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Vollständige Version anzeigen : das war mal Gesetz. Wer erinnert sich noch?



zitronenclan
19.03.2008, 20:46
BGSler die nicht verheiratet sein durften, Schwulen - und ... (ratet mal) - Paragraph.
Wem fällt noch so eine vergangenes ehemaliges Gesetz ein?

Wolf
19.03.2008, 20:50
In den USA durfte man anfang des 20 Jahrhunderts nicht öfters als 6 mal gegen eine Dose treten , sonst gilte es als illegaler Mülltransport :D

zitronenclan
19.03.2008, 20:56
In den USA durfte man anfang des 20 Jahrhunderts nicht öfters als 6 mal gegen eine Dose treten , sonst gilte es als illegaler Mülltransport :D

Dort gibt es ja noch die absonderlichsten Gesetze. Da war mal was mit Insel, Vogelmist und Besitzanspruch oder es ist verboten das Pferd mit in den Salon zu nehmen.
Mein (Stief) Opa (der Spinner) hat übrigens mal wegen einer Wette (ob ein Pferd Bier säuft) sein Pferd mit ins Wirtshaus genommen.

Würfelqualle
19.03.2008, 20:56
Deutscher ist, wer deutschen Blutes ist.


Gruss vonne Würfelqualle

zitronenclan
19.03.2008, 20:58
In den USA durfte man anfang des 20 Jahrhunderts nicht öfters als 6 mal gegen eine Dose treten , sonst gilte es als illegaler Mülltransport :D
Was ich fragen wollte, wo stecken übrigens die Anderen? linker Flügel und oder so ähnlich, Koontz usw.

Würfelqualle
19.03.2008, 21:00
Die waren auch mal gültige deutsche Gesetze :

http://www.lsg.musin.de/projekte/projekt_lichterkette/geschichte/holocaust/judengesetze.htm


Gruss vonne Würfelqualle

zitronenclan
19.03.2008, 21:06
Deutscher ist, wer deutschen Blutes ist.


Gruss vonne Würfelqualle

Ist zwar nicht das Thema aber wolln wir mal so sagen: Integriert, eingedeutschter Name etc. und nach etwa zwei Generationen würde es kaum mehr eine Sxx wissen oder interessieren wo der "Teutsche" mal herkam.

Aber leider machen halt manche nicht mit die "Spielverderber" germane

zitronenclan
19.03.2008, 21:10
Die waren auch mal gültige deutsche Gesetze :

http://www.lsg.musin.de/projekte/projekt_lichterkette/geschichte/holocaust/judengesetze.htm


Gruss vonne Würfelqualle

Lange Liste. Wieviel Mann haben sie um das zum Schreiben gebraucht und erst zum Verfassen. Stänker, läster...

Würfelqualle
19.03.2008, 21:17
Ist zwar nicht das Thema

Warum ist es nicht das Thema ? Gesetz war mal, Deutscher ist, wer deutschen Blutes ist.


aber wolln wir mal so sagen: Integriert, eingedeutschter Name etc. und nach etwa zwei Generationen würde es kaum mehr eine Sxx wissen oder interessieren wo der "Teutsche" mal herkam.

Aber leider machen halt manche nicht mit die "Spielverderber" germane

Dann ist er für dich Deutscher, aber nicht für mich. Opa und Oma müssen schon vor 1945 im Deutschen Reich geboren sein. Dann ist Jemand für mich Deutscher. All die Gesetze, die danach einen Deutschen definieren, gelten für mich nicht.



Gruss vonne Würfelqualle

malnachdenken
19.03.2008, 21:23
Dann ist er für dich Deutscher, aber nicht für mich. Opa und Oma müssen schon vor 1945 im Deutschen Reich geboren sein. Dann ist Jemand für mich Deutscher. All die Gesetze, die danach einen Deutschen definieren, gelten für mich nicht.

Und für andere gelten Deine Definitionen nicht. Also wen interessierts, wen Du als Deutschen ansiehst und wen nicht?

btw: Für was soll dieser Thread jetzt genau gut sein?

Gehirnnutzer
19.03.2008, 21:31
Deutscher ist, wer deutschen Blutes ist.


