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Vollständige Version anzeigen : PRO gewinnt Prozeß



Asteryx
05.02.2008, 11:46
Vorabinfo:
PRO Deutschland hat den Prozeß gegen das Land Hamburg gewonnen. Der Verfassungsschutzbericht 2005, in dem PRO Deutschland des Rechtsextremismus bezichtigt worden ist, muß geschwärzt werden.

melamarcia75
05.02.2008, 13:59
Vorabinfo:
PRO Deutschland hat den Prozeß gegen das Land Hamburg gewonnen. Der Verfassungsschutzbericht 2005, in dem PRO Deutschland des Rechtsextremismus bezichtigt worden ist, muß geschwärzt werden.

Sehr gut. Nach den Reps darf eine weitere konservative Partei nicht im VS-Bericht zitiert werden.

eintiroler
05.02.2008, 14:02
Gratuliere

kritiker_34
05.02.2008, 14:24
Vorabinfo:
PRO Deutschland hat den Prozeß gegen das Land Hamburg gewonnen. Der Verfassungsschutzbericht 2005, in dem PRO Deutschland des Rechtsextremismus bezichtigt worden ist, muß geschwärzt werden.

ob diese nachricht auf den titelseiten der brddr medien erscheinen wird?

dimu
05.02.2008, 15:00
ob diese nachricht auf den titelseiten der brddr medien erscheinen wird?
nein.
das wäre gegen die strategie unserer volksverräter.

stoiber hat seine eigene partei vor etablierung einer rechtskonservativen partei gewarnt und sie aufgefordert keinen innerparteilichen linksruck zuzulassen.
.

Asteryx
05.02.2008, 17:25
ob diese nachricht auf den titelseiten der brddr medien erscheinen wird?

Glaube ich kaum, aber hier die Original-PM von Pro Deutschland:



5. Februar 2008:

Hamburger Verfassungsschutzbericht muß geschwärzt werden
Die Bürgerbewegung pro Deutschland hat in Hamburg einen wichtigen juristischen Erfolg gegen die Innenbehörde der Hansestadt erzielt. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 5. Februar 2008 unter dem Aktenzeichen 8 K 3483/06 gegen die Freie und Hansestadt Hamburg geurteilt:

"Die Beklagte wird verurteilt, die Verbreitung des Hamburgischen Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2005 zu unterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über die Bürgerbewegung pro Deutschland entfernt oder unleserlich gemacht worden sind.

Die Beklagte wird verurteilt, im nächsten Verfassungsschutzbericht richtig zu stellen, daß die Einstufung der Bürgerbewegung pro Deutschland im Verfassungsschutzbericht 2005 als ‚rechtsextremistisch' rechtswidrig war."

Dem Urteil war ein seit dem Jahr 2006 andauernder Rechtsstreit vorausgegangen. An dessen Ende stellt nun das Verwaltungsgericht fest, daß die inhaltliche politische Ausrichtung der Bürgerbewegung pro Deutschland deren Einschätzung als rechtextremistisch nicht rechtfertigt. Die von dem beklagten Land angeführten Zitate aus Publikationen der Bürgerbewegung "enthalten keine ausdrücklichen Bekenntnisse, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind", und: "Ein weiterer entlastender Gesichtspunkt findet sich in der Satzung der Klägerin, die in § 4 Abs. 2 ausdrücklich die Aufnahme von Ausländern ermöglicht. Die innere Ordnung der Klägerin nach Maßgabe der Satzung genügt demokratischen Anforderungen. Ein klares Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat enthält das Programm der Klägerin, das persönliche Freiheit, Gewaltenteilung und Demokratie als Grundsätze nennt und zugleich eine ‚scharfe Absage' an jede Form von politischem Extremismus enthält. Zu berücksichtigen ist weiter, daß die Äußerun
gen zu Fragen der Ausländerpolitik, die die Klägerin selbst abgegeben hat, in weiten Teilen dem geltenden deutschen Ausländerrecht entsprechen. Dies gilt für die Beendigung des Aufenthalts von Straftätern ebenso wie für die Beschleunigung des Asylverfahrens."

Das Gericht weist zudem Bemühungen des beklagten Landes zurück, pro Deutschland im Wege von Analogieschlüssen im Zusammenhang mit der Kritik am Multi-Kulturalismus in die Nähe der NPD zu rücken. Zu den entsprechenden Veröffentlichungen der Bürgerbewegung pro Deutschland führt das Gericht aus: "Von thematisch verwandten Publikationen der NPD - dies belegen die von der Beklagten vorgelegten Internetausdrucke - unterscheiden sie sich aber sowohl in der Diktion als auch im Inhalt. Eine vergleichbare Betonung von nationalistischem und völkischem Gedankengut ist bei der Klägerin (…) nicht zu finden."

