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Vollständige Version anzeigen : Täterschutz vor Opferschutz?



gothmania
03.10.2004, 16:57
Deutsche Justiz - Täterschutz vor Opferschutz!

In Deutschland gibt es ein Recht auf straffreien Ladendiebstahl -anders ist das Verhalten der deutschen Justiz nicht zu erklären.

Mein Arbeitgeber, ein großes Einzelhandelsunternehmen, stellt im Monat zwischen 40 und 60 Ladendiebe. Jeder Ladendiebe handelt sich eine Strafanzeige ein - nur: in 98% der Fälle erhalten wir ein paar Wochen später ein Formschreiben von der Staatsanwaltschaft! "Es besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung, das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt!"

Oder ein anderes Beispiel: hinten am Parkplatz ist eine lange, weiß getünchte Mauerfront. An dieser toben sich mit Vorliebe graffity-Sprayer aus. Kürzlich wurde einer von denen erwischt - es handelte sich um einen 17-jährigen Jungen russischer Herkunft, Eltern Sozialhilfeempfänger! Also blieb mein Arbeitgeber wieder auf den exorbitanten Reinigungskosten sitzen und der Täter wurde vom Gericht zur Teilnahme an einem Integrationskurs "verurteilt" - ich doofer Steuerzahler zahle für diesen Verbrecher dann auch noch!

Warum ist die deutsche Justiz so verlottert und verfault? Wenn ich ein Strafmandat wegen Falschparkens ígnoriere, schlägt der Obrigkeitsstaat mit aller Vehemenz zu - aber im Laden darf ich klauen, ohne das mir was passiert!

Lang lebe Amerika: dort habe ich an Supermarkttüren Plakate gesehen: Frau Muehlstone aus der Franklin Avenue 146 hat hier am ... Waren im Werte von 13,96 US$ gestohlen. Frau Muehlstone hat in diesem shop 1 Jahr Hausverbot! Komplett mit voller Adresse und Photo!

So etwas würde den Ladendiebstahl in Deutschland minimieren. Aber nein - die deutsche Justizmaxime heißt ja:
Täterschutz vor Opferschutz!
Und dann gibt es noch den bizarr überzogenen Datenschutz in Deutschland....

Irgendwann mündet dieses verlotterte und verfaulte Justizsystem in Deutschland in eine Katastrophe - in die Selbstjustiz! Dann wird der ertappte Ladendieb keine Strafanzeige bei der Polizei erhalten, sondern einen "angenehmen" Besuch von einer Russengang bekommen. Oder der Graffity-Schmierfink wird vom Opfer mit einem scharfen Stechbeitel und einem gezielten Hammerschlag "behandelt", sodaß er nie wieder eine Spraydose benutzen kann!

Kann das das Ziel der deutschen Rechtspolitik sein?

tabasco
03.10.2004, 18:01
hm. ich kenne mich mit dem Thema nicht besonders gut aus, aber ich kann mir vostellen, das Verfolgen von jedem 10€-Ladendieb auch massiv auf die Staatkasse schlägt - Polizei, Gericht, Knast etc...ist das vielleicht der Grund?

Patrick Bateman
03.10.2004, 20:59
hm. ich kenne mich mit dem Thema nicht besonders gut aus, aber ich kann mir vostellen, das Verfolgen von jedem 10€-Ladendieb auch massiv auf die Staatkasse schlägt - Polizei, Gericht, Knast etc...ist das vielleicht der Grund?
Eigentlich nicht. Recht bemißt sich nicht nach Kostenaufwand, dieses Recht durchzusetzen.

Recht unterliegt keinen betriebswirtschaftlichen Erwägungen, zumindest noch nicht.

Allerdings kann der Staatsanwalt nach StPO, das Verfahren einstellen, wenn bsw. Geringfügigkeit, kein großer Schaden oder ähnliche Gründe vorliegen.

