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Vollständige Version anzeigen : Checkpoints sind gut



Dayan
20.05.2008, 08:52
Sie sind nicht nur gut sondern unerlässlich und wichtig:http://www.nai-israel.com/default.aspx?tabid=179&nid=16036

Würfelqualle
20.05.2008, 09:12
Was haben jüdische Soldaten, südlich von Nablus zu suchen ? Das ist Paliland und nicht Judenland.

X(


Drecklige Besatzer !

uzi
20.05.2008, 10:07
Was haben jüdische Soldaten, südlich von Nablus zu suchen ? Das ist Paliland und nicht Judenland.

X(


Drecklige Besatzer !

"Ballastinenserland" gabs nicht, gibts nicht, wirds nicht geben.

Was Israel besetzt hat, war die Folge von Angriffskriegen der arabischen Staaten. Somit gehörts Israel, unanfechtbar internationales Recht (siehe WW2).

Die Deutschen schreien ja auch nicht nach den Grenzen von 1939. Na ja, vielleicht ein paar Hirnlose.

In Absentia
20.05.2008, 14:49
Sie sind nicht nur gut sondern unerlässlich und wichtig:http://www.nai-israel.com/default.as...=179&nid=16036

Checkpoints auf okkupiertem pal. Territorium sind gemäß Rechtsgutachten des IGH in seiner Eigenschaft als Rechtssprechungsorgan der UN völkerrechs- und menschenrechtswidrig, inbs. wo sie (wie der völkerrechtswidrige Teil der Mauer, der auf okkupiertem Boden verläuft) dazu dienen, auch die ebenfalls völkerrechswidrigen Siedlungen zu schützen.

Was Israel besetzt hat, war die Folge von Angriffskriegen der arabischen Staaten. Somit gehörts Israel, unanfechtbar internationales Recht (siehe WW2).Als Reaktion auf die Verbrechen des Nationalsozialismus wurde das Völkerrecht 1945 geändert. Seitdem ist es einem Staat nicht mehr erlaubt, sein Staatsgebiet durch Krieg zu erweitern. Das gilt auch für das UN-Mitglied Israel, ist internationaler Konsens und wurde ebenfalls nochmal durch das Rechtsgutachten bestätigt.

Übrigens hat Israel 1967 den Krieg angefangen. Die Blockade der Strasse von Tiran war international kontrovers diskutiert, weil Ägypten ein entsprechendes maritimes Abkommen nicht ratifiziert hatte. Es wurde auch zu keinem Zeitpunkt das Recht auf Verteidigung nach Art. 51 der UN-Charta für Israel festgestellt. Zudem haben israelische Politiker und Militärs zugegeben, daß die Aufmarschstärke der Ägypter an den Grenzen keine Invasionsstärke hatten und die Vorstellung einer drohenden Vernichtung im nachhinein aus Propagandagründen konstruziert wurde. Israel wollte 1967 nur das erreichen, was es 1948 nicht schaffte: Die Eroberung des ganzen Landes. 1948 hätte Jordanien einen zu starken Gegner abgegeben, deshalb gab es zu diesem Zeitpunkt eine kluge Absprache, sich das Land erst einmal aufzuteilen.

Rheinlaender
20.05.2008, 15:04
"Ballastinenserland" gabs nicht, gibts nicht, wirds nicht geben.

Was Israel besetzt hat, war die Folge von Angriffskriegen der arabischen Staaten. Somit gehörts Israel, unanfechtbar internationales Recht (siehe WW2).

So einfach ist das nicht, Israel ist aber der einzige Staat der dort in diesen Gebieten die oeffentlich Rauhe aufrechterhaelt, kraft seiner Besetzung, und daraus ergeben sich Rechte.

Eine blosse Besetzung eines Gebiets konstituiert noch keinen voelkerrechtlichen Gebietsanspruch. Da muessen mehr Dinge hinzukommen, wie man Beispeil Dtld. zu zeigen ist, wo eben nach dem Krieg Grenzen neu gesetzt wurden (bin ich jetzt einfach zu faul zu).

