem jahr Hartz IV beanspruchen? Sorry für meine undeutliche Ausdrucksweise.

lupus_maximus
26.08.2008, 16:26
Na gut, denn eben AI ;)
Dies sind langsam die Reaktionen durch Geldmangel. Wenn sie trotzdem nicht mehr die Ersatzdeutschen ernähren können, werden Ausreiseverbote für deutsche Vielverdiener ausgesprochen und die Grenzen für Deutsche geschlossen. Alles wie gehabt in der DDR.
Reicht auch dieses nicht mehr aus, werden die Vermögen und Häuser Deutscher enteignet und zu Geld gemacht, vorrangig die der angeblichen Neonazis!

Geronimo
26.08.2008, 16:27
Ich bezog mich hier auf das schwammige "danach". Was ist denn, wenn die erst nach einem jahr Hartz IV beanspruchen? Sorry für meine undeutliche Ausdrucksweise.

Stimmt. Das ist übel. Das Urteil bezieht sich wohl nur auf ausländische Eltern, die zum Zeitpunkt des Nachzugs aktuell Hartz IV beziehen. Mist.

Paul Felz
26.08.2008, 16:29
Stimmt. Das ist übel. Das Urteil bezieht sich wohl nur auf ausländische Eltern, die zum Zeitpunkt des Nachzugs aktuell Hartz IV beziehen. Mist.

Naja, immerhin ein vielversprechender Anfang. Wir sollten es dennoch positiv sehen.

Paul Felz
26.08.2008, 16:30
Dies sind langsam die Reaktionen durch Geldmangel. Wenn sie trotzdem nicht mehr die Ersatzdeutschen ernähren können, werden Ausreiseverbote für deutsche Vielverdiener ausgesprochen und die Grenzen für Deutsche geschlossen. Alles wie gehabt in der DDR.
Reicht auch dieses nicht mehr aus, werden die Vermögen und Häuser Deutscher enteignet und zu Geld gemacht, vorrangig die der angeblichen Neonazis!

Auch wenn Du es satirisch ausdrückst: ich fürchte, Du bist nahe dran an der zukünftigen Wahrheit. Gut, daß ich zur Miete wohne ;) Meine Schulden dürfen die gerne beschlagnahmen.

lupus_maximus
26.08.2008, 16:38
Auch wenn Du es satirisch ausdrückst: ich fürchte, Du bist nahe dran an der zukünftigen Wahrheit. Gut, daß ich zur Miete wohne ;) Meine Schulden dürfen die gerne beschlagnahmen.
Diese werden die wahrscheinlich ebenfalls übernehmen und dann gnadenlos eintreiben. Jemand der Unterhaltsschulden hat, bekommt auch nicht den normalen Pfändungsfreibetrag.
Die werden schon dafür sorgen daß du ein Leben lang für die Ersatzdeutschen zahlst. Nur in NG bist du sicher vor denen. Dort werden Pfändungen aus der BRD nicht anerkannt.

Paul Felz
26.08.2008, 16:39
Diese werden die wahrscheinlich ebenfalls übernehmen und dann gnadenlos eintreiben. Jemand der Unterhaltsschulden hat, bekommt auch nicht den normalen Pfändungsfreibetrag.
Die werden schon dafür sorgen daß du ein Leben lang für die Ersatzdeutschen zahlst. Nur in NG bist du sicher vor denen. Dort werden Pfändungen aus der BRD nicht anerkannt.

Wo ist der Einbürgerungsantrag?

lupus_maximus
26.08.2008, 16:44
Wo ist der Einbürgerungsantrag?
Der ist schon in Arbeit und wird demnächst ins Netz gestellt.
Den Inkassobüros und Abmahn-RA wird da ein Riegel vorgeschoben. Geschäftsrisiko, wenn man das Geld nicht wiederbekommt.

Paul Felz
26.08.2008, 16:45
Der ist schon in Arbeit und wird demnächst ins Netz gestellt.
Den Inkassobüros und Abmahn-RA wird da ein Riegel vorgeschoben. Geschäftsrisiko, wenn man das Geld nicht wiederbekommt.

Ich hab noch Speicherplatz ;)

Hofer
26.08.2008, 17:10
Stimmt. Das ist übel. Das Urteil bezieht sich wohl nur auf ausländische Eltern, die zum Zeitpunkt des Nachzugs aktuell Hartz IV beziehen. Mist.


