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Vollständige Version anzeigen : Folter-Vorwürfe - Staatsanwalt fordert milde Strafe für Daschner



Siran
09.12.2004, 10:38
FOLTER-VORWÜRFE - Staatsanwalt fordert milde Strafe für Daschner

Im Prozess um Gewaltandrohungen gegen den Metzler-Mörder Magnus Gäfgen hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe auf Bewährung für den angeklagten ehemaligen Frankfurter Polizei-Vize Wolfgang Daschner beantragt. Die Forderung liegt unter dem normalen Strafmaß für schwere Nötigung.

Frankfurt am Main - Staatsanwalt Wilhelm Möllers sagte in seinem Plädoyer vor dem Frankfurter Landgericht, Wolfgang Daschner sei der Verleitung zur schweren Nötigung schuldig. Er forderte 180 Tagessätze zu 150 Euro auf Bewährung. Auch der mitangeklagte Kriminalhauptkommissar Ortwin E. soll nach dem Willen der Anklage eine Geldstrafe auf Bewährung erhalten. Für ihn hält die Staatsanwaltschaft 180 Tagessätze zu 80 Euro für angemessen. Die Bewährungszeit soll zwei Jahre betragen. Die Strafe soll mit einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro verbunden sein, die Daschner an eine gemeinnützige Organisation bezahlen soll. Für E. soll der Betrag bei 5000 Euro liegen.

Im Strafgesetzbuch sind für schwere Nötigung sechs Monate bis fünf Jahre Haft vorgesehen. Ortwin E. wird Nötigung, Daschner Verleitung dazu vorgeworfen. Der Kriminalbeamte soll am 1. Oktober 2002 eine von Daschner angeordnete Gewaltdrohung gegen den Entführer und Mörder des Bankierssohnes Jakob von Metzler ausgeführt haben.weiter (http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,331926,00.html)

Quelle: Spiegel Online

hbss
09.12.2004, 10:47
Du findest den Antrag zu mild? Wuerde mehr Haft ihn zur einsicht bringen?

Scotty
09.12.2004, 11:23
Du findest den Antrag zu mild? Wuerde mehr Haft ihn zur einsicht bringen?

Blöder Kommentar.
Siran hat nur eine Quelle genannt, sie hat die Quelle aber nicht bewertet.
Ein bißchen mehr Verstand hätte ich schon bei Dir erwartet.

MorganLeFay
09.12.2004, 11:28
Wichtig ist fuer mich eher, dass der Mann nicht wieder in seinen Job zurueckkommt. Wobei er wahrscheinlich irgendwo an einem Schreibtisch unauffaellig geparkt wird.

hbss
09.12.2004, 11:43
Blöder Kommentar.
Siran hat nur eine Quelle genannt, sie hat die Quelle aber nicht bewertet.
Ein bißchen mehr Verstand hätte ich schon bei Dir erwartet.deswegen fragte ich nach meinung.wie waere es mit lesen?

Scotty
09.12.2004, 11:59
Wichtig ist fuer mich eher, dass der Mann nicht wieder in seinen Job zurueckkommt. Wobei er wahrscheinlich irgendwo an einem Schreibtisch unauffaellig geparkt wird.

Das wäre zumindestens ein guter Kompromiß zwischen Justiz und Menschlichkeit.


Gruß

Scotty

hbss
09.12.2004, 12:18
Das wäre zumindestens ein guter Kompromiß zwischen Justiz und Menschlichkeit.


Gruß

Scotty
kann man menschen einparken?wirft fran dann den schluessel weg?

Siran
09.12.2004, 12:28
Wenn man bedenkt, dass schwere Nötigung mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden kann, ist eine Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro wirklich mild.

Ist das nicht irgendwie eine Billigung der Folterandrohung? Wenn sowas nicht mehr vorkommen soll, sollte man doch eigentlich davon ausgehen, dass es eine relativ harte Strafe gibt...

Scotty
09.12.2004, 12:57
Wenn man bedenkt, dass schwere Nötigung mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden kann, ist eine Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro wirklich mild.

Ist das nicht irgendwie eine Billigung der Folterandrohung? Wenn sowas nicht mehr vorkommen soll, sollte man doch eigentlich davon ausgehen, dass es eine relativ harte Strafe gibt...

