PDA

Vollständige Version anzeigen : Köhler unterzeichnet Lissabon-Vertrag nicht



hardStyler
30.06.2008, 16:18
http://www.welt.de/politik/article2163540/Koehler_unterzeichnet_Vertrag_von_Lissabon_nicht.h tml


Köhler unterzeichnet Vertrag von Lissabon nicht

Bundespräsident Horst Köhler will bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Ratifikationsurkunde zum EU-Reformvertrag nicht unterzeichnen. Köhler folge damit angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts, teilte das Bundespräsidialamt mit.

Bundespräsident Horst Köhler wird die Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon vorerst nicht unterzeichnen. Das teilte das Bundespräsidialamt am Montag in Berlin mit.

Das Staatsoberhaupt will erst abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht mit den Klagen gegen den Vertrag verfährt. Der Vertrag, gegen den sich die Klage unter anderem des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler richtet, kann nach dem irischen Nein möglicherweise nicht wie geplant zum 1. Januar 2009 oder zumindest vor der Europawahl im Juni 2009 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat haben das Vertragswerk bereits ratifiziert.

Jetzt muss nur noch das BVG diesen Unsinn stoppen, der Bundespräsident wäre bereit dann seine Unterschrift zu verweigern. Der nächste Rückschlag für die EU-Demokröten.

Jasminblüte
30.06.2008, 16:21
das bvg als letzter retter der demokratie (oder was bei uns davon übrig ist) ?

McDuff
30.06.2008, 16:46
das bvg als letzter retter der demokratie (oder was bei uns davon übrig ist) ?

Das wäre nicht das erste Mal. ...

cajadeahorros
30.06.2008, 17:04
http://www.welt.de/politik/article2163540/Koehler_unterzeichnet_Vertrag_von_Lissabon_nicht.h tml



Jetzt muss nur noch das BVG diesen Unsinn stoppen, der Bundespräsident wäre bereit dann seine Unterschrift zu verweigern. Der nächste Rückschlag für die EU-Demokröten.


Wie groß ist wohl die Wahrscheinlichkeit dass die aus dem erweiterten Parteisumpf stammenden Richter gegen die Blockparteien entscheiden?

(ich verstehe hier auch die große Hoffnung von Prof. Schachtschneider nicht der immer noch vom BVerfG spricht als wäre es eine neutrale, wohlmeinende Instanz).

SLOPPY
30.06.2008, 17:35
... bin bloss gespannt, wann dem Bundespräsidenten die letzten Kompetenzen genommen werden, und er zum totalen Tanzbären der brd-Parteiendiktatur wird.

FranzKonz
30.06.2008, 17:38
Wie groß ist wohl die Wahrscheinlichkeit dass die aus dem erweiterten Parteisumpf stammenden Richter gegen die Blockparteien entscheiden?

(ich verstehe hier auch die große Hoffnung von Prof. Schachtschneider nicht der immer noch vom BVerfG spricht als wäre es eine neutrale, wohlmeinende Instanz).

Wenn man die Leute lobt und ihre Wichtigkeit betont, machen sie vielleicht wirklich, was man von ihnen erwartet.

Quo vadis
30.06.2008, 17:42
... bin bloss gespannt, wann dem Bundespräsidenten die letzten Kompetenzen genommen werden, und er zum totalen Tanzbären der brd-Parteiendiktatur wird.



stimmt, bei der sonderbaren, polendevoten Gesine Schwan z.b. würden die Unterschriften zur Staatsauflösung nur so fliegen.......

SLOPPY
30.06.2008, 19:05
... bin bloss gespannt, wann dem Bundespräsidenten die letzten Kompetenzen genommen werden, und er zum totalen Tanzbären der brd-Parteiendiktatur wird.


stimmt, bei der sonderbaren, polendevoten Gesine Schwan z.b. würden die Unterschriften zur Staatsauflösung nur so fliegen.......
... meinte das eher allgemein zur Position des Bundespräsidenten in der brd.

Bruddler
30.06.2008, 19:13
http://www.welt.de/politik/article2163540/Koehler_unterzeichnet_Vertrag_von_Lissabon_nicht.h tml



Jetzt muss nur noch das BVG diesen Unsinn stoppen, der Bundespräsident wäre bereit dann seine Unterschrift zu verweigern. Der nächste Rückschlag für die EU-Demokröten.

Sollte er das tun (verweigern), wird man sicherlich in seiner Vergangenheit herumwühlen und nach einem dunklen Fleck suchen, um ihn damit doch noch "umzustimmen" ........
Was bei Lothar Späth usw. funktioniert hat, würde mit Sicherheit auch bei ihm funktionieren ! ;)

Deutschmann
30.06.2008, 19:21
Sollte er das tun (verweigern), wird man sicherlich in seiner Vergangenheit herumwühlen und nach einem dunklen Fleck suchen, um ihn damit doch noch "umzustimmen" ........
Was bei Lothar Späth usw. funktioniert hat, würde mit Sicherheit auch bei ihm funktionieren ! ;)

Stimmt.
Irgendwas hat jeder das man medial ausschlachten könnte.

Super-Horst. Der beste Präsi den wir bisher hatten. :]

henriof9
30.06.2008, 19:48
Wird es unseren Politikern nicht langsam peinlich, daß viele Gesetze vom BVG gekippt werden ?
Was für Dumpfbacken sitzen da eigentlich ?
Davon ausgehend, daß die meisten Anwälte sind, kann man sich ja nur noch fragen wie die ihr Examen gemacht haben.

Oder geht das so :

vom Kreissaal, in den Hörsaal, in den Plenarsaal :rolleyes:

Bruddler
30.06.2008, 19:50
Wird es unseren Politikern nicht langsam peinlich, daß viele Gesetze vom BVG gekippt werden ?
Was für Dumpfbacken sitzen da eigentlich ?
Davon ausgehend, daß die meisten Anwälte sind, kann man sich ja nur noch fragen wie die ihr Examen gemacht haben.

Oder geht das so :

vom Kreissaal, in den Hörsaal, in den Plenarsaal :rolleyes:

vom Kreissaal, in den Hörsaal, in den Plenarsaal, in den Knast !

SLOPPY
30.06.2008, 21:57
vom Kreissaal, in den Hörsaal, in den Plenarsaal, in den Knast !
... Nürnberg 2.0 wird kommen

Ingeborg
30.06.2008, 22:06
auch ein blinder UHU findet mal ein Korn?

