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Vollständige Version anzeigen : Braucht Deutschland eine neue Verfassung?



Feldmann
25.06.2008, 19:24
Das Grundgesetz ist bald 60 Jahre alt und da stellt sich doch die Frage ob es auch noch zeitgemäß ist?

Braucht Deutschland eine neue Verfassung oder ein neues Grundgesetz?

Genosse 93
25.06.2008, 19:26
Ja! Nieder mit dem Rotz!

Cash!
25.06.2008, 19:27
Das Grundgesetz ist bald 60 Jahre alt und da stellt sich die Frage ob es auch noch zeitgemäß ist?

Braucht Deutschland eine neue Verfassung oder ein neues Grundgesetz?

Nein, das Grundgesetz von heute wurde ja schon mehrfach überarbeitet!

Es ist absolut zeitgemäß!

Settembrini
25.06.2008, 19:28
Nein.

Feldmann
25.06.2008, 19:28
Wieso?

Settembrini
25.06.2008, 19:28
Wieso?

siehe #3

Atheist
25.06.2008, 19:42
Das Grundgesetz ist bald 60 Jahre alt und da stellt sich doch die Frage ob es auch noch zeitgemäß ist?

Braucht Deutschland eine neue Verfassung oder ein neues Grundgesetz?

Das Grundgesetz diente ja eigentlich auch nur als Provisorium

henriof9
25.06.2008, 19:48
Das Grundgesetz ist bald 60 Jahre alt und da stellt sich doch die Frage ob es auch noch zeitgemäß ist?

Braucht Deutschland eine neue Verfassung oder ein neues Grundgesetz?

Zeitgemäß ?, ich glaube nicht.

davon ausgehend, daß sich Deutschland in fast 60 Jahren so entwickelt hat, wie es sich jetzt darstellt, gäbe es m.E. einige Dinge, welche man ändern oder hinzufügen sollte.

Generell wäre ich für die Festschreibung von Volksentscheiden in das GG bzw. die Verfassung.
Genauso sieht es bei der Gesetzgebung aus. Viele Gesetze sollten, in bestimmten Abständen, auf ihre Werthaltigkeit und Zeitnähe hin überprüft werden, vor allem, ob es mit dem realen Rechtsempfinden kollidiert.
Wenn dies z.B. fest ins GG bzw. der Verfassung verankert wäre, denke ich, würden sich die Bürger auch viel eher damit identifizieren können.

Cash!
25.06.2008, 19:48
Das Grundgesetz diente ja eigentlich auch nur als Provisorium

Deshalb hat man es ja auch mehrere dutzend mal verändert und so Zeitgemäß gehalten, so das es aus dem Status des Provisoriums herausgehoben hat!

Rheinlaender
25.06.2008, 19:57
Das Grundgesetz ist bald 60 Jahre alt und da stellt sich doch die Frage ob es auch noch zeitgemäß ist?

Braucht Deutschland eine neue Verfassung oder ein neues Grundgesetz?

60 Jahre sind fuer eine Verfassung kein Alter. Die schweizer Verfassung wurde nach 130 Jahren "runderneuert", die US-Verfassung wurde gerade 220 Jahre alt, die Verfassung von San Marino ist 400 Jahre alt, die Verfassung der Niederlande ist rund 190 Jahre alt, etc.

Das GG soll sich erstmal bewaehren. Frag noch mal im Jahr 2149.

Rheinlaender
25.06.2008, 19:59
Das Grundgesetz diente ja eigentlich auch nur als Provisorium

Die franz. Verfassung von 1875 war auch als Provisorium geplant und wenn dt. Truppen der 3. Republik nicht ein Ende gemacht haetten, waere sie immer noch inkraft.

Atheist
25.06.2008, 20:19
Die franz. Verfassung von 1875 war auch als Provisorium geplant und wenn dt. Truppen der 3. Republik nicht ein Ende gemacht haetten, waere sie immer noch inkraft.

und wenn Onkel Addi nich Kanzler und Führer geworden wär und Krieg gespielt hätte, hätten wir sogar noch die Ostgebiete behalten:D

Atheist
25.06.2008, 20:22
60 Jahre sind fuer eine Verfassung kein Alter. Die schweizer Verfassung wurde nach 130 Jahren "runderneuert", die US-Verfassung wurde gerade 220 Jahre alt, die Verfassung von San Marino ist 400 Jahre alt, die Verfassung der Niederlande ist rund 190 Jahre alt, etc.

