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Vollständige Version anzeigen : "Wo der Hammer hängt" - Hausverbot für Schläger im Nahverkehr?



Beverly
26.07.2008, 03:42
Die Berliner Verkehrsbetriebe haben erstmals Haus- und Beförderungsverbot für zwei Männer ausgesprochen, die einen Bufahrer angegriffen haben. Mit anderen Worten: die beiden Früchtchen dürfen weder Bus, noch S- oder U-Bahn oder Straßenbahn fahren. Um von A nach B zu kommen bleibt ihnen nur zu Fuß, zu Fahrrad oder mit dem Auto oder Taxi :)
Sie dürfen sich auch nicht in Einrichtungen aufhalten, die der BVG gehören. Also U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen etc.

Der Artikel dazu ist auf

http://www.bvg.de/index.php/de/Bvg/Detail/folder/295/id/201040/name/Erstmals+Bef%F6rderungsverbote+ausgesprochen

Die Frage ist, soll so etwas grundsätzlich gemacht und vielleicht sogar vom Gesetzgeber als verpflichtende Sanktion eingeführt werden? Also: wer in öffentlichen Verkehrsmitteln pöbelt, beleidigt, randaliert, Fahrgäste oder Personal angreift, soll mit denen nicht mehr fahren dürfen.
Idealer sogar ein bundesweites Hausverbot, weil die U-Bahn-Schläger von München in der BVG kaum zu friedlichen Mitmeschen mutieren werden.

Mögliche Antworten:

Nein, kein Beförderungsverbot
Beförderungsverbot im Wiederholungsfall und bei schweren Delikten - schwere Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl
Beförderungsverbot bei schweren Delikten sofort
Beförderungsverbot auch bei einfachen Delikten

Beverly
26.07.2008, 03:47
Beförderungs- und Hausverbot sollte es bei wiederholten schweren Delikten geben. Einmal in eine Auseinandersetzung verwickelt werden kann jede/r. Doch unter der Voraussetzung, dass die Gestalten, die so etwas provozieren, nach der zweiten Auseinandersetzung nicht mehr dabei sind, kann man daraus lernen. Wer wiederholt beleidigt, bedroht oder gar zuschlägt, hat es darauf angelegt und sollte nicht mehr befördert werden.

Schwarzer Rabe
26.07.2008, 07:33
Wer sich nicht benehmen kann hat kein Recht darauf zukünftig befördert zu werden - ganz einfach!

Stanley_Beamish
26.07.2008, 08:16
Und wie willst Du das kontrollieren? Dass man vor Fahrtantritt seinen Personalausweis dem U-Bahn-Schaffner vorlegen muss, ist mir neu.
Sinnloser Aktionismus, um der Bevölkerung vorzugaukeln, dass etwas unternommen wird.
Ausgebildetes Personal auf den U-Bahnhöfen würde wesentlich mehr bringen, kostet allerdings Geld.

bernhard44
26.07.2008, 08:42
Und wie willst Du das kontrollieren? Dass man vor Fahrtantritt seinen Personalausweis dem U-Bahn-Schaffner vorlegen muss, ist mir neu.
Sinnloser Aktionismus, um der Bevölkerung vorzugaukeln, dass etwas unternommen wird.
Ausgebildetes Personal auf den U-Bahnhöfen würde wesentlich mehr bringen, kostet allerdings Geld.

genau so sieht es aus!:]
Erst musste ich lachen als ich die Meldung las, dann überkam mich die Wut über solch abgebrühte Heuchlerei.

Beverly
26.07.2008, 10:13
Und wie willst Du das kontrollieren? Dass man vor Fahrtantritt seinen Personalausweis dem U-Bahn-Schaffner vorlegen muss, ist mir neu.
Sinnloser Aktionismus, um der Bevölkerung vorzugaukeln, dass etwas unternommen wird.
Ausgebildetes Personal auf den U-Bahnhöfen würde wesentlich mehr bringen, kostet allerdings Geld.

