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Vollständige Version anzeigen : Zusammenschluß : Todesstrafe in Europa/EU-Verfassung



Florian
02.05.2008, 17:29
Karl Albrecht Schachtschneider ist ein emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in Nürnberg. Er entwickelt, lehrt und vertritt eine ausgehend von Immanuel Kants Freiheitslehre sowie den Ideen der europäischen Aufklärung und auf Grundlage der Menschenwürde entfaltete Freiheits-, Rechts- und Staatslehre. Danach ist die demokratische Republik die einzige Staatsform, in der die Menschen das Recht, also das Richtige für das gute Leben aller in allgemeiner Freiheit auf Grundlage der Wahrheit, finden und verwirklichen können. Recht sind demnach die Gesetze, die sich die verfasste Bürgerschaft (das Volk, das sich zu einem Staat verfasst hat, um unter Rechtsgesetzen zusammenzuleben) in Verwirklichung der Autonomie des Willens selbst gibt. In der Rechtslehre steht Schachtschneiders Lehre durch die Dogmatisierung des Rechts auf der Grundlage der Freiheit als Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür im Gegensatz zur meist vertretenen Herrschaftsdogmatik.
( http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Albrecht_Schachtschneider )
Schachtschneider hat eine Reihe von Klagen bzw. Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dazu gehört eine Verfassungsbeschwerde im Auftrag von Peter Gauweiler(2 BvR 839/05) i.V.m. einer Organklage gegen das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa (2005).
Im März 2007 hielt Professor Schachtschneider einen Vortrag in der Universtät Salzburg zum Thema EU-Verfassung.
( www.youtube.com/watch?v=qWZbEKjcd1M )

Er ging dabei unter anderem auf das Thema dieses Stranges ein:

http://www.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE&feature=related

Folgende Punkte spricht er an:

Laut EU-Verfassung kann die Todesstarfe in Europa im Kriegsfalle wieder eingeführt werden.

Der Vertrag von Lissabon verpflichtet zur Aufrüstung. Die Mitglieder sind verpflichtet ihre militärischen Fähigkeiten zu stärken (Artikel 41 des ersten Teils).

Die heutigen Angriffskriege nennt man Kampf gegen den Terror, Friedensmissionen und Kriseneinsätze. Deutschland verplichtet sich zur Teilnahme und zur Aufrüstung.

Es wird die Todesstrafe wieder eingeführt.

In der EU-Verfassung steht zwar, dass niemand hingerichtet werden darf, aber in der 12. Erklärung, die den gleichen Rang hat wie der Vertrag, steht, dass dieses Verbot der Hinrichtung nicht gilt in folgenden Fällen:

- im Kriegsfalle (und Deutschland befindet sich momentan im Krieg [Afghanistan], nur würde sicherlich zum jetzigen Zeitpunkt noch niemand die Todesstrafe verhängen)

- bei unmittelbarer Kriegsgefahr (welche grundsätzlich immer besteht)

- im Falle des Aufruhrs und des Aufstandes (Leipzig 1989, Demonstranten hätten erschossen werden dürfen, auch wenn man anders die Lage unter Kontrolle hätte bekommen können)

Der europäische Rat kann alle Regelungen treffen zur Durchführung von "Kriseneinsätzen" und Missionen im Zuge des "Kampfes gegen den Terror".

Um der Effiziens willen wird auch die Todesstrafe wieder eingeführt. Wer nicht an einem solchen Krieg teilnehmen will, muss damit rechnen, hingerichtet zu werden, wie es auch in Deutschland schon mal eine Zeit lang der Falls war. (Eigene Anmerkung: Die Bevölkerung kann darauf mittels der Medien eingestimmt werden. Zum Beispiel durch Überemotionalisierung im Falle schlimmer islamistischer Terroranschläge in Deutschland und/oder anderen Mitgliedsstaaten.)


Im EU-Reformvertrag (Grundvertragswerk) hiess es im Artikel II-62:

“Recht auf Leben”


(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

In der Schlussakte hiess es dann aber:

Erläuterung Titel I “Recht auf Leben”

(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK* :

“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um…

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.”
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK*:

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden…”

Seid ihr der Meinung, dass diese Visionen bald Realität werden könnten? Oder leben wir in einer viel besseren Welt als damals in der babarischen Vergangenheit?

Cash!
02.05.2008, 17:36
- im Kriegsfalle (und Deutschland befindet sich momentan im Krieg [Afghanistan], nur würde sicherlich zum jetzigen Zeitpunkt noch niemand die Todesstrafe verhängen)



Diese Argumentation ist unzulässig. Deutschland hat der International anerkannten Regierung Afghanistans zu keinem Zeitpunkt den Krieg erklärt!

Florian
02.05.2008, 17:49
Diese Argumentation ist unzulässig. Deutschland hat der International anerkannten Regierung Afghanistans zu keinem Zeitpunkt den Krieg erklärt!

Ich habe absichtlich nicht geschrieben, dass Deutschland gegen Afghanistan Krieg führt, sondern in Afghanistan Krieg führt.

Abgesehen davon wäre die Argumentation auch nicht unzulässig, da es kein Argument war. Es war lediglich eine Ergänzung. Und selbst wenn das in Afghanisatn kein Krieg ist, dann bedeutet das nicht, dass Deutschland nicht an anderen Kriegen teilnehmen wird. Nach EU-Recht muss Deutschland dies sogar! Und unter der Regierung Merkel hätten wir sogar 2003 schon am Irakkrieg teilgenommen.

Cash!
02.05.2008, 17:53
Ich habe absichtlich nicht geschrieben, dass Deutschland gegen Afghanistan Krieg führt, sondern in Afghanistan Krieg führt.


Das ist bei der Feststellung des Kriegszustandes irrelevant!

Rheinlaender
02.05.2008, 17:54
Ich habe absichtlich nicht geschrieben, dass Deutschland gegen Afghanistan Krieg führt, sondern in Afghanistan Krieg führt.


In Afghanistan ist kein Krieg, das Kampfhandlungen, aber kein Krieg. Ein Krieg kann nur zwischen Staaten gefuehrt werden und die afghanische Regierung billig die dt. Truppen dort. Die Taliban sind kein staat, also kann gegen sie keinen Krieg fuehren.


Nach EU-Recht muss Deutschland dies sogar! Und unter der Regierung Merkel hätten wir sogar 2003 schon am Irakkrieg teilgenommen.

Erstmal ist dieses "muss" Unsinn. Aber davon abgesehen: Du redest als ob z. B. Bremen "seine" Soldaten nach Belieben dem Bund zur Verfuegung stellen koennte oder. Die Ideen der EU fuer die militaerische Zusammenarbeit sind ein dt. Erfindung. Du scheint die Reichmarginalien von 1697 und den Juengsten Reichsabschied nicht zu kennen.

Würfelqualle
02.05.2008, 18:05
Laut EU-Verfassung kann die Todesstarfe in Europa im Kriegsfalle wieder eingeführt werden.

- im Falle des Aufruhrs und des Aufstandes (Leipzig 1989, Demonstranten hätten erschossen werden dürfen, auch wenn man anders die Lage unter Kontrolle hätte bekommen können)



Du kannst die Gegebenheiten in der EU, nicht mit den Gegebenheiten in der ehm. Sowjetzone vergleichen.


Gruss vonne Würfelqualle

dimu
02.05.2008, 18:13
.
die todesstrafe ist abgeschafft - wer's nicht glaubt, wird erschossen.

der zweck heiligt die mittel, auch wenn's zum unheil ist.
.

Florian
02.05.2008, 18:16
In Afghanistan ist kein Krieg, das Kampfhandlungen, aber kein Krieg. Ein Krieg kann nur zwischen Staaten gefuehrt werden und die afghanische Regierung billig die dt. Truppen dort. Die Taliban sind kein staat, also kann gegen sie keinen Krieg fuehren.

Aha. Hm, ich hatte das einer bestimmten Quelle entlehnt und dachte auch schon einmal etwas von asymmetrischer Kriegsführung gehört zu haben. Die Häftlinge in Guantanamo sind auch feindliche Kombatanten, oder?! Was ist mit dem Begriff "War on Terror"? Er ist dann zumindest verwirrend in diesem Zusammenhang.

Aber geschenkt. Das schließt keine zukünftigen Kriege Deutschland gegen Staaten aus.



Erstmal ist dieses "muss" Unsinn.

Ich dachte, in Art I-41,1 und 5 stünde, dass der EU-Ministerrat das Mandat für weltweite Militäreinsätze bekäme - ohne Bindungg an ein Mandat des UN-Sicherheitsrates. Mit im übrigen sehr wage formulierten Einsatzbedingungen für EU-Interventionen wie zum Beispiel "Abrüstung" von Gegnern. (Aber damit brauche ich einem stolzen Briten ja nicht zu kommen. Das ist ja selbstverständlich gerechtfertigt :) ) [Art III-309,1]

Die EU-Verfassung verpflichtet darüber hinaus alle EU-Staaten dazu, dem EU-Ministerrat militärische Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen [Art. I_41,3]

Außerdem gibt es noch die militärische Beistandsverpflichtung in Art I-41,7. Auch wenn dort auch die Möglichkeit des zivilen Beistands gegeben ist.


Aber davon abgesehen wird auf Deutschland schon jetzt massiver Druck ausgeübt, sich an den härteren Kampfeinsätzen im Süden Afghanistans zu beteiligen. Man kann sich sicher sein, dass gerade Deutschland zu kriegseinsätzen verpflichtet sein wird. Selbst wenn das nicht aus den oben angeführten Artikeln der Verfassung folgen würde.



Aber davon abgesehen: Du redest als ob z. B. Bremen "seine" Soldaten nach Belieben dem Bund zur Verfuegung stellen koennte oder. Die Ideen der EU fuer die militaerische Zusammenarbeit sind ein dt. Erfindung. Du scheint die Reichmarginalien von 1697 und den Juengsten Reichsabschied nicht zu kennen.

Nein, in der Tat. Die kenne ich nicht. Es ist mir auch egal, wessen Erfindung das sind.

Florian
02.05.2008, 18:20
Das ist bei der Feststellung des Kriegszustandes irrelevant!

Es ist eine Definitionsfrage. Vielleicht gilt das juristisch. Ich kenne mich da nicht aus. http://www.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE&feature=related

Mit Sicherheit wird das deutsche Volk langsam aber sicher wieder auf Kriegseinsätze vorbereitet.

Rheinlaender
02.05.2008, 18:38
Aha. Hm, ich hatte das einer bestimmten Quelle entlehnt und dachte auch schon einmal etwas von asymmetrischer Kriegsführung gehört zu haben. Die Häftlinge in Guantanamo sind auch feindliche Kombatanten, oder?!

"Kriegsfuehrung" bedeutet nicht dass "Krieg"; Krieg ist ein ziemlich festgeschrieber voelkerrechtlicher Begriff.


Hm, na ich scheine ja nicht so trefflich informiert zu sein wie Du. Ich dachte, in Art I-41,1 und 5 stünde, dass der EU-Ministerrat das Mandat für weltweite Militäreinsätze bekäme - ohne Bindungg an ein Mandat des UN-Sicherheitsrates. Mit im übrigen sehr wage formulierten Einsatzbedingungen für EU-Interventionen wie zum Beispiel "Abrüstung" von Gegnern. (Aber damit brauche ich einem stolzen Briten ja nicht zu kommen. Das ist ja selbstverständlich gerechtfertigt :) ) [Art III-309,1]

Zunaechst, ich vermute, dass Du nicht den Art. I - 41 meinst: " Der Wortlaut des Artikels 22 wird Artikel 15a mit den Änderungen gemäß Nummer 33.", sondern Art I - 49.


Die EU-Verfassung verpflichtet darüber hinaus alle EU-Staaten dazu, dem EU-Ministerrat militärische Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen [Art. I_41,3]

Der Lisabonvertrag sagt hier woertlich aus:

"Die Mitgliedstaaten stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Rat festgelegten Ziele zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten, die zusammen multinationale Streitkräfte aufstellen, können diese auch für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Verfügung stellen."

Jedoch koennen solche Beschluesse nur in Uebereinstimmung mit der UN-Charter getroffen werden:

"Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Sie sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Operationsfähigkeit. Auf diese kann die Union bei Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zurückgreifen. Sie erfüllt diese Aufgaben mit Hilfe der Fähigkeiten, die von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden." (Art I-41 a).


Außerdem gibt es noch die militärische Beistandsverpflichtung in Art I-41,7. Auch wenn dort auch die Möglichkeit des zivilen Beistands gegeben ist.

Was angesichts der angestrebten poltischen Union selbstverstaendlich ist: "Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt."


Nein, in der Tat. Die kenne ich nicht. Es ist mir auch egal, wessen Erfindung das sind. I

Man griff hier auf Regelungen des Heiligen Roemischen Reiches zurueck. Man soll das nicht zu laut sagen, aber die halbe EU-Verfassung ist die Verfassung des Heiligen Roemsichen Reiches in modernisierter Form.

Florian
02.05.2008, 18:50
Du kannst die Gegebenheiten in der EU, nicht mit den Gegebenheiten in der ehm. Sowjetzone vergleichen.


Gruss vonne Würfelqualle

Nein, es sind ganz andere Voraussetzungen. Das stimmt schon.

Den Bürgern geht es hier besser, weil Russland und die Sowjetzone wirtschaftlich weniger erfolgreich waren.

Die Einführung EU-Verfassung, sowie die Art und Weise ihrer Durchsetzung (Volksentscheid in Holland und Frankreich missachtet, Irlands Entscheidung wird von vornherein als unrelevant betrachtet und die Deutschen fragt man erst gar nicht) wird von vielen Menschen aber als Gründung einer Diktatur angesehen, die genauso wenig demokratisch ist wie Russland oder China. In der nur einige Großunternehmen herrschen und das Volk zwar merkt was abgeht, sich aber nicht wehren kann.

Und sollten das Volk versuchen sich zu wehren, muss dieser Aufstand nicht so friedlich ablaufen wie jener 1989, um nicht immer noch verfassungskonform zu sein.

Bruddler
02.05.2008, 18:53
Sollten die Müselmanen irgendwann in Europa das Zepter uebernehmen, wird auch die Scharia und somit zwangslaeufig auch die Todesstrafe eingefuehrt ! - gell Ihr grünen Traeumer ?!

Florian
03.05.2008, 01:10
Man griff hier auf Regelungen des Heiligen Roemischen Reiches zurueck. Man soll das nicht zu laut sagen, aber die halbe EU-Verfassung ist die Verfassung des Heiligen Roemsichen Reiches in modernisierter Form.

Warum sollte man das nicht zu laut sagen?

Meinst Du das Heilige Römische Reich deutscher Nationen? So nennt man das doch, oder? Bin da nicht so sattelfest.

Rheinlaender
03.05.2008, 01:39
Warum sollte man das nicht zu laut sagen?

Es ist ungeschickt zu erzaehlen, dass die EU eigentlich nach ein dt. Blaupause gebaut wird.


Meinst Du das Heilige Römische Reich deutscher Nationen? So nennt man das doch, oder? Bin da nicht so sattelfest.

Der Zusatz "deutscher Nation" beschreibt nur die sog. "germanischen" Reichsteile, es gab noch einen "gallischen" und einen "italianischen" Reichsteil, im die Gewalt des Reiches nach der Ende der Staufer sehr begrenzt war.

Rheinlaender
03.05.2008, 01:41
Nein, es sind ganz andere Voraussetzungen. Das stimmt schon.

Den Bürgern geht es hier besser, weil Russland und die Sowjetzone wirtschaftlich weniger erfolgreich waren.


Und warum waren sie das?


Die Einführung EU-Verfassung, sowie die Art und Weise ihrer Durchsetzung (Volksentscheid in Holland und Frankreich missachtet, Irlands Entscheidung wird von vornherein als unrelevant betrachtet und die Deutschen fragt man erst gar nicht) wird von vielen Menschen aber als Gründung einer Diktatur angesehen, die genauso wenig demokratisch ist wie Russland oder China. In der nur einige Großunternehmen herrschen und das Volk zwar merkt was abgeht, sich aber nicht wehren kann.

Das ist schlichter Unsinn - das Volk waehlt seit numehr ueber 50 Jahren in Dtld. jene Parteien mit ueber 95%, die fuer die Europaeische Einigung eintreten.

Florian
03.05.2008, 01:58
Und warum waren sie das?


Kommunismus.



Das ist schlichter Unsinn - das Volk waehlt seit numehr ueber 50 Jahren in Dtld. jene Parteien mit ueber 95%, die fuer die Europaeische Einigung eintreten.

