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Vollständige Version anzeigen : Machtuebernahme in Deutschland



Bruddler
04.03.2008, 15:03
Nur eine Frage:
Was muesste in Deutschland total aus dem Ruder laufen, dass die westlichen Siegermaechte des 2.WK in Deutschland wieder (ofiziell) die Macht uebernehmen ?
Ich denke da z.B. an deutliche Wahlergebnise (>50%) fuer Rechte / Linke, oder buergerkriegsaehnliche Zustaende.
Was koennte ein militaerisches Eingreifen von GB,F und den USA in Deutschland rechtfertigen ?

martin54
04.03.2008, 15:06
Nur eine Frage:
Was muesste in Deutschland total aus dem Ruder laufen, dass die westlichen Siegermaechte des 2.WK in Deutschland wieder (ofiziell) die Macht uebernehmen ?
Ich denke da z.B. an deutliche Wahlergebnise (>50%) fuer Rechte / Linke, oder buergerkriegsaehnliche Zustaende.
Was koennte ein militaerisches Eingreifen von GB,F und den USA in Deutschland rechtfertigen ?

eindeutig die GEZ - Gebühren !:D

malnachdenken
04.03.2008, 15:07
Was koennte ein militaerisches Eingreifen von GB,F und den USA in Deutschland rechtfertigen ?

Eine agressive Außenpolitik im Alleingang und die komplette Abschottung von den Nachbarländern bzw Verbündeten auf wirtschafltischer Ebene. Da Deutschland davon aber nichts haben wird, ist ein solches Szenario sehr unwahrscheinlich.

Eridani
04.03.2008, 19:44
Nur eine Frage:
Was muesste in Deutschland total aus dem Ruder laufen, dass die westlichen Siegermaechte des 2.WK in Deutschland wieder (ofiziell) die Macht uebernehmen ?
Ich denke da z.B. an deutliche Wahlergebnise (>50%) fuer Rechte / Linke, oder buergerkriegsaehnliche Zustaende.
Was koennte ein militaerisches Eingreifen von GB,F und den USA in Deutschland rechtfertigen ?
-----------------------------
So ein Szenario ist obsolet, da Deutschland weder ein Nationalgefühl hat, noch Ehre, noch militärische Stärke ohne schlicht - ganz einfach keine eigene Meinung mehr hat. Es hat seine Wurzeln verloren - dem 68ziger-Abschaum sei Dank:D
Deutschland ist nur noch ein Schatten................

E:

Eridani
04.03.2008, 19:45
Nur eine Frage:
Was muesste in Deutschland total aus dem Ruder laufen, dass die westlichen Siegermaechte des 2.WK in Deutschland wieder (ofiziell) die Macht uebernehmen ?
Ich denke da z.B. an deutliche Wahlergebnise (>50%) fuer Rechte / Linke, oder buergerkriegsaehnliche Zustaende.
Was koennte ein militaerisches Eingreifen von GB,F und den USA in Deutschland rechtfertigen ?
-----------------------------
So ein Szenario ist obsolet, da Deutschland weder ein Nationalgefühl hat, noch Ehre, noch militärische Stärke oder schlicht gesagt - ganz einfach keine eigene Meinung mehr hat. Es hat seine Wurzeln verloren - dem 68ziger-Abschaum sei Dank:D
Deutschland ist nur noch ein Schatten................

E:

George Rico
04.03.2008, 19:46
Nur eine Frage:
Was muesste in Deutschland total aus dem Ruder laufen, dass die westlichen Siegermaechte des 2.WK in Deutschland wieder (ofiziell) die Macht uebernehmen ?
Ich denke da z.B. an deutliche Wahlergebnise (>50%) fuer Rechte / Linke, oder buergerkriegsaehnliche Zustaende.
Was koennte ein militaerisches Eingreifen von GB,F und den USA in Deutschland rechtfertigen ?

Ein viertes Reich unter Reichskanzler Holger Apfel.



---

Salazar
04.03.2008, 19:48
Ein viertes Reich unter Reichskanzler Holger Apfel.



---

Ich glaube darüber würde man jenseits der Grenze eher schmunzeln.

-jmw-
04.03.2008, 20:51
Dann müsste der Titel "Reichskanzler" aus der deutschen Sprache getilgt werden!

basti
04.03.2008, 20:56
Ich glaube darüber würde man jenseits der Grenze eher schmunzeln.

nun, wir haben gesehen was mit dem kleinen österreich passiert ist, als haider an popularität gewann.
nach harmlosem schmunzeln sah das nicht aus, was zbsp. die usa da veranstalteten.
wir sind so lange gute freunde, wie wir demütig kriechen.

Brutus
04.03.2008, 21:02
Nur eine Frage:
Was muesste in Deutschland total aus dem Ruder laufen, dass die westlichen Siegermaechte des 2.WK in Deutschland wieder (ofiziell) die Macht uebernehmen?Ich denke da z.B. an deutliche Wahlergebnise (>50%) fuer Rechte / Linke, oder buergerkriegsaehnliche Zustaende.
Was koennte ein militaerisches Eingreifen von GB,F und den USA in Deutschland rechtfertigen ?

Ein heißer Flirt mit Putins Rußland. Das würde viele Herrschaften in den westlichen Hauptstädten in regelrechte Panik versetzen. Um Deutschland und Rußland in ein heilloses Zerwürfnis zu bringen, haben die Wetsmächte zwei Weltkriege angezettelt. Dafür lassen die jederzeit Panzer rollen und Soldaten marschieren, wo sie beides eh schon im Land haben. (In der Sache Melkkuh/Schlachtkuh hast Du wahrscheinlich recht.)

