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Vollständige Version anzeigen : Verwarnung und Stillegung



Deutschmann
02.05.2008, 10:44
Zur Vorgeschichte:
Ich habe einen Youngtimer der zwar fahruntauglich aber noch zugelassen ist. Die HU ist schon im Sommer abgelaufen. Abgestellt ist das Fahrzeug auf meinem Privatgrundstück. Allerdings hat die Polizei in einer vermeintlichen Schnüffelaktion (das Grundstück ist schwer einsehbar) die fehlende HU beanstandet.

Vor einiger Zeit bekam ich also Post vom Ordnungsamt mit Verwarnungsgeld und die Aufforderung einen HU-Nachweis zu bringen oder das Fahrzeug stillzulegen. Da ich weder das eine noch das andere gemacht habe ebensowenig wie die Strafe bezahlt, streite ich mich seit geraumer Zeit mit dem besagten Ordnungsamt.

Die behaupten nun, auch das Privatgrundstück wäre öffentlicher Raum. Selbst der Nachweis dass das Fahrzeug fahruntauglich ist und der Hinweis dass die fehlende HU bei einem Garagenwagen nicht aufgefallen wäre, hilft nichts.

Glücklicherweise habe ich das Auto dann vorsorglich in die Garage gestellt da ich nun prompt einen Brief zum (erfolglosen) Entstempeln des Auto in meinem Briefkasten fand.

Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir da mal einer helfen was ich noch machen könnte? Wäre über jeden Tipp dankbar.

Skaramanga
02.05.2008, 11:28
Zur Vorgeschichte:
Ich habe einen Youngtimer der zwar fahruntauglich aber noch zugelassen ist. Die HU ist schon im Sommer abgelaufen. Abgestellt ist das Fahrzeug auf meinem Privatgrundstück. Allerdings hat die Polizei in einer vermeintlichen Schnüffelaktion (das Grundstück ist schwer einsehbar) die fehlende HU beanstandet.

Vor einiger Zeit bekam ich also Post vom Ordnungsamt mit Verwarnungsgeld und die Aufforderung einen HU-Nachweis zu bringen oder das Fahrzeug stillzulegen. Da ich weder das eine noch das andere gemacht habe ebensowenig wie die Strafe bezahlt, streite ich mich seit geraumer Zeit mit dem besagten Ordnungsamt.

Die behaupten nun, auch das Privatgrundstück wäre öffentlicher Raum. Selbst der Nachweis dass das Fahrzeug fahruntauglich ist und der Hinweis dass die fehlende HU bei einem Garagenwagen nicht aufgefallen wäre, hilft nichts.

Glücklicherweise habe ich das Auto dann vorsorglich in die Garage gestellt da ich nun prompt einen Brief zum (erfolglosen) Entstempeln des Auto in meinem Briefkasten fand.

Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir da mal einer helfen was ich noch machen könnte? Wäre über jeden Tipp dankbar.


Ich halte das für Blödsinn und Willkür. Insbesondere die Meinung, das "Privatgrundstück wäre öffentlicher Raum", ist völlig Hirnrissig.

Ich kann mit einem umgekehrten Beispiel aufwarten: Ich besitze ein Saisonfahrzeug, das angemeldet ist, mit Kennzeichen etc. , dass ich aber seit zwei Jahren effektiv nicht bewegt habe - jedenfalls nicht auf der Straße - , bei dem auch TÜV seit 2 Jahren fällig ist. In Griechenland habe ich einen hier zugelassenen Wohnwagen stehen, der seit 5 Jahren keinen TÜV mehr hat (interessiert in GR keine Sau). Bei mir hat sich deswegen noch kein dt. Staatsbüttel gemeldet. Es findet also offensichtlich keine regelmäßige systematische Überprüfung durch die Zulassungsbehörden statt (kommt aber vielleicht noch...). Also wurde bei Dir wohl tatsächlich durch Augenschein "geschnüffelt". Oder Nachbarn, die das "Schrottauto" im Garten stört, haben gepetzt, wer weiß.

harlekina
02.05.2008, 11:33
Normalerweise geht das Privatgrundstück die Ordnungsbehörde überhaupt nichts an; ebenso darfst du mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug auf deinem Grund und Boden rumkurven, ohne dass sie etwas dagegen unternehmen können.

Deutschmann
02.05.2008, 11:34
Ich halte das für Blödsinn und Willkür. Insbesondere die Meinung, das "Privatgrundstück wäre öffentlicher Raum", ist völlig Hirnrissig.