Eine Verurteilung mit Strafe soll ja nicht nur den jeweiligen Täter, sondern auch andere abschrecken.
In diesem Falle ist ja die moralische Sichtweise so schwierig. Einerseits Foltervorwurf seitens der Behörden, andererseits eindeutige Tatvorwürfe an einen Entführer.
Ich tendiere eigentlich eher pro Opfer, also Billigung der Nötigung.
Aber wo führt das in Zukunft hin. Führt ein Freispruch zum Absinken der Hemmschwelle? Kann man diese "Ermittlung" auch schon bei Tatverdacht anwenden?
Genau da sollte dann das Urteil ansetzen. In diesem Falle eine milde Strafe, aber mit deutlicher Wirkung, das das _kein_ Freibrief ist.

Gruß

Scotty

Rorschach
09.12.2004, 13:04
Würde mich nicht wundern, wenn die übermütigen Bundeswehr-Jungs mehr aufgebrummt kriegten für ihre Spinnereien....

Die Strafe in diesem Fall ist wirklich milde, wenn es nicht noch zusätzliche, berufliche Konsequenzen geben sollte, dann wäre es imo fast schon ein Skandal.

fryfan
09.12.2004, 13:04
Das sind doch die Polizisten die dem Mörder gewalt angedroht haben?

Wenn ja, ich wäre für garkeine Strafe!
Wenn der Mörder die Todesstrafe bekommen würde dan is es meinetwegen noch OK das die Polizisten eine Geldstrafe bekommen, doch wenn der Mörder gerademal ein paar Jahre Haft bekommt dan sollen die, die dieses Arschloch dazu bringen zu reden auch Strafen bekommen?
Scheiß Staat...

Scotty
09.12.2004, 13:08
Würde mich nicht wundern, wenn die übermütigen Bundeswehr-Jungs mehr aufgebrummt kriegten für ihre Spinnereien....

Die Strafe in diesem Fall ist wirklich milde, wenn es nicht noch zusätzliche, berufliche Konsequenzen geben sollte, dann wäre es imo fast schon ein Skandal.

Sind diese Fällen denn überhaupt miteinander vergleichbar?
Bei Daschner ging es um das auffinden von dem Jungen.
Bei den anderen standen dubiose Abhärtungsphantasieen im Vordergrund.

Gruß

Scotty

MorganLeFay
09.12.2004, 13:26
Das sind doch die Polizisten die dem Mörder gewalt angedroht haben?

Wenn ja, ich wäre für garkeine Strafe!
Wenn der Mörder die Todesstrafe bekommen würde dan is es meinetwegen noch OK das die Polizisten eine Geldstrafe bekommen, doch wenn der Mörder gerademal ein paar Jahre Haft bekommt dan sollen die, die dieses Arschloch dazu bringen zu reden auch Strafen bekommen?
Scheiß Staat...
fryfan, aber es geht doch nicht an, dass in einem sogenannten Rechtsstaat solche Methoden angewandt werden.

Selbst unter der Praemisse, dass der Typ erwiesenermassen schuldig war, sollte kein Beispiel geschaffen werden, dass die Androhung von koerperlicher Gewalt "unter bestimmten" Umstaenden in Ordnung ist. Wo kommen wir dennn da hin?

Schlumpf
09.12.2004, 13:27
Natürlich hat das Urteil beamtenrechtliche Konsequenzen. Mit einer Vorstrafe wie dieser wird er als Beamter entlassen und verliert seinen Pensionsanspruch.
Netter Dank dafür, dass jemand versucht seinen Job zu machen.

Rorschach
09.12.2004, 13:29
Sind diese Fällen denn überhaupt miteinander vergleichbar?
Bei Daschner ging es um das auffinden von dem Jungen.
Bei den anderen standen dubiose Abhärtungsphantasieen im Vordergrund.

Gruß

Scotty
Du hast schon recht, die Fälle sind nur sehr bedingt miteinander vergleichbar. Der Vergleich kam mir, weil beide Vorfälle in den Medien unter "Folterskandal" liefen, dabei sollte man imo überlegen, was hier Folter ist und was eher nicht.

