PDA

Vollständige Version anzeigen : Zoll mit mehr Vollmacht als die Polizei?



McDuff
21.07.2008, 06:54
Bei der beliebten allg. Verkehrskontrolle sind die Vollmachten der Polizei, was die Durchsuchung eines Fahrzeuges betrifft ja stark eingeschränkt. Sie darf weder das Handschuhfach, noch den Kofferraum durchsuchen, geschweige denn die Insassen des Wagens.
Der Zoll hingegen darf im gesamten Bundesgebiet ohne Begründung oder Gerichtsbeschluß nicht nur das gesamte Fahrzeug durchsuchen, sondern auch die Insassen.
Ob das wohl daran liegt, daß der Zoll dem Finanzministerium untersteht?

Prokurist
21.07.2008, 07:01
Bei der beliebten allg. Verkehrskontrolle sind die Vollmachten der Polizei, was die Durchsuchung eines Fahrzeuges betrifft ja stark eingeschränkt. Sie darf weder das Handschuhfach, noch den Kofferraum durchsuchen, geschweige denn die Insassen des Wagens.
Der Zoll hingegen darf im gesamten Bundesgebiet ohne Begründung oder Gerichtsbeschluß nicht nur das gesamte Fahrzeug durchsuchen, sondern auch die Insassen.
Ob das wohl daran liegt, daß der Zoll dem Finanzministerium untersteht?

Als ganz Deutschland noch über die Zulässigkeit der sog. 'Onlinedurchsuchung' diskutiert hat, hat es die bayrische Steuerfahndung einfach 'mal gemacht. :rolleyes:

lupus_maximus
21.07.2008, 07:22
Als ganz Deutschland noch über die Zulässigkeit der sog. 'Onlinedurchsuchung' diskutiert hat, hat es die bayrische Steuerfahndung einfach 'mal gemacht. :rolleyes:
Steuerfreiheit ist eigentlich der Normalzustand!
Kein Mensch ist verpflichtet irgendwelche Beamte mit seinen Geldern durchzufüttern, auch nicht wenn sich diese Beamten die passenden Gesetze dazu gemacht haben!

Prokurist
21.07.2008, 07:27
Steuerfreiheit ist eigentlich der Normalzustand!
Kein Mensch ist verpflichtet irgendwelche Beamte mit seinen Geldern durchzufüttern, auch nicht wenn sich diese Beamten die passenden Gesetze dazu gemacht haben!

Also ich mag die Steuern und die zur Beitreibung zuständigen Behörden auch nicht sonderlich, allerdings wirst Du ohne kein funktionierendes Gemeinwesen aufbauen können, nichteinmal 'Neu-Germanien'. ;)

lupus_maximus
21.07.2008, 07:31
Also ich mag die Steuern und die zur Beitreibung zuständigen Behörden auch nicht sonderlich, allerdings wirst Du ohne kein funktionierendes Gemeinwesen aufbauen können, nichteinmal 'Neu-Germanien'. ;)
Wir haben in Deutschland kein deutsches Gemeinwesen mehr, sondern ein ausländisch versautes und dafür hat dieser Staat von uns Deutschen eigentlich kein Geld mehr zugut!

Prokurist
21.07.2008, 07:41
Wir haben in Deutschland kein deutsches Gemeinwesen mehr, sondern ein ausländisch versautes und dafür hat dieser Staat von uns Deutschen eigentlich kein Geld mehr zugut!

Also das 'Gemeinwesen' in Deutschland ist wie sein 'Steuerwesen' vollkommen 'verhunzt' und verbogen, im Sinne der falschen Leute. :]

lupus_maximus
21.07.2008, 08:33
Also das 'Gemeinwesen' in Deutschland ist wie sein 'Steuerwesen' vollkommen 'verhunzt' und verbogen, im Sinne der falschen Leute. :]
Da diese Leute aber alle an den verantwortlichen Stellen in der Verwaltung sitzen, ist es besser dieses Land zu verlassen. Meine Rente können sie mir ja nach NG nachschicken!

Prokurist
21.07.2008, 08:43
Da diese Leute aber alle an den verantwortlichen Stellen in der Verwaltung sitzen, ist es besser dieses Land zu verlassen. Meine Rente können sie mir ja nach NG nachschicken!