SLOPPY
30.06.2008, 22:28
auch ein blinder UHU findet mal ein Korn?
... warum das Fragezeichen in diesem Satz? ;)

Rheinlaender
30.06.2008, 22:32
Wird es unseren Politikern nicht langsam peinlich, daß viele Gesetze vom BVG gekippt werden ?:

Die Frage muss anders herum sein - Was sitzen im BVerfG fuer Leute, die genuide politsche Fragen meinen beantworten zu koennen?

Juristen sind Juristen und Politiker sind Politiker. Wenn das Parlament redet hat die Justiz die Klappe zu halten und nur in extremen Einzelfaellen einzuschreiten wenn freiheitsrechte des Einzeln bedroht sind.

Kilgore
30.06.2008, 22:36
Die Frage muss anders herum sein - Was sitzen im BVerfG fuer Leute, die genuide politsche Fragen meinen beantworten zu koennen?

Juristen sind Juristen und Politiker sind Politiker. Wenn das Parlament redet hat die Justiz die Klappe zu halten und nur in extremen Einzelfaellen einzuschreiten wenn freiheitsrechte des Einzeln bedroht sind.

Unsere Politiker befinden sich in einem Feldzug gegen die eigene Verfassung. Es ist äußerst traurig, dass die Politik in Deutschland vom Verfassungsgericht bestimmt werden muss, angesichts der Inkompetenz vieler Verfassungsfeinde im Bundestag allerdings unerlässlich.

Rheinlaender
30.06.2008, 22:44
Unsere Politiker befinden sich in einem Feldzug gegen die eigene Verfassung. Es ist äußerst traurig, dass die Politik in Deutschland vom Verfassungsgericht bestimmt werden muss,...

Wenn man sich manche Urteile des BVerfG anschaut, dann fragt man sich eher, was die Damen und Herren dort in die Verfassung hinein interpretieren.

Es ist auch eine rechtsphilosophische Frage, wie weit Richter in die Politk hineinspielen duerfen. Zum Lisabonvertrag:


But in a ruling, Mr Justice Collins said: "It will be for Parliament, not the court, to decide whether the Bill should be passed."

He said ratification was "a matter of political not judicial decision" and Mr Cash's case was "totally without merit since it is an attempt to pursue a political agenda through the court".

http://news.bbc.co.uk/1/hi/uk_politics/7463246.stm

Fragen der Souveraenitaet sind keine Fragen, die Richter zu beantworten haben.

Freiherr
30.06.2008, 23:19
Wird es unseren Politikern nicht langsam peinlich, daß viele Gesetze vom BVG gekippt werden ?
Was für Dumpfbacken sitzen da eigentlich ?
Davon ausgehend, daß die meisten Anwälte sind, kann man sich ja nur noch fragen wie die ihr Examen gemacht haben.

Oder geht das so :

vom Kreissaal, in den Hörsaal, in den Plenarsaal :rolleyes:

Na ja, du glaubst doch nicht allen ernstes, daß die die Gesetzesentwürfe lesen, die gemacht werden?

SLOPPY
30.06.2008, 23:30
Na ja, du glaubst doch nicht allen ernstes, daß die die Gesetzesentwürfe lesen, die gemacht werden?
... darum geht's ja.

Selbst uns aller feuchter Traum Fatima, dieses grünrote Antiviagra Roth und schrecklich asexuelles Biest hat zugegeben, keine Ahnung von den Lissabon EU-Verträgen zu haben.

Bruddler
01.07.2008, 05:41
Inzwischen weigert sich auch der polnische Ministerpräsident (voerst) dieses Ding zu unterschreiben !

Kumusta
01.07.2008, 05:54
Wie ich gelesen habe (leider vergessen wo, wird aber nachgereicht) hat der mit der Klage befaßte Senat des BVG den Bundespräsidenten gebeten, den Vertrags-Entwurf gegenwärtig nicht zu unterschreiben.

Da deutet sich schon eine Richtung an.

Bärwolf
01.07.2008, 08:17
Ich bin für alles was diese EU-Despoten in die Knie zwingt!

Grotzenbauer
01.07.2008, 08:27
Die 'Pseudo-EU' wird schmelzen wie Gletscher im globalen Klimawandel!... ?(

ExAnimo
01.07.2008, 08:28
auch ein blinder UHU findet mal ein Korn?

Na, na.., warum so hart? Vielleicht hat Herr Köhler aus seinen Fehlern gelernt? Lernfähigfkeit ist eine hohe, seltene Tugend, gerade unter Politikern. Ich unterstütze jeden sichtbaren Fortschritt, alles andere wäre dumm und töricht.

ExAnimo
01.07.2008, 08:33
Inzwischen weigert sich auch der polnische Ministerpräsident (voerst) dieses Ding zu unterschreiben !

Die Polen haben es faustdick hinter den Ohren.

Während Bundeskanzlerin Angela Merkel im Inland und in weiten Teilen der EU viel Lob für ihr Verhandlungsgeschick erntet, sorgt ein polnischer Politiker für einen weiteren Eklat. Minister Roman Giertych hat das Vorgehen von Bundeskanzlerin Angela Merkel beim EU-Gipfel mit einem Nazi-Befehl aus dem Zweiten Weltkrieg verglichen. Handelsblatt, 1.7.2008
Da braut sich was zusammen

Guardian
01.07.2008, 08:38
Kaczynski stellt sich gegen EU-Reformvertrag

Der polnische Präsident Lech Kaczynski verweigert seine Unterschrift unter dem EU-Reformvertrag. Mit dem gescheiterten irischen Referendum sei er wertlos, lautet die Begründung. Er ist nicht der einzige, der das Dokument nicht unterschreiben will. Auf den neuen EU-Ratspräsidenten Nicolas Sarkozy warten schwierige Verhandlungen.

Jetzt wird´s langsam eng für den französische Präsident Nicolas Sarkozy der in der EU das Ruder übernimmt.

Europa soll bürgernäher werden so Sarkozy.

Dann soll die EU das "Nein" akzeptieren und keine Schmusekurs fahren.


O-Text (http://www.welt.de/politik/article2164856/Kaczynski_stellt_sich_gegen_EU-Reformvertrag.html)

Rheinlaender
01.07.2008, 08:39
Wie ich gelesen habe (leider vergessen wo, wird aber nachgereicht) hat der mit der Klage befaßte Senat des BVG den Bundespräsidenten gebeten, den Vertrags-Entwurf gegenwärtig nicht zu unterschreiben.

Da deutet sich schon eine Richtung an.