Eine europäische Einigung ist sehr zu wünschen. Aber nicht unter den in der EU-Verfassung festgelegten Bedingungen.

Es wird über wichtige Sachverhalte massive Desinformation betrieben.

Frankreich und Holland wählen solche Parteien auch schon seit Jahren, aber sie haben die EU-Verfassung abgelehnt.

Rheinlaender
03.05.2008, 02:02
Eine europäische Einigung ist sehr zu wünschen. Aber nicht unter den in der EU-Verfassung festgelegten Bedingungen.

Es wird über wichtige Sachverhalte massive Desinformation betrieben.

Wieso Desinformation? Die derzeit gueltigen Vertraege, der Lisabon-Vertrag, die ganze Rechtordnung der EU steht jedermann zur freien Einsicht:

http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm

Florian
03.05.2008, 03:09
Wieso Desinformation? Die derzeit gueltigen Vertraege, der Lisabon-Vertrag, die ganze Rechtordnung der EU steht jedermann zur freien Einsicht:

http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm


Warum ich von Desinformation spreche, erfährst Du in diesen Links:


thalex.wordpress.com/2008/02/17/659/ - 29k

www.youtube.com/watch?v=0oY5NlbZe0M

www.youtube.com/watch?v=hKZfUqSiLNs

tachseite.blogspot.com/2007/01/information-desinformation.html

rettet-oesterreich.at/index.php?id=166 - 13k

www.tirol.com/politik/national/78532/index.do - 55k


Jetzt dürfte Dir alles klar sein.

Florian
03.05.2008, 03:33
Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass Hinrichtungen zwecklos sind. Sie sind lediglich ein antiquiertes Relikt eines primitiven Verlangens nach Rache, das es sich einfach macht und die Verantwortung für die Rache auf andere überträgt.

Das wurde mir als Komentar zu einer negativen Bewertung meines Beitrages geschrieben.

Kommt es so rüber, als sei ich für die Todesstrafe?

Ich dachte eigentlich, dass es ganz klar sei, dass ich ein Gegner der Todesstrafe bin.

Mit diesem Thema wollte ich die EU und die europäischen Nationalstaaten für deren Untergrabung der Freiheit und der Demokratie in Europa kritisieren.

Ich käme nicht mal auf die Idee, die Todesstrafe in irgendeiner Hinsicht zu legitimieren.

Für alle schlichtgeistigen Links-, Rechts- und Mitteextremen sei dies an dieser Stelle auch noch mal extra ganz langsam geschrieben, damit sie es auch rallen können.

Felidae
03.05.2008, 06:54
Die EU braucht diesen Verfassungsvertrag eigentlich schon sehr dringend. Die derzeitigen Regelungen lassen bei Abstimmungen oft sogar nur Einstimmigkeit zu. Außerdem wird das Europäische Parlament gestärkt, was ich auch für wichtig halte.

Und das die Einzelstaaten ihre militärischen Fähigkeiten verbessern sollen, heißt nicht, dass sie zwingend aufrüsten müssen.

McDuff
03.05.2008, 09:26
Was da als Todestrafe in der "Verfassung" steht ist nichts weiter als eine selbst erteilte Legitimation der Eurodespoten, die Bewohner Europas im Falle von Wiederstand gegen die Eurokratur vom Militär umbringen zu lassen.

Felidae
03.05.2008, 09:31
Was da als Todestrafe in der "Verfassung" steht ist nichts weiter als eine selbst erteilte Legitimation der Eurodespoten, die Bewohner Europas im Falle von Wiederstand gegen die Eurokratur vom Militär umbringen zu lassen.

Zumal alle Staaten der EU die diversen Fakulativprotokolle gegen die Todesstrafe unterzeichnet und ins nationale Recht inkorporiert. haben. Die Todesstrafe ist in Europa heute unzulässig.

JensVandeBeek
03.05.2008, 09:32
Die Todesstrafe wäre ein Rückschritt für die EU!

Rheinlaender
03.05.2008, 09:43
Was da als Todestrafe in der "Verfassung" steht ist nichts weiter als eine selbst erteilte Legitimation der Eurodespoten, die Bewohner Europas im Falle von Wiederstand gegen die Eurokratur vom Militär umbringen zu lassen.

Jeder Staat hat das Recht u. U. mit brutaler Gewalt sein Gewaltmonopol zu verteidigen - das ist schlicht die Natur eines Staates.

ultimacanaria
03.05.2008, 10:08
Der europäische Eiertanz um die Todesstrafe wird langsam peinlich. Kurzer Rückblick:

4. November 1950: Artikel 2 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention erlaubt die Vollstreckung eines Todesurteils unter gewissen Vorausetzungen.

28. April 1983: Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutz der Grundfreiheiten erklärt die Todesstrafe grundsätzlich für abgeschafft, außer in Kriegszeiten.

3. Mai 2002: Das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention erklärte die Todesstrafe ausnahmslos abgeschafft.

Gegenwart: EU-Verfassung nimmt das 13 Zusatzprotokoll der Menschenrechtskonvention zurück und bringt uns wieder auf den Stand von 1983, also: in Ausnahmesituationen erlaubt.


Ich bin für eine europaweite Volksabstimmung zu diesem Thema.

Florian
03.05.2008, 11:30
Jeder Staat hat das Recht u. U. mit brutaler Gewalt sein Gewaltmonopol zu verteidigen - das ist schlicht die Natur eines Staates.

Die Anwendung brutaler Gewalt ist nur in zwei Fällen legitimiert:

- Selbstverteidigung

- Verhinderung von schweren Straftaten durch die Polizei

Der Staat muss nicht seine Bürger mit dem Tod bestrafen, um sein Gewaltmonopol zu verteidigen. Das ist nihct nötig und ginge auch gar nicht.

Felidae
03.05.2008, 11:32
Das gilt in zwei Fällen:

- Selbstverteidigung

- Verhinderung von schweren Straftaten durch die Polizei

Der Staat muss nicht seine Bürger mit dem Tod bestrafen, um sein Gewaltmonopol zu verteidigen.

Normalerweise nicht. Ausnahme: Tyrannen.

Florian
03.05.2008, 11:39
Normalerweise nicht. Ausnahme: Tyrannen.

Gegen Tyrannei hat Rheinländer scheinbar nichts, solange sie von dem "richtigen" Tyrannenstaat ausgeht. Dem von Gott dazu auserkohrenen Tyrannenstaat.

God bless the Queen! She need it, man. :))

Rheinlaender
03.05.2008, 11:40
Der Staat muss nicht seine Bürger mit dem Tod bestrafen, um sein Gewaltmonopol zu verteidigen.

Nicht bestrafen - es geht im entsprechenden Artikel um etwas anderes. Aber um die Sache mal etwas zu unterfuettern. Ich habe den starken Verdacht, dass hier die Meisten den eigentlichen Text nicht kennen:

Charta der Grundrechte der Europäischen Union erklaert wie folgt:

"Artikel 2
Recht auf Leben
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/32007X1214/htm/C2007303DE.01000101.htm

Hierzu wird wie folgt in den "Erläuterungen zur Charta der Grundrechte" weiter ausgefuehrt:

"TITEL I — WÜRDE DES MENSCHEN

Erläuterung zu Artikel 1 — Würde des Menschen

[...]

3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:

[..]

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“."

Im letzteren Falle wird eben das eingeborene Recht jedes Staates sein Gewaltmonopol zu verteidigen, sonst waere es kein Staat, nochmal betont. Das sit Rechtslage in jedem Staat.

http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/32007X1214/htm/C2007303DE.01001701.htm

Florian
03.05.2008, 11:48
Jeder Staat hat das Recht u. U. mit brutaler Gewalt sein Gewaltmonopol zu verteidigen - das ist schlicht die Natur eines Staates.

Deiner Ansicht nach war die Einlieferung von Wehrdienstverweigerern, Kommunisten, gläubigen Christen und Sozialdemokraten in Konzentrationslager und deren Ermordung in den 12 peinlichen Jahren der deutschen Geschichte ja auch nur unrechtens, weil Deutschland 1945 den Krieg verloren hat. Also von Gott nicht zum Tyrannen über die Welt auserwählt wurde, oder?!

Florian
03.05.2008, 11:56
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“."

Im letzteren Falle wird eben das eingeborene Recht jedes Staates sein Gewaltmonopol zu verteidigen, sonst waere es kein Staat, nochmal betont. Das sit Rechtslage in jedem Staat.

http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/32007X1214/htm/C2007303DE.01001701.htm

Bitte zitiere auch vollständig.

Im EU-Reformvertrag (Grundvertragswerk) hiess es im Artikel II-62:

“Recht auf Leben”


(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

In der Schlussakte hiess es dann aber:

Erläuterung Titel I “Recht auf Leben”

(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK* :

“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um…

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.”
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK*:

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden…”

Felidae
03.05.2008, 12:04
Die EU ist nicht der Europarat, und die EMRK unterfällt der Zuständigkeit des Europarates. Der EU-Reformvertrag wird also nichts an der Abschaffung der Todesstrafe ändern.

Felidae
03.05.2008, 12:08
Und hier noch ein Link:
http://www.law-europe.eu/wiedereinfuehrung-der-todesstrafe-durch-den-vertrag-von-lissabon/

Florian
03.05.2008, 12:10
Die EU ist nicht der Europarat, und die EMRK unterfällt der Zuständigkeit des Europarates. Der EU-Reformvertrag wird also nichts an der Abschaffung der Todesstrafe ändern.

Aha.. Na, dem lässt sich ja fast gar nichts mehr hinzufügen...

Außer:

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK* :

“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um…

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.”
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK*:

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden…”

Felidae
03.05.2008, 12:12
Aha.. Na, dem lässt sich ja fast gar nichts mehr hinzufügen...

Außer:

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK* :

“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um…

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.”
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK*:

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden…”

Lies meinen Link. Die meisten EU-Staaten, darunter Deutschland, haben auch das 13. ZUsatzabkommen unterzeichnet, dass die Todesstrafe völlig abschafft.

Wahabiten Fan
03.05.2008, 12:15
Lies meinen Link. Die meisten EU-Staaten, darunter Deutschland, haben auch das 13. ZUsatzabkommen unterzeichnet, dass die Todesstrafe völlig abschafft.

Leider! In Österreich hätten wir gerade wiedermal ein Musterexemplar dafür!

Rheinlaender
03.05.2008, 12:16
Aha.. Na, dem lässt sich ja fast gar nichts mehr hinzufügen...

Außer:

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK* :

“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um…

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.”
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK*:

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden…”

Das ist eine "Kann-Vorschrift", wenn der Staat durch andere Verpflichtungen, wie z. B. das von Feli genannte 13. Protokoll, daran gehindert ist, kann er das eben nicht mehr.

Ferner: Es geht hier um das Recht in einem Krieg - nicht um das Recht bezueglich innerer Unruhen.

Florian
03.05.2008, 12:23
Und hier noch ein Link:
http://www.law-europe.eu/wiedereinfuehrung-der-todesstrafe-durch-den-vertrag-von-lissabon/

Dieser Link ist wirklich lesenswert.

Das einzige was sich mir daraus erschließt, ist dass man die Gesetzeslage dahingehend uminterpretiert, dass Tötungen von Bürgern legitim sein sollen, wenn sie in gewisser HInsicht "unabsichtlich" geschehen.

Also, wenn mich jemand tötet, ist es mir gleichgültig, ob das im Nachhinein als unabsichtlich dargestellt wird.

Die Bemerkungen des Gegenargumentierenden Forumteilnehmers sind interessant:

"Der letzte Absatz, der noch immer weiter besteht, läßt aber trotzdem genug Mißtrauen über den EU-Vertrag übrig, auch wenn es sich nicht um die Todesstrafe, in ihrer klassischen Version handelt:

Dort heißt es:
“(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.”

Großes Augenmerk sollte auf c) gelegt werden!"

"Ein normaler Menschenverstand würde Punkt c) als leichtfertiges Rechtfertigungsmittel für die Niederschlagung zukünftiger Demonstrationen sehen.
Vor allem, da wir in Zeiten leben wo gegen politische Entscheide der verschiedensten Formen protestiert wird (werden muß)."


In jedem Fall zeigt sich aber, welche Art von Menschen versuchen dort Gesetze zu machen und das kritisches Denken, Achtsamkeit und Aktivität des Bürgers dringend notwendig ist.

Florian
03.05.2008, 12:29
Lies meinen Link. Die meisten EU-Staaten, darunter Deutschland, haben auch das 13. ZUsatzabkommen unterzeichnet, dass die Todesstrafe völlig abschafft.


Wenn überhaupt, dann gilt das vorerst.

Bestreitest Du denn, dass es bemerkenswert ist, dass überhaupt von bestimmten Kräften versucht wird im 21. Jahrhundert wieder solche Gesetze einzuführen?

Florian
03.05.2008, 12:35
Ferner: Es geht hier um das Recht in einem Krieg - nicht um das Recht bezueglich innerer Unruhen.


In diesem Strang geht es auch um das Recht bei inneren Umruhen.

Wir treten ja in ein Jahrhundert des Friedens und Brüderlichkeit ein. Das habe ich für einen Moment vergessen.

Deportationen und Ermordungen von Bürgern durch den Kriegszustand zu rechtfertigen ist kennzeichnend für Despotenstaaten.

Florian
03.05.2008, 12:36
So, ich muss jetzt leider los.

Bis nächstes Wochenende!

Florian

Kilgore
03.05.2008, 12:59
Und das die Einzelstaaten ihre militärischen Fähigkeiten verbessern sollen, heißt nicht, dass sie zwingend aufrüsten müssen.

Und wenn schon - massive Aufrüstung wäre die einzige akzeptable und logische Konsequenz auf die heutigen Bedrohungen, gleich ob es sich dabei um Diktaturen, Terroristen oder den Islam handelt.

Felidae
03.05.2008, 13:02
Und wenn schon - massive Aufrüstung wäre die einzige akzeptable und logische Konsequenz auf die heutigen Bedrohungen, gleich ob es sich dabei um Diktaturen, Terroristen oder den Islam handelt.

Stimmt auch wieder

Rheinlaender
03.05.2008, 13:03
Und wenn schon - massive Aufrüstung wäre die einzige akzeptable und logische Konsequenz auf die heutigen Bedrohungen, gleich ob es sich dabei um Diktaturen, Terroristen oder den Islam handelt.

Nun ja - ich bezweifle stark, dass eine massive Aufruestung wirklich gegen Terroristen irgetwas entscheidend helfen wuerde.

Kilgore
03.05.2008, 13:12
Nun ja - ich bezweifle stark, dass eine massive Aufruestung wirklich gegen Terroristen irgetwas entscheidend helfen wuerde.

Man könnte in Afghanistan beispielsweise weitaus größere Landesteile kontrollieren und in Nordpakistan intervenieren, wofür die derzeitige Truppenstärke der Allianz abgesehen von der ablehnenden Haltung Musharrafs kaum reichen würde, ohne den Erfolg der Mission in Afghanistan zu riskieren.

McDuff
05.05.2008, 05:38
Jeder Staat hat das Recht u. U. mit brutaler Gewalt sein Gewaltmonopol zu verteidigen - das ist schlicht die Natur eines Staates.

Vor allem die eines totalitären Staates.

Rheinlaender
05.05.2008, 10:32
Vor allem die eines totalitären Staates.

Nein - jedes Staates. Es ist die Eigenschaft jedes Staates von seinem Buergern primaer unbedingten Gehorsam zu verlangen.

McDuff
05.05.2008, 10:43
Nein - jedes Staates. Es ist die Eigenschaft jedes Staates von seinem Buergern primaer unbedingten Gehorsam zu verlangen.

Das nennt man dann Diktatur. Denn denn in einer Demokratie ist der Bürger der Souverän und hat das Recht zu Protest und Wiederstand.

Rheinlaender
05.05.2008, 10:47
Das nennt man dann Diktatur. Denn denn in einer Demokratie ist der Bürger der Souverän und hat das Recht zu Protest und Wiederstand.

Nicht der einzelne Buerger ist der Souveraen, sondern das verfasste Volk. In einer Demokratie hat der Buerger natuerlich das Recht zum Protest, aber nicht zum Widerstand, sondern ist auf den Instanzenweg der Verassung angewiesen.

McDuff
05.05.2008, 10:53
Nicht der einzelne Buerger ist der Souveraen, sondern das verfasste Volk. In einer Demokratie hat der Buerger natuerlich das Recht zum Protest, aber nicht zum Widerstand, sondern ist auf den Instanzenweg der Verassung angewiesen.