Ich fürchte da hast Du leider recht, auch wenn ich mich manchmal noch sträube, oder mir über das Ziel meines Wegzuges noch nicht ganz im Klaren bin...

franjo
21.07.2008, 10:38
Bei der beliebten allg. Verkehrskontrolle sind die Vollmachten der Polizei, was die Durchsuchung eines Fahrzeuges betrifft ja stark eingeschränkt. Sie darf weder das Handschuhfach, noch den Kofferraum durchsuchen, geschweige denn die Insassen des Wagens.
Der Zoll hingegen darf im gesamten Bundesgebiet ohne Begründung oder Gerichtsbeschluß nicht nur das gesamte Fahrzeug durchsuchen, sondern auch die Insassen.
Ob das wohl daran liegt, daß der Zoll dem Finanzministerium untersteht?

Was ist daran schlecht?

So wird u.a. Steuerhinterziehung, Drogendelikte und Verstöße gegen das Waffenrecht geahndet .
Illegale werden in diesem Rahmen auch gesucht und gestellt.

Ein Land zu finden, in dem es liberaler zugeht als bei uns wird schwer werden.
Fantasieorte werden dabei kaum eine Rolle spielen.

franjo

McDuff
21.07.2008, 10:59
Was ist daran schlecht?

So wird u.a. Steuerhinterziehung, Drogendelikte und Verstöße gegen das Waffenrecht geahndet .
Illegale werden in diesem Rahmen auch gesucht und gestellt.

Ein Land zu finden, in dem es liberaler zugeht als bei uns wird schwer werden.
Fantasieorte werden dabei kaum eine Rolle spielen.

franjo

Erstmal wird so gar nichts geahndet und zweitens ist das ein massiver Eingriff in die persönlichen Freiheiten den auszuführen es normalerweise eines Gerichtsbeschlußes oder der Gefahr im Verzuge bedarf. Um Illegale festzustellen reichte eine Ausweiskontrolle. Alle anderen Delikte hängen mit einem Grenzübertritt zusammen und rechtfertigen ohne diesen keine willkürlichen Durchsuchungen in der Art totalitärer Staaten. Man kommt sich doch da vor wie in einem Ostblockstaat oder einer lateinamerkikanischen Diktatur, wenn man einfach so angehalten und komplett durchsucht werden kann.

Biskra
21.07.2008, 11:02
Bei der beliebten allg. Verkehrskontrolle sind die Vollmachten der Polizei, was die Durchsuchung eines Fahrzeuges betrifft ja stark eingeschränkt. Sie darf weder das Handschuhfach, noch den Kofferraum durchsuchen, geschweige denn die Insassen des Wagens.
Der Zoll hingegen darf im gesamten Bundesgebiet ohne Begründung oder Gerichtsbeschluß nicht nur das gesamte Fahrzeug durchsuchen, sondern auch die Insassen.
Ob das wohl daran liegt, daß der Zoll dem Finanzministerium untersteht?

Das ist sachlich falsch. Natürlich dürfen Kofferraum und Handschuhfach auch bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle überprüft / geöffnet werden.

Prokurist
21.07.2008, 11:02
Erstmal wird so gar nichts geahndet und zweitens ist das ein massiver Eingriff in die persönlichen Freiheiten den auszuführen es normalerweise eines Gerichtsbeschlußes oder der Gefahr im Verzuge bedarf. Um Illegale festzustellen reichte eine Ausweiskontrolle. Alle anderen Delikte hängen mit einem Grenzübertritt zusammen und rechtfertigen ohne diesen keine willkürlichen Durchsuchungen in der Art totalitärer Staaten. Man kommt sich doch da vor wie in einem Ostblockstaat oder einer lateinamerkikanischen Diktatur, wenn man einfach so angehalten und komplett durchsucht werden kann.

Selbst in mancher lateinamerikanischen Diktatur war das nicht so ohne Weiteres möglich.

McDuff
21.07.2008, 11:07
Das ist sachlich falsch. Natürlich dürfen Kofferraum und Handschuhfach auch bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle überprüft / geöffnet werden.