Bruddler
04.03.2008, 21:04
nun, wir haben gesehen was mit dem kleinen österreich passiert ist, als haider an popularität gewann.
nach harmlosem schmunzeln sah das nicht aus, was zbsp. die usa da veranstalteten.
wir sind so lange gute freunde, wie wir demütig kriechen.

das war eigentlich meine Frage:
was passiert, wenn wir Deutschen einmal nicht mehr gehorsam
und demütig kriechen ?

cajadeahorros
04.03.2008, 21:07
Nur eine Frage:
Was muesste in Deutschland total aus dem Ruder laufen, dass die westlichen Siegermaechte des 2.WK in Deutschland wieder (ofiziell) die Macht uebernehmen ?
Ich denke da z.B. an deutliche Wahlergebnise (>50%) fuer Rechte / Linke, oder buergerkriegsaehnliche Zustaende.
Was koennte ein militaerisches Eingreifen von GB,F und den USA in Deutschland rechtfertigen ?
-----------------------------
So ein Szenario ist obsolet, da Deutschland weder ein Nationalgefühl hat, noch Ehre, noch militärische Stärke oder schlicht gesagt - ganz einfach keine eigene Meinung mehr hat. Es hat seine Wurzeln verloren - dem 68ziger-Abschaum sei Dank:D
Deutschland ist nur noch ein Schatten................

E:

Komisch, "die 68er" (im Vietnamkrieg entstanden) wollten aus der NATO austreten und die indirekte Beteiligung Deutschlands an diesem Krieg beenden (Hallo Herr v. Weizsäcker!). Nach dem Marsch durch die Institutionen sah das dann etwas anders aus (was interessieren mich meine Ideale wenn ich Professor in den USA werden kann...).

Ein angekündigter Austritt aus der NATO und EU würde m.E. reichen für eine "Machtergreifung".

basti
04.03.2008, 21:11
Komisch, "die 68er" (im Vietnamkrieg entstanden) wollten aus der NATO austreten und die indirekte Beteiligung Deutschlands an diesem Krieg beenden (Hallo Herr v. Weizsäcker!). Nach dem Marsch durch die Institutionen sah das dann etwas anders aus (was interessieren mich meine Ideale wenn ich Professor in den USA werden kann...).

Ein angekündigter Austritt aus der NATO und EU würde m.E. reichen für eine "Machtergreifung".


geben wir uns erstmal mit kleineren brötchen zufrieden und lösen das problem mit dem islam und der negtiven demographischen entwicklung.

irgendwo austreten und neue bündnisse kann noch später schmieden. zunächst einmal müssen innere probleme gelöst werden.

RDX
04.03.2008, 21:49
So ein Szenario ist obsolet, da Deutschland weder ein Nationalgefühl hat, noch Ehre, noch militärische Stärke ohne schlicht - ganz einfach keine eigene Meinung mehr hat. Es hat seine Wurzeln verloren - dem 68ziger-Abschaum sei Dank:D
Deutschland ist nur noch ein Schatten................

E:

:top:

Volltreffer!!!!!

Ernesto-Che
04.03.2008, 22:06
Nur eine Frage:
Was muesste in Deutschland total aus dem Ruder laufen, dass die westlichen Siegermaechte des 2.WK in Deutschland wieder (ofiziell) die Macht uebernehmen ?
Ich denke da z.B. an deutliche Wahlergebnise (>50%) fuer Rechte / Linke, oder buergerkriegsaehnliche Zustaende.
Was koennte ein militaerisches Eingreifen von GB,F und den USA in Deutschland rechtfertigen ?

Hast du Tinte gesoffen ?

Rheinlaender
04.03.2008, 22:07
Nur eine Frage:
Was muesste in Deutschland total aus dem Ruder laufen, dass die westlichen Siegermaechte des 2.WK in Deutschland wieder (ofiziell) die Macht uebernehmen ?
Ich denke da z.B. an deutliche Wahlergebnise (>50%) fuer Rechte / Linke, oder buergerkriegsaehnliche Zustaende.
Was koennte ein militaerisches Eingreifen von GB,F und den USA in Deutschland rechtfertigen ?

Das werden nicht die Siegermaechte sein, sondern eher die EU. Die EU-Vertraege legen Deutschland, wie jedes andere EU-Land auf eine liberale Staats- und Gesellschaftsordnung fest. Im Falle eines Bruches koennen die entsprechenden Abschnitt sehr flexible ausgelegt werden.

Rheinlaender
04.03.2008, 22:09
Ein angekündigter Austritt aus der NATO und EU würde m.E. reichen für eine "Machtergreifung".

Aus der EU kann man nicht "austreten". Die EU-Vertraege haben eine ausdrueckliche Ewigkeitsklausel.

-jmw-
04.03.2008, 22:12
Nichts ist ewig.

Rheinlaender
04.03.2008, 22:23
Nichts ist ewig.

Das mag sein, aber eine solche Klausel hat schon Konsequenzen und man schrieb sie nicht ohne Grund in die Vertraege fortlaufend seit 1957 hinein.

Bruddler
05.03.2008, 05:15
Hast du Tinte gesoffen ?

Wie meinen ? :rolleyes:

-jmw-
05.03.2008, 08:56
Das mag sein, aber eine solche Klausel hat schon Konsequenzen und man schrieb sie nicht ohne Grund in die Vertraege fortlaufend seit 1957 hinein.
Sicher, keine Frage dies.