Rheinlaender
20.05.2008, 15:14
Checkpoints auf okkupiertem pal. Territorium sind gemäß Rechtsgutachten des IGH in seiner Eigenschaft als Rechtssprechungsorgan der UN völkerrechs- und menschenrechtswidrig,

Als solcher hat der ICJ hier nie gewirkt, sondern in einem "Advisory proceeding". Im Uebrigen ergibt sich das nicht aus dem Gutachten:

http://www.icj-cij.org/docket/files/131/1677.pdf


Übrigens hat Israel 1967 den Krieg angefangen.

Entgegen allgemeiner Wortwahl, fing 1967 kein "Krieg an", sondern der Krieg von 1948 wurde fortgesetzt und der nur der Waffenstillstand gebrochen.


Es wurde auch zu keinem Zeitpunkt das Recht auf Verteidigung nach Art. 51 der UN-Charta für Israel festgestellt.

Da es hierzu kein Verfahren gibt, wurde dies nicht "festgestellt" - Siehe Wortlaut des Art. 51:

"Nothing in the present Charter shall impair the inherent right of individual or collective self-defence if an armed attack occurs against a Member of the United Nations, until the Security Council has taken measures necessary to maintain international peace and security. Measures taken by Members in the exercise of this right of self-defence shall be immediately reported to the Security Council and shall not in any way affect the authority and responsibility of the Security Council under the present Charter to take at any time such action as it deems necessary in order to maintain or restore international peace and security."

Das Recht besteht also, nicht abgeleitet aus der UN-Charter, sondern aus der Natur der Staaten heraus ("inherent right") und besteht solange, bis der UN-Sicherheitsrat eingreift ("until the Security Council has taken measures").

In Absentia
20.05.2008, 16:22
Als solcher hat der ICJ hier nie gewirkt, sondern in einem "Advisory proceeding".

Im Uebrigen ergibt sich das nicht aus dem Gutachten:
http://www.icj-cij.org/docket/files/131/1677.pdf
"Article 92
The International Court of Justice shall be the principal judicial organ of the United Nations. It shall function in accordance with the annexed Statute, which is based upon the Statute of the Permanent Court of International Justice and forms an integral part of the present Charter."
http://www.un.org/aboutun/charter/chapt14.htm

Aus Deiner Zusammenfassung (Du solltest das ganze Dokument lesen):
"The Court first recalls that on 10 December 2003 the Secretary-General of the United Nations officially communicated to the Court the decision taken by the General Assembly to submit the question set forth in its resolution ES-10/14, adopted on 8 December 2003 at its Tenth Emergency Special Session, for an advisory opinion. The question is the following:
“What are the legal consequences arising from the construction of the wall being built by Israel, the occupying Power, in the Occupied Palestinian Territory, including in and around East Jerusalem, as described in the report of the Secretary-General, considering the rules and principles of international law, including the Fourth Geneva Convention of 1949, and relevant Security Council and General Assembly resolutions?”"

Entgegen allgemeiner Wortwahl, fing 1967 kein "Krieg an", sondern der Krieg von 1948 wurde fortgesetzt und der nur der Waffenstillstand gebrochen.Das akzeptiere ich.

Da es hierzu kein Verfahren gibt, wurde dies nicht "festgestellt" - Siehe Wortlaut des Art. 51:

"Nothing in the present Charter shall impair the inherent right of individual or collective self-defence if an armed attack occurs against a Member of the United Nations, until the Security Council has taken measures necessary to maintain international peace and security. Measures taken by Members in the exercise of this right of self-defence shall be immediately reported to the Security Council and shall not in any way affect the authority and responsibility of the Security Council under the present Charter to take at any time such action as it deems necessary in order to maintain or restore international peace and security."

