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Vollständige Version anzeigen : Die heimatlosen Deutschen



Punisher
04.07.2008, 10:12
Eigentlich wollte Barbara Streisand niemals in Deutschland auftreten, mit dem Hinweis auf die jüdische Herkunft ihrer Eltern, die ursprünglich aus Österreich stammten. Doch Menschen ändern sich und mit ihnen manchmal auch der Zustand ihrer Herzen, denn am 30. Juni 2007 war es dann doch soweit, ausgerechnet auf der einst für Hitler gebauten Waldbühne in Berlin. Es mag sein, dass man Barbaras vorherige Haltung nicht überbewerten muss, da sie auch davor schon immer wieder in Deutschland zu Besuch war. Außerdem hatte sie vor Ihrer Europatournee im letzten Jahr nur ein einziges Konzert in Europa gegeben, und zwar 1994 in London. Dennoch hat es wohl gewisse Berührungsängste mit dem deutschen Publikum gegeben, die sich auf der Waldbühne in Berlin dann jedoch innerhalb kürzester Zeit in Luft aufgelöst haben. Trotz überteuerter Kartenpreise hinterließ Barbara ein begeistertes Publikum, dessen Liebe sie fühlen konnte. Am Ende stellte sie sich die Frage, warum sie denn nicht schon viel eher nach Deutschland gekommen war, um Konzerte zu geben. Eine Geschichte mit Happy Ending...

Ganz anders liegt der Fall für die 28-jährige Amerikanerin Casey Butterfield. Berührungsängste mit Deutschland hatte sie nie. Im Gegenteil! Längst hat sie Berlin zu Ihrer Wahlheimat gemacht und spricht hervorragend Deutsch. Ihre Großmutter war eine deutsche Jüdin, die 1936 mit einem Kindertransport in die USA flüchten musste. Trotzdem wird Casey die deutsche Staatsbürgerschaft von "Sauerkraut-Bürokraten" hartnäckig verweigert...

Caseys Großmutter musste in den 30er Jahren aufgrund ebensolcher "Sesselpupser" Ihre Eltern zurücklassen und ist bei einer Pflegefamilie aufgewachsen. Nach Kriegsende heiratete sie einen Amerikaner. Aus dieser Ehe sind auch Kinder hervorgegangen, von denen eines Caseys Mutter ist.

Deren Tochter Casey hatte schon immer eine besondere Beziehung zu ihrer Großmutter und bekam große Augen, jedes mal, wenn Grandma von Deutschland gesprochen hat. Casey liebte auch die deutsche Sprache und setzte mit 16 alles daran, sie bald zu beherrschen. Mit 18 sprach sie Grandma wegen einer Herzensangelegenheit an: Sie wollte sie unbedingt nach Deutschland begleiten. Casey durfte, und ihr Deutsch war mittlerweile so gut geworden, dass sie bei einer Ausstellung in der Neuen Synagoge in Berlin für die englischen Besucher Briefe ihrer Großmutter übersetzen konnte.

Deutschland zu erleben, war für Casey so, wie in ihre Heimat zurückzukehren. Daher ist ihr größter Wunsch nach wie vor, ein Teil davon zu werden. Sie vertraut hierbei auf das Grundgesetz, das allen ehemals ausgebürgerten Juden die deutsche Staatsbürgerschaft zusichert, ohne dass sie ihre aktuelle Staatsbürgerschaft aufgeben müssen. Doch hier fangen die Probleme an: "Bleistiftspitzende Beamte" lehnten ihren Antrag auf Wiedereinbürgerung barsch ab. Die Begründung dafür ist fast zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre: Laut Artikel 117 im Grundgesetz können Frauen (Anmerkung: Jüdinnen, die in Deutschland mit ihrem Leben bedroht wurden!), ihre Staatsangehörigkeit dann nicht vererben, wenn sie bis 1953 einen Nichtdeutschen geheiratet haben. Caseys Großmutter hatte also im falschen Jahr geheiratet und hatte dazu noch das Verbrechen begangen, eine Frau zu sein (!). All das geht auf ein Reichsgesetz (!!) aus dem Jahre 1913 zurück. Na, Bravo, "Herr Adler"! Warum macht man es dann nicht gleich so wie Horst Mahler? Falls die Reichsgesetze noch gültig sind, sollte man das der Bevölkerung mitteilen!

Das "Reichsgesetz", das Casey die Zugehörigkeit zu ihrer Wahlheimat abspricht, würde übrigens Ausnahmen zulassen: Ausnahmen für Menschen, mit einer besonders engen Bindung zu Deutschland. Diese Menschen müssen allerdings "genormt" sein, was vielleicht bedeuten könnte, immer das zu machen, was eine bestimmte Lobby will... Anscheinend gehen freie Weltbürger wie Casey schon mal gar nicht und das nur, weil sie aufgrund ihres Forschungsstipendiums schon mehr von der Welt gesehen hat wie ein durchschnittlicher Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamtes. Dazu musste sich Casey von dieser Behörde noch die Frechheit anhören, dass sie sich in Spanien eine Arbeitserlaubnis erschleichen wolle, da sie dort das Stipendium beantragt habe. In Spanien hat sie so eine Erlaubnis aber nie gebraucht. Dort geht es auch mit weniger Bürokratie! Die Behörde ging sogar noch so weit, Casey eine nennenswerte Bindung zu Deutschland abzusprechen. Mit Blick auf die vielen eingebürgerten Migranten, die kein Wort Deutsch können, kann man das wohl nur als Demütigung bezeichnen...