Zu dem Urteil erklärt der Vorsitzende der Bürgerbewegung pro Deutschland, das Kölner Ratsmitglied Manfred Rouhs:

"Der Erfolg gegen die Hamburger Innenbehörde hat für uns strategische Bedeutung. Pro Deutschland bekennt sich klipp und klar zu den Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Die etablierten Parteien fürchten nichts so sehr wie eine zukunftsorientierte, demokratisch legitimierte patriotische Opposition. Deshalb versuchen sie, jeden seriösen nonkonformen Ansatz als rechtsextremistisch ins Zwielicht zu setzen. Dagegen werden wir uns auch künftig in angemessener Form zur Wehr setzen."

www.pro-deutschland.net

Gärtner
05.02.2008, 17:43
Na schön. Dann nennen wir sie halt nicht mehr "rechtsextremistisch", sondern "rechtsextrem". Das bleibt auch weiterhin zulässig und das haben die Intelligenzallergiker von "Anti Deutschland" nicht kapiert, wenn sie "pro Deutschland nicht rechtsextrem" titeln.

kritiker_34
05.02.2008, 17:53
Na schön. Dann nennen wir sie halt nicht mehr "rechtsextremistisch", sondern "rechtsextrem". Das bleibt auch weiterhin zulässig und das haben die Intelligenzallergiker von "Anti Deutschland" nicht kapiert, wenn sie "pro Deutschland nicht rechtsextrem" titeln.

seit wann stehst du über dem gesetz?
oder "darfst" du im namen der von dir oftmals zitierten cdu hetzen wie es dir beliebt?

Doc Gyneco
05.02.2008, 17:55
Na schön. Dann nennen wir sie halt nicht mehr "rechtsextremistisch", sondern "rechtsextrem". Das bleibt auch weiterhin zulässig und das haben die Intelligenzallergiker von "Anti Deutschland" nicht kapiert, wenn sie "pro Deutschland nicht rechtsextrem" titeln.

Bah !!

Der ganze Bericht wird doch nur Offiziell geschwärzt !!

Intern bleibt der doch Unverändert !

Oder glaubt ihr wirklich dass der VS so etwas macht ?

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

kritiker_34
05.02.2008, 17:58
Glaube ich kaum, aber hier die Original-PM von Pro Deutschland:



5. Februar 2008:

Hamburger Verfassungsschutzbericht muß geschwärzt werden
Die Bürgerbewegung pro Deutschland hat in Hamburg einen wichtigen juristischen Erfolg gegen die Innenbehörde der Hansestadt erzielt. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 5. Februar 2008 unter dem Aktenzeichen 8 K 3483/06 gegen die Freie und Hansestadt Hamburg geurteilt:

"Die Beklagte wird verurteilt, die Verbreitung des Hamburgischen Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2005 zu unterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über die Bürgerbewegung pro Deutschland entfernt oder unleserlich gemacht worden sind.

Die Beklagte wird verurteilt, im nächsten Verfassungsschutzbericht richtig zu stellen, daß die Einstufung der Bürgerbewegung pro Deutschland im Verfassungsschutzbericht 2005 als ‚rechtsextremistisch' rechtswidrig war."

Dem Urteil war ein seit dem Jahr 2006 andauernder Rechtsstreit vorausgegangen. An dessen Ende stellt nun das Verwaltungsgericht fest, daß die inhaltliche politische Ausrichtung der Bürgerbewegung pro Deutschland deren Einschätzung als rechtextremistisch nicht rechtfertigt. Die von dem beklagten Land angeführten Zitate aus Publikationen der Bürgerbewegung "enthalten keine ausdrücklichen Bekenntnisse, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind", und: "Ein weiterer entlastender Gesichtspunkt findet sich in der Satzung der Klägerin, die in § 4 Abs. 2 ausdrücklich die Aufnahme von Ausländern ermöglicht. Die innere Ordnung der Klägerin nach Maßgabe der Satzung genügt demokratischen Anforderungen. Ein klares Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat enthält das Programm der Klägerin, das persönliche Freiheit, Gewaltenteilung und Demokratie als Grundsätze nennt und zugleich eine ‚scharfe Absage' an jede Form von politischem Extremismus enthält. Zu berücksichtigen ist weiter, daß die Äußerun
gen zu Fragen der Ausländerpolitik, die die Klägerin selbst abgegeben hat, in weiten Teilen dem geltenden deutschen Ausländerrecht entsprechen. Dies gilt für die Beendigung des Aufenthalts von Straftätern ebenso wie für die Beschleunigung des Asylverfahrens."