Das GG soll sich erstmal bewaehren. Frag noch mal im Jahr 2149.

die BRD würd das 21. Jahrhundert aber nicht überleben, allein schon wirtschaftlich und demographisch nicht

ab 2030 wird auf Gründgüsütz Scharia 1.0 geupdatet

Rheinlaender
25.06.2008, 20:27
und wenn Onkel Addi nich Kanzler und Führer geworden wär und Krieg gespielt hätte, hätten wir sogar noch die Ostgebiete behalten:D

Es geht nur darum zu zeigen, dass auch vorlaeufige Verfassungen, und franz. Verfassung von 1875 war so eine, durch Gewohnheit zu endgueltigen Verfassungen werden.

MoJo
25.06.2008, 20:35
Regierungen agieren bisweilen aufgrund von gesellschaftichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Da ist es doch Programm, wenn sich die Basis ebenfalls mitentwickelt. Das Gegenteil erkennt man in islamischen Ländern, in denen man sich auf jahrhundertealte Gesetze und kultur beschränkt.

Rheinlaender
25.06.2008, 20:39
Regierungen agieren bisweilen aufgrund von gesellschaftichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Da ist es doch Programm, wenn sich die Basis ebenfalls mitentwickelt.

Das GG gibt, wie z. B. die US-Verfassung oder die Verfassung der Niederlande (um zwie deraelteren Verfassungstexte zu zitieren), einen sehr weiten Rahmen vor indem sich die Gesellschaft weiterentwicklen und modifizieren, ohne dass der verfassungsrechtliche Rahmen wesentlich geaendert werden muss.

Alion
25.06.2008, 21:05
die BRD würd das 21. Jahrhundert aber nicht überleben, allein schon wirtschaftlich und demographisch nicht
ab 2030 wird auf Gründgüsütz Scharia 1.0 geupdatet

Nun da erlaube ich mir anderer Meinung zu sein.

Wenn unsere Volksverräter und unsere Migrantenfreunde den Bogen überspannen, dann zerren wir sie eines Nachts aus ihren Hütten und rechnen mit Ihnen ab.

Sie halten uns für wehrlos, ich sage wir sind nur langmütig, zu langmütig.

Auch das kann schnell ein Ende haben und dann werden sie staunen wie wehrlos wir wirklich sind.!

MfG
Alion

Atheist
25.06.2008, 21:06
Nun da erlaube ich mir anderer Meinung zu sein.

Wenn unsere Volksverräter und unsere Migrantenfreunde den Bogen überspannen, dann zerren wir sie eines Nachts aus ihren Hütten und rechnen mit Ihnen ab.

Sie halten uns für wehrlos, ich sage wir sind nur langmütig, zu langmütig.

Auch das kann schnell ein Ende haben und dann werden sie staunen wie wehrlos wir wirklich sind.!

MfG
Alion

mit wem willst du da antreten? Mit ner Rentnerhorde??

Alion
25.06.2008, 21:10
Das GG gibt, wie z. B. die US-Verfassung oder die Verfassung der Niederlande (um zwie deraelteren Verfassungstexte zu zitieren), einen sehr weiten Rahmen vor indem sich die Gesellschaft weiterentwicklen und modifizieren, ohne dass der verfassungsrechtliche Rahmen wesentlich geaendert werden muss.

Sehr richtig!

Diese unsere Verfassung ist ein schützenswertes Gut.

Wahre Patrioten verteideigen sie gegen jede Perversion und Vergewaltigung, auch wenn sie von den Herrschenden ausgeht.

Sie brachte uns ein halbes Jahrhundert voll Frieden und Wohlstand.

Die Verfassung ist gut, sie muß nur nationaler interpretiert werden!

MfG
Alion

Alion
25.06.2008, 22:14
mit wem willst du da antreten? Mit ner Rentnerhorde??

So lange ich noch meinen Zeigefinger krümmen kann ist mit mir zu rechnen!Nur der Dumme baut ausschließlich auf körperliche Kraft.
Eine Jägerausbildung kostet um die 2000€, eine vernünftige Waffe unter 1000€.

MfG
Alion

Andreas63
25.06.2008, 23:10
Wir bräuchten überhaupt erst einmal eine Verfassung an Stelle des Grundgesetzes.
Und zwar eine, die nur per Volksabstimmung geändert werden kann und nicht nach dem Belieben von den Politikern.

Leo Navis
25.06.2008, 23:11
Nein.

Rheinlaender
25.06.2008, 23:19
Wir bräuchten überhaupt erst einmal eine Verfassung an Stelle des Grundgesetzes.

Das GG ist eine Verfassung, sowohl im technischen Sinne als das als solche wirkt (eben das Funktionieren des Staates beschreibt), als auch im formaen Sinne, da es ausdruecklich "kraft der verfassungsgebende Gewalt" erlassen wurde - und diese kann per Definiton nur eine Verfassung erlassen.


