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Vollständige Version anzeigen : Star-Anwalt - Rolf Bossi plädiert für Todesstrafe



henriof9
17.08.2008, 10:14
Der prominente Strafverteidiger Rolf Bossi hat sich für die Einführung der Todesstrafe in Deutschland ausgesprochen – für Gewalttäter, bei denen kein Erfolg auf Therapie bestehe.

Obwohl ich gänzlich nicht gegen ein Todesstrafe wäre, halte ich jedoch diese, aus verschiedenen Gründen, in Deutschland für nicht geeignet.

Apifera
17.08.2008, 10:34
Er wird sich wohl bei der Verteidigung solcher hoffnungsloser Fälle ein höheres Anwaltshonorar erhoffen.

Wir haben die Möglichkeit, auch ohne Todesstrafe die Gesellschaft vor solchen Tätern zu schützen. Diese Möglichkeit ist die Sicherheitsverwahrung.

Außerdem sollte man berücksichtigen, dass er 1923 geboren wurde, also inzwischen ein Alter erreicht hat, in dem man nicht mehr jedes seiner Worte auf die Goldwaage legen sollte.

harlekina
17.08.2008, 10:35
Bossi übernahm aber auch Fälle wie des Kinderschänders Jürgen Bartsch und des Gladbeck-Entführers Dieter Degowski.

Dann würden seine Mandanten auf dem Schafott landen.

Kumusta
17.08.2008, 10:36
Rolf Bossi spricht mir aus dem Herzen.

Atheist
17.08.2008, 10:55
Der prominente Strafverteidiger Rolf Bossi hat sich für die Einführung der Todesstrafe in Deutschland ausgesprochen – für Gewalttäter, bei denen kein Erfolg auf Therapie bestehe.

Obwohl ich gänzlich nicht gegen ein Todesstrafe wäre, halte ich jedoch diese, aus verschiedenen Gründen, in Deutschland für nicht geeignet.

bin ich dafür, für die Todesstrafe

gibts auch ne Quelle?

Landogar
17.08.2008, 10:57
Merkwürdig, der selbe Rolf Bossi, der in einem seiner Bücher auf die Mängel der deutschen Justiz hinweist, und auf die daraus resultierenden Fehlurteile.

henriof9
17.08.2008, 11:09
bin ich dafür, für die Todesstrafe

gibts auch ne Quelle?

aber sicherlich, ich mach mir meine Nachrichten nicht selbst :)

http://www.focus.de/politik/deutschland/star-anwalt-rolf-bossi-plaediert-fuer-todesstrafe_aid_325591.html

politisch Verfolgter
17.08.2008, 11:14
Tötung ohne Notwehr ist Mord.
Und die verbrecherische Arbeitsgesetzgebung muß weg - hat sich Bossi je dafür ausgesprochen?
Wenn nicht, dann hält er sowieso nichts von den Grundrechten.

SAMURAI
17.08.2008, 11:25
http://www.focus.de/politik/deutschland/star-anwalt-rolf-bossi-plaediert-fuer-todesstrafe_aid_325591.html


Star-Anwalt - Rolf Bossi plädiert für Todesstrafe

Der prominente Strafverteidiger Rolf Bossi hat sich für die Einführung der Todesstrafe in Deutschland ausgesprochen – für Gewalttäter, bei denen kein Erfolg auf Therapie bestehe.

http://p3.focus.de/img/gen/G/x/HBGxZQ7I_Pxgen_r_700xA.jpg

...................... Für Täter, die unter einem „sadistisch-perversen Tötungsimpuls“ leiden, die also nicht therapierbar seien, „sollten wir die Todesstrafe einführen“, sagte Bossi in einem Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin FOCUS. Ein „bloßes Einsperren“ bewirke keine Einsichten bei diesen Menschen, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellten. „Sterben muss jeder. Dann kann man diese Menschen auch gleich erlösen“, so Bossi. Zu dieser Einsicht habe ihn sein spät entdeckter christlicher Glaube geführt. Die Schöpfung verpflichte den Menschen, „das Beste aus ihrem Leben zu machen.“

Muah, mit christlicher Ethik zur Todesstrafe. Leidet Bossi inzwischen an was ?

Müssten dann nicht die meisten Politiker erlöst werden ?

Mir fällt da grade Ypsilanti ein, da besteht keine Möglichkeit der Therapie mehr. :))

harlekina
17.08.2008, 11:33
Ach, der Wunsch an Erlösung für die Täter wurde wach? Ich dachte eher, die Todesstrafe wäre eine Strafe.

SAMURAI
17.08.2008, 12:10
Ach, der Wunsch an Erlösung für die Täter wurde wach? Ich dachte eher, die Todesstrafe wäre eine Strafe.

Der Mann ist halt inzwischen auch senil. :))

-25Grad
17.08.2008, 12:59
Es freut mich, daß die Todesstrafe endlich auch in Deutschland Fürsprecher zu finden scheint. Sie ist nämlich die einzig vertretbare Strafe für diejenigen, deren perverser Trieb bloß auf diese Weise aus der Welt zu schaffen ist.

klartext
17.08.2008, 13:27
Die Todesstrafe ist verfassungswidrig. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion.

lupus_maximus
17.08.2008, 14:44
Die Todesstrafe ist verfassungswidrig. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion.
Durch die neue EU-"Verfassung" wird sie aber wieder eingeführt. Es könnte sein daß sie dann bei den 68ern wieder angewendet wird!

Alfred
17.08.2008, 14:56
Durch die neue EU-"Verfassung" wird sie aber wieder eingeführt. Es könnte sein daß sie dann bei den 68ern wieder angewendet wird!

Träume sind so schön manchmal...

marc
17.08.2008, 15:37
„Sterben muss jeder. Dann kann man diese Menschen auch gleich erlösen“, so Bossi. Zu dieser Einsicht habe ihn sein spät entdeckter christlicher Glaube geführt.

Wuah, was für eine Aussage! :D

Aber naja: selbst wenn die Todesstrafe eingeführt werden sollte, was rechtlich unmöglich seien dürfte (Verfassungsänderung, Bundestag und Bundesrat jeweils 2/3-Mehrheiten, Streitfrage: Besteht ein Zusammenhang zwischen Art. 102 GG und Art. 1, den zu ändern grundsätzlich unzulässig ist.) würde es ja auch darauf ankommen, diese Strafe anzuwenden - und bei so manchem Richter in der BRD will ich lieber gar nicht wissen, wen er zum Tode verurteilen würde und wen nicht.

Das Gegenargument bezüglich der Fehlurteile halte ich allerdings nicht für sehr überzeugend, weil man auch durch ein Fehlurteil zu lebenslänglicher Haftstrafe incl. anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt werden kann und ich bin mir nicht sicher, was schlimmer wäre: Tod oder bis zum Rest des Lebens die Zelle...
Also auf die Möglichkeit von Fehlurteilen hinzuweisen taugt nur sehr bedingt als Argument, um "harte Strafen" grundsätzlich zu verbieten.

Ahab
17.08.2008, 17:19
Die Todesstrafe ist verfassungswidrig. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion.

Danke

Voortrekker
17.08.2008, 18:44
Die Todesstrafe ist verfassungswidrig. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion.

Laut einer Verfassung über die das Deutsche Volk niemals abgestimmt hat!

Alfred
17.08.2008, 18:47
Laut einer Verfassung über die das Deutsche Volk niemals abgestimmt hat!

Kurios ist das schon finde ich. Da gibt es eine Verfassung und das Volk hatte kein mitsprache recht bei ihrer Endstehung.

Voortrekker
17.08.2008, 18:49
Kurios ist das schon finde ich. Da gibt es eine Verfassung und das Volk hatte kein mitsprache recht bei ihrer Endstehung.

Wo haben wir denn schon Mitspracherecht?
Die Blockparteien haben alle die gleichen Ziele. Und wenn eine andere Partei von rechts zu stark wird, wird sie auf undemokratischste Art und Weise bekämpft.
Die EU sorgt für den Rest der Demokratie-Entziehung.

Alfred
17.08.2008, 18:55
Wo haben wir denn schon Mitspracherecht?
Die Blockparteien haben alle die gleichen Ziele. Und wenn eine andere Partei von rechts zu stark wird, wird sie auf undemokratischste Art und Weise bekämpft.
Die EU sorgt für den Rest der Demokratie-Entziehung.

Ganz meine Meinung.

borisbaran
17.08.2008, 20:07
Die Todesstrafe ist verfassungswidrig. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion.
Eine Verfassung kann man auch ändern...
________________
Eine gute Idee. Manche Tataen schreien geradezu danach, wie z.B.Mord.

Ahab
17.08.2008, 20:11
Eine Verfassung kann man auch ändern...
________________
Eine gute Idee. Manche Tataen schreien geradezu danach, wie z.B.Mord.

Es gibt einige Punkte unserer Verfassung die nicht zu ändern sind.

Dazu gehört auch der erste Artikel "Die Würde des Menschen ist unantastbar", welcher die Todesstrafe prinzipiell eh ausschließt.

Ahab
17.08.2008, 20:14
Vom Zweiten Artikel über das Recht auf Leben ganz zu schweigen. :D

borisbaran
17.08.2008, 20:14
Es gibt einige Punkte unserer Verfassung die nicht zu ändern sind.

Dazu gehört auch der erste Artikel "Die Würde des Menschen ist unantastbar", welcher die Todesstrafe prinzipiell eh ausschließt.

Wieso?

