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Vollständige Version anzeigen : Indizien



Dubidomo
13.08.2008, 10:21
Reichen Indizien aus um rechtskräftige Urteile fällen zu können?

Nein! Denn Indizien sind nur Hinweise, aber keine Beweise. Und nur auf der Grundlage von Beweisen kann ein Urteil gefällt werden. Das ist genauso wie in der Wissenschaft. wo nur der Beweis zählt.
Die Beweiskette und nicht nur die Indizienkette muss lückenlos sein!!!

Dazu:
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/indiz.html
Daraus:

* In der Nähe des Tatort wird zur Tatzeit der Pkw des Tatverdächtigen (gesehen.
* Am Tatort werden mehrere dem Tatverdächtigen gehörende Gegenstände gefunden.
* In der Wohnung des Tatverdächtigen wird das Tatwerkzeug sichergestellt.


Nehmen wir Indiz 3: Hier muss der Ankläger nachweisen können, dass nur der Tatverdächtige das Tatwerkzeug in seine Wohnung verbracht haben konnte. Erst dann ist aus dem Hinweis ein Beweis geworden.

Indiz 2: Die kann irgendjemand dorthin verbracht haben, ein Jemand, der den Tatverdächtigen belasten will um ihn aus dem Verkehr ziehen zu können etc.. Gegenstände aus dem Besitz des Tatverdächtigen am Tatort sind kein Beweis. Und die Beweisfähigkeit muss auch in dem Fall nachgewiesen werden.

Wie komm ich zu diesem Thema?
Ein gewisser Benedikt T. soll seine Tante aus Habgier ermordet haben. Außer einem einzigen Beweis stützt der Richter sein Urteil nur auf ein Sammelsurium von Indizien. Aber Tausend Indizien erfüllen nicht den Tatbestand eines einzigen Beweises!

Und so muss ich fragen: Wo sind wir mit unserem Rechtsstaat wieder gelandet. Reichen Mobbing, üble Nachrede und Indiziengefasel schon wieder aus um jemanden für immer hinter Gittern verschwinden zu lassen?

Don
13.08.2008, 10:35
Wie komm ich zu diesem Thema?
Ein gewisser Benedikt T. soll seine Tante aus Habgier ermordet haben. Außer einem einzigen Beweis stützt der Richter sein Urteil nur auf ein Sammelsurium von Indizien. Aber Tausend Indizien erfüllen nicht den Tatbestand eines einzigen Beweises!

Und so muss ich fragen: Wo sind wir mit unserem Rechtsstaat wieder gelandet. Reichen Mobbing, üble Nachrede und Indiziengefasel schon wieder aus um jemanden für immer hinter Gittern verschwinden zu lassen?

Na und? Ein Beweis reicht doch. Oder heißt Du Benedikt T.?

McDuff
13.08.2008, 11:02
Kommt sich wohl darauf an wie es gedreht wird. Wenn man eine Verurteilung will dann reichen die Indizien, wenn es keine Verurteilung geben soll, dann reichen sie nicht. Je nach persönlichem Gusto und/oder der politischen Notwendigkeit.

Dubidomo
13.08.2008, 12:12
Na und? Ein Beweis reicht doch. Oder heißt Du Benedikt T.?

Rechtsstaat ich werde dir abhelfen!!!

Wieso repliziert er dann noch auf das Indiziensammelsurium. Das wäre dann doch völlig überflüssig!

Ich heiße nicht Benedikt. kommt aber eines Tages deine Sorte ans Ruder, dann müsste ich fürchten wegen Behauptungen angeklagt und verurteilt zu werden.

harlekina
13.08.2008, 12:33
http://de.wikipedia.org/wiki/Ulvi_Kula%C3%A7#Verurteilung

Das ist ein klassischer Indizienprozess.

Rheinlaender
13.08.2008, 12:55
Nun, wenn wir den Indizienprozess abschaffen, muessen wir wieder auf das Gestaendnis zurueckgreifen ("confessio regina probationum"). Da aber dann ein fast ueberfuehrter Straftaeter nicht mehr gestehen wuerde, bliebe der Strafprozessordnung nur der Rueckgriff auf die Mittel der Carolina von 1532 (Punkt 20).

Dubidomo
13.08.2008, 13:01
http://de.wikipedia.org/wiki/Ulvi_Kula%C3%A7#Verurteilung

Das ist ein klassischer Indizienprozess.

Das ist nicht mal das - tut mir leid, wenn ich dir in dem Punkt widersprechen muss - das ist ein auf getürkten Behauptungen der Polizei begründeter Mordprozess. Und wo findet das ganze Procedere statt? In Bayern, wo sonst! Ob man dort schon was von Rechtstaatlichkeit und geordneter Beweisführung je gehört hat?

Dubidomo
13.08.2008, 13:06
Nun, wenn wir den Indizienprozess abschaffen, muessen wir wieder auf das Gestaendnis zurueckgreifen ("confessio regina probationum"). Da aber dann ein fast ueberfuehrter Straftaeter nicht mehr gestehen wuerde, bliebe der Strafprozessordnung nur der Rueckgriff auf die Mittel Carolina von 1532.

Falsch! Ein Geständnis ist kein Beweis, allenfalls ein Fall für die Psychiatrie! Es muss bewiesen sein und das nach wiss. Kriterien, dass der Angeklagte die Tat begangen hat. Sonst gilt gar nichts!

harlekina
13.08.2008, 13:08
Das ist nicht mal das - tut mir leid, wenn ich dir in dem Punkt widersprechen muss - das ist ein auf getürkten Behauptungen der Polizei begründeter Mordprozess. Und wo findet das ganze Procedere statt? In Bayern, wo sonst! Ob man dort schon was von Rechtstaatlichkeit und geordneter Beweisführung je gehört hat?

Hat man, aber was die Justiz in diesem Fall geritten hat, weiß der Teufel.

Felidae
13.08.2008, 13:55
Falsch! Ein Geständnis ist kein Beweis, allenfalls ein Fall für die Psychiatrie! Es muss bewiesen sein und das nach wiss. Kriterien, dass der Angeklagte die Tat begangen hat. Sonst gilt gar nichts!

Also, die Indizien, die du so aufgezählt hast, reichen eigentlich völlig aus. Ganz nach dem Motto: EInmal ist Kein Mal, Zweimal ein Zufall, aber Drei Mal, das ist ein Beweis.

Don
13.08.2008, 14:13
Ich heiße nicht Benedikt. kommt aber eines Tages deine Sorte ans Ruder, dann müsste ich fürchten wegen Behauptungen angeklagt und verurteilt zu werden.

Das geht auch heute schon.

Don
13.08.2008, 14:16
Falsch! Ein Geständnis ist kein Beweis, allenfalls ein Fall für die Psychiatrie! Es muss bewiesen sein und das nach wiss. Kriterien, dass der Angeklagte die Tat begangen hat. Sonst gilt gar nichts!

Quatsch.
Es ist nicht Aufgabe der Justiz einem geständigen Täter seine Unschuld nachzuweisen. Du bewegst Dich grenzwertig nahe zur Einweisung in die Anstalt.

Dubidomo
13.08.2008, 14:30
Das geht auch heute schon.

So rechtslos ist man schon wieder in Bayern? Au weia!!!

Dubidomo
13.08.2008, 14:40
Quatsch.
Es ist nicht Aufgabe der Justiz einem geständigen Täter seine Unschuld nachzuweisen. Du bewegst Dich grenzwertig nahe zur Einweisung in die Anstalt.

Quatsch ist kein Argument!