1. Auf anderen Feldern hat der Kontrollwahn solche Ausmaßen angenommen, dass es da kein Problem sein dürfte, Hausverbot in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu überwachen.

2. Die BVG kontrolliert selbst ständig, um Schwarzfahrer abzuschrecken. Dabei auch Leute hinauszukomplimentieren, die auf ihren Einrichtungen Straftaten begangen haben, sollte kein Problem sein.

3. Um zu zeigen, wo der Hammer hängt, kann man ja die "Schläger des Monats" mit Bild, Vonamen und abgekürzten Nachnamen auf ausgewählten U-Bahn-Stationen für eine bestimmte Zeit aushängen. Wer z. B. mit dem Messer auf jemanden losgeht oder im U-Bahn-Waggon eine Pistole zückt, wird dann halt ebenso zum Medienereignis wie Klaus Wowereit oder Barack Obama.

4. Es geht primär um die abschreckende Wirkung. Wenn einige Früchtchen merken, dass es ernst ist, und dass dem Zuwiderhandeln gegen das Hausverbot eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs folgt, die sich im Vorstrafenregister zu Dingen wie Körperverletzung gesellt und dazu beitragen mag eine Bewährungsstrafe in Knast umzuwandeln, ist da vielleicht generell mehr Ruhe und die einschlägigen Kaliber nehmen sich ein bisschen zurück.

5. Das Ganze hat nichts mit Staat oder Anarchie, öffentlich oder privat zu tun. Egal ob in der Reichtshauptstadt oder dem vollprivatisiertem anarchokapitalistischem Utopia Marke Dubai II - jemand der eine Leistung anbieret, muss irgendwie dafür sorgen, dass man diese Leistung ohne Gefahr für Leib und Leben in Anspruch nehmen kann.
Wenn zum Beispiel jemand in einem privaten Reisebuss randaliert, Mitreisende oder Angestellte bedroht und verletzt, schmeißt ihn der Unternehmer raus und das Hausverbot dürfte schneller folgen als da einer "Gaga" schreien kann. BVG und andere öffentliche Verkehrsbetriebe sind da nichts weiter als eben Betreiber vieler, vieler Reisebusse auf Straßen und Schienen.

Beverly
26.07.2008, 10:16
genau so sieht es aus!:]
Erst musste ich lachen als ich die Meldung las, dann überkam mich die Wut über solch abgebrühte Heuchlerei.

Liberale (und Nazis) unserer Tage sind die größten Heuchler (und nur zwei Seiten einer Medaille).

Stanley_Beamish
26.07.2008, 11:09
1. Auf anderen Feldern hat der Kontrollwahn solche Ausmaßen angenommen, dass es da kein Problem sein dürfte, Hausverbot in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu überwachen.

Jetzt erklär mir mal, wie Du das technisch bewerkstelligen willst.




2. Die BVG kontrolliert selbst ständig, um Schwarzfahrer abzuschrecken. Dabei auch Leute hinauszukomplimentieren, die auf ihren Einrichtungen Straftaten begangen haben, sollte kein Problem sein.


Wenn Du einen gültigen Fahrausweis dabei hast, will und darf niemand Deinen Ausweis sehen.




3. Um zu zeigen, wo der Hammer hängt, kann man ja die "Schläger des Monats" mit Bild, Vonamen und abgekürzten Nachnamen auf ausgewählten U-Bahn-Stationen für eine bestimmte Zeit aushängen. Wer z. B. mit dem Messer auf jemanden losgeht oder im U-Bahn-Waggon eine Pistole zückt, wird dann halt ebenso zum Medienereignis wie Klaus Wowereit oder Barack Obama.



Jetzt denk mal kurz nach, ob so etwas in Deutschland rechtens ist.



