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Vollständige Version anzeigen : Berlin/Brandenburg wollen Gerichtsurteile online stellen



Krabat
30.07.2008, 18:46
So habe ich das heute zumindest gehört. Eine Quelle konnte ich noch nicht ausfindig machen.

Das wäre eine gute Sache!

Da würde ich gerne mal in den Urteilen schmökern und lesen, wie so ein Richter es begründet einen zugezogenen Verbrecher zu 600 Euro zu verurteilen, obwohl der einem Menschen das Auge ausgetreten hat.

Oder habe ich was falsch verstanden und sind Gerichtsurteile bereits im Internet zu finden?

Deutschmann
30.07.2008, 18:50
Bitte.

http://newsticker.welt.de/index.php?channel=ver&module=dpa&id=18466924

Voortrekker
30.07.2008, 18:54
Und dann bitte auch noch der Stadtplan, wo die Häuser der Kinderschänder eingezeichnet werden, wie in den USA!

Feuerfalter
30.07.2008, 19:32
Und dann bitte auch noch der Stadtplan, wo die Häuser der Kinderschänder eingezeichnet werden, wie in den USA!

Mach dir keine Sorge um die, die werden sowieso immer bekannt sein. Ich vertrau in solchen Fällen auf die Mund zu Mund Propaganda. Um das Pack kümmert sich die örtliche Bevölkerung meist. Genau wie um Mörder und Vergewaltiger.

Margrit
30.07.2008, 19:34
Und dann bitte auch noch der Stadtplan, wo die Häuser der Kinderschänder eingezeichnet werden, wie in den USA!

aber auch die Wohngebiete und Straßen der Luschenrichter müssen dann mal bekannt gegeben werden.
Ich glaube, wenn das gefordert würde, dann würden die sich wohl mal wieder mehr auf ihr Amt besinnen

lupus_maximus
30.07.2008, 19:38
aber auch die Wohngebiete und Straßen der Luschenrichter müssen dann mal bekannt gegeben werden.
Ich glaube, wenn das gefordert würde, dann würden die sich wohl mal wieder mehr auf ihr Amt besinnen
Sind denn die Adressen und Namen der 68er noch nicht im Internet?
Dies ist aber schade!

Krabat
30.07.2008, 19:47
aber auch die Wohngebiete und Straßen der Luschenrichter müssen dann mal bekannt gegeben werden.
Ich glaube, wenn das gefordert würde, dann würden die sich wohl mal wieder mehr auf ihr Amt besinnen

Ist es nicht in Amerika so, daß die "Amtsrichter", Stadtrichter oder wie das dort heißt gewählt werden? Das wäre doch mal eine sinnvolle demokratische Neuerung. Manche Richter sind ja erkennbar vom "Willen des Volkes" entfernt.

Eigentlich sollte das "gesunde Rechtsempfinden" ja durch Schöffenrichter vertreten werden, durch Nichtjuristen, einfachen Menschen aus dem Volk, aber das ist offenbar eine Farce.

lupus_maximus
30.07.2008, 19:53
Ist es nicht in Amerika so, daß die "Amtsrichter", Stadtrichter oder wie das dort heißt gewählt werden? Das wäre doch mal eine sinnvolle demokratische Neuerung. Manche Richter sind ja erkennbar vom "Willen des Volkes" entfernt.

Eigentlich sollte das "gesunde Rechtsempfinden" ja durch Schöffenrichter vertreten werden, durch Nichtjuristen, einfachen Menschen aus dem Volk, aber das ist offenbar eine Farce.

Die Musel scheinen die Adressen und die Namen der 68er zu kennen!
Dadurch können sie die Justiz zum Einlenken bewegen. Dies ist meiner Ansicht nach die Ursache für diese vielen "guten" Muselurteile.

Gehirnnutzer
30.07.2008, 20:22
Ist es nicht in Amerika so, daß die "Amtsrichter", Stadtrichter oder wie das dort heißt gewählt werden? Das wäre doch mal eine sinnvolle demokratische Neuerung. Manche Richter sind ja erkennbar vom "Willen des Volkes" entfernt.

Eigentlich sollte das "gesunde Rechtsempfinden" ja durch Schöffenrichter vertreten werden, durch Nichtjuristen, einfachen Menschen aus dem Volk, aber das ist offenbar eine Farce.

Bringt aber nur scheinbare Volksnähe, da es die Gefahr mit sich bringt, das ein Urteil nicht aufgrund der Beweise gesprochen wird, sondern um die Wahlentscheidung zu beeinflussen.