Und zwar eine, die nur per Volksabstimmung geändert werden kann und nicht nach dem Belieben von den Politikern.

Dazu muesste diese Verfassung eine sehr viel geringere Detailfreude haben als das GG. Du wirst vom Volk kaum eine sinnvolle Antwort erhalten wenn es die Frage nicht versteht und ein Aenderungsantrag zu z. B. Art. 104A (6): "(6) Bund und Länder tragen nach der innerstaatlichen Zuständigkeits- und Aufgabenverteilung die Lasten einer Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. In Fällen länderübergreifender Finanzkorrekturen der Europäischen Union tragen Bund und Länder diese Lasten im Verhältnis 15 zu 85. Die Ländergesamtheit trägt in diesen Fällen solidarisch 35 vom Hundert der Gesamtlasten entsprechend einem allgemeinen Schlüssel; 50 vom Hundert der Gesamtlasten tragen die Länder, die die Lasten verursacht haben, anteilig entsprechend der Höhe der erhaltenen Mittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf." duerfte das Verstaendnisvermeogen der Mehrheit des Volkes ueberschreiten.

Das ist nicht praktikable.

Feldmann
25.06.2008, 23:55
Nein.

und warum?

Settembrini
26.06.2008, 03:21
und warum?

Erzaehl doch du erstmal, worauf du persoenlich die eigenartige These stuetzt, dass eine neue Verfassung vonnoeten sei.

Kumusta
26.06.2008, 05:32
Diese unsere Verfassung ist ein schützenswertes Gut.

Sie brachte uns ein halbes Jahrhundert voll Frieden und Wohlstand.


Tatsächlich? Begründe den Unsinn doch mal.

MoJo
26.06.2008, 09:06
Das GG gibt, wie z. B. die US-Verfassung oder die Verfassung der Niederlande (um zwie deraelteren Verfassungstexte zu zitieren), einen sehr weiten Rahmen vor indem sich die Gesellschaft weiterentwicklen und modifizieren, ohne dass der verfassungsrechtliche Rahmen wesentlich geaendert werden muss.

Wenn man sich aber, wie im Falle der Islamisten, auf das Grundgesetz bezieht und dann auch noch damit "durchkommt", dann hat sich was mit höherer gerichtlicher / rechtlicher Instanz.
Man müsste ihn ja auch nur einschränken, nicht wesentlich verändern. Nur so weit, dass man einfluss nimmt an der Entwicklung. Zum Zwecke des Selbstschutzes meinetwegen.

Beverly
26.06.2008, 10:12
das GG ist trotz guter Seiten zu so einem Pudding geworden, damm man weder dafür noch dagegen sein kann

Feldmann
26.06.2008, 13:39
Erzaehl doch du erstmal, worauf du persoenlich die eigenartige These stuetzt, dass eine neue Verfassung vonnoeten sei.

Dass Deutschland eine neue Verfassung braucht habe ich nie behauptet, aber ich habe mich halt gefragt ob es an der Zeit wäre und vielleicht haben andere eine interessante Idee zu diesem Thema.

Hexenhammer
26.06.2008, 13:53
das GG ist trotz guter Seiten zu so einem Pudding geworden, damm man weder dafür noch dagegen sein kann

Da das GG permanent geändert wird (http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/) kann es ja auch sein, dass es sich eines Tages wieder in die richtige Richtung bewegt...

EinDachs
26.06.2008, 14:11
Das Grundgesetz ist bald 60 Jahre alt und da stellt sich doch die Frage ob es auch noch zeitgemäß ist?

Braucht Deutschland eine neue Verfassung oder ein neues Grundgesetz?

Nein.

Wenn du ein konkretes Bsp findest, dass nicht mehr zeitgemäß ist, kann man das leichter als Einzelartikel abändern. Der größte Teil passt ja noch.

Cash!
26.06.2008, 14:16
Da das GG permanent geändert wird (http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/) kann es ja auch sein, dass es sich eines Tages wieder in die richtige Richtung bewegt...

Das sin meist änderungen die Aufgrund der EU Mitgliedschaft bzw. der deutschen Einigung nötig wurden.

Alle anderen Änderungen mussten im Konsens der Volkspartein getroffen werden.
In die von dir favorisierte Richtung wird sich das GG aber zum Glück nicht mehr ebwegen. Dem stehen ja Artikel 76 und 20 entgegen, genauso wie die Tatsache das man zur Änderung des GG eine 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat braucht, die man wohl auch langfrsitig nicht ohne SPD-Linke-Grüne zusammenbekommt!

Kumusta
26.06.2008, 14:26
Was ist das überhaupt für eine Frage?