Ich kann mit einem umgekehrten Beispiel aufwarten: Ich besitze ein Saisonfahrzeug, das angemeldet ist, mit Kennzeichen etc. , dass ich aber seit zwei Jahren effektiv nicht bewegt habe - jedenfalls nicht auf der Straße - , bei dem auch TÜV seit 2 Jahren fällig ist. In Griechenland habe ich einen hier zugelassenen Wohnwagen stehen, der seit 5 Jahren keinen TÜV mehr hat (interessiert in GR keine Sau). Bei mir hat sich deswegen noch kein dt. Staatsbüttel gemeldet. Es findet also offensichtlich keine regelmäßige systematische Überprüfung durch die Zulassungsbehörden statt (kommt aber vielleicht noch...). Also wurde bei Dir wohl tatsächlich durch Augenschein "geschnüffelt". Oder Nachbarn, die das "Schrottauto" im Garten stört, haben gepetzt, wer weiß.

Naja, ein Schrottauto ist es nicht gerade - eher ein Top-gepflegter 5er der ersten Serie mit Vollausstattung. Ich finde es nur etwas krass dass die auch behaupten, ich könnte ja jederzeit am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Ich habe denen ein Bild geschickt wo man erkennen kann, dass sich kein Motor im Fahrzeug befindet ( ist gerade zur Überholung ) - hilft nix. Die sind irgendwie stur.

Deutschmann
02.05.2008, 11:35
Normalerweise geht das Privatgrundstück die Ordnungsbehörde überhaupt nichts an; ebenso darfst du mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug auf deinem Grund und Boden rumkurven, ohne dass sie etwas dagegen unternehmen können.

Ja, so kenne ich es auch. Allerdings lassen die nicht locker.

lupus_maximus
02.05.2008, 12:05
Ja, so kenne ich es auch. Allerdings lassen die nicht locker.
Die brauchen ganz einfach Geld für die Ernährung der Ersatzdeutschen!
Das normale Steueraufkommen langt dafür schon lange nicht mehr!

Deutschmann
02.05.2008, 12:10
Die brauchen ganz einfach Geld für die Ernährung der Ersatzdeutschen!
Das normale Steueraufkommen langt dafür schon lange nicht mehr!

Das kann es nicht sein. Wenn ich das Auto abmelde, entgehen ihnen Steuern und Versicherung ( Versicherungssteuer ). ;)

Skaramanga
02.05.2008, 12:54
Das kann es nicht sein. Wenn ich das Auto abmelde, entgehen ihnen Steuern und Versicherung ( Versicherungssteuer ). ;)

Sie sind eben nicht nur Geldgeil, sondern auch dämlich. Das gibt es.

lupus_maximus
02.05.2008, 12:54
Das kann es nicht sein. Wenn ich das Auto abmelde, entgehen ihnen Steuern und Versicherung ( Versicherungssteuer ). ;)
Darum geht es denen auch nicht, die brauchen direkte Gebühreneinnahmen und dies geht halt nur über Strafgebühren! Wenn die einmal festgesetzt sind, lassen die nicht mehr locker!.

Deutschmann
02.05.2008, 13:02
Darum geht es denen auch nicht, die brauchen direkte Gebühreneinnahmen und dies geht halt nur über Strafgebühren! Wenn die einmal festgesetzt sind, lassen die nicht mehr locker!.

Ja, und was mache ich jetzt dagegen? Es kann doch nicht sein dass die Polizei in meinem Grundstück rumschnüffelt und mir dan an den Karren fährt. Die haben sich dadurch nicht unbedingt ein Freund geschaffen. X(

Skaramanga
02.05.2008, 13:06
...
Ich finde es nur etwas krass dass die auch behaupten, ich könnte ja jederzeit am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Ich habe denen ein Bild geschickt wo man erkennen kann, dass sich kein Motor im Fahrzeug befindet ( ist gerade zur Überholung ) - hilft nix. Die sind irgendwie stur.

Stammen die Polizisten vielleicht aus Rumänien? Dort habe ich öfters gesehen, dass Autos und Pritschenwagen von Pferden oder Ochsen gezogen wurde - mangels Motor. Du solltest sie vielleicht darauf hinweisen, dass Du auch keine Zugtiere hast. :))

Und fordere sie auf, sofort ihre Führerscheine abzugeben. Sie könnten nämlich morgen erblinden. Das kommt vor.

lupus_maximus
02.05.2008, 13:10
Ja, und was mache ich jetzt dagegen? Es kann doch nicht sein dass die Polizei in meinem Grundstück rumschnüffelt und mir dan an den Karren fährt. Die haben sich dadurch nicht unbedingt ein Freund geschaffen. X(
Die betreten ja inzwischen auch ungefragt deine Wohnung und beschlagnahmen sogar ohne Beweise dein Eigentum!

