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Vollständige Version anzeigen : Eine schöne Geschichte aus Texas....



Geronimo
02.07.2008, 19:58
Einfach köstlich::lach:
_____________________
Trotz Warnung durch die Polizei

Mann erschießt zwei Einbrecher – Freispruch!

„Boom, Du bist tot!“, hörte der Polizist am Telefon. Dann einen Schuss, neues Durchladen einer Pump-Gun, noch ein Schuss.

Danach lagen zwei Einbrecher tot auf der Straße – gerichtet von Joe Horn (61), einem Frührentner aus Pasadena (USA). Ereignisse aus dem November 2007 – jetzt sprach ihn ein Geschworenen-Gericht frei.


http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/07/01/mann-erschiesst/verdaechtige-selbst,geo=5013964.html

Gruß
Gero

uzi
02.07.2008, 20:00
...die story hat was. undenkbar in deutschland.

WIENER
02.07.2008, 20:03
Obwohl ich absolut kein Freund von Einbrechern bin, ich bin selber ein paar mal deren Opfer gewesen, würde es mir nicht einmal im Traum einfallen, flüchtenden nachzuschiessen. Ohne den Fall natürlich genauer zu kennen würde ich einmal salopp von einem "Fehlurteil" sprechen.

Geronimo
02.07.2008, 20:04
...die story hat was. undenkbar in deutschland.

1. Ja.
2. Leider

Vril
02.07.2008, 20:04
Er geht raus, erschießt Miguel Antonio Dejesus (38) und Diego Ortiz (30) aus gut 4 Metern Entfernung.

Wie bei uns auch mal wieder sind Migranten bzw. Zuwanderer (aus Mexiko) die Täter (wohl noch zu wenig Musels in der USA ...) , leider haben sie nicht mit dem Nachbarn mit der Pump-Gun gerechnet. :D

Pech für die beiden Latinos. :cool2:

Quo vadis
02.07.2008, 20:05
...die story hat was. undenkbar in deutschland.

Warum wohl- Zionistenheini? :))

Ruepel
02.07.2008, 20:06
Einfach köstlich::lach:
_____________________
Trotz Warnung durch die Polizei

Mann erschießt zwei Einbrecher – Freispruch!

„Boom, Du bist tot!“, hörte der Polizist am Telefon. Dann einen Schuss, neues Durchladen einer Pump-Gun, noch ein Schuss.

Danach lagen zwei Einbrecher tot auf der Straße – gerichtet von Joe Horn (61), einem Frührentner aus Pasadena (USA). Ereignisse aus dem November 2007 – jetzt sprach ihn ein Geschworenen-Gericht frei.


http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/07/01/mann-erschiesst/verdaechtige-selbst,geo=5013964.html

Gruß
Gero


Einbrecher liegen auf der Straße ?

Geronimo
02.07.2008, 20:07
Einbrecher liegen auf der Straße ?

Lies den ganzen Artikel, du Ruepel!;)

WIENER
02.07.2008, 20:07
...die story hat was. undenkbar in deutschland.


Ich würde sagen, seien wir froh das es in Deutschland/Österreich nicht so einfach Möglich ist das ein Psychopath mit einer Pump-Gun auf offener Strasse herumschießt. Die Gefahr Unschuldige zu treffen ist gerade mit solch einer Waffe riesengroß.

cycloclasticus
02.07.2008, 20:08
Über dieses Stadium der Selbstjustiz in Wildwest-Manier sind wir in Europa zum Glück schon lange hinaus. Bei uns würde der schießwütige Alte zu Recht für Jahre hinter Gitter gesperrt.

Geronimo
02.07.2008, 20:11
Über dieses Stadium der Selbstjustiz in Wildwest-Manier sind wir in Europa zum Glück schon lange hinaus. Bei uns würde der schießwütige Alte zu Recht für Jahre hinter Gitter gesperrt.

Ach, du musst das humorvoll sehen.

uzi
02.07.2008, 20:12
Warum wohl- Zionistenheini? :))

Klar. Weil die Deutschen mittlerweile zu bloede sind, sich gegen Schmeissfliegen am Schnitzel zu wehren, wenn sie alle so unterbelichtet sind wie du ...

Das Wort Zionist schaffst du nur mit der copy a. paste Taste. Ohne zu wissen, was es bedeutet...

Misteredd
02.07.2008, 20:14
...die story hat was. undenkbar in deutschland.

Keineswegs. Das geht in Deutschland auch, wahrscheinlich auch ohne große Hilfe straflos.

Das Verhältnis zwischen Notwehrschutzgut und Notwehrschaden muss total ausserhalb jeder Wertung sein und als absolut unangemessen bewertet werden müssen. Das ist in dem Kirschendiebstahlfall der Fall, bei nur geringwertig höheren Gütern schon nicht mehr.

Haspelbein
02.07.2008, 20:14
Was soll man hierzu noch sagen? "Don't mess with Texas!"

WIENER
02.07.2008, 20:17
In Österreich würde dies als Mord gewertet werden, da bin ich mir sehr sicher. Und meiner Meinung auch zurecht.

Der kritische Denker
02.07.2008, 20:17
Bei uns würde der schießwütige Alte zu Recht für Jahre hinter Gitter gesperrt.

Wenn ich ein Latino wäre und ein Rentner meinen Bruder töten würde... ;)

Geronimo
02.07.2008, 20:18
Keineswegs. Das geht in Deutschland auch, wahrscheinlich auch ohne große Hilfe straflos.

Das Verhältnis zwischen Notwehrschutzgut und Notwehrschaden muss total ausserhalb jeder Wertung sein und als absolut unangemessen bewertet werden müssen. Das ist in dem Kirschendiebstahlfall der Fall, bei nur geringwertig höheren Gütern schon nicht mehr.

Ja. Wenn ich zwei (!) Einbrecher daran hindern will mein Hab und gut wegzuschleppen und von denen auch noch angegangen werde....ja dann würde (und dürfte) ich schiessen. That´s it!

Gruß
Gero

Haspelbein
02.07.2008, 20:19
Wenn ich ein Latino wäre und ein Rentner meinen Bruder töten würde... ;)

Und was wuerdest du aus der Abschiebehaft aus machen?

Misteredd
02.07.2008, 20:21
Über dieses Stadium der Selbstjustiz in Wildwest-Manier sind wir in Europa zum Glück schon lange hinaus. Bei uns würde der schießwütige Alte zu Recht für Jahre hinter Gitter gesperrt.

Das wage ich zu bezweifeln. Da greift tatsächlich der Nothilfe-Paragraf oder die Putativnotwehr ein.

Es gab zumindest einen ähnlichen Fall zweier Zuhälter aus Dresden, die einen Bedroher mit der Pumpgun zweiteilten, der nach meiner Erinnerung sehr ähnlich gelagert war und mit Freispruch endete.

WIENER
02.07.2008, 20:22
Ja. Wenn ich zwei (!) Einbrecher daran hindern will mein Hab und gut wegzuschleppen und von denen auch noch angegangen werde....ja dann würde (und dürfte) ich schiessen. That´s it!

Gruß
Gero



Als die Einbrecher fliehen wollen, gibt es für Horn kein Halten mehr. „Sorry, Kumpel. Er kommt jetzt aus dem Fenster. Ich muss gehen. Ich werde sie damit nicht davon kommen lassen.“ Der Polizist versucht, Horn im Haus zu halten – doch vergeblich. Er geht raus, erschießt Miguel Antonio Dejesus (38) und Diego Ortiz (30) aus gut 4 Metern Entfernung



Und wo genau war die Stelle wo "er" angegangen wurde?

Misteredd
02.07.2008, 20:23
Ja. Wenn ich zwei (!) Einbrecher daran hindern will mein Hab und gut wegzuschleppen und von denen auch noch angegangen werde....ja dann würde (und dürfte) ich schiessen. That´s it!

Gruß
Gero

Auch wenn sie das Gut Deines Nachbarn wegschleppen.

Notfalls wärst Du een ein wenig panisch und verwirrt und hättest aus Angst geschossen, als die so komische Bewegungen gemacht haben.

Keine Verurteilung, wahrscheinlich nicht einmal eine Anklage.

Misteredd
02.07.2008, 20:24
Und wo genau war die Stelle wo "er" angegangen wurde?

Sie waren gerade aus dem Nachbarhaus geklettert und gingen auf den Rasen von dem schützen auf sein Haus zu.

hardStyler
02.07.2008, 20:24
Eine wahrhaft engagierte Tat. In Deutschland wäre dies wahrscheinlich "Mord", in den USA einfach nur Notwehr. :top:

WIENER
02.07.2008, 20:24
Auch wenn sie das Gut Deines Nachbarn wegschleppen.

Notfalls wärst Du een ein wenig panisch und verwirrt und hättest aus Angst geschossen, als die so komische Bewegungen gemacht haben.

Keine Verurteilung, wahrscheinlich nicht einmal eine Anklage.

Das ist Unsinn, die Polizei war schon unterwegs. Das war ein schießwütiger Psychopath der selber weggeräumt gehört. Typisch Amerika.

Misteredd
02.07.2008, 20:25
In Österreich würde dies als Mord gewertet werden, da bin ich mir sehr sicher. Und meiner Meinung auch zurecht.

Da wäre ich sogar dazu bereit dagegen zu wetten.

Misteredd
02.07.2008, 20:26
Das ist Unsinn, die Polizei war schon unterwegs. Das war ein schießwütiger Psychopath der selber weggeräumt gehört. Typisch Amerika.


Die Polizei hatte ihn mehrere Minuten an der Strippe ohne aufzutauchen.

Haspelbein
02.07.2008, 20:27
Ich hatte vor einiger Zeit mal ein Interview mit einem Berufskriminellen gelesen. Er hatte vor dem bewaffneten Buerger am meisten Angst, und nannte ihn "Richter und Henker in einer Person". Es muss einer der intelligenteren Kriminellen gewesen sein.

Misteredd
02.07.2008, 20:27
Eine wahrhaft engagierte Tat. In Deutschland wäre dies wahrscheinlich "Mord", in den USA einfach nur Notwehr. :top:

Mord ? Welche Mordmerkmale sollen denn das sein?

Ich bin mir sehr sicher, dass er in Deutschland auch freigesprochen worden wäre.

hardStyler
02.07.2008, 20:28
Ich würde sagen, seien wir froh das es in Deutschland/Österreich nicht so einfach Möglich ist das ein Psychopath mit einer Pump-Gun auf offener Strasse herumschießt. Die Gefahr Unschuldige zu treffen ist gerade mit solch einer Waffe riesengroß.

Sag mal, bist du sicher, dass du nicht einfach nur ein Linker bist?
Denn bei denen geht Täterschutz auch vor Opferschutz. :rolleyes:

hardStyler
02.07.2008, 20:28
Über dieses Stadium der Selbstjustiz in Wildwest-Manier sind wir in Europa zum Glück schon lange hinaus. Bei uns würde der schießwütige Alte zu Recht für Jahre hinter Gitter gesperrt.

und den Einbrechern würde man auf Staatskosten noch die Rehabilitierung zahlen. Welch Fortschritt. :rolleyes: :rolleyes:

hardStyler
02.07.2008, 20:30
Das ist Unsinn, die Polizei war schon unterwegs. Das war ein schießwütiger Psychopath der selber weggeräumt gehört. Typisch Amerika.

Bis die Polizei kommt, sind die beiden flüchtenden Illegalen weg. :rolleyes:

Der Psychopath bist ja wohl du.

hardStyler
02.07.2008, 20:31
Mord ? Welche Mordmerkmale sollen denn das sein?

Ich bin mir sehr sicher, dass er in Deutschland auch freigesprochen worden wäre.

In Deutschland würden die Wieners, cyclos und Claudi Roths einen "Mord an armen, schutzsuchenden Ausländern" feststellen. Da bin ich mir ganz sicher.

Dass dies eine edle Tat war und vollkommen in Ordnung geht, ist völlig zweifellos. :]

WIENER
02.07.2008, 20:31
Sag mal, bist du sicher, dass du nicht einfach nur ein Linker bist?
Denn bei denen geht Täterschutz auch vor Opferschutz. :rolleyes:

Du meinst also das alle Rechten der Meinung sind man kann einfach auf die Strasse gehen und Leute erschiessen? Das glaube ich nicht.

Und wer von und zwei wohl ein Psychopath ist, jeder halbwegs intelligente Mensch wird sagen Du.

Misteredd
02.07.2008, 20:33
Hier ist das sehr schön und verständlich zusammengefasst. Die beiden Einbrecher hatten Güter im Wert mehrerer Tausend Dollar gestohlen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

Notwehrgut ist in Deutschland das Eigentum, in Österreich das Vermögen auch eines anderen.

Nur in absoluten Missverhltnissen ist so eine Notwehrhandlung nicht geboten.
Angewendet werden darf dass "sicherste" aber dann mildeste Mittel aus der Sicht des Notwehrhelfers.

hardStyler
02.07.2008, 20:33
Du meinst also das alle Rechten der Meinung sind man kann einfach auf die Strasse gehen und Leute erschiessen? Das glaube ich nicht.

Wer rechts ist, der ist sicher nicht auf der Seite von 2 Illegalen, die einen Einbruch verüben und flüchten. Sondern auf der des edlen Mannes, der diese beiden Kanalratten stellt und auslöscht.

Und vor allem würde man ihn nicht verunglimpfen und kein Wort über die wahren Täter verlieren.

Du bist das, was ich "Umgebungsrechten" nenne: Eigentlich links, aber eben gegen Muslime/Ausländer, da sie in der Umgebung zu zahlreich sind.

Geronimo
02.07.2008, 20:33
Du meinst also das alle Rechten der Meinung sind man kann einfach auf die Strasse gehen und Leute erschiessen? Das glaube ich nicht.

Der ist eben nicht einfach auf die Straße gegangen und hat "irgendwelche" Leute erschossen! Nicht den ganzen Artikel gelesen?

Haspelbein
02.07.2008, 20:33
Ich würde sagen, seien wir froh das es in Deutschland/Österreich nicht so einfach Möglich ist das ein Psychopath mit einer Pump-Gun auf offener Strasse herumschießt. Die Gefahr Unschuldige zu treffen ist gerade mit solch einer Waffe riesengroß.

Du hast zuviele Hollywoodfilme gesehen.

hardStyler
02.07.2008, 20:34
Lol, jetzt sind die beiden Einbrecher schon "irgendwelche" und "unschuldig". :rolleyes:

Misteredd
02.07.2008, 20:34
In Deutschland würden die Wieners, cyclos und Claudi Roths einen "Mord an armen, schutzsuchenden Ausländern" feststellen. Da bin ich mir ganz sicher.

Dass dies eine edle Tat war und vollkommen in Ordnung geht, ist völlig zweifellos. :]

Ich würde das nicht als eine edle Tat bezeichnen. Töten ist immer schmutzig. Aber strafbar war diese Tat nicht. Weder dort noch hier noch in Österreich.

