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Vollständige Version anzeigen : Todesstrafe pro/contra



Ex-Admin
16.06.2003, 08:45
Die Todesstrafe in den USA ist ein heiß diskutiertes Thema.
Bevor ich meine eigene Meinung hier darlege, möchte ich gerne von euch wissen, was ihr von der Todesstrafe haltet?!

Thomas I
16.06.2003, 10:33
Nichts!

Als Abschreckung nachweislich ungeeignet fördert sie bei den Tätern ein extrem viel höheres Maß an agressiver und brutaler Zurwehrsetzung gegen Festnahmeversuche der Polizei und führt somit zu einer sehr viel höheren Gefährdung der Polizeibeamten.

Klaus E. Daniel
16.06.2003, 12:00
Original von Thomas I
Nichts!

Als Abschreckung nachweislich ungeeignet fördert sie bei den Tätern ein extrem viel höheres Maß an agressiver und brutaler Zurwehrsetzung gegen Festnahmeversuche der Polizei und führt somit zu einer sehr viel höheren Gefährdung der Polizeibeamten.

Nun, nach schon mehrfach angestellter Überlegung (auch Ihres Aspektes, Thomas I) bin ich nch immer nicht zu einem endgültigen Schluß gekommen.

- Polizisten sind wie Soldaten zu sehen; sie gehen durch ihre Ausbildung ein fast kalkulierbares Risiko ein.

- das kann also kein ernstzunehmender Grund sein

- wichtiger ist das Fehlerargument. Man beweist lupenrein die Schuld und endeckt später, daß man einen Fehler gemacht hat. Der Justizirrtum ist aber leider tot.
__________

Anders sieht es bei heimtüicken Morden aus, die wir ja gut kennen.

- wenn da alle verfügbaren wissenschaftlichen Methoden eingesetzt worden und postiv sind sind oder der Betreffende auf frischer Tat erwischt wird (eher selten)

- die Morde zudem noch an Wehrlosen passieren (Kinder, Schwerbehinderten) und aus niedrigen Motiven, kann ich mir das vorstellen. In einer zivilen Gesellschaft.

Aber das ist meine persönliche Einstellung.

Gruß

K.E.D.

___________________________

Macht die Normalschrift größer ! Ich kann sie kaum erkennen

l_osservatore_uno
16.06.2003, 12:41
§ 211. Mord.

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust,
zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
aus Habgier
oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam
oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Wie wir sehen, gibt es also keine anderen Beweggründe für Mord, als die von Herrn Daniel angeführten niedrigen.

Und trotzdem: Wer der Todesstrafe 'die Hand reicht', sollte dazu verpflichtet werden können, auch den Henker zu 'geben'. Ich glaub', würd' man die Diskussion vor diesem Hintergrund führen ... wär' sie schnell beendet.

Freundlichen Gruß!

Enzo

Klaus E. Daniel
16.06.2003, 12:54
Lebendslang dauert theoretisch 15 Jahre. Bei entsprechendem Gutachten 12.

Und dann kommt der Mensch (darf man dieses Wort überhaupt gebrauchen ?) raus und tötet sofort wieder. Passiert in jüngster Zeit.

K.E.D.

l_osservatore_uno
16.06.2003, 13:25
Original von Klaus E. Daniel
Lebendslang dauert theoretisch 15 Jahre. Bei entsprechendem Gutachten 12.

Und dann kommt der Mensch (darf man dieses Wort überhaupt gebrauchen ?) raus und tötet sofort wieder. Passiert in jüngster Zeit.

K.E.D.

Lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet 'theoretisch' lebenslange Freiheitsstrafe.

Doch darüber, lieber Herr Daniel, diskutieren wir hier gar nicht.

Hier geht's um die Todesstrafe!

Enzo L'osservatore uno

Siran
16.06.2003, 13:28
Original von l_osservatore_uno
Doch darüber, lieber Herr Daniel, diskutieren wir hier gar nicht.

Hier geht's um die Todesstrafe!


Kann ich nicht ganz zustimmen. Denn da die lebenslange Freiheitsstrafe die direkte Alternative zur Todesstrafe hängt, kommt diese bei einer Diskussion über die Todesstrafe immer auch mit zum Tragen.

l_osservatore_uno
16.06.2003, 13:51
Original von Siran
Kann ich nicht ganz zustimmen. Denn da die lebenslange Freiheitsstrafe die direkte Alternative zur Todesstrafe hängt, kommt diese bei einer Diskussion über die Todesstrafe immer auch mit zum Tragen.

Dann soll Herr Daniel doch mal 'ne Statistik veröffentlichen und zu folgenden Fragen Auskunft geben:

1. Lebenslange Haftstrafen je 1000 Einwohner/p.a.
2. Lebeslange Haftstrafen mit anschließender Sicherheitsverwahrung je 1000 Einwohne p.a.
3. Durchschnittliche Verweildauer in Gefängnis und Sicherheitsverwahrung
4. Rückfallquote bei vorzeitig aus der Haft Entlassenen

und zuletzt

5. Quote der Wiederaufnahmeverfahren mit anschließender Freilassung wegen erwiesener Unschuld

Freundlichen Gruß!

Enzo

Klaus E. Daniel
16.06.2003, 14:03
Ich antworte erst einmal nicht mehr. Dieser Enzo geht mir auf den Geist.

Mein Jurastudium ist zwar etwas verstaubt. aber den Pharagraphen kenne ich wohl.

Tschüß

K.E.D.

à la Cato: Macht die Normalschrift größer, ich verderbe mir die Augen noch restlos!

Siran
16.06.2003, 14:05
Original von l_osservatore_uno
Dann soll Herr Daniel doch mal 'ne Statistik veröffentlichen und zu folgenden Fragen Auskunft geben:

1. Lebenslange Haftstrafen je 1000 Einwohner/p.a.
2. Lebeslange Haftstrafen mit anschließender Sicherheitsverwahrung je 1000 Einwohne p.a.
3. Durchschnittliche Verweildauer in Gefängnis und Sicherheitsverwahrung
4. Rückfallquote bei vorzeitig aus der Haft Entlassenen

und zuletzt

5. Quote der Wiederaufnahmeverfahren mit anschließender Freilassung wegen erwiesener Unschuld


Warum? Du hast doch auch noch keinerlei Statistik gebracht. Übrigens, zumindest bei 1. dürftest du auf Promillezahlen pro 1000 Einwohner kommen.

Siran
16.06.2003, 14:22
Vielleicht hilft das ein wenig weiter:

http://www.destatis.de/basis/d/recht/rechts6.htm

l_osservatore_uno
16.06.2003, 14:45
Original von Siran Warum? Du hast doch auch noch keinerlei Statistik gebracht.

Hab' ich Behauptungen hinsichtlich der Verweildauer von zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter in Gefängnis und/oder Sicherungsverwahrung aufgestellt?

Hab' ich Behauptungen über Art und Umfang der Rückfälligkeit von vorzeitig Entlassenen aufgestellt, die wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verpaßt bekommen haben?

Weswegen sollte ich etwas beweisen müssen, worüber ich kein Wort verloren habe?


Original von Siran Übrigens, zumindest bei 1. dürftest du auf Promillezahlen pro 1000 Einwohner kommen.

Ob bezogen auf 1000 oder auf 84.000.000 ... die Quote wegen Mordes Verurteilter wird sich - im Vergleich zur Gesamtbevölkerung - immer in Promillebereich bewegen.

Wär' ja schlimm, wenn's anders wär'!

Enzo

l_osservatore_uno
16.06.2003, 14:49
Original von Klaus E. Daniel
Ich antworte erst einmal nicht mehr. Dieser Enzo geht mir auf den Geist.

Mein Jurastudium ist zwar etwas verstaubt. aber den Pharagraphen kenne ich wohl.

Tschüß

K.E.D.

à la Cato: Macht die Normalschrift größer, ich verderbe mir die Augen noch restlos!

Und dann noch der Geist!

Welcher Geist, wessen Geist ... Herr Daniel?

Siran
16.06.2003, 14:51
Original von l_osservatore_uno
Und dann noch der Geist!

Welcher Geist, wessen Geist ... Herr Daniel?

Bitte, dieser Beitrag hat absolut gar nichts mit dem Thema zu tun und verschlechtert nur das Klima im Forum. Kein Mensch verlangt, dass du jeden Poster hier lieben musst, aber diese ewige Provoziererei kann einem ernsthaft auf den Geist gehen. Also, versuch davon Abstand zu nehmen.

O.v.Bismarck
16.06.2003, 15:05
Auch ich möchte darum bitten Anstand zu wären.

Ich werden ziemlich sauer wenn man K.E.D. blöd anmacht. Er war so freundlich auf meine Einladung in dieses Forum zu kommen und ich lasse nicht zu, dass er hier weggemobbt wird!

O.v.B.

l_osservatore_uno
16.06.2003, 15:23
Original von Siran
Vielleicht hilft das ein wenig weiter:

http://www.destatis.de/basis/d/recht/rechts6.htm

Wir können also feststellen:

Derzeit sitzen 2.021, gleich 0,024 Promille der Gesamtbevölkerung (84 Mio), zu lebenslangem Freiheitsentzug Verurteilte in Gefängnissen ein, davon befinden sich 299 in Sicherheitsverwahrung. ohne Sicherheitsverwahrung sind's 1.722, gleich 0,0205 Promille der Gesamtbevölkerung.

Wenn davon im Verlauf der nächsten 15 Jahre, jeweils 1/15 von 1.722 vorzeitig freikommt, so sind das 115 Personen p.a., gleich 0,00136905 Promille der Gesamtbevölkerung.

Und nun wüßt' ich gerne, wieviel weitere Morde man jedem einzelnen dieser vorzeitig Freigelassenen eigentlich zutrauen kann ... oder muß, die rechtfertigen würden, daß der vorzeitig Freigelassene anläßlich seiner Erstverurteilung wegen Mordes zum Tode hätte verurteilt werden sollen.

Und nun hoff' ich, was über die statistisch erfaßte Rückfallquote von verurteilten Mördern etwas Genaueres zu hören.

Freundlichen Gruß!

Enzo

l_osservatore_uno
16.06.2003, 15:34
Original von Siran[...] aber diese ewige Provoziererei kann einem ernsthaft auf den Geist gehen. Also, versuch davon Abstand zu nehmen.

... nenn' ich es, einerseits fein-, hoch- und schöngeistiges Geschwafel abzusondern, andererseits - der 'Vorsorge' wegen - vielleicht der Todesstrafe für Mörder das Wort zu reden.

Ich find' das echt zum Knochenkotzen!

Freundlichen Gruß!

Enzo

Siran
16.06.2003, 16:06
Original von l_osservatore_uno
... nenn' ich es, einerseits fein-, hoch- und schöngeistiges Geschwafel abzusondern, andererseits - der 'Vorsorge' wegen - vielleicht der Todesstrafe für Mörder das Wort zu reden.

Ich find' das echt zum Knochenkotzen!


Was würdest du denn in einem Politikforum machen, wenn du nicht jemanden finden würdest, der nicht deiner Meinung ist? Tödlich langweilen, würde ich behaupten.

Gruß
Siran

l_osservatore_uno
16.06.2003, 16:11
Original von Siran

Original von l_osservatore_uno
... nenn' ich es, einerseits fein-, hoch- und schöngeistiges Geschwafel abzusondern, andererseits - der 'Vorsorge' wegen - vielleicht der Todesstrafe für Mörder das Wort zu reden.

