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Vollständige Version anzeigen : Kunde zahlt nicht. Was tun?



Deutschmann
16.07.2008, 12:13
Liebe Forenkollegen, hier mal ne Frage in der ich beim googlen gescheitert bin.

Kann man eingelagerte aber bereits bezahlte Ware zurückhalten wenn der Kunde eine andere Rechnung für schon ausgelieferte Ware partout nicht bezahlen will? Als Pfand sozusagen?

Humanismus
16.07.2008, 12:16
Erzähl mal mehr dann können dir auch welche helfen. Ein Kunde hat 2 Sachen bestellt aber nur 1 bezahlt und die bezahlte ist noch bei dir während die unbezahlte schon beim kunden ist oder was

Deutschmann
16.07.2008, 12:21
Erzähl mal mehr dann können dir auch welche helfen. Ein Kunde hat 2 Sachen bestellt aber nur 1 bezahlt und die bezahlte ist noch bei dir während die unbezahlte schon beim kunden ist oder was

So ist der Problemfall vereinfacht ausgedrückt.
Ist jetzt ein Fallbeispiel.

cajadeahorros
16.07.2008, 12:29
http://www.baker-offshore.com/phpBB2/itm.jpg

WIENER
16.07.2008, 12:30
Liebe Forenkollegen, hier mal ne Frage in der ich beim googlen gescheitert bin.

Kann man eingelagerte aber bereits bezahlte Ware zurückhalten wenn der Kunde eine andere Rechnung für schon ausgelieferte Ware partout nicht bezahlen will? Als Pfand sozusagen?


Ich beziehe mich auf Österreichisches Recht, hoffe das es in Deutschland ähnlich läuft.

Nur wenn du die erste, noch nicht bezahlte Rechnung bereits eingeklagt hast, kannst du ein Pfandrecht auf die von dir von dir eingelagerte, bereits bezahlte Ware gerichtlich beantragen, was kein größeres Problem ist. Ansonsten könnte es dir passieren das du Schadensersatzpflichtig wirst, sollte deinem Kunden durch die von dir nicht herausgerückte Ware, die ja sein Eigentum ist, Schaden entstehen. Ich hoffe ich habe mich deutlich genug ausgedrückt.

franjo
16.07.2008, 12:30
Liebe Forenkollegen, hier mal ne Frage in der ich beim googlen gescheitert bin.

Kann man eingelagerte aber bereits bezahlte Ware zurückhalten wenn der Kunde eine andere Rechnung für schon ausgelieferte Ware partout nicht bezahlen will? Als Pfand sozusagen?

Googlen wird Dir nicht helfen, auch würde ich mich nicht auf die Rechtsberatung Unwissender (auch ich bin einer) verlassen.

Nurmalso gefragt, wie wäre es denn mit einer Rücküberweisung der geleisteten Zahlung, und einer Anmahnung (in Verzug setzen) der Zahlung des gelieferten Artikels.

Andersherum, warum machst Du Dich damit rum, wenn Du Aussicht auf Recht hast, erledigt das Dein Rechtsbeistand, wenn es angenommen ein krummes Ding ist, isses halt Essig.

franjo

Deutschmann
16.07.2008, 12:36
Ich beziehe mich auf Österreichisches Recht, hoffe das es in Deutschland ähnlich läuft.

Nur wenn du die erste, noch nicht bezahlte Rechnung bereits eingeklagt hast, kannst du ein Pfandrecht auf die von dir von dir eingelagerte, bereits bezahlte Ware gerichtlich beantragen, was kein größeres Problem ist. Ansonsten könnte es dir passieren das du Schadensersatzpflichtig wirst, sollte deinem Kunden durch die von dir nicht herausgerückte Ware, die ja sein Eigentum ist, Schaden entstehen. Ich hoffe ich habe mich deutlich genug ausgedrückt.

Hab schon verstanden, Danke. Aber wenn der Kunde die Zahlung der ausgelieferten Ware aus "fadenscheinigen" Gründen verweigert. Gut, Neuware gibts natürlich dann nur gegen Vorkasse.

Deutschmann
16.07.2008, 12:37
Googlen wird Dir nicht helfen, auch würde ich mich nicht auf die Rechtsberatung Unwissender (auch ich bin einer) verlassen.

Nurmalso gefragt, wie wäre es denn mit einer Rücküberweisung der geleisteten Zahlung, und einer Anmahnung (in Verzug setzen) der Zahlung des gelieferten Artikels.

Andersherum, warum machst Du Dich damit rum, wenn Du Aussicht auf Recht hast, erledigt das Dein Rechtsbeistand, wenn es angenommen ein krummes Ding ist, isses halt Essig.

franjo

Wenn bei einem Kunden alle Anzeichen auf Insolvenz stehen, drängt die Zeit. ;)

Schwarzer Rabe
16.07.2008, 14:18
Wenn bei einem Kunden alle Anzeichen auf Insolvenz stehen, drängt die Zeit. ;)

Rumpeltruppe :]

Skaramanga
16.07.2008, 23:05
Liebe Forenkollegen, hier mal ne Frage in der ich beim googlen gescheitert bin.

