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Vollständige Version anzeigen : schußwaffen und migranten---



detti
21.05.2008, 12:45
immer wieder lese ich das migranten
menschen mit schußwaffen oder messer umbringen.
wie kommen "die" an diese waffen ?
haben "die" alle einen waffenschein ?
meine forderung----
werden migranten mit schußwaffen oder kampfmesser angetroffen,
so sind sie sofort und ohne ausnahme auszuweisen.
bei einem anfangsverdacht auf schußwaffen muß es der polizei erlaubt sein
zu jeder tages und nachtzeit eine hausdurchsuchung,auch ohne durchsuchungsbefehl, zu machen.
die polizeikräfte müssen verstärkt werden um versammlungen von "denen "
nach waffen zu durchsuchen.

detti
liebe alle musis - doch sei schneller als sie

Hexenhammer
21.05.2008, 12:47
immer wieder lese ich das migranten
menschen mit schußwaffen oder messer umbringen.
wie kommen "die" an diese waffen ?
haben "die" alle einen waffenschein ?
meine forderung----
werden migranten mit schußwaffen oder kampfmesser angetroffen,
so sind sie sofort und ohne ausnahme auszuweisen.
bei einem anfangsverdacht auf schußwaffen muß es der polizei erlaubt sein
zu jeder tages und nachtzeit eine hausdurchsuchung,auch ohne durchsuchungsbefehl, zu machen.
die polizeikräfte müssen verstärkt werden um versammlungen von "denen "
nach waffen zu durchsuchen.

detti
liebe alle musis - doch sei schneller als sie

Alles kein Problem. Das Waffengesetz wurde verschärft, alle Migranten geben jetzt ihre Waffen sowieso freiwillig ab.

detti
21.05.2008, 13:03
Alles kein Problem. Das Waffengesetz wurde verschärft, alle Migranten geben jetzt ihre Waffen sowieso freiwillig ab.

ich lese deine worte, allein,mir fehlt der glaube.
"Respice, lector, in nihil ab nihilo quam cito recidimos"
." Bedenke Leser, wie schnell wir vom Nichts ins Nichts zurückkehren"
(oder ähnlich)
ich möchte mit einer volksweisheit antworten-
"aus nichts wird nichts-von nichts kommt nichts !"
detti

alterschwede
21.05.2008, 13:14
immer wieder lese ich das migranten
menschen mit schußwaffen oder messer umbringen.
wie kommen "die" an diese waffen ?
haben "die" alle einen waffenschein ?
meine forderung----
werden migranten mit schußwaffen oder kampfmesser angetroffen,
so sind sie sofort und ohne ausnahme auszuweisen.
bei einem anfangsverdacht auf schußwaffen muß es der polizei erlaubt sein
zu jeder tages und nachtzeit eine hausdurchsuchung,auch ohne durchsuchungsbefehl, zu machen.
die polizeikräfte müssen verstärkt werden um versammlungen von "denen "
nach waffen zu durchsuchen.

detti
liebe alle musis - doch sei schneller als sie

das siehst du völlig falsch detti.
unsere schwerbewaffneten museltierchen müssen vor aggressiven, alterschwachen deutschen rentnern geschützt werden. dehalb dürfen die sich bewaffnen (bzw es wird stillscheigend geduldet, gehört ja du deren kultur) und wir nicht.
frag mal claudia grün/rot, die wird dir das bestätigen.

klartext
21.05.2008, 13:20
Eine Knarre scheint bei diesen Immis zur Grundausstattung zu gehören wie bei anderen die Zahnbürste. Jetzt neuerdings eine Schiesserei in Hamburg mit einem Afghanen. Dass dieser das shooting out nicht überlebt hat, erspart dem Steuerzahler viel Geld.

Heinrich_Kraemer
21.05.2008, 13:21
Das hat aber ganz ganz bestimmt gar nie nichts damit zu tun, daß diese Ausländer Verbindungen in die organisierte Unterwelt haben und/ oder aus Kriegsgebieten stammen.

Es sind wohl alles Berufsjäger, auf dem Weg in's Revier, die dann durch die deutsche Gesellschaft einfach dazu gezwungen werden die 9mm Fangschußwaffe gegen Menschen einzusetzen, die diesen armen verfolgten Menschen hier in Dtl. nach dem Leben trachten.

detti
21.05.2008, 13:39
"si vis pacem para bellum"
ich möchte dir mit einem dänischen ? sprichwort antworten---
"es ist am besten,frieden mit gezogenen schwert zu machen"
ich will damit sagen-lasse uns solche leute rausschmeissen--
solange wir es noch können !

detti
liebe alle musis-doch sei schneller als sie !

Heinrich_Kraemer
21.05.2008, 13:45
Weil der Staat nicht gewillt ist die selbst importierte Ausländerkriminalität entschlossen zu bekämpfen, ist es an der Zeit, daß wir Deutsche uns selbst schützen.

Z.B. sich organisieren, die Jägerprüfung machen, Selbstverteidigung trainieren usw.

Ich lebe (noch) in Berlin und hab' die Schnauze langsam gestrichen voll, von der täglichen Ausländerkriminalität, dem Angepöbelt werden, dem ganzen auf der Straße rumstehenden, BMW-fahrenden Südländer-Gesindel usw.

Die Verantwortung für diese Zustände trägt das absurdistanische Parteienkartell.

detti
21.05.2008, 13:58
die jagd ist doch immer was und eine art krieg.
große fehler und verbrechen deckt man zu mit
goldner scheinheiligkeit.
glaubst du ernsthaft daran das "türken-claudia"
nicht einen weg finden wird den deutschen das
verbrechen in hamburg anzulasten ?
kaufe kerzen wegen der lichterkette.
detti
liebe alle musis-doch sei schneller als sie !

giggi
21.05.2008, 14:05
Alles kein Problem. Das Waffengesetz wurde verschärft, alle Migranten geben jetzt ihre Waffen sowieso freiwillig ab.