Ich find' das echt zum Knochenkotzen!


Was würdest du denn in einem Politikforum machen, wenn du nicht jemanden finden würdest, der nicht deiner Meinung ist? Tödlich langweilen, würde ich behaupten.

Gruß
Siran

... stimmt hundertprozentig!

Ein politisches Forum, da alle einer Meinung sind ... das ist ja eine grauenvolle Vorstellung!

Ich mag' gar nicht länger drüber nachdenken!

:D

Freundlichen Gruß!

Enzo

Ex-Admin
16.06.2003, 16:37
Hmm das ist schonmal schön, dass ihr so schnell so zahlreich geantwortet habt. Ich ziehe da auch Eigennutzen draus (Englisch Referat über Pro/Contra Todesstrafe)
Also ich halte auch nicht viel von der Todesstrafe. Schon allein die Zeit in der Todeszelle, vor der Hinrichtung, ist grauenhaft.
Dazu habe ich einen guten Text gefunden. Das muss man sich einfach mal durchlesen und drüber nachdenken.

http://www.todesstrafe.de/inhalt/beitraege/einzel/hotel.htm

O.v.Bismarck
16.06.2003, 21:00
Original von codemonkey

Also ich halte auch nicht viel von der Todesstrafe. Schon allein die Zeit in der Todeszelle, vor der Hinrichtung, ist grauenhaft.



Dazu kommt die Hinrichtung. Wer glaubt es sei gleich vorbei, irrt sich enorm.

Wer will kann sich über google gerne über Unfälle bei Hinrichtungen und den oft Minuten und sogar Stunden langen Todeskampf informieren.

O.v.B.

Dampflok
16.06.2003, 21:27
Ich bin gegen die Todesstrafe.
Aus zwei Gründen.

Erstens gibt es in allen Ländern mit Todesstrafe immer auch Fehlurteile. Es werden also unschuldige Menschen im Namen des "Gesetzes" ermordet.

Zweitens ist es erwiesen, daß in Ländern mit Todesstrafe die Zahl der Morde steigt - und nicht wie behauptet oder angenommen, sinkt! Das hängt damit zusammen, daß bestimmte Verbrechen (z.B. Vergewaltigung, Entführung) auch mit dem Tode bestraft werden - und dann der Täter allein aus Angst, das Opfer könne ihn verraten, einen Mord begeht den er nicht begehen will.

Wenn aber die Gesetze zum Schutz der Bevölkerung da sind, dann darf es auch keine Vertuschungsmorde geben.

Wir können bei diesem Thema gut erkennen, welche Menschen den Schutz der Gesellschaft im Auge haben und welchen Menschen es eher um das "zurückmorden" geht. Aber wie gesagt, beim "zurückmorden" des Staates steigt die Zahl der Ermordeten.

Nun gibt es immer das gute Argument "Aber wenn es denn GANZ SICHER ist, daß der es war...."

Da wird also jemand vor allen Leuten erschossen, der Täter geschnappt. Der wars, Rübe ab.

Nun wird jemand anders genauso totgeschossen, bloß dummerweise ohne Zeugen. Dafür müßte es dann die gleiche Strafe geben, richtig?

Dann gibt es also einen Indizienprozeß, Rübe ab und 5 Jahre später verplappert sich die Frau des wirklichen Töters.....

Und darum darf es keine Todesstrafe geben, die obige "Gerechtigkeitslücke" würde immer wieder Fehlurteiel bei Indizienprozessen hervorrufen.

Noch etwas zu einem Punkt der bei K.E.D. durchschimmerte:

Ich halte NICHTS davon, bei Verbrechen zwischen Männern, Frauen und Kindern zu unterscheiden. Sind denn Kinder wirklich mehr wert als Männer? Und wenn ja, wieviel denn? Und bei welcher Altersstufe beginnen die Unterschiede? Wieviel macht das in Euro oder in Gefängnisjahren?

Ist der Mord an einer dicken alten Frau weniger schlimm als an einem jungen Fotomodell? Leider denken RichterInnen zum Teil so, was man auch an der unterschiedlich hohen Bestrafung von Männern und Frauen für die gleiche Tat bemerkt.

Letztlich käme man, wenn man SO konsequent zuende denkt (Kinder mehr wert als Männer) irgendwann auch zum Begriff "lebensunwertes Leben". Wollen wir das wirklich?


.

Banned
16.06.2003, 21:47
Hier mal ein paar Todesstrafenarten; ich musste das mal für Religion raussuchen. Ist recht interessant...

Allgemeines
Die Todesstrafe gehört wahrscheinlich zu den ältesten Strafen der Welt. Vollstreckt wurde sie schon lange bevor es Haft- oder Geldstrafen gab.
Im Mittelalter und in der Antike war die Furcht vor der Rache der Götter das hauptausschlaggebende Motiv für die Todesstrafe. Das ganze Leben war eingebettet in eine göttliche Ordnung. Jedes Verbrechen verstieß gegen diese Ordnung und beschwor somit den Zorn der Götter auf. Dieser würde aber, einmal entfacht, nebst dem Übeltäter auch Unschuldige oder eventuell sogar die gesamte Gemeinschaft treffen. So steht beispielsweise im 2. Buch Mose 20, Vers 5:

"Ich bin ein eifriger Gott, der da heimsucht der Väter Missetat an den Kindern bis ins dritte und vierte Glied."

Auch in der griechischen Mythologie wurde das gesamte Volk wegen den Vergehen des Ödipus mit der Pest überzogen.
Schlechte Ernten, Unwetter, Überschwemmungen und andere Katastrophen sah man nicht als Naturereignisse sondern als Rache Gottes für ketzerische und verbrecherische Elemente innerhalb der Gesellschaft. Ein Abwenden der Strafe schien nur möglich, wenn die Person, welche den Ärger heraufbeschworen hatte, der Gottheit geopfert wurde. Daher war in früheren Zeiten die Todesstrafe eng mit dem Menschenopfer verwand.
Die persönliche Schuld oder das Vorhandensein einer bösen Absicht spielte in diesem Zusammenhang keine Rolle. Nur die Tat an sich war ausschlaggebend. So machte es beispielsweise keinen Unterschied, ob beim Hausbau ein Hammer versehentlich herunterfiel und dabei einen Vorübergehenden tötete oder ob dieser mit Absicht erschlagen wurde.
Zur Wiederherstellung der göttlichen Ordnung erschien es in der damaligen Zeit notwendig, den Verbrecher zu opfern. Doch wie sollte das vonstatten gehen, ohne dabei selbst Schuld auf sich zu laden? Denn das Töten eines Menschen war bei vielen Völkern mit einem schweren Tabu belegt.
Drei Wege führten aus diesem Dilemma:

Zum einen konnte ein Mensch bestimmt werden, der unbestraft töten darf. In fast allen Kulturen war das der Opferpriester, welcher als Stellvertreter der Gottheit auf Erden nur in dessen Namen tötet und daher keine eigene Schuld trägt.

Zum anderen konnte der Verurteilten hilflos den Elementen ausgeliefert werden, welche dann die letzte Verantwortung trugen. Die Richtenden traf somit keine Blutschuld, da die Gottheit selbst und nicht der Mensch das Opfer durch Wind, Sonne, Hitze oder Kälte tötet.

Die Blutschuld des Einzelnen konnte auch gemildert werden, wenn die Hinrichtung 'zur gesamten Hand' vollstreckt wurde. Bei dieser Methode mußte sich jedes Mitglied der Gemeinschaft aktiv an der Hinrichtung beteiligen, indem es beispielsweise einen Stein warf oder einmal am Strick zog.

Wenn man bedenkt, dass die Todesstrafe in grauer Vorzeit aus einer unbegründeten Furcht vor dem göttlichem Zorn entstanden ist, muß man sich fragen, ob sie auch in der Neuzeit noch als Instrument der Rechtspflege geeignet ist.
Heute wird zu ihrer Rechtfertigung an erster Stelle immer noch die angeblich abschreckende Wirkung herangezogen. Viele Argumente sprechen allerdings gegen diese These.
Die meisten Gewalttaten werden in einem Zustand hochgradiger seelischer Erregung verübt. In diesem Zustand ist der Täter meist nicht in der Lage, klar über seine Tat und ihre Konsequenzen für seine Zukunft nachzudenken.
Geplant vorgehende Verbrecher lassen sich in der Regel auch nicht von der Todesstrafe abschrecken. Psychologische Untersuchungen haben ergeben, dass diese Täter davon ausgehen, 'besser' als das Justizsystem zu sein und nie gefaßt zu werden. Die nur geringfügig abschreckende Wirkung der Todesstrafe belegen auch Überlieferungen aus dem Mittelalter: Selbst dann, wenn ein Dieb gehängt wurde, waren unter den Zuschauern Taschendiebe aktiv. Die vor ihren Augen durchgeführte Hinrichtung eines 'Berufskollegen' wirkte in keiner Weise abschreckend auf sie.
Die angeblich abschreckende Wirkung der Todesstrafe kann auch in das Gegenteil umschlagen. Untersuchungen aus der Weimarer Zeit belegen, dass nach spektakulären Hinrichtungen die Zahl der Gewaltverbrechen sogar noch zunahm. Man muß sich vor Augen halten, welche Berühmtheit manche Todeskandidaten erlangten. Ein Medienrummel war ihnen immer gewiß. Dies kann labilen Gemütern den Anreiz geben, ihnen nachzueifern, um wenigstens einmal in ihrem Leben im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses zu stehen.
Im übrigen zeigen die Statistiken all jener Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, daß die Zahl der Gewaltverbrechen nicht angestiegen ist. Jedoch stieg häufig in den Staaten, welche die Todesstrafe einführten, die Zahl der Tötungsdelikte an. Je höher die Strafe ist, desto geringer sind in der Regel die Skrupel, lästige Zeugen zu beseitigen.
Ein wesentlicher Einwand gegen die Todesstrafe ist deren unfairer Einsatz. Dieser äußert sich in verschiedener Weise:

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts: In den USA sind Frauen nur selten von der Todesstrafe bedroht, obwohl in der Vergangenheit 20% aller Morde von Frauen begangen wurden.

Diskriminierung aufgrund der Rassenzugehörigkeit: Ein Farbiger wird wegen eines Vergehens eher hingerichtet als ein Weißer.

Diskriminierung aufgrund der Klassenzugehörigkeit: Arme Personen, die sich keinen teuren Verteidiger leisten können, werden wegen desselben Vergehens häufiger hingerichtet als Reiche.



Hinrichtungsmethoden:


Ausdärmen, Ausweiden, Zerstückeln


Auszug aus der 'Carolina', der 'Peinlichen Gerichtsordnung' Karls V. von 1532:

"Es wird dem Delinquenten von des Scharfrichters Knechten erstlich mit einem großen, dazu bereiteten Messer ... die Brust gleich herunter von vorn aufgeschnitten, die Rippen herumgebrochen und herumgelegt, sodann das Eingeweide samt dem Herzen, Lunge und Leber, auch alles, was im Leibe ist, herausgenommen und in die Erde verscharret, anbei wohl dem armen Sünder vorhero aufs Maul geschmissen.