Stuss - das deutet keine "Richtung an", sondern wurde beim Maastrichvertrag auch gemacht.

Wenn der Bundespraesident die Ratifikationsurkunde in Rom abliefert, dann ist Deutschland unwiderruflich an den Vertrag gebunden. Damit waere das BVerfG-Urteil, wie es auch immer ausfaellt, Altpapier.

Rheinlaender
01.07.2008, 08:40
Ich bin für alles was diese EU-Despoten in die Knie zwingt!

In einer Despotie waerest Du fuer diese Aeusserung gevierteilt worden.

Alion
01.07.2008, 08:40
... bin bloss gespannt, wann dem Bundespräsidenten die letzten Kompetenzen genommen werden, und er zum totalen Tanzbären der brd-Parteiendiktatur wird.


Das ist er doch längst.

Hätte ihn nicht das oberste Gericht ausdrücklich darum gebeten, hätte er den Mist schon lange abgezeichnet und somit unumkehrbar zur Gültigkeit verholfen.

MfG
Alion

ExAnimo
01.07.2008, 08:44
Das ist er doch längst.

Hätte ihn nicht das oberste Gericht ausdrücklich darum gebeten, hätte er den Mist schon lange abgezeichnet und somit unumkehrbar zur Gültigkeit verholfen.
MfG
Alion

Woher weißt du das denn so genau? Hast du mit ihm gesprochen?

Skaramanga
01.07.2008, 08:51
Die EU hat sich mit der Schlag-auf-Schlag Einverleibung mehrerer völlig abgewrackter und korrupt-krimineller Staaten überdehnt wie ein Lungenemphysem, mit ähnlichen Folgen: Der EU geht die Luft aus. Es spricht für die politische Vernunft der westeuropäischen Bürger, dass sie dieser "Runaway-Train" einen Bremsklotz auf die Schienen legen.

Alion
01.07.2008, 09:03
Woher weißt du das denn so genau? Hast du mit ihm gesprochen?

Hat er bislang seine Unterschrift verweigert?
Mir sind nur genau zwei Fälle bekannt. Er hat die private Flugsicherung gestoppt und ein minderwichtiges Verbrauchergesetz.

Alles andere hat er bedenkenlos durchgewunken.

Ich meine z.B. die in weiten Teilen verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetze die seine Unterschrift tragen?

Wenn man seine Amtszeit näher betrachtet hat man den Eindruck, dass er nicht einmal weiß, dass er die Unterschrift unter ein Gesetz auch verweigern darf. Sonst würde er vielleicht auch mal unaufgefordert Gebrauch davon machen. So wenig Bedenken kann kein Mensch haben.

MfG
Alion

Rheinlaender
01.07.2008, 09:11
Wenn man seine Amtszeit näher betrachtet hat man den Eindruck, dass er nicht einmal weiß, dass er die Unterschrift unter ein Gesetz auch verweigern darf.

Das darf er auch nicht, es sei denn er haelt ein Gesetz fuer so eindeutig verfassungswidrig, dass er nicht erschreiben kann.

Das GG sagt nur im Art. 82 (1): "Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet." Da steht nichts von einem Veto.

Es waere auch von der Logik des GG nicht sinnvoll, da der Bundespraesident nicht direkt dem Parlament verantwortlich ist und so die das GG durchziehende Idee der unbedingten Parlamentskontrolle ausgehebelt waere.

Alion
01.07.2008, 09:22
Das darf er auch nicht, es sei denn er haelt ein Gesetz fuer so eindeutig verfassungswidrig, dass er nicht erschreiben kann.
Das GG sagt nur im Art. 82 (1): "Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet." Da steht nichts von einem Veto.
Es waere auch von der Logik des GG nicht sinnvoll, da der Bundespraesident nicht direkt dem Parlament verantwortlich ist und so die das GG durchziehende Idee der unbedingten Parlamentskontrolle ausgehebelt waere.


Er soll kein Vetorecht ausüben, sondern die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze überwachen. Das ist seine Aufgabe und die erfüllt er meiner Meinung nach nicht.

MfG
Alion

Fiel
01.07.2008, 11:47
Die Frage muss anders herum sein - Was sitzen im BVerfG fuer Leute, die genuide politsche Fragen meinen beantworten zu koennen?

Juristen sind Juristen und Politiker sind Politiker. Wenn das Parlament redet hat die Justiz die Klappe zu halten und nur in extremen Einzelfaellen einzuschreiten wenn freiheitsrechte des Einzeln bedroht sind.

Schön, dass du auch endlich mal Partei für Hitler ergreifst, der genauso gehandelt hat, wie du es jetzt forderst.

Fiel
01.07.2008, 11:52
http://www.welt.de/politik/article2163540/Koehler_unterzeichnet_Vertrag_von_Lissabon_nicht.h tml



Jetzt muss nur noch das BVG diesen Unsinn stoppen, der Bundespräsident wäre bereit dann seine Unterschrift zu verweigern. Der nächste Rückschlag für die EU-Demokröten.

Auch die EU-Verfassung ist in der BRD niemals in Kraft getreten, da auch damals das Bundesverfassungsgericht den Vertrag gestoppt hatte. Deswegen muß man die Abgeordneten der BRD schon fast als Terroristen betrachten, die trotzdem den kaum veränderten EU-Vertag bestätigt hatten. Auch der EU-Vertrag wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

Rheinlaender
01.07.2008, 11:57
Schön, dass du auch endlich mal Partei für Hitler ergreifst, der genauso gehandelt hat, wie du es jetzt forderst.

Das solltest doch etwas erlaeutern.

Rheinlaender
01.07.2008, 11:59
Auch die EU-Verfassung ist in der BRD niemals in Kraft getreten, da auch damals das Bundesverfassungsgericht den Vertrag gestoppt hatte.

Das ist schlichter Stuss - der Ratifikationsprozess wurde gestopt, noch bevor das BVerfG ein Urteil faellen konnte.


Deswegen muß man die Abgeordneten der BRD schon fast als Terroristen betrachten, die trotzdem den kaum veränderten EU-Vertag bestätigt hatten. Auch der EU-Vertrag wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

Das BVerfG hat zu Verfassungsvertrag kein Urteil gesprochen, aber zum Maastrichvertrag, den es fuer verfassungsgemaess hielt. Der Lisbon-Treaty geht nicht viel weiter als der Maastrichvertag in der Uebertragung von Hoheitsrechten.

Fiel
01.07.2008, 12:02
Das solltest doch etwas erlaeutern.