Vielleicht in GB, aber hier haben die Verfassungsväter schon daran gedacht, daß wieder einmal eine Regierung versucht sich zur Diktatur aufzuschwingen und den Art. 20 GG geschaffen vor allem der Absatz 4 ist lesenswert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_GG

Fiel
05.05.2008, 10:55
Jedenfalls ist es ja auch begrüßenswert, dass die EU Teile der NPD-Forderungen berücksichtigt hat. Nur so kann man den Rechten den Wind aus den Segeln nehmen.

Florian
05.05.2008, 23:24
Jedenfalls ist es ja auch begrüßenswert, dass die EU Teile der NPD-Forderungen berücksichtigt hat. Nur so kann man den Rechten den Wind aus den Segeln nehmen.

Findest Du, die von Dir genannte Partei ist nur rechts, was ja eine ganz übliche und wünschenswerte politische Haltung ist, die es schon gibt, seitdem in Parlamenten auch rechts Stühle stehen, oder meinst Du eher rechtsextrem bzw. rechtsradikal?

Mondgoettin
07.05.2008, 19:14
die Todesstrafe ist ein barbarischer undemokratischer mittealterlicher akt
wenn laender der dritten welt sie noch praktizieren,......nunja,die muessen eben noch lernen..ich bin meinerseits froh,in einem land zu leben,oder europa,wo die todesstrafe nicht mehr praktiziert wird.
aber wir leben im jahre 2008 und nicht im sechzehnten jahrhundertX(

Gladius Germaniae
08.05.2008, 11:39
Mit der Abwicklung des Sozialstaates und dem abschluss des Rentenklaus, werden die Panzer gegen die Menschen aufgefahren und dann wird eben scharf geschossen, damit sparen sie dann offiziell Geld, ich kann diese Perversion einfach nicht mehr ertragen.

Alfred
07.06.2009, 21:30
Dank der EU können wir wieder Hinrichtungen durchführen. Ein interessanter Vortrag der uns diesen Umstand erklärt.

http://i4.ytimg.com/vi/KbuJLL3ZiJE/default.jpg (http://www.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE)

Klick auf das Bild.

klartext
08.06.2009, 00:16
Der Mann ist ein Dummschwätzer und verbreitet Polemik pur, weit an der Realität vorbei.

Pescatore
08.06.2009, 06:18
Der Mann ist ein Dummschwätzer und verbreitet Polemik pur, weit an der Realität vorbei.

Im Internet gibt es ausreichend Schriftsätze in denen er dir es ohne Polemik anhand der Verträge und Gesetze herleitet und ein wenig Polemik muss sein denn sonst kann man die Glotzenhocker nicht mehr aus ihrem geistigen Tiefschlaf wecken. Aber das ist dir der ja ausschließlich Staatspropaganda ausdünstet sowieso scheißegal (und Türken wirst du auch irgendwann noch lieben).

FranzKonz
08.06.2009, 06:25
Der Mann ist ein Dummschwätzer und verbreitet Polemik pur, weit an der Realität vorbei.

Im Gegensatz zu Dir argumentiert er sachlich und hat ein fundiertes Wissen.

schastar
08.06.2009, 06:33
Der Mann ist ein Dummschwätzer und verbreitet Polemik pur, weit an der Realität vorbei.


Du kannst ihn halten für was du willst, Tatsache ist, es steht geschrieben. Und derartiges denkt sich keiner aus Jux und Tollerei aus, sondern um sich ein Hintertürchen offen zu halten. Und diese wurden und werden in der Rechtsprechung nur zu oft genützt, mit dem Ergebnis daß nicht mal selten Urteile zu Stande kommen bei denen man sich die Augen reibt.

Liba
08.06.2009, 06:53
Si isses.

Die ganze "Europäische Union" ist eine Abschaffung der vom Volk durchgesetzten Rechte. Deshalb lehne ich "Europa" ab

!!!

Betrug am Volk. Rückfall in die Laibeigenschaft.

Würfelqualle
08.06.2009, 07:00
Der Mann hat nichts Neues erzählt. Mir war klar, dass in besonderen Fällen, wie z.B. Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Aufstand, die Polizei und die Bundeswehr besondere Rechte im Gebrauch mit der Schusswaffe hat.

Aber meinen wir nicht Strafen im allgemeinen Strafrecht, wie Mord, Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge ?

schastar
08.06.2009, 07:19
Der Mann hat nichts Neues erzählt. Mir war klar, dass in besonderen Fällen, wie z.B. Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Aufstand, die Polizei und die Bundeswehr besondere Rechte im Gebrauch mit der Schusswaffe hat.

Aber meinen wir nicht Strafen im allgemeinen Strafrecht, wie Mord, Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge ?

Theoretisch könnte eine deutsche Regierung Aufgrund er EU-Verfassung eine politische Opposition welche zu Demo und Aufstand aufruft verhaften, vor Gericht stellen und zum Tode verurteilen.
Und dies geht bis heute nach deutschem Recht nicht.

Doc Gyneco
08.06.2009, 07:36
Im Gegensatz zu Dir argumentiert er sachlich und hat ein fundiertes Wissen.

Allein der Bezug auf "innere Unruhen und Aufstände" macht für mich die ganze Sache recht Glaubwürdig.

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Liba
08.06.2009, 08:16
Demonstrationsfreiheit?

Wo endet die - und beginnt der "Aufruhr"?

Ihr sollt die verfluchten Tarife abbauen.
Ihr sollt auf euern Direktor vertrauen.
Ihr sollt die Schlichtungsausschüsse verlassen.
Ihr sollt alles Weitere dem Chef überlassen.
Kein Betriebsrat quatsche uns mehr herein,
wir wollen freie Wirtschaftler sein!
Fort die Gruppen – sei unser Panier!
Na, ihr nicht.
Aber wir.

Ihr braucht keine Heime für eure Lungen,
keine Renten und keine Versicherungen.
Ihr solltet euch allesamt was schämen,
von dem armen Staat noch Geld zu nehmen!
Ihr sollt nicht mehr zusammenstehn –
wollt ihr wohl auseinandergehn!
Keine Kartelle in unserm Revier!
Ihr nicht.
Aber wir.

Wir bilden bis in die weiteste Ferne
Trusts, Kartelle, Verbände, Konzerne.
Wir stehen neben den Hochofenflammen
in Interessengemeinschaften fest zusammen.
Wir diktieren die Preise und die Verträge –
kein Schutzgesetz sei uns im Wege.
Gut organisiert sitzen wir hier ...
Ihr nicht.
Aber wir.

Was ihr macht, ist Marxismus.
Nieder damit!
Wir erobern die Macht, Schritt für Schritt.
Niemand stört uns. In guter Ruh
sehn Regierungssozialisten zu.
Wir wollen euch einzeln. An die Gewehre!
Das ist die neuste Wirtschaftslehre.
Die Forderung ist noch nicht verkündet,
die ein deutscher Professor uns nicht begründet.
In Betrieben wirken für unsere Idee
die Offiziere der alten Armee,
die Stahlhelmleute, Hitlergarden ...

Ihr, in Kellern und in Mansarden,
merkt ihr nicht, was mit euch gespielt wird?
mit wessen Schweiß der Gewinn erzielt wird?
Komme, was da kommen mag.
Es kommt der Tag,
da ruft der Arbeitspionier:
»Ihr nicht.
Aber Wir. Wir. Wir.«


Theobald Tiger
Die Weltbühne, 04.03.1930, Nr. 10, S. 351.

Klopperhorst
08.06.2009, 08:32
Is ja ein Ding. Jeder Staat wird den Versuch seiner eigenen Abschaffung notfalls mit der Todesstrafe ahnden.

Was will der Herr eigentlich? Ein Paradies auf Erden?

---

borisbaran
08.06.2009, 11:49
Todesstrafe#Europ.C3.A4isches_Recht

[...] Das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 beseitigte schließlich diese Einschränkung und untersagte die Todesstrafe ausnahmslos.
Der Mann ist ein Dummschwätzer.

Pescatore
08.06.2009, 12:07
Todesstrafe#Europ.C3.A4isches_Recht

Der Mann ist ein Dummschwätzer.

Das Ermächtigungsgesetz war übrigens befristet.

Und jetzt mach dir die Mühe und hör dir wenigstens das Video an, du kleiner nervtötender kleiner Plapperer. Es geht nicht um die Hintertür, nicht das, was für die Leser mit kurzer Aufmerksamkeitsspanne in den Vertrag geschrieben wurde.

Strandwanderer
08.06.2009, 12:21
Is ja ein Ding. Jeder Staat wird den Versuch seiner eigenen Abschaffung notfalls mit der Todesstrafe ahnden.

Was will der Herr eigentlich? Ein Paradies auf Erden?


Tja, hätte Egon Krenz mal auf "Klopperhorst gehört!

Da wären die "Wir sind das Volk"-Rufer 1989 ratz-fatz zusammengeschossen worden!
:

Klopperhorst
08.06.2009, 12:36
Tja, hätte Egon Krenz mal auf "Klopperhorst gehört!

Da wären die "Wir sind das Volk"-Rufer 1989 ratz-fatz zusammengeschossen worden!
:

Der Vergleich hinkt. Es geht darum, daß der Herr glaubt, die EU wäre ein Samariterverein. Natürlich wird, wenn nötig, auch mit Gewalt ein Aufstand gegen die EU niedergeschlagen werden.

89 ist eine Ausnahme, da auch die Oberen in der DDR nicht mehr an den Sozialismus glaubten.

----

borisbaran
08.06.2009, 12:37
Das Ermächtigungsgesetz war übrigens befristet.
Bleib' beim Thema.

Und jetzt mach dir die Mühe und hör dir wenigstens das Video an, du kleiner nervtötender kleiner Plapperer. Es geht nicht um die Hintertür, nicht das, was für die Leser mit kurzer Aufmerksamkeitsspanne in den Vertrag geschrieben wurde.
Hör' auf zu pöbeln.
Zuerst heult er wegen "Zwangsaufrüstung" rum, schimpft alle Militäroperationen, die ihm nciht gefallen, "Angriffskriege" und hat auch sonst keine Ahnung von Recht und Gesetz.
Deutschland befindet sich nicht im Krieg gegen Afgahnistan (hat den jemand eine Kriegserklärung gehört?), sondern gegen die Taliban und Ko., die niemals als legitime Regierung Afgahnistans anerkannt wurden.
Dieser Mann weiß auserdem nciht den Unterschied, wenn z.B. bei einem Aufstand, Aufruhr, Krieg etc pp die Polizei, Armee oder andere Sicherheitskräfte die jeweiligen Delinquenten im Falle des Falles mit der Schusswaffe (mit oder ohne tödliche gewalt) daran hindert, die öffentliche Ordnung zu stören oder gegen den jeweiligen Staat Krieg zu führen und der Situation, dass ein Verbrecher wegen eines Verbrechens veurteilt und hingerichtet wird.
Er kann (oder will) nicht den Unterschied verstehen zw. einem Krieg und einer Hinrichtung.

Pescatore
08.06.2009, 15:25
Bleib' beim Thema.

Denken heißt vergleichen, kleiner Schwätzer.



Hör' auf zu pöbeln.
Zuerst heult er wegen "Zwangsaufrüstung" rum, schimpft alle Militäroperationen, die ihm nciht gefallen, "Angriffskriege" und hat auch sonst keine Ahnung von Recht und Gesetz.
Deutschland befindet sich nicht im Krieg gegen Afgahnistan (hat den jemand eine Kriegserklärung gehört?), sondern gegen die Taliban und Ko., die niemals als legitime Regierung Afgahnistans anerkannt wurden.

Dieser Mann weiß auserdem nciht den Unterschied, wenn z.B. bei einem Aufstand, Aufruhr, Krieg etc pp die Polizei, Armee oder andere Sicherheitskräfte die jeweiligen Delinquenten im Falle des Falles mit der Schusswaffe (mit oder ohne tödliche gewalt) daran hindert, die öffentliche Ordnung zu stören oder gegen den jeweiligen Staat Krieg zu führen und der Situation, dass ein Verbrecher wegen eines Verbrechens veurteilt und hingerichtet wird.
Er kann (oder will) nicht den Unterschied verstehen zw. einem Krieg und einer Hinrichtung.


Entnahmt ihr was der Worte Schwall?

Dieser Mann weiß mehr als du je in deiner Unterwürfigkeit und deiner Knechtsseligkeit begreifen wirst. Dass du keine Probleme damit hast dass demnächst in Europa "Aufständische" auf der Straße erschossen werden ist mir klar. Wwie wäre es zum Beispiel mit gegen den EU-Beitritt der Türkei protestierenden Christen oder mit gegen EU-geförderte Hassprediger protestierenden Juden?. Oder wie wäre es denn wenn - nach Lissabon ohne Probleme möglich - der europäische Rat "kommunistische" Enteignungen beschließt (wegen Umwelt, Frieden, Gleichheit oder sonstwas) und die Bürger deswegen auf die Straße gehen?

Als du noch in die Windeln geschissen hast hat Schachtschneider übrigens die Diskussion über die DDR-Altschulden im Zuge der Währungsunion angestoßen und er war einer der wenigen der eben diese IN DEUTSCHLAND gemachten negativen Erfahrungen einer vorschnellen Währungsunion VOR der Einführung des Euro in die Öffentlichkeit gebracht hat während die borisbarans der damaligen Zeit genauso einen Scheiß erzählt haben wie du - "der Mann hat keine Ahnung", Polemik, etc. pp.). 10 Jahre später kannst du das Ergebnis mit den Prognosen der "Euro-Klage" vergleichen. Aber was interessieren einen Untertan Bücher.

borisbaran
08.06.2009, 15:30
Get es auch ohne ad hominem?

[...]
wenn das wörtchen wenn nciht wär'... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Als du noch in die Windeln geschissen hast hat Schachtschneider übrigens die Diskussion über die DDR-Altschulden im Zuge der Währungsunion angestoßen und er war einer der wenigen der eben diese IN DEUTSCHLAND gemachten negativen Erfahrungen einer vorschnellen Währungsunion VOR der Einführung des Euro in die Öffentlichkeit gebracht hat während die borisbarans der damaligen Zeit genauso einen Scheiß erzählt haben wie du - "der Mann hat keine Ahnung", Polemik, etc. pp.). 10 Jahre später kannst du das Ergebnis mit den Prognosen der "Euro-Klage" vergleichen. Aber was interessieren einen Untertan Bücher.
Nein, die Währungsreform in der ehemaligen SBZ ("DDR") war verfehlt. Und? Bezug?

Eridani
08.06.2009, 15:45
Dank der EU können wir wieder Hinrichtungen durchführen. Ein interessanter Vortrag der uns diesen Umstand erklärt.

http://i4.ytimg.com/vi/KbuJLL3ZiJE/default.jpg (http://www.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE)

Klick auf das Bild.

Todesstrafe: NEIN.......außer: im Falle von Aufruhr, also im Falle eines "Aufstands" !....na bitte! interessante Gedanken...der Mann ist zwar ein Idiot, aber immerhin: das System hat sich 'verquatscht'! :)

Im "Krieg" mit Afghanistan? Quatsch.....aber schon wahr: Deutschland hat immer noch keinen Friedensvertrag nach 65 Jahren!

E:

Stadtknecht
08.06.2009, 15:49
Der Vergleich hinkt. Es geht darum, daß der Herr glaubt, die EU wäre ein Samariterverein. Natürlich wird, wenn nötig, auch mit Gewalt ein Aufstand gegen die EU niedergeschlagen werden.



Wer soll denn einen Aufstand gegen die EU niederschlagen?

Glaubt hier jemand, die Bundeswehr, die Polizei oder sonstige Organe schießen auf das eigene Volk?

Alfred
08.06.2009, 15:50
Todesstrafe#Europ.C3.A4isches_Recht

Der Mann ist ein Dummschwätzer.

Nein, du bist einer. Du hast den Vortrag nicht gesehen. Wieder hast du dich lächerlich gemacht du NAse.

Alfred
08.06.2009, 15:51
Bleib' beim Thema.