Deutschland hat überhaupt keine Verfassung.

Feldmann
26.06.2008, 14:31
Deutschland hat überhaupt keine Verfassung.

Diese Frage sollte hier nicht diskutiert werden.

EinDachs
26.06.2008, 14:36
Diese Frage sollte hier nicht diskutiert werden.

Zumal sie unsinnig ist.
Das GG hat genau die Funktion einer Verfassung, nur der Name ist eben ein wenig anders. Es ist immer wieder erstaunlich, wie viel Bedeutung manche Leute einer dermaßen austauschbaren Bezeichnung beimessen.

Kumusta
26.06.2008, 14:40
Diese Frage sollte hier nicht diskutiert werden.

Wenn eine Frage nach der Erneuerung einer Verfassung gestellt wird, dann muß doch erst einmal geklärt werden, ob überhaupt eine Verfassung vorhanden ist.

Oder soll der Bau mit dem Dach begonnen und mit dem Keller beendet werden?

Das wird nix.

Kumusta
26.06.2008, 14:42
Zumal sie unsinnig ist.
Das GG hat genau die Funktion einer Verfassung, nur der Name ist eben ein wenig anders. Es ist immer wieder erstaunlich, wie viel Bedeutung manche Leute einer dermaßen austauschbaren Bezeichnung beimessen.

Darum geht es nicht. Laut GG hat sich das deutsche Volk eine Verfassung zu geben. Das Grundgesetz ist temporär. Du solltest vielleicht mal ins GG schauen.

henriof9
26.06.2008, 17:10
Das ist nicht praktikable.

Das Volk sollte ja auch nicht über jeden " Furz " gefragt werden, aber doch zu Themen, welche unmittelbar von großem Interesse und Wichtigkeit sind.
z.B. Einsätze der Bundewehr, Einwanderung- und Ausländerpolitik, Sozialpolitik, Energiepolitik ( Atomkraft ect. ).

Dies sind natürlich nur Beispiele, sollten aber von Grundsätzlichen Interesse und vor allem zum Wohle des Volkes sein.

Sauerländer
26.06.2008, 19:16
Das Grundgesetz ist bald 60 Jahre alt und da stellt sich doch die Frage ob es auch noch zeitgemäß ist?

Braucht Deutschland eine neue Verfassung oder ein neues Grundgesetz?
Eher bräuchte Deutschland eine alte Verfassung.

FranzKonz
26.06.2008, 19:18
Nein. Wir bräuchten eine ordentliche europäische Verfassung mit einem erheblich gestärkten Europaparlament.

Sauerländer
26.06.2008, 19:19
Nein. Wir bräuchten eine ordentliche europäische Verfassung mit einem erheblich gestärkten Europaparlament.
Das wäre institutionell ein erheblicher Schrtitt in Richtung Anerkennung der Eigenstaatlichkeit der EU, und ist als solcher strikt abzulehnen.

-jmw-
26.06.2008, 19:24
Darum geht es nicht. Laut GG hat sich das deutsche Volk eine Verfassung zu geben. Das Grundgesetz ist temporär. Du solltest vielleicht mal ins GG schauen.
Wo im Grundgesetze soll das stehen? *neugierig*

Sauerländer
26.06.2008, 19:26
Wo im Grundgesetze soll das stehen? *neugierig*
Präambel. Somit kein Bestandteil des eigentlichen GG.

-jmw-
26.06.2008, 19:30
Personen, die auf die Frage "Nö, weiter so!" antworten, lassen mich an öffentliche Auspeitschungen denken, ich weiss auch nicht....

Sauerländer
26.06.2008, 19:32
Personen, die auf die Frage "Nö, weiter so!" antworten, lassen mich an öffentliche Auspeitschungen denken, ich weiss auch nicht....
Bei der Umsetzung eines solchen Vorhabens wäre die Schaffung einer neuen Verfassung in der Tat hilfreich.

-jmw-
26.06.2008, 19:38
Präambel. Somit kein Bestandteil des eigentlichen GG.
Naja...
Da muss man dann "Einheit und Freiheit vollenden blabla" aber als "'ne neue Verfassung verabschieden" (mit-)deuten.
Könnt man auch lassen, oder?
Beides mit der alten also.
Wie's ja auch tatsächlich ist.
Ausserdem liesst sich "das Volk hat sich ... zu geben" anders als "bleibt aufgefordert".


Nachtrag: Hat nicht aus der Präambel nur das Wiedervereinigungsgebot rechtsverbindlichen Charakter?
(Verdammt, CC1 ist lang her...)