Immer der Reihe nach, zuerst solltest du mal erläutern....
Wenn das Parlament redet hat die Justiz die Klappe zu halten
Findet bei euch in England die Politik in einem rechtsfreien Raum statt? Das war in Deutschland nur bei Hitler so.

Fiel
01.07.2008, 12:08
Das ist schlichter Stuss - der Ratifikationsprozess wurde gestopt, noch bevor das BVerfG ein Urteil faellen konnte.



Das BVerfG hat zu Verfassungsvertrag kein Urteil gesprochen, aber zum Maastrichvertrag, den es fuer verfassungsgemaess hielt. Der Lisbon-Treaty geht nicht viel weiter als der Maastrichvertag in der Uebertragung von Hoheitsrechten.

Na deine Sachkenntnis ist ja erschreckend. Der EU-Vertrag hat mit dem Maastrichvertrag aber so wie gar nichts zu tuen.

Rheinlaender
01.07.2008, 12:11
Immer der Reihe nach, zuerst solltest du mal erläutern....
Wenn das Parlament redet hat die Justiz die Klappe zu halten
Findet bei euch in England die Politik in einem rechtsfreien Raum statt? Das war in Deutschland nur bei Hitler so.

Kann es sein, dass Du Verstaendnisprobleme bei Texten hast? Was habe ich geschrieben?


Die Frage muss anders herum sein - Was sitzen im BVerfG fuer Leute, die genuide politsche Fragen meinen beantworten zu koennen?

Juristen sind Juristen und Politiker sind Politiker. Wenn das Parlament redet hat die Justiz die Klappe zu halten und nur in extremen Einzelfaellen einzuschreiten wenn freiheitsrechte des Einzeln bedroht sind.

Hervorherbung von mir - Richter sind auch dazu da, die Freiheiten des Einzeln zu schuetzen, z. B. gegen Festnahme ohne Richter (z. B. Reichstagbrandverordnung), es ist aber ihre Aufgabe, Fragen der Souveraenitaet zu entscheiden. Das liegt beim Parlament.

Es ist nicht Aufgabe des Parlamentes in die Arbeit der Richter einzugreifen und nicht Aufgabe der Richter Parlementsentscheidungen zu beurteilen. Wenn das Parlament jedoch ein Gesetz macht, dass die persoenlichen Freiheiten ueber Mass einschraenkt (und dieses Mass ist sehr empfindlich angesetz), dann haben Richter das recht ein Parlamentsgesetz zu ignorieren.

Das hiesse fuer Deutschland 1933 angesetzt, dass alle Verhaften per Gerichtsbeschluss freigelassen wuerden, egal was Reichstag oder Hindenburg oder Hilter beschliessen moegen.

Rheinlaender
01.07.2008, 12:13
Na deine Sachkenntnis ist ja erschreckend. Der EU-Vertrag hat mit dem Maastrichvertrag aber so wie gar nichts zu tuen.

Da isrrst Du - Der Maastrichvertrag war ein Anederungsvertrag zu den Roemischen Vertragen von 1957, wie der Lissabon Vertrag auch.

Der gescheiterte Verfassungsvertrag sollte die Roemischen Vertraege aufheben und durch einen neuen einheitlichen Vertrag ersetzen.

Fiel
01.07.2008, 12:20
Da isrrst Du - Der Maastrichvertrag war ein Anederungsvertrag zu den Roemischen Vertragen von 1957, wie der Lissabon Vertrag auch.

Der gescheiterte Verfassungsvertrag sollte die Roemischen Vertraege aufheben und durch einen neuen einheitlichen Vertrag ersetzen.

Es macht keinen Sinn mit einem Unwissenden zu streiten. Auf jeden Fall zeugt es von Geisteskrankheit, wenn die EU versucht, die Verträge zu ändern, nachdem sie sich in den Erweiterungswahn hineisteigerte. Jeder ordentliche Kaufmann wird erst den Boden bereiten, bevor er sich auf unsicheres Gelände begibt. Solch eine diletantisch vorbereitete große EU kann nur scheitern.

Quo vadis
01.07.2008, 12:20
Juristen sind Juristen und Politiker sind Politiker. Wenn das Parlament redet hat die Justiz die Klappe zu halten und nur in extremen Einzelfaellen einzuschreiten wenn freiheitsrechte des Einzeln bedroht sind.

Verfassungsjuristen sind dir nicht ohne Grund ein Dorn im Auge.Größtmögliche Schwächung der deutschen Nation--und das ist dieses Lissaboner Schanddiktat ganz ohne Zweifel, ist jeher ein großes Ziel für Leute wie dich.

cajadeahorros
01.07.2008, 12:23
Wollen wir uns nicht erst einmal das deutsche Rechtssystem vergegenwärtigen?

Rein theoretisch existiert eine vom Volk in allgemeiner und gleicher Wahl bestimmte Verfassung.

Innerhalb dieser Verfassung erlassen vom Volk in allgemeiner und gleicher Wahl bestimmte Abgeordnete Gesetze.

Je nach Rechtsgebiet gibt es ein dreistufiges System von Gerichten das sich an der Einteilung der Gebietskörperschaften orientiert, oberstes Gericht ist jeweils das BundesXYgericht.

Zur Kontrolle der von den Parlamenten erlassenen Rechtsakte existiert schließlich die Verfassungsgerichte der Lander und das Bundesverfassungsgericht.

Und das ist "in Fragen der Souveränität" selbstverständlich auch zuständig wenn Rechtsakte des Parlaments die Verfassung verletzen wie bspw. die Ratifizierung des EU-Vertrages.

Quo vadis
01.07.2008, 12:26
Es ist nicht Aufgabe des Parlamentes in die Arbeit der Richter einzugreifen und nicht Aufgabe der Richter Parlementsentscheidungen zu beurteilen. Wenn das Parlament jedoch ein Gesetz macht, dass die persoenlichen Freiheiten ueber Mass einschraenkt (und dieses Mass ist sehr empfindlich angesetz), dann haben Richter das recht ein Parlamentsgesetz zu ignorieren.

Das hiesse fuer Deutschland 1933 angesetzt, dass alle Verhaften per Gerichtsbeschluss freigelassen wuerden, egal was Reichstag oder Hindenburg oder Hilter beschliessen moegen.


Komisch, wenn heute sog. "Staatsfeinde" festgenommen werden, weil sie bestimmte T-Shirts tragen oder CD´s hören, ist das für dich verlogenen Bilderberger absolut kein Grund was von "Freiheitseinschränkung ueber Mass" zu faseln........