Die Einschleuserfachleute von pro Asyl werden diesen ausländischen Eltern mit Rat und Tat zur Seite stehen

wo ein Wille ist-ist auch ein Weg

Tratschtante
26.08.2008, 18:11
Freu dich einfach über diese Meldung. Schließlich sind solche schon zur Rarität geworden.

Ja, wir sind schon solche Idioten geworden, daß wir uns schon über eine Nachricht freuen, von der wir gar nicht wissen, ob das dann auch so durchgeführt wird. So nach dem Motto: seht Ihr, wir tun doch was.

JensVandeBeek
27.08.2008, 10:02
Wie ich einige erfindungsreicher Ausländer und die Lücken in die Gesetze kenne, werden sie LEIDER auch dafür ein "Mittelweg" finden.

Daher sehe ich hier keine Platz für Freude.

Tratschtante
27.08.2008, 10:06
Wie ich einige erfindungsreicher Ausländer und die Lücken in die Gesetze kenne, werden sie LEIDER auch dafür ein "Mittelweg" finden.

Daher sehe ich hier keine Platz für Freude.

Geht mir genauso. Unsere linken Anwälte werden sicher eine Lücke finden. Und die Behörden werden das absegnen, von unseren Richtern ganz zu schweigen. Da geht dann das Gejammere los. Man kann doch Kinder nicht von den Eltern trennen. Daß Familienzusammenführung auch in der Heimat stattfinden kann, die Idee kommt denen nicht.

Neutraler
29.08.2008, 15:06
Noch in ihrer Heimat lebende Kinder von Ausländern dürfen nur dann zu ihren Eltern nach Deutschland kommen, wenn sie danach nicht auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, gilt dies in jedem Fall, in dem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestünde - selbst dann, wenn das Einkommen der Eltern das reine Existenzminimum deckt.
Solche Selbstverständlichkeiten hätte man schon vor Jahrzehnten festlegen können.

Bruddler
29.08.2008, 15:12
Fragt sich nur, wann das wieder gekippt wird. Das kann man den armen Familien doch nicht antun. Wir sind doch die Guten! :rolleyes:

Wir:hihi: sind schließlich ein reiches Land !

Wir alle ? - nein nicht alle, nur 10% - 15% der Bevölkerung sind ein reiches Land.....

Eloy
29.08.2008, 15:35
Solche Selbstverständlichkeiten hätte man schon vor Jahrzehnten festlegen können.

Die "Selbstverständlichkeiten" sahen vor 3 Jahrzehnten leider so aus:


"Ausländer oder Deutsche" – so könnte beinahe die Schlagzeile eines rechts- populistischen Propagandablattes lauten.

"Ausländer oder Deutsche" so lautet jedoch der Titel einer Studie die 1981 im Auftrag des Berliner Senats, in Zusammenarbeit mit Liselotte Funke (damals Ausländerbeauftragte der Bundesregierung), erstellt wurde.

.Ich zitiere einige Abschnitte aus dem Vorwort:

Die Planungsleitstelle in der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin hat im Juni 1978 einen „Bericht zur Lage der Ausländer in Berlin“ vorgelegt, der im Interesse einer Weiterentwicklung der Ausländerpolitik die Durchführung sozialwissenschaftlicher und verwaltungsinterner Untersuchungen zu konkret benannten Problembereichen der Ausländerfrage empfiehlt.

[…] In diesem Gutachten sollten auch keine Vorschläge für Maßnahmen in den einzelnen Infrastrukturbereichen erarbeitet werden. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es in den verschiedenen Sozialisationsbereichen an (vor allem ausländischen) Fachkräften mangelt, die in der Lage wären, die spezifischen Sozialisations- und Integrationsprobleme der Ausländer zu verstehen und ihnen bei deren Bewältigung zu helfen. Für diese Fachkräfte besteht die Notwendigkeit in Berlin(West), d.h. sie sollten hier in einem speziellen Verfahren ausgebildet sein. Dies betrifft vor allem

Erzieher

Lehrer

Sozialarbeiter

Ärzte

Pflegepersonal […]

Anmerkung: wie sinnvoll ist es, Zuwanderer ins Land zu lassen, für deren Integration ganze Sozialisationsbereiche neu zu erschaffen sind? Und wie sinnvoll ist es, wenn zwecks besserer Verständigung auch gleich die entsprechenden ausländischen Fachkräfte mit nach Deutschland geholt werden müssen? Oder kann man eventuell davon ausgehen, dass hier eine ganze Branche Zuwanderer als Existenzberechtigung benutzt?