Mariko
17.08.2008, 20:17
Kurios ist das schon finde ich. Da gibt es eine Verfassung und das Volk hatte kein mitsprache recht bei ihrer Endstehung.


Was in nahezu jedem (demokratisch oder nicht) Staat dieser Welt der Fall ist.

marc
17.08.2008, 20:21
Dazu gehört auch der erste Artikel "Die Würde des Menschen ist unantastbar", welcher die Todesstrafe prinzipiell eh ausschließt.

Darüber herrscht Uneinigkeit und das wäre dann halt die große Streitfrage.



Einige Autoren argumentieren jedoch, dass die Streichung von Art. 102 GG mit dem Menschenwürdeschutz aus Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar sei. Art. 102 GG habe – gewissermaßen über den „Umweg“ des Art. 1 GG – an der Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes gemäß Art. 79 Abs. 3 GG teil. Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe seien also in allen Fällen eine verfassungswidrige Verletzung der unantastbaren Menschenwürde. Art. 102 GG habe demgemäß nur klarstellende Funktion und sei − überspitzt gesagt − eigentlich überflüssig. Eine Streichung von Art. 102 GG sei damit unschädlich, da Art. 1 Abs. 1 GG die einfachgesetzliche Einführung der Todesstrafe ohnehin verbiete.

Andere Autoren halten diesem Argument entgegen, dass sich die Unvereinbarkeit von Todesstrafe und Menschenwürde weder rechtshistorisch noch zukünftig dauerhaft belegen lasse. Sie meinen, der Verfassungsgeber habe die Todesstrafe zwar für abgeschafft erklärt, aber gerade darauf verzichtet, diese Abschaffung an der Ewigkeitsgarantie teilhaben zu lassen, so dass Umstände denkbar blieben, in denen sie wieder eingeführt werden könne.
http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Bundesrepublik_Deutschland

...die Frage bleibt also im Raum und ist nicht so einfach zu klären, denn zugespitzt gesagt wäre ansonsten auch zu prüfen, ob eine wirklich lebenslange Haftstrafe (also Lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung) nicht ebenfalls gegen Art. 1 GG. verstoßen würde. Du kannst dir das ja auch persönlich überlegen: wäre die Spritze wirklich soviel schlimmer als die Aussicht, wirklich für den Rest deines Lebens, für immer - bis du irgendwann den Krebs kriegst in einem Gefängnis mit lauter Türken, Nazis und Proleten sitzen zu müssen.

Ahab
17.08.2008, 20:23
Wieso?

Die Menschenwürde ist ein undiffinierter Rechtsbegriff, welche durch sogenannte offizielle "Kommentare" diffiniert werden.
Unsere Diffinitionen dazu schließen mit ein, dass die Menschenwürde an sich das Recht auf Leben schon beinhaltet und deren Verwirkung nicht möglich ist.

Wenn du willst kann ich dir ein oder zwei raussuchen

marc
17.08.2008, 20:28
Unsere Diffinitionen dazu schließen mit ein, dass die Menschenwürde an sich das Recht auf Leben schon beinhaltet und deren Verwirkung nicht möglich ist.


Nein, so einfach ist das nicht. Anderes gilt z.B. auch bzgl. des "Finalen Rettungsschusses", der aber ebenfalls nicht Art. 1 einschränkt, sondern Art. 2 ("Recht auf Leben und körperliche Unversertheit") - die Frage wäre also auch bzgl. der Todesstrafe, ob es bei ihr weniger um Art. 1 (Würde) geht, als um Art. 2 (Leben).

Art. 2 könnte im Ggs. zu Art 1. von zwei 2/3-Mehrheiten geändert werden.

borisbaran
17.08.2008, 20:29
Die Menschenwürde ist ein undiffinierter Rechtsbegriff, welche durch sogenannte offizielle "Kommentare" diffiniert werden.
Unsere Diffinitionen dazu schließen mit ein, dass die Menschenwürde an sich das Recht auf Leben schon beinhaltet und deren Verwirkung nicht möglich ist.

Wenn du willst kann ich dir ein oder zwei raussuchen
siehe #24. Das recht auf Leben steht anderswo, und zwar §2 Absatz 2.

Ahab
17.08.2008, 20:37
siehe #24. Das recht auf Leben steht anderswo, und zwar §2 Absatz 2.

Den zweiten Artikel hab' ich schon erwähnt.

Und weiter ist es eben doch so einfach.
Diese Begleittexte zu unserem Grundgesetz werden auch von unseren Gerichten zur bestimmung unbestimmter Rechtsbegriffe genutzt.

marc
17.08.2008, 20:45
Den zweiten Artikel hab' ich schon erwähnt.

Und weiter ist es eben doch so einfach.
Diese Begleittexte zu unserem Grundgesetz werden auch von unseren Gerichten zur bestimmung unbestimmter Rechtsbegriffe genutzt.

Momentan werden sie das selbstverständlich, das ist doch klar. Das heißt aber nicht, dass die Legislative keine Veränderungen vornehmen dürfte, die die Judikative dann anwendet. Ob das auch bezogen auf die Todesstrafe gilt ist nunmal umstritten. Mit guten Argumenten auf beiden Seiten. Ich persönlich hielte eine Einführung für theoretisch denkbar. Für politisch durchsetzbar nicht, aber theoretisch eben für möglich.

Ob man das gut finden würde oder nicht steht auf einem völlig anderen Blatt.
Ich selbst bin da mit mir nicht ganz einer Meinung, aber ich finde die Vorstellung von einem Staat, der die Möglichkeit gibt, mehrfache Kindesvergewaltiger und -mörder z.B. auch töten zu lassen, nicht wirklich barbarisch oder abstoßend oder sowas.

Und um solche Fälle geht es ja nunmal.

Ahab
17.08.2008, 21:11
Ja ok.

Aber selbst wenn die Todesstrafe wirklich realisiert werden würde, du könntest keinen dahingehend verurteilen.


Es würde dennnoch immer am ersten Artikel scheitern, die diffinitionen werden ja nicht von irgendwem festgelegt, sondern durch rechts-, sozial-, politik- und pilosophisch - wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen erarbeitet.
Da kannste dir passend wertige Kommentare raussuchen und die als Grundlage nutzen.

Und ich finde das gut so.
Wir sichern doch nicht jedem hier das uneingeschränkte Recht auf Leben zu um es jemandem wieder zu nehmen weil der Pöbel sich an der Diskusion um bestimmte Verbrechen mal wieder einen runterholt bei der Überlegung was man dem Täter so alles antun könnte.

Was meinste womit sich unsere Verfassungsrichter so den ganzen Tag beschäftigen?


Selbst ich, mit meinen Schulkenntnissen in Rechtslehre, würde einer Verurteilung zur Todesstrafe widersprechen können.

borisbaran
17.08.2008, 21:55
Ja ok.

Aber selbst wenn die Todesstrafe wirklich realisiert werden würde, du könntest keinen dahingehend verurteilen.


Es würde dennnoch immer am ersten Artikel scheitern, die diffinitionen werden ja nicht von irgendwem festgelegt, sondern durch rechts-, sozial-, politik- und pilosophisch - wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen erarbeitet.
Da kannste dir passend wertige Kommentare raussuchen und die als Grundlage nutzen.

Und ich finde das gut so.
Wir sichern doch nicht jedem hier das uneingeschränkte Recht auf Leben zu um es jemandem wieder zu nehmen weil der Pöbel sich an der Diskusion um bestimmte Verbrechen mal wieder einen runterholt bei der Überlegung was man dem Täter so alles antun könnte.

Was meinste womit sich unsere Verfassungsrichter so den ganzen Tag beschäftigen?


Selbst ich, mit meinen Schulkenntnissen in Rechtslehre, würde einer Verurteilung zur Todesstrafe widersprechen können.

So eindeutig ist ja die Kommentarlage nicht, wie du sie darstellst... Und neue Gesetze schaffen neue Sitationen...

Ahab
17.08.2008, 22:11
So eindeutig ist ja die Kommentarlage nicht, wie du sie darstellst... Und neue Gesetze schaffen neue Sitationen...

Wie? Das hier

Die Menschenwürde erfasst mit anderen Worten die menschliche Person als Ganzheit, nicht in einzelnen Hinsichten.

ist dir nicht eindeutig genug?


Der erste Artikel des Grundgesetzes kann nicht geändert werden, dürfte klar sein.

borisbaran
17.08.2008, 22:33
Wie? Das hier

Die Menschenwürde erfasst mit anderen Worten die menschliche Person als Ganzheit, nicht in einzelnen Hinsichten.

ist dir nicht eindeutig genug?


Der erste Artikel des Grundgesetzes kann nicht geändert werden, dürfte klar sein.

Der Begriff der Menshcnewürde ist unscharf genug, um alles möglich in ihn reinzustopfen. Mit der Todesstrafe wird man es auch irgendwie schaffen.

SAMURAI
17.08.2008, 22:45
Rolf Bossi spricht mir aus dem Herzen.

Leider will Bossi zu schnell Schluss machen. Einzelhaft in einer Betonzelle, das ist Strafe ! Dort wo der Schuhbomber sitzt. Gitmo ist dagegen fast ein Erholungsheim.

Rheinlaender
18.08.2008, 00:35
Merkwürdig, der selbe Rolf Bossi, der in einem seiner Bücher auf die Mängel der deutschen Justiz hinweist, und auf die daraus resultierenden Fehlurteile.