Geronimo
02.07.2008, 20:36
Du hast zuviele Hollywoodfilme gesehen.

Zustimmung. Das wird´s sein. Wer je eine Pumpgun geschossen hat, weiß es besser. Speziell auf kurze Distanz.

Quo vadis
02.07.2008, 20:36
1.Klar. Weil die Deutschen mittlerweile zu bloede sind, sich gegen Schmeissfliegen am Schnitzel zu wehren, wenn sie alle so unterbelichtet sind wie du ...

2.Das Wort Zionist schaffst du nur mit der copy a. paste Taste. Ohne zu wissen, was es bedeutet...

1. Achso- und ich dachte schon weil deine Knoblauchtante und ihre Konsorten den Deutschen mal wieder Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorwerfen würden :))

2. Mit dir bezeichnet es den Richtigen--das zählt.:]

hardStyler
02.07.2008, 20:37
Ich würde das nicht als eine edle Tat bezeichnen. Töten ist immer schmutzig. Aber strafbar war diese Tat nicht. Weder dort noch hier noch in Österreich.

Was ist es denn sonst außer edel? Ok, heldenhaft oder meinetwegen auch nachahmenswert. Aber edel auch.

Misteredd
02.07.2008, 20:39
Was ist es denn sonst außer edel? Ok, heldenhaft oder meinetwegen auch nachahmenswert. Aber edel auch.

Edle Dinge bereiten Freude wenn man sie tut. Das hier würde mir auch als berechtigten Schützen immer nachhängen und mir schlaflose Nächte berreiten. Jedenfalls würde ich mir wünschen, dass es nicht passiert wäre, wenn ich die Wahl hätte.

Somit ist Töten für mich nicht edel.

hardStyler
02.07.2008, 20:40
Edle Dinge bereiten Freude wenn man sie tut. Das hier würde mir auch als berechtigten Schützen immer nachhängen und mir schlaflose Nächte berreiten. Jedenfalls würde ich mir wünschen, dass es nicht passiert wäre, wenn ich die Wahl hätte.

Somit ist Töten für mich nicht edel.

Dann bezieh meine Aussagen nicht auf dich.

Verrari
02.07.2008, 20:40
Mord ? Welche Mordmerkmale sollen denn das sein?

Ich bin mir sehr sicher, dass er in Deutschland auch freigesprochen worden wäre.

Ich wäre mir da gar nicht mal soooo sicher.
Wenn man die Urteile der deutschen Justiz zu diversen Fällen liest, stehen einem die Haare zu Berge!

Aber wehe Dir, Du hast Deinen Parkschein um 15 Minuten überzogen, dann trifft Dich die volle Härte der deutschen "Rechtsprechung"! ;)

Misteredd
02.07.2008, 20:42
Ich wäre mir da gar nicht mal soooo sicher.
Wenn man die Urteile der deutschen Justiz zu diversen Fällen liest, stehen einem die Haare zu Berge!

Aber wehe Dir, Du hast Deinen Parkschein um 15 Minuten überzogen, dann trifft Dich die volle Härte der deutschen "Rechtsprechung"! ;)

Das ist jedenfalls immer noch herrschende Meinung und deckt sich mit der Rechtsprechung des BGH. Mehr geht bei uns nicht.

Mir ist auch kein Professor bekannt, der hier eine andere Literaturmeinung gesetzt hätte.

hardStyler
02.07.2008, 20:44
Das ist jedenfalls immer noch herrschende Meinung und deckt sich mit der Rechtsprechung des BGH. Mehr geht bei uns nicht.

Mir ist auch kein Professor bekannt, der hier eine andere Literaturmeinung gesetzt hätte.

Es gibt wohl auch keine Literaturmeinung dazu, dass man einem 40-mal Vorbestraften ein "Antiagressionstraining" aufbrummt, nachdem er eine schwere Körperverletzung begangen hat. "Deutsche" Richter verhängen es trotzdem.

Hilarius
02.07.2008, 20:47
Wie bei uns auch mal wieder sind Migranten bzw. Zuwanderer (aus Mexiko) die Täter (wohl noch zu wenig Musels in der USA ...) , leider haben sie nicht mit dem Nachbarn mit der Pump-Gun gerechnet. :D

Pech für die beiden Latinos. :cool2:

Wie das Leben so spielt..................:cool2: :] :))

Verrari
02.07.2008, 20:48
Es gibt wohl auch keine Literaturmeinung dazu, dass man einem 40-mal Vorbestraften ein "Antiagressionstraining" aufbrummt, nachdem er eine schwere Körperverletzung begangen hat. "Deutsche" Richter verhängen es trotzdem.

... plus einem 6-wöchigen Segelkurs in der Karibik zur angeblichen Resozialisierung, mit 3 (in Worten: DREI !!!) examinierten Sozialpädagogen als Begleitpersonen.
Finde ich absolut geil und dürfte auf Gottes Erden vermutlich auch einmalig sein!!
Aber Deutschland wird nun mal von Gutmenschen beherrscht und kontrolliert!

Verrari
02.07.2008, 20:54
Das ist jedenfalls immer noch herrschende Meinung und deckt sich mit der Rechtsprechung des BGH. Mehr geht bei uns nicht.

Ja, ich weiß.
Dann sollten sie aber diesen unsinnigen Passus bei den Urteilsverkündigungen sein lassen, i.e. "im Namen des Volkes" und ihn durch die real existierenden Fakten ersetzen, i.e. "im Namen der deutsch-gutmenschlichen und hypertoleranten Justiz". ;)

Freddy Krüger
02.07.2008, 20:54
Über dieses Stadium der Selbstjustiz in Wildwest-Manier sind wir in Europa zum Glück schon lange hinaus. Bei uns würde der schießwütige Alte zu Recht für Jahre hinter Gitter gesperrt.

Richtig, bei uns erschießt man keine Einbrecher, sondern nur Islamkritiker.

cycloclasticus
02.07.2008, 21:00
und den Einbrechern würde man auf Staatskosten noch die Rehabilitierung zahlen. Welch Fortschritt. :rolleyes: :rolleyes:

Richtig. Ein deutliches Zeichen für eine zivilisierte und kultivierte Gemeinschaft. Davon willst Du vermutlich nichts wissen.

Cash!
02.07.2008, 21:02
Ein Großteil der Personen in den USA die durch Schusswaffen im eigenen Haushalt verletzt oder getötet werden, sind im übrigen die eigenen Familienmitglieder.....

Haspelbein
02.07.2008, 21:04
Ein Großteil der Personen in den USA die durch Schusswaffen im eigenen Haushalt verletzt oder getötet werden, sind im übrigen die eigenen Familienmitglieder.....

Wenn man Selbstmorde mit einrechnet und bedenkt, und dass der Grossteil der Schusswaffen zur Jagd und nicht zum Selbstschutz benutzt werden, sollte einen das nicht wundern, oder?

Geronimo
02.07.2008, 21:07
Wie dem auch sei. Ich werde die beiden Latinos für den Darwin-Award vorschlagen. In Texas am hellichten Tag einbrechen.....oh Mann. Wohlverdiente Auszeichnung für die beiden.:D

Gruß
Gero

Verrari
02.07.2008, 21:07
Über dieses Stadium der Selbstjustiz in Wildwest-Manier sind wir in Europa zum Glück schon lange hinaus. Bei uns würde der schießwütige Alte zu Recht für Jahre hinter Gitter gesperrt.

Wieso Wild-West-Manier?
Was ist daran sooo verkehrt, daß jemand selbst sein Eigentum/Besitz und sein Leben und das seiner Familie schützen will??

Wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du lieber zum Telefon greifen (sofern Du es überhaupt noch kannst), um die Polizei zu alamieren. Dann wartest Du geduldig ca. 30 Minuten bis diese eventuell auch eintrifft, und bittest in der Zwischenzeit den Angreifer/Einbrecher/oder "wen auch immer" ebenfalls 30 Minuten zu warten, denn alles andere wäre ja unter den gegebenen Umständen ziemlich "unfair".

Ich frage mich jetzt ganz ernsthaft, in welcher Welt Du eigentlich lebst.

Cash!
02.07.2008, 21:08
Wenn man Selbstmorde mit einrechnet...

Na, es gibt ja noch genug andere Fälle in denen die lieben kleinen die schlecht gesicherten Waffen von Papa gefunden haben um sich oder ihren 7 Jährigen Freunden den Schädel wegzuschießen.....

Naja, wenn man es bedenkt....geht sicher auch als Selbstmord durch?

Ach sagt mal, hat man nun dem alten NRA-Heston seine Waffen aus seinen mittlerweile ja wirklich "kalten toten Händen" gerissen?

Oder muss ich mir die üblichen Relativierungen selbst zusammenschreiben....?

"Waffen töten nicht, nur Menschen töten..."..."Waffenbesitz heißt Frieden"...etc....

Geronimo
02.07.2008, 21:16
Wenn man Selbstmorde mit einrechnet und bedenkt, und dass der Grossteil der Schusswaffen zur Jagd und nicht zum Selbstschutz benutzt werden, sollte einen das nicht wundern, oder?

Da kommt mir gerade der Gedanke zu einem neuen Strang. Lt. seriösen Schätzungen bleiben >90% aller Morde in Deutschland unentdeckt. Ganz einfach weil sie nicht mit Schußwaffen sondern subtiler ausgeführt werden. Und wegen absolut mangelnder oder gar fehlender Leichenschau. Während in den USA IMMER der "Coroner" = Gerichtsmediziner bemüht wird, schreibt bei uns ein Haus/Unfallarzt den Totenschein. Da sind schon eingeschlagene Schädel, Schußwunden und Messerstiche übersehen worden. Vllt ist nur deshalb die Mordrate in den USA "angeblich" höher.

Gruß
Gero

Aldebaran
02.07.2008, 21:19
Ich würde sagen, seien wir froh das es in Deutschland/Österreich nicht so einfach Möglich ist das ein Psychopath mit einer Pump-Gun auf offener Strasse herumschießt. Die Gefahr Unschuldige zu treffen ist gerade mit solch einer Waffe riesengroß.

Es gibt auch einen ganz bestimmten Typ von (häufig älteren) Männern, die in der Pressemeldung meistens als "Waffennarr" bezeichnet werden, wenn sie auf verfeindete Nachbarn, angeblich zu laute spielende Kinder oder ihre Frau geschossen haben.

Es sind zu häufig die Falschen, die sich mit Waffen eindecken. Immerhin hat dieser Texaner mit einer pump-gun geschossen. Das würde ich nicht als die klassische Selbstverteidigungswaffe bezeichnen.


Badische Zeitung vom Donnerstag, 12. Juni 2008
Nach jahrelangem Streit den Nachbarn erschossen

HANAU (dpa). Vermutlich aus Rache wegen eines vor Gericht geführten Streits hat ein Freizeit-Jäger seinen Nachbarn in Gründau bei Hanau in Hessen erschossen. Der 37-Jährige hatte unmittelbar vor der Tat bei einem Prozess eine Geldstrafe von 4000 Euro wegen Beleidigung erhalten. Gegen den 37-Jährigen wurde am Mittwoch Haftbefehl wegen Mordverdachts erlassen. Er sitzt in Untersuchungshaft. Den Angaben zufolge hatten sich der 37-Jährige und sein Opfer bereits über Jahre hinweg einen erbitterten Nachbarschaftsstreit geliefert. Der Täter soll nach dem Gerichtstermin auf den 40 Jahre alten Nachbarn mit einem Revolver mehrmals geschossen haben, nachdem dieser mit dem Auto die Auffahrt seines Grundstückes erreicht hatte.

http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/welt/54,51-22570044.html?vorlesen=cGxsaCI3N29vbzZ6eXxxa3twfTV ifXFsbXZ/Nnx9N2p9eXw3dnl7cGpxe3BsfXY3b310bDctLDQtKTUqKi0vKC gsLDZwbHV0

Und es steht auch nirgendwo, dass die Einbrecher bewaffnet waren.

Haspelbein
02.07.2008, 21:22
Na, es gibt ja noch genug andere Fälle in denen die lieben kleinen die schlecht gesicherten Waffen von Papa gefunden haben um sich oder ihren 7 Jährigen Freunden den Schädel wegzuschießen.....

Naja, wenn man es bedenkt....geht sicher auch als Selbstmord durch?

Da der Grossteil der Waffen in den USA nicht zum Selbstschutz sondern zur Jagd verwendet wird, sollte man auch Jagdunfaelle mit einrechnen. Der Rest ist dann eher kuemmerlich.



Ach sagt mal, hat man nun dem alten NRA-Heston seine Waffen aus seinen mittlerweile ja wirklich "kalten toten Händen" gerissen?

Oder muss ich mir die üblichen Relativierungen selbst zusammenschreiben....?

"Waffen töten nicht, nur Menschen töten..."..."Waffenbesitz heißt Frieden"...etc....

Sie diese Sprueche intelligenter als ausschweifungen ueber "gun crime" oder "Waffenbesitz heisst Gewalt", etc. ?

Haspelbein
02.07.2008, 21:23
[...] Da sind schon eingeschlagene Schädel, Schußwunden und Messerstiche übersehen worden. Vllt ist nur deshalb die Mordrate in den USA "angeblich" höher.


Moeglich ist es, aber man kann darueber letztendlich nur spekulieren.

Aldebaran
02.07.2008, 21:24
Da kommt mir gerade der Gedanke zu einem neuen Strang. Lt. seriösen Schätzungen bleiben >90% aller Morde in Deutschland unentdeckt. Ganz einfach weil sie nicht mit Schußwaffen sondern subtiler ausgeführt werden. Und wegen absolut mangelnder oder gar fehlender Leichenschau. Während in den USA IMMER der "Coroner" = Gerichtsmediziner bemüht wird, schreibt bei uns ein Haus/Unfallarzt den Totenschein. Da sind schon eingeschlagene Schädel, Schußwunden und Messerstiche übersehen worden. Vllt ist nur deshalb die Mordrate in den USA "angeblich" höher.

Gruß
Gero

Höchstens 50%. Das kann man aus der bremischen Mordrate schließen, denn dort ist die Leichenschau vorgeschrieben.


Justizminister gegen Schließung rechtsmedizinischer Institute
Jeder dritte Mord in Deutschland unentdeckt?

Ob im Tatort oder bei Kommissar Rex: Ohne Rechtsmediziner würden im Fernsehen wohl nur halb so viele Morde aufgeklärt. Im wahren Leben bekommen sie die meisten Leichen aber gar nicht erst zu Gesicht. Geschätzt jedes dritte Tötungsdelikt bleibt wegen schlechter Leichenschauen unentdeckt. Nun haben sich die Justizminister gegen eine Schließung weiterer rechtsmedizinischer Institute ausgsprochen.

http://www.tagesschau.de/inland/leichenschauen2.html


Als Beleg für die Notwendigkeit einer verbesserten Leichenschau führte Busemann das Beispiel Bremen an. Dort würde bei der rechtsmedizinischen Kontrolle aller Todesbescheinigungen pro Woche mindestens ein Todesfall entdeckt, bei dem es sich, nicht wie vorher angenommen um eine natürliche, sondern vielmehr um eine nichtnatürliche Todesursache handele. (ddp)

http://www.charivari.de/nachrichten/nachrichten_detail.php?nachrichten_id=2130951031

Haspelbein
02.07.2008, 21:26
Es gibt auch einen ganz bestimmten Typ von (häufig älteren) Männern, die in der Pressemeldung meistens als "Waffennarr" bezeichnet werden, wenn sie auf verfeindete Nachbarn, angeblich zu laute spielende Kinder oder ihre Frau geschossen haben.[...]