Allerdings bin ich der Meinung, daß das edle Motiv (auffinden des Entführten) keine Rechtfertigung sein kann/darf, ansonsten könnten wir Folter gleich legalisieren.
Und die niedrige Strafe hat für mich so einen Beigeschmack - ob sie wohl ähnlich tief angesetzt werden würde, wenn die Täter zwei einfache Polizisten gewesen wären, und das Entführungsopfer ein einfacher Student?

Rorschach
09.12.2004, 13:33
Natürlich hat das Urteil beamtenrechtliche Konsequenzen. Mit einer Vorstrafe wie dieser wird er als Beamter entlassen und verliert seinen Pensionsanspruch.
Laut Artikel droht ihm das ja gerade nicht:

Besonders schwere Fälle von Nötigung beziehungsweise Nötigung und Verleitung können mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Eine rechtskräftige Verurteilung ab einem Jahr Haft hat für Beamte weit reichende Konsequenzen: Sie müssen aus dem Dienst entlassen werden und verlieren ihre Pensionsansprüche - wenngleich ihr Dienstherr die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Dienstzeit nachzahlen muss. Die sich daraus ergebende Rente liegt aber deutlich unter der zu erwartenden Pension.


Netter Dank dafür, dass jemand versucht seinen Job zu machen.
Das war ganz sicher nicht sein Job, zumindest nicht als Polizist in einem Rechtsstaat.

fryfan
09.12.2004, 13:39
Netter Dank dafür, dass jemand versucht seinen Job zu machen.


Jap, es kann doch nicht sein das jemand der versucht ein Menschenleben zu retten eine Strafe bekommt und so ein dummes Arschloch der jemanden Umbringt bekommt so eine "milde" Strafe...ICH WÜRDE JEDEM MÖRDER EIGENHÄNDIG DEN KOPF ABHACKEN!!!

Gärtner
09.12.2004, 14:23
Jap, es kann doch nicht sein das jemand der versucht ein Menschenleben zu retten eine Strafe bekommt und so ein dummes Arschloch der jemanden Umbringt bekommt so eine "milde" Strafe...ICH WÜRDE JEDEM MÖRDER EIGENHÄNDIG DEN KOPF ABHACKEN!!!
...auch nicht gerade ein differenziertes Rechtsstaatsverständnis... :rolleyes:

MorganLeFay
09.12.2004, 14:26
Laut Artikel droht ihm das ja gerade nicht:

Besonders schwere Fälle von Nötigung beziehungsweise Nötigung und Verleitung können mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Eine rechtskräftige Verurteilung ab einem Jahr Haft hat für Beamte weit reichende Konsequenzen: Sie müssen aus dem Dienst entlassen werden und verlieren ihre Pensionsansprüche - wenngleich ihr Dienstherr die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Dienstzeit nachzahlen muss. Die sich daraus ergebende Rente liegt aber deutlich unter der zu erwartenden Pension.
Das wiederum faende ich schlimm. Das wuerde ja bedeuten, dass quasi toleriert wird, wenn so einer "Arschloch hoch" spielt.

fryfan
09.12.2004, 14:26
...auch nicht gerade ein differenziertes Rechtsstaatsverständnis... :rolleyes:

Es heist doch so schön das es ein Naturrecht ist zu Leben - und genau so sehe ich das, und wenn jemand dieses Naturrecht Leben -absichtlich- zerstört dan hat er damit auch sein eigenes recht auf Leben verloren.

(also ich mein damit jetzt keine Soldaten oder sonstwas, sondern Mörder)

Scotty
09.12.2004, 14:27
Du hast schon recht, die Fälle sind nur sehr bedingt miteinander vergleichbar. Der Vergleich kam mir, weil beide Vorfälle in den Medien unter "Folterskandal" liefen, dabei sollte man imo überlegen, was hier Folter ist und was eher nicht.

Allerdings bin ich der Meinung, daß das edle Motiv (auffinden des Entführten) keine Rechtfertigung sein kann/darf, ansonsten könnten wir Folter gleich legalisieren.
Und die niedrige Strafe hat für mich so einen Beigeschmack - ob sie wohl ähnlich tief angesetzt werden würde, wenn die Täter zwei einfache Polizisten gewesen wären, und das Entführungsopfer ein einfacher Student?