FranzKonz
02.05.2008, 13:54
Ja, so kenne ich es auch. Allerdings lassen die nicht locker.

Sei brav und bezahle. Es hängt mit der Zulassung zusammen. Ein zugelassenes Fahrzeug muß auch TÜV haben.

Deutschmann
02.05.2008, 13:59
Sei brav und bezahle. Es hängt mit der Zulassung zusammen. Ein zugelassenes Fahrzeug muß auch TÜV haben.

Und dann? Dann muss ich trotzdem die HU machen - und wie soll ich das machen ( ohne Motor ). Wenn das Auto in der Garage gestanden hätte, wäre es der Polizei gar nicht aufgefallen. Außerdem haben die in meinem Grundstück nix verloren. Ich mache das zum Präzedenzfall - so gehts nicht. X(

Freikorps
02.05.2008, 13:59
Zur Vorgeschichte:
Ich habe einen Youngtimer der zwar fahruntauglich aber noch zugelassen ist. Die HU ist schon im Sommer abgelaufen. Abgestellt ist das Fahrzeug auf meinem Privatgrundstück. Allerdings hat die Polizei in einer vermeintlichen Schnüffelaktion (das Grundstück ist schwer einsehbar) die fehlende HU beanstandet.

Vor einiger Zeit bekam ich also Post vom Ordnungsamt mit Verwarnungsgeld und die Aufforderung einen HU-Nachweis zu bringen oder das Fahrzeug stillzulegen. Da ich weder das eine noch das andere gemacht habe ebensowenig wie die Strafe bezahlt, streite ich mich seit geraumer Zeit mit dem besagten Ordnungsamt.

Die behaupten nun, auch das Privatgrundstück wäre öffentlicher Raum. Selbst der Nachweis dass das Fahrzeug fahruntauglich ist und der Hinweis dass die fehlende HU bei einem Garagenwagen nicht aufgefallen wäre, hilft nichts.

Glücklicherweise habe ich das Auto dann vorsorglich in die Garage gestellt da ich nun prompt einen Brief zum (erfolglosen) Entstempeln des Auto in meinem Briefkasten fand.

Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir da mal einer helfen was ich noch machen könnte? Wäre über jeden Tipp dankbar.

Oh Gott - du bist ja ein Schwerstkrimineller!:rolleyes:

Deutschmann
02.05.2008, 14:02
Oh Gott - du bist ja ein Schwerstkrimineller!:rolleyes:

:)) Ja. Nachdem das Verwarnungsgeld inzwischen exorbitant in die Höhe geschnellt ist, und auf dem "Beipackzettel" sowas wie Zwangsmaßnahmen steht, komme ich mir auch so vor.

lupus_maximus
02.05.2008, 14:04
Oh Gott - du bist ja ein Schwerstkrimineller!:rolleyes:
Jeder, der sich den Behörden widersetzt, ist ein Schwerstkrimineller wenn er ein Deutscher.
Wenn sogar die ganze Familie so ist, nennt man dies eine kriminelle Vereinigung!
Die Emmi-Granden werden in diesem Fall sogar mit dem deutschen Paß belohnt, damit es nur deutsche Kriminelle gibt.

Deutschmann
02.05.2008, 14:22
Jeder, der sich den Behörden widersetzt, ist ein Schwerstkrimineller wenn er ein Deutscher.
Wenn sogar die ganze Familie so ist, nennt man dies eine kriminelle Vereinigung!
Die Emmi-Granden werden in diesem Fall sogar mit dem deutschen Paß belohnt, damit es nur deutsche Kriminelle gibt.

Du hast mich da gerade auf eine Idee gebracht. :]

Ich glaube ich werde jeglichen Schriftverkehr mit dem Ordnungsamt kommentarlos abbrechen und abwarten was passiert. Einsperren werden sie mich ja deswegen wohl nicht.

HiHi ... Lustig das die KFZ-Steuer trotz bevorstehender Zwangsstillegung dennoch abgebucht wurde. :))

Ja, gut. Zu dem Zeitpunkt war es noch nicht so weit.