Aber man kann sich rauswieseln, wenn der politische Wille da ist.
Auch dies ist keine Frage!

cajadeahorros
05.03.2008, 10:05
Aus der EU kann man nicht "austreten". Die EU-Vertraege haben eine ausdrueckliche Ewigkeitsklausel.

Gewiss. M.W. sind "ewige" Verträge nach deutschem Recht ungültig. Aber egal. Denn:

Sollte sich das deutsche Volk in freier und geheimer Abstimmung dafür entscheiden, aus der EU auszutreten, entspricht das entweder dem berühmten "Selbstbestimmungsrecht" der Völker oder der ganze Verein ist noch wesentlich verlogener als ich bisher dachte.

Rheinlaender
05.03.2008, 10:14
Gewiss. M.W. sind "ewige" Verträge nach deutschem Recht ungültig.

Es gilt hier kein dt. Recht, sondrern Voelkerrecht und dieses geht grundsaetzlich von zeitlich unbegrenzten Gueltigkeit von Vertraegen aus, sofern keine Kuendigungsklausel eingebaut wurde. Eine ausdrueckliche Ewigkeitsklausel verstaerkt dies noch.


Sollte sich das deutsche Volk in freier und geheimer Abstimmung dafür entscheiden, aus der EU auszutreten, entspricht das entweder dem berühmten "Selbstbestimmungsrecht" der Völker oder der ganze Verein ist noch wesentlich verlogener als ich bisher dachte.

Das dt. Volk hat sich aber an die EU gebunden ueber diese Vertraege. Das Selbstbestimmungsrecht der Voelker kann nicht missbraucht werden, dass ein Volk, oder jeder andere Souveraen, sich seiner vertraglichen Verpflichtungen entzieht.

---

Was wir ausserdem erleben, die Konstitution eines Volkes der EU in Zeitlupe. Die Einfuehrung der Unionsbuergerschaft war hier ein erster Schritt. Wenn die Integration weitergeht, wird der Begriff der Voelker der EU durch den Begriff des Volkes der EU ersetzt werden. Damit wird die Frage der Selbstbestimmung der Voelker sich ohnhin anders stellen.

Brathase
05.03.2008, 10:16
Ein heißer Flirt mit Putins Rußland. Das würde viele Herrschaften in den westlichen Hauptstädten in regelrechte Panik versetzen. Um Deutschland und Rußland in ein heilloses Zerwürfnis zu bringen, haben die Wetsmächte zwei Weltkriege angezettelt. Dafür lassen die jederzeit Panzer rollen und Soldaten marschieren, wo sie beides eh schon im Land haben. (In der Sache Melkkuh/Schlachtkuh hast Du wahrscheinlich recht.)

Ah, Du stammst aus einem parallelen Universum, in dem die Geschichte anders verlief?!

Pescatore
05.03.2008, 11:16
Es gilt hier kein dt. Recht, sondrern Voelkerrecht und dieses geht grundsaetzlich von zeitlich unbegrenzten Gueltigkeit von Vertraegen aus, sofern keine Kuendigungsklausel eingebaut wurde. Eine ausdrueckliche Ewigkeitsklausel verstaerkt dies noch.



Das dt. Volk hat sich aber an die EU gebunden ueber diese Vertraege. Das Selbstbestimmungsrecht der Voelker kann nicht missbraucht werden, dass ein Volk, oder jeder andere Souveraen, sich seiner vertraglichen Verpflichtungen entzieht.

Das Deutsche Volk hat einen Scheißdreck!

Es gibt einen einzigen Grundsatz echter Demokratien, und dieser Grundsatz besagt, dass Gesetze dem Willen der Mehrheit der Bürger entsprechen müssen, also in freier, gleicher und geheimer Abstimmung von den Bürgern selbst oder, in Gottes Namen, von dazu für einen gewissen Zeitpunkt bestimmten Vertretern beschlossen werden müssen.

Diese Gesetzgebungsgewalt wurde durch die EU-Verträge ausgehebelt (Europarecht bricht Landesrecht), die europäische Gesetzgebung ist nicht demokratisch sondern autoritär. Die Regierung der BRD war zum Abschluss eines solchen Vertrages nicht legitimiert wie sie auch zur Unterzeichnung einer EU-Verfassung nicht legitimiert ist - egal was die Parteienvertreter in ihren Faschingskostümen in Karlsruhe sagen.

Eine Volksabstimmung über den Austritt aus dieser EU ergäbe sich allein schon aus dem im GG festgeschriebenen Widerstandsrecht der Bürger gegen Personen und Gruppen die die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen wollen.

malnachdenken
05.03.2008, 11:53
Diese Gesetzgebungsgewalt wurde durch die EU-Verträge ausgehebelt (Europarecht bricht Landesrecht), die europäische Gesetzgebung ist nicht demokratisch sondern autoritär. Die Regierung der BRD war zum Abschluss eines solchen Vertrages nicht legitimiert wie sie auch zur Unterzeichnung einer EU-Verfassung nicht legitimiert ist - egal was die Parteienvertreter in ihren Faschingskostümen in Karlsruhe sagen.

1. Warum ist die Regierung der BRD nicht legitimiert solche Verträge zu unterzeichnen?
2. Die Übertragung von Autoritäten an die EU ist von allen Ländern in der EU gewollt. Die EU hat diese nicht an sich gerissen, sondenr die Länder haben diese freiwillig übergeben.