Da bin ich mir nicht so sicher. Den Blick in den Kofferraum ermöglicht ja meist die Kontrolle des Warndreieckes und des Varbandskastens. Deshalb ist es nicht schlecht diese im Wagen selbst aufzubewahren. Wie auch immer, durchsucht werden darf der Wagen in Rahmen einer allg. Verkehrskontrolle keinesfalls ohne das ein tatsächlicher Grund wie z.B. der Geruch nach Haschisch oder herumliegende Waffen vorliegt.

Biskra
21.07.2008, 11:37
Da bin ich mir nicht so sicher. Den Blick in den Kofferraum ermöglicht ja meist die Kontrolle des Warndreieckes und des Varbandskastens. Deshalb ist es nicht schlecht diese im Wagen selbst aufzubewahren. Wie auch immer, durchsucht werden darf der Wagen in Rahmen einer allg. Verkehrskontrolle keinesfalls ohne das ein tatsächlicher Grund wie z.B. der Geruch nach Haschisch oder herumliegende Waffen vorliegt.

Auseinandernehmen können sie den Wagen nicht so einfach, das stimmt, auch dürfen sie dich nicht durchsuchen (Es sei denn zur Identitätsfeststellung). Die Sache mit dem Warndreieck und dem Verbandskasten im Wagen ist insofern hinfällig, weil sie auch die Beladung überprüfen können. Mit dem Handschuhfach bin ich mir grad nicht mehr so sicher, immerhin gibts da ja eigentlich nichts fahrzeugtechnisches zu überprüfen.
Dabei fällt mir noch ein, wenn du Warndreieck und Verbandskasten auf dem Rücksitz hast, dann könntest du das ja grad geklaut haben = Gefahrenabwehr / Gefahr im Verzug = Durchsuchung. ;) :))

Bergischer Löwe
21.07.2008, 12:12
Auseinandernehmen können sie den Wagen nicht so einfach, das stimmt, auch dürfen sie dich nicht durchsuchen (Es sei denn zur Identitätsfeststellung). Die Sache mit dem Warndreieck und dem Verbandskasten im Wagen ist insofern hinfällig, weil sie auch die Beladung überprüfen können. Mit dem Handschuhfach bin ich mir grad nicht mehr so sicher, immerhin gibts da ja eigentlich nichts fahrzeugtechnisches zu überprüfen.
Dabei fällt mir noch ein, wenn du Warndreieck und Verbandskasten auf dem Rücksitz hast, dann könntest du das ja grad geklaut haben = Gefahrenabwehr / Gefahr im Verzug = Durchsuchung. ;) :))

Im Falle eines begründeten Verdachts (z.B. BTM) darf die Polizei selbstverständlich das komplette Fahrzeug und die Insassen genau durchsuchen und ggf. auch Spürhunde einsetzen. Und ein begründeter Verdacht muß ebenfalls für den Zoll vorliegen. Da gibt es meines Wissens nach keine Unterschiede.

Früher gab es den Unterschied, daß der Zoll nur im Zollgrenzbezirk tätig werden durfte. Durch die Grenzöffnungen gibt es diese Regelung nicht mehr und der Zoll ist auch im Hinterland aktiv. Schmuggelte man z.B. in der Vergangenheit Kaffee und Zigaretten aus Holland, konnte man hinter der Raststätte Aachen Land aufatmen. Heute sind die Vögel bis weit hinter Eschweiler auf der A4 mit ihren Golf Kombis unterwegs.

franjo
21.07.2008, 13:03
Erstmal wird so gar nichts geahndet und zweitens ist das ein massiver Eingriff in die persönlichen Freiheiten den auszuführen es normalerweise eines Gerichtsbeschlußes oder der Gefahr im Verzuge bedarf. Um Illegale festzustellen reichte eine Ausweiskontrolle. Alle anderen Delikte hängen mit einem Grenzübertritt zusammen und rechtfertigen ohne diesen keine willkürlichen Durchsuchungen in der Art totalitärer Staaten. Man kommt sich doch da vor wie in einem Ostblockstaat oder einer lateinamerkikanischen Diktatur, wenn man einfach so angehalten und komplett durchsucht werden kann.