Das "edle Motiv" darf keine Rechtfertigung sein. Deshalb halte ich eine Bestrafung auch für richtig und erforderlich. Nur in diesem Fall halte ich auch die Milde für richtig.
Und über die Verurteilung bei anderen Personen brauch man sich, glaub ich, keine Gedanken zu machen. Was passiert mir, wenn ich betrunken Auto fahre und einen Unfall baue, was passiert einem Politiker der das macht. :2faces:

Gruß

Scotty

Rorschach
09.12.2004, 14:36
Das wiederum faende ich schlimm. Das wuerde ja bedeuten, dass quasi toleriert wird, wenn so einer "Arschloch hoch" spielt.
Sehe ich auch so.

Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn eine Art "Kuhhandel" der Grund für dieses Strafmaß wäre, das die Entlassung gerade so vermeiden läßt.

John Donne
09.12.2004, 14:39
Natürlich hat das Urteil beamtenrechtliche Konsequenzen. Mit einer Vorstrafe wie dieser wird er als Beamter entlassen und verliert seinen Pensionsanspruch.
Netter Dank dafür, dass jemand versucht seinen Job zu machen.

Mit dieser Vorstrafe (Geldstrafe ab 90 Tagessätze => Vorstrafe) würde er wohl nicht mehr Beamter werden. das Beamtenverhältnis endet jedoch (außer durch Ruhestand oder Entlassung) erst bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr.

Ein mildes Urteil war zu erwarten. Ich halte das auch für völlig gerechtfertigt und kann mir gut vorstellen, an Stelle von Herrn Daschner ebenso gehandelt zu haben. Letztlich hoffe ich, daß der Fall durch alle Instanzen läuft, da er m.E. grundsätzliche Bedeutung hat.

Grüße
John

Siran
09.12.2004, 14:39
Entlassung gerade so vermeiden wäre wohl eine Gefängnisstraf knapp unter einem Jahr. Eine Geldstrafe liegt da ja deutlich drunter.

MorganLeFay
09.12.2004, 14:39
Sehe ich auch so.

Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn eine Art "Kuhhandel" der Grund für dieses Strafmaß wäre, das die Entlassung gerade so vermeiden läßt.
Ich gehe sogar davon aus, aber bei solchen Sachen glaube ich immer an das Schlechte im Menschen...

Ich begreife nicht, warum einige vor dem Gesetz gleicher sind als andere. Doch, tu ich schon, aber ich finde es bestuerzend.

Ab Erreichen eines gewissen Grades in eienr Hierarchie gehoeren Freibriefe wohl dazu.

Und obwohl ich seine Handlungsweise bis zu einem gewissen Grad sogar nachvollziehen kann, darf so etwas einfach nicht passieren.

Rorschach
09.12.2004, 14:39
Das "edle Motiv" darf keine Rechtfertigung sein. Deshalb halte ich eine Bestrafung auch für richtig und erforderlich. Nur in diesem Fall halte ich auch die Milde für richtig.

Meiner Meinung nach wäre Milde in dem Fall schon deshalb verkehrt, weil man in Zukunft bei ähnlichem Fällen damit argumentieren würde.
Besser ist es daher, keine Toleranz bei solchen Vorkommnissen zu zeigen. Überharte Strafen müssen natürlich auch nicht sein, aber empfindlich sollte sie sein und damit abschreckend für Leute, die in Zukunft mit ähnlichen Gedanken spielen.


Und über die Verurteilung bei anderen Personen brauch man sich, glaub ich, keine Gedanken zu machen. Was passiert mir, wenn ich betrunken Auto fahre und einen Unfall baue, was passiert einem Politiker der das macht. :2faces:

Gruß

Scotty
Du endest im Gefängnis (oder mit einer hohen Geldstrafe), der Politiker landet im bayerischen Landtag. :P

Rorschach
09.12.2004, 14:42
Ich gehe sogar davon aus, aber bei solchen Sachen glaube ich immer an das Schlechte im Menschen...

Ich begreife nicht, warum einige vor dem Gesetz gleicher sind als andere. Doch, tu ich schon, aber ich finde es bestuerzend.

Ab Erreichen eines gewissen Grades in eienr Hierarchie gehoeren Freibriefe wohl dazu.