Don
05.03.2008, 12:08
1. Warum ist die Regierung der BRD nicht legitimiert solche Verträge zu unterzeichnen?
2. Die Übertragung von Autoritäten an die EU ist von allen Ländern in der EU gewollt. Die EU hat diese nicht an sich gerissen, sondenr die Länder haben diese freiwillig übergeben.

1. Sie ist es. allerdings schließt dies nicht aus, daß eine andere Regierung ebenso legitimiert ist solche Verträge zu kündigen.

2. Naja, von allen nicht ganz unzweifelhaft und nicht in allen Punkten völlig freiwillig.

Was hier so enorm stört ist die Buchtsabenhörigkeit von Rheinländer. Er ignoriert völlig, daß Zeiten und Verhältnisse sich gewöhnlich zu ändern pflegen. Auch die gottgegebenen Rechte bestimmter Monarchen waren mal irgendwo auf ewig festgeschrieben bis Guillotinen sie zu Makulatur machten.
Ewigkeitsparagraphen sind an sich so ziemlich das Lächerlichste, was man sich für Vertragswerke einfallen lassen kann.

Rheinlaender
05.03.2008, 12:23
1. Sie ist es. allerdings schließt dies nicht aus, daß eine andere Regierung ebenso legitimiert ist solche Verträge zu kündigen.

Nicht wenn ein Vertrag dies ausdruecklich ausschliesst.


Was hier so enorm stört ist die Buchtsabenhörigkeit von Rheinländer. Er ignoriert völlig, daß Zeiten und Verhältnisse sich gewöhnlich zu ändern pflegen. Auch die gottgegebenen Rechte bestimmter Monarchen waren mal irgendwo auf ewig festgeschrieben bis Guillotinen sie zu Makulatur machten.
Ewigkeitsparagraphen sind an sich so ziemlich das Lächerlichste, was man sich für Vertragswerke einfallen lassen kann.

Gegen Revolution ein Gesetz zu machen ist albern. Nur Revolutionen, und eine solche waere wohl noetig um die EU zu beseitigen, denn legal wurde sie bewusst so konstruiert, dass dies nur mit der Zustimmung aller Mitglieder moeglich waere, also defacto unmoeglich, habe bestimmte Voraussetzungen. Der Ewigkeitskeitcharacter der Goldenen Bulle von 1356, die ueberigens auch einen Ewigskeitsparagraphen hatte, wurde erst Makulatur, als die gesellschaftlichen Bedingungen sich so aenderten, dass sie ueberlebt war.

In Europa passiert etwas anderes: Eine zunehmende gesellschaftliche Angleichung und Integration der Staaten Europas. Die EU, bzw. urspruenglich die EWG, hat diese Prozess zwar angestossen, bzw. gefoerdert, er ist aber zum Selbstlkauefer geworden und in die Richtung einer weiteren Integration. Solange dieser Prozess laeuft, und ein Ende ist nicht abzusehen, werden auch die EU-Vertraege ihren Bestand haben.

Pescatore
05.03.2008, 12:27
1. Warum ist die Regierung der BRD nicht legitimiert solche Verträge zu unterzeichnen?
2. Die Übertragung von Autoritäten an die EU ist von allen Ländern in der EU gewollt. Die EU hat diese nicht an sich gerissen, sondenr die Länder haben diese freiwillig übergeben.

Aber nicht das Deutsche Volk.

Und die Deutsche Regierung hat sich zwar einen Art. 23 ins GG schreiben lassen, eine Art "Ermächtigungsgesetz" bezüglich der Aufgabe der eigenen Souveränität, aber 23.1 regelt eindeutig welchen Ansprüchen eine Staatengemeinschaft der man Hoheitsrechte überträgt genügen müsste. Diesen Ansprüchen genügt die EU nicht, die Gesetztgebung, die alleinige Gewalt, geht eben nicht wie in Art. 20.2 GG beschrieben vom Volk aus, die EU-Gesetzgebung ist NICHT demokratisch und die Rechte, die der gesetzgebenden Gewalt in Deutschland noch eingeräumt werden (Art. 23.3, "Gelegenheit zur Stellungnahme des Bundestages") sind genauso lächerlich wie das verlogene EU-Parlament.

malnachdenken
05.03.2008, 12:33
Aber nicht das Deutsche Volk.

Das deutsche Volk würde sich wohl auch nicht für EU-weite Industrienormen oder ähnliches interessieren. Oder willst du bei jedem EU-Gesetz das Volk befragen?


Und die Deutsche Regierung hat sich zwar einen Art. 23 ins GG schreiben lassen, eine Art "Ermächtigungsgesetz" bezüglich der Aufgabe der eigenen Souveränität, aber 23.1 regelt eindeutig welchen Ansprüchen eine Staatengemeinschaft der man Hoheitsrechte überträgt genügen müsste. Diesen Ansprüchen genügt die EU nicht, die Gesetztgebung, die alleinige Gewalt, geht eben nicht wie in Art. 20.2 GG beschrieben vom Volk aus, die EU-Gesetzgebung ist NICHT demokratisch und die Rechte, die der gesetzgebenden Gewalt in Deutschland noch eingeräumt werden (Art. 23.3, "Gelegenheit zur Stellungnahme des Bundestages") sind genauso lächerlich wie das verlogene EU-Parlament.

