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Vollständige Version anzeigen : Erbschaftssteuer



Würfelqualle
02.05.2008, 09:04
Meine Freundin erbt in den nächsten Jahren von ihrem Vater das Elternhaus. Es hat einen ungefähren Wert von 450.000 €. Nun meldete gestern meine Freundin ihre Bedenken wegen dem Erbfall an. Weil sie, wenn sie das Haus erbt, ja Erbschaftssteuer zahlen muss und das nicht wenig. Ich habe da keine Ahnung, aber da sind bestimmt 8-10 % fällig. Nun habe ich ihr geraten, sich das Haus einfach schenken zu lassen, dann muss sie keine Erbschaftssteuer zahlen. War das richtig ?


Gruss vonne Würfelqualle

Felidae
02.05.2008, 09:08
Sie weiß, dass ihr Vater nächstes Jahr stirbt? Bedenklich. Oder bekommt sie das Haus als Schenkung? Das ist nämlich ein Unterschied.

politisch Verfolgter
02.05.2008, 09:09
Sich alle 10 Jahre nen Teil übereignen lassen. Nu isses wohl leider zu spät.

Rheinlaender
02.05.2008, 09:11
Das Haus in einen Trust legen, die Freundin als Beguenstige des Trust, aber nicht als Trustee, nach dem Erblasser einsetzen und den Trust 10 Jahre nach dem Erbfall aufloesen. Der Trustee sollte ein Anwalt sein. Ein guter Anwalt sollte einen Referenzanwalt hierfuer z. B. auf den Kanalinseln benennen koennen. Zumindest klappt das hier.

NB: Hier waere das Erbe steuerfrei. Bei Estates bis ca. £310'000 faellt keine Erbschaftssteuer an, dafuer wird £ ueber den Betrag mit 40% veranschlagt.

Würfelqualle
02.05.2008, 09:12
Sie weiß, dass ihr Vater nächstes Jahr stirbt? Bedenklich. Oder bekommt sie das Haus als Schenkung? Das ist nämlich ein Unterschied.

Der Vater ist Mitte 70 und nicht mehr der gesündeste. Sie würde also im Sterbefall das Haus erben.


Gruss vonne Würfelqualle

politisch Verfolgter
02.05.2008, 09:19
Leider alles zu spät. Wenn die Mutter noch lebte, könnte sie einen Teil erben, den sukzessive verschenken und den Rest vererben.

Würfelqualle
02.05.2008, 09:23
Leider alles zu spät. Wenn die Mutter noch lebte, könnte sie einen Teil erben, den sukzessive verschenken und den Rest vererben.

Den Teil von der Mutter hat sie abgelehnt.


Gruss vonne Würfelqualle

politisch Verfolgter
02.05.2008, 09:29
Na dann kannse den anderen Teil ja auch ablehnen ;-)
Z.B. an Würfelqualle ;-)

Würfelqualle
02.05.2008, 09:34
Na dann kannse den anderen Teil ja auch ablehnen ;-)
Z.B. an Würfelqualle ;-)

Brauch ich nicht. Ich habe meine Eigentumswohnung und bekomme das Haus meiner Eltern. Da wäre dann auch Erbschaftssteuer fällig.

X(


Gruss vonne Würfelqualle

Praetorianer
02.05.2008, 09:39
Meine Freundin erbt in den nächsten Jahren von ihrem Vater das Elternhaus. Es hat einen ungefähren Wert von 450.000 €. Nun meldete gestern meine Freundin ihre Bedenken wegen dem Erbfall an. Weil sie, wenn sie das Haus erbt, ja Erbschaftssteuer zahlen muss und das nicht wenig. Ich habe da keine Ahnung, aber da sind bestimmt 8-10 % fällig. Nun habe ich ihr geraten, sich das Haus einfach schenken zu lassen, dann muss sie keine Erbschaftssteuer zahlen. War das richtig ?