Vom Schicksal gebeugt sah Casey nur noch einen Ausweg: Sie hatte schon mal etwas von Wolfang Schäuble gehört, einem Mann der im Rollstuhl sitzt, auch mit Vorurteilen zu kämpfen hat und für die Sicherheit von 80 Millionen Menschen verantwortlich ist. Casey war sich sicher, er würde sie verstehen und schickte eine Petition an ihn. Am Tag, als sie Post von ihm bekommen hatte, waren ihre Augen wieder so groß wie damals, als ihre Großmutter von Deutschland gesprochen hatte. Doch nach dem Lesen seiner Worte, war sie innerlich wie gelähmt: Das Schreiben sagte, dass sie niemals zu Deutschland gehören dürfe...

Doch Casey bewahrte sich ihren Stolz, denn sie weiß, es gibt Dinge, die nicht geschrieben stehen, aber die einem trotzdem keiner nehmen kann. Da sie ihre Träume nie aufgegeben hat, hat sie In Berlin die Liebe gefunden, einen Briten, der sich gerade habilitiert. Wenn er fertig ist, möchte sie an einer deutschen Uni studieren und später einmal in Deutschland ihre Kinder großziehen. Vor allem aber möchte sie von Deutschland so viel Liebe erhalten, wie sie zu geben hat...

Wenn das keine Heimatliebe ist, was sollen wir dann darunter verstehen? In Berlin hat man uns ein Denkmal gebaut, das zeigen soll, dass Deutschland dazu gelernt hat. Ich stelle unsere Weisheit in Frage, denn für Casey Butterfield hat sich nichts geändert: Vater Staat sagt, sie sei undeutsch, damals wie heute! Wo ist denn die Wiedergutmachung, wenn die Mikrophone ausgeschaltet sind, die Kameras woanders hinschwenken, die Presse nicht anwesend ist, alle nach Hause gegangen sind und die kalten Denkmalsteine von Stille umgeben sind? Was ist denn ein richtiger Deutscher? Etwa Jürgen Trittin, der jeden deutschen Patrioten für einen rassistischen Schläger hält? Oder etwa jene "Kinder", die noch "GRÜN hinter den Ohren" sind und angedeutet haben, auf die deutsche Flagge zu pinkeln? Vielleicht sogar der Hochstapler "Curveball", der dafür eingebürgert und beschenkt wurde, dass er im Nahen Osten einen Krieg angezettelt hat, bei dem Hunderttausende starben?

Casey hat nichts von all dem getan. Sie hat niemals einen Deutschen beschimpft, niemals einen Deutschen geschlagen oder ihn in seiner Ehre gekränkt. In einem Land, dessen Politik manchmal sehr befremdend für mich ist, hat Casey für mich die engste Bindung zu Deutschland, die ich mir jemals vorstellen kann. Für die Grenzbehörden und Herrn Schäuble mag Casey nur eine Fremde sein. Sie sehen nicht mit dem Herzen, denn das sagt, SIE IST EINE VON UNS...

Herzlichst
Ihr Punisher

Zur Quelle mit einigen Extras:

http://www.ll-moral.org/DieheimatlosenDeutschen.html

McDuff
04.07.2008, 10:53
Anscheinend läßt man die deutsche Staatsbürgerschaft bevozugt Leuten zukommen die Land und Leute hassen. Das passt ja in den Deutschenhass den etliche Politiker auch schon öffentlich gemacht haben. Daher wohl läßt man Menschen die dieses Land achten und sich hier einbringen wollen nicht als Staatsbürger zu.

-SG-
04.07.2008, 12:18
Anscheinend läßt man die deutsche Staatsbürgerschaft bevozugt Leuten zukommen die Land und Leute hassen. Das passt ja in den Deutschenhass den etliche Politiker auch schon öffentlich gemacht haben. Daher wohl läßt man Menschen die dieses Land achten und sich hier einbringen wollen nicht als Staatsbürger zu.

Kommt einem fast so vor, ja. Entweder ist es bösartiges Kalkül, oder einfach nur Angst. Die braucht man vor hochintelligenten, gebildeten Einzelpersonen i.d.R. nicht zu haben, einem Abu Bakr Muhammad mit IQ 65 die Staatsbürgerschaft zu verweigern trauen sich die Beamten vielleicht einfach nicht.

klartext
04.07.2008, 13:36
Welch rührselige Geschichte, klingt nach Pilcher, der Stoff, aus dem soaps gemacht sind.
Das Mädchen kann sich zeitlich unbegrenzt in D aufhalten und nach einigen Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Allerdings muss sie dann auch nachweisen, das sie sich selbst ernähren kann, wozu sie derzeit wohl eher nicht in der Lage ist. Neue Soziempfänger brauchen wir nicht, auch nicht mit einem USA-Pass.

Gehirnnutzer
04.07.2008, 14:53
Mein lieber Punisher, du hast genau so wenig Ahnung vom Recht, wie der Schreiberling der von dir zitierten Seite. Recht richtet sich nicht nach emotionalen Gesichtspunkten. Es folgt auch keine unbedarften Logik. Biologische Fakten sind für das Recht nur dann von Bedeutung, wenn sich die Rechtsnorm explezit darauf bezieht.
Ich habe nichts gegen Unbedarftheit, ich habe aber etwas, wenn man falsche Behauptungen aufstellt um ein bestimmtes Bild darzustellen. Das ist übrigens bei der von dir, Punisher, zitierten Seite oft der Fall, aber bleiben wir hier bei diesem Fall.

Es ist eine absichtliche Lüge, das dem Mädchen die Einbürgerung verweigert wurde.

Tatsache ist, das ihr nur ein bestimmter Weg der Einbürgerung verweigert wurde. Nämlich der Weg der Einbürgerung unter Berufung auf Artikel 116 Absatz 2 GG.