Nach diesem wird derselbe auf einem Tisch, Bank oder Klotz gelegt, und ihm mit einem besonderem Beil erstlich der Kopf abgehauen, nach diesem aber der Leib durch sohanes Beil in vier Teile zerhauen, welche sämtlich, neben dem Kopfe ... an den Straßen aufgenagelt werden."


Elektrischer Stuhl


Der Elektrische Stuhl ist der Versuch einer technikgläubigen Zeit, Hinrichtungsmethoden zu 'modernisieren' und zu 'humanisieren' - sofern dies überhaupt möglich ist.
Erstmalig wurde der elektrische Stuhl im August 1890 im Staat New York eingesetzt.
Der Verurteilte muß sich zur Vollstreckung auf einen hölzernen Stuhl setzen, auf dem er mit acht Lederriemen festgeschnallt wird. Dann werden ihm die Augen verklebt, damit ihm diese nicht aus den Höhlen treten. Auf das entblößte Bein wird eine Elektrode in Form einer Kupferplatte angebracht. Die zweite Elektrode wird dem Delinquenten in Form eines Kupferhelmes aufgesetzt. Beide Elektroden sind mit einem Stromgeber verbunden. Nach einem Zeichen des Gefängnisdirektors legt der Henker den Schalthebel um und ein Stromstoß von 2000 Volt jagt durch den Körper des Todeskandidaten.
Nach 50 Sekunden wird die Spannung auf fünfhundert Volt zurückgenommen um anschließend wieder zweimal auf 2000 Volt erhöht zu werden. Die ganze Prozedur dauert etwa drei Minuten. Anschließend wird das Opfer zur Autopsie in einen Nebenraum gebracht.
Von einer humanen Hinrichtungsmethode kann hier sicherlich nicht die Rede sein. Oftmals dauert der Todeskampf mehrere Minuten. Bei einigen Hingerichteten trat der Tod erst im zweiten oder dritten Anlauf ein.
William Vandiver beispielsweise wurde im Oktober 1985 ganze 17 Minuten lang hingerichtet, erst nach 17 Minuten und fünf Stromstößen a 2000 Volt trat der Tod ein.
Der Gerichtsmediziner Ingo Wirth schildert den Hergang einer Exekution:

"Wenn der Verurteilte unter Strom steht, zerfließen seine Augäpfel in denn Höhlen oder quellen heraus. Die Herzkammern flimmern, manchmal bleibt das Herz auch sofort stehen. Die Atemmmuskulatur wird gelähmt. Im Gehirn kommt es zu Blutungen, es weicht stellenweise auf. Aus dem Körper steigt Rauch und schlagen Funken, manchmal lodern auch kleine Flammen, die die Haare in Brand setzen. Der Verurteilte kann Exkremente, Sperma und Speichel verlieren. Vereinzelt findet sich bei der Leichenöffnung Speisereste in der Luftröhre, weil erbrochener Speisebrei eingeatmet wurde. Die inneren Organe werden so heiß, dass sich der Gerichtsmediziner an ihnen die Finger verbrennen würde, wenn er die Leiche direkt nach der Hinrichtung öffnet."

Die "Illustrirte Zeitung" berichtete nach der ersten Hinrichtung am 6. August 1890:

"Der Schilderung von Augenzeugen zufolge bot die Hinrichtung selbst ein wahrhaft gräßliches Schauspiel dar. Nach dem ersten elektrischen Schlage versteifte sich der Körper, und die anwesenden Ärzte erklärten, daß der Tod eingetreten sei, ... als sich Lebenszeichen bemerkbar machten. Der elektrische Strom wurde daher von neuem geschlossen ... Erst nach der dritten, vier Minuten langen Anwendung des Stromes erfolgte der Tod ... In der amerikanischen Presse haben diese Ergebnisse der neuen elektrischen Hinrichtungsmethode einen solchen Sturm der Entrüstung hervorgerufen, daß die Wiederabschaffung derselben wohl außer Zweifel steht."

Hier irrte die "Illustrierte Zeitung".


Enthauptung


Die Enthauptung nimmt unter den Hinrichtungsarten eine Sonderstellung ein, da es sich um eine Methode 'der blutigen Hand' handelt. Im Gegensatz zu den in der Vorzeit populären Hinrichtungen 'zur gesamten Hand' wird hier der Tod durch eine einzige Person, dem Henker, herbeigeführt.
Im alten Rom war das Beil das bevorzugte Instrument zur Enthauptung, im Mittelalter setzte sich nach und nach das Schwert durch.
Enthauptet zu werden war in der Regel Adeligen und hohen Bürgern vorbehalten. Die Hinrichtung wurde dabei wie ein öffentliches Schauspiel inszeniert. Im Gegensatz zum Galgen befand sich der Richtplatz im Herzen der Stadt, meist auf dem Marktplatz, wo zahlreiche Schaulustige zusammenströmen konnten. Trommler, Pfeifer und Trompeter sorgten für das 'Rahmenprogramm'.
Der Delinquent betrat das Blutgerüst, legte seine Oberbekleidung ab, kniete vor einem Sandhaufen nieder und begann zu beten. Im Anschluß fesselten ihm die Henkersknechte die Hände auf dem Rücken und schnitten ihm die Nackenhaare. Der Richter und sein Henker standen noch Abseits und sahen dabei zu.
Nach dieser Prozedur betrat dann auch der Henker das Blutgerüst, stellte sich hinter dem Verurteilten und legte seinen Mantel ab, unter dem sich das Schwert verbarg. Von dem Opfer wurde erwartet, daß er seinen Kopf aufrecht hielt. War er dazu nicht mehr in der Lage, wurde er von den Henkersknechten an den Haaren hochgehalten.
Nachdem der Henker zugeschlagen hatte, präsentierte er den an den Haaren hochgehaltenen Kopf der Menge und fragte den Richter, ob er wohl gerichtet habe. Der Richter bejahte diese Frage und sprach damit den Henker von der Blutschuld frei.
Ursprünglich wurde der Kopf danach noch - als Relikt eines alten Opferrituales - auf eine Stange gesteckt.
Diese Hinrichtungsart ging aber nicht immer ohne Pannen von statten. Oftmals wollte der Kopf nicht beim ersten Schlag rollen und der Henker mußte mehrfach zuschlagen. Daher wurde seit der französischen Revolution das Fallbeil eingesetzt.


Erschießen


Die Erschießung ist eine typische Hinrichtung zur 'gesamten Hand', d.h. eine Gemeinschaft muß sich an der Durchführung beteiligen. Auf diese Weise kann die Blutschuld auf alle Teilnehmer verteilt werden. Oft wird ein Gewehr nur mit Platzpatronen geladen, damit sich jedes Mitglied des Erschießungskommandos einreden kann, dass sein Schuß vielleicht nicht der tödliche gewesen sei.


Ertränken


Das Ertränken ('Säcken') war eine typische Frauenstrafe, da man die Wassergeister, denen das Opfer übergeben werden sollte, für weiblich hielt.
Die Verurteilte wurde entkleidet und gefesselt ins Wasser gestoßen und mit langen Stangen nach unten gedrückt. Der anschließende Todeskampf dauerte bis zu drei Minuten. Die wichtigste Voraussetzung war ein fließendes Gewässer, da man davon ausging, daß nur fließendes Wasser die Übeltäterin und deren befleckte Ausstrahlung mitnahm.
Bei den alten Römern wurde die Verurteilte zusammen mit einem Affen, einer Schlange, einem Hahn und einer Katze in einen Sack gesteckt. Diesen Tieren kam eine magische Bedeutung zuteil, die heute vergessen ist. Dieses römische Ritual wurde später in Deutschland übernommen. Da es jedoch schwierig war, Affen oder Schlangen aufzutreiben, wurden nur Bilder der Tiere in den Sack gesteckt.
Opfer dieser Hinrichtungsmethode wurden hauptsächlich Mörderinnen, insbesondere Kindsmörderinnen und Giftmischerinnen. Das 'Säcken' wurde endgültig von Friedrich dem Großen abgeschafft.


Erwürgen


Bei dieser Hinrichtungsart wird der Delinquent an einem Pfahl gebunden. Der Henker legt ihm eine Eisenklammer, die Garotte, an und zieht die Schraube zu, bis sein Opfer erstickt. Diese qualvolle Methode wurde u.a. in Spanien bis Anfang der 70er Jahre angewandt. Überlebende bezeichnen diese Tötungsart als besonders grausam, sie erlitten Todesangst und Erstickungsnot.


Felsensturz


Durch den Sturz von einer steilen, hohen Felsenklippe (in Rom der Tarpejischer Felsen) soll der Verurteilte den Unterweltgöttern übergeben werden.
Im alten Rom war diese Methode nur freien Bürgern vorbehalten und wurde vorwiegend auf Hochverräter angewandt. Vor dem eigentlichen Sturz wurden die Delinquenten noch ausgepeitscht, um das Übel aus ihnen auszutreiben.



Gehenkt, Geschleift und Gevierteilt


Bei dieser als 'göttliche Schlachterei' bezeichneten, entsetzlichen Hinrichtungsform wurde das Opfer gehenkt, von seinen Eingeweiden befreit und gevierteilt. Die Viertel wurden nach Norden, Süden, Osten und Westen der Stadt gesandt und in ungeweihtem Boden begraben.