Und obwohl ich seine Handlungsweise bis zu einem gewissen Grad sogar nachvollziehen kann, darf so etwas einfach nicht passieren.
Auch wenn es auf Grund des Inhaltes eigentlich bedauerlich ist, so kann ich hier doch jeden einzelnen Satz unterschreiben. :(

John Donne
09.12.2004, 14:54
Meiner Meinung nach wäre Milde in dem Fall schon deshalb verkehrt, weil man in Zukunft bei ähnlichem Fällen damit argumentieren würde.
Besser ist es daher, keine Toleranz bei solchen Vorkommnissen zu zeigen. Überharte Strafen müssen natürlich auch nicht sein, aber empfindlich sollte sie sein und damit abschreckend für Leute, die in Zukunft mit ähnlichen Gedanken spielen.


Das ist eine sehr groe Gefahr, zweifellos.
Dennoch bin ich der Meinung, daß aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieses Falles im Zuge der weiteren Instanzen auch politisch zu klären ist, inwieweit Kriterien klar definiert werden können, um hier doch eine Grundrechtsabwägung zu erreichen.
Natürlich hat Herr Daschner gegen Recht und Gesetz verstoßen und ist zu bestrafen. Ich halte den momentanen rechtlichen Zustand allerdings bezüglich der Ergebnisse in bestimmten Extremsituationen für unbefriedigend. Sicher, ein Staat, der foltert, kann kein Rechtsstaat sein. Aber ein Staat, der sich in der Rolle des Pontius Pilatos derartig gut gefällt und das Recht auf Leben seiner Bürger unter das Recht von Kriminellen stellt, in Extremsituationen verbal bedroht zu werden, ist m.E. auch kein vollständiger Rechtsstaat.

Grüße
John

Beverly
09.12.2004, 17:17
Wenn man bedenkt, dass schwere Nötigung mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden kann, ist eine Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro wirklich mild.

Ist das nicht irgendwie eine Billigung der Folterandrohung? Wenn sowas nicht mehr vorkommen soll, sollte man doch eigentlich davon ausgehen, dass es eine relativ harte Strafe gibt...

Ich habe das mit dem Antrag des Staatsanwaltes in den Nachrichten gesehen und bin einigermaßen sauer. Ich halte das Ganze für eine miese Kampagne, um Folter wieder salonfähig zmachen.

Um den Entführer tut es mit nicht einmal leid, ein Mörder braucht sich über so etwas nicht zu wundern. Nur weiß jeder, bei dem der Kopf nicht nur dazu dient die Ohren auseinander zu halten, dass man mit Folter solchen Typen nicht beikommt. Polizisten und Staatsanwälte, die ihr Handwerk nicht durch das Sehen von SAT 1- und RTL-Serien gelernt haben, haben sicherlich andere und bessere Mittel drauf, um auf solche Gestalten Druck auszuüben.
Die Folterandrohung und ihre quasi-Billigung durch den milden Strafantrag des Staatsanwaltes ist ein Angriff auf den Rechtsstaat und damit auf uns alle.

Siran
09.12.2004, 19:02
Eigentlich hat es aber in dem Fall geklappt. Der Entführer hat ja den Fundort der Leiche preisgegeben.

Rorschach
10.12.2004, 12:07
Das ist eine sehr groe Gefahr, zweifellos.
Dennoch bin ich der Meinung, daß aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieses Falles im Zuge der weiteren Instanzen auch politisch zu klären ist, inwieweit Kriterien klar definiert werden können, um hier doch eine Grundrechtsabwägung zu erreichen.
Natürlich hat Herr Daschner gegen Recht und Gesetz verstoßen und ist zu bestrafen. Ich halte den momentanen rechtlichen Zustand allerdings bezüglich der Ergebnisse in bestimmten Extremsituationen für unbefriedigend. Sicher, ein Staat, der foltert, kann kein Rechtsstaat sein. Aber ein Staat, der sich in der Rolle des Pontius Pilatos derartig gut gefällt und das Recht auf Leben seiner Bürger unter das Recht von Kriminellen stellt, in Extremsituationen verbal bedroht zu werden, ist m.E. auch kein vollständiger Rechtsstaat.

