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Vollständige Version anzeigen : Karlsruhe gestatte Onlinedurchsuchung



Brathase
27.02.2008, 10:50
Das BVG hat entschieden: Durchsuchungen Online sind gestattet jedoch eingeschränkt: Bei Gefahr für Leib und Leben. Der NRW-Entwurf wurde hingegen abgeschmettert. Mal sehen was sich Schäuble einfallen lässt!


Der erste Senat des Bundesver- fassungsgerichts hat am Mittwoch die umstrittene Online-Durchsuch- ung im Grundsatz genehmigt. Ein entsprechendes Gesetz in Nord- rhein-Westfalen sei aber verfass- ungswidrig, so die Richter. Solche Ermittlungsmethoden seien grund- sätzlich nur zulässig, wenn "über- ragend wichtige Rechtsgüter", wie Menschenleben, in Gefahr sind. Die Große Koalition will nun ein ent- sprechendes Gesetz zügig auf den Weg bringen.


http://www.cicero.de/

Ruepel
27.02.2008, 14:53
Das BVG hat entschieden: Durchsuchungen Online sind gestattet jedoch eingeschränkt: Bei Gefahr für Leib und Leben. Der NRW-Entwurf wurde hingegen abgeschmettert. Mal sehen was sich Schäuble einfallen lässt!



http://www.cicero.de/



Scheint hier wohl Niemanden zu Interessieren,schade!

Brathase
27.02.2008, 15:40
Scheint hier wohl Niemanden zu Interessieren,schade!

Tja, das Volk findet sich mit der Zeit mit allem ab....

Herr Bratbäcker
27.02.2008, 16:18
Das BVG hat entschieden: Durchsuchungen Online sind gestattet jedoch eingeschränkt: Bei Gefahr für Leib und Leben. Der NRW-Entwurf wurde hingegen abgeschmettert. Mal sehen was sich Schäuble einfallen lässt!



http://www.cicero.de/

Gefahr für Leib und Leben wird sich doch wohl irgendwie konstruieren lassen. Die Terroristen gefährden schließlich Leib und Leben aller und damit natürlich auch im konkreten Einzelfall. Also Kopf hoch, Schäuble-Fans. Im Übrigen habt ihr doch nichts zu verbergen, gelle?

Brathase
27.02.2008, 16:25
Gefahr für Leib und Leben wird sich doch wohl irgendwie konstruieren lassen. Die Terroristen gefährden schließlich Leib und Leben aller und damit natürlich auch im konkreten Einzelfall. Also Kopf hoch, Schäuble-Fans. Im Übrigen habt ihr doch nichts zu verbergen, gelle?

Ist ja schon gegeben, wenn man riskant die Autobahn abrast...also Porschefahrer sollten auf Daihatsu umsteigen, erst recht wenn ihr Schwarzgeld in Lichtenstein, Andorra oder Monaco schuftet.

HeXlein
27.02.2008, 16:48
Autobahn geht gar nicht!

Das Volk findet sich mit der Zeit mit allem ab?Teilweise scheint es wirklich so zu sein.Welche Einflüsse könnte das Volk denn haben?Bei den Wahlen sieht man doch wie krank diese Gesellschaft ist.Für mich ist sehr viel einfach nicht mehr nachollziehbar.

royona
27.02.2008, 19:51
Mich interessiert es.
Habe schon etwas dazu gepostet
http://www.politikforen.net/showpost.php?p=1982519&postcount=70
http://www.politikforen.net/showpost.php?p=1982609&postcount=71
und http://www.politikforen.net/showpost.php?p=1982669&postcount=72

Es von einer "schallenen Ohrfeige" für Schäuble gesprochen....
Hmmmh...wirklich?
Ich bin über diesen Satz im Gesetzestext gestolpert:

Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.
Quelle:http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

...näherer Zukunft...hinreichender Wahrscheinlichkeit...
Also- auch wenn man ahnt, dass etwas/jemand in Zukunft eine Gefahr darstellen könnte, darf man diese Maßnahmen durchführen?
Reicht also doch nur das Orakel?
dann dachte ich mir...naja...das hast du bestimmt nur falsch verstanden...
Aber siehe da:

Der Verdacht eines bloßen Aufenthalts in einem Terroristenlager wird nicht ausreichen, um diese Maßnahme zu rechtfertigen. Vorfeld-Ermittlungen auf dieses Weise sind ausgeschlossen. Es reicht aber für eine Online-Durchsuchung aus, dass eine Gefahr „in näherer Zukunft“ eintritt. Die Praxis wird klären, was das heißt.