Hör' auf zu pöbeln.
Zuerst heult er wegen "Zwangsaufrüstung" rum, schimpft alle Militäroperationen, die ihm nciht gefallen, "Angriffskriege" und hat auch sonst keine Ahnung von Recht und Gesetz.
Deutschland befindet sich nicht im Krieg gegen Afgahnistan (hat den jemand eine Kriegserklärung gehört?), sondern gegen die Taliban und Ko., die niemals als legitime Regierung Afgahnistans anerkannt wurden.
Dieser Mann weiß auserdem nciht den Unterschied, wenn z.B. bei einem Aufstand, Aufruhr, Krieg etc pp die Polizei, Armee oder andere Sicherheitskräfte die jeweiligen Delinquenten im Falle des Falles mit der Schusswaffe (mit oder ohne tödliche gewalt) daran hindert, die öffentliche Ordnung zu stören oder gegen den jeweiligen Staat Krieg zu führen und der Situation, dass ein Verbrecher wegen eines Verbrechens veurteilt und hingerichtet wird.
Er kann (oder will) nicht den Unterschied verstehen zw. einem Krieg und einer Hinrichtung.

Der dümmste beitrag von dir seit du im Forum bist...dieser Mann ist dir um Lichtjahre voraus.

Alfred
08.06.2009, 15:51
Der Mann ist ein Dummschwätzer und verbreitet Polemik pur, weit an der Realität vorbei.

Warum? Ansonsten erkläre uns bitte den EU-Vertrag.

Alfred
08.06.2009, 15:52
Im Gegensatz zu Dir argumentiert er sachlich und hat ein fundiertes Wissen.

So sieht es aus. Manchmal kann man an klartext verzweifeln.

Alfred
08.06.2009, 15:53
Der Mann hat nichts Neues erzählt. Mir war klar, dass in besonderen Fällen, wie z.B. Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Aufstand, die Polizei und die Bundeswehr besondere Rechte im Gebrauch mit der Schusswaffe hat.

Aber meinen wir nicht Strafen im allgemeinen Strafrecht, wie Mord, Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge ?

Nein, es geht darum ohne einen Grund Hinrichtungen durchführen zu können.

Alfred
08.06.2009, 15:54
Theoretisch könnte eine deutsche Regierung Aufgrund er EU-Verfassung eine politische Opposition welche zu Demo und Aufstand aufruft verhaften, vor Gericht stellen und zum Tode verurteilen.
Und dies geht bis heute nach deutschem Recht nicht.

Sehr richtig, aber erzähle das mal solchen Hohlen Nüssen wie BorisBaran.

Alfred
08.06.2009, 15:55
Todesstrafe: NEIN.......außer: im Falle von Aufruhr, also im Falle eines "Aufstands" !....na bitte! interessante Gedanken...der Mann ist zwar ein Idiot, aber immerhin: das System hat sich 'verquatscht'! :)

Im "Krieg" mit Afghanistan? Quatsch.....aber schon wahr: Deutschland hat immer noch keinen Friedensvertrag nach 65 Jahren!

E:

Kein Krieg in Afganistan? Keine Toten Deutschen Soldaten dort?

borisbaran
08.06.2009, 15:57
Nein, du bist einer. Du hast den Vortrag nicht gesehen. Wieder hast du dich lächerlich gemacht du NAse.
Ich habe diesen Sch ... Vortrag gesehen und es tut mir leid um die Zeit, die ich dafür verschwendet habe.

Der dümmste beitrag von dir seit du im Forum bist...
:isgut::trost:

dieser Mann ist dir um Lichtjahre voraus.
Richtung Verdrehen und Zurechtlügens von Recht & Gesetz.

Alfred
08.06.2009, 15:58
Ich habe diesen Sch ... Vortrag gesehen und es tut mir leid um die Zeit, die ich dafür verschwendet habe.

:isgut::trost:

Richtung Verdrehen und Zurechtlügens von Recht & Gesetz.

Du hast dich als Dummkopf und Geistige Niete geoutet, verschone bitte diesen Strang mit deinem Schwachsinn.

Michel
08.06.2009, 16:11
Wer soll denn einen Aufstand gegen die EU niederschlagen?

Glaubt hier jemand, die Bundeswehr, die Polizei oder sonstige Organe schießen auf das eigene Volk?

Video anschauen.
Nach der EU Verfassung , können EU "Sicherheitskräfte" in allen Länder der EU eingesetzt werden.
Was passiert wenn die Türkei oder Israel EU Mitglieder geworden sind?

Beide Staaten haben bereits jahrzehntelange Erfahrung mit diesem Problem.

Nach der Ratifierung der EU Verfassung werden die Beitrittsverhandlungen, die mit der Türkei bereis seit 2005 laufen, sicherlich beschleunigt werden.

Pescatore
08.06.2009, 16:14
Get es auch ohne ad hominem?

wenn das wörtchen wenn nciht wär'... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Nein, die Währungsreform in der ehemaligen SBZ ("DDR") war verfehlt. Und? Bezug?

Ich hab was besseres zu tun als mich mit kleinen Pöblern herumzuärgern, die mal flockig "der hat von Recht und Gesetz keine Ahnung" hier auskotzen und dann greinen "ad hominem, ad hominem". Besorg dir das Buch "Res Publica, Res Populi" dann kannst du über die Frage wer sich mit Recht und Gesetz auskennt oder nicht entscheiden oder lass es bleiben. D.h. lass es lieber bleiben, das ist erstens einfacher und zweitens gibt für Leute wie dich auch so genug gutbezahlte Arbeit in irgendwelchen Parteibüros. So sieht die Welt ja auch aus.

klartext
08.06.2009, 16:18
Im Gegensatz zu Dir argumentiert er sachlich und hat ein fundiertes Wissen.

Du willst es sachlich ? In Deutschland gilt § 1 unserer Verfassung unbeschränkt weiter. Dies schliesst die Todessrtafe aus. Unser Verfassungsgericht hat schon einmal ein EU-Gesetz ausgehebelt, weil es gegen unsere Verfassung war.
Diese Formulierung wurde nur aufgenommen, weil es EU-Länder gibt, in denen die Möglichkeit der Todesstrafe in besonderen Situationen möglich ist. Auf Deutschland trifft dies nicht zu.
Dieser Mann ist viel zu gebildet, um das nicht zu wissen. Er verbreitet bewusst Polemik.

Alfred
08.06.2009, 16:18
Video anschauen.
Nach der EU Verfassung , können EU "Sicherheitskräfte" in allen Länder der EU eingesetzt werden.
Was passiert wenn die Türkei oder Israel EU Mitglieder geworden sind?

Beide Staaten haben bereits jahrzehntelange Erfahrung mit diesem Problem.

Nach der Ratifierung der EU Verfassung werden die Beitrittsverhandlungen, die mit der Türkei bereis seit 2005 laufen, sicherlich beschleunigt werden.

Top. Genau das ist es.

Alfred
08.06.2009, 16:20
Du willst es sachlich ? In Deutschland gilt § 1 unserer Verfassung unbeschränkt weiter. Dies schliesst die Todessrtafe aus. Unser Verfassungsgericht hat schon einmal ein EU-Gesetz ausgehebelt, weil es gegen unsere Verfassung war.
Diese Formulierung wurde nur aufgenommen, weil es EU-Länder gibt, in denen die Möglichkeit der Todesstrafe in besonderen Situationen möglich ist. Auf Deutschland trifft dies nicht zu.
Dieser Mann ist viel zu gebildet, um das nicht zu wissen. Er verbreitet bewusst Polemik.

Wenn der EU-Vertrag gilt dann haben wir nichts zu melden. Und eine Verfassung haben wir nicht, die soll erst laut Grundgesetz vom Volke beschlossen werden.
Sieh den beitrag an und bewerte erst dann.

Und, klartext, wir haben keine Verfassung. Das Grundgesetz ist keine Verfassung.

FranzKonz
08.06.2009, 16:24
Wenn der EU-Vertrag gilt dann haben wir nichts zu melden. Und eine Verfassung haben wir nicht, die soll erst laut Grundgesetz vom Volke beschlossen werden.
Sieh den beitrag an und bewerte erst dann.

Und, klartext, wir haben keine Verfassung. Das Grundgesetz ist keine Verfassung.

So ist es. Und der Lissabonvertrag ist der Ersatz der EU-Verfassung.

Pescatore
08.06.2009, 16:27
Du willst es sachlich ? In Deutschland gilt § 1 unserer Verfassung unbeschränkt weiter. Dies schliesst die Todessrtafe aus. Unser Verfassungsgericht hat schon einmal ein EU-Gesetz ausgehebelt, weil es gegen unsere Verfassung war.
Diese Formulierung wurde nur aufgenommen, weil es EU-Länder gibt, in denen die Möglichkeit der Todesstrafe in besonderen Situationen möglich ist. Auf Deutschland trifft dies nicht zu.
Dieser Mann ist viel zu gebildet, um das nicht zu wissen. Er verbreitet bewusst Polemik.


Siehe unten: Natürlich war der Begriff "Todesstrafe" Polemik, aber wie soll man sonst noch die Leute von der Glotze weglocken? Hätte er sagen sollen dass die in Deutschland unter dem Namen "finaler Rettungsschuss" bekannte Praxis massiv ausgeweitet werden soll um dann vor Publikum 2 Stunden lang die im Vertrag von Lissabon so meisterlich durchgeführte Verschleierung, Definitionsverwirrung sowie die Fallstricke der Fußnoten und Anhänge wieder zu entwirren? Wer daran Interesse hat kann sich im Internet problemlos den Schriftsatz zur Klage in Karlsruhe besorgen. Und für den Rest muss man eben einfach klartext reden. Denn die "Todesstrafe" bleibt weiterhin ausgeschlossen, vor Gericht kann niemand zum Tod verurteilt werden - auf der Straße erschossen dagegen bald sehr viele.

klartext
08.06.2009, 16:29
Wenn der EU-Vertrag gilt dann haben wir nichts zu melden. Und eine Verfassung haben wir nicht, die soll erst laut Grundgesetz vom Volke beschlossen werden.
Sieh den beitrag an und bewerte erst dann.

Und, klartext, wir haben keine Verfassung. Das Grundgesetz ist keine Verfassung.

Jetzt komme doch nicht schon wieder mit diesem alten Käse.
Die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes haben Verfassungsrang, das heisst, sie sind auch nicht mit einer 2/3 Mehrehit des Bundestags zu ändern, anders also als das übrige Grundgesetz. Um dies zu überwachen, haben wir das Bundesverfassungsgericht. Es gibt dafür bereits ein klassisches Beispeil.
Der EU-Haftbefehl sollte es ermöglichen, dass auch ein Deutscher Staatsbürger an ein EU-Land ausgeliefert werden kann. Der Fall lag an und landete vor dem BVG. Der Mann wurde nicht ausgeliefert.
Eine auch immer wie geartete Vereinbarung kann unsere Verfassung nicht aushebeln, sie steht über allem, auch über der EU.

Alfred
08.06.2009, 16:30
Jetzt komme doch nicht schon wieder mit diesem alten Käse.
Die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes haben Verfassungsrang, das heisst, sie sind auch nicht mit einer 2/3 Mehrehit des Bundestags zu ändern, anders also als das übrige Grundgesetz. Um dies zu überwachen, haben wir das Bundesverfassungsgericht. Es gibt dafür bereits ein klassisches Beispeil.
Der EU-Haftbefehl sollte es ermöglichen, dass auch ein Deutscher Staatsbürger an ein EU-Land ausgeliefert werden kann. Der Fall lag an und landete vor dem BVG. Der Mann wurde nicht ausgeliefert.
Eine auch immer wie geartete Vereinbarung kann unsere Verfassung nicht aushebeln, sie steht über allem, auch über der EU.

Bei Rechten wird doch ausgeliefert denke ich. Und natürlich wird unsere " Verfassung * Lach * " ausgehebelt durch den EU-Vertrag. Glaub es oder Glaub es nicht.

Marathon
08.06.2009, 16:32
Todesstrafe#Europ.C3.A4isches_Recht

Der Mann ist ein Dummschwätzer.

Man sollte Originalquellen benutzen anstelle von Wikipedia.
In so einer Originalquelle sollte man nicht nur den einen Artikel betrachten, der angeblich irgendwas anderes aufhebt, sondern man sollte auch nach Stellen suchen, wodurch so eine Änderung wiederum selber aufgehoben werden kann.

hier ist die Originalquelle:
http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/187.htm

Und tatsächlich, es gibt dort zwar im Artikel 1 eine (scheinbar) bedingunglose Abschaffung der Todesstrafe, also eine Veränderung in der EU-Verfassung alias Lissabon-Vertrag:


Artikel 1 – Abschaffung der Todesstrafe

Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.


Jedoch wird in Artikel 4 wiederum diese Änderung selber wieder nach Gutdünken außer Kraft gesetzt:


Artikel 4 – Räumlicher Geltungsbereich

1. Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde einzelne oder mehrere Hoheitsgebiete bezeichnen, auf die dieses Protokoll Anwendung findet.

2. Jeder Staat kann jederzeit danach durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Erklärung die Anwendung dieses Protokolls auf jedes weitere in der Erklärung bezeichnete Hoheitsgebiet erstrecken. Das Protokoll tritt für dieses Hoheitsgebiet am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Erklärung beim Generalsekretär folgt.

3. Jede nach den Absätzen 1 und 2 abgegebene Erklärung kann in Bezug auf jedes darin bezeichnete Hoheitsgebiet durch eine an den Generalsekretär gerichtete Notifikation zurückgenommen oder geändert werden. Die Rücknahme oder Änderung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär folgt.



Hahaha.
Diese Schlingel.
Erst übernehmen sie in der EU-Verfassung alias im Lissabon-Vertrag den Passus über das eingeschränkte Recht auf Leben (alias Todesstrafe) aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK Artikel 2, http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm) und korrigieren das dann nachträglich durch ein Zusatzprotokoll, um die Unmutbekundungen aus der Bevölkerung zu entkräften.
Allerdings haben sie dann erneut wieder Fallstricke eingebaut und das war wohl kaum zufällig oder unabsichtlich oder eine juristische Nachlässigkeit, sondern man darf Absicht in solchen Hintertürchen vermuten.

Michel
08.06.2009, 16:35
Komplettes Video , ohne 10minütige Unterbrechnungen.

EU Verfassung Reformvertrag Europäische Union Austritt European Schachtschneider - 1:24:08 - 16.02.2008
Univ. Prof Dr. Schachtschneider

http://video.google.com/videoplay?docid=-5576047373264439629&ei=AS8tSvTKLqfG2gLOppW0CQ&q=Schachtschneider


Infokrieg (Alexander Benesch) Interview mit Professor Karl Albrecht Schachtschneider - 1:40:17 - 23.09.2008

http://video.google.com/videoplay?docid=1126380715837037548&ei=AS8tSvTKLqfG2gLOppW0CQ&q=Schachtschneider


Infokrieg Webradio (20. September 2008) (mit den Blogger Freemann von Alles Schall und Rauch Blogspot.com, glaube ich jedenfalls) 3 Stunden 42 Minuten

http://video.google.com/videoplay?docid=-3597644493359631860&hl=de

Don
08.06.2009, 16:36
Du willst es sachlich ? In Deutschland gilt § 1 unserer Verfassung unbeschränkt weiter. Dies schliesst die Todessrtafe aus. Unser Verfassungsgericht hat schon einmal ein EU-Gesetz ausgehebelt, weil es gegen unsere Verfassung war.
Diese Formulierung wurde nur aufgenommen, weil es EU-Länder gibt, in denen die Möglichkeit der Todesstrafe in besonderen Situationen möglich ist. Auf Deutschland trifft dies nicht zu.
Dieser Mann ist viel zu gebildet, um das nicht zu wissen. Er verbreitet bewusst Polemik.

1. Es gibt keinen §1 des Grundgesetzes. Das heißt Artikel.
2. Der Tod verstößt nicht gegen die Menschenwürde, egal wodurch er herbeigeführt wird.

3. Eine Formulierung einer überstaatlichen EU Verfassung (die der LB Vertrag ja wohl irgendwann werden wird) trifft selbstverständlich auf JEDES EU Mitgliedsland zu. Oder gilt das GG auch nur partiell für Hessen und gar nicht für Bayern?

4. Eine Verfassung ist kein angewandtes Recht. Sie bildet die Grundlage, dieses auszuarbeiten. Setzt sie die Abschaffung der Todesstrafe (wie im GG explizit aufgeführt) durch bestimmte Hintertürchen außer Kraft, ist das natürlich die Möglichkeit dieses Strafmaß unter entsprechenden Voraussetzungen wieder in nationales Recht umzusetzen. Und hierum geht es, um noichts anderes.