FranzKonz
02.05.2008, 14:25
Und dann? Dann muss ich trotzdem die HU machen - und wie soll ich das machen ( ohne Motor ). Wenn das Auto in der Garage gestanden hätte, wäre es der Polizei gar nicht aufgefallen. Außerdem haben die in meinem Grundstück nix verloren. Ich mache das zum Präzedenzfall - so gehts nicht. X(

Du kannst abmelden. Aber mach ruhig weiter, solange Du es Dir leisten kannst. :whis:

Skaramanga
02.05.2008, 14:26
Die sollen sich mal besser um die unzähligen Türken und Araber kümmern, die hier ungeniert mit ungültigen roten Kennzeichen rumgurken. Da hättense ne Menge zu tun.

harlekina
02.05.2008, 14:30
Du kannst abmelden. Aber mach ruhig weiter, solange Du es Dir leisten kannst. :whis:

Im Ernst, Franz, ich höre sowas zum ersten Mal.
Es sei denn, es spielt irgendetwas in Richtung Umweltverschmutzung mit rein - auslaufendes Öl etc.

Skaramanga
02.05.2008, 14:32
Im Ernst, Franz, ich höre sowas zum ersten Mal.
Es sei denn, es spielt irgendetwas in Richtung Umweltverschmutzung mit rein - auslaufendes Öl etc.

... oder austrocknendes Gehirnschmalz.

Deutschmann
02.05.2008, 14:45
Du kannst abmelden. Aber mach ruhig weiter, solange Du es Dir leisten kannst. :whis:

Zur Info: Das Fahrzeug ist ein Top-Gepflegter Youngtimer. Der Motor ist gerade zur Überholung bei einer Fachwerkstatt - das Auto ist also nicht fahrbereit und hat keine gültige HU.

Wenn ich jetzt das Auto abmelde ist es "Stillgelegt". Das bedeutet, bevor ich zur nächsten HU oder in die Werkstatt fahre, muss ich mir ein Kurzzeitkennzeichen holen. ... auf zur Versicherung > zum Landratsamt > zur Werkstatt > zum TÜV > zum Landratsamt > ... und heim in die Garage. ( weil - ohne HU keine Wiederzulassung )

Unverhältnismäßiger Aufwand, dafür das das Auto nicht fahrbereit ist und der Staat trotz allem die Steuern kassiert - oder ?

klartext
02.05.2008, 15:10
Ja, so kenne ich es auch. Allerdings lassen die nicht locker.

Solange du nicht mit dem Fahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnimmst und die Kfz.-Steuer bezahlst, können sie dich mal. Ich würde es an deiner Stelle durchprozessieren. Einfach nichts mehr tun, kann ich dir nicht raten. Bei meinem Nachbarn erschienen vor kurzem drei Polizisten mit einem Haftbefehl, weil er eine Verwarnung wegen falschen Parkens von 5 EUR nicht bezahlt hat.
Wenn der Staat Geld haben will, geht er auch über die Leichen seiner Bürger.

Don
02.05.2008, 15:12
Ja, und was mache ich jetzt dagegen? Es kann doch nicht sein dass die Polizei in meinem Grundstück rumschnüffelt und mir dan an den Karren fährt. Die haben sich dadurch nicht unbedingt ein Freund geschaffen. X(

ABMELDEN. (Vorübergehend stillegen)
Danach geht es sie nicht mal mehr was an, wenn Du einen Panzer im Garten hast.
Nach StVO ist ein zugelassenes Fahrzeug zu versichern (hast Du) und hat per Prüfplakette (Stempel im KfZ Schein) den Nachweis der technischen Verkehrssicherheit zu erbringen. (Hast Du nicht)
Sie sind also, so bitter das ist, im Recht.

FranzKonz
02.05.2008, 15:13
Zur Info: Das Fahrzeug ist ein Top-Gepflegter Youngtimer. Der Motor ist gerade zur Überholung bei einer Fachwerkstatt - das Auto ist also nicht fahrbereit und hat keine gültige HU.

Wenn ich jetzt das Auto abmelde ist es "Stillgelegt". Das bedeutet, bevor ich zur nächsten HU oder in die Werkstatt fahre, muss ich mir ein Kurzzeitkennzeichen holen. ... auf zur Versicherung > zum Landratsamt > zur Werkstatt > zum TÜV > zum Landratsamt > ... und heim in die Garage. ( weil - ohne HU keine Wiederzulassung )

Unverhältnismäßiger Aufwand, dafür das das Auto nicht fahrbereit ist und der Staat trotz allem die Steuern kassiert - oder ?

Wenn dem so ist, kannst Du vielleicht in aller Freundlichkeit eine Fristverlängerung beantragen. Aber auch wenn Du "vorübergehend stilllegst" mußt Du kein Kurzeitkennzeichen beantragen, sondern kannst ganz regulär zulassen, bekommst die Stempel noch nicht, sondern statt dessen eine befristete Vorführgenehmigung zum nächstgelegenen TÜV.

Wenn Du Dich mit den Jungs anlegst, wird es nur teurer. Das würde ich ohne anwaltlichen Rat ganz sicher nicht versuchen!

