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Vollständige Version anzeigen : Daschner: "keine Folter angedroht"



Ekelbruehe
18.11.2004, 20:31
Wundert mich, dass es bisher noch keinen Thread ueber die angeblichen Foltervorwuerfe im Falle Jakob von Metzler gab.

Wie dem auch sei, zwischen Folterandrohung und der Durchfuehrung ist es meines Erachtens ein himmelweiter Unterschied, obwohl Amnesty International meint, dass auch Androhung von Folter, Folter waere.
Amnesty International meint auch, die Wuerde des Menschen (in diesem Falle, die des Taeters), sei hoeher anzusiedeln, als durch Drohung mit Gewalt ein anderes Leben zu retten, da jedes Leben gleichwertig sei.

Ich hoffe, dass Daschner und der mitangeklagte Kommissar freigesprochen werden und zwar juristisch und moralisch.

Leider gab es vor dem Prozess schon wieder Demonstranten, die gegen die Angeklagten gehetzt haben und irgendwas von "Wuerde des Menschen" geschrien haben.
Der arme Jakob von Metzler wuerde sich im Grabe umdrehen, bei so einer Scheisse und die Eltern muessen fassungslos sein.

Leider begreifen viele Leute nicht, dass "Folter" in Deutschland wohl eher ein anderes Niveau haette, als Folter im Nahen- und Mittleren Osten, einigen afrikanischen Laendern usw. hat.

Fuer mich ist ein Moerder definitiv weniger Wert als sein Opfer!

Schwind
18.11.2004, 20:43
Auch wenn ich in diesem speziellen Falle auch eher für Freispruch plädieren würde, so leben wir doch in einer Gesellschaft, in der Richtlinien und damit Grenzen festgelegt werden müssen. Kein Gesetz der Welt kann auf jeden individuellen Fall zugeschnitten sein, nie können alle Begebenheiten berücksichtigt werden, der Aufwand wäre alleine schon zu groß.

Also entweder wir verweisen auch den 17,9 Jährigen aus dem Kino, wenn er einen Film ab achtzehn sehen will, oder wir müssen alle Jugendlichen den Film sehen lassen; wenn du verstehst was ich meine.

Wir können schlecht auf der einen Seite Gesetze gegen Folter vertreten und auf der anderen Seite gegen sie handeln, nur weil wir plötzlich einen Fall mehr oder minder persönlich miterleben. Würden die Polizisten straffrei davonkommen, so kann man erwarten, dass auch in Zukunft derlei Methoden mit Verweis auf eben diesen Fall angewendet werden.

MfG
Eneb

Ekelbruehe
18.11.2004, 20:47
Natuerlich musste ich mit einer Threaderstellung erstmal ein wenig polarisieren, die Differenzierung, so sollte es zumindest sein, sollte in der Interaktion der User bestehen.

Manfred_g
18.11.2004, 23:28
Auch wenn ich in diesem speziellen Falle auch eher für Freispruch plädieren würde, so leben wir doch in einer Gesellschaft, in der Richtlinien und damit Grenzen festgelegt werden müssen. Kein Gesetz der Welt kann auf jeden individuellen Fall zugeschnitten sein, nie können alle Begebenheiten berücksichtigt werden, der Aufwand wäre alleine schon zu groß.

Also entweder wir verweisen auch den 17,9 Jährigen aus dem Kino, wenn er einen Film ab achtzehn sehen will, oder wir müssen alle Jugendlichen den Film sehen lassen; wenn du verstehst was ich meine.

Wir können schlecht auf der einen Seite Gesetze gegen Folter vertreten und auf der anderen Seite gegen sie handeln, nur weil wir plötzlich einen Fall mehr oder minder persönlich miterleben. Würden die Polizisten straffrei davonkommen, so kann man erwarten, dass auch in Zukunft derlei Methoden mit Verweis auf eben diesen Fall angewendet werden.