Kann man eingelagerte aber bereits bezahlte Ware zurückhalten wenn der Kunde eine andere Rechnung für schon ausgelieferte Ware partout nicht bezahlen will? Als Pfand sozusagen?

Wenn die Zahlungen fällig sind und angemahnt wurden - verrechne die erfolgten Zahlungen mit der bereits gelieferten Ware, und schreibe den Rest (falls es einen Rest gibt) als Teilzahlung der restlichen bestellten Ware zu, die erst nach vollständiger Zahlung geliefert wird. Das Recht hast Du. Ich nehme mal an dass in Deinen AGBs auch etwas in die Richtung steht. Sollte es jedenfalls.

FranzKonz
17.07.2008, 00:45
Liebe Forenkollegen, hier mal ne Frage in der ich beim googlen gescheitert bin.

Kann man eingelagerte aber bereits bezahlte Ware zurückhalten wenn der Kunde eine andere Rechnung für schon ausgelieferte Ware partout nicht bezahlen will? Als Pfand sozusagen?

Dafür gibt es keine pauschale Antwort. Anwalt zuziehen und genauestens informieren.

Staatsfeind
17.07.2008, 01:12
Sag der Örtlichen Antifa Er währe ein Faschist und hätte was gegen Asylbewerber und währ in der NPD :)
Morgen ist Ruhe ^^

MorganLeFay
17.07.2008, 01:18
Sag der Örtlichen Antifa Er währe ein Faschist und hätte was gegen Asylbewerber und währ in der NPD :)
Morgen ist Ruhe ^^

Sehr clever. :rolleyes:

Drache
17.07.2008, 09:00
Moskau Inkasso beauftragen! Die holen sogar mehr raus, als er wirklich bezahlen muss! Hat er kein Geld, schicken sie seine Alte anschaffen, hat er keine Alte, wird er zum Stricher, bis alles bezahlt ist....:))

Stadtknecht
17.07.2008, 09:01
Liebe Forenkollegen, hier mal ne Frage in der ich beim googlen gescheitert bin.

Kann man eingelagerte aber bereits bezahlte Ware zurückhalten wenn der Kunde eine andere Rechnung für schon ausgelieferte Ware partout nicht bezahlen will? Als Pfand sozusagen?

Sieh mal im BGB unter Pfandrecht nach.

Stadtknecht
17.07.2008, 09:04
Moskau Inkasso beauftragen! Die holen sogar mehr raus, als er wirklich bezahlen muss! Hat er kein Geld, schicken sie seine Alte anschaffen, hat er keine Alte, wird er zum Stricher, bis alles bezahlt ist....:))

1. In dieser aus dem Fernsehen bekannten Firma namens "Moskau Inkasso" arbeiten keine Russen, sondern nur Deutsche.

2. Meines Erachtens ist die Firma vor einem Gericht erfolgreich wegen Nötigung o.ä. verklagt worden.

3. Wenn Du Du eine "richtige" Inkassofirma aus Rußland, die mit entsprechenden Methoden arbeitet, bestellst, stehst Du mit einem Bein im Knast.

Gehirnnutzer
17.07.2008, 09:35
Liebe Forenkollegen, hier mal ne Frage in der ich beim googlen gescheitert bin.

Kann man eingelagerte aber bereits bezahlte Ware zurückhalten wenn der Kunde eine andere Rechnung für schon ausgelieferte Ware partout nicht bezahlen will? Als Pfand sozusagen?

War die offene Forderung bereits fällig, als die bei dir eingelagerte Ware bezahlt wurde?

Wenn ja, bist du nämlich berechtigt Zahlungen an dich nach Fälligkeit zu verbuchen und nicht nach dem vorgesehenen Verwendungszweck, womit du bei der eingelagerten Ware Eigentumsvorbehalt gelten machend könntest.
Jedoch solltest du, wie hier schon empfohlen von einem Anwalt beraten lassen, solche Beratungen werden durchaus von einer Rechtschutzversicherung übernommen, ansonsten wende dich an die für dich zuständige IHK.

Deutschmann
17.07.2008, 11:38
Erstmal Danke für eure Tipps. :top:

Ich war heute vormittag bei einer Rechtsberatung. Das will ich euch nicht vorenthalten. Und zwar ist die Sachlage wohl so:

Da es sich um verschiedene Vorgänge ( Bestellung, AB, RE etc. ) handelt, darf man im Grunde die bezahlte Ware nicht zurückhalten. Im Extremfall könnte dabei ein Verfahren wegen Unterschlagung rauskommen da beide Parteien ihrer Erfüllungspflicht nachgekommen sind. Wäre es nur eine Teillieferung gewesen sieht die Sache wieder anders aus. Unter Umständen könnte man die Ware zurückhalten wenn man einen Titel besitzt. Aber da kommt es auf den Einzelfall an weil die Ware ja zur Konkursmasse gehören könnte.
Die ausgelieferte, aber nicht bezahlte Ware muss man entweder auf Rückgabe klagen oder eben mit Mahnbescheid sein Geld einklagen.
Allerdings darf der Kunde nicht den gesamten Rechnungsbetrag zurückhalten, sondern nur den Teil der beanstandet wird. Möglicherweise könnte es sonst als vorsätzlichen Betrug gewertet werden.