Die Bundespolizei (so nennt man diese Truppe auch noch) darf sehr wohl im Verdachtsfalle im Inland durchsuchen.
Verdacht auf BTM, Steuerhinterziehung(Schwarzgeld, unversteuerte Kippen.......), um nur wenige Gründe zu nennen.
Im übrigen, darf die "normale" Polizei" z.B. Deinen Tankinhalt überprüfen(Diesel/Heizöl), dann erstrecht Dein Handschuhfach.

Woher weißt Du eigentlich so genau, was die Polizei darf und was nicht, Du bist bestimmt einer von denen, die nach der Dienstnummer fragen, um sich zu beschweren. Laß Dir gesagt sein, die muß er Dir garnicht geben, bevor nun die Spekulationen beginnen.

Woher ich das weiß?, ganz einfach, ich war nicht beim Bund, sondern beim BGS, da lernt man sowas.

Im übrigen habe ich in Frankreich und in Belgien schon Kontakt zu deren fliegendem Zoll gehabt, die sind im Vergleich knallhart.
Von wegen südamerikanische Diktatur, da lach ich laut.

franjo

franjo
21.07.2008, 13:06
Früher gab es den Unterschied, daß der Zoll nur im Zollgrenzbezirk tätig werden durfte. Durch die Grenzöffnungen gibt es diese Regelung nicht mehr und der Zoll ist auch im Hinterland aktiv. Schmuggelte man z.B. in der Vergangenheit Kaffee und Zigaretten aus Holland, konnte man hinter der Raststätte Aachen Land aufatmen. Heute sind die Vögel bis weit hinter Eschweiler auf der A4 mit ihren Golf Kombis unterwegs.


Stimmt erstmal.
Da ich Aachen gut kenne, das mit den Golf-Kombis stimmt so nicht mehr, die haben Busse, verschiedenste Mittelklassewagen, und einige Motorräder im Einsatz.
Operiert wird von dort aus bis ins Ruhrgebiet.

franjo

Biskra
21.07.2008, 13:13
Im Falle eines begründeten Verdachts (z.B. BTM) darf die Polizei selbstverständlich das komplette Fahrzeug und die Insassen genau durchsuchen und ggf. auch Spürhunde einsetzen.

Ja, das ist klar. Es ging aber ja um die allgemeine Verkehrskontrolle, die ist verdachtsunabhängig.

franjo
21.07.2008, 13:40
Ja, das ist klar. Es ging aber ja um die allgemeine Verkehrskontrolle, die ist verdachtsunabhängig.

Das allgemein, bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" ist etwas unglücklich im Ausdruck.
Das bedeuted nicht zwingend, daß "allgemein" sprich lachser mit den Verkehrsteilnehmern umgegangen wird.
Nach der Inaugenscheinnahme eines z.B. Fahrzeuges durch einen (mehrere) Beamte wird zeitnah entschieden, welche Maßnahmen notwendig sind.
Das sollte eigentlich alles erklären.

Der Ermessensspielraum der Beamten entscheidet über die Maßnahme, nicht der vorschlaue Verkehrsteilnehmer, oder der Korinthenkacker.
Das ist übrigens gut so.

franjo

Biskra
21.07.2008, 14:59
Das allgemein, bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" ist etwas unglücklich im Ausdruck.
Das bedeuted nicht zwingend, daß "allgemein" sprich lachser mit den Verkehrsteilnehmern umgegangen wird.
Nach der Inaugenscheinnahme eines z.B. Fahrzeuges durch einen (mehrere) Beamte wird zeitnah entschieden, welche Maßnahmen notwendig sind.
Das sollte eigentlich alles erklären.

Der Ermessensspielraum der Beamten entscheidet über die Maßnahme, nicht der vorschlaue Verkehrsteilnehmer, oder der Korinthenkacker.
Das ist übrigens gut so.

franjo

Daß das "verdachtsunabhängige" u.U. während der Kontrolle wegfallen kann ist klar. :rolleyes:

Stadtknecht
21.07.2008, 16:40
Die Polizei kann bei Tatverdacht Personen und mitgeführte Sachen, also auch Autos durchsuchen.

Für den Zoll dürfte ähnliches gelten.