Grüße
John
Für mich stehen, neben den moralischen, auch praktische Bedenken einer quasi-Anerkennung solcher Methoden im Weg. In diesem Fall mag der Verdächtigte schnell geplaudert haben, aber ist das die Regel? Wer kann versprechen, daß ein Gefolterter nicht irgendetwas erzählt, wer ist für Folterungen zuständig, wie weit dürften sie gehen? Das sind Dinge (außer der 1. Punkt), die man nur mit einer sehr toleranten Auslegung des Begriffes "Folter" händeln könnte, was aber wieder einen Rückschritt in der Entwicklung unseres Rechtsstaates wäre.

Gerade bei dem Fall Metzler frage ich mich auch, wie der Mörder reagiert hätte, wenn ihm die Beamten angedeutet hätten wie sich der Gefängnisaufenthalt für einen Entführer verhält und wie der für einen Kindesmörder. Das wäre keine Folter (auch keine Androhung), aber als Angstmacher u.U. effektiv.

Dein letzter Punkt ("Pontius Pilatus" Verhalten) ist eine Sache, die natürlich nach Möglichkeit nicht vorkommen sollte, in einem Rechtsstaat ist das imo aber manchmal eine, zugegeben sehr unangenehme, aber auch nicht zu vermeidende Begleiterscheinung.

Ekelbruehe
10.12.2004, 14:17
Für mich stehen, neben den moralischen, auch praktische Bedenken einer quasi-Anerkennung solcher Methoden im Weg. In diesem Fall mag der Verdächtigte schnell geplaudert haben, aber ist das die Regel? Wer kann versprechen, daß ein Gefolterter nicht irgendetwas erzählt, wer ist für Folterungen zuständig, wie weit dürften sie gehen? Das sind Dinge (außer der 1. Punkt), die man nur mit einer sehr toleranten Auslegung des Begriffes "Folter" händeln könnte, was aber wieder einen Rückschritt in der Entwicklung unseres Rechtsstaates wäre.

Gerade bei dem Fall Metzler frage ich mich auch, wie der Mörder reagiert hätte, wenn ihm die Beamten angedeutet hätten wie sich der Gefängnisaufenthalt für einen Entführer verhält und wie der für einen Kindesmörder. Das wäre keine Folter (auch keine Androhung), aber als Angstmacher u.U. effektiv.

Dein letzter Punkt ("Pontius Pilatus" Verhalten) ist eine Sache, die natürlich nach Möglichkeit nicht vorkommen sollte, in einem Rechtsstaat ist das imo aber manchmal eine, zugegeben sehr unangenehme, aber auch nicht zu vermeidende Begleiterscheinung.


In Deutschland wird alles auf die Goldwaage gelegt, ein bisschen drohen hat noch niemandem geschadet, es wurde physische Gewalt angedroht, die niemals ernsthaft verwirklicht worden waere.

Allein schon die Definition von Folter bei der Bundeswehr ist laecherlich, in jeder Grundschule geht es heftiger zur Sache.

Moerder haben ihr Recht auf faire Behandlung verwirkt.

MorganLeFay
10.12.2004, 14:18
Moerder haben ihr Recht auf faire Behandlung verwirkt.
Warum?

Es sind Menschen.

Siran
10.12.2004, 14:24
In Deutschland wird alles auf die Goldwaage gelegt, ein bisschen drohen hat noch niemandem geschadet, es wurde physische Gewalt angedroht, die niemals ernsthaft verwirklicht worden waere.


Das nun bezweifle ich. Daschner hat selbst zugegeben, dass es kein Bluff war.

Ekelbruehe
10.12.2004, 14:25
Warum?

Es sind Menschen.

Es waren mal Menschen...

Ekelbruehe
10.12.2004, 14:30
Das nun bezweifle ich. Daschner hat selbst zugegeben, dass es kein Bluff war.

Ehrlich gesagt weiss ich nicht was ich als Polizeibeamter gemacht haette, ich bin froh nicht vor so eine Situation gestellt zu werden, obwohl ich wohl genauso gehandelt haette, alles andere ist doch rein akademisches Gelaber.

Roberto Blanko
10.12.2004, 16:01
Moerder haben ihr Recht auf faire Behandlung verwirkt.

Dummköpfe wie du einer bist haben ihr Recht auf faire Behandlung verwirkt.