Bärwolf
26.06.2008, 20:03
Das Grundgesetz ist bald 60 Jahre alt und da stellt sich doch die Frage ob es auch noch zeitgemäß ist?

Braucht Deutschland eine neue Verfassung oder ein neues Grundgesetz?

Ja, wie im Grundgesetz vorgesehen, da dieses nur ein Übergangsprogramm bis eine Verfassung durch das Deutsche Volk bestätigt wird.
Das das noch nicht stattgefunden hat liegt an den politischen Verhältnissen und unseren Politmafiosis, die das hintertreiben.
Da kann man mal wieder sehen, das Verträge, Verfasungen etc. nicht das Papier wert sind auf dem sie niedergeschrieben werden, solange die reale Politmacht sich darüber hinwegsetzt. Es ist genauso wie mit unserer totalitären EU-Bürokratie, das was die Völker wollen interessiert die nicht. Die Arroganz dieser fascho-light Bürokraten hat selbst die Selbstherrlichkeit eines Mussolini überschritten (der war wenigstens noch lustig), aber diese Biedermänner (nicht wenige ehemalige K-Grüppler in den verschiedensten europäischen Ländern) ist kaum zu toppen.
Also das was wir mit dem Grundgesetz und der (Nicht)Verfassung erleben, das spielt sich auf europäischer Ebene weiter ab: keine Demokratie (nur Demokratieideologie!) statt dessen unverholener Despotismus in der Form des
21. Jahrh.

FranzKonz
26.06.2008, 20:08
Das wäre institutionell ein erheblicher Schrtitt in Richtung Anerkennung der Eigenstaatlichkeit der EU, und ist als solcher strikt abzulehnen.

Eine Eigenstaatlichkeit auf einer ordentlichen Grundlage ist mir allemal lieber, als die ausgehebelte Demokratie mit einer Klüngelwirtschaft von Lobbyisten und Berufspolitikern, die wir aktuell haben.

-jmw-
26.06.2008, 20:20
Bei der Umsetzung eines solchen Vorhabens wäre die Schaffung einer neuen Verfassung in der Tat hilfreich.
Notiert.

Leo Navis
26.06.2008, 20:23
und warum?
Richtig. "Warum" ist die Frage. GG ist doch in Ordnung.

-jmw-
26.06.2008, 20:29
Eine Verfassung ist so gut wie das, was daraus gemacht wird.

Rheinlaender
26.06.2008, 21:39
Das Volk sollte ja auch nicht über jeden " Furz " gefragt werden, aber doch zu Themen, welche unmittelbar von großem Interesse und Wichtigkeit sind.

Aber GG regelt nunmal viel "Fuerze" - in bester dt. Verfassungstradition


z.B. Einsätze der Bundewehr, Einwanderung- und Ausländerpolitik, Sozialpolitik, Energiepolitik ( Atomkraft ect. ).

Das wird wiederum nicht im GG geregelt.

Sauerländer
27.06.2008, 18:17
Eine Eigenstaatlichkeit auf einer ordentlichen Grundlage ist mir allemal lieber, als die ausgehebelte Demokratie mit einer Klüngelwirtschaft von Lobbyisten und Berufspolitikern, die wir aktuell haben.
Zum einen kann man bezweifeln, ob die dadurch verschwinden würde, zum zweiten könnte man auch stattdessen auf die Idee kommen, das Projekt EU in der gegenwärtigen Form einfach sein zu lassen.

Der Gerechte
23.04.2009, 15:43
Das Grundgesetz ist bald 60 Jahre alt und da stellt sich doch die Frage ob es auch noch zeitgemäß ist?

Braucht Deutschland eine neue Verfassung oder ein neues Grundgesetz?

Ja. Es hätte laut Artikel 146 längst eine richtige Verfassung geben müssen.

"Dieses Grundgesetz, dass nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlads für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Das heißt, mit dem Beitritt der DDR hätte eine Verfassung verabschiedet werden müssen, der auch die ehemaligen DDR-Bürger zustimmen.

Ajax
23.04.2009, 17:35
Ja, brauchen wir. Der Wisch namens Grundgesetz hat ausgedient.

malnachdenken
23.04.2009, 18:18
Ja, brauchen wir. Der Wisch namens Grundgesetz hat ausgedient.

Ach, und das bestimmst du jetzt so einfach.

malnachdenken
23.04.2009, 18:19
Ja. Es hätte laut Artikel 146 längst eine richtige Verfassung geben müssen.

"Dieses Grundgesetz, dass nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlads für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Das heißt, mit dem Beitritt der DDR hätte eine Verfassung verabschiedet werden müssen, der auch die ehemaligen DDR-Bürger zustimmen.