Wieso ist dies nicht demokratisch? Klar, könnte es in der EU demokratischer laufen, aber Grundzüge sind dennoch vorhanden, weil EU-Parlamentarier, EU-Kommission etc schlussendlich von den jeweiligen Völkern gewählt wurden bzw von ihnen gewählte Vertreter dort drin sitzen.

Rheinlaender
05.03.2008, 12:34
Aber nicht das Deutsche Volk.

Und die Deutsche Regierung hat sich zwar einen Art. 23 ins GG schreiben lassen, eine Art "Ermächtigungsgesetz" bezüglich der Aufgabe der eigenen Souveränität,

Das steht in der Urfassung des GG:

"Art 24
(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen."

Auch die Praeamble des GG stellt ein "vereintes Europa" als Staatsziel seit 1949 vor. Es war Konrath Adenauer, der in seiner ersten Regierungserklaerung vom 20 Sep. 1949 ausdruecklich darauf hinwies:

"Ich habe eben gesagt, wir wünschen möglichst bald in die Europäische Union aufgenommen zu werden. Wir werden gerne und freudig an dem großen Ziel dieser Union mitarbeiten. Ich weise darauf hin, daß wir in unserer Bonner Verfassung im Artikel 24 für den Bund die Möglichkeit vorgesehen haben, Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu übertragen und sich zur Wahrung des Friedens im System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuordnen. Es heißt dann in diesem Artikel weiter:
Der Bund wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
Ich glaube, daß unser Grundgesetz damit die fortschrittlichste aller Verfassungen ist. Wir sind entschlossen, alles zu tun, was in unserer Kraft steht, um den in diesem Artikel vorgezeichneten Weg zur Sicherung des Friedens in Europa und in der Welt zu gehen."


aber 23.1 regelt eindeutig welchen Ansprüchen eine Staatengemeinschaft der man Hoheitsrechte überträgt genügen müsste. Diesen Ansprüchen genügt die EU nicht, die Gesetztgebung, die alleinige Gewalt, geht eben nicht wie in Art. 20.2 GG beschrieben vom Volk aus, die EU-Gesetzgebung ist NICHT demokratisch

Wo ist der Gesetzbegungsprozess der EU undemokratisch?

cajadeahorros
05.03.2008, 12:39
Wo ist der Gesetzbegungsprozess der EU undemokratisch?

Liebe Leute, jetzt hört mit den Artikeln auf:

Ein Parlament wurde erfunden weil man in den europäischen Flächenstaaten des 18. Jh. nicht wie in Athen bei Bedarf auf dem Marktplatz über Gesetze abstimmen konnte. Daher (der heute eigentlich nicht mehr nötige) Umweg über die regelmäßige Wahl von Vertretern.

Alle Macht geht vom Volk aus also dürfen alle Gesetze nur vom Parlament und nicht von der Exekutive (dem "Führer", dem Reichspräsidenten, dem Kaiser, dem König, dem Bundeskanzler, der EU Kommission) beschlossen werden.

Die europäischen Gesetze werden WO erlassen? Welche Rolle spielt das Parlament dabei?

cajadeahorros
05.03.2008, 12:41
Das deutsche Volk würde sich wohl auch nicht für EU-weite Industrienormen oder ähnliches interessieren. Oder willst du bei jedem EU-Gesetz das Volk befragen?


Industrienormen sind keine Gesetze und ein europäisches Parlament wird für nichts und wieder nichts für Milliarden von Euro gewählt und durchgefüttert.

Rheinlaender
05.03.2008, 12:46
Liebe Leute, jetzt hört mit den Artikeln auf:

Ein Parlament wurde erfunden weil man in den europäischen Flächenstaaten des 18. Jh. nicht wie in Athen bei Bedarf auf dem Marktplatz über Gesetze abstimmen konnte. Daher (der heute eigentlich nicht mehr nötige) Umweg über die regelmäßige Wahl von Vertretern.

Alle Macht geht vom Volk aus also dürfen alle Gesetze nur vom Parlament und nicht von der Exekutive (dem "Führer", dem Reichspräsidenten, dem Kaiser, dem König, dem Bundeskanzler, der EU Kommission) beschlossen werden.

Die europäischen Gesetze werden WO erlassen? Welche Rolle spielt das Parlament dabei?

Jedes EU-Gesetz muss das Parlament passieren - Siehe Art. 251 und 252 EG-Vertrag.

Kann es sein, dass Du die entsprechende Vertraege nie gelesen hast?

Don
05.03.2008, 13:00
Nicht wenn ein Vertrag dies ausdruecklich ausschliesst.

Aber natürlich. Alles eine Frage der verfügbaren Druckmittel.




Gegen Revolution ein Gesetz zu machen ist albern. Nur Revolutionen, und eine solche waere wohl noetig um die EU zu beseitigen, denn legal wurde sie bewusst so konstruiert, dass dies nur mit der Zustimmung aller Mitglieder moeglich waere, also defacto unmoeglich, habe bestimmte Voraussetzungen. Der Ewigkeitskeitcharacter der Goldenen Bulle von 1356, die ueberigens auch einen Ewigskeitsparagraphen hatte, wurde erst Makulatur, als die gesellschaftlichen Bedingungen sich so aenderten, dass sie ueberlebt war.

Sowie ein Mitglied beschließt die Konstuktion, als solche beschreibst Du die EU sehr richtig, zu verlassen sind Deine Verträge Makulatur. Was heißt hier legal? Wo willst du Dich denn beschweren? Beim Europäischen Gerichtshof?