Gruss vonne Würfelqualle

Alles, was innerhalb der letzten 10 Jahre nach Eintritt des Erbfalles geschenkt wurde, wird bei der Bemessung der Erbschaftssteuer mit berücksichtigt.

Zunächst mal Folgendes:

1. Eine Erbschaftssteuerreform ist im Gespräch, die sich massiv zu Gunsten direkter Erbfolger (das wäre sie, wenn sie es von ihrem Vater erbt) auswirkt, die Freibeträge könnten für sie deutlich angehoben werden. Wenn die Erbschaft also noch ein paar wenige Jährchen warten könnte, wäre das gut.

Schon jetzt müsste sie einen Freibetrag von um die 200 000 Euro haben.

2. Der Wert, der für Immobilien angesetzt wird, war früher (Jahresmietex12,5 - Korrekturwerte für Altbauten). Ich weiß nicht, wie es jetzt aussieht, nachdem ein Erbe von Kapital mal dagegen geklagt und gewonnen hatte.

Der Gesetzgeber berücksichtigt aber, dass man deinen "ungefähren, geschätzten Wert" einerseits nicht immer bekommt, andererseits nie sofort umsetzen könnte. Die Werte von Immobilien werden meist massiv unter dem gefühlten Wert angesetzt, was aber manchmal auch vernünftig ist, weil man den auch nicht jederzeit bekommen kann.


Vielleicht sollte sie mit ihrem Vater mal einen Steuerberater kontaktieren?

Rheinlaender
02.05.2008, 09:39
Brauch ich nicht. Ich habe meine Eigentumswohnung und bekomme das Haus meiner Eltern. Da wäre dann auch Erbschaftssteuer fällig.

Der Trick nichts zu erben, zumindest auf den Papier. Deshalb muss der Erblasser vorher sich auf dem Papier arm machen, das geht am einfachsten ueber einen Trust. Das Vermoegen kommt in ein Trust mit einem Land ohne Schenckungssteuer (Kanalinseln, Ilse of Man, etc.) der von einem dortigen Anwalt verwaltet wird.

Der Erblasser bleibt aber der Beguenstigte, kann also weiterwohnen. Der Erbe tritt nur als zweiter Beguenstiger ein. Nach etwa 10 Jahren kann man den Trust auflosen und der "Erbe" kann frei verfuegen.

elas
02.05.2008, 09:39
Das Haus in einen Trust legen, die Freundin als Beguenstige des Trust, aber nicht als Trustee, nach dem Erblasser einsetzen und den Trust 10 Jahre nach dem Erbfall aufloesen. Der Trustee sollte ein Anwalt sein. Ein guter Anwalt sollte einen Referenzanwalt hierfuer z. B. auf den Kanalinseln benennen koennen. Zumindest klappt das hier.

NB: Hier waere das Erbe steuerfrei. Bei Estates bis ca. £310'000 faellt keine Erbschaftssteuer an, dafuer wird £ ueber den Betrag mit 40% veranschlagt.

Vor sowas rate ich dringend ab.

Das Erbe verbleibt dann im wesentlichen bei den Rechtsverdrehern.

Praetorianer
02.05.2008, 09:42
Der Vater ist Mitte 70 und nicht mehr der gesündeste. Sie würde also im Sterbefall das Haus erben.


Gruss vonne Würfelqualle

Besteht noch Hoffnung, dass ihr Vater noch ein paar nette Jahre vor sich hat? Das wäre bei der in der Schwebe befindlichen Erbschaftssteuerreform das beste.

Bei einem Freibetrag von 400 000 Euro hätte sich das Problem ja schon fast erledigt.

Rheinlaender
02.05.2008, 09:43
Vor sowas rate ich dringend ab.

Das Erbe verbleibt dann im wesentlichen bei den Rechtsverdrehern.