Nicht der Täter hat nachzuweisen, dass er die Tat begangen hat sondern die Justiz. Ein Geständnis ist daher kein Beweis! Das Gericht hat die Tat objektiv nachzuweisen und die Hintergründe der Tat aufzudecken und danach das Urteil zu fällen.

Du bewegst dich grenzwertig nahe an einer Anzeige beim Verfassungsschutz. Deine Einstellung zum Rechtsstaat und zu den Grundrechten ist offenbar gestört.

Zimbelstern
13.08.2008, 15:59
Nun, wenn wir den Indizienprozess abschaffen, muessen wir wieder auf das Gestaendnis zurueckgreifen ("confessio regina probationum"). Da aber dann ein fast ueberfuehrter Straftaeter nicht mehr gestehen wuerde, bliebe der Strafprozessordnung nur der Rueckgriff auf die Mittel der Carolina von 1532 (Punkt 20).

"in dubio pro reo" wäre auch eine alternative statt auf karl V mit seiner "halsgerichtsordnung" zurückzugreifen.

Zimbelstern
13.08.2008, 16:05
Quatsch ist kein Argument!

Nicht der Täter hat nachzuweisen, dass er die Tat begangen hat sondern die Justiz. Ein Geständnis ist daher kein Beweis! Das Gericht hat die Tat objektiv nachzuweisen und die Hintergründe der Tat aufzudecken und danach das Urteil zu fällen.

Du bewegst dich grenzwertig nahe an einer Anzeige beim Verfassungsschutz. Deine Einstellung zum Rechtsstaat und zu den Grundrechten ist offenbar gestört.

*pöbeleienindeinerreplikweglass* erkläre mir bitte -nochmal-, weshalb ein geständnis kein beweis sein soll? vorausgesetzt, das geständnis ist im vollbesitz der geistigen kräfte und ohne zwang abgelegt worden.

Dubidomo
13.08.2008, 16:46
*pöbeleienindeinerreplikweglass* erkläre mir bitte -nochmal-, weshalb ein geständnis kein beweis sein soll? vorausgesetzt, das geständnis ist im vollbesitz der geistigen kräfte und ohne zwang abgelegt worden.

Ein Geständnis ist immer subjektiv. Oft nicht mal subjektive Objektivität, also nicht ausreichend reflektiert von dem, der sich da beschuldigt.

Das Gericht benötigt zur Beurteilung der Tat aber objektive Tatbestände, die dem Angeklagten möglicherweise gar nicht bekanntsein müssen, um dem Gericht ein objektiv gerechtfertigtes Urteil zu ermöglichen.

Felidae
13.08.2008, 16:48
Ein Geständnis ist immer subjektiv. Oft nicht mal subjektive Objektivität, also nicht ausreichend reflektiert von dem, der sich da beschuldigt.

Das Gericht benötigt zur Beurteilung der Tat aber objektive Tatbestände, die dem Angeklagten möglicherweise gar nicht bekanntsein müssen, um dem Gericht ein objektiv gerechtfertigtes Urteil zu ermöglichen.

Drehst du jetzt völlig durch? Natürlich ist ein Geständnis ein Beweis. Die alten Römer nannten es sogar die Königin der Beweismittel.

Zimbelstern
13.08.2008, 16:49
Ein Geständnis ist immer subjektiv. Oft nicht mal subjektive Objektivität, also nicht ausreichend reflektiert von dem, der sich da beschuldigt.

Das Gericht benötigt zur Beurteilung der Tat aber objektive Tatbestände, die dem Angeklagten möglicherweise gar nicht bekanntsein müssen, um dem Gericht ein objektiv gerechtfertigtes Urteil zu ermöglichen.

darf ich deine auslegung etwa so interpretieren: ich lege jemanden um, gebe es zu, da es der tatsache entspricht, kann aber nicht verknackt werden, obwohl ich es war?

Dubidomo
13.08.2008, 16:50
"in dubio pro reo" wäre auch eine alternative statt auf karl V mit seiner "halsgerichtsordnung" zurückzugreifen.

Hier geistert immer noch durch den Raum, dass nur der beschuldigt wird, der auch der Schuldige ist. Das ist nachweislich trotz bester Polizeiarbeit nicht immer zutreffend und so sind Geständnisse auf Polizeirevieren oft vom Karrieredenken voreiliger Polizisten diktiert und leider nicht von einer notwendigen Objektivität.

Dubidomo
13.08.2008, 16:51
darf ich deine auslegung etwa so interpretieren: ich lege jemanden um, gebe es zu, da es der tatsache entspricht, kann aber nicht verknackt werden, obwohl ich es war?

Wo bitte soll ich das geschrieben haben? Bist du willkürlich veranlagt?

Felidae
13.08.2008, 16:52
Hier geistert immer noch durch den Raum, dass nur der beschuldigt wird, der auch der Schuldige ist. Das ist nachweislich trotz bester Polizeiarbeit nicht immer zutreffend und so sind Geständnisse auf Polizeirevieren oft vom Karrieredenken voreiliger Polizisten diktiert und leider nicht von einer notwendigen Objektivität.

Sicher. Da aber niemand gezwungen werden darf, gegen sich selbst auszusagen, ist das schlicht vernachlässigbar.

Zimbelstern
13.08.2008, 16:57
Hier geistert immer noch durch den Raum, dass nur der beschuldigt wird, der auch der Schuldige ist. Das ist nachweislich trotz bester Polizeiarbeit nicht immer zutreffend und so sind Geständnisse auf Polizeirevieren oft vom Karrieredenken voreiliger Polizisten diktiert und leider nicht von einer notwendigen Objektivität.

nun mal ganz sinnig: schuldig ist, wen der richter rechtskräftig (dh.ohne revision/berufung etc.) verurteilt. "karrieregeile" polizisten und sta s müssen im rahmen ihrer ermittlungen und einer folgenden anklage vor dem haftrichter und dem richter in dem folgenden prozess bestehen. ich frage dich nochmal: inwieweit ist ein geständnis nicht beweisrelevant?

Zimbelstern
13.08.2008, 16:59
Wo bitte soll ich das geschrieben haben? Bist du willkürlich veranlagt?

nein. nur deiner schreibe entnehme ich, dass du ein geständnis als beweis nicht akzeptieren willst.

Dubidomo
13.08.2008, 17:01
nun mal ganz sinnig: schuldig ist, wen der richter rechtskräftig (dh.ohne revision/berufung etc.) verurteilt. "karrieregeile" polizisten und sta s müssen im rahmen ihrer ermittlungen und einer folgenden anklage vor dem haftrichter und dem richter in dem folgenden prozess bestehen. ich frage dich nochmal: inwieweit ist ein geständnis nicht beweisrelevant?

Weil es subjektiv ist! Das Gericht benötigt aber zur Urteilsverkündung objektive Nachweise!

Gemäß wiss. Definition muss es bewiesen werden. Das ist Aufgabe des Gerichts und nicht des Angeklagten.

Und werd nicht unverschämt! Wenn ich mir die Mühe mache deiner Unwissenheit auf die Sprünge zu helfen, solltest du zumindest höflich sein.

Felidae
13.08.2008, 17:05
Weil es subjektiv ist! Das Gericht benötigt aber zur Urteilsverkündung objektive Nachweise!

Gemäß wiss. Definition muss es bewiesen werden. Das ist Aufgabe des Gerichts und nicht des Angeklagten.

Und werd nicht unverschämt! Wenn ich mir die Mühe mache deiner Unwissenheit auf die Sprünge zu helfen, solltest du zumindest höflich sein.

Sag mal, hast du heute was genommen?

Dubidomo
13.08.2008, 17:05
Sicher. Da aber niemand gezwungen werden darf, gegen sich selbst auszusagen, ist das schlicht vernachlässigbar.