Im betreffenden Artikel steht nur, ab wann das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, nicht daß es seine Gültigkeit auch verlieren muss. Ist Dir der Unterschied klar?

Ajax
23.04.2009, 18:31
Ach, und das bestimmst du jetzt so einfach.

Ich habe die Zeichen der Zeit erkannt und stelle fest, dass wir endlich radikale gesellschaftliche Veränderungen herbeiführen müssen, um zu überleben und künftigen Generationen ein lebenswertes Leben zu bereiten. 60 Jahre des demokratischen Experiments auf deutschem Boden sind genug. Wir sehen: das System hat versagt bzw. wird in Bälde zusammenbrechen.

malnachdenken
23.04.2009, 18:48
Ich habe die Zeichen der Zeit erkannt und stelle fest, dass wir endlich radikale gesellschaftliche Veränderungen herbeiführen müssen, um zu überleben und künftigen Generationen ein lebenswertes Leben zu bereiten. 60 Jahre des demokratischen Experiments auf deutschem Boden sind genug. Wir sehen: das System hat versagt bzw. wird in Bälde zusammenbrechen.

Ach schon wieder so ein selbsternannter Prophet.

Du solltest dich mit dem Typen auf dem Alex in Berlin zusammentun, der schon seit Jahren den Kommunismus preist und ihn kommen sieht, weil er auch die Zeichen der Zeit erkannt haben will. Oder irgendwelche Religionsfundis.

Ihr seid doch alle gleich.

Kumusta
24.04.2009, 03:59
Wenn die Väter des Grundgesetzes 1949 gewußt hätten, zu welchem Irrsinn ihre Artikel nach 60 Jahren führen, sie hätten es anders abgefasst. Heute ist das Grundgesetz antiquiert und nicht mehr zeitgemäß. Ein Großteil der Artikel sind Fesseln, die dringend abgeschafft oder zumindest der Realität angeglichen werden müssen.

Der Gerechte
29.04.2009, 14:15
Im betreffenden Artikel steht nur, ab wann das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, nicht daß es seine Gültigkeit auch verlieren muss. Ist Dir der Unterschied klar?

Ja, der Unterschied ist mir klar.

Das GG war von vornherein als Provisorium für eine Übergangszeit gedacht.
Für die im GG vorgesehene deutsche Einheit war und ist Artikel 146 vorgesehen.

malnachdenken
29.04.2009, 17:59
Ja, der Unterschied ist mir klar.

Das GG war von vornherein als Provisorium für eine Übergangszeit gedacht.
Für die im GG vorgesehene deutsche Einheit war und ist Artikel 146 vorgesehen.

Mittlerweile scheint das Grundgesetz aber kein Provisorium mehr zu sein. Punkt.

Freiherr
29.04.2009, 22:32
Mittlerweile scheint das Grundgesetz aber kein Provisorium mehr zu sein. Punkt.

"Scheint zu sein"? Das GG hat sich mit dem 146. selbst abgeschafft.
Das ist Fakt. Wenn es also als "Verfassung" hat weiter laufen lassen,
ist das nicht rechtens und hat keinerlei Gültigkeit.

malnachdenken
29.04.2009, 22:46
"Scheint zu sein"? Das GG hat sich mit dem 146. selbst abgeschafft.
Das ist Fakt. Wenn es also als "Verfassung" hat weiter laufen lassen,
ist das nicht rechtens und hat keinerlei Gültigkeit.

Du willst jetzt sagen, daß das Grundgesetz nicht gilt?

Freiherr
30.04.2009, 08:47
Du willst jetzt sagen, daß das Grundgesetz nicht gilt?

Das ist ja jetzt die Frage. Wenn es gilt, dann nur fälschlicherweise und es ist auch nicht legitimiert.

-jmw-
30.04.2009, 10:58
Die Legitimitätsfrage ist insofern problematisch, als dass es ja immernoch diesen Haufen Unverbesserlicher gibt, der nachfragt, warum überhaupt ein Dokument mit dem Phantasietitel "Verfassung" legitim für alle Menschen zwischen A, B und C beschlossen werden kann von nur einem Teil dieser Menschen und ohne dass dieser Teil von allen dazu befgut und beauftragt wurde.

Man stelle sich dazu nur mal vor, wir wollten das Grundgesetz ablösen und es konstituierten sich zeitgleich zwei Nationalversammlungen!