Man entwaffnet den Bürger und nimmt ihm somit die Möglichkeit weg, sich gegen diese Horden zur Wehr zu setzen,falls man ihnen einmal über dem Weg läuft.Als ob es nicht eine Tatsache wäre, dass Kriminelle stets eine Weg finden, sich mit entsprechenden Waffen auszurüsten.

detti
21.05.2008, 14:20
ich schreibe dir mal ganz ernsthaft was--
ich komme aus dem ruhrpott und wir haben
mit diesen kulturbereicherer riesen probleme.
wenn die politik nicht aufs volk hören will,
wird es kommen wie 1989 in der DDR-
die politiker werden aus amt und würden gejagd,
und politiker die den eid schwören "dem DEUTSCHEN volke zu dienen" und es auch einhalten werden dann die interessen der deutschen vertreten.
im pott war es wie in bayern mit der CSU - es war nur die frage,wieviel prozent über 60 die SPD wohl bei den wahlen bekommen würde.
heute ist das anders - das volk hat gemerkt das dieses ganze links/grüne geschmeiß keine politik mehr für deutsche macht sondern nur noch migrantenpolitik betreibt - es wird bald zum knall kommen-
wir deutsche sind das volk und nicht irgendein migrant.
detti

klartext
21.05.2008, 14:22
"si vis pacem para bellum"
ich möchte dir mit einem dänischen ? sprichwort antworten---
"es ist am besten,frieden mit gezogenen schwert zu machen"
ich will damit sagen-lasse uns solche leute rausschmeissen--
solange wir es noch können !

detti
liebe alle musis-doch sei schneller als sie !

Da kann ich dir nur zustimmen. Abschreckung ist die beste Garantie für Frieden. Es erhöht die Hemmschwelle gewaltbereiter Zeitgenossen, weil sie das Eigenrisiko nicht mehr abschätzen können.
Erst wenn wir die Abschiebungsschwelle radikal vermindern, werden die Immis friedlicher. Leider gibt es dafür zur Zeit keine Mehrheit im Bundestag.
Abschreckung durch konsequente schnelle Abschiebung ist das Gebot der Stunde.
Schon der Besitz einer Waffe sollte dafür ausreichen.

detti
21.05.2008, 15:04
Da kann ich dir nur zustimmen. Abschreckung ist die beste Garantie für Frieden. Es erhöht die Hemmschwelle gewaltbereiter Zeitgenossen, weil sie das Eigenrisiko nicht mehr abschätzen können.
Erst wenn wir die Abschiebungsschwelle radikal vermindern, werden die Immis friedlicher. Leider gibt es dafür zur Zeit keine Mehrheit im Bundestag.
Abschreckung durch konsequente schnelle Abschiebung ist das Gebot der Stunde.
Schon der Besitz einer Waffe sollte dafür ausreichen.



mehrheit ?
was ist die mehrheit ?
mehrheit ist der unsinn,verstand ist stets bei wenigen nur gewesen !
(schiller)
was ich damit sagen will--die politnieten zur zeit sollen sich nicht zu sicher fühlen.
selbst der dumme michel hat eines tages die schnauze voll und jagd diese abzockerbande zum teufel.
unsere aufgabe wird es sein,leute mit verstand zu finden die auch wirklich die deutschen interessen vertreten.
sage ich es mal so-eine claudia roth wird wohl nicht mehr die türkei im deutschen bundestag vertreten können.

detti
ich habe nur ein vaterland,das heißt deutschland !

Menetekel
22.05.2008, 15:07
ich schreibe dir mal ganz ernsthaft was--
ich komme aus dem ruhrpott und wir haben
mit diesen kulturbereicherer riesen probleme.
wenn die politik nicht aufs volk hören will,
wird es kommen wie 1989 in der DDR-
die politiker werden aus amt und würden gejagd,
und politiker die den eid schwören "dem DEUTSCHEN volke zu dienen" und es auch einhalten werden dann die interessen der deutschen vertreten.
im pott war es wie in bayern mit der CSU - es war nur die frage,wieviel prozent über 60 die SPD wohl bei den wahlen bekommen würde.
heute ist das anders - das volk hat gemerkt das dieses ganze links/grüne geschmeiß keine politik mehr für deutsche macht sondern nur noch migrantenpolitik betreibt - es wird bald zum knall kommen-
wir deutsche sind das volk und nicht irgendein migrant.
detti

Genau so wird es kommen. Meine volle Zustimmung. Leider sind sehr viele Mitmenschen mit "Sehschwäche" beschlagen. Alles nur noch eine Frage der Zeit! :]

Würfelqualle
22.05.2008, 16:13
Drei Sachen dürften auf Straßen der BRD nicht vorhanden sein :

Messer

Schusswaffen

Ausländer


Dann wär´s ruhiger.

Kumusta
22.05.2008, 16:31
In Deutschland fehlt leider eine Waffen-Lobby.

Landogar
23.05.2008, 15:42
In Deutschland fehlt leider eine Waffen-Lobby.

Eine solche Lobby hätte nur die Profitmaximierung im Sinne, und würde somit auch Ali freudestrahlend die Knarre in die Hand drücken.

Kreuzbube
23.05.2008, 22:51
Drei Sachen dürften auf Straßen der BRD nicht vorhanden sein :

Messer

Schusswaffen

Ausländer

Dann wär´s ruhiger.

Du hast noch Besoffene, Linke, Drogen, Punks und Assis vergessen!:]

RDX
23.05.2008, 23:55
Man entwaffnet den Bürger und nimmt ihm somit die Möglichkeit weg, sich gegen diese Horden zur Wehr zu setzen,falls man ihnen einmal über dem Weg läuft.Als ob es nicht eine Tatsache wäre, dass Kriminelle stets eine Weg finden, sich mit entsprechenden Waffen auszurüsten.

So ist es.

Restriktive Waffengesetze bewirken immer eine Entwaffnung der gesetzestreuen, braven Bürger.
Kriminelle und Terroristen, sowie deutschfeindliche Muselhorden, verstehen es bestens sich zu bewaffnen.

Kumusta
24.05.2008, 05:17
Eine solche Lobby hätte nur die Profitmaximierung im Sinne, und würde somit auch Ali freudestrahlend die Knarre in die Hand drücken.
Was hast Du denn gegen Profitmaximierung?