Eben darum ist das Gericht sowieso gehalten sich die nötigen Beweise zu beschaffen!

Dubidomo
13.08.2008, 17:06
Sag mal, hast du heute was genommen?

Noch nicht!
:D

Zimbelstern
13.08.2008, 17:06
Weil es subjektiv ist! Das Gericht benötigt aber zur Urteilsverkündung objektive Nachweise!

Gemäß wiss. Definition muss es bewiesen werden. Das ist Aufgabe des Gerichts und nicht des Angeklagten.

Und werd nicht unverschämt! Wenn ich mir die Mühe mache deiner Unwissenheit auf die Sprünge zu helfen, solltest du zumindest höflich sein.

wo war ich denn unhöflich? weiterhin erbitte ich einen link, der dich zu deiner auffassung der dinge hat kommen lassen. ich lerne immer gerne dazu.

Felidae
13.08.2008, 17:06
Eben darum ist das Gericht sowieso gehalten sich die nötigen Beweise zu beschaffen!

Es gibt keinen Grund, ein freiwilliges Geständnis als Beweis auszuschließen. Wenn man außer dem Geständnis nichts hat, kann man auch nur mit Geständnis verurteilen.

Dubidomo
13.08.2008, 17:11
Drehst du jetzt völlig durch? Natürlich ist ein Geständnis ein Beweis. Die alten Römer nannten es sogar die Königin der Beweismittel.

Alt muss es sein! Das allein ist schon ein Gütesiegel! :D

Dann lass dich doch von den alten Römern kreuzigen. Mal sehn, wie dir das schmecken wird.

Und sind wir noch bei den alten Römern und die haben auch schon genetische. Fingerabdrücke gesichert?

Zimbelstern
13.08.2008, 17:14
vielleicht liegt es auch an der begriffsdefinition "subjektiv" und "objektiv": wenn ein richter ein vollumfängliches, nicht später widerrufenes geständnis des täters bezogen auf die tat vorgelegt bekommt, ist es dann für dich ein subjektives - oder objektives beweismittel?

Dubidomo
13.08.2008, 17:14
weiterhin erbitte ich einen link, der dich zu deiner auffassung der dinge hat kommen lassen. ich lerne immer gerne dazu.

Das ist meine Ansicht! Reicht das nicht? Kannst du nicht selbständig denken und prüfen, ob das, was ich hier vorstelle, schlüssig ist? Wieso brauchst du andere dazu?

Dubidomo
13.08.2008, 17:15
vielleicht liegt es auch an der begriffsdefinition "subjektiv" und "objektiv": wenn ein richter ein vollumfängliches, nicht später widerrufenes geständnis des täters bezogen auf die tatr vorgelegt bekommt, ist es dann für dich ein subjektives - oder objektives beweismittel?

Weiß ich nicht, da deine Beschreibung zu dünni ist!

Zimbelstern
13.08.2008, 17:17
Weiß ich nicht, da deine Beschreibung zu dünni ist!

dann beschreibe es selbst präziser.

Kumusta
13.08.2008, 17:24
Ein Geständnis ist daher kein Beweis! Das Gericht hat die Tat objektiv nachzuweisen und die Hintergründe der Tat aufzudecken und danach das Urteil zu fällen.
Geständnisse und nachweisliche Indizien (auch DNA-Abgleiche) reichen volllkommen aus.


Du bewegst dich grenzwertig nahe an einer Anzeige beim Verfassungsschutz. Deine Einstellung zum Rechtsstaat und zu den Grundrechten ist offenbar gestört.Was soll das denn? Anzeige beim Verfassungsschutz? Du bist so'n typischer deutscher Hanswurst und Arschkriecher.

Übrigens: Du kannst mich gerne anzeigen. Ich habe keine Einstellung zum deutschen Rechtsstaat, weil es den nicht mehr gibt und die deutschen Grundrechte gehen mir aber sowas von am Arsch vorbei.

Rheinlaender
13.08.2008, 20:28
"in dubio pro reo" wäre auch eine alternative statt auf karl V mit seiner "halsgerichtsordnung" zurückzugreifen.

Auch das geht aus der Halsgerichtsordnung hervor - sie bot ein fuer damals erstaunliches Mass an Schutz fuer den Angeklagten. Da aber nur aufgrund eines Gestaendnisses verurteilt werden durch, die Verurteilung Indizien verboten war, war es erlaubt, den Angeklasten zu foltern, um ein Gestaendnis zu erlangen, wenn genug Indizien vorhanden waren (in Abwaegung der Schwere der Strafe und der Staerke der Indizien):

"20. Item wo nit zuuor redlich anzeygen der mißthat darnach man fragen wolt vorhanden, vnnd beweist wurde, soll niemants gefragt werden, vnd ob auch gleich wol, auß der marter die missethat bekant wurd, So soll doch der nit geglaubt noch jemants darauff verurtheylt werden. Wo auch eyniche oberkeyt oder richter in solchem überfüren, Sollen, die dem so also wider recht, on die bewisen anzeygung, gemartert wer, seiner schmach schmertzen, kosten vnd schaden, der gebüre ergetzung zuthun schuldig sein. Es soll auch keyn oberkeyt oder richter inn disem fall, keyn vrphede helffen, schützen oder schirmen, daß der gepeinigt sein schmach, schmertzen, kosten vnd schaden mit recht, doch alle thetliche handlung außgeschlossen, wie recht nit suchen möge."

Mariko
13.08.2008, 20:53
Naja, das ist so ein Thema, zu dem man selbstredend stundenlang (rechts-)philosophieren kann und zu dem es auch viel Literatur gibt. Ums kurz zu machen, natürlich sind echte Indizienprozesse immer kritisch zu betrachten. Aber in einem Instanzensystem gibt es in der Regel genügend Korrekturmöglichkeiten. Im Allgemeinen sind Richter auch nur dann zu einem Urteil auf Indizienbasis bereit, wenn sie wirklich von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt sind, da natürlich kein Richter sein Urteil gerne von der nächsthöheren Instanz um die Ohren gehauen bekommt.

Dubidomo
13.08.2008, 22:54
Auch das geht aus der Halsgerichtsordnung hervor - sie bot ein fuer damals erstaunliches Mass an Schutz fuer den Angeklagten. Da aber nur aufgrund eines Gestaendnisses verurteilt werden durch, die Verurteilung Indizien verboten war, war es erlaubt, den Angeklasten zu foltern, um ein Gestaendnis zu erlangen, wenn genug Indizien vorhanden waren (in Abwaegung der Schwere der Strafe und der Staerke der Indizien):



Wo ist da noch ein Schutz des Angeklagten vor Willkür?

Dubidomo
13.08.2008, 22:58
Geständnisse und nachweisliche Indizien (auch DNA-Abgleiche) reichen volllkommen aus.
Was soll das denn? Anzeige beim Verfassungsschutz? Du bist so'n typischer deutscher Hanswurst und Arschkriecher.

Übrigens: Du kannst mich gerne anzeigen. Ich habe keine Einstellung zum deutschen Rechtsstaat, weil es den nicht mehr gibt und die deutschen Grundrechte gehen mir aber sowas von am Arsch vorbei.

Wolltest du mir unbedingt einen Gruß von den Philippinen zukommen lassen?

Danke!

Dubidomo
13.08.2008, 22:59
dann beschreibe es selbst präziser.

Was du wissen willst, musst du schon selbst definieren. Woher soll ich wissen, was du willst?

Dubidomo
13.08.2008, 23:03
Es gibt keinen Grund, ein freiwilliges Geständnis als Beweis auszuschließen. Wenn man außer dem Geständnis nichts hat, kann man auch nur mit Geständnis verurteilen.