Gruss vonne Würfelqualle

Tja, cubus meduse, dann gibt es leider keine Deutsche, denn wenn man diese Regelung hundertprozentig befolgt, ist sie selbst negierend, da jeder Vorfahren hat, die diese Bedingung nicht erfüllen, nur die Anzahl der Generationen, die man zurückgehen muss ist bei jedem verschieden.
Setzt du eine Grenze der Generationen, die man zurückgeht, dann ist die Regelung genauso willkürlich, also dem Geist des Menschen entspringen, wie jede andere Staatsbürgerschaftsregel.
Wenn aber etwas willkürlich ist, ist es austauschbar und nur abhängig von den jeweiligen Macht bzw. Mehrheitsverhältnissen.
Fakt ist somit, ob jemand Deutscher ist oder nicht, ist nicht abhängig von einer biologischen Komponente, sondern ausschließlich von der Sichtweise der Bestimmenden.

Ausonius
19.03.2008, 21:38
Tja, cubus meduse, dann gibt es leider keine Deutsche, denn wenn man diese Regelung hundertprozentig befolgt, ist sie selbst negierend, da jeder Vorfahren hat, die diese Bedingung nicht erfüllen, nur die Anzahl der Generationen, die man zurückgehen muss ist bei jedem verschieden.

Meines Wissens gibt es gar nur die Blutgruppen A, B, AB und 0. Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn Würfelqualle ein medizinischer Sonderfall ist.

Gehirnnutzer
19.03.2008, 21:58
Meines Wissens gibt es gar nur die Blutgruppen A, B, AB und 0. Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn Würfelqualle ein medizinischer Sonderfall ist.

Ausonius, unsere Würfelqualle hat ihre eigene Biologie und Medizin, deswegen bringt der Hinweis auf biologische und medizinische Tatsachen nichts. Es ist zu dem auch zu bezweifeln, das ein logischer Ansatz, so wie meiner, sein geistiges Niveau nicht übersteigt.

zitronenclan
19.03.2008, 22:32
Zurück zum Thema.
Wer erinnert sich noch an den Kuppelei - Paragraphen und was damals strafbar war?

Wolf
19.03.2008, 23:26
Deutscher ist, wer deutschen Blutes ist.


Gruss vonne Würfelqualle

Kein Gesetz wies im Buche steht ;)


Was ich fragen wollte, wo stecken übrigens die Anderen? linker Flügel und oder so ähnlich, Koontz usw.

:shrug:

Die Welt erobern ? Wieso fragste?

EDIT :Als Qualle oder Meduse bezeichnet man ein Lebensstadium von Nesseltieren (Cnidaria).

Die Rippenquallen (Ctenophora) werden heute trotz ihres Namens nicht mehr als echte Quallen angesehen. Sie gehören nicht zu den Nesseltieren (Cnidaria), sondern bilden einen eigenen Tierstamm.

Obwohl die meisten Quallenarten im Meer leben, gibt es auch Süßwasserquallen, die aus Asien stammen, mittlerweile aber auch in deutschen Gewässern heimisch sind.

Quallen bevölkern seit mehr als einer halben Milliarde Jahre die Weltmeere.

dimart
20.03.2008, 00:03
Habe auch noch'n paar Gesetze gefunden.

In einer Verordnung vom 18.8.1907 für Südwestafrika heisst es
§ 1. Eingeborene können nur mit Genehmigung des Gouverneurs Rechte oder Berechtigungen an Grundstücken erwerben.
§ 2. Den Eingeborenen ist das Halten von Reittieren oder Grossvieh nur mit Genehmigung des Gouverneurs gestattet. Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf die Bastards von Rehoboth, insoweit sie im Distrikt Rehoboth1 wohnen und ihr Vieh haben.
§ 3. Die Eingeborenen werden in ein von der Aufsichtsbehörde für Eingeborene (vgl. § 5) geführtes Eingeborenenregister eingetragen. [. . .]
§ 4. Eingeborene, die herumstreichen, können, wenn sie ohne nachweisbaren Unterhalt sind, als Landstreicher bestraft werden.
§ 5. Namens des Gouverneurs wird bis zur Ernennung besonderer Eingeborenen-Kommissare die Oberaufsicht über die Werften2* und die Lebensverhältnisse der Eingeborenen von dem zuständigen Bezirksamtmann geführt. [. . .]
§ 6. Von der Errichtung einer Werft auf einem Grundstück, das vom Eigentümer oder sonst Berechtigten bewohnt oder unter Bewirtschaftung genommen ist, hat dieser unter Angabe der Zahl der in der Werft wohnenden eingeborenen Familien oder Einzelpersonen der zuständigen Aufsichtsbehörde Anzeige zu machen.
§ 7. Mehr als zehn eingeborenen Familien oder einzelnen eingeborenen Arbeitern darf das Wohnen auf einem solchen Grundstück nicht gestattet werden. Eine Überschreitung dieser Zahl ist nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig. Die Zustimmung kann an Bedingungen oder Auflagen geknüpft werden.
§ 8. Bezüglich der außerhalb bewohnter und bewirtschafteter Grundstücke lebenden Eingeborenen bestimmt die Aufsichtsbehörde den Ort der Niederlassung und die Zahl der Familien, die dort zusammen wohnen dürfen. Hierunter fallen insbesondere die in der Nähe von größeren Ortschaften errichteten Werften. Es bleibt der Aufsichtsbehörde überlassen, für größere Ortschaften ihres Bezirks oder Distrikts Bestimmungen zu treffen, wonach sich die dort wohnhaften Eingeborenen in der Zeit zwischen 9 Uhr abends und 4 Uhr morgens auf ihrer Werft zu befinden haben.

