PDA

Vollständige Version anzeigen : Pensionsansprüche



latrop
04.06.2008, 21:37
Ihre Meinung ist gefragt
Pensionsansprüche von Bürgermeistern – gerechtes System?

Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte sind im Alter gut versorgt: Schon
nach einer Wahlperiode – also nach nur fünf Jahren bzw. demnächst sechs Jahren
im Amt - und unter Erfüllung sehr einfacher Voraussetzungen haben sie einen
Anspruch auf eine staatliche Altersversorgung. Diese beträgt mindestens 35 Prozent
ihrer letzten Bezüge als Stadt- oder Kreisoberhaupt. Ein Beispiel: Ein verheirateter
Bürgermeister einer Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern erhält im
Monat aktuell rund 4.200 Euro (A16). Nach fünf Jahren im Amt hat er einen Pensionsanspruch
von monatlich 1.470 Euro. Sein verheirateter Amtskollege in Köln
wird, da die Stadt mehr als 500.000 Einwohner hat, nach B 11 bezahlt, was einem
monatlichen Gehalt von gut 10.600 Euro entspricht. Daraus ergibt sich nach fünfjähriger
Dienstzeit ein Pensionsanspruch von monatlich 3.710 Euro, für den er
keinen Beitrag gezahlt hat. Den leistet der Steuerzahler.
Der Bund der Steuerzahler interessiert sich für Ihre Meinung: Was denken Sie über
diese Form der Altersversorgung? Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und senden
Sie ihn zurück an:


Bund der Steuerzahler NRW
Schillerstraße 14
40237 Düsseldorf
Fax: 0211/99 175-50

E-Mail: presse@steuerzahler-nrw.de


1. Halten Sie die gegenwärtige Regelung der staatlichen Altersversorgung für
(Ober-) Bürgermeister und Landräte für angemessen?

0 Ja, diese Versorgung haben sie angesichts ihrer verantwortungsvollen Arbeit
verdient.
0 Nein, die Pensionen sind zu hoch, die Regelung ist nicht gerechtfertigt.


2. Wie sollte die Pensionsregelung für die Oberhäupter der Städte, Gemeinden
und Kreise aussehen?

0 Das aktuelle System soll bestehen bleiben.
0 Wie Beamte sollen auch (Ober-) Bürgermeister und Landräte eine Pension von
rund 2 Prozent ihres Gehalts pro Dienstjahr, gezahlt ab dem 67. Lebensjahr, erhalten.
0 Bürgermeister und Landräte sollen selbst für ihre Altersversorgung sorgen.


3. Würden Sie eine Reform der Pensionsregelung für Bürgermeister und Landräte
aktiv unterstützen?
0 Ja.
0 Nein.

Quelle: BdSt


Man sollte sich an dieser Meinungsumfrage beteiligen und diese per Mail an obige
Mailadresse senden.

Wir meckern immer über die Abgeordnetenpensionen, aber unser Kommunalen sind auch ganz gut im abzocken.

McDuff
05.06.2008, 05:36
Die Selbstbedienung der Politkkaste ist durchorganisiert bis in die untersten Chargen. Angesichts des Rentenbetrugs der blanke Hohn.

Bruddler
05.06.2008, 05:42
Hat alles seine Richtigkeit, ist schließlich alles durch Gesetze und Erlasse legitimiert ! :kotz:

malnachdenken
05.06.2008, 05:48
Lieber während der Amtszeit mehr Geld, und dafür keine Pension in dieser Form.

politisch Verfolgter
05.06.2008, 07:03
Wir benötigen eine marktwirtschaftliche Leistungsgesellschaft statt des marxistisch leistungsunterbindenden, kostenfaktor-umverteilungs-marginalisierenden ÖD-verschmarotzten Sozialstaats.
Weg mit der Arbeitsgesetzgebung, Sozialstaat und ÖD um mind. 90 % abbauen.

WIENER
05.06.2008, 07:22
Die Liste der Schmarotzer ist eine sehr lange.


Musln
Nerger
Dauerarbeitslose
Bürgermeister
u.
s.
w.