MfG
Eneb

Volle Zustimmung. Ich erlebe da grade dieselben Konflikte wie Du.

Schlumpf
19.11.2004, 10:05
Wer wurde denn vom bösen Angeklagten gefoltert?
Ist die Anweisung "hart anpacken" der Aufruf zur Folter?
Glaubt irgendjemand, dass die Folter die der böse Angeklagte dem armen Mörder angedroht hat schlimmer war als die tägliche Folter, die er jetzt gerade im Gefängins durch seine Mitinsassen erfährt?

John Donne
19.11.2004, 10:51
Auch wenn ich in diesem speziellen Falle auch eher für Freispruch plädieren würde, so leben wir doch in einer Gesellschaft, in der Richtlinien und damit Grenzen festgelegt werden müssen. Kein Gesetz der Welt kann auf jeden individuellen Fall zugeschnitten sein, nie können alle Begebenheiten berücksichtigt werden, der Aufwand wäre alleine schon zu groß.

Also entweder wir verweisen auch den 17,9 Jährigen aus dem Kino, wenn er einen Film ab achtzehn sehen will, oder wir müssen alle Jugendlichen den Film sehen lassen; wenn du verstehst was ich meine.

Wir können schlecht auf der einen Seite Gesetze gegen Folter vertreten und auf der anderen Seite gegen sie handeln, nur weil wir plötzlich einen Fall mehr oder minder persönlich miterleben. Würden die Polizisten straffrei davonkommen, so kann man erwarten, dass auch in Zukunft derlei Methoden mit Verweis auf eben diesen Fall angewendet werden.

MfG
Eneb

Den ersten zwei Abschnitten stimme ich voll zu. Die Gründe des letzten sind auch nicht von der Hand zu weisen. Ich bin aber der Meinung, Prinzipienreiterei wird der Sache nicht gerecht und sorgt lediglich dafür, daß sich der Staat á la Pontius Pilatus aus der Affäre zieht. Der in den Zeitungen konstruierte Fall eines verhafteten Terroristen, von dem man weiß, daß er weiß, wo in der Stadt eine Atombombe versteckt ist, mit der seine Terrororganisation die Allgemeinheit bedroht und erpreßt, bringt die Situation auf den Punkt: Ist die Menschenwürde bzw. die körperliche Unversehrtheit eines Einzelnen wertvoller als das Leben hunderttausender? So pharisäerhaft darf sich der Staat m.E. nicht aus der Affäre ziehen. Ich bin der Überzeugung, hier stößt das Rechtssystem an immanente Grenzen: Der Versuch, ein in sich geschlossenes Rechtssystem zu entwickeln, muß scheitern. Es werden immer Menschen notwendig sein, die moralische Integrität und Anstand besitzen, damit ein Rechtssystem funktioniert.
Kurz: Ich bin absolut dafür, daß der Fall untersucht und aufgeklärt wird. Gleichermaßen bin ich froh, nicht vor der Entscheidung von Herrn Daschner gestanden zu haben und meine, er hat richtig gehandelt. Ich wünsche ihm, daß er freigesprochen wird.
Hochanständig finde ich übrigens die Zusicherung von Herrn von Metzler, er werde für etwaige finanzielle Nachteile Daschners, die sich aus seinem Vorgehen in diesem Fall ergeben, aufkommen.

Kritisch ist in der Tat die Signalwirkung, die ein Freispruch haben kann. Leider ist davon auszugehen, daß aufgrund des Fehlens klarer, definierter Voraussetzungen, wann ein Handeln, wie Daschner es an den Tag legte, entschuldbar (oder sogar geboten?!) sein kann. Da aber gleichermaßen davon auszugehen ist, daß sich dieser Fall durch alle Instanzen ziehen wird, bleibt genug Zeit, hier vielleicht die Rahmenbedingungen zu klären. Oder wie gehabt im Vorgehen Daschner Folter zu sehen und damit m.E. der Würde der Opfer solcher Straftaten, wie sie der schon verurteilte Mörder Jakob von Metzlers begangen hat, Hohn zu sprechen.