In Europa passiert etwas anderes: Eine zunehmende gesellschaftliche Angleichung und Integration der Staaten Europas. Die EU, bzw. urspruenglich die EWG, hat diese Prozess zwar angestossen, bzw. gefoerdert, er ist aber zum Selbstlkauefer geworden und in die Richtung einer weiteren Integration. Solange dieser Prozess laeuft, und ein Ende ist nicht abzusehen, werden auch die EU-Vertraege ihren Bestand haben.


Sie war ein Selbstläufer und würde wohl Bestand haben hätten nicht Bürokraten Deines Schlages diesen Prozeß bereits zunichte gemacht.
Die EU wird an ihren Bürokraten zugrunde gehen die einen Artefakt schaffen wollen. Hat noch nie funktioniert. Wird auch hier nicht funktionieren.

Rheinlaender
05.03.2008, 13:03
Sowie ein Mitglied beschließt die Konstuktion, als solche beschreibst Du die EU sehr richtig, zu verlassen sind Deine Verträge Makulatur. Was heißt hier legal? Wo willst du Dich denn beschweren? Beim Europäischen Gerichtshof?

Nein - im Zweifel muesste ein solches Mitglied mit militaerischer Gewalt an seine Vertragsverpflichtungen erinnert werden.

cajadeahorros
05.03.2008, 14:01
Jedes EU-Gesetz muss das Parlament passieren - Siehe Art. 251 und 252 EG-Vertrag.

Kann es sein, dass Du die entsprechende Vertraege nie gelesen hast?

Ich habe sie gelesen, vor allem Artikel 252c Satz 4 der das ganze Gelaber ad absurdum führt.

Ein Parlament bestimmt nicht "mit" und muss nicht "angehört" werden. Ein Parlament entscheidet entweder oder es kann aufgelöst werden.

Brutus
05.03.2008, 14:13
Liebe Leute, jetzt hört mit den Artikeln auf:

Ein Parlament wurde erfunden weil man in den europäischen Flächenstaaten des 18. Jh. nicht wie in Athen bei Bedarf auf dem Marktplatz über Gesetze abstimmen konnte. Daher (der heute eigentlich nicht mehr nötige) Umweg über die regelmäßige Wahl von Vertretern.

Alle Macht geht vom Volk aus also dürfen alle Gesetze nur vom Parlament und nicht von der Exekutive (dem "Führer", dem Reichspräsidenten, dem Kaiser, dem König, dem Bundeskanzler, der EU Kommission) beschlossen werden.

Die europäischen Gesetze werden WO erlassen? Welche Rolle spielt das Parlament dabei?
Ich habe sie gelesen, vor allem Artikel 252c Satz 4 der das ganze Gelaber ad absurdum führt.

Ein Parlament bestimmt nicht "mit" und muss nicht "angehört" werden. Ein Parlament entscheidet entweder oder es kann aufgelöst werden.

:top: :clp: und großen :respekt:

Rheinlaender
05.03.2008, 14:39
Ich habe sie gelesen, vor allem Artikel 252c Satz 4 der das ganze Gelaber ad absurdum führt.

Der lautet: "Hat das Europäische Parlament den gemeinsamen Standpunkt des Rates abgelehnt, so kann der Rat in zweiter Lesung nur einstimmig beschließen." - Das heisst in anderen Worten, dass nur alle Staaten zusammen das Parlament ueberstimmen koennen.

Dabei ist zu sagen, dass auch der Rat, Ministerrat, demokratisch legitimiert ist, da in ihm die demokratisch legitimierten Minister der Teilstaaten der Eu sitzen.

Das Spiel ist etwa mit dem Machtspiel zwischen Bundestag und Budesrat zu vergleichen, mit einem staekren Bundesrat.

Götz
05.03.2008, 15:16
Die brauchen die Macht nicht zu übernehem, in gewisser, durchaus relevanter Hinsicht, haben sie diese schon, Deutschlands Rahmenbedingungen sind mittlerweile derart fest abgesteckt, daß ein Ausbruch daraus so gut wie unmöglich erscheint, wenn auch 2 der genannten Mächte dadurch auch eingeschränkt werden, wenn auch in geringerem Maße als die Bundesrepublik.

Eingriffe in kleinerem Umfang erfolgen ständig, wie zum Beispiel diverse US
Initiativen zur Anmahnung von mehr Religionsfreiheit in Deutschland...
Tendenzen sich von Freundlenkungen frei zu machen, werden durch Lobbyisten
deren Pfründe an das Wohlwollen unserer "Freunde" geknüpft sind, wirksam im Keim erstickt.

Salazar
05.03.2008, 15:24
Aus der EU kann man nicht "austreten". Die EU-Vertraege haben eine ausdrueckliche Ewigkeitsklausel.

Hat sich das nicht mit dem Vertrag von Lissabon geändert?

cajadeahorros
05.03.2008, 16:13
:top: :clp: und großen :respekt:

Der Dank geht direkt weiter an den leider inzwischen emeritierten Professor Karl-Albrecht Schachtschneider und seine geniale Vorlesung über den europäischen "Führerstaat".

Hier eine spätere Schrift zur europäischen Verfassung:

http://www.kaschachtschneider.de/Schriften/Dokumente-herunterladen/Argumente_gegen_die_Zustimmung_zum_Vertrag__ber_ei ne_Verfassung_f_r_Europa.pdf

klartext
05.03.2008, 16:39
Ein heißer Flirt mit Putins Rußland. Das würde viele Herrschaften in den westlichen Hauptstädten in regelrechte Panik versetzen. Um Deutschland und Rußland in ein heilloses Zerwürfnis zu bringen, haben die Wetsmächte zwei Weltkriege angezettelt. Dafür lassen die jederzeit Panzer rollen und Soldaten marschieren, wo sie beides eh schon im Land haben. (In der Sache Melkkuh/Schlachtkuh hast Du wahrscheinlich recht.)

