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Vollständige Version anzeigen : Sozialleistungen für Ausländer



Witzleben
20.05.2008, 11:45
Gibt es ein Gesetz nachdem in Deutschland lebende Ausländer, die aus einem sicheren Heimatland kommen, in dem sie weder aus politischen noch aus religiösen Gründen verfolgt werden und die ihren Lebensunterhalt in Deutschland ausschliesslich durch Sozialleistungen bestreiten, abgeschoben werden dürfen?!
Nach § 45 (6) im Ausländergesetz war das einmal möglich. Das Gesetz gilt aber wohl nicht mehr. Kenn jemand den derzeitigen Sachstand?!

Tonsetzer
20.05.2008, 12:01
Jeder der seinen Pass wegwirft darf in Deutschland bleiben. Das ist schon mal wichtig zu wissen, denn das Aufenthaltegesetz verbietet nach § 60 die Abschiebung wenn Gefahr für .... usw. droht. Hat jemand keinen Pass kann er auch nicht irgendwo hin abgeschoben werden. Rechtlich gesehen erhält er einen "Duldung"sstatus, d.h. er kann momentan einfach nicht abgeschoben werden.

Was bedeutet das nun aus monetärer Sicht ?

Er bekommt zwar kein Bargeld oder ALG 2, aber er erhält alle zum Leben nötigen Dinge in Form von Sachleistungen, also Kleidung, Essen, Unterkunft, Heizung.

Das ist das eigentliche Dilemma, da Pass-Wegwerfen und Lügen bzgl. Herkunft, Alter etc. quasi unsaktioniert bleiben, wenn man unterstellt, dass die in Deutschland dafür zu bekommenden Sachleistungen meist einen höheren Lebensstandard gewähren als in den Herkunftsländern unter normalen Bedingungen erreichbar wäre.

Tratschtante
20.05.2008, 12:35
Gibt es ein Gesetz nachdem in Deutschland lebende Ausländer, die aus einem sicheren Heimatland kommen, in dem sie weder aus politischen noch aus religiösen Gründen verfolgt werden und die ihren Lebensunterhalt in Deutschland ausschliesslich durch Sozialleistungen bestreiten, abgeschoben werden dürfen?!
Nach § 45 (6) im Ausländergesetz war das einmal möglich. Das Gesetz gilt aber wohl nicht mehr. Kenn jemand den derzeitigen Sachstand?!

Ohne Papiere und gültigen Paß kann nicht abgeschoben werden, da die dann wie Staatenlose behandelt werden. Es hat sich inzwischen auf der ganzen Welt rumgesprochen, daß man dann in D bleiben kann, und zwar bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Normalerweise müßten wir die ohne Papiere gar nicht reinlassen. Die Fluglinien gehören dafür zur Verantwortung gezogen. Wenn die das dann bezahlen müssen, erledigt sich das Problem von selbst.

Gladius Germaniae
20.05.2008, 15:30
Jeder der seinen Pass wegwirft darf in Deutschland bleiben. Das ist schon mal wichtig zu wissen, denn das Aufenthaltegesetz verbietet nach § 60 die Abschiebung wenn Gefahr für .... usw. droht. Hat jemand keinen Pass kann er auch nicht irgendwo hin abgeschoben werden. Rechtlich gesehen erhält er einen "Duldung"sstatus, d.h. er kann momentan einfach nicht abgeschoben werden.

Was bedeutet das nun aus monetärer Sicht ?

Er bekommt zwar kein Bargeld oder ALG 2, aber er erhält alle zum Leben nötigen Dinge in Form von Sachleistungen, also Kleidung, Essen, Unterkunft, Heizung.

Das ist das eigentliche Dilemma, da Pass-Wegwerfen und Lügen bzgl. Herkunft, Alter etc. quasi unsaktioniert bleiben, wenn man unterstellt, dass die in Deutschland dafür zu bekommenden Sachleistungen meist einen höheren Lebensstandard gewähren als in den Herkunftsländern unter normalen Bedingungen erreichbar wäre.


warum werden nicht Asylanten und Migranten die hier Asyl betteln wollen in die erkennungsdienstliche Behandlung mit einbezogen ?? Dann wäre es ja egal ob der sein Pass weg wirft, dann wäre es ja egal weil man ihn fingerabdruckmässig und durch genetischen fingerabdruck in die datenbank erfasst hat, das wäre ja mit modernster technik heute möglich.

dann könnte nein nigger, der hier mal abgeschoben worden ist mit neuem namen hier einreisen , wie die nigger das so machen, dann wäre er anhand des fingerabdruckes oder speichelprobe gleich zu erkennen.

computer sei dank.

warum macht man das nicht, dann wäre ein grossübel hier weg..