Das Gericht weist zudem Bemühungen des beklagten Landes zurück, pro Deutschland im Wege von Analogieschlüssen im Zusammenhang mit der Kritik am Multi-Kulturalismus in die Nähe der NPD zu rücken. Zu den entsprechenden Veröffentlichungen der Bürgerbewegung pro Deutschland führt das Gericht aus: "Von thematisch verwandten Publikationen der NPD - dies belegen die von der Beklagten vorgelegten Internetausdrucke - unterscheiden sie sich aber sowohl in der Diktion als auch im Inhalt. Eine vergleichbare Betonung von nationalistischem und völkischem Gedankengut ist bei der Klägerin (…) nicht zu finden."

Zu dem Urteil erklärt der Vorsitzende der Bürgerbewegung pro Deutschland, das Kölner Ratsmitglied Manfred Rouhs:

"Der Erfolg gegen die Hamburger Innenbehörde hat für uns strategische Bedeutung. Pro Deutschland bekennt sich klipp und klar zu den Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Die etablierten Parteien fürchten nichts so sehr wie eine zukunftsorientierte, demokratisch legitimierte patriotische Opposition. Deshalb versuchen sie, jeden seriösen nonkonformen Ansatz als rechtsextremistisch ins Zwielicht zu setzen. Dagegen werden wir uns auch künftig in angemessener Form zur Wehr setzen."

www.pro-deutschland.net

da die meisten print medien diese gerichtsentscheidung wohl ignorieren werden, sollte zumindest über das internet versucht werden, diese entscheidung in möglichst VIELEN INTERNET FOREN zu publizieren.

BESONDERS WICHTIG ist diese Gerichtsentscheidung in Bezug auf anstehende wahlen. z.b. am 2. märz in muenchen.

Irmingsul
05.02.2008, 18:07
Vorabinfo:
PRO Deutschland hat den Prozeß gegen das Land Hamburg gewonnen. Der Verfassungsschutzbericht 2005, in dem PRO Deutschland des Rechtsextremismus bezichtigt worden ist, muß geschwärzt werden.

Na und? Was soll das jetzt aussagen? Das "Pro Deutschland" keinen Biss mehr hat? Der Verfassungsschutzbericht ist völlig überbewertet, es ist egal was darin steht, weil er lediglich der Diffamierung von unbequemen Personen, Vereinen und Parteien dient. Ich weiß garnicht, warum manche kostspielige Prozesse wegen diesem Geschmiere führen.

Felidae
05.02.2008, 18:41
Es lag doch vermutlich wieder mal an der Auslegbarkeit von Beweisen. Contra Deutschland hat ein Bekenntnis zum Grundgesetz abgegeben. Und? Würdet ihr an die Ernsthaftigkeit eines solchen Bekenntnisses glauben, wenn ein Rauschebart Kurnaz es abgeben würde? Nein? Warum nicht? Ah, weil es womöglich ein Lippenbekenntnis ist? Seht ihr: Aus genau diesem Grund glaube ich pro Deutschland sein Bekenntnis nicht. Diese Organisation mag vielleicht nicht rechtsextrem sein. Aber sie ist auf jeden Fall schon ziemlich nahe an der Grenze dazu.

Felidae
05.02.2008, 18:41
Na und? Was soll das jetzt aussagen? Das "Pro Deutschland" keinen Biss mehr hat? Der Verfassungsschutzbericht ist völlig überbewertet, es ist egal was darin steht, weil er lediglich der Diffamierung von unbequemen Personen, Vereinen und Parteien dient. Ich weiß garnicht, warum manche kostspielige Prozesse wegen diesem Geschmiere führen.

Al Quaida ist also unbequem und wird diffamiert? Oder die DKP, KPD-Ost oder MLPD?

Rowlf
05.02.2008, 18:44
Al Quaida ist also unbequem und wird diffamiert? Oder die DKP, KPD-Ost oder MLPD?

DAS ist doch was völlig anders. Siehe Kollektivschuld. ;)

Felidae
05.02.2008, 18:45
DAS ist doch was völlig anders. Siehe Kollektivschuld. ;)

Du hast Recht. Ich hatte vergessen, dass es noch lange nicht dasselbe ist, wenn zwei das gleiche machen :)

D-Moll
05.02.2008, 18:47
Vorabinfo:
PRO Deutschland hat den Prozeß gegen das Land Hamburg gewonnen. Der Verfassungsschutzbericht 2005, in dem PRO Deutschland des Rechtsextremismus bezichtigt worden ist, muß geschwärzt werden.

Bravo. Viel Erfolg bei den Wahlen. :]

Irmingsul
05.02.2008, 19:37
Al Quaida ist also unbequem und wird diffamiert? Oder die DKP, KPD-Ost oder MLPD?

Die sind unwichtig! Nach einer Rückführung von den meisten Zugewanderten ist die von der USA geschaffene und erfundene Al Quaida in Deutschland nicht mehr existent.

D-Moll
05.02.2008, 22:00
Da jault doch schon wieder jemand.