(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Und das ist juristisch auch korrekt, denn Voraussetzung zur Einbürgerung ist ein rechtlicher Status und dieser rechtliche Status wird nur durch die zu dem Zeitpunkt geltenden Gesetze bestimmt, also dem Reichs- und Staatsbürgerschaftsgesetz der Weimarer Republik, das aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität im Bezug auf die entsprechenden Gesetze des Deutschen Kaiserreich stehen muss, wie eben die im Text stehende Bestimmung aus dem Jahre 1913, was den rechtlichen Status als Abkömmling betrifft.
Es dürfte jedem bekannt sein, das ein biologischer Abkomme nicht immer als rechtlicher Abkomme gesehen wurde.

Nun dieser Weg der Einbürgerung ist juristisch korrekt dem Mädchen verweigert worden, aber ihr steht gemäß dem StaG ein weitere Weg der Einbürgerung offen, der ist zwar, wie hier bereits erwähnt an bestimmte Bedingungen geknüpft und dauert 8 Jahre, aber an seinem Ende ist sie auch deutsche Staatsbürgerin.

Einen Unterschied gibt es und der wird dereigentliche Grund sein für die angebliche Empörung. Im Gegensatz zum Weg nach Artikel 116 Absatz 2, eine der wenigen Ausnahmen, die die doppelte Staatsbürgerschaft zu lässt, müsste sie am Ende der normalen Einbürgerung ihre amerikanische Staatsbürgerschaft ablegen....................................

Punisher
04.07.2008, 15:42
klartext
<Welch rührselige Geschichte, klingt nach Pilcher, der Stoff, aus dem soaps gemacht sind.>

Das würde ich auch so sehen, wenn es denn nicht bundesrepublikanische Wirklichkeit wäre...

klartext
<Allerdings muss sie dann auch nachweisen, das sie sich selbst ernähren kann, wozu sie derzeit wohl eher nicht in der Lage ist.>

Woher weisst Du das? Für Studenten gibt es in diesem Land extra eingerichtete Jobbörsen. Außerdem hat die Dame ein Stipendium. Du solltest auf meiner Seite auch lesen und nicht nur die Bilder ansehen :o)

Außerdem geht es in meinem Text in erster Linie darum, dass ihre Vorfahren unter Androhung des Gastodes aus Deutschland flüchten mussten. Des Weiteren geht es um verfassungswidriges Verfassungsrecht, dass in dem weiterführenden Link zu Artikel 117, GG erklärt ist. Schon mal etwas von Gleichberechtigung von Mann und Frau gehört?

In Wirklichkeit ist es das Schmierentheater, was unsere Politiker veranstalten, was nach Soap klingt, weil an deren Phrasen ist so gut wie nichts echt. Also unterstelle bitte nicht Leuten, die die Dinge selbst hinterfragen, dass sie schmalzig und naiv wären...

Drache
04.07.2008, 15:45
Traurig, traurig!

Da liebt ein gebildetes Mädchen die Heimat ihrer Grossmutter, die sogar leid durch das verbrecherische System der Nazis erfahren hat, lernt die Sprache dieses Landes, BEVOR sie einreist und ihr wird mit einer fadenscheinigen Begründung, die noch von annodazumal stammt, die deutsche Staatsbürgerschaft verwehrt.

Dreckiges, ungebildetes und deutschhassendes Gesindel, was die Sprache nicht nur ncht versteht, sondern auch gar nicht lernen will, aus Vorderasien kommen, wird in der Bananenrepublik Deutschland herzlichst aufgenommen.

Das Mädchen soll in den USA bleiben, Deutschland hat solche Menschen nicht auch nur ansatzweise verdient!

Ich hoffe nur, dass die BRD mal wieder zu Deutschland wird und die Menschen endlich die Augen aufmachen! Jagt diese Politverbrecher zum Teufel und hängt sie an die höchsten Bäume, die ihr findet!

Gehirnnutzer
04.07.2008, 15:56
Traurig, traurig!

Da liebt ein gebildetes Mädchen die Heimat ihrer Grossmutter, die sogar leid durch das verbrecherische System der Nazis erfahren hat, lernt die Sprache dieses Landes, BEVOR sie einreist und ihr wird mit einer fadenscheinigen Begründung, die noch von annodazumal stammt, die deutsche Staatsbürgerschaft verwehrt.

Dreckiges, ungebildetes und deutschhassendes Gesindel, was die Sprache nicht nur ncht versteht, sondern auch gar nicht lernen will, aus Vorderasien kommen, wird in der Bananenrepublik Deutschland herzlichst aufgenommen.

Das Mädchen soll in den USA bleiben, Deutschland hat solche Menschen nicht auch nur ansatzweise verdient!

Ich hoffe nur, dass die BRD mal wieder zu Deutschland wird und die Menschen endlich die Augen aufmachen! Jagt diese Politverbrecher zum Teufel und hängt sie an die höchsten Bäume, die ihr findet!

Dragon, dem Mädchen wird die Einbürgerung nicht verwehrt, ihr wird nur der Weg der Einbürgerrung über Artikel 116 Absatz 2 verwehrt.

Punisher
04.07.2008, 16:22
Gehirnnutzer
<Mein lieber Punisher, du hast genau so wenig Ahnung vom Recht, wie der Schreiberling der von dir zitierten Seite. Recht richtet sich nicht nach emotionalen Gesichtspunkten.>

Mein lieber Gehirnnutzer, auf meiner Seite steht, dass ich im Namen der Gerechtigkeit und des gesunden Menschenverstandes schreibe. Denn nur, weil in Deutschland z. B. bis Ende der 60er Jahre Homosexualität strafbar war, konnte man da wohl kaum von einer gültigen Rechtsnorm sprechen. Dasselbe gilt für die Diskriminierung jüdischer Frauen und ihrer Nachfahren gemäß Artikel 117, GG. Wer Recht spricht, das laut der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte Unrecht ist, hat zwar beim Staat gute Karrierechancen, aber stellt sich auf eine Stufe mit "willigen Helfern". In der ehemaligen DDR gab es ein auch ein Recht zum Foltern. Für mich ist trotzdem jeder ehemalige Stasimitarbeiter, der das praktiziert hat, ein Verbrecher. Oder wie siehst Du das?