Tatsächlich dürfte die Einstellung aber eine reine Kostenabwägung sein, insofern zahlt gothmania auch nicht für den Verbrecher, einmal ganz davon abgesehen, das Diebstahl und Sachbeschädigung Vergehen und nicht Verbrechen sind, und das Strafmandat da überhaupt nichts zu suchen hat, das ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Richtig ist das eigentlich nicht, aber bei Licht betrachtet, ist es mir lieber, wenn sich ein Staatsanwalt und ein Richter um tatsächliche Straftaten kümmern, Körperverletzung etc. als das er jedem Ladendieb wegen 13,87 EUR ein Verfahren anhängt.

Alternativ dazu bleibt eigentlich nur eines: Mehr Richter und Staatsanwälte einzustellen, das kostet dann aber wiederum mehr Geld................

Manfred_g
03.10.2004, 22:13
Eigentlich nicht. Recht bemißt sich nicht nach Kostenaufwand, dieses Recht durchzusetzen.

Recht unterliegt keinen betriebswirtschaftlichen Erwägungen, zumindest noch nicht.

Allerdings kann der Staatsanwalt nach StPO, das Verfahren einstellen, wenn bsw. Geringfügigkeit, kein großer Schaden oder ähnliche Gründe vorliegen.

Tatsächlich dürfte die Einstellung aber eine reine Kostenabwägung sein, insofern zahlt gothmania auch nicht für den Verbrecher, einmal ganz davon abgesehen, das Diebstahl und Sachbeschädigung Vergehen und nicht Verbrechen sind, und das Strafmandat da überhaupt nichts zu suchen hat, das ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Richtig ist das eigentlich nicht, aber bei Licht betrachtet, ist es mir lieber, wenn sich ein Staatsanwalt und ein Richter um tatsächliche Straftaten kümmern, Körperverletzung etc. als das er jedem Ladendieb wegen 13,87 EUR ein Verfahren anhängt.

Alternativ dazu bleibt eigentlich nur eines: Mehr Richter und Staatsanwälte einzustellen, das kostet dann aber wiederum mehr Geld................


Ich bezweifle, daß das nur Ordnungswidrigkeiten sind, kann ich mir kaum vorstellen, will aber wider besseren Wissens keine Behauptungen aufstellen.

Trotzdem, so einfach ist es nicht. In dem Moment wo der Ladenbesitzer einen Dieb inflagranti erwischt, und ordentlich durchwatscht trifft ihn die volle Härte des Gesetzes. Auch ohne den Dieb krankenhausreif zu prügeln, müßte er sich die Story von der "unakzeptaben Selbstjustiz" und ettliches Moralgesülze aus dem Lehrbuch etc. anhören. Aber wenn der Staat die Justiz nicht übernimmt, wer dann? Irgendjemand muß es tun!
Wenn nicht, zahlen wir alle dafür.

moxx
04.10.2004, 14:39
ich sehe das problem ähnlich wie gothmania, das rechtssystem erfasst diese vorfälle zwar, beschäftigt sich aber nicht damit.
auch bei körperverletzung usw.
jemand der einen anderen verletzt hat sollte in der notaufnahme arbeiten müssen.
jemand der eine frau beleidigt hat im frauenhaus.
usw. diese möglichkeiten gibt es sie werden nur nicht ausgeschöpft. das liegt an den richtern. aber wie ist die alternative, richter wählen??
ich würde dies befürworten. was haltet ihr davon???

MoJo
06.10.2004, 14:13
ich sehe das problem ähnlich wie gothmania, das rechtssystem erfasst diese vorfälle zwar, beschäftigt sich aber nicht damit.
auch bei körperverletzung usw.
jemand der einen anderen verletzt hat sollte in der notaufnahme arbeiten müssen.
jemand der eine frau beleidigt hat im frauenhaus.
usw. diese möglichkeiten gibt es sie werden nur nicht ausgeschöpft. das liegt an den richtern. aber wie ist die alternative, richter wählen??
ich würde dies befürworten. was haltet ihr davon???
Gibt's denn "andersdenkende" Richter?- ich glaube kaum, sind doch alle zur Objektivität angehalten und durchliefen stets die gleiche Ausbildung.