Grüße
John

Scotty
19.11.2004, 12:11
Egal, wie entschieden wird, es wird kein befriedigendes Ergebnis geben. Den Entführungsfall habe ich nicht genau verfolgt. Soweit ich mich erinnere, war den Spuren nach die Täterschaft erwiesen, oder?
Gefühlsmäßig wäre das Handeln Daschners danach für mich nachvollziehbar und verständlich. Dem gegenüber steht sein gesetzeswidrige Verhalten, welches bei einer Verurteilung sich beruflich und persönlich sehr stark auswirken kann
. (Entlassung, Vorbestraft, Verlust der Pension)
Tendieren würde ich persönlich zu Freispruch in diesem speziellen Fall, aus dem Bauch heraus.
_Aber_: Wer garantiert, daß dieser Fall nicht als eine Art Freibrief von Leuten verstanden wird, um Repressalien gegen mutmaßliche Täter zu sanktionieren. Mutmaßlich deshalb, weil sehr oft nicht klar ist, ob jemand wirklich schuldig ist, sondern nur verdächtig ist.
Dies darf nicht (wieder) geschehen. Demnach sollte es zu einer Verhandlung und zu einer Verurteilung kommen. Daschner selber dürfte sich diese Folgen überlegt haben.
Das Gericht könnte zumindestens die Umstände als strafmildernd in ein eventuelles Urteil einfließen lassen.
Im gegenzug wird ein hartes Urteil für Unverständnis bei vielen führen, insbesondere bei der Familie des Opfers.
So oder so, ich möchte in diesem Falle nicht der Richter sein.

Schönen Tag an alle.

Scotty

Leyla
19.11.2004, 12:33
Ein gewisser Napoleon hat gegen Folter noch nicht mal moralisch argumentiert, sondern materialistisch. Weil ein Gefolterter im Zweifelsfall einfach die Dinge sagt, von denen er glaubt, dass der Folterer sie hören will - nur um kurzfristig eine relative Schmerzfreiheit zu erreichen. Das muss aber nicht zwangsläufig die Wahrheit sein, wenn die Ermittler mit ihren Vermutungen völlig daneben liegen.

Rorschach
19.11.2004, 12:48
Das Verhalten Daschners darf imo auf keinen Fall Einzug in den 'Alltag' der Ermittlungsbehörden halten, die Gründe dafür (Rechtsstaat, Moral) wurden ja schon genannt.
In diesem Einzelfall jedoch wurde die Geschicht wiederum aufgebauscht, bzw. sehr undifferenziert behandelt. Ich denke z.B. nicht, daß sich Daschner große Gedanken um sein Handeln gemacht hat sondern nur an den Jungen gedacht hat. So wäre die 'Folter' wohl schon an der praktischen Umsetzung gescheitert (in einem früheren Interview sprach er vom 'Polizeigriff' als Methode, ob das Folter und/oder effektiv ist bezweifel ich).
Das Zeitungsbeispiel, nach der Folter unter ganz bestimmten Umständen vertretbar wäre (Terrorist) halte ich für ein Scheinargument, denn so ein Mensch plant nicht einen verheerenden Anschlag, nur um ihn dann unter etwas Gewaltandrohung/-anwendung wieder auszuplaudern. Bei 'normalen' (nicht ideologisch verblendeten) Verbrechern dagegen kann die Folter alles an Geständnissen erzwingen, ob es der Wahrheitsfindung dienen würde, darf jedoch bezweifelt werden.

Scotty
19.11.2004, 13:12
Ein gewisser Napoleon hat gegen Folter noch nicht mal moralisch argumentiert, sondern materialistisch. Weil ein Gefolterter im Zweifelsfall einfach die Dinge sagt, von denen er glaubt, dass der Folterer sie hören will - nur um kurzfristig eine relative Schmerzfreiheit zu erreichen. Das muss aber nicht zwangsläufig die Wahrheit sein, wenn die Ermittler mit ihren Vermutungen völlig daneben liegen.