Sauerländer
30.04.2009, 11:23
Man stelle sich dazu nur mal vor, wir wollten das Grundgesetz ablösen und es konstituierten sich zeitgleich zwei Nationalversammlungen!
Ich erinnere mich noch sehr gut, wie massiv ich im Geschichtsunterricht unserer Kursleiterin damals zugesetzt habe hinsichtlich der Frage, warum beiim Umsturz 1918/19 eigentlich die eine Republikausrufung die Legitime sein soll und die andere nicht. Wurde zwar nicht sinnvoll aufgelöst, war aber unterhaltsam.:rolleyes:

Sauerländer
30.04.2009, 11:24
"Scheint zu sein"? Das GG hat sich mit dem 146. selbst abgeschafft.
Könntest Du das vielleicht ein klitzekleines bischen näher erläutern?
Inwiefern stellt Art. 146 eine Selbstaufhebung des GG dar?

Der Gerechte
30.04.2009, 11:25
Mittlerweile scheint das Grundgesetz aber kein Provisorium mehr zu sein. Punkt.

Für mich ist und bleibt es ein Provisorium und ist nicht legitim.

malnachdenken
30.04.2009, 17:48
Für mich ist und bleibt es ein Provisorium und ist nicht legitim.

Das kannst du machen wie Du willst. Es interessiert aber nicht sonderlich.

Freiherr
30.04.2009, 18:24
Könntest Du das vielleicht ein klitzekleines bischen näher erläutern?
Inwiefern stellt Art. 146 eine Selbstaufhebung des GG dar?

Ich korrigiere mich:
Das GG hätte sich nach dem 146. Artikel selbst abgeschafft.


Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

-jmw-
01.05.2009, 11:15
Ich erinnere mich noch sehr gut, wie massiv ich im Geschichtsunterricht unserer Kursleiterin damals zugesetzt habe hinsichtlich der Frage, warum beiim Umsturz 1918/19 eigentlich die eine Republikausrufung die Legitime sein soll und die andere nicht. Wurde zwar nicht sinnvoll aufgelöst, war aber unterhaltsam.:rolleyes:
Ich trauere nach wie vor darüber, erst in dem halben Jahr nach dem Abitur, das ich quasi als Freisemester nahm, wirklich politisch geworden zu sein. :(

So, wie ich jetzt und seit sechs Jahren bin, hätte ich mit einigen Lehrern sehr viel Spass gehabt.
(Und Frau Schünke vielleicht ins Grab gebracht...)

-jmw-
01.05.2009, 11:20
Für mich ist und bleibt es ein Provisorium und ist nicht legitim.
Hmm...?

Muss es als Provisorium nicht aber legitim sein?

Umgekehrt: Wenn es nicht legitim ist, ist es weder Verfassung noch Verfassungsprovisorium, sondern halt "irgendein Dokument", auf das sich wer illegalerweis' beruft.
Oder nicht?

Und: Es war ja schon immer ein Provisorium. War es dann auch schon immer illegitim?
Kann nicht sein, denn es ist der Sinn und Zweck eines Provisoriums, für eine Zeit legitim zu sein eben an statt dessen, was es ersetzt, vorbereitet o.s.ä.

Wenn's also illegitim sein soll, muss es irgendwann dazu geworden sein - wohl dann, als es den Provisoriumscharakter verlor.
Aber wann war das?
Und wieso?

-jmw-
01.05.2009, 11:21
Ich korrigiere mich:
Das GG hätte sich nach dem 146. Artikel selbst abgeschafft.
Darin steht nicht, dass das GG sich abschafft, darin steht, dass das Volk das GG abschafft.

Hat es das?
Na? :)

Voortrekker
01.05.2009, 11:31
Darin steht nicht, dass das GG sich abschafft, darin steht, dass das Volk das GG abschafft.

Hat es das?
Na? :)

Wenn man es richtig liest, gilt es auch nur für das Deutsche Volk und nicht für Türken.

Heimdall(1)
01.05.2009, 11:41
1. Frage der Staatsbürgerschaft
2. gelten auch Auffangrechte für Nicht-Deutsche (Art. 2 I GG, etc.)

Voortrekker
01.05.2009, 11:43
1. Frage der Staatsbürgerschaft
2. gelten auch Auffangrechte für Nicht-Deutsche (Art. 2 I GG, etc.)

Nein. Da steht Deutsches Volk und nicht Deutsche Bevölkerung.

Freiherr
01.05.2009, 11:48
Darin steht nicht, dass das GG sich abschafft, darin steht, dass das Volk das GG abschafft.

Hat es das?
Na? :)

Also haben wir keine Verfassung.

-jmw-
01.05.2009, 11:49
Artikel 1

Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und Ständen (blabla) Einigkeit und Recht und Freiheit (blabla) Bewahrung des Friedens (blabla) diese Verfassung beschlossen.

Artikel 2

1. Oberhaupt von Reich und Staat, Chef der Regierung, Oberster Befehlshaber der Streitkräfte und Oberster Gerichtsherr ist -jmw-.