Auch einer Jury stehe ich skeptisch gegenüber, denn hier besteht die Gefahr, das nur Emotionen entscheiden.

Das eigentliche Problem ist ja meist hier das Strafmaß und da hätte ich eine Idee wie das Volk einbezogen werden könne, ohne das die Bedenken die ich geäußert habe einwirken würden.

Die Unschuld oder die Schuld wird wie bisher ganz normal im Prozeß entschieden, jedoch ist die Schuld festgestellt, wird über das Strafmaß durch das Volk entschieden.

Für jeweils einen Monat wird eine Gruppe von Wahlberechtigten in einem Gerichtsbezirk verpflichtet über das Strafmaß zu entscheiden (z.B. online). Der Verteidiger, der Richter und der Staatsanwalt legen jeweils ein Strafmaßvorschlag mit einer Begründung für dieses Maß vor zusätzlich wird als vierte Möglichkeit die Höchststrafe angeboten. Um die Höchststrafe zu verhängen, müssen 2/3 der Stimmberechtigten für sie Stimmen, ansonsten steht sie außen vor und das Strafmaß der 3 anderen Möglichkeiten, das die meisten Stimmen erhält verhängt.
Zur dieser Entscheidung gehört auch die Aussetzung auf Bewährung.

Die Anordnung von Sicherheitsverwahrung bleibt alleine dem Gericht vorbehalten, da es kaum zu erwarten ist, das der Großteil der Bevölkerung den Unterschied zwischen Strafe und einer davon getrennt zu sehenen Sicherungsmaßnahme, jemals verstehen wird.

HeXlein
31.07.2008, 00:42
Ist es nicht in Amerika so, daß die "Amtsrichter", Stadtrichter oder wie das dort heißt gewählt werden? Das wäre doch mal eine sinnvolle demokratische Neuerung. Manche Richter sind ja erkennbar vom "Willen des Volkes" entfernt.

Eigentlich sollte das "gesunde Rechtsempfinden" ja durch Schöffenrichter vertreten werden, durch Nichtjuristen, einfachen Menschen aus dem Volk, aber das ist offenbar eine Farce.

Ich glaube das würde ein Skandal werden.Nazischöffen verurteilen muslmischen "Jungstrafttäter" zu 5Jahre Haft.Die Tat:Körperverletzung gegen rechten Familienvater,der verhindern wollte,das seinem Sohn das Handy geraubt wird.

Soviel Fantasie habe ich jetzt gar nicht,aber ich könnte mir denken wir würden öfters solche "schlagzeilen" ( achtung Wortwitz) lesen.

Nepomuk
31.07.2008, 01:26
ob das nicht bezogen auf den datenschutz etwas zu weit geht ?

Gehirnnutzer
31.07.2008, 01:40
ob das nicht bezogen auf den datenschutz etwas zu weit geht ?

Nein, da dort nichts anderes veröffentlicht wird, als das, was dem Besucher einer öffentlichen Verhandlung zugänglich ist.

Gärtner
31.07.2008, 01:49
Bringt aber nur scheinbare Volksnähe, da es die Gefahr mit sich bringt, das ein Urteil nicht aufgrund der Beweise gesprochen wird, sondern um die Wahlentscheidung zu beeinflussen.

Auch einer Jury stehe ich skeptisch gegenüber, denn hier besteht die Gefahr, das nur Emotionen entscheiden.

Das eigentliche Problem ist ja meist hier das Strafmaß und da hätte ich eine Idee wie das Volk einbezogen werden könne, ohne das die Bedenken die ich geäußert habe einwirken würden.

Die Unschuld oder die Schuld wird wie bisher ganz normal im Prozeß entschieden, jedoch ist die Schuld festgestellt, wird über das Strafmaß durch das Volk entschieden.

Für jeweils einen Monat wird eine Gruppe von Wahlberechtigten in einem Gerichtsbezirk verpflichtet über das Strafmaß zu entscheiden (z.B. online). Der Verteidiger, der Richter und der Staatsanwalt legen jeweils ein Strafmaßvorschlag mit einer Begründung für dieses Maß vor zusätzlich wird als vierte Möglichkeit die Höchststrafe angeboten. Um die Höchststrafe zu verhängen, müssen 2/3 der Stimmberechtigten für sie Stimmen, ansonsten steht sie außen vor und das Strafmaß der 3 anderen Möglichkeiten, das die meisten Stimmen erhält verhängt.
Zur dieser Entscheidung gehört auch die Aussetzung auf Bewährung.