5. Bete Dienen Fraktionsvorsitzenden an.
6 Du sollst keinen andern Fraktionsvorsitzenden neben ihm haben.

Marathon
08.06.2009, 16:38
Jetzt komme doch nicht schon wieder mit diesem alten Käse.
Die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes haben Verfassungsrang, das heisst, sie sind auch nicht mit einer 2/3 Mehrehit des Bundestags zu ändern, anders also als das übrige Grundgesetz.

Das ist falsch.
Es gilt nicht für die Artikel 1 bis 20, sondern nur für die Artikel 1 und 20.
Also nicht für die Artikel 2 bis 19 (beide inklusive).

Soviel zum Grundgesetz, sofern man sich innerhalb des Systems bewegt.

Nun kann aber dieses Grundgesetz überlagert werden etwa durch eine EU-Verfassung.
Genauso wurde ja auch die Verfassung Hessens, welche eine Todesstrafe enthält, durch das Grundgesetz überlagert, welches eine Todesstrafe verbietet.

Drittens kann es natürlich durchaus sein, dass das gesamte derzeitige System den Bach runtergeht und eine Diktatur oder ein Gottesstaat etabliert wird, und dann ist das Grundgesetz de fakto keinen Pfifferling mehr wert oder glaubst du etwa, dass das derzeitige Grundgesetz die nächsten 100000000 Jahre und darüber hinaus bis in alle Ewigkeit gültig bleiben wird?

klartext
08.06.2009, 16:40
1. Es gibt keinen §1 des Grundgesetzes. Das heißt Artikel.
2. Der Tod verstößt nicht gegen die Menschenwürde, egal wodurch er herbeigeführt wird.

3. Eine Formulierung einer überstaatlichen EU Verfassung (die der LB Vertrag ja wohl irgendwann werden wird) trifft selbstverständlich auf JEDES EU Mitgliedsland zu. Oder gilt das GG auch nur partiell für Hessen und gar nicht für Bayern?

4. Eine Verfassung ist kein angewandtes Recht. Sie bildet die Grundlage, dieses auszuarbeiten. Setzt sie die Abschaffung der Todesstrafe (wie im GG explizit aufgeführt) durch bestimmte Hintertürchen außer Kraft, ist das natürlich die Möglichkeit dieses Strafmaß unter entsprechenden Voraussetzungen wieder in nationales Recht umzusetzen. Und hierum geht es, um noichts anderes.


5. Bete Dienen Fraktionsvorsitzenden an.
6 Du sollst keinen andern Fraktionsvorsitzenden neben ihm haben.


Lass es einfach und informiere dich besser. Es gibt dazu genug Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts, speziell über unveräusserliche Rechte.

Alfred
08.06.2009, 16:42
1. Es gibt keinen §1 des Grundgesetzes. Das heißt Artikel.
2. Der Tod verstößt nicht gegen die Menschenwürde, egal wodurch er herbeigeführt wird.

3. Eine Formulierung einer überstaatlichen EU Verfassung (die der LB Vertrag ja wohl irgendwann werden wird) trifft selbstverständlich auf JEDES EU Mitgliedsland zu. Oder gilt das GG auch nur partiell für Hessen und gar nicht für Bayern?

4. Eine Verfassung ist kein angewandtes Recht. Sie bildet die Grundlage, dieses auszuarbeiten. Setzt sie die Abschaffung der Todesstrafe (wie im GG explizit aufgeführt) durch bestimmte Hintertürchen außer Kraft, ist das natürlich die Möglichkeit dieses Strafmaß unter entsprechenden Voraussetzungen wieder in nationales Recht umzusetzen. Und hierum geht es, um noichts anderes.


5. Bete Dienen Fraktionsvorsitzenden an.
6 Du sollst keinen andern Fraktionsvorsitzenden neben ihm haben.


Don, wie sieht es denn nun aus? Hat der Vortragsredner recht oder ist eher klartext seine Aussage wahr das Redner Polemik verbreitet?

Alfred
08.06.2009, 16:43
Das ist falsch..../Schnitt

Ist denn klartext im Recht oder eher der Redner in dem Clip?

Marathon
08.06.2009, 16:51
Glaubt hier jemand, die Bundeswehr, die Polizei oder sonstige Organe schießen auf das eigene Volk?

1989 hat das chinesische Militär auch auf das eigene Volk geschossen.
1989 standen auch bewaffnete DDR-Einheiten bereit, jedoch kam der Einsatzbefehl nicht.

Es gab sogar Gerüchte, wonach Deutsche Bürger angeblich sowjetische Kasernen angriffen. Das veranlasste Gorbatschow dazu, Helmut Kohl anzurufen.
Zum Glück konnte Kohl dieses böse Gerücht glaubwürdig "mit seinem Ehrenwort" entkräften.
Was glaubst du wohl, was die Sowjets gemacht hätten, wenn Kohl in diesem Moment was Falsches oder Missverständliches gesagt hätte? Dann wäre es ganz genauso gelaufen wie beim Arbeiteraufstand 1953. Dann wären wieder sowjetische Panzer gerollt, und es hätte 1000e Todesstrafen gehagelt.

Aber selbst die DDR-Fallschirmjäger hätten alle Befehle ausgeführt, die sie erhalten hätten, inklusive Feuern auf die eigene Bevölkerung. Sie wurden wochenlang vorher extra dazu ausgebildet, um gegen die eigene Zivilbevölkerung vorzugehen und sie waren beim Fall der Mauer ganz in der Nähe in einer Seitenstraße.
Interviews mit den damaligen Kommandeuren und Fallschirmjägern kann man sich in der Doku "Honeckers Elitetruppe - Die Fallschirmjäger" anschauen.

Lediglich der Befehl kam nicht.
Ein Telefonanruf und es wäre auch bei der friedlichen Revolution beim Fall der innerdeutschen Grenze scharf geschossen worden.

Marathon
08.06.2009, 16:51
Ist denn klartext im Recht oder eher der Redner in dem Clip?

Schachtschneider hat Recht.
Klartext hat Unrecht.

Marathon
08.06.2009, 16:53
Lass es einfach und informiere dich besser. Es gibt dazu genug Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts, speziell über unveräusserliche Rechte.

Dieses "Recht" ist wieder einer dieser Fallstricke.
"Recht" hat manchmal eine "Strafe" zur Folge.
Allerdings steht im Text der EU-Verfassung gar nicht Todes"strafe" drin, sondern "Tötung" (aus welchem Grund auch immer).
Daraus kann man ableiten, dass so eine Tötung gar nicht als Strafe eingesetzt wird, sondern aus einem anderen Grund.

Alfred
08.06.2009, 16:59
Schachtschneider hat Recht.
Klartext hat Unrecht.

Danke sehr.

Don
08.06.2009, 17:15
Lass es einfach und informiere dich besser. Es gibt dazu genug Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts, speziell über unveräusserliche Rechte.

Rechtsprechung, auch die des BVG, kann durch nachfolgende Rechtsprechung übergeordneter Instanzen aufgehoben werden.
Und mit dem Lissabonnvertrag respektive der sich daraus manifrestierenden europäischen Verfassung bekommen wir diese.

Es ist scheißegal, was das BVG in der Vergangenheit entschied. Tritt es durch die Anerkennung der Ratifizierung des Lissabonnvertrags seine Kompetenzen an den EUGH sowie den EUGH fü Menschenrechte ab (die derzeit wohl eine Übergangslösung darstellen) sind seine künftigen Entscheidungen Banane.
Genau wie es uns herzlich wenig interessiert was der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich dereinst in der Weimarer Republik so entschied.

Du lebst in einer Traumwelt.

Don
08.06.2009, 17:21
Schachtschneider hat Recht.
Klartext hat Unrecht.

Der Lissabonnvertrag wird ihm so staatsgläubig wie er ist unergründlich bleiben, ich strecke ja selbst nach jeweils kurzer Lektüre die Waffen.
Das Ding strotzt vor Quer-, Vor- und Rückverweisen und sich gegenseitig aufhebenden oder ausschließenden Artikeln, es ist nahezu unmöglich daraus unzweideutige Rechtspositionen abzuleiten.

Selbst das GG ist ja ein reicher Quell der Interpretationsfreude, aber dieses Machwerk ist das Kleingedruckte in den AGBs eines Leasingvertrags hoch 10.

Bruddler
08.06.2009, 17:26
Der Lissabonnvertrag wird ihm so staatsgläubig wie er ist unergründlich bleiben, ich strecke ja selbst nach jeweils kurzer Lektüre die Waffen.
Das Ding strotzt vor Quer-, Vor- und Rückverweisen und sich gegenseitig aufhebenden oder ausschließenden Artikeln, es ist nahezu unmöglich daraus unzweideutige Rechtspositionen abzuleiten.

Selbst das GG ist ja ein reicher Quell der Interpretationsfreude, aber dieses Machwerk ist das Kleingedruckte in den AGBs eines Leasingvertrags hoch 10.

So soll er auch sein....wir werden noch frühgenug zu spüren bekommen, was da drin steht.... :rolleyes:

Alfred
08.06.2009, 17:29
@Don und Marathon

Ist das denn nicht entsetzlich das unsere Vertreter so ein Machwerk unterzeichnen?
Wie soll man dagegen etwas unternehmen? Ich kenne niemanden in meinem Freundes und Bekanntenkreis der weiss was in diesem Vertrag steht. Und am schlimmsten ist das keiner sich dafür interessiert.

Alfred
08.06.2009, 17:30
So soll er auch sein....wir werden noch frühgenug zu spüren bekommen, was da drin steht.... :rolleyes:

Ja...das werden wir ab der BT Wahl im Herbst.

Bruddler
08.06.2009, 17:31
@Don und Marathon

Ist das denn nicht entsetzlich das unsere Vertreter so ein Machwerk unterzeichnen?
Wie soll man dagegen etwas unternehmen? Ich kenne niemanden in meinem Freundes und Bekanntenkreis der weiss was in diesem Vertrag steht. Und am schlimmsten ist das keiner sich dafür interessiert.

Alfred, glaubst Du ernsthaft, dass die Sesselfurzer vorher durchlesen was sie da unterschreiben ?! :rolleyes:

Koslowski
08.06.2009, 17:31
Glaubt hier jemand, die Bundeswehr, die Polizei oder sonstige Organe schießen auf das eigene Volk?

Ja, ich.

Pescatore
08.06.2009, 17:32
Im Grundgesetz steht auch ganz klar und unmissverständlich dass von deutschem Boden kein Angriffskrieg ausgehen darf aber die borisbarans und klartexter aller Fraktionen hatten kein Problem damit im Rahmen einer nicht von der UN gedeckten FRIEDENSmission ein Land zu bombardieren dass weder einen Natopartner geschweige denn Deutschland angegriffen hatte.

(während das BVerfG darüber nachdachte an welchem Schalter in einem AWACS-Flugzeug denn ein Deutscher Soldat ohne Beschluss des Bundestages sitzen darf und an welchem nicht)

Stanley_Beamish
08.06.2009, 17:34
Der Lissabonnvertrag wird ihm so staatsgläubig wie er ist unergründlich bleiben, ich strecke ja selbst nach jeweils kurzer Lektüre die Waffen.
Das Ding strotzt vor Quer-, Vor- und Rückverweisen und sich gegenseitig aufhebenden oder ausschließenden Artikeln, es ist nahezu unmöglich daraus unzweideutige Rechtspositionen abzuleiten.

Selbst das GG ist ja ein reicher Quell der Interpretationsfreude, aber dieses Machwerk ist das Kleingedruckte in den AGBs eines Leasingvertrags hoch 10.

Die Brüsseler Eurokraten sollen sich gefälligst ein Beispiel an Gott nehmen.
Der kam in seinem Gesetzeswerk mit 10 Artikeln aus.

Pescatore
08.06.2009, 17:35
@Don und Marathon

Ist das denn nicht entsetzlich das unsere Vertreter so ein Machwerk unterzeichnen?
Wie soll man dagegen etwas unternehmen? Ich kenne niemanden in meinem Freundes und Bekanntenkreis der weiss was in diesem Vertrag steht. Und am schlimmsten ist das keiner sich dafür interessiert.

Besorg dir das kleine Büchlein "Molochs Ableger" und lass es deine Bekannten lesen. Ist die kürzeste und verständlichste Abhandlung zum Thema die ich kenne (Amazon behauptet "nicht lieferbar", hat aber "look inside" - der Verlag hats noch).

Alfred
08.06.2009, 17:38
Alfred, glaubst Du ernsthaft, dass die Sesselfurzer vorher durchlesen was sie da unterschreiben ?! :rolleyes:

Nein, aber ich dachte das zumindest einer das gemacht hätte..

Alfred
08.06.2009, 17:39
Ja, ich.

Ich glaube das auch.

Alfred
08.06.2009, 17:42
Hat noch jemand den Clip wo ein Kamerateam im Reichstag einige Abgeordnete befragt zum EU-Vertrag? Der war sehr gut.

Bruddler
08.06.2009, 17:44
Nein, aber ich dachte das zumindest einer das gemacht hätte..

Für die Bundes-Sesselfurzer gibt es wichtigere Dinge, als so einen schnöden Lisa-Vertrag durchzulesen !

Bruddler
08.06.2009, 17:47
Hat noch jemand den Clip wo ein Kamerateam im Reichstag einige Abgeordnete befragt zum EU-Vertrag? Der war sehr gut.

Ich erinnere mich noch mit Grausen an dieses Interview - vor allem dieses hilflose Herumgeeiere von diesen Herrschaften hat bei mir schon mächtig Eindruck hinterlassen....

Alfred
08.06.2009, 17:48
Für die Bundes-Sesselfurzer gibt es wichtigere Dinge, als so einen schnöden Lisa-Vertrag durchzulesen !

Stimmt auch... schöne Signatur. Aber das Avatarbild...ich weiss nicht.

Bruddler
08.06.2009, 17:51
Stimmt auch... schöne Signatur. Aber das Avatarbild...ich weiss nicht.

Es zeigt Claudia Roth nach durchzechter Nacht ! :D

Alfred
08.06.2009, 17:55
Es zeigt Claudia Roth nach durchzechter Nacht ! :D

Egal was man macht, die sieht immer Scheisse aus finde ich...

Bruddler
08.06.2009, 17:57
Egal was man macht, die sieht immer Scheisse aus finde ich...

Du solltest sie erstmal ungeschminkt sehen.... :rolleyes:

Alfred
08.06.2009, 17:58
Du solltest sie erstmal ungeschminkt sehen.... :rolleyes:

Bitte nicht....nur bei ihrer Verhaftung. Das wäre dann okay.

Zarah
08.06.2009, 18:02
[quote=Alfred;2923669]Dank der EU können wir wieder Hinrichtungen durchführen. Ein interessanter Vortrag der uns diesen Umstand erklärt.

http://i4.ytimg.com/vi/KbuJLL3ZiJE/default.jpg (http://www.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE)

Klick auf das Bild.[/quot


Die Todesstrafe ist menschenverachtend und sollte es auf der ganzen Welt nicht geben!

Manfred_g
08.06.2009, 20:59
...
Glaubt hier jemand, die Bundeswehr, die Polizei oder sonstige Organe schießen auf das eigene Volk?

Davon gehe ich mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. Nicht daß ich jedem Angehörigen dieser Kräfte unterstellen möchte, er täte das freudestrahlend, aber die Gefahr, mit einer Mischung aus moralischem Druck, politischer Stimmungsmache, Disziplinarrecht und Hakenkreuzen, die irgendjemand kurz am Horizont gesehen haben könnte, auf Linie getrimmt zu werden, die halte ich für sehr, sehr groß.

dZUG
08.06.2009, 21:06
@Manfred

Schachtschneider meint, dass z.B Rumänen bei uns ordnung schaffen, oder wir bei den Rumänen ... :D (auch andere Kombinationen möglich)

Misteredd
08.06.2009, 21:09
Alles was er ausführt klingt nach einer Kriegsvorbereitung. Was kommt da auf uns zu??

dZUG
08.06.2009, 21:13
Ich habe diesen Sch ... Vortrag gesehen und es tut mir leid um die Zeit, die ich dafür verschwendet habe.

:isgut::trost:

Richtung Verdrehen und Zurechtlügens von Recht & Gesetz.

Der ist Professor also bitte zügle deine Zunge.
Er weiß ganz genau was los ist... davon können sich unser Volksverdummer was abschneiden.

Er ist kein Rechtsanwalt wie Schwesterwelle :D
(verdrehen ist eine Kunst der Untergrund Volksgruppe)

borisbaran
08.06.2009, 21:19
@#74
Es interssiert mich nicht im geringsten, wer der Typ ist, sondern was er sagte.

