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Vollständige Version anzeigen : Gewinnbeteiligung für Arbeitnehmer - endlich!?



elas
22.04.2008, 10:17
Berlin -
Die große Koalition will die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenskapital ausbauen. Nach mehrmonatigen Beratungen legte eine Arbeitsgruppe aus SPD und Union am Montag Eckpunkte vor. Das Konzept sieht eine stärkere Förderung der direkten Beteiligung als auch die Beteiligung an Branchenfonds vor. Deutschland sei unterdurchschnittlich, was die Beteiligung der Arbeitnehmer an ihren Betrieben angehe, sagte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). „Das wollen wir ändern.


http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Mitarbeiterbeteiligung;art271,2517554

War diese Maßnahme nicht überfällig?
und warum jetzt so plötzlich ohne grosse öffentliche Debatte?

politisch Verfolgter
22.04.2008, 10:26
Es geht um den value, um die Wertschöpfung: sie ist individuell mental leistungsäquivalent zu erwirtschaften und leistungsgerecht zu verteilen. Dazu geeignete betriebl. Renditeobjekte sind investiv zu nutzen und diversif zu vernetzen. Wir haben uns damit die Naturgesetze immer umfassender zu instrumentalisieren statt die Einen Anderen.
Rationalisierungseffizient diversif vernetzende Investivnutzung geht analog stiller untätiger anonymer Teilhabe.
Es hat derart gegen Bezahlung nutzbare betriebl. Renditeobjekte zu geben, das muß politisch ebenso gewollt sein, wie shareholder gewollt sind, denen sog. "Arbeitsverträge" sog. "Arbeitnehmer" rechtsräumlich zugesichert sind.
Denn der Rechtsraum hat den Nutzen des gesamten Souveräns zu bezwecken, der damit Subjekt, also Zweck und somit Gegenstand seiner Wertschöpfung ist.
Wir benötigen wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik für die vollwertige Marktteilnahme betriebsloser Anbieter.
Erst damit haben wir eine Leistungsgesellschaft.

berty
22.04.2008, 12:30
Berlin -
Die große Koalition will die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenskapital ausbauen. Nach mehrmonatigen Beratungen legte eine Arbeitsgruppe aus SPD und Union am Montag Eckpunkte vor. Das Konzept sieht eine stärkere Förderung der direkten Beteiligung als auch die Beteiligung an Branchenfonds vor. Deutschland sei unterdurchschnittlich, was die Beteiligung der Arbeitnehmer an ihren Betrieben angehe, sagte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). „Das wollen wir ändern.


http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Mitarbeiterbeteiligung;art271,2517554

War diese Maßnahme nicht überfällig?
und warum jetzt so plötzlich ohne grosse öffentliche Debatte?

Überfällig? Ziemlich hirnrissig ist das. Der Arbeitnehmer eines Unternehmens ist und bleibt AN.

Man will ja nicht erreichen, dass er Miteigentümer wird. Man will ja nur erreichen, dass Lohnerhöhungen noch weniger hoch sind als sie in den letzten Jahren eh schon ausfielen. Zufällig, rein zufällig fällt dieses Gesetz nun zusammen mit der Diskussion über die für die AN so dringend erforderlichen Nachschläge aus dem Volkeinkommen.

Einkommensverbesserungen für AN als Gnadenbrot der Unternehmer.

Freikorps
22.04.2008, 12:42
Die Erhöhung des Steuerfreibetrages und die Förderung über die vermögenswirksamen Leistungen sollen verbessert werden. Vorgesehen ist unter anderem, die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, von 18 auf 20% anzuheben. Zugleich werden die Einkommensgrenzen dafür entsprechend nach oben angehoben. Der große Wurf scheint mir das auch nicht gerade zu sein!

lupus_maximus
22.04.2008, 12:50
Überfällig? Ziemlich hirnrissig ist das. Der Arbeitnehmer eines Unternehmens ist und bleibt AN.

Man will ja nicht erreichen, dass er Miteigentümer wird. Man will ja nur erreichen, dass Lohnerhöhungen noch weniger hoch sind als sie in den letzten Jahren eh schon ausfielen. Zufällig, rein zufällig fällt dieses Gesetz nun zusammen mit der Diskussion über die für die AN so dringend erforderlichen Nachschläge aus dem Volkeinkommen.

Einkommensverbesserungen für AN als Gnadenbrot der Unternehmer.
Weiter nichts als eine weitere Bürokratie zur Gängelung der Unternehmer.

politisch Verfolgter
22.04.2008, 13:18
Wos keine Unternehmer gibt, kann investiv genutzt werden.
Dazu muß die Arbeitsgesetzgebung weg.

lupus_maximus
22.04.2008, 13:22
Wos keine Unternehmer gibt, kann investiv genutzt werden.
Dazu muß die Arbeitsgesetzgebung weg.
Richtig, nur ein Unternehmer im Ausland ist ein guter Unternehmer!

berty
22.04.2008, 13:41
Richtig, nur ein Unternehmer im Ausland ist ein guter Unternehmer!

Man muß sich halt nur das richtige Land aussuchen mit der richtigen Gesetzgebung.

Ein Slogan "Von Kinder für Kinder gemacht" und dann noch die richtigen Produkte wie Bleistifte zum Lutschen wäre ordentlich verkaufsfördernd in Deutschland.

berty
22.04.2008, 13:44
Weiter nichts als eine weitere Bürokratie zur Gängelung der Unternehmer.

Die sind doch schon lange Zeit am Abbau der Bürokratie. Du schreibst doch selbst, dass viele in keinem Tarifverband mehr drinnen sind.

Außerdem ist es sehr, sehr unwahrscheinlich, dass die Lobbyisten aus den Unternehmerkreisen nicht selbst Hand angelegt hatten an dem Gesetzentwurf.

politisch Verfolgter
22.04.2008, 16:02
Richtig, nur ein Unternehmer im Ausland ist ein guter Unternehmer!
Wegen der z.B. Nokia-Heuschreckenfütterung? ;-)
Wo ist denn z.B. bei Lufthansa oder Arcor "der Unternehmer"?
Managements setzen vielmehr Vorgaben um.
Analog zur Managementvorgabe von shareholder value oder HeuschreckenValue kanns eben auch user value geben.
Das hat nix mit einer Ideologie zu tun, sondern mit ökonomischen Konstrukten in einer freien managementbasierten Marktwirtschaft.
Es geht ja um vollwertige Marktteilnahme auch der betriebslosen Anbieter.
Warum sollen die geringwertiger teilnehmen, als rel. anonyme Heuschreckenschwärme?
Wie gesagt, es geht nur um ökonomische Vernunft.

elas
22.04.2008, 18:32
Überfällig? Ziemlich hirnrissig ist das. Der Arbeitnehmer eines Unternehmens ist und bleibt AN.

Man will ja nicht erreichen, dass er Miteigentümer wird. Man will ja nur erreichen, dass Lohnerhöhungen noch weniger hoch sind als sie in den letzten Jahren eh schon ausfielen. Zufällig, rein zufällig fällt dieses Gesetz nun zusammen mit der Diskussion über die für die AN so dringend erforderlichen Nachschläge aus dem Volkeinkommen.

Einkommensverbesserungen für AN als Gnadenbrot der Unternehmer.

Deine Haltung erinnert mich an die Zeit als die SPD den Frauen das Wahlrecht verschaffte.
Bei der nächsten Wahl wurde sie mit Hilfe der Frauenstimmen abgewählt.
Es ist eben schwierig den dummen Bodensatz des Volkes für etwas zu gewinnen was die sowieso nicht verstehen.
Die Gewerkschaften lamentieren jedes Jahr über die Riesengewinne der Unternehmer. Wenn die SPD sich jetzt dafür einsetzt diese Gewinne teilweise auch an die AN umzuleiten ist denen das auch wieder nicht Recht.
Diese Dumpfbacken sind einfach nicht mehr zu retten.

berty
22.04.2008, 19:02
Deine Haltung erinnert mich an die Zeit als die SPD den Frauen das Wahlrecht verschaffte.
Bei der nächsten Wahl wurde sie mit Hilfe der Frauenstimmen abgewählt.
Es ist eben schwierig den dummen Bodensatz des Volkes für etwas zu gewinnen was die sowieso nicht verstehen.
Die Gewerkschaften lamentieren jedes Jahr über die Riesengewinne der Unternehmer. Wenn die SPD sich jetzt dafür einsetzt diese Gewinne teilweise auch an die AN umzuleiten ist denen das auch wieder nicht Recht.
Diese Dumpfbacken sind einfach nicht mehr zu retten.

Schön, jetzt weiß ich, dass du gegen meine Ansicht hier bist, gegen die SPD und weiß der liebe Gott gegen wen sonst noch. Aber mit keinem einzigen Wort – es ist dein Thread – hast du auch nur angedeutet, warum du dafür bist.

Was mache ich mit meiner Lohn- und Gehalterhöhung normalerweise? Ich verwende sie nach meinem Gutdünken. Und ist dies bei künftigen Lohnerhöhungen noch der Fall? Eher nicht, weil ein Teil davon in entweder in anonyme Fonds mit anonymen Manager zu investieren ist oder in den eigenen Betrieb. In jenes Unternehmen, in dem ich abhängig auf Anweisungen meiner Vorgesetzen arbeite und auf deren Klugheit ich weiterhin blind vertrauen muss. Und dieser erhält nun meine Lohnerhöhung und das Geld, das der Staat dazu gibt, zur mehr oder weniger freien Verwendung. Ich lach mich schepp.

Auch Hundt lässt nicht unbeantwortet, was er vor allem will. Das Geld der AN und zusätzlich ein Schmankerl des Staates.
Aus http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,548829,00.html

>>Hundt bemängelt nun, für die große Mehrheit der Beschäftigten in klein- und mittelständischen Unternehmen werde das Modell nicht wirksam. "Es ist für ein Unternehmen kaum attraktiv, 100 Prozent in einen Fonds zu investieren, von dem anschließend nur 75 Prozent in den Betrieb zurückfließen."<<

Bruddler
22.04.2008, 19:06
Die Erhöhung des Steuerfreibetrages und die Förderung über die vermögenswirksamen Leistungen sollen verbessert werden. Vorgesehen ist unter anderem, die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, von 18 auf 20% anzuheben. Zugleich werden die Einkommensgrenzen dafür entsprechend nach oben angehoben. Der große Wurf scheint mir das auch nicht gerade zu sein!

Zwischenfrage:
Was, wenn der Betrieb in Konkurs geht, gehören meine einbezahlten Gelder auch zur Konkursmasse ? ?(

Deutschmann
22.04.2008, 19:40
Die Möglichkeit seine Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen gibts schon einige Zeit. Selbst ein 1-Mann-Unternehmen kann eine sog. "Klein-AG" gründen.

Da will uns die Politik wieder einen alten Hut als Neuheit verkaufen. Ich hoffe, das bedeutet jetzt nicht, dass das Unternehmen unter den Mitarbeitern zwangsweise aufgeteilt wird. Das käme ja einer "schleichenden Enteignung" gleich.

Misteredd
22.04.2008, 19:47
Wenn es eine Erfolgsbeteiligung geben soll, dann muss auch die Misserfolgsbeteiligung dazu kommen.

JensVandeBeek
22.04.2008, 19:47
Den Gewinn können die Manager sehr leicht manipulieren. (Neue Dienstwagen, Prämienzahlungen an "Vermittler", Geschäftsreisen, Ausbildungsmaßnahmen, Werkbesichtigungen im Ausland, überhöhte Rückstellungen und und und ....)
Die Arbeitnehmer sollten an den Umsatz beteiligt werden bzw. deren Anteil an den Umsatz gekoppelt werden.

meckerle
22.04.2008, 19:49
Zwischenfrage:
Was, wenn der Betrieb in Konkurs geht, gehören meine einbezahlten Gelder auch zur Kursmasse ? ?(
Wenn sie nicht in die Konkursmasse fallen, dann sind diese Gelder spätestens bei der Auszahlung Steuer-u.-evtl. noch Sozialversicherungspflichtig.
Sobald der Staat bezuschusst, greift er später alles dreifach ab, was er bezuschusst hatte. Da werden sich später die Riesterrenten-Einzahler auch noch wundern.

Aber zu deiner Frage: mir ist ein Fall bekannt, da hatte der Chef für seine MA Versicherungen abgeschlossen und monatlich einen bestimmten Betrag vom Lohn einbehalten. Angeblich würde sich das eingezahlte Kapital bis zum Rentenentritt verdreifachen.
Die Firma ging in Konkurs und das ganze Geld der MA floss in die Konkursmasse, weil die Verträge angeblich lückenhaft waren.

Apropos: Gewinnbeteiligung, wann gibt es endlich eine Verlustbeteiligung?
Am Gewinn einer Firma wollen alle teilhaben, am Verlust niemand! Warum eigentlich?

Bruddler
22.04.2008, 19:54
Wenn sie nicht in die Konkursmasse fallen, dann sind diese Gelder spätestens bei der Auszahlung Steuer-u.-evtl. noch Sozialversicherungspflichtig.
Sobald der Staat bezuschusst, greift er später alles dreifach ab, was er bezuschusst hatte. Da werden sich später die Riesterrenten-Einzahler auch noch wundern.

Aber zu deiner Frage: mir ist ein Fall bekannt, da hatte der Chef für seine MA Versicherungen abgeschlossen und monatlich einen bestimmten Betrag vom Lohn einbehalten. Angeblich würde sich das eingezahlte Kapital bis zum Rentenentritt verdreifachen.
Die Firma ging in Konkurs und das ganze Geld der MA floss in die Konkursmasse, weil die Verträge angeblich lückenhaft waren.

Apropos: Gewinnbeteiligung, wann gibt es endlich eine Verlustbeteiligung?
Am Gewinn einer Firma wollen alle teilhaben, am Verlust niemand! Warum eigentlich?

Auch bei Verlusten werden die AN beteiligt und zwar in Form von Rationalisierung - sprich Personalanpassung ! :rolleyes:

JensVandeBeek
22.04.2008, 19:54
....
Apropos: Gewinnbeteiligung, wann gibt es endlich eine Verlustbeteiligung?
Am Gewinn einer Firma wollen alle teilhaben, am Verlust niemand! Warum eigentlich?...

Ein Arbeitnehmer, der seine Soll erfüllt, kann man schlecht an den Misserfolg der Geschäftsführung Teilhaber machen.

Bruddler
22.04.2008, 19:57
Den Gewinn können die Manager sehr leicht manipulieren. (Neue Dienstwagen, Prämienzahlungen an "Vermittler", Geschäftsreisen, Ausbildungsmaßnahmen, Werkbesichtigungen im Ausland, überhöhte Rückstellungen und und und ....)
Die Arbeitnehmer sollten an den Umsatz beteiligt werden bzw. deren Anteil an den Umsatz gekoppelt werden.

Heutzutage koennen gewiefte Finanzjongleure (Steuerberater) jeden Gewinn als Verlust zurechtschneidern.....

Deutschmann
22.04.2008, 19:59
Ein Arbeitnehmer, der seine Soll erfüllt, kann man schlecht an den Misserfolg der Geschäftsführung Teilhaber machen.

Aber sei mal ehrlich, ... dann kann man ihn auch nicht an der herausragenden Leistung der Geschäftsführung beteiligen - oder ?

meckerle
22.04.2008, 20:02
Wenn es eine Erfolgsbeteiligung geben soll, dann muss auch die Misserfolgsbeteiligung dazu kommen.
:top: Sag ich doch!

Was glaubst du wie die Erfolgsbeteiligten schauen würden, wenn von ihnen eine Bürgschaft verlangt würde für neue Kredite der Firma, um z. B. Anschaffungen zu tätigen. Oder um Löhne, Gehälter, Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen, BG-Beiträge, Pachten, Leasingraten und laufende Kosten abzudecken. X(

Die Polithansel reden ständig vom Aufschwung: wo isser denn ?

Verrari
22.04.2008, 20:05
Berlin -
Die große Koalition will die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenskapital ausbauen. Nach mehrmonatigen Beratungen legte eine Arbeitsgruppe aus SPD und Union am Montag Eckpunkte vor. Das Konzept sieht eine stärkere Förderung der direkten Beteiligung als auch die Beteiligung an Branchenfonds vor. Deutschland sei unterdurchschnittlich, was die Beteiligung der Arbeitnehmer an ihren Betrieben angehe, sagte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). „Das wollen wir ändern.


http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Mitarbeiterbeteiligung;art271,2517554

War diese Maßnahme nicht überfällig?
und warum jetzt so plötzlich ohne grosse öffentliche Debatte?

Wenn ich so etwas lese denke ich in Anbetracht der hier bestehenden Steuergesetze zu allererst an eine neue (weitere) Einnahmequelle für Vadda Staat.

Verrari
22.04.2008, 20:08
:top: Sag ich doch!

Was glaubst du wie die Erfolgsbeteiligten schauen würden, wenn von ihnen eine Bürgschaft verlangt würde für neue Kredite der Firma, um z. B. Anschaffungen zu tätigen. Oder um Löhne, Gehälter, Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen, BG-Beiträge, Pachten, Leasingraten und laufende Kosten abzudecken. X(

Daran ließe sich allerdings auch sehr stark ablesen wie stark sich ein Mitarbeiter mit seinem Unternehmen identifiziert!
Außerdem glaube ich schon, daß die Gewerkschaften bei einer Verlustbeteiligung Amok laufen würden.

meckerle
22.04.2008, 20:15
Den Gewinn können die Manager sehr leicht manipulieren. (Neue Dienstwagen, Prämienzahlungen an "Vermittler", Geschäftsreisen, Ausbildungsmaßnahmen, Werkbesichtigungen im Ausland, überhöhte Rückstellungen und und und ....)
Die Arbeitnehmer sollten an den Umsatz beteiligt werden bzw. deren Anteil an den Umsatz gekoppelt werden.
Aso und hoher Umsatz = gleichzeitig hoher Gewinn?

Ihr ALLE macht einen gravierenden Denkfehler! Die wenigen Konzerne in D werden dauernd von euch als Maßstab genommen und auf jeden kleinen Handwerksbetrieb und Einzelhändler, oder auch auf den Mittelstand reproduziert.
Letztgenannte haben mit den Konzernen Null und Nichts gemeinsam.

Bruddler
22.04.2008, 20:19
Daran ließe sich allerdings auch sehr stark ablesen wie stark sich ein Mitarbeiter mit seinem Unternehmen identifiziert!
Außerdem glaube ich schon, daß die Gewerkschaften bei einer Verlustbeteiligung Amok laufen würden.

bla - bla - bla...... :vogel: :lach:

(demnach duerfte auch kein VW-Arbeiter einen Opel fahren.....)

meckerle
22.04.2008, 20:23
Auch bei Verlusten werden die AN beteiligt und zwar in Form von Rationalisierung - sprich Personalanpassung ! :rolleyes:
Personalanpassung betreibt man i.d.R. nur, wenn es keine andere Lösung mehr gibt. Dies ist zumindest im Handwerk, Einzelhandel und Mittelstand so.

Konzerne machen da nicht lange rum, die entlassen mal kurz eine Hälfte der Belegschaft, dann kann sich der Manager wieder ein paar Milliönchen genehmigen. Denk bitte auch an die Aktionäre! :D

Misteredd
22.04.2008, 20:23
Daran ließe sich allerdings auch sehr stark ablesen wie stark sich ein Mitarbeiter mit seinem Unternehmen identifiziert!
Außerdem glaube ich schon, daß die Gewerkschaften bei einer Verlustbeteiligung Amok laufen würden.

Ich kenne eine GmbH von Schreinern, die jeden Neuangestellten prompt zu einem Gesellschafter Geschäftsführer mit gleicher Anteilsbeteiligung machen. Dadurch zahlen sie keine Sozialabgaben und zwingen jeden neuen, sich für den Betrieb voll einzusetzen. Natürlich wird der Gewinn dann auch paritätisch aufgeteilt.

Der Betrieb läuft sehr gut. Allerdings sieben die ihre Bewerber heftig aus.

meckerle
22.04.2008, 20:27
Ein Arbeitnehmer, der seine Soll erfüllt, kann man schlecht an den Misserfolg der Geschäftsführung Teilhaber machen.
Warum denn nicht?
Der Inhaber/Chef haftet i.d.R. mit allem was er hat, warum sollten die AN dann nicht auch daran teilhaben dürfen?

Misteredd
22.04.2008, 20:29
Warum denn nicht?
Der Inhaber/Chef haftet i.d.R. mit allem was er hat, warum sollten die AN dann nicht auch daran teilhaben dürfen?

Rosinenpickerei ist nicht gut!

Bruddler
22.04.2008, 20:30
Personalanpassung betreibt man i.d.R. nur, wenn es keine andere Lösung mehr gibt. Dies ist zumindest im Handwerk, Einzelhandel und Mittelstand so.

Konzerne machen da nicht lange rum, die entlassen mal kurz eine Hälfte der Belegschaft, dann kann sich der Manager wieder ein paar Milliönchen genehmigen. Denk bitte auch an die Aktionäre! :D

Ich denke an nichts anderes ! :D

meckerle
22.04.2008, 20:31
Heutzutage koennen gewiefte Finanzjongleure (Steuerberater) jeden Gewinn als Verlust zurechtschneidern.....
Wie sagte mal ein sehr weiser Mann: " ein Geschäft ist erst ein Geschäft, wenn man dem FA nachweisen kann, dass es kein Geschäft war"!

meckerle
22.04.2008, 20:33
Wenn ich so etwas lese denke ich in Anbetracht der hier bestehenden Steuergesetze zu allererst an eine neue (weitere) Einnahmequelle für Vadda Staat.
Da denkst du ganz genau richtig!

Deutschmann
22.04.2008, 20:34
bla - bla - bla...... :vogel: :lach:

(demnach duerfte auch kein VW-Arbeiter einen Opel fahren.....)

Doch, da hat Verrari in gewisser Weise recht.
Wenn ein Arbeitnehmer Vertrauen in seine Geschäftsleitung hat, ist er bereit genau dort Geld zu investieren - wenn das Vertrauen fehlt, investiert er auch nicht. Allerdings sollte das jedem Arbeitnehmer selbst überlassen sein wo er sein Geld investiert - nicht zwangsweise im eigenen Unternehmen.

Ergänzung: Ich meinte natürlich das Unternehmen in dem er beschäftigt ist.

meckerle
22.04.2008, 20:36
Daran ließe sich allerdings auch sehr stark ablesen wie stark sich ein Mitarbeiter mit seinem Unternehmen identifiziert!
Außerdem glaube ich schon, daß die Gewerkschaften bei einer Verlustbeteiligung Amok laufen würden.
Wenn die Gewerkschaften einen Dunst hätten von BWL, dann hätten sie nicht all ihre Firmen in die Insolvenz getrieben.
Die sollten ganz stille sein und ihre Schnörren nicht so weit aufreissen.

Deutschmann
22.04.2008, 20:41
Wenn die Gewerkschaften einen Dunst hätten von BWL, dann hätten sie nicht all ihre Firmen in die Insolvenz getrieben.
Die sollten ganz stille sein und ihre Schnörren nicht so weit aufreissen.

Die haben nicht mal eine Ahnung von Menschenführung, geschweige denn BWL. Die kennen nur Hetze gegen Unternehmen. Übrigends eine lustige Sache: Unternehmen die auch Gewerkschaftlich organisiert sind, sind meistens Global-Player. Und die interessiert das einen Sch... was die Gewerkschaften in Deutschland wollen. Der Leidtragende dabei ist - der Mittelstand.

meckerle
22.04.2008, 20:48
Ich kenne eine GmbH von Schreinern, die jeden Neuangestellten prompt zu einem Gesellschafter Geschäftsführer mit gleicher Anteilsbeteiligung machen. Dadurch zahlen sie keine Sozialabgaben und zwingen jeden neuen, sich für den Betrieb voll einzusetzen. Natürlich wird der Gewinn dann auch paritätisch aufgeteilt.

Der Betrieb läuft sehr gut. Allerdings sieben die ihre Bewerber heftig aus.
Und ich kenne eine GmbH, die hat zwei Geschäftsführer ernannt die jeweils mit 100.000 € für die GmbH bürgten.
Alle Beiden landeten vor dem LG, weil die Firma in Konkurs ging und die Gläubiger ihre Forderungen einklagten.
Die Gläubiger bekamen Recht! Die Geschäftsführer verloren ihre Eigenheime, die Ehen waren kaputt und die eigentlichen Inhaber lachten sich ins Fäustchen.

Toll was? :D

meckerle
22.04.2008, 20:51
Rosinenpickerei ist nicht gut!
:top: Sag dies mal den Befürwortern der Teilhaberei!

Misteredd
22.04.2008, 20:53
Und ich kenne eine GmbH, die hat zwei Geschäftsführer ernannt die jeweils mit 100.000 € für die GmbH bürgten.
Alle Beiden landeten vor dem LG, weil die Firma in Konkurs ging und die Gläubiger ihre Forderungen einklagten.
Die Gläubiger bekamen Recht! Die Geschäftsführer verloren ihre Eigenheime, die Ehen waren kaputt und die eigentlichen Inhaber lachten sich ins Fäustchen.

Toll was? :D

Es gibt Sprüche wegen Bürgen und so. Ich würde nie eine GmbH kaufen, weil niemand weiss, was da alles dran hängt. Noch weniger würde ich natürlich dafür bürgen.

meckerle
22.04.2008, 21:06
Die haben nicht mal eine Ahnung von Menschenführung, geschweige denn BWL. Die kennen nur Hetze gegen Unternehmen. Übrigends eine lustige Sache: Unternehmen die auch Gewerkschaftlich organisiert sind, sind meistens Global-Player. Und die interessiert das einen Sch... was die Gewerkschaften in Deutschland wollen. Der Leidtragende dabei ist - der Mittelstand.
Ich bringe das jetzt sicher nicht mehr so ganz auf die Reihe, ist auch schon eine Weile her.
In Markdorf existiert eine Firma ~ 100 MA, dort wollte eine Gewerkschaft vor einigen Jahren unbedingt einen Betriebsrat installieren. Selbst die MA waren dagegen, denn wenn dort irgendwelche Probleme anstehen werden sie zwischen Inhaber und MA diskutiert und versucht einen Konsens zu finden.
Und alle sind zufrieden, ohne Betriebsrat und ohne Gewerkschaft.

Gewerkschaften kommen mir vor, wie der Rattenfänger von Hameln!

meckerle
22.04.2008, 21:09
Ich denke an nichts anderes ! :D
Na das hoffe ich doch!:))

meckerle
22.04.2008, 21:18
Doch, da hat Verrari in gewisser Weise recht.
Wenn ein Arbeitnehmer Vertrauen in seine Geschäftsleitung hat, ist er bereit genau dort Geld zu investieren - wenn das Vertrauen fehlt, investiert er auch nicht. Allerdings sollte das jedem Arbeitnehmer selbst überlassen sein wo er sein Geld investiert - nicht zwangsweise im eigenen Unternehmen.

Ergänzung: Ich meinte natürlich das Unternehmen in dem er beschäftigt ist.
Weisst du was: ich würde mich schämen von meinen AN zu verlangen, dass sie sich diesem Irrsinn aussetzen.
Wer von uns Mittelständlern weiss, wie lange wir noch überleben?
Bei der heutigen Belastung sitzt doch jeder Unternehmer auf dem Katapult.
Die Bürokratie und Abgabenbelastung frisst uns auf und keiner macht was dagegen.

Ich hoffe, dass dieses Pulverfass demnächst explodiert!

Deutschmann
22.04.2008, 21:20
Ich bringe das jetzt sicher nicht mehr so ganz auf die Reihe, ist auch schon eine Weile her.
In Markdorf existiert eine Firma ~ 100 MA, dort wollte eine Gewerkschaft vor einigen Jahren unbedingt einen Betriebsrat installieren. Selbst die MA waren dagegen, denn wenn dort irgendwelche Probleme anstehen werden sie zwischen Inhaber und MA diskutiert und versucht einen Konsens zu finden.
Und alle sind zufrieden, ohne Betriebsrat und ohne Gewerkschaft.

Gewerkschaften kommen mir vor, wie der Rattenfänger von Hameln!

Die wollen mit allen Mitteln ihre Daseinsberechtigung erhalten.

Ich sag da nur eines: Trigema - Burladingen. Ein Vorzeigeunternehmen und ein Vorzeigeunternehmer. :]

Deutschmann
22.04.2008, 21:23
Weisst du was: ich würde mich schämen von meinen AN zu verlangen, dass sie sich diesem Irrsinn aussetzen.
Wer von uns Mittelständlern weiss, wie lange wir noch überleben?
Bei der heutigen Belastung sitzt doch jeder Unternehmer auf dem Katapult.
Die Bürokratie und Abgabenbelastung frisst uns auf und keiner macht was dagegen.

Ich hoffe, dass dieses Pulverfass demnächst explodiert!

Oh, dann hast du mich falsch verstanden.

Ich meinte damit nur, dass es die Möglichkeit an Beteiligung schon lange gibt.
Aber die freiwillige Beteiligung an einem Unternehmen ist aussagekräftiger als jede Schufa oder Creditreform. Sei es von Mitarbeitern oder Aussenstehenden.

meckerle
22.04.2008, 21:27
Die wollen mit allen Mitteln ihre Daseinsberechtigung erhalten.

Ich sag da nur eines: Trigema - Burladingen. Ein Vorzeigeunternehmen und ein Vorzeigeunternehmer. :]
Wenn ich dir nun sage: ich habe einen Nierentransplantierten und einen Halbblinden in der Mannschaft, dann wirst du mir sagen: selber blöd!
Nein ich bin nicht blöd, sondern Mensch.
Beide bekommen ihren Facharbeiterlohn wie jeder andere auch.

meckerle
22.04.2008, 21:33
Die wollen mit allen Mitteln ihre Daseinsberechtigung erhalten.

Ich sag da nur eines: Trigema - Burladingen. Ein Vorzeigeunternehmen und ein Vorzeigeunternehmer. :]
Ja genau, dort sind aber Menschen zu Gange und keine Bürokraten und Gewerkschaften.
Genau wie bei uns. Unsere MA gehen mit uns durch Dick und Dünn, das sagt doch alles.
Bei uns wird über alles diskutiert, jeder ist einbezogen und dann sind am Ende wieder alle zufrieden.

Deutschmann
22.04.2008, 21:34
Wenn ich dir nun sage: ich habe einen Nierentransplantierten und einen Halbblinden in der Mannschaft, dann wirst du mir sagen: selber blöd!
Nein ich bin nicht blöd, sondern Mensch.
Beide bekommen ihren Facharbeiterlohn wie jeder andere auch.

Meckerle .... ich meinte die Gewerkschaften.

P.S. Ausserdem würde ich nie sagen "selber blöd". Ich arbeite viel mit den Gemeinnützigen Werkstätten zusammen. Das ist jedesmal ein Erlebnis wenn ich dort zu Besuch bin.

Bruddler
22.04.2008, 21:36
Wenn ich dir nun sage: ich habe einen Nierentransplantierten und einen Halbblinden in der Mannschaft, dann wirst du mir sagen: selber blöd!
Nein ich bin nicht blöd, sondern Mensch.
Beide bekommen ihren Facharbeiterlohn wie jeder andere auch.

:top: :klatsch:

meckerle
22.04.2008, 21:56
Meckerle .... ich meinte die Gewerkschaften.

P.S. Ausserdem würde ich nie sagen "selber blöd". Ich arbeite viel mit den Gemeinnützigen Werkstätten zusammen. Das ist jedesmal ein Erlebnis wenn ich dort zu Besuch bin.
Kannst du dir vorstellen, welche Glimmzüge ich machen musste um dem Nierentransplantierten seinen Arbeitsplatz zu erhalten?

Dreimal die Woche Dialyse, dann nach der Transplantation bei jedem Schnupfen wochenlang krank. Bei jeder Tablettenumstellung ebenfalls wochenlang krank.
Alle Naselang wochenlang in irgendeiner Klinik. Der Mann hätte keine Perspektive, denn er war bei der Transplantation ~ 35 Jahre alt.
Geh mal mit 35 Jahren in Rente. X(
Er ist inzwischen auch schon 20 Jahre bei uns beschäftigt. Kann man so einem MA kündigen, ohne Gewissensbisse zu bekommen?
Nur weil er krank ist? Sorry, ich kann das nicht!

Frei-denker
22.04.2008, 22:28
Dieses Gesetz geht völlig an der Realität des Arbeitsmarktes vorbei. Denn die Löhne hier in D sind vielfach im Bereich des Existenzminimums, sprich 7 € Stundenlohn.

Und da redet die SPD von Beteiligung am Unternehmen. Welch Lachnummer. SPD und CDU haben ja bislang sogar einen akzeptablen Mindestlohn verhindert, damit die Ausbeuterei, die durch ihr Hartz4-Konzept gefördert wird, auch wie geplant weitergehen kann.

Man stelle sich vor, ein Briefzusteller oder Spargelstecher mit 5 € Stundenlohn wollte sich am Unternehmen beteiligen! Bei den Zeitarbeitern mit 7 € siehts auch nicht besser aus. Die haben bei dem Lohn ja später noch nichtmal eine Rente.

Dieses Gesetz erinnert mich stark an den Satz:

"Wenn das Volk kein Brot hat, soll es doch Kuchen essen..."

Skorpion968
22.04.2008, 22:43
Warum denn nicht?
Der Inhaber/Chef haftet i.d.R. mit allem was er hat, warum sollten die AN dann nicht auch daran teilhaben dürfen?

Das kannst du natürlich so machen. Dann ist er aber kein AN mehr, sondern mindestens stiller Teilhaber und hat dementsprechend auch Mitspracherecht bei allen Entscheidungen, die das Unternehmen betreffen.
Wenn dir das lieber ist, mach das so.

Skorpion968
22.04.2008, 22:50
Deine Haltung erinnert mich an die Zeit als die SPD den Frauen das Wahlrecht verschaffte.
Bei der nächsten Wahl wurde sie mit Hilfe der Frauenstimmen abgewählt.
Es ist eben schwierig den dummen Bodensatz des Volkes für etwas zu gewinnen was die sowieso nicht verstehen.
Die Gewerkschaften lamentieren jedes Jahr über die Riesengewinne der Unternehmer. Wenn die SPD sich jetzt dafür einsetzt diese Gewinne teilweise auch an die AN umzuleiten ist denen das auch wieder nicht Recht.
Diese Dumpfbacken sind einfach nicht mehr zu retten.

Du solltest vorsichtig sein, andere Leute als Dumpfbacken zu bezeichnen.
Du bist nämlich derjenige, der diesen Verarsche-Vorschlag nicht begreift.

Wenn die AN stärker am Gewinn des Unternehmens beteiligt werden sollen, dann ist ihnen dieser Anteil des Gewinns selbstverständlich zur eigenen Verfügung zu stellen und nicht über Umwege wieder ins Unternehmen zurückzuführen. Was soll denn das für eine Gewinnbeteiligung sein?
Stell dir vor du hast 100T Euro im Lotto gewonnen und die Lottogesellschaft teilt dir mit: "Hm, schöner Gewinn, den sie sich da erspielt haben. Aber den zahlen wir mal schnell in Fond XY ein."

Skorpion968
22.04.2008, 22:54
Apropos: Gewinnbeteiligung, wann gibt es endlich eine Verlustbeteiligung?
Am Gewinn einer Firma wollen alle teilhaben, am Verlust niemand! Warum eigentlich?

Natürlich sind AN am Verlust des Unternehmens beteiligt. Über Lohnkürzungen, Entlassungen etc.

JensVandeBeek
22.04.2008, 23:25
Aber sei mal ehrlich, ... dann kann man ihn auch nicht an der herausragenden Leistung der Geschäftsführung beteiligen - oder ?

Eigentlich schon, denn ohne die Leistung von Arbeitnehmern, wäre der Manager überhaupt nicht in der Lage irgendetwas auf die Beine zu bringen.

JensVandeBeek
22.04.2008, 23:36
Das kannst du natürlich so machen. Dann ist er aber kein AN mehr, sondern mindestens stiller Teilhaber und hat dementsprechend auch Mitspracherecht bei allen Entscheidungen, die das Unternehmen betreffen.
Wenn dir das lieber ist, mach das so.

Die so genannte "Stiller Teilhaber" also Kommanditisten haben überhaupt keine Mitspracherecht. Deshalb heißt ja auch "Stiller". Er ist nur an Erfolg oder Misserfolg
der Firma finanziell beteiligt. Im Gegensatz der Vollhafter (i.d.R. Geschäftsführer) ist der Kommanditist nur in Höhe der seine Einlage haftbar gemacht werden. Seine Privatvermögen bleiben außen vor. Bei selbstschuldnerische Verhalten (z.B. bei Konkursverschleppung) ist der Geschäftsführer jedoch auch mit Privatvermögen haftbar.

arnd
23.04.2008, 01:04
Ja genau, dort sind aber Menschen zu Gange und keine Bürokraten und Gewerkschaften.
Genau wie bei uns. Unsere MA gehen mit uns durch Dick und Dünn, das sagt doch alles.
Bei uns wird über alles diskutiert, jeder ist einbezogen und dann sind am Ende wieder alle zufrieden.


So war es in der Firma ,wo ich arbeite auch einmal--bis man uns an eine sogenannte Heuschrecke verkaufte.

Deine Firma ist inzwischen die Ausnahme und nicht die Regel-leider.

McDuff
23.04.2008, 06:12
Wenn man schon an den Verlusten beteiligt ist, wäre das ein logischer Schluß. Dieser wird aber zu einer Zeit in der die Managerkaste Verluste sozialisiert und Gewinne privatisiert nicht durchzusetzen sein und fällt unter Wahlpropagenda einer profillosen Partei.

politisch Verfolgter
23.04.2008, 11:28
Weg mit der Arbeitsgesetzgebung und mit allem, was einen für die Vermögen Anderer zuständig erklären, zum Kostenfaktor erklären, marginalisieren, auf minderwertige Teilleistungen reduzieren und von value abschotten und zwangsbevorraten will.
Managementvorgabe des user value hat die marktwirtschaftliche Profitmaximierung damit vollwertig am Markt teilnehmender betriebsloser Anbieter zu bezwecken.
Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot sind jedem Gesetzgeber grundrechtlich untersagt.

meckerle
23.04.2008, 12:24
Zitat von meckerle http://www.politikforen.net/images/cpf/buttons/viewpost.gif (http://www.politikforen.net/showthread.php?p=2080210#post2080210)
Apropos: Gewinnbeteiligung, wann gibt es endlich eine Verlustbeteiligung?
Am Gewinn einer Firma wollen alle teilhaben, am Verlust niemand! Warum eigentlich?



Natürlich sind AN am Verlust des Unternehmens beteiligt. Über Lohnkürzungen, Entlassungen etc.
Am Verlust sind AN beteiligt, wenn sie monatelang für ihre Leistungen keinen Lohn erhalten.
Solange sie entlassen werden, beteiligen sie sich nicht am Verlust des Unternehmens, denn sie erhalten Arbeitslosengeld.

Und Lohnkürzungen muss niemand kommentarlos hinnehmen.

meckerle
23.04.2008, 12:46
Das kannst du natürlich so machen. Dann ist er aber kein AN mehr, sondern mindestens stiller Teilhaber und hat dementsprechend auch Mitspracherecht bei allen Entscheidungen, die das Unternehmen betreffen.
Wenn dir das lieber ist, mach das so.
Jaha, für 50 € im Monat soll jeder Mitspracherecht bekommen! :))

lupus_maximus
23.04.2008, 12:53
Jaha, für 50 € im Monat soll jeder Mitspracherecht bekommen! :))

Für 0,0000000001 Promilleanteil am Betriebskapital gibts kein Mitspracherecht!

Don
23.04.2008, 15:36
Am Verlust sind AN beteiligt, wenn sie monatelang für ihre Leistungen keinen Lohn erhalten.

Was nicht unter Arbeitsrecht, sondern unter Betrug fällt. Das gehört hier nicht her.
Im Konkursfall gibt es Konkursausfallgeld, sofern der Sequester den Betrieb versucht weiterzuführen. Da sind die Eigentümer ihre Kohle schon lange los.



Solange sie entlassen werden, beteiligen sie sich nicht am Verlust des Unternehmens, denn sie erhalten Arbeitslosengeld.


Arbeislosengeld gehört eigentlich auch nicht hierher, aber sonst richtig. Leider ist Linken Träumern nicht klar zu machen., daß zwischen Eigentumsbeteiligung und Arbeitsvertrag ein paar kleine aber gewichtige Unterschiede bestehen.

Ein Arbeitsvertrag ist prinzipiell das Gleiche wie ein Kaufvertrag über z.B. eine Produktionsmaschine. Oder, um die Gutmenschen nicht wegen dieses Vergleichs zu sehr aufheulen zu lassen, über den Werkvertrag mit einem selbständigen Maler, der die Fassade der Maschinenhalle streicht.
Der hat ja nun auch keinen Anspruch an den Betriebsgewinnen geltend zu machen, sofern der vereinbarte Preis gezahlt wurde.

Skorpion968
23.04.2008, 15:43
Jaha, für 50 € im Monat soll jeder Mitspracherecht bekommen! :))

Meine Güte seid ihr dämlich. Das tut ja schon weh.
Wer sprach denn von 50 Euro im Monat?

Wenn jemand ein persönliches Verlustrisiko eingeht, indem er sich z.B. an einem Unternehmen mit eigenem Ausfallrisiko beteiligt, dann steht ihm selbstverständlich ein Mitspracherecht zu.

Skorpion968
23.04.2008, 15:48
Arbeislosengeld gehört eigentlich auch nicht hierher, aber sonst richtig. Leider ist Linken Träumern nicht klar zu machen., daß zwischen Eigentumsbeteiligung und Arbeitsvertrag ein paar kleine aber gewichtige Unterschiede bestehen.

Es ist wohl offensichtlich, dass unsere kleinen Dummie-Freunde nicht begriffen haben, dass es da einen Unterschied gibt.


Ein Arbeitsvertrag ist prinzipiell das Gleiche wie ein Kaufvertrag über z.B. eine Produktionsmaschine. Oder, um die Gutmenschen nicht wegen dieses Vergleichs zu sehr aufheulen zu lassen, über den Werkvertrag mit einem selbständigen Maler, der die Fassade der Maschinenhalle streicht.

Unfug. Wäre ein Arbeitsvertrag das Gleiche wie ein Werkvertrag, dann wäre es ein Werkvertrag.

M. Aflak
23.04.2008, 16:00
Berlin -
Die große Koalition will die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenskapital ausbauen. Nach mehrmonatigen Beratungen legte eine Arbeitsgruppe aus SPD und Union am Montag Eckpunkte vor. Das Konzept sieht eine stärkere Förderung der direkten Beteiligung als auch die Beteiligung an Branchenfonds vor. Deutschland sei unterdurchschnittlich, was die Beteiligung der Arbeitnehmer an ihren Betrieben angehe, sagte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). „Das wollen wir ändern.


http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Mitarbeiterbeteiligung;art271,2517554

War diese Maßnahme nicht überfällig?
und warum jetzt so plötzlich ohne grosse öffentliche Debatte?

Nebelkerzen. Die Bundesregierung sollte lieber einschreiten gegen den Bann, den die deutsche Finanzwirtschaft gegenüber den Genossenschaften ausgesprochen hat.

elas
23.04.2008, 17:36
Du solltest vorsichtig sein, andere Leute als Dumpfbacken zu bezeichnen.
Du bist nämlich derjenige, der diesen Verarsche-Vorschlag nicht begreift.

Wenn die AN stärker am Gewinn des Unternehmens beteiligt werden sollen, dann ist ihnen dieser Anteil des Gewinns selbstverständlich zur eigenen Verfügung zu stellen und nicht über Umwege wieder ins Unternehmen zurückzuführen. Was soll denn das für eine Gewinnbeteiligung sein?
Stell dir vor du hast 100T Euro im Lotto gewonnen und die Lottogesellschaft teilt dir mit: "Hm, schöner Gewinn, den sie sich da erspielt haben. Aber den zahlen wir mal schnell in Fond XY ein."

Damit auch du es verstehst:
Es handelt sich im Prinzip um Belegschaftsaktien, die AN vergünstigt erhalten. Dann sind sie wie Aktionäre am Ertrag des Unternehmens beteiligt.
Wer alle Belegschaftsaktien seit 30 Jahren bei einem Dax-Unternehmen gekauft hat ist heute durch Kursgewinne und Dividenden sehr gut gestellt.
Für kleine Firmen gibt es entsprechende Fonds.

politisch Verfolgter
23.04.2008, 18:11
Kein Gesetz darf "AN" deklarieren. Betriebe können immer überall dort investiv genutzt werden, wo sich Inhaberaktivitäten erübrigen. Dort kann es statt des Eigentums anonymer stiller untätiger global verstreuter Teilhaberkollektive nunmehr rein jur. Personen als betriebl. Renditeobjekte bezahlender Nutzer geben.
Da es nun mal jedem Gesetzgeber grundrechtlich verboten ist, die Einen per Gesetz für die Er- und Bewirtschaftung des Vermögens Anderer zuständig zu erklären, bleibt nur die politisch zu wollende und wiss. zu flankierende Investivnutzung privatwirtschaftlich selbsteignender Betriebe mit der Managementvorgabe von user value.
Und wer will, kann sich nach wie vor mit Inhabern vertraglich arrangieren.
Dazu sind Sozialstaat und ÖD um mind. 90 % zu reduzieren, während keine öffentl. Mittel in Privatvermögen gepumpt werden dürfen.

Die genutzten Betriebe können finanztechnisch alles extrem vereinfachend völlig abgabenfrei bleiben, Abgaben erfolgen vielmehr anteilsgemäß von den bezahlenden Nutzern. Diese Betriebe bezwecken den betriebslosen Anbietern vollwertige Marktteilnahme. Dort geht es nicht um Eigentumsanteile sondern um Leistungsanteile, wozu diese Betriebe diversif rationalisierungseffizient innovationstranfser-dynamisch elastisch untereinander vernetzbar sind.

Managements haben sich dafür von den Mitnutzern regelmäßig entlasten zu lassen.

meckerle
23.04.2008, 20:18
Eigentlich schon, denn ohne die Leistung von Arbeitnehmern, wäre der Manager überhaupt nicht in der Lage irgendetwas auf die Beine zu bringen.
....... und ohne einen Inhaber (Manager gibt es ausschliesslich in Konzernen) gibt es nirgendwo Beschäftigte!
Begreift das doch endlich!

politisch Verfolgter
23.04.2008, 20:24
Aber ohne menschl. Inhaber kann es bezahlende Nutzer geben, denen betriebl. Renditeobjekte managementstrategisch marktwirtschaftl. Profitmaximierung bezwecken.

meckerle
23.04.2008, 20:29
Zitat von meckerle http://www.politikforen.net/images/cpf/buttons/viewpost.gif (http://www.politikforen.net/showthread.php?p=2081112#post2081112)
Jaha, für 50 € im Monat soll jeder Mitspracherecht bekommen! :))


Meine Güte seid ihr dämlich. Das tut ja schon weh.
50 E Wer sprach denn vonuro im Monat?

Wenn jemand ein persönliches Verlustrisiko eingeht, indem er sich z.B. an einem Unternehmen mit eigenem Ausfallrisiko beteiligt, dann steht ihm selbstverständlich ein Mitspracherecht zu.
An wieviele 100.000 € dachtest du denn, um ein Mitspracherecht zu bekommen?
Ich lasse mich gerne von intelligenten Usern belehren, also mach mal.

politisch Verfolgter
23.04.2008, 20:33
Es geht um den value: er ist individuell mental leistungsäquivalent zu erwirtschaften, regelmäßig auszuschütten und leistungsgerecht zu verteilen.
Managements moderieren damit profitmaximierend vernetzte Gruppenintelligenz. User bezahlen für die dazu genutzten betriebl. Renditeobjekte. So gehts nach Leistung und nicht nach Anteilen, auch nicht stiller untätiger anonymer Teilhaber.
Erst damit kommen wir zu einer marktwirtschaftlichen Leistungsgesellschaft, wobei immer bessere high tech als Brücke zw. den Generationen mitarbeitet.

meckerle
23.04.2008, 20:35
Die so genannte "Stiller Teilhaber" also Kommanditisten haben überhaupt keine Mitspracherecht. Deshalb heißt ja auch "Stiller". Er ist nur an Erfolg oder Misserfolg
der Firma finanziell beteiligt. Im Gegensatz der Vollhafter (i.d.R. Geschäftsführer) ist der Kommanditist nur in Höhe der seine Einlage haftbar gemacht werden. Seine Privatvermögen bleiben außen vor. Bei selbstschuldnerische Verhalten (z.B. bei Konkursverschleppung) ist der Geschäftsführer jedoch auch mit Privatvermögen haftbar.
Ganz korrekt erkannt! :top:

meckerle
23.04.2008, 20:37
Für 0,0000000001 Promilleanteil am Betriebskapital gibts kein Mitspracherecht!
Sag das mal den Mitsprachebefürwortern! :D

politisch Verfolgter
23.04.2008, 20:37
Betriebslose Anbieter benötigen keine stillen, nicht mal tätige Teilhaber.
Sie benötigen den value aus den Taschen kaufkräftiger Nachfrager, wozu sie für die Nutzung betriebl. Renditeobjekte bezahlen können.
Es geht um Leistung, nicht um Anteile, um eine Leistungsgesellschaft.
Leistung hat politisch gewollt zu werden. Per Arbeitsgesetzgebung ist eine Leistungsunterbindungsgesellschaft etabliert: Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot.

meckerle
23.04.2008, 20:58
1.)Was nicht unter Arbeitsrecht, sondern unter Betrug fällt. Das gehört hier nicht her.
Im Konkursfall gibt es Konkursausfallgeld, sofern der Sequester den Betrieb versucht weiterzuführen. Da sind die Eigentümer ihre Kohle schon lange los.

Arbeislosengeld gehört eigentlich auch nicht hierher, aber sonst richtig. 2.)Leider ist Linken Träumern nicht klar zu machen., daß zwischen Eigentumsbeteiligung und Arbeitsvertrag ein paar kleine aber gewichtige Unterschiede bestehen.

Ein Arbeitsvertrag ist prinzipiell das Gleiche wie ein Kaufvertrag über z.B. eine Produktionsmaschine. Oder, um die Gutmenschen nicht wegen dieses Vergleichs zu sehr aufheulen zu lassen, über den Werkvertrag mit einem selbständigen Maler, der die Fassade der Maschinenhalle streicht.
Der hat ja nun auch keinen Anspruch an den Betriebsgewinnen geltend zu machen, sofern der vereinbarte Preis gezahlt wurde.
1.) Wenn ich dir jetzt sagen würde, wieviele "Firmen" so handeln, würde sich auch dir der Magen umdrehen.
Wie ihre Mitarbeiter damit klar kommen interessiert sie einen feuchten Kehrricht.

2.) Genau, solange ein AN für seine Leistung bezahlt wird, hat er keine weiteren Ansprüche zu stellen!
Ausser er beteiligt sich auch an den Passiva, egal wie hoch sie ausfallen.
Die Inhaber riskieren alles, die MA wollen sich nur am Gewinn beteiligen!
Das kann es wirklich nicht sein.

politisch Verfolgter
23.04.2008, 21:10
Niemand darf per Gesetz mit sog. "AN"-Konstrukten kontaminiert werden.
Alle derartigen Gesetze sind grundrechtswidrig, müssen also weg.
Wir benötigen stattdessen wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik für die Nutzung betrieblicher Renditeobjekte durch die damit am Markt Anbietenden und damit eine Leistungsgesellschaft.

laurin
23.04.2008, 22:21
Wir hatten einige Jahre lang Gewinnbeteiligung. Das wurde letztes Jahr abgeschafft. Obwohl die Firma, in der ich arbeite, seit Jahren dicke Gewinne einfährt, erwirtschaftet u.a. von mir. Im Zuge von ERA (Entgeltrahmenabkommen in der Metallindustrie), wobei mal eben 80% der Belegschaften heruntergestuft wurden, hat man auch gleich die Gewinnbeteiligung abgeschafft.

Ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen.

Für ihre Geschäftsleiter und Geschäftsführer, die täglich mehr werden, ist ihnen keine Ausgabe zu viel. Bei uns wird gespart.

Ansonsten sehe ich Tag für Tag, wie das Geld nur so aus dem Fenster gekegelt wird. Aber bei uns kann man noch was kürzen.

Ich bin seit 30 Jahren in meiner Firma. Ich denke, ich kann mir wohl ein Urteil erlauben.

Da hatte Beverly neulich schon ganz recht. Man hat allmählich das Gefühl, sie würden uns am liebsten alle vergasen und durch Billig-Kulis aus Fernost ersetzen.

Laurin

Skorpion968
23.04.2008, 22:21
Ganz korrekt erkannt! :top:

Das ist nicht ganz korrekt erkannt.
Aber ich gebe dir die Chance, die Fehler in dem Beitrag selbst zu finden.
Fang mal bei Kommanditist an. Was ist ein Kommanditist? Kann es in jedem Unternehmen Kommanditisten geben?

tommy3333
23.04.2008, 22:23
Schön, jetzt weiß ich, dass du gegen meine Ansicht hier bist, gegen die SPD und weiß der liebe Gott gegen wen sonst noch. Aber mit keinem einzigen Wort – es ist dein Thread – hast du auch nur angedeutet, warum du dafür bist.
Doch, hat er: "Riesengewinne".


Was mache ich mit meiner Lohn- und Gehalterhöhung normalerweise? Ich verwende sie nach meinem Gutdünken. Und ist dies bei künftigen Lohnerhöhungen noch der Fall? Eher nicht, weil ein Teil davon in entweder in anonyme Fonds mit anonymen Manager zu investieren ist oder in den eigenen Betrieb. In jenes Unternehmen, in dem ich abhängig auf Anweisungen meiner Vorgesetzen arbeite und auf deren Klugheit ich weiterhin blind vertrauen muss. Und dieser erhält nun meine Lohnerhöhung und das Geld, das der Staat dazu gibt, zur mehr oder weniger freien Verwendung. Ich lach mich schepp.
Und? Zwingt Dich denn jemand, Dich am Unternehmen Deines AG zu beteiligen? Nein? Dann machst Du auch weiterhin mit Deinen Lohn- od. Gehaltserhöhungen das, was Du normalerweise tust. Steht denn irgendwo, dass Du Dich gegen Deinem Willen damit abfinden sollst, einen Teil Deines Einkommen Deinem AG zu seiner Verfügung zu überlassen? Würde mich aus eigentumsrechtlichen Gesichtspunkten doch sehr wundern. Zudem können Besitzer von Aktien oder Fonds diese auch jederzeit wieder verkaufen - auch nach eigenem Gutdünken. Schließlich sind Beteiligungen auch mit einem Risiko verbunden (wie auch Aktien und Fonds), das jeder für sich selbst entscheiden muss, ob er es einzugehen bereit ist.


Auch Hundt lässt nicht unbeantwortet, was er vor allem will. Das Geld der AN und zusätzlich ein Schmankerl des Staates.
Aus http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,548829,00.html

>>Hundt bemängelt nun, für die große Mehrheit der Beschäftigten in klein- und mittelständischen Unternehmen werde das Modell nicht wirksam. "Es ist für ein Unternehmen kaum attraktiv, 100 Prozent in einen Fonds zu investieren, von dem anschließend nur 75 Prozent in den Betrieb zurückfließen."<<
Was Hundt da sagte, ist ja erst mal nicht falsch. Mittelständler sind keine AG's - maximal kann nur ein Fond (als jemd., der Wertpapiere an den Kapitalmärkten anbietet) Anteilseigner eines solchen sein - jedoch sind Fonds auch Anteilseigner anderer Unternehmen. Aber was willst Du denn daraus ableiten, was er denn damit wolle? Alle GmbH's in AG's umwandeln? Klänge aber nicht realistisch. Das Konzept der GK sieht auch lediglich "nur" eine steuerliche Förderung von AN vor, die dazu bereit sind, sich an ihrem Unternehmen zu beteiligen. Es ändert aber nichts an Beteiligungsmodellen selbst - und zu einer solchen Beteiligung gehören immer noch zwei Zustimmende.

Der einzige Kritkpunkt, den ich überhaupt noch halbwegs nachvollziehen könnte, wäre, dass der Staat meint, sowas steuerlich subventionieren zu müssen (insbes. von den Steuerzahlern, die diese Beteiligungen ablehnen). Aber warum sollte das so schlimm sein? Priv. Rentenversicherer machen mit den Vers.-Beiträgen ja auch nichts anderes - und diese Beiträge können die Versicherten ebenfalls steuerlich absetzen.

laurin
23.04.2008, 22:27
1.) Wenn ich dir jetzt sagen würde, wieviele "Firmen" so handeln, würde sich auch dir der Magen umdrehen.
Wie ihre Mitarbeiter damit klar kommen interessiert sie einen feuchten Kehrricht.

2.) Genau, solange ein AN für seine Leistung bezahlt wird, hat er keine weiteren Ansprüche zu stellen!
Ausser er beteiligt sich auch an den Passiva, egal wie hoch sie ausfallen.
Die Inhaber riskieren alles, die MA wollen sich nur am Gewinn beteiligen!
Das kann es wirklich nicht sein.


In meiner Firma hat sich die Familie, der der Laden gehört, längst aus dem Geschäftsleben zurückgezogen. Unser Wasserkopf an hochbezahlten Manager, die sich alle Schweinereien ausdenken, riskieren überhaupt nichts; sie sind nur Angestellte, genauso wie ich, führen sich aber wie Despoten auf.

Laurin

Skorpion968
23.04.2008, 22:28
An wieviele 100.000 € dachtest du denn, um ein Mitspracherecht zu bekommen?

Allein die Frage ist schon unsinnig.
Das hängt unter anderem davon ab, wie groß das Unternehmen ist, wie hoch der Umsatz ist, welche Unternehmensform etc.
Beim Mann mit dem Bratwurst-Bauchladen vorm Karstadt hast du das Unternehmen für 1000 Euro möglicherweise schon komplett gekauft.

laurin
23.04.2008, 22:33
Für 0,0000000001 Promilleanteil am Betriebskapital gibts kein Mitspracherecht!

Lupus, ich hoffe ja auch, wie das hier kürzlich jemand geäußert hat, daß du uns allen noch sehr sehr lange mit deinem Humor erhalten bleibst.

Nix für ungut: Aber diesbezüglich solltest du mal deine Vorstellungen aus dem letzten Jahrhundert überdenken; eine kleine Klitsche mit 2 MA von anno dunnemals kann man nicht vergleichen mit einer heutigen Firma, da solltest du mal hineinschnuppern, in eine Firma mit ca. 3.000 Leuten, dann merkst du wie gnadenlos das Arbeitsleben heutzutage geworden ist.

Laurin

Skorpion968
23.04.2008, 22:36
Und? Zwingt Dich denn jemand, Dich am Unternehmen Deines AG zu beteiligen? Nein? Dann machst Du auch weiterhin mit Deinen Lohn- od. Gehaltserhöhungen das, was Du normalerweise tust.

Die Option dieser ominösen "Beteiligung" ist die Lohnerhöhung.
Das ist doch gerade der gewollte Effekt dieses Modells: Reguläre Lohnerhöhungen durch dieses Beteiligungsmodell zu ersetzen, bei dem der AN aber nicht mehr frei verfügen kann, sondern seine Lohnerhöhung wieder ins Unternehmen zurückinvestieren muss.

meckerle
23.04.2008, 22:39
Allein die Frage ist schon unsinnig.
Das hängt unter anderem davon ab, wie groß das Unternehmen ist, wie hoch der Umsatz ist, welche Unternehmensform etc.
Beim Mann mit dem Bratwurst-Bauchladen vorm Karstadt hast du das Unternehmen für 1000 Euro möglicherweise schon komplett gekauft.
Warum ist die Frage unsinnig? Weisst du, was eine Baumaschine kostet?
Weisst du, was ein LKW kostet? Nö sicher weisst du das nicht! Nehme ich dir auch nicht krumm.
Woher solltest du das auch wissen?

Skorpion968
23.04.2008, 22:44
Warum ist die Frage unsinnig? Weisst du, was eine Baumaschine kostet?
Weisst du, was ein LKW kostet? Nö sicher weisst du das nicht! Nehme ich dir auch nicht krumm.
Woher solltest du das auch wissen?

Was tut es zur Sache, was ein LKW kostet? :rolleyes:
Ich habe dir doch gerade erklärt, dass die Höhe einer sinnvollen Einlage bei einer Teilhaberschaft von der Art des Unternehmens abhängt.
Mir wäre neu, dass jedes Unternehmen einen eigenen LKW braucht.

tommy3333
23.04.2008, 22:45
Die Option dieser ominösen "Beteiligung" ist die Lohnerhöhung.
Das ist doch gerade der gewollte Effekt dieses Modells: Reguläre Lohnerhöhungen durch dieses Beteiligungsmodell zu ersetzen, bei dem der AN aber nicht mehr frei verfügen kann, sondern seine Lohnerhöhung wieder ins Unternehmen zurückinvestieren muss.

Ja und? Wenn es "nur" eine "Option" ist, was sollte dann einem AN hindern, diese Option auszuschlagen? Sind wir jetzt alle nicht mehr mündig?

Zudem ist diese "Option", wenn man sie eingeht, vom Prinzip her auch nichts anderes als ein Kauf eines Wertpapiers, dass ja ebenfalls freiwillig ist,. Zeig mir mal den, der sich darüber beklagt, dass er seine Aktie bzw. sein Fond gezwungen ist zu kaufen bzw. es nicht wieder verkaufen darf.

Es ist ja auch nur eine Option.

Skorpion968
23.04.2008, 22:49
Ja und? Wenn es "nur" eine "Option" ist, was sollte dann einem AN hindern, diese Option auszuschlagen? Sind wir jetzt alle nicht mehr mündig?

Zudem ist diese "Option", wenn man sie eingeht, vom Prinzip her auch nichts anderes als ein Kauf eines Wertpapiers, dass ja ebenfalls freiwillig ist,. Zeig mir mal den, der sich darüber beklagt, dass er seine Aktie bzw. sein Fond gezwungen ist zu kaufen bzw. es nicht wieder verkaufen darf.

Es ist ja auch nur eine Option.

Nein, es ist eben nicht nur eine Option! Es ersetzt Lohnerhöhungen!

politisch Verfolgter
23.04.2008, 22:50
Kein Gesetz darf Betriebslose zum sog. "AN" erklären.
Wer sowas in der Art sein will, hat sich dazu aus freien Stücken mit Inhabern vertraglich zu arrangieren.
Ich darf keinesfalls a priori per Gesetz, institutionell und mit öffentlichen Mittel zum sog. "AN" deklariert werden.
Das Problem sind weder Inhaber noch Statthalter, es sind vielmehr Gesetze, die einen zum Inhaberinstrument deklarieren, und damit zum von Inhabern/Statthaltern marginalisierbaren, als Kanonenfutter gegen Andere hetzbaren Kostenfaktor.
Diese Gesetze müssen weg. Und mit ihnen mind. 90 % des Sozialstaats und ÖD, was ja nur dazu da ist, diese grundrechtswidrigen Gesetze umzusetzen und von den Opfern zwangsfinanzieren zu lassen.
Über die Implikationen schreibe ich laufend.

tommy3333
23.04.2008, 22:52
Nein, es ist eben nicht nur eine Option! Es ersetzt Lohnerhöhungen!

Wo steht das? Quelle?

lupus_maximus
23.04.2008, 22:58
Was tut es zur Sache, was ein LKW kostet? :rolleyes:
Ich habe dir doch gerade erklärt, dass die Höhe einer sinnvollen Einlage bei einer Teilhaberschaft von der Art des Unternehmens abhängt.
Mir wäre neu, dass jedes Unternehmen einen eigenen LKW braucht.
Bei einer anständigen Maschinenfabrik, die praktisch alles herstellen kann, gehen locker 500 Millionen für die Maschinen drauf.

politisch Verfolgter
23.04.2008, 23:03
Au ja, und das ordentlich vernetzen. Da braucht gar nix ins Vermögen von Inhabern gesteckt werden, weil es ja user value zu bezwecken hat.
Inhaber lassen Betriebe von Betriebslosen (re)finanzieren.
Betriebslose benötigen also im Umkehrschluß keine Inhaber, sondern kaufkräftige Nachfrager, sowie Leistungsäqivalenz, Rationalisierungs- und Vernetzungseffizienz.

JensVandeBeek
24.04.2008, 09:32
Das ist nicht ganz korrekt erkannt.
Aber ich gebe dir die Chance, die Fehler in dem Beitrag selbst zu finden.
Fang mal bei Kommanditist an. Was ist ein Kommanditist? Kann es in jedem Unternehmen Kommanditisten geben?

Normaleweise bei KG = Kommanditgesellschaft.

Ich weiß worauf du hin willst. Aber denk daran es gibt auch GmbH & Co. KG's,
KG a.A. (auf Aktien) und etc... bis vor kurze war die Firma Henkel so...

elas
24.04.2008, 09:39
Die Option dieser ominösen "Beteiligung" ist die Lohnerhöhung.
Das ist doch gerade der gewollte Effekt dieses Modells: Reguläre Lohnerhöhungen durch dieses Beteiligungsmodell zu ersetzen, bei dem der AN aber nicht mehr frei verfügen kann, sondern seine Lohnerhöhung wieder ins Unternehmen zurückinvestieren muss.

Es geht doch hier einfach nur um Kapitalbildung in Arbeitnehmerhand und nicht wie immer um mehr Zaster zum verprassen.
und am Ende stehen die Penner wieder mit nix da.

Manche muss man eben zu ihrem Glück zwingen.

elas
24.04.2008, 09:42
Was tut es zur Sache, was ein LKW kostet? :rolleyes:
Ich habe dir doch gerade erklärt, dass die Höhe einer sinnvollen Einlage bei einer Teilhaberschaft von der Art des Unternehmens abhängt.
Mir wäre neu, dass jedes Unternehmen einen eigenen LKW braucht.

wenn man dir so zuhört ist man dankbar dass wir nur so "dumme" Politiker haben.

elas
24.04.2008, 09:45
Wir hatten einige Jahre lang Gewinnbeteiligung. Das wurde letztes Jahr abgeschafft. Obwohl die Firma, in der ich arbeite, seit Jahren dicke Gewinne einfährt, erwirtschaftet u.a. von mir. Im Zuge von ERA (Entgeltrahmenabkommen in der Metallindustrie), wobei mal eben 80% der Belegschaften heruntergestuft wurden, hat man auch gleich die Gewinnbeteiligung abgeschafft.

Ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen.

Für ihre Geschäftsleiter und Geschäftsführer, die täglich mehr werden, ist ihnen keine Ausgabe zu viel. Bei uns wird gespart.

Ansonsten sehe ich Tag für Tag, wie das Geld nur so aus dem Fenster gekegelt wird. Aber bei uns kann man noch was kürzen.

Ich bin seit 30 Jahren in meiner Firma. Ich denke, ich kann mir wohl ein Urteil erlauben.

Da hatte Beverly neulich schon ganz recht. Man hat allmählich das Gefühl, sie würden uns am liebsten alle vergasen und durch Billig-Kulis aus Fernost ersetzen.

Laurin

Sei froh dass man einem solchen Schwarzseher wie dir 30 Jahre das Gnadenbrot gegeben hat.

elas
24.04.2008, 09:49
Allein die Frage ist schon unsinnig.
Das hängt unter anderem davon ab, wie groß das Unternehmen ist, wie hoch der Umsatz ist, welche Unternehmensform etc.
Beim Mann mit dem Bratwurst-Bauchladen vorm Karstadt hast du das Unternehmen für 1000 Euro möglicherweise schon komplett gekauft.

Es geht doch nicht um Mitsprache sondern um Kapitalbildung für AN.

Welche Mitsprache hat denn ein kleiner Aktionär? So gut wie keine.
Hört also auf leeres Stroh zu dreschen.

elas
24.04.2008, 09:52
Die Option dieser ominösen "Beteiligung" ist die Lohnerhöhung.
Das ist doch gerade der gewollte Effekt dieses Modells: Reguläre Lohnerhöhungen durch dieses Beteiligungsmodell zu ersetzen, bei dem der AN aber nicht mehr frei verfügen kann, sondern seine Lohnerhöhung wieder ins Unternehmen zurückinvestieren muss.

Kapier endlich: es geht um Kapitalbildung und nicht um mehr fressen und saufen!

Don
24.04.2008, 09:54
Unfug. Wäre ein Arbeitsvertrag das Gleiche wie ein Werkvertrag, dann wäre es ein Werkvertrag.

Ich schrieb: prinzipiell.
Wenns Dir besser gefällt, nimm Dienstvertrag.

Es ist wurscht. Der Arbeitsvertrag beinhaltet, daß die gelieferte Arbeitsleistung mit der vereinbarten Vergütung VOLLSTÄNDIG abgegolten ist.

Wenn Dir das nicht paßt, handle einen Gewinnbeteiligungsvertrag aus.
Bist Du so wertvoll und unentbehrlich, bekommst Du ihn.

elas
24.04.2008, 09:55
Wo steht das? Quelle?

Es steht nirgendwo.

es ist nur der irrationalen Vorstellung skorpions entsprungen.

Man stelle sich vor mit solchen Leuten Verbesserungen durchzuführen?

Deshalb füllen sich die Vorstädte mit Asozialen.

berty
24.04.2008, 10:04
Es geht doch hier einfach nur um Kapitalbildung in Arbeitnehmerhand und nicht wie immer um mehr Zaster zum verprassen.
und am Ende stehen die Penner wieder mit nix da.

Manche muss man eben zu ihrem Glück zwingen.

Jetzt hast du ja ausgiebig der Unterschrift unter deinem Forumsnamen Tribut gezollt. Ist dir eigentlich aufgefallen, dass dein Verstand weiter oben beheimatet ist und du ihn noch nicht gefragt hast?

elas
24.04.2008, 10:10
Jetzt hast du ja ausgiebig der Unterschrift unter deinem Forumsnamen Tribut gezollt. Ist dir eigentlich aufgefallen, dass dein Verstand weiter oben beheimatet ist und du ihn noch nicht gefragt hast?

Meinen Verstand habe ich schon vor vielen Jahrzehnten dazu benutzt dieses Modell für mich persönlich einzuführen....mit grossem Erfolg.

berty
24.04.2008, 11:29
Meinen Verstand habe ich schon vor vielen Jahrzehnten dazu benutzt dieses Modell für mich persönlich einzuführen....mit grossem Erfolg.

Ehrlich? Dazu war eine gesetzliche Grundlage erforderlich oder keine?

berty
24.04.2008, 11:55
Doch, hat er: "Riesengewinne".


Und? Zwingt Dich denn jemand, Dich am Unternehmen Deines AG zu beteiligen? Nein? Dann machst Du auch weiterhin mit Deinen Lohn- od. Gehaltserhöhungen das, was Du normalerweise tust. Steht denn irgendwo, dass Du Dich gegen Deinem Willen damit abfinden sollst, einen Teil Deines Einkommen Deinem AG zu seiner Verfügung zu überlassen? Würde mich aus eigentumsrechtlichen Gesichtspunkten doch sehr wundern. Zudem können Besitzer von Aktien oder Fonds diese auch jederzeit wieder verkaufen - auch nach eigenem Gutdünken. Schließlich sind Beteiligungen auch mit einem Risiko verbunden (wie auch Aktien und Fonds), das jeder für sich selbst entscheiden muss, ob er es einzugehen bereit ist.


Was Hundt da sagte, ist ja erst mal nicht falsch. Mittelständler sind keine AG's - maximal kann nur ein Fond (als jemd., der Wertpapiere an den Kapitalmärkten anbietet) Anteilseigner eines solchen sein - jedoch sind Fonds auch Anteilseigner anderer Unternehmen. Aber was willst Du denn daraus ableiten, was er denn damit wolle? Alle GmbH's in AG's umwandeln? Klänge aber nicht realistisch. Das Konzept der GK sieht auch lediglich "nur" eine steuerliche Förderung von AN vor, die dazu bereit sind, sich an ihrem Unternehmen zu beteiligen. Es ändert aber nichts an Beteiligungsmodellen selbst - und zu einer solchen Beteiligung gehören immer noch zwei Zustimmende.

Der einzige Kritkpunkt, den ich überhaupt noch halbwegs nachvollziehen könnte, wäre, dass der Staat meint, sowas steuerlich subventionieren zu müssen (insbes. von den Steuerzahlern, die diese Beteiligungen ablehnen). Aber warum sollte das so schlimm sein? Priv. Rentenversicherer machen mit den Vers.-Beiträgen ja auch nichts anderes - und diese Beiträge können die Versicherten ebenfalls steuerlich absetzen.

Mich stört an diesen Spielchen vielerlei. Mitarbeiterbeteiligung oder Investivlohn, alles die gleiche Kacke. Die Gewinne, seit nunmehr schon einer Reihe von Jahren, explodieren und dies nicht unmaßgeblich aufgrund der Tatsache, dass den abhängig Beschäftigen die ihnen zustehenden Lohnzuwächse verweigert werden. Und nun gibt es plötzlich Konsens darüber, dass den Würstchen nun doch endlich mal ein wenig Senf um die Enden geschmiert werden kann.

Erstens der Name. Da steht „Mitarbeiterbeteiligung“ drauf und drin ist ein weiteres Förderungsprogramm, eine weitere steuerliche Spritze für die Wirtschaft. Diesmal sogar durch die Sparzulagen der AN.

Zweitens die Tatsache, dass die gesetzlichen Sozialversicherungen weiter geschwächt werden (die als Mitarbeiterbeteiligung empfangenen Gelder sind z.T. von derartigen Abgaben freigestellt und mindern deren Einnahmen) und dass die Steuereinnahmen gleich in 2facher Weise vermindert werden. Einmal durch deren Lohnsteuerfreiheit und ein zweites mal durch die Erhöhung der steuermindernden Betriebsausgaben.

Drittens die Tatsache, dass da ein weiterer Markt für anonyme Fonds (SPD-Teil dieser Kacke) aufgebaut werden soll. Es gibt offenbar noch nicht genügend Masse für die umherschwirrenden Gelder, die alleine vom Willen des Fondsmanagements abhängig sind.

Der erste Hauptpunkt ist aber der, dass dem AN von höchster staatlicher Stelle, zuerst vom BP und nun von Regierung, vorgegaukelt wird, dass er Mit-Eigentümer seines Betriebes sei oder werden könne. Als Miteigentümer habe ich Mitspracherechte und auch Pflichten. Wo sind die hier? Hier bin ich als AN, wie bereits ausgeführt, noch immer abhängig und den Launen, der Klugheit oder Dummheit des Managements bzw. der Eigentümer ausgeliefert. Das, oh Wunder, nun ein wenig mehr Spielgeld für die Bedienung seiner Spielwiesen hat. Bei der weit verbreiteten Dummheit dieses Spezies ist der AN, sofern er in den eigenen Betrieb angelegt hatte, nun doppelt angeschmiert. Er verliert seinen Arbeitsplatz und seine Beteiligung.

Der zweite Hauptpunkt ist, dass die Unternehmen ihre Spielräume für Einkommensverbesserungen der AN nunmehr zweiteilen. Einmal für die Tarifverhandlungen über die normalen Lohnerhöhungen und dann eben für die Beteiligung. Selbst best geführte Unternehmen können die verdienten Euros nur einmal ausgeben.

Was hat die Unternehmen in Deutschland bisher gehindert, den AN Beteiligungen anzubieten? Die „notwendige“ gesetzliche Grundlage oder die nun zusätzlich eingeheimste Sparzulage?

Was befleißigt eine Regierung, die doch eh vorhandenen Möglichkeiten zur Kapitalanlage gesetzlich zu regeln und dazu noch staatlich zu bezuschussen?

politisch Verfolgter
24.04.2008, 11:59
Betriebslose Anbieter haben ihren Verstand in vollwertige Marktteilnahme ummünzuen zu können, dürfen also nicht per Gesetz zum von Inhabern marginalisierbaren Kostenfaktor deklariert, auch nicht als Kanonenfutter gegeneinander gehetzt und nicht auf minderwertige Teilleistungen reduziert werden.
Der value hat vielmehr individuell mental leistungsäquivalent erwirtschaftet und leistungsgerecht verteilt werden zu können.
Das ist nun mal eignerfixiert für die Allermeisten nicht darstellbar, weswegen wir ja die massiv gekrümmte Eink./Verm.-Verteilung haben, die zudem in keinster Weise mit der mentalen Verteilung übereinstimmt.
Wir haben eine sozialstaatlich verankert politisch gewollte Leistungsunterbindungsgesellschaft, worin z.B. 50 000 der 250 000 sog. "hochbegabten" Kinder und Jugendlichen in Sonderschulen für Minderbegabte gehen.
Ist das nun schon in einem superreichen Land wie D so, so eignen damit weltweit 1 % 60 %, während die halbe Menschheit von unter 1 $ tgl. dahin vegetiert, womit z.B. 77 % der Inder hungern.
Binnen 238 intern kriegsfreien Jahren eignen per modernem sozialstaatlichen Feudalismus in USA 80 % der Privathaushalte max. 5 %, eher 3 % des Privatvermögens - deutlich weniger, also dort alleine externe Saudis per Petro$s besitzen.

Dem Wahnsinn ist allenthalben die grundrechtswidrige Arbeitsgesetzgebung zu entziehen. Wir benötigen wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik für die vollwertige Marktteilnahme der betriebslosen Anbieter, für eine marktwirtschaftliche Leistungsgesellschaft.

Es macht keinen Sinn, seinen Verstand dazu zu mißbrauchen, Inhabern/Statthaltern den marginalisierten Kostenfaktoraffen zu schieben.
Sowas ist affirmative, also den modernen Feudalismus bekräftigende Selbstdiskriminierung.
Die Arbeitsgesetzgebung muß weg, die Implikationen beschreibe ich laufend.

elas
24.04.2008, 13:50
Ehrlich? Dazu war eine gesetzliche Grundlage erforderlich oder keine?

Für mich nicht aber für Doofköppe wie sie in der SPD zuhauf vorkommen wohl notwendig.

Damit die endlich mal ihre Lamentiererei über die Riesengewinne der Unternehmer einstellen können.

elas
24.04.2008, 13:55
Mich stört an diesen Spielchen vielerlei. Mitarbeiterbeteiligung oder Investivlohn, alles die gleiche Kacke. Die Gewinne, seit nunmehr schon einer Reihe von Jahren, explodieren und dies nicht unmaßgeblich aufgrund der Tatsache, dass den abhängig Beschäftigen die ihnen zustehenden Lohnzuwächse verweigert werden. Und nun gibt es plötzlich Konsens darüber, dass den Würstchen nun doch endlich mal ein wenig Senf um die Enden geschmiert werden kann.

Erstens der Name. Da steht „Mitarbeiterbeteiligung“ drauf und drin ist ein weiteres Förderungsprogramm, eine weitere steuerliche Spritze für die Wirtschaft. Diesmal sogar durch die Sparzulagen der AN.

Zweitens die Tatsache, dass die gesetzlichen Sozialversicherungen weiter geschwächt werden (die als Mitarbeiterbeteiligung empfangenen Gelder sind z.T. von derartigen Abgaben freigestellt und mindern deren Einnahmen) und dass die Steuereinnahmen gleich in 2facher Weise vermindert werden. Einmal durch deren Lohnsteuerfreiheit und ein zweites mal durch die Erhöhung der steuermindernden Betriebsausgaben.

Drittens die Tatsache, dass da ein weiterer Markt für anonyme Fonds (SPD-Teil dieser Kacke) aufgebaut werden soll. Es gibt offenbar noch nicht genügend Masse für die umherschwirrenden Gelder, die alleine vom Willen des Fondsmanagements abhängig sind.

Der erste Hauptpunkt ist aber der, dass dem AN von höchster staatlicher Stelle, zuerst vom BP und nun von Regierung, vorgegaukelt wird, dass er Mit-Eigentümer seines Betriebes sei oder werden könne. Als Miteigentümer habe ich Mitspracherechte und auch Pflichten. Wo sind die hier? Hier bin ich als AN, wie bereits ausgeführt, noch immer abhängig und den Launen, der Klugheit oder Dummheit des Managements bzw. der Eigentümer ausgeliefert. Das, oh Wunder, nun ein wenig mehr Spielgeld für die Bedienung seiner Spielwiesen hat. Bei der weit verbreiteten Dummheit dieses Spezies ist der AN, sofern er in den eigenen Betrieb angelegt hatte, nun doppelt angeschmiert. Er verliert seinen Arbeitsplatz und seine Beteiligung.

Der zweite Hauptpunkt ist, dass die Unternehmen ihre Spielräume für Einkommensverbesserungen der AN nunmehr zweiteilen. Einmal für die Tarifverhandlungen über die normalen Lohnerhöhungen und dann eben für die Beteiligung. Selbst best geführte Unternehmen können die verdienten Euros nur einmal ausgeben.

Was hat die Unternehmen in Deutschland bisher gehindert, den AN Beteiligungen anzubieten? Die „notwendige“ gesetzliche Grundlage oder die nun zusätzlich eingeheimste Sparzulage?

Was befleißigt eine Regierung, die doch eh vorhandenen Möglichkeiten zur Kapitalanlage gesetzlich zu regeln und dazu noch staatlich zu bezuschussen?

Du redest nur unsäglichen Stuss.
Mich würde echt mal interessieren welche Schulbildung du hast und was du arbeitest?

Deutschmann
24.04.2008, 14:07
Ich verstehe nicht was der ganze "Klassenkampf" soll. Es müsste doch eigentlich jedem klar sein, dass der eine auf den anderen angewiesen ist.

Der AG kann ohne AN nicht produzieren - der AN ohne AG nichts kaufen.

Wer sich das mal verinnerlicht hat merkt auch dass es nur Gemeinsam funktionieren kann.

Der einzige Unterschied zwischen AG und AN ist: Der Arbeitnehmer wird bei Verlust seiner Existenzgrundlage vom sozialen Netz aufgefangen.

wtf
24.04.2008, 14:20
Der AG kann ohne AN nicht produzieren - der AN ohne AG nichts kaufen.



Der erste Teil der Aussage ist falsch, der zweite trifft natürlich zu.

Im übrigen gibt es eine Gewinnbeteiligung des Arbeitnehmers. Die nennt man Gehalt.

Deutschmann
24.04.2008, 14:26
Der erste Teil der Aussage ist falsch, der zweite trifft natürlich zu.

Im übrigen gibt es eine Gewinnbeteiligung des Arbeitnehmers. Die nennt man Gehalt.

Finde ich nicht. Der Geschäfstführer holt die Aufträge ran und die Monteure fertigen die Produkte. Zumindest im produzierenden Gewerbe kann man mit über 80% unproduktiven Arbeitsanteil nicht mehr Marktfähig bleiben ohne Mitarbeiter.

Mit dem zweiten Satz hast du allerdings Recht. Aber so ein kleines "Bonbon" ab und an wirkt Wunder im Sinne der Zusammenarbeit.

wtf
24.04.2008, 14:32
Es gibt etliche selbständige Einzelunternehmer, die ohne Personal arbeiten und überaus produktiv sind. Irgendwie denken manche immer noch in manchesteroiden Dimensionen.

berty
24.04.2008, 14:37
Du redest nur unsäglichen Stuss.
Mich würde echt mal interessieren welche Schulbildung du hast und was du arbeitest?

Keine, ich hänge nur an deinen Lippen. Ist das nicht Arbeit genug? So viel Blödsinn!

politisch Verfolgter
24.04.2008, 14:39
Per vollwertiger Marktteilnahme betriebsloser Anbieter sind weder tätige noch untätige Inhaber erforderlich, sondern nur mehr kaufkräftige Nachfrager, die damit diversif vernetzte high tech Renditeobjekte bezahlender Nutzer finanzieren.
Nichts spricht auch gegen Inhaber, die z.B. nicht mal Betriebslose benötigen.
Es darf nur kein Gesetz geben, das einen a priori zum Inhaberinstrument deklariert und dafür per Berufsverbot mit öffentlichen Mitteln zwangsbevorratet.
An die Stelle einer aktiven Arbeitsmarktpolitik (modernes Lehnswesen) hat wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik für vollwertige Marktteilnahme betriebsloser Anbieter zu treten. Die grundrechtswidrige Arbeitsgesetzgebung muß weg. Nur aus freien Stücken kann sich mit Inhabern vertraglich arrangiert werden.
Analog shareholder value geht user value, womit aktiv tätig investiv genutzt wird, was einem nicht gehört, für dessen Nutzung man dann eben bezahlt.
Und erst damit ist das Genutzte rationalisierungseffizient und innovationsdynamisch diversif vernetzbar.
Nichts und niemand darf Betriebslose mit sog. "Arbeitnehmer"-Konstrukten gesetzlich kontaminieren.

Deutschmann
24.04.2008, 14:58
Es gibt etliche selbständige Einzelunternehmer, die ohne Personal arbeiten und überaus produktiv sind. Irgendwie denken manche immer noch in manchesteroiden Dimensionen.

Das stimmt natürlich, aber das hat da seine Grenzen wo du der Produkthaftungspflicht unterliegst. Das bedeutet Entwicklung, Materialwirtschaft, Qualitätsprüfungen, Technischer Service u.v.m. ( Bürokratie mal nicht erwähnt )

Da kann man mit maximal 20% produktiver Arbeit auch als Einzelunternehmer kaum überleben. Mit diesen 20% müsste man die restlichen 80% "auffangen" - und das dürfte die Preise in die Höhe treiben. Das ist ein Kreislauf.

Vom Warenvorlauf rede ich da mal überhaupt nicht und dem damit verbundem Risiko.

politisch Verfolgter
24.04.2008, 15:04
Sag ich doch laufend: die Effizienz von high tech Netzwerken nimmt mit der Anzahl ihrer Mitglieder und bezahlenden Nutzer exponenziell zu - wobei sowieso 99.99 % der techn.-wiss. Entwicklung von Betriebslosen stammt.
Analog den ÖD-Nobelpreisschmieden benötigen wir das Managen vernetzt moderierter Gruppenintelligenz und damit die vollwertige Marktteilnahme der betriebslosen Anbieter.
Es geht um Kapitalzugang der Kapitalerwirtschafter aus den Taschen möglichst breit gestreut kaufkräftiger Nachfrager, die in ihrer Erwerbsphase ebenfalls profitabel nutzen können zu haben.

Skorpion968
24.04.2008, 16:23
Es geht doch hier einfach nur um Kapitalbildung in Arbeitnehmerhand und nicht wie immer um mehr Zaster zum verprassen.
und am Ende stehen die Penner wieder mit nix da.

Manche muss man eben zu ihrem Glück zwingen...

...Indem man sich deren Kohle in die eigene Tasche wirtschaftet. Natürlich.

Ich sage es dir noch einmal:
Du solltest sehr vorsichtig sein, andere als dumm oder als Penner zu bezeichnen. Denn du bist nach deiner Ausdrucksweise und dem Inhalt deiner Beiträge zu urteilen, einer der größten Trottel und auch Penner, die hier rumlaufen.

politisch Verfolgter
24.04.2008, 16:48
.... in die eigene Tasche wirtschaften läßt! Per grundrechtswidriger Arbeitsgesetzgebung - "zumutbarkeitsrechtlich". Dazu werden die Zwangserwirtschafter mit sog. "Arbeitnehmer"-Konstrukten lohn-kontaminiert.
Ohne dieses linke Prinzip kein moderner Feudalismus.
Nix tun zu dürfen ist total besch... laaangweilig.

leuchtender Phönix
24.04.2008, 19:16
Mit dem zweiten Satz hast du allerdings Recht. Aber so ein kleines "Bonbon" ab und an wirkt Wunder im Sinne der Zusammenarbeit.

In Aktiengesellschaften ist eine Gewinnbeteiligung, durch Kauf von Aktien, schon lange möglich. Auch in anderen Unternehmensformen gibt es die Möglichkeit sich am Unternehmen zu beteiligen und dadurch auch Anteil am Gewinn/(oder Verlust) zu haben.

tommy3333
24.04.2008, 20:09
Mich stört an diesen Spielchen vielerlei. Mitarbeiterbeteiligung oder Investivlohn, alles die gleiche Kacke. Die Gewinne, seit nunmehr schon einer Reihe von Jahren, explodieren und dies nicht unmaßgeblich aufgrund der Tatsache, dass den abhängig Beschäftigen die ihnen zustehenden Lohnzuwächse verweigert werden. Und nun gibt es plötzlich Konsens darüber, dass den Würstchen nun doch endlich mal ein wenig Senf um die Enden geschmiert werden kann.

Erstens der Name. Da steht „Mitarbeiterbeteiligung“ drauf und drin ist ein weiteres Förderungsprogramm, eine weitere steuerliche Spritze für die Wirtschaft. Diesmal sogar durch die Sparzulagen der AN.

Zweitens die Tatsache, dass die gesetzlichen Sozialversicherungen weiter geschwächt werden (die als Mitarbeiterbeteiligung empfangenen Gelder sind z.T. von derartigen Abgaben freigestellt und mindern deren Einnahmen) und dass die Steuereinnahmen gleich in 2facher Weise vermindert werden. Einmal durch deren Lohnsteuerfreiheit und ein zweites mal durch die Erhöhung der steuermindernden Betriebsausgaben.

Drittens die Tatsache, dass da ein weiterer Markt für anonyme Fonds (SPD-Teil dieser Kacke) aufgebaut werden soll. Es gibt offenbar noch nicht genügend Masse für die umherschwirrenden Gelder, die alleine vom Willen des Fondsmanagements abhängig sind.

Der erste Hauptpunkt ist aber der, dass dem AN von höchster staatlicher Stelle, zuerst vom BP und nun von Regierung, vorgegaukelt wird, dass er Mit-Eigentümer seines Betriebes sei oder werden könne. Als Miteigentümer habe ich Mitspracherechte und auch Pflichten. Wo sind die hier? Hier bin ich als AN, wie bereits ausgeführt, noch immer abhängig und den Launen, der Klugheit oder Dummheit des Managements bzw. der Eigentümer ausgeliefert. Das, oh Wunder, nun ein wenig mehr Spielgeld für die Bedienung seiner Spielwiesen hat. Bei der weit verbreiteten Dummheit dieses Spezies ist der AN, sofern er in den eigenen Betrieb angelegt hatte, nun doppelt angeschmiert. Er verliert seinen Arbeitsplatz und seine Beteiligung.

Der zweite Hauptpunkt ist, dass die Unternehmen ihre Spielräume für Einkommensverbesserungen der AN nunmehr zweiteilen. Einmal für die Tarifverhandlungen über die normalen Lohnerhöhungen und dann eben für die Beteiligung. Selbst best geführte Unternehmen können die verdienten Euros nur einmal ausgeben.

Was hat die Unternehmen in Deutschland bisher gehindert, den AN Beteiligungen anzubieten? Die „notwendige“ gesetzliche Grundlage oder die nun zusätzlich eingeheimste Sparzulage?

Was befleißigt eine Regierung, die doch eh vorhandenen Möglichkeiten zur Kapitalanlage gesetzlich zu regeln und dazu noch staatlich zu bezuschussen?

Dein Beitrag ist zumindest plausibler als der Skorpions. In einigen Punkten kann ich Dir sogar zustimmen. Trotzdem kann (a) kein AN dazu gezwungen werden, seinen Lohn oder einen Teil davon sich in Anteilsscheine o.ä. auszahlen zu lassen (das Zahlungsmittel ist Geld und die Währung in D ist EUR - nichts anderes), (b) jeder, der sich trotzdem (freiwillig) Anteilsscheine erworben hat, diese wieder zurückverkaufen wie bei allen Papieren, die Kursrisiken in Abhängigkeit von Unternehmenswerten ausgesetzt sind. Unabhängig davon und dass dann das Unternehmen über das Geld in Höhe dieser Anteile verfügen darf, gehört es ihm nicht.

Also muss sich auch kein AN, der Beteiligungen in dieser Form, wie sie z.Z. diskutiert werden, ablehnt, sich irgendwie zu irgend etwas genötigt fühlen. Das einzige, wofür er zahlt, sind Steuern aus denen der Staat die staatl. Zuschüsse oder Steuererleichterungen für jene finanziert, die sich (freiwillig) für solche Beteiligungen entscheiden. Und diesen Kritikpunkt akzeptiere ich ja.

Was das Stimmrecht angeht, so stimmt das zwar, dass die diskutierten Beteiligungen wohl keinen Anspruch auf irgendein Stimmrecht bekommen, aber aufgrund der beiderseitigen Freiwilligkeit, die für solche Regelungen erforderlich sind, ist das nachrangig. Wer Fonds Aktienfonds kauft, hat auch kein Stimmrecht - weder im Fond noch in den Unternehmen, in denen der Fond das Geld investiert. Auch die anderswo schon früher diskutierten "Volksaktien" haben kein Stimmrecht. Auch Vorzugsaktien haben i.d.R. kein Stimmrecht. Kleinaktionäre treten beim Kauf einer Aktie ihr Stimmrecht sogar freiwillig an ihre Bank ab, bei der sie die Aktie kaufen, weil die Banken den Kleinaktionären diese Aktien sonst gar nicht anbieten. Dabei gibt es sowohl Wertpapiere, die ihre Renditen als Dividenden ausschütten als auch solche, die sie in den Kauf neuer Anteile reinvestieren.

Daher sind auch Beteiligungsformen, wie jetzt für AN an ihrem eigenen Unternehmen diskutiert werden, vom Prinzip her wahrlich nichts Neues, was Anlageform, Mitbestimmung und Gewinnausschüttung angehen. Und priv. Rentenversicherungen zahlen diese auf gleiche Weise angelegten Vers.-Beiträge auch erst im Rentenalter (je nach Laufzeit und Alter des Versicherten) aus. Ähnlich arbeiten auch Kapitallebensversicherungen - und wieviele Leute gibt es, die eine Kapitallebensversicherung oder eine Privatrente abgeschlossen haben... Das eine zu tun während man das andere verteufelt offenbart entweder wenig Verständnis über das Diskussionsthema oder doppelte Standards.

Auch das Argument, dass AN zu blöd seien, mag zwar stimmen, aber greift nicht. Wer nicht will, muss nicht. Wer will, sollte aber auch aus eigenem Interesse sich über Risiken informieren. Wer Aktien oder Fonds kauft, tut das i.d.R. auch. Für die, die es trotzdem nicht tun, gibt es ungeachtet dessen viele Möglichkeiten, ihr Geld zu verlieren - nicht nur durch Unternehmensbeteiligungen, wenn dieses Unternehmen bspw. pleite macht.

Was mich an der ganzen Debatte dabei stört, ist immer die einseitige Berichterstattung und Informationspolitik seitens der Medien und Politik. Bei den Unternehmensbeteiligungen wie jetzt redet jeder über die Chancen io Form von "Riesengewinnen" der Unternehmen. Die Zeiten sind aber nicht immer so rosig, dass Unternehmen Gewinne machen - es gibt für Gewinne keine Garantie. Zu anderen Themen wird dagegen nur über die Risiken und dafür kaum über die Chancen geredet und geschrieben - also wieder das andere Extrem.

tommy3333
24.04.2008, 20:13
Es steht nirgendwo.

es ist nur der irrationalen Vorstellung skorpions entsprungen.
Es würde, wenn es so wäre, auch eine Prozesslawine auslösen.


Man stelle sich vor mit solchen Leuten Verbesserungen durchzuführen?

Deshalb füllen sich die Vorstädte mit Asozialen.

Drum glaube nicht alles, was man Dir sagt, sondern hinterfrage es. Und prüfe auch, mit wem Du Veränderungen zu erzielen gedenkst.

politisch Verfolgter
24.04.2008, 21:00
Ekelhafte Scheiße, wozu per Gesetz zu sog. "AN" Deklarierte gezwungen werden können sollen. Mit dem Dreck lasse ich mich nie mehr vollsauen.
Diese verbrecherischen Gesetze müssen rasch verschwinden.
Bis dahin nix tun und bitte Nachwuchs unterlassen, ihm diesen Irrsinn nicht zuweisen.

berty
24.04.2008, 22:15
Dein Beitrag ist zumindest plausibler als der Skorpions. In einigen Punkten kann ich Dir sogar zustimmen. Trotzdem kann (a) kein AN dazu gezwungen werden, seinen Lohn oder einen Teil davon sich in Anteilsscheine o.ä. auszahlen zu lassen (das Zahlungsmittel ist Geld und die Währung in D ist EUR - nichts anderes), (b) jeder, der sich trotzdem (freiwillig) Anteilsscheine erworben hat, diese wieder zurückverkaufen wie bei allen Papieren, die Kursrisiken in Abhängigkeit von Unternehmenswerten ausgesetzt sind. Unabhängig davon und dass dann das Unternehmen über das Geld in Höhe dieser Anteile verfügen darf, gehört es ihm nicht.

Also muss sich auch kein AN, der Beteiligungen in dieser Form, wie sie z.Z. diskutiert werden, ablehnt, sich irgendwie zu irgend etwas genötigt fühlen. Das einzige, wofür er zahlt, sind Steuern aus denen der Staat die staatl. Zuschüsse oder Steuererleichterungen für jene finanziert, die sich (freiwillig) für solche Beteiligungen entscheiden. Und diesen Kritikpunkt akzeptiere ich ja.

Was das Stimmrecht angeht, so stimmt das zwar, dass die diskutierten Beteiligungen wohl keinen Anspruch auf irgendein Stimmrecht bekommen, aber aufgrund der beiderseitigen Freiwilligkeit, die für solche Regelungen erforderlich sind, ist das nachrangig. Wer Fonds Aktienfonds kauft, hat auch kein Stimmrecht - weder im Fond noch in den Unternehmen, in denen der Fond das Geld investiert. Auch die anderswo schon früher diskutierten "Volksaktien" haben kein Stimmrecht. Auch Vorzugsaktien haben i.d.R. kein Stimmrecht. Kleinaktionäre treten beim Kauf einer Aktie ihr Stimmrecht sogar freiwillig an ihre Bank ab, bei der sie die Aktie kaufen, weil die Banken den Kleinaktionären diese Aktien sonst gar nicht anbieten. Dabei gibt es sowohl Wertpapiere, die ihre Renditen als Dividenden ausschütten als auch solche, die sie in den Kauf neuer Anteile reinvestieren.

Daher sind auch Beteiligungsformen, wie jetzt für AN an ihrem eigenen Unternehmen diskutiert werden, vom Prinzip her wahrlich nichts Neues, was Anlageform, Mitbestimmung und Gewinnausschüttung angehen. Und priv. Rentenversicherungen zahlen diese auf gleiche Weise angelegten Vers.-Beiträge auch erst im Rentenalter (je nach Laufzeit und Alter des Versicherten) aus. Ähnlich arbeiten auch Kapitallebensversicherungen - und wieviele Leute gibt es, die eine Kapitallebensversicherung oder eine Privatrente abgeschlossen haben... Das eine zu tun während man das andere verteufelt offenbart entweder wenig Verständnis über das Diskussionsthema oder doppelte Standards.

Auch das Argument, dass AN zu blöd seien, mag zwar stimmen, aber greift nicht. Wer nicht will, muss nicht. Wer will, sollte aber auch aus eigenem Interesse sich über Risiken informieren. Wer Aktien oder Fonds kauft, tut das i.d.R. auch. Für die, die es trotzdem nicht tun, gibt es ungeachtet dessen viele Möglichkeiten, ihr Geld zu verlieren - nicht nur durch Unternehmensbeteiligungen, wenn dieses Unternehmen bspw. pleite macht.

Was mich an der ganzen Debatte dabei stört, ist immer die einseitige Berichterstattung und Informationspolitik seitens der Medien und Politik. Bei den Unternehmensbeteiligungen wie jetzt redet jeder über die Chancen io Form von "Riesengewinnen" der Unternehmen. Die Zeiten sind aber nicht immer so rosig, dass Unternehmen Gewinne machen - es gibt für Gewinne keine Garantie. Zu anderen Themen wird dagegen nur über die Risiken und dafür kaum über die Chancen geredet und geschrieben - also wieder das andere Extrem.

Natürlich ist es so, dass kein AN gezwungen werden kann, sich daran zu beteiligen. Das hat doch auch, soweit ich weiß, niemand behauptet. Skorpion hat sich, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, gar nicht zu dem Eingangsbeitrag geäußert. Nur zu Kurzeinwürfen mancher offenbar nur des Kurzlesens fähiger User.

Tja, da gibt es also schon jede Menge Anlagemöglichkeiten, die sich durch nichts von dieser neuen Möglichkeit unterscheiden als nur durch den Namen „Mitarbeiterbeteiligung“ und dadurch, dass beim Betrieb oder beim Fond nun auch noch der Staat sein Scherflein zu den Unternehmen oder zu den Fonds trägt. Trotzdem muss da ein Gesetz her. Und der Bundespräsident machte dazu vor Jahren schon Druck. Offenbar hat der Kerl keine Ahnung.

Nun, informieren kann man sich in vielen Medien. Oft gibt es ja sogar Unternehmensseiten, die ihren Jahresabschluss ins Internet stellen. Den Onlineausgaben der diversen Zeitungen mit ihren Kurzinfos sind wohl doch nur fürs schnelle Lesen.

Skorpion968
24.04.2008, 23:23
Natürlich ist es so, dass kein AN gezwungen werden kann, sich daran zu beteiligen. Das hat doch auch, soweit ich weiß, niemand behauptet. Skorpion hat sich, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, gar nicht zu dem Eingangsbeitrag geäußert. Nur zu Kurzeinwürfen mancher offenbar nur des Kurzlesens fähiger User.

tommy bezieht sich wohl darauf, dass ich die "Mitarbeiterbeteiligung" als Ersatz für Lohnerhöhungen darstellte. Und ich vermute auch, dass es darauf letztlich hinauslaufen wird.
Das posaunt momentan natürlich noch niemand nach draußen. Es wird aber auf die Umsetzung ankommen. Die lässt wahrscheinlich gerade großen Konzernen mal wieder massig Schlupflöcher und Winkelzüge offen. Und das mit voller Absicht. Die Lobbyisten schreiben doch an diesen Vorlagen mit.
Wie könnte das letztlich aussehen? Die Tarifverhandlungen laufen dann nicht mehr nur über Lohn und Arbeitszeit, sondern auch über Optionsscheine. Dann sagt die Unternehmerseite: "Den Lohn können wir leider nur um 1% erhöhen und die Arbeitszeit müssen wir leider steigern, aber dafür schmeißen wir 10% mehr Optionsscheine unters Mitarbeitervolk. Seht ihr, sind wir nicht großzügig?" Und das wird dann als eine Art Lohnerhöhung verkauft. Dabei hat der AN keinerlei Verfügungsmöglichkeit über diese "Lohnerhöhung", kein Mitspracherecht und letztlich fließt sie an die Spekulanten im Unternehmen zurück.
Der AN hat dann noch genau 2 Entscheidungsoptionen: Entweder er nimmt die "Beteiligung" an und macht damit, was ihm vorgeschrieben wird. Oder er verzichtet auf inflationsgemäße Lohnerhöhungen. Ich nenne so etwas Nötigung.

berty
25.04.2008, 09:17
tommy bezieht sich wohl darauf, dass ich die "Mitarbeiterbeteiligung" als Ersatz für Lohnerhöhungen darstellte. Und ich vermute auch, dass es darauf letztlich hinauslaufen wird.
Das posaunt momentan natürlich noch niemand nach draußen. Es wird aber auf die Umsetzung ankommen. Die lässt wahrscheinlich gerade großen Konzernen mal wieder massig Schlupflöcher und Winkelzüge offen. Und das mit voller Absicht. Die Lobbyisten schreiben doch an diesen Vorlagen mit.
Wie könnte das letztlich aussehen? Die Tarifverhandlungen laufen dann nicht mehr nur über Lohn und Arbeitszeit, sondern auch über Optionsscheine. Dann sagt die Unternehmerseite: "Den Lohn können wir leider nur um 1% erhöhen und die Arbeitszeit müssen wir leider steigern, aber dafür schmeißen wir 10% mehr Optionsscheine unters Mitarbeitervolk. Seht ihr, sind wir nicht großzügig?" Und das wird dann als eine Art Lohnerhöhung verkauft. Dabei hat der AN keinerlei Verfügungsmöglichkeit über diese "Lohnerhöhung", kein Mitspracherecht und letztlich fließt sie an die Spekulanten im Unternehmen zurück.
Der AN hat dann noch genau 2 Entscheidungsoptionen: Entweder er nimmt die "Beteiligung" an und macht damit, was ihm vorgeschrieben wird. Oder er verzichtet auf inflationsgemäße Lohnerhöhungen. Ich nenne so etwas Nötigung.
Na, dann bleibt zu hoffen, dass aus dem Gesetzesvorhaben nichts wird. Im Bundestag soll es ja doch noch, auch in den Fraktionen der Regierung, Abgeordnete geben, die einer derartigen Verarschung der AN nicht zustimmen würden.

Allerdings habe ich nur wenige Zweifel, dass die Mehrheit der freien, unabhängigen und nur ihrem Gewissen verpflichteten Abgeordneten dem Vorhaben der Regierung nicht doch zustimmen. Die Verarsche und Nötigung im Namen des Reformeifers muss unbedingt einen gesetzlichen Rahmen haben. Dafür steht schließlich auch der Bundespräsident und der benötigt vor seiner Wiederwahl noch einige Referenzobjekte seiner 1. Amtszeit für seine Erfolgsliste.

Auch wenn solche "Erfolge" überflüssig wie ein Kropf sind.

Don
25.04.2008, 09:52
tommy bezieht sich wohl darauf, dass ich die "Mitarbeiterbeteiligung" als Ersatz für Lohnerhöhungen darstellte. Und ich vermute auch, dass es darauf letztlich hinauslaufen wird.
Das posaunt momentan natürlich noch niemand nach draußen. Es wird aber auf die Umsetzung ankommen. Die lässt wahrscheinlich gerade großen Konzernen mal wieder massig Schlupflöcher und Winkelzüge offen. Und das mit voller Absicht. Die Lobbyisten schreiben doch an diesen Vorlagen mit.
Wie könnte das letztlich aussehen? Die Tarifverhandlungen laufen dann nicht mehr nur über Lohn und Arbeitszeit, sondern auch über Optionsscheine. Dann sagt die Unternehmerseite: "Den Lohn können wir leider nur um 1% erhöhen und die Arbeitszeit müssen wir leider steigern, aber dafür schmeißen wir 10% mehr Optionsscheine unters Mitarbeitervolk. Seht ihr, sind wir nicht großzügig?" Und das wird dann als eine Art Lohnerhöhung verkauft. Dabei hat der AN keinerlei Verfügungsmöglichkeit über diese "Lohnerhöhung", kein Mitspracherecht und letztlich fließt sie an die Spekulanten im Unternehmen zurück.
Der AN hat dann noch genau 2 Entscheidungsoptionen: Entweder er nimmt die "Beteiligung" an und macht damit, was ihm vorgeschrieben wird. Oder er verzichtet auf inflationsgemäße Lohnerhöhungen. Ich nenne so etwas Nötigung.

Ich bin zwar nicht dafür zu gewinnen, der Kampagne "wir wollen mehr Geld, wurscht wer's verdient" beizuspringen, und lehne auch die gesetzlich verankerte Mitarbeiterbeteiligung kategorisch ab wobei sich einige Gründe durchaus überschneiden.

1. Wie bereits erwähnt, die Arbeitsleistung ist mit dem vereinbarten Entgelt abgegolten. Zu Erhöhungen später.

2. Beteiligung am eigenen Unternehmen ist nur für eine Minderheit, die offenbar immer noch von den im Manchesterkapitalismus verhafteten Gewerkschaften als einzig wahre AN angesehen wird, überhaupt denkbar. Für die Fleischfachverkäuferin beim Metzger unmöglich. Dies ist nach dem Gleichheitsgrundsatz des GG eigentlich bereits nicht weiter diskussionswürdig.

3. Viele Betriebe, insbesondere klein- und mittelständische, schütten Gewinnbeteiligungen an AN aus. Dafür gibt es zwei Hauptgründe: erstens können sie sich mangels langfristiger Geschäftsprognosen keine überbordenden generellen Lohnerhöhungen als Dauerlast erlauben (da dies bei sinkenden Umsätzen direkt zu Entlassungen führte die man dort lieber vermeidet), zweitens sehen Mitarbeiter dort sehr direkt wie das Geschäft läuft und es ist außerordentlich motivierend an einem guten Ergebnis beteiligt zu werden.

4. Ich kenne außer ein paar Großmäulern die meist von Gewerkschaften entsandt werden keine Arbeitnehmer, die sich an den Entscheidungen zur Geschäftspolitik überhaupt beteiligen wollen oder können. Außerdem ist eine Firma keine Quasselbude wie ein Parlament, sondern auf Kompetenz und Schnelligkeit von Entscheidern angewiesen. Was bringt es AN, wenn sie rein aufgrund der technischen Durchführbarkeit wieder nur stimmanteilig jemand wählen können (also im Wortsinn ihre Stimme abgeben), der dann exakt das tut was ansonsten Politiker oder andere Apparatschiks auch tun. Siehe VW.:))

5. Die Politik die diese Beteiligung gern durchsetzen würde brüstet sich damit, dies würde die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand fördern. Das erzählen dieselben Leute, die die Modelle die hierzu existierten kategorisch zusammenschnitten und letztlich auf riskante Fonds beschränkten. (Ging mir als ehem. AN jedenfalls so, rausgeworfenes Geld wenn es in die falsche Periode fällt.)
Die eigentliche Absicht dahinter ist der Versuch, über die Hintertür der erzwungenen Kapitalbeteiligung den schwindenden Gewerkschaftseinfluß auszubügeln und Macht zurückzugewinnen. Ob die AN dadurch Geld verlieren oder gewinnen ist den Funktionären schnurz, sie wollen Macht.

6. Wir werden in einigen Jahren Arbeitskräftemangel erleben. Dies wird die meisten Unternehmen an sich bereits veranlassen, konkurrenzbedingt individuell Gewinnbeteiligungen anzubieten. Generelle Lohnerhöhungen oder Lohnhöhen (ob sie nun inflationsbedingt gerechtfertigt erscheinen mögen oder nicht) werden zunehmend schwieriger verhandelbar, da die einst homogeneren Wirtschaftsstrukturen zerbröseln und es dringend angeraten ist, auf die unterschiedlichen Bedingungen der Unternehmen Rücksicht zu nehmen.

Menschenfreund
25.04.2008, 14:13
Dann muss es eine Gewinn- und Verlustbeteiligung geben.

politisch Verfolgter
25.04.2008, 16:57
Es muß überhaupt gar keine menschl. Inhaber geben!
Und genau hier liegt die Lösung, wozu die grundrechtswidrige Arbeitsgesetzgebung weg muß.
Niemand darf per Gesetz zum Schmied des Glücks von Inhabern deklariert werden. Es darf keine gesetzlich garantiert marginalisierbaren menschl. Kostenfaktoren geben.