In den USA werden die wenigsten Morde mit Schusswaffen von alten Maennern begangen. Es sind eher junge Leute. In Deutschland wuerde ich auf junge Maenner mit Messern oder stumpfen Gegenstaenden tippen, aber so gut kenne ich die deutschen Statistiken nicht.



Es sind zu häufig die Falschen, die sich mit Waffen eindecken. Immerhin hat dieser Texaner mit einer pump-gun geschossen. Das würde ich nicht als die klassische Selbstverteidigungswaffe bezeichnen.


Trotz ihres martialischen Namens im Deutschen ist es DIE klassische US Jagdwaffe.

Geronimo
02.07.2008, 21:28
Moeglich ist es, aber man kann darueber letztendlich nur spekulieren.

Nein. Ich werde mal einen Strang mit fundierten Zahlen dazu aufmachen. Und dann die Relationen ausarbeiten. Das könnte so hinkommen wie ich es gesagt habe. Ich habe in den USA gelebt und mich keine Minute unsicherer als im ländlichen Westfalen gefühlt. BTW. Ich wohnte in NYC, 82.St. East, Ecke 1.Ave. Und habe viel vom den New England States gesehen. Allesamt Jägerstaaten mit liberalen Waffengesetzen spez. Maine.

Gruß
Gero

cycloclasticus
02.07.2008, 21:28
Wieso Wild-West-Manier?
Was ist daran sooo verkehrt, daß jemand selbst sein Eigentum/Besitz und sein Leben und das seiner Familie schützen will??

Wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du lieber zum Telefon greifen (sofern Du es überhaupt noch kannst), um die Polizei zu alamieren. Dann wartest Du geduldig ca. 30 Minuten bis diese eventuell auch eintrifft, und bittest in der Zwischenzeit den Angreifer/Einbrecher/oder "wen auch immer" ebenfalls 30 Minuten zu warten, denn alles andere wäre ja unter den gegebenen Umständen ziemlich "unfair".

Ich frage mich jetzt ganz ernsthaft, in welcher Welt Du eigentlich lebst.

Er hat noch nicht einmal sein Eigentum verteidigt. Und wenn dem so wäre, eine Erschießung wäre unter diesen Umständen niemals gerechtfertigt. Auch wenn Du Dich nicht daran gewöhnen kannst, daß wir in einem Rechtsstaat leben, in dem Selbstjustiz glücklicherweise als Akt der Barbarei ausgeschlossen ist, Dein bevorzugtes Vorgehen wäre schlicht und einfach Mord.

Ich frage mich jetzt ganz ernsthaft, in welcher Welt Du eigentlich lebst.

Geronimo
02.07.2008, 21:30
In den USA werden die wenigsten Morde mit Schusswaffen von alten Maennern begangen. Es sind eher junge Leute. In Deutschland wuerde ich auf junge Maenner mit Messern oder stumpfen Gegenstaenden tippen, aber so gut kenne ich die deutschen Statistiken nicht.



Trotz ihres martialischen Namens im Deutschen ist es DIE klassische US Jagdwaffe.

Ja. Eine Waffe, die in der Regel kein Schrot/Rehpfosten verschießt, sondern eine Kugel!

Geronimo
02.07.2008, 21:32
Er hat noch nicht einmal sein Eigentum verteidigt. Und wenn dem so wäre, eine Erschießung wäre unter diesen Umständen niemals gerechtfertigt. Auch wenn Du Dich nicht daran gewöhnen kannst, daß wir in einem Rechtsstaat leben, in dem Selbstjustiz glücklicherweise als Akt der Barbarei ausgeschlossen ist, Dein bevorzugtes Vorgehen wäre schlicht und einfach Mord.

Ich frage mich jetzt ganz ernsthaft, in welcher Welt Du eigentlich lebst.

Kapierst du es nicht! Es ist auch hier erlaubt, Spinner! Hättest es sicher gerne anders. Geht ja nur um den Besitz anderer Leute. Und den wollt ihr Linken sowieso rauben. Kein Wunder das du dich getroffen fühlst! Und...wie gesagt...nimm´s mit Humor. Darwin rules!

Haspelbein
02.07.2008, 21:38
Nein. Ich werde mal einen Strang mit fundierten Zahlen dazu aufmachen. Und dann die Relationen ausarbeiten. Das könnte so hinkommen wie ich es gesagt habe. Ich habe in den USA gelebt und mich keine Minute unsicherer als im ländlichen Westfalen gefühlt. BTW. Ich wohnte in NYC, 82.St. East, Ecke 1.Ave. Und habe viel vom den New England States gesehen. Allesamt Jägerstaaten mit liberalen Waffengesetzen spez. Maine.

Gruß
Gero

Ich glaube gern, dass du viel gesehen hast, genauso wie ich hier in Ohio viel mitbekomme. Ich bezog mich hier konkret auf das Dunkelfeld beim Mord in der deutschen Kriminalstatistik. Der Vergleich mit Bremen hilft, aber ist letztendlich auch nur eine Abschaetzung, da man ebenfalls nicht weiss, wieviel in den USA als "natuerlicher Tod" durchgeht.

Haspelbein
02.07.2008, 21:40
Ja. Eine Waffe, die in der Regel kein Schrot/Rehpfosten verschießt, sondern eine Kugel!

Eine Pump-Gun bezieht sich normalerweise auf einen Vorderschaftsrepetierer, wie z.B. die Mossberg 5xx oder die Winchester 870. Zur Selbstverteidigung wird in den USA hier hauptsaechlich grober Schrot verwendet. ("00 Buckshot") Es ist durchaus moeglich, hiermit eine Flintenlaufgeschoss zu verschiessen, wird aber eigentlich eher bei der Jagd auf Rehwild benutzt.

Mariko
02.07.2008, 21:51
Keineswegs. Das geht in Deutschland auch, wahrscheinlich auch ohne große Hilfe straflos.

Das Verhältnis zwischen Notwehrschutzgut und Notwehrschaden muss total ausserhalb jeder Wertung sein und als absolut unangemessen bewertet werden müssen. Das ist in dem Kirschendiebstahlfall der Fall, bei nur geringwertig höheren Gütern schon nicht mehr.



Unsinn. Wenn der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist (der Täter ist schon auf dem Rückzug) ist die Grenze der Notwehr in jedem Fall überschritten. Selbst ein Notwehrexzess (der hier auch nicht vorliegt) würde da nach herrschender Meinung nicht mehr greifen. Desweiteren ist das Erschießen von fliehenden Einbrechern im Nachbarhaus auch absolut unangemessen und wider alle Gebotenheit, gerade an den Kriterien gemessen, die du ja schon angerissen hast.

Geronimo
02.07.2008, 21:52
Ach, der Schizo-Spinner auch noch! Verpiss dich aus meinem Strang, wanker!

Haspelbein
02.07.2008, 21:55
Ach, der Schizo-Spinner auch noch! Verpiss dich aus meinem Strang, wanker!

Das ist aber kein amerikanisches Englisch. :D :D :D

Geronimo
02.07.2008, 21:58
Das ist aber kein amerikanisches Englisch. :D :D :D

:D :D :D

Mariko
02.07.2008, 22:01
Ach, der Schizo-Spinner auch noch! Verpiss dich aus meinem Strang, wanker!


Falls du mich meinst, mein unbedarfter kleiner Freund - ich melde mich immer gerade dann zu Wort, wenn selbsternannte Sheriffs wie du mal wieder erotisch in ihren selbstgerechten Gewaltphantasien schwelgen. Und jede Äußerung analog der obigen führt dazu, dass ich mich noch etwas länger mit diesem Thread beschäftige - man lacht ja gern:)

cycloclasticus
02.07.2008, 22:07
Kapierst du es nicht! Es ist auch hier erlaubt, Spinner! Hättest es sicher gerne anders. Geht ja nur um den Besitz anderer Leute. Und den wollt ihr Linken sowieso rauben.

Du tickst doch nicht mehr richtig.

Pascal_1984
02.07.2008, 22:36
Obwohl ich absolut kein Freund von Einbrechern bin, ich bin selber ein paar mal deren Opfer gewesen, würde es mir nicht einmal im Traum einfallen, flüchtenden nachzuschiessen. Ohne den Fall natürlich genauer zu kennen würde ich einmal salopp von einem "Fehlurteil" sprechen.

Warum?

Pascal_1984
02.07.2008, 22:38
Über dieses Stadium der Selbstjustiz in Wildwest-Manier sind wir in Europa zum Glück schon lange hinaus. Bei uns würde der schießwütige Alte zu Recht für Jahre hinter Gitter gesperrt.

Wie kann er es nur wagen.... haus und heim zu verteidigen, gegen die lieben einwanderer die doch auch ohne arbeit was abhaben wollten vom amerikanischen traum! So ein böser alter mann, diese armen einbrecher...

Merkst dus eigentlich noch???

Geronimo
02.07.2008, 22:39
Du tickst doch nicht mehr richtig.

Wer hier nicht mehr richtig tickt, ist wohl unzweifelhaft. Dummer Spammer!

Geronimo
02.07.2008, 22:41
Falls du mich meinst, mein unbedarfter kleiner Freund - ich melde mich immer gerade dann zu Wort, wenn selbsternannte Sheriffs wie du mal wieder erotisch in ihren selbstgerechten Gewaltphantasien schwelgen. Und jede Äußerung analog der obigen führt dazu, dass ich mich noch etwas länger mit diesem Thread beschäftige - man lacht ja gern:)

Ach du liebes bißchen. Jetzt versuchst du auf Sarkasmus zu machen. Du bist doch nichts als ein billiger Provo von nebenan. Wie gesagt, verpiß dich aus meinem Strang. Sonst wirst du eben rausgekehrt. Würmchen.

Geronimo
02.07.2008, 22:46
Falls du mich meinst, mein unbedarfter kleiner Freund - ich melde mich immer gerade dann zu Wort, wenn selbsternannte Sheriffs wie du mal wieder erotisch in ihren selbstgerechten Gewaltphantasien schwelgen. Und jede Äußerung analog der obigen führt dazu, dass ich mich noch etwas länger mit diesem Thread beschäftige - man lacht ja gern:)

Willst du nicht mal langsam ernshaft mit deinem Studium anfangen? Die Studiengebühren sind wohl noch nicht hoch genug? Ich wäre für 2000€ pro Semester. Dann müssten Typen wie du nämlich bei McDonals jobben. Und den Scheiß....wie gesagt. Geh lernen Bübchen. Du erbärmlicher kleiner Anfänger. Lächerliche Gestalt.

Mariko
02.07.2008, 22:47
Ach du liebes bißchen. Jetzt versuchst du auf Sarkasmus zu machen. Du bist doch nichts als ein billiger Provo von nebenan. Wie gesagt, verpiß dich aus meinem Strang. Sonst wirst du eben rausgekehrt. Würmchen.


Süß:) Aber bleib lieber mal beim Thema.

Du findest es also völlig ok, wenn zwei Menschen ohne jede Not einfach umgebracht werden, nur weil ein Rentner mal Sheriff spielen will, hm?

Mariko
02.07.2008, 22:49
Willst du nicht mal langsam ernshaft mit deinem Studium anfangen? Die Studiengebühren sind wohl noch nicht hoch genug? Ich wäre für 2000€ pro Semester. Dann müssten Typen wie du nämlich bei McDonals jobben. Und den Scheiß....wie gesagt. Geh lernen Bübchen. Du erbärmlicher kleiner Anfänger. Lächerliche Gestalt.


Na, biste jetzt langsam mal alle Schimpfereien losgeworden, oder kommt noch ein dritter Beitrag?;)

Zeig lieber mal, dass du auch argumentieren und nicht nur pöbeln kannst.

The_Darwinist
02.07.2008, 23:10
Ich frag mich,was es da so furchtbar zu wundern gibt?
Wir Menschen sind noch genauso instinktgebunden, wie wir es auch den steinzeitlichen Höhlen waren. Der einzige Unterschied ist lediglich der, dass wir heute modernere und effizientere Waffen haben!
Humanitäre Anwendung war nie das Ziel einer Waffe. Nur Effizienz zählt da!
Mein Nachbar gehört sozusagen zu meiner Horde. Xenophobie, also Fremdenfeindlichkeit, Hass, Mißgunst und Neid sind die prägenden Grundlagen, die die menschliche Rasse ausmachen.
Und das meine ich nicht negativ!
Das ist der Grund, warum es uns noch gibt!
Wenn da ein fremder Phänotyp reinplatzt, dann gibts was auf die Omme!
Sicher ist sicher!
Da können sich alle Gutmenschen noch so aufregen, aber ändern können sie daran nichts! Das sind Instinkte und Verhaltensweisen, die in unserem Zwischenhirn fest verdrahtet gespeichert sind!
Zuwiderhandlung unmöglich!
Nur die Prägung kann man umpolen! Von "der sieht nicht so aus wie ich" auf "Der denkt nicht wie ich" Nummer 1 nennt man für gewöhnlich Rassist und Nummer 2 nennt man für gewöhnlich Nazi!
Das ist allerdings eine Gefühlsregung die 100% aller Menschen zu allen Zeiten bewegte. Wer nicht zugibt, dass er genau das fühlt, der lügt ganz schlicht und einfach!
Beweise? - Gern, im Dutzend! Religion, Fußball, Arbeitsplatz, etc. überall da, wo jemand im Wettstreit mit jemandem um Resourcen liegt!
Da kann man noch so grün sein, noch so christlich, noch so gutmenschlich, man bleibt immernoch der alte menschenfressende Höhlenaffe, der seine eigenen Kinder frisst und Alte und Kranke mit der Keule niederstreckt oder die Nachbarfamilie ausrottet, die männlichen Kinder richtig grausam totfoltert und die minderjährigen Mädchen jahrelang vergewaltigt, bis sie selbst schwanger werden können.
Das war schon immer so und es wird auch so bleiben!
Der Gegeninstinkt ist nun mal ein vorsorglicher Gegenschlag.
Ein toter Gegner kann dich nicht mehr überfallen!
Wurde er richtig bestialisch abgeschlachtet, dann wissen die Anderen, dass du keinen Spaß verstehst. So funktioniert Abschreckung!
Die texanische Geschichte hätte keine Sau gejuckt, wenn man die Nationalitäten geändert hätte.
Ein armer Mexikaner, bei dem zwei hässliche Gringo-Tramps eingebrochen wären, der wäre gefeiert und bejubelt worden, wenn er ihnen eigenhändig das Herz aus der Brust geschnitten hätte!
Schizophren? - Ja, klar, aber trotzdem logisch!
Kommt lediglich drauf an, mit wem in der Geschichte man sich sozialisiert!
Ich persönlich hätte ne schmutzige Mistgabel genommen, das gilt erstens als Affekt und zweitens kriegt man das nicht wieder hin!
Das gibt Wundbrand, ein perforierter Darm ergiesst sich in die Bauchwand, Bauchfellentzündung, das ist ein wirklich hässlicher, ekelhafter Tod und so was schreckt Nachahmer nachhaltig ab!