Pescatore
08.06.2009, 21:31
@#74
Es interssiert mich nicht im geringsten, wer der Typ ist, sondern was er sagte.

Ich reite normalerweise nicht auf Titeln oder Posten herum und liege definitiv nicht vor Professoren im Staub (gerade "Politikwissenschaftler" haben sich im Vorfeld von Lissabon/EU-Wahl als billigste Mietmäuler präsentiert) aber hier mal so aus der Hüfte zu behaupten der hat von Recht und Gesetz keine Ahnung muss sich Schachtschneider jedenfalls nicht anhören, vor allem nicht von einem dahergelaufenen 22jährigen, eine Alter, das beim besten Willen nicht einmal für ein Vordiplom der entsprechenden Materie ausreicht.

Aber was reg ich mich auf, auch Hohlkopf wie Fischer konnte Außenminister werden in diesem unserem Land, warum sollte nicht auch einem Schwätzerle wie borisbaran gelingen.

borisbaran
08.06.2009, 21:36
@#76
Scheint wohl ein emotioanl audgeladenes Thema für dich zu sien oder wieso besteht 50 - 99 % deiner Beiträge an mich aus Gepöbel?

CarlCarlsen
08.06.2009, 22:04
Nur um mal einige Dinge klarzustellen, die bereits gesagt wurden:

Don hat grundsätzlich recht, wenn er sagt, die Todesstrafe verstoße nicht gegen die Menschenwürde. Zwar kann auch Art. 1 I 1 GG Prüfungsmaßstab für eine Vielzahl von Gesetzen sein, doch primärer Bezugspunkt ist verständlicherweise Art 2 II in Form des Lebensschutzes. Dies gilt für alle Gesetze, die einen Eingriff in das Recht auf Leben darstellen. Im Falle der Todesstrafe kommt natürlich Art. 102 GG hinzu, der sich recht unmissverständlich und so klar wie kaum ein anderes Gesetz gegen eine etwas ausspricht.

Was die ersten 20 Artikel des GG betrifft, genießen, diese zwar einen hohen Status, sind aber keineswegs von der Ewigkeitsklausel des Artikel 79 III erfasst, denn diese nennt nur die Menschenwürde, die Staatsstrukturprinzipien des Art. 20 und schützt logischerweise auch sich selbst, da sie andernfalls leerliefe.

Zum Vertrag selber kann ich leider nichts sagen, da ich disen nicht gut genug kenne, aber mit Blick auf die vorherigen Verträge hat sich das BVerfG ein Hintertürchen offengelassen, falls der Grundrechtsstandard, der momentan nohc nicht kodifiziert ist, unter sein bisheriges Niveau absinken sollte. Das Problem ist, dass man sich viel vorbehalten kann, doch irgendwann wird niemand mehr auf das hören, was man zu sagen hat- Stichwort normative Kraft des Faktischen.

Marathon
08.06.2009, 23:40
Da bereits jetzt unabhängig von der EU-Verfassung und des Lissabon-Vertrages die Texte der EMRK gelten, wo genau der selbe Passus bezüglich "Recht auf Leben" und dessen Einschränkung durch legitime Tötungen gelten, ändert sich diesbezüglich eigentlich nur wenig.
[hier stand auch was Schönes, aber ich habe das wieder selber gelöscht, da es vielleicht als OT bewertet wird]

Manfred_g
09.06.2009, 10:22
Ich weiß gar nicht, warum mich diese Diskussion und die Ausführungen besagten Profs nicht vom Hocker reißen. Liegt wahrscheinlich daran, daß ich dem Grundgesetz inzwischen ohnehin kaum noch eine reale Bedeutung beimesse und andererseits auch keine zu großen Hoffnungen in den Edelmut unserer Staatsorgane setze.

Praetorianer
09.06.2009, 10:42
Rechtsprechung, auch die des BVG, kann durch nachfolgende Rechtsprechung übergeordneter Instanzen aufgehoben werden.
Und mit dem Lissabonnvertrag respektive der sich daraus manifrestierenden europäischen Verfassung bekommen wir diese.

Es ist scheißegal, was das BVG in der Vergangenheit entschied. Tritt es durch die Anerkennung der Ratifizierung des Lissabonnvertrags seine Kompetenzen an den EUGH sowie den EUGH fü Menschenrechte ab (die derzeit wohl eine Übergangslösung darstellen) sind seine künftigen Entscheidungen Banane.
Genau wie es uns herzlich wenig interessiert was der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich dereinst in der Weimarer Republik so entschied.

Du lebst in einer Traumwelt.

Nebenbei, war das nicht ohnehin falsch? Im GG ist namentlich erwähnt, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, der gehört aber nicht zu den geschützten Artikeln.

Mit einer 2/3 Mehrheit in beiden Kammern könnte dieser Artikel aufgehoben und die Todesstrafe wiedereingeführt werden. Ich wüsste nicht, wovon Klartext gesprochen hat, dass er meint, dies sei unmöglich.

dimu
09.06.2009, 10:55
Ich weiß gar nicht, warum mich diese Diskussion und die Ausführungen besagten Profs nicht vom Hocker reißen. Liegt wahrscheinlich daran, daß ich dem Grundgesetz inzwischen ohnehin kaum noch eine reale Bedeutung beimesse und andererseits auch keine zu großen Hoffnungen in den Edelmut unserer Staatsorgane setze.

vollkommen richtig.
zwischen theorie und praxis liegen oft welten.

man kann auch sagen:
die botschaft höre ich wohl, aber aufgrund der widersprechenden tatsachen fehlt mir dazu berechtigt der glaube.
.

Stadtknecht
09.06.2009, 11:03
Video anschauen.
Nach der EU Verfassung , können EU "Sicherheitskräfte" in allen Länder der EU eingesetzt werden.
Was passiert wenn die Türkei oder Israel EU Mitglieder geworden sind?

Beide Staaten haben bereits jahrzehntelange Erfahrung mit diesem Problem.

Nach der Ratifierung der EU Verfassung werden die Beitrittsverhandlungen, die mit der Türkei bereis seit 2005 laufen, sicherlich beschleunigt werden.

Das wird nicht passieren, davon bin ich überzeugt.

leuchtender Phönix
09.06.2009, 11:07
Nebenbei, war das nicht ohnehin falsch? Im GG ist namentlich erwähnt, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, der gehört aber nicht zu den geschützten Artikeln.

Mit einer 2/3 Mehrheit in beiden Kammern könnte dieser Artikel aufgehoben und die Todesstrafe wiedereingeführt werden. Ich wüsste nicht, wovon Klartext gesprochen hat, dass er meint, dies sei unmöglich.

Die Todesstrafe könnte nicht eingeführt werden, weil sie gegen das in Artikel 2 garantierten Recht auf Leben widerspräche. Und dieser Artikel kann nicht einmal mit 2/3-Mehrheit geändert werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html


(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Marathon
09.06.2009, 11:40
Die Todesstrafe könnte nicht eingeführt werden, weil sie gegen das in Artikel 2 garantierten Recht auf Leben widerspräche. Und dieser Artikel kann nicht einmal mit 2/3-Mehrheit geändert werden.

Da irrst du dich.


Grundgesetz , Artikel 79:


(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

http://dejure.org/gesetze/GG/79.html


Nur die Artikel 1 UND 20 haben Ewigkeitsrang, aber nicht die Artikel dazwischen, also auch nicht Artikel 2. Also kann Artikel 2 ganz normal geändert werden.

leuchtender Phönix
09.06.2009, 11:52
Da irrst du dich.


Grundgesetz , Artikel 79:

http://dejure.org/gesetze/GG/79.html


Nur die Artikel 1 UND 20 haben Ewigkeitsrang, aber nicht die Artikel dazwischen, also auch nicht Artikel 2. Also kann Artikel 2 ganz normal geändert werden.

Das ist ein Fehlschluss deinerseits.

Die Grundrechte (wozu Recht auf Leben gehört) sind unveränderlicher und bindender Bestandteil des Grundgesetzes. Eine Grundgesetzänderung die darauf abzielt diese zu beseitigen ist (anders als es in der Weimarer Republik war) verboten.

http://dejure.org/gesetze/GG/1.html


(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Praetorianer
09.06.2009, 12:00
Die Todesstrafe könnte nicht eingeführt werden, weil sie gegen das in Artikel 2 garantierten Recht auf Leben widerspräche. Und dieser Artikel kann nicht einmal mit 2/3-Mehrheit geändert werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

Kannst du eigentlich verstehend lesen? Die Frage ist ernst gemeint.


(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Es ist mal wieder unbegreiflich, was hier für eine S****** zusammengeschrieben wird.

leuchtender Phönix
09.06.2009, 12:27
Kannst du eigentlich verstehend lesen? Die Frage ist ernst gemeint.

Es ist mal wieder unbegreiflich, was hier für eine S****** zusammengeschrieben wird.

Ein Eingriff in das Recht auf Leben durch die Todesstrafe wäre unzulässig, weil dieses dadurch in seinem Wesensgehalt angetastet werden würde.

http://dejure.org/gesetze/GG/19.html


(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Don
09.06.2009, 12:27
Das ist ein Fehlschluss deinerseits.

Die Grundrechte (wozu Recht auf Leben gehört) sind unveränderlicher und bindender Bestandteil des Grundgesetzes. Eine Grundgesetzänderung die darauf abzielt diese zu beseitigen ist (anders als es in der Weimarer Republik war) verboten.

http://dejure.org/gesetze/GG/1.html

Man kann hierauf nur als Winkeladvokat antworten: Jaaeeeiiiinnaaaeeiiinnaja.

Das Recht auf Leben ist ein Grundrecht, wie das auf persönliche Freiheit. nach Art 2, Abs. 2 GG.
In die aufgrund gesetzl,icher Regelungen eingegriffen werden darf, wie derselbe Absatz freundlicherweise anführt.
(Wäre das so unstreitbar, verböte sich auch z.B. eine Diskussion über die Abtreibungsgesetzgebung ohne auf Pros und Contras einzugehen von Vornherein von selbst)

Wie weit diese gesetzlichen Regelungen gehen hängt auch davon ab, wie weit sich die jeweilige gesetzgebende Gewalt an internationales "Recht", UN Quacksalbereien und ähnliches Gummigeschreibsel gebunden fühlt. Anders gesagt, es ist eine schlichte Frage der Macht.

Hilfreich hierzu wäre, mal drüber nachzudenken was denn so undisputabel auf diesm Planeten als Grundrecht gilt, wer dieses definiert und seine Einhaltung garantiert. Das ernüchtert den klaren Verstand schon einigermaßen.


Klar ist, wird über eben jetzt den Umweg des Lissabonnvertrages eine EU Verfassung etabliert, bekommt das GG einen Stellenwert wie z.B. die Hessische Landesverfassung in der BRD heute.
Nice to have, bur absolutely irrelevant.

Don
09.06.2009, 12:38
Ein Eingriff in das Recht auf Leben durch die Todesstrafe wäre unzulässig, weil dieses dadurch in seinem Wesensgehalt angetastet werden würde.

http://dejure.org/gesetze/GG/19.html

Ich finde es stets nett, wenn juristischen Interpretationen Ewigkeitsgültigkeit unterstellt wird als ob der liebe Gott hier wieder mal Steintafeln verteilt hätte.

Wesensgehalt. Eine wahrlich wissenschaftlich eindeutige Begrifflichkeit. Keine Frage, steht selbst so im GG. Nur, da stehen einige gutgemeinte Begriffe drin die aus dem historischen Kontext heraus zwar verständlich sind, aber den Zweck einer Verfassung aufgrund ihrer Dehnbarkeit verfehlen.

Praetorianer
09.06.2009, 12:39
Ein Eingriff in das Recht auf Leben durch die Todesstrafe wäre unzulässig, weil dieses dadurch in seinem Wesensgehalt angetastet werden würde.

http://dejure.org/gesetze/GG/19.html

Sag mal, wenn du so schlau bist, hättest du deine zwingenden juristischen Auslegungen ja mal den Vätern des GG mitteilen können. Die haben nämlich ihre eigenen Gesetze nicht richtig kapiert, da hättest mal nachhelfen müssen.

Die waren so blöde, dass sie einen eigenen Artikel verfasst haben, dass die Todesstrafe abgeschafft sei. Waren die Fachleute dumm, was? Dabei hast du ja nun festgestellt, dass die Todesstrafe ohnehin nicht möglich ist und der Artikel über die Todesstrafe damit gestrichen gehört.

Es ist faszinierend, da haben nun Massen an Fachleuten am GG mitgearbeitet und im Forum trifft man immer ein Genie, das alles im Handstreich alle widerlegt. Du könntest dich mit dem Freidenker zusammentun.

Don
09.06.2009, 12:41
Ein Eingriff in das Recht auf Leben durch die Todesstrafe wäre unzulässig, weil dieses dadurch in seinem Wesensgehalt angetastet werden würde.

http://dejure.org/gesetze/GG/19.html

Wenn dem unzweideutig so wäre, wäre Artikel 102 überflüssig gewesen.

leuchtender Phönix
09.06.2009, 12:46
Man kann hierauf nur als Winkeladvokat antworten: Jaaeeeiiiinnaaaeeiiinnaja.

Das Recht auf Leben ist ein Grundrecht, wie das auf persönliche Freiheit. nach Art 2, Abs. 2 GG.
In die aufgrund gesetzl,icher Regelungen eingegriffen werden darf, wie derselbe Absatz freundlicherweise anführt.
(Wäre das so unstreitbar, verböte sich auch z.B. eine Diskussion über die Abtreibungsgesetzgebung ohne auf Pros und Contras einzugehen von Vornherein von selbst)

Ungeborene sind aber keine Träger von Rechten. Sie erwerben die Grundrechte erst mit der Geburt.

http://www.rechtslexikon-online.de/Rechtsfaehigkeit.html


Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt eines Menschen und endet mit dessen Tod. Sie ist zu unterscheiden von der Fähigkeit, durch eigenes rechtserhebliches Handeln Rechte und Pflichten zu begründen (z.B. Verträge zu schließen). Diese Fähigkeit wird Geschäftsfähigkeit genannt und ist altersabhängig.

Ahab
09.06.2009, 14:40
Wenn dem unzweideutig so wäre, wäre Artikel 102 überflüssig gewesen.

Ne.

Es gibt einige Gesetze, deren Existenz sie einfach nur dem Umstand zu verdanken haben, dass man die Bedeutung von etwas bestimmten einen besonderen Wert zu kommen lassen möchte.


Spontan fällt mir dazu ein Gesetz aus dem BGB ein in dem man erst feststellt, dass Tiere keine "Sache" seien, der aber im nächsten Paragraphen sofort umschreibt, dass diese aber rechtlich wie eine Sache zu handhaben sind.


Das Gleichstellungsgesetz aus dem GG ist auch so etwas. Man billigt erst jedem Menschen bzw. Bürger die selben Rechte zu (Wenn gleich auch nicht die selben Pflichten) aber stellt dennnoch ein weiteres mal fest, dass Frauen und Männer gleichberechtigte sind.





Im übrigen lässt schon der erste Artikel des GG keine Todesstrafe zu.
Ich bemerkte es ja schon einige Male hier im Forum, aber ich tu es gerne noch einmal.


Edith sagt:

Habe das Ende über die Gesetzeskommentare gestrichen.


Eine Festellung des BVG reicht dazu völlig aus.


Und zwar die hier:

Die Menschenwürde ist – so das Bundesverfassungsgericht – oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte. Als einzige Verfassungsnorm gilt die Menschenwürde absolut, kann also durch keine andere Norm – auch nicht durch ein davon abgeleitetes Grundrecht – beschränkt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde#Menschenw.C3.BCrde_als_Verfassu ngsprinzip

Don
09.06.2009, 15:07
Ne.

Es gibt einige Gesetze, deren Existenz sie einfach nur dem Umstand zu verdanken haben, dass man die Bedeutung von etwas bestimmten einen besonderen Wert zu kommen lassen möchte.


Spontan fällt mir dazu ein Gesetz aus dem BGB ein in dem man erst feststellt, dass Tiere keine "Sache" seien, der aber im nächsten Paragraphen sofort umschreibt, dass diese aber rechtlich wie eine Sache zu handhaben sind.


Das Gleichstellungsgesetz aus dem GG ist auch so etwas. Man billigt erst jedem Menschen bzw. Bürger die selben Rechte zu (Wenn gleich auch nicht die selben Pflichten) aber stellt dennnoch ein weiteres mal fest, dass Frauen und Männer gleichberechtigte sind.





