Sterntaler
03.03.2008, 17:42
http://www.n-tv.de/927818.html?030320081425
Montag, 3. März 2008
Bewerber mit Sprachproblemen
Klage wegen Diskriminierung
Bekommt ein ausländischer Bewerber wegen mangelnder Deutschkenntnisse eine Arbeitsstelle nicht, ist das keine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft.
Entsprechend besteht kein Anspruch auf Entschädigung, urteilte das Arbeitsgericht Berlin (Az.: 14 Ca 10356/07), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt. In dem Fall hatte sich ein Brite auf eine Stelle als Gärtner beworben. Der Probetag wurde abgebrochen; nach seiner Darstellung aufgrund von Sprachproblemen.
Montag, 3. März 2008
Bewerber mit Sprachproblemen
Klage wegen Diskriminierung
Bekommt ein ausländischer Bewerber wegen mangelnder Deutschkenntnisse eine Arbeitsstelle nicht, ist das keine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft.
Entsprechend besteht kein Anspruch auf Entschädigung, urteilte das Arbeitsgericht Berlin (Az.: 14 Ca 10356/07), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt. In dem Fall hatte sich ein Brite auf eine Stelle als Gärtner beworben. Der Probetag wurde abgebrochen; nach seiner Darstellung aufgrund von Sprachproblemen.