Das ist fuer einen Anwalt in einem Rechtsstaat wie eine Lizenz Geld zu drucken. Ein einmal ausgefuehrtes Todesurteil kann nicht rueckgaenig gemacht werden. Wenn man also solche Urteile ausspricht in einem Rechtsstaat, muessen die Anforderungen und Revisionsmoeglichkeiten sehr viel weitlaeufiger sein als z. B. bei Lebenslaenglich. In den USA dauern solche Verfahren von urspruenglichen Urteil bis zu tatsaechlichen Hinrichtung leicht ein paar Jahrzehnte.

Rheinlaender
18.08.2008, 00:41
Die Menschenwürde ist ein undiffinierter Rechtsbegriff, welche durch sogenannte offizielle "Kommentare" diffiniert werden.

Er stammt auch nicht aus der Rechtsgeschichte, sondern aus der Philosophie - Du kannst dir aussuchen, ob der christlichen Lehre oder aus der Philosophie von I. Kant (der wiederum dies aus der spaet-stoischen Philosophie entlehnt hat).

Es ist immer sehr problemtisch einen solchen Begriff ins Recht einzufuehren, aber die staatsrechtliche Funktion war, der BRD eine Staatsphilosophie ins GG reinzuschreiben, die antagonistisch zur der des Hitlerregimes ist.

Kumusta
18.08.2008, 05:02
Die Menschenwürde ist ein undiffinierter Rechtsbegriff, welche durch sogenannte offizielle "Kommentare" diffiniert werden.
Unsere Diffinitionen dazu schließen mit ein, dass die Menschenwürde an sich das Recht auf Leben schon beinhaltet und deren Verwirkung nicht möglich ist.

Wenn du willst kann ich dir ein oder zwei raussuchen

Was ist Diffinition? Ein neues Wort?

Parker
18.08.2008, 08:56
[...]
Außerdem sollte man berücksichtigen, dass er 1923 geboren wurde, also inzwischen ein Alter erreicht hat, in dem man nicht mehr jedes seiner Worte auf die Goldwaage legen sollte.

Das war auch mein erster Gedanke.

Ahab
18.08.2008, 11:30
Was ist Diffinition? Ein neues Wort?

Oh mein Gott!!!

Es ist die Rechtschreib-Polizei!!

LAUFT!!!

politisch Verfolgter
18.08.2008, 14:42
Es hat Gesetze zu geben, deren Einhaltung von Richtern eingefordert werden kann, ohne dazu Andere finanzieren zu müssen.
Es darf keine Gesetze geben, deren Auslegung Personengruppen Erwerbsgrundlage ist.
Wer bewußt falsch oder aus Nichtigkeit öffentl. Bediensteten Leistung abverlangt, der bezahlt dann eben dafür in die Staatskasse.
Gesetze auf Fallkonstellationen anzuwenden, ist Sache von Richtern.
Niemand darf dazu auf Private verwiesen werden.

Skaramanga
18.08.2008, 14:59
...
Wir haben die Möglichkeit, auch ohne Todesstrafe die Gesellschaft vor solchen Tätern zu schützen. Diese Möglichkeit ist die Sicherheitsverwahrung.
...


Viel zu teuer.

politisch Verfolgter
18.08.2008, 15:03
Uns allen zumutbar. Zudem darf nur in Notwehr getötet werden.
Inhaber hingegen sind betriebslosen Anbietern viel zu teuer.
Kein Gesetz darf einen zum Inhaberinstrument erklären.

Apifera
18.08.2008, 15:06
Durch die neue EU-"Verfassung" wird sie aber wieder eingeführt. Es könnte sein daß sie dann bei den 68ern wieder angewendet wird!


Sie wird eben nicht wieder eingeführt. Im EU-Vertrag wurde nur berücksichtigt, dass einige EU-Mitglieder für bestimmte Fälle (im Kriegsfall) die Todesstrafe noch immer vorsehen. In Deutschland ist sie in jedem Fall durch das Grundgesetz, Art. 102, verboten. Die Streichung dieses Artikels würde ihre Wiedereinführung nicht unbedingt ermöglichen. Sie wäre mit Sicherheit auch ein Verstoß gegen Art. 1 GG.

Gärtner
18.08.2008, 15:08
Der prominente Strafverteidiger Rolf Bossi hat sich für die Einführung der Todesstrafe in Deutschland ausgesprochen – für Gewalttäter, bei denen kein Erfolg auf Therapie bestehe.

Obwohl ich gänzlich nicht gegen ein Todesstrafe wäre, halte ich jedoch diese, aus verschiedenen Gründen, in Deutschland für nicht geeignet.

Ein abgehalfterter Promianwalt, der sich wieder auf die Titelseiten der Boulevard-Gazetten zurücksehnt. Wie lachhaft.

Apifera
18.08.2008, 15:08
Laut einer Verfassung über die das Deutsche Volk niemals abgestimmt hat!

Das deutsche Volk pflegte bisher, über Verfassungen nicht abzustimmen, weder 1871 noch 1919.

Alfred
18.08.2008, 15:24
Ein abgehalfterter Promianwalt, der sich wieder auf die Titelseiten der Boulevard-Gazetten zurücksehnt. Wie lachhaft.

Vor allem da er ja somit einige seiner Mandanten die er vertrat verlieren würde.

SAMURAI
18.08.2008, 15:45
Die Todesstrafe ist verfassungswidrig. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion.

Irrtum, in den Lissaboner Verträgen ist die Todesstrafe eingebaut.

SAMURAI
18.08.2008, 15:46
Ein abgehalfterter Promianwalt, der sich wieder auf die Titelseiten der Boulevard-Gazetten zurücksehnt. Wie lachhaft.

Zustimmung, ein klarer Fall von Klapse.

Ihm helfen hoffentlich bald die Hartz-IV-Pfleger von Kauder. :hihi:

Alfred
18.08.2008, 15:49
Zustimmung, ein klarer Fall von Klapse.

Ihm helfen hoffentlich bald die Hartz-IV-Pfleger von Kauder. :hihi:

Gemein...:cool2:

Alion
18.08.2008, 15:54
Der prominente Strafverteidiger Rolf Bossi hat sich für die Einführung der Todesstrafe in Deutschland ausgesprochen – für Gewalttäter, bei denen kein Erfolg auf Therapie bestehe.

Obwohl ich gänzlich nicht gegen ein Todesstrafe wäre, halte ich jedoch diese, aus verschiedenen Gründen, in Deutschland für nicht geeignet.

Ich habe den Herren mal kennengelernt und er ist schon wirklich aalglatt, trotzdem muß ich sagen diesen Vorschlag befürworte ich ausdrücklich unter folgenden Voraussetzungen:

1. Kein Indizienprozeß darf zu Todesurteilen führen.
2. Die Schuld muß zweifelsfrei bewiesen sein.
3. Keine Todesstrafe für Ersttäter

MfG
Alion

Gottfried
18.08.2008, 16:29
Es heißt immer, die Todesstrafe sei abgeschafft. Das ist doch totaler Unsinn. Wieviele Menschen wurden in den letzten Jahrzehnten in Europa durch Geheimdienste ermordet? Dafür braucht es kein Gerichtsurteil.

henriof9
18.08.2008, 16:53
1. Kein Indizienprozeß darf zu Todesurteilen führen.
2. Die Schuld muß zweifelsfrei bewiesen sein.
3. Keine Todesstrafe für Ersttäter

MfG
Alion

Mit 1. und 2. kann ich konform gehen, aber warum nimmst Du Ersttäter aus, wenn wir von Schwerverbrechen ausgehen ?

SAMURAI
18.08.2008, 16:54
siehe #24. Das recht auf Leben steht anderswo, und zwar §2 Absatz 2.

Um es mal kurz zu machen, selbst unsere eigenen Notstandsgesetze setzen ggf. die Verfassung ausser Kraft und das Srtandrecht ein.

bürger_auf_der_palme
18.08.2008, 17:26
Der prominente Strafverteidiger Rolf Bossi hat sich für die Einführung der Todesstrafe in Deutschland ausgesprochen – für Gewalttäter, bei denen kein Erfolg auf Therapie bestehe.

Obwohl ich gänzlich nicht gegen ein Todesstrafe wäre, halte ich jedoch diese, aus verschiedenen Gründen, in Deutschland für nicht geeignet.

Bossi ist ein äußerst fragwürdiger Winkeladvokat, der bestimmt auch mit dieser Äußerung irgendwelche Hintergedanbken hegt - aber: wo er Recht hat hat er Recht.

Wer sich nicht zivilisiert benehmen kann muss den Planeten sofort verlassen. Wer das für sich selbst nicht einsieht, dem muss man mit aller Konsequenz - hopp, hopp - Beine machen.

Gottfried
18.08.2008, 17:31
Bossi ist ein äußerst fragwürdiger Winkeladvokat, der bestimmt auch mit dieser Äußerung irgendwelche Hintergedanbken hegt - aber: wo er Recht hat hat er Recht.

Wer sich nicht zivilisiert benehmen kann muss den Planeten sofort verlassen. Wer das für sich selbst nicht einsieht, dem muss man mit aller Konsequenz - hopp, hopp - Beine machen.

Die Todesstrafe hätte er auch für Jürgen Bartsch oder Dieter Degowski einfordern können. Er würde es aber als deren Anwalt auch heute nicht machen. Aus Juristen wird man nicht schlau.