Fiel
01.07.2008, 12:26
Kann es sein, dass Du Verstaendnisprobleme bei Texten hast? Was habe ich geschrieben?



Hervorherbung von mir - Richter sind auch dazu da, die Freiheiten des Einzeln zu schuetzen, z. B. gegen Festnahme ohne Richter (z. B. Reichstagbrandverordnung), es ist aber ihre Aufgabe, Fragen der Souveraenitaet zu entscheiden. Das liegt beim Parlament.

Es ist nicht Aufgabe des Parlamentes in die Arbeit der Richter einzugreifen und nicht Aufgabe der Richter Parlementsentscheidungen zu beurteilen. Wenn das Parlament jedoch ein Gesetz macht, dass die persoenlichen Freiheiten ueber Mass einschraenkt (und dieses Mass ist sehr empfindlich angesetz), dann haben Richter das recht ein Parlamentsgesetz zu ignorieren.

Das hiesse fuer Deutschland 1933 angesetzt, dass alle Verhaften per Gerichtsbeschluss freigelassen wuerden, egal was Reichstag oder Hindenburg oder Hilter beschliessen moegen.

Du kannst labbern solange und soviel wie du willst, deinen Ausspruch ..

Wenn das Parlament redet hat die Justiz die Klappe zu halten..

kanste in der BRD nicht anweden. Wenn das für GB gelten sollte - sind halt Inselaffen - ist GB nicht besser als das Hitlerdeutschland. In der BRD bewegt sich die Politik meistens noch innerhalb der gültigen Rechtsprechung.

Quo vadis
01.07.2008, 12:42
Du kannst labbern solange und soviel wie du willst, deinen Ausspruch ..

Wenn das Parlament redet hat die Justiz die Klappe zu halten..

kanste in der BRD nicht anweden. Wenn das für GB gelten sollte - sind halt Inselaffen - ist GB nicht besser als das Hitlerdeutschland. In der BRD bewegt sich die Politik meistens noch innerhalb der gültigen Rechtsprechung.

Themseländer ist scheinbar noch gar nicht aufgefallen, dass er sich in seiner Radikalität rein gar nichts von einem z.b. Hitler nimmt--100% pure Machtpolitik eben, bei gleichzeitiger Verachtung der obersten Verfassunsgrichter deren einzige Aufgabe es ist mit Argusaugen auf die Einhaltung der Verfassung zu achten.Es ist nicht erheblich ob Verfassungsverletzungen auf Parlamentsebene, oder dem privat-öffentlichen Bereich erfolgen, wird die Beschwerde für zulässig erachtet, wird auch darüber entschieden.Reinen Machtpolitikern schmeckt das natürlich nicht, dass ihr eigener Scheiß ggf. wieder einkassiert wird.......:))

Fiel
01.07.2008, 13:02
Themseländer ist scheinbar noch gar nicht aufgefallen, dass er sich in seiner Radikalität rein gar nichts von einem z.b. Hitler nimmt--100% pure Machtpolitik eben, bei gleichzeitiger Verachtung der obersten Verfassunsgrichter deren einzige Aufgabe es ist mit Argusaugen auf die Einhaltung der Verfassung zu achten.Es ist nicht erheblich ob Verfassungsverletzungen auf Parlamentsebene, oder dem privat-öffentlichen Bereich erfolgen, wird die Beschwerde für zulässig erachtet, wird auch darüber entschieden.Reinen Machtpolitikern schmeckt das natürlich nicht, dass ihr eigener Scheiß ggf. wieder einkassiert wird.......:))

Im Nürberger Prozeß hat man solche Leute zum Tode verurteilt und jetzt kommen sie als EU-Befürworter wieder aus der Versenkung. Es hat sich nichts geändert in den letzten 70 Jahren in Europa.

Rheinlaender
01.07.2008, 13:04
Themseländer ist scheinbar noch gar nicht aufgefallen, dass er sich in seiner Radikalität rein gar nichts von einem z.b. Hitler nimmt--100% pure Machtpolitik eben, bei gleichzeitiger Verachtung der obersten Verfassunsgrichter deren einzige Aufgabe es ist mit Argusaugen auf die Einhaltung der Verfassung zu achten.

Die Ueberwachung des Parlaments liegt sehr formal beim Koenig und in der Realitaet beim Volk. Das ist hier das Spiel -

Der schutz der Freiheiten des Einzeln liegt primaer bei den Richtern und den Juries. Hat das Paralament ein Gesetz beschlossen, dass nach Ansicht der Richter die Freiheiten zu sehr einschraenkt, sind die Richter verpflichtet, dieses Gesetz zu ignorieren. Ich vermute, Dir das Judgement der Law Lords vom 16 Dez 2004 zum Fall "A (FC) and others (FC) (Appellants) v. Secretary of State for the Home Department (Respondent)" entgangen, wo genau dieses Prinzip festgeschrieben wurde:

"36. In urging the fundamental importance of the right to personal freedom, as the sixth step in their proportionality argument, the appellants were able to draw on the long libertarian tradition of English law, dating back to chapter 39 of Magna Carta 1215, given effect in the ancient remedy of habeas corpus, declared in the Petition of Right 1628, upheld in a series of landmark decisions down the centuries and embodied in the substance and procedure of the law to our own day. Recent statements, not in themselves remarkable, may be found in In re S-C (Mental Patient: Habeas Corpus) [1996] QB 599, 603 and In re Wasfi Suleman Mahmod [1995] Imm A R 311, 314. In its treatment of article 5 of the European Convention, the European Court also has recognised the prime importance of personal freedom. In Kurt v Turkey (1998) 27 EHRR 373, para 122, it referred to "the fundamental importance of the guarantees contained in Article 5 for securing the right of individuals in a democracy to be free from arbitrary detention at the hands of the authorities" and to the need to interpret narrowly any exception to "a most basic guarantee of individual freedom". In Garcia Alva v Germany (2001) 37 EHRR 335, para 39, it referred to "the dramatic impact of deprivation of liberty on the fundamental rights of the person concerned".