Guillotine


"Der Mechanismus wirkt wie ein Blitz, der Kopf rollt, der Mensch ist nicht mehr." (Dr. Guillotin)
Obwohl er sie nicht erfunden hatte, wurde die Guillotine wurde nach dem französischen Arzt Joseph Ignace Guillotin benannt. Dieser hatte 1789 angesichts häufiger Pannen bei den Hinrichtungen durch das Schwert vor der Nationalversammlung eine schnelle, schmerzlose Tötungsart gefordert. Der Verbrecher, so Dr. Guillotin, soll enthauptet werden; das soll ausschließlich mittels einer mechanischen Vorrichtung geschehen.
Diese Vorrichtung soll aus zwei aufrecht stehenden Pfosten bestehen, welche an der Innenseite gerillt und an der Spitze durch einen Querbalken verbunden sind. Eine scharfe, in den Rillen laufende, halbmondförmige Klinge wird durch ein Seil an der Spitze der Maschine befestigt. Wird das Seil gelöst, durchtrennt die Maschine den Hals des Delinquenten, der auf einem Brett am Boden der Guillotine festgebunden wurde.
"Sie spüren nicht den leisesten Schmerz, höchstens einen ganz kurzen Hauch über den Nacken" (Dr. Guillotin)
Anfangs erntete er nur Gelächter. Erst nach mehreren vergeblichen Anläufen wurde am 3. Juni 1791 deren Einführung durch die Nationalversammlung beschlossen. Neun Monate später stellte der hochverschuldete Staat sieben Millionen Livres zum Bau der Guillotine zur Verfügung. Nachdem das Gerät im Frühjahr 1792 an zwei Leichen ausprobiert worden war, wurde der Raubmörder Pelletier das erste Opfer dieser Köpfungsmaschine.
Ihre Berühmtheit erlangte die Guillotine durch ihren exzessiven Einsatz im Laufe der französischen Revolution. In den Jahren 1793-94 fiel das Fallbeil bis zu sechzigmal am Tag. Einen traurigen Rekord mit 200 Hinrichtungen an einem Tag hält die Stadt Toulon. Insgesamt forderte die Guillotine während der Revolution 40.000 Menschenleben.
Das prominenteste Opfer war Ludwig XVI. Er starb 9 Monate nachdem er die Guillotine eigenhändig verbessert hatte, indem er das halbmondförmige Fallbeil durch ein schräges ersetzte.
Als Richtplätze dienten große Plätze in den Städten, die Publikumsaufmärsche erlaubten. Nach vollzogener Hinrichtung wurde der Menge der Kopf gezeigt, da der eigentliche Tötungsvorgang - das Fallen der Schneide - aufgrund der hohen Geschwindigkeit kaum sichtbar war. Zeitzeugen berichteten von Strömen von Blut, die die Luft verpesteten.
Seit der Einführung der Guillotine streiten sich Ärzte und Wissenschaftler, ob der abgetrennte Kopf sofort das Bewußtsein verliert oder noch eine Weile weiterlebt. Zeitgenössische Beobachtungen berichten von mimischen Bewegungen oder Sprechversuchen der abgetrennten Schädel. Der Kopf der Charlotte Corday, welche den Gewalt predigenden Revolutionär Marat erstochen hatte, soll sogar rot angelaufen sein, nachdem sie von dem Henkersknecht vor den Augen der Menge geohrfeigt wurde.
Kritiker hielten die Guillotine für die grausamste Hinrichtungsart, da der abgetrennte Kopf seine eigene Hinrichtung beobachten könne. Der Pariser Chirurg Prof. Sue sagte 1795 aus, das mehrere französische und ausländische Beobachter überzeugt sind, daß der Guillotine-Tod wegen seiner Gewaltsamkeit und Dauer einer der schrecklichsten sei.
Der Arzt Johannes Wendt beobachtete bei Versuchen mit den Köpfen Enthaupteter, dass diese die Augenlider schlossen, wenn er seine Hand auf die Augen zuschnellen ließ oder den Kopf mit den Augen ins grelle Sonnenlicht hielt. Der französische Arzt Beaurieux schrieb 1905, daß ein Kopf kurz nach seiner Hinrichtung die Augen öffnete, nachdem er ihn mit seinem Namen angesprochen hatte.
Die heutige Wissenschaft geht davon aus, dass 3 Minuten nach der Enthauptung die Großhirnzellen sterben und nach etwa 8 Minuten der individuelle Tod eintritt. Allerdings verliert der Hingerichtete innerhalb von 10 Sekunden nach Fall des Beiles das Bewußtsein und freigesetzte Substanzen, welche die Nervenenden besetzen, verhindern jegliches Schmerzempfinden.
Allerdings ist diese Meinung nicht einhellig. Der Neurologe Prof. Kornhuber hält ein bewußtes Empfinden des abgetrennten Schädels für durchaus glaubhaft, da der Hirntod nicht von einer Sekunde auf die andere eintrete sondern erst nach einem gewissen Zeitraum, der bis zu einer Minute dauern kann. Durch die Unterbrechung der Blutzufuhr und die Durchtrennung des Rückenmarks seien zwar der Tastsinn und die Motorik unterbrochen, dennoch seien viele Hirnfunktionen noch intakt, wie etwa die Augen- u. Hörnerven.
Die Köpfungsmaschinen gab es allerdings schon lange vor Dr. Guillotin. Ähnliche Fallbeile gab es schon im alten Persien und im deutschen Mittelalter, wo man diese Instrumente als 'Diele' oder 'Hobel' kannte.


Gibbet Irons


Nach dem Tod am Galgen wurden Straßenräuber und Räuber in Eisenkäfige gesteckt und vermoderten dort als Warnung an andere.

Banned
16.06.2003, 21:48
Hängen


Gehängt zu werden bedeutet einen langsamen Tod zu erleiden, der durch die Kompression der Blutgefäße im Hals oder durch die Behinderung der Atmung eintritt.
Es kam nicht selten vor, das die Gehängten nach der Abnahme vom Galgen wieder zum Leben erwachten. 1705 hing in England ein Mann bereits seit 15 Minuten am Galgen, als ein Bote mit seinem Begnadigungsschreiben eintraf. Man schnitt ihn hastig ab und ließ ihn zur Ader. Er kam wieder zu Bewußtsein und erholte sich vollständig. Und eine 1650 in Oxford gehängte Kindsmörderin kam wieder zu Bewußtsein, als man sie nach einer halben Stunde abnahm, um sie zu sezieren.
Um dies zu verhindern, führte man in England den 'langen Fall' ein. Der Verurteilte fiel dabei durch eine Falltür. Durch den Fall brach entweder das Genick oder der Delinquent wurde innerhalb von Sekunden bewußtlos, da die Blutversorgung schlagartig unterbrochen wurde. Dies bedeutete aber nicht in jedem Fall eine Erleichterung der Qualen für den Angeklagten. Denn war der Körper zu schwer, riß auch schon mal der Kopf ab; war der Körper hingegen zu leicht, wurde das Genick nur verrenkt, was einen noch qualvolleren Tod bedeutete.
Ursprünglich wurde gehängt, indem man dem Delinquenten eine Schlinge um den Körper band und ihn den Naturgewalten auslieferte. Die Leichname mußten dabei so lange hängen, bis sie sich aufgelöst hatten.
Die Germanen beispielsweise glaubten, das Wotan, der Sturmgott, sich so seine Opfer hole. Pickten Raben, die heiligen Vögel des Wotan, an dem Gehängten, so galt das als Zeichen, das das Opfer angenommen wurde. Gehängt wurde nur an Eichen, den heiligen Bäumen Wotans.
Eine besondere Variante des Hängens war, dem Verurteilten ein Seil um den Knöchel zu binden und ihn mit dem Kopf nach unten zu hängen. Die Chronik von Schaffhausen berichtet von einem Mann, der 1585 drei Tage so an einem Galgen hing und dabei mit Frau und Kind sprach. In Frankfurt überlebte ein so aufgehängter sogar sieben Tage.
Eine weitere Steigerung bestand darin, einen lebenden Hund links und rechts neben den Verurteilten an den Hinterpfoten aufgehängen. Die leidenden Tiere verbissen sich in den Angeklagten.


Hara-kiri


Hara-Kiri, eigentlich bekannt als zeremonieller Selbstmord, wurde oftmals auch als 'indirekte' Hinrichtungsform eingesetzt. Der zu Tode verurteilte Edelmann erhielt von seinem Kaiser (oder Mikado) ein Schreiben, aus dem hervorging, dass sein Tod erwünscht sei. Meist lag diesem Schreiben ein reich mit Ornamenten geschmückter Dolch bei. In dem Schreiben wurde dem Angeklagten noch ein paar Tage zugesprochen, um seinen Tod vorzubereiten. Zu diesem Zweck errichtete er im Tempel oder in seinem Haus einen mit roten Teppichen belegten Podest. Am Tage der Hinrichtung nahm der in zeremoniellen Gewändern gekleidete Angeklagte, begleitet von einigen Freunden und Beamten, auf dem Podest seinen Platz ein. Dort kniete er nieder und betete. Dann nahm er den Dolch, gab öffentlich seine Schuld zu und stach sich den Dolch in die linke Seite seines Unterleibes, zog ihn langsam bis zur rechten Seite und vollzog einen kleinen Schnitt nach oben. Danach wurde der Sterbende von einem Freund enthauptet.
Der blutbefleckte Dolch wurde im Anschluß als Beweis seines Todes an den Kaiser gesand.
Beging ein Angeklagter aus freien Stücken Hara-kiri, war damit seine Ehre wiederhergestellt und sein Besitz fiel seiner Familie zu. Ordnete der Kaiser den Hara-kiri an, fiel die Hälfte seines Besitzes an den Staat.


Hexenprobe


Man nahm an, daß eine Hexe, die vom Teufel besessen ist, ihre Seele verloren hat. Demzufolge müsse sie leichter sein als andere Menschen. Man warf die vermeintliche Hexe also - an Händen und Füßen gefesselt - in das Wasser. Schwamm sie auf der Oberfläche, dann war sie - "logischerweise" - eine Hexe und mußte verbrannt werden. Ging sie unter und ertrank, war sie zwar unschuldig, aber trotzdem tot.



Kreuzigung


Die Grundidee der Kreuzigung ist es, den Verurteilten hilflos den Elementen oder Wettergottheiten auszuliefern. Das Kreuz im christlichen Sinne gab es jedoch kaum als Hinrichtungsinstrument, da die Errichtung eines Kreuzes profunde Zimmermannskenntnisse verlangte, über die die meisten Henker aber nicht verfügten.
Im alten Rom wurden die Verurteilten meist an einem einfachen, etwa zwei Meter hohen Pfahl, dem crux, gebunden oder genagelt. Manchmal befanden sich auch zwei Verurteilte an einem Pfahl.
In einigen Fällen wurde der Verurteilte auch mit Nägeln oder Seilen an dem Querbalken (patibulum) festgemacht. Manchmal mußte er diesen bis zur Richtstätte tragen. Dort wurde er seiner persönlichen Habe beraubt, welche unter den Henkern verteilt wurde. Danach wurde er gefoltert. Der Querbalken mit dem Delinquenten wurde nun auf den Pfahl hochgezogen und befestigt. Die Füße wurden nun ebenfalls genagelt oder gefesselt, manchmal ließ man sie auch frei baumeln. In einigen Fällen wurde unter dem Gesäß des Verurteilten ein kleines Brett, eine Art Sitz, befestigt, so das der Delinquent sein Körpergewicht verlagern und seine strapazierten Arme entlasten konnte. Letztendlich vergrößerte dies aber das Leiden - das Opfer lebte länger und es dauerte bis zu drei Tagen, bis er das Bewußtsein verlor.
Was empfindet ein Mensch, der am Kreuz hängt?
Zunächst jagen Wellen des Schmerzes durch seinen Körper. Wenn er sich schlaff hängen läßt, verkrampfen nach kurzer Zeit die Armmuskeln. Wurde er genagelt, kommt der durch die Wunden hervorgerufene Schmerz noch hinzu, der durch die Zugkräfte auch noch immer größer wird. Versucht der Angeklagte seine Arme zu entlasten, indem er sich am Kreuz aufstemmt, geschieht dasselbe nach kurzer Zeit mit den Beinen.
Der Tod selbst tritt durch einen schleichenden Kreislaufzusammenbruch ein, da durch die Bewegungslosigkeit der Beine der Blutdruck zu sinken beginnt. Es droht ein Kreislaufkollaps. Das erlöst das Opfer aber nicht von seinen Leiden, da sich der Körper auf die Notsituation einstellt und neue Kräfte mobilisiert. Da das Blut langsamer durch die Adern fließt, bilden sich Thrombosen. Werden von diesen Blutklümpchen wichtige Blutgefäße verstopft, droht eine Unterbrechung der Blutzufuhr zu den Lungen. Zu den Leiden des Opfers kommen nun auch noch die durch Erstickungsanfälle und Atemnot hervorgerufene Panikattacken hinzu. Zu all dem war das Opfer auch noch nackt und hilflos Wind, Sonne und nächtlicher Kälte ausgeliefert. Das Sterben dauerte meist mehrere Tage.
Das Leiden konnte verkürzt werden, wenn die Henker ihren Opfern vorher die Beine brachen. Durch diese Aktion konnte der Verurteilte sich nicht mehr am Kreuz aufrichten und der Kreislauf brach schneller zusammen.
Die Verurteilten bleiben am Kreuz hängen, bis sie von wilden Tieren gefressen worden waren. Dadurch sollte den Verurteilten der Zugang ins Totenreich verwehrt werden. Dies war für die Verurteilten eine zusätzliche psychische Belastung. Eine Ausnahme wurde nur für die Juden gemacht, da die Römer auf die jüdische Gesetz Rücksicht nahmen, wonach ein Gehängter bis zum Sonnenuntergang bestattet werden mußte.
Gekreuzigt wurde meist auf Anhöhen vor der Stadt. Die Kreuzigung galt in Rom als schimpfliche Strafe und blieb Sklaven, Raubmördern und Rebellen vorbehalten. Freie Bürger oder Frauen wurden nicht gekreuzigt.