Im übrigen lässt schon der erste Artikel des GG keine Todesstrafe zu.
Ich bemerkte es ja schon einige Male hier im Forum, aber ich tu es gerne noch einmal.


Edith sagt:

Habe das Ende über die Gesetzeskommentare gestrichen.


Eine Festellung des BVG reicht dazu völlig aus.


Und zwar die hier:

Die Menschenwürde ist – so das Bundesverfassungsgericht – oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte. Als einzige Verfassungsnorm gilt die Menschenwürde absolut, kann also durch keine andere Norm – auch nicht durch ein davon abgeleitetes Grundrecht – beschränkt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde#Menschenw.C3.BCrde_als_Verfassu ngsprinzip


Ich weise gern wiederholt darauf hin. Menschenwürde ist erstens ein nicht definierter Begriff, zweitens verstößt der Tod nicht gegen die Menschenwürde.

Wenn Du Dich schon auf Verfassungsartikel berufst, dann auf die richtigen.

Don
09.06.2009, 15:09
Ungeborene sind aber keine Träger von Rechten. Sie erwerben die Grundrechte erst mit der Geburt.

http://www.rechtslexikon-online.de/Rechtsfaehigkeit.html

Rechtsfähigkeit hat nun mit den menschlichen Grundrechten so überhaupt gar nichts zu tun, das es fast schon lächerlich wird.

Ahab
09.06.2009, 15:17
Ich weise gern wiederholt darauf hin. Menschenwürde ist erstens ein nicht definierter Begriff, zweitens verstößt der Tod nicht gegen die Menschenwürde.

Wenn Du Dich schon auf Verfassungsartikel berufst, dann auf die richtigen.

Hast du denn gelesen was ich schrieb?

Das BVG hat schon festgestellt, dass sich aus dem ersten Artikel alle Grundrechte ableiten.


Ein unbestimmter Rechtsbegriff (http://de.wikipedia.org/wiki/Unbestimmter_Rechtsbegriff) übrigens, wird durch sogenannte Gesetzeskommentare (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzeskommentar) präzisiert, in denen die Menschenwürde an sich schon das Recht auf Leben mit einschliest.

Marathon
09.06.2009, 15:27
Ein Eingriff in das Recht auf Leben durch die Todesstrafe wäre unzulässig, weil dieses dadurch in seinem Wesensgehalt angetastet werden würde.

Einfaches Gegenbeispiel aus der BRD-Praxis: "Finaler Rettungsschuss"
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Leben ist durch dieses Gesetz aufgehoben.



Nach herrschender Meinung muss ein Geiselnehmer notfalls den tödlichen Schuss zur Rettung der Geisel dulden, nicht aber die Brechung seines Willens. Letzteres verletzt die Menschenwürde im Sinne von Art. 1 I GG, ersteres "nur" das Leben, das Art. 2 II GG stark, aber nicht absolut schützt.

http://www.bundestag.de/dasparlament/2006/36/Beilage/002.html

Praetorianer
09.06.2009, 19:15
Rechtsfähigkeit hat nun mit den menschlichen Grundrechten so überhaupt gar nichts zu tun, das es fast schon lächerlich wird.

Drum lass die Erklärungen bleiben, hat keinen Sinn. Die Kiddies hier würden auch noch die Verfassungsväter darüber belehren, was diese sich bei den entsprechenden Artikeln gedacht haben.

Nebenbei hätte man den Artikel gegen die Todesstrafe als geschützten Artikel aufnehmen können. Hat man aber nicht.

Ahab
09.06.2009, 19:38
Drum lass die Erklärungen bleiben, hat keinen Sinn. Die Kiddies hier würden auch noch die Verfassungsväter darüber belehren, was diese sich bei den entsprechenden Artikeln gedacht haben.



Na sag an...


Was stimmt denn bitte an meinen Ausführungen nicht.

Manfred_g
09.06.2009, 20:06
Ein Eingriff in das Recht auf Leben durch die Todesstrafe wäre unzulässig, weil dieses dadurch in seinem Wesensgehalt angetastet werden würde.

http://dejure.org/gesetze/GG/19.html

Seid bitte nicht naiv. Das Grundgesetz mit all seinen hochheiligen Bestrebungen, die ich den damaligen Gründervätern (beeindruckt noch vom 2. WK und evtl. auch vom Druck der Allierten) schon abnehme, ist heute genausoviel Wert, wie die staatsmännische Größe unserer Regierungsmitglieder. Möge sich darauf jeder seinen persönlichen Reim machen oder wenigstens dann zu philosophieren anfangen wie wertvoll die "Unverletzlichkeit der Wohnung" ist, wenn der Kaminkehrer zweimal klingelt.

Praetorianer
09.06.2009, 20:24
Na sag an...


Was stimmt denn bitte an meinen Ausführungen nicht.

Du legst den ersten Artikel nach deinem Gutdünken aus und ignorierst dabei jegliche Logik.

Wie ich schon sagte, wäre ein weiterer Artikel, der die Todesstrafe ausdrücklich untersagt, dadurch überflüssig. Darüber hinaus hätte man diesen Artikel schützen können, was man nunmal nicht getan hat.

Darüber hinaus gab es übrigens in der BRD Debatten über die Todesstrafe, wenn es auch nie in den Kammern mehrheitsfähig war, aber lass mich raten, die Abgeordneten, die diese Debatten angestoßen hatten, kannten sich natürlich bei Weitem nicht so gut mit den verfassungsrechtlichen Grenzen aus, wie du.

CarlCarlsen
09.06.2009, 22:07
Du legst den ersten Artikel nach deinem Gutdünken aus und ignorierst dabei jegliche Logik.

Wie ich schon sagte, wäre ein weiterer Artikel, der die Todesstrafe ausdrücklich untersagt, dadurch überflüssig. Darüber hinaus hätte man diesen Artikel schützen können, was man nunmal nicht getan hat.

Richtig. Grundsätzlich kann man im Gegenschluss aus der Existenz des Art. 102 folgern, daß sich der Schutzbereich der Grundrechte nicht in die Regelungsmaterie des 102 erstreckt. Im Fachjargon bezeichnet man das als e contrario, wobei ich nicht ausschließen würde, daß der Schutzbereich des Art. 2 II GG sich auf die Todesstrafe erstreckt. Im Gegenteil, eine Überprüfung auf Verfassungskonformität setzt sowohl eine Übereinstimmung mit den Grundrechten als auch mit sonstigem Verfassungsrecht voraus.




Darüber hinaus gab es übrigens in der BRD Debatten über die Todesstrafe, wenn es auch nie in den Kammern mehrheitsfähig war, aber lass mich raten, die Abgeordneten, die diese Debatten angestoßen hatten, kannten sich natürlich bei Weitem nicht so gut mit den verfassungsrechtlichen Grenzen aus, wie du.

Die Einführung der Todesstrafe setzte natrlich vorherige Abschaffung des 102 GG voraus. Maßstab dafür wären die obersten Verfassungsprinzipien, sprich die bereits erwähnten Art. 1, 20 GG. Dazu gibt es zum besseren Verstädnis diese Normenpyramide .


Art. 1, 20 i. V. m. Art. 79 III
|
Verfassungsrecht
|
einfaches Gesetzesrecht in Form eines förmlichen Parlamentsgesetzes
|
Materielles Recht (Rechtsverordnungen)
|
Materielles Recht (Satzungen)
|
Landesrecht

Zu guter Letzt. Daß die Todesstrafe bereits diskutiert wurde, bedeutet natürlich nicht unbedingt, daß sie zulässig wäre. Wieviel Rechtskenntnis/ -verständnis unsere Parlamentarier haben, weiß ich nicht.

Praetorianer
09.06.2009, 22:22
Richtig. Grundsätzlich kann man im Gegenschluss aus der Existenz des Art. 102 folgern, daß sich der Schutzbereich der Grundrechte nicht in die Regelungsmaterie des 102 erstreckt. Im Fachjargon bezeichnet man das als e contrario, wobei ich nicht ausschließen würde, daß der Schutzbereich des Art. 2 II GG sich auf die Todesstrafe erstreckt. Im Gegenteil, eine Überprüfung auf Verfassungskonformität setzt sowohl eine Übereinstimmung mit den Grundrechten als auch mit sonstigem Verfassungsrecht voraus.

Bliebe die Frage offen, wozu der 102, wenn die Todesstrafe schon durch die Artikel zuvor ein Ding der Unmöglichkeit wäre? Und wenn das Wille der Verfassungsväter war, warum wurde es nicht ausdrücklich in den Art. 2 mit aufgenommen?




Die Einführung der Todesstrafe setzte natrlich vorherige Abschaffung des 102 GG voraus. Maßstab dafür wären die obersten Verfassungsprinzipien, sprich die bereits erwähnten Art. 1, 20 GG. Dazu gibt es zum besseren Verstädnis diese Normenpyramide .


Art. 1, 20 i. V. m. Art. 79 III
|
Verfassungsrecht
|
einfaches Gesetzesrecht in Form eines förmlichen Parlamentsgesetzes
|
Materielles Recht (Rechtsverordnungen)
|
Materielles Recht (Satzungen)
|
Landesrecht

Zu guter Letzt. Daß die Todesstrafe bereits diskutiert wurde, bedeutet natürlich nicht unbedingt, daß sie zulässig wäre. Wieviel Rechtskenntnis/ -verständnis unsere Parlamentarier haben, weiß ich nicht.

Ich denke, die Kompetenzen, auf die die Parteien zugreifen können, übertreffen die des Forums hier bei Weitem. Natürlich kann irgendein Abgeordneter irgendeinen Müll fordern, es würde sich allerdings daraus keine Debatte entwickeln, wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung obsolet wäre aufgrund evidenten Verstoßes gegen die Verfassung.

CarlCarlsen
09.06.2009, 22:51
Bliebe die Frage offen, wozu der 102, wenn die Todesstrafe schon durch die Artikel zuvor ein Ding der Unmöglichkeit wäre? Und wenn das Wille der Verfassungsväter war, warum wurde es nicht ausdrücklich in den Art. 2 mit aufgenommen?

Nun, was Du sagst, ist schon zutreffend. Was ich sagen will, ist, daß der Schutzbereich des Art. 2 nicht gänzlich unberührt bliebe. Anders ausgedrückt: Stell Dir vor, Art 102 würde abgeschafft. Art. 2 wäre dann die nächste Referenz für eine dahingehendes Gesetz.

Ich denke, die Kompetenzen, auf die die Parteien zugreifen können, übertreffen die des Forums hier bei Weitem. Natürlich kann irgendein Abgeordneter irgendeinen Müll fordern, es würde sich allerdings daraus keine Debatte entwickeln, wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung obsolet wäre aufgrund evidenten Verstoßes gegen die Verfassung.




Kann sein, aber es gibt auch immer Leute, die einem genau das sagen, was man hören will.

Ahab
10.06.2009, 13:51
Du legst den ersten Artikel nach deinem Gutdünken aus und ignorierst dabei jegliche Logik.





Genau das mache ich nicht.

Ich erlaube mir jetzt mal mich noch einmal großzügig selbst zu zitieren, denn gelesen hast du es ganz offensichtlich nicht, obgleich du mich auch zitierst.



Ne.

Es gibt einige Gesetze, deren Existenz sie einfach nur dem Umstand zu verdanken haben, dass man die Bedeutung von etwas bestimmten einen besonderen Wert zu kommen lassen möchte.


Spontan fällt mir dazu ein Gesetz aus dem BGB ein in dem man erst feststellt, dass Tiere keine "Sache" seien, der aber im nächsten Paragraphen sofort umschreibt, dass diese aber rechtlich wie eine Sache zu handhaben sind.


Das Gleichstellungsgesetz aus dem GG ist auch so etwas. Man billigt erst jedem Menschen bzw. Bürger die selben Rechte zu (Wenn gleich auch nicht die selben Pflichten) aber stellt dennnoch ein weiteres mal fest, dass Frauen und Männer gleichberechtigte sind.





Im übrigen lässt schon der erste Artikel des GG keine Todesstrafe zu.
Ich bemerkte es ja schon einige Male hier im Forum, aber ich tu es gerne noch einmal.


Edith sagt:

Habe das Ende über die Gesetzeskommentare gestrichen.


Eine Festellung des BVG reicht dazu völlig aus.


Und zwar die hier:

Die Menschenwürde ist – so das Bundesverfassungsgericht – oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte. Als einzige Verfassungsnorm gilt die Menschenwürde absolut, kann also durch keine andere Norm – auch nicht durch ein davon abgeleitetes Grundrecht – beschränkt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde#Menschenw.C3.BCrde_als_Verfassu ngsprinzip

Der fett geschriebene Teil ist eine Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes und eben nicht meine "Auslegung".

Ansonsten beschäftigt sich der Post damit, dass eben nich jedes Gesetz einfach aus praktischen Gründen beschlossen wird, sondern um damit eine Wertung zu treffen.








Hast du denn gelesen was ich schrieb?

Das BVG hat schon festgestellt, dass sich aus dem ersten Artikel alle Grundrechte ableiten.


Ein unbestimmter Rechtsbegriff (http://de.wikipedia.org/wiki/Unbestimmter_Rechtsbegriff) übrigens, wird durch sogenannte Gesetzeskommentare (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzeskommentar) präzisiert, in denen die Menschenwürde an sich schon das Recht auf Leben mit einschliest.


In dem Post geht es genauso wenig um meine "Auslegung", sondern darum das die Bewertung und Präzisierung von sogenannten "unbestimmten Rechtsbegriffen" durch Gesetzeskommentare bewerkstelligt wird, weil es dabei nichts auszulegen gibt!

Das sind wissenschaftlich erarbeitete Kommentierungen von unglaublichem Umfang an denen hunderte Rechtswissenschaftler, Soziologen, Philosophen und Germanisten jahrelang zu tun haben nur um Begriffen wie "Menschenwürde" eine Bedeutung zu geben.

Und diese lesen sich dann etwa so:

"[...] Das Verhältniss von Art. 1 Abs. 1 GG zum Recht auf Leben ist darüber hinaus für den herrschenden rechtsdogmatischen Umgang mit der Menschenwürde von besonderer Bedeutung, weil die Menschenwürde mit dem Recht auf Leben in einer Weise verkoppelt wird, dass hinsichtlich des personellen Geltungsbereiches, der Schutzbereich von beiden Grundrechten als identisch angesehen wird. [...]"


oder so:

"[...] In dieser Sicht der Dinge werden Lebensschutz und der Schutz der Menschenwürde ununterscheidbar. [...]"


oder so:


" [...] kann ein Eingriff ins Lebensrecht genausowenig gerechtfertigt werden, wie eine Verletzung der Menschenwürde. Der Gesetzesvorbehalt in Art.l 2 Abs. 2 Satz 3 GG. liefe somit leer. [...] "


Link (http://books.google.com/books?id=xtZJFdruOlkC&pg=PA33&lpg=PA33&dq=kommentierung+menschenw%C3%BCrde&source=bl&ots=wge4YhiRf_&sig=Ba4oFjpr8s1Jfwgm8Jj98zTe6zA&hl=en&ei=jaYvStzMPNK7_AaEt-jMCg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=5#PPA39,M1)

Praetorianer
10.06.2009, 17:06
Genau das mache ich nicht.

Ich erlaube mir jetzt mal mich noch einmal großzügig selbst zu zitieren, denn gelesen hast du es ganz offensichtlich nicht, obgleich du mich auch zitierst.




Der fett geschriebene Teil ist eine Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes und eben nicht meine "Auslegung".


Und jetzt? Wolltest du jetzt eine subjektive Auslegung folgen lassen, dass die Todesstrafe die Menschwürde verstößt, bist du nicht in der Lage zu lesen, dass dort nirgends explizit etwas Derartiges geschrieben steht oder wolltest du einfach rumspammen?

Ahab
10.06.2009, 18:18
Und jetzt? Wolltest du jetzt eine subjektive Auslegung folgen lassen, dass die Todesstrafe die Menschwürde verstößt, bist du nicht in der Lage zu lesen, dass dort nirgends explizit etwas Derartiges geschrieben steht oder wolltest du einfach rumspammen?


Wenn es heißt, der Schutzbereich der Menschenwürde und des Rechts auf Leben seien identisch, so dürftest du doch daraus schließen, dass bei der Tötung eines Menschen auch die Menschenwürde verletzt wird.