[…]Zum anderen muss nach Möglichkeiten gesucht werden, den gravierenden Informationsmangel der Ausländer in allen Bereichen der hiesigen Rechts- und Sozialordnung abzubauen. […]


Anmerkung: Wie die Bemühungen um den Abbau der Informationsdefizite und die Annahme der deutschen Rechts- und Sozialordnung nach über 26 Jahren zu beurteilen sind, lasse ich unkommentiert. Trotz gegenteiliger Erkenntnisse über eine zunehmende Ablehnung der deutschen Mehrheitsgesellschaft bei gleichzeitiger Verfestigung von Parallelgesellschaften, wird an den nachfolgend zitierten Richtlinien der Studie festgehalten:

„[…] Ausländer, die bei uns leben und in Sozial-Skala und –Prestige weit unter dem deutschen Arbeiter und Tagelöhner angesiedelt sind. Für wenigstens zwei Generationen muß für die Ausländer mehr getan werden als für die Deutschen; allein sind Ausländer nicht in der Lage, das soziale Gefälle zum deutschen Arbeiter zu überwinden

„Integrationshilfen sollen eingesetzt werden um den Ausländern Chancengleichheit zu verschaffen. Um ihnen diese Chancengleichheit zu verschaffen muß jedoch für wenigstens zwei Generationen mehr für Ausländer getan werden als für Deutsche, da sie allein nicht in der Lage sind, die Sozialisationsunterschiede zu überwinden. […]“

Zitate aus „Ausländer oder Deutsche – über die Integration ausländischer Bevölkerungsgruppen in der BRD“

Anmerkung: Ungeachtet der Tatsache, dass die deutschen Arbeiter für ihr „Sozial-Prestige“ sehr hart arbeiten mussten, diente diese Studie als Legitimation einer Bevorzugung der Zuwanderer gegenüber den Deutschen. Auf diese Weise sollte eine bessere Integration der Neubürger in die Mehrheitsgesellschaft gewährleistet werden. Im beschönigenden Ton der Political-Correctness nennt man das „positive Diskriminierung“. Ein Blick in die Tageszeitungen oder ein Spaziergang durch muslimisch dominierte Stadtteile zeigt, wie es um die Integration der Zuwanderer tatsächlich steht.

Fakt ist:

Deutsche Politiker verstoßen seit Anfang der achtziger Jahre gegen Art 3 GG - und zwar zu Ungunsten der Deutschen und zu Gunsten hauptsächlich türkisch/muslimischer Zuwanderer.


Wer heute gegen diese "Selbstverständlichkeiten" opponiert ist Nazi!

Gehirnnutzer
29.08.2008, 15:58
1. Kann dieses dämlich verlinken mit Kurzmeldungsseiten mal aufhören, denn es dauert maximal eine Stunde, dann ist der Artikel weg.

2. Wenn in solchem Artikel das Aktenzeichen angegeben ist, dann postet das bitte auch mit, denn dann kann man sich das Urteil genauer anschauen

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/5f421a0ac96aaf70be028892c7de9f51,0/Aktuelles/Entscheidungssuche_9p.html

3. Der EUGH ist für Gemeinschaftsrecht zuständig, nicht aber für rein nationales Recht. Nur wenn nationales Recht mit Gemeinschaftsrecht kollidiert, kann er zuständig sein, das ist hier aber nicht der Fall.

haihunter
29.08.2008, 17:15
Noch in ihrer Heimat lebende Kinder von Ausländern dürfen nur dann zu ihren Eltern nach Deutschland kommen, wenn sie danach nicht auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, gilt dies in jedem Fall, in dem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestünde - selbst dann, wenn das Einkommen der Eltern das reine Existenzminimum deckt.
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Mal eine gute Nachricht.

http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=5607426.html

Gruß
Gero

Endlich mal wieder ein vernünftiges Urteil. Die antideutschen "Grünen" werden sich sicherlich demnächst in Klausur begeben und beraten, mit welchem Gesetz man dieses "unmenschliche" Urteil aushebeln kann.