Mariko
02.07.2008, 23:18
Ein armer Mexikaner, bei dem zwei hässliche Gringo-Tramps eingebrochen wären, der wäre gefeiert und bejubelt worden, wenn er ihnen eigenhändig das Herz aus der Brust geschnitten hätte!



Nein, von mir ganz bestimmt nicht (Vorausgesetzt natürlich, der Fall hätte sich ansonsten genauso zugetragen wie der hier diskutierte).

Ansonsten finde ich deine pessismistische Menschensicht traurig. Natürlich gibt es diese Grundinstinkte, die du fortwährend ansprichst, aber unsere Zivilisation, die uns von anderen rein instinktgesteuerten Tieren unterscheidet, verhindert doch im Großen und Ganzen erfolgreich, dass diese die Oberhand gewinnen. Ausnahmen jedweder Art bestätigen schließlich nur die Regel.

The_Darwinist
03.07.2008, 00:30
Nein, von mir ganz bestimmt nicht (Vorausgesetzt natürlich, der Fall hätte sich ansonsten genauso zugetragen wie der hier diskutierte).

Ansonsten finde ich deine pessismistische Menschensicht traurig. Natürlich gibt es diese Grundinstinkte, die du fortwährend ansprichst, aber unsere Zivilisation, die uns von anderen rein instinktgesteuerten Tieren unterscheidet, verhindert doch im Großen und Ganzen erfolgreich, dass diese die Oberhand gewinnen. Ausnahmen jedweder Art bestätigen schließlich nur die Regel.

Nö!
Wir unterscheiden uns nur im Grade des Bewusstseins von den Tieren, aber nicht in unserem Verhaftetsein im Nicht von uns kontrollierbaren.
Wir denken uns nur ne schöne Geschichte, warum wir dieses oder jenes so gedacht oder getan haben.
Das ist aber nichts anderes als ein Märchen, damit wir besser schlafen können!
Sogar die Arbeiter bei Mauser und Heckler und Koch sind felsenfest davon überzeugt, etwas für den Weltfrieden sinnvolles zu tun!
Stimmt sogar!
Tote können nicht mehr kämpfen!

Geronimo
03.07.2008, 00:34
Nö!
Wir unterscheiden uns nur im Grade des Bewusstseins von den Tieren, aber nicht in unserem Verhaftetsein im Nicht von uns kontrollierbaren.
Wir denken uns nur ne schöne Geschichte, warum wir dieses oder jenes so gedacht oder getan haben.
Das ist aber nichts anderes als ein Märchen, damit wir besser schlafen können!
Sogar die Arbeiter bei Mauser und Heckler und Koch sind felsenfest davon überzeugt, etwas für den Weltfrieden sinnvolles zu tun!
Stimmt sogar!
Tote können nicht mehr kämpfen!

Gute Jungs und Mädels sind das!:] :] :]

Haspelbein
03.07.2008, 01:06
Gute Jungs und Mädels sind das!:] :] :]

Bei diesem HK Wahlschalter (S-E-F) steht ja "F" auch fuer "Frieden". ;)

Geronimo
03.07.2008, 01:12
Bei diesem HK Wahlschalter (S-E-F) steht ja "F" auch fuer "Frieden". ;)

Nee. Der steht für "Freundschaft"!

Gruß
Gero:]

Hrafnaguð
03.07.2008, 03:29
mich würde mal interessieren was passieren würde wenn ich bei einem einbruch bei dem ich anwesend bin, bzw von gangster geweckt und eventuell tätlich angegriffen werde in notwehr die gangster mit meinem katana (sammler bzw liebhaberstück und für sowas eigentlich zu schade) abwehren würde um mein leben zu schützen, so ich das noch ergreifen könnte. scharf bin ich auf eine solche situation nicht.
aber wenn mich halunken in der eigenen wohnung bedrohen, würde ich mich auch adäquat wehren, es sei denn die jungs haben schußwaffen - das wäre dann selbstmord, da bleibt man besser ruhig und besonnen, außer einer macht den fehler einem die knarre direkt an den kopf zu halten oder anderwertig in greif und reichweite zu kommen.
lange haft, psychatrie und sicherheitsverwahrung?
in gutmenschland wahrscheinlich.

Rheinlaender
03.07.2008, 04:30
Ich frag mich,was es da so furchtbar zu wundern gibt?
Wir Menschen sind noch genauso instinktgebunden, wie wir es auch den steinzeitlichen Höhlen waren.

Eben nicht - wir sollten einen Schritt weiter sein. Meine Instikte sagen mir ich sollte jetzt wuetend sein - meine Vernunft sagt mir aber, dass dieses Gefuehl mich zu unsinnigen Handlungen verleiten kann und nichts hilft die Situation zu klaeren oder loesen. Also werde ich nicht wuetend. Diese wirklich kl. Mass an Selbstbeherrschung sollte man verlangen koennen.

Kumusta
03.07.2008, 06:29
Was für ein Gelaber...

Da wurden zwei diebische Latinos von einem wehrhaften Bürger erschossen und dieser wehrhafte Bürger wurde freigesprochen. Wo ist nun das Problem und vor allem, warum berichtet mal wieder BILD?

In New Germany gibt es keine wehrhaften Bürger, dagegen aber etliche Hosenscheißer.

Hier passiert derartiges wie in den USA mindestens einmal im Monat und kein Mensch interessiert sich dafür (außer einer Nebenzeile in der regionalen Presse, wenn überhaupt).

Laßt den beiden Latinos jetzt ihre wohlverdiente Ruhe.

cycloclasticus
03.07.2008, 06:43
Kapierst du es nicht! Es ist auch hier erlaubt, Spinner!


Ach, der Schizo-Spinner auch noch! Verpiss dich aus meinem Strang, wanker!


Wer hier nicht mehr richtig tickt, ist wohl unzweifelhaft. Dummer Spammer!


Du bist doch nichts als ein billiger Provo von nebenan. Wie gesagt, verpiß dich aus meinem Strang. Sonst wirst du eben rausgekehrt. Würmchen.


Du erbärmlicher kleiner Anfänger. Lächerliche Gestalt.

Hast Du auch Argumente, oder ist der Thread nur dazu gedacht, andere zu beleidigen? Mit einem normalem Niveau kommst Du offensichtlich nicht so ganz klar.

Bratschnik
03.07.2008, 06:50
Ihr würdet diesem Psychodad sicher genauso die Schulter tätscheln wenn er danebengeschossen und einen Unbeteiligten getötet hätte. Schließlich hat ein
Zivilist ja keine dafür erfundene Ausbildung absolviert und letztenendes wäre es
nur ein gerade für die Amis nicht unüblicher Kollateralschaden.
Ab heute wird es wohl in der USA auch weniger Babysitter oder Leute geben die beim Nachbarn die Blumen gießen. Man weiß ja nie wie sowas vom Nachbarhaus aussehen kann. Aber immerhin, wenigstens gibt es in den USA noch mutige Rentner.

Don
03.07.2008, 07:25
Eben nicht - wir sollten einen Schritt weiter sein. Meine Instikte sagen mir ich sollte jetzt wuetend sein - meine Vernunft sagt mir aber, dass dieses Gefuehl mich zu unsinnigen Handlungen verleiten kann und nichts hilft die Situation zu klaeren oder loesen. Also werde ich nicht wuetend. Diese wirklich kl. Mass an Selbstbeherrschung sollte man verlangen koennen.

Sollten? Vielleicht wäre wir auch gerne. Sind wir aber nicht.
Solange unser Stammhirn und die Hypophyse dieselben Funktionen ausführen wie vor 10000 Jahren wird sich das auch nicht ändern. Sie sind nämlich schneller als die Großhirnrinde. Streß, Traumata, all diese Zivilisationseffekte an denen sich Generationen von Psychoheinzen erfolglos abarbeiteten beginnen wir grade zu erkennen als Folge des Chemiecocktails mit dem sich der Körper gegen die Vergewaltigung durchs Großhirn wehrt.
Die gesellschaftlich vorgegebene Selbstbeherrschung (nicht die kluge individuelle) ist ein äußerer Dauerzwang der den Adrenalinspiegel konstant oben hält.
Naja, vielleicht kriegen wir ja bald alle eine Mikrodosierkapsel eingepflanzt die unsere Hypophyse ruhigstellt, dann wissen wir zwar welch Müll uns umgibt aber es regt uns nicht mehr auf.

Dem Mann der die zwei Gangster erlegte geht es psychisch mit hoher Wahrscheinlichkeit wesentlich besser als jedem Rettungssanitäter, den die kumulierten Speicherinhalte seines Mandelkerns irgendwann einholen. Abgesehen davon war sein Streß positv, da erfolgreich.

Pharazon
03.07.2008, 08:52
... aber unsere Zivilisation, die uns von anderen rein instinktgesteuerten Tieren unterscheidet, verhindert doch im Großen und Ganzen erfolgreich, dass diese die Oberhand gewinnen. Ausnahmen jedweder Art bestätigen schließlich nur die Regel.

Nein, das ist nur eine dünne Oberfläche, die ganz schnell wieder weg ist, wenn
sich die (Wohlstands-?)Bedingungen ändern. Wie so manches andere, (wie z. B. der Feminismus) auch ganz schnell wieder weg wären.

Sogar im "zivilisierten" Europa, wie man z.B. an den Kriegsverbrechen und Grausamkeiten
im ehem. Jugoslawien noch vor wenigen Jahren sehen konnte.
Auch bei uns hier wäre das - bei entsprechenden Bedingungen - leider nicht anders.

ganja
03.07.2008, 08:52
Ich frage mich, inwiefern es Notwehr war, 2 aus dem Nachbarhaus flüchtende Einbrecher zu erschiessen. Und dann nimmt der doch wirklich noch ne Pumpgun dafür. :rolleyes:

Wenn er wenigstens beide mit einem Schuss niedergestreckt hätte...

Misteredd
03.07.2008, 10:55
Moeglich ist es, aber man kann darueber letztendlich nur spekulieren.

Dazu gibt es sogar schon Zahlen.

Es ist der Unterschied ob ein Profi die Leichenschau vornimmt oder den Hausarzt von der Ecke.

Misteredd
03.07.2008, 10:58
Er hat noch nicht einmal sein Eigentum verteidigt. Und wenn dem so wäre, eine Erschießung wäre unter diesen Umständen niemals gerechtfertigt. Auch wenn Du Dich nicht daran gewöhnen kannst, daß wir in einem Rechtsstaat leben, in dem Selbstjustiz glücklicherweise als Akt der Barbarei ausgeschlossen ist, Dein bevorzugtes Vorgehen wäre schlicht und einfach Mord.

Ich frage mich jetzt ganz ernsthaft, in welcher Welt Du eigentlich lebst.

Ich stehe hier mit beiden Beinen auf dem Boden und lebe nicht im Wolkenkuckuckheim.

Notwehrgut und deshalb notwehrfähig sind auch das Vermögen und das Eigentum. Das Recht hat dem Unrecht niemals zu weichen, also darf man die auch dann abknallen, wenn sie nur das Eigentum eines anderen klauen wollen.

Misteredd
03.07.2008, 11:00
Unsinn. Wenn der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist (der Täter ist schon auf dem Rückzug) ist die Grenze der Notwehr in jedem Fall überschritten. Selbst ein Notwehrexzess (der hier auch nicht vorliegt) würde da nach herrschender Meinung nicht mehr greifen. Desweiteren ist das Erschießen von fliehenden Einbrechern im Nachbarhaus auch absolut unangemessen und wider alle Gebotenheit, gerade an den Kriterien gemessen, die du ja schon angerissen hast.

Blödsinn, der Angriff wäre nur dann abgebrochen, wenn der Täter das Diebesgut liegen lassen würde, sonst geht der Angriff = Bedrohung und Gefährdung des Rechtsgutes Eigentum ja munter weiter.

Geh wieder in Deinen Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil.

Oder wirf mal einen Blick in die Urteilssammlung Deiner Uni.

Misteredd
03.07.2008, 11:02
Süß:) Aber bleib lieber mal beim Thema.

Du findest es also völlig ok, wenn zwei Menschen ohne jede Not einfach umgebracht werden, nur weil ein Rentner mal Sheriff spielen will, hm?

Du veränderst den Sachverhalt, damit er passt! Damit kommst Du in der Juristerei nicht weit.

Misteredd
03.07.2008, 11:08
mich würde mal interessieren was passieren würde wenn ich bei einem einbruch bei dem ich anwesend bin, bzw von gangster geweckt und eventuell tätlich angegriffen werde in notwehr die gangster mit meinem katana (sammler bzw liebhaberstück und für sowas eigentlich zu schade) abwehren würde um mein leben zu schützen, so ich das noch ergreifen könnte. scharf bin ich auf eine solche situation nicht.
aber wenn mich halunken in der eigenen wohnung bedrohen, würde ich mich auch adäquat wehren, es sei denn die jungs haben schußwaffen - das wäre dann selbstmord, da bleibt man besser ruhig und besonnen, außer einer macht den fehler einem die knarre direkt an den kopf zu halten oder anderwertig in greif und reichweite zu kommen.
lange haft, psychatrie und sicherheitsverwahrung?
in gutmenschland wahrscheinlich.

Wenn Du in Deinen Rechtsgütern angrgriffen wirst, dann darfst Du Dich mit dem für Dich sichersten Mittel und musst Dich aber bei gleicher Sicherheitmit dem mildesten Mittel verteidigen.

Allerdings wirst Du da wohl kaum Zeit für lange Abwägungen haben, was natürlich auch juristisch bewertet wird.

giggi
03.07.2008, 11:09
Einfach köstlich::lach:
_____________________
Trotz Warnung durch die Polizei

Mann erschießt zwei Einbrecher – Freispruch!

„Boom, Du bist tot!“, hörte der Polizist am Telefon. Dann einen Schuss, neues Durchladen einer Pump-Gun, noch ein Schuss.