Quelle:http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E4166C85FD15846FA901174F1C762D922~ATpl~Ecommon ~Sspezial.html

Ja...nun werde ich besser mal einen Antrag auf Kostenübernahme eines angemessenen Arbeitsgerätes für Deutschlands Zukunft beantragen.
Ob die mir die Glaskugel bezahlen?


.

royona
27.02.2008, 21:01
Eben les ich folgendes:

HALLO?! WAS DU DIR HIER GERADE AUF DEINEM BILDSCHIRM ANGUCKST, DU KLEINE SAU, DAS KANN DRAUSSEN AUF DER STRASSE ODER IM HAUS NEBENAN MITGEGUCKT WERDEN. HAST DU DAS JETZT VERSTANDEN, DU BLÖDER HOBBIT?!

nöööh?
Ich Hobbit habe es noch nicht verstanden. Also weiterlesen- habe gehört, dass solches bildet:

Nochmal: dieses “Tempest” genannte Verfahren zum Ablesen von Bildschirmen von einem räumlich entfernten Punkt existiert seit Jahrzehnten und wurde 1985 durch Wim van Eck öffentlich gemacht. Möglich ist dies nachweisbar seit den 50ern. Auch über Ergebnisse von Wahlcomputern wundert sich nur eine Mehrheit. Der Rest weiss, dass man auch den umgekehrten Weg gehen und über elektromagnetische Strahlung informationstechnische Systeme auch manipulieren kann. (2)
Die US-Geheimdienste und das Militär haben ganze Stationen auch “in anderen NATO-Ländern” die sich nur damit befassen.
Kleine Denkattacke dazu: warum werden Passwörter beim Eingeben nicht offen angezeigt? Weil die ganze Industrie Bescheid weiss, nur Du nicht.

Äh?
Was schreibt da Radio Utopie denn da (http://www.radio-utopie.de/2008/02/27/verfassungsgericht-verbietet-wildes-bildschirm-ablesen/)
Da muss ich doch gleich mal ein Äuglein auf den Gesetzestext werfen...kann ja nur ein Scherz sein.
Aber...http://smileys.sur-la-toile.com/repository/Surpris/hoo.gifhttp://smileys.sur-la-toile.com/repository/Surpris/barbu.gif
Es steht tatsächlich dort:

Das Grundrecht schützt auch vor Datenerhebungen mit Mitteln, die zwar technisch von den Datenverarbeitungsvorgängen des betroffenen informationstechnischen Systems unabhängig sind, aber diese Datenverarbeitungsvorgänge zum Gegenstand haben. So liegt es etwa bei einem Einsatz von sogenannten Hardware-Keyloggern oder bei einer Messung der elektromagnetischen Abstrahlung von Bildschirm oder Tastatur.

Nun bin ich ein überraschter Hobbit- aber leider kein Klügerer...

.

Drache
27.02.2008, 21:19
Das BVG hat entschieden: Durchsuchungen Online sind gestattet jedoch eingeschränkt: Bei Gefahr für Leib und Leben. Der NRW-Entwurf wurde hingegen abgeschmettert. Mal sehen was sich Schäuble einfallen lässt!...

Ui, is wieder Paranoia- Time?
Neue Dinge benötigen neue Sicht- und Handlungsweisen!
So wie das jetzt vom BVG geregelt ist, halte ich das für ok. Es betrifft nicht den Otto- Normalpornobildchenrunterlader, sondern kriminelle Subjekte, die unsere Gesellschaft schädigen. Ausserdem ist eine "Online- Durchsuchung" nur auf richterlichen Beschluss und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie z.B. Gefährdung von Menschenleben und Gefährdung des Rechtsstaates.
Das WWW kann kein rechtsfreier Raum sein und jeder ist für das verantwortlich, was er tut, wie im "normalen" Leben auch.

