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Vollständige Version anzeigen : Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe



Schwarzer Rabe
07.08.2008, 12:36
Generalstaatsanwälte geben neuen Leitfaden aus

In vielen Bundesländern werden die Strafverfolger künftig nur noch gegen Intensivnutzer von Tauschbörsen vorgehen. Wer weniger als mehrere hundert oder einige tausend Dateien heruntergeladen hat, braucht die Staatsanwälte nicht mehr zu fürchten.

Die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen empfahlen ihren Internetfahndern Mitte Juli 2008, nur noch gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Ähnliche Leitlinien seien nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ausgegeben worden. Auch Niedersachsen werde bald folgen.

Laut den neuen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen drohen Filesharern erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien schwarz heruntergeladen haben. Im Süden Deutschlands kommen Tauschbörsennutzer erst bei einer Schadenshöhe von etwa 3.000 Euro in Konflikt mit dem Staatsapparat. Sachsen-Anhalts Beamte agieren erst bei 3.000 Dateien oder 200 Filmen.
...

http://suchteufel.com/cgi-bin/catalog.cgi?cmd=catalog&r=Wirtschaft&n=B%F6rse

Was sagt man dazu? Jemand der im Laden eine CD klaut wird härter bestraft als jemand, der in höherem Umfang im Internet stiehlt?

Gärtner
07.08.2008, 12:41
http://suchteufel.com/cgi-bin/catalog.cgi?cmd=catalog&r=Wirtschaft&n=B%F6rse

Was sagt man dazu? Jemand der im Laden eine CD klaut wird härter bestraft als jemand, der in höherem Umfang im Internet stielt?

Informier dich bitte erst mal. Strafbar ist nicht das Herunterladen, sondern das Anbieten von nicht dazu lizensiertem Material. Wenn du also deine eigene von dir bezahlte CD-Sammlung rippst und die Daten in eine Tauschbörse stellst, machst du dich strafbar. Wenn ich mir das Material herunterlade, mache ich mich hingegen nicht strafbar.

Schwarzer Rabe
07.08.2008, 12:47
Informier dich bitte erst mal. Strafbar ist nicht das Herunterladen, sondern das Anbieten von nicht dazu lizensiertem Material. Wenn du also deine eigene von dir bezahlte CD-Sammlung rippst und die Daten in eine Tauschbörse stellst, machst du dich strafbar. Wenn ich mir das Material herunterlade, mache ich mich hingegen nicht strafbar.

Auf dieses Material gibt es doch auch ein Copyright, oder nicht?

Deutschmann
07.08.2008, 12:48
Informier dich bitte erst mal. Strafbar ist nicht das Herunterladen, sondern das Anbieten von nicht dazu lizensiertem Material. Wenn du also deine eigene von dir bezahlte CD-Sammlung rippst und die Daten in eine Tauschbörse stellst, machst du dich strafbar. Wenn ich mir das Material herunterlade, mache ich mich hingegen nicht strafbar.

Oh, ich hatte das aber auch so verstanden dass das Runterladen eigentlich strafbar wäre weil da irgendwie der Obulus an den Rechteinhaber nicht weitergegeben werden kann.

Gärtner
07.08.2008, 12:54
Oh, ich hatte das aber auch so verstanden dass das Runterladen eigentlich strafbar wäre weil da irgendwie der Obulus an den Rechteinhaber nicht weitergegeben werden kann.

Naja, das ist ja auch nur eine theoretische Unterscheidung. De facto kannst du ja nur herunterladen, wenn du auch gleichzeitig Upload gibst und zack! hängst du im juristischen Netz.

Allerdings soll hier noch einmal darauf hingewiesen werden, daß Tauschbörsen an sich keineswegs kriminell sind. Schließlich wird auch jede Menge legales Material getauscht, manche Firmen bieten bestimmtes Datenmaterial sogar via BitTorrent zum Download an. Und vergessen wir auch bitte nicht so manche Musikgruppe wie "Nine Inch Nails", die ganze Alben kostenfrei zum Download anbieten.

Lichtblau
07.08.2008, 12:56
Also Musik gibts jetzt doch alles bei youtube, ich brauch gar keine Tauschbörse mehr.

Doc Gyneco
07.08.2008, 13:01
Wenn ich mir das Material herunterlade, mache ich mich hingegen nicht strafbar.

Du weisst doch aber sicher auch, dass alle P2P Programme (EMule, EDonkey, Morpehus, Torrents, usw), Deine Daten automatisch zur Verfügung stellen und dass Du daher automatisch eben strafbar bist.