Zustimmung, hoffentlich hat er seinem Polizeiministert Joseph Fouché, Herzog von Otranto, der eine gefürchtete Geheimpolizei aufgebaut hat, auch diese Bedenken mitgeteilt. :2faces:

Grüße

Scotty

Ekelbruehe
19.11.2004, 20:12
Es ist aber schon erstaunlich, dass ein relativ hoeher Beamter wie Daschner, tatsaechlich mal moralisch (zumindest aus seiner Sicht) gehandelt hat, als an seine Karriere zu denken und sich nicht einfach stur auf das geltende Recht berufen hat, er waere auf der sicheren Seite gewesen, aber, so paradox es auch ist, durch eine menschlich vertretbare Entscheidung, hat er seine Karriere aufs Spiel gesetzt.

Wenn durch die Aktion das Leben des Opfers tatsaechlich gerettet worden waere, haetten Daschner und auch der Angeklagte Hauptkommissar, wohl etwas bessere Chancen einen Freispruch zu erlangen, bzw. sogar rehabilitiert zu werden, denn der Zeitgeist geht ja auch nicht an Juristen vorbei...

Roberto Blanko
19.11.2004, 23:38
Leider begreifen viele Leute nicht, dass "Folter" in Deutschland wohl eher ein anderes Niveau haette, als Folter im Nahen- und Mittleren Osten, einigen afrikanischen Laendern usw. hat.

Folter ist Folter und gehört geächtet. Herr Daschner ist hart zu bestrafen.

Gruß
Roberto

SaintJust
23.11.2004, 08:56
Ach ja....
Daschner ist hart zu bestrafen, manche fordern lebenslängliche Haftstrafe !?!?
Daschner - gleichgestellt mit Mördern und Schwerverbrechern.
DU BESPUCKST DIE OPFER DAMIT, LIEBER ROBERTO

Roberto Blanko
23.11.2004, 11:18
Die Strafe muß mindestens so hoch sein, daß er aus dem Polizeidienst entlassen wird. Solche Polizisten sind nicht fähig, ihr Amt auszuüben. Weltweit. Soll er doch irgendwo in der Verwaltung arbeiten, da kann er keinen Schaden anrichten.

Gruß
Roberto

Gärtner
23.11.2004, 11:43
Ich schrieb an anderer Stelle:

Auch wenn ich grundsätzlich gegen jede Form der Folter bin, so hat mich ein Einwand, den Wolfgang Bosbach bei der letztsonntäglichen "Christiansen"-Sendung vorbrachte, doch recht nachdenklich gemacht:

Gesetzt den Fall, ein Geiselnehmer droht, seinen Gefangenen umzubringen. In diesem Fall ist es legitim, den potentiellen Mörder durch den finalen Rettungsschuß auszuschalten.

Im Fall Metzeler bestand der Unterschied lediglich in der räumlichen Trennung von Täter und Opfer, der Entführer besaß noch immer die "Gewahrsamsverfügung" über das Opfer, dessen Leben auf das höchste bedroht war (jedenfalls mußte man damals davon ausgehen).


Ich gestehe, darauf noch keine eindeutige Antwort zu haben. Inwieweit ließe sich dann og. finaler Rettungsschuß mit einer hochnotpeinlichen Befragung vergleichen?

SaintJust
23.11.2004, 11:43
Hey Roberto,

denk etwas, nur etwas, an die OPFER !!
Ich möchte dich dabei sehen, wenn er deine Freundin entführt hätte.
Zudem ist ein Eingriff bei konkreter Geiselnahme (räumlich nicht getrennt) Pflicht für jeden Polizeibeamten, wieso sollte das bei -räumlicher Trennung- anders verlaufen ?