Tonsetzer
20.05.2008, 16:22
warum werden nicht Asylanten und Migranten die hier Asyl betteln wollen in die erkennungsdienstliche Behandlung mit einbezogen ?? Dann wäre es ja egal ob der sein Pass weg wirft, dann wäre es ja egal weil man ihn fingerabdruckmässig und durch genetischen fingerabdruck in die datenbank erfasst hat, das wäre ja mit modernster technik heute möglich.

dann könnte nein nigger, der hier mal abgeschoben worden ist mit neuem namen hier einreisen , wie die nigger das so machen, dann wäre er anhand des fingerabdruckes oder speichelprobe gleich zu erkennen.

computer sei dank.

warum macht man das nicht, dann wäre ein grossübel hier weg..


Du hast dann also einen Fingerabdruck von einem John Doe (Namen hat er sich grad ausgedacht) und was fängst Du damit nun an ? Selbst wenn Du nun einen Verdacht auf sein Herkunftsland hast: Dort ist sein Fingerabdruck mit Sicherheit nicht gespeichert, ergo: Nicht beweisbar wo er wirklich herkommt -> Duldungsstatus verlängert bis zum St. Nimmerleinstag.

Drache
20.05.2008, 16:39
Diese Ausländer einfach in Zeltlager in Nordafrika internieren und unter minimalsten Bedingungen ihr Dasein fristen lassen. Irgenwann melden die sich schon und sagen, wo sie herkommen.
Solange man diese Primaten aber im Land lässt, ist doch für die alles schön und gut!

Ein kleiner Vertrag mit Lybien, ein großes Lager von der EU finanziert und schon lösen sich die Probleme mit illegalen Ausländern von ganz alleine!

latinroad
20.05.2008, 18:26
Wenn ich sehe was in Südafrika abgeht. Daß es Tote gab! Südafrikaner haben dort andere Schwarze gejagt, weil sie Angst haben, das diese Ihnen (den Südafrikanern) den Arbeitsplatz wegnehmen. In Deutschland bekäme jeder Wirtschaftsasylant - eine lebenslange Vollversorgung inklusive Krankenversicherung - mit späterer Einbürgerung!

JensVandeBeek
20.05.2008, 23:06
Gibt es ein Gesetz nachdem in Deutschland lebende Ausländer, die aus einem sicheren Heimatland kommen, in dem sie weder aus politischen noch aus religiösen Gründen verfolgt werden und die ihren Lebensunterhalt in Deutschland ausschliesslich durch Sozialleistungen bestreiten, abgeschoben werden dürfen?!
Nach § 45 (6) im Ausländergesetz war das einmal möglich. Das Gesetz gilt aber wohl nicht mehr. Kenn jemand den derzeitigen Sachstand?!


Abschiebung wegen Sozialhilfebezug

Das Zuwanderungsgesetz in der Praxis

Von Bülent Kent
28. Juli 2005

Gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes offenbaren sich die Konsequenzen für die in Deutschland lebenden Migranten und Flüchtlinge. Fern von dem offiziell gegebenen Versprechen, dass das Gesetz die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer befördern wird, entpuppt es sich als reines Abschiebegesetz.

Das Zuwanderungsgesetz weist den Ausländerbehörden nicht nur mehr Kompetenzen zu, es gibt ihnen auch die Handhabe, äußerst restriktiv gegen Migranten und Flüchtlinge vorzugehen. Ein besonders erschreckender Fall, der aber nur die Spitze des Eisberges darstellt, ereignete sich jüngst in der nordrhein-westfälischen Stadt Solingen.

Laut einer Meldung des Solinger Tageblatt vom 25.06.05 wurde dort der türkische Migrant Yusuf Bingöl vom Flughafen Köln-Wahn aus in die Türkei deportiert, nachdem er 35 Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet hat. Yusuf Bingöl wurde jedoch nicht abgeschoben, weil er eine schwere Straftat begangen hat oder weil sein Asylantrag abgelehnt wurde. Abgeschoben wurde er alleine wegen seiner Arbeitslosigkeit und der darauf folgenden Inanspruchnahme von Sozialhilfe.