Lebend begraben


Bei dieser alten Hinrichtungsform soll der Verurteilte den Unterweltgöttern geopfert werden. Im alten Rom wurde der Verurteilte vor dem Zuschütten der Grube mit Dornengestrüpp überdeckt, damit seine Seele nicht entweichen und Rache üben kann.
Lebendig begraben wurden hauptsächlich Ehebrecherinnen. Der am Ehebruch beteiligte Mann wurde schlimmstenfalls entmannt, meist aber nur ausgepeitscht und aus der Stadt verwiesen.
In einigen Staaten wird diese Todesstrafe auch heute noch praktiziert.



Lebendig verbrühen ('Sieden')


Unter Heinrich VIII wurde ein Gesetz erlassen, demzufolge Giftmörder zu Tode gebrüht werden sollten. Dazu wurde das Opfer gefesselt in einen Kessel voll Wasser gesteckt, unter dem ein Feuer entzündet wurde.



Little Ease


Bei dieser Methode wurde das Opfer in ein kleines, einer Waschmaschinentrommel ähnliches Loch gesteckt, in dem jede Bewegung unmöglich war. Der Verurteilte starb an den Krämpfen.


Pfählen


Durch den Sohn des Vlad Dracul erlangte diese Hinrichtungsart traurigen Weltruhm. Dracula (Sohn des Dracul) herrschte in der Wallachei und verteidigte das Land gegen die osmanischen Angreifer. Er setzte auf die Strategie der verbrannten Erde und galt als Meister der psychologischen Kriegführung. Zur Abschreckung errichtete er einen 'Wald der Gepfählten', bestehend aus 20.000 türkischen Kriegsgefangenen und Oppositionellen aus den eigenen Reihen. Den Gefangenen wurde ein spitzer Pfahl durch den Leib getrieben und dann senkrecht aufgestellt.
Der Sultan zog sich bei diesem Anblick trotz dreifacher Überlegenheit zurück, Dracula wurde seitdem Vlad Tepes - der Pfähler - genannt.



Rädern


Bei dieser Vollstreckungsart wurden dem Verurteilten zuerst die Arm- und Beinknochen gebrochen. So konnte er nackt in ein Wagenrad eingeflochten werden. Nachdem der Henker mehrfach ein neues, schweres Wagenrad auf den Delinquenten fallen ließ, wurde das Rad mit einem Pfahl aufgerichtet und der Delinquent unter großen Qualen Wind, Wetter und den Vögeln des Himmels ausgesetzt.
Das Rad wurde erst nach vollständiger Verwesung des Leichnams abgenommen.
Gnädige Henker ließen das Wagenrad oder auf die Herzgegend ihres Opfers fallen, so das sie sofort starben und nicht weiter leiden mußten.
Das Rädern war eine klassische Strafe bei Mord oder Raub und wurde in Deutschland letztmalig im Jahre 1823 angewandt.


Spießen


Das Spießen war eine in Europa selten angewandte Hinrichtungsart. Der Delinquent wurde dazu auf einen angespitzten Pfahl gesetzt und mit Gewichten behangen. Der Pfahl konnte so langsam durch den Körper bis zum Herzen wandern.



Steinigung


Die Steinigung ist eine weitere, von 'gesamter Hand' vollstreckte Hinrichtungsart, bei der ,der Verurteilte, durch Steinwürfe zu Tode kommen soll.
Zum Vollzug muß der Kläger den ersten Stein werfen, dann folgen die Zeugen und der Richter. Anschließend wirft die ganze Gemeinschaft. Die Steine sollen dabei so groß sein, dass sie das Opfer zwar verletzen, aber nicht schon bei den ersten Würfen töten. Artikel 119 des Islamischen Strafgesetzbuches bestimmt: 'Die Steine, die bei der Steinigung verwandt werden, dürfen nicht so groß sein, daß die Person, wenn sie von einem oder zwei Steinen getroffen wird, stirbt; sie dürfen nicht so klein sein, daß man sie nicht mehr als Steine bezeichnen kann.'
Das Steinigen ist ein töten aus der Ferne, die Peiniger müssen die Leiden nicht allzu genau mit ansehen. Der Leichnam verschwindet allmählich unter einen Steinhaufen. Er ist den Unterweltgottheiten geopfert worden.
Die Steinigung ist heute noch eine gängige Hinrichtungsart. In einigen islamischen Staaten werden Ehebrecherinnen noch auf dieser Weise hingerichtet. Im Januar 1998 stand in den Zeitungen zu lesen, dass ein Geschäftsmann aus Norddeutschland im Irak zu Tode verurteilt wurde, da er als Ungläubiger ein sexuelles Verhältnis mit einer unverheirateten Muslima hatte. Im droht nun die Steinigung.
Zu diesm Zweck wird das Opfer in einem Sack verpackt und bis zu den Schultern in der Erde eingegraben. Dann wird um das Opfer eine Linie gezogen, die von den Vollstreckern nicht übertreten werden darf.
Der Journalist Freidoune Sahebjam hat eine 1986 stattgefundene Steinigung einer Ehebrecherin im Iran dokumentiert:
"Kopf und Oberkörper waren nur noch ein Haufen blutigen Fleisches. Ihre Kopfhaut war eine einzige klaffende Wunde. Augen und Nase waren zerschmettert, der Kiefer gebrochen. Der Kopf baumelte wie eine groteske Karnevalsmaske an den Resten der rechten Schulter. Doch weil sie immer noch lebte, schlug man ihr mit einem Ziegelstein den Kopf ein: Der Schädel zersprang, und das Gehirn spritzte auf die Erde. Was von der gesteinigten Frau übrigblieb, wurde vor die Dorfgrenzen gekarrt und an die streunenden Hunde verfüttert."



Verbrennen


Das Feuer galt als starkes Läuterungsmittel, dem kein Zauber oder unheilvolle Kraft gewachsen war. Daher war die Verbrennung die Strafe für besonders gefährlich angesehene Verbrecher wie Zauberer, Hexen oder Ketzer.
Zur Vollstreckung wurde der oder die Verurteilte an Pfahl gebunden, dann wurde um das Opfer herum Holz, Stroh und Reisig aufgeschichtet und in Brand gesteckt.
Der Tod auf dem Scheiterhaufen galt als besonders qualvoll. Besonders gnädige Henker erstachen oder erdrosselten vorher ihr Opfer, wovon das Volk freilich nichts merken durfte.
Oftmals wurden im Mittelalter bis zu 400 Menschen gleichzeitig verbrannt. Nach der Vollstreckung wurde die Asche der Verurteilten verstreut, da von ihnen nichts zurückbleiben durfte.
Das Prominenteste Opfer des Feuers war Jeanne d' Arc, welche am 30.5. 1431 auf dem Scheiterhaufen starb. Ihre Asche wurde nach ihrem Tod in der Seine verstreut.



Vergiften


1924 wurde im US-Staat Nevada die erste Gaskammer eingerichtet.
Der Verurteilte in dieser auf einen Stuhl gefesselt, unter dessen Sitz sich ein Behälter mit schwefliger Säure befindet. Durch die Betätigung eines Hebels fällt ein Gazebeutel mit Natriumzyanidkugeln in die Säure. Beide Chemikalien verbinden sich und bilden Blausäure, deren Dämpfe die Zellatmung des Verurteilten lähmen sollen. Der Tod tritt durch innere Erstickung ein.
Auch beim Vergiften hängt die Länge und die Qual des Sterbens im hohen Maße von der Konstitution des Delinquenten ab. Im Hinrichtungsprotokoll des am 2. Mai 1960 in San Quentin hingerichteten Caryl Chessman heißt es:
'Um 10.03 Uhr fielen die Zyanidkapseln in den Säuretank. Tödliche Blausäuredämpfe stiegen hoch. Caryl Chessman atmete zwanzig Sekunden lang ruhig. Dann starrte er zur Decke. Um 10.05 Uhr begann er zu keuchen. Eine Minute später trat ihm Schweiß auf die Stirn, Speichel tropfte aus seinem Mund. Er fiel nach vorn in die Gurte, weinte, sein Körper bäumte sich auf. Um 10.12 war er tot.'
Auf der Suche nach der 'humansten' Todesart greift man neuerdings wieder auf eine alte Methode zurück: dem Vergiften. Nur ist aus dem Schierlingsbecher heute die Giftspritze geworden. Der Gipfel des Zynismus ist dabei der vollautomatische, computergesteuerte Injektionsautomat: Der Kandidat wird dabei auf eine Liege geschnallt und bekommt computergesteuert eine Injektion verpaßt.



Vierteilen


Das Vierteilen war im späten Mittelalter hauptsächlich für Verräter bestimmt. Der Todeskandidat wurde mit den Gliedmaßen an vier Pferde gebunden und von diesen in Stücke gerissen.
Auch bei dieser grausamen Hinrichtungsart waren 'Pannen' möglich. Robert F. Damiens, der Ludwig XV durch einen Messerstich leicht verletzt hatte und im Jahre 1757 zum Tode durch Vierteilen verurteilt wurde, starb nicht, weil es den Pferden nicht gelang, ihm die Glieder auszureißen. Schließlich mußte der Scharfrichter ihm die Gliedmaßen mit dem Messer abtrennen. Er selber wurde wegen Versagens mit Gefängnis bestraft.



Zersägen


Das Opfer wurde mit dem Kopf nach unten und mit gespreizten Beinen an zwei parallel stehende Pfosten festgebunden. Anschließend wurde er mit einem langen Sägeblatt in der Mitte durchgesägt.

O.v.Bismarck
16.06.2003, 22:10
Hmm...

Was nimmt man das blos? :rolleyes:

O.v.B.

Banned
16.06.2003, 23:02
Original von O.v.Bismarck
Hmm...

Was nimmt man das blos? :rolleyes:

O.v.B.

Little Ease wäre bestimmt recht brauchbar! :gesetz:

Ne, das find ich schon recht derbe... :rolleyes:

Thomas I
17.06.2003, 16:46
Original von Klaus E. Daniel

Original von Thomas I
Nichts!

Als Abschreckung nachweislich ungeeignet fördert sie bei den Tätern ein extrem viel höheres Maß an agressiver und brutaler Zurwehrsetzung gegen Festnahmeversuche der Polizei und führt somit zu einer sehr viel höheren Gefährdung der Polizeibeamten.

Nun, nach schon mehrfach angestellter Überlegung (auch Ihres Aspektes, Thomas I) bin ich nch immer nicht zu einem endgültigen Schluß gekommen.

- Polizisten sind wie Soldaten zu sehen; sie gehen durch ihre Ausbildung ein fast kalkulierbares Risiko ein.