Ali hat sowieso eine Waffe. Beispiele gefällig? Lies Zeitung. Wenn Waffengleichheit herrscht, kommt es darauf an, wer zuerst schießt. Ich habe übrigens eine Waffe (hier ist der Besitz legal) und ich scheue mich nicht, im Verteidigungsfall davon Gebrauch zu machen.

SLOPPY
25.05.2008, 21:37
Drei Sachen dürften auf Straßen der BRD nicht vorhanden sein :

Messer

Schusswaffen

Ausländer

Dann wär´s ruhiger.

... Du bist rassistisch!

Ich bin für Neger als Strassenfeger ;) Meinetwegen sogar mit scharfen Besen und schweren Kehrmaschinen :))

McDuff
28.05.2008, 05:34
immer wieder lese ich das migranten
menschen mit schußwaffen oder messer umbringen.
wie kommen "die" an diese waffen ?
haben "die" alle einen waffenschein ?
meine forderung----
werden migranten mit schußwaffen oder kampfmesser angetroffen,
so sind sie sofort und ohne ausnahme auszuweisen.
bei einem anfangsverdacht auf schußwaffen muß es der polizei erlaubt sein
zu jeder tages und nachtzeit eine hausdurchsuchung,auch ohne durchsuchungsbefehl, zu machen.
die polizeikräfte müssen verstärkt werden um versammlungen von "denen "
nach waffen zu durchsuchen.

detti
liebe alle musis - doch sei schneller als sie


Was den Deutschen verboten wird, wird den Multi-Kulti-Bessermenschen als Folklore stillschweigend gewehrt. Wie sollten sich sich den auch sonst gegen die gewaltigen Nazihorden verteidigen, die ihre Häuser anzünden wollen:ironie:

Tosca
28.05.2008, 06:42
Alles kein Problem. Das Waffengesetz wurde verschärft, alle Migranten geben jetzt ihre Waffen sowieso freiwillig ab.

Und wie heisst das Zeug, das du rauchst? Das muss der Wahnsinn sein ;)

Tosca
28.05.2008, 06:46
ich schreibe dir mal ganz ernsthaft was--
ich komme aus dem ruhrpott und wir haben
mit diesen kulturbereicherer riesen probleme.
wenn die politik nicht aufs volk hören will,
wird es kommen wie 1989 in der DDR-
die politiker werden aus amt und würden gejagd,
und politiker die den eid schwören "dem DEUTSCHEN volke zu dienen" und es auch einhalten werden dann die interessen der deutschen vertreten.
im pott war es wie in bayern mit der CSU - es war nur die frage,wieviel prozent über 60 die SPD wohl bei den wahlen bekommen würde.
heute ist das anders - das volk hat gemerkt das dieses ganze links/grüne geschmeiß keine politik mehr für deutsche macht sondern nur noch migrantenpolitik betreibt - es wird bald zum knall kommen-
wir deutsche sind das volk und nicht irgendein migrant.
detti

Dann sollten wir langsam handeln. Ich sage nur "Montagsdemonstrationen". Man sollte nicht glauben, wie wirksam absoluter Gewaltverzicht sein kann.

Gabriel
28.05.2008, 06:54
Dass Migranten, die mit Messern und Waffen im generellen Sinne angetroffen werden, ausgewiesen werden sollen, halte ich für eine gute Idee.

sporting
28.05.2008, 07:06
In Deutschland fehlt leider eine Waffen-Lobby.

wie wahr, es ist aber verwunderlich das diese hier noch nicht fuss gefasst hat, ich meine das geschäft würde sich lohnen.

Wild Bill
28.05.2008, 13:33
immer wieder lese ich das migranten
menschen mit schußwaffen oder messer umbringen.
wie kommen "die" an diese waffen ?
haben "die" alle einen waffenschein ?
meine forderung----
werden migranten mit schußwaffen oder kampfmesser angetroffen,
so sind sie sofort und ohne ausnahme auszuweisen.
bei einem anfangsverdacht auf schußwaffen muß es der polizei erlaubt sein
zu jeder tages und nachtzeit eine hausdurchsuchung,auch ohne durchsuchungsbefehl, zu machen.
die polizeikräfte müssen verstärkt werden um versammlungen von "denen "
nach waffen zu durchsuchen.

detti
liebe alle musis - doch sei schneller als sie

Der Staat hat daVor mittlerweile Kapituliert.Sie wollen und kriegen das nicht mehr in den Griff.

franz
29.05.2008, 21:17
Der Staat hat daVor mittlerweile Kapituliert.Sie wollen und kriegen das nicht mehr in den Griff.

das Fatalste in diesem vetrackten System ist, bist du als Sportschütze im Besitz einer Waffe und wirst du von einem Angreifer bedroht und kannst du dann noch an deinen Waffentresor, kannst deine Waffe auch noch laden und dann darfst laut Notwehrgesetz, den Gegner nur Kampfunfähig schießen. So sagt es daß Gesetz, ausgearbeitet mit unterstützung des Deutschen Speichellecker Schützenbund.
Jetzt kommt der Hammer:; hast du einem Verbrecher jetzt z.bsp. ins Knie geschossen und dieser Kerl bekommt ein steifes Bein, darf der Schütze seinen Laden dicht machen, er bezahlt diesem Verbrecher Krankenhaus, Genesungskosten und wenn möglich auch noch ein Rente. Auch dem Polizeibeamten, sollte er wirklich mal in einer Lebensbedrohlichen Situation, geschossen haben, können sehr unangenehme Tage ins Haus stehen.