SaintJust
23.11.2004, 11:45
Oh, Gelehrter, da hast du mir nahezu zeitgleich das Wort aus dem Munde genommen....

Roberto Blanko
23.11.2004, 11:47
Weil erschießen und foltern zwei verschiedene Dinge sind. Der Finale Rettungsschuß wird doch nicht abgegeben, um den Täter zu foltern, sondern um die Geisel zu befreien. Das ist etwas anderes als wehrlosen "Tätern" Gewalt zuzufügen oder anzudrohen.

Gruß
Roberto

Siran
23.11.2004, 11:48
Ich halte die Frage, ob Folter in Ordnung ist oder nicht, für gar nicht so einfach.

In einem Rechtsstaat darf Folterung nicht erlaubt werden, weil das sonst der Willkür Tür und Tor öffnet und trotzdem bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass die Handlung der Polizei damals in Ordnung war. Schließlich bestand nach wie vor die Möglichkeit, dass das Kind noch lebt, es war aber damit zu rechnen, dass es innerhalb weniger Stunden nicht mehr am Leben ist, sondern qualvoll verhungert und verdurstet.

Gärtner
23.11.2004, 11:50
Weil erschießen und foltern zwei verschiedene Dinge sind. Der Finale Rettungsschuß wird doch nicht abgegeben, um den Täter zu foltern, sondern um die Geisel zu befreien. Das ist etwas anderes als wehrlosen "Tätern" Gewalt zuzufügen oder anzudrohen.
Wenn aber der Zweck derselbe ist?

Nun gut, der Zweck heiligt nicht alle Mittel.

Aber es ist schon interessant, daß die Tötung eines Geiselnehmers ohne weiteres hingenommen wird (die btw auch nicht völlig schmerzfrei ablaufen dürfte), nicht aber seine psychische / physische Behandlung unter Zwang.

John Donne
23.11.2004, 11:55
[..]
Aber es ist schon interessant, daß die Tötung eines Geiselnehmers ohne weiteres hingenommen wird (die btw auch nicht völlig schmerzfrei ablaufen dürfte), nicht aber seine psychische / physische Behandlung unter Zwang.

Allerdings! Und wie Siran schon sagte, ist diese Frage, on Folter absolut, also unabhängig vom Kontext, zu ächten ist, eine schwierige. Ich meine, hier stößt das Rechtssystem einfach an seine Grenzen.

Grüße
John

Roberto Blanko
23.11.2004, 11:55
Das erste ist eine klare Notwehrsituation. Aber einen wehrlosen, vielleicht gefesselten Menschen etwas anzutun ist wenig heldenhaft.

Gruß
Roberto

Siran
23.11.2004, 11:57
Das erste ist eine klare Notwehrsituation. Aber einen wehrlosen, vielleicht gefesselten Menschen etwas anzutun ist wenig heldenhaft.


Du bist also der Meinung, dass das Wohl des Täters über das Wohl des entführten Opfers geht, dass allein aufgrund der Handlungen des Täters akut vom (qualvollen) Tod bedroht ist?

Roberto Blanko
23.11.2004, 12:00
Nein, geht es nicht. Aber Artikel 1 des Grundgesetzes gilt auch für Täter.

Gruß
Roberto

Siran
23.11.2004, 12:03
Nein, geht es nicht. Aber Artikel 1 des Grundgesetzes gilt auch für Täter.

Gruß
Roberto

Wenn du den Täter aber schützt, dann tust du doch genau das. In dem Fall oben würdest du entscheiden, dass du das entführte Kind, von dem du annehmen musst, dass es noch lebt, sterben lässt...

Scotty
23.11.2004, 12:03
Nein, geht es nicht. Aber Artikel 1 des Grundgesetzes gilt auch für Täter.

Gruß
Roberto

Da finde ich, daß für jemanden, der ein Verbrechen gegen einen anderen Menschen begeht, dieses Grundrechtes verlustig gehen sollte.
Denn der Täter hat sich ja auch nicht an das GG gehalten.