- das kann also kein ernstzunehmender Grund sein



Doch - weil so eine heftigere Gegenwehr eben auch unbeteiligte in höherem Masse gefährden (Geiseln, Passanten, zufällige Zeugen).

___________________________

Thomas I
17.06.2003, 16:49
Original von Klaus E. Daniel
Lebendslang dauert theoretisch 15 Jahre. Bei entsprechendem Gutachten 12.

Und dann kommt der Mensch (darf man dieses Wort überhaupt gebrauchen ?) raus und tötet sofort wieder. Passiert in jüngster Zeit.

K.E.D.

Das ist ein Argument für Veränderungen bezüglich der lebenslangen Freiheitsstrafe nicht aber eines für die Todesstrafe.

Das Argument: Weil der Justizvollzug mangelt tötetn wir Täter halte ich für sehr bedenklich.

subba
18.06.2003, 00:43
Ich finde so wie es jetzt ist ist es ganz in Ordnung. Die höchste Strafe die je auf einmal verhängt wurde ist 24 Jahre. Das finde ich ist für jede Straftat genug. Auch für Mord. 24 Jahre Knast sind ja viel viel schlimmer als der Tod. Deshalb kann man nicht sagen die Strafe sei ungerecht. Höchstens wer jemanden in einen Zustand versetzt der dessen Leben nicht lebenswert macht sollte eventuell schlimmer bestraft werden. Etwa in extremen Mißbrauchsfällen wo es dann auchnoch zuu Verkrüppelungen oder Verlust von Gliedmaßen kommt. Da könnte man dann wirklich mal sagen 30 oder 40 Jahre.

Andererseits ist es natürlich schwer zu beurteilen: Was sind 10, 20 oder 30 Jahre Knast. Ich meine keiner kann sich vorstellen wie das ist. Wie will man also wissen ob es eine gerechte Strafe ist. Fraglich ist es auch deshalb weil ja jeder sowas anders auffasst. Der eine ist Abenteurer und reißt 12 Monate im Jahr durch die ganze Welt. Der andere ist Stubenhocker und hockt am liebsten zu Hause. Da trifft es den einen schlimmer als den Anderen.
Manchmal hab ich eh große Zweifel daran dass man Leute verurteilt: Ich denke ja dass alles subjektiv ist und wenn jemand einen Mord begeht dann hat er offenbar kein Unrechtsbewusstsein denn hätte er es dann hätte er es nicht getan. Die Lehre geht davon aus, dass man jemanden auch mit fehlendem Unrechtsbewusstsein bestrafen kann wenn er aus reiner Rechtsfeindlichkeit handelt. Gut, um diese Gesellschaft aufrecht zu erhalten ist das natürlich erforderlich. Ob es fair ist ist eine andere Frage die sich aber nach beantwortung der ersten Frage niemand mehr stellt.

Ich bin jedenfalls gegen die Todesstrafe, gegen Lebenslange Haft und gegen hysterische Idioten die jeden Mörder gleich lynchen wollen statt nochmal vernünftig und logisch nachzudenken. Emotionale Verblödung eben... Ein großes Problem der Menschheit.

Klaus E. Daniel
18.06.2003, 10:51
Banned,

gratuliere zu der hervorragenden Zasammenstellung.

Man kann vieleicht noch sagen, daß viele dieser ursprünglichen sehr alten Strafen aus dem arabischen Raum kommen und noch heute angewendet werden. Und sie (die anwendenten Staaten) werden so gut wie nie in der westlichen Welt angeprangert.

Man könnte noch einiges dazu sagen - mit Rücksicht auf eine mögliche religiöse Auseinandersetzung lasse ich davon ab.

Bitte, interpretieren Sie meine anfängliche Stellungnahme nicht über, einer muß ja den"advokatus diaboli" spielen, trotzdem für mich auch ein Körnchen Wahrheit drinlag,

Gruß

K.E.D.

Keyser Soze
18.06.2003, 13:38
Für Hinrichtungsmethoden und vor allem, die ansonsten damit verbundenen Ritaule, welche auch den Sinn in dem grausamen Geschehen erahnen lassen, empfiehlt sich:Richard van Dülmen, Theater des Schreckens

eifelelfe
17.07.2003, 21:21
Ich muss schon sagen, die Diskussion hat mich beflügelt. Als angehende Abiturientin mit dem Abifach Philosophie muss ich mich auch mit der Todesstrafe auseinandersetzen und habe einige neue Gedanken hier aufgeschnappt.
In unserer unterrichtsinternen Diskussion wurde vor allem ein Aspekt immer wieder angesprochen: eine Todesstrafe ist in dem eigentlichen Sinne keine Strafe, da man aus einer Strafe lernen soll. Dies wird dem Verurteilten ncht ermöglicht. Also doch Gefängnis und anschließende Resozialisierung? Vielen erscheint das zu riskant, da einige Straftäter nur kurz nach ihrer Freilassung wieder straffällig wurden.
Den von K.E.D. am Anfang angesprochenen Aspekt der Einschränkung finde ich richtig. Jemand, der durch Mord einem Menschen das Recht auf Leben abspricht, verwirkt sein eigenes Recht auf Leben in dem Augenblick. Allerdings darf die Tat nicht in Notwehr oder im Affekt begangen werden, sondern muss vorher durch- bzw. einkalkuliert gewesen sein.
Aber wie will man dies nachweisen?
Durch die vom Staat kontrollierte Maßnahme Todesstrafe werden an den Tätern evtl. begangene Racheakte von vorne herein ausgeschlossen.
Jedoch ist die Gefahr eines Justizirrtums groß und der Fehler kann nicht rückgängig gemacht werden. Deswegen halte ich die Todesstrafe für unangebracht - sie birgt zuviele Risiken.

<--
17.07.2003, 21:51
Ich denke, dass kein Mensch das Recht hat über das Leben eines anderen zu urteilen und deshalb bin ich gegen die Todesstrafe. (Gleichzeitig denke ich aber auch, dass ich nicht das Recht habe, zu beurteilen wer wozu das Recht hat und das macht meine Meinung unwichtig.)

edit: Sorry, ich habe gerade nur den letzten Beitrag gelesen und ihn für einen neuen Thread gehalten (und deshalb sonst nichts gelesen). Tut mir Leid.

subba
17.07.2003, 21:53
>eine Todesstrafe ist in dem eigentlichen Sinne keine Strafe, da man aus
>einer Strafe lernen soll. Dies wird dem Verurteilten ncht ermöglicht.

Ich (als Jurastudent) habe gelernt dass es eine Vielzahl von Straftheorieen gibt. Dazu zählen: Gerechtigkeitsausgleich, Schutz der Gesellschaft vor dem Täter, Schutz der Gesellschaft durch Abschreckung anderer potentieller Täter, Schutz des Rechtssystems (es lohnt sich Gesetze zu befolgen), Genugtuung für die Opfer usw...
Du siehst also: "Dass man aus einer Strafe lernen soll" ist nach ganz herrschender Meinung wie es in unserem Studium immer heisst nicht das einzige was eine Strafe zu einer Strafe im eigentlichen Sinn macht.
Demnach (das kommt von einem Strafrechts Prof Dr. Dr.) kann die Todesstrafe sehr wohl eine Strafe sein: Denn das Opfer (in Mordfällen dessen Angehörige) soll Genugtuung im Leid des Inhaftierten (der ja auf die Todesstrafe wartet) empfinden und es soll ein Gerechtigkeitsausgleich geschaffen werden. Der Täter muss auch Todesangst durchstehen und leidet somit bis zu dem Zeitpunkt zu dem er stirbt. Somit handelt es sich bei der TodesSTRAFE sehr wohl auch im eigentlichen Sinne um eine Strafe.

>Den von K.E.D. am Anfang angesprochenen Aspekt der Einschränkung
>finde ich richtig. Jemand, der durch Mord einem Menschen das Recht auf
>Leben abspricht, verwirkt sein eigenes Recht auf Leben in dem
>Augenblick.

Wer sagt dir, dass du das beurteilen kannst ?? Man kann nie einen Menschen so gut kennen um so weit über ihn entscheiden zu können. Abgesehen davon ist die Todesstrafe mehrfach verfassungswidrig !

>Allerdings darf die Tat nicht in Notwehr oder im Affekt begangen werden,
>sondern muss vorher durch- bzw. einkalkuliert gewesen sein.

Wer in Notwehr handelt handelt erlaubt und somit keineswegs strafbar. Wer Notwehr ernsthaft annimmt handelt entschuldigt und somit ebenfalls nicht strafbar. Wer Notwehr grob fahrlässig annimmt der handelt nicht in Notwehr. Wenn eine Notwehrsituation zwar vorliegt, diese aber nicht die Tötung rechtfertigt so liegt in der Prüfung zum Mord eben keine Notwehr vor. Das erstmal dazu: Wessen Handlung durch Notwehr gerechtfertigt ist, der wird nie bestraft.
Darüber hinaus gibt es rechtfertigenden und entschuldigenden Notstand. In beiden Fällen ergibt sich keine Strafbarkeit (obwohl es durchaus ein Unterschied ist was es nun von beidem ist).

Bei Affekthandlungen ist fraglich ob sie noch Handlungsqualität haben aber in fast allen Fällen haben sie noch Handlungsqualität (Ausnahme: Körperreflexe die vom Handelnden absolut nicht steuerbar sind zum Beispiel der Arzt schlägt mit so nem Gummihammer auf so nen Nerv im Knie und dann zuckt das... oder Bewegungen im Schlaf - aber das sind keine Affekthandlungen). Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht warum man einen Mörder geringer bestrafen will, der infolge einer Provokation affektmäßig ausflippt und jemanden mit Benzin übergiest und anzündet. Das kann in diesem Fall ein Mord sein und fertig.

Mord hat auch mit Plänen über den genauen Tathergang recht wenig (um nicht zu sagen: garnichts) zu tun.

>Durch die vom Staat kontrollierte Maßnahme Todesstrafe werden an den
>Tätern evtl. begangene Racheakte von vorne herein ausgeschlossen.

Das ist etwa so wie wenn man sagt: Durch gezielte Staatliche Gebäudeverbrennung wird Brandstiftung an dem bereits zerstörten Gebäude von vorne herein ausgeschlossen - mich überzeugt es nicht gerade.

Darüber hinaus denke ich dass dies ein Thema ist das man nur mit juristischen Grundkenntnissen beurteilen kann. Ich habe einfach festgestellt dass Durchschnittsbürger nicht in der Lage sind auf einem brauchbaren Niveau über dieses Thema zu diskutieren bzw. alles was sie sagen ist juristisch ganz leicht widerlegbar.

aphaean
17.07.2003, 23:28
Ich habe (leider ohne Erfolg) zu dem Thema Todesstrafe eine meines Erachtens erstklassige Abhandlung von Umberto Eco versucht zu finden. Sollte sie einem der Anwesenden bekannt/zugänglich sein, würde ich mich über Rückmeldung freuen.