Gehirnutzer
<Ich habe nichts gegen Unbedarftheit, ich habe aber etwas, wenn man falsche Behauptungen aufstellt um ein bestimmtes Bild darzustellen. Das ist übrigens bei der von dir, Punisher, zitierten Seite oft der Fall, aber bleiben wir hier bei diesem Fall.>

Wie steht es um die Lüge, dass Casey sich eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erschleichen wollte? Die brauchte sie nämlich gar nicht. Was Du auf meiner Seite sonst noch als unwahr bezeichnest, musst Du mir schon sagen. Aber ich glaube gerade unsere Regierung und Staatsdiener sind mit falschen Behauptungen Weltklasse. Oder wie war das noch mal mit den "sicheren Renten" und der "nicht erfolgten" Mehrwertssteuererhöhung?

Gehirnnutzer
<Nun dieser Weg der Einbürgerung ist juristisch korrekt dem Mädchen verweigert worden, aber ihr steht gemäß dem StaG ein weitere Weg der Einbürgerung offen, der ist zwar, wie hier bereits erwähnt an bestimmte Bedingungen geknüpft und dauert 8 Jahre, aber an seinem Ende ist sie auch deutsche Staatsbürgerin.>

Oder man macht es so wie Curveball, dass man übereifrigen Mitarbeitern des BND Ihre Verschwörungstheorien bestätigt, dann gibt es die Staatsbürgerschaft und eine Million sofort und eine Weitere nach dem man aufgeflogen ist... (siehe meinen BND-Artikel)

Gehirnnutzer
<Einen Unterschied gibt es und der wird dereigentliche Grund sein für die angebliche Empörung. Im Gegensatz zum Weg nach Artikel 116 Absatz 2, eine der wenigen Ausnahmen, die die doppelte Staatsbürgerschaft zu lässt, müsste sie am Ende der normalen Einbürgerung ihre amerikanische Staatsbürgerschaft ablegen....................................>

Vielleicht war der Grund auch die Ungleichbehandlung von Mann und Frau, weil alles kein Problem gewesen wäre, wenn es Caseys Großvater gewesen wäre, der 1936 geflüchtet ist?

Am Schluss noch eine Frage: Bist Du eigentlich Beamter? :D

klartext
04.07.2008, 16:35
Ich verstehe das Problem nicht. Das Mädchen will unbedingt in Deutschland leben. Niemand verwehrt ihr dieses. Sie kann hierbleiben, solange sie möchte.

Punisher
04.07.2008, 16:39
klartext
<Ich verstehe das Problem nicht. Das Mädchen will unbedingt in Deutschland leben. Niemand verwehrt ihr dieses. Sie kann hierbleiben, solange sie möchte.>

Sie möchte von den Grenzbehörden so begrüßt werden, wie die Menschen, die sie kennenlernen durften: Als Deutsche!

Gehirnnutzer
04.07.2008, 22:07
Gehirnnutzer
Mein lieber Gehirnnutzer, auf meiner Seite steht, dass ich im Namen der Gerechtigkeit und des gesunden Menschenverstandes schreibe. Denn nur, weil in Deutschland z. B. bis Ende der 60er Jahre Homosexualität strafbar war, konnte man da wohl kaum von einer gültigen Rechtsnorm sprechen. Dasselbe gilt für die Diskriminierung jüdischer Frauen und ihrer Nachfahren gemäß Artikel 117, GG. Wer Recht spricht, das laut der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte Unrecht ist, hat zwar beim Staat gute Karrierechancen, aber stellt sich auf eine Stufe mit "willigen Helfern". In der ehemaligen DDR gab es ein auch ein Recht zum Foltern. Für mich ist trotzdem jeder ehemalige Stasimitarbeiter, der das praktiziert hat, ein Verbrecher. Oder wie siehst Du das?

Punisher du scheinst die rechtlichen Grundlagen für die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft bzw. Einbürgerung nicht zu kennen.
Das deutsche Recht kennt drei Arten der Einbürgerung:

1. Die Einbürgerung Kraft Rechtsanspruch
Darunter fallen
- Restitution von NS-Unrecht gemäß Art. 116 Abs. 2 GG
- verfestigte Einwanderung nach § 10 ff. StAG (http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__10.html)
- die Einbürgerung von in Deutschland geborenen Staatenloser nach dem Gesetz zu Verminderung der Staatenlosigkeit. (http://www.gesetze-im-internet.de/staatenlmind_bkag/art_2.html)

2. Die Soll-Einbürgerung nach § 9 StAG (http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__9.html)

3. Die Kann-Einbürgerung nach §§ 8, 13 und 14 StAG (http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/index.html#BJNR005830913BJNE000503377)