Doch! Es entbehrt der objektiven Objektivität. Es darf als Indiz aber nicht als Beweis gewertet werden.

Rheinlaender
13.08.2008, 23:26
Wo ist da noch ein Schutz des Angeklagten vor Willkür?

Das der Richter den Beschluss ueber die Folter begruenden musste und mit III-53 Prgh1 der Reichkammergerichtsordnung von 1555 dieser Beschluss auch schriftlich zu begruneden war und u. U. einer Revision direkt durch Appelation an das naechst hoehere Gericht des entsprechenden Reichstandes oder indirekt ueber eine Klage gegen den Richter selber (formal nicht gegen den Beschluss) beim Reichskammergericht.

Das Problem war weniger im formalen rechtschutz, als vielmehr, dass nur eine Minderheit der Angeklatgen von diesen Procedure wusste und es entsprechend nicht nutzen konnten, obwohl die Reichskammergerichtsordnung bei Armen den kostenlosen Rechtsbeistand und das kostenlose Verfahren vorsah.

FranzKonz
13.08.2008, 23:50
Doch! Es entbehrt der objektiven Objektivität. Es darf als Indiz aber nicht als Beweis gewertet werden.

Du hast schon nicht verstanden, daß sich der juristische Begriff "Beweis" ganz erheblich vom mathematischen Beweis unterscheidet. Außerdem hast Du offensichtlich nicht verstanden, daß es eine "objektive Objektivität" in der Justiz nicht geben kann.

Deshalb heißt es in § 261 StPO:

Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

Don
14.08.2008, 08:57
So rechtslos ist man schon wieder in Bayern? Au weia!!!

Ist es wirklich erforderlich, Dir die enstprechenden Pragraphen aus dem StGB rauszukramen, kleiner Ignorant?

Alion
14.08.2008, 09:46
Selbst Geständnisse werden immer von Seiten der Ermittlungsbehörden auf "Täterwissen" geprüft, d.h. es werden Tatumstände nachgefragt, die nur dem Täter bekannt sein können. Fehlt dieses Täterwissen reicht das Geständnis alleine nicht aus.

Bei den vielen Irren da draußen gibt es für nehezu jedes Verbrechen gleich mehrere Idioten die sich selbst der Tat bezichtigen, dies macht so eine Vorgehensweise der Ermittelnden leider nötig.

MfG
Alion

Dubidomo
14.08.2008, 10:12
Du hast schon nicht verstanden, daß sich der juristische Begriff "Beweis" ganz erheblich vom mathematischen Beweis unterscheidet. Außerdem hast Du offensichtlich nicht verstanden, daß es eine "objektive Objektivität" in der Justiz nicht geben kann.

Deshalb heißt es in § 261 StPO:

Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.


Danke Franz für die Info!

Auch der Gesetzgeber kann sich irren und fehlerhafte Gesetze beschließen! Schon gewusst? Auch das sind alles nur Menschen, vor allem dann, wenn sie sich nicht an die wiss. Grundregeln halten wollen.

Skorpion968
14.08.2008, 22:14
Drehst du jetzt völlig durch? Natürlich ist ein Geständnis ein Beweis.

Was ist mit erzwungenen Geständnissen? Oder mit falschen Geständnissen, z.B. um einen anderen zu decken?

Gehirnnutzer
14.08.2008, 23:41
Nun da hier einige wieder laut rumkrakelen wegen der Bedeutung von einem Geständnis.

Natürlich ist ein Geständnis ein Beweis und unterliegt der freien Beweiswürdigung (StPO). Das heißt, das es dem Gericht obliegt ob es als Beweis herangezogen wird oder nicht, dies gilt auch bei einem Widerruf des Geständnisses.

Was hier aber falsch ausgelegt, ist die Wertigkeit des Geständnisses als Beweis.
Das Geständnis gehört wie Aussagen, Vernehmungen und die Zeugenaussage unter Eid zu den Personenbeweisen. Da Personenbeweise veränderlich sind, das heißt, sie können widerufen werden, ihre Glaubhaftigkeit kann angezweifelt werden, sie können durch Dritte oder äußere Umstände beeinflusst werden, sind sie in der Beweiskraft geringerwertig als Sachbeweise, da diese von faktischer Natur sind, d. h. unabänderlich.

Zum Eingangsbeitrag des Threaderstellers:
Deine Formulierungen zeigen sofort an, das das ganze kein Indizienprozeß ist, denn wenn jemand von Mobbing, übler Nachrede etc. redet, weißt das darauf hin, das es Zeugenaussagen gegeben haben muss und die gehören zu den Personenbeweisen.

Im übrigen ist es nicht ein Indiz, das zur einer Verurteilung führt, sondern es muss eine Indizienkette oder Indizienreihe vorliegen.
Und bevor hier weiterdiskutiert wird, sollte der liebe Dubidomo mal die Urteilsbegründung vorlegen, um zu beweisen, das hier eine Verurteilung aufgrund von Indizien vorliegt (§ 267 StPO).

Zimbelstern
15.08.2008, 10:29
Danke Franz für die Info!

Auch der Gesetzgeber kann sich irren und fehlerhafte Gesetze beschließen! Schon gewusst? Auch das sind alles nur Menschen, vor allem dann, wenn sie sich nicht an die wiss. Grundregeln halten wollen.

jus ist eine wissenschaft. und -entschuldigung- du bist einfach zu blöde, den anwurf von konz zu verstehen.

der gelehrte hat im untertitel stehen: "perlen vor die säue werfen".

Dubidomo
15.08.2008, 19:30
Nun da hier einige wieder laut rumkrakelen wegen der Bedeutung von einem Geständnis.

Natürlich ist ein Geständnis ein Beweis und unterliegt der freien Beweiswürdigung (StPO). Das heißt, das es dem Gericht obliegt ob es als Beweis herangezogen wird oder nicht, dies gilt auch bei einem Widerruf des Geständnisses.

Was hier aber falsch ausgelegt, ist die Wertigkeit des Geständnisses als Beweis.
Das Geständnis gehört wie Aussagen, Vernehmungen und die Zeugenaussage unter Eid zu den Personenbeweisen. Da Personenbeweise veränderlich sind, das heißt, sie können widerufen werden, ihre Glaubhaftigkeit kann angezweifelt werden, sie können durch Dritte oder äußere Umstände beeinflusst werden, sind sie in der Beweiskraft geringerwertig als Sachbeweise, da diese von faktischer Natur sind, d. h. unabänderlich.

Zum Eingangsbeitrag des Threaderstellers:
Deine Formulierungen zeigen sofort an, das das ganze kein Indizienprozeß ist, denn wenn jemand von Mobbing, übler Nachrede etc. redet, weißt das darauf hin, das es Zeugenaussagen gegeben haben muss und die gehören zu den Personenbeweisen.

Im übrigen ist es nicht ein Indiz, das zur einer Verurteilung führt, sondern es muss eine Indizienkette oder Indizienreihe vorliegen.
Und bevor hier weiterdiskutiert wird, sollte der liebe Dubidomo mal die Urteilsbegründung vorlegen, um zu beweisen, das hier eine Verurteilung aufgrund von Indizien vorliegt (§ 267 StPO).

Ich schrieb schon, dass auch der Gesetzgeber nicht unbedingt auf der Höhe der Zeit ist. Und das da noch noch leider Relikte aus dem Denken der Untertanenzeit rumschwirren. Da ein Indiz kein Beweis allenfalls ein Hinweis ist, kann mit Indizien und Indizienketten nichts bewiesen werden! Nur Beweisketten zählen und sonst gar nichts. Weißt du denn schon, was ein wiss. Beleg ist? Nur bewiesene Fakten zählen!