Gruß

Scotty

Roberto Blanko
23.11.2004, 12:08
Denn der Täter hat sich ja auch nicht an das GG gehalten.

Dafür wird er ja auch bestraft. Aber der Staat hat sich an seine Gesetze zu halten, wer sonst sollte sich dran halten, wenn nicht er selber.


Da finde ich, daß für jemanden, der ein Verbrechen gegen einen anderen Menschen begeht, dieses Grundrechtes verlustig gehen sollte.

Und dieser Weg führt direkt in den Faschismus.

Gruß
Roberto

Roberto Blanko
23.11.2004, 12:11
Wenn du den Täter aber schützt, dann tust du doch genau das. In dem Fall oben würdest du entscheiden, dass du das entführte Kind, von dem du annehmen musst, dass es noch lebt, sterben lässt...

Das ist bitter für das Kind, aber in einem Rechtsstaat darf über Folter nicht mal nachgedacht werden.

Gefoltert wird in Deutschland schon genug, aber wenn es auch noch von oben abgesegnet wird, brechen alle Dämme.

Gruß
Roberto

Gärtner
23.11.2004, 12:16
Da finde ich, daß für jemanden, der ein Verbrechen gegen einen anderen Menschen begeht, dieses Grundrechtes verlustig gehen sollte.
Denn der Täter hat sich ja auch nicht an das GG gehalten.
Nun liegt es aber in der Natur der Grundrechte, daß man sie nicht einfach zu- oder aberkennen kann.

Gärtner
23.11.2004, 12:17
Gefoltert wird in Deutschland schon genug, aber wenn es auch noch von oben abgesegnet wird, brechen alle Dämme.
Das ist das einzige Argument.

Denn: Wenn man einmal angefangen hat, "ein bißchen" zu foltern, wo hört man auf?

John Donne
23.11.2004, 12:18
Das ist bitter für das Kind, aber in einem Rechtsstaat darf über Folter nicht mal nachgedacht werden.


Das erinnert mich irgendwie unschön an Pontius Pilatus: Der Staat wäscht seine Hände in Unschuld...

Grüße
John

John Donne
23.11.2004, 12:23
Das ist das einzige Argument.

Denn: Wenn man einmal angefangen hat, "ein bißchen" zu foltern, wo hört man auf?

Völlig richtig!
Aber m.E. führt der absolute Vorrang der Menschenwürde einfach zu menschlich und juristisch sowie letzlich im Gerechtigkeitssinne unbefriedigenden Ergebnissen. Ich finde ehrlich gesagt das "dann hat das Kind eben Pech gehabt" als eine doch sehr kaltschnäuzige Antwort.
Man könnte diesen Prozeß doch dazu nutzen, über klar definierte Ausnahmen nachzudenken und diese zu umreißen. Daß ein Dammbruch droht, ist klar ersichtlich. Aber das andere Ergebnis ist doch auch unbefriedigend.

Grüße
John

Siran
23.11.2004, 12:26
Ich finde ehrlich gesagt das "dann hat das Kind eben Pech gehabt" als eine doch sehr kaltschnäuzige Antwort.


Ich wundere mich dabei vor allem immer, wo die Menschenwürde des Kindes bleibt...

Scotty
23.11.2004, 12:32
Dafür wird er ja auch bestraft. Aber der Staat hat sich an seine Gesetze zu halten, wer sonst sollte sich dran halten, wenn nicht er selber.



Und dieser Weg führt direkt in den Faschismus.

Gruß
Roberto

Nö, denn Faschismus ist auch ein Verbrechen gegen das Grundgesetz.

Roberto Blanko
23.11.2004, 12:32
dann hat das Kind eben Pech gehab

Dieser Ausspruch war nicht von mir. Der Staat tut alles um die Würde des entführten Kindes zu schützen. Alles, was in seiner Macht steht. Foltern steht nicht in seiner (legitimen) Macht, oder er stellt sich auf die selbe Stufe wie der Entführer.