FranzKonz
02.05.2008, 15:16
ABMELDEN. (Vorübergehend stillegen)
Danach geht es sie nicht mal mehr was an, wenn Du einen Panzer im Garten hast.
Nach StVO ist ein zugelassenes Fahrzeug zu versichern (hast Du) und hat per Prüfplakette (Stempel im KfZ Schein) den Nachweis der technischen Verkehrssicherheit zu erbringen. (Hast Du nicht)
Sie sind also, so bitter das ist, im Recht.

StVZO:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php

harlekina
02.05.2008, 15:40
Zur Info: Das Fahrzeug ist ein Top-Gepflegter Youngtimer. Der Motor ist gerade zur Überholung bei einer Fachwerkstatt - das Auto ist also nicht fahrbereit und hat keine gültige HU.

Wenn ich jetzt das Auto abmelde ist es "Stillgelegt". Das bedeutet, bevor ich zur nächsten HU oder in die Werkstatt fahre, muss ich mir ein Kurzzeitkennzeichen holen. ... auf zur Versicherung > zum Landratsamt > zur Werkstatt > zum TÜV > zum Landratsamt > ... und heim in die Garage. ( weil - ohne HU keine Wiederzulassung )

Unverhältnismäßiger Aufwand, dafür das das Auto nicht fahrbereit ist und der Staat trotz allem die Steuern kassiert - oder ?

Die gehen zwingend davon aus, dass du mit einem zugelassenen Fahrzeug auch die Absicht hast, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Die Kfz-Steuer wird solange abgebucht, solange das Fahrzeug zugelassen ist. Auch bei einer Zwangsentstempelung mahlen die Mühlen etwas langsamer, denn bis das Finanzamt über das LRA davon Kenntnis bekommt, dass das Fahrzeug abgemeldet ist, dauert.

Warum Privatgrund öffentlicher Raum ist, weiß ich immer noch nicht.

Don
02.05.2008, 16:46
Warum Privatgrund öffentlicher Raum ist, weiß ich immer noch nicht.

Das ist er nicht, und das ist die einzige Schwachsinnsargumentation der Behörde.
Die ist aber irrelevant. Wie gesagt, solange sich die Nachbarn nicht beschweren und ich gegen keine sonstigen Gesetze verstoße kann ich auch einen Panzer auf meine Wiese stellen. Ohne TÜV. Sobald ich das Ding zulasse (gut das geht in Deutschland wie nicht anders zu erwarten nicht so einfach), braucht auch ein alter Sherman zwingend eine HU. Und wenn dabei das Meßgerät beim TÜV explodiert.

lobentanz
03.05.2008, 00:27
Sei brav und bezahle. Es hängt mit der Zulassung zusammen. Ein zugelassenes Fahrzeug muß auch TÜV haben.
Das stimmt leider. Egal wo das Auto steht.

Stadtknecht
09.05.2008, 16:29
Zur Vorgeschichte:
Ich habe einen Youngtimer der zwar fahruntauglich aber noch zugelassen ist. Die HU ist schon im Sommer abgelaufen. Abgestellt ist das Fahrzeug auf meinem Privatgrundstück. Allerdings hat die Polizei in einer vermeintlichen Schnüffelaktion (das Grundstück ist schwer einsehbar) die fehlende HU beanstandet.

Vor einiger Zeit bekam ich also Post vom Ordnungsamt mit Verwarnungsgeld und die Aufforderung einen HU-Nachweis zu bringen oder das Fahrzeug stillzulegen. Da ich weder das eine noch das andere gemacht habe ebensowenig wie die Strafe bezahlt, streite ich mich seit geraumer Zeit mit dem besagten Ordnungsamt.

Die behaupten nun, auch das Privatgrundstück wäre öffentlicher Raum. Selbst der Nachweis dass das Fahrzeug fahruntauglich ist und der Hinweis dass die fehlende HU bei einem Garagenwagen nicht aufgefallen wäre, hilft nichts.

Glücklicherweise habe ich das Auto dann vorsorglich in die Garage gestellt da ich nun prompt einen Brief zum (erfolglosen) Entstempeln des Auto in meinem Briefkasten fand.

Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir da mal einer helfen was ich noch machen könnte? Wäre über jeden Tipp dankbar.


Offenbar hat das Auto im öffentlichen Verkehrsraum gestanden.
Dabei ist es egal, ob es sich dabei um Privatgelände handelt.