Yusuf Bingöl zog 1969 als 15-jähriger Jugendlicher aus der Türkei nach Deutschland zu seinem Vater, der hier arbeitete. Er hatte jedoch - wie viele seiner Generation - keine Berufsausbildung absolviert, da er ohne Deutschkenntnisse und ohne lange Schulbildung praktisch keine Chance hatte, einen Ausbildungsplatz zu erlangen.

Während seines 35-jährigen Aufenthaltes jobbte Yusuf Bingöl als Hilfsarbeiter in zahlreichen Firmen. Zum Verhängnis wurde ihm, dass er Anfang Januar des Jahres 2005 Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragte. Daraufhin erhielt er laut Solinger Tageblatt am 17. Januar einen Bescheid der Ausländerbehörde mit der Mitteilung, dass seine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert werde, da er nicht in der Lage sei, für seinen Aufenthalt finanziell zu sorgen. Ihm wurde offiziell mitgeteilt, dass er "ausreisepflichtig" sei und bei Nichtbefolgung die Abschiebung drohe. "So etwas habe ich noch nie erlebt", äußert sich der Rechtsanwalt von Bingöl.

Da Yusuf Bingöl der Anweisung auszureisen nicht nachkam, wurde er nun von den zuständigen Behörden tatsächlich in die Türkei abgeschoben. Die Abschiebung ist dabei nach geltendem Ausländerrecht in Verbindung mit dem neuen Hartz IV-Gesetz rechtlich fehlerfrei und somit rechtskonform, unabhängig davon, dass Yusuf Bingöl seit 35 Jahren in Deutschland gelebt hat, völlig unverschuldet arbeitslos geworden ist und nur deswegen auf Sozialleistungen angewiesen war.
Bereits das alte Ausländerrecht sah nach § 46 AuslG die Ausweisung nach Ermessen der Ausländerbehörde vor, wenn ein Migrant "für sich, seine Familienangehörigen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und denen er allgemein zum Unterhalt verpflichtet ist, oder für Personen in seinem Haushalt, für die er Unterhalt getragen oder auf Grund einer Zusage zu tragen hat, Sozialhilfe in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen muss".

Von dieser Möglichkeit der Ermessensausweisung ist jedoch kaum Gebrauch gemacht worden. Sie diente in erster Linie dem Zweck, Ausländer einzuschüchtern und sie dazu zu bringen, jede auch noch so schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen.

Dieser Passus findet sich nahezu wörtlich auch in dem neuen Zuwanderungsgesetz unter § 51. Dort heißt es, dass ein Ausländer ausgewiesen werden kann, "wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt". Diese "Interessen" werden unter anderem dann "erheblich beeinträchtigt", wenn ein Ausländer "für sich, seine Familienangehörigen oder für sonstige Haushaltsangehörige Sozialhilfe in Anspruch nimmt"

Der Erhalt von Sozialhilfe aufgrund von andauernder Arbeitslosigkeit wird demnach nicht als ein soziales Recht aufgefasst, sondern eher wie im Mittelalter als ein Gnadenakt, der den Interessen des Staates eigentlich zuwider läuft. Die betroffenen Personen werden dabei bewusst als Störung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung diffamiert.
Die Ausländerbeauftragte der Stadt Solingen, Anne Wehkamp, sieht die ganze Sache mit großem Unbehagen, auch wenn sich die Ausländerbehörde rechtlich korrekt verhalten hat. "Wenn Menschen so lange unter uns leben, müssen sie die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie deutsche Staatsbürger", argumentiert sie.
Yusufs jüngerer Bruder Kenan Bingöl ist gleichfalls von dieser menschenverachtenden Praxis der Ausländerpolitik geschockt und drückt seine Empörung aus: "Wir verstehen nicht, warum er abgeschoben wurde. Er ist nicht vorbestraft, hat gearbeitet und Steuern bezahlt, hat all die Jahre keine Hilfe bekommen. Seine Geschwister, Nichten und Neffen leben hier und seine 25-jährige Tochter. Er ist in der Türkei ein Fremder."

Der Mitarbeiter der Solinger Ausländerbehörde Achim Salzmann rechtfertigt jedoch das Vorgehen. "Yusuf Bingöl hat nicht rechtzeitig reagiert und die erforderlichen Nachweise beigebracht. Auch seinen Rechtsanwalt hat er erst nach dem 7. Februar eingeschaltet." Außerdem habe das Verwaltungsgericht in Düsseldorf diese Sicht der Ausländerbehörde bestätigt. Zynisch fügt Salzmann noch hinzu: "Wenn er Arbeit nachweisen kann oder jemand sich für fünf Jahre verpflichtet, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, werden wir die Sache neu überprüfen, damit Yusuf Bingöl wieder einreisen kann."