2. Er ernennt seinen Nachfolger.
Nur mal so als Vorschlag... :)

-jmw-
01.05.2009, 11:52
Also haben wir keine Verfassung.

Nun, ich habe gerade zu Mittag gegessen und beginne jetzt, mich an einem Eistee gütlich zu tun, insofern ist meine Verfassung schonmal exzellent. ;)

Ansonsten gilt das GG als Geschäftsgrundlage und zwar zuvörderst deshalb, weil irgendwas gelten muss. :]

guebilse
01.05.2009, 11:55
Da steht nicht, dass das gg mit der vereinigung gültigkeit verliert sondern, dass es dann für das vereinigte deutschland gilt.
weiterhin steht darin, dass es für den fall, dass eine neue verfassung beschlossen wird, mit deren inkraftsetzung ungültig wird.
diese beiden ereignisse werden in dem artikel garnicht in zusammenhang zueinander gesetzt.

Gehirnnutzer
01.05.2009, 13:06
Jede Verfassungsdiskussion läuft hier immer auf die selbe Sache hinaus und beschäftigt sich kaum mit dem eigentlichen Thema.
Tatsächlich wird hier nicht darüber diskutiert ob Deutschland eine neue Verfassung braucht oder nicht.

Ob eine Verfassung eine Verfassung ist oder nicht, wird nicht dadurch definiert, ob sie Wunsch- und Idealvorstellungen entspricht, auch nicht durch die Art der Legitimation, ihre Form (Dokument oder Gesetzessammlung) bestimmt dies auch nicht, selbst die Bezeichnung ist irrelevant. Es spielt auch keine Rolle, wie sie entstanden ist, noch ob sie als Provisorium gedacht war oder als etwas endgültiges.
Ob eine Verfassung eine Verfassung ist oder nicht, wird durch die Aufgabe, die sie erfüllt definiert.
Egal was hier auch aufgeführt wird um zu beweisen, das das GG keine Verfassung ist, es ist unbedeutend, denn die Aufgabe definiert den Verfassungscharakter.

Nun man könnte die Gültigkeit einer Verfassung, insbesondere die des GG durchaus auf Grund formalrechtlicher Betrachtungen theoretisch in Frage stellen, weil Recht teilweise auch eine Auslegungssache ist, jedoch verlieren diese Betrachtungen durch eine Umstand ihre Bedeutung.
Eine Verfassung ist im Grunde nie etwas endgültiges, sie unterliegt Änderungen und Anpassungen oder kann ersetzt werden.
Da sich ein souveränes Volk jederzeit eine neue Verfassung geben kann, hängt die Gültigkeit einer Verfassung weniger von formalrechtlichen Betrachtungen ab, sondern vom Grad der Akzeptanz und Zustimmung zur Verfassung in der Bevölkerung ab.
Auch wenn hier einige ihre persönliche Meinung immer als Volkswillen darstellen, ist es doch Tatsache, das die Mehrheit der deutschen Bevölkerung das GG akzeptiert un ihm zustimmt unabhängig von den Gründen und der Vollständigkeit.

Die Diskussion über die Frage ob Deutschland eine neue Verfassung braucht oder nicht, kann sich also nur mit Argumenten beschäftigen, die sich damit beschäftigen,
ob das GG seine Aufgabe erfüllt, wie es sie erfüllt, wie bestimmte Dinge besser geregelt werden könnten oder was man ander machen könnte. Hinzukommt dann die Überlegungen ob die aus den eben genannten Fragen resultierenden Antworten wirklich durch eine neu Verfassung umgesetzt werden müssten, oder ob die Anpassung des GG reicht.

Gewisse Ablehnungen des GG in Diskussionen wie dieser hier, beruhen auf Überlegungen hinsichtlich den ehemaligen Ostgebieten. Diese Überlegungen haben einen Grundfehler, denn sie setzen den abstrakten Staatsgebietsbegriff in der Verfassung mit einem konkreten Begriff gleich.
In der Verfassung ist der Begriff des Staatsgebietes ein abstrakter, der erst auf anderer Ebene konkretisiert wird.
Das geht auch nicht anders, inner- und ausserstaatliche Grenzen unterliegen aus diversen Gründen ständigen Änderungen. Würde in der Verfasung ein konkretes Staatsgebiet erwähnt, hätte jede der eben genannten Änderungen automatisch eine Verfassungsänderung zu Folge.
Die ehemaligen Ostgebiete sind eine andere Diskussion, weder hat die Verfassung eine Auswirkung auf diese andere Diskussion noch sind die ehemaligen Ostgebiete von Bedeutung für die Verfassungsdiskussion.