Gemäß den Angaben des von dir zitierten Artikels, wird Casey Butterfield die Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG verweigert. Das ist nämlich die einzige Einbürgerungsart bei dem ehemalige Reichsgesetze von Bedeutung.
Für diese Art der Einbürgerung ist unabhängig vom Geschlecht, ein ganz bestimmter rechtlicher Status notwendig. Dieser rechtliche Status kann sich aber nicht aus den jetzigen Gesetzen inklusive dem GG ergeben, da sie nicht rückwirkend gelten. Für die Bestimmung rechtlichen Status sind die damals geltenden Gesetze verantwortlich. Eines dieser Gesetze ist eben dieses erwähnte Reichsgesetz von 1913. Aufgrund diese Gesetzes fehlt Casey Butterfield, der für die Einbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 GG notwendige rechtliche Status. Die Ablehnung erfolgte nicht wegen ihrem Geschlecht, sondern wegen des fehlenden rechtlichen Statuses und das ist auch die juristische Feinheit
warum das ganze nicht verfassungswidrig ist, denn zu dem für den rechtlichen Status relevanten Zeitpunkt, war die Weimarer Verfassung die gültige Verfassung und an der mussten sich die statusgebenden Gesetze orientieren.
So nach mal zum mitschreiben:
Die Ablehnung der Einbürgerung erfolgte aufgrund des fehlenden rechtlichen Status, nicht aufgrund des erwähnten Reichsgesetzes.
Dieses Reichsgesetz ist nur verantwortlich dafür, das ihr der notwendige Status fehlt.
Ihr wurde nur die Einbürgerung nach Art. 116 Absatz 2 versagt, die anderen Wege stehen ihr immer noch offen. Die Lüge ist, das ihr die Einbürgerung komplett versagt wurde, das ist aufgrund der Angaben des Artikels rechtlich nicht möglich, dazu müssten nämlich ganz andere Umstände gegeben sein.


Am Schluss noch eine Frage: Bist Du eigentlich Beamter? :D

Muss man umbedingt Beamter oder Jurist sein, wenn man sich etwas intensiver mit dem Recht beschäftigt?

Ich habe nur folgende Erfahrungen gemacht:

- Recht und Rechtsempfinden sind nicht immer das selbe.
- wenn du dich selber nicht über Bestimmungen und Gesetze informierst, wirst du von Beamten des öfteren verarscht.
- auch wenn es recht trockner Stoff ist, habe ich durch die Beschäftigung mit Wirtschaftsrecht währen meiner kaufmännischen Ausbildung und die aus dem Unteroffizierslehrgang herührende Beschäftigung mit WDO und Soldatengesetz während meiner BW-Zeit ein gewisses Interesse am Recht entwickelt.
- um manchen Diskussionen hier zu folgen und in ihnen zu partizipieren muss man sich auch informieren.

Brotzeit
05.07.2008, 16:49
Wenn die Enkel ( ! ) eines vor 90 Jahren ( ! ) freiwillig in die USA aufgrund von persönlichen Überlegungen ausgewanderten ( ! ) Schwaben in USA geboren worden sind, was sind sie dann?
Zweifelsfrei Amerikaner! ....

Was ist ein Enkel eines vor 90 Jahren aus den USA ausgewanderten Italieners , der zurück nach Italien will ?
Ein Amerikaner!

Bloß einigen ewig Gestern lebenden Phantasten und Sozialutopisten ist das nicht klar!

Brotzeit
05.07.2008, 16:52
klartext
<Ich verstehe das Problem nicht. Das Mädchen will unbedingt in Deutschland leben. Niemand verwehrt ihr dieses. Sie kann hierbleiben, solange sie möchte.>

Sie möchte von den Grenzbehörden so begrüßt werden, wie die Menschen, die sie kennenlernen durften: Als Deutsche!

Aber nur weil sie jüdische Ahnen hatte soll sie bevorzugt werden?

Gehirnnutzer
05.07.2008, 17:10
klartext
Sie möchte von den Grenzbehörden so begrüßt werden, wie die Menschen, die sie kennenlernen durften: Als Deutsche!

Punisher, der Wunsch kann ihr immer noch erfüllt werden, dauert nur etwas länger.


Aber nur weil sie jüdische Ahnen hatte soll sie bevorzugt werden?

Brotzeit, man merkt an deinen Aussagen, das du genauso wie Punischer die Sachlage nicht verstanden hast.
Casey Butterfield wurde nicht die Einbürgerung verweigert, sondern die Einbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 GG, weil sie den dafür notwendigen rechtlichen Status nicht hat.

Der Weg der Einbürgerung über § 10 ff StAG oder § 8 StAG steht ihr immer noch offen, dauert halt nur etwas länger, 6 - 8 Jahre.

Alion
05.07.2008, 17:23
Anscheinend läßt man die deutsche Staatsbürgerschaft bevozugt Leuten zukommen die Land und Leute hassen. Das passt ja in den Deutschenhass den etliche Politiker auch schon öffentlich gemacht haben. Daher wohl läßt man Menschen die dieses Land achten und sich hier einbringen wollen nicht als Staatsbürger zu.

Das ist auch meine Meinung.

Der ganze Fall ist eine Farce, es ist verdammt traurig, dass jeder hergelaufene die Staatsbürgerschaft nachgeworfen bekommen und Menschen mit einer wirklichen Wurzel hier, Sprachkenntnissen und einem Job werden gewaltsam ausgesperrt.

Ich verstehe diese Volksverräter in Berlin nicht mehr. Eines Tages werden sie hoffentlich selbst dafür bezahlen, jeder einzelne von ihnen.

Sie sollte einen Deutschen heiraten, bei anderen klappt das ja auch.

MfG
Alion

Brotzeit
05.07.2008, 18:29
Punisher, der Wunsch kann ihr immer noch erfüllt werden, dauert nur etwas länger.



Brotzeit, man merkt an deinen Aussagen, das du genauso wie Punischer die Sachlage nicht verstanden hast.
Casey Butterfield wurde nicht die Einbürgerung verweigert, sondern die Einbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 GG, weil sie den dafür notwendigen rechtlichen Status nicht hat.

