Atheist
26.06.2008, 19:12
6. Juni 2008 Referendarinnen darf das Tragen eines Kopftuches im Unterricht nicht verwehrt werden. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit hat das Land Bremen den sogenannten Kopftuchstreit verloren. Es hatte einer Muslimin mit deutschen Pass ein Referendariat in einem öffentlich- rechtlichen Arbeitsverhältnis verwehrt.
Dies stellt nach dem Urteil eine unzulässigen Eingriff in die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit dar, entschieden die Richter. Nach dem Urteil muss Bremen nun genau prüfen, ob die Einstellung der Frau eine konkrete Gefährdung für den sogenannten Schulfrieden darstellt. Von Lehrkräften, die beamtet oder vom Staat angestellt seien, kann nach dem Urteil dagegen verlangt werden, das Kopftuch abzulegen.
Verbot wäre verfassungswidrige Berufszulassungsschranke
Es gebe jedoch auch andere Möglichkeiten einen Lehrberuf auszuüben - beispielsweise an Privatschulen, betonten die Richter. Diese Möglichkeit würde den Menschen aber verwehrt, wenn sie zu Berufen nicht zugelassen würden, bei denen der Staat das Ausbildungsmonopol besitzt.
[...]
Die 1975 als Kind türkischer Einwanderer geborene Frau hat das erste Staatsexamen in Deutsch und Religionskunde abgelegt. Im Mai 2005 verwehrte ihr die Bildungsbehörde eine Referendarstelle, weil sie sich nicht schriftlich verpflichten wollte, im Unterricht auf das Kopftuch zu verzichten.
Vor dem Verwaltungsgericht Bremen erzielte die Frau 2006 einen Teilerfolg: Schon nach dem damaligen Urteil sollte die Behörde prüfen, ob die Frau in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden kann. Diese Entscheidung wurde jedoch nicht rechtskräftig.
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E224BE984CF044B08B2E9D951DA366E48~ATpl~Ecommon ~Scontent.html
Dies stellt nach dem Urteil eine unzulässigen Eingriff in die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit dar, entschieden die Richter. Nach dem Urteil muss Bremen nun genau prüfen, ob die Einstellung der Frau eine konkrete Gefährdung für den sogenannten Schulfrieden darstellt. Von Lehrkräften, die beamtet oder vom Staat angestellt seien, kann nach dem Urteil dagegen verlangt werden, das Kopftuch abzulegen.
Verbot wäre verfassungswidrige Berufszulassungsschranke
Es gebe jedoch auch andere Möglichkeiten einen Lehrberuf auszuüben - beispielsweise an Privatschulen, betonten die Richter. Diese Möglichkeit würde den Menschen aber verwehrt, wenn sie zu Berufen nicht zugelassen würden, bei denen der Staat das Ausbildungsmonopol besitzt.
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Die 1975 als Kind türkischer Einwanderer geborene Frau hat das erste Staatsexamen in Deutsch und Religionskunde abgelegt. Im Mai 2005 verwehrte ihr die Bildungsbehörde eine Referendarstelle, weil sie sich nicht schriftlich verpflichten wollte, im Unterricht auf das Kopftuch zu verzichten.
Vor dem Verwaltungsgericht Bremen erzielte die Frau 2006 einen Teilerfolg: Schon nach dem damaligen Urteil sollte die Behörde prüfen, ob die Frau in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden kann. Diese Entscheidung wurde jedoch nicht rechtskräftig.
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E224BE984CF044B08B2E9D951DA366E48~ATpl~Ecommon ~Scontent.html