Der Doc
13.06.2008, 12:46
Sie gab es schon einmal und wurde seinerzeit unter Rotgrün eingeführt. Die Einschränkung, das Selbständigen die volle Vorsteuer beim Erwerb eines Geschäftspersonenwagens versagte und den Vorsteuerabzug beim Erwerb nur zu50% zulies wenn der Unternehmer den Wagen nicht zu 100% geschäftlich nutzt. Die damalige Regelung wurde vor einigen Jahren vom EUGH gekippt.
Nun soll die Regelung mit dem Jahressteuergesetz 2009 wieder aufgenommen werden.
Die damalige Regelung führte zu dem Ergebnis, das ein Unternehmer, der seinen Wagen zu 90% geschäftlich nutzt nur die Hälfte der Vorsteuer aus der Anschaffung des Wagens vom Finanzamt erstattet bekam. Die Regelung betraf auch alle weiteren Kosten des betrieblich genutzten PKW.
http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~EE50F4E3D779E45588973AFDD6CE0A8D5~ATpl~Ecommon ~Scontent.html
Nun soll die Regelung mit dem Jahressteuergesetz 2009 wieder aufgenommen werden.
Die damalige Regelung führte zu dem Ergebnis, das ein Unternehmer, der seinen Wagen zu 90% geschäftlich nutzt nur die Hälfte der Vorsteuer aus der Anschaffung des Wagens vom Finanzamt erstattet bekam. Die Regelung betraf auch alle weiteren Kosten des betrieblich genutzten PKW.
http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~EE50F4E3D779E45588973AFDD6CE0A8D5~ATpl~Ecommon ~Scontent.html