Gruß franz

franz
29.05.2008, 21:25
Übrigens wenn ich jemanden um die Ecke bringen wollte, würde ich auf keinen fall eine Registrierte Waffe benützen, sondern da wo unsere Kuturbereicherer sich mit allen möglichen Waffen eindecken, Stichwort Schwarzmarkt. Oft preiswerter als im Waffengeschäft .;)

Gruß franz

torun
29.05.2008, 21:31
das Fatalste in diesem vetrackten System ist, bist du als Sportschütze im Besitz einer Waffe und wirst du von einem Angreifer bedroht und kannst du dann noch an deinen Waffentresor, kannst deine Waffe auch noch laden und dann darfst laut Notwehrgesetz, den Gegner nur Kampfunfähig schießen. So sagt es daß Gesetz, ausgearbeitet mit unterstützung des Deutschen Speichellecker Schützenbund.
Jetzt kommt der Hammer:; hast du einem Verbrecher jetzt z.bsp. ins Knie geschossen und dieser Kerl bekommt ein steifes Bein, darf der Schütze seinen Laden dicht machen, er bezahlt diesem Verbrecher Krankenhaus, Genesungskosten und wenn möglich auch noch ein Rente. Auch dem Polizeibeamten, sollte er wirklich mal in einer Lebensbedrohlichen Situation, geschossen haben, können sehr unangenehme Tage ins Haus stehen.

Gruß franz

Wenn du zum Tresor laufen kannst, ist die Notwehr nicht mehr gegenwärtig.
Wenn du aber als Sportschütze deine Waffe vom Schießstand zurückbringst, und in diesem Moment ein schwerer Angriff auf dich oder deine Familie erfolgt. Dann ist der Einsatz der Waffe gerechtfertigt. Und in dieser Ausnahmesituation bleibt nicht so viel Zeit zum Zielen.
http://www.nihon-kai.de/gesetz.pdf

Jubal Harshaw
30.05.2008, 03:46
das Fatalste in diesem vetrackten System ist, bist du als Sportschütze im Besitz einer Waffe und wirst du von einem Angreifer bedroht und kannst du dann noch an deinen Waffentresor, kannst deine Waffe auch noch laden und dann darfst laut Notwehrgesetz, den Gegner nur Kampfunfähig schießen. So sagt es daß Gesetz, ausgearbeitet mit unterstützung des Deutschen Speichellecker Schützenbund.
Jetzt kommt der Hammer:; hast du einem Verbrecher jetzt z.bsp. ins Knie geschossen und dieser Kerl bekommt ein steifes Bein, darf der Schütze seinen Laden dicht machen, er bezahlt diesem Verbrecher Krankenhaus, Genesungskosten und wenn möglich auch noch ein Rente. Auch dem Polizeibeamten, sollte er wirklich mal in einer Lebensbedrohlichen Situation, geschossen haben, können sehr unangenehme Tage ins Haus stehen.

Gruß franz

Hallo Franz,
zum Glück deckt sich deine Rechttsauffassung nicht mit der Rechtslage. Zur Info:

StGB § 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
http://dejure.org/dienste/hrr/StGB/32/1.html und folgende
http://metalaw.de/esuche/index.php3

§ 32 StGB Notwehr; Erforderlichkeit (Einsatz eines lebensgefährlichen Mittels)
Erläuterung: Ob die Verteidigungshandlung im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB erforderlich ist, hängt im wesentlichen von Art und Maß des Angriffs ab. Dabei darf sich der Angegriffene grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, das er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt. Das schließt auch den Einsatz lebensgefährlicher Mittel ein. Zwar kann dieser nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen und darf auch nur das letzte Mittel der Verteidigung sein; doch ist der Angegriffene nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist. Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (st.Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1998, 508; NStZ-RR 1999, 40; StV 2001, 566).

BGH 1 StR 48/01 - Beschluß v. 21. März 2001 (LG Ellwangen)
Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit; Vermeidbarkeit; Pflichtwidrigkeitszusammenhang; Grenzen der Notwehr und der strafbefreienden Notwehrüberschreitung bei einem Angriff auf die Person nach gewaltsamem nächtlichem Eindringen in die Wohnung des Verteidigers (Einsatz einer lediglich mit einer Patrone geladenen Schußwaffe als Abwehrmittel); Zweifelssatz; Angst; Schrecken; Furcht; Affekt § 32 StGB; § 33 StGB; § 222 StGB
Leitsätze
1. Kommt bei objektiv gegebener Notwehrlage der Angreifer durch Fahrlässigkeit des Abwehrenden zu Schaden, so ist in den Grenzen dessen, was als Abwehrhandlung objektiv erforderlich gewesen wäre, die Herbeiführung eines deliktischen Erfolges auch dann gerechtfertigt, wenn er konkret vom Abwehrenden nicht gewollt war und bei Anwendung der ihm möglichen Sorgfalt hätte vermieden werden können. (BGHR)
2. Zu den Grenzen der Notwehr und der strafbefreienden Notwehrüberschreitung bei einem Angriff auf die Person nach gewaltsamem nächtlichem Eindringen in die Wohnung des Verteidigers und beim Einsatz einer lediglich mit einer Patrone geladenen Schußwaffe als Abwehrmittel. (BGHR)
3. Der lebensgefährliche Einsatz einer Schußwaffe kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein. Grundsätzlich muß der Verteidiger - wenn eine bloß verbale Androhung von vornherein aussichtslos erscheint - vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz wie etwa einen ungezielten Warnschuß versuchen. Jedoch gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, selbst einer solchen, die vom Angeklagten ohne waffenrechtliche Erlaubnis eingesetzt wird, der allgemeine notwehrrechtliche Grundsatz, daß der Verteidiger berechtigt ist, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer, minder einschneidenden nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen. Ein nicht bloß geringes Risiko, daß das mildere Mittel fehlschlägt und dann keine Gelegenheit für den Einsatz des stärkeren bleibt, braucht der Verteidiger zur Schonung des rechtswidrig Angreifenden nicht einzugehen. (Bearbeiter)
4. Ist dem Angreifer die Existenz einer dem Verteidiger zur Verfügung stehenden Waffe unbekannt, muß je nach Lage vom Verteidiger regelmäßig verlangt werden, daß er die Verwendung der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich einsetzt (vgl. nur BGHSt 26, 143, 146; 26, 256, 258). Dabei kann je nach den Umständen eine konkludente Drohung ausreichend sein. (Bearbeiter)
5. Stand dem Angegriffenen für die Abgabe eines erforderlichen Schusses nur eine einzige Patrone zur Verfügung, kann dies unter Umständen (akute Gefahrenlage) dazu führen, daß sich der Angegriffene nicht auf die Abgabe eines Schusses etwa auf die Beine des Angreifers beschränken mußte. (Bearbeiter)
6. Zwischen dem Schwiegersohn und der Schwiegermutter (und deren Lebensgefährten) besteht grundsätzlich kein zu erhöhter Rücksichtnahme in der gegebenen Lage verpflichtendes persönliches Näheverhältnis. (Bearbeiter)
7. Die Begrenzung des Notwehrrechts im Näheverhältnis kann unanwendbar sein, weil der Angriff nach gewaltsamem Eindringen in die Wohnung als besonders schutzwürdigen Bereich erfolgte. (Bearbeiter)
8. Für die Annahme einer strafbefreienden Notwehrüberschreitung ist nicht schon jedes Angstgefühl als Furcht im Sinne des § 33 StGB zu beurteilen; vielmehr muß durch das Gefühl des Bedrohtseins die Fähigkeit, das Geschehen zu verarbeiten und ihm angemessen zu begegnen erheblich reduziert sein (vgl. BGHR StGB § 33 Furcht 2, 4). Der Affekt muß nicht die alleinige oder auch nur überwiegende Ursache für die etwaige Überschreitung der Notwehrgrenzen gewesen sein; es genügt, daß er - neben anderen gefühlsmäßigen Regungen - für die Notwehrüberschreitung mitursächlich war. (Bearbeiter)
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/01/1-48-01.php3