Alfred
18.08.2008, 17:32
Ich habe den Herren mal kennengelernt und er ist schon wirklich aalglatt, trotzdem muß ich sagen diesen Vorschlag befürworte ich ausdrücklich unter folgenden Voraussetzungen:

1. Kein Indizienprozeß darf zu Todesurteilen führen.
2. Die Schuld muß zweifelsfrei bewiesen sein.
3. Keine Todesstrafe für Ersttäter

MfG
Alion

Zustimmung bis auf Punkt 3.

Alfred
18.08.2008, 17:33
Es heißt immer, die Todesstrafe sei abgeschafft. Das ist doch totaler Unsinn. Wieviele Menschen wurden in den letzten Jahrzehnten in Europa durch Geheimdienste ermordet? Dafür braucht es kein Gerichtsurteil.

Auch wahr. Ich denke da an München 1981 oder die Anschläge in Italien.

Gottfried
18.08.2008, 17:35
Wenn die Todesstrafe wieder eingeführt werden sollte, was wäre denn die beste Methode? Z. B. Steinigung würde mir da einfallen, weil dort die Rache und der Strafcharakter am besten zum Ausdruck kommt.

Die Vierteilung wirkt auf mich dagegen märtyrerhaft.

borisbaran
18.08.2008, 17:40
Wenn die Todesstrafe wieder eingeführt werden sollte, was wäre denn die beste Methode? Z. B. Steinigung würde mir da einfallen, weil dort die Rache und der Strafcharakter am besten zum Ausdruck kommt.

Die Vierteilung wirkt auf mich dagegen märtyrerhaft.

Ich plädire für die Giftspritze. Schnell und sauber.

Sydneysider
18.08.2008, 17:40
Wenn ich die Antworten hier lese - könnte ich einfach nur kotzen ...
Wie doof muß ein Mensch sein - um so zu argumentieren ... ?
Für die Todesstrafe gibt es KEINE Rechtfertigung.
Wer die Todesstarfe anwendet - ist genauso ein Mörder - wie der der getötet wird.
Es gibt keine legitimen Mörder ... ( auch nicht von Staatswegen )
Wie doof können Menschen eigentlich noch werden ???

Gottfried
18.08.2008, 17:43
Ich plädire für die Giftspritze. Schnell und sauber.

Auf diese Art zu sterben, wünschen sich auch immer mehr Rentner. Ich finde es absurd, Verbrecher auf diese Art hinzurichten. Das ist eine Erlösung und keine Hinrichtung.

Gottfried
18.08.2008, 17:45
Wer die Giftspritze fordert, hofft doch selbst auf ein glimpfliches Davonkommen, falls seine Taten aufgeklärt werden.

Alfred
18.08.2008, 17:46
Ich plädire für die Giftspritze. Schnell und sauber.

Da hörte ich auch kritische Stimmen. Falsche Dosierung und so.
Wie wäre es mit Pillen?

Alfred
18.08.2008, 17:47
Wenn ich die Antworten hier lese - könnte ich einfach nur kotzen ...
Wie doof muß ein Mensch sein - um so zu argumentieren ... ?
Für die Todesstrafe gibt es KEINE Rechtfertigung.
Wer die Todesstarfe anwendet - ist genauso ein Mörder - wie der der getötet wird.
Es gibt keine legitimen Mörder ... ( auch nicht von Staatswegen )
Wie doof können Menschen eigentlich noch werden ???

Lass das Zeug weg. Es macht dich kaputt. Haste ne Sehschwäche?

Alfred
18.08.2008, 17:48
Wenn die Todesstrafe wieder eingeführt werden sollte, was wäre denn die beste Methode? Z. B. Steinigung würde mir da einfallen, weil dort die Rache und der Strafcharakter am besten zum Ausdruck kommt.

Die Vierteilung wirkt auf mich dagegen märtyrerhaft.

Steinigung hat zur Zeit nen schlechten beigeschmack. Wie wäre es mit Zersägen?
Wurde auch im Mittelalter des öfteren angewandt.

SAMURAI
18.08.2008, 17:49
Wenn ich die Antworten hier lese - könnte ich einfach nur kotzen ...
Wie doof muß ein Mensch sein - um so zu argumentieren ... ?
Für die Todesstrafe gibt es KEINE Rechtfertigung.
Wer die Todesstarfe anwendet - ist genauso ein Mörder - wie der der getötet wird.
Es gibt keine legitimen Mörder ... ( auch nicht von Staatswegen )
Wie doof können Menschen eigentlich noch werden ???

Nicht so rumplärren.

Ich bin auch gegen die Todesstrafe, weil in vielen Fällen zu human.

Alfred
18.08.2008, 17:49
Nicht so rumplärren.

Ich bin auch gegen die Todesstrafe, weil in vielen Fällen zu human.

Härter geht es aber nicht. Oder hast du da einen Vorschlag?

Frank3
18.08.2008, 17:52
Momentan werden sie das selbstverständlich, das ist doch klar. Das heißt aber nicht, dass die Legislative keine Veränderungen vornehmen dürfte, die die Judikative dann anwendet. Ob das auch bezogen auf die Todesstrafe gilt ist nunmal umstritten. Mit guten Argumenten auf beiden Seiten. Ich persönlich hielte eine Einführung für theoretisch denkbar. Für politisch durchsetzbar nicht, aber theoretisch eben für möglich.

Ob man das gut finden würde oder nicht steht auf einem völlig anderen Blatt.
Ich selbst bin da mit mir nicht ganz einer Meinung, aber ich finde die Vorstellung von einem Staat, der die Möglichkeit gibt, mehrfache Kindesvergewaltiger und -mörder z.B. auch töten zu lassen, nicht wirklich barbarisch oder abstoßend oder sowas.

Und um solche Fälle geht es ja nunmal.


NOCH aber wenn die Tür erstmal auf ist ? Wäret den Anfängen sonst ist nichts mehr mit . . .

SAMURAI
18.08.2008, 17:57
Härter geht es aber nicht. Oder hast du da einen Vorschlag?

Doch, lebenslang Einzelhaft in einem Hochsicherheitsgefängnis. Ohne Aussicht auf Entlassung.

Dort wo der Schuhbomber sitzt. Zelle völlig aus Beton, Kontaktsperre etc.

In dieser Isolation kann er dem Koran und dem Terror huldigen.

dZUG
18.08.2008, 18:48
Wir sind der Todesstrafe sehr nahe, es muss nur der EU-Vertrag doch noch irgendwie
in Kraft treten. Ohne Witz die EU will die Todesstrafe :hihi:

Alion
18.08.2008, 18:56
Doch, lebenslang Einzelhaft in einem Hochsicherheitsgefängnis. Ohne Aussicht auf Entlassung.
Dort wo der Schuhbomber sitzt. Zelle völlig aus Beton, Kontaktsperre etc.
In dieser Isolation kann er dem Koran und dem Terror huldigen.

Diese Lösung ist nicht schlecht aber mir einfach zu teuer.
Ich bin für die Guillotine. Hoher Abschreckungseffekt, sicher, schnell, preiswert, weitgehend schmerzfrei und wiederverwendbar.
Sie ist sicherlich die humanste Art hinzurichten, dagegen sind Giftspritze, Gaskammer und elektrischer Stuhl barbarisch.


MfG
Alion

Alfred
18.08.2008, 19:21
Doch, lebenslang Einzelhaft in einem Hochsicherheitsgefängnis. Ohne Aussicht auf Entlassung.

Dort wo der Schuhbomber sitzt. Zelle völlig aus Beton, Kontaktsperre etc.

In dieser Isolation kann er dem Koran und dem Terror huldigen.

Okay, aber wirklich bis zum Tode dann, bzw als ganz alter Mann.

Alfred
18.08.2008, 19:22
Diese Lösung ist nicht schlecht aber mir einfach zu teuer.
Ich bin für die Guillotine. Hoher Abschreckungseffekt, sicher, schnell, preiswert, weitgehend schmerzfrei und wiederverwendbar.
Sie ist sicherlich die humanste Art hinzurichten, dagegen sind Giftspritze, Gaskammer und elektrischer Stuhl barbarisch.


MfG
Alion

Die Nazis hatten schon eine im Betrieb. Würde sicherlich fehlgedeutet werden.
Erschiessen eventuell?

Alfred
18.08.2008, 19:23
Wir sind der Todesstrafe sehr nahe, es muss nur der EU-Vertrag doch noch irgendwie
in Kraft treten. Ohne Witz die EU will die Todesstrafe :hihi:

Ja, das ist uns schon bekannt. Soll ja eventuell nur bei Demonstrationen angewendet werden oder so. Bestimmt nur bei Islamkritischen.

Frank3
18.08.2008, 19:28
Die USA musste wie viele aus der Todeszelle endlassen , weil der Ken Test die Unschuld bewies und es gab doch Zeugen und Indizien die alles bewiesen ?

Alion
18.08.2008, 19:34
Die Nazis hatten schon eine im Betrieb. Würde sicherlich fehlgedeutet werden.
Erschiessen eventuell?

Erschießungen bergen einen relativ großen Unsicherheitsfaktor, außerdem ist es von emotionalen Problemen bei den Ausführenden begleitet.

Wenn 5 Leute aber an 5 Hebeln ziehen, von denen nur einer das Beil aussichert, dann ist der emotionale Druck vom Ausführenden genommen. Auch für den oder die Henker also eine humane Hinrichtungsmethode. Es mutet etwas pervers an worüber wir uns hier unterhalten, aber emotionslos betrachtet ist die Guillotine die beste Methode für eine Hinrichtung.