:cool2: :cool2: :cool2:

Wehrwolf
07.08.2008, 13:05
rapidshare

Gärtner
07.08.2008, 13:08
Du weisst doch aber sicher auch, dass alle P2P Programme (EMule, EDonkey, Morpehus, Torrents, usw), Deine Daten automatisch zur Verfügung stellen und dass Du daher automatisch eben strafbar bist.

:cool2: :cool2: :cool2:

Unsinn, ich bin nicht strafbar, weil ich anhand meiner IP-Adresse (in Kooperation mit meinem Internet Service Provider und den den Strafverfolgungsbehörden, und die ist noch recht umstritten) zu identifizieren bin. Eine etwaige Strafbarkeit ergibt sich aus Verstößen gegen Copyrightbestimmungen bzw. das Urheberrecht. Nicht jede zum Upload angebotene Datei erfüllt diese Bedingungen, das habe ich doch gerade eben erklärt.

wtf
07.08.2008, 13:35
Man kann den Upload auch blockieren. Macht nur keiner.

borisbaran
07.08.2008, 13:58
Informier dich bitte erst mal. Strafbar ist nicht das Herunterladen, sondern das Anbieten von nicht dazu lizensiertem Material. Wenn du also deine eigene von dir bezahlte CD-Sammlung rippst und die Daten in eine Tauschbörse stellst, machst du dich strafbar. Wenn ich mir das Material herunterlade, mache ich mich hingegen nicht strafbar.
Dann frag ich mich ob das folgende den Tatbetand des Bereitstellens darstellt: Wenn ich zulasse, dass Andere Daten, die ich schon runtergeladen habe, im Rahmen dieses P2P-Programms runterlade (seeden im Falle von BitTorrent oder ganz allgemein "sharen" von schon runtergeladenem)?

Man kann den Upload auch blockieren. Macht nur keiner.
Weil das P2P sonst tot wär.

Gärtner
07.08.2008, 16:07
Man kann den Upload auch blockieren. Macht nur keiner.

Es gibt für die diversen P2P-Protokolle teilweise recht wirkungsvolle Anti-Leecher-Tools.

Sheldon
09.08.2008, 01:18
P2P ist zu langsam und zu gefährlich. Über kurz oder lang wird es eh aussterben. Da gibts schon heute bessere Möglichkeiten ohne selber etwas anbieten zu müssen.

henriof9
09.08.2008, 08:19
Ich glaube das hat eher damit etwas zu tun, daß die Gerichte völlig überlastet wurden.

Und die div. Abmahnanwälte haben sicherlich auch ihren Beitrag dazu geleistet, daß eine Klageflut entstanden ist.

Hrafnaguð
13.08.2008, 00:36
Informier dich bitte erst mal. Strafbar ist nicht das Herunterladen, sondern das Anbieten von nicht dazu lizensiertem Material

das war einmal richtig.
mittlerweile hat es aber urheberrechtsgesetzesänderungen gegeben die auch den reinen, nackten download strafbar machen, so die ladende person davon ausgehen kann das sie copyrightgeschütztes material runterlädt.
allerdings konzentrieren sich strafverfolger ebenso wie rechteinhaber immer noch mehr auf die uploader.

übel und zum thema passend:
eine bekannte von mir hat jüngst eine abmahnung wegen pornoladens bekommen.
naive und unbedarfte pc-nutzerin = ungesichertes w-lan und ein bösewicht in der nachbarschaft der wohl kaum geschnappt werden kann.
sie darf sich jetzt mit gerichten und abmahnanwälten herumschlagengermane

McDuff
13.08.2008, 06:32
Letzens hat sich ja auch der Studiogangsta "Bushido" ganz gesetzestreu gezeigt und erfolgreich ahnungslose Leute verklagt, deren kabellose Netzverbindung von Dritten zum herunterladen seiner geistigen Absonderungen missbraucht wurden.

Gehirnnutzer
13.08.2008, 10:25
Letzens hat sich ja auch der Studiogangsta "Bushido" ganz gesetzestreu gezeigt und erfolgreich ahnungslose Leute verklagt, deren kabellose Netzverbindung von Dritten zum herunterladen seiner geistigen Absonderungen missbraucht wurden.

Das die "künstlerischen" Ergüsse Bushidos Müll sind, darüber brauchen wir uns nichts zu streiten, jedoch ist das Klagevorgehen von ihm nützlich. Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Ohne den Leuten in den Arsch zu treten, so das es ihnen weh tut, wirst du diese grenzdebile Naivität einiger Leute hinsichtlich der Datensicherheit etc. ihnen nicht austreiben können.