StGB § 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

BGB § 227 Notwehr
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

BGB § 229 Selbsthilfe
Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

BGB § 859 Selbsthilfe des Besitzers
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.
(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.
(4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.

StPO § 127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.

Bin ich nicht anwesend, gilt:
1. Waffe im Stahlschrank verschlossen
2. Munition getrennt gelagert von Waffe
3. Schlüssel vom Stahlschrank wegnahmegesichert gelagert

Als sachkundiger, verantwortungsvoller Bürger will ich keinesfalls Unfälle begünstigen und halte mich selbstverständlich an alle Auflagen unserer erleuchteten Gesetzgeber, selbst wenn ich den Sinn nicht verstehe. Sollte ich allerdings auf dem Weg zur Jagd sein, ist meine Kurzwaffe geholstert, und das volle Magazin in der linken Jackentasche. Da man nie wissen kann, wann man auf wildernde Katzen, Hunde und sonstiges Raubzeug trifft, sollte das schnelle Laden geübt werden, damit man der Hegepflicht nach § 1 BJagdG effektiv nachkommen kann. Zusätzlich darf ich in meinen eigenen Wohn- und Geschäftsräumen sowie auf meinen eigenen Grundstücken meine Waffen jederzeit geladen mit mir herumschleppen (nicht alle auf einmal, so kräftig bin ich dann doch nicht :cool: ).

Sollte ich sollte ich in meiner Wohnung durch zweifelhafte Personen gestört werden, ist meine Glock nicht weit. "Der Angreifer hatte etwas in der Hand, das wie eine Waffe wirkte. (Anmerkung: Irren ist menschlich und Strom für die Beleuchtung zu sparen, rettet die Welt vor der Klimakatastrophe) Ein Warnschuß, noch ein letzter Warnschuß, ein Schuß auf das rechte Bein, ein Schuß auf das linke Bein, eine Doublette auf das Brustbein und weil der Angreifer nicht sofort reglos auf dem Boden liegt, erfolgten die restlichen Schüsse auf Nasen-, Joch- und sonstiges Bein, da ich wegen der absoluten Ausnahmesituation verwirrt, furchtsam und erschreckt war :shock: . Zusätzlich sind noch ein paar Schuß danebengegangen, da ich nur ein mittelmäßiger Schütze bin. Ich weiß gar nicht so genau, wie das alles geschehen konnte. Ich bin wegen posttraumatischer Störungen am Boden zerstört, da ich nicht weiß, wie ich dies alles verkraften soll. Meine Freundin beschwert sich, daß es selbst mit Viagra nicht mehr klappt. Mein Arbeitgeber bemängelt meine Arbeit. Mein Hausarzt ist mit seinem Latein am Ende. Mein Seelendoktor hat sich einen neuen Porsche gekauft. Im nahen Tante Emma-Laden sind die Taschentücher ausverkauft. Mein Seelsorger schiebt Sonderschichten. :heulsuse:
Sollte es mit § 32 StGB nicht hinhauen, gibst du deinem Anwalt noch eine Chance auf § 33 StGB (Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.) :unschuld:
Merke: ein gezielter Schuß (auch mit einem Warnschuß) ist möglicherweise am falschen Ende gespart.

PS. bei mehreren Schüssen ist die Reihenfolge schwer feststellbar :128:
PPS. tote Angreifer geben vor Gericht keine Gegendarstellung ab :mf_popeanim:

Selbst bei Berücksichtigung dieser Anregungen ist endloser Ärger vorprogrammiert. Man sollte sich zusätzlich auf eine erstinstanzliche Verurteilung einstellen. Zumindestens der BGH war allerdings bisher recht vernünftig. Die wenigsten hier dürften eine Doppelqualifikation als Jurist und cooler Killer besitzen, daher gilt bei der Polizei "Schweigen ist Gold!", da bekanntlich jede Aussage gegen einen verwendet werden kann.

Fazit: wirklich nur für den Notfall oder bei Fehlen jeglicher sonstiger Sozialkontakte und Geldüberschuß

:thanx: an diejenigen, die es bis hier geschafft haben und ansonsten :shutup:

franz
30.05.2008, 08:50
Wenn du zum Tresor laufen kannst, ist die Notwehr nicht mehr gegenwärtig.
Wenn du aber als Sportschütze deine Waffe vom Schießstand zurückbringst, und in diesem Moment ein schwerer Angriff auf dich oder deine Familie erfolgt. Dann ist der Einsatz der Waffe gerechtfertigt. Und in dieser Ausnahmesituation bleibt nicht so viel Zeit zum Zielen.
http://www.nihon-kai.de/gesetz.pdf

und wenn meine Frau in der Zeit wo ich meine Waffe hole umgebracht wird, bin ich wegen untelassener Hilfe drann:))

Gruß franz

wtf
30.05.2008, 08:55
//E-C wegen Benimmdefizit entfernt.