Die Anordnung von Sicherheitsverwahrung bleibt alleine dem Gericht vorbehalten, da es kaum zu erwarten ist, das der Großteil der Bevölkerung den Unterschied zwischen Strafe und einer davon getrennt zu sehenen Sicherungsmaßnahme, jemals verstehen wird.

Keine schlechte Idee. Da möchte ich - auch wenn's leicht themenfremd ist - die Gelegenheit nutzen, noch einmal mein Steckenpferd der Wiedereinführung des Ostrakismós, des Scherbengerichts, zu reiten. Einmal im Jahr stimmen die Wahlberechtigten darüber ab, wer für die Dauer von zehn Jahren - ohne sonstigen Verlust an Gut & Ehre - das Land zu verlassen hat und in dessen Namen auch keinerlei Ämter und Funktionen ausüben darf.

Eine plötzlich beschleunigte Bürgernähe dürfte die Folge sein.

Fiel
31.07.2008, 03:19
Keine schlechte Idee. Da möchte ich - auch wenn's leicht themenfremd ist - die Gelegenheit nutzen, noch einmal mein Steckenpferd der Wiedereinführung des Ostrakismós, des Scherbengerichts, zu reiten.

Wußte ich doch, dass du unzurechnungsfähig bist und jetzt rückst du selber damit heraus, Noch viel schlimmer als die allergrößten Hardcore-Nazis. Wann bist du das letzte mal auf deinen Geisteszustand hin untersucht worden - als du von der Kirche als Pope abgeschmettert wurdest?
Scherbengericht - bist du irre? Das ist der Angriff eines Terroristen auf die FDGO in der BRD. Und sowas darf frei herumrennen oder haste nur zeitweise betreuten Auslauf?

McDuff
31.07.2008, 06:34
Gute Idee mit der Veröffentlichung, da sieht man denn noch deutlicher wen die Justiz bevorzugt und wer ihr nichts wert ist.

Don
31.07.2008, 09:05
Bringt aber nur scheinbare Volksnähe, da es die Gefahr mit sich bringt, das ein Urteil nicht aufgrund der Beweise gesprochen wird, sondern um die Wahlentscheidung zu beeinflussen.

Auch einer Jury stehe ich skeptisch gegenüber, denn hier besteht die Gefahr, das nur Emotionen entscheiden.

Das eigentliche Problem ist ja meist hier das Strafmaß und da hätte ich eine Idee wie das Volk einbezogen werden könne, ohne das die Bedenken die ich geäußert habe einwirken würden.

Die Unschuld oder die Schuld wird wie bisher ganz normal im Prozeß entschieden, jedoch ist die Schuld festgestellt, wird über das Strafmaß durch das Volk entschieden.

Für jeweils einen Monat wird eine Gruppe von Wahlberechtigten in einem Gerichtsbezirk verpflichtet über das Strafmaß zu entscheiden (z.B. online). Der Verteidiger, der Richter und der Staatsanwalt legen jeweils ein Strafmaßvorschlag mit einer Begründung für dieses Maß vor zusätzlich wird als vierte Möglichkeit die Höchststrafe angeboten. Um die Höchststrafe zu verhängen, müssen 2/3 der Stimmberechtigten für sie Stimmen, ansonsten steht sie außen vor und das Strafmaß der 3 anderen Möglichkeiten, das die meisten Stimmen erhält verhängt.
Zur dieser Entscheidung gehört auch die Aussetzung auf Bewährung.

Die Anordnung von Sicherheitsverwahrung bleibt alleine dem Gericht vorbehalten, da es kaum zu erwarten ist, das der Großteil der Bevölkerung den Unterschied zwischen Strafe und einer davon getrennt zu sehenen Sicherungsmaßnahme, jemals verstehen wird.

Gerichtsverhandlungen sind nicht ohne Grund physische Präsenzveranstaltungen. (Jedenfals was Strafprozesse betrifft, lassen wir mal die ganzen privatrechtlichen Veranstaltungen außen vor, die interessieren ohnehin niemand).

Sowohl Schöffengerichte als auch Jurys haben ihre Tauglichkeit unter Beweis gestellt, die Jurys in den USA arbeiten in aller Regel zu aller Zufriedenheit, mit ist jedenfalls n icht bekannt daß sie mehr Fehlurteile produzieren als unsere Richter.
Die Schöffen in D (mein Bruder ist einer) lallen ebenfalls nicht rum, sie sorgen für genau die Präsenz des Rechtsempfindens des Normalbürgers die stets gefordert wird. Es wäre allerdings darüber zu diskutieren ob die Zuständigkeiten ausgeweitet werden sollten, derzeit liegt die Begrenzung bei Verfahren die ein Strafmaß von 4 Jahren nicht überschreiten.
Schöffen werden bei uns sorgfältig auf ihre Tätigkeit vorbereitet und beraten intensiv mit dem Richter. Sie haben das gleiche Stimmgewicht und können den Richter überstimmen. (Im Rahmen der Gesetzeslage, das führt hier zu weit).