Ein Hafttag kostet in BW ca. 62€. Das setzt voraus, dass der Gefangene arbeitet, beinhaltet aber keine Kosten für Einzelhaft oder Sicherheitsunterbringung. Macht pro Jahr ca. 23000€.


MfG
Alion

Alfred
18.08.2008, 19:36
Erschießungen bergen einen relativ großen Unsicherheitsfaktor, außerdem ist es von emotionalen Problemen bei den Ausführenden begleitet.

Wenn 5 Leute aber an 5 Hebeln ziehen, von denen nur einer das Beil aussichert, dann ist der emotionale Druck vom Ausführenden genommen. Auch für den oder die Henker also eine humane Hinrichtungsmethode. Es mutet etwas pervers an worüber wir uns hier unterhalten, aber emotionslos betrachtet ist die Guillotine die beste Methode für eine Hinrichtung.


MfG
Alion

Dann also so. Meinetwegen.

Voortrekker
18.08.2008, 20:25
Diese Lösung ist nicht schlecht aber mir einfach zu teuer.
Ich bin für die Guillotine. Hoher Abschreckungseffekt, sicher, schnell, preiswert, weitgehend schmerzfrei und wiederverwendbar.
Sie ist sicherlich die humanste Art hinzurichten, dagegen sind Giftspritze, Gaskammer und elektrischer Stuhl barbarisch.


MfG
Alion

Sollten Barbaren nicht barbarisch hingerichtet werden?

bürger_auf_der_palme
18.08.2008, 21:20
Wenn ich die Antworten hier lese - könnte ich einfach nur kotzen ...
Wie doof muß ein Mensch sein - um so zu argumentieren ... ?
Für die Todesstrafe gibt es KEINE Rechtfertigung.
Wer die Todesstarfe anwendet - ist genauso ein Mörder - wie der der getötet wird.
Es gibt keine legitimen Mörder ... ( auch nicht von Staatswegen )
Wie doof können Menschen eigentlich noch werden ???

Deine Einstellung blendet eine Grundbedingung in unserer Welt einfach aus: Die Zeit hat in unserem Universum eine bestimmte Richtung. Schon mal davon gehört? Daraus leitet sich u.a. das Prinzip von Ursache und Wirkung ab.

Wer andere Menschen aus privaten Interessen tötet ist ein Mörder, wer DARAUFHIN im gesellschaftlichen Auftrag die gesellschaftlichen Regeln durchsetzt (-> Du sollst nicht töten), auch dadurch, dass er einen Mörder physisch unschädlich macht, ist ein Rächer.

Ein Rächer muss, wenn er seinen Auftrag ernst nimmt, auch bereit sein zur Durchsetzung der Regeln im Notfall zu töten. Aber er mordet nicht, nie. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Übrigens: Diese Zusammenhänge verstehen schon die doofsten Naturvölker seit Urzeiten, kleiner Hinweis, wo du dich mit deiner letzten Frage selbst einordnen kannst.

Brotzeit
18.08.2008, 21:22
Kaum einer weiß ´, daß es in Japan ( ! ) die Todesstrafe gibt ; eine ehemaligen Staat , in dem ein sogenannter "Tenno" bis zum bitteren Ende des WWII "abolut" regierte ............
Eine sogenannten "Demokratie" in der es die Todesstrafe noch heute gibt; warum nicht auch in Schäublisch Deutsch - Absurdistan?
Kosten ?
Was kostet ein bischen Gift, ein Strick oder eine Kugel ????????????

Brotzeit
18.08.2008, 21:25
Welches "Recht auf Leben" hat ein der Tat zweifelsfrei überführter Mörder ????

Parker
18.08.2008, 21:49
Welches "Recht auf Leben" hat ein der Tat zweifelsfrei überführter Mörder ????

Hat überhaupt irgendwer ein 'Recht auf Leben? Würde ein solches Recht den Tod nicht per se illegal machen? Wo sollte man ein solches Recht einklagen und wie wäre der Tod zu strafen?

Was der Mensch allerdings hat, ist das Recht, nicht von anderen um sein Leben gebracht zu werden. Tatsächlich neige ich schon dem Gedanken zu, daß dieses Recht auch verwirkt werden kann. Allerdings entsteht dadurch nicht zwangsläufig irgendwo ein 'Recht zu töten'.
Das ist ein verflixt kompliziertes Thema, dem man durch Abfeiern mehr oder weniger inhumaner Hinrichtungsmethoden kaum gerecht wird. Damit kann man nur beweisen, daß man die Tragweite der Diskussion nicht erfaßt.

Brotzeit
18.08.2008, 22:00
Hat überhaupt irgendwer ein 'Recht auf Leben? Würde ein solches Recht den Tod nicht per se illegal machen? Wo sollte man ein solches Recht einklagen und wie wäre der Tod zu strafen?

Was der Mensch allerdings hat, ist das Recht, nicht von anderen um sein Leben gebracht zu werden. Tatsächlich neige ich schon dem Gedanken zu, daß dieses Recht auch verwirkt werden kann. Allerdings entsteht dadurch nicht zwangsläufig irgendwo ein 'Recht zu töten'.
Das ist ein verflixt kompliziertes Thema, dem man durch Abfeiern mehr oder weniger inhumaner Hinrichtungsmethoden kaum gerecht wird. Damit kann man nur beweisen, daß man die Tragweite der Diskussion nicht erfaßt.


Wie "sieht" das aus der Sicht des Opfers aus ?
DAS ist die Frage...............

Parker
18.08.2008, 22:03
Wie "sieht" das aus der Sicht des Opfers aus ?
DAS ist die Frage...............

Das ist wahr. Mir fällt es sehr schwer hier für mich zu einer Entscheidung zu kommen, was ich für richtig halten sollte.

Alfred
18.08.2008, 22:06
Hat überhaupt irgendwer ein 'Recht auf Leben? Würde ein solches Recht den Tod nicht per se illegal machen? Wo sollte man ein solches Recht einklagen und wie wäre der Tod zu strafen?

Was der Mensch allerdings hat, ist das Recht, nicht von anderen um sein Leben gebracht zu werden. Tatsächlich neige ich schon dem Gedanken zu, daß dieses Recht auch verwirkt werden kann. Allerdings entsteht dadurch nicht zwangsläufig irgendwo ein 'Recht zu töten'.
Das ist ein verflixt kompliziertes Thema, dem man durch Abfeiern mehr oder weniger inhumaner Hinrichtungsmethoden kaum gerecht wird. Damit kann man nur beweisen, daß man die Tragweite der Diskussion nicht erfaßt.

Ich bin mir der Tragweite schon bewusst. Auch verfolge ich ganzen Diskussionen
zu diesem Thema.

Alfred
18.08.2008, 22:07
Das ist wahr. Mir fällt es sehr schwer hier für mich zu einer Entscheidung zu kommen, was ich für richtig halten sollte.

Ja....das glaube ich gern. Sehr emotional solch ein Thema.

Brotzeit
18.08.2008, 22:41
Das ist wahr. Mir fällt es sehr schwer hier für mich zu einer Entscheidung zu kommen, was ich für richtig halten sollte.

Was wäre "im Namen der a u s g l e i c h e n d e n Gerechtigkeit" aus der Sicht des Opfers richtig? :rolleyes:

Brotzeit
18.08.2008, 22:45
Ja....das glaube ich gern. Sehr emotional solch ein Thema.

Emotionen; dürfen schon allein aus dem vollkommen berechtigten Anspruchs des Opfers auf ausgleichende Gerechtigkeit, keinerlei Rolle spielen!
Nur Fakten müssen diesbezüglich zählen; nicht die Philosophie .........

Fakt ist : Der Mörder (über)lebt .................

( Leider! )

Parker
18.08.2008, 22:54
Was wäre "im Namen der a u s g l e i c h e n d e n Gerechtigkeit" aus der Sicht des Opfers richtig? :rolleyes:

Da habe ich schonmal an anderer Stelle auf den intellektuell oft unterschätzten Pornopionier de Sade verwiesen, der, allerdings aus der Sicht des Täters, dem Recht auf Rache durch Angehörige, vollstes Verständnis entgegenbrachte.

Ich wäre schon geeigt, derartige Aktionen anders zu bestrafen als sonstige Tötungsdelikte, allerdings spricht doch der Wunsch nach ziviler Ordnung gegen ein Recht auf Blutrache. Dem Staat spricht der Marquis das Recht zu selbiger ab und auch da kann ich mich ihm nicht entziehen.
Bauch und Kopf wollen bei diesem Thema zusammen nicht sein.

Brotzeit
18.08.2008, 22:58
Da habe ich schonmal an anderer Stelle auf den intellektuell oft unterschätzten Pornopionier de Sade verwiesen, der, allerdings aus der Sicht des Täters, dem Recht auf Rache durch Angehörige, vollstes Verständnis entgegenbrachte.

Ich wäre schon geeigt, derartige Aktionen anders zu bestrafen als sonstige Tötungsdelikte, allerdings spricht doch der Wunsch nach ziviler Ordnung gegen ein Recht auf Blutrache. Dem Staat spricht der Marquis das Recht zu selbiger ab und auch da kann ich mich ihm nicht entziehen.
Bauch und Kopf wollen bei diesem Thema zusammen nicht sein.

Was sagt dir in Bezug auf das Thema der Begriff "Waage" ?????????????

Was wiegt schwerer ?
Das Messer des Mörders oder die Feder des Opfers?