Fahr mal mit nem WLAN-Sniffer durch deine Stadt, die wirst dich wundern wieviele ungeschützte Netzwerke du findest und selbst bei den geschützten Netzwerken wirst du bei vielen auf die absolut unsichere WEP-Verschlüsselung treffen.

Oder nimm das Online-Banking, 90% des dortigen Missbrauchs geschehen auf die Art und Weisen, vor denen die Banken in ihren Instruktionen zum Online-Banking warnen und auch die entsprechenden Maßnahmen in diesen Instruktionen, um sich davor zu schützen, werden ignoriert.

Nichtraucher
13.08.2008, 12:09
Wenn ich mir das Material herunterlade, mache ich mich hingegen nicht strafbar.


Seit einigen Monaten ist nicht nur das Anbieten, sondern auch das Runterladen von urheberrechtlich geschütztem Material strafbar.

Schaschlik
13.08.2008, 12:36
Man kann den Upload auch blockieren. Macht nur keiner.

Funktioniert aber nicht bei torrents.

edit: funktioniert, 5 minuten, dann wirste gekickt. Außerdem wäre dann das Prinzip ja eh fürn arsch

McDuff
13.08.2008, 14:48
Das die "künstlerischen" Ergüsse Bushidos Müll sind, darüber brauchen wir uns nichts zu streiten, jedoch ist das Klagevorgehen von ihm nützlich. Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Ohne den Leuten in den Arsch zu treten, so das es ihnen weh tut, wirst du diese grenzdebile Naivität einiger Leute hinsichtlich der Datensicherheit etc. ihnen nicht austreiben können.

Fahr mal mit nem WLAN-Sniffer durch deine Stadt, die wirst dich wundern wieviele ungeschützte Netzwerke du findest und selbst bei den geschützten Netzwerken wirst du bei vielen auf die absolut unsichere WEP-Verschlüsselung treffen.

Oder nimm das Online-Banking, 90% des dortigen Missbrauchs geschehen auf die Art und Weisen, vor denen die Banken in ihren Instruktionen zum Online-Banking warnen und auch die entsprechenden Maßnahmen in diesen Instruktionen, um sich davor zu schützen, werden ignoriert.


Letztendlich bedeutet das aber, daß Menschen die durch Unachtsamkeit oder auch falsche Beratung der Provider selbst zum Opfer werden, dafür noch bestraft werden. Richtig ist das nicht.

Schaschlik
13.08.2008, 15:23
Letztendlich bedeutet das aber, daß Menschen die durch Unachtsamkeit oder auch falsche Beratung der Provider selbst zum Opfer werden, dafür noch bestraft werden. Richtig ist das nicht.

"Unwissenheit schütz vor Schwangerschaft nicht" :]

Gehirnnutzer
13.08.2008, 15:32
Letztendlich bedeutet das aber, daß Menschen die durch Unachtsamkeit oder auch falsche Beratung der Provider selbst zum Opfer werden, dafür noch bestraft werden. Richtig ist das nicht.

Da haben wir doch wieder ein Naiviätsförderer, für alles sind immer die anderen verantwortlich, aber niemals einer selbst.

1. Ein Provider ist für den DSL-Zugang verantwortlich mehr nicht. Mit den Hinweis darauf, das man sein WLAN-Netz verschlüsseln sollte, erfüllen sie alles was von ihrer Seite notwendig ist.
Das WLAN ist das Netzwerk des Nutzers und für dessen Sicherheit ist er selber verantwortlich.
Sind Autohersteller dafür verantwortlich, das du deinen Sicherheitsgurt anlegst?
Sind die Computerhersteller dafür verantwortlich, das der Dau ein Antivirenprogramm nutzt?

2. Keine Strafe für Unachtsamkeit? Egal wo, wenn man unachtsam ist, hat man die Folgen zu tragen.

McDuff
13.08.2008, 16:28
Bitte nicht vergessen, daß der Zugriff auf fremde Netzverbindungen auch kein Kavaliersdelikt ist und diese Leute die Straftat begehen. Sicherlich kann man in einer Gesellschaft wie der unseren nichts offen lassen, seien es Türen oder auch Netzverbindungen. Überall lauern Gestalten die solches ausnutzen. Aber diese sind die Verbrecher und nicht ihre Opfer.

Edmund
14.08.2008, 22:40
Ich lade bei eMule und 1-Klick-Hoster.
Beim Esel habe ich den Upload abgeschaltet, und verbinde mich nur mit dem Kad-Netzwerk, keine Server mehr.
Und dennoch lade ich genauso schnell wie vorher.
Ich weiß, wenn dies jeder machen würde, wäre das Netzwerk längst tot, aber ich bin schließlich nicht jeder. :))