McDuff
21.07.2008, 16:58
Woher weißt Du eigentlich so genau, was die Polizei darf und was nicht, Du bist bestimmt einer von denen, die nach der Dienstnummer fragen, um sich zu beschweren. Laß Dir gesagt sein, die muß er Dir garnicht geben, bevor nun die Spekulationen beginnen.

Woher ich das weiß?, ganz einfach, ich war nicht beim Bund, sondern beim BGS, da lernt man sowas.

Im übrigen habe ich in Frankreich und in Belgien schon Kontakt zu deren fliegendem Zoll gehabt, die sind im Vergleich knallhart.
Von wegen südamerikanische Diktatur, da lach ich laut.

franjo


Die müssen nicht nur die Dienstnummer rausrücken, sondern sich sogar ausweisen. Die Uniform reicht da gar nicht und wenn die Kontrolle nicht stimmt oder schikanös war, gibts eine Sachaufsichtsbeschwerde die sich gewaschen hat.
Da warst du wohl einer von denen die beim unbescholtenen Bürger den dicken Maxen gemacht hat und im Problemviertel auf Augen zu und durch.

McDuff
21.07.2008, 17:05
Das allgemein, bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" ist etwas unglücklich im Ausdruck.
Das bedeuted nicht zwingend, daß "allgemein" sprich lachser mit den Verkehrsteilnehmern umgegangen wird.
Nach der Inaugenscheinnahme eines z.B. Fahrzeuges durch einen (mehrere) Beamte wird zeitnah entschieden, welche Maßnahmen notwendig sind.
Das sollte eigentlich alles erklären.

Der Ermessensspielraum der Beamten entscheidet über die Maßnahme, nicht der vorschlaue Verkehrsteilnehmer, oder der Korinthenkacker.
Das ist übrigens gut so.

franjo

Inwieweit der Ermessenspielraum überschritten wurde oder inwieweit der überhaupt gilt entscheidet im Zweifelfall ein Gericht denn mancher Korinthenkacker hat einen richtig guten Anwalt, der was kann halt. :D
Jedenfalls braucht sich kein unbescholtener Bürger schikanieren zu lassen. Bei einer Kontrolle wird sich selbstverständlich ausgewiesen und auch in vernünftigem Ton Auskunft gegeben. Das sollte der Polizei gegenüber selbstverständlich sein. Aber das heißt nicht, daß frustriete Beamte sich am Bürger abreagieren dürfen und mit ihm den Affen machen.

Gladius Germaniae
21.07.2008, 17:43
Bei der beliebten allg. Verkehrskontrolle sind die Vollmachten der Polizei, was die Durchsuchung eines Fahrzeuges betrifft ja stark eingeschränkt. Sie darf weder das Handschuhfach, noch den Kofferraum durchsuchen, geschweige denn die Insassen des Wagens.
Der Zoll hingegen darf im gesamten Bundesgebiet ohne Begründung oder Gerichtsbeschluß nicht nur das gesamte Fahrzeug durchsuchen, sondern auch die Insassen.
Ob das wohl daran liegt, daß der Zoll dem Finanzministerium untersteht?

mach dir keine sorgen, im zeitalter der globalisierung wird die Zollbehörde ein Auslaufmodell sein, spätestens in 10 Jahren wird es diese Behörde nicht mehr geben, da freier Welthandel usw usw.

Es gibt Bestrebungen gewisser Logenbrüder neben dem Weltstaat auch noch alle Behörden zu privatisieren.

Stadtknecht
21.07.2008, 18:12
Die müssen nicht nur die Dienstnummer rausrücken, sondern sich sogar ausweisen. Die Uniform reicht da gar nicht und wenn die Kontrolle nicht stimmt oder schikanös war, gibts eine Sachaufsichtsbeschwerde die sich gewaschen hat.
Da warst du wohl einer von denen die beim unbescholtenen Bürger den dicken Maxen gemacht hat und im Problemviertel auf Augen zu und durch.

Das es zumindest in NRW keine "Dienstnummer" gibt, ist Dir aber bewußt, oder?

Und "Sachaufsichtsbeschwerden" von Schwätzern jeglicher Couleur sammle ich.
Die besten kommen in einen Ordner.