Danach lagen zwei Einbrecher tot auf der Straße – gerichtet von Joe Horn (61), einem Frührentner aus Pasadena (USA). Ereignisse aus dem November 2007 – jetzt sprach ihn ein Geschworenen-Gericht frei.


http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/07/01/mann-erschiesst/verdaechtige-selbst,geo=5013964.html

Gruß
Gero

In etwas zivilisierteren Gegenden würde man diesem Subjekt zurecht eine Haftstarfe auferlegen. Manche Texaner haben den Weg aus der Pionierzeit noch nicht gefunden.

ganja
03.07.2008, 11:10
Notwehrgut und deshalb notwehrfähig sind auch das Vermögen und das Eigentum. Das Recht hat dem Unrecht niemals zu weichen, also darf man die auch dann abknallen, wenn sie nur das Eigentum eines anderen klauen wollen.
Zum Glück nicht hier...
Wieso hat er die Täter nicht einfach gestellt, oder von mir aus denen in die Beine geschossen?

Brotzeit
03.07.2008, 11:12
Was hatten die zwei Einbrecher in / an seinem Haus zu suchen? ...........

Quo vadis
03.07.2008, 11:13
Blödsinn, der Angriff wäre nur dann abgebrochen, wenn der Täter das Diebesgut liegen lassen würde, sonst geht der Angriff = Bedrohung und Gefährdung des Rechtsgutes Eigentum ja munter weiter.

Geh wieder in Deinen Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil.

Oder wirf mal einen Blick in die Urteilssammlung Deiner Uni.

Es reicht ein einfacher Blick auf heuer gültige Gesetzeslage was, dem deutschen Bürger sogar schon das Tragen von sog. "Anscheinswaffen" unter Strafe stellt.Alles andere sind Tötungsfantasien von kleinen Emanzenopfern, die denken hier wäre der Wilde Westen der USA--dabei leben sie als Pantoffelhelden in Absurdistan...:)) :))

Misteredd
03.07.2008, 11:15
Zum Glück nicht hier...
Wieso hat er die Täter nicht einfach gestellt, oder von mir aus denen in die Beine geschossen?

Natürlich auch hier in Deutschland und sogar auch in Österreich. Schau doch einfach mal in das Gesetz, das bildet.

Er hat die Einbrecher gestellt und sie aufgefordert ruhig stehen zu bleiben. Das haben sie nicht getan. Die Schüsse wurden aus vier Meter Entfernung abgegeben. Der Schütze fühlte sich sicher bedroht. Ob er überhaupt noch zielen konnte und ob das mit dieser Waffe überhaupt möglich war, das kann ich Dir nicht sagen.

Für den hypothetischen Fall dass er das gekonnt hätte könnte man ihm nach Deutschen Recht auch keinen Vorwurf machen, denn die sicherste Art und Wise die vorhandene Bedrohung aus der Welt zu schaffen war der gezielte Schuss. Die beiden Täter (hast Du ihre Fotos einmal gesehen?) waren ihm körperlich total überlegen. Es waren Berufsverbrecher - was er so nicht wissen konnte.

Wieso sollte er ein Risiko eingehen? Rechtlich musste er das nicht.

Das Recht muss dem Unrecht niemals weichen.

giggi
03.07.2008, 11:15
Wie kann er es nur wagen.... haus und heim zu verteidigen, gegen die lieben einwanderer die doch auch ohne arbeit was abhaben wollten vom amerikanischen traum! So ein böser alter mann, diese armen einbrecher...

Merkst dus eigentlich noch???

Man hätte dem Leben dieser Spinner nicht gleich ein Ende setzen müssen. Materielle Güter haben nicht den selben Stellenwert wie das menschliche Leben.

Misteredd
03.07.2008, 11:17
Es reicht ein einfacher Blick auf heuer gültige Gesetzeslage was, dem deutschen Bürger sogar schon das Tragen von sog. "Anscheinswaffen" unter Strafe stellt.Alles andere sind Tötungsfantasien von kleinen Emanzenopfern, die denken hier wäre der Wilde Westen der USA--dabei leben sie als Pantoffelhelden in Absurdistan...:)) :))

Das ist Blödsinn. Lies Dir die unten geposteten Voraussetzungen der Notwehr und Nothilfe und deren Grenzen doch einfach selbst einmal durch. Die Gesetzeslage ist genau so, wie ich es geschildert hätte.


Und ja, meine "Emanze" würde diesen Einbrechern schon zegen, wo der Bartel seinen Most holt, respektive klar machen, dass eine Mossberg große Löcher in kleine ghemden machen kann.

Misteredd
03.07.2008, 11:18
Man hätte dem Leben dieser Spinner nicht gleich ein Ende setzen müssen. Materielle Güter haben nicht den selben Stellenwert wie das menschliche Leben.

Es war aber sicherer ud deshalb erlaubt.

ganja
03.07.2008, 11:21
Natürlich auch hier in Deutschland und sogar auch in Österreich. Schau doch einfach mal in das Gesetz, das bildet.
Ne, mit deiner Begründung könnte ein Bauer auch auf z.B Kinder schiessen, die ein Paar Kirschen von den Bäumen klauen.


Er hat die Einbrecher gestellt und sie aufgefordert ruhig stehen zu bleiben. Das haben sie nicht getan.
Davon stand nichts im verlinkten Artikel, wusst ich nicht...


Wieso sollte er ein Risiko eingehen? Rechtlich musste er das nicht.
Was ist risikoreicher? Im Haus bleiben und warten bis die Einbrecher im Nachbarhaus verschwinden, sie waren ja eh schon am flüchten oder mit ner Pumpgun rumballern?

sporting
03.07.2008, 11:27
„Boom, Du bist tot!“, hörte der Polizist am Telefon. Dann einen Schuss, neues Durchladen einer Pump-Gun, noch ein Schuss.

Danach lagen zwei Einbrecher tot auf der Straße

so muss es sein! das hat er gut gemacht :)

Quo vadis
03.07.2008, 11:31
Das ist Blödsinn. Lies Dir die unten geposteten Voraussetzungen der Notwehr und Nothilfe und deren Grenzen doch einfach selbst einmal durch. Die Gesetzeslage ist genau so, wie ich es geschildert hätte.




Hast du ne Knarre zu Hause rumliegen, oder trägst sie? Ja? Also ich nicht.Es gibt hierzulande auch kein Grundrecht auf Waffenbesitz und entmilitarisiert wurde Germany dank Us-Boys ja auch ganz ordentlich.........

Ingeborg
03.07.2008, 11:33
Ein frustrierter alter US-Trottel erschießt 2 Flüchtende. Da geht manchem Frustrentner hier das herz auf?

sporting
03.07.2008, 11:34
Ich würde sagen, seien wir froh das es in Deutschland/Österreich nicht so einfach Möglich ist das ein Psychopath mit einer Pump-Gun auf offener Strasse herumschießt. Die Gefahr Unschuldige zu treffen ist gerade mit solch einer Waffe riesengroß.

ja in österreich ist es genau umgekehrt, da hätten sich die einbrecher auf dem schwarzmarkt in wien oder umgebung waffen besorgt, und hätten den rentner (dem es in österreich nicht so einfach gestattet ist eine waffe zu besitzen) niedergeschossen.

trauriges österreich ... ein land für das man sich schämen sollte.

Quo vadis
03.07.2008, 11:40
ja in österreich ist es genau umgekehrt, da hätten sich die einbrecher auf dem schwarzmarkt in wien oder umgebung waffen besorgt, und hätten den rentner (dem es in österreich nicht so einfach gestattet ist eine waffe zu besitzen) niedergeschossen.

trauriges österreich ... ein land für das man sich schämen sollte.

Kannst auch Ösiland durch Deutschland ersetzen.Was ich markiert habe, darauf will ich hinaus--kapiert aber hier scheinbar kein Mensch.Wollen US- Gesetz einfach 1:1 auf Absurdistan umlegen.Mit Glück kann man einem Einbrecher mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel stechen, aber die Birne wegpusten funktioniert schon in der Regel zu 99% aufgrund der Gesetzeslage nicht.....

Rheinlaender
03.07.2008, 11:41
ja in österreich ist es genau umgekehrt, da hätten sich die einbrecher auf dem schwarzmarkt in wien oder umgebung waffen besorgt, und hätten den rentner (dem es in österreich nicht so einfach gestattet ist eine waffe zu besitzen) niedergeschossen.

Wie haeufig kommt denn das vor? Ich vermute aehnlich selten wie hier.

---

Das ist auch leicht zu erklaeren: im Falle eines Einbrauchs reisst sich die Polizei nicht sonderlich den Arsch auf, wenn die Spuren nicht sehr eindeutig sind, laesst man sich eine Liste der gestohlen Gegenstaende geben, eine moeglichst genaue, und ueberlaesst den rest der Versicherung.

Im Falle eines Mordes wird mit erheblichen Aufwandt investigiert und die Aufklaerungsquote ist sehr hoch. Ein Einbrecher hat deshalb eher ein Interesse das Weite zu suchen als den Rentner umzubringen. Ich hatte selber zweimal Einbrecher im Haus. Diese sind als sie mich sahen schneller verschwunden als ich das Licht anmachen konnte.

Der beste Schutz gegen Einbrecher sind ordentliche Gitter, bzw Fenster und Tueren, sowie Festbeleuchtung im oder am Haus - und keine Knarre.

Misteredd
03.07.2008, 11:41
Ne, mit deiner Begründung könnte ein Bauer auch auf z.B Kinder schiessen, die ein Paar Kirschen von den Bäumen klauen.

Der Kirschenklaufall ist eine der ganz wenigen Ausnahmen die ein tötliches Selbstverteidigungsmittel nicht mehr als geboten gelten lassen. Das ändert sich aber sehr schnell bei steigenden Werten.

Davon stand nichts im verlinkten Artikel, wusst ich nicht...

Im Internet ist über diesen Fall alles abzurufen, auch das Telefongespräch mit der Polizei. Höre es Dir einmal an, danach ist der Eindruck des schiesswütigen Rentners vom Tisch. Der Rentner hat alles richtig gemacht. Er hat die Polizei sofort verständigt und wirklich lange gewartet.

Was ist risikoreicher? Im Haus bleiben und warten bis die Einbrecher im Nachbarhaus verschwinden, sie waren ja eh schon am flüchten oder mit ner Pumpgun rumballern?

Hierbei gilt der GRundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen hat. Die Einbrecher waren auch nicht beim Flüchten, sondern sie kamen mit ihrer Beute von mehreren Tausen Dollar gerade aus dem Haus und gingen über den Rasen des Schützen auf dessen Haus zu.

Als er dann die Einbrecher konfrontierte ging alles ganz schnell. Die Konfrontation ist erlaubt und erst in dieser Situation wird de Risikoabwägung aus der Sicht des Nothelfers bewertet.

__________________________________________________ ______________


Hier mal der gesamte Fall kurz Zusammengefasst auf Englich. Die Quelle ist eher links als neutral. Das wichtige habe ich einmal unterstrichen und farblich kenntlich gemacht.

Joe Horn, 61, spotted two burglars (http://en.wikipedia.org/wiki/Burglary) breaking into his next-door Vietnamese-American (http://en.wikipedia.org/wiki/Vietnamese-American) neighbor's home in Pasadena, Texas (http://en.wikipedia.org/wiki/Pasadena%2C_Texas). He called 911 (http://en.wikipedia.org/wiki/9-1-1) to call police to the scene. While on the phone with emergency dispatch, Horn stated that he had the right to use deadly force to defend property, referencing a law (Texas Penal Code § 9.41., § 9.42., and § 9.43.) which justified the use of deadly force to protect property. He stated that he was going to go outside and confront the burglars.



As the burglars were exiting his neighbor's home, and approaching Horn's home,



Horn exited his home with his shotgun (http://en.wikipedia.org/wiki/Shotgun), while the 911 Operator tried to dissuade him from that action. On the 911 tape,



he is heard confronting the suspects, saying, "Move, and you're dead",[3] (http://en.wikipedia.org/wiki/Joe_Horn_shooting_controversy#cite_note-Report-2) immediately followed by the sound of a shotgun blast, followed by two more.[4] (http://en.wikipedia.org/wiki/Joe_Horn_shooting_controversy#cite_note-Traces-3)





Following the shootings Mr. Horn told the 911 operator, "They came in the front yard with me, man, I had no choice!" [5] (http://en.wikipedia.org/wiki/Joe_Horn_shooting_controversy#cite_note-4)
Police initially identified the dead men in Horn's yard as 38-year-old Miguel Antonio DeJesus and Diego Ortiz, 30, both of Houston of Afro Latino (http://en.wikipedia.org/wiki/Afro-Latin_American) descent. However, DeJesus was actually an alias of Hernando Riascos Torres, 38.[3] (http://en.wikipedia.org/wiki/Joe_Horn_shooting_controversy#cite_note-Report-2) They were carrying a sack with more than $2,000 cash and jewelry taken from the home. Both were convicted criminals from Colombia (http://en.wikipedia.org/wiki/Colombia) who had entered the country illegally, and were members of an organized burglary (http://en.wikipedia.org/wiki/Burglary) ring in Houston.[1] (http://en.wikipedia.org/wiki/Joe_Horn_shooting_controversy#cite_note-NYTHorn-0) Police found a Puerto Rican identification card on Ortiz while Torres had three identification cards from Colombia, Puerto Rico, and the Dominican Republic, and had been previously sent to prison for dealing cocaine and was deported in 1999.[6] (http://en.wikipedia.org/wiki/Joe_Horn_shooting_controversy#cite_note-5)
A plain clothes police detective responding to the 911 call had arrived at the scene before the shooting and witnessed the escalation and shootings, while remaining in his car.[3] (http://en.wikipedia.org/wiki/Joe_Horn_shooting_controversy#cite_note-Report-2) His report on the incident indicated that the men who were killed "received gunfire from the rear".[1] (http://en.wikipedia.org/wiki/Joe_Horn_shooting_controversy#cite_note-NYTHorn-0)



Police Capt. A.H. Corbett stated the two men ignored Mr. Horn's order to freeze and one of the suspects ran towards Joe Horn before he angled away from him toward the street when he was shot in the back.



Pasadena police confirmed that the two men were shot after they ventured into his front yard. The detective did not arrest Horn.

http://en.wikipedia.org/wiki/Joe_Horn_shooting_controversy

Misteredd
03.07.2008, 11:43
Hast du ne Knarre zu Hause rumliegen, oder trägst sie? Ja? Also ich nicht.Es gibt hierzulande auch kein Grundrecht auf Waffenbesitz und entmilitarisiert wurde Germany dank Us-Boys ja auch ganz ordentlich.........

Ich besitze legal Waffen. Das kannst Du auch, wen Du Deinen Arsch nur hochkriegen und nicht so viel Jammern würdest.

Quo vadis
03.07.2008, 12:08
Ich besitze legal Waffen. Das kannst Du auch, wen Du Deinen Arsch nur hochkriegen und nicht so viel Jammern würdest.

Was du suggierieren möchtes ist, dass die Beschaffung von Waffen in unserem Land so normal wie Äpfelkaufen ist.Kannst ja mal einen Einbrecher erschießen---Waffenschein für welche Art Waffen--war der Waffenschrank verschlossen--waren Waffe und Munition getrennt aufbewahrt usw.
Die "Notwehrsituation" können manche scheinbar kaum abwarten wenn man die Kommentare hier so liest........