Parker
18.08.2008, 23:19
Was sagt dir in Bezug auf das Thema der Begriff "Waage" ?????????????

Was wiegt schwerer ?
Das Messer des Mörders oder die Feder des Opfers?

Ich kann Deine Argumente nicht bestreiten. Lediglich Deine Konsequenz kann ich nicht ziehen, weil es eben auch einige Gegenargumente gibt, denen ich mich gleichfals nicht entziehen kann. Im Zweifel kann es aber keine finale Lösung geben.

Bratschnik
19.08.2008, 08:18
„Sterben muss jeder. Dann kann man diese Menschen auch gleich erlösen“, so Bossi. Zu dieser Einsicht habe ihn sein spät entdeckter christlicher Glaube geführt. Die Schöpfung verpflichte den Menschen, „das Beste aus ihrem Leben zu machen.“

Muah, mit christlicher Ethik zur Todesstrafe. Leidet Bossi inzwischen an was ?

Müssten dann nicht die meisten Politiker erlöst werden ?

Mir fällt da grade Ypsilanti ein, da besteht keine Möglichkeit der Therapie mehr. :))

Mich wundert wirklich das gerade ein Staranwalt so einen Blödsinn verzapfen kann. Er kann nur senil sein. Als Meister der Wortsinnverdrehungen müßte Ihm doch eigentlich sofort auffallen was er da verzapft.

Wenn man seiner Logik folgt, fordert er ja die Todesstrafe als eine Art
hilfloser Ausweichaktion für Straftäter bei denen man anders nicht weiterkommt.
Das würde aber die Todesstrafe nicht zu einer moralischen sondern zu einer rein funktionellen Aktion machen. Er fordert ja die Todesstrafe nicht, weil der Täter sie verdient, sondern weil man nicht weiß was mit dem Täter zu tun ist.

Nach dieser Logik müßte man dann auch alle Langzeitarbeitslosen umbringen da die sowieso nichtmehr vermittelbar sind. Naja vieleicht möchte er ja auch nur gerne in den Bundestag.

Brotzeit
19.08.2008, 14:22
Ich kann Deine Argumente nicht bestreiten. Lediglich Deine Konsequenz kann ich nicht ziehen, weil es eben auch einige Gegenargumente gibt, denen ich mich gleichfals nicht entziehen kann. Im Zweifel kann es aber keine finale Lösung geben.


Welche "Gegenargumente" ??????????
Warum kann es kein "Finale" geben?
Entscheidungen die wankelmütig sind , sind letztlich keine Entscheidungen ..........
Zweifel haben war immer der schlechteste Berater! Die Menschheit hat nie aus Kompromissen gelernt; nur aus Erfolgen und Misserfolgen!
Die Natur der Dinge ist nunmal das es nur "Erfolg" oder "Misserfolg" gibt!
"Null" oder "Eins" ist das Prinzip!

Brotzeit
19.08.2008, 14:30
Mich wundert wirklich das gerade ein Staranwalt so einen Blödsinn verzapfen kann. Er kann nur senil sein. Als Meister der Wortsinnverdrehungen müßte Ihm doch eigentlich sofort auffallen was er da verzapft.

Wenn man seiner Logik folgt, fordert er ja die Todesstrafe als eine Art
hilfloser Ausweichaktion für Straftäter bei denen man anders nicht weiterkommt.
Das würde aber die Todesstrafe nicht zu einer moralischen sondern zu einer rein funktionellen Aktion machen. Er fordert ja die Todesstrafe nicht, weil der Täter sie verdient, sondern weil man nicht weiß was mit dem Täter zu tun ist.

Nach dieser Logik müßte man dann auch alle Langzeitarbeitslosen umbringen da die sowieso nichtmehr vermittelbar sind. Naja vieleicht möchte er ja auch nur gerne in den Bundestag.

Wie lange haben wir rumgeweicheiert?
Seit 1945 .....
Respekt und Achtung erwirbt man sich nur klares, konstantes Handeln und Konsequenz! Nicht durch stammtischphilosophische Schwafelerei ...
Jedes Kind merkt und lernt das wenn es eine bestimmte Aktion macht ein konsequente finale Reaktion gibt , die letztlich final sein muss, um Auswirkung zu zeigen und Respekt auszulösen .............
Glaubst du das du als "Erwachsenere" bei einem Kind Respet und Achtung für die Meinung eines Erwachsenen ode reines aneren Menschen erwirbst, wenn du nur rumschwadronierst?
Im Gegenteil! Wenn ich als Erwachsener merke , daß mein Gegenüber nur ein in geistiger Hinsicht inkontinenter; inkompetenter weierischer Schwätzer ist , dann tue ich das , was ich für mich und meinen Erfolg für richtig erachte .........
Oder warum meinst du das unsere jetzige Jugend so gewaltätig und aggressiv ist?
Dir wünsche ich (nicht) das du als Greis auf der Strasse hinfällst, ein Kindeskind achtlos an dir vorbeigeht und dir noch die Geldbörse klaut.......
Das sind die Folgen / "Erfolge"des / deiner von Geschafel geprägten Erziehungswesens!..............

Parker
19.08.2008, 15:19
Welche "Gegenargumente" ??????????


An erster Stelle fallen mir da ein, die Möglichkeit eines Fehlurteils und die Frage, ob der Staat überhaupt das Recht haben sollte, über das Leben seiner Bürger zu verfügen, ein Recht, das immer wieder zu Mißbrauch geführt hat und das gerade derjenige, der diesem Staat kritisch gegenübersteht, mit einiger Vorsicht beäugen sollte.



Warum kann es kein "Finale" geben?

Weil einiges dagegen spricht.



Entscheidungen die wankelmütig sind , sind letztlich keine Entscheidungen ..........
Zweifel haben war immer der schlechteste Berater! Die Menschheit hat nie aus Kompromissen gelernt; nur aus Erfolgen und Misserfolgen!
Die Natur der Dinge ist nunmal das es nur "Erfolg" oder "Misserfolg" gibt!
"Null" oder "Eins" ist das Prinzip!

Es ist doch aber eine klare Entscheidung gefällt worden, wenn sie Dir auch nicht gefällt. Der Wankelmütige in dieser Sache bist also Du selbst. Daß Du das, was nicht für Deine Auffassung spricht, nichtmal in Erwägung ziehst, sondern einfach verleugnest, macht Dich nicht gerade zu jemandem, dessen Urteilsvermögen ich trauen würde.

Alion
19.08.2008, 15:43
Sollten Barbaren nicht barbarisch hingerichtet werden?

Wir sollten danach streben solche Dinge vernünftig, sauber, rechtsstaatlich und ohne vermeidbare Qualen für die betroffnen hinter uns zu bringen.

Sonst sind wir nicht viel besser als Jene, die wir für hinrichtungswert befinden.

Natürlich neige ich auch dazu mir für einige "Härtefälle" ganz andere Hinrichtungen vorzustellen, ich denke das geht vielen so.

Als Staat sollte man sich von so etwas freimachen und die Sache emotionslos und ohne Rachegelüste hinter sich bringen.

Ich befürworte die Todesstrafe bei erwiesener Schuld und schlechter Zukunftsprognose für Leute die heute z.B. Sicherheitsverwahrung bekommen. Sexualstraftäter und Mörder, die schon in jungen Jahren so etwas auf dem Kerbholz haben kosten den Staat für ihre lebenslange Unterbringung ein Vermögen. Da geht schnell mal eine Million pro Gefangenem drauf, die man besser in die Bildung unserer Jugend investieren könnte. Die Mittel dieses Staates sind endlich, vor diesem Hintergrund gehören solche Leute entsorgt.

Allerdings auch Volksverräter, die für eine Strecke von 150km Kosten von 26000€ verursachen.

MfG
Alion

Parker
19.08.2008, 15:47
[...]Sexualstraftäter und Mörder, die schon in jungen Jahren so etwas auf dem Kerbholz haben kosten den Staat für ihre lebenslange Unterbringung ein Vermögen. Da geht schnell mal eine Million pro Gefangenem drauf, die man besser in die Bildung unserer Jugend investieren könnte.


Nun läßt sich aber an den USA lernen, daß ein halbwegs rechtsstaatlicher und ernsthafter Umgang mit der Todesstrafe keineswegs zu Geldersparnis führt.

Ingeborg
19.08.2008, 15:50
Der prominente Strafverteidiger Rolf Bossi hat sich für die Einführung der Todesstrafe in Deutschland ausgesprochen – für Gewalttäter, bei denen kein Erfolg auf Therapie bestehe.

Obwohl ich gänzlich nicht gegen ein Todesstrafe wäre, halte ich jedoch diese, aus verschiedenen Gründen, in Deutschland für nicht geeignet.

Bei Gäfken hätte ich mir die schon gewünscht.

Bei Kinderschändern generell.

Alion
19.08.2008, 20:17
Nun läßt sich aber an den USA lernen, daß ein halbwegs rechtsstaatlicher und ernsthafter Umgang mit der Todesstrafe keineswegs zu Geldersparnis führt.

Naja die Todesstrafe senkt nicht die Verbrechenquote das ist richtig, aber darum geht es ja auch nicht. Ein toter Gefangener verursacht nur noch einmal Kosten, die seiner Beerdigung. Sonst für jedes Jahr seiner Unterbringung, selbst wenn er im Knast arbeitet, 23000€.