Immer noch an den uralten Dolchstosslegenden am stricken ? Damit hatte schon die NSDAP ihren Wahlkampf 1933 bestritten.
Allerdings würde ich ein Einschreiten der NATO begrüssen, wenn Rechtsextreme wie 1933 versuchen würden, die Macht durch Putsch an sich zu reissen. Parlamentarische Mehrheiten auf demokratischem Wege werden sie genauso wenig erreichen wie Hitler. Die Mehrheit neigt nicht zum Extremismus.

Dr.Zuckerbrot
05.03.2008, 20:02
Der lautet: "Hat das Europäische Parlament den gemeinsamen Standpunkt des Rates abgelehnt, so kann der Rat in zweiter Lesung nur einstimmig beschließen." - Das heisst in anderen Worten, dass nur alle Staaten zusammen das Parlament ueberstimmen koennen.

Dabei ist zu sagen, dass auch der Rat, Ministerrat, demokratisch legitimiert ist, da in ihm die demokratisch legitimierten Minister der Teilstaaten der Eu sitzen.

Das Spiel ist etwa mit dem Machtspiel zwischen Bundestag und Budesrat zu vergleichen, mit einem staekren Bundesrat.

Das kommt nicht ganz hin, da die Minister zur Exekutive gehören.
Wenn ich den Artikel 2 des GG richtig verstehe, sind da der Exekutive alle Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Bürger verboten; wenn überhaupt, ist das nur der Legislative gestattet. Die o.g. Konstruktion verletzt m.E. den Wesensgehalt des Art. 2 GG.

Sterntaler
05.03.2008, 20:03
lt. Feindstaatenregelung bedarf es keiner Begründung.

Rheinlaender
05.03.2008, 20:06
Das kommt nicht ganz hin, da die Minister zur Exekutive gehören.
Wenn ich den Artikel 2 des GG richtig verstehe, sind da der Exekutive alle Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Bürger verboten; wenn überhaupt, ist das nur der Legislative gestattet. Die o.g. Konstruktion verletzt m.E. den Wesensgehalt des Art. 2 GG.

Zur Exekutive gehoeren auch die Ministerpraesidenten und Minister der Bundeslaender, die auch den Bundesrat bilden. Diese Konstruktion, die Exekutive der Gliedstaaten, in die Legislative des Verbundes einzubinden, ist ein speziell dt. Erfindung und geht noch auf die Reichstage des Heiligen Roemischen Reiches zureuck und findet sich so in den dt. Verfassungen von 1849, 1867/71 und 1919 - und im Bonner Grundgesetz.

Kein anderer Bundesstaat kennt eine Konstruktion. Du muesstest also auch alle bisherigen dt. Verfassungen ablehnen.

Dr.Zuckerbrot
05.03.2008, 20:10
Zur Exekutive gehoeren auch die Ministerpraesidenten und Minister der Bundeslaender, die auch den Bundesrat bilden. Diese Konstruktion, die Exekutive der Gliedstaaten, in die Legislative des Verbundes einzubinden, ist ein speziell dt. Erfindung und geht noch auf die Reichstage des Heiligen Roemischen Reiches zureuck und findet sich so in den dt. Verfassungen von 1849, 1867/71 und 1919 - und im Bonner Grundgesetz.

Kein anderer Bundesstaat kennt eine Konstruktion. Du muesstest also auch alle bisherigen dt. Verfassungen ablehnen.

Kann der Bundesrat gegen den Bundestag ein Gesetz erlassen? M.W. kann er nur eines verhindern. Das ist m.E. der kritische Unterschied zur EU.

Rheinlaender
05.03.2008, 20:29
Kann der Bundesrat gegen den Bundestag ein Gesetz erlassen?

Im Gesetzgebungsnotstand - der Bundeskanzler, der seine Mehrheit im Bundestag verlohren hat und wenn Bundestag keine neue Mehrheit bilden kann, kann Gesetze mit dem Bundesrat ohne den Bundestag beschliessen (Art. 81 GG). Aehnliches gilt fuer Verordnungen, die ebenfalls nur vom Bundesrat bechlossen werden (Art. 80 GG).


Das ist m.E. der kritische Unterschied zur EU.

Die Wichtung ist anders - jedoch gibt ein ablehnendes Votum des EU-Parlaments jedem EU-Staat ein absolutes Veto, womit ein kontroverser rechtsakt so gut wie gescheitert ist.

politisch Verfolgter
05.03.2008, 21:43
Die Grundrechte haben Macht zu bekommen. Auf ihrer Basis hat sich der Souverän individuell selbst verwirklichen zu können - eben ohne dieselben Grundrechte Anderen einzuengen.
Für diesen Entfaltungsspielraum haben wir uns die Naturgesetze immer dienstbarer zu machen.
Alle Gesetze haben schlicht grundrechtskonform zu sein. Damit wird der Rechtsraum so freiheitlich wie nur irgend möglich.
Es gibt keine größere Freiheit, als die rechtsräumliche Gewährleistung der Grundrechte.
Wer mehr will, schränkt damit automatisch Andere ein.

dZUG
07.03.2008, 20:41
Es gilt hier kein dt. Recht, sondrern Voelkerrecht und dieses geht grundsaetzlich von zeitlich unbegrenzten Gueltigkeit von Vertraegen aus, sofern keine Kuendigungsklausel eingebaut wurde. Eine ausdrueckliche Ewigkeitsklausel verstaerkt dies noch.