Du musst zu einer Law-Firma gehen, die schon mal ihre 100 Jahre auf dem Buckel hat. Soetwas kostest natuerlich, ich wuerde mal ein vierstelligen Betrag fuer die Anwaelte und den Papierkram einrechnen.

elas
02.05.2008, 09:47
Du musst zu einer Law-Firma gehen, die schon mal ihre 100 Jahre auf dem Buckel hat. Soetwas kostest natuerlich, ich wuerde mal ein vierstelligen Betrag fuer die Anwaelte und den Papierkram einrechnen.

Wenn der Klient unbedarft ist....wohl das zehnfache.

Dann kann sie gleich Steuer bezahlen und hat Frieden.

Praetorianer
02.05.2008, 09:51
Du musst zu einer Law-Firma gehen, die schon mal ihre 100 Jahre auf dem Buckel hat. Soetwas kostest natuerlich, ich wuerde mal ein vierstelligen Betrag fuer die Anwaelte und den Papierkram einrechnen.

Irgendwann ist halt die Frage, zu was man bereit ist, um Erbschaftssteuern in der Höhe von

0 - 20 000 Euro

zu vermeiden.

Würfelqualle
02.05.2008, 10:12
Besteht noch Hoffnung, dass ihr Vater noch ein paar nette Jahre vor sich hat? Das wäre bei der in der Schwebe befindlichen Erbschaftssteuerreform das beste.

Bei einem Freibetrag von 400 000 Euro hätte sich das Problem ja schon fast erledigt.

Na bis 1. Januar 2009 wird er wohl noch machen. 400.000 € wären dann steuerfrei für Kinder und was ist mit den restlichen 50.000 € ?


Gruss vonne Würfelqualle

Rheinlaender
02.05.2008, 10:12
Irgendwann ist halt die Frage, zu was man bereit ist, um Erbschaftssteuern in der Höhe von

0 - 20 000 Euro

zu vermeiden.

Zumal es die Verfuegbarkeit ueber das Erbe fuer lange Zeit erheblich beschraenkt. Ich kenne das nur zu gut.

Praetorianer
02.05.2008, 11:05
Na bis 1. Januar 2009 wird er wohl noch machen. 400.000 € wären dann steuerfrei für Kinder und was ist mit den restlichen 50.000 € ?


Gruss vonne Würfelqualle

Wahrscheinlich wird der Wert nichtmal annäherend auf 450 000 angesetzt, wenn es das in etwa wert ist.

Aber bis die Erbschaftssteuerreform wirklich in trockenen Tüchern ist, kann das auch noch länger hin sein. Dann hat sie einen Freibetrag von etwa 200 000 Euro noch dem jetzigen Recht.

Dann ist wichtig, wie der Wert der Immobilie tatsächlich angesetzt wird (vermutlich erheblich weniger als der tatsächliche Wert). Auf die Differenz, die zwischen Steuerfreibetrag und dem angesetzten Wert bleibt, wird dann eine Steuer erhoben, diese ist anfangs gestaffelt.

Frag lieber mal einen Steuerberater. Meine ganz grobe Schätzung hast du oben mal gesehen, die ist aber ohne genaue Kenntnis nicht fundiert.

Don
02.05.2008, 15:30
Na bis 1. Januar 2009 wird er wohl noch machen. 400.000 € wären dann steuerfrei für Kinder und was ist mit den restlichen 50.000 € ?


Gruss vonne Würfelqualle

Hauptsächlich geht es darum, wie hoch das Haus bewertet wird. Verbindlichen Rat dazu bekommst du von einem Steuerberater. Besser noch, Steueranwalt. Das kostet ein paar hundert Euronen, ist aber gut angelegtes Geld.

Günstiger geht es hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/

FranzKonz
02.05.2008, 15:39
Vor sowas rate ich dringend ab.

Das Erbe verbleibt dann im wesentlichen bei den Rechtsverdrehern.