Ich denke eher, es ist so, dass der zuständige Richter per "Nasenfaktor" entscheidet. Schliesslich kann doch der arme Ausländer nix dafür, dass er hierzulande mit Gütern zugeworfen wird, die er aus seiner Heimat nicht kennt. Da kann er doch nicht dafür, wenn er wg. akutem Geldmangel mal lange Finger kriegt, oder?

Ja und so glaubt die "linke" Regierung hier im Lande eben auch.

Ob Diebstahl, Raub, Körperverletzung oder andere Vergehen: Im Zweifelsfalle geht ein Immigrant straffrei aus. Legale Rechtsbeugung, made in BRD! X(

Rorschach
06.10.2004, 14:24
Ob Diebstahl, Raub, Körperverletzung oder andere Vergehen: Im Zweifelsfalle geht ein Immigrant straffrei aus. Legale Rechtsbeugung, made in BRD! X(
Gibt es dafür auch irgendeinen Beleg oder ist es nur eine Behauptung?

Bei Polizeikontrollen wäre der Sachverhalt z.B. genau umgekehrt, allerdings habe ich dazu keine Zahlen und kann nur aus eigener Erfahrung sprechen.

Hakan
06.10.2004, 14:28
Also dass Immigranten straffrei ausgehen, kann ich nicht sagen. Musste letztens 50 Arbeitsstunden verrichten, weil ich in eine Schlägerei verwickelt wurde ,die ich eigentlich nur schlichten wollte.

MoJo
06.10.2004, 14:57
Also dass Immigranten straffrei ausgehen, kann ich nicht sagen. Musste letztens 50 Arbeitsstunden verrichten, weil ich in eine Schlägerei verwickelt wurde ,die ich eigentlich nur schlichten wollte.
... hast zu gut Deutsch gesprochen.
Da musste der Richter ja denken, dass Du schon lange hier bist, hehe. :D

MoJo
06.10.2004, 15:00
Gibt es dafür auch irgendeinen Beleg oder ist es nur eine Behauptung?

Bei Polizeikontrollen wäre der Sachverhalt z.B. genau umgekehrt, allerdings habe ich dazu keine Zahlen und kann nur aus eigener Erfahrung sprechen.
ok, hab'n bischen zu dick aufgetragen.
Dennoch werden, bei Körperverletzungen zum Beispiel, häufig Argumente wie "woher sollen wir wissen, dass "Aufdiefresseschlagen" hier in Deutschland verboten ist" immer häufiger verwandt. Dass sich das dann oft strafmildernd/ befreiend auswirkt ist hinlänglich bekannt.

Hakan
06.10.2004, 15:15
ok, hab'n bischen zu dick aufgetragen.
Dennoch werden, bei Körperverletzungen zum Beispiel, häufig Argumente wie "woher sollen wir wissen, dass "Aufdiefresseschlagen" hier in Deutschland verboten ist" immer häufiger verwandt. Dass sich das dann oft strafmildernd/ befreiend auswirkt ist hinlänglich bekannt.

Woher weisst du denn, dass diese Ausrede meistens benutzt wird? Liest du es in der Zeitung? Erzählen es dir deine ausländischen Freunde? Erzählt es dir ein Richter? Woher weiss man so etwas?

Hammer
07.10.2004, 16:49
..... in 98% der Fälle erhalten wir ein paar Wochen später ein Formschreiben von der Staatsanwaltschaft! "Es besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung, das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt!"