Alion
30.05.2008, 09:06
das Fatalste in diesem vetrackten System ist, bist du als Sportschütze im Besitz einer Waffe und wirst du von einem Angreifer bedroht und kannst du dann noch an deinen Waffentresor, kannst deine Waffe auch noch laden und dann darfst laut Notwehrgesetz, den Gegner nur Kampfunfähig schießen. So sagt es daß Gesetz, ausgearbeitet mit unterstützung des Deutschen Speichellecker Schützenbund.
Jetzt kommt der Hammer:; hast du einem Verbrecher jetzt z.bsp. ins Knie geschossen und dieser Kerl bekommt ein steifes Bein, darf der Schütze seinen Laden dicht machen, er bezahlt diesem Verbrecher Krankenhaus, Genesungskosten und wenn möglich auch noch ein Rente. Auch dem Polizeibeamten, sollte er wirklich mal in einer Lebensbedrohlichen Situation, geschossen haben, können sehr unangenehme Tage ins Haus stehen.

Gruß franz


Ein Ausbilder der Polizei meinte dazu mal:
Meine Herren wir schießen nur auf die Beine, Nasenbein Schlüsselbein, Brustbein.
Er hatte Recht.


MfG
Alion

franz
30.05.2008, 09:07
Hallo Franz,
zum Glück deckt sich deine Rechttsauffassung nicht mit der Rechtslage. Zur Info:

PS. bei mehreren Schüssen ist die Reihenfolge schwer feststellbar :128:
PPS. tote Angreifer geben vor Gericht keine Gegendarstellung ab :mf_popeanim:

Selbst bei Berücksichtigung dieser Anregungen ist endloser Ärger vorprogrammiert. Man sollte sich zusätzlich auf eine erstinstanzliche Verurteilung einstellen. Zumindestens der BGH war allerdings bisher recht vernünftig. Die wenigsten hier dürften eine Doppelqualifikation als Jurist und cooler Killer besitzen, daher gilt bei der Polizei "Schweigen ist Gold!", da bekanntlich jede Aussage gegen einen verwendet werden kann.

Fazit: wirklich nur für den Notfall oder bei Fehlen jeglicher sonstiger Sozialkontakte und Geldüberschuß

:thanx: an diejenigen, die es bis hier geschafft haben und ansonsten :shutup:

hallo mag sein daß das Gesetzesgesülze einen Sinn ergibt, jedoch in erster linie einem Rechtsverdreher dazu dient, den Schützen in die Pfanne zu hauen. Die einzigen relevanten Punkte sind von mir rot Markiert, jede Diskussion danach ist erledigt. :]

Gruß franz

franz
30.05.2008, 09:10
Ein Ausbilder der Polizei meinte dazu mal:
Meine Herren wir schießen nur auf die Beine, Nasenbein Schlüsselbein, Brustbein.
Er hatte Recht.


MfG
Alion

Genau :top: :lach:

Haspelbein
31.05.2008, 12:29
Nur mal so im internationalen Vergleich: Hier in Ohio haben wir gerade ein Gesetz durchbekommen, dass den Einbruch an sich als eine lebensbedrohliche Situation definiert, und den Schusswaffengebrauch durch den Hausbesitzer generell und umfassend legitimiert, sowie den Hausbesitzer gleichzeitig vor zivilrechtlichen Klagen schuetzt.

Gabriel
31.05.2008, 12:45
Nur mal so im internationalen Vergleich: Hier in Ohio haben wir gerade ein Gesetz durchbekommen, dass den Einbruch an sich als eine lebensbedrohliche Situation definiert, und den Schusswaffengebrauch durch den Hausbesitzer generell und umfassend legitimiert, sowie den Hausbesitzer gleichzeitig vor zivilrechtlichen Klagen schuetzt.

Tja, da ist das Gesetz bei euch weit ausgegorener als bei uns.

Alfred
31.05.2008, 13:04
Eine Knarre scheint bei diesen Immis zur Grundausstattung zu gehören wie bei anderen die Zahnbürste. Jetzt neuerdings eine Schiesserei in Hamburg mit einem Afghanen. Dass dieser das shooting out nicht überlebt hat, erspart dem Steuerzahler viel Geld.

Eventuell nicht.Da bestimmt 1000 Angehörige zur Beerdigung einreisen dürfen.

Jubal Harshaw
31.05.2008, 18:22
Tja, da ist das Gesetz bei euch weit ausgegorener als bei uns.

Wenn du meinen Beitrag gelesen und / oder verstanden hättest, würdest du feststellen, daß die "Hinterwäldler" in Ohio lediglich zum deutschen Standard aufschließen. In den meisten US-Bundesstaaten galt bislang eher der Grundsatz, daß es auch bei gerechtfertigter Notwehr erforderlich ist, einem Angriff auszuweichen, statt robust zu reagieren. Inzwischen setzt hier ein Umdenken ein.
In Deutschland gilt dagegen der Grundsatz "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen!"

Jemand bricht bei mir ein => Straftat
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Rechtswidriger Angriff? Ja, Einbruch
Gegenwärtig? Ja, der Einbrecher steht in meiner Wohung
Trifft StGB § 32 Notwehr zu? Ja, ich habe ein Notwehrrecht, dh. ich habe das Recht den Angriff mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu beenden. Hierbei soll ich das "mildeste" Mittel anwenden, daß den Angriff sofort beendet. Allerdings bin ich nicht verpflichtet mich auf einen Kampf mit unsicherem Ausgang einzulassen (vgl. Urteile des BGH). Im Gegensatz zu staatlichen Vollzugsbeamten muß ich auch keine "Verhältnismäßigkeit" beachten.
Das deutsche Notwehrrecht geht allerdings noch weiter. Sollte der Einbrecher mit meiner Goldmünzensammlung flüchten, sollte er schneller als .308Win sein. Der rechtswidrige Angriff ist nämlich immer noch gegenwärtig und ich bin ein schlechter Läufer.
Anders sieht der Fall aus, wenn der Dieb durch die schwere Last meines Goldes bei der Flucht behindert, das Gold wegwirft. Hierdurch ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig. Damit endet mein Notwehrrecht. Sollte ich jetzt einen guten Schuß anbringen, ist eine Verurteilung wegen Totschlag (Mord) sehr wahrscheinlich.
Ebensfalls liegt keine Notwehr vor, wenn ich den Dieb nach einiger Zeit wieder sehe und ihn dann erschieße. Strafverfolgung ist Sache der Polizei.
Eine Einschränkung findet die Notwehr bei Unzurechnungsfähigkeit (z.B. Besoffenen) oder Kindern. Hier ist, wenn möglich, ein Ausweichen gefordert.
Ebenfalls eingeschränkt ist die Notwehr bei "geringwertigen" Gütern.
Beispiel: Kinder plündern einen Apfelbaum auf meinem befriedeten Besitz.
Rechtswidriger Angriff? Ja, Hausfriedensbruch und Diebstahl
Gegenwärtig? Ja
Notwehrrecht? Ja
Aus dem Baum schießen? Nein, gibt mehr Ärger als die Sache wert ist.