WIENER
03.07.2008, 12:09
ja in österreich ist es genau umgekehrt, da hätten sich die einbrecher auf dem schwarzmarkt in wien oder umgebung waffen besorgt, und hätten den rentner (dem es in österreich nicht so einfach gestattet ist eine waffe zu besitzen) niedergeschossen.

trauriges österreich ... ein land für das man sich schämen sollte.


Und das ist in den letzten, sagen wir mal 10 Jahren wie oft passiert?

Im übrigen ist es in Österreich relativ einfach eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, im Grunde reicht es nicht vorbestraft zu sein, Nur das tragen von aufmagazinierten Waffen in der Öffentlichkeit ist an sehr strenge Auflagen gebunden. Ich selbst besitze 2 Waffen, und bin ein einziges Mal kontrolliert worden ob ich sie richtig verwahre.

Zarah
03.07.2008, 12:12
Die Waffenkultur der Amerikaner finde ich abartig!
Ausländer bringen uns diese brutale Kultur schon seit Jahren ins Land.
Für mich sind auch Messer gefährliche Waffen.

WIENER
03.07.2008, 12:13
Die Waffenkultur der Amerikaner finde ich abartig!
Ausländer bringen uns diese brutale Kultur schon seit Jahren ins Land.
Für mich sind auch Messer gefährliche Waffen.

Und mit was schneidest du dein Brot?

Misteredd
03.07.2008, 12:17
Die Waffenkultur der Amerikaner finde ich abartig!
Ausländer bringen uns diese brutale Kultur schon seit Jahren ins Land.
Für mich sind auch Messer gefährliche Waffen.

Haspelbein hatte es bereits auf den Punkt gebracht, so ein Stück Stahl bringt Dich nicht alleine um, da gehört immer ein problematischer Mensch dazu.

hardStyler
03.07.2008, 12:33
Richtig. Ein deutliches Zeichen für eine zivilisierte und kultivierte Gemeinschaft. Davon willst Du vermutlich nichts wissen.

Nein, von "deutschen" Verhältnissen haben ich die Schnauze voll.

ganja
03.07.2008, 12:47
[COLOR=Red]Hierbei gilt der GRundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen hat. Die Einbrecher waren auch nicht beim Flüchten, sondern sie kamen mit ihrer Beute von mehreren Tausen Dollar gerade aus dem Haus und gingen über den Rasen des Schützen auf dessen Haus zu.

Du kommst jetzt mit Info's, die ich aus der Bild nicht habe. Gut möglich, dass die wiedermal ein bisschen Müll geschrieben haben. Das Telefonat höre ich mir im Geschäft jedenfalls nicht an.

Ok, da könnte er Angst bekommen haben, war ev. überfordert und hat aus dem Affekt geschossen. Kann natürlich sein, muss aber nicht... Ich finde es ehrlich gesagt schon krank, überhaupt ne Shotgun und Munition zu kaufen, mit der Absicht, sie ev. am Menschen einzusetzten. Aber da sind wir wohl anderer Meinung.

Dass das hier (jedenfalls in der Schweiz) für ihn auch straflos abgeblieben wäre, glaube ich aber erst, wenn es einen vergleichbaren Fall mit diesem Ergebnis gibt. Auch nach dem durchblättern des StGB... Ich habe jedenfalls nirgends gesehen, dass bei einem Angriff auf "fremdes" Eigentum die Notwehr gegeben ist.
Wir könnten uns jetzt Gegenseitig mit Paragraphen zutexten, schlussendlich ist das eh immernoch Interpretationssache und hängt vom Richter ab.

Eine Bemerkung hab ich aber noch. Alles richtig gemacht hat er definitv nicht, 3 Schuss für 2 Gegner mit ner Shotgun, das geht noch besser :D

Misteredd
03.07.2008, 13:35
Du kommst jetzt mit Info's, die ich aus der Bild nicht habe. Gut möglich, dass die wiedermal ein bisschen Müll geschrieben haben. Das Telefonat höre ich mir im Geschäft jedenfalls nicht an.

Ok, da könnte er Angst bekommen haben, war ev. überfordert und hat aus dem Affekt geschossen. Kann natürlich sein, muss aber nicht... Ich finde es ehrlich gesagt schon krank, überhaupt ne Shotgun und Munition zu kaufen, mit der Absicht, sie ev. am Menschen einzusetzten. Aber da sind wir wohl anderer Meinung.

1. Selbst wenn er total kaltblütig und überlegt gehandelt hätte, hätte er sich auch hier nicht strafbar gemacht.

2. Ich weiß wozu Menschen fähig sind und gerade deshalb habe ich mich bewaffnet. Eine Shotgun ermöglicht es auch sehr schlechten Schützen ohne viel Übung zu treffen. Für mich ist sie auch erste Wahl. Zudem ist der mögliche Kollateralschaden wegen der geringen Reichweite eher ausgeschlossen. Du triffst den, den Du treffen möchtest, auf kurze Distanz auch sehr wirkungsvoll. Alles nach - Haspelbei korrigier mich, falls ich hier irre - 50 Metern ist für Unbeteiligte Passanten nicht mehr wirklich gefährlich.


Dass das hier (jedenfalls in der Schweiz) für ihn auch straflos abgeblieben wäre, glaube ich aber erst, wenn es einen vergleichbaren Fall mit diesem Ergebnis gibt. Auch nach dem durchblättern des StGB... Ich habe jedenfalls nirgends gesehen, dass bei einem Angriff auf "fremdes" Eigentum die Notwehr gegeben ist.

Das Schutzgut ist nicht in erster Linie das Eigentum. Schutzgut der Notwehr/Nothilfe ist zuallererst unsere Rechtsordnung, die dann wiederum das Eigentum schützt. So steht es in jedem juristischen Kommentar wie Schönke/Schröder und viele andere mehr.

Wir könnten uns jetzt Gegenseitig mit Paragraphen zutexten, schlussendlich ist das eh immernoch Interpretationssache und hängt vom Richter ab.

Nur wurden diese Paragrafen bereits in einer enormen Vielzahl von Urteilen interpretiert. Auch niedrige Richter sind zumindest mittelbar an diese vorhergehenenden Urteile der Obergerichte gebunden.

Eine Bemerkung hab ich aber noch. Alles richtig gemacht hat er definitv nicht, 3 Schuss für 2 Gegner mit ner Shotgun, das geht noch besser :D

Vielleich war der letzte ja ein schmerzbeendender Gnadenschuss ?

Zarah
03.07.2008, 13:40
Und mit was schneidest du dein Brot?

Ich lasse schneiden!;)

Kumusta
03.07.2008, 13:41
Nein, von "deutschen" Verhältnissen haben ich die Schnauze voll.

Hatte ich auch.

Als ich Deutschland verlassen habe, war mir zuerst hier auch vieles fremd und suspekt. Ich habe aber schnell gelernt und umgedacht. Heute sind viele Dinge für mich zur Selbstverständlichkeit geworden, so auch das Tragen einer Waffe. Darüber hinaus haben wir den hier üblichen 'houseboy', der mich bzw. meine Frau ständig auch als 'bodyguard' begleitet. Beides dient dem Selbstschutz und ist durchaus normal.

Mit den antiquierten Gesetzen und Rechtsvorschriften, der desolaten Justiz, der sich immer mehr abzeichnenden islamischen Kulturrevolution und der nach der Wiedervereinigung zunehmden sozialistischen und kommunistischen Machtverhältnisse, ist mir New Germany mehr als fremd geworden.

Unter dieser Prämisse könnte ich in diesem verkommenenen Demokratie-Gebilde nicht mehr leben, zumal ich Deutschland aus besseren Zeiten kenne.

Misteredd
03.07.2008, 13:46
Hier noch ein guter Link dazu:

Notwehr ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB (http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/32/) die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Die Notwehrhandlung ist bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen (Notwehrlage und Notwehrhandlung) gerechtfertigt:

Es wird ein Rechtsgut bedroht.
Die Angriffshandlung steht unmittelbar bevor, dauert an oder ist noch nicht beendet.
Die Angriffshandlung ist rechtswidrig.
Die Notwehrhandlung ist zur Abwehr ist erforderlich.
Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen.
Stehen mehrere Mittel zur Auswahl, ist das mildeste zu wählen, sofern damit der Angriff ebenso wirksam abgewehrt werden kann. Der Angegriffene darf dabei grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt; er ist nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist.
Der schmächtige A wird von dem ihm körperlich weit überlegenen B angegriffen. Eine Verteidigung des A mit einer lebensgefährlichen Handlung (ggf. unter Einsatz einer Waffe) ist hier auch dann zulässig, wenn er von B nur mit Fäusten angegriffen wird, er jedoch auf Grund seiner Unterlegenheit mit schweren Körperverletzungen zu rechnen hat (BGH 01.06.1994 - 2 StR 195/94).
Sofern sich ein Verteidiger in Notwehr mit einer Schusswaffe mit einem tödlichen Schuss verteidigt, hat er vorher die Anwendung der Schusswaffe anzudrohen und einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz zu versuchen BGH 30.10.1986 - 4 StR 505/86.


Nicht nur Leib und Leben, sondern z.B. auch das Eigentum (http://www.juraforum.de/lexikon/Eigentum), die Ehre, der Besitz (http://www.juraforum.de/lexikon/Besitz) und das Hausrecht dürfen notfalls mit scharfen Mitteln verteidigt werden, wenn es sich bei dem Angriff nicht um eine Bagatelle handelt.
Hinweis:

Die private Notwehr ist gegenüber dem staatlichen Schutz grundsätzlich subsidiär. Kann also z.B. ein Polizeibeamter noch rechtzeitig zur Abwehr eines Angriffs herbeigerufen werden, dann ist eine eigene Verteidigung nicht erforderlich i.S. des § 32 StGB (http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/32/) und daher auch nicht gerechtfertigt.

Der Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes (sog. Erlaubnistatbestandsirrtum (http://www.juraforum.de/lexikon/Erlaubnistatbestandsirrtum)) wird wie ein Tatbestandsirrtum (http://www.juraforum.de/lexikon/Tatbestandsirrtum) nach § 16 StGB (http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/16/) behandelt. Dies bedeutet, dass derjenige, der einen vermeintlichen Angriff abwehrt und dabei einem anderen Schaden zufügt, nicht wegen vorsätzlicher, wohl aber wegen fahrlässiger Tatbegehung bestraft werden kann.
Auch bei der irrigen Annahme eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs darf der Täter aber nicht mehr als der in wirklicher Notwehr Handelnde tun.
A geht abends im Park spazieren. Ihm kommt B entgegen, der in A einen Arbeitskollegen erkennt und daher zum Gruß seinen Spazierstock emporhebt. A erkennt auf Grund der Dunkelheit den B nicht und denkt, dass B mit dem Stock zum Schlag auf ihn ausgeholt hat. Um dem vermeintlichen Schlag zuvorzukommen, streckt A den B mit einem Faustschlag nieder. Obwohl der vermeintliche Angriff des B damit bereits erfolgreich abgewehrt ist, setzt der empörte A seinen Gegenangriff auf den am Boden liegenden B noch mit Fußtritten fort.Wegen der Fußtritte hat sich A wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafbar gemacht.
Bei dem Irrtum über die rechtlichen Voraussetzungen der Notwehr, also beispielsweise über die Erfoderlichkeit einer Notwehrhandlung, handelt es sich um einen Erlaubnisirrtum, der den in § 17 StGB (http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/17/) normierten Regeln des direkten Verbotsirrtums (http://www.juraforum.de/lexikon/Verbotsirrtum) folgt und daher bei Vermeidbarkeit des Irrtums - was in aller Regel der Fall ist - nur strafmildernd berücksichtigt wird.
Wer in vorwerfbarer Weise einen Angriff auf sich provoziert hat, darf nicht bedenkenlos von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen und sogleich ein lebensgefährliches Mittel einsetzen. Er muss vielmehr dem Angriff nach Möglichkeit ausweichen und darf zur Trutzwehr mit einem äußerst gefährlichen Mittel erst Zuflucht nehmen, wenn er alle Möglichkeiten der Schutzwehr ausgenützt hat, BGH 29.12.1987 - 1 StR 642/87.

http://www.juraforum.de/lexikon/Notwehr


Notwehrfähig sind also

Leib
Leben
Eigentum (http://www.juraforum.de/lexikon/Eigentum)
Ehre
Besitz (http://www.juraforum.de/lexikon/Besitz)
Hausrecht

und somitauch Rechte die geringer sind als Eigentumsrechte.

Ramuthra
03.07.2008, 14:16
Hier noch ein guter Link dazu:

Notwehr ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB (http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/32/) die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Die Notwehrhandlung ist bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen (Notwehrlage und Notwehrhandlung) gerechtfertigt:

Es wird ein Rechtsgut bedroht.
Die Angriffshandlung steht unmittelbar bevor, dauert an oder ist noch nicht beendet.
Die Angriffshandlung ist rechtswidrig.
Die Notwehrhandlung ist zur Abwehr ist erforderlich.
Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen.
Stehen mehrere Mittel zur Auswahl, ist das mildeste zu wählen, sofern damit der Angriff ebenso wirksam abgewehrt werden kann. Der Angegriffene darf dabei grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt; er ist nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist.
Der schmächtige A wird von dem ihm körperlich weit überlegenen B angegriffen. Eine Verteidigung des A mit einer lebensgefährlichen Handlung (ggf. unter Einsatz einer Waffe) ist hier auch dann zulässig, wenn er von B nur mit Fäusten angegriffen wird, er jedoch auf Grund seiner Unterlegenheit mit schweren Körperverletzungen zu rechnen hat (BGH 01.06.1994 - 2 StR 195/94).
Sofern sich ein Verteidiger in Notwehr mit einer Schusswaffe mit einem tödlichen Schuss verteidigt, hat er vorher die Anwendung der Schusswaffe anzudrohen und einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz zu versuchen BGH 30.10.1986 - 4 StR 505/86.


Nicht nur Leib und Leben, sondern z.B. auch das Eigentum (http://www.juraforum.de/lexikon/Eigentum), die Ehre, der Besitz (http://www.juraforum.de/lexikon/Besitz) und das Hausrecht dürfen notfalls mit scharfen Mitteln verteidigt werden, wenn es sich bei dem Angriff nicht um eine Bagatelle handelt.
Hinweis:

Die private Notwehr ist gegenüber dem staatlichen Schutz grundsätzlich subsidiär. Kann also z.B. ein Polizeibeamter noch rechtzeitig zur Abwehr eines Angriffs herbeigerufen werden, dann ist eine eigene Verteidigung nicht erforderlich i.S. des § 32 StGB (http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/32/) und daher auch nicht gerechtfertigt.

http://www.juraforum.de/lexikon/Notwehr


Notwehrfähig sind also

Leib
Leben
Eigentum (http://www.juraforum.de/lexikon/Eigentum)
Ehre
Besitz (http://www.juraforum.de/lexikon/Besitz)
Hausrecht

und somitauch Rechte die geringer sind als Eigentumsrechte.