Das war jetzt ne unverbindliche Rechtsberatung die ich bekommen habe da man in solchen Fällen ( wenn es sich lohnt ) einen Anwalt die Arbeit machen lässt.

Frei-denker
17.07.2008, 11:44
Liebe Forenkollegen, hier mal ne Frage in der ich beim googlen gescheitert bin.

Kann man eingelagerte aber bereits bezahlte Ware zurückhalten wenn der Kunde eine andere Rechnung für schon ausgelieferte Ware partout nicht bezahlen will? Als Pfand sozusagen?

Ich denke mal, das sind zwei unterschiedliche Kaufverträge.

Meiner Einschätzung nach wird man nicht einfach die Dinge zusammenwerfen dürfen.

Bei dem gestörten Kaufvertrag mußt du erst mahnen, Frist setzen, dann kannst du Mahnbescheid vom Amtsgericht abschicken. Dann zahlt er, oder es gibt ne Gerichtsverhandlung. Allerdings ein teurer Weg.

Dein Vorgehen solltest du natürlich von der Wichtigkeit des Kunden bzw. der Geschäftsbeziehung abhängig machen. Da ist Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick gefragt.

Felidae
17.07.2008, 11:47
Mahnbescheid beantragen wegen der nichtbezahlten Rechnung. 3 Wochen später hast du dann einen Vollstreckungsbescheid, mit dem du einen Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, bei dem Zeitgenossen zu pfänden.

Deutschmann
17.07.2008, 11:50
Auch euch beiden ein Dankeschön. Wie die Sache aussieht hat sich heute vormittag geklärt. ( siehe meinen Beitrag Nr. 18 )

Misteredd
17.07.2008, 17:13
Dafür gibt es keine pauschale Antwort. Anwalt zuziehen und genauestens informieren.

Hier wird alles erläutert:


http://de.wikipedia.org/wiki/Zur%C3%BCckbehaltungsrecht

Sowohl Du als auch Dein Kunde werden als Kaufleute gelten. Also darfst Du die Leistung verweigern, bis die erste Ware bezahlt ist.

Misteredd
17.07.2008, 17:17
Erstmal Danke für eure Tipps. :top:

Ich war heute vormittag bei einer Rechtsberatung. Das will ich euch nicht vorenthalten. Und zwar ist die Sachlage wohl so:

Da es sich um verschiedene Vorgänge ( Bestellung, AB, RE etc. ) handelt, darf man im Grunde die bezahlte Ware nicht zurückhalten. Im Extremfall könnte dabei ein Verfahren wegen Unterschlagung rauskommen da beide Parteien ihrer Erfüllungspflicht nachgekommen sind. Wäre es nur eine Teillieferung gewesen sieht die Sache wieder anders aus. Unter Umständen könnte man die Ware zurückhalten wenn man einen Titel besitzt. Aber da kommt es auf den Einzelfall an weil die Ware ja zur Konkursmasse gehören könnte.
Die ausgelieferte, aber nicht bezahlte Ware muss man entweder auf Rückgabe klagen oder eben mit Mahnbescheid sein Geld einklagen.
Allerdings darf der Kunde nicht den gesamten Rechnungsbetrag zurückhalten, sondern nur den Teil der beanstandet wird. Möglicherweise könnte es sonst als vorsätzlichen Betrug gewertet werden.

Das war jetzt ne unverbindliche Rechtsberatung die ich bekommen habe da man in solchen Fällen ( wenn es sich lohnt ) einen Anwalt die Arbeit machen lässt.

und die unverbindliche Rechtsberatung ist dann falsch, wenn Dein Kunde auch ein Kaufmann ist.

Gladius Germaniae
17.07.2008, 20:03
Liebe Forenkollegen, hier mal ne Frage in der ich beim googlen gescheitert bin.

Kann man eingelagerte aber bereits bezahlte Ware zurückhalten wenn der Kunde eine andere Rechnung für schon ausgelieferte Ware partout nicht bezahlen will? Als Pfand sozusagen?

naja , wird schwer, ich wird den offizielen rechtstaatlichen weg wählen, wenn das nicht geht inkasso firma beauftragen, ansonsten

DA WERDEN SIE GEHOLFEN:

http://www.moskau-inkasso.de/

latrop
17.07.2008, 20:11
.......wenn es angenommen ein krummes Ding ist, isses halt Essig.

franjo

Wie kommst ausgerechnet du, Franjo, zu so einem Ausspruch ? ?( ?( :hihi: :hihi:

Was macht deine Verona ?

Bruddler
17.07.2008, 20:15
Mahnbescheid beantragen wegen der nichtbezahlten Rechnung. 3 Wochen später hast du dann einen Vollstreckungsbescheid, mit dem du einen Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, bei dem Zeitgenossen zu pfänden.

Wenn der Knilch clever ist, kann er gegen diesen Vollstreckungsbescheid Aufschub beantragen....