Ich berufe mich hier auf eine Zeitungsmeldung dieser Woche und bringe vor, was da zu lesen stand! Es ist das Übliche, was der Bürger an Infos zu solchen Prozessen erhält und womit ihn die Justiz abspeist!.

Dubidomo
15.08.2008, 19:34
jus ist eine wissenschaft.

Wer Indizien und Indizienketten braucht um zu einer Verurteilung zu kommen, hats wohl nicht so mit der Wissenschaft! Die arbeitet nämlich mit belegbaren Fakten.

Dubidomo
15.08.2008, 19:37
Was ist mit erzwungenen Geständnissen? Oder mit falschen Geständnissen, z.B. um einen anderen zu decken?

Ein seltsamer Richter, der sich davon täuschen lässt und es unterlässt das Geständnis auf Stichhaltigkeit zu prüfen.

Gehirnnutzer
15.08.2008, 20:27
Ich berufe mich hier auf eine Zeitungsmeldung dieser Woche und bringe vor, was da zu lesen stand! Es ist das Übliche, was der Bürger an Infos zu solchen Prozessen erhält und womit ihn die Justiz abspeist!.

Falsch mein lieber, das ist das übliche was die Presse berichtet um kommerziell erfolgreich zu sein. Nämlich die Interessen des Bürgers entscheiden darüber, was die Presse berichtet und was nicht. An Urteilsbegründungen haben die wenigsten Interesse, obwohl sie die aussagekräftigsten Informationen über einen Prozeß geben.

Dubidomo
16.08.2008, 21:10
Offenbar gibt es noch keine Urteilsbegründung!
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,571524,00.html und http://www.merkur-online.de/vermischtes/blickpkt/art9400,952843
Nur Bayrischen Richtern reichen offenbar Indizien noch aus! Und dann kommt nach einiger Zeit die vorzeitige Freilassung! Was sind das für für schäbige Urteile, die ein paar Jahren später abgemildert werden müssen? Was wollen solche Richter eigentlich mit ihren Indizien-Urteilen erreichen? Wollen sie unbedingt mit ihren Methoden und ihrem juristischen Wissen von Vorgestern das Vertrauen der Bürger in die Rechtspflege zerstören?

Gehirnnutzer
17.08.2008, 12:30
Offenbar gibt es noch keine Urteilsbegründung!
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,571524,00.html und http://www.merkur-online.de/vermischtes/blickpkt/art9400,952843
Nur Bayrischen Richtern reichen offenbar Indizien noch aus! Und dann kommt nach einiger Zeit die vorzeitige Freilassung! Was sind das für für schäbige Urteile, die ein paar Jahren später abgemildert werden müssen? Was wollen solche Richter eigentlich mit ihren Indizien-Urteilen erreichen? Wollen sie unbedingt mit ihren Methoden und ihrem juristischen Wissen von Vorgestern das Vertrauen der Bürger in die Rechtspflege zerstören?

Weist du Dubidumo, weißt du was mich bei dir ankotzt, sind deine Sprüche, die immer von totaler Unkenntnis zeugen.

1. Strafverfolgung inklusive Gerichtsverhandlung und Strafvollzug sind zwei verschiedene Dinge.

2. Es ist idiotisch sich über ein Urteil aufzuregen, das noch keine Rechtskraft hat. (Revisionsansinnen des Verteidigers.

3. Lebenslang bedeutet immer mindestens 15 Jahre Haft. Früher kann sie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Dubidomu in deiner Unwissenheit wirst du jetzt auf den im Artikel erwähnten Sedlmayr-Prozeß verweisen, wo die Angeklagten offensichtlich kürzer als 15 Jahren in Haft waren und freigelassen wurden. Dem ist nicht so, denn die Presse lässt gerne bewußt weg, das bei Haftstrafen immer auch die Dauer der Untersuchungshaft angerechnet wird.

4. Warum ist lebenlang nicht tatsächlich lebenslang? Ganz einfach, weil es nach deutscher Rechtsauffassung gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde verstößt (BVerfGE 45,187 (http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv045187.html))

5. Ein weitere Fehler der hier immer wieder gemacht wird ist die Vermischung von Strafen und Maßregeln. Egal welche Strafe ein Gericht verhängt, sie dient nicht dem Schutz der Gesellschaft, darf sie auch nicht. Sie dient zur Sanktionierung der rechtswidrigen Tat und steht im Bezug zur Schuld des Täters.
Zum Schutz der Gesellschaft können nur Maßregeln zur Sicherung und Besserung dienen, die unabhängig von der Schuld des Täters angeordnet werden. Die Sicherheitsverwahrung ist z.B. eine solche Maßregel.

Dubidomo
17.08.2008, 14:45
Weist du Dubidumo, weißt du was mich bei dir ankotzt, sind deine Sprüche, die immer von totaler Unkenntnis zeugen. 1. Strafverfolgung inklusive Gerichtsverhandlung und Strafvollzug sind zwei verschiedene Dinge. 2. Es ist idiotisch sich über ein Urteil aufzuregen, das noch keine Rechtskraft hat. (Revisionsansinnen des Verteidigers. 3. Lebenslang bedeutet immer mindestens 15 Jahre Haft. Früher kann sie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Dubidomu in deiner Unwissenheit wirst du jetzt auf den im Artikel erwähnten Sedlmayr-Prozeß verweisen, wo die Angeklagten offensichtlich kürzer als 15 Jahren in Haft waren und freigelassen wurden. Dem ist nicht so, denn die Presse lässt gerne bewußt weg, das bei Haftstrafen immer auch die Dauer der Untersuchungshaft angerechnet wird. 4. Warum ist lebenlang nicht tatsächlich lebenslang? Ganz einfach, weil es nach deutscher Rechtsauffassung gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde verstößt (BVerfGE 45,187 (http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv045187.html)) 5. Ein weitere Fehler der hier immer wieder gemacht wird ist die Vermischung von Strafen und Maßregeln. Egal welche Strafe ein Gericht verhängt, sie dient nicht dem Schutz der Gesellschaft, darf sie auch nicht. Sie dient zur Sanktionierung der rechtswidrigen Tat und steht im Bezug zur Schuld des Täters. Zum Schutz der Gesellschaft können nur Maßregeln zur Sicherung und Besserung dienen, die unabhängig von der Schuld des Täters angeordnet werden. Die Sicherheitsverwahrung ist z.B. eine solche Maßregel.

Du hast offenbar ein großes Problem mit meiner Schreibe. Was willst du so hartnäckig verteidigen? Juristische Widersprüchlichkeiten? Oder was willst du unbedingt erhalten sehen? Nützt dir das so ungemein, wenn Krüppelurteile unsere Rechtspflege verunzieren?

1. Ich erwarte, dass man sich bei Gericht an wiss. Vorgaben und Gesetze hält. nur das ist dann bewiesen!

2. Im Falle eines Christian Klar ist das eindeutig anders gelaufen: Es gibt solange keine Gnade und Entlassung, bis der Fall Buback geklärt ist. Im Fall Sedlmayr ist immer noch unklar, wer den Mord ausgeführt hat. Nach der Regel für Klar müssten also die Verurteilten solange einsitzen bei Lebenslänglich, bis sie zur Lösung des Falles beigetragen haben. Da beide also vorzeitig freikamen nach Maßgabe der Klar-Regelung, muss es dafür Gründe geben. Waren sie also gar nicht "nachgewiesen schuldig" sondern nur "indizienschuldig" oder was war der Grund der vorzeitigen Freilassung? Ich will einen Rechtsstaat, der dieses Prädikat verdient hat und kein bayrisches Volksgemümmel!