Der Weg der Einbürgerung über § 10 ff StAG oder § 8 StAG steht ihr immer noch offen, dauert halt nur etwas länger, 6 - 8 Jahre.

Aber ich denke a u c h daß diese 28 -jährige ein wenig die Werbetrommel rüht um dadurch und mit Hilfe der berühmt berüchtigten Tränendrückermasche "uns ein wenig zu motivieren" .......... .

Bergischer Löwe
07.07.2008, 08:37
Wenn die Enkel ( ! ) eines vor 90 Jahren ( ! ) freiwillig in die USA aufgrund von persönlichen Überlegungen ausgewanderten ( ! ) Schwaben in USA geboren worden sind, was sind sie dann?
Zweifelsfrei Amerikaner! ....

Was ist ein Enkel eines vor 90 Jahren aus den USA ausgewanderten Italieners , der zurück nach Italien will ?
Ein Amerikaner!

Bloß einigen ewig Gestern lebenden Phantasten und Sozialutopisten ist das nicht klar!


Wenn Du so argumentierst, sind Dir wohl die Millionen "Rußlanddeutsche" entgangen, die ohne großes bürokratische Aufheben eingebürgert worden sind, obwohl ihre "deutsche" Herkuft beinahe 10 Generationen zurück liegt und in vielen Fällen aufgrund von Durchmischungen mit der Bevölkerung Rußlands darüberhinaus sehr zweifelhaft ist.

Skaramanga
07.07.2008, 08:51
Punisher, der Wunsch kann ihr immer noch erfüllt werden, dauert nur etwas länger.
...



Warum? Die meisten Libanesen, die während des letzten "Krieges" (also diese Scharmützel mit Israel) nach Deutschland gekarrt wurden, sind - samt den Blagen, die sie inzwischen hier geworfen haben - schon überwiegend mit deutschen Pässen ausgestattet. Da geht das ruck-zuck.

Dagegen dauerte es bei meiner ex-Frau (Südamerikanerin), die hier ebenfalls Kinder zur Welt gebracht hat, 12 Jahre bis man ihr gnädiger Weise die dt. Staatsangehörigkeit angedeihen ließ. "Normal ist das nicht", gelle?

politisch Verfolgter
07.07.2008, 08:57
Wir benötigen eben endlich eine Welt als value ihrer user.
Damit wären wir nun 10 000 Jahre weiter.
Die Rechtsräume sind katastrophal ideologisch konfiguriert, bei den Sozialstaaten handelt es sich um Affenställe in Irrenhäusern.

Gehirnnutzer
07.07.2008, 12:13
Wenn Du so argumentierst, sind Dir wohl die Millionen "Rußlanddeutsche" entgangen, die ohne großes bürokratische Aufheben eingebürgert worden sind, obwohl ihre "deutsche" Herkuft beinahe 10 Generationen zurück liegt und in vielen Fällen aufgrund von Durchmischungen mit der Bevölkerung Rußlands darüberhinaus sehr zweifelhaft ist.


Warum? Die meisten Libanesen, die während des letzten "Krieges" (also diese Scharmützel mit Israel) nach Deutschland gekarrt wurden, sind - samt den Blagen, die sie inzwischen hier geworfen haben - schon überwiegend mit deutschen Pässen ausgestattet. Da geht das ruck-zuck.

Dagegen dauerte es bei meiner ex-Frau (Südamerikanerin), die hier ebenfalls Kinder zur Welt gebracht hat, 12 Jahre bis man ihr gnädiger Weise die dt. Staatsangehörigkeit angedeihen ließ. "Normal ist das nicht", gelle?

Bergischer Löwe, Skaramanga, es gibt unterschiedliche Einbürgerungsverfahren mit unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen, die zusätzlich unterschiedliche zeitliche Abläufe beinhalten. In diesem Thread geht es aber nicht um die zeitlichen Abläufe, sondern um die Ablehnung der Einbürgerung und die hat mit den zeitlichen Abläufen nichts zu tun, sondern nur mit den gesetzlichen Bestimmungen. Deswegen bringen eure Vergleiche nicht, mal abgesehen von den Russlanddeutschen, denn in ihrem Fall geht es auch um einen rechtlichen Status. Im Gegensatz zu Casey wird hier aber dieser rechtliche Status nicht durch ehemalige Reichsgesetze bestimmt, sondern durch bundeseigenes Gesetz, nämlich die §§ 4 und 6 des Bundesvertriebenengesetzes (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bvfg/gesamt.pdf).
Man kann zwar an den unterschiedlichen zeitlichen Abläufen Kritik üben, jedoch ändert das nicht die rechtliche Betrachtungsweise. In Caseys Fall ist die Einbürgerung nach Artikle 116 Absatz 2 GG verweigert worden, das heißt aber eben nicht, wie dargestellt, das ihr die Einbürgerung komplett verwehrt wurde, sie muss nur einen anderen Weg beschreiten.

P.S.: Scaramanga, der Einbürgerungsprozeß deine Ex dürfte vor 2000 angefangen haben, dann kommt das mit den 12 Jahren hin. 2000 wurde das StAG reformiert und die Zeiträume verkürzt.

Mahatma Germany
08.07.2008, 16:54
Es wird doch von hinten nach vorne gepfuscht.