Du solltest Dir das Urteil durchaus mal in voller Laenge durchlesen:
http://www.publications.parliament.uk/pa/ld200405/ldjudgmt/jd041216/a&oth-1.htm


Es ist nicht erheblich ob Verfassungsverletzungen auf Parlamentsebene, oder dem privat-öffentlichen Bereich erfolgen, wird die Beschwerde für zulässig erachtet, wird auch darüber entschieden.Reinen Machtpolitikern schmeckt das natürlich nicht, dass ihr eigener Scheiß ggf. wieder einkassiert wird.......:))

Schon im Maastrich-Urteil gingen jedoch die Verfassungsrichter weit ueber das hinaus, was die Verfassung sagt und konstruierten eine eigene Theorie des Staatsverstaendnisses, die so ausserhalb des BVerfG nirgendwo findet - und hier liegt das Problem: Das richter genuid politsche Fragen entscheiden, statt sich auf den schutz der Rechte des Einzlen zu beschraenken, was Aufgabe ist.

Quo vadis
01.07.2008, 13:29
1.Die Ueberwachung des Parlaments liegt sehr formal beim Koenig und in der Realitaet beim Volk. Das ist hier das Spiel -



2.Schon im Maastrich-Urteil gingen jedoch die Verfassungsrichter weit ueber das hinaus, was die Verfassung sagt und konstruierten eine eigene Theorie des Staatsverstaendnisses, die so ausserhalb des BVerfG nirgendwo findet - und hier liegt das Problem: Das richter genuid politsche Fragen entscheiden, statt sich auf den schutz der Rechte des Einzlen zu beschraenken, was Aufgabe ist.


1. An König haben wir nur einen von Mallorca im Angebot--Jürgen Drews, denke das zählt nicht :))
"Das Volk" hat nur Einfluß auf die Zusammensetzung des Parlaments, was dann später aufgrund der Manststräger an Schindluder damit getrieben wird, entzieht sich vollständig der Kontrolle des Volkes--im Gegenteil, wenn man analog 1779 zum Sturm auf den Reichstag ansetzen würde, würden die Leute zusammenkartätscht werden--so siehts aus

2. Blödsinn, das würde bedeuten dass alle politischen Entscheidungen des Parlaments automatisch der Prüfung und Kontrolle des Verfassunggerichts vorenthalten werden dürften, während es nur noch Sachen wie private GG Verletzungen wie Eingriff in die künstlerische Freiheiten des Herrn soundso oder Eigentumssachen etc. zur Vorlage bekommen würde.....Du bist schon eine verquere Type, liberal ist nix an dir--nur radikal.

Rheinlaender
01.07.2008, 13:51
1. An König haben wir nur einen von Mallorca im Angebot--Jürgen Drews, denke das zählt nicht :))
"Das Volk" hat nur Einfluß auf die Zusammensetzung des Parlaments, was dann später aufgrund der Manststräger an Schindluder damit getrieben wird, entzieht sich vollständig der Kontrolle des Volkes--im Gegenteil, wenn man analog 1779 zum Sturm auf den Reichstag ansetzen würde, würden die Leute zusammenkartätscht werden--so siehts aus

Die Polizei untersteht nicht dem Parlament oder der Regierung, sondern den lokalen Behoerden. Scotland Yard untersteht dem londoner Buegermeister.

Der Widerstand sieht anders aus: Steuern werden nicht bezahlt (siehe Poll tax), Leute gehen auf die Strasse, etc. - das bisher jede Regierung in die Knie gezwungen; direkt oder indirekt. Das war bei King Henry II nicht anders als bei Thatcher oder bei der Regierung Wellington.


2. Blödsinn, das würde bedeuten dass alle politischen Entscheidungen des Parlaments automatisch der Prüfung und Kontrolle des Verfassunggerichts vorenthalten werden dürften, während es nur noch Sachen wie private GG Verletzungen wie Eingriff in die künstlerische Freiheiten des Herrn soundso oder Eigentumssachen etc. zur Vorlage bekommen würde.....

Das ist die primaere Aufgabe der Gerichte als Schutz des einzlen gegen den Staat, nicht mehr. Das Handeln des Staates ist nur dann relevant fuer die Gerichte, wenn es sich direkt gegen den Einzeln richtet.

Ob das Parlament Kompetenzen abgibt oder nicht, das sollte die Gerichte nicht zu interessieren haben.


Du bist schon eine verquere Type, liberal ist nix an dir--nur radikal.

Das ist klassische liberale Auffassung ueber die Aufgaben der Gerichte als Schutz des Buergers.

Joseph
01.07.2008, 14:30
Wenn im GG steht, dass alle Gewalt vom Volk ausgeht, dann muss das so sein, da kann das Parlament nicht einfach entscheiden, dass das nicht mehr gültig ist. Wenn der EU Vertragn angenommen wird kann es aber passieren, dass die anderen Regierungen die deutsche Regierung überstimmen und somit für Deutschland etwas entscheiden, obwohl sie dazu von den Deutschen nicht legitimiert sind. Das darf halt nicht sein, und darüber zu wachen ist Aufgabe des Verfassungsgerichts.

Rheinlaender
01.07.2008, 14:36
Wenn im GG steht, dass alle Gewalt vom Volk ausgeht, dann muss das so sein, da kann das Parlament nicht einfach entscheiden, dass das nicht mehr gültig ist. Wenn der EU Vertragn angenommen wird kann es aber passieren, dass die anderen Regierungen die deutsche Regierung überstimmen und somit für Deutschland etwas entscheiden, obwohl sie dazu von den Deutschen nicht legitimiert sind. Das darf halt nicht sein, und darüber zu wachen ist Aufgabe des Verfassungsgerichts.

Das Volk hat doch ueber das Parlament die EU-Institutionen ermaecht dies zu tun. Die Staatsgewalt geht immer noch vom Volk aus, da dieses diese Ermaechtigung ueber das Parlament abgegeben hat.

Auch die endgueltige Delegation von Teilen der Souveraenitaet hebt doch nicht den Status als Souveraen auf.

cajadeahorros
01.07.2008, 14:44
Das Volk hat doch ueber das Parlament die EU-Institutionen ermaecht dies zu tun. Die Staatsgewalt geht immer noch vom Volk aus, da dieses diese Ermaechtigung ueber das Parlament abgegeben hat.

Auch die endgueltige Delegation von Teilen der Souveraenitaet hebt doch nicht den Status als Souveraen auf.

Der dritte Satz ist ja jetzt wohl ein Witz?

Das Volk hat mitnichten das Parlament dazu ermächtigt die Verfassung zu beseitigen sondern innerhalb dieser Verfassung Gesetze zu erlassen.

Quo vadis
01.07.2008, 14:51
Das Volk hat doch ueber das Parlament die EU-Institutionen ermaecht dies zu tun. Die Staatsgewalt geht immer noch vom Volk aus, da dieses diese Ermaechtigung ueber das Parlament abgegeben hat.