4. Es geht primär um die abschreckende Wirkung. Wenn einige Früchtchen merken, dass es ernst ist, und dass dem Zuwiderhandeln gegen das Hausverbot eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs folgt, die sich im Vorstrafenregister zu Dingen wie Körperverletzung gesellt und dazu beitragen mag eine Bewährungsstrafe in Knast umzuwandeln, ist da vielleicht generell mehr Ruhe und die einschlägigen Kaliber nehmen sich ein bisschen zurück.


So etwas ist für die angesprochene Klientel nicht abschreckend. Die lachen sich kaputt. Das einzige, was die abschreckt, ist die Aussicht auf eine mehrjährige Haftstafe mit anschließender Abschiebung.




5. Das Ganze hat nichts mit Staat oder Anarchie, öffentlich oder privat zu tun. Egal ob in der Reichtshauptstadt oder dem vollprivatisiertem anarchokapitalistischem Utopia Marke Dubai II - jemand der eine Leistung anbieret, muss irgendwie dafür sorgen, dass man diese Leistung ohne Gefahr für Leib und Leben in Anspruch nehmen kann.


Mehr Personal auf den Bahnhöfen und in den Zügen und mehr Polizei auf der Straße erhöhen die subjektive und objektive Sicherheit der Bevölkerung.

Beverly
26.07.2008, 11:39
[...]

Du schreibst am Thema vorbei. Es geht darum, dass ein Unternehmen sein "Hausrecht" wahr nimmt, um seine Kunden vor Gefahren zu schützen und um zu verhindern, dass Straftäter Kunden abschrecken. Was jeder popeligen Ladenkette erlaubt ist - den Kunden zu drohen: "Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht!" - kann einem anderen Unternehmen nicht verwehrt sein. Größe der Einrichtungen und Komplexität sind da ein Argument für gar nichts. Und wenn es z. B. erlaubt ist, weltweit die Blasgeschichten von Mr. Clinton - der damit niemanden geschadet hat außer vielleicht Hillarys Ego - durch den Kakao zu ziehen, dann kann es nicht verwehrt sein, auch Spiel und Spaß hiesiger Schlägerchen zum Thema zu machen. Diejenigen Fahndungsplakate, an deren sich die RAF-Kader seinerzeit in jedem Postamt erfreuen konnten, möchte ich rechten oder unpolitischen Schlägerchen nicht verwehren. Die BVG kann ja auch wie die Deutsche Bahn eine Zeitschrift herausgeben. Da steht dann z. B. drin: "Wie Atze S. und Achmed G. Berlin per Fahrrad erkunden." Atze mag dann über Angst vor den Negern jammern, die ihn gerne vom Rad prügeln wollen, nachdem er einen Afrikaner in der U-Bahn zusammengeschlagen hat. Achmed weicht den Bussen großräumig aus, weil deren Fahrer ihn auf dem Kieker haben, nachdem er einen von ihnen mit dem Messer bedroht hat.

Stanley_Beamish
26.07.2008, 12:26
Du schreibst am Thema vorbei. Es geht darum, dass ein Unternehmen sein "Hausrecht" wahr nimmt, um seine Kunden vor Gefahren zu schützen und um zu verhindern, dass Straftäter Kunden abschrecken. Was jeder popeligen Ladenkette erlaubt ist - den Kunden zu drohen: "Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht!" - kann einem anderen Unternehmen nicht verwehrt sein. Größe der Einrichtungen und Komplexität sind da ein Argument für gar nichts. Und wenn es z. B. erlaubt ist, weltweit die Blasgeschichten von Mr. Clinton - der damit niemanden geschadet hat außer vielleicht Hillarys Ego - durch den Kakao zu ziehen, dann kann es nicht verwehrt sein, auch Spiel und Spaß hiesiger Schlägerchen zum Thema zu machen. Diejenigen Fahndungsplakate, an deren sich die RAF-Kader seinerzeit in jedem Postamt erfreuen konnten, möchte ich rechten oder unpolitischen Schlägerchen nicht verwehren. Die BVG kann ja auch wie die Deutsche Bahn eine Zeitschrift herausgeben. Da steht dann z. B. drin: "Wie Atze S. und Achmed G. Berlin per Fahrrad erkunden." Atze mag dann über Angst vor den Negern jammern, die ihn gerne vom Rad prügeln wollen, nachdem er einen Afrikaner in der U-Bahn zusammengeschlagen hat. Achmed weicht den Bussen großräumig aus, weil deren Fahrer ihn auf dem Kieker haben, nachdem er einen von ihnen mit dem Messer bedroht hat.