Schöne Zusammenfassung des Notwehrrechts, die sich auch mit meinem Wissen diesbezüglich deckt. Tatsächlich geht das deutsche Notwehrrecht bezüglich seiner gesetzlichen Grundlage sehr weit, auch im Vergleich zu anderen Staaten. Was der einzelne Richter auch angesichts der jeweiligen Beweislage macht, ist natürlich wieder eine ganz andere Geschichte.

sporting
03.07.2008, 14:17
Und das ist in den letzten, sagen wir mal 10 Jahren wie oft passiert?

es geht nicht darum wie oft es passiert, sondern das es passiert.



Im übrigen ist es in Österreich relativ einfach eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, im Grunde reicht es nicht vorbestraft zu sein, Nur das tragen von aufmagazinierten Waffen in der Öffentlichkeit ist an sehr strenge Auflagen gebunden. Ich selbst besitze 2 Waffen, und bin ein einziges Mal kontrolliert worden ob ich sie richtig verwahre.

jaja, blablup ...

der einfachste und billigste weg ist der schwarzmarkt.

Misteredd
03.07.2008, 14:24
Schöne Zusammenfassung des Notwehrrechts, die sich auch mit meinem Wissen diesbezüglich deckt. Tatsächlich geht das deutsche Notwehrrecht bezüglich seiner gesetzlichen Grundlage sehr weit, auch im Vergleich zu anderen Staaten. Was der einzelne Richter auch angesichts der jeweiligen Beweislage macht, ist natürlich wieder eine ganz andere Geschichte.


Der Richter darf aber nur dann eine Verurteilung aussprechen, wenn jeder vernünftige Zweifel verstummt ist. Das ist eher selten.

Mariko
03.07.2008, 15:20
Der Richter darf aber nur dann eine Verurteilung aussprechen, wenn jeder vernünftige Zweifel verstummt ist. Das ist eher selten.

Nun gut, der Sachverhalt scheint doch etwas anders zu liegen, als ursprünglich gedacht. Wenn die Täter nicht in entgegengesetzer Richtung davonliefen, sondern Anstalten machten, auf das Haus des Schützen zuzukommen, wodurch dieser denken konnte, dass sie auch dort einsteigen wollten, er ferner die Einbrecher zum Stehenbleiben aufforderte, aber dann dennoch einer zunächst auf ihn zulief, ändert das die Beurteilung natürlich. Da wäre ich dann eher geneigt, eine Notwehrlage anzunehmen, da es dann auch und entscheidend um das Rechtsgut der Unversehrtheit/ des Lebens des Schützen ginge und nicht lediglich um das des Eigentums des Nachbarn. Die Betonung liegt aber auf "eher" - selbstverständlich ist das trotzdem nicht.



Im Übrigen finde ich es aber bezeichnend, dass du in den US-Auszügen zu dem Fall als nach deiner Aussage "Wichtiges" fortlaufend alles hervorgehoben hast, was auf einen ausländischen Hintergrund der Personen verweist. Da hast du sogar dick markiert, dass der beklaute Nachbar (der ja nichtmal anwesend war und mit dem Fall an sich absolut nichts zu tun hatte) vietnamesischer Abstammung ist:D Was das alles mit den grundsätzlichen rechtlichen Fragen zur Notwehrsituation zu tun hat, erschließt sich nicht so ganz...
Dafür hast du dann die Aussage dieses Zivilpolizisten, die Einbrecher seien in den Rücken geschossen worden, überhaupt nicht markiert, obwohl die natürlich ganz wichtig ist, und lieber noch fünfmal betont, dass die Täter zunächst auf den Schützen zukamen...objektive Sachverhaltsdarstellung ist was anderes, mein Lieber:)

Misteredd
03.07.2008, 15:46
Nun gut, der Sachverhalt scheint doch etwas anders zu liegen, als ursprünglich gedacht. Wenn die Täter nicht in entgegengesetzer Richtung davonliefen, sondern Anstalten machten, auf das Haus des Schützen zuzukommen, wodurch dieser denken konnte, dass sie auch dort einsteigen wollten, er ferner die Einbrecher zum Stehenbleiben aufforderte, aber dann dennoch einer zunächst auf ihn zulief, ändert das die Beurteilung natürlich. Da wäre ich dann eher geneigt, eine Notwehrlage anzunehmen, da es dann auch und entscheidend um das Rechtsgut der Unversehrtheit/ des Lebens des Schützen ginge und nicht lediglich um das des Eigentums des Nachbarn. Die Betonung liegt aber auf "eher" - selbstverständlich ist das trotzdem nicht.



Im Übrigen finde ich es aber bezeichnend, dass du in den US-Auszügen zu dem Fall als nach deiner Aussage "Wichtiges" fortlaufend alles hervorgehoben hast, was auf einen ausländischen Hintergrund der Personen verweist. Da hast du sogar dick markiert, dass der beklaute Nachbar (der ja nichtmal anwesend war und mit dem Fall an sich absolut nichts zu tun hatte) vietnamesischer Abstammung ist:D Was das alles mit den grundsätzlichen rechtlichen Fragen zur Notwehrsituation zu tun hat, erschließt sich nicht so ganz...
Dafür hast du dann die Aussage dieses Zivilpolizisten, die Einbrecher seien in den Rücken geschossen worden, überhaupt nicht markiert, obwohl die natürlich ganz wichtig ist, und lieber noch fünfmal betont, dass die Täter zunächst auf den Schützen zukamen...objektive Sachverhaltsdarstellung ist was anderes, mein Lieber:)


Meine Markierungen sind nur in Rot und ich habe sonst nichts unterstrichen oder hervorgehoben. Das stammt aus der Quelle Wikipedia.org. Hättest Du Dir die Mühe gemacht die zu lesen .......

Kannst Du mir bitte die diffuse Einlassung des Polizisten erklären, wie man auf jemanden zulaufen kann und dann einen Schuss in den Rücken bekommt ? Sind die Einbrecher rückwärts gerannt ? Der Telefonmitschnitt bestätigt das auf das Haus des Schützen zulaufen. Hör es Dir an!

Wenn Du ein wenig mehr Kriminalistik oder insbesondere sehr zu empfehlen Pathologie besucht hast, dann wirst Du diese Sachlage öfters vorfinden.

Das Schussopfer wendet sich im letzten moment reflexartig ab, weil es erschrickt. Um Dir näheres darstellen zu können benötige ich für diesen Fall den Bericht des Coroners.

Mariko
03.07.2008, 16:03
Meine Markierungen sind nur in Rot und ich habe sonst nichts unterstrichen oder hervorgehoben. Das stammt aus der Quelle Wikipedia.org. Hättest Du Dir die Mühe gemacht die zu lesen .......

Kannst Du mir bitte die diffuse Einlassung des Polizisten erklären, wie man auf jemanden zulaufen kann und dann einen Schuss in den Rücken bekommt ? Sind die Einbrecher rückwärts gerannt ? Der Telefonmitschnitt bestätigt das auf das Haus des Schützen zulaufen. Hör es Dir an!

Wenn Du ein wenig mehr Kriminalistik oder insbesondere sehr zu empfehlen Pathologie besucht hast, dann wirst Du diese Sachlage öfters vorfinden.

Das Schussopfer wendet sich im letzten moment reflexartig ab, weil es erschrickt. Um Dir näheres darstellen zu können benötige ich für diesen Fall den Bericht des Coroners.




Ok. Ich hatte nur gesehen, dass du davon sprachst, die wichtigen Dinge unterstrichen zu haben. Dann wars aber zumindest irreführend, dass du nach dieser Aussage dann so einen wikitext genommen hast, wo jeder Quatsch irgendwohin verlinkt und so als unterstrichen erscheint. Aber gut, letztlich mein Fehler.


Dass sie zunächst auf das Haus des Schützen zukamen, bestreite ich ja gar nicht. Aber es ist eben nicht ganz klar, was genau geschah, nachdem der Schütze die Einbrecher gestellt hatte. Wenn der eine nach der Warnung auf ihn zukam, wie konnte er dann in den Rücken getroffen werden? Selbst, wenn er nach Abgabe des Schusses noch irgendwie reagieren konnte, ist es doch unwahrscheinlich, dass er sich in der Millisekunde noch komplett umdrehen konnte (Natürlich lasse ich mich auch gern durch kompetente Quellen vom Gegenteil überzeugen). Für mich sieht es eher so aus, als ob die Einbrecher lediglich flüchten und nicht etwa den bewaffneten Mann angreifen wollten.
Und ganz abgesehen davon bleibt immer noch der zweite Einbrecher, was geschah mit dem? Kam er auch nach der Warnung auf den Schützen zu? Darüber steht dort nichts.

Ich bin nunmal nicht so schnell dabei, den Tod zweier Menschen zu rechtfertigen oder gar gutzuheißen.

Misteredd
03.07.2008, 16:13
Dass sie zunächst auf das Haus des Schützen zukamen, bestreite ich ja gar nicht. Aber es ist eben nicht ganz klar, was genau geschah, nachdem der Schütze die Einbrecher gestellt hatte. Wenn der eine nach der Warnung auf ihn zukam, wie konnte er dann in den Rücken getroffen werden? Selbst, wenn er nach Abgabe des Schusses noch irgendwie reagieren konnte, ist es doch unwahrscheinlich, dass er sich in der Millisekunde noch komplett umdrehen konnte (Natürlich lasse ich mich auch gern durch kompetente Quellen vom Gegenteil überzeugen). Für mich sieht es eher so aus, als ob die Einbrecher lediglich flüchten und nicht etwa den bewaffneten Mann angreifen wollten.

Die Sachen fallen lassen und wegrennen sieht aber anders aus. Wenn es keine Flucht war, was war es denn dann ?

Und ganz abgesehen davon bleibt immer noch der zweite Einbrecher, was geschah mit dem? Kam er auch nach der Warnung auf den Schützen zu? Darüber steht dort nichts.

Kann ich Dir leider nicht sagen. Dazu habe ich bis jetzt keine Quelle gefunden.

Ich bin nunmal nicht so schnell dabei, den Tod zweier Menschen zu rechtfertigen oder gar gutzuheißen.

Die Frage ist doch, ob Horn von einem Angriff ausgehen durfte - alles andere lief ja sehr schnell ab, ohne dass irgendjemand eine Überlegungsauszeit nehmen konnte. Wenn ein gestellter Einbrecher auf den Schützen zurennt, dann weiss ich nicht, wie der sich denn anders verhalten soll. Die Entfernung waren nur vier Meter.

Aus vier Metern ist es wohl auch sehr schwer, einen Menschen mit einer Pumpgun nicht lebensgefährlich zu treffen.

Verbliebe also nicht vorwerfbares zurück.

Pascal_1984
03.07.2008, 17:12
Man hätte dem Leben dieser Spinner nicht gleich ein Ende setzen müssen. Materielle Güter haben nicht den selben Stellenwert wie das menschliche Leben.

Dennoch sollte jeder das recht haben, sein haus so zu verteidigen wie es ihm beliebt!

Klopperhorst
03.07.2008, 17:18
Über dieses Stadium der Selbstjustiz in Wildwest-Manier sind wir in Europa zum Glück schon lange hinaus. Bei uns würde der schießwütige Alte zu Recht für Jahre hinter Gitter gesperrt.

Zustimmung.

Man sollte nicht vergessen, daß er hier offenbar nicht aus Notwehr gehandelt hat sondern die Leute festgehalten und dann trotz Anruf bei der Polizei kaltblütig erschossen.

Wer sich darüber freut, dem attestiere ich einen unmoralischen Charakter, aber bei sowas trennt sich immer die Spreu vom Weizen.


---

Ausonius
03.07.2008, 17:22
Was ist jetzt eigentlich der schöne Teil an der Geschichte?

Don
03.07.2008, 17:54
Was ist jetzt eigentlich der schöne Teil an der Geschichte?

Die beiden Gangster verursachen keinen weiteren unverhältnismäßigen Aufwand.

uzi
03.07.2008, 18:00
Die beiden Gangster verursachen keinen weiteren unverhältnismäßigen Aufwand.

:cool2:

...noch dazu, wenn grandpa im Schaukelstuhl sitzend nur die pump-gun aus dem Fenster halten muss...

Brotzeit
03.07.2008, 20:18
Warum mussten die beiden Männer ausgerechnet dort ihren gemeinschaftlichen Selbstmord begehen ?

cycloclasticus
03.07.2008, 20:29
Was hatten die zwei Einbrecher in / an seinem Haus zu suchen? ...........

Du bist doch noch zu doof um die BILD richtig zu lesen. "Joe Horn sieht im Nachbarhaus zwei Einbrecher." :rolleyes:

Haspelbein
03.07.2008, 20:41
Du bist doch noch zu doof um die BILD richtig zu lesen. "Joe Horn sieht im Nachbarhaus zwei Einbrecher." :rolleyes:

Sie befanden sich auf dem Weg zurueck vom Nachbarshaus, und bewegten sich in Richtung Horns Hauses.

Ueberhaupt, man sollte Joe Horn erst einmal loben, dass er so nett das Hab und Gut seiner vietnamesischen Nachbarn schuetzte. (Wahrscheinlich wurde deshalb die Rassismuskeule noch nicht herausgeholt.)

Geronimo
03.07.2008, 20:58
Was ist jetzt eigentlich der schöne Teil an der Geschichte?

Der Schütze wurde freigesprochen! Lang lebe Joe Horn! Auf grund seines Namens wahrscheinlich ein (wie die meisten) deutschstämmiger Texaner. Ach wie freut mich das Gejaule der Linksdreher hier. Schöner Strang. Besonderer Dank an Misteredd, der den Vögeln mal wieder gezeigt hat wo der Hammer hängt und Bartel den Most holt.:lach:

Gruß
Gero

Mariko
03.07.2008, 22:31
Der Schütze wurde freigesprochen! Lang lebe Joe Horn! Auf grund seines Namens wahrscheinlich ein (wie die meisten) deutschstämmiger Texaner. Ach wie freut mich das Gejaule der Linksdreher hier. Schöner Strang. Besonderer Dank an Misteredd, der den Vögeln mal wieder gezeigt hat wo der Hammer hängt und Bartel den Most holt.:lach:

Gruß
Gero


Misteredd hat lediglich aufgezeigt, dass es sich mit Juristen zumeist angenehmer diskutiert. Denn auch wenn ich seine Ansichten nicht teile, argumentiert er wenigstens und pöbelt nicht nur herum. Du hast dir doch garantiert nichtmal die Mühe gemacht, über die Argumente, die wir hier ausgetauscht haben, ernsthaft nachzudenken.

Geronimo
03.07.2008, 22:35
Misteredd hat lediglich aufgezeigt, dass es sich mit Juristen zumeist angenehmer diskutiert. Denn auch wenn ich seine Ansichten nicht teile, argumentiert er wenigstens und pöbelt nicht nur herum. Du hast dir doch garantiert nichtmal die Mühe gemacht, über die Argumente, die wir hier ausgetauscht haben, ernsthaft nachzudenken.