:D

EinDachs
20.03.2008, 01:17
btw: Für was soll dieser Thread jetzt genau gut sein?

Das ist der große Paragraphen-Nostalgiestrang.
Ach erinnerst du dich noch an das Düngemittelgesetz in der Fassung von 1978? Das waren noch Zeiten...

Würfelqualle
20.03.2008, 07:42
Schön, wie die linken Zecken, Gutmenschen und 68er, wieder den Thread zuspammen. Thema ist : Das war mal Gesetz und über mehr, oder weniger habe ich nicht geschrieben.

Das wir über ein neues, nicht hinnehmbares Staatsbürgerschaftsgesetz verfügen, ist mir bewusst. Nur für mich persönlich ist nicht jeder dahergelaufene Ausländer automatisch Deutscher.

Deutscher ist, dessen Vorfahren Deutsche waren und das gilt nicht für Ausländer, die nach 1945 nach Deutschland kamen. Ausländer, die aus Mischehen bestehen, bleiben Ausländer. Da können sie den ganzen Tag mit ihrem Wisch " Deutscher Pass " rumwedeln, trotzdem bleiben sie ungeliebte Ausländer.


Gruss vonne Würfelqualle

harlekina
20.03.2008, 07:47
Die preußische Gesindeordnung (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesindeordnung).

roxelena
20.03.2008, 08:21
Majestätsbeleidigung war auch mal ein Strafbestand.
Die Wiedereinführung würde ich sehr befürworten, da ich dann endlich gesetzlichen Schutz geniessen würde.

McDuff
20.03.2008, 08:22
Das Bankgeheimnis gabs mal hier.

Würfelqualle
20.03.2008, 08:44
§ 249 StGB der DDR :

Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten. Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf ändere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.

:))

Gruss vonne Würfelqualle

Würfelqualle
20.03.2008, 08:46
Berlinverbot


Das Berlin-Verbot war eine aufenthaltsbeschränkende Maßnahme, die in der DDR offiziell verhängt wurde. Somit konnte Haftentlassenen und politisch nicht korrekten Personen zur Auflage gemacht werden, sich in einem bestimmten Zeitraum (meist mehrere Jahre) nicht in der Hauptstadt der DDR aufzuhalten. Der Eintrag erfolgte auch im Personalausweis.



Gruss vonne Würfelqualle

malnachdenken
20.03.2008, 11:11
Das wir über ein neues, nicht hinnehmbares Staatsbürgerschaftsgesetz verfügen, ist mir bewusst. Nur für mich persönlich ist nicht jeder dahergelaufene Ausländer automatisch Deutscher.

Deutscher ist, dessen Vorfahren Deutsche waren und das gilt nicht für Ausländer, die nach 1945 nach Deutschland kamen. Ausländer, die aus Mischehen bestehen, bleiben Ausländer. Da können sie den ganzen Tag mit ihrem Wisch " Deutscher Pass " rumwedeln, trotzdem bleiben sie ungeliebte Ausländer.



Und wen interessiert Deine persönliche Einstellung?

McDuff
20.03.2008, 11:14
Gab es nicht auch mal Meinungsfreiheit in Deutschland?

Hexenhammer
20.03.2008, 11:18
Gab es nicht auch mal Meinungsfreiheit in Deutschland?

Nur bedingt.

Würfelqualle
20.03.2008, 11:24
Und wen interessiert Deine persönliche Einstellung?