Demnach bedarf es weder einer Verfassung, noch Verfassungsrichtern, weil mit der Zusammensetzung des Parlaments durch Wahl nach dieser Auffassung das Ende der Fahnenstange erreicht ist.Demnach hätte das Parlament absolutistische Macht, die keiner Kontrolle mehr unterworfen wäre.Du schiebst hier eindeutig den Souverän vor um nach der Wahl alle durch dich gefällten späteren Entscheidungen im Parlament mit dem Willen des Souveräns zu klitten, auch wenn es ausdrücklich gegen seinen Willen geschieht, wie jetzt mit dem Schanddiktat.

Quo vadis
01.07.2008, 14:53
Der dritte Satz ist ja jetzt wohl ein Witz?

Das Volk hat mitnichten das Parlament dazu ermächtigt die Verfassung zu beseitigen sondern innerhalb dieser Verfassung Gesetze zu erlassen.

So ist es---Rheinländer ist entweder ein Bilderberger, oder Verrückter, oder beides zusammen.....:D

Grotzenbauer
01.07.2008, 15:01
Die EU hat sich mit der Schlag-auf-Schlag Einverleibung mehrerer völlig abgewrackter und korrupt-krimineller Staaten überdehnt wie ein Lungenemphysem, mit ähnlichen Folgen: Der EU geht die Luft aus. Es spricht für die politische Vernunft der westeuropäischen Bürger, dass sie dieser "Runaway-Train" einen Bremsklotz auf die Schienen legen.
___________
Die Philosophie der Brüsseler Abgeordneten lautet: «Das Leben wäre nicht so nett, wenn in Brüssel keiner einen Vogel hätt»! :hihi:

Apropos Bremsklotz: « Bremsklötze können nur dann ihre Funktion erfüllen, wenn Schienen vorhanden sind. Die Brüsseler Sesselfurzer merken nicht, dass dieselben ihren 'EU-Zug' neben den Schienen fahren»!...germane

Rheinlaender
01.07.2008, 15:26
Demnach bedarf es weder einer Verfassung, noch Verfassungsrichtern, weil mit der Zusammensetzung des Parlaments durch Wahl nach dieser Auffassung das Ende der Fahnenstange erreicht ist.Demnach hätte das Parlament absolutistische Macht, die keiner Kontrolle mehr unterworfen wäre.

Das ist hier auf der Insel Verfassungsrecht - wenn man tatsaechlich die britische Verfassung beschreiben wuerde haette sie wohl nur einen Artikel:

"Das Parlament, vollstaendig versammelt mit Monarch, House of Commons und House of Lords, hat die absolute gesetzgeberische, exekutive und judikative Gewalt."

Wobei zu sage ist, dass das Parlament seine judikative Gewalt seit 1794 nicht mehr direkt ausgeuebt hat, aber die Moeglichkeit einer Verurteilung durch parlamentsgesetz ("Act of Attainer"), besteht zumindest theoretisch immer noch.


Du schiebst hier eindeutig den Souverän vor um nach der Wahl alle durch dich gefällten späteren Entscheidungen im Parlament mit dem Willen des Souveräns zu klitten, auch wenn es ausdrücklich gegen seinen Willen geschieht, wie jetzt mit dem Schanddiktat.

Das Parlament vertritt den Souveraen unbedingt - oder sollte es zumindest tun. Das GG hat hier ein anderes Konzept, aber ich halte die Idee der Parlamentssouveraenitaet fuer sehr viel hilfreicher, da sie dem Souveraen mehr Freiheiten gibt. Die einzige Grenze sind die Freiheiten des Einzeln, die durch die Richter verteidigt werden, die Parlamentsgesetze in bestimmten Umstaenden ingnorieren duefen.

Rheinlaender
01.07.2008, 15:30
Das Volk hat mitnichten das Parlament dazu ermächtigt die Verfassung zu beseitigen sondern innerhalb dieser Verfassung Gesetze zu erlassen.

Das GG gibt dem Bund ausdruecklich das Recht Hoheitsrechte zu uebertragen:

"Art. 24 (1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen."

Fiel
01.07.2008, 15:42
Das GG gibt dem Bund ausdruecklich das Recht Hoheitsrechte zu uebertragen:

"Art. 24 (1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen."

Für dich ist es völlig egal, was jemals das Volk wollte. Du bist eine Ausgeburt eines perversen Tyrannen, der alles versucht das Volk zu hintergehen. Das gerade DU in deiner kriminellellen Perversität für die EU eintritßt, das können wir hier alle nachvollziehen.

Rheinlaender
01.07.2008, 15:47
Für dich ist es völlig egal, was jemals das Volk wollte.

Das Volk hatte knapp 60 jahre Zeit Parteien zu waehlen, die diese Artikel haetten abschaffen wollen. Keine der grossen Parteien, mal die FDP hier eingeschlossen, hat jemals eine Hehl daraus gemacht fuer die europaeische Einigung zu sein und dies als einer wichtigsten Ziele dt. Politk zu sehen.

Es wurde immer hier mit offenen Karten gespielt. Selbst der Lisbon-Treaty ist nur ein weiter Schritt des Schumanplans von 1951 - alles veroeffentlich, fuer jederman jederzeit einsehbar.

LukasGalen
01.07.2008, 15:51
http://www.welt.de/politik/article2163540/Koehler_unterzeichnet_Vertrag_von_Lissabon_nicht.h tml



Jetzt muss nur noch das BVG diesen Unsinn stoppen, der Bundespräsident wäre bereit dann seine Unterschrift zu verweigern. Der nächste Rückschlag für die EU-Demokröten.

Super! Das nenn ich konsequent. Bei der EU - Verfassung hat er auch erst einmal die Unterschrift verweigert. Wenn das BVerfG nein sagt, dann kann er sowieso nicht mehr unterschreiben.

Und, kotz Merkel jetzt?

cajadeahorros
01.07.2008, 15:55
Das Volk hatte knapp 60 jahre Zeit Parteien zu waehlen, die diese Artikel haetten abschaffen wollen. Keine der grossen Parteien, mal die FDP hier eingeschlossen, hat jemals eine Hehl daraus gemacht fuer die europaeische Einigung zu sein und dies als einer wichtigsten Ziele dt. Politk zu sehen.

Es wurde immer hier mit offenen Karten gespielt. Selbst der Lisbon-Treaty ist nur ein weiter Schritt des Schumanplans von 1951 - alles veroeffentlich, fuer jederman jederzeit einsehbar.