Das dt. Volk hat sich aber an die EU gebunden ueber diese Vertraege. Das Selbstbestimmungsrecht der Voelker kann nicht missbraucht werden, dass ein Volk, oder jeder andere Souveraen, sich seiner vertraglichen Verpflichtungen entzieht.

---

Was wir ausserdem erleben, die Konstitution eines Volkes der EU in Zeitlupe. Die Einfuehrung der Unionsbuergerschaft war hier ein erster Schritt. Wenn die Integration weitergeht, wird der Begriff der Voelker der EU durch den Begriff des Volkes der EU ersetzt werden. Damit wird die Frage der Selbstbestimmung der Voelker sich ohnhin anders stellen.

Sorry aber Papier ist geduldig. Was meinst wer diese EU interessiert?(
Verpflichtungen gibt es nicht, welches Druckmittel haben die Ministaat den :hihi:
Dein heißgeliebtes UK kannst auch in der Pfeife rauchen.
Und Frankreich viel Schall und Rauch :D
Oder meinst du etwa Grichenland... Österreich usw.. :D

Das ist das größte Luftschloß oder glaubst du das der Heilige Geist herniedersteigt
und plötzlich sprechen alle ESPERANTO.
Oder England die den Euro nicht wollen

politisch Verfolgter
07.03.2008, 20:46
Da von Verpflichtungen die Rede ist: niemand darf per Gesetz verpflichtet werden, das Eigentum Anderer zu bewirtschaften. Es darf keinerlei Zwangsarbeit bezweckende Druckmittel geben.
Die Grundrechte liegen allem zu Grunde, sie sind umfassend rechtsräumlich auszudifferenzieren. Es darf keine grundrechtswidrigen Gesetze geben.
Damit kommen wir zur Selbstbestimmung des Souveräns.

Bruddler
07.03.2008, 20:48
Sorry aber Papier ist geduldig. Was meinst wer diese EU interessiert?(
Verpflichtungen gibt es nicht, welches Druckmittel haben die Ministaat den :hihi:
Dein heißgeliebtes UK kannst auch in der Pfeife rauchen.
Und Frankreich viel Schall und Rauch :D
Oder meinst du etwa Grichenland... Österreich usw.. :D

Das ist das größte Luftschloß oder glaubst du das der Heilige Geist herniedersteigt
und plötzlich sprechen alle ESPERANTO.
Oder England die den Euro nicht wollen

Auch der Großteil der Deutschen wollten / wollen das Ding nicht - trotzdem wurde uns diese Waehrung aufgezwungen...bloß von wem und warum ? :rolleyes:

Pandulf
07.03.2008, 21:04
Nein - im Zweifel muesste ein solches Mitglied mit militaerischer Gewalt an seine Vertragsverpflichtungen erinnert werden.

Enthält nicht der "Vertrag von Lissabon", sprich die neue EU-Verfassung, ein Recht auf Austritt aus der Union?

D-Moll
07.03.2008, 21:14
Auch der Großteil der Deutschen wollten / wollen das Ding nicht - trotzdem wurde uns diese Waehrung aufgezwungen...bloß von wem und warum ? :rolleyes:

Die Zinsknechtschaft wurde und wird uns von den Langknollennasen aufgezwungen.

Nicht mehr lange dann übernimmt Neuschwabenland mit den Reichflugscheiben und Alienverbündeten die Macht.:]

Rheinlaender
08.03.2008, 01:36
Enthält nicht der "Vertrag von Lissabon", sprich die neue EU-Verfassung, ein Recht auf Austritt aus der Union?

Mit der Zustimmung von 2/3 der EU-Mitglieder in einem komplexen Verfahren. Ich halte dies fuer einen Rueckschritt und Fehler.

Rheinlaender
08.03.2008, 01:38
Auch der Großteil der Deutschen wollten / wollen das Ding nicht - trotzdem wurde uns diese Waehrung aufgezwungen...

Und wo der Aufschrei der Deutschen, als eine einheitliche europaeische Waehrung 1970 zur offiziellen Politik der Bundesregierung gemacht wurde ("Werner Plan") und von jeder Regeierung seither oeffentlcih weiterverfolgt?

lupus_maximus
08.03.2008, 05:55
Und wo der Aufschrei der Deutschen, als eine einheitliche europaeische Waehrung 1970 zur offiziellen Politik der Bundesregierung gemacht wurde ("Werner Plan") und von jeder Regeierung seither oeffentlcih weiterverfolgt?
Die EU, also der Europäische Unsinn, hat solange Bestand wie der Kalifatstaat noch nicht errichtet ist.
Die Musel werden sich einen Deut um die EU-Verfassung kümmern!
Die Frage ist aber wirklich, was passiert wenn sich ein Teil Deutschlands, z.B. Mitteldeutschland von der EU abtrennt?
Frankreich hätte da zum Beispiel etwas dagegen, da der von denen verlangte Euro dann ein Flattereuro wird und es dann mit der Grande Nation ein Ende hätte. Schließlich haben die Franzosen Atomraketen die nur bis Deutschland reichen.
Womit eindeutig bewiesen ist, wer Frankreichs Feind ist, der Deutsche!