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Ist doch völlig in Ordnung. Warum sollen die Gerichte zwecks Gewinnmaximierung für die Unternehmen missbraucht werden? Bei Steuerhinterziehungsdelikten entfaltet die deutsche Justiz dagegen ihre ganze Kraft. Ist auch zu verstehen, denn hier geht es ja um die staatliche Gewinnmaximierung.
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Wassiliboyd
07.10.2004, 22:58
ok, hab'n bischen zu dick aufgetragen.
Dennoch werden, bei Körperverletzungen zum Beispiel, häufig Argumente wie "woher sollen wir wissen, dass "Aufdiefresseschlagen" hier in Deutschland verboten ist" immer häufiger verwandt. Dass sich das dann oft strafmildernd/ befreiend auswirkt ist hinlänglich bekannt.


Eben.

Das ist der sogenannte "kulturelle Bonus", der bei nativistischem Verhalten zugebilligt wird nach dem Motto oder der Devise:

Der Täter kommt aus einem anderen Kulturkreis, kennt die Sitten und Gebräuche seines Gastlandes nicht und hat deshalb einen "Bonus" zu beanspruchen.

Wassiliboyd
07.10.2004, 23:00
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.
Ist doch völlig in Ordnung. Warum sollen die Gerichte zwecks Gewinnmaximierung für die Unternehmen missbraucht werden? Bei Steuerhinterziehungsdelikten entfaltet die deutsche Justiz dagegen ihre ganze Kraft. Ist auch zu verstehen, denn hier geht es ja um die staatliche Gewinnmaximierung.
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(Vorsicht Satire!):

Vielleicht kann man es so sehen:
Durch das agressive Zurschaustellen des Überflusses wird der Täter zum Klauen animiert und ist deshalb für sein Tun nicht verantwortlich.

Eigentlich müssten die Ladenbesitzer wegen Anstiftung zu einer Straftat belangt werden! :rofl:

Rorschach
08.10.2004, 01:10
Eben.

Das ist der sogenannte "kulturelle Bonus", der bei nativistischem Verhalten zugebilligt wird nach dem Motto oder der Devise:

Der Täter kommt aus einem anderen Kulturkreis, kennt die Sitten und Gebräuche seines Gastlandes nicht und hat deshalb einen "Bonus" zu beanspruchen.
Ich würde mal ganz dreist behaupten, daß dieser "Ausländerbonus" eher ein "Bonus" für Menschen aus sozial schwachen Schichten ist, aber natürlich ist das auch nur eine Vermutung.... :D

Patrick Bateman
09.10.2004, 14:21
Ich bezweifle, daß das nur Ordnungswidrigkeiten sind, kann ich mir kaum vorstellen, will aber wider besseren Wissens keine Behauptungen aufstellen.

Trotzdem, so einfach ist es nicht. In dem Moment wo der Ladenbesitzer einen Dieb inflagranti erwischt, und ordentlich durchwatscht trifft ihn die volle Härte des Gesetzes. Auch ohne den Dieb krankenhausreif zu prügeln, müßte er sich die Story von der "unakzeptaben Selbstjustiz" und ettliches Moralgesülze aus dem Lehrbuch etc. anhören. Aber wenn der Staat die Justiz nicht übernimmt, wer dann? Irgendjemand muß es tun!
Wenn nicht, zahlen wir alle dafür.
Das mit der Ordnungswidrigkeit bezog sich auf das Strafmandat, Diebstahl ist eine Vergehen im Sinne des Strafrechtes.

Ein Ladenbesitzer der einen ertappten Dieb zusammenschlägt beght eben nunmal eine Körperverletzung, der Diebsathl ist hierfür kein Rechtfertigungsgrund.

Problem ist eben, das der Staat aus Kostengründen sein Strafmonopol u.U. so ausübt, das es für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist, weder für den Ladenbesitzer noch für den Dieb. Bei ersteren macht sich der große Frust breit, bei zweiteren wird kein Unrechtsbewußtsein geweckt.

Generell sollte bei solchen Delikten wie Ladendiebstahl ein Strafbefehl auferlegt werden, der sich in irgendeiner Form am materiellen Wert des gestohlen Gutes bemißt.
Meist ist die Sachlage ja auch eindeutig und die Einstellung des Verfahrens kostet ja unter dem Strich genauso viel, wie der Strafbefehl.