Mit anderen Worten, Yusuf Bingöl ist den Behörden so lange willkommen, wie er als billige Arbeitskraft ausgenutzt werden kann, seine sozialen Rechte darf er jedoch auf keinen Fall in Anspruch nehmen. Diese Argumentation ist nicht nur diskriminierend und menschenverachtend, sie geht auch an der Realität von den Millionen in Deutschland und Europa lebenden Migranten und Flüchtlingen vorbei.
....

weiter >>> www.wsws.org/de/2005/jul2005/bing-j28.shtml

Alfred
20.05.2008, 23:16
Da sieht man die Masche des Systems . Nicht die Augenaustecher werden Abgeschoben sondern die , die nicht per SMS 40 Messerstecher zu Hilfe
rufen können . An die traut sich das System nicht heran...

Tratschtante
21.05.2008, 08:22
Da sieht man die Masche des Systems . Nicht die Augenaustecher werden Abgeschoben sondern die , die nicht per SMS 40 Messerstecher zu Hilfe
rufen können . An die traut sich das System nicht heran...

Tja und die libanesischen Familienclans, die seit sie hier sind von der Sozialhilfe leben, dürfen hierbleiben. Ja sie können sogar die Sozialhilfe gerichtlich eintreiben. Armes Deutschland.

Felixhenn
21.05.2008, 08:55
...

weiter >>> www.wsws.org/de/2005/jul2005/bing-j28.shtml



Auch bei den Bildungschancen sind Kinder und Jugendliche ausländischer Herkunft klar benachteiligt. Bei den Schulabgängern im Jahr 2002 verließ jeder fünfte ausländische Jugendliche die Schule ohne jeden Schulabschluss, bei den deutschen Jugendlichen war es "nur" jeder Zehnte. Nicht anders sieht es bei der Berufsausbildung aus, ganz zu schweigen von den Möglichkeiten eines Hochschulbesuches. Die Chancen, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, haben sich für die jugendlichen Migranten in den letzten Jahren dabei noch erheblich verschlechtert. Ihre Quote an allen Auszubildenden fiel zwischen 1994 und 2002 von rund 10 Prozent auf 6,5 Prozent ab. Von den ausländischen Jugendlichen hat heute überhaupt nur noch jeder Dritte eine Chance, eine Berufsausbildung abzuschließen.


Wer benachteiligt die? Ist es jetzt Ausländern verboten, Deutsch zu lernen und Schulen zu besuchen?

Würfelqualle
21.05.2008, 09:19


Wer benachteiligt die?



Die Deutschen natürlich. Wer sonst ?

Felixhenn
21.05.2008, 09:25
Die Deutschen natürlich. Wer sonst ?

Aha, bist Du das der die Türken immer aus den Schulen rausprügelt?

Gladius Germaniae
21.05.2008, 10:01
Ich dafür, keine Sozialleistungen für Ausländer, kein Kindergeld für Kankantöchter usw usw usw.

dann hätten wir haushaltsüberschuss, aber das wird nicht gewollt, wir zahlen für völkermord an unserem kindern, = abtreibungen und zahlen dafür das die allahtochter ihr zweites Kind und Schwangerbauch erhält,

ich finde es P E R V E R S !!!!!!!!!!!!!!!!!!

KINDERLOSE DEUTSCHE SCHÄMT EUCH !!!!!!!!!!!!!!!

JensVandeBeek
21.05.2008, 13:04

Auch bei den Bildungschancen sind Kinder und Jugendliche ausländischer Herkunft klar benachteiligt. Bei den Schulabgängern im Jahr 2002 verließ jeder fünfte ausländische Jugendliche die Schule ohne jeden Schulabschluss, bei den deutschen Jugendlichen war es "nur" jeder Zehnte. Nicht anders sieht es bei der Berufsausbildung aus, ganz zu schweigen von den Möglichkeiten eines Hochschulbesuches. Die Chancen, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, haben sich für die jugendlichen Migranten in den letzten Jahren dabei noch erheblich verschlechtert. Ihre Quote an allen Auszubildenden fiel zwischen 1994 und 2002 von rund 10 Prozent auf 6,5 Prozent ab. Von den ausländischen Jugendlichen hat heute überhaupt nur noch jeder Dritte eine Chance, eine Berufsausbildung abzuschließen.


Wer benachteiligt die? Ist es jetzt Ausländern verboten, Deutsch zu lernen und Schulen zu besuchen?