Gruß
Roberto

Scotty
23.11.2004, 12:34
Nun liegt es aber in der Natur der Grundrechte, daß man sie nicht einfach zu- oder aberkennen kann.

Ja, ich weiß.....das macht das ganze ja so schwierig, das Verhalten Daschners zu verarbeiten.
Wie gesagt, ich möchte nicht der Richter sein, der dieses Verfahren leitet.

Gruß

Scotty

PS: So siehst Du wirklich besser aus....nicht so finster :2faces:

John Donne
23.11.2004, 13:46
Ich wundere mich dabei vor allem immer, wo die Menschenwürde des Kindes bleibt...


Das meinte ich mich Pontius Pilatus:"Das Kind ist jetzt tot. Aber ich habe damit nichts zu tun. Das hat der Entführer zu verantworten. Meine Schutzpflicht gegenüber dem Kind mußte hinter die absolute Menschenwürde des Täters zurücktreten."

Grüße
John

Roberto Blanko
23.11.2004, 13:49
Meine Schutzpflicht gegenüber dem Kind mußte hinter die absolute Menschenwürde des Täters zurücktreten.

Es gibt (leider) keinen anderen rechtsstaatlichen Weg.

Gruß
Roberto

Gärtner
23.11.2004, 13:55
Wir haben hier anscheinend des klassischen Fall einer Grundrechtekollision vorliegen.

Das Grundrecht des Entführers auf Unantastbarkeit einerseits, dasselbe Grundrecht des Opfers andererseits.

Hier im Sinne einer Güterabwägung zu entscheiden, ist für den konkreten Fall zunächst einfach. Natürlich geht das Recht auf Leben dem Recht auf Unversehrtheit vor, nur: Welche Büchse der Pandora wird geöffnet, wenn grundsätzlich kodifiziert wird, ab wann man foltern darf?

Rorschach
23.11.2004, 14:05
Der finale Rettungsschuß ist, wenn er angewandt wird, die einzige realistische Möglichkeit, eine Krisensituation zu lösen, und zwar endgültig und eindeutig. Die Polizei greift schließlich nur in Extremsituationen darauf zurück, und erschießt nicht gleich jeden Geiselnehmer, nur um eine etwaige Eskalation zu verhindern.

Demgegenüber sehe ich in dem 'Folterfall' aber diesen Entscheidungszwang nicht. Wer garantiert, daß die Folter die Wahrheit erpresst?Wer sagt, daß der Entführer überhaupt etwas sagt?
Dazu kommen noch die Probleme, die solch eine Aufweichung der Rechtsstaatlichkeit mit sich bringen würde. Wer würde foltern, auf welche Weise? Was ist die legale Grundlage für so ein Vorgehen?
Ab wann darf man Foltern (sofort nach Festnahme, oder erst nach Tagen erfolgloser Verhöre)? Schließlich kann man nicht unbedingt davon ausgehen, daß sich ein Entführungsopfer in einer unmittelbaren Bedrohungslage befindet, was imo einen fundamentalen Unterschied zum finalen Rettungsschuß darstellt.

Ekelbruehe
23.11.2004, 14:08
Wir haben hier anscheinend des klassischen Fall einer Grundrechtekollision vorliegen.

Das Grundrecht des Entführers auf Unantastbarkeit einerseits, dasselbe Grundrecht des Opfers andererseits.
...



Emotional gesehen ist natuerlich klar, auf wessen Seite man steht.

Paradoxerweise ist der Rechtstaat, hier einmal wieder, eher vorteilhaft fuer den Taeter.

Folter ist natuerlich inakzeptabel, aber ein bisschen "good cop, bad cop" spielen, sollte als legitim angesehen werden.

Ausserdem ging es ja nicht darum, ein Gestaendnis rauszupressen, sondern um die Rettung eines Menschenlebens.