Das kann zum Beispiel bei einem Parkplatz neben dem Haus der Fall sein.
Du darfst ja auch nicht auf solch einem Grundstück besoffen oder ohne Führerschein fahren.
Die Garage ist kein öffentlicher Verkehrsraum, weil man sie verschließen kann.

Du wirst um die Geldbuße nicht herum kommen.
Dennoch solltest Du dem OA mitteilen, daß Du das Auto jetzt in die Garage gestellt hast.
Keinesfalls solltest Du das abgemeldete Auto an die Straße oder Dein vermeintliches Privatgrundstück stellen, das kostet nämlich 40 € plus Verwaltungsgebühr. Außerdem bist Du dabei ganz schnell im Umwelt- und Abfallrecht, was bei Verstößen richtig teuer wird.


Öffentlicher Verkehrsraum ist folgendermaßen definiert:

Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit
-wegerechtlich (Widmung) oder
- tatsächlich (faktisch)

zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, § 1 StVO, Rdnr. 13).

+ Wegerechtlich öffentlicher Verkehrsraumist eine für den Verkehr nach den Straßengesetzen des Bundes (§ 2 FernStrG) oder der Länder (z.B. § 3 BlnStrG) gewidmete Verkehrsfläche. Die Widmung erfolgt in der Regel durch Verwal-tungsakt (vgl. Schurig, StVO, 11. Auflage 2002, § 1 StVO, Anm. 2.1).

+ Tatsächlich (faktisch) öffentlicher Verkehrsraum ist eine Verkehrsfläche im privaten oder öffentlichen Eigentum (zivilrechtlich Privatgelände), die durch die Allgemeinheit mit ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfü-gungsberechtigten tatsächlich benutzt (praktisch privatrechtliche Widmung)

Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben. :)

Stadtknecht
09.05.2008, 16:41
...
Ich glaube ich werde jeglichen Schriftverkehr mit dem Ordnungsamt kommentarlos abbrechen und abwarten was passiert. Einsperren werden sie mich ja deswegen wohl nicht.
...

Ich kann Dir ganz genau sagen was dann passiert:

Irgendwann wird Dein Einkommen gepfändet.

Deutschmann
09.05.2008, 18:01
Ich kann Dir ganz genau sagen was dann passiert:

Irgendwann wird Dein Einkommen gepfändet.

Danke für deinen vorherigen Tipp. Aber hiezu wird es vermutlich nicht mehr kommen.

Aktueller Stand der Dinge:
- Verwarngeld soll ich bezahlen
- von einer Zwangsstillegung wird abgesehen
- die Nutzung auf öffentlichen Straßen wurde schriftlich untersagt ( bis HU-Termin )

In der Tat sind unsere Behörden doch etwas beweglich wenn man ihnen etwas erklärt. Bin selbst überrascht.

In diesem Sinne auch noch einen Dank an Franz Konz, der mich dazu bewegt hat mit den Behörden "freundschaftlich" umzugehen. ;)

harlekina
09.05.2008, 18:06
In diesem Sinne auch noch einen Dank an Franz Konz, der mich dazu bewegt hat mit den Behörden "freundschaftlich" umzugehen. ;)

Das ist nie verkehrt, hinter den Schreibtischen sitzen auch nur ganz normale Menschen.

lupus_maximus
09.05.2008, 19:01
Das ist nie verkehrt, hinter den Schreibtischen sitzen auch nur ganz normale Menschen.
Da wäre ich nicht so sicher!

latrop
09.05.2008, 21:10
Das ist nie verkehrt, hinter den Schreibtischen sitzen auch nur ganz normale Menschen.

Meinst du ?

Ich kenne da eine, die früher beim Finanzamt war. Was die alles weiss und behauptet. Ich hätte die nicht als Sachbearbeiterin haben mögen.

Manfred_g
09.05.2008, 21:18
Zur Vorgeschichte:
Ich habe einen Youngtimer der zwar fahruntauglich aber noch zugelassen ist. Die HU ist schon im Sommer abgelaufen. Abgestellt ist das Fahrzeug auf meinem Privatgrundstück. Allerdings hat die Polizei in einer vermeintlichen Schnüffelaktion (das Grundstück ist schwer einsehbar) die fehlende HU beanstandet.

Vor einiger Zeit bekam ich also Post vom Ordnungsamt mit Verwarnungsgeld und die Aufforderung einen HU-Nachweis zu bringen oder das Fahrzeug stillzulegen. Da ich weder das eine noch das andere gemacht habe ebensowenig wie die Strafe bezahlt, streite ich mich seit geraumer Zeit mit dem besagten Ordnungsamt.