Wenn die Rechtspflege in Bayern und die Strafverfolgung so schluddrig arbeiten, dass nur Indizienurteile möglich sind, liegt der Verdacht nahe, dass die eigentlich Schuldigen so hoch angesiedelt sind, dass man eben Ersatzschuldige braucht um des Volkes Zorn zu beruhigen. Das aber ist keine Rechtspflege und kein Rechtsstaat, das ist schlichtweg ein Augiassaustall!
Und wenn ein Ministerpräsident wie im Fall Vera Brühne nach Wiederaufnahme des Verfahrens schnellsten Vera Brühne begnadigt, um damit den Fall zu den Akten legen zu müssen, dann ist das die direkte Behinderung der Strafverfolgung. Und wenn das im bayrischen Staat von oberster Warte aus so gehändelt wird, nämlich die Verhinderung der Strafverfolgung im Falle von Mord, dann ist da immer noch der Faschismus zu Hause!
Und da die Urteile gegen Frau Brühne und Johann Ferbach bis heute nicht aufgehoben sind und die wahren Schuldigen mit Deckung durch den bayrischen Staat frei rumlaufen dürfen, ist Bayern ein Staat, in dem Mord von Staatswegen geschützt ist.

Gehirnnutzer
17.08.2008, 18:18
Du hast offenbar ein großes Problem mit meiner Schreibe. Was willst du so hartnäckig verteidigen? Juristische Widersprüchlichkeiten? Oder was willst du unbedingt erhalten sehen? Nützt dir das so ungemein, wenn Krüppelurteile unsere Rechtspflege verunzieren?

Ich verteidige keine juristischen Widersprüchlichkeiten, sondern ich versuche dir bestimmte Zusammenhänge klar zu machen, die auf rechtstaatlichen Prinzipien und auf den Gesetzen beruhen. Wenn man Dinge beurteilen will, dann sollte man über die Dinge auch Bescheid wissen und nicht Dinge vermischen, die getrennt zu sehen, ob nun rein rechtlich oder auch faktisch. Den Fehler begehst übrigens in diesem Post erneut.



1. Ich erwarte, dass man sich bei Gericht an wiss. Vorgaben und Gesetze hält. nur das ist dann bewiesen!

Selbst bei Indizienprozessen halten sich die Gerichte an die gesetzlichen Vorgaben. Wenn der Gesetzgeber Indizien bei der Urteilsfindung zulässt, und du die Verwendung von Indizien kritisieren willst, musst du deine Kritik an den Gesetzgeber richten, nicht an die Gerichte.

[QUOTE=Dubidomo;23120452. Im Falle eines Christian Klar ist das eindeutig anders gelaufen: Es gibt solange keine Gnade und Entlassung, bis der Fall Buback geklärt ist. Im Fall Sedlmayr ist immer noch unklar, wer den Mord ausgeführt hat. Nach der Regel für Klar müssten also die Verurteilten solange einsitzen bei Lebenslänglich, bis sie zur Lösung des Falles beigetragen haben. Da beide also vorzeitig freikamen nach Maßgabe der Klar-Regelung, muss es dafür Gründe geben. Waren sie also gar nicht "nachgewiesen schuldig" sondern nur "indizienschuldig" oder was war der Grund der vorzeitigen Freilassung? Ich will einen Rechtsstaat, der dieses Prädikat verdient hat und kein bayrisches Volksgemümmel![/QUOTE]

Jetzt merkt man wieder, das du vom Recht, von Rechtstaatlichkeit etc. überhaupt nichts verstehst.
Zum einen vermischt du wieder Dinge, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Die Strafaussetzung auf Bewährung ist was vollkommen anderes als das Gnadenrecht. Das Gnadenrecht ist an keine Bedingungen geknüpft, sondern ist die freie Entscheidung desjenigen, der das Gnadenrecht ausübt. In unserem Staat wird das Gnadenrecht durch den Bundespräsidenten und auf Länderebene durch die Landesoberhäupter.
Die Strafaussetzung auf Bewährung ist an gesetzliche Bestimmungen gebunden und steht in Bezug zu der Tat/den Taten weswegen der Täter verurteilt wurde und die Strafe verhängt wurde.
(§§ 56, 57, 57a StGB (http://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_der_BRD/Allgemeiner_Teil#.C2.A7_57a_Aussetzung_des_Strafre stes_bei_lebenslanger_Freiheitsstrafe))
Ob jemand aufgrund Indizien schuldig gesprochen wurde oder nicht spielt bei der Strafaussetzung keine Rolle.

Was in Bayern abgelaufen ist nicht ein Vorgang, wie du ihn siehst, sondern es sind zwei Vorgänge, die getrennt von einander zu sehen sind.

Der erste Vorgang ist die Strafaussetzung auf Bewährung, sie steht nur im Bezug auf das Verfahren und das Gerichtsurteil weswegen die Herrschaften verurteilt worden sind und wofür die Strafe verhängt wurde. Ein Strafverfahren gliedert sich in mehrere Abschnitte, beginnend mit dem Ermittlungsverfahren etc. und ist mit dem rechtskräftig werden des Urteils beendet. Die Bestimmungen für Strafaussetzung können nur im Bezug zu diesem Verfahren stehen.

Der zweite Vorgang ist die Frage nach dem Mörder von Bublath im Rahmen eines Ermittlungsverfahren, wie gesagt Bestandteil eines Strafverfahren, aber eben nicht Bestandteil des Strafverfahrens das für die Bestimmungen für die Strafaussetzung relevant ist. Das Ganze ist ein eigene Vorgang, in dem aufgrund der Zeugnisverweigerung der Herrschaften Beugehaft angeordnet wurde und die für unzulässig befunden worden ist.

Dubidomo
17.08.2008, 18:45
Der zweite Vorgang ist die Frage nach dem Mörder von Bublath im Rahmen eines Ermittlungsverfahren, wie gesagt Bestandteil eines Strafverfahren, aber eben nicht Bestandteil des Strafverfahrens das für die Bestimmungen für die Strafaussetzung relevant ist. Das Ganze ist ein eigene Vorgang, in dem aufgrund der Zeugnisverweigerung der Herrschaften Beugehaft angeordnet wurde und die für unzulässig befunden worden ist.

Buback bitte! Joachim von Bublath - von mir so eben geadelt - lebt zum Glück noch!

An dem Beispiel kann man zur Genüge erkennen, dass selbst Bundesrichter und Bundesanwälte offenbar des Nachdenkens nicht fähig sind!
Wer da Beugehaft anordnet bei Leuten, die sowieso noch einsitzen kann nicht mehr klar ticken und wenn sie frei sind, dann ist ein Fall von Folter. Erpresste Aussagen dürfen nicht verwertet werden. Oh Gott, in welchem Staat leben wir. Wenn sich das Ding Rechtsstaat nennt, reicht es offenbar schon. Realität spielt offenbar keine Rolle. Wenn solche Juristen das Sagen haben und das ganz oben, dann nur noch Böses rumkommen!

Don
17.08.2008, 18:54
Ich verteidige keine juristischen Widersprüchlichkeiten, sondern ich versuche dir bestimmte Zusammenhänge klar zu machen, .....

Du scheinst ein erstaunlich geduldiger Mensch zu sein. ;)

Dubidomo
17.08.2008, 19:00
Selbst bei Indizienprozessen halten sich die Gerichte an die gesetzlichen Vorgaben. Wenn der Gesetzgeber Indizien bei der Urteilsfindung zulässt, und du die Verwendung von Indizien kritisieren willst, musst du deine Kritik an den Gesetzgeber richten, nicht an die Gerichte.