Warum redet man eigentlich von "Wuerde" bei so einem Schwerkriminellen?
Fuer mich sind diese Leute Wert-und Wuerdelos, also gibt es da eigentlich keine Verletzung der Wuerde...

Gärtner
23.11.2004, 14:12
Ausserdem ging es ja nicht darum, ein Gestaendnis rauszupressen, sondern um die Rettung eines Menschenlebens.
Das schrieb ich ja auch im weiteren.



Warum redet man eigentlich von "Wuerde" bei so einem Schwerkriminellen?
Fuer mich sind diese Leute Wert-und Wuerdelos, also gibt es da eigentlich keine Verletzung der Wuerde...
Subjektiv sicher nachvollziehbar, aber rechtsphilosophisch unhaltbar. Wer entscheidet wann nach welchen Kriterien, ob man seine Würde ungeteilt, zur Hälfte, ein bißchen oder gar nicht besitzt?

Würde ist unteilbar.

Ekelbruehe
23.11.2004, 14:34
Das schrieb ich ja auch im weiteren.



Subjektiv sicher nachvollziehbar, aber rechtsphilosophisch unhaltbar. Wer entscheidet wann nach welchen Kriterien, ob man seine Würde ungeteilt, zur Hälfte, ein bißchen oder gar nicht besitzt?

Würde ist unteilbar.


Genau, Wuerde ist unteilbar, entweder man hat sie (man muss sie sich nochnichtmal verdienen) wie jeder Mensch sie von Geburt an hat (bzw. haben sollte) oder man verspielt sie.

Nur weil jemand aussieht wie ein Mensch, ist er es nicht unbedingt.

Roberto Blanko
23.11.2004, 14:42
Genau, Wuerde ist unteilbar, entweder man hat sie (man muss sie sich nochnichtmal verdienen) wie jeder Mensch sie von Geburt an hat (bzw. haben sollte) oder man verspielt sie.

Nur weil jemand aussieht wie ein Mensch, ist er es nicht unbedingt.

Was sagt das Neue Testament dazu?

Denn wer sich selbst erhöht, der soll erniedrigt werden; und wer sich selbst erniedrigt, der soll erhöht werden. (Lukas XIV)

Hier erhöht sich gerade einer in unglaubliche Höhen...

Sehen wir weiter...

Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn nach welchem Recht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr meßt, wird auch euch zugemessen werden. (Matthäus VII)

Da ist kein Kommentar meinerseits von Nöten.

Gruß
Roberto

Ekelbruehe
23.11.2004, 14:49
Was sagt das Neue Testament dazu?

Denn wer sich selbst erhöht, der soll erniedrigt werden; und wer sich selbst erniedrigt, der soll erhöht werden. (Lukas XIV)

Hier erhöht sich gerade einer in unglaubliche Höhen...

Sehen wir weiter...

Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn nach welchem Recht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr meßt, wird auch euch zugemessen werden. (Matthäus VII)

Da ist kein Kommentar meinerseits von Nöten.

Gruß
Roberto


Tja, leider sehe ich die Bibel nicht als Messlatte, was Moral angeht.

Roberto Blanko
23.11.2004, 14:52
Wieso leider?

Gruß
Roberto

Ekelbruehe
23.11.2004, 14:55
Wieso leider?

Gruß
Roberto

Ich bitte Dich, es war doch klar wie es gemeint war im Kontext. :rolleyes:

Ekelbruehe
25.11.2004, 13:10
http://de.news.yahoo.com/041125/286/4b6tl.html


Zudem sei ihm gesagt worden, er werde mit zwei "großen fetten Negern" in eine Zelle gesperrt, wo sie ihn missbrauchen würden. "Dann hatte ich wirklich Angst hier nicht mehr lebend rauszukommen, und habe gesagt, wo die Leiche des Jungen versteckt sei", sagte Gäfgen.

:))
Was fuer eine Folter...