Die behaupten nun, auch das Privatgrundstück wäre öffentlicher Raum. Selbst der Nachweis dass das Fahrzeug fahruntauglich ist und der Hinweis dass die fehlende HU bei einem Garagenwagen nicht aufgefallen wäre, hilft nichts.

Glücklicherweise habe ich das Auto dann vorsorglich in die Garage gestellt da ich nun prompt einen Brief zum (erfolglosen) Entstempeln des Auto in meinem Briefkasten fand.

Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir da mal einer helfen was ich noch machen könnte? Wäre über jeden Tipp dankbar.


Einen Tip habe ich leider nicht, aber definitiv die genau gleiche Erfahrung auf dem Buckel. Nur habe ich dann eben die Piepen bezahlt und auf den Punkt in Flensburg war gesch***en. Tatsächlich denkt ein normaler Mensch nicht so pervers wie unsere Politik und Teile unserer Ordnungshüter (ich gebe mir jedoch redlich Mühe es zu lernen und mache Fortschritte) was ich daran erkannte, daß die meisten, denen ich das erzählte erst mal glaubten, mich mißverstanden zu haben.
Da ich in meinem Freundeskreis einen Polizisten habe, der lange Zeit bei der Verkehrspolizei war, habe ich ihn natürlich gefragt. Auch der konnte es erst nicht glauben, hat sich aber dann erkundigt und bestätigt, daß die Beanstandung angeblich rechtmäßig sei. Eine vernünftige Begründung konnte mir bis heute dafür niemand geben.

WIENER
09.05.2008, 21:46
Offenbar hat das Auto im öffentlichen Verkehrsraum gestanden.
Dabei ist es egal, ob es sich dabei um Privatgelände handelt.

Das kann zum Beispiel bei einem Parkplatz neben dem Haus der Fall sein.
Du darfst ja auch nicht auf solch einem Grundstück besoffen oder ohne Führerschein fahren.
Die Garage ist kein öffentlicher Verkehrsraum, weil man sie verschließen kann.

Du wirst um die Geldbuße nicht herum kommen.
Dennoch solltest Du dem OA mitteilen, daß Du das Auto jetzt in die Garage gestellt hast.
Keinesfalls solltest Du das abgemeldete Auto an die Straße oder Dein vermeintliches Privatgrundstück stellen, das kostet nämlich 40 € plus Verwaltungsgebühr. Außerdem bist Du dabei ganz schnell im Umwelt- und Abfallrecht, was bei Verstößen richtig teuer wird.


Öffentlicher Verkehrsraum ist folgendermaßen definiert:

Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit
-wegerechtlich (Widmung) oder
- tatsächlich (faktisch)

zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, § 1 StVO, Rdnr. 13).

+ Wegerechtlich öffentlicher Verkehrsraumist eine für den Verkehr nach den Straßengesetzen des Bundes (§ 2 FernStrG) oder der Länder (z.B. § 3 BlnStrG) gewidmete Verkehrsfläche. Die Widmung erfolgt in der Regel durch Verwal-tungsakt (vgl. Schurig, StVO, 11. Auflage 2002, § 1 StVO, Anm. 2.1).

+ Tatsächlich (faktisch) öffentlicher Verkehrsraum ist eine Verkehrsfläche im privaten oder öffentlichen Eigentum (zivilrechtlich Privatgelände), die durch die Allgemeinheit mit ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfü-gungsberechtigten tatsächlich benutzt (praktisch privatrechtliche Widmung)

Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben. :)


Da unterscheidet sich die Gesetzgebung aber ganz gewaltig von der Österreichischen. Auf einen privaten Parkplatz gelten werder automatisch die Verkehrsregeln, noch darf die Polizei irgendwelche Strafzettel verteilen noch Nummerntafeln abschrauben. Das betrifft zum Beispiel private Parkplätze vor Supermärkten usw.

AUSNAHMEN:
Der Besitzer dieses Parkplatzes stellt vor der Einfahrt eine Tafel auf der steht das auf diesen Parkplätzen die Stvo gilt, (Versicherungstechnisch fast ein MUSS)

Die Polizei darf nur in Verbindung mit strafrechtlichern Problemen, (Autodiebstahl) auf einen Privatparkplatz agieren. Alles andere ist Zivilsache.

Manfred_g
09.05.2008, 22:06
Die gehen zwingend davon aus, dass du mit einem zugelassenen Fahrzeug auch die Absicht hast, am Straßenverkehr teilzunehmen.
...