Muss ich Dir jetzt wirklich den Unterschied zwischen einem Fahndungsplakat und einem Pranger erklären? Und am Thema vorbei ist Deine Clintongeschichte.
Die BVG kann soviele Hausverbote erteilen, wie sie will. Wenn sie die Einhaltung nicht überprüfen kann, ist das witzlos und Volksverdummung.

Kilgore
26.07.2008, 13:17
Liberale (und Nazis) unserer Tage sind die größten Heuchler (und nur zwei Seiten einer Medaille).

Natürlich. Die Parallelen zwischen Liberalismus und Nationalsozialismus sind wahrlich eklatant!

Beverly
26.07.2008, 16:44
Natürlich. Die Parallelen zwischen Liberalismus und Nationalsozialismus sind wahrlich eklatant!

siehe hier (http://www.antikbuch24.de/buchdetails_1291091.html)

Kilgore
26.07.2008, 18:57
Mit bürgerlicher Herrschaft haben Faschismus und Nationalsozialismus nicht das Geringste zu tun: Die Bürger herrschen in diesem System nicht, sondern werden systematisch unterdrückt. Dies liegt im Liberalismus nicht vor - im Gegenteil.

Beverly
27.07.2008, 10:24
Mit bürgerlicher Herrschaft haben Faschismus und Nationalsozialismus nicht das Geringste zu tun: Die Bürger herrschen in diesem System nicht, sondern werden systematisch unterdrückt. Dies liegt im Liberalismus nicht vor - im Gegenteil.

Die leugnest schlicht die Geschichte des Faschismus, so wie sie war. Der mag in seinen Anfängen bei Mussolini und den Nationalsozialisten antibürgerliche Affekte gehabt haben, aber die wurden mitsamt ihren Exponenten systematisch getilgt. Es war letztendlich die Herrschaft der reaktionärsten Fraktionen von Bürgertum und Unterschicht. Dass die auch andere Bürger unterdrückt, ja ermordert haben, stimmt allerdings - so war der Antisemitismus in meinen Augen nichts anderes als die Ideologie der reaktionären Fraktion des Bürgertum, um eine andere Fraktion des Bürgertum los zu werden, der man ihren Erfolg neidete - eben der Deutschen jüdischen Glaubens oder auch nur Herkunft. Wenn man Klassen nicht nur horizontal - oben, mitte, unten - sondern auch vertikal tief gespalten sieht und nicht als in sich geschlossene "Klassen", sondern als "Klassenfraktionen", dann passt bei aller gebotenen Vorsicht vor Tautologie und Zirkelschlüssen wirklich alles.
Mann kann sich dann wenigstens auch die Vorstellung abgewöhnen, eine Klasse komplett zu dämonisieren und die andere komplett zu glorifizieren. Ein Dreck wie der Faschismus war das Projekt von Klassenfraktionen, die zu verschiedenen Klassen gehörten.

Sogar das Geheule einiger Gestalten, die sich zur Lobby von Schlägertypen machen. Oden die en masse vor derem Treiben wegsehen. Schließlich brauchte schon der Faschismus des 20. Jahrhunderts auch die Schläger aus der Unterschicht.

von Bingen
27.07.2008, 17:03
Wer pöbelt und die Sicherheit der Allgemeinheit gefährdet, sollte nicht transportiert werden. Punkt.