Fehlt es dir irgendwie an Textverständniss oder wie?

borisbaran
10.06.2009, 18:24
@#108
Wenn das so wäre, bräuchte man nicht den Lebensschutzparagraph.

Ahab
10.06.2009, 18:32
@#108
Wenn das so wäre, bräuchte man nicht den Lebensschutzparagraph.

Scheiße, ich erklär das jetzt nich noch ein drittes mal. Guck dir die vorrangegangenen Posts an.

borisbaran
10.06.2009, 18:40
@#110
Nun, du hast Geschwurbel von angeblich achso wichtigen Typen zitiert und vorher behauptet, dass Gesetze ab und zu mal überflüßige Passagan enthalten, die nur sagen wollen, wie achso wichtig die Gesetzesväter oder -mütter diese und jene Sache finden, was sich nciht ganz nach' Gesetzesbuch anhört, sondern nach einem philosophischem Text.
Und die Menschenwürde wird im GG eh nicht genauer beschrieben, weshalb man da auch alles reininterpretieren kann, wozu man Lust hat und so verkommt das GG.

Praetorianer
10.06.2009, 18:46
Wenn es heißt, der Schutzbereich der Menschenwürde und des Rechts auf Leben seien identisch, ...

Sag mal kannst du eigentlich lesen??? Hier soll das explizit enthalten sein?


Die Menschenwürde ist – so das Bundesverfassungsgericht – oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte. Als einzige Verfassungsnorm gilt die Menschenwürde absolut, kann also durch keine andere Norm – auch nicht durch ein davon abgeleitetes Grundrecht – beschränkt werden.



Fehlt es dir irgendwie an Textverständniss oder wie?

Nein, du bist offenkundig nicht in der Lage den Inhalt eines Textes von deiner Interpretation des Textes zu unterscheiden.

Fakt ist, es gäbe den Artikel zur Abschaffung der Todesstrafe nicht, wenn es bereits implizit zwingend in den Grundrechten enthalten wäre und man hätte diesen Artikel auch vor parlamentarischen Mehrheiten schützen können.

Spar dir bitte dein "Nur so zur Betonung" nochmal zu wiederholen (natürlich ohne zu erklären, warum dieses Thema nicht direkt zu den Grundrechten hinzugefügt wurde, um es auch vor parlamentarischen Mehrheiten zu schützen), ich gehe darauf nicht mehr ein. Du hättest genausogut "Ist eben so!" oder "Wohl!" schreiben können. Das kann man nicht widerlegen, das ist das Gute daran, es ist aber nur oberflächlich gesehen überhaupt ein Argument!

Don
10.06.2009, 18:49
In dem Post geht es genauso wenig um meine "Auslegung", sondern darum das die Bewertung und Präzisierung von sogenannten "unbestimmten Rechtsbegriffen" durch Gesetzeskommentare bewerkstelligt wird, weil es dabei nichts auszulegen gibt!


Gäbe es nichts auszulegen, existierten diese Gesetzeskommentare nicht.

Es mangelt Dir bereits an elementarster Logik.
Wenn es an einem unbestimmten Rechtsbegriff nichts auszulegen gibt, woran dann? Und was bitte ist ein Gesetzeskommentar anders als eine Auslegung?

Ich finde es zwar lobenswert von Dir das GG hochheilig zu halten, das wünschte ich mir von den meisten Politikern und sogar einigen Verfassungsrichtern auch, das ändert aber nichts.

Don
10.06.2009, 19:07
Und die Menschenwürde wird im GG eh nicht genauer beschrieben, weshalb man da auch alles reininterpretieren kann, wozu man Lust hat und so verkommt das GG.

Der Begriff Menschenwürde existiert nur auf deutsch, zumal in der Bedeutung die ihm zugeschrieben wird. Auch diese ist vergleichsweise jung, der Begriff Würde hatte, und hat, für Menschen mit einem Rest an Sprachgefühl eine nur geringe Beziehung zu dem was die Väter des GG ausdrücken wollten.

Was sie damit ausdrücken wollten ist völlig klar, sie wählten dieses Wort angesichts der Entmenschlichung der Opfer des NS Regimes. Nicht angesichts des Tötens von Gegnern oder Kapitalverbrechern nach Maßstäben, die wir insgesamt als Menschheit ja ebenfalls nach gewissen Kriterien als zulässig einstufen.

Ich halte deshalb den Bezug auch des BVG der Unzulässigkeit der Todesstrafe auf Art. 1 für unlogisch und unzulässig, wenn auch verständlich. Gegen einen unbestimmten Rechtsbegriff ist nur schwer anzukommen wenn ihm durch letztinstanzliche Autorität erst einmal eine ultimative Bedeutung zuerkannt wurde. Sie wollten damit den immer wieder aufflammenden Diskussionen um eine Wiedereinführung der Todesstrafe einen Riegel vorschieben.
Ich schließe mich, wie ich des öfteren auch hierzuforum darlegte, dem in der Absicht an. Jedoch nicht methodisch.

borisbaran
10.06.2009, 19:12
@#114
Stimmt, man hätte die Menschenwürde in die Präambel packen sollen. In einem Gesetzeswerk ist kein Platz für derartige, absolut nicht eindeutig zu definierende Rechtsbegriffe. Und das GG ist auch ohne § 1 ein Schlag ins Gesicht des Nazismus.

Fremder
18.03.2011, 18:39
Fremder sagt euch: Schaut mal hier, ist sehr viel text, aber interessant zu lesen.:))

2009/ Bundestag peitscht Todesstrafe durch (http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/3776-bundestag-peitscht-todesstrafe-durch):eek:

Geronimo
18.03.2011, 18:43
Fremder sagt euch: Schaut mal hier, ist sehr viel text, aber interessant zu lesen.:))

2009/ Bundestag peitscht Todesstrafe durch (http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/3776-bundestag-peitscht-todesstrafe-durch):eek:


Alter Hut. Schon x-mal hier diskutiert.:]

Fremder
18.03.2011, 18:51
Alter Hut. Schon x-mal hier diskutiert.:]

Sorry. nicht gewusst.

Auszug aus o.g. Link:

Aus dem Lissabonner Vertrag ergibt sich, dass die Grundrechtecharta verbindlich ist, aus der sich ergibt: Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt und hingerichtet werden! Aber…
Nun gibt es kaum einen Vertrag ohne „Kleingedrucktes“:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet, wenn es erforderlich ist, einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“
Eine weitere „Ausnahme“ zur Todesstrafe von EU-Bürgern gilt:

„Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“.

Was ist eigentlich ein Aufruhr oder Aufstand und befinden wir uns nicht jetzt schon im Krieg gegen den „Terror“?

Geronimo
18.03.2011, 18:57
Sorry. nicht gewusst.

Auszug aus o.g. Link:

Aus dem Lissabonner Vertrag ergibt sich, dass die Grundrechtecharta verbindlich ist, aus der sich ergibt: Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt und hingerichtet werden! Aber…
Nun gibt es kaum einen Vertrag ohne „Kleingedrucktes“:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet, wenn es erforderlich ist, einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“
Eine weitere „Ausnahme“ zur Todesstrafe von EU-Bürgern gilt:

„Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“.

Was ist eigentlich ein Aufruhr oder Aufstand und befinden wir uns nicht jetzt schon im Krieg gegen den „Terror“?

Das ist ja das Feine. Was Aufruhr oder Aufstand ist, definieren die Damen und Herren Volksverbrecher bei Bedarf selbst. Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet.X(

Koslowski
18.03.2011, 19:30
Das ist ja das Feine. Was Aufruhr oder Aufstand ist, definieren die Damen und Herren Volksverbrecher bei Bedarf selbst. Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet.X(

Dagegen gibt es ein wirksames Mittel: Die Damen und Herren Volksverbrecher werden zuerst umgebracht.

Geronimo
18.03.2011, 19:33
Dagegen gibt es ein wirksames Mittel: Die Damen und Herren Volksverbrecher werden zuerst umgebracht.

Gute Idee!:top:

Koslowski
18.03.2011, 19:43
Gute Idee!:top:

Ich werde daran erinnern, wenn der konservative Teil der Gesellschaft mal wieder fordert, daß eine Demonstration von der Bundeswehr wegmassakriert wird.

Fremder
18.03.2011, 19:44
Dagegen gibt es ein wirksames Mittel: Die Damen und Herren Volksverbrecher werden zuerst umgebracht.

WOW!! Aufruf zum Aufstand??:))

Koslowski
18.03.2011, 19:46
WOW!! Aufruf zum Aufstand??:))

Ein harmloser Hinweis.

Fremder
18.03.2011, 21:27
Ein harmloser Hinweis.

Du musst es dir zur Gewohnheit machen, allen Andeutungen und Hinweisen zu folgen und alle Informationen in deinem Bewusstsein zu speichern. Auf diese Wiese trainierst du dein äußeres Bewusstsein, für deine inneren Erfahrungen offen zu bleiben. Ganz egal, ob du in der Vergangenheit nach Antworten suchst oder einfach nur deine Gegenwart besser verstehen lernen möchtest.;)

Koslowski
18.03.2011, 21:29
Du musst es dir zur Gewohnheit machen, allen Andeutungen und Hinweisen zu folgen und alle Informationen in deinem Bewusstsein zu speichern. Auf diese Wiese trainierst du dein äußeres Bewusstsein, für deine inneren Erfahrungen offen zu bleiben. Ganz egal, ob du in der Vergangenheit nach Antworten suchst oder einfach nur deine Gegenwart besser verstehen lernen möchtest.;)

Ich kann auch einfach ein paar Bier trinken.

Fremder
18.03.2011, 22:23
Ich kann auch einfach ein paar Bier trinken.

Alkohol ist Ursprung all unserer Probleme!

Koslowski
18.03.2011, 22:25
Alkohol ist Ursprung all unserer Probleme!

Und gleichzeitig auch noch die Lösung! Wie praktisch!

Geronimo
18.03.2011, 22:26
Und gleichzeitig auch noch die Lösung! Wie praktisch!



:prost: :alk:

heide
19.03.2011, 04:55
Dagegen gibt es ein wirksames Mittel: Die Damen und Herren Volksverbrecher werden zuerst umgebracht.

Ein schöner Traum.

Apollyon
25.03.2011, 14:45
Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta:

3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

*c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"*.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

"*Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in
Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden*; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...".

Quelle (http://www.eu-vertrag-stoppen.de)


Ich musste es nochmal vor Augen führen in was für einen Schlamassel wir als Deutsche durch die EU gerutscht sind, nicht nur durch den Euro sondern durch das größere Übel dem "Vertrag von Lissabon".

Tantalit
25.03.2011, 14:51
Quelle (http://www.eu-vertrag-stoppen.de)


Ich musste es nochmal vor Augen führen in was für einen Schlamassel wir als Deutsche durch die EU gerutscht sind, nicht nur durch den Euro sondern durch das größere Übel dem "Vertrag von Lissabon".


Wieso gerutscht, interessiert sich doch eh keiner mehr ernsthaft für Poilitk das er den Stab aufnimmt und sich einmischt.

Der Lissabon Vertrag sagt auch nix zu den Menschenrechten schon aufgefallen?

Apollyon
25.03.2011, 14:55
Wieso gerutscht, interessiert sich doch eh keiner mehr ernsthaft für Poilitk das er den Stab aufnimmt und sich einmischt.

Der Lissabon Vertrag sagt auch nix zu den Menschenrechten schon aufgefallen?

Und das ist ein weiteres Problem, aber es ist so gewollt durch Lifestyle- Indoktrination, man brauch nur die gutbürgerlichen die keinen schimmer haben wie es den Armen geht oder dennen die einfach gestrikt sind.

Rikimer
25.03.2011, 14:56
Aufstaende koennen also demnach wie in einem Drittewelt-Diktatorstaat mit Armeegewalt niedergeschossen werden. Menschen ohne Recht auf einen Anwalt in eigener Muttersprache in andere Laender deportiert, wenn sie gegen ein willkuerliches Recht verstossen. Und ausserdem hingerichtet, wie wir dies aus Despotenstaaten kennen. Und die Medien, die Gesellschaft? Schweigen und feiern das Ganze auch noch.

EUdssr.

MfG

Rikimer

Apollyon
25.03.2011, 15:02
Aufstaende koennen also demnach wie in einem Drittewelt-Diktatorstaat mit Armeegewalt niedergeschossen werden. Menschen ohne Recht auf einen Anwalt in eigener Muttersprache in andere Laender deportiert, wenn sie gegen ein willkuerliches Recht verstossen. Und ausserdem hingerichtet, wie wir dies aus Despotenstaaten kennen. Und die Medien, die Gesellschaft? Schweigen und feiern das Ganze auch noch.

EUdssr.

MfG

Rikimer

Ja als demokratieschen Akt verkaufen sie es, obwohl es genau das Gegenteil ist "Anti-Demokratiesch", aber den Menschen geht es ja sogut und die Krisen erledigen sich von Zauberhand und im Ausland ist alles schlechter, zumindest will man das einen erzählen.

Tantalit
25.03.2011, 15:02
Aufstaende koennen also demnach wie in einem Drittewelt-Diktatorstaat mit Armeegewalt niedergeschossen werden. Menschen ohne Recht auf einen Anwalt in eigener Muttersprache in andere Laender deportiert, wenn sie gegen ein willkuerliches Recht verstossen. Und ausserdem hingerichtet, wie wir dies aus Despotenstaaten kennen. Und die Medien, die Gesellschaft? Schweigen und feiern das Ganze auch noch.

EUdssr.

MfG

Rikimer

Was keiner weiß macht sie (Deutsche Michelin) nicht heiß, trifft doch eh nur die anderen.

Wenn ich mir das so recht überlege könnten die Polizisten dann ja sogar mit EU Segen die Musels bei ihren Aufständen in Deutschland erschießen spart auch alle weiteren Kosten und die echten Deutschen werden ihnen kein Steine in den Weg legen.

Quo vadis
25.03.2011, 15:26
Das ist ja das Feine. Was Aufruhr oder Aufstand ist, definieren die Damen und Herren Volksverbrecher bei Bedarf selbst. Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet.X(

So ist es, Brüssel bombardiert aber niemand, wenn es Zivilisten mit Panzerketten zermalmen läßt. Wer so eine Chuzpe hat, dies überhaupt schriftlich niederzulegen und dann noch einen Medienapperat, der dies geheimhält, der fühlt sich bombenfest im Sattel und paktiert wohl mit Satan höchstpersönlich, der den Rücken stärkt.

Heiliger
25.03.2011, 15:28
Was keiner weiß macht sie (Deutsche Michelin) nicht heiß, trifft doch eh nur die anderen.

Wenn ich mir das so recht überlege könnten die Polizisten dann ja sogar mit EU Segen die Musels bei ihren Aufständen in Deutschland erschießen spart auch alle weiteren Kosten und die echten Deutschen werden ihnen kein Steine in den Weg legen.

Steine in den Weg legen, wo gibts denn so was? Melde mich gehorsamst zum nachladen...!:yip:

Apollyon
25.03.2011, 15:32
Steine in den Weg legen, wo gibts denn so was? Melde mich gehorsamst zum nachladen...!:yip:

Es wird wohl ehr die treffen die Alternativen in erwägung ziehen gegenüber diesen pseudodemokratieschen Müllhaufen der sich BRD nennt, oder jene die aus verzweiflung und enttäuschung auf die Straße gehen.

Unter den Moslems gibt es auch die Fleißigen und Intellektuellen, das sollte man nicht vergessen obwohl ich auch nicht glaube das diese viele ausmachen.

Heiliger
25.03.2011, 15:47
Es wird wohl ehr die treffen die Alternativen in erwägung ziehen gegenüber diesen pseudodemokratieschen Müllhaufen der sich BRD nennt, oder jene die aus verzweiflung und enttäuschung auf die Straße gehen.

Unter den Moslems gibt es auch die Fleißigen und Intellektuellen, das sollte man nicht vergessen obwohl ich auch nicht glaube das diese viele ausmachen.

:)) Die paar Handverlesenen kannste vergessen! Gegen die stehen Millionen von schmarotzern und Deutschland sowie deren Demokratie hassenden gegenüber!

Apollyon
25.03.2011, 15:56
:)) Die paar Handverlesenen kannste vergessen! Gegen die stehen Millionen von schmarotzern und Deutschland sowie deren Demokratie hassenden gegenüber!

Ich hasse auch die BRD-Demokratie weil ich ein beführworter einer echten Demokratie bin, aber niemals werde ich ein paar Handverlesene dafür bestrafen das es enorm viele schmarotzer gibt.