Genau das ist der Punkt. So wurde mir gegenüber auch argumentiert. Der Dialog war etwa der:

Ich: "Hören Sie, der Wagen ist kaputt und gar nicht fahrbereit"
Polizist: "Aber wenn Sie ihn reparieren können sie jederzeit damit fahren"
Ich: "Aber ich darf nicht, habe ja keinen TÜV"
Polizist: "Ja, aber sie könnten wenn sie wollten"
Ich: "Wenn ich den Wagen nun abmelde kann ich ja immer noch fahren"
Polizist: "Ja, ist aber verboten"
Ich: "Das ist es doch jetzt auch"
Polizist: "Gesetz ist Gesetz"

Damit hätten wir uns die ersten 7 Zeilen sparen können. In meinen Augen bleibt es eine behördliche Idiotie, die als Anekdote ganz witzig sein mag, aber eingebettet in unsäglichen Gesetzesmüll, einen der vielen Nägelchen darstellen, die Leute zum Auswandern und zum Bruch mit diesem Staat bewegen. Es sind nicht nur immer die "ganz großen Sachen" die einen dazu bringen.

WIENER
09.05.2008, 22:18
Genau das ist der Punkt. So wurde mir gegenüber auch argumentiert. Der Dialog war etwa der:

Ich: "Hören Sie, der Wagen ist kaputt und gar nicht fahrbereit"
Polizist: "Aber wenn Sie ihn reparieren können sie jederzeit damit fahren"
Ich: "Aber ich darf nicht, habe ja keinen TÜV"
Polizist: "Ja, aber sie könnten wenn sie wollten"
Ich: "Wenn ich den Wagen nun abmelde kann ich ja immer noch fahren"
Polizist: "Ja, ist aber verboten"
Ich: "Das ist es doch jetzt auch"
Polizist: "Gesetz ist Gesetz"

Damit hätten wir uns die ersten 7 Zeilen sparen können. In meinen Augen bleibt es eine behördliche Idiotie, die als Anekdote ganz witzig sein mag, aber eingebettet in unsäglichen Gesetzesmüll, einen der vielen Nägelchen darstellen, die Leute zum Auswandern und zum Bruch mit diesem Staat bewegen. Es sind nicht nur immer die "ganz großen Sachen" die einen dazu bringen.

logisch das man sich dabei verarscht vorkommt und Bullen und Gesetzgeber nicht mehr für ganz voll nimmt.

Manfred_g
09.05.2008, 23:00
logisch das man sich dabei verarscht vorkommt und Bullen und Gesetzgeber nicht mehr für ganz voll nimmt.

Ja und folgendem Schwank nicht unähnlich (nur ist es hier nicht die Polizei, sondern Till Eulenspiegel)

Till geht ins Wirtshaus ist hungrig aber auch abgebrannt. Er setzt sich hin und bestellt einen Schoppen Rotwein. Der Wirt bringt alsbald den Wein. Till rührt ihn nicht an und sagt nach einigen Minuten zum Wirt, ob er denn für gleichen Wert nicht lieber Brot und ein Stück Käse bekommen kann. Etwas genervt geht der Wirt darauf ein, nimmt den Wein wieder mit und bringt die Brotzeit.
Till läßt es sich schmecken. Schließlich fragt der Wirt, ob er denn Brot und Käse abkassieren dürfe.
Till tut ganz verwundert: "aber dafür habe ich Euch doch den Rotwein gegeben".
Wirt: "Ja, aber den habt Ihr doch auch nicht bezahlt!!"
Till: "Aber ich habe ihn doch auch nicht getrunken".

Angeblich grübelt der Wirt heute noch darüber, was an der Geschichte faul ist. :D

Stadtknecht
10.05.2008, 09:54
Da wäre ich nicht so sicher!

Skurrile Typen gibt es in der Verwaltung ebenso, wie in anderen Berufen.

harlekina
10.05.2008, 10:41
Skurrile Typen gibt es in der Verwaltung ebenso, wie in anderen Berufen.

Leider, und auch immer wieder solche, die ihre Macht ausüben wollen.

Manfred_g
10.05.2008, 21:52
Skurrile Typen gibt es in der Verwaltung ebenso, wie in anderen Berufen.


Leider, und auch immer wieder solche, die ihre Macht ausüben wollen.

Das ist zweifellos richtig so, man muß aber trotzdem die Besonderheit sehen:

Wenn ein "Normalbürger" aus der Reihe tanzt, ist es üblicherweise Aufgabe der Staatsorgane, die größeren Übel zu verhindern, bzw. es wenigstens redlich zu versuchen. Dafür werden sie bezahlt, das ist der Deal.

Wenn nun die Staatsorgane (Ämter, Polizei, gar Gerichte etc.) selbst mehr und mehr vom Bürger als "Amokläufer" empfunden werden, hat das schon eine grundsätzlich andere Qualität.