Das Recht besteht also, nicht abgeleitet aus der UN-Charter, sondern aus der Natur der Staaten heraus ("inherent right") und besteht solange, bis der UN-Sicherheitsrat eingreift ("until the Security Council has taken measures").Es wurde auch nicht im hinterher festgestellt. Aber mir ging es eigentlich um den unsinnigen Gedanken, daß man nach 1945 Gebiete militärisch erobern dürfte, inb., wenn man einen Krieg als "Verteidigungskrieg deklariert.

So einfach ist das nicht, Israel ist aber der einzige Staat der dort in diesen Gebieten die oeffentlich Rauhe aufrechterhaelt, kraft seiner Besetzung, und daraus ergeben sich Rechte.Aber auch Pflichten. Zum Beispiel die Pflicht, keine demographischen und juristischen Änderungen zuzulassen, bzw. durchzuführen.

Rheinlaender
20.05.2008, 16:54
"Article 92
The International Court of Justice shall be the principal judicial organ of the United Nations. It shall function in accordance with the annexed Statute, which is based upon the Statute of the Permanent Court of International Justice and forms an integral part of the present Charter."
http://www.un.org/aboutun/charter/chapt14.htm

Aus Deiner Zusammenfassung (Du solltest das ganze Dokument lesen):
"The Court first recalls that on 10 December 2003 the Secretary-General of the United Nations officially communicated to the Court the decision taken by the General Assembly to submit the question set forth in its resolution ES-10/14, adopted on 8 December 2003 at its Tenth Emergency Special Session, for an advisory opinion. The question is the following:
“What are the legal consequences arising from the construction of the wall being built by Israel, the occupying Power, in the Occupied Palestinian Territory, including in and around East Jerusalem, as described in the report of the Secretary-General, considering the rules and principles of international law, including the Fourth Geneva Convention of 1949, and relevant Security Council and General Assembly resolutions?”"

Und es ging hier nur um die Mauer, nicht um andere Massnahmen der Besatzungsmacht.

Am rande: Der ICJ kann auf zwei Arten taetig werden - in einem Fall als Gericht, z. B. im Falle einer Klage oder wenn zwei oder mehr Staaten ihn als Schiedgericht in einer Streitfrage anrufen - oder als Gutachter. Diese Gutachten befinden rechtlich im Gruabereich, weil sie natuerlich voelkerrechtlich bedeutend sind, jedoch formal niemand binden.


Es wurde auch nicht im hinterher festgestellt. Aber mir ging es eigentlich um den unsinnigen Gedanken, daß man nach 1945 Gebiete militärisch erobern dürfte, inb., wenn man einen Krieg als "Verteidigungskrieg deklariert.

Es war ganz objectiv ein Verteidigungskreig, als die arabischen Armee im Mai 1948 marschierten. Dieser formale Kriegszustand besteht bis heute zwischen Israel und fast der gesamten uberigen arabischen Welt (Ausnahme: Jordanien und Aegypten). Man soll die Bedeutung eines solchen Kriegszustandes nicht unterschaetzen, es sind so Dinge erlaubt, die sonst im int. Recht strikt verboten waeren.

In Absentia
20.05.2008, 20:04
Und es ging hier nur um die Mauer, nicht um andere Massnahmen der Besatzungsmacht.Richtig. Es ging aber auch um die Feststellung, daß es sich um okkupiertes Gebiet handelt (und nicht wie Israel behauptet "umstrittenes") auf das deshalb die Genfer Konventionen angewendet werden müssen. Und daraus läßt sich alles andere ableiten, wie z.B. das die Siedlungen völkerrechtswidrig sind, und deren Schutz durch die Mauer in jedem Fall, etc.

Am rande: Der ICJ kann auf zwei Arten taetig werden - in einem Fall als Gericht, z. B. im Falle einer Klage oder wenn zwei oder mehr Staaten ihn als Schiedgericht in einer Streitfrage anrufen - oder als Gutachter. Diese Gutachten befinden rechtlich im Gruabereich, weil sie natuerlich voelkerrechtlich bedeutend sind, jedoch formal niemand binden.Ja, das ist richtig. Aber es ist nicht so, dass dieses Gutachten keine legalen Effekte hätte. Darauf aufbauend werden Resolutionen der Generalversammlung ausgesprochen, die dann wieder zur Grundlage von Sicherheitsresolutionen werden (können). Das wird alles Teil des Völkergewohnheitrechts.