MfG
Alion

Parker
20.08.2008, 00:17
Naja die Todesstrafe senkt nicht die Verbrechenquote das ist richtig, aber darum geht es ja auch nicht. Ein toter Gefangener verursacht nur noch einmal Kosten, die seiner Beerdigung. Sonst für jedes Jahr seiner Unterbringung, selbst wenn er im Knast arbeitet, 23000€.

MfG
Alion

Ich meinte eher, daß in den USA ein zum Tode Verurteilter erheblich teurer kommt, als ein gewöhnlicher Häftling.

Die Verbrechensquote senkt die Todesstrafe m.E. deshalb nicht, weil ihrer würdige Verbrechen auch ohne sie bereits mit abschreckenden Strafen versehen sind und in erster Linie von Leuten begangen werden, die darauf hoffen, gar nicht erst erwischt zu werden, was die drohende Strafe ziemlich gleichgültig macht.

Rheinlaender
20.08.2008, 01:32
Ich meinte eher, daß in den USA ein zum Tode Verurteilter erheblich teurer kommt, als ein gewöhnlicher Häftling.

Alleine die Kosten fuer Anwaelte und Gerichte - das zieht sich schnell 10 Jahre und laenger hin.

Ahab
20.08.2008, 02:52
und in erster Linie von Leuten begangen werden, die darauf hoffen, gar nicht erst erwischt zu werden, was die drohende Strafe ziemlich gleichgültig macht.


Mal ganz davon abgesehen, dass es meist Affekthandlungen sind.

Wenn ein Kerl seine Frau tötet, weil er rausfindet, sie hat ihn betrogen, wird er ja kaum nocheinmal seine Frau umbringen weil sie auferstanden ist, nur um ihn noch einmal zu betrügen. XD

Weswegen das Geschrei, man solle sie ja abmurksen damit sie keine Gefahr mehr darstellen, ja auch net ganz so sinnvoll ist.

Parker
20.08.2008, 03:07
Alleine die Kosten fuer Anwaelte und Gerichte - das zieht sich schnell 10 Jahre und laenger hin.

Und wir wollen doch hoffentlich nicht China oder Iran nacheifern.

Parker
20.08.2008, 03:12
Mal ganz davon abgesehen, dass es meist Affekthandlungen sind.

Wenn ein Kerl seine Frau tötet, weil er rausfindet, sie hat ihn betrogen, wird er ja kaum nocheinmal seine Frau umbringen weil sie auferstanden ist, nur um ihn noch einmal zu betrügen. XD

Weswegen das Geschrei, man solle sie ja abmurksen damit sie keine Gefahr mehr darstellen, ja auch net ganz so sinnvoll ist.

Das wäre doch eher Totschlag, wenn im Wutanfall geschehen und damit kaum durch Abschreckung zu verhindern, vielleicht aber auch eher nicht hinrichtungswürdig. Mord ist doch eher eine überlegte Handlung. Den begeht man, wenn man sich ausrechnet davonzukommen.

Die Wiederholungsgefahr ist so eine Sache. Konsequenterweise wäre Völkermord dann ja kein großes Problem mehr, wenn man nur ganze Arbeit geleistet hat.

Kumusta
20.08.2008, 05:04
Ich meinte eher, daß in den USA ein zum Tode Verurteilter erheblich teurer kommt, als ein gewöhnlicher Häftling.
Die Kostenfrage darf im Fall der Todesstrafe doch überhaupt keine Rolle spielen.

Die Verbrechensquote senkt die Todesstrafe m.E. deshalb nicht, weil ihrer würdige Verbrechen auch ohne sie bereits mit abschreckenden Strafen versehen sind und in erster Linie von Leuten begangen werden, die darauf hoffen, gar nicht erst erwischt zu werden, was die drohende Strafe ziemlich gleichgültig macht.Dieses Argument hört man von Gegnern der Todesstrafe u.a. immer wieder. Ich halte es nicht für stichhaltig. Wer schwerste Kapitalverbrechen begeht, der hat sein Leben verwirkt. Ob nun die Todesstrafe die Verbrechensquote senkt oder nicht, ist m.E. dabei völlig belanglos.

Rheinlaender
20.08.2008, 05:06
Die Kostenfrage darf im Fall der Todesstrafe doch überhaupt keine Rolle spielen.

Da es hier um Steuergelder geht, in anderen Worten: anderer Leute Geld, ist die Kostenfrage immer relevant.


Dieses Argument hört man von Gegnern der Todesstrafe u.a. immer wieder.[/B] [B]Ich halte es nicht für stichhaltig. Wer schwerste Kapitalverbrechen begeht, der hat sein Leben verwirkt. Ob nun die Todesstrafe die Verbrechensquote senkt oder nicht, ist m.E. völlig belanglos.

Das sit ein rein subjektives argument und sollte in der oeffentliche Debate grundsaetzlich keine Rolle spielen.

Parker
20.08.2008, 08:25
Die Kostenfrage darf im Fall der Todesstrafe doch überhaupt keine Rolle spielen.

Meine Rede. Das Argument kam von der anderen Seite, Deine Klage steht unter dem Gegenargument.



Dieses Argument hört man von Gegnern der Todesstrafe u.a. immer wieder.Ich halte es nicht für stichhaltig. Wer schwerste Kapitalverbrechen begeht, der hat sein Leben verwirkt.

Das wird hier ja diskutiert. Ganz so einfach will mir das nicht aussehen.



Ob nun die Todesstrafe die Verbrechensquote senkt oder nicht, ist m.E. dabei völlig belanglos.


Einverstanden.

Bratschnik
20.08.2008, 08:52
Wie lange haben wir rumgeweicheiert?
Seit 1945 .....
Respekt und Achtung erwirbt man sich nur klares, konstantes Handeln und Konsequenz! Nicht durch stammtischphilosophische Schwafelerei ...
Jedes Kind merkt und lernt das wenn es eine bestimmte Aktion macht ein konsequente finale Reaktion gibt , die letztlich final sein muss, um Auswirkung zu zeigen und Respekt auszulösen .............
Glaubst du das du als "Erwachsenere" bei einem Kind Respet und Achtung für die Meinung eines Erwachsenen ode reines aneren Menschen erwirbst, wenn du nur rumschwadronierst?
Im Gegenteil! Wenn ich als Erwachsener merke , daß mein Gegenüber nur ein in geistiger Hinsicht inkontinenter; inkompetenter weierischer Schwätzer ist , dann tue ich das , was ich für mich und meinen Erfolg für richtig erachte .........
Oder warum meinst du das unsere jetzige Jugend so gewaltätig und aggressiv ist?
Dir wünsche ich (nicht) das du als Greis auf der Strasse hinfällst, ein Kindeskind achtlos an dir vorbeigeht und dir noch die Geldbörse klaut.......
Das sind die Folgen / "Erfolge"des / deiner von Geschafel geprägten Erziehungswesens!..............

Ich nenne zwar vieles mein Eigen, ein Erziehungswesen gehört leider nicht dazu.
Schade eigentlich denn aus diesem wärst Du mit dem Respekt hervorgegangen der Dir anscheinend für die simpelsten Umgangsformen fehlt.

Ich weiß im Moment auch nicht genau was das Strangthema mit der Erziehung von Jugendlichen zu tun hat. Möchtest Du Jugendliche Zwecks Erziehung umbringen? :) Das wäre in der Tat eine sehr effiziente Erziehungsmaßnahme.

Spaß beiseite, Du bist sicher der Meinung das nur härteste Strafen die Grundlage einer effizienten Erziehung bilden können und nur Strafen ordentliche Menschen hervorbringen bzw. nur die Wiedereinführung der Todesstrafe eine entsprechende Verbrechensbekämfung hervorbringen kann.

Die Fakten und Zahlen die rein wirtschaftlich und statistisch die Unsinnigkeit der Todesstrafe belegen, möchte ich hier nicht mehr aufführen, das ist schon zu oft diskutiert worden und langweilig. Fakt ist das die Todesstrafe nirgends einen Erfolg auf die Verbrechensstatistik verrzeichnen kann.

Die von Dir zitierte Härte in der Erziehung, ich nehme mal an es geht um Gewalt
(Todesstrafe ist Gewalt), bringt ebenso wenig irgendwelche Punkte. Schau zurück und sieh Dir an was die Kinder der Prügelstrafe im letzten Jahrhundert angerichtet haben. Marschieren konnten sie in der Tat toll, aber was den Wert eines Menschenlebens ausmacht ist in der damaligen Erziehung irgendwie untergegangen.

Oder schau nach vorn und sieh Dir die Jugendlichen an die aus Ländern zu uns kommen in denen härteste und brutalste Strafen normal sind. Die möchtest Du sicher nicht als wohlerzogene Menschen bezeichen oder? Da Du mir nichts getan hast wünsche ich Dir im Gegenteil nicht einmal den Wert Deines eigenen Lebens mit so einem sozialen Krüppel verhandlen zu müßen.

Das unsere Jugend den Wert eines Menschen an seinen Turnschuhen oder seinem Handy mißt und dementsprechend mit Mitmenschen umgeht, liegt nach Deiner Meinung nicht daran das dieses neue Menschenbild von Werbung, Industrie und Medien zum Zwecke der Umsatzerhöhung gebildet wird, sondern das die Eltern Ihre Kinder heute zu wenig schlagen?

Letztendlich, jetzt wird es wohl leider etwas kompliziert, bin ich sowieso der Auffassung das Strafe, besonders solche die mit Gewalt zu tun hat nur der Ausdruck einer gesellschaftlichen Unzulänglichkeit ist.