Da Richter bekanntlich ein Jurastudium absolvieren müssen, bevor sie sich der Rechtspflege widmen dürfen, müsste ihnen Wissenschaftlich ein Begriff sein. Sie müssten wissen, dass ein Indiz kein Beleg ist sondern allenfalls ein Hinweis, wo man den Beleg bzw. den Beweis finden kann. Jedes Indiz ist also wissenschaftlich zu verifizieren, also auf Wahrheitsgehalt zu prüfen. Wer also nach einem Jurastudium das an sich noch nicht weiß, ist als Richter ungeeignet!
Spätestens nach Abschluss des 2. Examens müsste ihm klar sein, dass die aktuelle StPO und andere Strafverfolgungsvorschriften nicht den Maßgaben eines Rechtsstaates, der nach wiss. Regeln zu funktionieren hat, gerecht wird.

Wir Bürger zahlen nicht für Unsinn. Der Schuh hat zu passen und sonst gilt da nichts. Das gilt auch für die Rechtspflege und die Bediensteten in der Rechtspflege. Und er hat dann die nötigen Schritte einzuleiten und bis zum Verfassungsgericht zu gehen um das abzustellen. Nicht der Rechtssuchende vor Gericht hat die Pflicht das zu klären sondern der/die Richter selbst entweder in Richterakademien und hat den Gesetzgeber über dessen Irrtümer und Fehler aufzuklären.

Dubidomo
17.08.2008, 19:04
Du scheinst ein erstaunlich geduldiger Mensch zu sein. ;)

Er will mir doch nur die Vorlagen geben, damit ich schreibe, was er nicht zu schreiben wagt.

Gehirnnutzer
17.08.2008, 19:07
Buback bitte! Joachim von Bublath - von mir so eben geadelt - lebt zum Glück noch!

An dem Beispiel kann man zur Genüge erkennen, dass selbst Bundesrichter und Bundesanwälte offenbar des Nachdenkens nicht fähig sind!
Wer da Beugehaft anordnet bei Leuten, die sowieso noch einsitzen kann nicht mehr klar ticken und wenn sie frei sind, dann ist ein Fall von Folter. Erpresste Aussagen dürfen nicht verwertet werden. Oh Gott, in welchem Staat leben wir. Wenn sich das Ding Rechtsstaat nennt, reicht es offenbar schon. Realität spielt offenbar keine Rolle. Wenn solche Juristen das Sagen haben und das ganz oben, dann nur noch Böses rumkommen!

Sorry, kleine freudsche Fehlleistung, der Name hing im Kopf.

Dubidomo, du regst dich wieder wegen Unkenntnis auf. Wenn sich jemand auf Zeugnisverweigerungsrecht oder Auskunftverweigerungsrecht beruft so muss er dies gemäß § 56 StPO glaubhaft machen.


§ 56
1Die Tatsache, auf die der Zeuge die Verweigerung des Zeugnisses in den Fällen der §§ 52, 53 und 55 stützt, ist auf Verlangen glaubhaft zu machen. 2Es genügt die eidliche Versicherung des Zeugen.

Quelle (http://bundesrecht.juris.de/stpo/index.html)[quote]

In diesem speziellen Fall, war wohl ein Richter der Meinung das die Bedingungen für § 70 StPO gegeben wären.

[quote]§ 70
(1) 1Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne gesetzlichen Grund verweigert, so werden dem Zeugen die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. 2Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt.
(2) Auch kann zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft angeordnet werden, jedoch nicht über die Zeit der Beendigung des Verfahrens in dem Rechtszug, auch nicht über die Zeit von sechs Monaten hinaus.
(3) Die Befugnis zu diesen Maßregeln steht auch dem Richter im Vorverfahren sowie dem beauftragten und ersuchten Richter zu.
(4) Sind die Maßregeln erschöpft, so können sie in demselben oder in einem anderen Verfahren, das dieselbe Tat zum Gegenstand hat, nicht wiederholt werden.

Die Betroffenen haben, die ihnen zustehenden Rechtsmittel eingelegt und die übergeordnete Instanz hat entschieden das die Bedingung für § 70 StPO nicht gegeben sind.
Alles also rechtens und keiner Aufregung wert.

Don
17.08.2008, 19:11
Er will mir doch nur die Vorlagen geben, damit ich schreibe, was er nicht zu schreiben wagt.
Da ich nicht so geduldig bin rate ich Dir die Ritalindosis zu erhöhen.

Misteredd
17.08.2008, 19:26
Falsch! Ein Geständnis ist kein Beweis, allenfalls ein Fall für die Psychiatrie! Es muss bewiesen sein und das nach wiss. Kriterien, dass der Angeklagte die Tat begangen hat. Sonst gilt gar nichts!

Beweismittel sind:

Zeugen
Sachverständige
eigener Augenschein
Urkunden

Das Geständnis wird wie eine Zeugenaussage verwendet. Viele Beweismittel die in eine Richtung weisen = indizieren führen dann zu einer Verurteilung, wenn ihre Gesamtheit jeden vernünftigen Zweifel der Richter zum Schweigen bringt.

Dubidomo
17.08.2008, 20:16
Beweismittel sind:

Zeugen
Sachverständige
eigener Augenschein
Urkunden

Das Geständnis wird wie eine Zeugenaussage verwendet. Viele Beweismittel die in eine Richtung weisen = indizieren führen dann zu einer Verurteilung, wenn ihre Gesamtheit jeden vernünftigen Zweifel der Richter zum Schweigen bringt.

Ich kann nur noch feststellen: Wir leben immer noch unter dem Diktat der Halsgerichtsordnung!

Das Gericht muss nachweisen, dass der Zeuge das weiß!

Ein gelehrter Idiot hat mal geschrieben, dass ein Christ immer die Wahrheit sagen muss! Und dessen Unwissenheit um die wahre Wahrheit geistert immer noch durch deutsche Juristenhgehirne. Welche Wahrheit also? Seine Wahrheit oder die Wahrheit, die das Gericht von ihm hören will? Woher will das Gericht wissen, welche Wahrheit der Zeuge zu bieten hat? Der Zeuge ist ebenso wie das Gericht in einen politischen und sozialen Kontext eingebunden. Dementsprechend wird er das Gesehene zum Besten geben. Welcher Zeuge ist schon so gebildet, dass er immer alles reflektieren und einordnen kann? Die Erwartungen an die Wahrheit von Zeugenaussagen sind seit Kant überzogen und irreal!
Desse Vorstellung von Wahrheit, die Zeugen zu bieten haben, ist falsch! Die Wahrheit der Zeugen ist erstmal nur subjektiv, also nur deren Wahrheit! Es wird jedoch erwartet, dass der Zeuge eine objektive Wahrheit zu bieten hat. Hier irrt unsere Rechtspflege und ordnet die Zeugenwahrheit falsch ein! Woher soll ein Zeuge die objektive Wahrheit haben? Und wenn er dem nicht nachkommt, muss er gelogen haben. Und wenn er nicht gelogen hat? Darum sind Zeugenaussagen und Geständnisse erstmal subjektiv und darum mit den unveränderlichen harten Fakten abzugleichen um ihnen die benötigte Objektivität einzuhauchen.

Don
18.08.2008, 18:39
Beweismittel sind:

Zeugen
Sachverständige
eigener Augenschein
Urkunden

Das Geständnis wird wie eine Zeugenaussage verwendet. Viele Beweismittel die in eine Richtung weisen = indizieren führen dann zu einer Verurteilung, wenn ihre Gesamtheit jeden vernünftigen Zweifel der Richter zum Schweigen bringt.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren Dubideppi hätte eine Vorladung bekommen. :D

Frank3
18.08.2008, 19:16
Ich kann nur noch feststellen: Wir leben immer noch unter dem Diktat der Halsgerichtsordnung!