Es war ganz objectiv ein Verteidigungskreig, als die arabischen Armee im Mai 1948 marschierten. Dieser formale Kriegszustand besteht bis heute zwischen Israel und fast der gesamten uberigen arabischen Welt (Ausnahme: Jordanien und Aegypten). Man soll die Bedeutung eines solchen Kriegszustandes nicht unterschaetzen, es sind so Dinge erlaubt, die sonst im int. Recht strikt verboten waeren.Gemäß Teilungsplan hat Israel den Staat zwei Monate zu früh, weil unmittelbar nach dem Abzug der Briten gegründet. Gemäß Teilungsplan wurde ebenfalls empfohlen, dies als kriegerischen Akt zu werten. Die Siutation ist ziemlich komplex, weil Israel damals ja auch kein UN-Mitglied war. Die Resolution, die praktischen seine Aufnahmebedingung war, Resolution 194 (Flüchtlinge, etc.) hat es bis heute nicht umgesetzt.

Rheinlaender
20.05.2008, 20:44
Richtig. Es ging aber auch um die Feststellung, daß es sich um okkupiertes Gebiet handelt (und nicht wie Israel behauptet "umstrittenes") auf das deshalb die Genfer Konventionen angewendet werden müssen. Und daraus läßt sich alles andere ableiten, wie z.B. das die Siedlungen völkerrechtswidrig sind, und deren Schutz durch die Mauer in jedem Fall, etc.

"Umstritten" sagt ueberhaupt nichts - wenn Deutschland nun die Grenzen 1195 fordert und Anspruch auf Neapel erhebt, dann ist Neapel "umstritten", wie wacklig der Rechtsgrund auch sein mag.

Es geht nicht um die gesamten genfer Konventionen, sondern um die 4. Genfer Konvention. Wenn Du aber deren Text durchliesst, so ist dieser sehr interpretationsfaehig - ein Beipiel:


Art. 49 (2)
Immerhin kann die Besetzungsmacht eine vollständige oder teilweise Evakuierung eines bestimmten besetzten Gebietes durchführen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern. Solche Evakuierungen dürfen nicht die Umsiedlungen von geschützten Personen in Gebiete ausserhalb der Grenzen des besetzten Gebietes zur Folge haben, es sei denn, eine solche Umsiedlung liesse sich aus materiellen Gründen nicht vermeiden. Unmittelbar nach Beendigung der Feindseligkeiten in dem in Frage stehenden Gebiet soll die so evakuierte Bevölkerung in ihre Heimstätten zurückgeführt werden.

Was bedeutet hier "Feindseligkeiten"? Willst Du bestreiten, dass Paletinenser hier "Feindseligkeiten" machen?


Ja, das ist richtig. Aber es ist nicht so, dass dieses Gutachten keine legalen Effekte hätte. Darauf aufbauend werden Resolutionen der Generalversammlung ausgesprochen, die dann wieder zur Grundlage von Sicherheitsresolutionen werden (können). Das wird alles Teil des Völkergewohnheitrechts.

Oder auch nicht - Voelkerrecht wird in der letzten Instanz von Staaten gemacht und nicht von Richtern.


Gemäß Teilungsplan hat Israel den Staat zwei Monate zu früh, weil unmittelbar nach dem Abzug der Briten gegründet. Gemäß Teilungsplan wurde ebenfalls empfohlen, dies als kriegerischen Akt zu werten.

Nee:

"United Nations General Assembly Resolution 181

[...]

A. TERMINATION OF MANDATE, PARTITION AND INDEPENDENCE

The Mandate for Palestine shall terminate as soon as possible but in any case not later than 1 August 1948.