McDuff
28.07.2008, 06:35
Ich frage mich wie dieses, im Ansatz sinnvolle, Hausverbot durchgesetzt werden soll? Ist also wieder unter Volkssedierung zu verbuchen.

lupus_maximus
28.07.2008, 07:44
Ich frage mich wie dieses, im Ansatz sinnvolle, Hausverbot durchgesetzt werden soll? Ist also wieder unter Volkssedierung zu verbuchen.Ganz einfach, jeder Busfahrer wird ermächtigt keine südländisch aussehenden Typen mehr zu befördern. Unterstützung erhält dabei er von einer richtigen Polizei, die vor allen Dingen blitzschnell da ist wenn sie gerufen wird!
So einfach ist dies.

harlekina
28.07.2008, 07:50
Ich bin für sofortiges Hausverbot. Es kann nicht angehen, dass man sich im Nahverkehr nicht mehr sicher fühlen kann, weil ein paar Rüpel die Busse und Bahnen als Tummelplatz benutzen.
Zur Durchsetzung kann es von mir aus auch die Prangermethode sein.

Beverly
28.07.2008, 21:52
Ich frage mich wie dieses, im Ansatz sinnvolle, Hausverbot durchgesetzt werden soll? Ist also wieder unter Volkssedierung zu verbuchen.

Die Durchsetzung dürfte ähnlich effektiv sein wie bei den Kontrollen gegen Schwarzfahrer. Hat da einer Hausverbot, so mag er sich noch mal in einen Bus oder eine Bahn schmuggeln können. Aber wie bei dem Schwarzfahrer halt mit der Angst entdeckt zu werden. Bei Schwarzfahren ist das so rigide geworden, dass sich das im Gegensatz zu vor 20 Jahren nicht mehr lohnt. Die Person mit Hausverbot nun ist vielleicht bei der Erlangung desselben so aufgefallen, dass sich das Personal oder auch involvierte Fahrgäste ihr Gesicht gemerkt haben. Und Berlin ist auch nur ein großes Dorf, wo man sich schon man im Bus oder der U-Bahn begegnet. Nur dass das nicht so freudig ist, wenn da der nicht mehr krank geschriebene Busfahrer dem begegnet, der ihn ... :rolleyes:
Die BVG macht es jedenfalls, die Berliner S-Bah auch (http://www.welt.de/welt_print/article2102513/S-Bahn_laesst_Straftaeter_stehen.html). Wie es in anderen Städten ist, weiß ich nicht. Da sollten einige aufpassen, dass sie nicht plötzlich für längere Zeit oder immer "zurückbleiben" müssen.

Paul Felz
29.07.2008, 10:47
Beverly hat schon recht. Es muß kein Pranger sein. Es reicht schon, die einschlägigen Bilder beim Kontrollpersonal oder beim Fahrer zu deponieren. Dann kann immer noch der Ausweis kontrolliert werden. Natürlich erfordert das eine Ermächtigung. Allerdings ist jeder Bürger ohnehin verpflichtet, sich ausweisen zu können. Schwarzfahrer müssen das ja auch können.

Ansonsten haben wir die perverse Situation, daß Schwarzfahrer Beförderungsverbot haben können, brutale Schläger aber nicht.

Ich denke, wer einmal ein Messer im Rücken hatte, sieht die Sache auch anders.

Beverly
29.07.2008, 12:49
Ansonsten haben wir die perverse Situation, daß Schwarzfahrer Beförderungsverbot haben können, brutale Schläger aber nicht.


Es gab da mal den Spruch von Lenin: "Die Deutschen lösen eine Bahnsteigkarte, wenn sie den Bahnhof stürmen wollen."
Daraus 100 Jahre später zu machen: "Beleidigung, Nötigung und Körperverletzung im Nahverkehr sind OK, wenn die Täter einen gültigen Fahrausweis haben, kann nicht Sinn der Sache sein."