Brathase
20.02.2008, 11:32
Jetzt hat´s auch den eisernen Ex-Innenminister Otto Schily getroffen.
Eigenartig, das man seine Nebeneinkünfte nicht offen legen kann, ohne die Schweigepflicht zu verletzen.
(...)
Der SPD-Abgeordnete habe Honorare aus seiner Tätigkeit als Anwalt nicht ordnungsgemäß angezeigt, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung des Präsidiums. Damit droht Schily ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 44.000 Euro. Das entspricht der
Hälfte der jährlichen Diäten.
Zunächst wird die Feststellung des Verstoßes jedoch in einer Drucksache veröffentlicht. Vor der Entscheidung über ein Bußgeld muss Schily vom Bundestagspräsidium angehört werden.
Der SPD-Politiker, der mit seinen 75 Jahren Alterspräsident des Bundestags ist, hatte sich trotz mehrfacher Aufforderung von Bundestagspräsident Norbert Lammert geweigert, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailliert offenzulegen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Parlamentarier aber dazu verpflichtet. Zur Begründung verwies Schily auf seine anwaltliche Schweigepflicht.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1291309
Eigenartig, das man seine Nebeneinkünfte nicht offen legen kann, ohne die Schweigepflicht zu verletzen.
(...)
Der SPD-Abgeordnete habe Honorare aus seiner Tätigkeit als Anwalt nicht ordnungsgemäß angezeigt, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung des Präsidiums. Damit droht Schily ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 44.000 Euro. Das entspricht der
Hälfte der jährlichen Diäten.
Zunächst wird die Feststellung des Verstoßes jedoch in einer Drucksache veröffentlicht. Vor der Entscheidung über ein Bußgeld muss Schily vom Bundestagspräsidium angehört werden.
Der SPD-Politiker, der mit seinen 75 Jahren Alterspräsident des Bundestags ist, hatte sich trotz mehrfacher Aufforderung von Bundestagspräsident Norbert Lammert geweigert, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailliert offenzulegen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Parlamentarier aber dazu verpflichtet. Zur Begründung verwies Schily auf seine anwaltliche Schweigepflicht.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1291309