The armed forces of the mandatory Power shall be progressively withdrawn from Palestine, the withdrawal to be completed as soon as possible but in any case not later than 1 August 1948.

The mandatory Power shall advise the Commission, as far in advance as possible, of its intention to terminate the mandate and to evacuate each area. The mandatory Power shall use its best endeavours to ensure that an area situated in the territory of the Jewish State, including a seaport and hinterland adequate to provide facilities for a substantial immigration, shall be evacuated at the earliest possible date and in any event not later than 1 February 1948.

Independent Arab and Jewish States and the Special International Regime for the City of Jerusalem, set forth in Part III of this Plan, shall come into existence in Palestine two months after the evacuation of the armed forces of the mandatory Power has been completed but in any case not later than 1 October 1948. The boundaries of the Arab State, the Jewish State, and the City of Jerusalem shall be as described in Parts II and III below.

The period between the adoption by the General Assembly of its recommendation on the question of Palestine and the establishment of the independence of the Arab and Jewish States shall be a transitional period. "

http://www.yale.edu/lawweb/avalon/un/res181.htm

Geronimo
20.05.2008, 21:18
"Ballastinenserland" gabs nicht, gibts nicht, wirds nicht geben.

Was Israel besetzt hat, war die Folge von Angriffskriegen der arabischen Staaten. Somit gehörts Israel, unanfechtbar internationales Recht (siehe WW2).

Die Deutschen schreien ja auch nicht nach den Grenzen von 1939. Na ja, vielleicht ein paar Hirnlose.

Stimmt! Die meisten wollen die Grenzen von 1914! Oder besser ....von 1280! Tja, so sind wir nun mal.:D

In Absentia
20.05.2008, 21:24
"Umstritten" sagt ueberhaupt nichts - wenn Deutschland nun die Grenzen 1195 fordert und Anspruch auf Neapel erhebt, dann ist Neapel "umstritten", wie wacklig der Rechtsgrund auch sein mag.Habe ich letztens noch auf einer offiziellen israelischen Seite gelesen. Es wurde argumentiert, daß diese Gebiet "umstritten" wären. Die Seite wurde übrigens seit dem Rechtsgutachten nicht mehr upgedatet.

Es geht nicht um die gesamten genfer Konventionen, sondern um die 4. Genfer Konvention. Ja.

Wenn Du aber deren Text durchliesst, so ist dieser sehr interpretationsfaehig - ein Beipiel: [...]

Was bedeutet hier "Feindseligkeiten"? Willst Du bestreiten, dass Paletinenser hier "Feindseligkeiten" machen?Pal. Kombattanten und solche die Zivilisten angreifen ("Terroristen") sind auf jeden Fall feindselig. Aber wie soll das erfüllt sein: "wenn die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe dies erfordern". Mit Bevölkerung können nicht die Siedler gemeint sein. Und welche zwingenden militärischen Gründe könnte es geben? Überleg mal, in welchen Dimensionen wir hier denken. Das ist kein Krieg zwischen zwei Armeen. Das ist eigentlich "nur" Terrorbekämpung. Und ich stelle gerne die Frage, die mir die Freunde Israels nicht beantworten möchten: Würde man so jüdische Terroristen jagen? Würde man ein ganzes Gebiet (Gaza) so leiden lassen, wenn es Juden wären?

Oder auch nicht - Voelkerrecht wird in der letzten Instanz von Staaten gemacht und nicht von Richtern.Das ist richtig. Aber wie gesagt, daß gehört zu den völkerrechtlichen Grundlagen auf denen dann Entscheidungen getroffen werden.

Nee:
"United Nations General Assembly Resolution 181
[...]
http://www.yale.edu/lawweb/avalon/un/res181.htm
Doch, aus Deinem Zitat:
"Independent Arab and Jewish States and the Special International Regime for the City of Jerusalem, set forth in Part III of this Plan, shall come into existence in Palestine two months after the evacuation of the armed forces of the mandatory Power has been completed but in any case not later than 1 October 1948. "

Und aus Deiner Quelle:
"The Security Council determine as a threat to the peace, breach of the peace or act of aggression, in accordance with Article 39 of the Charter, any attempt to alter by force the settlement envisaged by this resolution;"

Die Haganah fing übrigens schon im April 1948 an "arabisches Gebiet" (gemäß Teilungsplan) zu erobern (Jaffa, etc.).