Jedes Verbrechen, wenn es nicht durch eine geistige Störung hervorgerufen wird, ist der Endpunkt einer persönlichen und gesellschaftlichen Fehlentwicklung. Eine perfekte Gesellschaft würde eine solche Fehlentwicklung aber verhindern so das es dieses Verbrechen garnicht geben würde. Perfekt wäre also die totale Prävention. Strafe ist lediglich Reaktion und dabei gibt es keine gesellschaftliche Weiterentwicklung.

Strafe ist also lediglich der Beweis dafür das unsere Gesellschaften noch nicht genügend entwickelt und gezwungen sind mit Strafe auf Verbrechen zu reagieren die die Gesellschaft nicht verhindern konnte.

Wiedereinführung der Todesstrafe wäre somit der absolute Beweis das wir gesellschaftlich in den letzten 50 Jahren nichts geschafft haben und ein absoluter Rückschritt statt einer gesellschafftlichen Weiterentwicklung die wir bitter nötig haben.

Ps.: Bitte keine Antworten die Beleidigungen enthalten,
das ist langweilig und ungezogen ;) .

Eridani
20.08.2008, 11:38
Der prominente Strafverteidiger Rolf Bossi hat sich für die Einführung der Todesstrafe in Deutschland ausgesprochen – für Gewalttäter, bei denen kein Erfolg auf Therapie bestehe.

Obwohl ich gänzlich nicht gegen ein Todesstrafe wäre, halte ich jedoch diese, aus verschiedenen Gründen, in Deutschland für nicht geeignet.
-----------------------------

Zustimmung! Guillitine, Rübe ab--- spart Geld und ist schonend dür den Verurteilten, er merkt qausi nichts........

In einer zukünftigen, drangsalierten globalen Welt der Vermischung aller Kulturen, kommt das sowieso eines Tages......

E:

Brotzeit
20.08.2008, 12:14
Ich nenne zwar vieles mein Eigen, ein Erziehungswesen gehört leider nicht dazu.
Schade eigentlich denn aus diesem wärst Du mit dem Respekt hervorgegangen der Dir anscheinend für die simpelsten Umgangsformen fehlt.
............................sellschafftlichen Weiterentwicklung die wir bitter nötig haben.

Ps.: Bitte keine Antworten die Beleidigungen enthalten,
das ist langweilig und ungezogen ;) .


"Hallo?"

Wo und wann wird ein Mensch für´s Leben geprägt ????????????

Denk ´mal nach .............

Brotzeit
20.08.2008, 12:21
Und wir wollen doch hoffentlich nicht China oder Iran nacheifern.


Affekt => Lebenslang; ohne Aussicht auf Begnadigung !
Mord => Todesstrafe , die sofort vollstreckt wird


Nur so und ohne "Ausnahme" und psssssssssssüüüüüüüüüüüchhhhhhhhhhhhhoo ooooooooloooogische Gutachten, erwirbt sich dieser dekadente Staat seinen Respekt, den er längst bei dem "Souverän" ( :hihi: ) und den ebentuell potentiell kriminellen Menschen mit Migrationshintergrund ( "Ausländer" darf man ja nicht mehr öffentlich sagen! ) verloren hat , zurück ........

Die "Codewörter" heissen : "Konsequenz" und "Autorität"

Manfred_g
20.08.2008, 12:37
Trotz der potenziell hohen Gefährdung, bei derart schwer zu behandelnden Themen ins subjektive Wüten abzurutschen, hält sich dieser Strang bezüglich der Diskussionskultur bisher auf erfreulich hohem Niveau. Schön zu sehen, daß dies doch immer noch "geht". :top:

Bergischer Löwe
20.08.2008, 13:06
Ich bin gegen die Todesstrafe. Die Gründe brauchen nicht mehr weiter diskutiert werden, da schon hundertfach durchgekaut.

Dagegen finde ich, daß das gute alte Wort "lebenslang" durchaus wieder seiner wirklichen Bedeutung zugeführt werden sollte. Ohne den komplizierten Umweg einer Sicherheitsverwahrung - die ja auch nur in speziellen Fällen angewandt wird - sollte ein zu lebenslanger Haftstrafe Verurteilter tatsächlich das Gefängnis nach Eintreten seines natürlichen (oder unnatürlichen - soll in Gefängnissen ja vorkommen) Ablebens verlassen dürfen.

Darüberhinaus sollte Herr Bossi - anstatt sinnlos über etwas zu räsonieren, was laut GG (Art. 102) gar nicht möglich ist - vielleicht mal eine Diskussion über eine Reform des Jugendstrafrechts anstoßen. Kann es sein, daß man zwar voll geschäftsfähig ist, wählen und Auto fahren darf und trotzdem nach Jugendstrafrecht verurteilt wird? Ein Unding. Meine Forderung wäre generell ohne Ausnahme ab 18 Jahren das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden und - bei besonders schwerer Schuld - bereits ab 14 Jahren.

Kumusta
20.08.2008, 15:24
...Darüberhinaus sollte Herr Bossi - anstatt sinnlos über etwas zu räsonieren, was laut GG (Art. 102) gar nicht möglich ist - vielleicht mal eine Diskussion über eine Reform des Jugendstrafrechts anstoßen. Kann es sein, daß man zwar voll geschäftsfähig ist, wählen und Auto fahren darf und trotzdem nach Jugendstrafrecht verurteilt wird? Ein Unding. Meine Forderung wäre generell ohne Ausnahme ab 18 Jahren das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden und - bei besonders schwerer Schuld - bereits ab 14 Jahren.

Hänge das GG nicht allzu hoch. Auch das GG ist veränderbar.

Bossi hat sich in seinem Buch "Ich fordere Recht" mit dem Jugendstrafrecht auseinandergesetzt und er vertritt die (deine) Meinung, nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen Jugendrecht anzuwenden. Erwachsenenstrafrecht sollte seiner Meinung nach bei 18-Jährigen die Regel sein.

henriof9
21.08.2008, 16:13
So Unrecht scheint Bossi doch nicht zu haben, wie sich warscheinlich am Fall der kleinen Michelle aus Leipzig zeigt, sollte es denn ein Verbrechen gewesen sein.
Mein Mitgefühl gilt in jedem Fall den Eltern.

Ich glaube ich muß meine Einstellung zur Todesstrafe in Deutschland noch einmal überdenken.

Alion
21.08.2008, 20:09
.......
Kann es sein, daß man zwar voll geschäftsfähig ist, wählen und Auto fahren darf und trotzdem nach Jugendstrafrecht verurteilt wird? Ein Unding. Meine Forderung wäre generell ohne Ausnahme ab 18 Jahren das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden und - bei besonders schwerer Schuld - bereits ab 14 Jahren.

Zustimmung, sehr guter Beitrag.

MfG
Alion

dZUG
11.10.2008, 13:55
Todesstrafe sollte es nicht geben. :)
Wenn die Politik natürlich Fremdlinge ins Land lässt und andauernd mit irgendwelchem EU Dreck die Auslagerung fördert und somit die Lebensgrundlage entzieht müssen andere Mittel her.

Ernesto-Che
15.10.2008, 22:03
Der prominente Strafverteidiger Rolf Bossi hat sich für die Einführung der Todesstrafe in Deutschland ausgesprochen – für Gewalttäter, bei denen kein Erfolg auf Therapie bestehe.

Obwohl ich gänzlich nicht gegen ein Todesstrafe wäre, halte ich jedoch diese, aus verschiedenen Gründen, in Deutschland für nicht geeignet.

Wer einem anderen Menschen das Leben nimmt - ist genauso ein Mörder - wie der den er getötet hat. Was macht das für einen Unterschied - ob legitimiert - oder nicht ?


Warum sind Menschen so verbohrt und engstirnig ... Hirnmasse haben sie doch genug - bloß warum nutzen sie sie nicht auch ?

Ajax
15.10.2008, 22:10
Wer einem anderen Menschen das Leben nimmt - ist genauso ein Mörder - wie der den er getötet hat. Was macht das für einen Unterschied - ob legitimiert - oder nicht ?


Warum sind Menschen so verbohrt und engstirnig ... Hirnmasse haben sie doch genug - bloß warum nutzen sie sie nicht auch ?

Schwachsinn. Das sind hohle linke Phrasen ohne jeglichen argumentativen Charakter. Ebenso wie der grässliche Satz "Soldaten sind Mörder".
Ein Arzt, der einem Mörder eine Giftspritze injiziert, handelt nicht aus denselben niederen Beweggründen wie dieser. Er tut nur seine Pflicht. Aber sowas versteht ihr nicht.

SAMURAI
15.10.2008, 22:13
Die Todesstrafe ist einfach zu human.

Lebenslang härteste Arbeit.

Arbeiten, fressen, schlafen, scheissen, dann wieder von vorne.

Gute medizinische Versorgung, damit das Leben sehr lang dauert.

Entfernungsmesser
20.10.2008, 14:32
Er wird sich wohl bei der Verteidigung solcher hoffnungsloser Fälle ein höheres Anwaltshonorar erhoffen.

Wir haben die Möglichkeit, auch ohne Todesstrafe die Gesellschaft vor solchen Tätern zu schützen. Diese Möglichkeit ist die Sicherheitsverwahrung.

Außerdem sollte man berücksichtigen, dass er 1923 geboren wurde, also inzwischen ein Alter erreicht hat, in dem man nicht mehr jedes seiner Worte auf die Goldwaage legen sollte.



Sehe ich auch so!