Wenn man das Notwehrrecht anwenden will, sollte man sich einigermaßen auskennen. Dampfplauderer könnten sich sonst sehr schnell in einer staatlich betreuten Wohngruppe wiederfinden.

Ich würde es allerdings begrüßen, wenn der deutsche Gesetzgeber im Gegenzug beim Waffenrecht bei den "Hinterwäldlern" aus Ohio ein wenig Nachhilfe nimmt. ;)

Guardian
01.06.2008, 04:24
Wenn sie sich nur gegenseitig abmurksen würden, wäre das ja in Ordnung.

Hinterher sauber machen, damit hätten wir sicherlich keine Probleme.

Haspelbein
02.06.2008, 17:55
Wenn du meinen Beitrag gelesen und / oder verstanden hättest, würdest du feststellen, daß die "Hinterwäldler" in Ohio lediglich zum deutschen Standard aufschließen. In den meisten US-Bundesstaaten galt bislang eher der Grundsatz, daß es auch bei gerechtfertigter Notwehr erforderlich ist, einem Angriff auszuweichen, statt robust zu reagieren. Inzwischen setzt hier ein Umdenken ein.
In Deutschland gilt dagegen der Grundsatz "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen!" [...]

Das ist sehr interessant, denn der Grundsatz zur Notwendigkeit der Flucht gilt ausserhalb des eigenen Hauses in den meisten Bundesstaaten. (In Florida oder Texas ist dies nicht der Fall.)
Abgesehen von generellen Unterschieden im Rechtsverstaendnis liegt es daran, dass man bewusst bewaffnete Auseinandersetzungen im kriminellen Umfeld nicht durch Paragraphen zur Selbstverteidigung legitimiert wissen will.

Ohio, wie alle Bundesstaaten ausser Texas, beschraenkt das Notwehrrecht nur auf die Bedrohung der Person. Solange der Einbrecher nur mit den Muenzsammlung flieht, und sich ausserhalb des Hauses befindet, kann man sich nicht auf Notwehr berufen. Die Castle Doctrine sieht jedoch den Einbruch generell als koerperliche Bedrohung an.

Prinzipiell galt dies bereits vor dem in Ohio erlassenen Gesetz als akzeptierte Rechtssprechung, wurde jetzt aber offiziell im Gesetz festgelegt.

In anderen Bundesstaaten, wie in Illinois oder Kalifornien sieht es bei der Selbstverteidigung ganz gruselig aus.

Ist man in Deutschland eigentlich bei der Anerkennung der Notwehr automatisch vor zivilrechtlichen Klagen geschuetzt?

P.S.: Taeusche ich mich, oder wurde ich hier als Hinterwaeldler bezeichnet?

SmooKi
03.06.2008, 12:08
Wenn 1848 nicht gescheitert wäre, hätten wir jetzt allg. Volksbewaffnung :(

Haspelbein
03.06.2008, 13:28
Wenn 1848 nicht gescheitert wäre, hätten wir jetzt allg. Volksbewaffnung :(

Es waere fast einen eigenen Strang wert zu diskutieren, was mit Deutschland geschaehen waere, haette es eine erfolgreiche buergerliche Revolution gegeben.

SmooKi
03.06.2008, 14:48
Es waere fast einen eigenen Strang wert zu diskutieren, was mit Deutschland geschaehen waere, haette es eine erfolgreiche buergerliche Revolution gegeben.

Gute Idee! Dabei könnte man auch gleich die deutsche "Sonderweg"-Theorie besprechen!

Jubal Harshaw
03.06.2008, 17:42
Das ist sehr interessant, denn der Grundsatz zur Notwendigkeit der Flucht gilt ausserhalb des eigenen Hauses in den meisten Bundesstaaten. (In Florida oder Texas ist dies nicht der Fall.)
Abgesehen von generellen Unterschieden im Rechtsverstaendnis liegt es daran, dass man bewusst bewaffnete Auseinandersetzungen im kriminellen Umfeld nicht durch Paragraphen zur Selbstverteidigung legitimiert wissen will.

Ohio, wie alle Bundesstaaten ausser Texas, beschraenkt das Notwehrrecht nur auf die Bedrohung der Person. Solange der Einbrecher nur mit den Muenzsammlung flieht, und sich ausserhalb des Hauses befindet, kann man sich nicht auf Notwehr berufen. Die Castle Doctrine sieht jedoch den Einbruch generell als koerperliche Bedrohung an.

Ist man in Deutschland eigentlich bei der Anerkennung der Notwehr automatisch vor zivilrechtlichen Klagen geschuetzt?

P.S.: Taeusche ich mich, oder wurde ich hier als Hinterwaeldler bezeichnet?

Wann Notwehr gerechtfertigt ist, habe ich ja in den bisherigen Beiträgen beschrieben.

Natürlich gilt dieses Recht auch für Personen aus dem kriminellen Umfeld. Nehmen wir an, der Dieb meiner Münzsammlung ist entkommen. Einige Tage später treffe ich ihn wieder. Ich schnappe ihn mir und frage nach meinem Eigentum. Um die Redebereitschaft zu erhöhen, beginne ich mit leichten Schlägen auf den Hinterkopf. Dies ist dann Körperverletzung (gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff), die der Dieb nicht hinnehmen muß. Ansonsten gilt dieses Recht auch in der weniger feinen Gesellschaft: Dealer A will Dealer B wegen Preisdumping killen => B hat gegen A Notwehrrecht.