In Absentia
21.05.2008, 15:07
Habe ich letztens noch auf einer offiziellen israelischen Seite gelesen. Es wurde argumentiert, daß diese Gebiet "umstritten" wären. Die Seite wurde übrigens seit dem Rechtsgutachten nicht mehr upgedatet.Habe sie wiedergefunden. Es war sogar eine Seite des israelischen Aussenministeriums:
DISPUTED TERRITORIES- Forgotten Facts About the West Bank and Gaza Strip (http://www.mfa.gov.il/MFA/MFAArchive/2000_2009/2003/2/DISPUTED%20TERRITORIES-%20Forgotten%20Facts%20About%20the%20We). :]

Drei mal drei macht sechs, widdewiddewitt... :))

Dayan
22.05.2008, 11:02
Fazit:Checkpoins sind lebensretter für Zivilisten und das Leben der Israelische Bevölkerung ist ungleich wichtiger als die Bewegungsdrang der Kameltreiber!!!!!!!!!!

In Absentia
22.05.2008, 11:52
Fazit:Checkpoins sind lebensretter für Zivilisten Fazit. Checkpoints auf okkupiertem Territorium sind völkerrechtswidrig, rassistisch und menschverachtend. Auf der 67-Linie wäre es anders.
...und das Leben der Israelische Bevölkerung ist ungleich wichtiger als die Bewegungsdrang der Kameltreiber!!!!!!!!!!Gut, gut, laß Deinem Rassismus und Judeofaschismus freien Lauf, junger Dayan.


http://www.corucant.de/mediac/400_0/media/the-top-10-unannounced-star-wars-games-and-guides--20040921033110332.jpg

Don
22.05.2008, 12:29
Fazit. Checkpoints auf okkupiertem Territorium sind völkerrechtswidrig, rassistisch und menschverachtend. Auf der 67-Linie wäre es anders.






Wer sagt das?

Fehlend:

1.Begründung für völkerrechtswidrig.
2. Begründung für rassisitisch.
3. Begründung für menschenverachtend.

Vorhanden: geifernder Judenhass.

In Absentia
22.05.2008, 12:37
Wer sagt das?

Fehlend:

1.Begründung für völkerrechtswidrig.IGH-Rechtgutachten, UN, Menschenrechtsorganisationen, etc.

2. Begründung für rassisitisch.Juden geniessen in der Westbank Rechte, die sie eigentlich nicht haben dürften, währen Nichtjuden grundlegende Rechte (völker- und menschenrechtlich) verweigert werden. -> Apartheid -> Rassismus

3. Begründung für menschenverachtend.Z.B. Frauen, die Kinder an Checkpoints gebähren müssen und kranke Kinder, die am Checkpoint sterben, weil man sie nicht zum einem Krankenhaus durchläßt.

Vorhanden: geifernder Judenhass.Vorhanden: der Versuch, zu suggerieren, das Völker- und Menschenrecht anders wäre, wenn es nicht von Juden verletzt würde.

Dayan
22.05.2008, 12:38
Fazit. Checkpoints auf okkupiertem Territorium sind völkerrechtswidrig, rassistisch und menschverachtend. Auf der 67-Linie wäre es anders.Gut, gut, laß Deinem Rassismus und Judeofaschismus freien Lauf, junger Dayan.CENTER]
Unsinn.Restaurants in die Luft zu sprengen ist Menschenverachtend aber nicht einen Mauer zu ziehen die Mörder von ihren Untaten abhält!!!!!!

uzi
22.05.2008, 12:45
IGH-Rechtgutachten, UN, Menschenrechtsorganisationen, etc.