Dies alles zu anonymisieren und zu entpersönlichen wäre m.E. einer der schlimmsten Fehler den wir begehen könnten. (rechtliche Aspekte ebenfalls völlig außen vor). Dies grenzt bereits bedenklich an Lynchjustiz, ich wünsche keinem der das Fordernden, vielleicht durch bloße Unvorsichtigkeit in eine Lage zu kommen in der er vom Mob abgeurteilt wird.
Naja, Manchen schon. ;)

Es würden zwar viele gern miturteilen, aber dabei nicht grade in der ersten Reihe stehen. Darum geht es aber. Die Gesellschaft zeigt in Prozessen Gesicht.

Was vielleicht sogar in anderen Bereichen wünschenswert wäre. Zum Beispiel mit dem zugegebenermaßen provokanten Vorschlag, Wahlen 1. verpflichtend und 2. nicht mehr geheim sondern offen abzuhalten. Hätte den Effekt daß sich keiner mehr hinter irgendwelchen suits verstecken kann die sich in der Glotze prostituieren.

Gehirnnutzer
31.07.2008, 09:55
Gerichtsverhandlungen sind nicht ohne Grund physische Präsenzveranstaltungen. (Jedenfals was Strafprozesse betrifft, lassen wir mal die ganzen privatrechtlichen Veranstaltungen außen vor, die interessieren ohnehin niemand).

Sowohl Schöffengerichte als auch Jurys haben ihre Tauglichkeit unter Beweis gestellt, die Jurys in den USA arbeiten in aller Regel zu aller Zufriedenheit, mit ist jedenfalls n icht bekannt daß sie mehr Fehlurteile produzieren als unsere Richter.
Die Schöffen in D (mein Bruder ist einer) lallen ebenfalls nicht rum, sie sorgen für genau die Präsenz des Rechtsempfindens des Normalbürgers die stets gefordert wird. Es wäre allerdings darüber zu diskutieren ob die Zuständigkeiten ausgeweitet werden sollten, derzeit liegt die Begrenzung bei Verfahren die ein Strafmaß von 4 Jahren nicht überschreiten.
Schöffen werden bei uns sorgfältig auf ihre Tätigkeit vorbereitet und beraten intensiv mit dem Richter. Sie haben das gleiche Stimmgewicht und können den Richter überstimmen. (Im Rahmen der Gesetzeslage, das führt hier zu weit).

Dies alles zu anonymisieren und zu entpersönlichen wäre m.E. einer der schlimmsten Fehler den wir begehen könnten. (rechtliche Aspekte ebenfalls völlig außen vor). Dies grenzt bereits bedenklich an Lynchjustiz, ich wünsche keinem der das Fordernden, vielleicht durch bloße Unvorsichtigkeit in eine Lage zu kommen in der er vom Mob abgeurteilt wird.
Naja, Manchen schon. ;)

Es würden zwar viele gern miturteilen, aber dabei nicht grade in der ersten Reihe stehen. Darum geht es aber. Die Gesellschaft zeigt in Prozessen Gesicht.

Was vielleicht sogar in anderen Bereichen wünschenswert wäre. Zum Beispiel mit dem zugegebenermaßen provokanten Vorschlag, Wahlen 1. verpflichtend und 2. nicht mehr geheim sondern offen abzuhalten. Hätte den Effekt daß sich keiner mehr hinter irgendwelchen suits verstecken kann die sich in der Glotze prostituieren.

Don, ließ mal richtig, in meinem Vorschlag geht es nicht um das Urteil. Ein Urteil lautet entweder schuldig oder Freispruch. In meinem Vorschlag geht es einzig und allein um das Strafmaß. Das mit der Höchststrafe ist nur eine Option, die man auch weglassen kann und nur die Vorschläge von Richter, Verteidiger und Staatsanwalt zur Wahl stellen.

JensVandeBeek
31.07.2008, 10:12
Die sollen nicht nur die Gerichtsurteile online stellen, sondern auch den ursprünglichen Herkunft der Verurteilten mit angeben, damit wir endlich Klarheit haben, wie viel Urdeutsche und wie viel PassDeutsche bzw. Ausländer kriminell werden.