Das Gericht muss nachweisen, dass der Zeuge das weiß!

Ein gelehrter Idiot hat mal geschrieben, dass ein Christ immer die Wahrheit sagen muss! Und dessen Unwissenheit um die wahre Wahrheit geistert immer noch durch deutsche Juristenhgehirne. Welche Wahrheit also? Seine Wahrheit oder die Wahrheit, die das Gericht von ihm hören will? Woher will das Gericht wissen, welche Wahrheit der Zeuge zu bieten hat? Der Zeuge ist ebenso wie das Gericht in einen politischen und sozialen Kontext eingebunden. Dementsprechend wird er das Gesehene zum Besten geben. Welcher Zeuge ist schon so gebildet, dass er immer alles reflektieren und einordnen kann? Die Erwartungen an die Wahrheit von Zeugenaussagen sind seit Kant überzogen und irreal!
Desse Vorstellung von Wahrheit, die Zeugen zu bieten haben, ist falsch! Die Wahrheit der Zeugen ist erstmal nur subjektiv, also nur deren Wahrheit! Es wird jedoch erwartet, dass der Zeuge eine objektive Wahrheit zu bieten hat. Hier irrt unsere Rechtspflege und ordnet die Zeugenwahrheit falsch ein! Woher soll ein Zeuge die objektive Wahrheit haben? Und wenn er dem nicht nachkommt, muss er gelogen haben. Und wenn er nicht gelogen hat? Darum sind Zeugenaussagen und Geständnisse erstmal subjektiv und darum mit den unveränderlichen harten Fakten abzugleichen um ihnen die benötigte Objektivität einzuhauchen.

Gibt es nun Gott ? Objektive ? Subjektiv ? Harter Fakt : " gott " gibt es und der weiss das Nichts wartet und unabhängig gibt es NICHT . Also ist jedes Gericht auch eine beeinflusste Einrichtung . Ob es es will oder nicht , weil es geht nicht anders also wird es immer Fehlurteile geben und erst neuer technischer Aufwand wird klären oder , wie schon oft , in der Geschichte , durch weck sterben fragt keiner mehr .

Misteredd
20.08.2008, 16:02
Ich kann nur noch feststellen: Wir leben immer noch unter dem Diktat der Halsgerichtsordnung!

Das Gericht muss nachweisen, dass der Zeuge das weiß!

Ein gelehrter Idiot hat mal geschrieben, dass ein Christ immer die Wahrheit sagen muss! Und dessen Unwissenheit um die wahre Wahrheit geistert immer noch durch deutsche Juristenhgehirne. Welche Wahrheit also? Seine Wahrheit oder die Wahrheit, die das Gericht von ihm hören will? Woher will das Gericht wissen, welche Wahrheit der Zeuge zu bieten hat? Der Zeuge ist ebenso wie das Gericht in einen politischen und sozialen Kontext eingebunden. Dementsprechend wird er das Gesehene zum Besten geben. Welcher Zeuge ist schon so gebildet, dass er immer alles reflektieren und einordnen kann? Die Erwartungen an die Wahrheit von Zeugenaussagen sind seit Kant überzogen und irreal!
Desse Vorstellung von Wahrheit, die Zeugen zu bieten haben, ist falsch! Die Wahrheit der Zeugen ist erstmal nur subjektiv, also nur deren Wahrheit! Es wird jedoch erwartet, dass der Zeuge eine objektive Wahrheit zu bieten hat. Hier irrt unsere Rechtspflege und ordnet die Zeugenwahrheit falsch ein! Woher soll ein Zeuge die objektive Wahrheit haben? Und wenn er dem nicht nachkommt, muss er gelogen haben. Und wenn er nicht gelogen hat? Darum sind Zeugenaussagen und Geständnisse erstmal subjektiv und darum mit den unveränderlichen harten Fakten abzugleichen um ihnen die benötigte Objektivität einzuhauchen.

Das Gericht weist gar nichts nach. Es glaubt beweisen oder eben nicht und dann urteilt es!

Na wie war Dein Termin ??

WIENER
20.08.2008, 16:25
Prinzipiell haben alle Recht, die hier von einem nachvollziehbaren Urteil sprechen, ich möchte aber trotzdem einwerfen, dass es für Vernehmungsspezialisten warscheinlich kein großes Problem darstellt, einen Halbidioten mit IQ 68, wie in diesem Fall, ein "Geständnis" rauszueiern.

Misteredd
20.08.2008, 16:27
Prinzipiell haben alle Recht, die hier von einem nachvollziehbaren Urteil sprechen, ich möchte aber trotzdem einwerfen, dass es für Vernehmungsspezialisten warscheinlich kein großes Problem darstellt, einen Halbidioten mit IQ 68, wie in diesem Fall, ein "Geständnis" rauszueiern.

Eben deshalb werden Geständnisse auch nur als ein Beweismittel unter vielen gewertet. Wie eine Zeugenaussage!

Dubidomo
25.08.2008, 17:18
Prinzipiell haben alle Recht, die hier von einem nachvollziehbaren Urteil sprechen, ich möchte aber trotzdem einwerfen, dass es für Vernehmungsspezialisten warscheinlich kein großes Problem darstellt, einen Halbidioten mit IQ 68, wie in diesem Fall, ein "Geständnis" rauszueiern.

Und was soll das der Allgemeinheit bringen?

Dubidomo
25.08.2008, 17:23
Das Gericht weist gar nichts nach. Es glaubt beweisen oder eben nicht und dann urteilt es!

Na wie war Dein Termin ??

Ja, ja so isses! Bei Leuten wie dir ist das mit der beweisbaren Objektivität nun mal nicht reinzukriegen. Ist ja auch so schwer zu verstehen, was wissenschaftlich bedeutet!

bürger_auf_der_palme
30.08.2008, 21:52
Reichen Indizien aus um rechtskräftige Urteile fällen zu können?

...

Wo sind wir mit unserem Rechtsstaat wieder gelandet. Reichen Mobbing, üble Nachrede und Indiziengefasel schon wieder aus um jemanden für immer hinter Gittern verschwinden zu lassen?

Die NATO, deren Mitglied unser "Rechtsstaat" ist, begnügte sich jüngst nur mit Indizien, um ein missliebiges Land zu überfallen und jahrelang Krieg mit hunderttausenden Toten zu führen.

Während Merkel in China oder Russland von "Menschenrechten" faselt, darben hunderte Männer jahrelang ohne Urteil in Guantanamo und der CIA veranstaltet Foltertouristikflüge durch Deutschland.

Soviele unschuldige Opfer kann kein ziviles Gericht mit noch so vielen Justizirrtümern aus Indizienprozessen jemals wieder einholen.

Du machst dir die Sorgen an der falsche Stelle.

Dubidomo
30.08.2008, 22:10
Die NATO, deren Mitglied unser "Rechtsstaat" ist, begnügte sich jüngst nur mit Indizien, um ein missliebiges Land zu überfallen und jahrelang Krieg mit hunderttausenden Toten zu führen.

Während Merkel in China oder Russland von "Menschenrechten" faselt, darben hunderte Männer jahrelang ohne Urteil in Guantanamo und der CIA veranstaltet Foltertouristikflüge durch Deutschland.

Soviele unschuldige Opfer kann kein ziviles Gericht mit noch so vielen Justizirrtümern aus Indizienprozessen jemals wieder einholen.

Du machst dir die Sorgen an der falsche Stelle.

Was leichter, unser Land zu kurien oder die NATO samt USA zu kurieren?

bürger_auf_der_palme
30.08.2008, 22:18
Was leichter, unser Land zu kurien oder die NATO samt USA zu kurieren?

Das sind nur zwei Seiten einer Medallie.