:top:

Noch einer, der eine Aversion gegen die Angehörigen parasitärer Berufe hat. :D

Heinrich_Kraemer
02.05.2008, 15:58
Meine Freundin erbt in den nächsten Jahren von ihrem Vater das Elternhaus. Es hat einen ungefähren Wert von 450.000 €. Nun meldete gestern meine Freundin ihre Bedenken wegen dem Erbfall an. Weil sie, wenn sie das Haus erbt, ja Erbschaftssteuer zahlen muss und das nicht wenig. Ich habe da keine Ahnung, aber da sind bestimmt 8-10 % fällig. Nun habe ich ihr geraten, sich das Haus einfach schenken zu lassen, dann muss sie keine Erbschaftssteuer zahlen. War das richtig ?


Gruss vonne Würfelqualle

Auf jeden Fall, wenn möglich, Anwälte zur Beratung unbedingt vermeiden, da diese am Streitwert entlohnt werden!!! Besser einen guten Steuerberater, der auch Rechtsbeistand ist, hinzuziehen.

Don
02.05.2008, 16:53
Auf jeden Fall, wenn möglich, Anwälte zur Beratung unbedingt vermeiden, da diese am Streitwert entlohnt werden!!! Besser einen guten Steuerberater, der auch Rechtsbeistand ist, hinzuziehen.

Quatsch. Die Honorarordnung für Anwälte gilt für die Vertretung vor Gericht. Einen Anwalt den ich für interne Konsultation beauftrage bekommt das Honorar, das zuvor vereinbart wird. In Fällen wie diesen wird ein Steuerfachanwalt im Vorfeld z.B. seinen Stundensatz mitteilen.
Einen Streitwert gibt es mangels Streit noch gar nicht.

Manfred_g
02.05.2008, 18:20
Meine Freundin erbt in den nächsten Jahren von ihrem Vater das Elternhaus. Es hat einen ungefähren Wert von 450.000 €. Nun meldete gestern meine Freundin ihre Bedenken wegen dem Erbfall an. Weil sie, wenn sie das Haus erbt, ja Erbschaftssteuer zahlen muss und das nicht wenig. Ich habe da keine Ahnung, aber da sind bestimmt 8-10 % fällig. Nun habe ich ihr geraten, sich das Haus einfach schenken zu lassen, dann muss sie keine Erbschaftssteuer zahlen. War das richtig ?


Gruss vonne Würfelqualle

Nein, das ist leider nicht richtig. Es ist schon so, wie PV sagt. Google mal, dann kann man anhand von Freibetrag und Steuerklasse rauskriegen, wieviel man berappen muß. Jedoch ist das Verfahren der Berechnung des Objektes, wie sie das Finanzamt durchführt, etwas eigenwillig. Da wäre vielleicht ein Steuerberater sinnvoll. Evtl. auch das Haus bzw. Grundstück bewerten lassen. Jedenfalls ist wichtig, den Wert des hauses möglichst niedrig anzusetzen. Das Finanzamt geht dabei entweder von einer Mieteinnahme aus, die über 12,5 jahre erzielbar wären oder von vergleichbaren Grundstückswerten. Irgendwie nehmen sie das, was fürs Finanzamt am meisten Kohle bringt :D.
Aber soviel ich weiß, wird doch die Erbschaftssteuer geändert oder? Oder wurde sie das bereits?

Heinrich_Kraemer
02.05.2008, 19:20
Quatsch. Die Honorarordnung für Anwälte gilt für die Vertretung vor Gericht. Einen Anwalt den ich für interne Konsultation beauftrage bekommt das Honorar, das zuvor vereinbart wird. In Fällen wie diesen wird ein Steuerfachanwalt im Vorfeld z.B. seinen Stundensatz mitteilen.
Einen Streitwert gibt es mangels Streit noch gar nicht.

Das mag schon richtig sein. Soweit ich dies nachvollzogen habe (ein Kumpel hat's z.Z. verwaltungsrechtlich), richtet sich die Bezahlung nach dem Streitwert, wenn der Anwalt für seinen Mandanten tätig wird, auch wenn es nicht vor Gericht geht.