;)

anna

Siran
18.07.2003, 09:22
Original von subba
Bei Affekthandlungen ist fraglich ob sie noch Handlungsqualität haben aber in fast allen Fällen haben sie noch Handlungsqualität (Ausnahme: Körperreflexe die vom Handelnden absolut nicht steuerbar sind zum Beispiel der Arzt schlägt mit so nem Gummihammer auf so nen Nerv im Knie und dann zuckt das... oder Bewegungen im Schlaf - aber das sind keine Affekthandlungen). Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht warum man einen Mörder geringer bestrafen will, der infolge einer Provokation affektmäßig ausflippt und jemanden mit Benzin übergiest und anzündet. Das kann in diesem Fall ein Mord sein und fertig.


Das würde ich im Normalfall auch nicht als Affekthandlung sehen. Denn dazu müsste man ja doch in gewisser Weise denken.

Eine Affekthandlung wäre für mich aber z.B., wenn ein Mann eine Frau schlägt und diese, ohne Nachzudenken mit dem Messer, das neben ihr lag zusticht. Das ist eigentlich eine reine Abwehrreaktion und sie ist sich mit großer Wahrscheinlichkeit der Folgen überhaupt nicht bewusst.

subba
18.07.2003, 12:05
@Siran:

>Das würde ich im Normalfall auch nicht als Affekthandlung sehen. Denn
>dazu müsste man ja doch in gewisser Weise denken.

Nein muss man nicht ! Der Arzt schlägt auf den Nerv. Die Muskeln interpretieren diesen Schlag als eine Anweisung vom Gehirn, die aber in Wirklichkeit durch den Schlag erzeugt wurde. Daher bewegen sich die Muskeln völlig ohne jedwede Aktivität des Gehirns. Insbesondere ohne jede von der jeweiligen Person steuerbaren Aktivität und darauf kommt es an. Etwas anders: Handlungen im Schlaf: Hier kommt eine Aktivität zwar vom Gehirn (zum Beispiel: Umdrehen im Schlaf), was aber nach herrschender Auffassung keine Handlungsqualität hat, denn es kommt auf eine vom Willen der Person gesteuerte Handlung an. Diese liegt vor, wenn jemand im Affekt ausrastet und zurück schlägt (auch wenn er es später bereut). Handlungen im Schlaf können strafrechtlich höchstens als fahrlässig zugerechnet werden. Beispiel: Fette Mutter legt vor dem Schlafen ihr Baby neben sich ins Bett und legt sich dann im Schlaf versehentlich auf das Baby. Das kann unter Umständen eine fahrlässige Tötung sein. Fahrlässig weil der Vorsatz fehlt, der Unfall aber für die Mutter vorhersehbar gewesen wäre (letzteres ist im Einzelfall zu erörtern).

>Eine Affekthandlung wäre für mich aber z.B., wenn ein Mann eine Frau
>schlägt und diese, ohne Nachzudenken mit dem Messer, das neben ihr
>lag zusticht. Das ist eigentlich eine reine Abwehrreaktion und sie ist sich
>mit großer Wahrscheinlichkeit der Folgen überhaupt nicht bewusst.

Das kann man nicht verallgemeinern ! Die ganz herrschende Lehre ist der Ansicht dass es sich hier nicht um eine Affekthandlung handelt. Wenn die Frau berechtigt in Notwehr handelt (was aber auch nicht immer der Fall sein wird), dann kann man sie evtl. gemäß §33 StGB entschuldigen weil sie die Grenzen der Notwehr überschritten hat.

Allgemein noch ein paar Beispiele:

Fall: Mann gibt einer Frau erstmals eine Ohrfeige (ein sogenannter "Ausrutscher" so unschön ich diese Bezeichnung auch finde).

Lösung: Die Frau darf sich zwar wehren, wenn sie damit eine weitere Ohrfeige verhindern könnte (und nur dann - zurück schlagen aus Affekt oder Rache = Körperverletzung), darf dabei aber nicht die Grenzen der Notwehr wie üblich ausnutzen. Das heisst sie darf den Mann nicht töten oder krankenhausreif stechen selbst wenn dies die einzige Möglichkeit wäre weitere Schläge zu verhindern (bei einem Fremden dürfte man ihn wenn erforderlich töten) denn in Familien gibt es besondere Garantenstellungen die die Notwehrrechte einschränken. (h.M.)

Dies ist nach der herrschenden Auffassung dann nichtmehr der Fall, wenn Verletzungen zu befürchten sind, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen könnten.

Fall: Mann schlägt Frau zum ersten mal und nimmt dazu einen Baseballschläger.
Lösung: Hier darf die Frau den Mann ggf. in Notwehr sogar töten.

Anders sieht es bei regelmäßigem Mißbrauch aus:

Fall: Mann schlägt Frau regelmäßig wenn er besoffen ist. Frau hat schon mehrfach die Polizei gerufen, was aber nichts gegen den Mann gebracht hat. Frau hat empfindliche Körperverletzungen oder am besten sogar den Tod zu befürchten.
Lösung: Frau kann den Mann, der eine Dauergefahr darstellt sogar dann töten, wenn er gerade schläft und die Frau garnicht angreift. Dies ist allerdings nicht erlaubt (gerechtfertigt), sondern nur straffrei (entschuldigt). Das bedeutet (jedenfalls nach einer verbreiteten Meinung die aus juristischer Sicht durchaus logisch und konsequent erscheint), dass der Mann wenn er aufwacht sich gegen die Frau wehren darf (und sie wenn nötig sogar töten darf wenn sie ansonsten ihn töten würde evtl. mit einer Schusswaffe wenn beide eine haben und der Mann zuerst schiessen kann)... Dies ist deshalb logisch weil man von dem Haustyrannen nicht verlangen kann sich umbringen zu lassen während er garnicht angreift (nur einem Angreifer gegen den eine Notwehrberechtigung besteht mutet man juristisch zu sich umbringen zu lassen). Eine Entschuldigung statt einer Rechtfertigung ist auch sehr logisch, weil ansonsten wenn die Frau präventiv in Notwehr handeln dürfte jeder X beliebige Penner auf der Straße der Frau jederzeit also auch wenn der Tyrann gerade friedlich ist Notwehrhilfe leisten dürfte. Der Mann wäre somit in der Öffentlichkeit zum Abschuss freigegeben. Jeder dürfte ihn töten selbst wenn er gerade nichts böses vorhätte... Beim Entschuldigten Notstand dürfen den Haustyrannen nur enge Verwandte der angegriffenen Frau (etwa die Kinder) den Mann töten.

Ich finde die Regelungen soweit ganz gut. Weniger gut ist dass man eigentlich die Situation auslegen kann wie man will... Wir mussten mal über so einen ähnlichen Fall ein Gutachten schreiben. Ich kam zu einem Freispruch der Frau während mein Kollege zu einer Strafbarkeit kam die ca. 3 Jahre Knast für die Frau bedeutet hätte - beides war richtig. Denn es gibt verschiedene Auslegungsmöglichkeiten für jeden Scheiss und man kann sich mit einer guten Argumentation jeder Meinung anschliessen und dementsprechend auf bestimmte Ergebnisse kommen. Eben deshalb heisst es ja Rechtswissenschaft, weil es darum geht zu erforschen wie die Gesetze auszulegen sind.

moi.mo
12.10.2003, 12:02
Grundgesetz 1 Absatz 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar

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Weder die Einzel Person noch der Staat darf töten

Und wenn ein Mörder angeklagt ist und zum Tode verurteilt wird , wird der Staat auch zum Mörder und müsste so mit auch verurteilt werden ...

Großadmiral
13.10.2003, 21:55
@eifelelfe:
Ich bin deiner Meinung, denn wie oft ist es denn schon vorgekommen, dass man den falschen hingerichtet hatte.
Oftmals findet man die wahren Täter erst danach und somit wurde ein unschuldiger hingerichtet.
Die meisten Hinrichtungen fanden letztes Jahr in China statt. An zweiter Stelle lag der Iran vor den USA.

Aufklärer
13.10.2003, 23:48
Für Vaterlandsverräter Fahenflüchtige und Kinderschänder ja,für die anderen eher nicht.

pavement
14.10.2003, 00:50
ich lehne todesstrafe generell ab, da

1.)die gefahr, einen unschludigen hingerichtet zu haben, nie ganz auszuschließen ist, ja so gar relativ hoch sein kann.
2.)schwerverbrecher lieber ihr ganzes restliches sinnloses leben in einer gefängniszelle absitzen sollen; das ist meiner meinung nach härter als zu sterben.

subba
14.10.2003, 02:46
>2.)schwerverbrecher lieber ihr ganzes restliches sinnloses leben in
>einer gefängniszelle absitzen sollen; das ist meiner meinung nach
>härter als zu sterben.


Und fast genauso verfassungswidrig ;)

Jamal1982
14.10.2003, 02:46
Also ich bin FÜR die Todesstrafe, und ich finde sogar, dass man die bei uns in D einführen sollte. Wenn so eine Abstimmung wäre, würde ich dafür stimmen.

Ich finde es unrecht, dass Leute, ob es nun USA ist oder hier wäre, sich auf staatskosten durchfüttern können usw. Dann lieber in die Todeszelle mit den Kandidaten... aus meiner Sicht für Verbrechen wie (Kindsmord, Vergewaltigung von Kindern mit Todesfolge, Mord, Raubmord, Terrorismus, Hochverrat, Spionage, Polizistenmord, Mord aus rassistischen, religiösen, politischen oder finanziellen Motiven)

All dies gehört meiner Meinung nach mit dem Tod bestraft!!

Kann ja jeder seine Meinung zu äußern..aber meine wird das nicht ändern.

opdr-sailor
14.10.2003, 05:32
Da in Deutschland Täterschutz vor Opferschutz steht - erst recht, seit die ewig gestrigen Alt-68iger sich dieses Land untertan gemacht haben - wird es höchste Zeit für die Einführung der Todestrafe. Ich gehe sogar noch weiter: Sexualverbrecher gehören zwangskastriert, Graffity-Schmierern gehört im Wiederholungfall der "Sprayfinger" amputiert und bekifften oder alkoholisierten Autofahrern gehört lebenslang der Lappen abgenommen. Die Kriminalität wächst in Deutschland auch deshalb so rapide, weil der Täter wirkliche Strafen nicht befürchten muß.

Siran
14.10.2003, 10:46
@Jamal

Eine Todeszelle kommt den Steuerzahler wesentlich teurer als das lebenslange Durchfüttern des Betroffenen.

Delbrück
14.10.2003, 11:03
Hab ich auch schon gehört. Wieso eigentlich? ?(

Siran
14.10.2003, 11:20
Weil jemand, der in der Todeszelle sitzt, gar nichts mehr zu verlieren hat. Dementsprechend muss die Sicherheit so hoch sein, dass er unter gar keinen Umständen die Möglichkeit hat, einen Ausbruchsversuch zu machen.

flumer
14.10.2003, 11:33
Eine Todeszelle kommt den Steuerzahler wesentlich teurer als das lebenslange Durchfüttern des Betroffenen.

:baby: :baby: :baby: :baby:

So weit mir das gelaüfig ist kostet ein gefangener am tag 120 €
da brauche ich nicht rechnen was teurer ist

Siran
14.10.2003, 11:39
Tja, das Problem ist schon, dass du die gleichen Kosten für einen normalen Gefangenen und einen zum Tode verurteilten Gefangenen ansetzt.


Man sollte das Leben eines Menschen grundsätzlich nicht von Kosten abhängig machen. Es gibt jedoch genügend Personen, die glauben, dass die Hinrichtung weniger kostet als die lebenslange Haft. Das steht jedoch in krassen Widerspruch zur Wirklichkeit.