Punisher
16.07.2008, 10:43
Punisher du scheinst die rechtlichen Grundlagen für die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft bzw. Einbürgerung nicht zu kennen.
Das deutsche Recht kennt drei Arten der Einbürgerung:

1. Die Einbürgerung Kraft Rechtsanspruch
Darunter fallen
- Restitution von NS-Unrecht gemäß Art. 116 Abs. 2 GG
- verfestigte Einwanderung nach § 10 ff. StAG (http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__10.html)
- die Einbürgerung von in Deutschland geborenen Staatenloser nach dem Gesetz zu Verminderung der Staatenlosigkeit. (http://www.gesetze-im-internet.de/staatenlmind_bkag/art_2.html)

2. Die Soll-Einbürgerung nach § 9 StAG (http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__9.html)

3. Die Kann-Einbürgerung nach §§ 8, 13 und 14 StAG (http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/index.html#BJNR005830913BJNE000503377)

Gemäß den Angaben des von dir zitierten Artikels, wird Casey Butterfield die Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG verweigert. Das ist nämlich die einzige Einbürgerungsart bei dem ehemalige Reichsgesetze von Bedeutung.
Für diese Art der Einbürgerung ist unabhängig vom Geschlecht, ein ganz bestimmter rechtlicher Status notwendig. Dieser rechtliche Status kann sich aber nicht aus den jetzigen Gesetzen inklusive dem GG ergeben, da sie nicht rückwirkend gelten. Für die Bestimmung rechtlichen Status sind die damals geltenden Gesetze verantwortlich. Eines dieser Gesetze ist eben dieses erwähnte Reichsgesetz von 1913. Aufgrund diese Gesetzes fehlt Casey Butterfield, der für die Einbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 GG notwendige rechtliche Status. Die Ablehnung erfolgte nicht wegen ihrem Geschlecht, sondern wegen des fehlenden rechtlichen Statuses und das ist auch die juristische Feinheit
warum das ganze nicht verfassungswidrig ist, denn zu dem für den rechtlichen Status relevanten Zeitpunkt, war die Weimarer Verfassung die gültige Verfassung und an der mussten sich die statusgebenden Gesetze orientieren.
So nach mal zum mitschreiben:
Die Ablehnung der Einbürgerung erfolgte aufgrund des fehlenden rechtlichen Status, nicht aufgrund des erwähnten Reichsgesetzes.
Dieses Reichsgesetz ist nur verantwortlich dafür, das ihr der notwendige Status fehlt.
Ihr wurde nur die Einbürgerung nach Art. 116 Absatz 2 versagt, die anderen Wege stehen ihr immer noch offen. Die Lüge ist, das ihr die Einbürgerung komplett versagt wurde, das ist aufgrund der Angaben des Artikels rechtlich nicht möglich, dazu müssten nämlich ganz andere Umstände gegeben sein.



Muss man umbedingt Beamter oder Jurist sein, wenn man sich etwas intensiver mit dem Recht beschäftigt?

Ich habe nur folgende Erfahrungen gemacht:

- Recht und Rechtsempfinden sind nicht immer das selbe.
- wenn du dich selber nicht über Bestimmungen und Gesetze informierst, wirst du von Beamten des öfteren verarscht.
- auch wenn es recht trockner Stoff ist, habe ich durch die Beschäftigung mit Wirtschaftsrecht währen meiner kaufmännischen Ausbildung und die aus dem Unteroffizierslehrgang herührende Beschäftigung mit WDO und Soldatengesetz während meiner BW-Zeit ein gewisses Interesse am Recht entwickelt.
- um manchen Diskussionen hier zu folgen und in ihnen zu partizipieren muss man sich auch informieren.
Hast Du eigentlich auch den Spiegelartikel gelesen, an dem sich mein Beitrag anlehnt (auf der velinkten Seite zu finden)?

Ich fand die Erleuterungen der Journalistin absolut logisch. Es ging nicht um das Geschlecht von Casey, sondern um das von ihrer Großmutter. Sie hätte angeblich bis 1953 keinen Amerikaner heiraten dürfen, um ihre Staatsbürgerschaft zu vererben. Wirfst Du dem Spiegel also schlampige Recherche vor?

Punisher
16.07.2008, 10:46
Wenn die Enkel ( ! ) eines vor 90 Jahren ( ! ) freiwillig in die USA aufgrund von persönlichen Überlegungen ausgewanderten ( ! ) Schwaben in USA geboren worden sind, was sind sie dann?
Zweifelsfrei Amerikaner! ....

Was ist ein Enkel eines vor 90 Jahren aus den USA ausgewanderten Italieners , der zurück nach Italien will ?
Ein Amerikaner!

Bloß einigen ewig Gestern lebenden Phantasten und Sozialutopisten ist das nicht klar!
Die Großmutter wurde doch als Kind während der NS-Zeit vertrieben. Das ist ein Unterschied! Du hättest den Artikel genauer studieren sollen. Casey hat auch ein Stipendium, ist also keine Sozialschmarotzerin!

Punisher
16.07.2008, 10:52
Aber nur weil sie jüdische Ahnen hatte soll sie bevorzugt werden?
Ja, weil die wurden doch mit Gewalt vertrieben, obwohl sie Deutsche waren und nicht selten stolz darauf waren. Viele Juden mussten für diesen Stolz mit dem Tod bezahlen, weil sie nicht gehen wollten. Wäre es dann nicht eine nette Geste der Wiedergutmachung, Casey mit vollen Rechten heimkehren zu lassen?

Punisher
16.07.2008, 11:00
Das ist auch meine Meinung.

Der ganze Fall ist eine Farce, es ist verdammt traurig, dass jeder hergelaufene die Staatsbürgerschaft nachgeworfen bekommen und Menschen mit einer wirklichen Wurzel hier, Sprachkenntnissen und einem Job werden gewaltsam ausgesperrt.

Ich verstehe diese Volksverräter in Berlin nicht mehr. Eines Tages werden sie hoffentlich selbst dafür bezahlen, jeder einzelne von ihnen.

Sie sollte einen Deutschen heiraten, bei anderen klappt das ja auch.