Knobloch warnt vor dreisten Neonazis
Der Zentralrat der Juden hat eine geplante NPD-Versammlung als „Zusammenrottung von Verbrechern“ kritisiert. Die Stadt ruft zu einer Gegendemo auf.

http://www.focus.de/politik/deutschland/npd-demo_aid_236567.html

Fragt sich nur wer die wirklichen Verbrecher sind?

kritiker_34
05.02.2008, 22:07
Da jault doch schon wieder jemand.

http://www.focus.de/politik/deutschland/npd-demo_aid_236567.html

Fragt sich nur wer die wirklichen Verbrecher sind?

auch wenn ich selber der npd eher skeptisch bis ablehnend gegenüber stehe, ist es eine frage der demokratie, wer zu bestimmen hat was rechtens ist und was nicht.

ansonsten sind die grenzen ja fliessend, wie man hier sehen kann.

"Das Niveau des Wahlkampfes von Roland Koch unterscheide sich „kaum noch von dem der NPD“, sagte Stephan Kramer der Nachrichtenagentur ddp. Er betonte: „Wir brauchen scheinbar keine Programme gegen Rechts, sondern Erziehungs- und Ethikkurse für einige Politiker.“"

http://www.focus.de/politik/deutschland/jugendgewalt/zentralrat-der-juden_aid_232518.html

dass diese stimmungsmache die hessen wahl beeinflusst hat, dürfte auch klar sein.

Topas
05.02.2008, 23:46
In jeder Demokratie gibt es rechte und linke Parteien, sogar in Israel. Kann mir jemand ein demokratischen Land nennen, in dem das nicht zutrifft?

Gärtner
05.02.2008, 23:58
seit wann stehst du über dem gesetz?
oder "darfst" du im namen der von dir oftmals zitierten cdu hetzen wie es dir beliebt?

Wie meinen? Wenn das Gericht "A" verbietet, dann bleibt immer noch "B", ist doch nicht schwer zu verstehen.


da die meisten print medien diese gerichtsentscheidung wohl ignorieren werden
Das werden sie sicherlich nicht, da dergleichen abmahnfähig und u.U. ziemlich kostenintensiv ist.

kritiker_34
06.02.2008, 07:21
Wie meinen? Wenn das Gericht "A" verbietet, dann bleibt immer noch "B", ist doch nicht schwer zu verstehen.


Das werden sie sicherlich nicht, da dergleichen abmahnfähig und u.U. ziemlich kostenintensiv ist.

na ja, das sind halt so spitzfindige redeverdrehungen, hinter denen man sich verschanzen kann.

aber es wundert mich überhaupt nicht mehr, warum der cdu die wähler in schahren davon laufen. der sogenannte "kampf gegen rechts" wird genauso intensiv betrieben, wie von den linken gruppierungen.

wenn nun aber ein cdu poliker ins gleiche "rechte eck" gestellt wird, was kann die cdu dann noch tun ???

richtig! eine wahl nach der anderen verlieren, und spätestens 2009 werden wir wahrscheinlich bundesweit rot-rot-grüne mehrheiten haben. aber was solls. das dt. volk will es scheinbar nicht anders und ich werde wohl auch nach anderen standorten ausschau halten...

ansonsten kannst du dir ja einmal in ruhe überlegen, warum z.b. roland koch so in der klemme ist.

"Das Niveau des Wahlkampfes von Roland Koch unterscheide sich „kaum noch von dem der NPD“, sagte Stephan Kramer der Nachrichtenagentur ddp. Er betonte: „Wir brauchen scheinbar keine Programme gegen Rechts, sondern Erziehungs- und Ethikkurse für einige Politiker.“

http://www.focus.de/politik/deutschland/jugendgewalt/zentralrat-der-juden_aid_232518.html

Asteryx
06.02.2008, 13:09
da die meisten print medien diese gerichtsentscheidung wohl ignorieren werden, sollte zumindest über das internet versucht werden, diese entscheidung in möglichst VIELEN INTERNET FOREN zu publizieren.

BESONDERS WICHTIG ist diese Gerichtsentscheidung in Bezug auf anstehende wahlen. z.b. am 2. märz in muenchen.



http://www.news4press.com/1/MeldungDetail.asp?Mitteilungs_ID=327128

melamarcia75
06.02.2008, 13:11
Die sind unwichtig! Nach einer Rückführung von den meisten Zugewanderten ist die von der USA geschaffene und erfundene Al Quaida in Deutschland nicht mehr existent.

Entweder du bist ein Narr oder du luegst bewusst:rolleyes:

Irmingsul
06.02.2008, 22:09
Entweder du bist ein Narr oder du luegst bewusst:rolleyes:

LEICHTGLÄUBIGER, SCHWEIG STILL!