McDuff
21.07.2008, 19:25
Das es zumindest in NRW keine "Dienstnummer" gibt, ist Dir aber bewußt, oder?

Und "Sachaufsichtsbeschwerden" von Schwätzern jeglicher Couleur sammle ich.
Die besten kommen in einen Ordner.

Auf Verlangen haben sich auch Beamte mit hoheitlichem Auftrag auszuweisen und solange eine Kontrolle nicht in eine Schikane ausartet, ist auch nichts einzuwenden. Ich habe nichts dagegen, meinen Führerschein und meine Fahrzeugpapiere, auch Verbandskasten und Warndreieck vorzuzeigen und auch meinetwegen Auskunft zu geben wo ich herkomme und wo ich hinwill. Aber ich empfinde es als Unding durchsucht zu werden wie ein Schwerstkrimineller.

franjo
22.07.2008, 08:17
Bei der beliebten allg. Verkehrskontrolle sind die Vollmachten der Polizei, was die Durchsuchung eines Fahrzeuges betrifft ja stark eingeschränkt. Sie darf weder das Handschuhfach, noch den Kofferraum durchsuchen, geschweige denn die Insassen des Wagens.
Der Zoll hingegen darf im gesamten Bundesgebiet ohne Begründung oder Gerichtsbeschluß nicht nur das gesamte Fahrzeug durchsuchen, sondern auch die Insassen.
Ob das wohl daran liegt, daß der Zoll dem Finanzministerium untersteht?

Das obige war der Ausgangsbeitrag.
Ich lese nichts von Frust abreagierenden Beamten, Schikanen, oder ähnlichem.
Ich lese, daß Du offenbar die Befugnisse der Polizei, bzw. des Zolles zu beurteilen versuchst.

Mittlerweile argumentierst Du etwas anders.

Natürlich freut es mich auch, daß Du versuchst zu beurteilen, wie ich vielleicht, eventuell oder möglicherweise vor über 20 Jahren meinen Dienst versehen habe.:rolleyes:

Entscheide Dich bitte, worum es jetzt geht. Ich bezog mich auf die Rechte und Pflichten, die Polizeibeamte (Land&Bund) haben, mir ging es nicht um Befindlichkeiten.

Zudem, wenn ich einen Vorgang begründen kann, und Anlaß zu einem Verdacht besteht kriegt keiner weder einen Ausweis, noch sonst irgendwas zu sehen.
Dann steht Handeln auf dem Plan. Diskutieren kann man wenn überhaupt später.

franjo

McDuff
22.07.2008, 09:21
Das obige war der Ausgangsbeitrag.
Ich lese nichts von Frust abreagierenden Beamten, Schikanen, oder ähnlichem.
Ich lese, daß Du offenbar die Befugnisse der Polizei, bzw. des Zolles zu beurteilen versuchst.

Mittlerweile argumentierst Du etwas anders.

Natürlich freut es mich auch, daß Du versuchst zu beurteilen, wie ich vielleicht, eventuell oder möglicherweise vor über 20 Jahren meinen Dienst versehen habe.:rolleyes:

Entscheide Dich bitte, worum es jetzt geht. Ich bezog mich auf die Rechte und Pflichten, die Polizeibeamte (Land&Bund) haben, mir ging es nicht um Befindlichkeiten.

Zudem, wenn ich einen Vorgang begründen kann, und Anlaß zu einem Verdacht besteht kriegt keiner weder einen Ausweis, noch sonst irgendwas zu sehen.
Dann steht Handeln auf dem Plan. Diskutieren kann man wenn überhaupt später.

franjo

Zunächst einmal habe ich nicht mit damit angefangen das Verhalten anderer zu beurteilen. Von wegen Korinthenkacker, etc....
Außerdem habe ich bei deinen Beiträgen nichts zur Aufklärung gefunden, sondern eher das Gegenteil. Wenn du dich so gut auskennst sollte es doch kein Problem sein, etwas mehr zu sagen als das du dich als Beamter nicht ausweisen mußt und der Bürger sich wegen eines offenbar subjektiven Verdachtes alles bieten lassen muß.
Das kann es in einem Land das sich als Rechtsstaat bezeichnet wohl kaum geben. Was mich bewegte ist die Diskrepanz zwischen den Vollmachten von Polizei und Zoll und deren Rechtmäßigkeit.