Armer Wicht. Mehr ist zu dir nicht zu sagen.

Mariko
03.07.2008, 22:39
Du bist doch noch zu doof um die BILD richtig zu lesen. "Joe Horn sieht im Nachbarhaus zwei Einbrecher." :rolleyes:



Die Situation liegt aber doch etwas anders, da die Einbrecher anschließend auf das Haus des Schützen zusteuerten, er dann (evtl. in Panik) herausrannte, sie zuerst warnte und nur festsetzen wollte, aber einer der Täter dennoch auf ihn zukam. Das klingt schon anders als die ursprüngliche Version. Dennoch müsste man noch mehr wissen, um wirklich abschließend zu entscheiden (was war z.Bsp. mit dem zweiten Täter, und warum wurde der erste in den Rücken getroffen?). Eine glasklare Notwehrlage ist es jedenfalls nicht.

Drache
04.07.2008, 06:37
Was für uns die kleptomanischen Rumänen, sind für die Amerikaner die lateinamerikanischen Bohnenfresser!

Wer sich als Einbrecher verdingt, muss mit so etwas rechnen!
Ich nenne es mal Berufsrisiko...

Eridani
04.07.2008, 10:53
Einfach köstlich::lach:
_____________________
Trotz Warnung durch die Polizei

Mann erschießt zwei Einbrecher – Freispruch!

„Boom, Du bist tot!“, hörte der Polizist am Telefon. Dann einen Schuss, neues Durchladen einer Pump-Gun, noch ein Schuss.

Danach lagen zwei Einbrecher tot auf der Straße – gerichtet von Joe Horn (61), einem Frührentner aus Pasadena (USA). Ereignisse aus dem November 2007 – jetzt sprach ihn ein Geschworenen-Gericht frei.


http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/07/01/mann-erschiesst/verdaechtige-selbst,geo=5013964.html

Gruß
Gero
------------------------------------------
Wunderbar :] Ich wünschte, ich wäre Texaner.
Ich glaube, Dreck beseitigen , wäre meine Spezialität.........:D


E:

WIENER
04.07.2008, 10:59
------------------------------------------
Wunderbar :] Ich wünschte, ich wäre Texaner.
Ich glaube, Dreck beseitigen , wäre meine Spezialität.........:D


E:

Und- gibts bei uns net genug Dreck?

The_Darwinist
20.07.2008, 00:44
Nur noch mal rein sprachlich.
Es handelt sich natürlich um eine Situation,in der der Bartel eben nicht den Most holt. Das Sprichwort kommt aus dem Jiddischen bzw. Rotwelschen. Ein Bartel ist da ein Brecheisen und Most heisst Geld.
Gemeint war damit ein Einbrecher, der mittels seines Brecheisens die Tür, das Fenster und den Tresor aufmachte, um mit der Kohle nen langen Schuh zu machen.
Klappte dass, dann hatte der Bartel den Most geholt. Ging es in die Hose, war das dann ein Shlim'masl, von schlimm und masl (hebräisch Glück), also Unglück, ein Schlammassel halt.
Kommt halt ab und an mal vor.
Schwund ist überall. Wenn es aber richtig Schwund gibt bei illegalen Tätigkeiten, dann überlegen sich viele das nochmal.
Ausweiden, Vierteilen, Teeren und Federn hat seine Vorzüge (Genau in dieser Reihenfolge übrigens)
Es spart Knastzellen, setzt ein Beispiel, im Falle des Scheiterhaufens sozusagen ein loderndes Fanal und sorgt für die moralische Volksgesundheit.
Auch ein zünftiges Todesurteil wie im alten Germanien kommt gut.
Alle Angehörigen und Freunde des Opfers versammeln sich um einen Baum, stellen den Verurteilten drunter, Strick um Hals, Strick um Ast, Strickende wird von allen gemeinsam gehalten und dann beginnt mal schön langsam zu ziehen.
Das bringts! Da traut sich keiner mehr, vorsätzlich wen andern umzubringen.
Denn er muß ja zusehen, wie der Verurteilte ca. 15 min zum Abröcheln braucht.
Das schafft den festen Willen, nicht der nächste am Baum zu sein.
Da kommt übrigens das Sprichwort her, dass jemand sich abstrampelt.
Wer aufgehängt wird, der tritt ziellos mit den Beinen herum, bis ihm die Luft wegbleibt.
Immerhin hat er dann noch was davon gehabt. Er konnte einige Zeit auf die Gemeinde herabsehen!
Wer klaut, dem kann man wie bei den Museln die Hand abschlagen.
Das ergibt ne gute Grundlage, denn wenn er danach noch mal erwischt wird, dann ist die andere Hand auch ab, und somit ist es ganz furchtbar schwierig, dann noch ne Brieftasche abzuzocken.
Mal abgesehn davon, würde unser Gesetzbuch dadurch ratzfatz auf ca. 20 Seiten schrumpfen.

Prokurist
20.07.2008, 03:13
Ich finde es erheiternd wie manche Leute unzivilisierte Barberei auf der einen Seite verurteilen und auf der anderen Seite verteidigigen, ja sogar gutheißen. :)

Zum Fall: Würde Jemand mein Hab und Gut bedrohen und ich hätte eine Waffe zur Hand, würde ich Denjenigen daran hindern, was eine Einschränkung seiner körperlichen Unversehrtheit zur Folge hätte.

Allerdings würde ich nicht mein Karma belasten, nur weil Jemand an meine (oder meines Nachbarn) 'Plörren' will.

Allerdings habe ich entsprechendes Wissen und gewisse Fähigkeiten, die es mir ermöglichen eine gewisse Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Illuminati
20.07.2008, 23:13
Was ist denn so schlimm daran? Die US-Verfassung erlaubt den Waffenbesitz sowie die Benutzung der Waffen zur Selbstverteitigung und des eigenen Gutes. Wer sich entschließt einen auszurauben und einen möglichen Raubmord in Kauf zu nehmen, muss damit rechnen selber draufzugehen.

Jermak
21.07.2008, 01:06
Einfach köstlich::lach:
_____________________
Trotz Warnung durch die Polizei

Mann erschießt zwei Einbrecher – Freispruch!

„Boom, Du bist tot!“, hörte der Polizist am Telefon. Dann einen Schuss, neues Durchladen einer Pump-Gun, noch ein Schuss.

Danach lagen zwei Einbrecher tot auf der Straße – gerichtet von Joe Horn (61), einem Frührentner aus Pasadena (USA). Ereignisse aus dem November 2007 – jetzt sprach ihn ein Geschworenen-Gericht frei.


http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/07/01/mann-erschiesst/verdaechtige-selbst,geo=5013964.html

Gruß
Gero

Also ich würde es nicht tuen. Aber es war kein Unrecht. Laut dem texanischen Gesetz rechtmäßig... und auch nach dem gesunden Menschenverstand. Die Typen wären wahrscheinlich mit dem Diebesgut davon gekommen und warum sollte sich das einer mit einer Pump Gun gefallen lassen?

Geronimo
21.07.2008, 03:15
Also ich würde es nicht tuen. Aber es war kein Unrecht. Laut dem texanischen Gesetz rechtmäßig... und auch nach dem gesunden Menschenverstand. Die Typen wären wahrscheinlich mit dem Diebesgut davon gekommen und waru m sollte sich das einer mit einer Pump Gun gefallen lassen?

Eben. Zumal sie auch noch auf dem Weg zu ihm waren! Guter Rentner, dieser Joe Horn!

Gruß
Gero

Geronimo
21.07.2008, 03:18
Was ist denn so schlimm daran? Die US-Verfassung erlaubt den Waffenbesitz sowie die Benutzung der Waffen zur Selbstverteitigung und des eigenen Gutes. Wer sich entschließt einen auszurauben und einen möglichen Raubmord in Kauf zu nehmen, muss damit rechnen selber draufzugehen.

So ist es! Punkt!

Gruß
Gero

lupus_maximus
21.07.2008, 07:01
Über dieses Stadium der Selbstjustiz in Wildwest-Manier sind wir in Europa zum Glück schon lange hinaus. Bei uns würde der schießwütige Alte zu Recht für Jahre hinter Gitter gesperrt.
Tut mir leid, wer sich an meinem Eigentum oder anderer vergreift, wird umgenietet.

Schließlich steht schon im GG, Eigentum verpflichtet, zur Gegenwehr!

Mondgoettin
21.07.2008, 08:34
Einfach köstlich::lach:
_____________________
Trotz Warnung durch die Polizei

Mann erschießt zwei Einbrecher – Freispruch!

„Boom, Du bist tot!“, hörte der Polizist am Telefon. Dann einen Schuss, neues Durchladen einer Pump-Gun, noch ein Schuss.

Danach lagen zwei Einbrecher tot auf der Straße – gerichtet von Joe Horn (61), einem Frührentner aus Pasadena (USA). Ereignisse aus dem November 2007 – jetzt sprach ihn ein Geschworenen-Gericht frei.


http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/07/01/mann-erschiesst/verdaechtige-selbst,geo=5013964.html

Gruß
Gerogenau,der wilde westen kehrt in die usa zurueck.auch dank der laschen waffengesetze dort.:rolleyes:

lupus_maximus
21.07.2008, 09:32
genau,der wilde westen kehrt in die usa zurueck.auch dank der laschen waffengesetze dort.:rolleyes:
Dies ist ja in Deutschland nicht zu befürchten!
Der Deutsche ist offiziell entwaffnet und der Ersatzdeutsche inoffiziell bewaffnet!

Bärwolf
21.07.2008, 09:44
Einfach köstlich::lach:
_____________________
Trotz Warnung durch die Polizei

Mann erschießt zwei Einbrecher – Freispruch!

„Boom, Du bist tot!“, hörte der Polizist am Telefon. Dann einen Schuss, neues Durchladen einer Pump-Gun, noch ein Schuss.

Danach lagen zwei Einbrecher tot auf der Straße – gerichtet von Joe Horn (61), einem Frührentner aus Pasadena (USA). Ereignisse aus dem November 2007 – jetzt sprach ihn ein Geschworenen-Gericht frei.


http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/07/01/mann-erschiesst/verdaechtige-selbst,geo=5013964.html

Gruß
Gero

Absolut gerecht & richtig!

Sowas sollte in Deutschland auch Gesetz werden!

lupus_maximus
21.07.2008, 09:48
Absolut gerecht & richtig!

Sowas sollte in Deutschland auch Gesetz werden!
Dies können unsere "Führer" nicht zulassen!
In kürzester Frist wären die Ersatzdeutschen weg und wer soll dann noch die Pensionen bezahlen?

Misteredd
21.07.2008, 10:37
Absolut gerecht & richtig!

Sowas sollte in Deutschland auch Gesetz werden!

Das ist bereits jetzt Recht und Gesetz.

Prokurist
21.07.2008, 10:57
Das ist bereits jetzt Recht und Gesetz.

Was ja bereits ausführlich geklärt worden ist. :rolleyes:

Aber 'mal ganz 'offtopic':

Könntest Du mir den Gefallen tun, Deine Signatur etwas zu 'verschmälern'?
(Evtl. Einen Textlink, wie bspw. "Long live Horn! (http://www.boston.com/news/nation/articles/2007/11/27/shooting_of_burglars_in_texas_draws_debate/)")
Danke!

Bärwolf
21.07.2008, 20:15
Das ist bereits jetzt Recht und Gesetz.

Aha, ich darf also einfach so eine PumpGun in meinem Hause haben?

lupus_maximus
21.07.2008, 21:45
Aha, ich darf also einfach so eine PumpGun in meinem Hause haben?
Wer in Deutschland lange fragt, geht lange irr!
Nicht fragen sondern handeln!
Ganz einfach die Klappe halten.
Was der Beamte nicht weiß, macht ihn nicht heiß, so einfach ist dies.

Misteredd
22.07.2008, 07:48
Aha, ich darf also einfach so eine PumpGun in meinem Hause haben?

Wenn Du Sportschütze bist und keinen Pistolengriff verwendest, dann ja.

Bärwolf
22.07.2008, 08:57
Wer in Deutschland lange fragt, geht lange irr!
Nicht fragen sondern handeln!
Ganz einfach die Klappe halten.
Was der Beamte nicht weiß, macht ihn nicht heiß, so einfach ist dies.

Das sehe ich ganz genauso, meine Frage war auch nur rhetorisch gemeint ;)

Bärwolf
22.07.2008, 08:59
Wenn Du Sportschütze bist und keinen Pistolengriff verwendest, dann ja.

Gut, das ist mir soweit auch klar, aber es gibt schon einen kleinen Unterschied zu Texas, oder? ;)

lupus_maximus
22.07.2008, 10:19
Gut, das ist mir soweit auch klar, aber es gibt schon einen kleinen Unterschied zu Texas, oder? ;)
Natürlich!
Dort ist es warm und es gibt keine CO2 Abgabe!
Arme Pflanzen, in Deutschland müssen sie hungern!

Misteredd
24.07.2008, 09:39
Gut, das ist mir soweit auch klar, aber es gibt schon einen kleinen Unterschied zu Texas, oder? ;)

Jepp, den Pistolengriff.

Es geht aber auch sehr gut ohne:

http://www.mchenryidpa.com/special/pro-gun/washere.jpg

Bärwolf
24.07.2008, 09:50
Jepp, den Pistolengriff. Es geht aber auch sehr gut ohne.


Wie man sehen kann :D

Tanzwut
02.09.2009, 06:53
Einfach köstlich::lach:
_____________________
Trotz Warnung durch die Polizei

Mann erschießt zwei Einbrecher – Freispruch!

„Boom, Du bist tot!“, hörte der Polizist am Telefon. Dann einen Schuss, neues Durchladen einer Pump-Gun, noch ein Schuss.

Danach lagen zwei Einbrecher tot auf der Straße – gerichtet von Joe Horn (61), einem Frührentner aus Pasadena (USA). Ereignisse aus dem November 2007 – jetzt sprach ihn ein Geschworenen-Gericht frei.


http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/07/01/mann-erschiesst/verdaechtige-selbst,geo=5013964.html

Gruß
Gero

Servus !

wusste von dem vorfall nichts.
wenn es sich genauso abgespielt haben sollte, wie bild es beschrieb-kann ich nur eines sagen-
DIESE gesetze möchte ich in österreich auch haben.

Gruß
T

Bakerman
07.09.2009, 08:33
„Boom, Du bist tot!“, hörte der Polizist am Telefon. Dann einen Schuss, neues Durchladen einer Pump-Gun, noch ein Schuss.

Danach lagen zwei Einbrecher tot auf der Straße – gerichtet von Joe Horn (61), einem Frührentner aus Pasadena (USA). Ereignisse aus dem November 2007 – jetzt sprach ihn ein Geschworenen-Gericht frei.


http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/07/01/mann-erschiesst/verdaechtige-selbst,geo=5013964.html


Die "Übersetzung" der Warnung vor dem Gebrauch der Schusswaffe ist eine absolute Frechheit.