Ausserdem ist die Onlinedurchsuchung technisch eine noch immer nicht ausgereifte Sache. Man kann Daten abfangen, die ein- oder ausgehen. Sind sie aber erstmal auf der Festplatte, am besten noch 256bit verschlüsselt, können die Fahnder nur darauf zugreifen, indem sie den Rechner im laufenden Betrieb beschlagnahmen! Denn: Ist der Rechner länger als 10 Sek. vom Strom getrennt, ist der RAM Speicher gelöscht und lässt sich nicht mehr wiederherstellen. Was bedeutet, dass das Passwort für die Verschlüsselung nicht mehr abgelegt ist.
Um das rauszubekommen, müsste man das Passwort schon selbst verraten. Und wer das tut, ist nicht nur kriminell, sondern auch noch bescheuert dazu!

Ruepel
27.02.2008, 21:45
Ui, is wieder Paranoia- Time?
Neue Dinge benötigen neue Sicht- und Handlungsweisen!
So wie das jetzt vom BVG geregelt ist, halte ich das für ok. Es betrifft nicht den Otto- Normalpornobildchenrunterlader, sondern kriminelle Subjekte, die unsere Gesellschaft schädigen. Ausserdem ist eine "Online- Durchsuchung" nur auf richterlichen Beschluss und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie z.B. Gefährdung von Menschenleben und Gefährdung des Rechtsstaates.
Das WWW kann kein rechtsfreier Raum sein und jeder ist für das verantwortlich, was er tut, wie im "normalen" Leben auch.

Ausserdem ist die Onlinedurchsuchung technisch eine noch immer nicht ausgereifte Sache. Man kann Daten abfangen, die ein- oder ausgehen. Sind sie aber erstmal auf der Festplatte, am besten noch 256bit verschlüsselt, können die Fahnder nur darauf zugreifen, indem sie den Rechner im laufenden Betrieb beschlagnahmen! Denn: Ist der Rechner länger als 10 Sek. vom Strom getrennt, ist der RAM Speicher gelöscht und lässt sich nicht mehr wiederherstellen. Was bedeutet, dass das Passwort für die Verschlüsselung nicht mehr abgelegt ist.
Um das rauszubekommen, müsste man das Passwort schon selbst verraten. Und wer das tut, ist nicht nur kriminell, sondern auch noch bescheuert dazu!



Otto- Normalpornobildchenrunterlader ?( ?( ?(

Was ist das für eine Spezies ? Und was hat das mit der Onlinedurchsuchung zu tun?
Heißt das,daß die Tauschbörsen EMULE,Kazaa (Musik/Filme) u.s.w. nicht überwacht werden dürfen?

royona
27.02.2008, 22:18
Ui, is wieder Paranoia- Time?
Ausserdem ist eine "Online- Durchsuchung" nur auf richterlichen Beschluss und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie z.B. Gefährdung von Menschenleben und Gefährdung des Rechtsstaates.


Ja.... ich bin gerade im "Paranoia-Modus":]
Aber scheinbar nicht nur ich.
Hier bei http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht_aid_262968.html im Kommentarbereich gibt es genügend "Infizierte":

Zum Glück habe ich zwei Rechner. Es wird nur noch der Inhaltslose Rechner fürs Internet benutzt.
...
Konkrete Gefahr kann ich notfalls meiner etwas kratzbürstigen Hauskatze unterstellen. Das ist kein Schutz der Privatsphäre mehr.

Nichts ist einfacher als eine richterliche Anordnung zu bekommen. Telefonabhörung sollte auch nur in Ausnahmefällen möglich gewesen sein und siehe da, es wurden über 40.000 richterliche Anordnungen in 1 Jahr erteilt. Dabei sollten es doch nur ein paar wenige werden und nur in Ausnahmefäller erlaubt sein.

Ich halte es für einen Irrtum zu glauben,
dass diese Entscheidung den Datenschutz sichert oder stärkt. Die Hürden bestimmt ein Richter nach Informationen der entsprechenden Stellen. Durch Weisungen von Politikern in entsprechenden Positionen ist es ein Leichtes, "eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" "feststellen" zu lassen. Das überragend wichtige Rechtsgut wird ganz sicher nicht die Persönlichkeitsrechte der Bevölkerung sein.