Stadtknecht
22.07.2008, 09:40
Auf Verlangen haben sich auch Beamte mit hoheitlichem Auftrag auszuweisen und solange eine Kontrolle nicht in eine Schikane ausartet, ist auch nichts einzuwenden. Ich habe nichts dagegen, meinen Führerschein und meine Fahrzeugpapiere, auch Verbandskasten und Warndreieck vorzuzeigen und auch meinetwegen Auskunft zu geben wo ich herkomme und wo ich hinwill. Aber ich empfinde es als Unding durchsucht zu werden wie ein Schwerstkrimineller.

Wie ich schon sagte, meines Wissens nach müssen Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.

Ein Beispiel:

Die Polizei hält nachts in einem Industriegebiet einen PKW an.
Bei der Überprüfung des Fahrzeugführers wird festgestellt, daß dieser wegen Einbruch mehrmals in Erscheinung getreten ist.

Dann hat die Polizei das Recht ( ergibt sich übrigens aus den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder, bzw. der StPO ) das Fahrzeug nach eventuellem Diebesgut, Einbruchwerkzeug usw. zu durchsuchen.

Bergischer Löwe
22.07.2008, 10:48
Stimmt erstmal.
Da ich Aachen gut kenne, das mit den Golf-Kombis stimmt so nicht mehr, die haben Busse, verschiedenste Mittelklassewagen, und einige Motorräder im Einsatz.
Operiert wird von dort aus bis ins Ruhrgebiet.

franjo

Hab am Samstag noch einen Golf Kombi in Lichterbusch Fahrtrichtung Aachen stehen sehen, der nach BTM Grenzgängern Ausschau hielt. Haben aber auch Bullis - vor Jahren (da war gleich nach der Grenze kein Tempolimit) wollte mich - so glaub ich wenigstens - einer mal anhalten. Irgendwie hab ich den wohl übersehen und hab den 230 Pferdchen vor mir die Sporen gegeben. Kann mich aber auch getäuscht haben - vielleicht war ich ja gar nicht gemeint :D

McDuff
22.07.2008, 10:54
Wie ich schon sagte, meines Wissens nach müssen Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.

Ein Beispiel:

Die Polizei hält nachts in einem Industriegebiet einen PKW an.
Bei der Überprüfung des Fahrzeugführers wird festgestellt, daß dieser wegen Einbruch mehrmals in Erscheinung getreten ist.

Dann hat die Polizei das Recht ( ergibt sich übrigens aus den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder, bzw. der StPO ) das Fahrzeug nach eventuellem Diebesgut, Einbruchwerkzeug usw. zu durchsuchen.

In diesem Falle ist da ja auch nichts einzuwenden. Aber wenn man ohne vorherigen Grenzübertritt von einem Zivilfahrzeug von der Autobahn geholt wurde und dann bevor eine Überprüfung von Personendaten durchgeführt wurde, sofort eine Durchsuchung einschließlich Leibesvisitation stattfand, ist wohl die Rechtsstaatlichkeit außen vor geblieben. Das passierte kürzlich einem Kollegen. Er hat daraufhin seinen Anwalt eingeschaltet.

Stadtknecht
22.07.2008, 12:21
In diesem Falle ist da ja auch nichts einzuwenden. Aber wenn man ohne vorherigen Grenzübertritt von einem Zivilfahrzeug von der Autobahn geholt wurde und dann bevor eine Überprüfung von Personendaten durchgeführt wurde, sofort eine Durchsuchung einschließlich Leibesvisitation stattfand, ist wohl die Rechtsstaatlichkeit außen vor geblieben. Das passierte kürzlich einem Kollegen. Er hat daraufhin seinen Anwalt eingeschaltet.

Das war dann eine grenznahe Kontrolle, zu der der Zoll durchaus berechtigt ist.

Die Rechtsgrundlage habe ich nicht parat, aber das war sicherlich legal.

Den Anwalt kann Dein Kumpel ruhig einschalten, schließlich muß der Rechtsverdreher ja auch sein Geld verdienen.

McDuff
22.07.2008, 14:35
Das war dann eine grenznahe Kontrolle, zu der der Zoll durchaus berechtigt ist.