Daß man Stundenhonorar vereinbaren kann ist mir ebenfalls bekannt. Bei einer Erbsache bin ich dennoch skeptisch, weil ich dieser Brut nicht über den Weg traue, sofern der Streitwert hier sehr hoch ist.

Einigt man sich eh schon vornherein, daß man insgesamt am wenigsten Steuern zahlen will, ist ein Steuerberater auf jeden Fall günstiger.

Praetorianer
02.05.2008, 19:21
Nein, das ist leider nicht richtig. Es ist schon so, wie PV sagt. Google mal, dann kann man anhand von Freibetrag und Steuerklasse rauskriegen, wieviel man berappen muß. Jedoch ist das Verfahren der Berechnung des Objektes, wie sie das Finanzamt durchführt, etwas eigenwillig. Da wäre vielleicht ein Steuerberater sinnvoll. Evtl. auch das Haus bzw. Grundstück bewerten lassen. Jedenfalls ist wichtig, den Wert des hauses möglichst niedrig anzusetzen. Das Finanzamt geht dabei entweder von einer Mieteinnahme aus, die über 12,5 jahre erzielbar wären oder von vergleichbaren Grundstückswerten. Irgendwie nehmen sie das, was fürs Finanzamt am meisten Kohle bringt :D.
Aber soviel ich weiß, wird doch die Erbschaftssteuer geändert oder? Oder wurde sie das bereits?

Meines Wissens hat ein Kläger letztinstanzlich Recht bekommen, der gegen die massive Übervorteilung von Immobiienerben geklagt hatte (er selber hatte wohl Barvermögen geerbt). Vorher war es wie du sagtest, Jahresmiete x 12,5 abzüglich eines Prozentsatzes für Altbauten je nach Alter. Nun wird der Gesetzgeber neu ansetzen.

Allerdings ist wie gesagt eine Erbschaftssteuerreform in der Schwebe, nach der direkte Nachfahren erheblich besser gestellt werden, was in dem Falle positiv wäre.

Ich würde einen Steuerberater kontaktieren und abwarten.

Rheinlaender
02.05.2008, 19:26
Ich weiss nicht, ob dies in D-Land moeglicht ist, aber hier ist es ueblich mit der Inland Revenue einen Deal zu machen und sich in Verhandlungen auf einen Steuerbetrag zu einigen, insbesondere, wenn Werte nur schwer festgesetzt werden koennen.

Manfred_g
02.05.2008, 19:44
Das Finanzamt mag Geld nehmen, aber nach meiner Empfindung ist die Institution als solche zumindest noch "ehrlich" und die zu erwartenden Kosten, haben blieben schon das ein oder andere Mal unter meinen Befürchtungen. Schlimmer finde ich bei einer Erbschaft beinahe die versteckten, scheinheiligen Kosten. So z.B. die Gebühren, die beim Nachlaßgericht anfallen können. Erkundige Dich schon mal, was die verlangen für einen Erbschein :scare: (der allerdings oft nicht benötigt wird).

Praetorianer
03.05.2008, 16:05
Das Finanzamt mag Geld nehmen, aber nach meiner Empfindung ist die Institution als solche zumindest noch "ehrlich" und die zu erwartenden Kosten, haben blieben schon das ein oder andere Mal unter meinen Befürchtungen. Schlimmer finde ich bei einer Erbschaft beinahe die versteckten, scheinheiligen Kosten. So z.B. die Gebühren, die beim Nachlaßgericht anfallen können. Erkundige Dich schon mal, was die verlangen für einen Erbschein :scare: (der allerdings oft nicht benötigt wird).

Genau das kann ich bestätigen. Der Staat ist mehr als bescheiden, was das Kassieren bei Immobilien angeht; Notare und die üblichen Amtsgänge schlucken einiges.

Stadtknecht
03.05.2008, 17:14
Wie sieht es aus, wenn sie sich das Haus überschreiben läßt?

Am besten mal einen Anwalt fragen.