Man kann halt nicht immer nur nüchterne Wiedergabe von Fakten bringen. Ein Körnchen PK muss auch sein.



Gruss vonne Würfelqualle

Gehirnnutzer
20.03.2008, 11:26
Schön, wie die linken Zecken, Gutmenschen und 68er, wieder den Thread zuspammen. Thema ist : Das war mal Gesetz und über mehr, oder weniger habe ich nicht geschrieben.

Das wir über ein neues, nicht hinnehmbares Staatsbürgerschaftsgesetz verfügen, ist mir bewusst. Nur für mich persönlich ist nicht jeder dahergelaufene Ausländer automatisch Deutscher.

Deutscher ist, dessen Vorfahren Deutsche waren und das gilt nicht für Ausländer, die nach 1945 nach Deutschland kamen. Ausländer, die aus Mischehen bestehen, bleiben Ausländer. Da können sie den ganzen Tag mit ihrem Wisch " Deutscher Pass " rumwedeln, trotzdem bleiben sie ungeliebte Ausländer.


Gruss vonne Würfelqualle

1. Würfelqualle, ich habe nur Tatsachen geschildert. Fakt ist nun mal das jede Staatsbürgerschaftsregelung nur dem Geiste des Menschen entspringen und rein willkürlich ist.

2. Deine Meinung ist in diesem Fall so lange unbedeutend, so lange du nicht zu den Bestimmenden gehörst.

Das hat nichts mit irgendeiner politischen Ausrichtung zu tun. Das sind ganz simple Tatsachen.

Würfelqualle
20.03.2008, 11:43
1. Würfelqualle, ich habe nur Tatsachen geschildert. Fakt ist nun mal das jede Staatsbürgerschaftsregelung nur dem Geiste des Menschen entspringen und rein willkürlich ist.

2. Deine Meinung ist in diesem Fall so lange unbedeutend, so lange du nicht zu den Bestimmenden gehörst.

Das hat nichts mit irgendeiner politischen Ausrichtung zu tun. Das sind ganz simple Tatsachen.



Die Gesetze von heute, sind ja Gott sei Dank nicht für immer. Irgendwann kommen auch wieder Gesetze, die mich zufrieden stellen. Aber seit 1945 ist nichts dabei gewesen.

:))



Gruss vonne Würfelqualle

Ausonius
20.03.2008, 19:59
Die Gesetze von heute, sind ja Gott sei Dank nicht für immer. Irgendwann kommen auch wieder Gesetze, die mich zufrieden stellen. Aber seit 1945 ist nichts dabei gewesen.

O Gott - wann sterben endlich diese Nazi-Opis aus?

Felidae
20.03.2008, 20:02
Der liebe Gott ist ganz verwundert, Maria beruft sich auf Dreizehnhundert.

War früher ein running gag in Juristenseminaren.

Felidae
20.03.2008, 20:03
Der liebe Gott ist ganz verwundert, Maria beruft sich auf Dreizehnhundert.

War früher ein running gag in Juristenseminaren.

Noch einer gefällig, aber kein Exgesetz?

Der Bundeskanzler braucht kein Deutscher zu sein.

zitronenclan
20.03.2008, 23:04
Das Bankgeheimnis gabs mal hier.

In der Tat, und noch dazu galt es auch für Jeden, auch für die normal Verdiener, überhaupt für alle eben.

zitronenclan
20.03.2008, 23:06
§ 249 StGB der DDR :

Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten. Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf ändere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.

:))

Gruss vonne Würfelqualle

Prostitution? Haben sich bestimmt alle Männer daran gehalten, besonders wenn nur die Frauen bestraft wurden.

zitronenclan
21.03.2008, 22:10
Der liebe Gott ist ganz verwundert, Maria beruft sich auf Dreizehnhundert.

War früher ein running gag in Juristenseminaren.

Hatte erst mit der Anspielung auf Maria etwas anderes dahinter vermutet.
Hm, betraff das Eherecht und das sogenante Kranzgeld, kann mich daran noch erinnern.
Wann wurde das Kranzgeld denn genau gestrichen?
Die Strafbarkeit der Kuppelei war ein seltsames Gesetz fand ich, besonders da man damals erst mit 21 Volljährig war oder betraff das nur bis 18 jährige? Eher nicht oder?

zitronenclan
21.03.2008, 22:16
Kein Gesetz wies im Buche steht ;)



:shrug:

Die Welt erobern ? Wieso fragste?



Nur mal so, ich war die letzten Monate seltener da.