Wenn man die Situation vergleicht, gibt es in D ein sehr weit reichendes Notwehrrecht. Gutmenschen versuchen aber schon seit langem, dieses Recht in kleinen Schritten einzuschränken. Zusätzlich werden dem Bürger die Mittel hierzu verwehrt (mittlerweile ist auch das Führen von Hieb- und Stichwaffen verboten, Waffenscheine für Normalbürger gibt es praktisch nicht, WBK (Waffenbesitzkarte) erlaubt kein Führen).Zur Ausübung bleiben bald nur noch Wattebällchen.
In den USA muß man „netter“ sein, hat aber über ein CCW permit effektive Möglichkeiten zur Hand.

Zum Ablauf: Polizei und Staatsanwaltschaft nehmen Ermittlungen auf. Erkennt der Staatsanwalt auf Notwehr wird das Verfahren eingestellt. Wenn nicht, gibt es eine Gerichtsverhandlung. Erkennt der Richter auf Notwehr wird das Verfahren eingestellt oder es geht in die nächste Instanz (wenn du noch Geld hast). Bei gerechtfertigter Notwehr war es zumindest bisher so, daß man vor zivilrechtlichen Ansprüchen des Angreifers sicher ist.
Ansonsten gilt hier besonders stark "Recht haben und Recht bekommen sind nicht dasselbe!". Daher sollte man sich schon genau überlegen, auf was man sich einläßt. Ausweichen ist zwar nicht geboten, aber häufig die klügere Wahl.

PS. Wenn du in Ohio lebst und ironieresistent bist, kannst du dich beleidigt fühlen ;)

Haspelbein
03.06.2008, 18:00
Wann Notwehr gerechtfertigt ist, habe ich ja in den bisherigen Beiträgen beschrieben.

Natürlich gilt dieses Recht auch für Personen aus dem kriminellen Umfeld. Nehmen wir an, der Dieb meiner Münzsammlung ist entkommen. Einige Tage später treffe ich ihn wieder. Ich schnappe ihn mir und frage nach meinem Eigentum. Um die Redebereitschaft zu erhöhen, beginne ich mit leichten Schlägen auf den Hinterkopf. Dies ist dann Körperverletzung (gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff), die der Dieb nicht hinnehmen muß. Ansonsten gilt dieses Recht auch in der weniger feinen Gesellschaft: Dealer A will Dealer B wegen Preisdumping killen => B hat gegen A Notwehrrecht.

Das Problem in den USA bzgl. der Kriminellen ergibt sich wirklich aus der bewaffneten Auseinandersetzung, d.h. eine harte Bandenkriminalitaet. Die Notwendigkeit zur Flucht soll verhindern, dass sich letztendlich Bandenmitglieder das Notwehrgesetzt als rechtliche Grundlage fuer Schiessereien heranziehen. Ansonsten gilt das Notwehrrecht auch fuer Kriminelle, wobei es jedoch ebenfalls der unmittelbaren Bedrohung bedarf. Ebenso darf man selbst die Situation nicht eskalieren, was ebenfalls die Berufung auf Notwehr in einem kriminellen Umfeld erschwehrt.



Wenn man die Situation vergleicht, gibt es in D ein sehr weit reichendes Notwehrrecht. Gutmenschen versuchen aber schon seit langem, dieses Recht in kleinen Schritten einzuschränken. Zusätzlich werden dem Bürger die Mittel hierzu verwehrt (mittlerweile ist auch das Führen von Hieb- und Stichwaffen verboten, Waffenscheine für Normalbürger gibt es praktisch nicht, WBK (Waffenbesitzkarte) erlaubt kein Führen).Zur Ausübung bleiben bald nur noch Wattebällchen.
In den USA muß man „netter“ sein, hat aber über ein CCW permit effektive Möglichkeiten zur Hand.

Ja, das Notwehrrecht ist in Deutschland hier sehr weitreichend, ebenso ist es korrekt, dass die Moeglichkeiten dieses Recht anzuwenden, durch das Waffenrecht eingeschraenkt werden. Aber selbst mit den erweiterten "Instrumentarien" in den USA kommt das Notwehrrecht nur sehr selten zur Anwendung. CCW ist in den meisten Bundesstaaten moeglich. Dazu hat man hier in Ohio auch die Moeglichkeit, die Schusswaffe offen zu tragen, was vor allen Dingen in laendlichen Regionen wahrgenommen wird.



Zum Ablauf: Polizei und Staatsanwaltschaft nehmen Ermittlungen auf. Erkennt der Staatsanwalt auf Notwehr wird das Verfahren eingestellt. Wenn nicht, gibt es eine Gerichtsverhandlung. Erkennt der Richter auf Notwehr wird das Verfahren eingestellt oder es geht in die nächste Instanz (wenn du noch Geld hast). Bei gerechtfertigter Notwehr war es zumindest bisher so, daß man vor zivilrechtlichen Ansprüchen des Angreifers sicher ist.

Die Verfahrensaufnahme ist aehnlich, jedoch war man in Ohio vor zivilrechtlichen Klagen nicht sicher, und ist es in vielen Bundesstaaten immer noch nicht.



Ansonsten gilt hier besonders stark "Recht haben und Recht bekommen sind nicht dasselbe!". Daher sollte man sich schon genau überlegen, auf was man sich einläßt. Ausweichen ist zwar nicht geboten, aber häufig die klügere Wahl.

Wenn man sich die Grenzen der Selbstverteidigung mit Schusswaffen bewusst ist, wird man automatisch die Flucht vorziehen, solange dies irgendwie moeglich ist.



PS. Wenn du in Ohio lebst und ironieresistent bist, kannst du dich beleidigt fühlen ;)

Na gut, dann werde ich die abgesaegte Schrotflinte beiseite stellen, mich in meinen Wohnwagen zurueckziehen, und mir einen Jack genehmigen. ;)