Die Quelle ist doch bekannt, wäre nicht besser, wenn du deine Frage dorthin stellen würdest?

Felixhenn
21.05.2008, 13:08
Die Quelle ist doch bekannt, wäre nicht besser, wenn du deine Frage dorthin stellen würdest?

Die beteiligen sich aber meinem Wissen nach nicht hier in der Forumsdiskussion. Und wenn Du die als Beispiel bringst, bist Du doch wohl auch der richtige Ansprechpartner hier im Forum. Oder liege ich da falsch?

JensVandeBeek
21.05.2008, 14:00
Die beteiligen sich aber meinem Wissen nach nicht hier in der Forumsdiskussion. Und wenn Du die als Beispiel bringst, bist Du doch wohl auch der richtige Ansprechpartner hier im Forum. Oder liege ich da falsch?

Jetzt fängst du wieder mit deiner blöden Polemik an und verzerrst du das eigentliche Thema. Stelle doch mal erst Mal fest, welche Beitrag in welche Verbindung und als Reaktion auf welchen Beitrag geschrieben bzw. übertragen wurde. Es ist nicht schwer die Zusammenhänge festzustellen. (Es ging NUR um Ausweisen von Sozialhilfeempfänger. Siehe auch Thema).

Gladius Germaniae
21.05.2008, 14:58
Du hast dann also einen Fingerabdruck von einem John Doe (Namen hat er sich grad ausgedacht) und was fängst Du damit nun an ? Selbst wenn Du nun einen Verdacht auf sein Herkunftsland hast: Dort ist sein Fingerabdruck mit Sicherheit nicht gespeichert, ergo: Nicht beweisbar wo er wirklich herkommt -> Duldungsstatus verlängert bis zum St. Nimmerleinstag.

Nein, dann da sein Fingerabdruck bei den Behörden hier gespeichert ist, braucht man nur durch Datenabgleich egal welchen Pass er hat und mit welchem Namen er sich hier einschleichen tut , fesstellen, wer dieser wirklich ist.

Ist es der gleiche der mal erkennungsdienstlich in Erscheinung getreten ist, dann braucht nur noch die Festnahme zu erfolgen.

Felixhenn
21.05.2008, 18:56
Jetzt fängst du wieder mit deiner blöden Polemik an und verzerrst du das eigentliche Thema. Stelle doch mal erst Mal fest, welche Beitrag in welche Verbindung und als Reaktion auf welchen Beitrag geschrieben bzw. übertragen wurde. Es ist nicht schwer die Zusammenhänge festzustellen. (Es ging NUR um Ausweisen von Sozialhilfeempfänger. Siehe auch Thema).

Und wenn Du ein Beispiel anführst, musst Du auch in der Lage sein, das zu vertreten. Und wenn sich das Beispiel als bescheuert erweist, ist es eben nicht brauchbar.

In Deinem Fall wird behauptet, dass Ausländer in unserem Bildungssystem benachteiligt würden und das ist eben Schwachsinn und eine offensichtliche Lüge.

Xenes
22.05.2008, 07:46
Jeder der seinen Pass wegwirft darf in Deutschland bleiben. Das ist schon mal wichtig zu wissen, denn das Aufenthaltegesetz verbietet nach § 60 die Abschiebung wenn Gefahr für .... usw. droht. Hat jemand keinen Pass kann er auch nicht irgendwo hin abgeschoben werden. Rechtlich gesehen erhält er einen "Duldung"sstatus, d.h. er kann momentan einfach nicht abgeschoben werden.

Was bedeutet das nun aus monetärer Sicht ?

Er bekommt zwar kein Bargeld oder ALG 2, aber er erhält alle zum Leben nötigen Dinge in Form von Sachleistungen, also Kleidung, Essen, Unterkunft, Heizung.

Das ist das eigentliche Dilemma, da Pass-Wegwerfen und Lügen bzgl. Herkunft, Alter etc. quasi unsaktioniert bleiben, wenn man unterstellt, dass die in Deutschland dafür zu bekommenden Sachleistungen meist einen höheren Lebensstandard gewähren als in den Herkunftsländern unter normalen Bedingungen erreichbar wäre.



Der Passwegwerfer bekommt dann also auch Krankheitskosten bezahlt, dafür muss die Versichertengemeinschaft aufkommen.
Kein Wunder ist es dann, dass für viele deutsche Kassenpatienten kein Geld mehr vorhanden ist für lebenswichtige, aber teure Medikamente und Behandlungen.