Das sind aber beeindruckende Argumente! UN! Mehrheitlich mulimisch dominiert, Club der größten Diktatoren, Schlächter und Schwerstkrimineller.

Die gegen Israel ins Feld zu führen ist, wie wenn Massenmörder einen Hühnerdieb anklagen.

Schwach, ganz schwach.

Würfelqualle
22.05.2008, 12:50
Unsinn.Restaurants in die Luft zu sprengen ist Menschenverachtend aber nicht einen Mauer zu ziehen die Mörder von ihren Untaten abhält!!!!!!

Wenn die Mauer nur auf dem Gebiet des Judenstaates wäre, wäre es euer Recht. Aber sie befindet sich auch auf Paligebiet und das ist Unrecht.

In Absentia
22.05.2008, 13:13
Das sind aber beeindruckende Argumente! UN! Mehrheitlich mulimisch dominiert, Club der größten Diktatoren, Schlächter und Schwerstkrimineller.

Die gegen Israel ins Feld zu führen ist, wie wenn Massenmörder einen Hühnerdieb anklagen. Ich führe Völkerrechte und Menschenrechte gegen Israel ins Feld. Was meinst Du wohh, warum Israel das Rom-Statut nicht ratifiziert. :]
Schwach, ganz schwach.Ich habe nichts anderes erwartet, von jemandem, der sich als Nick den Namen Uzi gibt. :]

In Absentia
22.05.2008, 13:14
Unsinn.Restaurants in die Luft zu sprengen ist Menschenverachtend aber nicht einen Mauer zu ziehen die Mörder von ihren Untaten abhält!!!!!!Beides richtig. Im letzen Fall aber nur, wenn diese Mauer auf israelischem Gebiet verläuft. :]

uzi
22.05.2008, 13:24
Ich führe Völkerrechte und Menschenrechte gegen Israel ins Feld. Was meinst Du wohh, warum Israel das Rom-Statut nicht ratifiziert. :]Ich habe nichts anderes erwartet, von jemandem, der sich als Nick den Namen Uzi gibt. :]

Der Rom-Statut ist nur für Staaten gedacht, deren eigene Gerichtsbarkeit nicht willens oder in der Lage ist, angemessene Strafverfolgung durchzuführen.

Wenn Du objektiv wärst, müßtest Du erkennen, wie häufig die israelische Justiz z. B. gegen eigene Soldaten oder den ursprünglichen Verlauf des Sicherheitszauns vorgeht; aber daran hapert es bei Dir.

In Absentia
22.05.2008, 13:42
Der Rom-Statut ist nur für Staaten gedacht, deren eigene Gerichtsbarkeit nicht willens oder in der Lage ist, angemessene Strafverfolgung durchzuführen.Alles klar. :))

Wenn Du objektiv wärst, müßtest Du erkennen, wie häufig die israelische Justiz z. B. gegen eigene Soldaten oder den ursprünglichen Verlauf des Sicherheitszauns vorgeht;Das tut sie nur, wenn es nicht anders möglich ist und der Mauerverlauf in Bil'in ist immer noch der gleiche, trotz anderslautendem Urteil. :]

...aber daran hapert es bei Dir.Du scheinst Dich auf Unterstellung zu spezialisieren.

Laotse
25.05.2008, 08:02
Stimmt! Die meisten wollen die Grenzen von 1914! Oder besser ....von 1280! Tja, so sind wir nun mal.:D

Und was ist schlecht dran ??? Ich habe auch noch viele Wünsche. (die nie in Erfüllung gehen)

Geronimo
25.05.2008, 15:41
Und was ist schlecht dran ??? Ich habe auch noch viele Wünsche. (die nie in Erfüllung gehen)

Habe ich gesagt das sei was schlechtes? Nee,ne!!

Laotse
25.05.2008, 21:04
Habe ich gesagt das sei was schlechtes? Nee,ne!!

Wir sind einer Meinung, dafür ein klares :top: