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Vollständige Version anzeigen : BFG: Vater darf nicht gezwungen werden, Umgang mit Sohn zu pflegen



Ka0sGiRL
01.04.2008, 23:05
Hier haben die Karlsruher Richter klar entschieden. Zwinge man ein Elternteil zum Umgang mit dem Kind, könne dies dazu führen, dass das betroffene Elternteil mit „Widerwille und mit einer ablehnenden Haltung zum Kind“ reagiere, heißt es im Urteil. Und weiter: „Dies birgt die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt.“

Außerdem stelle die Androhung von Zwangsgeld einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Klägers da. Dies sei nur unter bestimmten Umständen zulässig – wenn zu erwarten sei, dass der erzwungene Umgang dem Wohl des Kindes diene.

Im konkreten, dem Karlsruher Verfahren zu Grunde liegenden Fall sahen die Richter solche Anhaltspunkte freilich nicht gegeben. Der verheiratete Mann und Familienvater hatte eine Affäre mit einer ehemaligen Schulkameradin begonnen, in deren Verlauf die Frau schwanger geworden war. Daraufhin beendete der Mann die Beziehung. Nach der Geburt des Kindes im Februar 1999 erkannte er die Vaterschaft zwar an und zahlte Unterhalt. Den Kontakt zum Kind lehnte er aber ab. (.....)

Für den Lastwagenfahrer aus Brandenburg, die Kindsmutter und den gemeinsamen Sohn ist der Fall trotz des höchstrichterlichen Spruchs noch nicht beendet. Das Oberlandesgericht muss nun noch einmal neu entscheiden und dem Sohn Gelegenheit geben, gehört zu werden. Die Karlsruher Richter äußerten allerdings „Zweifel“, ob die von Mutter angestrebte Kontaktaufnahme zwischen Kind und Vater tatsächlich dem Wohl des Kindes entspreche. Zumal auch der Umgang zwischen Mutter und Sohn nicht ganz frei von Problemen zu sein scheint: Der inzwischen neunjährige Junge lebt schon seit längerem in einer Kinderhilfeeinrichtung, genauso wie ein weiterer Sohn der Frau.


Das Urteil ist zu begrüßen. Dass es allerdings bis ins BVG ging, ist lächerlich.

Justas
01.04.2008, 23:10
Das Urteil ist zu begrüßen. Dass es allerdings bis ins BVG ging, ist lächerlich.Frauen sind die Totengräber dieser Zivilisation.

Ka0sGiRL
01.04.2008, 23:19
Frauen sind die Totengräber dieser Zivilisation.

Sie nutzen nur das System (das auch Männer mitaufgebaut haben) Wenn es den Männern nicht passt, sollten sie dafür sorgen, dass es verschwindet. Gendermainstreaming abschaffen wäre ein erster Punkt.

-jmw-
01.04.2008, 23:19
Frauen sind die Totengräber dieser Zivilisation.
Besser.

Ka0sGiRL
01.04.2008, 23:29
Schon die zweite bescheuerte Antwort in meinem Thread. Bietet noch jemand höher?:rolleyes:

Justas
01.04.2008, 23:40
Schon die zweite bescheuerte Antwort in meinem Thread. Bietet noch jemand höher?:rolleyes:Ich und der Kollege -jmw- haben uns prima verstanden (tja, die Männer unter sich sozusagen), während du nicht kapieren willst, worum es bei diesem Gerichtsurteil eigentlich ging. :D

Kenshin-Himura
01.04.2008, 23:40
Wüsste nicht, was es an dem Urteil auszusetzen gäbe.

Gruß,

Daniel.

Ka0sGiRL
01.04.2008, 23:41
Ich und der Kollege -jmw- haben uns prima verstanden (tja, die Männer unter sich sozusagen), während du nicht kapieren willst, worum es bei diesem Gerichtsurteil eigentlich ging. :D

So, so....dann klär mich doch mal auf! Worum ging es denn?

Tosca
01.04.2008, 23:42
Vielleicht urteile ich jetzt vorschnell über die Frau, die meinte, unbedingt Steuergelder zum Fenster raus werfen zu müssen. Aber für mich klingt das schon komisch. Sie möchte, dass der Vater ihres Kindes sich um selbiges kümmert, aber sie selber scheint das nicht unbedingt so ernst zu nehmen. Ebenso sit ein weiteres Kind in der Obhut fremder Leute... Und überhaupt, warum passieren solche "Unfälle" immer Frauen, deren Liebhaber verheiratet ist, oder die sich sonst irgendwie des Mannes, als was auch immer, versichern wollen?

Generell finde ich den Richterspruch richtig. Niemand kann einen Mann, oder auch eine Frau zwingen, sich mit einem Kind zu beschäftigen, das nicht gewollt war. Wenn ein Partner meint, den anderen so an sich fesseln zu können, so ist das seine Angelegenheit. Ich glaube nicht, dass ein Kind positive Einflüsse verspürt, wenn es zu einem Elternteil geschickt wird, das dieses Kind absolut nicht haben will. Ich finde unser "Gutmenschentum" geht weit genug, da muss man nicht auch noch Kinder mit reinziehen.

Kittycat
01.04.2008, 23:46
Ein uneingeschränkt begrüßenswertes Urteil, das dem schwierigen Lebenstatbestand der "Elternschaft" angemessen Rechung trägt: einerseits bedeutet Mutter oder Vater zu sein mehr, als nur ein Kind durch einen biologischen Prozess in die Welt zu setzen. Es ist die Annahme einer Aufgabe und Verpflichtung, die Begründung einer engen, lebenslangen Bindung.

Andererseits erwachsen diese Bindung und diese Aufgabe nicht allein aus den biologischen Prozessen Zeugung - Schwangerschaft - Geburt, sondern der inneren Einstellung der (werdenden) Eltern zu diesen: echte Mutter bzw. Vater wird man durch die bewusste Annahme seines Kindes aus Liebe. Wer einmal darüber nachdenkt was es bedeutet, Mutter oder Vater eines Menschen zu sein, diesem also quasi die Hälfte seines Selbst geschenkt zu haben, gemeinsam mit einem anderen Menschen (dem anderen Elternteil) in diesem weiterzuleben, dem dürfte es in aller Regel nicht schwerfallen, eine besondere Bindung zu diesem Menschen aufzubauen und gerne für ihn da zu sein.

Umso gewichtiger sind vielfach die Gründe, in denen man es nicht kann oder will. Wer da nur überwindbaren und zu überwindenden Egoismus beklagt, denkt zu kurz. Auch die Entscheidung gegen die Elternschaft eines geborenen Kindes kann eine verantwortliche Entscheidung im beiderseitigen Interesse sein, die unbedingt zu respektieren ist. Das hat das BVerfG richtigerweise klargestellt.

Justas
01.04.2008, 23:56
So, so....dann klär mich doch mal auf! Worum ging es denn?Bei dieser Frau haben alle Grundinstinkte versagt. Das Urteil war lediglich eine Bemuehung um Schadensbegrenzung, wo es nichts mehr aufzubessern gibt.

Ka0sGiRL
02.04.2008, 00:04
Welche Grundinstinkte?

Krabat
02.04.2008, 11:33
Das Urteil ist zu begrüßen. Dass es allerdings bis ins BVG ging, ist lächerlich.

Ich finde das nicht begrüßenswert. Wer ein Kind in die Welt setzt muß sich auch darum kümmern.

-jmw-
02.04.2008, 11:36
Auch dann, wenn daran seine Familie kaputtgeht und er dem Kinde von der Polizei vorgeführt werden muss?

Felidae
02.04.2008, 11:39
Ein sehr gutes Urteil.

Tosca
02.04.2008, 21:43
Ich finde das nicht begrüßenswert. Wer ein Kind in die Welt setzt muß sich auch darum kümmern.

Hier bin ich entschieden anderer Meinung:

Wenn von Anfang an klar ist, dass ein Partner keine Kinder haben möchte und dann passiert plötzlich ein "Unfall", ist es schon schlimm genug, wenn ein Elternteil dann zwangsläufig für den Unterhalt des Kindes aufkommen muss. Nein, ich muss mich auf die Aussagen meines Partners/Partnerin verlassen können...

Bei Partnern, die verheiratet sind, ist das eine ziemlich blöde Situation. Sicher, man kann den moralischen Zeigefinger heben. Aber ich stehe auf dem Standpunkt: Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.

Nein, das Urteil geht vollkommen in Ordnung. Hier muss berücksichtigt werden, dass ein Partner keine Kinder wollte und dem anderen kratzte das wenig. Da liegt wohl eher ein Vertrauensbruch vor. Wäre ich ein Mann, ich hätte stets Kondome in der Tasche, das ist sicher. Ich würde mir kein Kind an die Backe heften lassen. Dann vielleicht etwas weniger Spaß, aber wenigstens nicht für 20 Jahre oder länger Zahlmeister sein.

I.Kant
02.04.2008, 21:54
Ich finde das nicht begrüßenswert. Wer ein Kind in die Welt setzt muß sich auch darum kümmern.
Auf der einen Seite ist das schon richtig- wer ungeschützten Sex hat muss damit rechnen, dass Nachwuchs daraus entsteht.
Mein Vater hatte gesagt "wenn du dich mit einer Frau hinlegst, musst du auch mit ihr aufstehen können". Aber das waren die 60er Jahre.
Heute können Frauen in dieser Situation froh sein, wenn der Vater zahlt, eine Emotionale Bindung hingegen kann man nicht erzwingen.

Krabat
02.04.2008, 23:24
Hier bin ich entschieden anderer Meinung:

Wenn von Anfang an klar ist, dass ein Partner keine Kinder haben möchte und dann passiert plötzlich ein "Unfall", ist es schon schlimm genug, wenn ein Elternteil dann zwangsläufig für den Unterhalt des Kindes aufkommen muss. Nein, ich muss mich auf die Aussagen meines Partners/Partnerin verlassen können...

Bei Partnern, die verheiratet sind, ist das eine ziemlich blöde Situation. Sicher, man kann den moralischen Zeigefinger heben. Aber ich stehe auf dem Standpunkt: Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.

Nein, das Urteil geht vollkommen in Ordnung. Hier muss berücksichtigt werden, dass ein Partner keine Kinder wollte und dem anderen kratzte das wenig. Da liegt wohl eher ein Vertrauensbruch vor. Wäre ich ein Mann, ich hätte stets Kondome in der Tasche, das ist sicher. Ich würde mir kein Kind an die Backe heften lassen. Dann vielleicht etwas weniger Spaß, aber wenigstens nicht für 20 Jahre oder länger Zahlmeister sein.

Es ist ein Kind da. Der Vater muß sich darum kümmern. Er kann sich nicht auf Staat und Mutter verlassen. Was ist wenn Staat und Mutter ausfallen?

Krabat
02.04.2008, 23:28
Auf der einen Seite ist das schon richtig- wer ungeschützten Sex hat muss damit rechnen, dass Nachwuchs daraus entsteht.

Eben. Es gibt Kondome. Sollen recht zuverlässig sein.

McDuff
03.04.2008, 05:30
Es läßt sich halt nicht alles gerichtlich erzwingen und Elternliebe schon gar nicht. Der Schaden den erzwungener Umgang anrichten würde, wäre sicher höher als der, welcher durch das Fehlen einer elterlichen Bezugsperson entsteht.