Das ist wieder das typische Gelaber im Sinne eines Joschka Fischer dass die Bürger entweder zu blöd wären den Vertrag zu kapieren oder mit ihrem Nein die Vereinigung grundsätzlich ablehnen würden oder mit ihrem Nein irgendwelche "politikverdrossenheit" ausdrücken wollten. 99% der Bürger die gegen den Vertrag von Lissabon gestimmt haben BEFÜRWORTEN die Europäische Einigung aber nicht die Vereinigung zu einem europäischen Führerstaat.

P.S. Die Übertragung von Hoheitsrechten endet an dem Punkt an dem der Artikel "Alle Macht geht vom Volke aus" verletzt wird, dass hat das BVerfG im Urteil zu Maastricht festgestellt.

Rheinlaender
01.07.2008, 16:02
99% der Bürger die gegen den Vertrag von Lissabon gestimmt haben BEFÜRWORTEN die Europäische Einigung aber nicht die Vereinigung zu einem europäischen Führerstaat.

Schau Dir den Betrieb der EU doch an - das ist vielleicht eine unueberschaubare Committee- und Gremienwirtschaft, aber ganz bestimmt kein "Fuehrerstaat".


P.S. Die Übertragung von Hoheitsrechten endet an dem Punkt an dem der Artikel "Alle Macht geht vom Volke aus" verletzt wird, dass hat das BVerfG im Urteil zu Maastricht festgestellt.

Das ist eine Interpretation, die das BVerfG neu eingefuehrt hat - ich halte das Urteil eine wueste Ueberschreitung der Kompetenzen, die ein Gericht haben sollte.

Fiel
01.07.2008, 16:15
Schau Dir den Betrieb der EU doch an - das ist vielleicht eine unueberschaubare Committee- und Gremienwirtschaft, aber ganz bestimmt kein "Fuehrerstaat".



Merkst du eigentlich nicht was für einen bodenlosen Schwachsinn du laufend von dir gibst?
Was ist denn ein unueberschaubare Committee- und Gremienwirtschaft im Gegensatz zu einem 'Führerstaat' ?
Solche Typen wie du, sind genau diejenigen, die man besser 1933 lequidiert hätte.

Rheinlaender
01.07.2008, 16:23
Merkst du eigentlich nicht was für einen bodenlosen Schwachsinn du laufend von dir gibst?
Was ist denn ein unueberschaubare Committee- und Gremienwirtschaft im Gegensatz zu einem 'Führerstaat' ?

In eine "Fuehrerstaat" hat einer das sagen - in der EU existieren sehr viele gremien, deren Aufgabe es ist, unterschiedliche regionale und wirtschaftliche Interessen durch Kompromisfindung unter einen Hut zu bringen.

Es gehoert erheblicher "bodenloser Schwachsinn" daszu den Unterschied nicht zu kennen.

cajadeahorros
01.07.2008, 16:28
Schau Dir den Betrieb der EU doch an - das ist vielleicht eine unueberschaubare Committee- und Gremienwirtschaft, aber ganz bestimmt kein "Fuehrerstaat".



Das ist eine Interpretation, die das BVerfG neu eingefuehrt hat - ich halte das Urteil eine wueste Ueberschreitung der Kompetenzen, die ein Gericht haben sollte.

Führerstaat schließt eine bürokratische Unübersichtlichkeit nicht aus, auch das III. Reich hatte zwei parallele Bürokratieebenen, die Verwaltungshierarchie und die teilweise konkurrierende Parteihierarchie.

"Führerstaat" bedeutet in diesem Fall aber selbstverständlich Gesetzgebung durch die Exekutive.

Wenn ein Verfassungsgericht nicht mehr darüber befinden kann ob ein Rechtsakt die Verfassung verletzt kann es nach Hause gehen.

Rheinlaender
01.07.2008, 16:35
Führerstaat schließt eine bürokratische Unübersichtlichkeit nicht aus, auch das III. Reich hatte zwei parallele Bürokratieebenen, die Verwaltungshierarchie und die teilweise konkurrierende Parteihierarchie.

"Führerstaat" bedeutet in diesem Fall aber selbstverständlich Gesetzgebung durch die Exekutive.

Das hast in fast jedem Staat - Verordnungen werden Regierungen beschlossen und sind Gesetzgebung; die zweite Kammer des dt. Parlaments ist mit Mitgliedern der Exekutive der Laender besetzt.


Wenn ein Verfassungsgericht nicht mehr darüber befinden kann ob ein Rechtsakt die Verfassung verletzt kann es nach Hause gehen.

Was ich kritisiere ist, dass die Ermaechtigung ueber den Art. 24 GG durch eine neue, so nirgentwo in klassischen Staatsrecht vorkommende Theorie ueber die Natur des Staatsvolkes durch das BVerfG beschraenkt wird.

cajadeahorros
01.07.2008, 16:53
Daher gibt es auch einen rechtlichen Unterschied zwischen Gesetzen innerhalb der Verfassung und Verordnungen (der Exekutive) innerhalb der bestehenden Gesetze.

Und dass das deutsche Gesetzgebungssystem genauso wie das Wahlsystem "Demokratiedefizite" hat ist wie immer keine Rechtfertigung für eine weitere Verschlechterung dieses Zustande.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zustimmungsbed%C3%BCrftiges_Gesetz

Bärwolf
01.07.2008, 17:08
In einer Despotie waerest Du fuer diese Aeusserung gevierteilt worden.

Das kann ja noch kommen, sie sind ja noch nicht fertig mit ihrem EU-Grunch.

Bärwolf
01.07.2008, 17:14
Schau Dir den Betrieb der EU doch an - das ist vielleicht eine unueberschaubare Committee- und Gremienwirtschaft, aber ganz bestimmt kein "Fuehrerstaat".
.

Nein, es ist schlimmer, weil subtiler und nicht "fassbar", darin besteht ihre eigentliche Macht. Graue Bürokratdespoten, die keiner so richtig sieht, die aber Einfluß ausüben bis in die kleinsten Lebensumstände der Menschen. Da wird dann auch geregelt ob man sich die Zähne linksherum oder rechtsherum zu putzen hat.
Big Brother ist keine Einzelperson sondern eine Regierungsmaschinerie, genannt EU

Kumusta
02.07.2008, 03:25
Der Forist 'Rheinländer' steht von Anbeginn als einziger auf meiner Ignore-Liste. Von daher ist es schlimm, trotzdem seine verschrobenen Beiträge in den Zitaten wiederzufinden.