Gruß
Roberto

moxx
10.12.2004, 16:08
mir ist es gestern einmal so durch den kopf gegangen, ich habe aber noch keine befriedigende antwort eines juristen bekommen:

- kann nur foltern wer amtsperson ist?

denn wenn dem nicht so ist, würde jeder foltern bzw. folter androhen, wenn er jemanden mit gewalt droht, wenn dieser eine handlung nicht ausführt, welche der drohende sich wünscht.
dazu hätte ich ne menge beispiele, die ich schon erlebt habe....
wenn ich nun jeden der mir gewalt androht verklagen kann und dann vomn staatsanwalt 27.000€ strafe gefordert werden und die verteidigung dies für richtig hält, dann....

stürze ich morgen ein paar leute in den ruin!!!!

Scotty
10.12.2004, 16:11
In Deutschland wird alles auf die Goldwaage gelegt, ein bisschen drohen hat noch niemandem geschadet, es wurde physische Gewalt angedroht, die niemals ernsthaft verwirklicht worden waere.

Allein schon die Definition von Folter bei der Bundeswehr ist laecherlich, in jeder Grundschule geht es heftiger zur Sache.

Moerder haben ihr Recht auf faire Behandlung verwirkt.

Ich will den Täter nicht in Schutz nehmen. ABER: Im Zeitpunkt der Vorwürfe war nur klar, soweit ich mich erinnere, daß der Junge entführt ist, der Täter beim Verhör. Der Tod des Jungen war nicht bekannt.
Die Verhörmethoden in diesem Augenblick sind rechtlich gesehen in Frage zu stellen. Ich denke, da wird sich auch die Höhe der Strafe nach richten, wie dieser Zeitpunkt bewertet wird.

Klar, in einer Grundschule gibt es Keilereien, nur handeln da die Kiddies eher noch nach dem Instinkt.
Sowas hat aber bei einer Armee nichts zu suchen.

Scotty
10.12.2004, 16:16
Warum?

Es sind Menschen.
Wie soll die faire Behandlung denn aussehen?? Speziell in Fällen wie diesem, Vergewaltigung oder Mord aus Habgier???
Wärest Du mit wirklich lebenslanger Haft einverstanden? Oder reichen Dir die 15 Jahre "lebenslänglich", wie sie im StGB drinnenstehen?

Gruß

Scotty

Ekelbruehe
10.12.2004, 16:26
Dummköpfe wie du einer bist haben ihr Recht auf faire Behandlung verwirkt.

Gruß
Roberto

Aha, ich bin weniger Wert als ein Moerder, weil ich Misanthropen hasse?
Warum sollte man boesen Leuten in den Hintern kriechen?
Das gute alte Taeter- vor Opferschutz Spielchen in dem Deutschland so gut ist; vielleicht braucht D es ja, da wir ja DAS Taetervolk sind..
Du bist verquert in der Birne.

Roberto Blanko
10.12.2004, 16:35
Richtet nicht, auf das ihr nicht gerichtet werdet. Denn mit dem Maß, mit dem Du mißt, wirst auch Du gerichtet werden.

Der ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein...

Gruß
Roberto

Ekelbruehe
10.12.2004, 16:48
Richtet nicht, auf das ihr nicht gerichtet werdet. Denn mit dem Maß, mit dem Du mißt, wirst auch Du gerichtet werden.

Der ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein...

Gruß
Roberto


Muesste heissen, wer weniger Schuld hat werfe den ersten Stein.

Jeder Mensch wird sterben, aber Leute die diesen Prozess beschleunigen, haben es nicht verdient laenger zu leben als ihre Opfer bzw. mit Milde behandelt zu werden.

Obwohl ich auch gegen die Todesstrafe bin finde ich es legitim auf Kosten von Straftaetern andere Leute zu retten.
Auch wenn man psychischen Schaden bei ihnen anrichtet, obwohl kriminelle sowieso geisteskrank sind...

Roberto Blanko
10.12.2004, 17:02
Muesste heissen, wer weniger Schuld hat werfe den ersten Stein.

Heißt es aber nicht, es heißt wer ohne Schuld ist. Und wer sollte das mehr oder weniger Schuld entscheiden?

Gruß
Roberto