Genau das wars wohl eben nicht und deswegen der Ärger!

Stadtknecht
22.07.2008, 17:32
Genau das wars wohl eben nicht und deswegen der Ärger!

Wie gesagt, ich kenne weder die Umstände, noch die Rechtsgrundlage dieser Kontrolle. Aber daß sie illegal war, bezweifle ich sehr.

Die Leute vom Zoll, wie auch der Verwaltung, Polizei usw. wissen so gut wie immer, was sie tun.

McDuff
23.07.2008, 07:39
Wie gesagt, ich kenne weder die Umstände, noch die Rechtsgrundlage dieser Kontrolle. Aber daß sie illegal war, bezweifle ich sehr.

Die Leute vom Zoll, wie auch der Verwaltung, Polizei usw. wissen so gut wie immer, was sie tun.


Es wird sich zeigen und das letztere ist zu hoffen.

Stadtknecht
23.07.2008, 14:46
Es wird sich zeigen und das letztere ist zu hoffen.

Ich denke, die Beamtn können dem sehr gelassen entgegen sehen.

The_Darwinist
25.07.2008, 00:50
Genau das wars wohl eben nicht und deswegen der Ärger!

Also, ich wohne 400km von der nächsten Grenze entfernt!
Was meint ihr, wie oft in unseren Industriegebieten der Zoll vorfährt?
Ungefähr jeder Woche 3-4 Mal!
Is nun mal so!

pernath
25.07.2008, 08:39
Bei so viel Schaum vor dem Maul solltest du mal zum Arzt gehen, bevor dich noch ein Waidmann auf freier Bahn im Tollwutverdacht abknalt.

Stadtknecht
29.07.2008, 14:53
Ich habe Geronimos Beitrag gemeldet.
Der Typ ist besoffen, doof, niemals gestillt worden oder neidisch auf alle, die einen festen Arbeitsplatz und einen Schulabschluß haben.

Stadtknecht
29.07.2008, 14:54
Also, ich wohne 400km von der nächsten Grenze entfernt!
Was meint ihr, wie oft in unseren Industriegebieten der Zoll vorfährt?
Ungefähr jeder Woche 3-4 Mal!
Is nun mal so!

Ausländische LKW, versiegelte Fracht usw. darf der Zoll überall kontrollieren.

Brotzeit
02.08.2008, 14:52
.................Ob das wohl daran liegt, daß der Zoll dem Finanzministerium untersteht?

Die Frage stellt sich eigentlich so nicht ..............

Man sollte sich darüber im Klaren sein , daß der Zoll nur ein Teil der Kontrollexikutive des paraitären Verwaltungsapparates ist.
Kurz :
Auch dieser Staat muss sich organisieren um uns möglich effektiv verwalten, kontrollieren und auszubeuten!

The_Darwinist
03.08.2008, 01:45
Ausländische LKW, versiegelte Fracht usw. darf der Zoll überall kontrollieren.

Thja, und wo isser dann da, wo er hingehört? An der Grenze?
welches dumme Schwein hat ihn von da abgezogen?
Von mir aus könnt ihr direkt um uns rum wieder eine Mauer aufbauen!
Ich insistiere sogar für einen Meter höher!
Der Abschaum muß draussen bleiben!
Wir haben ja schon genug Probleme mit dem Abschaum, der schon drin ist!
Aber gut!"Gesinnungsprüfung und gut!"
Is jo eh egal!
No Minga, Obersoizbergl, Garmisch etc kimmt der eh net nei!
Mir san mir!
Mir blei'm ah so, wia mir san!
Unn!
Soibat, weann eahr do kimmt, der Häuptling vo Maassai. Schwaoz issa! Und blei't a !
Halleluja!
Des muas scho sei!

Achsel-des-Bloeden
03.08.2008, 09:49
...
Ob das wohl daran liegt, daß der Zoll dem Finanzministerium untersteht?
Klar doch ...

In diesem Land bekommst Du wegen Steuerhinterziehung mehr aufgebrummt als wegen Todschlages. Wenn ein multikultureller Ehrenmörder deswegen fast leer ausgeht, wenn er Steuern hinterzogen hat ist er dran!