Tratschtante
29.08.2008, 17:44
Endlich mal wieder ein vernünftiges Urteil. Die antideutschen "Grünen" werden sich sicherlich demnächst in Klausur begeben und beraten, mit welchem Gesetz man dieses "unmenschliche" Urteil aushebeln kann.

Dafür haben die ihre Anwälte. Und die werden uns schon beibringen, wie "unmenschlich" dieses Urteil ist.

Gehirnnutzer
29.08.2008, 18:36
Dafür haben die ihre Anwälte. Und die werden uns schon beibringen, wie "unmenschlich" dieses Urteil ist.

Entscheiden tun aber nicht ihre Anwälte, sondern die Richter.

Im übrigen ist ist hier das Bundesverwaltungsgericht letzte Instanz.

Das einzige mögliche wäre nur noch Verfassungsbeschwerde, dazu müssten aber in dem Verfahren selber Grundrechte verletzt worden sein.

Artikel 1 fällt weg, da die Würde hier in keinster Weise verletzt wurde.

Artikel 2 fällt weg, das hier die freie Entfaltung auch nicht behindert wurde. Wenn finanzielle Voraussetzungen fehlen, ist das das eigene Problem der Person.

Artikel 3 fällt weg, weil die Entscheidung für jeden gilt.

Artikel 4 und 5 haben mit der Geschichte nichts zu tun.

Artikel 6 schon gar nicht, da das Gericht mit seiner Entscheidung dem Absatz 3 nachkommt.

Artikel 7 fällt weg

Artikel 8 betrifft nur Deutsche

Artikel 9 bis 16 a fallen auch weg

Artikel 17 wird durch die Entscheidung nicht berührt.

Artikel 17a und 18 fallen weg.

und da der Instanzenweg genutzt werden konnt besteht auch keine Verletzung von Artikel 19.

Bleibt also nur eine etwaige Gesetzesänderung, was aber der Person nichts nutzt, den in diesem Bereich der Gesetzesnormen kann nichts rückwirkend beschlossen werden.

Deutschistan
29.08.2008, 19:31
Ihr Intelligenzbestien habt es immer noch nicht gerafft oder? Keine Sau, ausser der EU-Ostblock, will noch sich in Deutschland niederlassen. Vielleicht noch die Afrikaner.........aber des wars auch. Ah ja ich habe ja eure EU-Brüder die rumänischen und serbischen Gypsis vergessen.....die kommen auch zahlreich. Aber auch die werden irgendwann mal von der kulturellen und wirtschaftlichen Diskriminierung hier die Schnauze voll haben. Bei all diesen Begebenheiten meint ihr doch nicht ernsthaft, das sich irgendwer um eure verblödete Meinung interessiert. Ihr seid das letzte was diese Welt braucht: jammernde, verbitterte Taugenixe. Pfui

Dubidomo
29.08.2008, 22:01
Noch in ihrer Heimat lebende Kinder von Ausländern dürfen nur dann zu ihren Eltern nach Deutschland kommen, wenn sie danach nicht auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, gilt dies in jedem Fall, in dem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestünde - selbst dann, wenn das Einkommen der Eltern das reine Existenzminimum deckt.
__________________________________________________ ________________
Mal eine gute Nachricht.

http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=5607426.html

Gruß
Gero

Die Richter merken es inzwischen auch: Wir sind ganz arm geworden. Und so ist ihr Gehalt nicht mehr so schnell gestiegen wie in früheren Zeiten.

Wahabiten Fan
31.08.2008, 14:45
Ihr Intelligenzbestien habt es immer noch nicht gerafft oder? Keine Sau, ausser der EU-Ostblock, will noch sich in Deutschland niederlassen. Vielleicht noch die Afrikaner.........aber des wars auch. Ah ja ich habe ja eure EU-Brüder die rumänischen und serbischen Gypsis vergessen.....die kommen auch zahlreich. Aber auch die werden irgendwann mal von der kulturellen und wirtschaftlichen Diskriminierung hier die Schnauze voll haben. Bei all diesen Begebenheiten meint ihr doch nicht ernsthaft, das sich irgendwer um eure verblödete Meinung interessiert. Ihr seid das letzte was diese Welt braucht: jammernde, verbitterte Taugenixe. Pfui

Sagmal, du "Koranverblödi", weißt denn wenigstens du warum es keine Sau in ein vermuseltes Land zieht?