MfG
Alion
Danke für Deinen Zuspruch. Casey ist aber sicherlich keine von den Frauen, die eine Zweckehe eingehen würden. Sie liebt einen Briten und ich denke, alles an ihr ist authentisch.

Punisher
16.07.2008, 11:11
Aber ich denke a u c h daß diese 28 -jährige ein wenig die Werbetrommel rüht um dadurch und mit Hilfe der berühmt berüchtigten Tränendrückermasche "uns ein wenig zu motivieren" .......... .
Wenn das jemand macht, dann bin ich das, weil der Text ja von mir ist. Sie kennt diesen Text vermutlich noch nicht mal. Ich schreibe für ihre Sache, ohne Blumen dafür zu wollen.

Gehirnnutzer
16.07.2008, 12:58
Hast Du eigentlich auch den Spiegelartikel gelesen, an dem sich mein Beitrag anlehnt (auf der velinkten Seite zu finden)?

Ich fand die Erleuterungen der Journalistin absolut logisch. Es ging nicht um das Geschlecht von Casey, sondern um das von ihrer Großmutter. Sie hätte angeblich bis 1953 keinen Amerikaner heiraten dürfen, um ihre Staatsbürgerschaft zu vererben. Wirfst Du dem Spiegel also schlampige Recherche vor?

Warum sollte ich dem Spiegel schlechte Recherche vorwerfen?

Das was der Spiegel berichtet, ist ja korrekt,

1. Die Einbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 ist abgelehnt worden.
Absolut korrekt berichtet.

2. Ursache für die Ablehnung ist das Reichsgesetz von 1913 (inklusive der Ausirkungen durch die Heirat)
Absolut korrekt berichtet.

3. Das der Artikel 117 GG für Kinder vom Emigrantinnen Nachteile bedeutet ist auch korrekt berichtet.

Alles korrekt hinsichtlich dem Einbürgerungsweg nach Artikel 116 Absatz 2 GG. Man merkt auch durch den sonstigen Artikel, das der Spiegel gut recherchiert hat, denn persönliches Intresse und besondere Bindungenhaben auch bei den anderen Einbürgerungsmöglichkeiten Bedeutung, denn sie können die für die Einbürgerung notwendige Aufenthaltszeit.
Marina Mai hat hinsichtlich der Recherche ihren Job gemacht, das merkt jeder der sich mit den verschiedenen Einbürgerungsmöglichkeiten beschäftigt hat.
Man kann also dem Artikel entnehmen, das der Reporterin, die anderen Einbürgerungsmöglichkeiten bewußt sind, das sie sie nicht erwähnt, hat aber auch damit zu tun, das sie ihren Job macht. Der Spiegel bietet Nachrichten/Informationen nicht aus Jux und Dollerei an, sondern es steckt immer ein kommerzielles Intresse dahinter. Nachrichten verkaufen sich immer am besten wenn sie Eindrücke vermitteln, die bestimmte Emotionen hervorrufen. So etwas kann man auf unterschiedlichem Wege erreichen. Ein Weg ist sicherlich die bewußte Falschinformation, jedoch dürfte sich das nicht nur wegen gesetzlicher Probleme schlecht auf das Renomee einer Zeitung oder eines Magazins auswirken. Da andere Weg ist der elegantere und er ist in der Presse gang und gebe. Man berichtet absolut korrekt über einen Sachverhalt, aber erzeugt durch weglassen bestimmter Informationen einen gewissen Eindruck beim Leser.
Ich werde dir das an einem einfacheren realen Beispiel verdeutlichen.

Wir hatten vor kurzem Kommunalwahlen in meiner Heimat Schleswig-Holstein. Bei dieser Wahl erreichte die NPD zwei Sitze in Kreistagen, was auch in den Zeitungen einen Widerhall fand.
Nun die Nachricht das die NPD zwei Sitze erreicht hat, die sie vorher nicht hatte, erweckt den Eindruck, das die NPD Stimmenzuwächse zu verzeichnen hätte. Welche Emotionen dadurch vorgerufen werden, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Jedoch mit zwei zusätzlichen wahren Informationen, stellt sich die Geschichte aber ganz anders dar. Zum einen die Information über den Wegfall der 5% Sperrklausel bei Kommunalwahlen in SH und der Information, das in den entsprechenden Kreisen der Stimmanteil für die NPD im Vergleich zur letzten Landtagswahl um 0,1 bis 0,2% zurückgegangen ist.

Kommen wir nun zur unserer Geschichte zurück, denn hier wirken sich zusätzliche tatsächle Informationen auf den Eindruck, den die Nachricht macht extrem aus.
Wen der Artikel jede Information über die verschiedenen Einbürgerungswege enthält und die Aussage der abgelehnten Einbürgerung durch den Zusatz "nach Artikel 116 Absatz 2" genauer gemacht wird, etc. pp., verschwindet der Empörung auslösende gewollte Eindruck betreffend der Einbürgerung.

Der Spiegelreporterin kann man vielleicht zu Gute halten, das sie nicht so sehr auf die Einbürgerung hinauswollte, sondern darauf das der Artikel 117 GG aus heutiger Sicht tatsächlich für Ungerechtigkeiten sorgt, jedoch ist der bewusst oder unbewusste erweckte Eindruck, das der Artikel 117 GG eine Einbürgerung komplett verhindert falsch, weil neben der Einbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 noch andere Wege der Einbürgerung für Casey Butterfield offen stehen.
Du Punisher, übernimmst einfach den Fehler der Reporterin.

Wie bereits gesagt und oft wiederholt, Casey Butterfield kann Deutschland auch rechtlich gesehen zur ihrer Heimat machen, nur nicht auf dem Wege über Artikel 116 Absatz 2 GG.