politisch Verfolgter
18.07.2008, 19:14
Mengenrabatt darfs für Straftaten ja nicht geben.
Wenn nun 2 Jahre für 7.6 Mio € gestohlene Steuern auf Bewährung verhängt werden, sind das also 433 €/h im Wiederholungsfall.
Wer also im Laden als Wiederholungstäter einen Artikel für 7,22 € "mitgehen" läßt, hat dann mit 1 Minute Knast zu rechnen.
Hoffentlich macht das nun keine Schule ;-)
Im Laden würde dann ja ebenfalls Geld hinterzogen.
Und wer die Artikel BIS ZUR HÖHE VON INSGES. 7.6 Mio € ohne Gegenwehr wieder herausrückt, ist ein Bewährungsfall.
Da darfs wohl also öfter mal versucht werden, hahaha ;-)
Wenn nun 2 Jahre für 7.6 Mio € gestohlene Steuern auf Bewährung verhängt werden, sind das also 433 €/h im Wiederholungsfall.
Wer also im Laden als Wiederholungstäter einen Artikel für 7,22 € "mitgehen" läßt, hat dann mit 1 Minute Knast zu rechnen.
Hoffentlich macht das nun keine Schule ;-)
Im Laden würde dann ja ebenfalls Geld hinterzogen.
Und wer die Artikel BIS ZUR HÖHE VON INSGES. 7.6 Mio € ohne Gegenwehr wieder herausrückt, ist ein Bewährungsfall.
Da darfs wohl also öfter mal versucht werden, hahaha ;-)