Ich habe nichts anderes erwartet. Bundesrichter werden nicht gewählt - die werden ernannt, vom Bundestag.... Und die Formulierung " tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr" erlaubt unserem Innenminister im Prinzip alles. Denn in der Vergangenheit waren wir ja ALLE erst mal verdächtig (Rasterfahndung, Heiligendamm usw.). Also nichts anderes als ein höchstrichterlicher Freibrief. Tolle Demokratie.
etc..etc...
:nido: :lesma: :nido:

Oder hier ein paar Artikel:
http://www.tutsi.de/online-durchsuchungen-vom-bundesverfassungsgericht-abgenickt/2008/02/27/tutsi-blog-aktuell/
http://blog.schmart.de/2008/02/27/urteil-zu-online-durchsuchungen

Oder einfach mal abwarten...und DSDS kucken...:hihi:

Guardian
27.02.2008, 22:42
Der Staat spioniert doch schon die ganze Zeit. Haben Sie dadurch bis jetzt irgendeinen wichtigen Terroristen oder vielleicht einen Steuerbetrüger ermitteln können.

Sie benutzen den Bundestrojaner und Polizei-Trojaner.

Dagegen haben einige Hersteller von Software gegen Malware schon angekündigt, innerhalb ihrer Software gegenüber behördlichen Programmen keine Ausnahme zu machen, sofern das Programm als schädlich erachtet werde.

Eben prinzipiell nicht alles öffnen was per Mail kommt.

Thauris
28.02.2008, 04:33
Na die haben's ja eilig - gibt es irgendeine akute Bedrohung, die ich auf die Schnelle verpasst habe? :D


http://de.news.yahoo.com/afp/20080227/twl-d-justiz-terrorismus-sicherheit-3-zf-4bdc673.html

Rheinlaender
28.02.2008, 06:16
Das BVG hat entschieden: Durchsuchungen Online sind gestattet jedoch eingeschränkt: Bei Gefahr für Leib und Leben. Der NRW-Entwurf wurde hingegen abgeschmettert. Mal sehen was sich Schäuble einfallen lässt!

Hier im UK wird in der Berichterstattung die Beschraenkung dieses Rechte auf Durchsuchung betont. Ich finde die Entscheidung fuer sehr logisch und gut. Das BVerfG sagt ausdruecklich im seinem 4. Leitsatz, dass die Informationen auf Rechnern dem Briefgeheimnis entsprechen (Art. 10 GG).

1 BvR 370/07 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html)

Drache
28.02.2008, 14:45
Otto- Normalpornobildchenrunterlader ?( ?( ?(
Was ist das für eine Spezies ? Und was hat das mit der Onlinedurchsuchung zu tun?
Heißt das,daß die Tauschbörsen EMULE,Kazaa (Musik/Filme) u.s.w. nicht überwacht werden dürfen?

Ein Otto- Normalpornobildchenrunterlader ist jemand, der sich auf irgendwelchen Seiten ab und an mal ein Pornobildchen zieht. Also 90% aller Männer!
Die Tauschbörsen können noch nicht überwacht werden, obwohl man es dürfte, da ein erwiesener Straftatbestand vorliegt, da sie dezentral sind.
Erwischt werden immer nur die Idioten, die das gezogene Zeug kopieren und verkaufen. Ausserdem wüsste ich gerne, wie man z.B. bei EMule z.Zt. ca. 25000000 Nutzer Europaweit zur Anzeige bringen will. Spanien und Italien haben das schon richtig gemacht, und die Sache entkriminalisiert, solange es für den Eigengebrauch ist!

Desweiteren verwende ich ein Verschlüsselungsprogramm für meine Festplatten und fühle mich sicher. Auf jeder Seite die man im Netz zu diesem Thema findet, wird ein anderer Stuss erzählt. Die einen sitzen zitternd vorm Rechner, die anderen sagen alles Humbug und dem Rest ists scheissegal!
Solange mir kein Informatiker zu 100% bestätigt, dass solche Durchsuchungen ohne weiteres möglich sind und auch durchgeführt werden, werde ich absolut nichts auf diese Gerüchteküche geben. Vor allem sog. Blogs, Newsgroups und Foren, wo jeder nach Belieben seinen Senf dazugeben kann, sollte man meiden. Jeder springt auf diesen Zug der Panikmache auf und beschneidet dadurch seine eigene Freiheit im Netz!
Ich mache weiterhin, was ich will und fühle mich gut dabei!