Laut der Universität Freiburg kostet die Todesstrafe ca. 3,18 Mio. $ ( inkl. Mehraufwand an Expertengutachten, Ermittlern, längere Verfahren, Unterbringung der Jury, zwei getrennte Verhandlungen, Berufungsverfahren, Isolierung der Verurteilten in Hochsicherheits - Todestrakten, zusätzliches Wachpersonal, keine Möglichkeit zu arbeiten) während die Kosten für eine lebenslängliche Haft (ca. 40 Jahre) ca. 516.000 $ betragen.

flumer
14.10.2003, 11:51
Man sollte das Leben eines Menschen grundsätzlich nicht von Kosten abhängig machen. Es gibt jedoch genügend Personen, die glauben, dass die Hinrichtung weniger kostet als die lebenslange Haft. Das steht jedoch in krassen Widerspruch zur Wirklichkeit. Laut der Universität Freiburg kostet die Todesstrafe ca. 3,18 Mio. $ ( inkl. Mehraufwand an Expertengutachten, Ermittlern, längere Verfahren, Unterbringung der Jury, zwei getrennte Verhandlungen, Berufungsverfahren, Isolierung der Verurteilten in Hochsicherheits - Todestrakten, zusätzliches Wachpersonal, keine Möglichkeit zu arbeiten) während die Kosten für eine lebenslängliche Haft (ca. 40 Jahre) ca. 516.000 $ betragen.

Na denn bericht möchte ich mal komplett lesen :D

Laut der Universität Freiburg kostet die Todesstrafe ca. 3,18 Mio. $ ( inkl. Mehraufwand an Expertengutachten, Ermittlern, längere Verfahren, Unterbringung der Jury, zwei getrennte Verhandlungen, Berufungsverfahren, Isolierung der Verurteilten in Hochsicherheits - Todestrakten, zusätzliches Wachpersonal, keine Möglichkeit zu arbeiten

während die Kosten für eine lebenslängliche Haft (ca. 40 Jahre) ca. 516.000 $ betrage
fehlt da nicht etwas entscheidenes, täter wird es wieder tun,
Berufungsverfahren, psychologen, rente bei 40 jahren haft geht der nicht mehr arbeiten usw. und die zahl kann selber ich wieder legen 516.000€ :] :] :] :baby: :baby:

Siran
14.10.2003, 11:53
Die Berufungsverfahren, normale Kosten, etc sind da bereits mit eingeschlossen. Übringens, bei Lebenslanger Haft würde Mensch weder die Chance haben, sein Verbrechen zu wiederholen, noch würde er Rente benötigen, schließlich sitzt er im Gefängnis.

flumer
14.10.2003, 11:56
Lebenlange haft sind 25 Jahre was du meinst ist die sicherheitsverwahrung.
Oder? ?(

Siran
14.10.2003, 12:01
Verglichen wurden wurden hier die Kosten von Todestrafe und lebenslager Haft in Amerika, denn die Kosten für die Todesstrafe in Deutschland wären rein fiktiv. In den USA ist lebenslage Haft wesentlich länger als nur 25 Jahre.

flumer
14.10.2003, 12:08
Deswegen wollte ich auch denn gesammten bericht lesen.
Mit ihren gesetzen dort drüben kenne ich mich nicht so ganz aus.

Und das die dort drüben andere kosten haben weiß ich auch, ich wusste halt nur nicht das es ein bericht über die amerikaner ist.

Siran
14.10.2003, 12:13
Den Bericht kann ich dir leider nicht vorlegen. Ich habe nur mehrere Seiten gefunden, die sich auf diesen beziehen und genau die von mir genannten Zahlen nennen.

Allerdings schätze ich, dass die Kosten vom Verhältnis her etwa vergleichbar sind, während z.B. Kosten aus China oder dem Iran, mit einem komplett anderen Rechtssystem, vollkommen andere Kosten haben können.

flumer
14.10.2003, 12:51
Die Kosten kan man nicht vergleichen.
Denn schaue hier mal in ein gefängnis, und dort.

Hier Turnhalle schwimmbad, ferseh anschluss, kriegen Geld, psyschologen usw. das kann man mit keinen land vergleichen.

Siran
14.10.2003, 12:57
Und du denkst, jemand, der in der Todeszelle sitzt, würde das bei uns nicht, zumindest zum Teil, auch bekommen? Ich sprach ja nicht vom genauen Betrag des Geldes, sondern vom Verhältnis.

Delbrück
14.10.2003, 12:58
Dann schau noch genauer nach China oder in den Iran. Die sparen auch an einer ordentlichen und fairen Gerichtsverhandlung, dem Rechtsbeistand des Angeklagten, entlastenden Gutachten etc.
Dafür wird dort auch häufig die Todesstrafe an Unschuldigen vollzogen!

Siran
14.10.2003, 13:06
@Delbrück

Auf was beziehst du dich?

Delbrück
14.10.2003, 13:07
Auf den letzten Eintrag "flumers"

flumer
14.10.2003, 13:12
Und du denkst, jemand, der in der Todeszelle sitzt, würde das bei uns nicht, zumindest zum Teil, auch bekommen? Ich sprach ja nicht vom genauen Betrag des Geldes, sondern vom Verhältnis.

Ich weiß nicht genau was ich schreiben soll.
Das verhältnis ist hier zulande anders.



Dann schau noch genauer nach China oder in den Iran. Die sparen auch an einer ordentlichen und fairen Gerichtsverhandlung, dem Rechtsbeistand des Angeklagten, entlastenden Gutachten etc.
Dafür wird dort auch häufig die Todesstrafe an Unschuldigen vollzogen

Was in China falsch laüft ist mir mir einiger massen bekannt.
Aber vergleichen können wir das nicht.

Ich sage einfach mal wenn es wirklich stich haltige beweise gibt das einer 2 Kinder 3 Frauen vergewaltigt und umgebracht hat dann ist das ein grund ihn vor der öffentlich keit zu schützen und in zu hängen oder so.
Wenn er bei uns in sicherheits gewarsam kommt dann kann er doch nur noch lachen er lebt bis ans ende seiner tage in luxus keine arbeit brauch nichts machen keine verantwortung mehr kann 24 stunden fernseh schaun kriegt 3 mal am tag essen darf schwimmen gehen sich sonnen sport machen usw. das nene ich urlaub keine strafe.

pavement
14.10.2003, 13:15
Ich sage einfach mal wenn es wirklich stich haltige beweise gibt das einer 2 Kinder 3 Frauen vergewaltigt und umgebracht hat dann ist das ein grund ihn vor der öffentlich keit zu schützen und in zu hängen oder so.
Wenn er bei uns in sicherheits gewarsam kommt dann kann er doch nur noch lachen er lebt bis ans ende seiner tage in luxus keine arbeit brauch nichts machen keine verantwortung mehr kann 24 stunden fernseh schaun kriegt 3 mal am tag essen darf schwimmen gehen sich sonnen sport machen usw. das nene ich urlaub keine strafe.

auch wenn deutsche gefängnisse vielleicht einen tick zu komfortabel sind, vergisst du die auswirkungen von isolation auf das menschliche gemüt.

flumer
14.10.2003, 13:27
Darauf habe ich gewartet.

Wie du vieleicht weiß der mensch kann sich an alles gewöhnen, wenn er muss.

Jamal1982
14.10.2003, 14:17
eben..das isses. Der Häftling gewöhnt sich an den Haftalltag. Und die ganzen Privilegien die ein lebenslänglicher hat (auch drüben in den Staaten gibts ja auch viele, die einige Privilegien genießen) ist die Todesstrafe trotzdem angebrachter. Ich würde ein gefängnis für Todeskandidaten so gestalten..der Typ kommt in ne Zelle und weg. 1 Woche Vorbereitung für die Hinrichtung von so und so vielen. Ob Elektrischer Stuhl, Erschießung oder tödliche Injektion is ja die individuelle Regelung. Wobei ich Erschießung noch ausklammern würde. Weil es viel zu einfach ist..wenn der Verurteilte z.B. Frauen und Kinder vergewaltigt hat..oder sonstwas für sexuelle Verbrechen mit Mord dann würde er doch noch belohnt werden. Stellt sich die Frage, was ist gerechtfertigt? Erschießen wohl nicht. Das ist ja kurz und schmerzlos, 1 sekunde sieht er die Kugeln, dann isser hin. Und? Was hat man dann gekonnt. Das Strafmaß ist in der Sicht unangemessen zur Tat. Nee..die die zum Tod verurteilt werden (die zu Recht verurteilt wurden) sollten leiden..sehr stark leiden. Diese "Bestien" haben nicht das Recht, noch "belohnt" zu werden. Denn der Gedanke, dass die z.B. zu lebenslang verurteilt werden, in der Regel noch hohen Komfort in der Zelle genießen, und dann womöglich ausbrechen und vielleicht is dann meine Freundin oder später womöglich sogar meine Kinder in Gefahr..nee..ein Mörder weniger is für mich eine Beruhigung. Deswegen Tod den Mördern und Vergewaltigern.

pavement
14.10.2003, 15:28
Darauf habe ich gewartet.

Wie du vieleicht weiß der mensch kann sich an alles gewöhnen, wenn er muss.

isolation lässt den menschen abstumpfen; eine schlimmere strafe könnte ich mir nicht vorstellen, vor allem noch die gewissheit dazu, das ganze restliche leben so zu verbringen. das ist doch die todesstrafe ne erlösung dagegen.

außerdem sollte man dran denken, was denn wäre, wenn man einen unschuldigen hinrichtet; und das kommt leider all zu oft vor.

zudem sind die kosten für ne hinrichtung größer als für ne lebenslange haftstrafe. nochn grund.

auch sollte der staat aus ethischen/moralischen gründen nicht zum mörder werden nach dem grundsatz "so wie du mir, so ich dir".

und als abschreckung vor verbrechen nützt die todesstrafe auch nichts; da gibts zig studien, die das beweisen.

Großadmiral
14.10.2003, 15:44
die Türken besitzen ja noch die Todesstrafe. Ist das ein Punkt, warum sie (so schnell) nicht in die EU aufgenommen werden?

pavement
14.10.2003, 16:04
die Türken besitzen ja noch die Todesstrafe. Ist das ein Punkt, warum sie (so schnell) nicht in die EU aufgenommen werden?

ein punkt unter ein paar anderen.

Großadmiral
14.10.2003, 17:29
könnte die türk. Wirtschaft eine Rolle spielen?

Siran
14.10.2003, 17:34
Ja, die türkische Wirtschaft hat die Kriterien für einen Beitritt ebenfalls noch nicht erreicht. Aber Chandler, für das Thema gibt bereits einen Thread, bitte frag solche Sachen da.

flumer
14.10.2003, 18:28
isolation lässt den menschen abstumpfen; eine schlimmere strafe könnte ich mir nicht vorstellen, vor allem noch die gewissheit dazu, das ganze restliche leben so zu verbringen. das ist doch die todesstrafe ne erlösung dagegen.

Das war klar das das kommt.
Du solltest dir aber mal informationen darüber ein holen was ein Gefangener im Jahr darf und wie er isoliert ist.

Wir haben hier ein sogenanten Humanitären Strafvollzug isolation gibt es hier nicht wirklich.

Großadmiral
14.10.2003, 21:07
okay siran..!